Kontext | Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. |
Quelle | dfb |
Kookkurrenz | |
Kommentar | |
POS ? | NOUN s |
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | nz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz b | DFB | |
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | nz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz b | DFB | |
d Receptor Delta)-Agonisten (z. B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (z. B. AICAR aminoimidazole carboxamide riboside). S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel · Vom Verbot ausgenommen ist die lokale Anwendung von Felypressin im Rahmen einer Zahnbehandlung zusammen mit Lokalanästhetika. · Glycerol ist ausdrücklich nur dann verboten, wenn es | oside). S5. Diuretika und andere | Maskierungsmittel | · Vom Verbot ausgenommen ist die | DFB | |
gesetzt wird. Damit ist die Einnahme von Glycerol, wenn es als Hilfsstoff in Arzneimitteln oder Lebensmitteln eingesetzt wird, erlaubt. Wird neben einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel , für das bereits eine Medizinische Ausnahmegenehmigung besteht, zusätzlich eine Substanz eingesetzt, die einem Grenzwert unterliegt (Salbutamol, Formoterol, Morphin, Cathin, Ephedrin | em Diuretikum oder einem anderen | Maskierungsmittel | , für das bereits eine Medizinisc | DFB | |
ta) Agonisten (z. B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR aminoimidazole carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann | 4. 5. S5. Diuretika und andere | Maskierungsmittel | Maskierungsmittel sind verboten. | DFB |