Kontext | Ein dritter Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften führt immer zu einer lebenslangen Sperre. |
Quelle | dfb |
Kookkurrenz | zur lebenslangen Sperre führen |
Kommentar | |
POS ? | NOUN f |
gegen § 6 Nr. 2., Buchstabe h) (Verabreichung oder versuchte Verabreichung einer verbotenen Substanz oder Methode) ist mindestens eine Sperre von vier Jahren und im Höchstfall eine lebenslange Sperre zu verhängen, es sei denn die in § 8c Nr. 2. aufgeführten Bedingungen sind erfüllt. Ein Verstoß gegen Anti-Doping-Vorschriften unter Beteiligung von Minderjährigen gilt als besonder | r Jahren und im Höchstfall eine | lebenslange Sperre | zu verhängen, es sei denn die i | DFB | |
n gilt als besonders schwerwiegend. Wird ein solcher Verstoß von einer Betreuungsperson begangen und betrifft er nicht eine spezifische Substanz, ist gegen die Betreuungsperson eine lebenslange Sperre zu verhängen. 4. Bei Erstverstößen gegen § 6 Nr. 2., Buchstabe d) (Verletzung der Meldepflicht und/oder versäumte Kontrollen) beträgt die Dauer der Sperre mindestens ein Jahr und im | gegen die Betreuungsperson eine | lebenslange Sperre | zu verhängen. 4. Bei Erstverstö | DFB | |
herabgesetzte Dauer der Sperre nicht weniger als die Hälfte der ansonsten gültigen Dauer der Sperre betragen. Wenn die ansonsten gel- 6 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN tende Sperre eine lebenslange Sperre ist, darf die gemäß dieser Vorschrift herabgesetzte Dauer der Sperre nicht unter acht Jahren liegen. Liegt ein Verstoß gegen § 6 Nr. 2., Buchstabe a) (Vorhandensein einer verbotenen | MITTEILUNGEN tende Sperre eine | lebenslange Sperre | ist, darf die gemäß dieser Vors | DFB | |
ür die Bemühungen zur Bekämpfung des Dopings im Sport ist. Die ansonsten gültige Sperre darf nicht um mehr als Dreiviertel ausgesetzt werden. Wenn die ansonsten geltende Sperre eine lebenslange Sperre ist, darf der nach dieser Vorschrift nicht ausgesetzte Teil der Sperre nicht unter acht Jahren liegen. Wenn der DFB gemäß dieser Vorschrift einen Teil der ansonsten gültigen Sperre | ansonsten geltende Sperre eine | lebenslange Sperre | ist, darf der nach dieser Vorsc | DFB | |
Chef bei Sky Sport News HD. © dpa Alfons Hörmann: Lob für ein „deutliches und klares Signal von Robert Harting“ Sprinter Gatlin hatte nach seinem zweiten Doping-Vergehen 2006 eine lebenslange Sperre gedroht. Als Wiederholungstäter wurde er wegen seines Geständnisses zunächst für acht Jahre gesperrt. Das Startverbot wurde dann auf vier Jahre (von 2006 bis 2010) reduziert. Jetzt | eiten Doping-Vergehen 2006 eine | lebenslange Sperre | gedroht. Als Wiederholungstäter | FAZ |