Kontext | Auch die Einfuhr von in Deutschland nicht zugelassenen Dopingmitteln aus dem Ausland ist als Vergehen mit Strafe bedroht. |
Quelle | bmi |
Kookkurrenz | Besitz von Dopingmittel/ Handel mit Dopingmittel |
Kommentar | |
POS ? | NOUN s |
ne Verurteilung wäre hinderlich für ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland", sagte Franke der Nachrichtenagentur dpa. Eine Verurteilung sei gleichbedeutend mit dem Schluss, dass Ärzte, die Dopingmittel verabreichten, sich nicht strafbar machten. "Der Arzt würde nicht bestraft werden, aber das Opfer - das ist Schumacher, der die ganzen Nebenwirkungen nicht wissen kann - das wird bestraft | tend mit dem Schluss, dass Ärzte, die | Dopingmittel | verabreichten, sich nicht strafbar ma | Sueddeutsche | |
nz so einfach, in der Frage der Besitzmengen von Drogen, also Dopingsubstanzen, zwischen Spitzensportler und Freizeitsportler zu unterscheiden. Wir wissen doch, dass in den Fitnessstudios Dopingmittel konsumiert werden. Wie gehen wir da mit der Abgrenzung um? Aber es muss doch einen Unterschied geben zwischen dem Olympia-Teilnehmer und dem Freizeit-Bodybuilder. Können Sie sich vorstell | ssen doch, dass in den Fitnessstudios | Dopingmittel | konsumiert werden. Wie gehen wir da m | Bundesministerium des Innern | |
ennzeichnungspflicht für relevante Arzneimittel durch Erlass einer Doping-Warnhinweis-Verordnung (§ 6a Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)). Zusätzlich fordert er, den freien Warenverkehr für Dopingmittel zu verbieten; medizinisch indizierte Substanzen sollen davon unberührt bleiben. Das Verbot soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf den Bezug im Postversand erstrecken. Der offensich | rdert er, den freien Warenverkehr für | Dopingmittel | zu verbieten; medizinisch indizierte | DOSB | |
eizeitsportler. "Das Gesetz betrifft nicht Doping im Alltag. Wir wissen natürlich, dass auch andere vor Prüfungen oder zur Verschönerung des eigenen Körpers zum Beispiel im Fitness-Studio Dopingmittel einsetzen", erwiderte de Maizière auf die Franke-Kritik. "Es ist nicht schön. Wir wollen es aber nicht strafbar machen. Es würde das Strafrecht als Instrument maßlos überfordern." Die WAD | örpers zum Beispiel im Fitness-Studio | Dopingmittel | einsetzen", erwiderte de Maizière auf | Sueddeutsche | |
s belege die Begründung der Bundesratsinitiative „mit einer bestechend klaren Argumentation“, sagte Vesper. Die „immer wieder erhobene Forderung, das strafbewehrte Besitzverbot auf alle Dopingmittel zu erstrecken und es nicht von einer Mindestmenge abhängig zu machen“, greift der baden-württembergische Gesetzentwurf ausdrücklich nicht auf. Denn: „Der hierfür ins Feld geführte Verglei | s strafbewehrte Besitzverbot auf alle | Dopingmittel | zu erstrecken und es nicht von einer | DOSB |
Quellen: | 185 | |
DOSB | 94 | 50.8 % |
Sueddeutsche | 36 | 19.5 % |
Bundesministerium des Innern | 18 | 9.7 % |
FAZ | 13 | 7.0 % |
DFB | 9 | 4.9 % |
Kicker | 7 | 3.8 % |
Sueddeutsche Zeitung | 5 | 2.7 % |
Innenministerium des Innern | 3 | 1.6 % |