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DE Selbstanzeige (39)
IT collaborazione volontaria
Voluntary disclosure

Fonti esterne/Externe Quellen

collaborazione volontaria in Linguee - Pons - Treccani
Selbstanzeige in Linguee - Pons

DeutschItaliano
Definition: Im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht vorgesehene Möglichkeit, bei Steuerhinterziehung Straffreiheit und bei leichtfertiger Steuerverkürzung die Nichtfestsetzung einer Geldbuße zu erlangen.
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon
Definizione: Strumento che consente ai contribuenti che detengono illecitamente patrimoni all’estero di regolarizzare la propria posizione denunciando spontaneamente all’Amministrazione finanziaria la violazione degli obblighi di monitoraggio.
Fonte: Agenzia delle Entrate



KontextIm Wesentlichen soll die Grenze für die strafbefreiende Selbstanzeige von jetzt noch 50 000 Euro auf 25 000 Euro abgesenkt werden. Bis zu diesem Betrag bleibt sie straffrei, und es wird auch kein Strafzuschlag erhoben. Ab 25 000 Euro werden in Zukunft bei einer Selbstanzeige nach dem jeweiligen Hinterziehungsbetrag gestaffelte Strafzuschläge erhoben.
QuelleBundesfinanzministerium
Kookkurrenzstrafbefreiende Selbstanzeige
Kommentar
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es Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird folgender § 24 angefügt: „§ 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung Bei Selbstanzeigen nach § 371 der Abgabenordnung, die bis zum 28. April 2011 bei der zuständigen Finanzbehörde eingegangen sind, ist § 371 der Abgabenordnung in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassu
leichtfertiger Steuerverkürzung Bei
Selbstanzeigen nach § 371 der Abgabenordnung, die Bundesgesetzblatt
sachen stellen abgeschlossen wurden (Anzahl der Verfahren). Unter den 27 263 nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellten Steuerstrafverfahren sind 11 802 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag unter 50 000 €. In 89 Fällen von Selbstanzeigen mit einer Hinterziehungssumme von mehr als 50 000 € wurde gemäß § 398a AO von de
erfahren sind 11 802 Verfahren nach
Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einemBundesfinanzministerium
zessordnung (StPO) eingestellten Steuerstrafverfahren sind 11 802 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag unter 50 000 €. In 89 Fällen von Selbstanzeigen mit einer Hinterziehungssumme von mehr als 50 000 € wurde gemäß § 398a AO von der Strafverfolgung abgesehen, und zwar gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 5 % der hinterzogenen S
ag unter 50 000 €. In 89 Fällen von
Selbstanzeigen mit einer Hinterziehungssumme von mBundesfinanzministerium
tigen, hinterzogene Steuern nachträglich zu entrichten. Ob dies der Gerechtigkeit dient, ist keinesfalls so sicher, wie es auf den ersten Blick scheint ­ eine Erhöhung der Einnahmen aus Selbstanzeigen ist jedenfalls nicht zu erwarten. a) Unsitte ,,obiter dictum" Bedenklich ist die vorstehend erwähnte Entscheidung vom 20.5.2010 aber auch aus einem weiteren Grund: Der 1. Strafsenat hat
t ­ eine Erhöhung der Einnahmen aus
Selbstanzeigen ist jedenfalls nicht zu erwarten. aZjS
hn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen. Selbstanzeigen auf Rekordhoch Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern knackt die 35.000er-Marke. Die meisten kommen aus Baden-Württemberg. Bald werden Selbstanzeigen teurer. Ob es noch so
Steuerhinterziehung in Deutschland
Selbstanzeigen auf Rekordhoch Die Zahl der SelbstaTageszeitung

Quellen:39
Handelsblatt1743.6 %
Bundesfinanzministerium1025.6 %
Tageszeitung923.1 %
Bundesgesetzblatt25.1 %
ZjS12.6 %
ContestoPer quanto riguarda l'ambito oggettivo, la circolare ha chiarito un punto molto importante: chi aderisce alla collaborazione volontaria deve dichiarare anche i redditi che non sono connessi alla detenzione dei patrimoni esteri o ai flussi di reddito da patrimoni esteri. Chi aderisce alla voluntary disclosure internazionale dovrà dire quali sono i patrimoni che detiene all'estero, quali sono i redditi che in passato hanno determinato la creazione di quel patrimonio, con riferimento solo ai redditi accertabili, dovrà dichiarare i flussi di reddito, gli imponibili che sono stati il frutto di quelli investimenti e tutti i flussi eventualmente non dichiarati non connessi alla detenzione dei patrimoni all'estero.
FonteIl Sole24Ore
Cooccorrenze
Commento
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Corpus Avanzato


Fonti:0
ContestoNon si può valutare adeguatamente l'utilità di seguire la procedura di regolarizzazione del patrimonio estero (nota come "Voluntary Disclosure") senza prima fare il punto sulla tendenza internazionale in materia fiscale.
FonteIl Sole24Ore
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