Kontext | Dieser Absatz ist nicht anzuwenden, wenn die Bundesrepublik Deutschland die Ruhegehälter, ähnlichen Vergütungen oder Renten tatsächlich nicht besteuert, wenn die Steuervergünstigung aus irgendeinem Grund zurückgefordert wurde oder wenn die Frist von zwölf Jahren nach Satz 1 in beiden Vertragsstaaten erfüllt ist. |
Quelle | Bundesgesetzblatt |
Kookkurrenz | |
Kommentar | |
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ck gesetzt hatte. Doch damit ist die Angelegenheit noch nicht beendet. Denn das nun veröffentlichte Papier ist gar nicht so brisant, wie zunächst vermutet. Krecké kritisierte die Steuervergünstigungen nicht etwa, sondern legte Juncker nur nahe, sich näher damit zu befassen – was dieser nach eigenen Angaben aber nie getan haben will. Keine Offenlegung der Gewinne Doch warum hat | utet. Krecké kritisierte die | Steuervergünstigungen | nicht etwa, sondern legte Ju | Tageszeitung | |
st achtzehn Jahre lang nichts geschehen? Und reicht die Antwort der EU auf die LuxLeaks-Affäre aus? Bisher hat die EU-Kommission nur vorgeschlagen, den Informationsaustausch über Steuervergünstigungen zu verbessern. Eine länderbezogene Offenlegung der Gewinne und Steuerzahlungen von Großkonzernen hingegen, wie sie das Europaparlament fordert, will die Behörde aber nicht. „Junc | n Informationsaustausch über | Steuervergünstigungen | zu verbessern. Eine länderbe | Tageszeitung | |
und sind diese Einkünfte einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens zuzurechnen, so werden die nach den anderen Bestimmungen des Abkommens zu gewährenden Steuervergünstigungen für diese Einkünfte nicht gewährt, sofern die für diese Einkünfte in Deutschland und im Drittstaat tatsächlich gezahlte Steuer insgesamt weniger als 60 vom Hundert der Steuer bet | des Abkommens zu gewährenden | Steuervergünstigungen | für diese Einkünfte nicht ge | Bundesgesetzblatt | |
taaten wollen etwas mehr Transparenz in der Steuerpolitik wagen. Künftig möchten sie sich gegenseitig mitteilen, welche Steuerschlupflöcher sie großen Konzernen gewähren. Massive Steuervergünstigungen , wie sie in der LuxLeaks-Affäre im Herbst 2014 aufgedeckt worden waren, sollen so künftig erschwert werden. Die neuen Regeln sollen ab Januar 2017 gelten, beschlossen die EU-Fina | Konzernen gewähren. Massive | Steuervergünstigungen | , wie sie in der LuxLeaks-Aff | Tageszeitung |
Quellen: | 4 | |
Tageszeitung | 3 | 75.0 % |
Bundesgesetzblatt | 1 | 25.0 % |