Kontext | Alle verbotenen Substanzen gelten als ,,spezifische Substanzen", mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. |
Quelle | dfb |
Kookkurrenz | auf der Dopingliste stehen |
Kommentar | |
POS ? | NOUN f |
des Vorhandenseins einer verbotenen Substanz oder ihrer Metaboliten oder Marker in der AProbe eines Spielers anhand der Analyse der B-Probe. cc) Mit Ausnahme von Substanzen, für die in der Dopingliste eigens quantitative Grenzwerte aufgeführt sind, begründet das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der Probe eines Spielers unabhängig von ihrer Meng | usnahme von Substanzen, für die in der | Dopingliste | eigens quantitative Grenzwerte aufgefü | DFB | |
hrer Metaboliten oder Marker in der Probe eines Spielers unabhängig von ihrer Menge einen Verstoß gegen Anti-Doping-Vorschriften. dd) Als Ausnahme zu Nr. 2., Buchstabe a) können in der Dopingliste spezielle Kriterien für die Evaluation von verbotenen Substanzen festgelegt werden, die auch endogen produziert werden können. b) Die Anwendung oder versuchte Anwendung einer verbotenen Su | zu Nr. 2., Buchstabe a) können in der | Dopingliste | spezielle Kriterien für die Evaluation | DFB | |
g im Zusammenhang mit einem Verstoß oder einem versuchten Verstoß gegen Anti-DopingVorschriften. 3. Verbotene Substanzen und Methoden Verboten sind alle Substanzen und Methoden, die in der Dopingliste aufgeführt sind, die von der WADA periodisch herausgegeben wird und vom DFB im Anhang A der Anti-Doping-Richtlinien in der jeweiligen Fassung übernommen wird. Die jeweils gültige Dopinglis | le Substanzen und Methoden, die in der | Dopingliste | aufgeführt sind, die von der WADA peri | DFB | |
pingliste aufgeführt sind, die von der WADA periodisch herausgegeben wird und vom DFB im Anhang A der Anti-Doping-Richtlinien in der jeweiligen Fassung übernommen wird. Die jeweils gültige Dopingliste ist auf der Website der WADA unter www.wada-ama.org einzusehen. Der DFB teilt den Vereinen/Tochtergesellschaften rechtzeitig per Rundschreiben alle an der Dopingliste vorgenommenen Änderun | g übernommen wird. Die jeweils gültige | Dopingliste | ist auf der Website der WADA unter www | DFB | |
. Die jeweils gültige Dopingliste ist auf der Website der WADA unter www.wada-ama.org einzusehen. Der DFB teilt den Vereinen/Tochtergesellschaften rechtzeitig per Rundschreiben alle an der Dopingliste vorgenommenen Änderungen mit. Die von der WADA erstellte Liste von verbotenen Substanzen und Methoden sowie die Einordnung der Substanzen in bestimmte Kategorien im Rahmen der Dopingliste | htzeitig per Rundschreiben alle an der | Dopingliste | vorgenommenen Änderungen mit. Die von | DFB |
Quellen: | 75 | |
DFB | 70 | 93.3 % |
DOSB | 4 | 5.3 % |
Sueddeutsche | 1 | 1.3 % |