Kontext | Mit dem vom Verein nachzuweisenden vorherigen Einverständnis des Stadioneigentümers und der örtlichen Sicherheitsorgane kann die Innenraumsicherung vor Sitzplatzbereichen auch durch andere geeignete Maßnahmen gewährleistet werden. |
Quelle | dfb |
Kookkurrenz | |
Kommentar | |
POS ? | NOUN m |
der Heimverein eines Free-TVSpiels eine Neutralisations-Pauschale in Höhe von 15.000 , um hier eine finanzielle Schlechterstellung zu verhindern. 13 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN An die Stadioneigentümer werden keine Abgaben abgeführt. Sofern Abgaben an Stadioneigentümer dennoch zu leisten sind, sind diese vom Heimverein zu tragen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Leistung de | OFFIZIELLE MITTEILUNGEN An die | Stadioneigentümer | werden keine Abgaben abgeführt. | DFB | |
Höhe von 15.000 , um hier eine finanzielle Schlechterstellung zu verhindern. 13 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN An die Stadioneigentümer werden keine Abgaben abgeführt. Sofern Abgaben an Stadioneigentümer dennoch zu leisten sind, sind diese vom Heimverein zu tragen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Leistung des entsprechenden Betrages durch den Fernsehpartner an den DFB. Die e | ben abgeführt. Sofern Abgaben an | Stadioneigentümer | dennoch zu leisten sind, sind di | DFB | |
schutz zu sorgen hat. Die Beurteilung eines ausreichenden Ordnungsdienstes ist von Fall zu Fall anhand der konkreten Verhältnisse, möglichst in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Stadioneigentümer , zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Platzanlagen, die nicht über eine ausreichende Spielfeldumfriedung verfügen. Erfahrungen der Polizei im Umgang mit Fan-Gruppen sind zu nutz | enarbeit mit der Polizei und dem | Stadioneigentümer | , zu überprüfen. Dies gilt insbes | DFB | |
her zusätzlicher Mehreinnahmen während dieser Spielzeiten entscheidet das DFB-Präsidium. Es handelt sich bei den unter 2.3.1. und 2.3.2. aufgeführten Beträgen um Nettobeträge. An die Stadioneigentümer werden keine Abgaben abgeführt. Sofern Abgaben an Stadioneigentümer dennoch zu leisten sind, sind diese vom Heimverein zu tragen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Leistung de | Beträgen um Nettobeträge. An die | Stadioneigentümer | werden keine Abgaben abgeführt. | DFB | |
t das DFB-Präsidium. Es handelt sich bei den unter 2.3.1. und 2.3.2. aufgeführten Beträgen um Nettobeträge. An die Stadioneigentümer werden keine Abgaben abgeführt. Sofern Abgaben an Stadioneigentümer dennoch zu leisten sind, sind diese vom Heimverein zu tragen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Leistung des entsprechenden Betrages durch den Fernsehpartner an den DFB. Die e | ben abgeführt. Sofern Abgaben an | Stadioneigentümer | dennoch zu leisten sind, sind di | DFB |
Quellen: | 7 | |
DFB | 7 | 100.0 % |