Kontext | Der verurteilte Doper sagte einfach ab. Der mögliche Dopingverstoß der Hürdenläuferin Urbansky schließlich war Ende August 2006 verjährt. |
Quelle | Süddeutsche Zeitung |
Kookkurrenz | Sanktionierung von Dopingverstöße |
Kommentar | Usato prevalentemente plurale. |
POS ? | NOUN m |
nes positiven Analyseergebnisses zu ermitteln, ob ein Betreuer (d.h. jede Person, die den Athleten bei seiner Sportausübung unterstützt, z.B. Arzt, Physiotherapeut, Trainer usw.) bei dem Dopingverstoß mitgewirkt hat. Bei dem Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen § 6a Arzneimittelgesetz bzw. gegen das Betäubungsmittelgesetz ist der Bundessportfachverband verpflichtet, eine Anzeige bei | ysiotherapeut, Trainer usw.) bei dem | Dopingverstoß | mitgewirkt hat. Bei dem Anfangsverda | Innenministerium des Innern | |
annt werden eines positiven Analyseergebnisses hat der Zuwendungsempfänger zu ermitteln und zu dokumentieren, ob Angehörige, Mitarbeiter oder Beauftragte des Zuwendungsempfängers bei dem Dopingverstoß mitgewirkt haben, sowie unverzüglich folgende Mitteilungen zu machen: 1. der zuständigen Staatsanwaltschaft über Kenntnis von Sachverhalten, die auf einen Verstoß gegen § 6 a Arzneimitt | gte des Zuwendungsempfängers bei dem | Dopingverstoß | mitgewirkt haben, sowie unverzüglich | Innenministerium des Innern | |
nalyseergebnisses bei einem betreuten Sportler hat der Zuwendungsempfänger zu ermitteln und zu dokumentieren, ob Angehörige, Mitarbeiter oder Beauftragte des Zuwendungsempfängers bei dem Dopingverstoß mitgewirkt haben, sowie unverzüglich folgende Mitteilungen zu machen: 1. der zuständigen Staatsanwaltschaft über Kenntnis von Sachverhalten, die auf einen Verstoß gegen § 6 a Arzneimitt | gte des Zuwendungsempfängers bei dem | Dopingverstoß | mitgewirkt haben, sowie unverzüglich | Innenministerium des Innern | |
ie auf einen Verstoß gegen § 6 a Arzneimittelgesetz bzw. gegen das Betäubungsmittelgesetz hinweisen, 86 2. der NADA sowie dem betroffenen Sportfachverband über Anhaltspunkte für einen Dopingverstoß sowie über eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft nach Nr. 1. Zusatz bei Entsenderegelungen: Durch entsprechende Entsendungsregelungen sind des Dopings überführte Mitglieder der Mann | verband über Anhaltspunkte für einen | Dopingverstoß | sowie über eine Mitteilung an die St | Innenministerium des Innern | |
ngen zu beeinflussen; Beteiligung an Sanktionsverfahren) 5.3 Sind in den Arbeits- und Dienstverträgen Ihrer für den Leistungssport zuständigen Mitarbeiter Anti-Doping-Klauseln (z.B. bei Dopingverstoß fristlose Kündigung, Rückzahlungsverpflichtung o.ä.) vorhanden? (Falls ja, nennen Sie bitte den Wortlaut. Falls nein, warum nicht?). 5.4 Haben alle für den Leistungssport zuständigen Mi | eiter Anti-Doping-Klauseln (z.B. bei | Dopingverstoß | fristlose Kündigung, Rückzahlungsver | Innenministerium des Innern |
Quellen: | 61 | |
Innenministerium des Innern | 29 | 47.5 % |
DOSB | 22 | 36.1 % |
DFB | 4 | 6.6 % |
Bundesministerium des Innern | 4 | 6.6 % |
Sueddeutsche | 2 | 3.3 % |