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von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUEs) neu. Zuständigkeiten und Anerkennungsgrundregeln zwischen NADA und internationalen Verband werden klarer statuiert. 5. Der Abschnitt Dopingkontrollsystem wird durch den Oberbegriff ,,Investigation" (Art. 5) erweitert. ,,Intelligence & Investigations" werden neben den Dopingkontrollen und der Prävention zu einem weiteren zentralen B
ationalen Verband werden klarer statuiert. 5. Der Abschnitt
Dopingkontrollsystem wird durch den Oberbegriff ,,Investigation" (Art. 5) erweitDOSB
Dopingkontrollsystem ist fundamentaler Bestandteil im heutigen Sport. In die Vielzahl der Bundeskader der Spitzenverbände rücken immer wieder junge Athleten nach, die an das Abmelde- und Kontrollsyste
nnen und Sportler, Eine nachhaltige Aufklärung rund um das
Dopingkontrollsystem ist fundamentaler Bestandteil im heutigen Sport. In die VieDOSB
en vorgesehen. Mindestens 1,35 Mio Euro fehlen - die aufklaffende Finanzlücke gilt es nun gemeinsam zu schließen. Die Anschubfinanzierung des Bundes für das im Jahr 2008 geänderte Dopingkontrollsystem läuft planmäßig aus. Der Bund hatte für vier Jahre je 1 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt und für 2012 eine weitere Mio. Euro durch Umschichtung eingebracht. Zusätzlich
schubfinanzierung des Bundes für das im Jahr 2008 geänderte
Dopingkontrollsystem läuft planmäßig aus. Der Bund hatte für vier Jahre je 1 MioBundesministerium des Innern
en vorgesehen. Mindestens 1,35 Mio Euro fehlen - die aufklaffende Finanzlücke gilt es nun gemeinsam zu schließen. Die Anschubfinanzierung des Bundes für das im Jahr 2008 geänderte Dopingkontrollsystem läuft planmäßig aus. Der Bund hatte für vier Jahre je 1 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt und für 2012 eine weitere Mio. Euro durch Umschichtung eingebracht. Zusätzlich
schubfinanzierung des Bundes für das im Jahr 2008 geänderte
Dopingkontrollsystem läuft planmäßig aus. Der Bund hatte für vier Jahre je 1 MioBundesministerium des Innern
der Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden der WADA________________________________________________________________ 36 4 3.5 3.5.1 3.5.2 Teilnahme am nationalen Dopingkontrollsystem _____________________________ 40 Durchführung von Wettkampfkontrollen __________________________________________ 40 Ausübung des Sanktions- und Ergebnismanagements _____________
__________ 36 4 3.5 3.5.1 3.5.2 Teilnahme am nationalen
Dopingkontrollsystem _____________________________ 40 Durchführung von WettkampInnenministerium des Innern
tren (BLZ), in wieweit die Anti-Doping-Auflagen der Zuwendungsbescheide umgesetzt wurden (Ziffer 2). Bundessportfachverbände Sämtliche Bundessportfachverbände nehmen am nationalen Dopingkontrollsystem teil und haben den NADA-Code1 als geltendes Anti-Doping-Regelwerk anerkannt. Die formale Um setzung des NADA-Code in die Rechtsgrundlagen der Verbände (Satzung inkl. Nebenord nung
ände Sämtliche Bundessportfachverbände nehmen am nationalen
Dopingkontrollsystem teil und haben den NADA-Code1 als geltendes Anti-Doping-RegInnenministerium des Innern
ichen Teilen mit dem WADA-Code übereinstimmen müssen. Im Gegensatz dazu bezieht sich der NADACode ausschließlich auf den Humansport. Da sich die Prüfung der PG D auf das nationale Dopingkontrollsystem nach dem NADA-Code beschränkte, ist das Dopingkontrollsystem bei Tieren nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts. 2.1 Bundessportfachverbände Die Einhaltung des NADA-Code sow
Humansport. Da sich die Prüfung der PG D auf das nationale
Dopingkontrollsystem nach dem NADA-Code beschränkte, ist das DopingkontrollsysteInnenministerium des Innern
nsatz dazu bezieht sich der NADACode ausschließlich auf den Humansport. Da sich die Prüfung der PG D auf das nationale Dopingkontrollsystem nach dem NADA-Code beschränkte, ist das Dopingkontrollsystem bei Tieren nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts. 2.1 Bundessportfachverbände Die Einhaltung des NADA-Code sowie ergänzender Bestimmungen verlangen von den Bun dessportfac
opingkontrollsystem nach dem NADA-Code beschränkte, ist das
Dopingkontrollsystem bei Tieren nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts. 2.1Innenministerium des Innern
PG D geprüft wurde, zusammengefasst dargestellt. 3.1 Abschluss einer Trainingskontrollvereinbarung mit der NADA Bis auf den DBS nehmen alle untersuchten Verbände gegenwärtig am Dopingkontrollsystem der NADA teil. Für den Behindertensport gelten vor allem im Hinblick auf die ärztliche Betreuung bei Dopingproben gesonderte Anforderungen, so dass der DBS derzeit Trainings kontr
uf den DBS nehmen alle untersuchten Verbände gegenwärtig am
Dopingkontrollsystem der NADA teil. Für den Behindertensport gelten vor allem imInnenministerium des Innern
Sportlern mit der Athletenvereinbarung ein Vorschriftenpaket ausgehändigt, das auch die An ti-Doping-Vorschriften enthält. Darüber hinaus werden diese sowie etwaige Neuerungen im Dopingkontrollsystem mindestens in den jährlichen Kaderbesprechungen und oft auch in zu sätzlichen Veranstaltungen besprochen und erläutert. 3.3.1.3 Erweiterung von Pflichten und Sanktionen Nicht wen
lt. Darüber hinaus werden diese sowie etwaige Neuerungen im
Dopingkontrollsystem mindestens in den jährlichen Kaderbesprechungen und oft aucInnenministerium des Innern
bergehenden, unter Kontrolle haltbaren Bestand. Auf Grund dieser Besonderheiten wäre eine Förderung mit Bundesmitteln aus Sicht der PG D ver tretbar. 3.5 Teilnahme am nationalen Dopingkontrollsystem Grundsätzlich ist der nationale Sportfachverband für die Durchführung von Wettkampfkon trollen, die Ausübung der Sanktionsbefugnis und das Ergebnismanagement zuständig. Der NADA-
s Sicht der PG D ver tretbar. 3.5 Teilnahme am nationalen
Dopingkontrollsystem Grundsätzlich ist der nationale Sportfachverband für die DInnenministerium des Innern
h und angemessen wäre. Die Komplexität der rechtlichen Umsetzung des NADA-Code wurde nicht nur von den Verbänden, sondern auch vom Zuwendungsgeber und allen übrigen am nationa len Dopingkontrollsystem beteiligten Organisationen in der Vergangenheit unterschätzt. Un zulänglichkeiten in der Umsetzung des NADA-Code resultieren aus Unkenntnis und Verken nung der Auswirkungen. Hinzu
n auch vom Zuwendungsgeber und allen übrigen am nationa len
Dopingkontrollsystem beteiligten Organisationen in der Vergangenheit unterschätzInnenministerium des Innern
e Mitwirkung des Bundessportfachverbandes bei der Dopingbekämpfung voraus. Hierzu gehört insbesondere, dass der Bundessportfachverband mit seinen Kaderathletinnen und ­athleten am Dopingkontrollsystem der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) teilnimmt, das Anti Doping-Regelwerk der NADA (NADA-Code) annimmt und umsetzt. Weiter hat er die ihm aus dem NADA-Code und aus sonstigen
ortfachverband mit seinen Kaderathletinnen und ­athleten am
Dopingkontrollsystem der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) teilnimmt, das AnInnenministerium des Innern
hen Sportbundes vom 14. Dezember 1991 im Einzelfall entgegenstehen. Bei Zuwiderhandlung behalte ich mir den Mittelwiderruf vor. Bedingung der Bewilligung ist, dass Ihr Verband dem Dopingkontrollsystem der NADA angehört. In die Arbeits- oder Honorarverträge des haupt- und nebenamtlichen Personals sind ­ soweit noch nicht geschehen ­ Bestimmungen aufzunehmen, wonach ein Verstoß g
uf vor. Bedingung der Bewilligung ist, dass Ihr Verband dem
Dopingkontrollsystem der NADA angehört. In die Arbeits- oder Honorarverträge desInnenministerium des Innern
schränkte aktive Dopingbekämpfung des Zuwendungsempfängers voraus. Hierzu gehören insbesondere die Anerkennung und Umsetzung des NADA-Codes sowie die uneingeschränkte Teilnahme am Dopingkontrollsystem der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA). Im Rahmen der Umsetzung des NADA-Codes ist unter anderem sicherzustellen, dass Athletenbetreuer im Sinne des NADA-Codes (siehe Anhang 1
zung des NADA-Codes sowie die uneingeschränkte Teilnahme am
Dopingkontrollsystem der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA). Im Rahmen der UmInnenministerium des Innern
isher 59,- Euro pro Kontrolle zu den Kontrollkosten beisteuern. Die Verträge sollen bis zum Jahresende 2007 abgeschlossen werden 102 5. Optimierung des Dopingkontrollsystems Das Dopingkontrollsystem während der vergangenen Jahre hatte zwei entscheidende Mängel: · Erstens wurden die Kontrollen per Losverfahren auf die Athleten verteilt und konnten von den Kontrolleuren innerha
n werden 102 5. Optimierung des Dopingkontrollsystems Das
Dopingkontrollsystem während der vergangenen Jahre hatte zwei entscheidende MängInnenministerium des Innern
Allgemeinen Testpools I soll bis Mitte 2008 eine Umstellung vom NADA Xtra-NET auf ADAMS erfolgen. 6. Ausweitung der Präventionsaktivitäten Um die Präventionsaktivitäten neben dem Dopingkontrollsystem zügig auszubauen, soll ab sofort die Vernetzung mit bereits bestehenden Systemen des organisierten Sports in der Fläche gefördert werden, um vorhandene Ressourcen zu nutzen. Die k
ventionsaktivitäten Um die Präventionsaktivitäten neben dem
Dopingkontrollsystem zügig auszubauen, soll ab sofort die Vernetzung mit bereitsInnenministerium des Innern
in einheitliches Raster, das in Zu sammenarbeit von DOSB, BMI, NADA und BVA entwickelt wurde, und welches Fragen zu den Bereichen Prävention, Umsetzung des NADA-Code, Teilnahme am Dopingkontrollsystem , verbandsinternes Sanktionsverfahren, Personal und Finan zen sowie zur Zusammenarbeit mit dem internationalen Verband enthält (sog. An ti-Doping-Bericht, siehe Anlage). Der Anti-D
Bereichen Prävention, Umsetzung des NADA-Code, Teilnahme am
Dopingkontrollsystem, verbandsinternes Sanktionsverfahren, Personal und Finan zeInnenministerium des Innern
ertrag o.ä.)? 2.3 Hat Ihr Verband die Möglichkeit, Änderungen im NADA-Code zeitnah in seinem Verbandsregelwerk umzusetzen? (z.B. durch ein dazu befugtes Gremium) 3. Teilnahme am Dopingkontrollsystem : Ihr Verband lässt folgende Anzahl und Arten von Trainingskontrollen durch die NADA durchführen: (von der NADA auszufüllen) 3.1 Meldet Ihr Verband der NADA rechtzeitig (d.h. Winte
en? (z.B. durch ein dazu befugtes Gremium) 3. Teilnahme am
Dopingkontrollsystem: Ihr Verband lässt folgende Anzahl und Arten von TrainingskInnenministerium des Innern
ng. Auf nationaler Ebene ist die NADA die wichtigste Instanz, die für einen manipulationsfreien Sport eintritt. Hauptaufgabe der im Jahr 2002 gegründeten Organisation ist es, das Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Daneben unterstützt die NADA die Doping-Bekämpfung durch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2003 wird die Dopi
fgabe der im Jahr 2002 gegründeten Organisation ist es, das
Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Daneben uBundesministerium des Innern
ADA) gegründet. Der Bund hat ca. 85 % des Stiftungsvermögens eingebracht und trägt ca. 57% der laufenden Gesamtkosten der NADA. Aufgaben der NADA Hauptaufgabe der NADA ist es, das Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Mit über 21.000 Analysen aus Wettkampf- und Trainingskontrollen (davon etwa die Hälfte im Auftrag der NADA) befindet sich die Bun
r NADA. Aufgaben der NADA Hauptaufgabe der NADA ist es, das
Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Mit über Bundesministerium des Innern
ADA) gegründet. Der Bund hat ca. 85 % des Stiftungsvermögens eingebracht und trägt ca. 57% der laufenden Gesamtkosten der NADA. Aufgaben der NADA Hauptaufgabe der NADA ist es, das Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Mit über 21.000 Analysen aus Wettkampf- und Trainingskontrollen (davon etwa die Hälfte im Auftrag der NADA) befindet sich die Bun
r NADA. Aufgaben der NADA Hauptaufgabe der NADA ist es, das
Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Mit über Bundesministerium des Innern
ng. Auf nationaler Ebene ist die NADA die wichtigste Instanz, die für einen manipulationsfreien Sport eintritt. Hauptaufgabe der im Jahr 2002 gegründeten Organisation ist es, das Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Daneben unterstützt die NADA die Doping-Bekämpfung durch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2003 wird die Dopi
fgabe der im Jahr 2002 gegründeten Organisation ist es, das
Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Daneben uBundesministerium des Innern
ng. Auf nationaler Ebene ist die NADA die wichtigste Instanz, die für einen manipulationsfreien Sport eintritt. Hauptaufgabe der im Jahr 2002 gegründeten Organisation ist es, das Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Daneben unterstützt die NADA die Doping-Bekämpfung durch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2003 wird die Dopi
fgabe der im Jahr 2002 gegründeten Organisation ist es, das
Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Daneben uBundesministerium des Innern
nahmeentscheidung zieht die NADA insbesondere die folgenden Kriterien heran: 24 NADC 2009 (a) Der Athlet war trotz Beendigung seiner Laufbahn einem WADA-Kriterien entsprechenden Dopingkontrollsystem unterworfen oder der Athlet war lediglich für kurze Zeit keinem Dopingkontrollsystem unterworfen. Der Athlet wurde nach dem Antrag auf Wiederaufnahme und vor der Teilnahme an Wett
ndigung seiner Laufbahn einem WADA-Kriterien entsprechenden
Dopingkontrollsystem unterworfen oder der Athlet war lediglich für kurze Zeit keDOSB
C 2009 (a) Der Athlet war trotz Beendigung seiner Laufbahn einem WADA-Kriterien entsprechenden Dopingkontrollsystem unterworfen oder der Athlet war lediglich für kurze Zeit keinem Dopingkontrollsystem unterworfen. Der Athlet wurde nach dem Antrag auf Wiederaufnahme und vor der Teilnahme an Wettkämpfen, für die die Zugehörigkeit zu dem Testpool der NADA erforderlich ist, mindest
rworfen oder der Athlet war lediglich für kurze Zeit keinem
Dopingkontrollsystem unterworfen. Der Athlet wurde nach dem Antrag auf WiederaufDOSB
ng. Auf nationaler Ebene ist die NADA die wichtigste Instanz, die für einen manipulationsfreien Sport eintritt. Hauptaufgabe der im Jahr 2002 gegründeten Organisation ist es, das Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Daneben unterstützt die NADA die Doping-Bekämpfung durch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2003 wird die Dopi
fgabe der im Jahr 2002 gegründeten Organisation ist es, das
Dopingkontrollsystem in Deutschland zu organisieren und durchzuführen. Daneben uBundesministerium des Innern
einbarungen können zwischen Verbänden und Athleten getroffen werden. Die Klarstellung dient dazu, die Zweifel an der Wirksamkeit von Schiedsgerichtsvereinbarungen auszuräumen. Das Dopingkontrollsystem und die Sanktionsmöglichkeiten der Verbände bei Verstößen bleiben unangetastet. NADA:Gerichte und Staatsanwaltschaften werden ermächtigt, der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA)
ksamkeit von Schiedsgerichtsvereinbarungen auszuräumen. Das
Dopingkontrollsystem und die Sanktionsmöglichkeiten der Verbände bei Verstößen bSueddeutsche
einbarungen können zwischen Verbänden und Athleten getroffen werden. Die Klarstellung dient dazu, die Zweifel an der Wirksamkeit von Schiedsgerichtsvereinbarungen auszuräumen. Das Dopingkontrollsystem und die Sanktionsmöglichkeiten der Verbände bei Verstößen bleiben unangetastet. NADA :Gerichte und Staatsanwaltschaften werden ermächtigt, der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NAD
ksamkeit von Schiedsgerichtsvereinbarungen auszuräumen. Das
Dopingkontrollsystem und die Sanktionsmöglichkeiten der Verbände bei Verstößen bSueddeutsche Zeitung
len Wettbewerben ausgeschlossen. Drei Verstöße gegen die Melderegelungen haben dieselben Auswirkungen, auch für saubere Athleten! Wir nehmen all dies auf uns, weil wir durch das Dopingkontrollsystem der NADA und durch die harten Sanktionen der Sportgerichtsbarkeit im Wettkampf geschützt werden. Diese Verfahren sind schneller und effektiver als die auf der Unschuldsvermutung a
Athleten! Wir nehmen all dies auf uns, weil wir durch das
Dopingkontrollsystem der NADA und durch die harten Sanktionen der SportgerichtsbDOSB
gbekämpfung II. Die Entwicklung des Dopingkontrollsystems bis heute 1. Gründung der WADA 2. Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland 3. Überwachung und Monitoring der nationalen DopingkontrollSysteme auf europäischer Ebene (Europarat) 4. Entwicklung der Dopinganalytik/Dopingkontrolllaboratorien in Deutschland 5. Zentrum für Präventive Dopingforschung an der DSHS Köln 6. Weit
r Deutschland 3. Überwachung und Monitoring der nationalen
DopingkontrollSysteme auf europäischer Ebene (Europarat) 4. Entwicklung der DopDOSB
Doping in Deutschland Abschlussbericht der DOSB-Kommission 34 Risiken, die von der Einnahme sog. Nahrungsergänzungsmittel ausgehen. 3. Überwachung und Monitoring der nationalen DopingkontrollSysteme auf europäischer Ebene (Europarat) Grundlage der Europäischen Aktivitäten gegen Doping ist das 1989 verabschiedete Europaratsabkommen über Doping, das bisher von 51 Staaten (auc
tel ausgehen. 3. Überwachung und Monitoring der nationalen
DopingkontrollSysteme auf europäischer Ebene (Europarat) Grundlage der EuropäisDOSB
internationalen Vergleich kaum eine Anti-Doping-Einrichtung, die so effizient arbeitet wie die NADA", so der Bundesinnenminister. Die Präventionsarbeit und die Etablierung eines Dopingkontrollsystems hätten sich bewährt. Eine Fortsetzung der Arbeit auf Grundlage einer soliden gemeinschaftlichen Finanzierung sei daher unbedingt anzustreben. Bei den Teilnehmern des Treffens be
nminister. Die Präventionsarbeit und die Etablierung eines
Dopingkontrollsystems hätten sich bewährt. Eine Fortsetzung der Arbeit auf GrunBundesministerium des Innern
weitere Mio. Euro durch Umschichtung eingebracht. Zusätzlich sinken die Sponsorenbeiträge der NADA bei zugleich steigenden Betriebskosten, u.a. wegen der weiteren Optimierung des Dopingkontrollsystems , der Übernahme des Ergebnismanagements und steigender Prozesskosten. Während der Bund der NADA allein seit 2008 insgesamt 11 Mio. Euro für Stiftungskapital und Betriebshaushalt
en Betriebskosten, u.a. wegen der weiteren Optimierung des
Dopingkontrollsystems, der Übernahme des Ergebnismanagements und steigender ProBundesministerium des Innern
internationalen Vergleich kaum eine Anti-Doping-Einrichtung, die so effizient arbeitet wie die NADA", so der Bundesinnenminister. Die Präventionsarbeit und die Etablierung eines Dopingkontrollsystems hätten sich bewährt. Eine Fortsetzung der Arbeit auf Grundlage einer soliden gemeinschaftlichen Finanzierung sei daher unbedingt anzustreben. Bei den Teilnehmern des Treffens be
nminister. Die Präventionsarbeit und die Etablierung eines
Dopingkontrollsystems hätten sich bewährt. Eine Fortsetzung der Arbeit auf GrunBundesministerium des Innern
weitere Mio. Euro durch Umschichtung eingebracht. Zusätzlich sinken die Sponsorenbeiträge der NADA bei zugleich steigenden Betriebskosten, u.a. wegen der weiteren Optimierung des Dopingkontrollsystems , der Übernahme des Ergebnismanagements und steigender Prozesskosten. Während der Bund der NADA allein seit 2008 insgesamt 11 Mio. Euro für Stiftungskapital und Betriebshaushalt
en Betriebskosten, u.a. wegen der weiteren Optimierung des
Dopingkontrollsystems, der Übernahme des Ergebnismanagements und steigender ProBundesministerium des Innern
gischer Sicht 1. 2. Strukturelle Bedingungen Akteurskonstellation und Radikalisierung des Sieges-Codes 3. Strukturelle Möglichkeiten der Dopingbekämpfung II. Die Entwicklung des Dopingkontrollsystems bis heute 1. Gründung der WADA 2. Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland 3. Überwachung und Monitoring der nationalen DopingkontrollSysteme auf europäischer Ebene (Europarat)
Möglichkeiten der Dopingbekämpfung II. Die Entwicklung des
Dopingkontrollsystems bis heute 1. Gründung der WADA 2. Nationale Anti-Doping ADOSB
und dabei womöglich auch einmal den Vorwurf des ,,Nestbeschmutzers" auf sich zu ziehen, kann einem Verband wie dem DOSB letztlich nur zur Ehre gereichen. II. Die Entwicklung des Dopingkontrollsystems bis heute Der Untersuchungszeitraum der sog. Humboldt-Studie endet 1990. Die Entwicklung des Dopingkontrollsystems ist in der Studie der Universität Münster bis 2007 erfasst. E
letztlich nur zur Ehre gereichen. II. Die Entwicklung des
Dopingkontrollsystems bis heute Der Untersuchungszeitraum der sog. Humboldt-StDOSB
DOSB letztlich nur zur Ehre gereichen. II. Die Entwicklung des Dopingkontrollsystems bis heute Der Untersuchungszeitraum der sog. Humboldt-Studie endet 1990. Die Entwicklung des Dopingkontrollsystems ist in der Studie der Universität Münster bis 2007 erfasst. Es ist die Zeit, in der die Dopingbekämpfung eine bemerkenswerte Internationalisierung erfahren hat und die nationale
m der sog. Humboldt-Studie endet 1990. Die Entwicklung des
Dopingkontrollsystems ist in der Studie der Universität Münster bis 2007 erfassDOSB
tlich zum Ausbau der Dopingbekämpfung bei.  Die Nationale Anti-Doping-Agentur feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen. Steigende Kosten, u.a. aufgrund der Optimierung des Dopingkontrollsystems , bei zugleich sinkenden Sponsorenbeiträgen erschweren ihre Arbeit. Angesichts einer sich immer deutlicher abzeichnenden Finanzlücke im NADA-Budget hatte Bundesinnenminister Dr.
tehen. Steigende Kosten, u.a. aufgrund der Optimierung des
Dopingkontrollsystems, bei zugleich sinkenden Sponsorenbeiträgen erschweren ihrBundesministerium des Innern
Agentur, Version 2.0 Nationale Anti Doping Agentur 3 Bundesministerium des Innern 4 Bundesverwaltungsamt 5 Deutscher Olympischer Sportbund 8 II. Unabhängigkeit des nationalen Dopingkontrollsystems Schiedsgericht Der NADA-Code sieht als eine Kernforderung vor, dass in Anti-Doping-Streitigkeiten mit Athleten oder Athletenbetreuern letztinstanzlich ein unabhängiges Schiedsg
mpischer Sportbund 8 II. Unabhängigkeit des nationalen
Dopingkontrollsystems Schiedsgericht Der NADA-Code sieht als eine KernforderunInnenministerium des Innern
es Verfahrens an die Verbände zu klären, ob bereits im Vorfeld ein Meldepflichtver stoß ausgeschlossen werden kann (Ziffer 3.5). Finanzierung der NADA Zur Stärkung des nationalen Dopingkontrollsystems ist es notwendig, die personelle und fi nanzielle Ausstattung der NADA nachhaltig zu verbessern. Der Bund hat das Stiftungskapital der NADA im Jahr 2006 um zwei Mio. Euro erhöht
er 3.5). Finanzierung der NADA Zur Stärkung des nationalen
Dopingkontrollsystems ist es notwendig, die personelle und fi nanzielle AusstatInnenministerium des Innern
chführung von Wettkampfkon trollen auf die NADA übertragen zu wollen. Dafür sprechen auch aus Sicht der NADA fol gende Argumente: o o o o o o o Gesteigerte Effizienz des gesamten Dopingkontrollsystems durch ver besserte Abstimmung zwischen Trainings- und Wettkampfkontrollen, Erleichterte Durchführung von Zielkontrollen, Objektivierung des Verfahrens durch Gewährleistung der U
rgumente: o o o o o o o Gesteigerte Effizienz des gesamten
Dopingkontrollsystems durch ver besserte Abstimmung zwischen Trainings- und WetInnenministerium des Innern
aben nachhaltig und professionell zu erledigen und die NADA damit zum Kompetenzzentrum im Kampf gegen Doping zu machen. Kernaufgaben sind demnach: · Umsetzung eines einheitlichen Dopingkontrollsystems für Deutschland · Erteilung Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) und Beantwortung von Medikamentenanfragen · Prävention · Umsetzung des WADA-Code in einen NADA-Code · (Recht
Kernaufgaben sind demnach: · Umsetzung eines einheitlichen
Dopingkontrollsystems für Deutschland · Erteilung Medizinische AusnahmegenehmigInnenministerium des Innern
ünftig 100,- Euro statt bisher 59,- Euro pro Kontrolle zu den Kontrollkosten beisteuern. Die Verträge sollen bis zum Jahresende 2007 abgeschlossen werden 102 5. Optimierung des Dopingkontrollsystems Das Dopingkontrollsystem während der vergangenen Jahre hatte zwei entscheidende Mängel: · Erstens wurden die Kontrollen per Losverfahren auf die Athleten verteilt und konnten vo
resende 2007 abgeschlossen werden 102 5. Optimierung des
Dopingkontrollsystems Das Dopingkontrollsystem während der vergangenen Jahre haInnenministerium des Innern
.000 und 9.000) einheitlich einem Meldesystem unterworfen, das einen mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigenden bürokratischen Aufwand verursachte. Die Optimierung des Dopingkontrollsystems umfasst daher vor allem folgende Maßnahmen: · Erhöhung der Kontrolldichte durch mehr Kontrollen (Steigerung von 4.500 in 2007 auf ca. 9.000 in 2008). · Erhöhung der Kontrolldich
en bürokratischen Aufwand verursachte. Die Optimierung des
Dopingkontrollsystems umfasst daher vor allem folgende Maßnahmen: · Erhöhung deInnenministerium des Innern
en and: 04.12.07 107 Bundesministerium des Innern R e f e r a t SP 2 Anhang 10 zum Bericht PG D - 19.12.2007 Neues standardisiertes Prüfverfahren Im Zuge der Novellierung des Dopingkontrollsystems durch die NADA werden Verstöße der Verbände, die in diesem Zusammenhang durch die NADA festge stellt werden, für das Zuwendungsverfahren relevant sein. Sollte die NADA nach Absc
tandardisiertes Prüfverfahren Im Zuge der Novellierung des
Dopingkontrollsystems durch die NADA werden Verstöße der Verbände, die in dieseInnenministerium des Innern
Zuwendungsverfahren relevant sein. Sollte die NADA nach Abschluss ihrer Aufklärungsbemühungen zu der Erkenntnis gelangen, dass ein Verstoß eines Verbandes gegen die Vorgaben des Dopingkontrollsystems vorliegt, unterrichtet die NADA hierüber das BVA und das BMI. Das BVA prüft mögliche Reaktionen des Zuwendungsgebers und schlägt dem BMI entsprechende Maß nahmen vor, über die d
n, dass ein Verstoß eines Verbandes gegen die Vorgaben des
Dopingkontrollsystems vorliegt, unterrichtet die NADA hierüber das BVA und das Innenministerium des Innern
lich zum Ausbau der Dopingbekämpfung bei.  Die Nationale Anti-Doping-Agentur feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen. Steigende Kosten, u.a. aufgrund der Optimierung des Dopingkontrollsystems , bei zugleich sinkenden Sponsorenbeiträgen erschweren ihre Arbeit. Angesichts einer sich immer deutlicher abzeichnenden Finanzlücke im NADA-Budget hatte Bundesinnenminister Frie
tehen. Steigende Kosten, u.a. aufgrund der Optimierung des
Dopingkontrollsystems, bei zugleich sinkenden Sponsorenbeiträgen erschweren ihrDOSB
tlich zum Ausbau der Dopingbekämpfung bei.  Die Nationale Anti-Doping-Agentur feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen. Steigende Kosten, u.a. aufgrund der Optimierung des Dopingkontrollsystems , bei zugleich sinkenden Sponsorenbeiträgen erschweren ihre Arbeit. Angesichts einer sich immer deutlicher abzeichnenden Finanzlücke im NADA-Budget hatte Bundesinnenminister Dr.
tehen. Steigende Kosten, u.a. aufgrund der Optimierung des
Dopingkontrollsystems, bei zugleich sinkenden Sponsorenbeiträgen erschweren ihrBundesministerium des Innern
Initiative der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und der NADA zurück. Neben der vorgenannten Umsetzung des WADA- bzw. NADA-Codes und der Fortentwicklung des Dopingkontrollsystems in Deutschland gehört die Errichtung und Unterhaltung eines nationalen Sportschiedsgerichts für die Beilegung von Dopingstreitigkeiten zum satzungsgemäßen Auftrag der 24 NADA. D
zung des WADA- bzw. NADA-Codes und der Fortentwicklung des
Dopingkontrollsystems in Deutschland gehört die Errichtung und Unterhaltung einDOSB

Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as:

";