Kontext | Im Wesentlichen soll die Grenze für die strafbefreiende Selbstanzeige von jetzt noch 50 000 Euro auf 25 000 Euro abgesenkt werden. Bis zu diesem Betrag bleibt sie straffrei, und es wird auch kein Strafzuschlag erhoben. Ab 25 000 Euro werden in Zukunft bei einer Selbstanzeige nach dem jeweiligen Hinterziehungsbetrag gestaffelte Strafzuschläge erhoben. |
Quelle | Bundesfinanzministerium |
Kookkurrenz | strafbefreiende Selbstanzeige |
Kommentar | |
POS ? | NOUN f |
es Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird folgender § 24 angefügt: „§ 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung Bei Selbstanzeigen nach § 371 der Abgabenordnung, die bis zum 28. April 2011 bei der zuständigen Finanzbehörde eingegangen sind, ist § 371 der Abgabenordnung in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassu | leichtfertiger Steuerverkürzung Bei | Selbstanzeigen | nach § 371 der Abgabenordnung, die | Bundesgesetzblatt | |
sachen stellen abgeschlossen wurden (Anzahl der Verfahren). Unter den 27 263 nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellten Steuerstrafverfahren sind 11 802 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag unter 50 000 €. In 89 Fällen von Selbstanzeigen mit einer Hinterziehungssumme von mehr als 50 000 € wurde gemäß § 398a AO von de | erfahren sind 11 802 Verfahren nach | Selbstanzeigen | wegen Steuerhinterziehung mit einem | Bundesfinanzministerium | |
zessordnung (StPO) eingestellten Steuerstrafverfahren sind 11 802 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag unter 50 000 €. In 89 Fällen von Selbstanzeigen mit einer Hinterziehungssumme von mehr als 50 000 € wurde gemäß § 398a AO von der Strafverfolgung abgesehen, und zwar gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 5 % der hinterzogenen S | ag unter 50 000 €. In 89 Fällen von | Selbstanzeigen | mit einer Hinterziehungssumme von m | Bundesfinanzministerium | |
tigen, hinterzogene Steuern nachträglich zu entrichten. Ob dies der Gerechtigkeit dient, ist keinesfalls so sicher, wie es auf den ersten Blick scheint eine Erhöhung der Einnahmen aus Selbstanzeigen ist jedenfalls nicht zu erwarten. a) Unsitte ,,obiter dictum" Bedenklich ist die vorstehend erwähnte Entscheidung vom 20.5.2010 aber auch aus einem weiteren Grund: Der 1. Strafsenat hat | t eine Erhöhung der Einnahmen aus | Selbstanzeigen | ist jedenfalls nicht zu erwarten. a | ZjS | |
hn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen. Selbstanzeigen auf Rekordhoch Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern knackt die 35.000er-Marke. Die meisten kommen aus Baden-Württemberg. Bald werden Selbstanzeigen teurer. Ob es noch so | Steuerhinterziehung in Deutschland | Selbstanzeigen | auf Rekordhoch Die Zahl der Selbsta | Tageszeitung |
Quellen: | 39 | |
Handelsblatt | 17 | 43.6 % |
Bundesfinanzministerium | 10 | 25.6 % |
Tageszeitung | 9 | 23.1 % |
Bundesgesetzblatt | 2 | 5.1 % |
ZjS | 1 | 2.6 % |