Kontext | Die Anti-Doping-Konvention ist das maßgebliche völkerrechtliche Rechtsdokument im Kampf gegen Doping. |
Quelle | bmi |
Kookkurrenz | |
Kommentar | |
POS ? | NOUN f |
undinformationen: Die Monitoring Group ist die Beobachtende Begleitgruppe zur Umsetzung der Maßnahmen des Übereinkommens des Europarates gegen Doping vom 16. November 1989. Die Anti-Doping-Konvention ist für Deutschland seit dem 1. Juni 1994 in Kraft. Sie umfasst mit 51 Vertragsparteien nicht nur alle Mitglieder des Europarates, sondern auch vier Nicht-Mitglieder (Australien | vom 16. November 1989. Die | Anti-Doping-Konvention | ist für Deutschland seit de | Bundesministerium des Innern | |
994 in Kraft. Sie umfasst mit 51 Vertragsparteien nicht nur alle Mitglieder des Europarates, sondern auch vier Nicht-Mitglieder (Australien, Kanada, Tunesien, Weißrussland). Die Anti-Doping-Konvention ist das maßgebliche völkerrechtliche Rechtsdokument im Kampf gegen Doping. Sie setzt gemeinsame verbindliche Standards und Vorgaben, die die Vertragsparteien verpflichten, besti | unesien, Weißrussland). Die | Anti-Doping-Konvention | ist das maßgebliche völkerr | Bundesministerium des Innern | |
e er mit dem Bundesinnenministerium, den Verbänden und den Olympiastützpunkten abschließt, verbindlich aufnehmen. Der DOSB begrüßt die Entscheidung des Bundesinnenministers, die Anti-Doping-Konvention der UNESCO zeitnah zur ratifizieren. 9. 10. Anti-Doping-Maßnahmen entschlossen umsetzen: Der DOSB bekräftigt seine festen Willen, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen m | s Bundesinnenministers, die | Anti-Doping-Konvention | der UNESCO zeitnah zur rati | DOSB | |
rziehung (ICSSPE). Ein Bestreben Deutschlands auf Ebene der UNESCO war die aktive Mitwirkung in allen vorbereitenden Gremien der UNESCO bei der Vorbereitung der Internationalen Anti-Doping-Konvention (in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, dem Europarat, dem IOC und der Welt-Anti Doping Agentur). Deutschland hat bei der Vorbereitung der Konvention maßgeblich mitgewirk | reitung der Internationalen | Anti-Doping-Konvention | (in Zusammenarbeit mit den | Bundesministerium des Innern | |
n haben das Übereinkommen bisher ratifiziert. Ziel des Internationalen Übereinkommens ist es, die Verhütung und Bekämpfung des Dopings im Sport zu fördern. Grundlagen bilden die Anti-Doping-Konvention des Europarats, die Erklärung der Welt-Anti-Doping Konferenz aus dem Jahr 2003 in Kopenhagen und der Anti-Doping Code der WADA. | dern. Grundlagen bilden die | Anti-Doping-Konvention | des Europarats, die Erkläru | Bundesministerium des Innern |
Quellen: | 19 | |
Bundesministerium des Innern | 11 | 57.9 % |
DOSB | 8 | 42.1 % |