Risultati per/Ergebnisse für daspo

Corpus/Korpus: Sportpolitik      (Info - Browse)
DE Stadionverbot (74)
IT daspo

Fonti esterne/Externe Quellen

daspo in Linguee - Pons - Treccani
Stadionverbot in Linguee - Pons

DeutschItaliano
Definition: Ein Stadionverbot untersagt einzelnen Personen, Sportveranstaltungen eines Vereins oder eines Sportverbandes zu besuchen. Ziel der Maßnahme ist zum einen die Gewährleistung der Sicherheit, zum anderen die Sanktionierung von Vergehen. Vor allem im Fußball finden Stadionverbote häufig Anwendung.
Quelle: Wikipedia
Definizione: Acronimo di Divieto di accedere a manifestazioni sportive, titolo della legge n. 401 del 13 dicembre 1989, finalizzata a contrastare la violenza negli stadi.
Fonte: Treccani



KontextEin bundesweit wirksames Stadionverbot soll ferner ausgesprochen werden.
Quelledfb
Kookkurrenzbundesweit wirksames Stadionverbot/Verhängung eines Stadionverbotes/ Stadionverbot gegen-gegenüber eine Person/
Kommentar
POS ?NOUN s
Korpus Erweiterte Ansicht

erbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen. staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage. (3) (4) Das Stadionverbot gilt befristet (§ 5). Das Stadionverbot kann als örtliches (§ 4 Absatz 2) oder als überörtliches (nachfolgend: bundesweit wirksames) Stadionverbot (§ 4 Absätze 3, 4 und 5) ausgesprochen
ilrechtlicher Grundlage. (3) (4) Das
Stadionverbot gilt befristet (§ 5). Das StadionverDFB
elen. staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage. (3) (4) Das Stadionverbot gilt befristet (§ 5). Das Stadionverbot kann als örtliches (§ 4 Absatz 2) oder als überörtliches (nachfolgend: bundesweit wirksames) Stadionverbot (§ 4 Absätze 3, 4 und 5) ausgesprochen werden. Das örtliche Stadionverbot erstr
dionverbot gilt befristet (§ 5). Das
Stadionverbot kann als örtliches (§ 4 Absatz 2) odDFB
zivilrechtlicher Grundlage. (3) (4) Das Stadionverbot gilt befristet (§ 5). Das Stadionverbot kann als örtliches (§ 4 Absatz 2) oder als überörtliches (nachfolgend: bundesweit wirksames) Stadionverbot (§ 4 Absätze 3, 4 und 5) ausgesprochen werden. Das örtliche Stadionverbot erstreckt sich grundsätzlich nur auf den befriedeten Bereich der Platz- oder Hallenanlage, in der das Hausrecht
(nachfolgend: bundesweit wirksames)
Stadionverbot (§ 4 Absätze 3, 4 und 5) ausgesprochDFB
. Das Stadionverbot kann als örtliches (§ 4 Absatz 2) oder als überörtliches (nachfolgend: bundesweit wirksames) Stadionverbot (§ 4 Absätze 3, 4 und 5) ausgesprochen werden. Das örtliche Stadionverbot erstreckt sich grundsätzlich nur auf den befriedeten Bereich der Platz- oder Hallenanlage, in der das Hausrecht des das Stadionverbot Festsetzenden ausgeübt wird. Das bundesweit wirksame
) ausgesprochen werden. Das örtliche
Stadionverbot erstreckt sich grundsätzlich nur aufDFB
sätze 3, 4 und 5) ausgesprochen werden. Das örtliche Stadionverbot erstreckt sich grundsätzlich nur auf den befriedeten Bereich der Platz- oder Hallenanlage, in der das Hausrecht des das Stadionverbot Festsetzenden ausgeübt wird. Das bundesweit wirksame Stadionverbot kann auch für den Bereich anderer Platz- oder Hallenanlagen festgesetzt werden. Die Vereine und der DFB bevollmächtigen
anlage, in der das Hausrecht des das
Stadionverbot Festsetzenden ausgeübt wird. Das bunDFB

Quellen:74
DFB7398.6 %
FAZ11.4 %
ContestoStiamo pensando a un daspo a vita per chi si è reso protagonista di atti indegni.
FonteCorriere della Sera
Cooccorrenze
CommentoAcronimo di "Divieto di Accedere alle manifestazioni SPOrtive".
POS ?NOUN m
Corpus Avanzato


Fonti:0