Kontext | Wir müssen durchsetzen, dass der Sport eine andere Stellung in der Gesellschaft bekommt. |
Quelle | dosb |
Kookkurrenz | Sport treiben |
Kommentar | |
POS ? | NOUN m |
alen Fußball erworben und damit die Entwicklung des Fußballsports entscheidend beeinflusst. Über sein Engagement beim Deutschen Fußball-Bund hinaus nahm er zahlreiche ehrenamtliche Funktionen im Sport wahr und verstand es, vielfältige Kontakte herzustellen und Beziehungen aufzubauen, mit denen er das Ansehen des Fußballsports stärkte. In diesem Zusammenhang erwiesen sich seine engen persönlic | hm er zahlreiche ehrenamtliche Funktionen im | Sport | wahr und verstand es, vielfältige Kontakte h | DFB | |
chkeiten zu seinen Freunden zählten, als sehr hilfreich auch für den DFB. Dr. Wilfried Gerhardt führte die Zentralverwaltung des Deutschen Fußball-Bundes mit sehr fundierten Kenntnissen, die den Sport ebenso betrafen wie die Verwaltung. Sein zurückhaltendes, verbindliches, loyales und stets auf Ausgleich bedachtes Auftreten zeugten von Kompetenz und menschlicher Größe. 1992 ging Dr. Gerhardt | des mit sehr fundierten Kenntnissen, die den | Sport | ebenso betrafen wie die Verwaltung. Sein zur | DFB | |
fahren. Wer fundierten Rat suchte, der war bei dem Wirtschaftswissenschaftler gut aufgehoben. Weil er nämlich seinen Beruf sehr pragmatisch kombinierte mit seinen vielfältigen Verpflichtungen im Sport . In Würdigung seiner verdienstvollen Arbeit für den Fußballsport verlieh ihm der DFB auf dem Bundestag im Oktober 1986 die Goldene Ehrennadel. Borussia Mönchengladbach ernannte ihn 1995 zum Ehre | e mit seinen vielfältigen Verpflichtungen im | Sport | . In Würdigung seiner verdienstvollen Arbeit | DFB | |
pieler oder eine andere Person begangen hat, und danach, wie wichtig die vom Spieler oder der anderen Person geleistete wesentliche Unterstützung für die Bemühungen zur Bekämpfung des Dopings im Sport ist. Die ansonsten gültige Sperre darf nicht um mehr als Dreiviertel ausgesetzt werden. Wenn die ansonsten geltende Sperre eine lebenslange Sperre ist, darf der nach dieser Vorschrift nicht ausg | die Bemühungen zur Bekämpfung des Dopings im | Sport | ist. Die ansonsten gültige Sperre darf nicht | DFB | |
unverzüglich allen Anti-Doping-Organisationen, die dazu berechtigt sind, gegen diese Entscheidung einen Rechtsbehelf einzulegen, eine schriftliche Begründung für ihre Entscheidung. Wenn das DFB- Sport - oder das DFB-Bundesgericht anschließend einen Teil der ausgesetzten Sperre wieder in Kraft setzt, da der Spieler oder die andere Person nicht die vorhergesehene wesentliche Unterstützung geleis | gründung für ihre Entscheidung. Wenn das DFB- | Sport | - oder das DFB-Bundesgericht anschließend ein | DFB |
Quellen: | 6392 | |
DOSB | 4942 | 77.3 % |
Bundesministerium des Innern | 850 | 13.3 % |
FAZ | 214 | 3.3 % |
Sueddeutsche | 137 | 2.1 % |
DFB | 123 | 1.9 % |
Sueddeutsche Zeitung | 67 | 1.0 % |
Innenministerium des Innern | 38 | 0.6 % |
Kicker | 21 | 0.3 % |