Kontext | Ein örtliches Stadionverbot soll bei Verstößen gegen die Stadionordnung ausgesprochen werden. |
Quelle | dfb |
Kookkurrenz | |
Kommentar | |
POS ? | NOUN f |
Platz- bzw. Hallenanlage in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise oder sicherheitsbeeinträchtigend aufgetreten ist. Ein örtliches Stadionverbot soll bei Verstößen gegen die Stadionordnung ausgesprochen werden (minderschwerer Fall), soweit diese nicht mit Verstößen nach Absatz 3 in Verbindung stehen oder der Betroffene bisher nicht wiederholt in einer die Menschenwürde ve | verbot soll bei Verstößen gegen die | Stadionordnung | ausgesprochen werden (minderschwere | DFB | |
Rechts- und Verfahrensordnung des DFB; 19. bei der aktiven Unterstützung beim Einbringen und/oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen; 20. bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Stadionordnung 21. bei nachgewiesenem wiederholtem sicherheitsbeeinträchtigendem Verhalten. Ein bundesweit wirksames Stadionverbot kann in den Fällen der Absätze 3 und 4 auch ausgesprochen werden, wen | schwerwiegenden Verstößen gegen die | Stadionordnung | 21. bei nachgewiesenem wiederholtem | DFB | |
. Mit allen Beteiligten wurde das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) erarbeitet. Es enthält Empfehlungen zu den Handlungsfeldern: Fanbetreuung im Rahmen von Sozialarbeit, der Stadionordnung , der Stadionverbote, der Ordnungsdienste, der Stadionsicherheit, der Sicherheit auf Reisewegen und der Zusammenarbeit aller Beteiligten. Das NKSS wurde in den letzten Jahrzehnten immer | ung im Rahmen von Sozialarbeit, der | Stadionordnung | , der Stadionverbote, der Ordnungsdi | Bundesministerium des Innern | |
. Mit allen Beteiligten wurde das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) erarbeitet. Es enthält Empfehlungen zu den Handlungsfeldern: Fanbetreuung im Rahmen von Sozialarbeit, der Stadionordnung , der Stadionverbote, der Ordnungsdienste, der Stadionsicherheit, der Sicherheit auf Reisewegen und der Zusammenarbeit aller Beteiligten. Das NKSS wurde in den letzten Jahrzehnten immer | ung im Rahmen von Sozialarbeit, der | Stadionordnung | , der Stadionverbote, der Ordnungsdi | Bundesministerium des Innern | |
mmer) deutlich angegeben sein. Es sollen Datum und Ort der Veranstaltung, Wettbewerb, Spielbeginn und die Spielpaarung sowie ein Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Stadionordnung enthalten sein. Die Angaben auf der Karte müssen mit der Beschilderung der Anlage inner- und außerhalb des Stadions übereinstimmen. Dabei sollen Farbcodes verwendet werden. Alle wichtig | meinen Geschäftsbedingungen und die | Stadionordnung | enthalten sein. Die Angaben auf der | DFB |
Quellen: | 21 | |
DFB | 19 | 90.5 % |
Bundesministerium des Innern | 2 | 9.5 % |