Kontext | Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, wenn der Täter die aus der Tat zu seinen Gunsten verkürzten Steuern innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet. |
Quelle | Bundesgesetzblatt |
Kookkurrenz | Leichtfertige Seuerverkürzung |
Kommentar | |
POS ? | NOUN f |
euer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.“ c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so tritt für den an der Tat Beteiligten Straffreiheit nur ein, wenn er die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern inner | rd wie folgt gefasst: „(3) Sind | Steuerverkürzungen | bereits eingetreten oder Steuer | Bundesgesetzblatt | |
mfang, so kommt aber eine Ermessensreduzierung in Betracht. Nach § 85 AO haben die Finanzbehörden, und damit deren Mitarbeiter, die Pflicht, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und Steuerverkürzungen entgegenzuwirken. Auch im Besteuerungsverfahren gilt folglich das Legalitätsprinzip.35 Dieser Besteuerungsgrundsatz reduziert das Ermessen des Außenprüfers auf Null, verpflichtet ih | rn gleichmäßig festzusetzen und | Steuerverkürzungen | entgegenzuwirken. Auch im Beste | ZjS | |
rter „§ 370 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7“ durch die Wörter „§ 370 Absatz 6 und 7“ ersetzt. 5. § 378 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, wenn der Täter die aus der Tat zu seinen Gunsten verkürzten Steuern innerhalb der ihm besti | folgender Satz eingefügt: „Sind | Steuerverkürzungen | bereits eingetreten oder Steuer | Bundesgesetzblatt | |
müssen, dass der Gesetzgeber durch die enge Verzahnung des Strafbefreiungserklärungsgesetzes mit dem neu geschaffenen Kontenabrufverfahren bewusst eine Regelung geschaffen hat, die Steuerverkürzungen in der Zukunft erschweren und die Steuerehrlichkeit nachhaltig fördern sollte. | ne Regelung geschaffen hat, die | Steuerverkürzungen | in der Zukunft erschweren und d | Bundesverfassungsgericht | |
talen Wirtschaft; Verhinderung doppelter Nichtbesteuerung bei hybriden Gestaltungen; Erarbeitung von internationalen Standards für die Hinzurechnungsbesteuerung; Verhinderung von Steuerverkürzungen durch Regelungen zur Versagung des Zinsabzugs; Umgestaltung der Arbeiten zu steuerschädlichen Regimes; Verhinderung von unrechtmäßiger Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen; Aktualis | sbesteuerung; Verhinderung von | Steuerverkürzungen | durch Regelungen zur Versagung | Bundesfinanzministerium |
Quellen: | 5 | |
Bundesgesetzblatt | 2 | 40.0 % |
ZjS | 1 | 20.0 % |
Bundesverfassungsgericht | 1 | 20.0 % |
Bundesfinanzministerium | 1 | 20.0 % |