Kontext | Fordert der Spieler keine Analyse der B-Probe an, wird davon ausgegangen, dass er das Resultat der A-Probe uneingeschränkt anerkennt und akzeptiert. |
Quelle | dfb |
Kookkurrenz | A-Probe analysieren |
Kommentar | |
POS ? | NOUN f |
tehenden Sachverhalte stellen einen ausreichenden Nachweis eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Vorschriften dar: Das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der A-Probe eines Spielers, wenn der Spieler auf die Analyse der B-Probe verzichtet und die B-Probe nicht analysiert wird, oder die Bestätigung des Vorhandenseins einer verbotenen Substanz oder ihrer Meta | tanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der | A-Probe | eines Spielers, wenn der Spieler auf die A | DFB | |
tehenden Sachverhalte stellen einen ausreichenden Nachweis eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Vorschriften dar: Das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der A-Probe eines Spielers, wenn der Spieler auf die Analyse der B-Probe verzichtet und die B-Probe nicht analysiert wird, oder die Bestätigung des Vorhandenseins einer verbotenen Substanz oder ihrer Meta | tanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der | A-Probe | eines Spielers, wenn der Spieler auf die A | DFB | |
neu gefasst: Vorläufige Sperre bei Dopingverdacht 1. Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts verhängt unverzüglich eine vorläufige Sperre bei einem von der Norm abweichenden Analyseergebnis der A-Probe bei einer verbotenen Substanz, bei der es sich nicht um eine spezifische Substanz handelt. Dies gilt nicht, wenn dem Spieler für eine verbotene Substanz eine Ausnahmebewilligung zu therapeutis | der Norm abweichenden Analyseergebnis der | A-Probe | bei einer verbotenen Substanz, bei der es | DFB | |
on anderen gültigen Bestimmungen in den Anti-Doping-Richtlinien des DFB vorliegt, die die Gültigkeit des Ergebnisses in Frage stellt. 2. Bei einem von der Norm abweichenden Analyseergebnis der A-Probe bei spezifischen Substanzen oder bei anderen Verstößen gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB kann eine vorläufige Sperre verhängt werden. 5 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 3. Wird aufgrund eine | der Norm abweichenden Analyseergebnis der | A-Probe | bei spezifischen Substanzen oder bei ander | DFB | |
ößen gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB kann eine vorläufige Sperre verhängt werden. 5 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 3. Wird aufgrund eines von der Norm abweichenden Analyseergebnisses der A-Probe eine vorläufige Sperre verhängt und bestätigt das Analyseergebnis der B-Probe das Analyseergebnis der A-Probe nicht, wird die vorläufige Sperre aufgehoben. 4. Im Übrigen gilt § 21. § 8b § 8b w | r Norm abweichenden Analyseergebnisses der | A-Probe | eine vorläufige Sperre verhängt und bestät | DFB |
Quellen: | 84 | |
DFB | 48 | 57.1 % |
DOSB | 27 | 32.1 % |
Kicker | 3 | 3.6 % |
FAZ | 3 | 3.6 % |
Innenministerium des Innern | 2 | 2.4 % |
Bundesministerium des Innern | 1 | 1.2 % |