| Kontext | Schattenwurf von geringer Dauer ist hinzunehmen. |
| Quelle | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft |
| Kookkurrenz | Schattenwurfprognose, Schattenwurfdauer, Rotorschattenwurf, Rotorschattenwurfbelastung, Schattenwurfgutachten, Schattenwurfimmissionen, Schattenwurfabschaltung, Schattenwurfzeiten, WEA-Schattenwurf-Hinweise, WKA-Schattenwurf-Hinweise, Schattenwurfmodul, bewegter Schattenwurf, periodischer Schattenwurf |
| Kommentar | |
| POS ? | NOUN m |
| obstwiese) 0,8797 ha Maßnahmenfläche (alt) A4 (Extensive Fläche Hustedter Weg) 2,0966 ha 5.10 Schattenschlag Gemäß der Empfehlung des NLÖ, darf die maximal mögliche Einwirkungsdauer des Schattenwurfes am Immissionsort nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und nicht mehr als 30 Minuten pro Tag betragen. Obgleich es hierzu noch keine gesicherten Grenzewerte existieren, wird dieser Wert al | ximal mögliche Einwirkungsdauer des | Schattenwurfes | am Immissionsort nicht mehr als 30 | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| echnischen Vermessung, können sich jederzeit bessere Windparkkonfigurationen ergeben. Diese sollen durch die Festsetzung nicht verhindert werden. Es sind folgende Maßnahme bezüglich des Schattenwurfes erforderlich: Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die astronomisch maximal mögliche Dauer von Schattenwurf von 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr, das entspricht einer tat | ind folgende Maßnahme bezüglich des | Schattenwurfes | erforderlich: Die zulässigen Immi | VDH Projektmanagement GmbH | |
| n Rotorschattenwurfabschaltzeiten, unter Berücksichtigung von technischen Einrichtungen an den betroffenen Anlagen, können dafür sorgen, dass die zulässigen Orientierungswerte bzgl. des Schattenwurfes eingehalten werden. Die Planung verursacht erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild. Die Fläche ist hauptsächlich mit Wald bestanden, nur eine kleine Flä | ssigen Orientierungswerte bzgl. des | Schattenwurfes | eingehalten werden. Die Planung ver | VDH Projektmanagement GmbH | |
| geplanten Windenergieanlagen. Die Berechnungen der zu erwartenden Schattenwurfimmissionen haben ergeben, dass die Anlagen 1 – 5 voraussichtlich über Abschaltanlagen zur Reduzierung des Schattenwurfes verfügen müssen. Für die Situationen, die zu einem über die Grenzen hinausgehenden Schattenwurf führen, muss eine Abschaltung der Verursacheranlage(n) erfolgen. Die Gemeinde Neuenkirche | Abschaltanlagen zur Reduzierung des | Schattenwurfes | verfügen müssen. Für die Situatione | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| er Zulässigkeit möglicher Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf. Die Ergebnisse des Gutachtens werden nachstehend verkürzt wiedergegeben. Um für verschiedene Bereiche die Dauer des Schattenwurfes zu veranschaulichen, wurde eine Auswahl an Immissionsorten für die Berechnung getroffen. Berücksichtigt wurden insgesamt 6 exemplarisch ausgewählte Immissionsorte. Es handelt sich um di | verschiedene Bereiche die Dauer des | Schattenwurfes | zu veranschaulichen, wurde eine Aus | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden |
| Quellen: | 24 | |
| Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | 6 | 25.0 % |
| Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | 5 | 20.8 % |
| Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | 3 | 12.5 % |
| VDH Projektmanagement GmbH | 2 | 8.3 % |
| Stadt Beverungen | 2 | 8.3 % |
| Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | 2 | 8.3 % |
| Ökostrom Consulting Freiburg GmbH | 1 | 4.2 % |
| acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | 1 | 4.2 % |
| (Quellen mit niedriger Frequenz werden nicht aufgeführt) |
