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| e wurde maßgeblich durch die technologische Entwicklung und günstige politische Rahmenbedingungen gefördert. Neben der weiteren Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen gewinnen nun politische Fragen an Bedeutung. Hierzu zählen die Integration ins Verbundnetz und in die internationale Energiewirtschaft sowie ein gesellschaftlicher Konsens in Energi | eiteren Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der | Windenergieanlagen | gewinnen nun politische Fragen an Bedeutung. Hierzu zählen di | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| ngl. pitch); rechts: Leistungskurve. Joukowski verallgemeinerten zeitlich parallel diese Erkenntnisse und leiteten den maximalen aerodynamischen Wirkungsgrad von 59 Prozent ab. Alle Windenergieanlagen erfordern ein Verfahren zur Begrenzung der aufgenommenen Leistung und der Belastungen, da die im Wind enthaltene Leistung mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit ansteigt. Hi | aximalen aerodynamischen Wirkungsgrad von 59 Prozent ab. Alle | Windenergieanlagen | erfordern ein Verfahren zur Begrenzung der aufgenommenen Leis | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| ystem führte 1957 Johannes Juul ein, es ist nach seinem Ursprungsland als „dänisches Konzept“ bekannt. Es ermöglichte Mitte der 1980erJahre den erstmaligen Einsatz Strom erzeugender Windenergieanlagen in großer Zahl mit 15 bis 20 Meter Rotordurchmesser und einer Leistung von 50 bis 100 kW. In den folgenden zehn Jahren wurde das Konzept zum Aktiv-Stall-Konzept weiterentwickelt. Da | tte der 1980erJahre den erstmaligen Einsatz Strom erzeugender | Windenergieanlagen | in großer Zahl mit 15 bis 20 Meter Rotordurchmesser und einer | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| orientierte Konzeptlinie war unter anderem der Stuttgarter Windenergiepionier Ulrich Hütter, Ordinarius für Flugzeugbau zwischen 1965 und 1980. Er hatte 1942 über die Auslegung von Windenergieanlagen promoviert und setzte diese Arbeiten in den Nachkriegsjahren, als zunächst die Luftfahrtforschung stark reglementiert war, bei den Allgaier-Werken in Uhingen fort. Ab 1950 wurde die | zwischen 1965 und 1980. Er hatte 1942 über die Auslegung von | Windenergieanlagen | promoviert und setzte diese Arbeiten in den Nachkriegsjahren, | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| Exemplar mit 10 Meter Rotordurchmesser wurde auf dem Campus der Universität Stuttgart vor dem Institut für Flugzeugbau wiederaufgebaut (04). Die technologisch als Urmodell moderner Windenergieanlagen geltende Anlage StGW34 der Studiengruppe Windenergie (StGW) mit 34 Meter Durchmesser und 100 kW Leistung wurde 1957 auf dem Testfeld Schnittlingen bei Stötten auf der Schwäbischen A | wiederaufgebaut (04). Die technologisch als Urmodell moderner | Windenergieanlagen | geltende Anlage StGW34 der Studiengruppe Windenergie (StGW) m | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| für Luftund Raumfahrt (DLR), etablierte „Stuttgarter Schule“ entstand in den 1980erJahren ein erstes industrielles Umfeld. Die süddeutschen Firmen Dornier, MAN, MBB und Voith bauten Windenergieanlagen mit mehreren hundert kW bis zu drei MW Leistung und 100 Meter Durchmesser. Leider blieben dies jedoch meist nur Prototypen. Hütter-Modell • Das Urmodell aller modernen Windanlagen, | d. Die süddeutschen Firmen Dornier, MAN, MBB und Voith bauten | Windenergieanlagen | mit mehreren hundert kW bis zu drei MW Leistung und 100 Meter | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| Unternehmen in den windreicheren norddeutschen Küstenländern, die das Stuttgarter Know-how zunächst mit der robusten Bauweise der dänischen Anlagen kombinierten, bauten erfolgreich Windenergieanlagen . Ausgehend von Rotordurchmessern von 15 bis 20 Meter wuchsen die Anlagen evolutionär in ihrer Größe und technischen Komplexität. Dabei setzte sich die Verwendung von drei Rotorblätt | uweise der dänischen Anlagen kombinierten, bauten erfolgreich | Windenergieanlagen | . Ausgehend von Rotordurchmessern von 15 bis 20 Meter wuchsen | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| hen Komplexität. Dabei setzte sich die Verwendung von drei Rotorblättern aus strukturdynamischen, akustischen und ästhetischen Gründen durch. 2. Von netzgebundenen zu netzstützenden Windenergieanlagen Auch wenn sich die äußere Form von Windenergieanlagen in den letzten 15 bis 20 Jahren nicht mehr verändert hat, so vollzog sich im Innern doch eine rasante technische Entwicklung: S | ischen Gründen durch. 2. Von netzgebundenen zu netzstützenden | Windenergieanlagen | Auch wenn sich die äußere Form von Windenergieanlagen in den | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| drei Rotorblättern aus strukturdynamischen, akustischen und ästhetischen Gründen durch. 2. Von netzgebundenen zu netzstützenden Windenergieanlagen Auch wenn sich die äußere Form von Windenergieanlagen in den letzten 15 bis 20 Jahren nicht mehr verändert hat, so vollzog sich im Innern doch eine rasante technische Entwicklung: Stets größere und effizientere Turbinen speisen den ele | tzenden Windenergieanlagen Auch wenn sich die äußere Form von | Windenergieanlagen | in den letzten 15 bis 20 Jahren nicht mehr verändert hat, so | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| en. Außerdem verhalten sich die Anlagen nun unempfindlich gegenüber Netzstörungen, wie kurzzeitigen Spannungseinbrüchen. 3. Leichtbau, Anlagenintelligenz und Zuverlässigkeit Heutige Windenergieanlagen gehören mit bis zu 127 Meter Rotordurchmesser und einer Nennleistung von 6 MW zu den größten rotierenden Maschinen. Sie trotzen den äußerst rauen Umgebungsbedingungen in der bodenna | 3. Leichtbau, Anlagenintelligenz und Zuverlässigkeit Heutige | Windenergieanlagen | gehören mit bis zu 127 Meter Rotordurchmesser und einer Nennl | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| verstellung und passive Mechanismen, die auf Faserverbundtechnologien basieren, Lasten reduziert und zugleich die Erträge erhöht werden. Großes Potential verspricht die Regelung von Windenergieanlagen unter Zuhilfenahme einer laseroptischen Böenprognose mittels LiDAR (Light Detecting and Ranging). Die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber konventionellen Kraftwerken erfordert Kosteneins | e erhöht werden. Großes Potential verspricht die Regelung von | Windenergieanlagen | unter Zuhilfenahme einer laseroptischen Böenprognose mittels | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| ren kleinere europäische Demonstrationsprojekte gebaut. Ab 2000 begann man dann erstmals mit der Realisierung kommerzieller Windparks mit bis zu 160 MW Leistung unter Verwendung von Windenergieanlagen der 1,5- bis 2-MW-Klasse. Bis zum Jahresende 2008 betrug die installierte Leistung offshore knapp 1500 MW. Das entspricht etwa 1,2 Prozent der weltweiten Windenergieleistung. Die Be | ler Windparks mit bis zu 160 MW Leistung unter Verwendung von | Windenergieanlagen | der 1,5- bis 2-MW-Klasse. Bis zum Jahresende 2008 betrug die | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| te Projekte dar. Das erste „echte“ Offshore-Projekt in Deutschland ist das Testfeld „alpha ventus“ 45 Kilometer nördlich der Insel Borkum, das seit August 2009 in Betrieb ist. Zwölf Windenergieanlagen der zur Zeit leistungsstärksten 5-MW-Klasse kommen dort zum Einsatz, wie sie aktuell nur von vier deutschen Herstellern angeboten werden. 2006 wurde eine derartige Anlage auf einem | der Insel Borkum, das seit August 2009 in Betrieb ist. Zwölf | Windenergieanlagen | der zur Zeit leistungsstärksten 5-MW-Klasse kommen dort zum E | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| leitforschung im Windpark „alpha ventus“. Hierbei wird einerseits die laseroptische Windmessung mittels LiDAR weiterentwickelt, andererseits werden die Entwurfsannahmen der Offshore- Windenergieanlagen in Kooperation mit zehn anderen Partnern verifiziert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Beschreibung der Einflüsse der maritimen atmosphärischen Grenzschicht auf die Leistungs | ickelt, andererseits werden die Entwurfsannahmen der Offshore- | Windenergieanlagen | in Kooperation mit zehn anderen Partnern verifiziert. Von bes | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| imen atmosphärischen Grenzschicht auf die Leistungsabgabe, die Strömungsbedingungen in großen Windparks, die auftretenden aero- und hydrodynamischen Lasten sowie die Überwachung der Windenergieanlagen . Weitere Projekte befassen sich mit der Entwicklung von Tragstrukturen und Fundamenten, dem Netzanschluss sowie der Ökologie. Hieraus werden sich weitreichende Erkenntnisse für die | n aero- und hydrodynamischen Lasten sowie die Überwachung der | Windenergieanlagen | . Weitere Projekte befassen sich mit der Entwicklung von Trags | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| ie- und WasserstoffForschung Baden-Württemberg (ZSW) und dem Stiftungslehrstuhl Windenergie verfolgt werden, setzen hier beispielsweise darauf, den Prognosefehler für den Ertrag von Windenergieanlagen mit einem Ansatz basierend auf rekurrenten neuronalen Netzen zu minimieren. Eine auf dieser Methode beruhende verbesserte Vorhersage von Sturmabschaltungen kann zu einer Verringerun | beispielsweise darauf, den Prognosefehler für den Ertrag von | Windenergieanlagen | mit einem Ansatz basierend auf rekurrenten neuronalen Netzen | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| lierten Windenergieleistung aus. Um die traditionell sehr hohe Netzstabilität und Versorgungssicherheit in Deutschland aufrecht zu erhalten, wurden 2003 neue Netzanschlussregeln für Windenergieanlagen eingeführt, die nun bestimmte Kraftwerkseigenschaften einhalten müssen. Zuvor installierte Windenergieanlagen müssen entsprechend den früheren Bedingungen bei Netzfehlern augenblick | ufrecht zu erhalten, wurden 2003 neue Netzanschlussregeln für | Windenergieanlagen | eingeführt, die nun bestimmte Kraftwerkseigenschaften einhalt | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| tschland aufrecht zu erhalten, wurden 2003 neue Netzanschlussregeln für Windenergieanlagen eingeführt, die nun bestimmte Kraftwerkseigenschaften einhalten müssen. Zuvor installierte Windenergieanlagen müssen entsprechend den früheren Bedingungen bei Netzfehlern augenblicklich abgeschaltet werden. Das könnte im ungünstigen Falle zu einem schlagartigen Ausfall von mehreren Gigawatt | Kraftwerkseigenschaften einhalten müssen. Zuvor installierte | Windenergieanlagen | müssen entsprechend den früheren Bedingungen bei Netzfehlern | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| chaltet werden. Das könnte im ungünstigen Falle zu einem schlagartigen Ausfall von mehreren Gigawatt an Leistung und Instabilitäten im europäischen Stromverbund führen. Mit modernen Windenergieanlagen mit Umrichtertechnologie, Nachrüstungen und eine ohnehin notwendige Netzmodernisierung lassen sich diese Risiken jedoch minimieren. So kann die Netzsicherheit auch bei einem weitere | tabilitäten im europäischen Stromverbund führen. Mit modernen | Windenergieanlagen | mit Umrichtertechnologie, Nachrüstungen und eine ohnehin notw | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| teneffektiver werden. Zwischen 2006 und 2008 sind jedoch wegen der steigenden Rohstoffpreise für Kupfer und Stahl sowie die weltweit stark zunehmende Nachfrage die Verkaufpreise von Windenergieanlagen in Deutschland um fast 30 Prozent gestiegen. In der Novellierung des EEG zum 1.1.2009 wurde dem Rechnung getragen. Onshore steigen die Grundvergütung von 4,97 ct/kWh auf 5,02 ct/kWh | die weltweit stark zunehmende Nachfrage die Verkaufpreise von | Windenergieanlagen | in Deutschland um fast 30 Prozent gestiegen. In der Novellier | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| ekte sind inzwischen von einer Förderung ausgeschlossen. Besonders günstige Bedingungen gelten hingegen für OffshoreStandorte und das Repowering. Die starke weltweite Nachfrage nach Windenergieanlagen wird nicht nur durch den Umwelt- und Klimaschutz, sondern durch die inzwischen an sehr guten Landstandorten erreichte Wirtschaftlichkeit gegenüber neu zu bauenden konventionellen Kr | dorte und das Repowering. Die starke weltweite Nachfrage nach | Windenergieanlagen | wird nicht nur durch den Umwelt- und Klimaschutz, sondern dur | Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010 | |
| Windenergieanlagen (WEA) (Windenergie-Erlass – BayWEE) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der | 2129.1-W Hinweise zur Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | (WEA) (Windenergie-Erlass – BayWEE) Gemeinsame Bekanntmachun | Bayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege | |
| allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und damit im Einzelfall einer Abwägung zugänglich sind. Bei Bauleitplanund Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist die zuständige Regierung – höhere Landesplanungsbehörde – frühzeitig zu beteiligen (Art. 30 Abs. 1 Satz 2 BayLplG, § 4 Abs. 1 BauGB, gegebenenfalls § 11 der Verordnung übe | . Bei Bauleitplanund Genehmigungsverfahren zur Errichtung von | Windenergieanlagen | (WEA) ist die zuständige Regierung – höhere Landesplanungsbeh | Bayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege | |
| 8. Februar 2002, Az. 1 BvR 1676/01). Weitere Informationen zu Infraschall sind in einer gemeinsamen Veröffentlichung von Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und LfU „ Windenergieanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“ zu finden. 7.8 Disco-Effekt; Schattenwurf Die sogenannten bewegten Schatten und die als Disco-Effekt bezeichneten periodischen Lichtref | Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und LfU „ | Windenergieanlagen | – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“ zu finden. 7.8 | Bayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege | |
| ch Eiswurf kommt. Die in der Liste der Technischen Baubestimmungen (Vollzug des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayBO) unter der Lfd. Nr. 2.7.9 als technische Regel eingeführte „Richtlinie für Windenergieanlagen ; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“ ist zu beachten. Nach der Anlage 2.7/12 zu dieser Richtlinie sind Abstände zu Verkehrswegen und Gebäuden wegen der | d. Nr. 2.7.9 als technische Regel eingeführte „Richtlinie für | Windenergieanlagen | ; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Grün | Bayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege | |
| den Wind eingestellt und der Rotor treibt direkt, d. h. ohne Getriebe, einen großen Ringgenerator an. Hierdurch erhöht sich einerseits die Zuverlässigkeit der Anlage, da Getriebe in Windenergieanlagen zu den am höchsten belasteten Komponenten gehören. Andererseits führt dies auch zu einem hohen Gewicht. Ausgewählte Komponenten und Logistik Zentrale Komponenten in einer Windenerg | ich einerseits die Zuverlässigkeit der Anlage, da Getriebe in | Windenergieanlagen | zu den am höchsten belasteten Komponenten gehören. Anderersei | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| der Rotorumdrehungen lässt die Anlagen optisch ruhiger erscheinen. Mattierte Lackierungen reduzieren störende Reflexionen des Sonnenlichts. Als Bauwerke über 100 m Höhe müssen auch Windenergieanlagen Tag und Nacht für die Luftfahrtsicherheit gekennzeichnet werden. Nachts waren dazu bislang zwei Leuchtfeuer notwendig. Mittlerweile werden neuartige Leuchtfeuer für Maschinenhaus un | en des Sonnenlichts. Als Bauwerke über 100 m Höhe müssen auch | Windenergieanlagen | Tag und Nacht für die Luftfahrtsicherheit gekennzeichnet werd | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| alt von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 33 5.10 Schattenschlag 33 6 Örtliche Bauvorschriften 34 6.1 Farben der zulässigen Nebenanlagen 34 6.2 Farben der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.4 Werbeanlagen 35 6.5 Kennzeichnung der WEA zur Flugsicherung und Beleuchtung der Anlagen 35 7. Flächenanteile 38 8 Auswir | rben der zulässigen Nebenanlagen 34 6.2 Farben der zulässigen | Windenergieanlagen | 35 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.4 | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| gen 33 5.10 Schattenschlag 33 6 Örtliche Bauvorschriften 34 6.1 Farben der zulässigen Nebenanlagen 34 6.2 Farben der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.4 Werbeanlagen 35 6.5 Kennzeichnung der WEA zur Flugsicherung und Beleuchtung der Anlagen 35 7. Flächenanteile 38 8 Auswirkungen der Planung 39 8.1 Zulässigkeit von Vorhaben 39 | ässigen Windenergieanlagen 35 6.3 Außengestalt der zulässigen | Windenergieanlagen | 35 6.4 Werbeanlagen 35 6.5 Kennzeichnung der WEA zur Flugsich | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| er Grenzziehung Dadurch dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes den gesamten Bereich der dargestellten Sonderbaufläche abdeckt und im Flächennutzungsplan die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich auf diese Flächen konzentriert wurde (Mit Inkrafttreten des RROP erfolgt die Ausschlusswirkung Grundlage des landkreisweiten Konzepts), sind außerhalb des Bebauungsp | che abdeckt und im Flächennutzungsplan die Privilegierung von | Windenergieanlagen | im Außenbereich auf diese Flächen konzentriert wurde (Mit Ink | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ge des landkreisweiten Konzepts), sind außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 18 (1. Änderung) sowie des Bebauungsplanes Nr. 20 im Gebiet der Gemeinde Blender in der Regel keine weiteren Windenergieanlagen zulässig. 2.2 Plangrundlage Als Planunterlage für den Bebauungsplan wurde ein Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 2.000 (Originalmaßstab 1 : 1000) verwendet, die in Gen | 20 im Gebiet der Gemeinde Blender in der Regel keine weiteren | Windenergieanlagen | zulässig. 2.2 Plangrundlage Als Planunterlage für den Bebauun | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| sprechende Ergänzungen des RROP wurden mit einer „Teiländerung Windenergie“ durchgeführt. Der hier in Rede stehende westliche Teil des Windparks Blender war als Vorrangstandort für Windenergieanlagen dargestellt. Für die östliche Erweiterung wurde im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt. Mit der am 18. März 2016 in Kraft get | tliche Teil des Windparks Blender war als Vorrangstandort für | Windenergieanlagen | dargestellt. Für die östliche Erweiterung wurde im Rahmen der | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| 6 Das neue RROP wurde am 28.10.2016 vom Kreistag beschlossen. Im Zuge der Neuerstellung des regionalen Raumordnungsprogramms wurde vom Landkreis Verden die Standorte raumbedeutsamer Windenergieanlagen neu festgelegt und sie gleichzeitig außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen. Hierzu wurde Thematik „Standorte Windkraftanlagen“ durch den Landkreis vollständig neu untersucht, w | amms wurde vom Landkreis Verden die Standorte raumbedeutsamer | Windenergieanlagen | neu festgelegt und sie gleichzeitig außerhalb der Vorranggebi | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| lt wurde, konnte mit der nun durchgeführten Raumnutzungsanalyse für das Vorranggebiet „Windparks Blender“ abgeleitet werden, dass das vollständige Vorranggebiet als Sondergebiet für Windenergieanlagen dargestellt bzw. festgesetzt werden kann. Weiterhin ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass das Vorranggebiet teilweise im 5-km-Schutzkreis einer seismischen Erdbeben-Messstat | den, dass das vollständige Vorranggebiet als Sondergebiet für | Windenergieanlagen | dargestellt bzw. festgesetzt werden kann. Weiterhin ist bei d | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| em Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Thedinghausen stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 teilweise bereits als „ Sondergebiet für Windenergieanlagen “ überlagert mit „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Aufgrund der erforderlichen Abstände zur Hochspannungsleitung sowie wegen der Sicherheitsabstände zu Richtfunktrassen wurden ein | bauungsplanes Nr. 18 teilweise bereits als „ Sondergebiet für | Windenergieanlagen | “ überlagert mit „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Aufgrund | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Auf der Grundlage einer Restriktionsanalyse wurden in der 50. Änderung des FNP Flächen herausgearbeitet, die sich aufgrund der geringen Konfliktdichte potentiell für die Nutzung von Windenergieanlagen eignen. In der Gegenüberstellung und Abwägung der einzelnen Potentialflächen kristallisierten sich die Flächen mit einer geringen Konfliktdichte heraus. Sie sind besser geeignet als | nd der geringen Konfliktdichte potentiell für die Nutzung von | Windenergieanlagen | eignen. In der Gegenüberstellung und Abwägung der einzelnen P | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ge der ALK angepasst und bei der Abgrenzung des Sondergebiets berücksichtigt. Das in der 12. Änderung ausgewiesene Sondergebiet wird ebenso wie die bestehenden Sondergebiete für die Windenergieanlagen , als so genannte Konzentrationszonen ausgewiesen, für die der Planungsvorbehalt des §35 Abs. 3 Satz 3 BauGB greift. Da auch an der Methodik durch die 12. Änderung nichts geändert wu | rgebiet wird ebenso wie die bestehenden Sondergebiete für die | Windenergieanlagen | , als so genannte Konzentrationszonen ausgewiesen, für die der | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| e 12. Änderung nichts geändert wurde, gilt unabhängig von der Aufhebung der Ausschlusswirkung auf Landkreisebene die Ausschlusswirkung auf Samtgemeindeebene weiterhin. Hiernach sind Windenergieanlagen an andere Stelle im Samtgemeindegebiet in der Regel ausgeschlossen. Als Höhe der Anlagen werden in der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes maximale 150 Meter vorgegeben. In der A | schlusswirkung auf Samtgemeindeebene weiterhin. Hiernach sind | Windenergieanlagen | an andere Stelle im Samtgemeindegebiet in der Regel ausgeschl | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ugenden Artenschutz (vgl. Kap. U) und zur Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (vgl. Kap. 5.4) entschied sich die Gemeinde Blender, die Abstände zwischen den potenziellen Windenergieanlagen und den Siedlungsbereichen Einste und Seestedt zu erweitern. Dabei standen primär die beiden Ortsbereiche im Vordergrund, die sich mehr und mehr zu Wohndörfern entwickeln und daher | die Gemeinde Blender, die Abstände zwischen den potenziellen | Windenergieanlagen | und den Siedlungsbereichen Einste und Seestedt zu erweitern. | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| von 150m soll aus Gründen des Lärmschutzes sowie zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche nach Süden verlagert werden. Die nördlichen Windenergieanlagen müssen demnach so konzipiert werden, dass die Mastachse einen Mindestabstand von 900 m zum Siedlungsrand gewährleisten. Bei der Abwägung hierzu spielten aber auch die in Einste vorh | Grundstücksfläche nach Süden verlagert werden. Die nördlichen | Windenergieanlagen | müssen demnach so konzipiert werden, dass die Mastachse einen | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| utz gewählt. Angesichts der Tatsache, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 und der gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 die potentielle Nennleistung der Windenergieanlagen in der Gemeinde Blender von bisher 17,66 MW (einschließlich der WEA außerhalb des B-Planes Nr. 18) um 45,75 % auf insgesamt ca. 28,5 MW (einschließlich der WEA im B-Plan Nr. 20) ges | g des Bebauungsplanes Nr. 20 die potentielle Nennleistung der | Windenergieanlagen | in der Gemeinde Blender von bisher 17,66 MW (einschließlich d | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| usiedlungsbereiche, die über ein Wegenetz mit den umliegenden Siedlungsbereichen Blender, Seestedt und Einste verbunden sind. Das Landschaftsbild ist zum einen durch die bestehenden Windenergieanlagen und zum anderen durch die in Nord – Südrichtung verlaufende 220 KV – Leitung sehr stark vorgeprägt. Aktuell wurden in der weiteren Nachbarschaft im Gebiet der Samtgemeinde Bruchhaus | sind. Das Landschaftsbild ist zum einen durch die bestehenden | Windenergieanlagen | und zum anderen durch die in Nord – Südrichtung verlaufende 2 | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| es FNP wurde dieser Belang in die Planungskonzeption eingestellt und dahingehend abgewogen, dass die Höhe auf 150 m zu beschränken ist. 4.1.2 Bauart der Masten 11 der 12 bestehenden Windenergieanlagen in Blender wurden auf so genannte Vollrohrmasten errichtet. Die einzige Gittermastanlage, die mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 abgebaut werden soll, bilde | eschränken ist. 4.1.2 Bauart der Masten 11 der 12 bestehenden | Windenergieanlagen | in Blender wurden auf so genannte Vollrohrmasten errichtet. D | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| masten für Greifvögel als „Ansitz“ dienen könnten, war der vermeidende Artenschutz ein weiterer Aspekt, diese Mastart auszuschließen. 4.1.3 Leistung der Anlagen Die Nennleistung der Windenergieanlagen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Im südlich angrenzenden Windpark, in dem zu unterschiedlichen Zeiten Anlagen errichtet wurden, ist diese Entwicklung gut abzulesen. Die | szuschließen. 4.1.3 Leistung der Anlagen Die Nennleistung der | Windenergieanlagen | hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Im südlich angre | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| reduziert die Zahl der in ihrem Gebiet aufzustellenden Anlagen. Bei der Festlegung von 2 MW standen die Überlegungen zur Höhe der Anlagen, zum Rotordurchmesser und zu der Anzahl der Windenergieanlagen (vgl. nachfolgende Kapitel) im Mittelpunkt. Obgleich die E 92 (2,35 MW) als Referenzanlage dient, sollten auch Anlagen mit ähnlich großem Rotor und ähnlicher Gesamthöhe aber einer g | Höhe der Anlagen, zum Rotordurchmesser und zu der Anzahl der | Windenergieanlagen | (vgl. nachfolgende Kapitel) im Mittelpunkt. Obgleich die E 92 | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| tsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche und der Festlegung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund, dass sich die gesamten potentiellen Windenergieanlagen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden müssen, ist die zu Grunde gelegte Anlagenart ausschlaggebend für die Grenze des Planes. Umgekehrt könnten bei zu engen F | gen. Vor dem Hintergrund, dass sich die gesamten potentiellen | Windenergieanlagen | innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| n bleiben. Auch vor dem Hintergrund, dass sich alle Anlagenteile innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes befinden müssen. In Abhängigkeit der Anlagenhöhe bieten die Hersteller von Windenergieanlagen unterschiedliche Anlagentypen mit unterschiedlichen Rotordurchmessern an. Der gängige Rotordurchmesser für Anlagen im norddeutschen Binnenland bei einer Anlagenhöhe von bis zu 150 m | en. In Abhängigkeit der Anlagenhöhe bieten die Hersteller von | Windenergieanlagen | unterschiedliche Anlagentypen mit unterschiedlichen Rotordurc | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Vorhabenträger mit unterschiedlichen Zielsetzungen im Windpark aktiv sind, setzt der Bebauungsplan folgende Eckpunkte fest. Die Anlagenhöhe beträgt maximal 150m. Die nördlichen Windenergieanlagen werden so konzipiert, dass die Mastachsen einen Mindestabstand von 900 m zum Siedlungsrand von Einste und Seestedt einhalten (die nördlichste Gamesa- Anlage genießt Bestandsschutz). | est. Die Anlagenhöhe beträgt maximal 150m. Die nördlichen | Windenergieanlagen | werden so konzipiert, dass die Mastachsen einen Mindestabstan | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| MW) - Bau von drei WEA des Typs Vestas V112 (3,45 MW) - Bau von fünf WEA des Typs Nordex N117 (3 MW) Östlichen der Hochspannungsanlagen ist zudem beabsichtigen durch zwei weiteren Windenergieanlagen (WEA) des Typs ENERCON E-92 (2,3 MW) mit einer Nabenhöhe von ca. 104 m zu erweitern. Wenn im Windpark Blender bisher 12 WEA errichtet waren sollen nun 11 neue WEA errichtet werden | hspannungsanlagen ist zudem beabsichtigen durch zwei weiteren | Windenergieanlagen | (WEA) des Typs ENERCON E-92 (2,3 MW) mit einer Nabenhöhe von | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| werden. Die Begründung zur Festlegung von grauen und weißen Farbtönen ist nachfolgend im Kapitel 6.1 / 6.2 beschrieben. Anzahl und Drehrichtung der Rotoren Aufgrund der bestehenden Windenergieanlagen sowie der am Markt gängigen Anlagensysteme, werden für die neuen Windenergieanlagen Anlagen mit 3 Rotorblättern vorgeschrieben. Hierdurch wird ein einheitliches Gesamtbild erzeugt, | Anzahl und Drehrichtung der Rotoren Aufgrund der bestehenden | Windenergieanlagen | sowie der am Markt gängigen Anlagensysteme, werden für die ne | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| nd im Kapitel 6.1 / 6.2 beschrieben. Anzahl und Drehrichtung der Rotoren Aufgrund der bestehenden Windenergieanlagen sowie der am Markt gängigen Anlagensysteme, werden für die neuen Windenergieanlagen Anlagen mit 3 Rotorblättern vorgeschrieben. Hierdurch wird ein einheitliches Gesamtbild erzeugt, das für den Betrachter allgemein nicht so störend wirkt, wie es bei unterschiedliche | ie der am Markt gängigen Anlagensysteme, werden für die neuen | Windenergieanlagen | Anlagen mit 3 Rotorblättern vorgeschrieben. Hierdurch wird ei | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| hrichtung im Uhrzeigersinn festgelegt. 4.2 Anzahl der Windkraftanlagen Gemäß der aktuellen Rechtsprechung fehlt es für die Festlegung der Anzahl der im Plangebiet maximal zulässigen Windenergieanlagen an der erforderlichen Gesetzesgrundlage (Windhundprinzip). Daher wird von einer Festsetzung der maximalen Anzahl von Windenergieanlagen abgesehen. Da die Änderung das Repowering bes | ie Festlegung der Anzahl der im Plangebiet maximal zulässigen | Windenergieanlagen | an der erforderlichen Gesetzesgrundlage (Windhundprinzip). Da | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| r Anzahl der im Plangebiet maximal zulässigen Windenergieanlagen an der erforderlichen Gesetzesgrundlage (Windhundprinzip). Daher wird von einer Festsetzung der maximalen Anzahl von Windenergieanlagen abgesehen. Da die Änderung das Repowering bestehender Anlagen zum Ziel hat, dürfen WEA im Plangebiet nur dann errichtet werden, wenn eine oder mehrere bestehende Anlagen abgebaut si | p). Daher wird von einer Festsetzung der maximalen Anzahl von | Windenergieanlagen | abgesehen. Da die Änderung das Repowering bestehender Anlagen | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| läche möglich sein. 4.4 Mobilfunkanlagen Wie aus bestehenden Anfragen erkennbar ist, besteht zunehmendes Interesse seitens der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und eine veränderte städtebauliche Auswirkungen d | ns der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der | Windenergieanlagen | zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Interesse seitens der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und eine veränderte städtebauliche Auswirkungen durch diese Anlagen nicht wesentlich geändert wird, schließt der vorliegende Bebauungsplan diese Nutzung e | Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den | Windenergieanlagen | vergleichsweise gering ist und eine veränderte städtebauliche | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ehung ist in Kapitel 2.1 beschrieben. 5.1.2 Art der baulichen Nutzung Die 12. Flächennutzungsplanänderung stellt im Geltungsbereich „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen “ dar. Bereits im ursprünglichen Bebauungsplan wurde die Fläche als "Sondergebiet mit dieser Zweckbestimmung festgesetzt. Wie die 12. Flächennutzungsplanänderung feststellt, kommt u | ungsbereich „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „ | Windenergieanlagen | “ dar. Bereits im ursprünglichen Bebauungsplan wurde die Fläch | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| undstück drehen darf. Deshalb wird in allen Teilen des Sondergebietes, die nicht als Straße, Gehölz oder Gewässer genutzt und gebraucht werden, als Art der Nutzung „Sondergebiet für Windenergieanlagen “ festgesetzt. In der textlichen Festsetzung 1.1 werden die zulässigen Nutzungen in diesen Gebieten näher bestimmt. Demnach dienen diese Gebiete überwiegend der Nutzung von Windenerg | t und gebraucht werden, als Art der Nutzung „Sondergebiet für | Windenergieanlagen | “ festgesetzt. In der textlichen Festsetzung 1.1 werden die zu | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| enart der Nutzung festgeschrieben wird (vgl. Kap. 4.1.3). Ebenso sind die hier dazugehörenden Nebenanlagen zulässig. Zu den Nebenanlagen gehören auch solche, die zur Überwachung der Windenergieanlagen dienen (z.B. temporä- re Messstellen). Zur Anbindung an das Energieversorgungsnetz sind die hierfür erforderlichen Nebenanlagen ebenfalls zulässig. Wie aus der Planungspraxis erkenn | den Nebenanlagen gehören auch solche, die zur Überwachung der | Windenergieanlagen | dienen (z.B. temporä- re Messstellen). Zur Anbindung an das E | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| derlichen Nebenanlagen ebenfalls zulässig. Wie aus der Planungspraxis erkennbar ist, besteht zunehmendes Interesse seitens der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und städtebauliche Auswirkungen im Gebiet durch d | ns der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der | Windenergieanlagen | zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Interesse seitens der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und städtebauliche Auswirkungen im Gebiet durch diese Anlagen nicht zu erwarten sind, ist diese Nutzung als Ausnahme im Sondergebiet zulässig. Zusätzlich | Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den | Windenergieanlagen | vergleichsweise gering ist und städtebauliche Auswirkungen im | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| he von Großwindanlagen stehen, deren Dimension in der Landschaft besonders augenscheinlich und deutlich. In der Kulturlandschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den Windenergieanlagen in der Höhe ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, Gebäuden mit den üblichen bekannten Gebäudehöhen werden die gewohnten ä | ndschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den | Windenergieanlagen | in der Höhe ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwisc | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| inlich und deutlich. In der Kulturlandschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den Windenergieanlagen in der Höhe ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, Gebäuden mit den üblichen bekannten Gebäudehöhen werden die gewohnten ästhetischen Maßstäbe außer Kraft gesetzt. Auch durch Stallanlagen, die ebenfalls ein | der Höhe ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen | Windenergieanlagen | und ´darunter stehenden´, Gebäuden mit den üblichen bekannten | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Blender eher untypisch ist. 5.2 Aufschiebende Bedingungen Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB wird in der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes festgesetzt, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Windenergieanlagen sind somit nicht schon mit dem In | des Bebauungsplanes festgesetzt, dass die in ihm vorgesehenen | Windenergieanlagen | nur zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen s | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| emäß § 9 Abs. 2 BauGB wird in der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes festgesetzt, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Windenergieanlagen sind somit nicht schon mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zulässig, sondern nur, wenn d | n Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn bestimmte andere | Windenergieanlagen | stillgelegt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorge | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| tzt, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Windenergieanlagen sind somit nicht schon mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zulässig, sondern nur, wenn die Bedingung des Ersetzens der Altanlagen erfüllt wird. Vor dem Hintergrund der anstehen | legt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen | Windenergieanlagen | sind somit nicht schon mit dem Inkrafttreten des Bebauungspla | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| wering vorgesehen. Möglich wird diese Festsetzung, das die Sieben – Jahres – Frist bereits abgelaufen ist. Sie genießt daher lediglich Bestandsschutz. 5.3 Maß der baulichen Nutzung Windenergieanlagen der Megawatt-Klasse waren Planungsbasis der 12. Flächennutzungsplanänderung. Es ist Ziel der Gemeinde, die Windenergienutzung durch große, leistungsstarke Anlagen - mit ihrem besser | aher lediglich Bestandsschutz. 5.3 Maß der baulichen Nutzung | Windenergieanlagen | der Megawatt-Klasse waren Planungsbasis der 12. Flächennutzun | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Anlagentyp“ beschrieben, bildet die Enercon E92, eine Anlage mit 92 m Rotordurchmesser und 104 m Nabenhöhe die Referenzanlage für die Bebauungsplanung. Die Gesamthöhe der zulässigen Windenergieanlagen ergibt sich dementsprechend einschließlich eines geringen Zuschlages für das Fundament mit 150 m über Grund. Diese Höhe entspricht den Anlagen im Windpark Hustedt in der Nachbargeme | nlage für die Bebauungsplanung. Die Gesamthöhe der zulässigen | Windenergieanlagen | ergibt sich dementsprechend einschließlich eines geringen Zus | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| setzt die zulässige Grundfläche über die Statik bereits Grenzen. Die Größe der zulässigen Grundfläche wird mit 650 m² je Windenergieanlage festgesetzt. In dieser Grundfläche können Windenergieanlagen des zugrunde gelegten Typs der 2-MW-Klasse errichtet werden. Auf die Festsetzung der Grundfläche von Zufahrten und Aufstellflächen bei den Windenergieanlagen wird verzichtet. Es han | e Windenergieanlage festgesetzt. In dieser Grundfläche können | Windenergieanlagen | des zugrunde gelegten Typs der 2-MW-Klasse errichtet werden. | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| eser Grundfläche können Windenergieanlagen des zugrunde gelegten Typs der 2-MW-Klasse errichtet werden. Auf die Festsetzung der Grundfläche von Zufahrten und Aufstellflächen bei den Windenergieanlagen wird verzichtet. Es handelt sich um selten befahrene Flächen, deren Grö- ße schon aus ökonomischen Gründen und im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Nutzungsbelange der Grundstüc | ung der Grundfläche von Zufahrten und Aufstellflächen bei den | Windenergieanlagen | wird verzichtet. Es handelt sich um selten befahrene Flächen, | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| nterschiedliche Baugrenzen festgesetzt. Die eine Baugrenze, die in der Planzeichnung mit einem „A“ markiert wurde, beschreibt die überbaubare Grundstücksfläche, in der die Türme der Windenergieanlagen sowie die Fundamente errichtet werden dürfen. Bei der Ermittlung der Abständen zu anderen Windkraftanlagen und der festgelegten Abstände zu schützenswerten Nutzungen (12. Änderung d | reibt die überbaubare Grundstücksfläche, in der die Türme der | Windenergieanlagen | sowie die Fundamente errichtet werden dürfen. Bei der Ermittl | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| gewährleistet, dass die Mastachsen nicht näher an die zu schützenden Nutzungen heranrücken. Textlich wird festgesetzt, dass die Baugrenzen „A“ nur für den Turm und das Fundament der Windenergieanlagen gelten. Die Rotoren der Windenergieanlagen dürfen über diese Baugrenze streichen. Zudem wird eine weitere, äußere Baugrenze festgesetzt, die in der Planzeichnung mit einem „B“ marki | ass die Baugrenzen „A“ nur für den Turm und das Fundament der | Windenergieanlagen | gelten. Die Rotoren der Windenergieanlagen dürfen über diese | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| her an die zu schützenden Nutzungen heranrücken. Textlich wird festgesetzt, dass die Baugrenzen „A“ nur für den Turm und das Fundament der Windenergieanlagen gelten. Die Rotoren der Windenergieanlagen dürfen über diese Baugrenze streichen. Zudem wird eine weitere, äußere Baugrenze festgesetzt, die in der Planzeichnung mit einem „B“ markiert wurde. Diese Baugrenze „B“ beschreibt d | das Fundament der Windenergieanlagen gelten. Die Rotoren der | Windenergieanlagen | dürfen über diese Baugrenze streichen. Zudem wird eine weiter | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| derer Zweckbestimmung verzichtet. Über diese Wege und Straßen und anschließend weitere Gemeindestraßen besteht Anschluss an das klassifizierte Straßennetz. Bei der Errichtung großer Windenergieanlagen kommen große und schwere Bauteile und schwere Kranfahrzeuge zum Einsatz. Daher hat ggf. der Vorhabenträger im Einvernehmen mit der Gemeinde die Erschließungsstraße /-wege entspreche | an das klassifizierte Straßennetz. Bei der Errichtung großer | Windenergieanlagen | kommen große und schwere Bauteile und schwere Kranfahrzeuge z | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| en durchzuführen und ggf. Sicherheitsleistungen für Reparaturen erforderlich, welche in ausreichender Höhe vor Straßennutzung zu hinterlegen sind. Die Erschließung der Standorte für Windenergieanlagen dient als Zuwegung bei der Errichtung der Anlagen, für die Wartung und als Feuerwehrzufahrt. Um diese Funktionen erfüllen zu können, muss sie dauerhaft angelegt sein bzw. werden. Di | tzung zu hinterlegen sind. Die Erschließung der Standorte für | Windenergieanlagen | dient als Zuwegung bei der Errichtung der Anlagen, für die Wa | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| icher Anlagen gem. § 5 (9) NBauO verändert wird, sind jede Veränderungen der Reliefenergie, das heißt großflächige Abgrabungen oder Aufschüttungen, im festgesetzten Sondergebiet für Windenergieanlagen nicht zulässig. Um die Fundamente der Windenergieanlagen, die zum Teil über das das Geländeniveau hinausragen an das Gelände anzupassen, sind Erdanschüttungen zur Angleichung des Ge | bungen oder Aufschüttungen, im festgesetzten Sondergebiet für | Windenergieanlagen | nicht zulässig. Um die Fundamente der Windenergieanlagen, die | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| e Veränderungen der Reliefenergie, das heißt großflächige Abgrabungen oder Aufschüttungen, im festgesetzten Sondergebiet für Windenergieanlagen nicht zulässig. Um die Fundamente der Windenergieanlagen , die zum Teil über das das Geländeniveau hinausragen an das Gelände anzupassen, sind Erdanschüttungen zur Angleichung des Geländes an die Oberkante des Fundaments von dieser Festset | für Windenergieanlagen nicht zulässig. Um die Fundamente der | Windenergieanlagen | , die zum Teil über das das Geländeniveau hinausragen an das G | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| berkante des Fundaments von dieser Festsetzung ausgenommen. (textl. Festsetzung 5.1) Höhe der Fundamente Ebenso dürfen zum Schutz des Landschaftsbildes die Fundamente der zulässigen Windenergieanlagen eine Höhe von maximal 1,5 m über der natürlich gewachsenen Geländeoberkante nicht überschreiten. Wie anhand der bestehenden Windenergieanlagen im bestehenden Windpark Blender erkenn | um Schutz des Landschaftsbildes die Fundamente der zulässigen | Windenergieanlagen | eine Höhe von maximal 1,5 m über der natürlich gewachsenen Ge | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| tsbildes die Fundamente der zulässigen Windenergieanlagen eine Höhe von maximal 1,5 m über der natürlich gewachsenen Geländeoberkante nicht überschreiten. Wie anhand der bestehenden Windenergieanlagen im bestehenden Windpark Blender erkennbar ist, wird hierdurch gewährleistet, dass die WEA optisch weniger massig wirken. (textl. Festsetzung 5.2) Befestigung der Zufahrten Zur Vorbe | ändeoberkante nicht überschreiten. Wie anhand der bestehenden | Windenergieanlagen | im bestehenden Windpark Blender erkennbar ist, wird hierdurch | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| g 5.4) Elektroleitungen Um zu vermeiden, dass weitere technische Anlagen wie Elektrofreileitungen, das Landschaftsbild negativ beeinflussen, wird vorgesehen, dass, die Anbindung der Windenergieanlagen an das vorhandene Netz über Elektrofreileitungen nicht zulässig ist. Die erzeugte Energie ist über Erdkabel zum vorhandenen Netz zu führen und dort einzuspeisen. (textl. Festsetzung | egativ beeinflussen, wird vorgesehen, dass, die Anbindung der | Windenergieanlagen | an das vorhandene Netz über Elektrofreileitungen nicht zuläss | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Brutphase tagsüber abzuschalten. Die Festsetzung lautet wie folgt: Zum Schutz der Weihen ist zur „Verringerung des Kollisions- und Tötungsrisikos“ für die gesamte Nutzungsdauer der Windenergieanlagen jährlich im Zeitraum von 1. April bis 15. Mai zu untersuchen, ob im Nahbereich der Energieanlagen Weihen brüten. Bei einer Brut in einem Radius von 150 m um die Mastachse ist die je | isions- und Tötungsrisikos“ für die gesamte Nutzungsdauer der | Windenergieanlagen | jährlich im Zeitraum von 1. April bis 15. Mai zu untersuchen, | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| iko abzuleiten ist, werden Abschaltzeiten Abhängigkeit der Fledermausarten festzulegen sein. Die Festsetzung lautet wie folgt: Für die Dauer von 2 Jahren nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist ein Fledermausmonitoring bestehend aus einem Gondelmonitoring sowie einer Suche nach Anflugopfern durchzuführen. Hinweis: Deuten die Erfassungsergebnisse auf ein erhöhtes Schlag | folgt: Für die Dauer von 2 Jahren nach der Inbetriebnahme der | Windenergieanlagen | ist ein Fledermausmonitoring bestehend aus einem Gondelmonito | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Umweltbericht (vergleiche unten Kapitel U2. 2.7) und auf die hierin genannten Maßnahmen verwiesen. Zudem bestehen folgende Altkompensationsmaßnahmen die bereits für die bestehenden Windenergieanlagen umgesetzt wurden und in die Bilanzierung eingeflossen sind: Maßnahmenfläche (alt) A1 (Brache am Varster Holzgraben) 0,5 ha Maßnahmenfläche (alt) A2 (Weißdornhecke /Zufahrt Gittermas | nde Altkompensationsmaßnahmen die bereits für die bestehenden | Windenergieanlagen | umgesetzt wurden und in die Bilanzierung eingeflossen sind: M | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| die jeweilige Windkraftanlage bei einer Überschreitung der Vorgaben des NLÖ, automatisch abschalten muss (Schlagschattenbegrenzer). 6 Örtliche Bauvorschriften Mit der Errichtung der Windenergieanlagen sind insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Zur Minimierung der Veränderungen beabsichtigt die Gemeinde Blender Zielvorgaben zur äußeren Gestaltung der W | begrenzer). 6 Örtliche Bauvorschriften Mit der Errichtung der | Windenergieanlagen | sind insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| n sind insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Zur Minimierung der Veränderungen beabsichtigt die Gemeinde Blender Zielvorgaben zur äußeren Gestaltung der Windenergieanlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die in der Nähe des Geltungsbereiches bereits vorhandenen Windenergieanlagen entsprechen im Hinblick auf die Einbindung und die Auswirkungen auf da | die Gemeinde Blender Zielvorgaben zur äußeren Gestaltung der | Windenergieanlagen | in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die in der Nähe des Geltung | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| bsichtigt die Gemeinde Blender Zielvorgaben zur äußeren Gestaltung der Windenergieanlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die in der Nähe des Geltungsbereiches bereits vorhandenen Windenergieanlagen entsprechen im Hinblick auf die Einbindung und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild den gestalterischen Anforderungen der Gemeinde Blender. Da die Windparks „Windpark Blender“, | en. Die in der Nähe des Geltungsbereiches bereits vorhandenen | Windenergieanlagen | entsprechen im Hinblick auf die Einbindung und die Auswirkung | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| park festgeschrieben werden. Hierdurch soll ein einheitliches Erscheinungsbild der Parks erreicht werden. Grundsätzlich sind durch die Realisierung der im Geltungsbereich zulässigen Windenergieanlagen insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Diese Veränderungen konnten in der Vergangenheit mit der Errichtung der südlich bzw. südwestlich angrenzenden Wind | sind durch die Realisierung der im Geltungsbereich zulässigen | Windenergieanlagen | insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwa | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| agen insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Diese Veränderungen konnten in der Vergangenheit mit der Errichtung der südlich bzw. südwestlich angrenzenden Windenergieanlagen bereits nachvollzogen werden. Um die Veränderungen möglichst zu minimieren, soll die zulässige äußere Gestaltung der Windenergieanlagen im Zuge dieses Bebauungsplanes für wesentlich | mit der Errichtung der südlich bzw. südwestlich angrenzenden | Windenergieanlagen | bereits nachvollzogen werden. Um die Veränderungen möglichst | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ung der südlich bzw. südwestlich angrenzenden Windenergieanlagen bereits nachvollzogen werden. Um die Veränderungen möglichst zu minimieren, soll die zulässige äußere Gestaltung der Windenergieanlagen im Zuge dieses Bebauungsplanes für wesentliche und damit relevante Merkmale festgesetzt werden. Insbesondere gehören hierzu: − Vorgabe der Farbgebung für die wesentlichen Anlagentei | ichst zu minimieren, soll die zulässige äußere Gestaltung der | Windenergieanlagen | im Zuge dieses Bebauungsplanes für wesentliche und damit rele | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| g der Anlagen im Windpark, − Anzahl und Drehrichtung der Rotorblätter, − aktive und passiver Beleuchtung, − Regelung der Installierung von Werbeanlagen. Abgesehen von den zulässigen Windenergieanlagen , ist es auch für die Nebenanlagen sinnvoll; zumindest hinsichtlich der zulässigen Farbgebung, Vorschriften zu erlassen. Es werden daher folgende Bauvorschriften festgelegt. 6.1 Farb | Installierung von Werbeanlagen. Abgesehen von den zulässigen | Windenergieanlagen | , ist es auch für die Nebenanlagen sinnvoll; zumindest hinsich | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ächtigt wird, ist festgelegt, dass die Außenfassaden der zulässigen Nebenanlagen nicht in leuchtenden und reflektierenden Farben hergestellt werden dürfen. 6.2 Farben der zulässigen Windenergieanlagen Im Windpark „Blender“ bestehen bereits 11 Anlagen, die einen weiß mattierten Anstrich aufweisen. Zudem sind 4 Anlagen im Windpark Hustedt in der Nachbargemeinde in den gleichen Farb | n Farben hergestellt werden dürfen. 6.2 Farben der zulässigen | Windenergieanlagen | Im Windpark „Blender“ bestehen bereits 11 Anlagen, die einen | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Grüntönen vertretbar. Von der Festlegung ausgenommen sind Farbvorgaben für den Mast, die zur Flugsicherung erforderlich sind. Ums so wichtiger ist es, dass für die übrigen Teile der Windenergieanlagen und auch für die hierfür erforderlichen Nebenanlagen eine einheitliche Farbgebung seitens der Gemeinde vorgegeben wird. Aber auch zur Vermeidung von Reflexionen sollen keine ungebro | sind. Ums so wichtiger ist es, dass für die übrigen Teile der | Windenergieanlagen | und auch für die hierfür erforderlichen Nebenanlagen eine ein | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ng seitens der Gemeinde vorgegeben wird. Aber auch zur Vermeidung von Reflexionen sollen keine ungebrochenen und leuchtenden Farben verwendet werden. 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen Zur einheitlichen Gestaltung des Windparks wird festgelegt, dass die zulässigen Windenergieanlagen mit genau drei Rotorblättern auszustatten sind, die Drehrichtung jeder Anlage im U | nden Farben verwendet werden. 6.3 Außengestalt der zulässigen | Windenergieanlagen | Zur einheitlichen Gestaltung des Windparks wird festgelegt, d | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| brochenen und leuchtenden Farben verwendet werden. 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen Zur einheitlichen Gestaltung des Windparks wird festgelegt, dass die zulässigen Windenergieanlagen mit genau drei Rotorblättern auszustatten sind, die Drehrichtung jeder Anlage im Uhrzeigersinn erfolgen muss und die Trägertürme der Windenergieanlagen einen geschlossenen, runden T | Gestaltung des Windparks wird festgelegt, dass die zulässigen | Windenergieanlagen | mit genau drei Rotorblättern auszustatten sind, die Drehricht | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| stgelegt, dass die zulässigen Windenergieanlagen mit genau drei Rotorblättern auszustatten sind, die Drehrichtung jeder Anlage im Uhrzeigersinn erfolgen muss und die Trägertürme der Windenergieanlagen einen geschlossenen, runden Trägerturm aus Stahlbeton oder Stahlrohr besitzen müssen. 6.4 Werbeanlagen Um zu vermeiden, dass die Windenergieanlagen als Fremdwerbeträger benutzt wer | Anlage im Uhrzeigersinn erfolgen muss und die Trägertürme der | Windenergieanlagen | einen geschlossenen, runden Trägerturm aus Stahlbeton oder St | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| gen muss und die Trägertürme der Windenergieanlagen einen geschlossenen, runden Trägerturm aus Stahlbeton oder Stahlrohr besitzen müssen. 6.4 Werbeanlagen Um zu vermeiden, dass die Windenergieanlagen als Fremdwerbeträger benutzt werden und zur Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild, wird das Aufbringen von Werbeflächen auf die Bezeichnung des Typs und des Herstellers d | besitzen müssen. 6.4 Werbeanlagen Um zu vermeiden, dass die | Windenergieanlagen | als Fremdwerbeträger benutzt werden und zur Minimierung des E | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| zuführen und dürfen nicht beleuchtet werden. 6.5 Kennzeichnung der WEA zur Flugsicherung und Beleuchtung der Anlagen Angesichts der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, die durch die Windenergieanlagen hervorgerufen werden, ist es Ziel der Gemeinde die vermeidbaren Einflüsse auf das Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehört auch die Beleuchtung der Anlagen am | gesichts der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, die durch die | Windenergieanlagen | hervorgerufen werden, ist es Ziel der Gemeinde die vermeidbar | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ht, ist bei großen Anlagen eine Tages- und Nachtkennzeichnung unvermeidbar. Die erheblichen Zusatzbeeinträchtigungen für die Bevölkerung und das Landschaftsbild werden gesehen. Wenn Windenergieanlagen , die kleiner als 100 m sind, Nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen optisch verschwinden, werden die größeren Anlagen durch die Befeuerung bzw. durch die erforderliche Signalf | die Bevölkerung und das Landschaftsbild werden gesehen. Wenn | Windenergieanlagen | , die kleiner als 100 m sind, Nachts und bei schlechten Sichtv | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ung bzw. durch die erforderliche Signalfarbe auch in diesen Zeiträumen optisch in der Vordergrund gehoben und sind somit ständig präsent. Da die Forderung nach der Kennzeichnung von Windenergieanlagen , über 100 m Höhe als Luftfahrthindernisse von der zuständigen Luftfahrtbehörde erfolgt, kann auf der Ebene der Bauleitplanung nicht über das „ob“ einer solchen Flugsicherungskennzei | ständig präsent. Da die Forderung nach der Kennzeichnung von | Windenergieanlagen | , über 100 m Höhe als Luftfahrthindernisse von der zuständigen | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| iß blitzendes Feuer im Bereich der Gondel. Auf diese Tageskennzeichnung mit einer Farbmarkierung der Rotoren wird verzichtet. In der ebenen Landschaft südlich von Blender werden die Windenergieanlagen insbesondere vor dem Hintergrund des Himmels wahrgenommen. Daher entscheidet sich die Gemeinde auf diese Art der Kennzeichnung zu verzichten und die Farbigkeit auf die Masten (in ca | htet. In der ebenen Landschaft südlich von Blender werden die | Windenergieanlagen | insbesondere vor dem Hintergrund des Himmels wahrgenommen. Da | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| metrischen Lichtstärke von ca. 170 cd. Diese Lichtstärke kann im Abstrahlbereich tiefer als –5° geringer sein, dies spielt jedoch bei den Abständen, die in der Samtgemeinde zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden eingehalten werden, nur eine untergeordnete Rolle und wird daher nicht explizit festgeschrieben. Blinkfeuer „W, rot“ blinkt in einer besonderen Taktfrequenz. Es muß | lt jedoch bei den Abständen, die in der Samtgemeinde zwischen | Windenergieanlagen | und Wohngebäuden eingehalten werden, nur eine untergeordnete | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ierung der Beeinträchtigungen können sogenannte Sichtweitenmeß- geräte installiert werden. Sichtweitenmessungen Zur Minderung der Auswirkungen einer erforderlichen Kennzeichnung der Windenergieanlagen wird als örtliche Bauvorschrift festgelegt, dass eine sichtweitenabhängige Befeuerung vorzusehen ist. Bei Sichtweiten über 5 km ist demnach die Nennlichtstärke auf 30% und bei Sicht | erung der Auswirkungen einer erforderlichen Kennzeichnung der | Windenergieanlagen | wird als örtliche Bauvorschrift festgelegt, dass eine sichtwe | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| icht dargestellt. 8.1 Zulässigkeit von Vorhaben Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark Blender“ werden die Voraussetzungen für den Ersatz älterer Anlagen durch neu Windenergieanlagen der 2-MWKlasse und bis maximal 150 m Gesamthöhe geschaffen. Die Errichtung neuer Anlagen ist dabei an den Abbau der alten Anlagen gekoppelt. Dadurch kann bei angemessenem Schutz emp | die Voraussetzungen für den Ersatz älterer Anlagen durch neu | Windenergieanlagen | der 2-MWKlasse und bis maximal 150 m Gesamthöhe geschaffen. D | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ltungsbereich richtet sich mit Rechtskraft des vorliegenden Bebauungsplanes nach dessen Festsetzungen. Die bisherigen Festsetzungen werden außer Kraft gesetzt. 8.2 Schallimmissionen Windenergieanlagen emittieren in erheblicher Stärke Schall. Der besonders problematische tonhaltige Schall, der bei früheren Anlagentypen gelegentlich auftrat, braucht bei modernen Windkraftanlagen ni | stsetzungen werden außer Kraft gesetzt. 8.2 Schallimmissionen | Windenergieanlagen | emittieren in erheblicher Stärke Schall. Der besonders proble | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| eführt. Es wurde eine Immissionsprognose entsprechend der TA-Lärm nach der Berechnungsvorschrift DIN ISO 9613-2 für die zu berücksichtigende Vor-, Zusatz-und Gesamtbelastung durch 3 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-92 an acht Immissionsorten durchgeführt. Im Ergebnis konnte dargestellt werden, dass an sieben Immissionsorten der zugewiesene nächtliche Immissionsrichtwert der | zu berücksichtigende Vor-, Zusatz-und Gesamtbelastung durch 3 | Windenergieanlagen | des Typs Enercon E-92 an acht Immissionsorten durchgeführt. I | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| enthaltsräumen Für Schattenimmissionen gilt, dass die Fenster von Wohn- und Aufenthaltsräumen nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 min je Tag dem rotierenden Schlagschatten von Windenergieanlagen ausgesetzt sein sollen. Der Wert gibt die theoretische, astronomische Beschattungsdauer an. Da nicht immer die Sonne scheint, der Wind nicht immer stark genug und nicht immer in die | pro Jahr und 30 min je Tag dem rotierenden Schlagschatten von | Windenergieanlagen | ausgesetzt sein sollen. Der Wert gibt die theoretische, astro | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| etische, astronomische Beschattungsdauer an. Da nicht immer die Sonne scheint, der Wind nicht immer stark genug und nicht immer in die bzw. aus der „richtigen“ Richtung weht und die Windenergieanlagen nicht immer betriebsbereit sind, liegt die tatsächliche Beschattungsdauer dann i.d.R. in Norddeutschland bei weniger als 10 h/a. Durch die gewählten Abstände und ggf. zusätzliche te | t immer in die bzw. aus der „richtigen“ Richtung weht und die | Windenergieanlagen | nicht immer betriebsbereit sind, liegt die tatsächliche Besch | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| issionen gibt es erprobte und bewährte Schattenabschaltprogramme. Sie greifen bei der Gefahr der Überschreitung der angemessenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die e | messenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der | Windenergieanlagen | ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnen | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| te Schattenabschaltprogramme. Sie greifen bei der Gefahr der Überschreitung der angemessenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die empfohlenen Jahres- und Tagesmaxima a | triebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die | Windenergieanlagen | bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abges | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| rblätter mit matter Oberfläche mit entsprechend niedrigem Glanzgrad verwendet. Deshalb sind Beeinträchtigungen durch Lichtreflexion nicht zu erwarten. Eine weitere Emissionsform von Windenergieanlagen ist das Erzeugen von Schwingungen. Durch die Windlast kommt es zu Schwingungen in der Anlage, die durch das Fundament auf den Boden übertragen werden. Dadurch können Leitungen und K | htreflexion nicht zu erwarten. Eine weitere Emissionsform von | Windenergieanlagen | ist das Erzeugen von Schwingungen. Durch die Windlast kommt e | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| n in der Anlage, die durch das Fundament auf den Boden übertragen werden. Dadurch können Leitungen und Kanäle, die in der Nähe von Windkraftanlagen verlaufen, beeinträchtigt werden. Windenergieanlagen und Kanäle sowie empfindliche Leitungen sollen daher nicht direkt nebeneinander liegen. Außerdem soll keine unmittelbare Nachbarschaft zu besonders erschütterungsempfindlichen Anlag | r Nähe von Windkraftanlagen verlaufen, beeinträchtigt werden. | Windenergieanlagen | und Kanäle sowie empfindliche Leitungen sollen daher nicht di | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| von ausgegangen werden, dass keine unzulässige Beeinträchtigung des Funkverkehrs durch Störstrahlung erfolgt. Schließlich sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. | h sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch | Windenergieanlagen | verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschle | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| rfolgt. Schließlich sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen , aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen Windenergieanlagen, wie sie im Plangebiet möglich sind und voraussichtlich er | nter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere | Windenergieanlagen | , aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchti | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| r dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen Windenergieanlagen , wie sie im Plangebiet möglich sind und voraussichtlich errichtet werden, können Beeinträchtigungen von Gehölzbestand in der landschaftsüblichen Ausprägung ausgeschlossen werden. Di | tungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen | Windenergieanlagen | , wie sie im Plangebiet möglich sind und voraussichtlich erric | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| hlten Mindestabstände zum Windpark wird ein Bedrängen der Nachbarnutzung somit vermieden. 8.6 Flugsicherungskennzeichnung Eine ganz wesentliche Auswirkung der festgesetzten Höhe von Windenergieanlagen mit mehr als 100 m ist die Pflicht zur Flugsicherungskennzeichnung. Anlagen von mehr als 100 m über Grund sind mit Tages- und Nachtkennzeichnung zu versehen. Zur Minimierung der Aus | g Eine ganz wesentliche Auswirkung der festgesetzten Höhe von | Windenergieanlagen | mit mehr als 100 m ist die Pflicht zur Flugsicherungskennzeic | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| hen Hochschule Hannover („Raumnutzung ausgewählter heimischer Niederwildarten im Bereich von Windkraftanlagen“ [4/2001]) in der die Belange der Jägerschaft bzw. die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Situation des Niederwildes untersucht wurden. Das Nds.MELF schreibt unter Bezug auf diese Studie am 14.11.2001 in der Antwort der Landesregierung auf eine Kl. Anfrage im Nds | in der die Belange der Jägerschaft bzw. die Auswirkungen der | Windenergieanlagen | auf die Situation des Niederwildes untersucht wurden. Das Nds | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ht abschließend festgesetzt werden. Aktuell werden im westlichen Teil fünf WEA des Typs Nordex N117 sowie 3 Anlagen des Typs Vestas V112 geplant. Im östlichen Bereich werden zudem 2 Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-92 mit einer Nabenhöhe von 104 m geplant. Durch die jeweilige Länge der Rotoren bestehen für die einzelnen WEA unterschiedliche Anforderungen an die Zufahrten wie | Typs Vestas V112 geplant. Im östlichen Bereich werden zudem 2 | Windenergieanlagen | des Typs ENERCON E-92 mit einer Nabenhöhe von 104 m geplant. | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| en „Textlichen Festsetzungen" aufzunehmen. Brauch- und Oberflächenwasser darf dem Landesstraßengelände nicht zugeführt werden. 8.11 Auswirkungen auf seismologische Stationen Durch Windenergieanlagen werden in der Regel Bodenschwingungen verursacht, die seismische Messungen beeinträchtigen bzw. gefährden können. Diese Schwingungen sind von unterschiedlichen Faktoren, wie z. B. d | werden. 8.11 Auswirkungen auf seismologische Stationen Durch | Windenergieanlagen | werden in der Regel Bodenschwingungen verursacht, die seismis | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| bei dem vorliegenden Bebauungsplan um einen sogenannten Angebotsbebauungsplan handelt, bei dem die Art der Anlagen, die Art der Fundamente, die Art der Masten und auch die Höhe der Windenergieanlagen nicht abschließend festgelegt wird, kann im Rahmen des Bebauungsplanes lediglich ein Hinweis auf die möglichen Einschränkungen gegeben werden. Vor dem Hintergrund der oben beschrieb | Art der Fundamente, die Art der Masten und auch die Höhe der | Windenergieanlagen | nicht abschließend festgelegt wird, kann im Rahmen des Bebauu | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| h ein Hinweis auf die möglichen Einschränkungen gegeben werden. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Vermeidungsmaß- nahmen muss jedoch nicht erwartet werden, dass der Bau von Windenergieanlagen in dem oben beschriebenen Abstand ausgeschlossen ist. 8.12 Auswirkungen auf militärische Interessen Gemäß der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung wurde eine mögliche Betroffe | ß- nahmen muss jedoch nicht erwartet werden, dass der Bau von | Windenergieanlagen | in dem oben beschriebenen Abstand ausgeschlossen ist. 8.12 Au | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| gen des Bebauungsplans bilden den Rahmen bezüglich der Höhe, dem Schattenwurf und der Gestaltung der Anlage und Anlagenteile. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung von Windenergieanlagen kann es in Zukunft wirtschaftlich vertretbar sein, Anlagen nach einer gewissen Laufzeit auszutauschen. Durch die weit gefasst überbaubaren Grundstücksflächen und die Nichtfestlegung | eile. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung von | Windenergieanlagen | kann es in Zukunft wirtschaftlich vertretbar sein, Anlagen na | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Repoweringvorhaben in Zukunft entgegenstehen könnte. 9.2 Rückbau der Anlagen Durch die schnelle Entwicklung der Technologie gibt es wenig Langzeiterfahrung über die Lebensdauer von Windenergieanlagen . Obgleich die ersten wirtschaftlich genutzten Anlagen 1985 in Betrieb genommen wurden, werden Windenergieanlagen allgemein für eine Betriebszeit von ca. 20 Jahren ausgelegt. Zur Abs | ogie gibt es wenig Langzeiterfahrung über die Lebensdauer von | Windenergieanlagen | . Obgleich die ersten wirtschaftlich genutzten Anlagen 1985 in | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Technologie gibt es wenig Langzeiterfahrung über die Lebensdauer von Windenergieanlagen. Obgleich die ersten wirtschaftlich genutzten Anlagen 1985 in Betrieb genommen wurden, werden Windenergieanlagen allgemein für eine Betriebszeit von ca. 20 Jahren ausgelegt. Zur Absicherung, dass keine „WindkraftRuinen“ in der Landschaft zurückbleiben, wird der Rückbau im Genehmigungsverfahren | ich genutzten Anlagen 1985 in Betrieb genommen wurden, werden | Windenergieanlagen | allgemein für eine Betriebszeit von ca. 20 Jahren ausgelegt. | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| htlich 3-3,45 MW betragen. Für die potentiellen Standorte wird im vorliegenden Bebauungsplan ein Gestaltungsrahmen geschaffen, wodurch gewährleistet werden soll, dass sich die neuen Windenergieanlagen in die Umgebung des bestehenden Windparks einfügen. Neben den örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung wird dies insbesondere durch die maximal zulässige Anlagenhöhe von 150 m abges | affen, wodurch gewährleistet werden soll, dass sich die neuen | Windenergieanlagen | in die Umgebung des bestehenden Windparks einfügen. Neben den | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| olung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. Prophylaktisch wird ein Mindestabstand von 750 m (im Norden 900m) zwischen den Maststandorten der Windenergieanlagen und der Wohnnutzung gewährleistet. In Schall- und Schattengutachten werden die potentiellen Auswirkungen der Windkraftanlagen ermittelt. Bzgl. der Schattenproblematik werden im B-Pl | nd von 750 m (im Norden 900m) zwischen den Maststandorten der | Windenergieanlagen | und der Wohnnutzung gewährleistet. In Schall- und Schattengut | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| gesetz und direkt das Vorgaben für den Klimaschutz. Mit der vorliegenden Planung wird abgestrebt, die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. Mit der Nutzung der Fläche durch Windenergieanlagen sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Klimas verbunden. Landschaft insbesondere: - BauGB; - BNatschG; - NNatG; Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der L | er Energien zu ermöglichen. Mit der Nutzung der Fläche durch | Windenergieanlagen | sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Klimas verbund | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| nd gehölzfreie Uferböschungen aus. U2.1.2.1 Biotoptypen Das Untersuchungsgebiet wird dominiert von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und auch die geplanten Standorte der Windenergieanlagen und die Montageflächen befinden sich auf intensiv genutzten Ackerparzellen. Ansonsten bestehen entlang der Straßen, Wege und Gräben, die durch das Plangebiet führen, abschnittsweise | wirtschaftlichen Nutzung und auch die geplanten Standorte der | Windenergieanlagen | und die Montageflächen befinden sich auf intensiv genutzten A | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| G = Gefährdung anzunehmen, Status aber unbekannt - = Keine Einstufung Zu einer direkten erheblichen (auch artenschutzrechtlich relevanten) Beeinträchtigung durch die Errichtung von Windenergieanlagen kann es bei Verlust von Quartieren, z.B. durch Entfernen von Höhlenbäumen, beim Bau der Anlagen selbst oder den Bau der notwendigen Zuwegungen und Montageflächen kommen. Im Bereich | chtlich relevanten) Beeinträchtigung durch die Errichtung von | Windenergieanlagen | kann es bei Verlust von Quartieren, z.B. durch Entfernen von | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| en und Montageflächen kommen. Im Bereich der Planflächen befinden sich jedoch keine geeigneten Bäume oder sonst als Quartier geeignete Strukturen. Des Weiteren sind beim Betrieb der Windenergieanlagen vor allem Arten betroffen, die vorzugsweise im offenen Luftraum jagen. Dies sind z.B. Breitflügelfledermaus, Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus die z. T. in Höhen von | tier geeignete Strukturen. Des Weiteren sind beim Betrieb der | Windenergieanlagen | vor allem Arten betroffen, die vorzugsweise im offenen Luftra | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Arten können durch die Kollision mit den Rotoren betroffen sein. Eine Gefährdung durch Kollision mit WEA wird durch zahlreiche Studien und die Fundkartei über „Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland“ (zusammengestellt: T. Dürr, Landesumweltamt Brandenburg - Staatliche Vogelschutzwarte) deutlich belegt. Die Ergebnisse von Kollisionsuntersuchungen an einzelnen Wind | reiche Studien und die Fundkartei über „Fledermausverluste an | Windenergieanlagen | in Deutschland“ (zusammengestellt: T. Dürr, Landesumweltamt B | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| als Belastungsraum zu bezeichnen und ist als ländlicher Raum relativ schadstofffrei. U2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild Das Landschaftsbild wird im Wesentlichen durch die bestehenden Windenergieanlagen des Windparks „Blender I“ sowie durch die Hochspannungsleitung geprägt. Darüber hinaus wird die Landschaft durch eine intensive ackerbauliche Nutzung sowie durch das bestehende Stra | as Landschaftsbild wird im Wesentlichen durch die bestehenden | Windenergieanlagen | des Windparks „Blender I“ sowie durch die Hochspannungsleitun | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| eckenartige Feldgehölze zwischen den Feldfluren und entlang der Straßen und Wege. Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes ergibt sich vor allem durch den bestehenden Windpark mit 12 Windenergieanlagen . U2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Gemäß den bisherigen Planungen befinden sich im Untersuchungsgebiet keine Bodendenkmäler. Bedeutende Bauwerke oder Ensembles sind im Untersuc | s ergibt sich vor allem durch den bestehenden Windpark mit 12 | Windenergieanlagen | . U2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Gemäß den bisherigen | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| it etwas Regen) fliegen die Vögel tief genug für visuelle Erfassungen. Konkrete Auswirkungen des Projektes auf den Vogelzug Da der überwiegende Teil des Vogelzuges weit oberhalb der Windenergieanlagen verläuft, sind kaum erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. In niedriger Höhe durchziehende Vögel werden die Windenergieanlagen in einem nach Art und Witterungsbedingungen unters | zug Da der überwiegende Teil des Vogelzuges weit oberhalb der | Windenergieanlagen | verläuft, sind kaum erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| überwiegende Teil des Vogelzuges weit oberhalb der Windenergieanlagen verläuft, sind kaum erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. In niedriger Höhe durchziehende Vögel werden die Windenergieanlagen in einem nach Art und Witterungsbedingungen unterschiedlich großen Abstand umfliegen. Bei Nebel oder Starkwind-Wetterlagen könnte das Risiko von Kollisionen mit den Anlagen steigen. | zu erwarten. In niedriger Höhe durchziehende Vögel werden die | Windenergieanlagen | in einem nach Art und Witterungsbedingungen unterschiedlich g | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| lt werden. U2.2.3.1.2 Rast- /Gastvögel Bisheriger Stand der Forschung Für verschiedene Gastvogelarten ist im Vergleich zu Brutvögeln eine deutlich höhere Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen nachgewiesen (Hötker et al. 2004, Reichenbach et al. 2004, Möckel und Wiesner 2007). Für rastende Kiebitze gibt Hötker (2004) mittlere Meideabstände von ca. 250 m, für Goldregenpfei | zu Brutvögeln eine deutlich höhere Empfindlichkeit gegenüber | Windenergieanlagen | nachgewiesen (Hötker et al. 2004, Reichenbach et al. 2004, Mö | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ngsangebot, Flächennutzung, Witterung und Bodenfeuchtigkeit, Vegetationszusammensetzung, Anzahl der Vogelindividuen). Aufgrund der Vielzahl dieser Faktoren sind die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf diese Verteilung häufig schwer nachzuweisen. Vorher-Nachher-Vergleiche lassen aber gewisse Tendenzen erkennen. REICHENBACH schildert u. a. folgendes Beispiel: „WINKELMANN (1992) | fgrund der Vielzahl dieser Faktoren sind die Auswirkungen von | Windenergieanlagen | auf diese Verteilung häufig schwer nachzuweisen. Vorher-Nachh | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| tersuchungen an mehreren Windparks zu dem Ergebnis, dass es zu keiner signifikanten Veränderung der Brutzahlen (auch der Kiebitze) durch die Errichtung eines Windparks bzw. mehrerer Windenergieanlagen kommt. PERCIVAL (2000) fasste die Ergebnisse aus britischen Studien zusammen und stellt fest, dass in fast allen Fällen keine signifikanten Vertreibungswirkungen gefunden werden kon | Kiebitze) durch die Errichtung eines Windparks bzw. mehrerer | Windenergieanlagen | kommt. PERCIVAL (2000) fasste die Ergebnisse aus britischen S | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| 996 ermittelte Brutplatzverteilung des Kiebitz im Nahbereich des Windparks Drochtersen (Lk Stade) könnte darauf hindeuten, dass Kiebitzbrutpaare die Entfernungszone von 0 – 100 m um Windenergieanlagen meiden. Von insgesamt 33 erfassten Kiebitzbrutpaaren im Radius von 1.000 m um die WKA, wurde kein Brutpaar im 100 m Radius der WKA gefunden. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der B | n, dass Kiebitzbrutpaare die Entfernungszone von 0 – 100 m um | Windenergieanlagen | meiden. Von insgesamt 33 erfassten Kiebitzbrutpaaren im Radiu | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| (KETZENBERG ET AL., 2002) nennt ebenfalls als zentrales Ergebnis, dass „bei den untersuchten Arten bestimmte Lebensraumfaktoren offensichtlich einen wesentlich größeren Einfluss als Windenergieanlagen auf Anzahl und Verteilung der Brutpaare ausüben oder zumindest einen möglichen negativen Einfluss von Windparks überlagern. Ein eindeutiger negativer Einfluss der Windparks ließ sic | aktoren offensichtlich einen wesentlich größeren Einfluss als | Windenergieanlagen | auf Anzahl und Verteilung der Brutpaare ausüben oder zumindes | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| und 4 Jahre nach dem Bau der WKA) eine Verdrängung der Wachtel aber auch eine unveränderte Brutdichte des Kiebitz feststellen. Es ist also bei dem Verhalten von Brutvögeln gegenüber Windenergieanlagen von einer artspezifischen Empfindlichkeit auszugehen In den Bremer Beiträgen für Naturkunde (Band 7, 2004) fassen Reichenbach, Handke und Sinning alle bis dahin bekannten Studien zu | ellen. Es ist also bei dem Verhalten von Brutvögeln gegenüber | Windenergieanlagen | von einer artspezifischen Empfindlichkeit auszugehen In den B | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ahin bekannten Studien zur Störungs- und Vertreibungswirkung von Brut- und Gastvögeln zusammen. Für 48 Brutvogelarten wird eine Einstufung der spezifischen Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen vorgenommen und die jeweilige Validität der Ergebnisse bewertet. Die sog. „NABU-Studie“ (HÖTKER , 2006) kommt nach Auswertung von 127 Einzelstudien zu folgendem Ergebnis: „Obwohl in | rd eine Einstufung der spezifischen Empfindlichkeit gegenüber | Windenergieanlagen | vorgenommen und die jeweilige Validität der Ergebnisse bewert | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| gebnisse bewertet. Die sog. „NABU-Studie“ (HÖTKER , 2006) kommt nach Auswertung von 127 Einzelstudien zu folgendem Ergebnis: „Obwohl in der Fachwelt weitgehend Konsens besteht, dass Windenergieanlagen (WKA) zu negativen Beeinträchtigungen führen können, konnte in Bezug auf die Brutvogelbestände kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen negativen Auswirkungen der Win | nis: „Obwohl in der Fachwelt weitgehend Konsens besteht, dass | Windenergieanlagen | (WKA) zu negativen Beeinträchtigungen führen können, konnte i | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ände von Brutvögeln erbracht werden. Tendenziell wurden die Brutbestände von Watvögeln der offenen Landschaft negativ beeinflusst, auf bestimmte brütende Singvogelarten übten jedoch Windenergieanlagen positive Wirkungen aus. Dies wurde vermutlich durch sekundäre Effekte wie Habitatveränderungen bzw. landwirtschaftliche Nutzungsaufgabe in der unmittelbaren Umgebung der WKA verursa | einflusst, auf bestimmte brütende Singvogelarten übten jedoch | Windenergieanlagen | positive Wirkungen aus. Dies wurde vermutlich durch sekundäre | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| und Arten der Roten Listen) Arten. Feldlerche, Wiesenpieper, Nachtigall Im Nahbereich brütende Singvögel zeigen nach dem Stand des heutigen Wissens keine Meidereaktionen gegenüber Windenergieanlagen und sind vom geplanten Eingriff nicht betroffen soweit nicht die Brutplätze selbst direkt überbaut werden. Auch während der Bauphase (soweit diese innerhalb der Brutzeit stattfindet | em Stand des heutigen Wissens keine Meidereaktionen gegenüber | Windenergieanlagen | und sind vom geplanten Eingriff nicht betroffen soweit nicht | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ür die Kornweihe als auch für Rohr- und Wiesenweihe nicht zu erkennen. Im Landkreis Diepholz wurde 2004 ein Rohrweihenbrutplatz in einer Entfernung von ca. 200 m zu zwei bestehenden Windenergieanlagen erfasst. Bei den Flugbewegungen konnte beobachtet werden, dass das Weibchen zum Kröpfen einer Beute in einer Entfernung von weniger als 100 m zur nächsten Anlagen landete. Im Jahr 2 | utplatz in einer Entfernung von ca. 200 m zu zwei bestehenden | Windenergieanlagen | erfasst. Bei den Flugbewegungen konnte beobachtet werden, das | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| toring durchgeführt (Gerjets et al., 2010, unveröff.). Hierbei wurden auch im Umfeld brütende Rohrweihen mit beobachtet. Bei der Betrachtung der Flugaktivitäten war eine Meidung der Windenergieanlagen nicht erkennbar. Die Verteilung der Nahrungssuchflüge wird augenscheinlich vor allem von der Lage der Brutplätze bestimmt. Darüber hinaus werden bevorzugt Bereiche angeflogen, in de | Bei der Betrachtung der Flugaktivitäten war eine Meidung der | Windenergieanlagen | nicht erkennbar. Die Verteilung der Nahrungssuchflüge wird au | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| Todfunddatei von Dürr (2014), die an WEA kollidierte Vögel seit Anfang der 1990er Jahre auflistet, enthält für Deutschland 17 Rohrweihen (Niedersachsen 2) für die eine Kollision mit Windenergieanlagen wahrscheinlich die Todesursache darstellt. Risikoabschätzung Verschiedene Untersuchungen belegen, dass Rohrweihen den überwiegenden Teil ihrer Flüge weit unterhalb der Rotorhöhe v | nd 17 Rohrweihen (Niedersachsen 2) für die eine Kollision mit | Windenergieanlagen | wahrscheinlich die Todesursache darstellt. Risikoabschätzun | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| e „kritische Flugzeit“ deutlich erhöhen, während sie für ein Brutpaar, das in größerer Entfernung nistet, gegen null sinkt. Das Risiko einer Kollision von Weihen mit den Rotoren von Windenergieanlagen ist im Gegensatz zu Arten wie Rotmilan und Seeadler zwar relativ gering. Die 17 Todfunde deutschlandweit zeigen jedoch, dass eine Kollision nicht ausgeschlossen ist. Das Risiko eine | kt. Das Risiko einer Kollision von Weihen mit den Rotoren von | Windenergieanlagen | ist im Gegensatz zu Arten wie Rotmilan und Seeadler zwar rela | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| zur nächsten geplanten WEA. Zur Sicherstellung einer geringen Kollisionswahrscheinlichkeit wird jährlich überprüft werden, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 m-Radius) der Windenergieanlagen befinden (Monitoring). Bei einer Brut von Wiesenweihen im direkten Nahbereich der WEA sind geeignete Schutzmaßnahmen (vgl. Textliche Festsetzung) durchzuführen. Die Risikoabschätzun | en, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 m-Radius) der | Windenergieanlagen | befinden (Monitoring). Bei einer Brut von Wiesenweihen im dir | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ndschaft und für deren Erholungseignung sind vor allem die weitgehend natürlichen oder zumindest naturbetonten Gegebenheiten ausschlaggebend. Die landschaftsverändernde Wirkung von Windenergieanlagen resultiert in erster Linie aus der Höhe der baulichen Anlagen, die aber letztlich erst in Verbindung mit der drehenden Bewegung der Rotorblätter dominant werden. Je höher der Mast i | iten ausschlaggebend. Die landschaftsverändernde Wirkung von | Windenergieanlagen | resultiert in erster Linie aus der Höhe der baulichen Anlagen | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| und dem Ortsrand der Ortschaft Einste ein Abstand von 900 m eingehalten werden. Die Anlagenhöhen überschreiten nicht die 150 m und liegen damit nicht über den bereits bestehenden Windenergieanlagen in Hustedt. Bei der Realisierung des Windparks sind die Normen der TA-Lärm einzuhalten. Die Aufstellung der Anlagen erfolgt flächenhaft konzentriert und entspricht dem Grundsatz | die 150 m und liegen damit nicht über den bereits bestehenden | Windenergieanlagen | in Hustedt. Bei der Realisierung des Windparks sind die Nor | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| anten Zeiten und in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen abgeschaltet werden. Avifauna Es ist jährlich zu überprüfen, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 mRadius) zu den Windenergieanlagen befinden. Bei einer Brut von Wiesenweihen im direkten Nahbereich der WEA müssen die Anlagen während der Brutzeit abgeschalten werden. Während der Brutzeit sind bei bodenwendende | , ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 mRadius) zu den | Windenergieanlagen | befinden. Bei einer Brut von Wiesenweihen im direkten Nahbe | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| ützte Anlage weiterhin bestehen bleibt, 6 WEA abgebaut und 5 neue WEA errichtet werden sollen. Auch hierfür werden die planungsrechtlichen Vorrausetzungen geschaffen. Geplant werden Windenergieanlagen mit Nennleistungen von 3- 3,45 MW je WEA und einem Rotordurchmesser von 112-117 m. Die Höhe der Anlagen wird auf max. 150 m festgesetzt. Der Geltungsbereich wird entsprechen den akt | lanungsrechtlichen Vorrausetzungen geschaffen. Geplant werden | Windenergieanlagen | mit Nennleistungen von 3- 3,45 MW je WEA und einem Rotordurch | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| rderlich. Zur Vermeidungs- und Schadensbegrenzung werden folgende Maßnahmen festgesetzt. Es ist jährlich zu überprüfen, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 mRadius) zu den Windenergieanlagen befinden. Bei einer Brut von Weihen im direkten Nahbereich der WEA müssen die Anlagen während der Brutzeit abgeschaltet werden. Während der Brutzeit sind bei bodenwendenden Bear | , ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 mRadius) zu den | Windenergieanlagen | befinden. Bei einer Brut von Weihen im direkten Nahbereich | Samtgemeinde Thedinghausen | |
| .......................................... 4 2 Beschreibung des Vorhabens und seiner Umgebung ..................................................................................6 2.1 Windenergieanlagen ............................................................................................................................................................ 6 2.2 Fundamente ....... | ........................................................6 2.1 | Windenergieanlagen | ............................................................. | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ungsbereiche sondern nur einzelne Höfe. Nördlich der B 399 liegt Raffelsbrand, eine lockere Bebauung die sich entlang einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits mehrere Windenergieanlagen errichtet worden. Die Fläche ist eine der am höchsten gelegenen Flächen im Gemeindegebiet mit einer Höhe von etwa 500 m ü NHN (Normalhöhennull) im Westen. Nach Osten hin fällt die F | ner Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits mehrere | Windenergieanlagen | errichtet worden. Die Fläche ist eine der am höchsten gelegen | VDH Projektmanagement GmbH | |
| Flächen weisen mit Windgeschwindigkeiten von 6,6 bzw. 7,5 m/s in 100 bzw. 135 m Nabenhöhe eine sehr gute Windhöffigkeit auf. Angrenzend im Gemeindegebiet von Simmerath sind bereits Windenergieanlagen vorhanden und ein weiterer Windpark befindet sich dort im Bau. 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Aufgrund der Vorbelastung kam die Kreisverwaltung zu dem Ergebnis, dass eine UVP unerl | auf. Angrenzend im Gemeindegebiet von Simmerath sind bereits | Windenergieanlagen | vorhanden und ein weiterer Windpark befindet sich dort im Bau | VDH Projektmanagement GmbH | |
| am die Kreisverwaltung zu dem Ergebnis, dass eine UVP unerlässlich ist. Anlass der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sind die geplante Errichtung und der Betrieb von 5 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald, Ortsteil Raffelsbrand. Derzeit sind folgende Anlagen geplant: Bezeichnung Standortuntersuchung Fläche M FNP-Änderung 9. Flächennutzungsplanä | udie (UVS) sind die geplante Errichtung und der Betrieb von 5 | Windenergieanlagen | auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald, Ortsteil Raffelsbran | VDH Projektmanagement GmbH | |
| EA eine UVP-Pflicht besteht. Gemäß Anlage 1 Nr. 1.6.3 UVPG in Verbindung mit § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG unterliegt der Bau und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis weniger als sechs Windenergieanlagen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG ist im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall zu prüfen, ob trotz der geringen Größe | und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis weniger als sechs | Windenergieanlagen | einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Gemäß § 3 | VDH Projektmanagement GmbH | |
| LANUV 2013). Über das Gesetz hinaus ist insbesondere der am 12.11.2013 per Erlass eingeführte Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen“ zu beachten. Der Leitfaden ist hinsichtlich der Einstufung der Arten in windkraftsensible Arten und nicht windkraftsensible Arten und der sich daraus ergebend | rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | in NordrheinWestfalen“ zu beachten. Der Leitfaden ist hinsich | VDH Projektmanagement GmbH | |
| maßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und Landschaftsplanung) kann wegen der Dominanz von Windenergieanlagen keine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung durch Ausgleichsmaßnahmen erfüllt werden und muss daher durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. 1.3 Untersuchungsrah | turschutz und Landschaftsplanung) kann wegen der Dominanz von | Windenergieanlagen | keine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltun | VDH Projektmanagement GmbH | |
| r Begleitplan zum Bebauungsplan K 14, „Windpark Peterberg") Schallimmissionsprognose: IEL GmbH, 07.07.2016, Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg Schattenwurfprognose: IEL GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg Landschaftsbildb | nisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf | Windenergieanlagen | am Standort Hürtgenwald-Peterberg Schattenwurfprognose: IEL | VDH Projektmanagement GmbH | |
| die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg Schattenwurfprognose: IEL GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg Landschaftsbildbewertung: ecoda Umweltgutachten, 11.02.2016: Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“ für einen Windpark im Bereich der Potentialfläche Raffelsb | L GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf | Windenergieanlagen | am Standort Peterberg Landschaftsbildbewertung: ecoda Umwel | VDH Projektmanagement GmbH | |
| nde Hürtgenwald, Kreis Düren) Gutachterliche Beurteilung der optisch bedrängenden Wirkung (Ökoplan, Februar 2016: Gutachterliche Beurteilung der „optisch bedrängenden Wirkung“ von Windenergieanlagen in Hürtgenwald) BImSch-Genehmigungunterlagen (ENERCON, Juni 2014: Technische Beschreibung ENERCON Windenergieanlage E-115 3 MW, Technische Beschreibung Fundamente E-115/BF/133/27/ | chterliche Beurteilung der „optisch bedrängenden Wirkung“ von | Windenergieanlagen | in Hürtgenwald) BImSch-Genehmigungunterlagen (ENERCON, Juni | VDH Projektmanagement GmbH | |
| 5 90 – 147 m Betonfertigteilturm, Ansicht Betonfertigteilturm E-115/BF/133/27/02, Ansicht Betonfertigteilturm E115/BF/147/31/02) 2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND SEINER UMGEBUNG 2.1 Windenergieanlagen Die IEH Innovative Energieanlagen Hürtgenwald GmbH mit Sitz in Hürtgenwald plant die Errichtung eines Windparks mit 5 WEA des folgenden Typs: Geplante Anlagentypen WEA 01 WEA 02 bis | 7/31/02) 2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND SEINER UMGEBUNG 2.1 | Windenergieanlagen | Die IEH Innovative Energieanlagen Hürtgenwald GmbH mit Sitz i | VDH Projektmanagement GmbH | |
| elle: ENERCON, 16.06.2014: Spezifikationen Zuwegung und Kranstellfläche E-115 90 – 147m Betonfertigteilturm 2.4 Trafostationen Mittelspannungstransformatoren dienen dem Anschlus der Windenergieanlagen (WEA) an das Mittelspannungsnetz. Es gibt 3 Möglichkeiten, wie ein Mittelspannungstransformator in einen Windpark eingebunden werden kann. Die Varianten sind: Kompakttransformator | tionen Mittelspannungstransformatoren dienen dem Anschlus der | Windenergieanlagen | (WEA) an das Mittelspannungsnetz. Es gibt 3 Möglichkeiten, wi | VDH Projektmanagement GmbH | |
| er Kranbewegungen im Windpark. Sie dient über den gesamten Projektverlauf als Zufahrt für alle Transportarten, beginnend mit dem Fundamentbau bis hin zur Wartung und zum Rückbau der Windenergieanlagen . Entsprechend sind das Design und die Bauausführung auszulegen. Generell ist die komplette Zuwegung innerhalb des Windparks auf eine Tragfähigkeit für Schwerlastfahrzeuge mit einem | mit dem Fundamentbau bis hin zur Wartung und zum Rückbau der | Windenergieanlagen | . Entsprechend sind das Design und die Bauausführung auszulege | VDH Projektmanagement GmbH | |
| lungsplan Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1995 (GV. NW. 1995 S.532). Abbildung 6: Legende für den Regionalplan Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen trifft der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, abweichend von den Vorgaben der Landesplanung lediglich textliche Festlegungen. Die räumliche Ver | nde für den Regionalplan Für die Steuerung der Ansiedlung von | Windenergieanlagen | trifft der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilab | VDH Projektmanagement GmbH | |
| gierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, abweichend von den Vorgaben der Landesplanung lediglich textliche Festlegungen. Die räumliche Verortung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen bleibt der kommunalen Ebene im Rahmen der Bauleitplanung überlassen. 2 Vgl. Punkt 3.2.2. des Regionalplans (S. 120 – 122) Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschn | legungen. Die räumliche Verortung der Konzentrationszonen für | Windenergieanlagen | bleibt der kommunalen Ebene im Rahmen der Bauleitplanung über | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ngebietes kommt es zu geringfügigen Überschneidungen mit den Randbereichen der Wasserschutzzone III des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes Wehebachtalsperre. Die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzone III ist grundsätzlich möglich. 3.5 Landschaftsplanung 3.5.1 Landschaftsplan Abbildung 8: Auszug aus dem Landschaftsplan 2 „Hürtgenwald“ Das Plangebiet | inkwasserschutzgebietes Wehebachtalsperre. Die Errichtung von | Windenergieanlagen | innerhalb der Wasserschutzzone III ist grundsätzlich möglich. | VDH Projektmanagement GmbH | |
| etsfläche bereits durch technische Infrastruktur vorbelastet. In der näheren Umgebung des Plangebietes, in dem Bereich der Siedlung Raffelsbrand sind Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen gegeben. Im Norden des Plangebietes befindet sich die B 399. Der östliches Teil des Plangebietes wird zerschnitten von der Dürener Straße. Die vorwiegend strukturarmen Kulturlandsch | er Siedlung Raffelsbrand sind Vorbelastungen durch bestehende | Windenergieanlagen | gegeben. Im Norden des Plangebietes befindet sich die B 399. | VDH Projektmanagement GmbH | |
| t kein Altlastenverdacht. Durch die Planung werden Auswirkungen auf das Schutzgut Boden im Bereich der Fundamente und ggf. für den Wegeausbau entstehen. Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und die Anlage von Zuwegungen im Verhältnis zu der gesamten Größe des Plangebietes. Durch die Fundamente der 7 Gley: durch Gru | f. für den Wegeausbau entstehen. Die vorgesehene Bebauung mit | Windenergieanlagen | führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und die | VDH Projektmanagement GmbH | |
| mt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Bodens, die es auszugleichen bzw. zu ersetzen gilt. Im Verhältnis zu der gesamten Plangebietsgröße bedeutet die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen sowie Zuwegungen und Kranaufstellflächen jedoch eine geringe Versiegelung. Zudem werden die Montage- und Lagerflächen nur temporär hergestellt und nach Errichtung der WEA wieder zur | samten Plangebietsgröße bedeutet die vorgesehene Bebauung mit | Windenergieanlagen | sowie Zuwegungen und Kranaufstellflächen jedoch eine geringe | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ngebietes kommt es zu geringfügigen Überschneidungen mit den Randbereichen der Wasserschutzzone III des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes Wehebachtalsperre. Die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzone III ist grundsätzlich möglich. Das Plangebiet liegt im Bereich des Grundwasserkörpers 282_13 „Linksrheinisches Schiefergebirge“. Es handelt sich um ei | inkwasserschutzgebietes Wehebachtalsperre. Die Errichtung von | Windenergieanlagen | innerhalb der Wasserschutzzone III ist grundsätzlich möglich. | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ng durch die Fundamente, Kranstellflächen, Wegeausbauten wird auf ein notwendiges Maß reduziert. In Bezug auf die Wasserschutzzonen besteht kein hohes Konfliktpotenzial. Das von den Windenergieanlagen ausgehende Risiko der Grund- und auch Trinkwassergefährdung durch das Eindringen von Schmierstoffen in Boden, Grund- und Oberflächengewässer ist bei entsprechenden technischen Vorke | schutzzonen besteht kein hohes Konfliktpotenzial. Das von den | Windenergieanlagen | ausgehende Risiko der Grund- und auch Trinkwassergefährdung d | VDH Projektmanagement GmbH | |
| rtet werden. Das im BauGB formulierte Ziel einer klimagerechten Stadtentwicklung wird durch die Planung gefördert. Im Rahmen von Windparkplanungen wird davon ausgegangen, dass durch Windenergieanlagen lokale Winde im Bereich bis zum achtfachen Rotordurchmesser abgebremst werden. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich in Hauptwindrichtung ein entsprechender Abstand zwischen den Anlage | hmen von Windparkplanungen wird davon ausgegangen, dass durch | Windenergieanlagen | lokale Winde im Bereich bis zum achtfachen Rotordurchmesser a | VDH Projektmanagement GmbH | |
| d. Dazu gehören verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten sowie Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der Windenergieanlagen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Zur Untersuchung des Vorhandenseins von brüten | n kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der | Windenergieanlagen | wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungsz | VDH Projektmanagement GmbH | |
| Die Wildkatze bevorzugt einen dichten, großflächig zusammenhängenden Gehölzbestand sowie Freiflächen als ihren Lebensraum. Bisher sind kaum Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung von Windenergieanlagen auf Wildkatzen vorhanden. Wildkatzen leben sehr verborgen. In der vertieften Artenschutzprüfung wurde die Wildkatze berücksichtigt. Der Biber besiedelt die Bachtäler im Untersuchung | m. Bisher sind kaum Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung von | Windenergieanlagen | auf Wildkatzen vorhanden. Wildkatzen leben sehr verborgen. In | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ten Großraum. Im Nordosten anfliegend, muss er vor dem nördlichen Hürtgenwald an Höhe gewinnen, um diesen zu überfliegen. Der Bereich ist etwa 15 km von der Vorhabenfläche entfernt. Windenergieanlagen im Plangebiet werden von weitem für den Kranich erkennbar sein, so dass damit zu rechnen ist, dass schon einige Kilometer davor eine geringfügige Richtungskorrektur dafür sorgt, das | . Der Bereich ist etwa 15 km von der Vorhabenfläche entfernt. | Windenergieanlagen | im Plangebiet werden von weitem für den Kranich erkennbar sei | VDH Projektmanagement GmbH | |
| eutlich behinderte Sicht) und ggf. parallel örtlicher Kontrolle tagsüber abgeschaltet werden. Mit diesen Maßnahmen und unter der dokumentierten Tatsache, dass Kraniche nur selten an Windenergieanlagen verunglücken, ist ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko auszuschließen. Der nächstgelegene Brutplatz des Rotmilans liegt in einer Entfernung von ca. 2 km zu dem Pl | nter der dokumentierten Tatsache, dass Kraniche nur selten an | Windenergieanlagen | verunglücken, ist ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verle | VDH Projektmanagement GmbH | |
| werden. Der Mäusebussard ist die in Deutschland am häufigsten vorkommende Greifvogelart. Er zeigt in Bezug auf WEA kaum Meideverhalten, worauf die hohen dokumentierten Zahlen der an Windenergieanlagen verunglückten Tiere dieser Art zurückzuführen sind. In dem Verhältnis zu den gezählten Brutpaaren in Deutschland sind die Todfunde jedoch verschwindend gering, sodass von keiner bes | Meideverhalten, worauf die hohen dokumentierten Zahlen der an | Windenergieanlagen | verunglückten Tiere dieser Art zurückzuführen sind. In dem Ve | VDH Projektmanagement GmbH | |
| nd. Dazu gehören verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten sowie Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der Windenergieanlagen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Art | n kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der | Windenergieanlagen | wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungsz | VDH Projektmanagement GmbH | |
| und Bechsteinfledermaus. Von den kartierten Fledermäusen sind die folgenden Arten gemäß des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ als windenergiesensibel einzuordnen: Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, großer Abendsegler, kleiner Abendsegler und Breitflügelfledermaus. Eine erhöhte Schl | rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | in Nordrhein-Westfalen“ als windenergiesensibel einzuordnen: | VDH Projektmanagement GmbH | |
| zeit, nicht aber in der Dämmerung oder in der Nacht durchgeführt werden. Nach neueren Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass es in einem Bereich von 100 m um den Rotorradius von Windenergieanlagen zu einem Verlust der Reproduktionsflächen kommt. In dem vorliegenden Fall wäre hiervon eine Fläche von 7,8 ha vorwiegend monotoner Nadelwaldflächen betroffen. Diese liegen voraussic | en, dass es in einem Bereich von 100 m um den Rotorradius von | Windenergieanlagen | zu einem Verlust der Reproduktionsflächen kommt. In dem vorli | VDH Projektmanagement GmbH | |
| edlungsbereiche, sondern einzelne Höfe. Nördlich der B 399 liegt Raffelsbrand, eine lockere Bebauung die sich entlang einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits mehrere Windenergieanlagen errichtet worden. Verschiedene Wege durchziehen das Plangebiet, wovon der Großteil unbefestigt ist. Die Waldfläche ist mit einem eher monotonen Aufwuchs aus Nadelwäldern bestanden. | ner Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits mehrere | Windenergieanlagen | errichtet worden. Verschiedene Wege durchziehen das Plangebie | VDH Projektmanagement GmbH | |
| koeffizienten in der Landschaftsbildberechnung nach Nohl (1993) für die verschiedenen Wirkzonen des Vorhabens angesetzt werden können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 km um den Mast beeinträchtigt. In der Eingriffsermittlung wird dieser Wirkraum in drei unterschiedlich stark betroffene Z | werden können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten | Windenergieanlagen | potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 k | VDH Projektmanagement GmbH | |
| koeffizienten in der Landschaftsbildberechnung nach Nohl (1993) für die verschiedenen Wirkzonen des Vorhabens angesetzt werden können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 km um den Mast beeinträchtigt. Daher ist auch in Bezug auf die vorhandene Vorbelastung das Untersuchungsgebiet in einem 1 | werden können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten | Windenergieanlagen | potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 k | VDH Projektmanagement GmbH | |
| tige Gehölzstrukturen, wie auch die Standorte der bestehenden und geplanten WEA dargestellt. Abbildung 13: Einwirkungsbereiche der im Bereich der Potentialfläche Peterberg geplanten Windenergieanlagen Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen&Fritz GbR, Februar 2016 Das Landschaftsbild wird z.T. von besiedelten Rodungsinseln geprägt. Visuelle Beeinträchtigungen stellen Campingplät | reiche der im Bereich der Potentialfläche Peterberg geplanten | Windenergieanlagen | Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen&Fritz GbR, Februar 2 | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ufgrund intensiver Bewirtschaftung dar. Zudem wird der Untersuchungsraum von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen gekreuzt. In der näheren Umgebung sind Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen gegeben. Im Norden der Fläche befindet sich die B 399. Die Dürener Straße durchquert das Plangebiet im Osten. Die z.T. vorhandenen, vorwiegend strukturarmen Kulturlandschaftskomple | In der näheren Umgebung sind Vorbelastungen durch bestehende | Windenergieanlagen | gegeben. Im Norden der Fläche befindet sich die B 399. Die D | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ehölzbepflanzungen zu einer hohen Sichtverschattung führen. Die durchgeführte Landschaftsbildanalyse ergab, dass auf einer Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % an dem untersuchten Raum (vgl. auch Tabelle 7). Der größte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten Wind | er Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % | VDH Projektmanagement GmbH | |
| agen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % an dem untersuchten Raum (vgl. auch Tabelle 7). Der größte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Monschauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer W | ößte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der Raumein | VDH Projektmanagement GmbH | |
| schauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen sowie Kornelimünster Vennvorland sind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen betroffen. Innerhalb aller Raumeinheiten, insbesondere innerhalb der zu dem Plangebiet gewandten Bereiche, wurden bereits WEA errichtet. Mit wachsender Entfernung des Betrachters zu | ind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | betroffen. Innerhalb aller Raumeinheiten, insbesondere innerh | VDH Projektmanagement GmbH | |
| und zwischen dem jeweiligen Ortsrand weitgehend eingeschränkt. Das Erscheinungsbild der geschützten Baudenkmale wird nicht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Sa | cht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten | Windenergieanlagen | keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf d | VDH Projektmanagement GmbH | |
| chaft. Alle land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind als gebietstypische und weit verbreitete Sachgüter zu werten. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlage von einzelnen Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, wobei keine Wälder auf überdurchschnittlich leistungsstraken Standorten oder Bestände, die überdurchschnittlich viel We | n. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlage von einzelnen | Windenergieanlagen | ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, | VDH Projektmanagement GmbH | |
| en Wechselbeziehungen im Plangebiet. 4.10 Bewertung der Schutzgüter im Zusammenhang mit anderen relevanten Emittenten Schallemissionen Im Untersuchungsraum sind derzeit insgesamt 26 Windenergieanlagen in Betrieb. 4 dieser Anlagen befinden sich am Standort Raffelsbrand (WEA 6 bis 9). Südlich des Plangebietes, innerhalb des Gemeindegebietes von Simmerath befinden sich 15 bestehende | hallemissionen Im Untersuchungsraum sind derzeit insgesamt 26 | Windenergieanlagen | in Betrieb. 4 dieser Anlagen befinden sich am Standort Raffel | VDH Projektmanagement GmbH | |
| efinden sich 15 bestehende (WEA 10 bis 24) und weitere 7 genehmigte (WEA 25 bis 31) Anlagen. Die Lage aller Anlagen ist in der Abbildung 14 erkennbar. Abbildung 14: Übersichtskarte: Windenergieanlagen und Immissionspunkte Quelle: IEL GmbH, 07.07.2016 Die Daten und Kennwerte der bestehenden und genehmigten Anlagen werden in der nachfolgenden Tabelle 14 aufgelistet. Bezeichnung Nab | in der Abbildung 14 erkennbar. Abbildung 14: Übersichtskarte: | Windenergieanlagen | und Immissionspunkte Quelle: IEL GmbH, 07.07.2016 Die Daten u | VDH Projektmanagement GmbH | |
| enehmigten Anlagen werden in der nachfolgenden Tabelle 14 aufgelistet. Bezeichnung Nabenhöhe Tabelle 14: Zusammenfasung der schalltechnischen Kennwerte für bestehende und genehmigte Windenergieanlagen Quelle: IEL GmbH, 07.07.2016 Gemäß TA-Lärm ist die Zusatzbelastung (zusätzliche gewerbliche Geräuschimmissionen durch das Planungsvorhaben), die Vorbelastung (bestehende gewerbliche | der schalltechnischen Kennwerte für bestehende und genehmigte | Windenergieanlagen | Quelle: IEL GmbH, 07.07.2016 Gemäß TA-Lärm ist die Zusatzbela | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten WEA wurde die Gesamtbelastung bestimmt (IEL GmbH: Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg. Aurich, 07.07.2016). Der zulässige Immissionsrichtwert wird gemäß den Berechnungsergebnissen durch den Beurteilungspegel der Gesamtbelastung an dr | nisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf | Windenergieanlagen | am Standort Hürtgenwald-Peterberg. Aurich, 07.07.2016). Der z | VDH Projektmanagement GmbH | |
| terschritten. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den teilweise eingeschränkten Betrieb während der Nachtzeit. Licht- und Schattenwurfemissionen Der Betrieb der Windenergieanlagen kann in der Umgebung Stö | ie Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten | Windenergieanlagen | während der Tageszeit bzw. den teilweise eingeschränkten Betr | VDH Projektmanagement GmbH | |
| en Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den teilweise eingeschränkten Betrieb während der Nachtzeit. Licht- und Schattenwurfemissionen Der Betrieb der Windenergieanlagen kann in der Umgebung Störwirkungen durch Lichtimmissionen bei Sonnenschein verursachen und zu Lichtreflexionen bzw. direktem Schattenwurf der Rotorblätter führen. Die Immissionen wu | Nachtzeit. Licht- und Schattenwurfemissionen Der Betrieb der | Windenergieanlagen | kann in der Umgebung Störwirkungen durch Lichtimmissionen bei | VDH Projektmanagement GmbH | |
| treflexionen bzw. direktem Schattenwurf der Rotorblätter führen. Die Immissionen wurden in einem Schattenwurfgutachten ermittelt (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog. Discoeffekt) vermieden. Die Untersuchung bezieht sich auf den Z | rmittelt (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf | Windenergieanlagen | am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). Durch die matten | VDH Projektmanagement GmbH | |
| on Belüftungsschneisen kommen. Durch die Anlagen können die Sichtbeziehungen zu naturraumtypischen Besonderheiten gestört werden. 5.4 Auswirkungen bei Störungen 5.4.1 Blitzeinschlag Windenergieanlagen wirken in ihrer direkten Umgebung wie ein Blitzfänger. Daher besitzen sie ein spezielles Blitzschutzsystem, das die Blitze sicher ins Erdreich ableitet. Es gibt keine negativen Ausw | t werden. 5.4 Auswirkungen bei Störungen 5.4.1 Blitzeinschlag | Windenergieanlagen | wirken in ihrer direkten Umgebung wie ein Blitzfänger. Daher | VDH Projektmanagement GmbH | |
| besitzen sie ein spezielles Blitzschutzsystem, das die Blitze sicher ins Erdreich ableitet. Es gibt keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Stromnetz oder die Umgebung der Windenergieanlagen . Die Rotorblätter der Anlage verfügen über ein integriertes ENERCON Blitzschutzsystem (GFK/Epoxidharz mit integriertem Blitzschutz), das mögliche Blitzeinschläge mit hoher Sicherhei | wirkungen auf das öffentliche Stromnetz oder die Umgebung der | Windenergieanlagen | . Die Rotorblätter der Anlage verfügen über ein integriertes E | VDH Projektmanagement GmbH | |
| messgerät und damit die Gondel sind ebenfalls über Fangstangen geschützt. Die Steuerung der Anlage ist galvanisch getrennt aufgebaut und mit Überspannungsableitern versehen (ENERCON Windenergieanlagen , Vertriebsdokument, Anlagenklasse E-115, 3 MW, Technische Beschreibung, 2015). 5.4.2 Grundwasserverschmutzung Nach Angaben der Hersteller verfügen die WEA über Schutzvorrichtungen, | nt aufgebaut und mit Überspannungsableitern versehen (ENERCON | Windenergieanlagen | , Vertriebsdokument, Anlagenklasse E-115, 3 MW, Technische Bes | VDH Projektmanagement GmbH | |
| im Störfall einen Austritt wassergefährdender Stoffe aus Anlagenteilen zu verhindern, wurden verschiedene Schutzvorrichtungen eingebaut, die im Folgenden beschrieben werden (ENERCON Windenergieanlagen , Vertriebsdokument, Information Wassergefährdende Stoffe an der E-115, November 2011). Getriebe: Die E-115 besitzt kein Hauptgetriebe, da man hier den Rotor direkt an einen Ringge | ungen eingebaut, die im Folgenden beschrieben werden (ENERCON | Windenergieanlagen | , Vertriebsdokument, Information Wassergefährdende Stoffe an d | VDH Projektmanagement GmbH | |
| det sich das Plangebiet (= Gemarkungen Obermaubach und Kleinhau) in Erdbebenzone 2 der Untergrundklasse R (R = Gebiete mit felsartigem Untergrund). bei der Planung und Bemessung von Windenergieanlagen ist die DIN EN 1998-6:2006-03 sinngemäß zu berücksichtigen. Baugrund und Boden Dem Geologischen Dienst NRW liegen zahlreiche Bohrungen mit Schichtenverzeichnissen für den Geltungsbe | it felsartigem Untergrund). bei der Planung und Bemessung von | Windenergieanlagen | ist die DIN EN 1998-6:2006-03 sinngemäß zu berücksichtigen. B | VDH Projektmanagement GmbH | |
| eologischen Dienst NRW liegen zahlreiche Bohrungen mit Schichtenverzeichnissen für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes vor. Unter Angabe genauer Standortkoordinaten geplanter Windenergieanlagen können durch den Geologischen Dienst NRW diesbezüglich genauere Auskünfte erteilt werden. Sollte nicht auf diese Auskünfte zurückgegriffen werden, so ist der Baugrund objektbezogen | lanes vor. Unter Angabe genauer Standortkoordinaten geplanter | Windenergieanlagen | können durch den Geologischen Dienst NRW diesbezüglich genaue | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Geotope Geotope sind für das Plangebiet keine im Geotop-Kataster NRW verzeichnet. 6 KONFLIKTANALYSE 6.1 Boden Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und die Anlage von Zuwegungen im Verhältnis zu der gesamten Größe des Plangebietes. Durch die Versiegelung kommt es ausschließl | net. 6 KONFLIKTANALYSE 6.1 Boden Die vorgesehene Bebauung mit | Windenergieanlagen | führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und die | VDH Projektmanagement GmbH | |
| .06.2016). Insgesamt werden die negativen Auswirkungen des geplanten Windparks auf das Schutzgut Klima/Luft als sehr gering und damit vernachlässigbar verurteilt. Die Errichtung der Windenergieanlagen wird als Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes gesehen. 6.4 Flora Das geplante Vorhaben greift vor allem durch direkte Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung in das Schutzgut | ing und damit vernachlässigbar verurteilt. Die Errichtung der | Windenergieanlagen | wird als Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes gesehen. | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ten Großraum. Im Nordosten anfliegend, muss er vor dem nördlichen Hürtgenwald an Höhe gewinnen, um diesen zu überfliegen. Der Bereich ist etwa 15 km von der Vorhabenfläche entfernt. Windenergieanlagen im Plangebiet werden von weitem für den Kranich erkennbar sein, so dass damit zu rechnen ist, dass schon einige Kilometer davor eine geringfügige Richtungskorrektur dafür sorgt, das | . Der Bereich ist etwa 15 km von der Vorhabenfläche entfernt. | Windenergieanlagen | im Plangebiet werden von weitem für den Kranich erkennbar sei | VDH Projektmanagement GmbH | |
| eutlich behinderte Sicht) und ggf. parallel örtlicher Kontrolle tagsüber abgeschaltet werden. Mit diesen Maßnahmen und unter der dokumentierten Tatsache, dass Kraniche nur selten an Windenergieanlagen verunglücken, ist ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko auszuschließen. Der nächstgelegene Brutplatz des Rotmilans liegt in einer Entfernung von ca. 2 km zu dem Pl | nter der dokumentierten Tatsache, dass Kraniche nur selten an | Windenergieanlagen | verunglücken, ist ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verle | VDH Projektmanagement GmbH | |
| werden. Der Mäusebussard ist die in Deutschland am häufigsten vorkommende Greifvogelart. Er zeigt in Bezug auf WEA kaum Meideverhalten, worauf die hohen dokumentierten Zahlen der an Windenergieanlagen verunglückten Tiere dieser Art zurückzuführen sind. In dem Verhältnis zu den gezählten Brutpaaren in Deutschland sind die Todfunde jedoch verschwindend gering, sodass von keiner bes | Meideverhalten, worauf die hohen dokumentierten Zahlen der an | Windenergieanlagen | verunglückten Tiere dieser Art zurückzuführen sind. In dem Ve | VDH Projektmanagement GmbH | |
| nd. Dazu gehören verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten sowie Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der Windenergieanlagen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Art | n kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der | Windenergieanlagen | wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungsz | VDH Projektmanagement GmbH | |
| Die Wildkatze bevorzugt einen dichten, großflächig zusammenhängenden Gehölzbestand sowie Freiflächen als ihren Lebensraum. Bisher sind kaum Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung von Windenergieanlagen auf Wildkatzen vorhanden. Wildkatzen leben sehr verborgen. In der vertieften Artenschutzprüfung wurde die Wildkatze berücksichtigt. Der Biber besiedelt die Bachtäler im Untersuchung | m. Bisher sind kaum Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung von | Windenergieanlagen | auf Wildkatzen vorhanden. Wildkatzen leben sehr verborgen. In | VDH Projektmanagement GmbH | |
| n Mindestabstände von 800 m zu den angrenzenden Siedlungsbereichen eingehalten. Hierdurch sollte gewährleistet sein, dass die Anwohner vor Schallimmissionen geschützt werden und die Windenergieanlagen mit 3 MW weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können, also insbesondere in der Nacht möglichst nicht abgeschaltet werden müssen. Zu Einzelhöfen im Außenbereich wird ein Abstand | s die Anwohner vor Schallimmissionen geschützt werden und die | Windenergieanlagen | mit 3 MW weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können, al | VDH Projektmanagement GmbH | |
| schaft begründet, die dem Betrachter zahlreiche Blickmöglichkeiten eröffnet. Gegenüber dem Innenbereich, innerhalb dessen die Blickrichtung durch Bebauung eingeschränkt wird, treten Windenergieanlagen somit weniger markant in den Fokus des Betrachters. Für die geplante Anlagenkonfiguration wurde der Nachweis erbracht, dass durch den berücksichtigten Abstand von 350 m zu Einzelhöf | n die Blickrichtung durch Bebauung eingeschränkt wird, treten | Windenergieanlagen | somit weniger markant in den Fokus des Betrachters. Für die g | VDH Projektmanagement GmbH | |
| Mensch nicht vorliegen. Zur Untersuchung einer möglichen bedrängenden Wirkung wurde ein Gutachten erstellt (Ökoplan: Gutachten zur Beurteilung der „optisch bedrängenden Wirkung“ von Windenergieanlagen in Hürtgenwald. Essen, Februar 2016). Die Gutachter gelangen nach der Untersuchung der in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ begründeten Windenergieanlage | achten zur Beurteilung der „optisch bedrängenden Wirkung“ von | Windenergieanlagen | in Hürtgenwald. Essen, Februar 2016). Die Gutachter gelangen | VDH Projektmanagement GmbH | |
| indenergieanlagen in Hürtgenwald. Essen, Februar 2016). Die Gutachter gelangen nach der Untersuchung der in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ begründeten Windenergieanlagen zu der Erkenntnis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, von den geplanten Windenergieanlagen, auf die in dem Umfeld befindlichen Einzelhöfe, ausgeschlossen werden kann. Bzgl. der | bezogenen Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ begründeten | Windenergieanlagen | zu der Erkenntnis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, von | VDH Projektmanagement GmbH | |
| chung der in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ begründeten Windenergieanlagen zu der Erkenntnis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, von den geplanten Windenergieanlagen , auf die in dem Umfeld befindlichen Einzelhöfe, ausgeschlossen werden kann. Bzgl. der von den Windenergieanlagen ausgehenden Immissionen wurden weitere Gutachten erstellt (Schallimm | nis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, von den geplanten | Windenergieanlagen | , auf die in dem Umfeld befindlichen Einzelhöfe, ausgeschlosse | VDH Projektmanagement GmbH | |
| Erkenntnis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, von den geplanten Windenergieanlagen, auf die in dem Umfeld befindlichen Einzelhöfe, ausgeschlossen werden kann. Bzgl. der von den Windenergieanlagen ausgehenden Immissionen wurden weitere Gutachten erstellt (Schallimmissionsprognose: IEL GmbH, 07.07.2016, Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Wi | hen Einzelhöfe, ausgeschlossen werden kann. Bzgl. der von den | Windenergieanlagen | ausgehenden Immissionen wurden weitere Gutachten erstellt (Sc | VDH Projektmanagement GmbH | |
| en ausgehenden Immissionen wurden weitere Gutachten erstellt (Schallimmissionsprognose: IEL GmbH, 07.07.2016, Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg sowie Schattenwurfprognose: IEL GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg). Die Gutachte | nisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf | Windenergieanlagen | am Standort Hürtgenwald-Peterberg sowie Schattenwurfprognose: | VDH Projektmanagement GmbH | |
| Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg sowie Schattenwurfprognose: IEL GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg). Die Gutachter führen aus, dass aus Sicht des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen den uneingeschränkten Betrieb der untersuchten Anlagenkonfiguratio | L GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf | Windenergieanlagen | am Standort Peterberg). Die Gutachter führen aus, dass aus Si | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ung unter der Berücksichtigung technischer Einrichtungen zum Schutz betroffener Immissionspunkte von Rotorschattenwurf erteilt werden. 6.6.1 Schall Im Plangebiet sind insgesamt fünf Windenergieanlagen geplant. Es wird der Anlagentyp ENERCON E-115 mit den folgenden schalltechnischen Daten berücksichtigt. Anlagentypen Kriterium WEA 01 WEA 02 bis 05 Anlagentyp E-115 E-115 Nabenhöhe | rteilt werden. 6.6.1 Schall Im Plangebiet sind insgesamt fünf | Windenergieanlagen | geplant. Es wird der Anlagentyp ENERCON E-115 mit den folgend | VDH Projektmanagement GmbH | |
| chfolgenden Tabellen zusammengefasst: Bezeichnung Nabenhöhe Tabelle 16: Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte für die geplanten WEA. Am Standort sind derzeit insgesamt 26 Windenergieanlagen in Betrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser Windenergieanlagen ist in der Abbildung 14 auf Seite 64 erkennbar. In der Tabelle 14 auf Seite 65 sind die Kennwerte und Daten der bestehe | für die geplanten WEA. Am Standort sind derzeit insgesamt 26 | Windenergieanlagen | in Betrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser Windenergieanlagen | VDH Projektmanagement GmbH | |
| abelle 16: Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte für die geplanten WEA. Am Standort sind derzeit insgesamt 26 Windenergieanlagen in Betrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser Windenergieanlagen ist in der Abbildung 14 auf Seite 64 erkennbar. In der Tabelle 14 auf Seite 65 sind die Kennwerte und Daten der bestehenden Windenergieanlagen zusammengefasst. Diese wurden von dem | Windenergieanlagen in Betrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser | Windenergieanlagen | ist in der Abbildung 14 auf Seite 64 erkennbar. In der Tabell | VDH Projektmanagement GmbH | |
| etrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser Windenergieanlagen ist in der Abbildung 14 auf Seite 64 erkennbar. In der Tabelle 14 auf Seite 65 sind die Kennwerte und Daten der bestehenden Windenergieanlagen zusammengefasst. Diese wurden von dem Kreis Düren bereitgestellt. Unter Berücksichtigung des in Tabelle 16 genannten Schallpegels wurde für insgesamt acht Immissionspunkte die durch | 14 auf Seite 65 sind die Kennwerte und Daten der bestehenden | Windenergieanlagen | zusammengefasst. Diese wurden von dem Kreis Düren bereitgeste | VDH Projektmanagement GmbH | |
| t. Diese wurden von dem Kreis Düren bereitgestellt. Unter Berücksichtigung des in Tabelle 16 genannten Schallpegels wurde für insgesamt acht Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Unters | e für insgesamt acht Immissionspunkte die durch die geplanten | Windenergieanlagen | bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls er | VDH Projektmanagement GmbH | |
| acht Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Untersuchung der Windenergieanlagen im Hinblick auf Lärm wurde eine immissionsrechtliche Bewertung erstellt, innerhalb derer die vorliegenden | alls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten | Windenergieanlagen | wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Untersuchung der Wind | VDH Projektmanagement GmbH | |
| usatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Untersuchung der Windenergieanlagen im Hinblick auf Lärm wurde eine immissionsrechtliche Bewertung erstellt, innerhalb derer die vorliegenden Informationen (Tabelle 14 und Tabelle 16) berücksichtigt wurden. Gemäß den | agen wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Untersuchung der | Windenergieanlagen | im Hinblick auf Lärm wurde eine immissionsrechtliche Bewertun | VDH Projektmanagement GmbH | |
| s resultierende Gesamtbelastung zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des in Tabelle 16 genannten Schallpegels wurde für insgesamt acht Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls errechneten Vorbelastung (Tabelle 14) der bestehenden WEA wurde die Gesamtbelastung bestimmt. In der nachfolgenden Tabelle | e für insgesamt acht Immissionspunkte die durch die geplanten | Windenergieanlagen | bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls er | VDH Projektmanagement GmbH | |
| hritten wird. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. 6.6.2 Schatten Die Immissionen wurden in einem Schattenwurfgutachten ermittelt (IEL GmbH: Berechnung der Sc | ie Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten | Windenergieanlagen | während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während de | VDH Projektmanagement GmbH | |
| w. den reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. 6.6.2 Schatten Die Immissionen wurden in einem Schattenwurfgutachten ermittelt (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog. Discoeffekt) vermieden. Die Untersuchung bezieht sich auf den Z | rmittelt (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf | Windenergieanlagen | am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). Durch die matten | VDH Projektmanagement GmbH | |
| nahmen zur Begrenzung der täglichen Schattenwurfdauer notwendig. Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden können. 6.6.3 Reflexionen In Bezug auf den Menschen können Lichtreflexionen, die von den Roto | attenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der | Windenergieanlagen | mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zei | VDH Projektmanagement GmbH | |
| r Vermeidung von Lichtreflexionen sind bei den WEA die Rotorblätter sowie das Gehäuse der Maschine mit einem matten Grauton beschichtet. 6.6.4 Eiswurf Eisansatz an Rotorblättern von Windenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Umgebung führen. Es können verschiedene Maßnahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. Die Windenergieanlag | ton beschichtet. 6.6.4 Eiswurf Eisansatz an Rotorblättern von | Windenergieanlagen | kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Um | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ndenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Umgebung führen. Es können verschiedene Maßnahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. Die Windenergieanlagen müssen stillgesetzt werden, wenn die Wetterlage die Gefahr einer Vereisung der Rotorblätter hervorruft. Zur Vermeidung des Wegschleuderns von Eis werden von der Betriebsführung Plau | ahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. Die | Windenergieanlagen | müssen stillgesetzt werden, wenn die Wetterlage die Gefahr ei | VDH Projektmanagement GmbH | |
| essen, dass beim Wiederanlaufen die Gefährdung durch Eiswurf minimiert wird. Bis zum Wiederanlauf der Anlage können daher, je nach Außentemperatur, mehrere Stunden vergehen (ENERCON Windenergieanlagen , Vertriebsdokument, Technische Beschreibung, 2015). 6.6.5 Freizeit und Erholung Aufgrund der Reliefierung sowie des Wechsels zwischen den verschiedenen Waldformationen und offenen W | r, je nach Außentemperatur, mehrere Stunden vergehen (ENERCON | Windenergieanlagen | , Vertriebsdokument, Technische Beschreibung, 2015). 6.6.5 Fre | VDH Projektmanagement GmbH | |
| alb der sie für den Betrachter in vollem Umfang und ohne störende äußere Einflüsse der umgebenden Landschaft sinnlich wahrnehmbar und erfahrbar sind, können durch die Errichtung von Windenergieanlagen potenziell gestört werden. Dies ist in Bezug auf die Erholung und das Erleben dieser Objekte als mögliche Umweltauswirkung zu bewerten. Zur Beurteilung wurden eine Bestandserfassung | hrnehmbar und erfahrbar sind, können durch die Errichtung von | Windenergieanlagen | potenziell gestört werden. Dies ist in Bezug auf die Erholung | VDH Projektmanagement GmbH | |
| und zwischen dem jeweiligen Ortsrand weitgehend eingeschränkt. Das Erscheinungsbild der geschützten Baudenkmale wird nicht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. 6. | cht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten | Windenergieanlagen | keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf d | VDH Projektmanagement GmbH | |
| nwirkungsbereiche der geplanten WEA werden im Umreis von 10 km um die geplanten Anlagenstandorte ermittelt und dargestellt. Da der Untersuchungsraum bereits durch die Errichtung von Windenergieanlagen landschaftsästhetisch vorbelastet ist, erscheint es zur Konfliktbewertung notwendig auch die Vorbelastung und Gesamtbelastung zu berücksichtigen. Die Ermittlung der Sichtbereiche vo | lt. Da der Untersuchungsraum bereits durch die Errichtung von | Windenergieanlagen | landschaftsästhetisch vorbelastet ist, erscheint es zur Konfl | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen (Ecoda, Februar 2016). Die durchgeführte Landschaftsbildanalyse ergab, dass auf einer Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % an dem untersuchten Raum (vgl. auch Tabelle 7 auf Seite 47). Die Anlagen selbst befinden sich innerhalb des Überganges d | er Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % | VDH Projektmanagement GmbH | |
| haftsästhetischen Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen. Der größte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Monschauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer W | ößte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der Raumein | VDH Projektmanagement GmbH | |
| schauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen sowie Kornelimünster Vennvorland sind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen betroffen. Mit Ausnahme der Raumeinheit Kornelimünster und Vennvorland, innerhalb von dessen eine durchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber optischen Einwirkungen aus dem geplante | ind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | betroffen. Mit Ausnahme der Raumeinheit Kornelimünster und Ve | VDH Projektmanagement GmbH | |
| aller Raumeinheiten, insbesondere innerhalb der zu dem Plangebiet gewandten Bereiche, wurden bereits WEA errichtet. Mit wachsender Entfernung eines Betrachters werden die geplanten Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen k | wachsender Entfernung eines Betrachters werden die geplanten | Windenergieanlagen | gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zu | VDH Projektmanagement GmbH | |
| hters werden die geplanten Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben zu keinen schweren negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild in den untersuchten Raumeinheiten führen | n Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden | Windenergieanlagen | zu den geplanten Anlagen kann davon ausgegangen werden, dass | VDH Projektmanagement GmbH | |
| chaft. Alle land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind als gebietstypische und weit verbreitete Sachgüter zu werten. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlage von einzelnen Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, wobei keine Wälder auf überdurchschnittlich leistungsstraken Standorten oder Bestände, die überdurchschnittlich viel We | n. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlage von einzelnen | Windenergieanlagen | ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, | VDH Projektmanagement GmbH | |
| es wird durchquert von der Dürener Straße. Nördlich der B 399 liegt Raffelsbrand, eine lockere Bebauung die sich entlang einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits vier Windenergieanlagen errichtet worden. Die Waldfläche ist hauptsächlich mit einem monotonen Aufwuchs aus Nadelwäldern bestanden. Mosaikartig über das Plangebiet verteilt befinden sich kleine Laubwaldbe | einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits vier | Windenergieanlagen | errichtet worden. Die Waldfläche ist hauptsächlich mit einem | VDH Projektmanagement GmbH | |
| Form von Versiegelung. Hiervon sind vorwiegend Nadelholzflächen betroffen. Seltene oder bedrohte Pflanzenarten bzw. Pflanzengesellschaften werden durch den Bau oder den Betrieb der Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Der Eingriff soll über dargelegten Maßnahmen ausgeglichen werden (vgl. Kapitel 8.3). Demnach verbleiben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf die | anzengesellschaften werden durch den Bau oder den Betrieb der | Windenergieanlagen | nicht beeinträchtigt. Der Eingriff soll über dargelegten Maßn | VDH Projektmanagement GmbH | |
| geplanten WEA können Beeinträchtigungen vermindert werden. Die durchgeführte Landschaftsbildanalyse ergab, dass auf einer Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % an dem untersuchten Raum (vgl. auch Tabelle 7 auf Seite 47). Die Anlagen selbst befinden sich innerhalb des Überganges d | er Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % | VDH Projektmanagement GmbH | |
| haftsästhetischen Rauneinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen. Der größte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Monschauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer W | ößte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der Raumein | VDH Projektmanagement GmbH | |
| schauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen sowie Kornelimünster Vennvorland sind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen betroffen. Mit Ausnahme der Raumeinheit Kornelimünster und Vennvorland, innerhalb von dessen eine durchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber optischen Einwirkungen aus dem geplante | ind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | betroffen. Mit Ausnahme der Raumeinheit Kornelimünster und Ve | VDH Projektmanagement GmbH | |
| aller Raumeinheiten, insbesondere innerhalb der zu dem Plangebiet gewandten Bereiche, wurden bereits WEA errichtet. Mit wachsender Entfernung eines Betrachters werden die geplanten Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen k | wachsender Entfernung eines Betrachters werden die geplanten | Windenergieanlagen | gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zu | VDH Projektmanagement GmbH | |
| hters werden die geplanten Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben zu keinen schweren negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild in den untersuchten Raumeinheiten führen | n Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden | Windenergieanlagen | zu den geplanten Anlagen kann davon ausgegangen werden, dass | VDH Projektmanagement GmbH | |
| erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen wird. 7.6 Mensch Durch die Überformung der Landschaft mit den vorhandenen technischen infrastrukturellen Einrichtungen (vorhandene Windenergieanlagen ) sowie der Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrswege wurde die Eigenart der Landschaft bereits verändert. Ansonsten sind die großflächigen Waldgebiete als Naherholungsge | enen technischen infrastrukturellen Einrichtungen (vorhandene | Windenergieanlagen | ) sowie der Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrsw | VDH Projektmanagement GmbH | |
| § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes sind im Vorhabengebiet nicht ausgewiesen. Die im Raumordnungsgesetz festgelegten Grundsätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Von Windenergieanlagen gehen keine Schadstoffemissionen aus. Regenerative Energien, darunter auch die Windenergie, bewirken eine Reduzierung des CO2 Ausstoßes und stellen eine Alternative zu den allmählic | elegten Grundsätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Von | Windenergieanlagen | gehen keine Schadstoffemissionen aus. Regenerative Energien, | VDH Projektmanagement GmbH | |
| uf potenzielle zusätzliche Immissionsbelastungen durch das Vorhaben. Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind angrenzende Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurde ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen erstellt (IEL GmbH: Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von | ngrenzende Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der | Windenergieanlagen | wurde ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen erstellt (IEL GmbH: Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg. Aurich, 07.07.2016). Für die Lage der Immissionspunkte wurden die empfindlichsten Standorte gewählt. Ist an diesen Immissionspunkten der Immission | nisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf | Windenergieanlagen | am Standort Hürtgenwald-Peterberg. Aurich, 07.07.2016). Für d | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ultierende Gesamtbelastung berücksichtigt worden. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den teilweise reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. In der Berechnung zum Schattenwurf wurden die fünf geplanten (WEA 01 bis 05) sowie die 26 bestehe | ie Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten | Windenergieanlagen | während der Tageszeit bzw. den teilweise reduzierten Betrieb | VDH Projektmanagement GmbH | |
| wurden die fünf geplanten (WEA 01 bis 05) sowie die 26 bestehenden und genehmigten Anlagen gem. Tabelle 14 auf Seite 65 bewertet (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). An 18 Immissionspunkten (IP 05 bis IP 22) wird der Orientierungswert durch die Zusatzbelastung überschritten. An diesen Immissionspunkten | bewertet (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf | Windenergieanlagen | am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). An 18 Immissionsp | VDH Projektmanagement GmbH | |
| nahmen zur Begrenzung der täglichen Schattenwurfdauer notwendig. Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden können. 7.7 Kultur- und Sachgüter Das Plangebiet liegt im Vossenacker Wald, der im II. Weltkr | attenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der | Windenergieanlagen | mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zei | VDH Projektmanagement GmbH | |
| nssystem, Internetprä- senz, „Inszenierung“ einzelner Elemente. Das Erscheinungsbild der geschützten Baudenkmale wird nicht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Du | cht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten | Windenergieanlagen | keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf d | VDH Projektmanagement GmbH | |
| uf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlagen von einzelnen Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, wobei keine Wälder auf überdurchschnittlich leistungsstarken Standorten oder Beständen beansprucht werden, die überdurc | . Durch die Planung erfolgt infolge der Anlagen von einzelnen | Windenergieanlagen | ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, | VDH Projektmanagement GmbH | |
| mit Batcordern zur permanenten Höhenerfassung und ein 2- jähriges Monitoring erfolgen. Der im Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ vorgesehene Abschaltalgorithmus ist anzuwenden. Die WEA sind nachts in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. bei Windgeschwindigkeiten < 6 m/s und Temperaturen ab 10°C sowie fehlen | rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | in NRW“ vorgesehene Abschaltalgorithmus ist anzuwenden. Die W | VDH Projektmanagement GmbH | |
| n. Das restliche Jahr über sollten diese Arbeiten bevorzugt bei Helligkeit durchgeführt werden. 8.1.6 Mensch Es sind folgende Maßnahmen bezügliche des Schallschutzes erforderlich: Windenergieanlagen müssen so errichtet und betrieben werden, dass die von ihnen ausgehenden Geräusche mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % die maßgeblichen Schallleistungspegel weder tags (06:00- 22: | gende Maßnahmen bezügliche des Schallschutzes erforderlich: | Windenergieanlagen | müssen so errichtet und betrieben werden, dass die von ihnen | VDH Projektmanagement GmbH | |
| l werden durch biotopaufwertende Maßnahmen auch Bodenfunktionen verbessert und wiederhergestellt. Kompensationspflichtige Eingriffe in das Landschaftsbild können im Zusammenhang mit Windenergieanlagen im „näheren Wirkraum“ in der Regel nicht ausgeglichen werden. Daher werden an ausgesuchten Flächen Maßnahmen vorgesehen, die insgesamt eine positive Wirkung auf die Belange des Natu | e Eingriffe in das Landschaftsbild können im Zusammenhang mit | Windenergieanlagen | im „näheren Wirkraum“ in der Regel nicht ausgeglichen werden. | VDH Projektmanagement GmbH | |
| mkreis um die geplanten Windenergieanlagenstandorte bestehen vier verschiedene landschaftsästhetische Raumeinheiten vor. Tabelle 28: Ermittlung der Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Februar 2016 Durch die Planung wird das Landschaftsbild stark verändert. Die Ermittlung gemäß des Gutachtens (Ecoda, Februar 20 | Tabelle 28: Ermittlung der Sichtbeziehungen zu den geplanten | Windenergieanlagen | Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Februar | VDH Projektmanagement GmbH | |
| 0,614 Tabelle 29: Bewertungsfaktoren und Kompensationsfläche in den ästhetischen Raumeinheiten für die Auswertung der visuellen Einwirkungsbereiche der Windfarm durch die geplanten Windenergieanlagen Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Februar 2016 Legende: KT = Teilkompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone = F x e x b x w F= Einwirku | isuellen Einwirkungsbereiche der Windfarm durch die geplanten | Windenergieanlagen | Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Februar | VDH Projektmanagement GmbH | |
| pensationsteilflächen wieder, aus denen der Gesamtumfang einer Kompensationsfläche bestimmt werden kann. Die erforderliche Kompensationsfläche für den Eingriff in Bezug auf die fünf Windenergieanlagen beträgt 3,069 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 0,614 ha. Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftl | he Kompensationsfläche für den Eingriff in Bezug auf die fünf | Windenergieanlagen | beträgt 3,069 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein | VDH Projektmanagement GmbH | |
| Dürener Straße, von der das Plangebiet im Osten zerschnitten wird. Im Nordwesten des Plangebietes, in dem Umfeld der Siedlung Raffelsbrand sind Vorbelastungen durch vier bestehende Windenergieanlagen gegeben. Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange | edlung Raffelsbrand sind Vorbelastungen durch vier bestehende | Windenergieanlagen | gegeben. Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der Inanspruchnah | VDH Projektmanagement GmbH | |
| in der Regel auch dann entgegen, wenn durch Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden, dass Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negativen | n anderer Stelle erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der | Windenergieanlagen | im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ung an anderer Stelle erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden, dass Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negativen Auswirkungen zulässig sind. Diese Konzentrationszonen für die Windkraft müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfü | ung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden, dass | Windenergieanlagen | nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen nega | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ssig sind. Diese Konzentrationszonen für die Windkraft müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. Der Windenergienutzung muss in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Da Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben grundsätzlich im Außenbereich zulässig wären, muss bei einer räumlichen Einschränkung sichergestellt werden, dass hier tatsächlich ein wirtschaftlicher Be | tzung muss in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Da | Windenergieanlagen | als privilegierte Vorhaben grundsätzlich im Außenbereich zulä | VDH Projektmanagement GmbH | |
| zahl und Höhe der innerhalb dieser Zone zulässigen Anlagen, anfallende Netzanschlusskosten) in Betracht. Es ist daher nicht zulässig, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, Windenergieanlagen faktisch zu verhindern (sog. „Feigenblattplanung“). Die Planung muss sicherstellen, dass sich das Vorhaben innerhalb der Konzentrationszone gegenüber konkurrierenden Nutzungen durch | cht zulässig, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, | Windenergieanlagen | faktisch zu verhindern (sog. „Feigenblattplanung“). Die Planu | VDH Projektmanagement GmbH | |
| Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich unmittelbar innerhalb der Gemeinde Hürtgenwald eine Erdbebenmessstation des Geologischen Dienstes befindet, welche durch die Errichtung von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden könnte. Weitere Erdbebenmessstationen befinden sich in den Nachbarkommunen. Zwar ist aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse keine genaue Abgrenzun | ologischen Dienstes befindet, welche durch die Errichtung von | Windenergieanlagen | beeinträchtigt werden könnte. Weitere Erdbebenmessstationen b | VDH Projektmanagement GmbH | |
| lso 21 % der Potenzialflächen ausgewiesen. 10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Anlass der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist die geplante Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald. Die fünf geplanten WEA sind vom Typ ENERCON E-115. Die WEA 01 hat eine Nabenhöhe und 135,4 m und eine Gesamthöhe von 192,5 m. Die WEA | räglichkeitsstudie (UVS) ist die geplante Errichtung von fünf | Windenergieanlagen | (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald. Die fünf gepla | VDH Projektmanagement GmbH | |
| EA eine UVP-Pflicht besteht. Gemäß Anlage 1 Nr. 1.6.3 UVPG in Verbindung mit § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG unterliegt der Bau und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis weniger als sechs Windenergieanlagen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG ist im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall zu prü- fen, ob trotz der geringen Grö | und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis weniger als sechs | Windenergieanlagen | einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Gemäß § 3 | VDH Projektmanagement GmbH | |
| s Schutzgut Wasser sind keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten. Seltene oder bedrohte Pflanzenarten bzw. Pflanzengesellschaften werden durch den Bau oder den Betrieb der Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Daher sind die Auswirkungen des geplanten Vorhabens in Bezug auf das Schutzgut Flora als vergleichsweise gering zu werten. Die Auswirkungen im Bereich des konk | anzengesellschaften werden durch den Bau oder den Betrieb der | Windenergieanlagen | nicht beeinträchtigt. Daher sind die Auswirkungen des geplant | VDH Projektmanagement GmbH | |
| zu erwarten. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. Eine Kombination aus einer Rotorschattenwurfberechnung und den daraus zu ermittelnden Rotorschattenwurfabsc | ie Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten | Windenergieanlagen | während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während de | VDH Projektmanagement GmbH | |
| es wird durchquert von der Dürener Straße. Nördlich der B 399 liegt Raffelsbrand, eine lockere Bebauung die sich entlang einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits vier Windenergieanlagen errichtet worden. Aufgrund der Reliefierung sowie des Wechsels zwischen den verschiedenen Waldformationen und offenen Windwurfflächen bzw. Freiflächen in Form von kleinen Waldlichtu | einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits vier | Windenergieanlagen | errichtet worden. Aufgrund der Reliefierung sowie des Wechsel | VDH Projektmanagement GmbH | |
| ge gut erschlossen. Daher besitzen das Plangebiet sowie die Umgebung einen hohen Wert für die stille Naherholung. Die entstehende Beeinträchtigung der Landschaft durch die geplanten Windenergieanlagen wurde in einem gesonderten Gutachten zum Landschaftsbild mit Hilfe des Verfahrens „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ in Anlehnung an Nohl (1993) | tstehende Beeinträchtigung der Landschaft durch die geplanten | Windenergieanlagen | wurde in einem gesonderten Gutachten zum Landschaftsbild mit | VDH Projektmanagement GmbH | |
| en, nachteiligen Auswirkungen auf das Bodendenkmal zu erwarten. Das Erscheinungsbild der geschützten Baudenkmale wird nicht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Du | cht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten | Windenergieanlagen | keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf d | VDH Projektmanagement GmbH | |
| uf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlagen von einzelnen Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, wobei keine Wälder auf überdurchschnittlich leistungsstarken Standorten oder Bestände beansprucht werden, die überdurch | . Durch die Planung erfolgt infolge der Anlagen von einzelnen | Windenergieanlagen | ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, | VDH Projektmanagement GmbH | |
| utsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH Ertragsverbesserungen durch Rotorblattmodifizierungen an bestehenden Windenergieanlagen Abschlussbericht über ein Entwicklungsprojekt gefördert unter dem AZ 27118 von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Von Nicholas Balaresque Sven Bicker Andre Fandrich Stephan Gatz | verbesserungen durch Rotorblattmodifizierungen an bestehenden | Windenergieanlagen | Abschlussbericht über ein Entwicklungsprojekt gefördert unte | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| gen Bremerhaven, Februar 2014 Projektkennblatt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Antragstitel: Untersuchungen von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieproduktion bestehender Windenergieanlagen durch Rotorblattmodifizierungen. Phase I. Zielsetzung und Anlaß des Vorhabens Zurzeit sind in Deutschland etwa 20.000 MW an Windenergieanlagen älterer Bauweise installiert. Diese An | lichkeiten zur Verbesserung der Energieproduktion bestehender | Windenergieanlagen | durch Rotorblattmodifizierungen. Phase I. Zielsetzung und Anl | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| rung der Energieproduktion bestehender Windenergieanlagen durch Rotorblattmodifizierungen. Phase I. Zielsetzung und Anlaß des Vorhabens Zurzeit sind in Deutschland etwa 20.000 MW an Windenergieanlagen älterer Bauweise installiert. Diese Anlagen haben Rotorblattprofile aus der Flugzeugindustrie. Die Optimierung dieser Profile wurde lange Zeit vernachlässigt. Dieses Projekt will au | ß des Vorhabens Zurzeit sind in Deutschland etwa 20.000 MW an | Windenergieanlagen | älterer Bauweise installiert. Diese Anlagen haben Rotorblattp | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| r Ort im Rahmen von Reparaturarbeiten implementierbar, mit entsprechender Kostenersparnis im Vergleich zu Abbau und Remontage von Rotorblättern. Damit bietet sich Betreibern älterer Windenergieanlagen ein Anreiz zur Optimierung ihrer Anlagen, die durch ihre verbesserte Effizienz wiederum den individuellen Beitrag zum Klimaschutz erhöhen. In einer zweiten Projektphase müssten die | ntage von Rotorblättern. Damit bietet sich Betreibern älterer | Windenergieanlagen | ein Anreiz zur Optimierung ihrer Anlagen, die durch ihre verb | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| ungsbeiwert Schubbeiwert Drehmomentbeiwert Ρ Standard Dichte = 1,2251 [kg/m3] Λ Schnelllaufzahl Zusammenfassung Das Projekt hatte zum Ziel, für Rotorblätter an bestehenden, älteren Windenergieanlagen Modifikationen zu entwickeln, die im Zuge von routinemäßigen Reparaturen vorgenommen werden können und durch die eine deutliche Steigerung des Ertrags der einzelnen Anlage erreicht | jekt hatte zum Ziel, für Rotorblätter an bestehenden, älteren | Windenergieanlagen | Modifikationen zu entwickeln, die im Zuge von routinemäßigen | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| es Antrags sollte im Rahmen der Modifikation der Profile auch auf eine Verbesserung der akustischen Eigenschaften der Rotorblätter hingewirkt werden, da sich die Lärmbelastung durch Windenergieanlagen als ein wiederkehrendes Argument bei Akzeptanzdiskussionen über die Windenergie erwiesen hat. Antragssteller ist die Deutsche WindGuard Engineering GmbH. Als Kooperationspartner war | torblätter hingewirkt werden, da sich die Lärmbelastung durch | Windenergieanlagen | als ein wiederkehrendes Argument bei Akzeptanzdiskussionen üb | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| te Ressource, allerdings sind die Flächen für die Windenergiegewinnung durchaus begrenzt. Eine Möglichkeit diesem Problem zu begegnen ist die Effizienzsteigerung bereits vorhandener Windenergieanlagen , um so den Beitrag jeder einzelnen zum Klimaschutz zu steigern. Die Entwicklung der Windenergie ist in den vergangenen Jahren rasant vonstattengegangen. Windenergieanlagen (WEA) sin | m zu begegnen ist die Effizienzsteigerung bereits vorhandener | Windenergieanlagen | , um so den Beitrag jeder einzelnen zum Klimaschutz zu steiger | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| rhandener Windenergieanlagen, um so den Beitrag jeder einzelnen zum Klimaschutz zu steigern. Die Entwicklung der Windenergie ist in den vergangenen Jahren rasant vonstattengegangen. Windenergieanlagen (WEA) sind wesentlich effizienter und technisch ausgereifter, als noch vor einigen Jahren. Jüngste Entwicklungsschritte zeigen, dass sich durch eine Verbesserung der Aerodynamik des | rgie ist in den vergangenen Jahren rasant vonstattengegangen. | Windenergieanlagen | (WEA) sind wesentlich effizienter und technisch ausgereifter, | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| erungen bei gleicher Rotorfläche erzielen lassen. So haben WEA älterer Bauweise oft Rotorblattprofile, die für die Flugzeugindustrie entwickelt und nicht speziell für den Einsatz an Windenergieanlagen optimiert wurden. Häufig beruhen die Rotorblätter dieser Windenergieanlagengeneration auf sogenannten NACA-Profilen. Die NACA, die Vorgängerinstitution der heutigen NASA, entwickelt | eugindustrie entwickelt und nicht speziell für den Einsatz an | Windenergieanlagen | optimiert wurden. Häufig beruhen die Rotorblätter dieser Wind | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| ispielsweise Profile mit dicken Hinterkanten oder Verdickungen im Rotorblattinnenbereich (Dickenverhältnisse von über 50%) nicht für die Flugzeugindustrie in Frage, bringen aber bei Windenergieanlagen einen entscheidenden Vorteil. Diese Optimierung wurde lange Zeit vernachlässigt. Laut Statistik des Windenergieausbaus in Deutschland sind momentan mehr als 17.000 Windenergieanlage | %) nicht für die Flugzeugindustrie in Frage, bringen aber bei | Windenergieanlagen | einen entscheidenden Vorteil. Diese Optimierung wurde lange Z | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| indenergieanlagen einen entscheidenden Vorteil. Diese Optimierung wurde lange Zeit vernachlässigt. Laut Statistik des Windenergieausbaus in Deutschland sind momentan mehr als 17.000 Windenergieanlagen des gesamten Anlagenbestandes in Deutschland sechs Jahre und älter [RW12]. An diesen Windenergieanlagen werden zunehmend Reparaturen notwendig. Im Verlauf von Reinigungs- und Wartun | ndenergieausbaus in Deutschland sind momentan mehr als 17.000 | Windenergieanlagen | des gesamten Anlagenbestandes in Deutschland sechs Jahre und | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| Statistik des Windenergieausbaus in Deutschland sind momentan mehr als 17.000 Windenergieanlagen des gesamten Anlagenbestandes in Deutschland sechs Jahre und älter [RW12]. An diesen Windenergieanlagen werden zunehmend Reparaturen notwendig. Im Verlauf von Reinigungs- und Wartungsarbeiten besteht die Möglichkeit, die Rotorblätter so zu modifizieren, dass sie einen höheren Energiee | tandes in Deutschland sechs Jahre und älter [RW12]. An diesen | Windenergieanlagen | werden zunehmend Reparaturen notwendig. Im Verlauf von Reinig | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| uation der Betreiber, sondern auch der Beitrag der einzelnen WEA zum Klimaschutz steigt. Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, ob sich die Rotorblätter von derzeit aufgestellten Windenergieanlagen nachträglich verbessern lassen und wenn ja, in welcher Form dies geschehen kann. Es soll mit ökonomisch sinnvollem Aufwand ein verbessertes Profil eines Rotorblattes erarbeitet werd | tersuchen, ob sich die Rotorblätter von derzeit aufgestellten | Windenergieanlagen | nachträglich verbessern lassen und wenn ja, in welcher Form d | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| erung bestehender, älterer Windenergieanlagentypen. Damit wird eine Marktlücke geschlossen: In der Regel beziehen sich die Bemühungen zur Erreichung von Ertragssteigerungen auf neue Windenergieanlagen (durch Upscaling oder die Optimierung von Komponenten). Das vorliegende Projekt gliedert sich in zwei Phasen. Die erste Projektphase hatte zum Ziel ein gängiges Rotorblattprofil zu | ie Bemühungen zur Erreichung von Ertragssteigerungen auf neue | Windenergieanlagen | (durch Upscaling oder die Optimierung von Komponenten). Das v | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| urch die im Projekt angestrebten Optimierungen an Rotorblättern pro Windenergieanlage Ertragssteigerungen von etwa 5 % erreicht werden können. Anfang 2009 waren in Deutschland 9.532 Windenergieanlagen mit einer Leistung zwischen 1,5 und 3 MW in Betrieb, die einen potenziellen Jahresenergieertrag von 31.118 GWh erwirtschaften. Unter der Annahme, dass an der Hälfte dieser Anlagen e | rreicht werden können. Anfang 2009 waren in Deutschland 9.532 | Windenergieanlagen | mit einer Leistung zwischen 1,5 und 3 MW in Betrieb, die eine | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| hrieben wurde zunächst ein gängiges Blatt für die Vermessung ausgesucht. Ausgewählt wurde das Modell 37.3p der Firma LM (s. Abbildung 15). Diese Modell ist beispielsweise auf 1,5 MW Windenergieanlagen mit ca. 77m Rotordurchmesser vom Typ GE 1,5sl, Nordex S77, Repower MD77 sowie 1,5 MW Anlagen der Marken Fuhrländer, Leitwind und Goldwind montiert. Beispiel-Leistungskennlinien eini | (s. Abbildung 15). Diese Modell ist beispielsweise auf 1,5 MW | Windenergieanlagen | mit ca. 77m Rotordurchmesser vom Typ GE 1,5sl, Nordex S77, Re | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| Rotordurchmesser vom Typ GE 1,5sl, Nordex S77, Repower MD77 sowie 1,5 MW Anlagen der Marken Fuhrländer, Leitwind und Goldwind montiert. Beispiel-Leistungskennlinien einiger der o.g. Windenergieanlagen sind in Abbildung 12dargestellt. Ein gebrauchtes Profil wurde gewählt, um produktions- und altersbedingte Abweichungen von der Sollgeometrie gleich mit zu berücksichtigen. Unter Sol | dwind montiert. Beispiel-Leistungskennlinien einiger der o.g. | Windenergieanlagen | sind in Abbildung 12dargestellt. Ein gebrauchtes Profil wurde | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| ach der Modifizierung des Blattes ist eine Grundbedingung des Projektes. Dafür muss zunächst der Ist-Zustand dokumentiert werden. Normalerweise erfolgt die akustische Vermessung von Windenergieanlagen im Rahmen der Typenprüfung an einer Prototypanlage im Freien nach der IEC 61400-11. Diese Richtlinie ist allerdings rein auf die Freifeldmessung von akustischen Emissionen und Immis | t werden. Normalerweise erfolgt die akustische Vermessung von | Windenergieanlagen | im Rahmen der Typenprüfung an einer Prototypanlage im Freien | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| kationen zu einer Überschreitung der im Typenzertifikat angegebenen Schallgrenzwerte führen. Die gesellschaftlichen Diskussionen zeigen aber immer wieder, dass Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen eine deutliche Rolle bei den Akzeptanzproblemen der Windenergie darstellt. Daher wird es empfohlen, diesen Aspekt in einer möglichen zweiten Projektphase deutlich stärker in den Fok | ussionen zeigen aber immer wieder, dass Lärmbelästigung durch | Windenergieanlagen | eine deutliche Rolle bei den Akzeptanzproblemen der Windenerg | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| ich simuliert, da eine akustische Simulation von komplexen Geometrien vom Aufwand her den Projektrahmen weit übersteigt. Der Effekt ist außerdem in der Forschung bekannt. Für neuere Windenergieanlagen wurden teilweise bereits Upgrade-Kits entwickelt, die unter anderem über gezackte Hinterkanten als Add-on verfügen und die Schallemissionen damit nachweislich gesenkt haben. Weitere | Der Effekt ist außerdem in der Forschung bekannt. Für neuere | Windenergieanlagen | wurden teilweise bereits Upgrade-Kits entwickelt, die unter a | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| chtigung der für den Anwendungsfall definierten Umgebungsbedingungen genutzt und bilden die Grundlage für eine Zertifizierung einer Windenergieanlage. Es werden alle Komponenten der Windenergieanlagen (Blatt, Nabe, Gondel, Turm, Fundament und Baugrund) in ihren Eigenschaften (Masse, Steifigkeit, dynamisches Verhalten, etc.) über ein Gesamtmodell integral abgebildet und in der Sim | erung einer Windenergieanlage. Es werden alle Komponenten der | Windenergieanlagen | (Blatt, Nabe, Gondel, Turm, Fundament und Baugrund) in ihren | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| d, aber ab der Nennwindgeschwindigkeit von 12 m/s gleich sind. In diesem Fall sind die von BLADED simulierten Rotorleistungsbeiwerte gleich oder niedriger als die Referenzen. (Drei Windenergieanlagen mit 77m Rotordurchmesser und installierten LM 37.3p Rotorblättern von den Herstellern Nordex, Fuhrländer und Repower), s. Anhang. Abbildung 13: Vergleich des Rotorleistungsbeiwerte | ungsbeiwerte gleich oder niedriger als die Referenzen. (Drei | Windenergieanlagen | mit 77m Rotordurchmesser und installierten LM 37.3p Rotorblät | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| ragssteigerung und Einhaltung der Lastgrenzen im Rahmen der Typenzertifizierung analysiert und ausgewertet werden können. Für die verwendeten Datenblätter der Referenzanlagen (drei Windenergieanlagen mit 77m Rotordurchmessen und installierten LM 37.3p Rotorblättern von den Herstellern Nordex, Fuhrländer und Repower), s. Anhang. Bewertung der Ergebnisse des Gesamtprojekts im Hin | . Für die verwendeten Datenblätter der Referenzanlagen (drei | Windenergieanlagen | mit 77m Rotordurchmessen und installierten LM 37.3p Rotorblät | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| ewertung der Ergebnisse des Gesamtprojekts im Hinblick auf die ursprüngliche Zielsetzung Ziel des Projektes war es, zu untersuchen ob sich die Rotorblätter von derzeit aufgestellten Windenergieanlagen nachträglich verbessern lassen und wenn ja, in welcher Form dies geschehen kann. Es soll mit ökonomisch sinnvollem Aufwand ein verbessertes Profil eines Rotorblattes erarbeitet werd | ntersuchen ob sich die Rotorblätter von derzeit aufgestellten | Windenergieanlagen | nachträglich verbessern lassen und wenn ja, in welcher Form d | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| Stand der Technik Die Optimierung mittels aerodynamischer Hilfsmittel ist ökologisch in mehrerer Hinsicht als sinnvoll zu betrachten. Nicht nur wird durch die Ertragsoptimierung der Windenergieanlagen der Beitrag jeder einzelnen Anlage zum Klimaschutz erhöht. Die in diesem Projekt ausgewählten aerodynamischen Hilfsmittel zeichnen sich durch einen niedrigen Produktionsaufwand aus. | u betrachten. Nicht nur wird durch die Ertragsoptimierung der | Windenergieanlagen | der Beitrag jeder einzelnen Anlage zum Klimaschutz erhöht. Di | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| r Ort im Rahmen von Reparaturarbeiten implementierbar, mit entsprechender Kostenersparnis im Vergleich zu Abbau und Remontage von Rotorblättern. Damit bietet sich Betreibern älterer Windenergieanlagen ein Anreiz zur Optimierung ihrer Anlagen, die durch ihre verbesserte Effizienz wiederum den individuellen Beitrag zum Klimaschutz erhöhen. Es lässt sich zudem schon in den ersten Me | ntage von Rotorblättern. Damit bietet sich Betreibern älterer | Windenergieanlagen | ein Anreiz zur Optimierung ihrer Anlagen, die durch ihre verb | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| SCHNEEMANN, J.: Diplomarbeit: Auftriebsmessungen in turbulenter Umgebung, Oldenburg, 2009. [Sou11] SOUZA-HEINZELMANN, B.: Dissertation: Strömungsbeeinflussung bei Rotorblättern von Windenergieanlagen mit Schwerpunkt auf Grenzschichtabsaugung, Berlin 2011. [TAU09] TAU Users Guide, Release 2009.1.0, 2009. Anhänge Tabellen (Referenzen im Text) Sehnenlänge c, Interpoliert Tabelle | .: Dissertation: Strömungsbeeinflussung bei Rotorblättern von | Windenergieanlagen | mit Schwerpunkt auf Grenzschichtabsaugung, Berlin 2011. [TAU0 | Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH | |
| Windenergieanlagen Editorial Zur vorliegenden Broschüre Die hier vorgestellten Unterrichtsversuche sowie der Windkanal sind im Rahmen des EU-Projektes: »Environmental Monitoring – Models for Waste Wat | gie Messung der Leistung und Bestimmung der Wirkungsgrade von | Windenergieanlagen | Editorial Zur vorliegenden Broschüre Die hier vorgestellten U | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| rgie ist die meist genutzte erneuerbare Energie zur Erzeugung elektrischer Energie in Deutschland. Sie hat innerhalb weniger Jahre stark zugenommen. Die in Deutschland installierten Windenergieanlagen produzierten 2012 etwa 46 Milliarden Kilowattstunden Strom. Damit deckt die Windenergie heute ca. 7,4 % Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Der Ausbau der Windenergie ging 2012 gr | iger Jahre stark zugenommen. Die in Deutschland installierten | Windenergieanlagen | produzierten 2012 etwa 46 Milliarden Kilowattstunden Strom. D | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| den schon angesprochenen konstruktiven Problemen (z. B. im Hochgebirge) ist es insbesondere die Flächenkonkurrenz in den dichtbesiedelten Ländern West- und Mitteleuropas, die viele Windenergieanlagen verhindert. Auch die Einspeisung des aus der Windenergie erzeugten elektrischen Stroms bringt technische und wirtschaftliche Probleme mit sich, wenn ein windgünstiger Standort zu we | n dichtbesiedelten Ländern West- und Mitteleuropas, die viele | Windenergieanlagen | verhindert. Auch die Einspeisung des aus der Windenergie erze | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| 117.000 Menschen beschäftigt. Eine genaue Betrachtung der Standorte für Windparks auf mögliche unerwünschte Wirkungen ist allerdings nötig. Diese können sein: – optische Wirkung von Windenergieanlagen oder Windparks in der Landschaft, – Lärmbelästigung von Anwohnern – ›Disco-Effekt‹ durch Lichtreflexionen oder rhythmischen Schattenwurf der Rotoren – Störung von Vögeln und anderen | t allerdings nötig. Diese können sein: – optische Wirkung von | Windenergieanlagen | oder Windparks in der Landschaft, – Lärmbelästigung von Anwoh | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| anlage schon nach einer Laufzeit von gegenwärtig 12 Jahren und der Einhaltung gesetzlich geregelter Bedingungen eine Variante. 4.5 Wirtschaftlichkeit Der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen über einen langen Zeitraum wird durch eine gesicherte Vergütung für den eingespeisten Strom gewährleistet. Die kalkulierte Lebensdauer von Windenergieanlagen beträgt 20 Jahre. Die H | iante. 4.5 Wirtschaftlichkeit Der wirtschaftliche Betrieb von | Windenergieanlagen | über einen langen Zeitraum wird durch eine gesicherte Vergütu | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| schaftliche Betrieb von Windenergieanlagen über einen langen Zeitraum wird durch eine gesicherte Vergütung für den eingespeisten Strom gewährleistet. Die kalkulierte Lebensdauer von Windenergieanlagen beträgt 20 Jahre. Die Höhe der Vergütung wird in Deutschland durch eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung für Strom aus regenerativen Energiequellen | speisten Strom gewährleistet. Die kalkulierte Lebensdauer von | Windenergieanlagen | beträgt 20 Jahre. Die Höhe der Vergütung wird in Deutschland | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| en-Gesetz seit dem Jahr 2000 geboten hat, führte zu einer rasanten Entwicklung in der Windbranche. Stetige Innovationen und technologische Verbesserungen ließen neue Dimensionen von Windenergieanlagen möglich werden. Mit zunehmender Größe der Windenergieanlagen wurden die Kosten pro Kilowattstunde Strom geringer und vor allem die möglichen Erträge pro bebauter Fläche immer größer | und technologische Verbesserungen ließen neue Dimensionen von | Windenergieanlagen | möglich werden. Mit zunehmender Größe der Windenergieanlagen | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| anten Entwicklung in der Windbranche. Stetige Innovationen und technologische Verbesserungen ließen neue Dimensionen von Windenergieanlagen möglich werden. Mit zunehmender Größe der Windenergieanlagen wurden die Kosten pro Kilowattstunde Strom geringer und vor allem die möglichen Erträge pro bebauter Fläche immer größer. Zudem sinken die Investitionskosten, also der Preis den man | Windenergieanlagen möglich werden. Mit zunehmender Größe der | Windenergieanlagen | wurden die Kosten pro Kilowattstunde Strom geringer und vor a | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| n zu können, errechnet man deren Stromgestehungskosten. Sie geben die zur Stromerzeugung notwendigen Kosten im Verhältnis zur erzeugten Energie wieder. Die Stromgestehungskosten von Windenergieanlagen wurden 2005 noch mit rund 0,09 €/kWh angegeben. Berechnungen für das Jahr 2012 gehen von 0,06 bis 0,08 €/kWh für die Windenergie an Land aus. Die Kosten für Strom aus Offshore-Winde | s zur erzeugten Energie wieder. Die Stromgestehungskosten von | Windenergieanlagen | wurden 2005 noch mit rund 0,09 €/kWh angegeben. Berechnungen | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| lagen wurden 2005 noch mit rund 0,09 €/kWh angegeben. Berechnungen für das Jahr 2012 gehen von 0,06 bis 0,08 €/kWh für die Windenergie an Land aus. Die Kosten für Strom aus Offshore- Windenergieanlagen liegen darüber. Hier sind gegenwärtig günstigstenfalls 0,11 €/kWh zu erreichen. Bezieht man die gesamten Kosten eines Kraftwerkes inklusive Investitionen, Rohstoffen, Umweltauswirku | ie Windenergie an Land aus. Die Kosten für Strom aus Offshore- | Windenergieanlagen | liegen darüber. Hier sind gegenwärtig günstigstenfalls 0,11 € | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| n Land und die Anlagen weisen so höhere Volllaststunden auf. 4.6 Repowering In den letzten Jahren gewann das so genannte ›Repowering‹ an Wichtigkeit. Es bezeichnet den Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue Anlagen mit einem höheren Wirkungsgrad und einer höheren Nennleistung. Der Anlagenbetreiber erhält hierfür einen durch das EEG festgelegten Bonus. Gerade an windstarken S | e ›Repowering‹ an Wichtigkeit. Es bezeichnet den Ersatz alter | Windenergieanlagen | durch neue Anlagen mit einem höheren Wirkungsgrad und einer h | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| von drei physikalischen Größen ab. Zunächst ist hier die Luftdichte zu nennen, die allerdings relativ konstant ist. Nur in Experimenten bei sehr schlechtem Wetter und natürlich bei Windenergieanlagen im Gebirge (mit der Höhe nimmt die Luftdichte ab) muss auf die Größe dieses Wertes geachtet werden. Auf Meereshöhe liegt er bei 1,22 kg/m3 . Zweiter Parameter ist die vom Wind durch | in Experimenten bei sehr schlechtem Wetter und natürlich bei | Windenergieanlagen | im Gebirge (mit der Höhe nimmt die Luftdichte ab) muss auf di | Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Grohnde und Kirchohsen Der Firma Ebert Erneuerbare Energien Projekt GmbH & Co. KG, wird aufgrund ihres Antrages vom 25.04.2016 mit Bescheid vom 22.12.2016 gem | Genehmigung der Errichtung und des Betriebes von acht | Windenergieanlagen | (WEA) in der Gemarkung Grohnde und Kirchohsen Der Firma Ebert | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| ossene Entscheidungen ggf. mit Nebenbestimmungen/Hinweisen IV. Kostenregelung V. Anordnung der sofortigen Vollziehung VI. Rechtsbehelfsbelehrung I. Vorhaben Errichtung und Betrieb 8 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V 136 mit Nabenhöhe 149 m Rotordurchmesser 136 m Gesamthöhe 217 m Nennleistung 3,45 MW in 31860 Emmerthal mit den Standorten: II.1 Genehmigung des Vorhabens Se | . Rechtsbehelfsbelehrung I. Vorhaben Errichtung und Betrieb 8 | Windenergieanlagen | (WEA) des Typs Vestas V 136 mit Nabenhöhe 149 m Rotordurchmes | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| es Schlosses Hämelschenburg über die Geländeoberkante (ohne Bewuchs) des Scharfenbergs herausragen, ist die rechtlich erforderliche Nachtkennzeichnung als Hindernisfeuer am Turm der Windenergieanlagen als bedarfsgerechte Befeuerung (Hinderniskennzeichen ausschließ- lich bei Annäherung von Flugobjekten) auszuführen. Die hierfür erforderliche Freigabe ist von der Niedersächsischen | forderliche Nachtkennzeichnung als Hindernisfeuer am Turm der | Windenergieanlagen | als bedarfsgerechte Befeuerung (Hinderniskennzeichen ausschli | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| Gründungssohle durch einen anerkannten Bodengutachter erfolgen. 7. Vor Baubeginn sind, gemäß Tabelle 6 der gutachtlichen Stellungnahme zu Mindestabständen und Nachlaufströmungen der Windenergieanlagen auf die Hochspannungsleitungen (vom 08.07.2016), die zusätzlichen schwingungsdämpfenden Maßnahmen auszuführen und nachzuweisen. II.2.3 Auflagen II.2.3.1 Landkreis Hameln-Pyrmont Unt | Stellungnahme zu Mindestabständen und Nachlaufströmungen der | Windenergieanlagen | auf die Hochspannungsleitungen (vom 08.07.2016), die zusätzli | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| dend, solange dies nicht durch ein neu zu genehmigendes Gutachten neu geregelt wird. Die Zertifizierung des standortspezifischen Gutachtens ist dabei nachzuweisen. 4. Die jeweiligen Windenergieanlagen sind nach Beendigung der Nutzungsdauer oder wenn sie länger als 3 Jahre außer Betrieb sind, unverzüglich zurückzubauen. Fundament, Installationen sowie feste Zuwegungen sind vollstä | ifischen Gutachtens ist dabei nachzuweisen. 4. Die jeweiligen | Windenergieanlagen | sind nach Beendigung der Nutzungsdauer oder wenn sie länger a | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| ind, sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nach Erstellung unverzüglich vorzulegen. 7. Die regelmäßigen Überprüfungen der einzelnen Bauteile sind erstmals vor Ingebrauchnahme der Windenergieanlagen , und im Folgenden gemäß den Auflagen der Prüfberichte des TÜV Nord mind. alle 2 Jahre durch einen Sachverständigen auf den Erhaltungszustand hin zu überprüfen. Wenn von der Herstell | der einzelnen Bauteile sind erstmals vor Ingebrauchnahme der | Windenergieanlagen | , und im Folgenden gemäß den Auflagen der Prüfberichte des TÜV | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| g mindestens eine Sicht- und Lockerheitskontrolle durchzuführen. 13. Der sichtbare Teil des Fundaments (Fundamentsockel) ist mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachverständigen für Windenergieanlagen auf den Erhaltungszustand hin zu überprüfen. Wenn von der Herstellerfirma eine laufende (mindestens jährliche) Überwachung und Wartung der WEA durchgeführt wird, kann der Zeitraum d | ist mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachverständigen für | Windenergieanlagen | auf den Erhaltungszustand hin zu überprüfen. Wenn von der Her | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| triebszeit der Anlagen vertraglich mit den Eigentümern der Flächen abzusichern. 2. Darüber hinaus werden in Umsetzung des Leitfadens „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen in Niedersachsen“, Anlage 2 (Nds. MBl. Nr. 7/2016, S. 212 ff.) gem. Kap. 7.2 folgende temporären Betriebszeitenbeschränkungen zur Minimierung des Vogelschlagrisikos festgesetzt: Zug | s Leitfadens „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung von | Windenergieanlagen | in Niedersachsen“, Anlage 2 (Nds. MBl. Nr. 7/2016, S. 212 ff. | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| em damit möglicherweise verbundenen Individuenverlust bzw. dem Verlust von Entwicklungsformen besonders geschützter Tiere (u.a. Feldlerche) sind die Bodenarbeiten zur Errichtung von Windenergieanlagen (Baufeldräumung, Fertigstellung des Bodenfundaments, etc.) außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der mitteleuropäischen Vogelarten vorzunehmen. Gegebenenfalls ist, wenn die Baufeld | e (u.a. Feldlerche) sind die Bodenarbeiten zur Errichtung von | Windenergieanlagen | (Baufeldräumung, Fertigstellung des Bodenfundaments, etc.) au | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| au (RAL 7038), verkehrsorange (RAL 2009) oder verkehrsrot (RAL 3020) zu verwenden. Die Verwendung entsprechender Tagesleuchtfarben ist zulässig. Aufgrund der beabsichtigten Höhe der Windenergieanlagen ist das Maschinenhaus umlaufend durchgängig mit einem 2 m hohen orange/roten Streifen in der Mitte des Maschinenhauses und der Mast mit einem 3 m hohen Farbring in orange/rot, begin | uchtfarben ist zulässig. Aufgrund der beabsichtigten Höhe der | Windenergieanlagen | ist das Maschinenhaus umlaufend durchgängig mit einem 2 m hoh | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| Luftfahrtbehörde erforderlich. Diese entscheidet aufgrund einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation nach § 31 b Absatz 1 Satz 1 LuftVG. Bei der Ausrüstung der Windenergieanlagen mit Blattspitzenhindernisfeuern sind auf dem Maschinenhaus zusätzliche Hindernisfeuer erforderlich. Es ist durch Steuerungseinrichtungen sicherzustellen, dass immer das höchste Blat | on nach § 31 b Absatz 1 Satz 1 LuftVG. Bei der Ausrüstung der | Windenergieanlagen | mit Blattspitzenhindernisfeuern sind auf dem Maschinenhaus zu | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| tigenfalls auf Aufständerungen - angebracht werden. Dabei ist zu beachten, dass die gedoppelten Feuer gleichzeitig (synchron blinkend) betrieben werden. Die Blinkfolge der Feuer auf Windenergieanlagen ist zu synchronisieren. Die Taktfolge ist auf 00.00.00 Sekunde gemäß UTC mit einer zulässigen Null-Punkt-Verschiebung von ± 50 ms zu starten. Das gleichzeitige Blinken ist erforderl | hron blinkend) betrieben werden. Die Blinkfolge der Feuer auf | Windenergieanlagen | ist zu synchronisieren. Die Taktfolge ist auf 00.00.00 Sekund | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| arf 2 Minuten nicht überschreiten. Von diesen Vorgaben ausgenommen sind flächendeckende Stromausfälle durch höhere Gewalt. 1.5 Sonstiges Mehrere in einem bestimmten Areal errichtete Windenergieanlagen können als Windenergieanlagen-Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich bedürfen nur die Anlagen an der Peripherie des Blocks, nicht aber die innerhalb des Blocks befindlichen An | t. 1.5 Sonstiges Mehrere in einem bestimmten Areal errichtete | Windenergieanlagen | können als Windenergieanlagen-Blöcke zusammengefasst werden. | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| ten. Von diesen Vorgaben ausgenommen sind flächendeckende Stromausfälle durch höhere Gewalt. 1.5 Sonstiges Mehrere in einem bestimmten Areal errichtete Windenergieanlagen können als Windenergieanlagen -Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich bedürfen nur die Anlagen an der Peripherie des Blocks, nicht aber die innerhalb des Blocks befindlichen Anlagen einer Kennzeichnung. Übe | nem bestimmten Areal errichtete Windenergieanlagen können als | Windenergieanlagen | -Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich bedürfen nur die | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| tfahrtbehörde auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation nach § 31 b Absatz 1 Satz 1 LuftVG die Peripheriebefeuerung. Bei im Bau befindlichen Windenergieanlagen -Blöcken ist auf eine ausreichende Befeuerung nach Vorgabe der AVV zu achten. Über die Genehmigung einer Peripheriebefeuerung entscheidet die Luftfahrtbehörde auf Antrag unter Einbez | tz 1 LuftVG die Peripheriebefeuerung. Bei im Bau befindlichen | Windenergieanlagen | -Blöcken ist auf eine ausreichende Befeuerung nach Vorgabe der | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| s unter der o. g. Rufnummer mitzuteilen. Bei Störungsmeldungen ist die Objektbezeichnung, die dem Betreiber nach Veröffentlichung mitgeteilt wird, anzugeben. 2. Veröffentlichung Die Windenergieanlagen sind aus Sicherheitsgründen als Luftfahrthindernis zu veröffentlichen. Aufgrund der Anlagenhöhe von mehr als 150 m über Grund müssen hierfür besondere Vorkehrungen getroffen werden, | ntlichung mitgeteilt wird, anzugeben. 2. Veröffentlichung Die | Windenergieanlagen | sind aus Sicherheitsgründen als Luftfahrthindernis zu veröffe | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| hG i.V.m. § 1 der 4. VO zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Aufgrund der Beantragung der Errichtung und des Betriebs von acht Windenergieanlagen war durch die Genehmigungsbehörde zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Gemäß der Anlage 1 „UVP-pflichtigen Vorhaben“ zum UVPG ist für die Errichtung u | rund der Beantragung der Errichtung und des Betriebs von acht | Windenergieanlagen | war durch die Genehmigungsbehörde zu prüfen, ob eine Umweltve | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| Bewertung in die Begründung dieser Genehmigung aufzunehmen: „Antrag nach § 4 i.V.m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 8 Windenergieanlagen in Emmerthal, Gemarkungen Grohnde und Kirchohsen Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß § 11 UVPG und Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß § 12 UVPG 1. Beschrei | tzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 8 | Windenergieanlagen | in Emmerthal, Gemarkungen Grohnde und Kirchohsen Zusammenfass | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| gen (Antragstellerin), hat beim Landkreis Hameln-Pyrmont als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt acht Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V 136 gemäß § 4 i.V.m. § 10 BImSchG gestellt. Die WEA haben eine Nabenhöhe von 149 m und einen Rotordurchmesser von 136 m, bei 3,45 MW. Sie sollen an den folge | Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt acht | Windenergieanlagen | (WEA) des Typs Vestas V 136 gemäß § 4 i.V.m. § 10 BImSchG ges | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| inzelnen Schutzgüter 3.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit 3.1.1 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen auf den Menschen Schallimmissionen Von den Windenergieanlagen gehen Schallimmissionen in Form von mechanischen und aerodynamischen Geräuschen während des Betriebs auf die umliegende Wohnbebauung aus. Es wurde eine Schallimmissionsprognose erst | Umweltauswirkungen auf den Menschen Schallimmissionen Von den | Windenergieanlagen | gehen Schallimmissionen in Form von mechanischen und aerodyna | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| erks – als vernachlässigbar bezeichnet. Ein Brandschutzkonzept wurde durch die Antragstellerin vorgelegt und wird mit den örtlichen Feuerwehren erörtert. Optisch bedrängende Wirkung Windenergieanlagen können eine optisch bedrängende Wirkung hervorrufen. Als Kriterien für eine möglicherweise bedrängende Wirkung wird die 2- bis 3-fache Anlagenhö- he genannt. Danach sei bei Abstände | n örtlichen Feuerwehren erörtert. Optisch bedrängende Wirkung | Windenergieanlagen | können eine optisch bedrängende Wirkung hervorrufen. Als Krit | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| BNatSchG abzuwenden. Deshalb können die bestehenden Bedenken zurückgestellt werden. Darüber hinaus sind in Umsetzung des Leitfadens „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen in Niedersachsen“, Anlage 2 (Nds. MBl. Nr. 7/2016, S. 212 ff.) gem. Kap. 7.2 folgende temporären Betriebszeitenbeschränkungen zur Minimierung des Vogelschlagrisikos festzusetzen: Zu | s Leitfadens „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung von | Windenergieanlagen | in Niedersachsen“, Anlage 2 (Nds. MBl. Nr. 7/2016, S. 212 ff. | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| em damit möglicherweise verbundenen Individuenverlust bzw. dem Verlust von Entwicklungsformen besonders geschützter Tiere (u.a. Feldlerche) sind die Bodenarbeiten zur Errichtung von Windenergieanlagen (Baufeldräumung, Fertigstellung des Bodenfundaments, etc.) außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der mitteleuropäischen Vogelarten vorzunehmen. Gegebenenfalls ist, wenn die Baufeld | e (u.a. Feldlerche) sind die Bodenarbeiten zur Errichtung von | Windenergieanlagen | (Baufeldräumung, Fertigstellung des Bodenfundaments, etc.) au | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| eise verbundenen Individuenverlust bzw. dem Verlust von Entwicklungsformen besonders geschützter Tiere, insbesondere von Feldlerchen, sind daher die Bodenarbeiten zur Errichtung der Windenergieanlagen (Baufeldräumung, Fertigstellung des Betonfundaments etc.) außerhalb des Zeitraums 1. März bis 31. August (Brut- und Aufzuchtzeit der mitteleuropäischen Vogelarten) vorzunehmen. Ausn | Feldlerchen, sind daher die Bodenarbeiten zur Errichtung der | Windenergieanlagen | (Baufeldräumung, Fertigstellung des Betonfundaments etc.) auß | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| anzusehen. Für den gesamten Windpark sind deshalb die Abschaltzeiten zum Fledermausschutz i.S. Nr. 7.3 des Leitfadens Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen für den Zeitraum 1.Juli bis 30. November in Nächten (d.h. von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) mit Windgeschwindigkeiten unter 6m/sec in Gondelhöhe, Temperaturen | setzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | in Niedersachsen für den Zeitraum 1.Juli bis 30. November in | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| ng aus Lößlehm vorhanden. Aus der Schutzbedürftigkeit der Böden und der Tatsache, dass die Böden durch die Baumaß- nahme erheblich beeinträchtigt werden, wird bei der Errichtung der Windenergieanlagen eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) erforderlich sein, um die Eingriffe auf den Boden zu minimieren und die Schutzwürdigkeit der angetroffenen Böden entsprechend zu berücksichti | erheblich beeinträchtigt werden, wird bei der Errichtung der | Windenergieanlagen | eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) erforderlich sein, um | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| eld zu zahlen. Dieses Ersatzgeld wird zweckgebunden für Naturschutzmaßnahmen im Landkreis Hameln-Pyrmont verwendet. 3.6.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Landschaft Die von Windenergieanlagen verursachten Eingriffe in das Landschaftsbild sind nicht kompensierbar. 3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 3.7.1 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen auf Kultur- und | 2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Landschaft Die von | Windenergieanlagen | verursachten Eingriffe in das Landschaftsbild sind nicht komp | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| e zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprü- fung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen des Nds. Landkreistages (NLT) vom Januar 2014 wie folgt festgesetzt: Für WEA 01 bis 08 833.721,-- € Das Ersatzgeld wird mit Beginn der Errichtung des Mastes einer WEA fällig. Die Za | rträglichkeitsprü- fung bei Standortplanung und Zulassung von | Windenergieanlagen | des Nds. Landkreistages (NLT) vom Januar 2014 wie folgt festg | Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Elektromobilität – Wind macht mobil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Energiebilanzen von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Energieertrag von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Erneuerbare-Energien-Geset | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Energiebilanzen von | Windenergieanlagen | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Ener | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| il . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Energiebilanzen von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Energieertrag von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – deutscher Exportschlager . . . . . . . . . 17 EEG-Umlage – Entstehung und Zusammense | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Energieertrag von | Windenergieanlagen | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Germany . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19 Externe Kosten – was Strom wirklich kostet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Genehmigung von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Gewerbesteuer – mehr Geld für Kommunen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Hindernisbefeuerung – gut zu | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Genehmigung von | Windenergieanlagen | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| olgen und Klimaschutz – Rettungsanker Erneuerbare Energien . . . . . 26 Landschaftsbild – Veränderung mit Weitsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Leistung der Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Netzausbau, Netzumbau und Systemtransformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Offshore – Signal auf | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Leistung der | Windenergieanlagen | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Potenzial der Windenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Recycling von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Regionale Wirtschaftsimpulse – Gewinn für alle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Repowering – Winde | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Recycling von | Windenergieanlagen | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Rohstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Rückbau von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schallentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Rückbau von | Windenergieanlagen | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Schattenwurf und Diskoeffekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Sicherheit von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Speichertechnologien – der Ausgleich für das Netz der Zukunft . . . . . . . . . . 43 Strompreis . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Sicherheit von | Windenergieanlagen | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| e letzten neun Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet und der Umbau zu einem dezentralen regenerativen Stromsystem scheint endgültig eingeläutet. Derzeit produzieren fast 25.000 Windenergieanlagen sauberen und preiswerten Strom für Millionen Haushalte, Gewerbebetriebe und die Industrie. Hinzu kommen zigtausende Solaranlagen auf den Dächern und viele Biogasanlagen im ländliche | cheint endgültig eingeläutet. Derzeit produzieren fast 25.000 | Windenergieanlagen | sauberen und preiswerten Strom für Millionen Haushalte, Gewer | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ragen führender Meinungsforschungsinstitute belegen einen breiten Zuspruch für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dennoch gehen die Meinungen beim Thema Sozialverträglichkeit von Windenergieanlagen (WEA) auseinander. Ginge es nach dem Wunsch der Bevölkerung, würde die Energieversorgung der nächsten Jahrzehnte vor allem von Sonne und Wind gesichert. Eine repräsentative Umfrage | noch gehen die Meinungen beim Thema Sozialverträglichkeit von | Windenergieanlagen | (WEA) auseinander. Ginge es nach dem Wunsch der Bevölkerung, | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| eprägt als bei konventionellen Kraftwerken. Eine große Mehrheit der Bundesbürger spricht sich für den Ausbau der Windenergie aus. Die TNS Emnid-Studie zeigt, dass die Zustimmung für Windenergieanlagen in der Nachbarschaft insbesondere bei denjenigen Anwohnern hoch ist, die bereits Vorerfahrung mit Windrädern in ihrer Umgebung haben. So finden 74 Prozent der Befragten, die in der | rgie aus. Die TNS Emnid-Studie zeigt, dass die Zustimmung für | Windenergieanlagen | in der Nachbarschaft insbesondere bei denjenigen Anwohnern ho | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ondere bei denjenigen Anwohnern hoch ist, die bereits Vorerfahrung mit Windrädern in ihrer Umgebung haben. So finden 74 Prozent der Befragten, die in der Nähe eines Windparks leben, Windenergieanlagen in direkter Nachbarschaft sehr gut bzw. gut. Bei den Befragten ohne persönliche Vorerfahrung liegt die Zustimmung bei 61 Prozent.2 Diese Zahlen zeigen: Je dezentraler die Technolog | Prozent der Befragten, die in der Nähe eines Windparks leben, | Windenergieanlagen | in direkter Nachbarschaft sehr gut bzw. gut. Bei den Befragte | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Untersuchung zu der ökonomischen Bedeutung der Windenergiebranche ergab, dass der positive Beschäftigungseffekt in der Windenergie aktuell zum größten Teil bei der Herstellung neuer Windenergieanlagen erzielt wird. Die Nachfrage aus dem Ausland ermöglicht zudem hohe Exportzahlen für Produkte der deutschen Windindustrie. Ein stabiler heimischer Markt ist hierbei notwendige Vorauss | indenergie aktuell zum größten Teil bei der Herstellung neuer | Windenergieanlagen | erzielt wird. Die Nachfrage aus dem Ausland ermöglicht zudem | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| fiziertem Nachwuchs im Bereich der Erneuerbaren Energien gerecht zu werden, haben sich maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote von der Ausund Weiterbildung zum Servicetechniker für Windenergieanlagen bis hin zum Masterstudiengang für Ingenieure etabliert. Aktuell gibt es rund 380 Studiengänge, die entweder vollständig auf Erneuerbare Energien ausgerichtet sind oder deutliche Sch | ngebote von der Ausund Weiterbildung zum Servicetechniker für | Windenergieanlagen | bis hin zum Masterstudiengang für Ingenieure etabliert. Aktue | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| etechnik hat in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Kostensenkungen erreichte die Branche bislang durch die Entwicklung immer effizienterer Windenergieanlagen mit besseren Blattprofilen, größeren Rotordurchmessern und Nabenhöhen sowie durch den Einstieg in die Serien- und Massenproduktion (Lernkurven). Seit 1990 ist der Preis von Windener | die Branche bislang durch die Entwicklung immer effizienterer | Windenergieanlagen | mit besseren Blattprofilen, größeren Rotordurchmessern und Na | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| eanlagen mit besseren Blattprofilen, größeren Rotordurchmessern und Nabenhöhen sowie durch den Einstieg in die Serien- und Massenproduktion (Lernkurven). Seit 1990 ist der Preis von Windenergieanlagen stark gesunken. Damit einhergehend sank die Vergütung für Windstrom nach dem EEG. Gleichzeitig wurden auch andere Eigenschaften von Windenergieanlagen, wie beispielsweise Schall- un | nd Massenproduktion (Lernkurven). Seit 1990 ist der Preis von | Windenergieanlagen | stark gesunken. Damit einhergehend sank die Vergütung für Win | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ). Seit 1990 ist der Preis von Windenergieanlagen stark gesunken. Damit einhergehend sank die Vergütung für Windstrom nach dem EEG. Gleichzeitig wurden auch andere Eigenschaften von Windenergieanlagen , wie beispielsweise Schall- und Lichtemissionen oder die Netzverträglichkeit, deutlich verbessert. Die ersten Windenergieanlagen Anfang der Achtzigerjahre brachten es gerade einmal | ch dem EEG. Gleichzeitig wurden auch andere Eigenschaften von | Windenergieanlagen | , wie beispielsweise Schall- und Lichtemissionen oder die Netz | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| G. Gleichzeitig wurden auch andere Eigenschaften von Windenergieanlagen, wie beispielsweise Schall- und Lichtemissionen oder die Netzverträglichkeit, deutlich verbessert. Die ersten Windenergieanlagen Anfang der Achtzigerjahre brachten es gerade einmal auf eine Nennleistung von 55 Kilowatt (kW). Anfang der Neunziger betrug die Nennleistung einer modernen Anlage bereits 300 kW. Un | oder die Netzverträglichkeit, deutlich verbessert. Die ersten | Windenergieanlagen | Anfang der Achtzigerjahre brachten es gerade einmal auf eine | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| om muss erneuerbar sein. Windenergie ist eine einheimische, unerschöpfliche Energiequelle und befreit dauerhaft von der Importabhängigkeit von Öl und Gas. Genügend Strom stellen die Windenergieanlagen schon jetzt bereit. Und bis 2030 hält der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Deutschland eine installierte Windleistung von 63 Gigawatt an Land und 16 Gigawatt auf hoher See | Importabhängigkeit von Öl und Gas. Genügend Strom stellen die | Windenergieanlagen | schon jetzt bereit. Und bis 2030 hält der Bundesverband Erneu | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Deutschland eine installierte Windleistung von 63 Gigawatt an Land und 16 Gigawatt auf hoher See für realistisch (Potenzial). Die modernen Windenergieanlagen werden dann rund 150 Milliarden Kilowattstunden Strom im Jahr ohne CO2 -Emissionen und radioaktiven Abfall produzieren. Bereits 2-3 Milliarden Kilowattstunden Strom reichen aus, um | awatt auf hoher See für realistisch (Potenzial). Die modernen | Windenergieanlagen | werden dann rund 150 Milliarden Kilowattstunden Strom im Jahr | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Flotte von 1 Million Elektrofahrzeugen braucht jährlich maximal 3 Milliarden Kilowattstunden oder knapp 0,5 Prozent des heutigen Strombedarfs in Deutschland. E Energiebilanzen von Windenergieanlagen . Eine Windenergieanlage (WEA) erzeugt während ihrer Laufzeit gut 40 bis 70 Mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Die energetische Ef | heutigen Strombedarfs in Deutschland. E Energiebilanzen von | Windenergieanlagen | . Eine Windenergieanlage (WEA) erzeugt während ihrer Laufzeit | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| , dass diese in der Regel vier bis sechs Monate benötigen, um die Energie wieder einzufahren. An besonders vorteilhaften Standorten beträgt die energetische Amortisationszeit dieser Windenergieanlagen lediglich drei Monate. Bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 20 Jahren ergibt sich somit eine überaus positive ökologische Bilanz, die konventionelle Kraftwerke durch das erford | Standorten beträgt die energetische Amortisationszeit dieser | Windenergieanlagen | lediglich drei Monate. Bei einer durchschnittlichen Laufzeit | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| net sich aus der Gesamtheit des primärenergetisch bewerteten Aufwands zur Herstellung, Nutzung und Entsorgung der jeweiligen Anlage in Bezug zur Stromerzeugung. E Energieertrag von Windenergieanlagen . Bis zum Ende des Jahres 2014 gab es deutschlandweit circa 24.900 Windenergieanlagen, die zusammen auf eine installierte Gesamtleistung von rund 38.000 MW kommen. Die Betriebszeit e | igen Anlage in Bezug zur Stromerzeugung. E Energieertrag von | Windenergieanlagen | . Bis zum Ende des Jahres 2014 gab es deutschlandweit circa 24 | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| , Nutzung und Entsorgung der jeweiligen Anlage in Bezug zur Stromerzeugung. E Energieertrag von Windenergieanlagen. Bis zum Ende des Jahres 2014 gab es deutschlandweit circa 24.900 Windenergieanlagen , die zusammen auf eine installierte Gesamtleistung von rund 38.000 MW kommen. Die Betriebszeit einer Windenergieanlage liegt zwischen 7.000 und 8.000 Stunden im Jahr. Auf die 8.760 | zum Ende des Jahres 2014 gab es deutschlandweit circa 24.900 | Windenergieanlagen | , die zusammen auf eine installierte Gesamtleistung von rund 3 | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| h bei wenig Wind wird also Strom in das örtliche Netz eingespeist. Der statistische Wert der Volllaststunden trifft eine Aussage über die jeweilige Standortqualität. Im Mittel haben Windenergieanlagen in Deutschland in den letzten Jahren rund 1.700 Volllaststunden erreicht. An einem mittleren Binnenlandstandort beträgt dieser Wert etwa 1.600-1.800 Stunden, an einem guten Küstenst | Aussage über die jeweilige Standortqualität. Im Mittel haben | Windenergieanlagen | in Deutschland in den letzten Jahren rund 1.700 Volllaststund | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| leich nehmen deutsche Hersteller und Zulieferer eine Spitzenstellung beim Ausbau der Windenergie ein. Grund hierfür ist die erfolgreiche Entwicklung effizienter und leistungsstarker Windenergieanlagen . Nur in wenigen Ländern sind technisches Know-how und gesammelte Erfahrungswerte in so hohem Maße verfügbar wie in Deutschland. Hersteller exportieren und expandieren in die Absatz | die erfolgreiche Entwicklung effizienter und leistungsstarker | Windenergieanlagen | . Nur in wenigen Ländern sind technisches Know-how und gesamm | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| eträger verfügen, sind auf die Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Quellen angewiesen und profitieren vom rasanten Wachstum deutscher Windenergietechnologie. Hersteller von Windenergieanlagen aus der ganzen Welt kaufen Systeme und Komponenten in Deutschland ein. Jahrelange Erfahrung im Betrieb sowie gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit, die Herstellungs- und Betri | en Wachstum deutscher Windenergietechnologie. Hersteller von | Windenergieanlagen | aus der ganzen Welt kaufen Systeme und Komponenten in Deutsch | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| n Treibhausgasen, die den Klimawandel beschleunigen, sowie durch die Risiken der Atomenergie. Umweltschäden und CO₂-Kosten in Cent po kWh Strom nach Energieträger. G Genehmigung von Windenergieanlagen . Windenergieanlagen wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. Die Genehmigungsverfahren und deren Umfang sind abhängig von der Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen. In der R | en in Cent po kWh Strom nach Energieträger. G Genehmigung von | Windenergieanlagen | . Windenergieanlagen wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| e den Klimawandel beschleunigen, sowie durch die Risiken der Atomenergie. Umweltschäden und CO₂-Kosten in Cent po kWh Strom nach Energieträger. G Genehmigung von Windenergieanlagen. Windenergieanlagen wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. Die Genehmigungsverfahren und deren Umfang sind abhängig von der Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen. In der Regel dauert das Verf | rom nach Energieträger. G Genehmigung von Windenergieanlagen. | Windenergieanlagen | wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. Die Genehmigungsverf | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| igung von Windenergieanlagen. Windenergieanlagen wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. Die Genehmigungsverfahren und deren Umfang sind abhängig von der Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen . In der Regel dauert das Verfahren zur Planung und Genehmigung von Windparks mehrere Jahre. Kommunen und die Träger der Regionalplanung können die Genehmigung von Anlagen durch die | deren Umfang sind abhängig von der Anzahl der zu errichtenden | Windenergieanlagen | . In der Regel dauert das Verfahren zur Planung und Genehmigun | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| und notwendigen Formulare für den Genehmigungsantrag nach BImSchG zur Einsicht und zum Download bereit. G Gewerbesteuer – mehr Geld für Kommunen. Das Einkommen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen unterliegt der Gewerbesteuer – somit erwirtschaften Windparks stabile Einnahmen für die Gemeinden. Zusätzlich bringt die Produktion von sauberem Windstrom auch Investitionen und Arb | r – mehr Geld für Kommunen. Das Einkommen aus dem Betrieb von | Windenergieanlagen | unterliegt der Gewerbesteuer – somit erwirtschaften Windparks | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| splätze in die Regionen. Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Neuregelung zur Gewerbesteuerzerlegung. Danach fließen mindestens 70 Prozent der Gewerbesteuer an die Gemeinde, in der die Windenergieanlagen stehen (= Standortgemeinde), und 30 Prozent an die Gemeinde, in der sich die Verwaltung der Betreibergesellschaft befindet. Dies war und ist ein wichtiges Signal für den weiteren Au | tens 70 Prozent der Gewerbesteuer an die Gemeinde, in der die | Windenergieanlagen | stehen (= Standortgemeinde), und 30 Prozent an die Gemeinde, | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| rwaltung der Betreibergesellschaft befindet. Dies war und ist ein wichtiges Signal für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland, denn die Regelung erhöht die Akzeptanz für Windenergieanlagen vor Ort. Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, sich auf einen Zerlegungssatz von bis zu 100 Prozent für die Standortgemeinde zu einigen. In vielen Fällen ist dies auch heute noch e | ie in Deutschland, denn die Regelung erhöht die Akzeptanz für | Windenergieanlagen | vor Ort. Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, sich auf eine | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| comm schleswig-holstein ließ für das Jahr 2011 die regionalökonomischen Effekte der Nutzung von Windenergie im nördlichsten Bundesland analysieren. Hierbei wurde für den Betrieb von Windenergieanlagen eine gesamte Gewerbesteuer von rund 42,2 Millionen Euro ermittelt. Da sich in Schleswig-Holstein nicht nur die Anlagenstandorte befinden, sondern dort zudem viele Betreiberfirmen ih | ten Bundesland analysieren. Hierbei wurde für den Betrieb von | Windenergieanlagen | eine gesamte Gewerbesteuer von rund 42,2 Millionen Euro ermit | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| usgehen, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2011 rund 39 Millionen Euro Gewerbesteuer durch Windenergie eingenommen wurden. H Hindernisbefeuerung – gut zu sehen. Die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Ausschlaggebend für diese Entwicklung sind die Nutzung der höheren Windgeschwindigkeiten | en. H Hindernisbefeuerung – gut zu sehen. Die Errichtung von | Windenergieanlagen | mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern gewinnt in Deuts | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Nutzung der höheren Windgeschwindigkeiten in höheren Luftschichten und der Einsatz größerer Rotordurchmesser. Dadurch nimmt der Anteil der nach Luftverkehrsgesetz zu kennzeichnenden Windenergieanlagen stetig zu. In welcher Form die Anlagen zu kennzeichnen sind, ist seit 2004 über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) festgelegt. | mmt der Anteil der nach Luftverkehrsgesetz zu kennzeichnenden | Windenergieanlagen | stetig zu. In welcher Form die Anlagen zu kennzeichnen sind, | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Maschinenaus verwendet werden. Bei höheren Anlagen kommen weitere Feuer am Turm hinzu. Dadurch fühlen sich Anwohner oftmals gestört. Um die Lichtemissionen an Onshore- und Offshore- Windenergieanlagen zu minimieren und damit auch weiterhin eine hohe Akzeptanz für größere Windenergieanlagen zu gewährleisten, hat der Bundesverband WindEnergie vor Jahren im HIWUSProjekt die Entwickl | mals gestört. Um die Lichtemissionen an Onshore- und Offshore- | Windenergieanlagen | zu minimieren und damit auch weiterhin eine hohe Akzeptanz fü | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| durch fühlen sich Anwohner oftmals gestört. Um die Lichtemissionen an Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen zu minimieren und damit auch weiterhin eine hohe Akzeptanz für größere Windenergieanlagen zu gewährleisten, hat der Bundesverband WindEnergie vor Jahren im HIWUSProjekt die Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes in Auftrag gegeben. Die Studie wurde von der Deuts | eren und damit auch weiterhin eine hohe Akzeptanz für größere | Windenergieanlagen | zu gewährleisten, hat der Bundesverband WindEnergie vor Jahre | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| d diente als Grundlage für Feldversuche. Diese zeigen, dass es mit dem Einsatz neuer, innovativer Technologien möglich ist, die störende Wirkung von Markierungen und Befeuerungen an Windenergieanlagen zu verringern, ohne die Sicherheit des Flugverkehrs und der Seefahrt zu gefährden. Eine effizientere Befeuerung erhöht die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung weiter. Die B | st, die störende Wirkung von Markierungen und Befeuerungen an | Windenergieanlagen | zu verringern, ohne die Sicherheit des Flugverkehrs und der S | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ieren. Und durch den Einsatz von passiven oder aktiven Radarsystemen ist zu 99 Prozent aller Fälle eine Befeuerung des Windrads nicht mehr notwendig. Radarsysteme signalisieren den Windenergieanlagen rechtzeitig, dass ein Flugzeug im Anflug ist. Nach diesem Signal schaltet das Windrad automatisch die Befeuerung an. Nach zahlreichen Testläufen ist mit dem regulären Einsatz einer | indrads nicht mehr notwendig. Radarsysteme signalisieren den | Windenergieanlagen | rechtzeitig, dass ein Flugzeug im Anflug ist. Nach diesem Sig | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| n eine bedarfsgerechte Befeuerung (z. B. aus Kostengründen) nicht einsetzbar ist, lässt sich die Belastung der Anwohner schon heute durch eine Synchronschaltung der Befeuerung aller Windenergieanlagen im Park sowie durch eine Anpassung der Leuchtstärke an die Sichtverhältnisse reduzieren. I Infraschall – das harmlose Schreckgespenst. Infraschall (Schall mit sehr niedrigen Freque | schon heute durch eine Synchronschaltung der Befeuerung aller | Windenergieanlagen | im Park sowie durch eine Anpassung der Leuchtstärke an die Si | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ungen und Meeresbrandungen gibt es auch eine Vielzahl technischer Infraschallquellen, wie Heizungs- und Klimaanlagen, Kompressoren und Verkehrsmittel. Um etwaige Störungen durch von Windenergieanlagen verursachte tieffrequente Schallemissionen zu untersuchen, wurden bereits im Jahr 2008 umfangreiche Messungen an Häusern mit einem geringen Abstand (ca. 0,5 km) zu einer 5-MW-Winden | mpressoren und Verkehrsmittel. Um etwaige Störungen durch von | Windenergieanlagen | verursachte tieffrequente Schallemissionen zu untersuchen, wu | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| und einem Schalldruckpegel von weniger als 130 Dezibel, für den menschlichen Organismus keinerlei negative Auswirkungen hat. Weiteren unabhängigen Messungen zufolge erreicht der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall selbst im Nahbereich bei Weitem nicht diese Werte und kann daher vom Menschen weder gehört noch auf eine andere Weise wahrgenommen werden. Natürliche Infraschal | hat. Weiteren unabhängigen Messungen zufolge erreicht der von | Windenergieanlagen | erzeugte Infraschall selbst im Nahbereich bei Weitem nicht di | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ft zum Opfer. Weitere Auswirkungen sind die Umsiedlung ganzer Ortschaften und ein Absinken des Grundwasserspiegels. Der Einfluss der Windturbinen ist dagegen vergleichsweise gering. Windenergieanlagen stehen im Gegensatz zum Braunkohleabbau für Nachhaltigkeit und Erneuerbarkeit. Sie sichern Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus dem Ausland. Damit die Energiegewinnung aus Win | Einfluss der Windturbinen ist dagegen vergleichsweise gering. | Windenergieanlagen | stehen im Gegensatz zum Braunkohleabbau für Nachhaltigkeit un | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| rbeitet und forscht die Branche an technischen Innovationen und Konzepten zum Beispiel zur Geräuschverminderung oder zur Minimierung der Wirkung von Markierungen und Befeuerungen an Windenergieanlagen . Zudem gibt es in der Regional- und Flächennutzungsplanung ausreichend Instrumente, um den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz unter Beteiligung der Bevölkerung Rechnung zu tr | Minimierung der Wirkung von Markierungen und Befeuerungen an | Windenergieanlagen | . Zudem gibt es in der Regional- und Flächennutzungsplanung au | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| und Flächennutzungsplanung ausreichend Instrumente, um den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz unter Beteiligung der Bevölkerung Rechnung zu tragen (siehe auch Genehmigung von Windenergieanlagen ). Eine Umfrage von TNS Emnid im Oktober 2014 ergab, dass 61 Prozent der Bürger Windenergieanlagen in der Umgebung des eigenen Wohnortes befürworten. Mit Vorerfahrung steigt diese Ak | er Bevölkerung Rechnung zu tragen (siehe auch Genehmigung von | Windenergieanlagen | ). Eine Umfrage von TNS Emnid im Oktober 2014 ergab, dass 61 P | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| tz unter Beteiligung der Bevölkerung Rechnung zu tragen (siehe auch Genehmigung von Windenergieanlagen). Eine Umfrage von TNS Emnid im Oktober 2014 ergab, dass 61 Prozent der Bürger Windenergieanlagen in der Umgebung des eigenen Wohnortes befürworten. Mit Vorerfahrung steigt diese Akzeptanz sogar auf 74 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass der erwartete Einfluss von Windenergiean | n TNS Emnid im Oktober 2014 ergab, dass 61 Prozent der Bürger | Windenergieanlagen | in der Umgebung des eigenen Wohnortes befürworten. Mit Vorerf | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| nergieanlagen in der Umgebung des eigenen Wohnortes befürworten. Mit Vorerfahrung steigt diese Akzeptanz sogar auf 74 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass der erwartete Einfluss von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild in vielen Fällen durch eine von Vorurteilen behaftete Angst unerfahrener Anwohner mitbestimmt wird. Einige Windparkplaner beugen diesen Ängsten bereits im Pl | ozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass der erwartete Einfluss von | Windenergieanlagen | auf das Landschaftsbild in vielen Fällen durch eine von Vorur | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| mitbestimmt wird. Einige Windparkplaner beugen diesen Ängsten bereits im Planungsprozess vor: Durch Fotosimulationen können sie den Anwohnern zeigen, welchen Einfluss die geplanten Windenergieanlagen auf die Umgebung tatsächlich ausüben – meist ist dieser geringer als zuvor befürchtet. Seit einigen Jahren leistet auch das Repowering einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des | nnen sie den Anwohnern zeigen, welchen Einfluss die geplanten | Windenergieanlagen | auf die Umgebung tatsächlich ausüben – meist ist dieser gerin | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| g tatsächlich ausüben – meist ist dieser geringer als zuvor befürchtet. Seit einigen Jahren leistet auch das Repowering einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des Einflusses von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild. Die Anlagen sind zumeist zwar höher, wirken allerdings aufgrund einer niedrigeren Drehzahl der Rotoren weniger hektisch als ihre Vorgänger. Da Repowering zu | einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des Einflusses von | Windenergieanlagen | auf das Landschaftsbild. Die Anlagen sind zumeist zwar höher, | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| edrigeren Drehzahl der Rotoren weniger hektisch als ihre Vorgänger. Da Repowering zudem eine höhere Nennleistung bedeutet, werden im Windpark zum Erreichen desselben Ertrags weniger Windenergieanlagen benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen. Moderne Windenergieanlagen arbeiten mit mäßigen Rotordrehzahlen und sind dabei äußerst effektiv. Die größten Anlagen haben eine Spitzen | t, werden im Windpark zum Erreichen desselben Ertrags weniger | Windenergieanlagen | benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen. Moderne Windene | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ch als ihre Vorgänger. Da Repowering zudem eine höhere Nennleistung bedeutet, werden im Windpark zum Erreichen desselben Ertrags weniger Windenergieanlagen benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen . Moderne Windenergieanlagen arbeiten mit mäßigen Rotordrehzahlen und sind dabei äußerst effektiv. Die größten Anlagen haben eine Spitzenleistung von mehr als 7,5 MW. Durch intensive | Ertrags weniger Windenergieanlagen benötigt. L Leistung der | Windenergieanlagen | . Moderne Windenergieanlagen arbeiten mit mäßigen Rotordrehzah | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| powering zudem eine höhere Nennleistung bedeutet, werden im Windpark zum Erreichen desselben Ertrags weniger Windenergieanlagen benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen. Moderne Windenergieanlagen arbeiten mit mäßigen Rotordrehzahlen und sind dabei äußerst effektiv. Die größten Anlagen haben eine Spitzenleistung von mehr als 7,5 MW. Durch intensive Forschung und Entwicklung k | anlagen benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen. Moderne | Windenergieanlagen | arbeiten mit mäßigen Rotordrehzahlen und sind dabei äußerst e | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| hlen und sind dabei äußerst effektiv. Die größten Anlagen haben eine Spitzenleistung von mehr als 7,5 MW. Durch intensive Forschung und Entwicklung konnte die Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen an Land seit Beginn der Neunzigerjahre mehr als verzehnfacht werden. Die erstaunliche Lernkurve der Windenergie spiegeln auch die Neuinstallationen wider: Wurden im Jahr 2014 Winden | e Forschung und Entwicklung konnte die Leistungsfähigkeit von | Windenergieanlagen | an Land seit Beginn der Neunzigerjahre mehr als verzehnfacht | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| nlagen an Land seit Beginn der Neunzigerjahre mehr als verzehnfacht werden. Die erstaunliche Lernkurve der Windenergie spiegeln auch die Neuinstallationen wider: Wurden im Jahr 2014 Windenergieanlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von rund 2.700 kW installiert, war der Leistungsdurchschnitt der Turbinen zehn Jahre zuvor noch um rund 1.000 kW geringer. Auch Rotordurchmesse | piegeln auch die Neuinstallationen wider: Wurden im Jahr 2014 | Windenergieanlagen | mit einer durchschnittlichen Leistung von rund 2.700 kW insta | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ht der Stromversorgung von rund 2.600 Haushalten. Die weltweit größte Onshore-Anlage produziert mit rund 20 Mio. Kilowattstunden Strom für bis zu 4.800 Haushalte. Auf hoher See sind Windenergieanlagen mitunter noch größer. Die leistungsstärksten Offshore-Windturbinen haben mittlerweile Nennleistungen von bis zu 8 Megawatt. Somit kann ein Windpark bereits heute eine ganze Kleinsta | tstunden Strom für bis zu 4.800 Haushalte. Auf hoher See sind | Windenergieanlagen | mitunter noch größer. Die leistungsstärksten Offshore-Windtur | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| al („Strom-Landstraße“). Das Niederspannungsnetz („Strom-Ortsstraße“) liefert die elektrische Energie schließlich lokal an Endverbraucher und kleine Stromabnehmer. Der Anschluss von Windenergieanlagen findet überwiegend auf der Mittel- und Hochspannungsebene – also in den Verteilnetzen – statt: Über 95 Prozent der Winderzeugung (Netto-Nennleistung Ende 2014: 38 GW) sind am Vertei | an Endverbraucher und kleine Stromabnehmer. Der Anschluss von | Windenergieanlagen | findet überwiegend auf der Mittel- und Hochspannungsebene – a | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Degressionsstufen sowohl dem Koalitionsvertrag aus dem November 2013 als auch zuvor zugesagten Planungssicherheiten für die Offshore-Branche widersprechen. Die Anfangsvergütung für Windenergieanlagen auf See beträgt 15,4 Cent je Kilowattstunde und wird in den ersten zwölf Jahren ab Inbetriebnahme gezahlt. Die Grundvergütung liegt anschließend bei 3,9 Cent pro Kilowattstunde. Die | die Offshore-Branche widersprechen. Die Anfangsvergütung für | Windenergieanlagen | auf See beträgt 15,4 Cent je Kilowattstunde und wird in den e | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| t einem Stromanteil von rund 9 Prozent macht die Windenergie aktuell mehr als ein Drittel des gesamten Erneuerbaren Stroms in Deutschland aus. Im Jahr 2014 produzierten circa 24.900 Windenergieanlagen an Land sauberen Strom mit einer installierten Leistung von über 38.000 Megawatt. Neben der Anzahl der Windräder ist insbesondere auch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Anlagen i | ms in Deutschland aus. Im Jahr 2014 produzierten circa 24.900 | Windenergieanlagen | an Land sauberen Strom mit einer installierten Leistung von ü | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| e-Windenergie. Die Leistungsfähigkeit der Windenergie an Land wird nicht nur durch die Masse des eingespeisten Stroms, sondern insbesondere auch durch ihre geringen Kosten deutlich. Windenergieanlagen an Land produzieren schon heute günstigeren Strom als fossile Kraftwerksneubauten. Bezieht man externe Kosten in die Betrachtung mit ein, ist Onshore-Windenergie die günstigste verf | ondern insbesondere auch durch ihre geringen Kosten deutlich. | Windenergieanlagen | an Land produzieren schon heute günstigeren Strom als fossile | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Bezieht man externe Kosten in die Betrachtung mit ein, ist Onshore-Windenergie die günstigste verfügbare Energiequelle – auch unter den Erneuerbaren. Gegenwärtig stehen die meisten Windenergieanlagen in den nord- und mitteldeutschen Bundesländern. Die Spitzenreiter bei der installierten Leistung sind Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Eine Studie | – auch unter den Erneuerbaren. Gegenwärtig stehen die meisten | Windenergieanlagen | in den nord- und mitteldeutschen Bundesländern. Die Spitzenre | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| de bei. In Deutschland sind es mittlerweile rund 9 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Bis 2030 sind hierzulande nach Berechnungen des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) moderne Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 63 Gigawatt an Land und 16 Gigawatt auf hoher See realistisch. Diese werden dann im Jahr rund 200 Milliarden Kilowattstunden grünen Strom liefer | echnungen des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) moderne | Windenergieanlagen | mit einer installierten Leistung von 63 Gigawatt an Land und | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| auf hoher See realistisch. Diese werden dann im Jahr rund 200 Milliarden Kilowattstunden grünen Strom liefern. So kann schon in einem Jahrzehnt jede vierte Kilowattstunde Strom von Windenergieanlagen produziert werden. Das Fraunhofer IWES ermittelte im Frühjahr 2012 die vorhandenen Potenziale der Windenergie an Land in Deutschland. Die Studie zeigt, dass ca. 8 Prozent der Fläche | schon in einem Jahrzehnt jede vierte Kilowattstunde Strom von | Windenergieanlagen | produziert werden. Das Fraunhofer IWES ermittelte im Frühjahr | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| e der Ort Feldheim in Brandenburg oder die dänische Insel Samsø. Häufig geschieht der Ausbau gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort (Bürgerbeteiligung). R Recycling von Windenergieanlagen . Moderne Windräder lassen sich fast vollständig verwerten. Die derzeitige Recyclingquote liegt bei 80 bis 90 Prozent der Gesamtanlage. Die besten Entwicklungsmöglichkeiten bietet di | en und Bürgern vor Ort (Bürgerbeteiligung). R Recycling von | Windenergieanlagen | . Moderne Windräder lassen sich fast vollständig verwerten. Di | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| n zerkleinert. Nach einer thermischen Verwertung werden die Glasfaserbestandteile dann in Zementmischungen wiederverwertet. Ab dem Jahr 2020 wird im Zuge des vermehrten Rückbaus von Windenergieanlagen die Zahl der zu entsorgenden Rotorblätter steigen. R Regionale Wirtschaftsimpulse – Gewinn für alle. Gute regenerative Projekte lassen alle Seiten profitieren: die Betreiber der An | et. Ab dem Jahr 2020 wird im Zuge des vermehrten Rückbaus von | Windenergieanlagen | die Zahl der zu entsorgenden Rotorblätter steigen. R Regiona | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| rch die Vielzahl der Akteure und den dezentralen Charakter der Stromerzeugung fließt die von der Windenergie erbrachte Wertschöpfung direkt in die Regionen. Beim Bau und Betrieb der Windenergieanlagen entstehen Arbeitsplätze. Im Falle von Bürgerwindparks gehen Aufträge für Wegebau, Fundamente oder Service-Dienstleistungen häufig an regional ansässige Firmen. Landwirtschaftliche B | ertschöpfung direkt in die Regionen. Beim Bau und Betrieb der | Windenergieanlagen | entstehen Arbeitsplätze. Im Falle von Bürgerwindparks gehen A | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| durchgeführten Studie des DIW Econ die öffentliche Hand im Jahr 2012 mit 3,39 Milliarden Euro jährlich von Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen allein durch die Herstellung von Windenergieanlagen . Die weiter wachsende Windbranche ordnet sich mit einem gesamten Wertschöpfungseffekt von 14,48 Mrd. Euro im Branchenmittelfeld der Wertschöpfung der deutschen Wirtschaft ein. Einig | Sozialversicherungseinnahmen allein durch die Herstellung von | Windenergieanlagen | . Die weiter wachsende Windbranche ordnet sich mit einem gesam | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| teinnahmen und Betriebsausgaben verbleiben jährlich bis zu 30 Millionen Euro in den beiden Landkreisen. R Repowering – Windenergie an Land. Repowering bezeichnet den Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere und effizientere Anlagen. Insbesondere in Bundesländern mit Windenergienutzung der ersten Stunde sind viele Anlagen in die Jahre gekommen. Hier besteht | Windenergie an Land. Repowering bezeichnet den Ersatz älterer | Windenergieanlagen | durch neue, leistungsstärkere und effizientere Anlagen. Insbe | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ene Standorte können mithilfe einer sorgfältigen Neuplanung sowie der neuesten Anlagentechnik effizient genutzt und Planungsfehler aus der Vergangenheit können behoben werden. Große Windenergieanlagen mit moderner Technik verfügen zudem über deutlich geringere Drehzahlen und wirken so optisch verträglicher als die schnell drehenden Rotoren älterer Anlagen. Die Anzahl der Umdrehun | ungsfehler aus der Vergangenheit können behoben werden. Große | Windenergieanlagen | mit moderner Technik verfügen zudem über deutlich geringere D | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| schnell drehenden Rotoren älterer Anlagen. Die Anzahl der Umdrehungen pro Minute hat sich im Laufe der Jahre von 40 bis 60 auf weniger als 20 verringert. Zudem lassen sich modernere Windenergieanlagen leichter ins Netz integrieren, denn sie speisen konstantere und größere Mengen Strom ein. Einen weiteren technischen Fortschritt gibt es bei der Verringerung der Schall- und Lärmbel | 60 auf weniger als 20 verringert. Zudem lassen sich modernere | Windenergieanlagen | leichter ins Netz integrieren, denn sie speisen konstantere u | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ourcenschonung. Seltene Erden, ohne die die Herstellung von Smartphones, Flachbildschirmen und Energiesparlampen undenkbar wäre, werden u. a. auch zur Produktion von Hybridautos und Windenergieanlagen verwendet. Auf den internationalen Rohstoffmärkten sehen sich Unternehmen zunehmend mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach diesen Rohstoffen konfrontiert. Nicht nur deshalb ve | ar wäre, werden u. a. auch zur Produktion von Hybridautos und | Windenergieanlagen | verwendet. Auf den internationalen Rohstoffmärkten sehen sich | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| alen Rohstoffmärkten sehen sich Unternehmen zunehmend mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach diesen Rohstoffen konfrontiert. Nicht nur deshalb verzichten einige Hersteller von Windenergieanlagen inzwischen auf den Gebrauch von Seltenen Erden wie Neodym. Die globale Vormachtstellung beim Export der Seltenen Erden hat nach wie vor China: Insgesamt 92 Prozent der Weltmarktprod | frontiert. Nicht nur deshalb verzichten einige Hersteller von | Windenergieanlagen | inzwischen auf den Gebrauch von Seltenen Erden wie Neodym. Di | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| n demgegenüber zuletzt jährlich Energieimporte im Wert von rund 10 Milliarden Euro vermeiden helfen. Sie sind zudem unerschöpflich und bundesweit dezentral verfügbar. R Rückbau von Windenergieanlagen . Die gewöhnliche Betriebsdauer von Windenergieanlagen ist ausgelegt auf 20 Jahre, kann jedoch bei Vorlage eines Standsicherheitsnachweises auch verlängert werden. Nach Ablauf dieser | schöpflich und bundesweit dezentral verfügbar. R Rückbau von | Windenergieanlagen | . Die gewöhnliche Betriebsdauer von Windenergieanlagen ist aus | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| von rund 10 Milliarden Euro vermeiden helfen. Sie sind zudem unerschöpflich und bundesweit dezentral verfügbar. R Rückbau von Windenergieanlagen. Die gewöhnliche Betriebsdauer von Windenergieanlagen ist ausgelegt auf 20 Jahre, kann jedoch bei Vorlage eines Standsicherheitsnachweises auch verlängert werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss die Anlage abgebaut, entsorgt und das Grund | bau von Windenergieanlagen. Die gewöhnliche Betriebsdauer von | Windenergieanlagen | ist ausgelegt auf 20 Jahre, kann jedoch bei Vorlage eines Sta | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| e gibt es zwei Schallquellen: zum einen die mechanischen Bauteile wie Getriebe und Generator, zum anderen entsteht durch die Bewegung des Rotors aerodynamischer Schall. Beim Bau von Windenergieanlagen müssen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens umfassende baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Ein wichtiger Abschnitt bei der Genehmigung von WEA findet bereits in der Pla | die Bewegung des Rotors aerodynamischer Schall. Beim Bau von | Windenergieanlagen | müssen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens umfassende baur | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ihnen richtet sich der Abstand zur nächsten Wohnbebauung. Für eine Baugenehmigung ist die Einhaltung dieser Werte durch ein Gutachten nachzuweisen. Grundsätzlich produzieren moderne Windenergieanlagen weit weniger Lärm als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie sind besser schallgedämmt und besitzen schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 10 | ein Gutachten nachzuweisen. Grundsätzlich produzieren moderne | Windenergieanlagen | weit weniger Lärm als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| rgerufene gleichmäßige Rauschen nicht mehr wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergieanlagen erheblich. Besucher von Windparks sind häufig überrascht, wie leise die Anlagen wirklich sind. Hierzu ein Vergleich: Befindet man sich mit 200 Metern Abstand neben einer modernen Wi | ärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von | Windenergieanlagen | erheblich. Besucher von Windparks sind häufig überrascht, wie | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| effekt“ – Lichtreflexe an den Rotorblättern – heute keine Rolle mehr, denn schon lange werden die Rotorflächen mit matten, nicht reflektierenden Farben gestrichen. S Sicherheit von Windenergieanlagen . Windenergieanlagen sind heute im Durchschnitt zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, sie stehen also wegen technischer Mängel nur etwa sieben Tage im Jahr still. Die Stillstandszeite | n, nicht reflektierenden Farben gestrichen. S Sicherheit von | Windenergieanlagen | . Windenergieanlagen sind heute im Durchschnitt zu 98,5 Prozen | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| xe an den Rotorblättern – heute keine Rolle mehr, denn schon lange werden die Rotorflächen mit matten, nicht reflektierenden Farben gestrichen. S Sicherheit von Windenergieanlagen. Windenergieanlagen sind heute im Durchschnitt zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, sie stehen also wegen technischer Mängel nur etwa sieben Tage im Jahr still. Die Stillstandszeiten bei Großkraftwerke | nden Farben gestrichen. S Sicherheit von Windenergieanlagen. | Windenergieanlagen | sind heute im Durchschnitt zu 98,5 Prozent technisch verfügba | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| benso wie die genehmigende Behörde verlangt sie umfangreiche und regelmäßige Prüfungen und Sicherheitschecks. Im Rahmen der Baugenehmigung legt die Genehmigungsbehörde fest, wie oft Windenergieanlagen von Sachverständigen geprüft werden müssen. Die „wiederkehrende Prüfung“ erfolgt alle zwei bis vier Jahre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richt | der Baugenehmigung legt die Genehmigungsbehörde fest, wie oft | Windenergieanlagen | von Sachverständigen geprüft werden müssen. Die „wiederkehren | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| fest, wie oft Windenergieanlagen von Sachverständigen geprüft werden müssen. Die „wiederkehrende Prüfung“ erfolgt alle zwei bis vier Jahre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der Praxis erhalten Windenergieanlagen auf dieser Basis eine Typenprü- fung von Zerti | wei bis vier Jahre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von | Windenergieanlagen | ist die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Insti | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| erständigen geprüft werden müssen. Die „wiederkehrende Prüfung“ erfolgt alle zwei bis vier Jahre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der Praxis erhalten Windenergieanlagen auf dieser Basis eine Typenprü- fung von Zertifizierungsinstitutionen. Die Typenzertifiz | Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richtlinie für | Windenergieanlagen | des Deutschen Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der Pra | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| hre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der Praxis erhalten Windenergieanlagen auf dieser Basis eine Typenprü- fung von Zertifizierungsinstitutionen. Die Typenzertifizierung umfasst drei Elemente: die Prüfung der Konstruktionsunterlagen, die Bewertung der Hers | n Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der Praxis erhalten | Windenergieanlagen | auf dieser Basis eine Typenprü- fung von Zertifizierungsinsti | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| tmöglich vorgesorgt. Zudem sind die Anlagen in der Regel mit einer Fernüberwachung ausgestattet und können von einer Leitstelle aus heruntergeregelt werden. Zusätzlich werden an den Windenergieanlagen laufend Umweltmesswerte wie z. B. die Temperatur analysiert. Steigt sie im Maschinenhaus aufgrund eines Defekts plötzlich an, kann der Leitstand eingreifen, wenn die Anlage sich nic | tstelle aus heruntergeregelt werden. Zusätzlich werden an den | Windenergieanlagen | laufend Umweltmesswerte wie z. B. die Temperatur analysiert. | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| tzlich an, kann der Leitstand eingreifen, wenn die Anlage sich nicht selbst herunterfährt. Durch bestimmte Wetterlagen kann es zur Vereisung der Rotorblätter kommen, weshalb moderne Windenergieanlagen heute verpflichtend mit effektiven Schutzmaßnahmen ausgerüstet sind. Dabei gibt es verschiedene Methoden, um der Gefahr von Eisabwurf durch eine Windenergieanlage vorzubeugen: Die M | ann es zur Vereisung der Rotorblätter kommen, weshalb moderne | Windenergieanlagen | heute verpflichtend mit effektiven Schutzmaßnahmen ausgerüste | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| hnischen Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (VDE-AR-N 4120)“. In § 9 (1) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist verankert, dass neue Windenergieanlagen fernsteuerbar sein müssen und man jederzeit ihre tatsächliche Einspeisung abrufen kann. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem Jahr 2017 gelten verminderte Anforderungen, die in der | 1) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist verankert, dass neue | Windenergieanlagen | fernsteuerbar sein müssen und man jederzeit ihre tatsächliche | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ihre tatsächliche Einspeisung abrufen kann. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem Jahr 2017 gelten verminderte Anforderungen, die in der Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV) geregelt sind. Die SDLWindV regelt auch den für einen Übergangszeitraum gewährten Systemdienstleistungsbonus. Für die technischen Spezifikationen zu den jeweiligen System | rungen, die in der Verordnung zu Systemdienstleistungen durch | Windenergieanlagen | (SDLWindV) geregelt sind. Die SDLWindV regelt auch den für ei | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| n Code. Ausblick Die Erneuerbaren Energien sind zu einer systemrelevanten Größe geworden und müssen daher einen Teil der Aufgaben konventioneller Erzeuger perspektivisch übernehmen. Windenergieanlagen können heute schon zur Spannungs- und Frequenzhaltung beitragen. Zukünftig ist insbesondere die Schaffung von Märkten zur Bereitstellung von Systemdienstleistungen durch Erneuerbare | Aufgaben konventioneller Erzeuger perspektivisch übernehmen. | Windenergieanlagen | können heute schon zur Spannungs- und Frequenzhaltung beitrag | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ind nicht mehr als 59 Prozent der Leistung entnommen werden. Ziel der Entwicklungsingenieure ist ein optimaler Wirkungsgrad. Gegenwärtig liegt dieser bei knapp unter 50 Prozent. Bei Windenergieanlagen steht jedoch nicht die maximale Leistung, sondern der höchste Energieertrag im Fokus. Hierfür muss sich die Anlage den wechselnden Windbedingungen schnell anpassen können. Durch die | rad. Gegenwärtig liegt dieser bei knapp unter 50 Prozent. Bei | Windenergieanlagen | steht jedoch nicht die maximale Leistung, sondern der höchste | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Sturmregelungssoftware und Netzanbindungssysteme, sorgen für einen sicheren, störungsfreien Betrieb und eine optimale Netzintegration. Auch die Netzstabilität wird inzwischen durch Windenergieanlagen aufrechterhalten. Mit dem neuen EEG wurde gesetzlich vorgeschrieben, was die meisten modernen Anlagen bereits erfüllen: die technischen Anforderungen der Systemdienstleistung. Diese | etzintegration. Auch die Netzstabilität wird inzwischen durch | Windenergieanlagen | aufrechterhalten. Mit dem neuen EEG wurde gesetzlich vorgesch | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| n Germany ihre Innovationsfähigkeit im wachsenden internationalen Wettbewerb unter Beweis stellen. T Technik – wie funktioniert ein Windrad? Windkrafttechnik: Eine saubere Leistung Windenergieanlagen sind moderne Kraftwerke. Sie funktionieren nach einem einfachen Prinzip. Die Rotorblätter wandeln die Bewegungsenergie des Windes in eine Drehbewegung, und diese wandelt ein Generat | tioniert ein Windrad? Windkrafttechnik: Eine saubere Leistung | Windenergieanlagen | sind moderne Kraftwerke. Sie funktionieren nach einem einfach | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| speisung zu gewährleisten. Bei modernen Anlagen verhindert eine sanfte Sturmabschaltung, dass die Leistung abrupt abbricht. Dies vermeidet Störungen im Netz. Leistungsregulierung Um Windenergieanlagen vor Überlast zu schützen und eine gleichmäßige Stromabgabe zu gewährleisten, muss bei Windgeschwindigkeiten über der Nennwindgeschwindigkeit ein Teil der Leistung gedrosselt werden. | ht. Dies vermeidet Störungen im Netz. Leistungsregulierung Um | Windenergieanlagen | vor Überlast zu schützen und eine gleichmäßige Stromabgabe zu | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| enlos verstellen. Dies verringert den Auftrieb, so dass auch bei hohen Windgeschwindigkeiten die Leistungsabgabe des Rotors ab der Nennleistung konstant bleibt. Windnachführung Alle Windenergieanlagen mit einem horizontal gelagerten Rotor müssen immer nach der Windrichtung ausgerichtet werden, um die Windkraft optimal nutzen zu können. Grundsätzlich wird zwischen passiven Systeme | ors ab der Nennleistung konstant bleibt. Windnachführung Alle | Windenergieanlagen | mit einem horizontal gelagerten Rotor müssen immer nach der W | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| einen Umrichter fließen. Die Realisierung erfordert jedoch einen Schleifringläufer, der mit höherem Wartungsaufwand verbunden ist. Drehzahlvariable Generatorsysteme sind für moderne Windenergieanlagen die bevorzugte Konzeption. Anlage ohne Getriebe: Anemometer, Steuerelektronik, Motoren für die Windrichtungsnachführung, (Ring-) Generator, Scheibenbremse und Rotorblatt. T Touris | unden ist. Drehzahlvariable Generatorsysteme sind für moderne | Windenergieanlagen | die bevorzugte Konzeption. Anlage ohne Getriebe: Anemometer, | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| , Steuerelektronik, Motoren für die Windrichtungsnachführung, (Ring-) Generator, Scheibenbremse und Rotorblatt. T Tourismus – voller Energie und Weitblick. Kritiker behaupten, dass Windenergieanlagen einen Eingriff in die Landschaft darstellen. Sie befürchten, dass besonders die Küsten Deutschlands, die zu den beliebtesten Urlaubsregionen zählen, durch Offshore-Windparks zukünft | smus – voller Energie und Weitblick. Kritiker behaupten, dass | Windenergieanlagen | einen Eingriff in die Landschaft darstellen. Sie befürchten, | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Küsten Deutschlands, die zu den beliebtesten Urlaubsregionen zählen, durch Offshore-Windparks zukünftig von abnehmenden Besucherzahlen betroffen sein werden. Umfragen zeigen jedoch: Windenergieanlagen haben ein positives Image und können zu einem ökologisch sinnvollen Tourismus beitragen. Sie symbolisieren Innovation, Zukunftsorientierung und Nachhaltigkeit. Für einige Gemeinden | Besucherzahlen betroffen sein werden. Umfragen zeigen jedoch: | Windenergieanlagen | haben ein positives Image und können zu einem ökologisch sinn | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| e meisten Urlauber befürworten, wenn ihr Ferienort aktiven Umweltschutz praktiziert. Informationsangebote über die Erneuerbaren Energien verbunden mit Besichtigungstouren zu und auf Windenergieanlagen bereichern inzwischen an immer mehr Ferienorten das touristische Angebot. Dies zeigt: Die aktive Einbindung von Windprojekten in Tourismuskonzepte hat begonnen. So findet sich beisp | erbaren Energien verbunden mit Besichtigungstouren zu und auf | Windenergieanlagen | bereichern inzwischen an immer mehr Ferienorten das touristis | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| spiel Blavand (Windpark Horns Rev) oder Nysted. Hier sind die Übernachtungszahlen und die Preise für Ferienhäuser seit Bau des küstennahen Offshore-Windparks Nysted sogar gestiegen. Windenergieanlagen sind sichtbare Zeichen des Klimaschutzes und des ökologischen Fortschritts. Der Behauptung, sie hätten signifikante negative Auswirkungen auf den Tourismus in der Region, stehen Erg | au des küstennahen Offshore-Windparks Nysted sogar gestiegen. | Windenergieanlagen | sind sichtbare Zeichen des Klimaschutzes und des ökologischen | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| d Bäderforschung in Nordeuropa (NIT) mit über 6.000 Befragten, dass keinerlei Zusammenhang zu den Übernachtungszahlen in Urlaubsorten besteht. Nur wenige Befragte gaben an, dass sie Windenergieanlagen als störend wahrnehmen. Mehr als 98 Prozent der Gäste würden ihren Urlaub auch zukünftig an Orten verbringen, an denen saubere Energie aus Wind gewonnen wird. U Umweltverbände: Win | Urlaubsorten besteht. Nur wenige Befragte gaben an, dass sie | Windenergieanlagen | als störend wahrnehmen. Mehr als 98 Prozent der Gäste würden | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| von Systemdienstleistungen. Dieser Bonus sowie auch ein Bonus für das Repowering von Altanlagen und eine Prämie für das Management der eigenen Stromvermarktung entfallen nun. Welche Windenergieanlagen gemäß EEG 2014 vergütet werden, wird durch den sogenannten Stichtag festgelegt. Alle Anlagen, die vor dem 22. Januar 2014 genehmigt oder zugelassen wurden und vor dem 1. Januar 2015 | Management der eigenen Stromvermarktung entfallen nun. Welche | Windenergieanlagen | gemäß EEG 2014 vergütet werden, wird durch den sogenannten St | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| sein werden. Viel Strom, geringe Förderung Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, wird den Anlagenbetreibern ein fester Preis für die Einspeisung ihres Stroms garantiert. Windenergieanlagen an Land erzeugen rund 42 % des Ökostroms, benötigen dafür aber nur 19 % der gesamten Förderung. Seit der Novellierung des EEG 2014 wird im Gesetzestext vom „anzulegenden Wert" anst | ein fester Preis für die Einspeisung ihres Stroms garantiert. | Windenergieanlagen | an Land erzeugen rund 42 % des Ökostroms, benötigen dafür abe | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ürgerbeteiligung an Windparks dar. V Vogel- und Fledermausschutz – Langzeitstudien geben Sicherheit. 20 Jahre Forschung zeigen eindeutig: Vögel kollidieren nicht in großer Zahl mit Windenergieanlagen . Auch eine langfristige Beeinträchtigung des Verhaltens der Vögel ist nicht zu beobachten. Die größte Gefahr für die Artenvielfalt geht vom Klimawandel aus. Zudem stellen andere men | zeigen eindeutig: Vögel kollidieren nicht in großer Zahl mit | Windenergieanlagen | . Auch eine langfristige Beeinträchtigung des Verhaltens der V | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| l aus. Zudem stellen andere menschliche Eingriffe in den Lebensraum der Vögel – wie Gebäude oder der Straßenverkehr – eine weitaus größere Gefahr dar. Bei der Wahl der Standorte für Windenergieanlagen bleiben bedeutende Vogelbrut- und -rastgebiete grundsätzlich außen vor. Im Laufe jedes Verfahrens zur Standortfindung und Genehmigung von Windenergieanlagen werden innerhalb der nat | ne weitaus größere Gefahr dar. Bei der Wahl der Standorte für | Windenergieanlagen | bleiben bedeutende Vogelbrut- und -rastgebiete grundsätzlich | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| r Wahl der Standorte für Windenergieanlagen bleiben bedeutende Vogelbrut- und -rastgebiete grundsätzlich außen vor. Im Laufe jedes Verfahrens zur Standortfindung und Genehmigung von Windenergieanlagen werden innerhalb der naturschutzrechtlichen Prüfungen außerdem die Auswirkungen von Windturbinen auf die Lebensräume und Durchzugsgebiete von Vögeln beurteilt. Nahezu jedes Projekt | aufe jedes Verfahrens zur Standortfindung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | werden innerhalb der naturschutzrechtlichen Prüfungen außerde | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ersucht, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln, die das Unfallrisiko bestmöglich minimieren. Die Flughö- hen von Zugvögeln liegen generell bei rund 500 Meter, also weit über den Windenergieanlagen . Sollten sich die Anlagen dennoch in nachweislichen Zugkorridoren befinden, können diese bei bestimmten Wetterlagen oder Situationen, die die Tiere in die Nähe der Anlagen bringen, | vögeln liegen generell bei rund 500 Meter, also weit über den | Windenergieanlagen | . Sollten sich die Anlagen dennoch in nachweislichen Zugkorrid | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| rundsätzlich werden die Windparks jedoch umflogen oder die Vögel weichen kleinräumig aus. Bei diversen Vogelarten wurden vereinzelt sogar verstärkte Brutaktivitäten in der Nähe von Windenergieanlagen festgestellt. So stieg seit 1990 beispielsweise parallel zum Ausbau der Windenergie an Land die Seeadlerpopulation deutlich an, und das insbesondere innerhalb Niedersachsens, Schles | n vereinzelt sogar verstärkte Brutaktivitäten in der Nähe von | Windenergieanlagen | festgestellt. So stieg seit 1990 beispielsweise parallel zum | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| u der Windenergie an Land die Seeadlerpopulation deutlich an, und das insbesondere innerhalb Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Brandenburgs – den Bundesländern mit den meisten Windenergieanlagen . Auch lokale Fledermauspopulationen – insbesondere hochfliegende Arten wie der Abendsegler – werden in Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Jedoch gilt es hier erhebl | olsteins und Brandenburgs – den Bundesländern mit den meisten | Windenergieanlagen | . Auch lokale Fledermauspopulationen – insbesondere hochfliege | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| em die Möglichkeit einer „Nachjustierung“ weniger geeigneter Standorte. Durch die zwanzigjährige Erfahrung der Branche und die inzwischen sehr umfangreiche Prüfung der Einflüsse von Windenergieanlagen auf ihre Umwelt kann jedes Projekt individuell und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzbehörden Vogelschutz und Klimaschutz miteinander vereinen. Insgesamt lässt sich res | nd die inzwischen sehr umfangreiche Prüfung der Einflüsse von | Windenergieanlagen | auf ihre Umwelt kann jedes Projekt individuell und in Zusamme | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ekt individuell und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzbehörden Vogelschutz und Klimaschutz miteinander vereinen. Insgesamt lässt sich resümieren, dass Zusammenstöße mit Windenergieanlagen so selten sind, dass sie sich nicht auf die Populationsgröße oder den Bestand einzelner Vogelarten auswirken. W Wind im Forst. Bis 2025 strebt die Bundesregierung einen Anteil der | inen. Insgesamt lässt sich resümieren, dass Zusammenstöße mit | Windenergieanlagen | so selten sind, dass sie sich nicht auf die Populationsgröße | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| In einigen dieser Länder werden bereits Windparks im Wald betrieben, andere haben Leitfäden oder Potenzialkarten für Windenergie im Wald erstellt. Die planerische Entscheidung für Windenergieanlagen in Waldgebieten ist in erster Linie abhängig von der Windhöffigkeit des Standortes. Die Erschließ- barkeit sowie mögliche Vorschäden wie beispielsweise durch Windwurf oder Vorbelast | ndenergie im Wald erstellt. Die planerische Entscheidung für | Windenergieanlagen | in Waldgebieten ist in erster Linie abhängig von der Windhöff | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ben Naturschutzbehörden wird bei Windenergie im Wald außerdem das zuständige Forstamt in die Planung einbezogen. Das traditionelle Landschaftsbild ändert sich mit der Errichtung von Windenergieanlagen . Allerdings berücksichtigen die Planungen Fernwirkungen, und sie achten zudem darauf, dass sich die Anlagen gut in das Landschaftsbild einfügen. Im Nahbereich werden Türme und Rotor | ditionelle Landschaftsbild ändert sich mit der Errichtung von | Windenergieanlagen | . Allerdings berücksichtigen die Planungen Fernwirkungen, und | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| en durch die Sichtverschattung der Bäume kaum wahrgenommen. Gleiches gilt auch für die Geräuschkulisse. Die natürlichen Windgeräusche im Wald liegen meist über dem Geräuschpegel von Windenergieanlagen . Z Ziele – national und international. Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den ersten zehn Jahren seines Bestehens zu einer Verdreifa | Windgeräusche im Wald liegen meist über dem Geräuschpegel von | Windenergieanlagen | . Z Ziele – national und international. Das am 1. Januar 200 | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| dar.................................................................................................................................. 23 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen ..................................................................................................... 23 5.1 Immissionsschutzrechtliche Verfahren ................................... | ............. 23 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von | Windenergieanlagen | ............................................................. | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| .3.3 Technische Baubestimmungen, Standsicherheit, Eisabwurf........................................ 33 5.6.4.1 Naturschutz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ................................................................................................................. 34 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung ..................................... | tz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für | Windenergieanlagen | .............................................................. | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| zum Jahr 2020 mindestens 10 % des Stroms im Land aus heimischer Windenergie bereit zu stellen, machbar ist. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, im Land rund 1200 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von je etwa 3 MW zu errichten. Zusammen mit den bereits jetzt vorhandenen Anlagen wird damit eine Strombereitstellung von etwa 7 TWh pro Jahr ermöglicht. Die Ausw | iel zu erreichen, ist es erforderlich, im Land rund 1200 neue | Windenergieanlagen | mit einer Leistung von je etwa 3 MW zu errichten. Zusammen mi | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Windenergienutzung Die Windenergienutzung ist inzwischen ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor geworden. Das gilt auch für Baden-Württemberg. Zwar ist im Land bisher kein Hersteller von Windenergieanlagen beheimatet, der über eine Serienfertigung verfügt, aber es sind im Land sehr viele Unternehmen als Zulieferer für die Windenergiebranche aktiv. Das beginnt bei der Herstellung und F | aden-Württemberg. Zwar ist im Land bisher kein Hersteller von | Windenergieanlagen | beheimatet, der über eine Serienfertigung verfügt, aber es si | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| tandorts pro Anlage meist im fünfstelligen Bereich. Den Kommunen wird empfohlen, die Verpachtung von kommunalen Grundstücken mit einer Verpflichtung des Investors zur Errichtung von Windenergieanlagen zu verbinden. Dabei ist der Anwendungsbereich des Vergaberechts nicht eröffnet (s. EuGH, Urteil vom 25.03.2010, Rs. C451/08, Slg. 2010, I-02673). Zudem bietet der Aufbau von Windene | cken mit einer Verpflichtung des Investors zur Errichtung von | Windenergieanlagen | zu verbinden. Dabei ist der Anwendungsbereich des Vergaberech | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| anlagen zu verbinden. Dabei ist der Anwendungsbereich des Vergaberechts nicht eröffnet (s. EuGH, Urteil vom 25.03.2010, Rs. C451/08, Slg. 2010, I-02673). Zudem bietet der Aufbau von Windenergieanlagen , auch wenn die eigentliche Anlage selbst von einem möglicherweise weit entfernten Hersteller kommt, mit dem Bau der aufwendigen Fundamente, der Netzeinbindung, der Herstellung und d | Rs. C451/08, Slg. 2010, I-02673). Zudem bietet der Aufbau von | Windenergieanlagen | , auch wenn die eigentliche Anlage selbst von einem möglicherw | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| nabhängig von der Art des Genehmigungsverfahrens, Gebrauch zu machen. Darüber hinaus werden Errichtung und Betrieb von Bürgerwindenergieanlagen/Bürgerwindparks unterstützt. Das sind Windenergieanlagen , an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und/oder finanziell beteiligen können. Oft sind sie das Ergebnis bürgerschaftlichen Engagements in der betreff | ürgerwindenergieanlagen/Bürgerwindparks unterstützt. Das sind | Windenergieanlagen | , an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konz | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| nkurrierenden Bietern berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Landesbetrieb ForstBW grundsätzlich bereit, geeignete Flächen im Staatswald für die Errichtung von Windenergieanlagen zu verpachten, sofern dem keine forstfachlichen Gesichtspunkte oder Naturschutzbelange entgegenstehen und die Stellungnahme der von dem Projekt betroffenen Kommune eingeholt wurde. | ereit, geeignete Flächen im Staatswald für die Errichtung von | Windenergieanlagen | zu verpachten, sofern dem keine forstfachlichen Gesichtspunkt | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| fachlichen Gesichtspunkte oder Naturschutzbelange entgegenstehen und die Stellungnahme der von dem Projekt betroffenen Kommune eingeholt wurde. Waldrefugien im Staatswald stehen für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung. Die Forstbehörden teilen den Planungsträgern im Rahmen ihrer Beteiligung im Planungsverfahren schriftlich mit, welche Flächen deswegen für eine Verpachtung daue | ommune eingeholt wurde. Waldrefugien im Staatswald stehen für | Windenergieanlagen | nicht zur Verfügung. Die Forstbehörden teilen den Planungsträ | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| rtschöpfung sowie regionale Bürgerbeteiligung gewichten. 2 Zielsetzung und Adressaten Der Windenergieerlass soll allen an dem gesamten Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen beteiligten Fachstellen, Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für das gesamte Verfahren bieten. Für die nac | n dem gesamten Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von | Windenergieanlagen | beteiligten Fachstellen, Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| gsgesetzes 2012 Das Landesplanungsgesetz in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385) sah in § 11 Abs. 7 S. 1 2. HS vor, dass im Regionalplan die Standorte für regional bedeutsame Windenergieanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regional bedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Vorranggebiete s | r, dass im Regionalplan die Standorte für regional bedeutsame | Windenergieanlagen | als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Aus | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ss im Regionalplan die Standorte für regional bedeutsame Windenergieanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regional bedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Vorranggebiete sind dabei Gebiete, die für die Windenergienutzung vorgesehen sind und die andere raumbedeutsame Nutzungen (innerhalb dieses G | er Region als Ausschlussgebiete, in denen regional bedeutsame | Windenergieanlagen | nicht zulässig sind, festgelegt werden. Vorranggebiete sind d | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| tzung vorgesehen sind und die andere raumbedeutsame Nutzungen (innerhalb dieses Gebietes) ausschließen, soweit diese mit der vorrangigen Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Die Windenergieanlagen der heutigen Generation sind regelmäßig regionalbedeutsam. Daraus resultierten in den Regionalplänen flächendeckende Planaussagen hinsichtlich der Errichtung regionalbedeutsamer Win | der vorrangigen Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Die | Windenergieanlagen | der heutigen Generation sind regelmäßig regionalbedeutsam. Da | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| gen der heutigen Generation sind regelmäßig regionalbedeutsam. Daraus resultierten in den Regionalplänen flächendeckende Planaussagen hinsichtlich der Errichtung regionalbedeutsamer Windenergieanlagen , nämlich entweder Vorrang- oder Ausschlussgebiete, die sogenannte „Schwarz-Weiß-Planung“. Da die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windenergieanlagen jedo | Planaussagen hinsichtlich der Errichtung regionalbedeutsamer | Windenergieanlagen | , nämlich entweder Vorrang- oder Ausschlussgebiete, die sogena | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| amer Windenergieanlagen, nämlich entweder Vorrang- oder Ausschlussgebiete, die sogenannte „Schwarz-Weiß-Planung“. Da die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windenergieanlagen jedoch nicht ausreichen, neue Standorte zum Ausbau der Windenergie zeitnah zu eröffnen, wurde das Landesplanungsgesetz novelliert. 3.1.2 Rechtslage nach Änderung des Landesplanungsg | bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für | Windenergieanlagen | jedoch nicht ausreichen, neue Standorte zum Ausbau der Winden | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ch Änderung des Landesplanungsgesetzes 2012 Die Änderung des Landesplanungsgesetzes sieht dazu Folgendes vor: die Regionalplanung kann Festlegungen zu Standorten regionalbedeutsamer Windenergieanlagen nur noch in Form von Vorranggebieten treffen. Die Festlegung von Ausschlussgebieten ist nicht mehr möglich. Den Vorranggebieten sind Windenergieanlagen weiter positiv zugewiesen, in | alplanung kann Festlegungen zu Standorten regionalbedeutsamer | Windenergieanlagen | nur noch in Form von Vorranggebieten treffen. Die Festlegung | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| tandorten regionalbedeutsamer Windenergieanlagen nur noch in Form von Vorranggebieten treffen. Die Festlegung von Ausschlussgebieten ist nicht mehr möglich. Den Vorranggebieten sind Windenergieanlagen weiter positiv zugewiesen, in diesen sind sie vorrangig zulässig. Andere raumbedeutsame Nutzungen, die mit der Windenergienutzung nicht zu vereinbaren sind, sind in diesen Gebieten | lussgebieten ist nicht mehr möglich. Den Vorranggebieten sind | Windenergieanlagen | weiter positiv zugewiesen, in diesen sind sie vorrangig zuläs | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| der Windenergienutzung nicht zu vereinbaren sind, sind in diesen Gebieten ausgeschlossen. Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit zur eigenen planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen. In den Bereichen schließlich, in denen weder auf regionaler, noch auf kommunaler Ebene eine planerische Steuerung erfolgt, richtet sich die Zulässigk | damit die Möglichkeit zur eigenen planerischen Steuerung von | Windenergieanlagen | in ihren Flächennutzungsplänen. In den Bereichen schließlich, | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| n Flächennutzungsplänen. In den Bereichen schließlich, in denen weder auf regionaler, noch auf kommunaler Ebene eine planerische Steuerung erfolgt, richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen ausschließlich nach den nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachtenden Vorschriften. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes 2012 werden die bisher | nerische Steuerung erfolgt, richtet sich die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | ausschließlich nach den nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Bunde | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| des Landesplanungsgesetzes 2012 werden die bisherigen Festlegungen in den Regionalplänen der Regionalverbände von Vorrang- und insbesondere Ausschlussgebieten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen zum 1. Januar 2013 gesetzlich aufgehoben. Sonst könnte das Ziel eines deutlichen und zeitnahen Ausbaus der Windenergie nicht erreicht werden. Dies betrifft die Festlegungen in den R | g- und insbesondere Ausschlussgebieten für regionalbedeutsame | Windenergieanlagen | zum 1. Januar 2013 gesetzlich aufgehoben. Sonst könnte das Zi | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| r die Durchführung des Raumordnungsverfahrens liegt bei der jeweiligen höheren Raumordnungsbehörde (Regierungspräsidium). Bei der Errichtung von mehreren überörtlich raumbedeutsamen Windenergieanlagen (Windfarm) im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB ist unter der Voraussetzung, dass bei deren Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (siehe | . Bei der Errichtung von mehreren überörtlich raumbedeutsamen | Windenergieanlagen | (Windfarm) im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 B | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| hrens erforderlich (§ 15 Abs. 1 S. 1 ROG i.V.m. § 1 Nr. 1 Raumordnungsverordnung). Ein Raumordnungsverfahren ist aber auch in diesen Fällen in der Regel nicht erforderlich, wenn die Windenergieanlagen in einem im Regionalplan festgelegten Vorranggebiet oder in einer im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone errichtet werden sollen. 3.2 Bauleitplanung 3.2.1 Allgemein | ch in diesen Fällen in der Regel nicht erforderlich, wenn die | Windenergieanlagen | in einem im Regionalplan festgelegten Vorranggebiet oder in e | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| maschutzes und der Klimaanpassung. Die Belange des Klimaschutzes haben jedoch keinen Vorrang vor anderen Belangen. Die Kommunen müssen vielmehr bei der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen die Belange des Klimaschutzes mit den anderen gewichtigen städtebaulich relevanten Belangen wie etwa den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, den Bela | ommunen müssen vielmehr bei der Festlegung von Standorten für | Windenergieanlagen | die Belange des Klimaschutzes mit den anderen gewichtigen stä | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| im jeweiligen konkreten Planungsfall abwägen. Die Bauleitpläne sind nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dies bedeutet, dass die Kommunen für raumbedeutsame Windenergieanlagen keine von den Zielen der Raumordnung abweichende eigene Planung (z.B. Überplanung regionalplanerischer Vorranggebiete als Ausschlussflächen) vornehmen dürfen. Die Ziele der Raumordn | zupassen. Dies bedeutet, dass die Kommunen für raumbedeutsame | Windenergieanlagen | keine von den Zielen der Raumordnung abweichende eigene Planu | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| tet hat. Die regionalplanerischen Zielvorgaben dürfen jedoch nicht ausgehöhlt oder konterkariert werden. Neben regionalplanerischen Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen kommen auch weitere regionalplanerische Zielvorgaben in den Regionalplänen in Betracht wie insbesondere Regionale Grünzäsuren und Regionale Grünzüge. In regionalplanerisch festgeleg | lanerischen Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer | Windenergieanlagen | kommen auch weitere regionalplanerische Zielvorgaben in den R | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| zäsuren und Regionale Grünzüge. In regionalplanerisch festgelegten Grünzügen, Gebieten für besondere Nutzungen im Freiraum und anderen Festlegungen richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach der konkreten Festlegung des jeweiligen Regionalplans. Je nach Festlegung können Ausnahmen für Windenergieanlagen vorgesehen sein, ansonsten bestehen ggf. die Möglichkeiten von | um und anderen Festlegungen richtet sich die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | nach der konkreten Festlegung des jeweiligen Regionalplans. J | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| aum und anderen Festlegungen richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach der konkreten Festlegung des jeweiligen Regionalplans. Je nach Festlegung können Ausnahmen für Windenergieanlagen vorgesehen sein, ansonsten bestehen ggf. die Möglichkeiten von Zielabweichungs- oder Regionalplanänderungsverfahren 3.2.2 Flächennutzungsplan 3.2.2.1 Planung von Konzentrationszonen | iligen Regionalplans. Je nach Festlegung können Ausnahmen für | Windenergieanlagen | vorgesehen sein, ansonsten bestehen ggf. die Möglichkeiten vo | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ungsplan 3.2.2.1 Planung von Konzentrationszonen Die Kommunen haben über § 5 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB die Möglichkeit (nicht aber die Verpflichtung), die Zulässigkeit von Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich zu steuern. Solange und soweit flächendeckende Planungen für Windenergiestandorte in den Regionalplänen Geltung haben (vgl. Kapitel 3.1.2), | lichkeit (nicht aber die Verpflichtung), die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | als privilegierte Anlagen im Außenbereich zu steuern. Solange | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| kende Planungen für Windenergiestandorte in den Regionalplänen Geltung haben (vgl. Kapitel 3.1.2), besteht für die eigenständige bauleitplanerische Steuerung von regionalbedeutsamen Windenergieanlagen kein Raum. Mit der Beschränkung der regionalplanerischen Festlegungen auf Vorranggebiete und der Aufhebung der Festlegungen werden die Gebiete einer kommunalen Steuerung zugänglich. | ständige bauleitplanerische Steuerung von regionalbedeutsamen | Windenergieanlagen | kein Raum. Mit der Beschränkung der regionalplanerischen Fest | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| lplanerischen Festlegungen auf Vorranggebiete und der Aufhebung der Festlegungen werden die Gebiete einer kommunalen Steuerung zugänglich. Erfolgt eine Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen durch Darstellungen im Flächennutzungsplan, stehen einem entsprechenden Vorhaben an anderer Stelle in der Regel öffentliche Belange entgegen (sog. Planvorbehalt). Positive Standortz | uerung zugänglich. Erfolgt eine Ausweisung von Standorten für | Windenergieanlagen | durch Darstellungen im Flächennutzungsplan, stehen einem ents | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ffentliche Belange entgegen (sog. Planvorbehalt). Positive Standortzuweisungen an einer oder mehreren Stellen im Gebiet der Kommune haben zur Folge, dass der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten wird. Voraussetzung für eine planerische Steuerung ist ein auf der Untersuchung des gesamten kommunalen Gebiets basierendes Planungskonzept für die Windenergiestandorte | der Kommune haben zur Folge, dass der übrige Planungsraum von | Windenergieanlagen | freigehalten wird. Voraussetzung für eine planerische Steueru | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| eine planerische Steuerung ist ein auf der Untersuchung des gesamten kommunalen Gebiets basierendes Planungskonzept für die Windenergiestandorte. Eine bloße Negativplanung, mit der Windenergieanlagen im Plangebiet ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Ausschluss von Windenergieanlagen in Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, da | die Windenergiestandorte. Eine bloße Negativplanung, mit der | Windenergieanlagen | im Plangebiet ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| endes Planungskonzept für die Windenergiestandorte. Eine bloße Negativplanung, mit der Windenergieanlagen im Plangebiet ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Ausschluss von Windenergieanlagen in Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die Windenergieanlagen an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetze | ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Ausschluss von | Windenergieanlagen | in Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| et ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Ausschluss von Windenergieanlagen in Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die Windenergieanlagen an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen. Dem Plan muss ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen | nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die | Windenergieanlagen | an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchse | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| digung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden. Die Darstellung von Standorten muss mit der Absicht der Kommune verbunden sein, den Ausschluss von Windenergieanlagen an anderer Stelle gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB zu bewirken. Die kommunale Entscheidung muss dementsprechend nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Stan | it der Absicht der Kommune verbunden sein, den Ausschluss von | Windenergieanlagen | an anderer Stelle gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB zu bewirken. Di | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| skunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten. Bei der Steuerung auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist auch zu berücksichtigen, dass die Planung – anders als die Regionalplanung – grundsätzlich auch nicht raum | welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von | Windenergieanlagen | freizuhalten. Bei der Steuerung auf der Ebene des Flächennutz | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| en. Bei der Steuerung auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist auch zu berücksichtigen, dass die Planung – anders als die Regionalplanung – grundsätzlich auch nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen erfasst. Sind im gesamten Gebiet der Kommune keine für die Windenergienutzung geeigneten Flächen zu finden, darf die Kommune keine Konzentrationszonen vorsehen, weil mit der Darstel | die Regionalplanung – grundsätzlich auch nicht raumbedeutsame | Windenergieanlagen | erfasst. Sind im gesamten Gebiet der Kommune keine für die Wi | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| t der Darstellung von für die Windenergienutzung ungeeigneten Flächen der Gesetzeszweck des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB verfehlt würde. In diesen Fällen richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan kann insbesondere über eine sogenannte überlagernde Darstellung erfolgen. Dabei tritt di | hlt würde. In diesen Fällen richtet sich die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Die Darstellung von Konzentrati | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan kann insbesondere über eine sogenannte überlagernde Darstellung erfolgen. Dabei tritt die Ausweisung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen neben die Grundnutzung (z.B. „Fläche für Landwirtschaft“), soweit beide Nutzungsmöglichkeiten miteinander vereinbar sind. Konzentrationszonen können außerdem auch als Flächen für Ve | folgen. Dabei tritt die Ausweisung der Konzentrationszone für | Windenergieanlagen | neben die Grundnutzung (z.B. „Fläche für Landwirtschaft“), so | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| r konkreten Situation abgeleitet und städtebaulich gerechtfertigt sind. Die Kommune muss die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber an möglichst großen und damit leistungsfähigen Windenergieanlagen mit den entgegenstehenden Belangen wie etwa dem Schutz des Landschaftsbilds abwägen. Dabei ist ihrer Abwägung insoweit eine Schranke gesetzt, als trotz Höhenbegrenzung eine wirtscha | der Betreiber an möglichst großen und damit leistungsfähigen | Windenergieanlagen | mit den entgegenstehenden Belangen wie etwa dem Schutz des La | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| lichen Teilflächennutzungsplans beschränkt. Zur Möglichkeit der Kommune, ihre geplanten Konzentrationszonen gemäß § 15 Abs. 3 BauGB durch Zurückstellung von Genehmigungsanträgen für Windenergieanlagen zu sichern, wird auf die Ausführungen in Kapitel 5.6.2.3 verwiesen. 3.2.2.2 Interkommunale Zusammenarbeit bei der Flächennutzungsplanung, Abstimmungsgebot In weiten Teilen des Lande | bs. 3 BauGB durch Zurückstellung von Genehmigungsanträgen für | Windenergieanlagen | zu sichern, wird auf die Ausführungen in Kapitel 5.6.2.3 verw | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| r Flächennutzungsplanung. Soweit ein Verband Träger der Flächennutzungsplanung ist, gelten die in Kapitel 3.2.2.1 genannten Grundsätze für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen für das gesamte Verbandsgebiet. Der Planungsträger muss ein auf der Untersuchung des gesamten Plangebiets basierendes schlüssiges Planungskonzept für Windenergiestandorte aufstellen | ten Grundsätze für die Ausweisung von Konzentrationszonen für | Windenergieanlagen | für das gesamte Verbandsgebiet. Der Planungsträger muss ein a | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| r Flä- chennutzungsplanung an. Sie reichen von der Vereinbarung über bestimmte Darstellungen in getrennten Flächennutzungsplänen (z.B. auch Darstellungen von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ) nach § 204 Abs. 1 S. 4 BauGB bis zum gemeinsamen Flächennutzungsplan nach § 204 Abs. 1 S. 1 und 2 BauGB. In beiden Fällen handelt es sich um gemeinsame Planungen auf freiwilliger v | gsplänen (z.B. auch Darstellungen von Konzentrationszonen für | Windenergieanlagen | ) nach § 204 Abs. 1 S. 4 BauGB bis zum gemeinsamen Flächennutz | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| en Ausführungen gelten jedoch entsprechend für die übrigen Träger der Flächennutzungsplanung und deren jeweiliges Plangebiet. 3.2.3 Bebauungsplan Im Bebauungsplan können Flächen für Windenergieanlagen als Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 9 Abs.1 Nr. 12 BauGB (Versorgungsfläche) oder als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergieanl | biet. 3.2.3 Bebauungsplan Im Bebauungsplan können Flächen für | Windenergieanlagen | als Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbar | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| energieanlagen als Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 9 Abs.1 Nr. 12 BauGB (Versorgungsfläche) oder als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. In einem solchen Bebauungsplan können insbesondere auch Festsetzungen zur Höhe (vgl. hierzu 3.2.2.1), zu de | sorgungsfläche) oder als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung | Windenergieanlagen | nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO festges | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| B i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. In einem solchen Bebauungsplan können insbesondere auch Festsetzungen zur Höhe (vgl. hierzu 3.2.2.1), zu den einzelnen Standorten der Windenergieanlagen , zur Infrastruktur, zur Vermeidung von Konflikten in angrenzenden Gebieten und zu den Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Soweit der Vorhabensträger schon feststeht, kommt auch di | r Höhe (vgl. hierzu 3.2.2.1), zu den einzelnen Standorten der | Windenergieanlagen | , zur Infrastruktur, zur Vermeidung von Konflikten in angrenze | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ünf Windkarten können die jeweiligen mittleren Jahreswindgeschwindigkeiten in verschiedenen Höhen über Grund entnommen werden – entsprechend der gängigen Nabenhöhen derzeit gebauter Windenergieanlagen für den Bereich von 80 m bis 160 m. Mit den internetbasierten Versionen dieser Karten (www.windatlas-bw.de) besteht die Möglichkeit, interaktiv Detailansichten eines möglichen Stand | erden – entsprechend der gängigen Nabenhöhen derzeit gebauter | Windenergieanlagen | für den Bereich von 80 m bis 160 m. Mit den internetbasierten | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| windhöffigen Bereiche, welche im 50 m x 50 m Raster berechnet wurden – stellt der Regional- und Bauleitplanung eine hinreichend genaue Datengrundlage für die Standortausweisung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Die räumliche Auflösung des Windatlasses ist sehr hoch und die Methodik valide. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder einzelne Punkt exakt beschrieben und k | reichend genaue Datengrundlage für die Standortausweisung von | Windenergieanlagen | zur Verfügung. Die räumliche Auflösung des Windatlasses ist s | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| önnen. Die Unsicherheiten der mittleren Jahreswindgeschwindigkeiten des Windatlasses betragen in einer Höhe von 100 Metern +/- 0,2 bis 0,4 m/s. Regionen mit einer geringen Anzahl an Windenergieanlagen befinden sich dabei an der oberen Bandbreite. Falls vorliegend, können aktuelle und wissenschaftlich anerkannte Detailgutachten oder konkrete Messungen für eine Region oder Teilregi | rn +/- 0,2 bis 0,4 m/s. Regionen mit einer geringen Anzahl an | Windenergieanlagen | befinden sich dabei an der oberen Bandbreite. Falls vorliegen | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| tlas ersetzt jedoch nicht ein akkreditiertes Windgutachten oder eine Windmessung, welche bei der konkreten Anlagenplanung üblicherweise eingesetzt werden. Die Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen hängt von vielen Faktoren ab, z.B. den Materialkosten der Anlagen, der Nähe zum Leitungsnetz, den Pachtkosten und dem Zinsniveau. Einen besonders großen Einfluss auf die Wirtschaftl | g üblicherweise eingesetzt werden. Die Wirtschaftlichkeit von | Windenergieanlagen | hängt von vielen Faktoren ab, z.B. den Materialkosten der Anl | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Windgeschwindigkeit um 10 % zu (z.B. von 6 auf 6,6 m/s), so wird die Leistung um 33 % größer. Ein gutes Maß für die Beurteilung der Tauglichkeit eines Standortes für den Betrieb von Windenergieanlagen stellt der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Referenzertrag dar. Bis Ende 2011 war ein Jahresertrag für die Windenergieanlage(n) am Standort von mindestens 60% in Bezu | teilung der Tauglichkeit eines Standortes für den Betrieb von | Windenergieanlagen | stellt der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Re | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| rgänzend zu den fünf Windkarten (Windgeschwindigkeiten von 80 bis 160 m Höhe) noch zwei Referenzertragskarten erstellt worden. In den Karten werden die Gebiete dargestellt, in denen Windenergieanlagen mindestens 60 % bzw. 80 % des EEG-Referenzertrages erzeugen können. Diese Referenzertragskarten sind mit den gängigen Geoinformationssystemen kompatibel und werden für die regionale | orden. In den Karten werden die Gebiete dargestellt, in denen | Windenergieanlagen | mindestens 60 % bzw. 80 % des EEG-Referenzertrages erzeugen k | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| stellung förmlich eingeleitet wurde. Weitere Tabubereiche sind Europäische Vogelschutzgebiete mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten (insbesondere solche Arten, für die Windenergieanlagen gemäß der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO - http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brsweb | eempfindlicher Vogelarten (insbesondere solche Arten, für die | Windenergieanlagen | gemäß der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländl | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| n nachgewiesen wird, dass der Teilbereich des Gebiets für die Erhaltung der geschützten Art nicht relevant ist), Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen Windenergieanlagen zu einer „signifikanten Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos“ oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können, Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln mit in | nzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen | Windenergieanlagen | zu einer „signifikanten Erhöhung des Tötungs- oder Verletzung | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| te von Zugvögeln mit internationaler und nationaler Bedeutung. In gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG, § 32 NatSchG, § 30a LWaldG) und Naturdenkmalen (§ 28 BNatSchG) sind Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. 5.6.4.1.2). Sie schließen jedoch eine Überplanung dieser Bereiche durch ein Vorranggebiet oder eine Konzentrationszone nicht aus. Die Vereinbarkei | atSchG, § 30a LWaldG) und Naturdenkmalen (§ 28 BNatSchG) sind | Windenergieanlagen | grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. 5.6.4.1.2). Sie schließen | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| rdenkmale ist bereits in der Begründung zur Regional- und Bauleitplanung hinzuweisen. 4.2.2 Abstände von naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen können auch außerhalb der genannten Schutzgebiete zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzzwecke und Erhaltungsziele dieser Gebiete führen und der Genehmigung von Windenergieanl | tlich bedeutsamen Gebieten Die Errichtung und der Betrieb von | Windenergieanlagen | können auch außerhalb der genannten Schutzgebiete zu erheblic | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| energieanlagen können auch außerhalb der genannten Schutzgebiete zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzzwecke und Erhaltungsziele dieser Gebiete führen und der Genehmigung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Daher wird auf der Ebene der Regionalplanung von Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärengebieten und von Bann- und | Erhaltungsziele dieser Gebiete führen und der Genehmigung von | Windenergieanlagen | entgegenstehen. Daher wird auf der Ebene der Regionalplanung | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| tionalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärengebieten und von Bann- und Schonwälder ein Abstand von 200 m empfohlen, um erhebliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen zu vermeiden. Ein Vorsorgeabstand zu diesen Gebieten kann auch auf der Ebene der Bauleitplanung notwendig sein, um eine erhebliche Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzwecks zu ve | d von 200 m empfohlen, um erhebliche Beeinträchtigungen durch | Windenergieanlagen | zu vermeiden. Ein Vorsorgeabstand zu diesen Gebieten kann auc | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| derlich ist. Auf Ebene der Regionalplanung wird empfohlen, zu Europäischen Vogelschutzgebieten mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten, insbesondere solcher Arten, für die Windenergieanlagen gemäß der VSG-VO des MLR vom 05.02.2010 (GBl. S. 37) Gefahrenquellen darstellen und zu Rast- und Überwinterungsgebieten von Zugvögeln mit internationaler und nationaler Bedeutung ei | empfindlicher Vogelarten, insbesondere solcher Arten, für die | Windenergieanlagen | gemäß der VSG-VO des MLR vom 05.02.2010 (GBl. S. 37) Gefahren | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| biete (§ 26 BNatSchG) und Pflegezonen von Biosphä- rengebieten (§ 25 BNatSchG) Wesentliche Schutzzwecke dieser Gebiete sind in aller Regel das Landschaftsbild und der Naturhaushalt. Windenergieanlagen greifen regelmäßig in diese Schutzzwecke ein. Verordnungen zu Landschaftsschutzgebieten enthalten zumeist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für Windenergieanlagen gilt; | ind in aller Regel das Landschaftsbild und der Naturhaushalt. | Windenergieanlagen | greifen regelmäßig in diese Schutzzwecke ein. Verordnungen zu | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| halt. Windenergieanlagen greifen regelmäßig in diese Schutzzwecke ein. Verordnungen zu Landschaftsschutzgebieten enthalten zumeist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für Windenergieanlagen gilt; auch für die Pflegezonen von Biosphärengebieten gilt ein Erlaubnisvorbehalt für die Errichtung baulicher Anlagen. Eine Erlaubnis ist in der Regel nicht geeignet, um einen Wide | en zumeist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für | Windenergieanlagen | gilt; auch für die Pflegezonen von Biosphärengebieten gilt ei | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| die Errichtung baulicher Anlagen. Eine Erlaubnis ist in der Regel nicht geeignet, um einen Widerspruch des Vorhabens zum Schutzzweck der Verordnung auszuräumen. Bei der Planung von Windenergieanlagen in diesen Gebieten kann eine Befreiung im Rahmen von Einzelfallentscheidungen möglich sein. Die Befreiung nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfordert eine Abwägung des öffentlichen In | m Schutzzweck der Verordnung auszuräumen. Bei der Planung von | Windenergieanlagen | in diesen Gebieten kann eine Befreiung im Rahmen von Einzelfa | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ng im Rahmen der Standortwahl ermittelten Daten und Informationen zurückgegriffen werden. 4.2.3.2 FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete, die nicht bereits Tabubereiche sind Windenergieanlagen dürfen grundsätzlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Europäischen Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten führen. Wenn die Planung geeignet ist, die Erhaltungsziele oder de | ische Vogelschutzgebiete, die nicht bereits Tabubereiche sind | Windenergieanlagen | dürfen grundsätzlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| die Planung geeignet ist, die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieser Gebiete erheblich zu beeinträchtigen, sind im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen in der Regionalplanung die Vorschriften des Naturschutzrechts, insbesondere § 34 BNatSchG, anzuwenden (§ 7 Abs. 6 ROG). Entsprechendes gilt gem. § 1a Abs. 4 BauGB für die Darstellun | Rahmen des Verfahrens zur Festlegung von Vorranggebieten für | Windenergieanlagen | in der Regionalplanung die Vorschriften des Naturschutzrechts | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| nflikten (Erholungswald) sowie den besonderen Anforderungen der Gesellschaft an den Wald (Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen) her. Diese Belange sind bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung abzuwägen. Informationen über die Lage der g | welteinwirkungen) her. Diese Belange sind bei der Planung von | Windenergieanlagen | zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und priva | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| abzuwägen. Bei der Festlegung von Vorranggebieten durch Regionalplan in den übrigen Naturparkflächen sind die Schutzzwecke des Naturparks zu berücksichtigen. Wenn die Errichtung von Windenergieanlagen dem Schutzzweck eines Naturparks nicht zuwider läuft oder wenn nachhaltige Wirkungen durch Auflagen oder Bedingungen abgewendet werden können, ist die Festlegung von Vorranggebieten | ke des Naturparks zu berücksichtigen. Wenn die Errichtung von | Windenergieanlagen | dem Schutzzweck eines Naturparks nicht zuwider läuft oder wen | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Festlegung von Vorranggebieten zulässig. Bei der Feststellung dieser Voraussetzungen ist die für Erlaubnisse zuständige Naturschutzbehörde zu beteiligen. Nur wenn die Errichtung von Windenergieanlagen im Naturpark nicht mit der Naturparkverordnung vereinbar sein sollte, setzt die Festlegung von Vorranggebieten für singuläre Eingriffe voraus, dass objektiv eine Befreiungslage gege | Naturschutzbehörde zu beteiligen. Nur wenn die Errichtung von | Windenergieanlagen | im Naturpark nicht mit der Naturparkverordnung vereinbar sein | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ie Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sind einer Abwägung durch die Kommune im Rahmen der Bauleitplanung nicht zugänglich. 4.2.6 Landschaftsbild Bei der Standortsuche für Windenergieanlagen ist das Landschaftsbild zu berücksichtigen, das im Hinblick auf seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie seinen Erholungswert bewahrt werden soll (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 so | t zugänglich. 4.2.6 Landschaftsbild Bei der Standortsuche für | Windenergieanlagen | ist das Landschaftsbild zu berücksichtigen, das im Hinblick a | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| an geeigneten Standorten eine ihrer Privilegierung entsprechende Chance zu geben, abzuwägen. Gewichtige Belange des Landschaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbildes von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen würden. Gleichzeitig muss aber der Planungsträger in der | schaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für | Windenergieanlagen | zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbi | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| stehenden Nutzungskonflikten, den besonderen Anforderungen der Gesellschaft an den Wald oder naturschutzfachlichen Gründen her. Diese Belange sind bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen. Hinweise über Wälder mit besonderen Schutz- oder Erholungsfunkt | en her. Diese Belange sind bei der Planung und Errichtung von | Windenergieanlagen | zu berücksichtigen und mit dem öffentlichen Interesse an der | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BadenWürttemberg in Freiburg erstellt wird und den unteren Forstbehörden zur Verfügung steht. 4.2.8 Biotopverbund Bei der Planung von Windenergieanlagen sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Generalwildwegeplans zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden T | zur Verfügung steht. 4.2.8 Biotopverbund Bei der Planung von | Windenergieanlagen | sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Gene | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| d der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen ökologischen Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG). Biotopflächen können bereits von der Standortwahl für Windenergieanlagen ausgeschlossen sein (vgl. 4.2.1 Tabubereiche). Sofern Biotopverbundflächen als Prüfgebiete (vgl. 4.2.3) oder als Teile hiervon einzustufen sind, sind die in § 21 Abs. 1 BNatSchG ger | tSchG). Biotopflächen können bereits von der Standortwahl für | Windenergieanlagen | ausgeschlossen sein (vgl. 4.2.1 Tabubereiche). Sofern Biotopv | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| t, regionale Grünzüge, oder Grünzäsur) sind die genannten Funktionen bei Entscheidungen über Abweichungen zu berücksichtigen. 4.2.9 Bodenschutz Bei der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen in Regionalplänen oder bei der Planung in Bauleitplanverfahren sind die Belange des Bodenschutzes im Sinne der §§ 1 und 2 BBodSchG zu berücksichtigen. Öffentliche Planungsträger sin | igen. 4.2.9 Bodenschutz Bei der Festlegung von Standorten für | Windenergieanlagen | in Regionalplänen oder bei der Planung in Bauleitplanverfahre | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| wird durch alle Pläne und Programme berührt, deren Wirkung sich in der freien Landschaft entfaltet und die Landwirtschaft direkt oder indirekt tangiert, also auch durch Planungen zu Windenergieanlagen . Bei der Planung sind die landwirtschaftlichen Belange in die Abwägung einzubeziehen. Als Grundlage dafür kann insbesondere die digitale Flurbilanz dienen. 4.3 Abstände aus Gründen | t direkt oder indirekt tangiert, also auch durch Planungen zu | Windenergieanlagen | . Bei der Planung sind die landwirtschaftlichen Belange in die | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ls Grundlage dafür kann insbesondere die digitale Flurbilanz dienen. 4.3 Abstände aus Gründen des Lärmschutzes Bei der regionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten sollen von Windenergieanlagen zu Gebieten, in denen das Wohnen nicht nur ausnahmsweise zulässig ist (Bestand sowie wirksam gewordene Flächennutzungspläne und in Kraft getretene Bebauungspläne), Mindestabstände v | egionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten sollen von | Windenergieanlagen | zu Gebieten, in denen das Wohnen nicht nur ausnahmsweise zulä | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| chtet. Da die Anlage nach Änderung des Landesplanungsgesetzes 2012 und der Aufhebung der Wind-Regionalpläne mit Wirkung zum 01.01.2013 damit nicht mehr in einem Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen liegt, steht künftig eine solche regionalplanerische Ausschlusswirkung der Zulässigkeit einer Windenergieanlage an diesem Standort nicht (mehr) entgegen. Für die Flächennutzungsplan | zum 01.01.2013 damit nicht mehr in einem Ausschlussgebiet für | Windenergieanlagen | liegt, steht künftig eine solche regionalplanerische Ausschlu | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Schutzwürdigkeit der Wohnbebauung oder sonstigen Nutzung, Topographie und ggf. Anlagenzahl und -art berücksichtigen. Außerhalb der auf diese Weise bestimmten Konzentrationszone sind Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Kapitel 5.6.2.3). Aus der Einhaltung des planerischen Vorsorgeabstands ergibt sich noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit | erhalb der auf diese Weise bestimmten Konzentrationszone sind | Windenergieanlagen | grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Kapitel 5.6.2.3). Aus der | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| es planerischen Vorsorgeabstands ergibt sich noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des konkreten Vorhabens. Zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Windenergieanlagen in der Einzelfallgenehmigung wird auf die Ausführungen in Kapitel 5.6.1.1 verwiesen. 4.4 Wasserwirtschaft Die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung in der Region | en Vorhabens. Zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von | Windenergieanlagen | in der Einzelfallgenehmigung wird auf die Ausführungen in Kap | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| hörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aufgebaut. Im Rahmen der Planung soll darauf geachtet werden, dass bestehende behördliche und private Richtfunkstrecken durch Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. Im Planungsverfahren sind daher für den Behördenrichtfunk das Innenministerium und für den privaten Richtfunk die Bundesnetzagentur zu beteiligen. Da di | ss bestehende behördliche und private Richtfunkstrecken durch | Windenergieanlagen | nicht beeinträchtigt werden. Im Planungsverfahren sind daher | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| nnen vorstehende Daten an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) per Email an ASDBW@polizei.bwl.de übersandt werden. 4.7 Wetterradar Befinden sich Flächen für Windenergieanlagen im Umkreisradius von 15 km um die Wetterradarstationen des Deutschen Wetterdiensts in Türkheim oder auf dem Feldberg ist der Deutsche Wetterdienst im Planverfahren zu beteiligen. 5 | e übersandt werden. 4.7 Wetterradar Befinden sich Flächen für | Windenergieanlagen | im Umkreisradius von 15 km um die Wetterradarstationen des De | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| darstationen des Deutschen Wetterdiensts in Türkheim oder auf dem Feldberg ist der Deutsche Wetterdienst im Planverfahren zu beteiligen. 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen Windenergieanlagen sind Anlagen i. S. v. § 3 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie unterliegen damit den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Bei genehmigungsbed | n zu beteiligen. 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von | Windenergieanlagen | Windenergieanlagen sind Anlagen i. S. v. § 3 Abs. 5 Bundes-Im | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| utschen Wetterdiensts in Türkheim oder auf dem Feldberg ist der Deutsche Wetterdienst im Planverfahren zu beteiligen. 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen Windenergieanlagen sind Anlagen i. S. v. § 3 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie unterliegen damit den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen ri | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen | Windenergieanlagen | sind Anlagen i. S. v. § 3 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgeset | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| nter den Anlagenbegriff fallen hingegen die Zuwegung (Erschließungswege) und die Einspeisungstrasse/-leitung außerhalb des Betriebsgeländes. 5.1 Immissionsschutzrechtliche Verfahren Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m unterfallen der Nr. 1.6 des Anhangs zur 4. BImSchV und bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG. Die Zuständig | es Betriebsgeländes. 5.1 Immissionsschutzrechtliche Verfahren | Windenergieanlagen | mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m unterfallen der Nr. 1. | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| zrechtlichen Regelungen, insbesondere die Eingriffsregelung (§§ 14 ff BNatSchG) und das Artenschutzrecht sind zu beachten. Der Ersatz älterer Anlagen durch moderne leistungsstärkere Windenergieanlagen (Repowering) ist grundsätzlich wie eine Neuerrichtung zu behandeln. Steht (etwa beim Austausch von nicht dem Kern der Anlage zuzuordnenden Bauteilen) fest, dass nachteilige Auswirku | n. Der Ersatz älterer Anlagen durch moderne leistungsstärkere | Windenergieanlagen | (Repowering) ist grundsätzlich wie eine Neuerrichtung zu beha | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| 2 Abs. 2, 14, 17 LuftVG, die der in § 11 der 9. BImSchV geregelten Monatsfrist als Spezialregelung vorgeht. In den Fällen des § 36 Abs. 1 BauGB – insbesondere bei der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich – ist das kommunale Einvernehmen einzuholen (vgl. Kapitel 5.6.2.5). Das Einvernehmen der Kommune gilt gem. § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen z | n des § 36 Abs. 1 BauGB – insbesondere bei der Errichtung von | Windenergieanlagen | im Außenbereich – ist das kommunale Einvernehmen einzuholen ( | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| fung erforderlich, muss ein förmliches immissionsschutzrechtliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können Windenergieanlagen in einem vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt werden. Dieses Verfahren sieht keine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist j | werden. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können | Windenergieanlagen | in einem vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Verfahren | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| der Anlage in allen regulären Betriebszuständen mindestens bis zum Erreichen der Nennleistung belegen. Die Anforderungen an die Emissionsdaten sind in der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen , Teil 1: „Bestimmung der Schallemissionswerte“, Revision 18, Stand: 1. 2. 2008 (Herausgeber: FGW, Fördergesellschaft für Windenergie e.V., Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin) bes | an die Emissionsdaten sind in der Technischen Richtlinie für | Windenergieanlagen | , Teil 1: „Bestimmung der Schallemissionswerte“, Revision 18, | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| htlinie FGW werden auch akustische Vermessungen durch Messstellen anerkannt, die ihre Kompetenz z.B. durch die Teilnahme an regelmäßigen Ringversuchen zur akustischen Vermessung von Windenergieanlagen nach Technischer Richtlinie nachweisen. Bei Anwendung der Irrelevanzregelung der Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm ist zu beachten, dass eine Vielzahl von Einzelanlagen, die auf einen Immiss | an regelmäßigen Ringversuchen zur akustischen Vermessung von | Windenergieanlagen | nach Technischer Richtlinie nachweisen. Bei Anwendung der Irr | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| nd anzuwenden. Der Immissionsprognose ist grundsätzlich diejenige bestimmungsgemäße Betriebsart zugrunde zu legen, die zu dem höchsten Beurteilungspegel führt. Bei stall-gesteuerten Windenergieanlagen ist daher das Geräuschverhalten bis zur Abschaltwindgeschwindigkeit zu betrachten. Bei pitchgesteuerten Anlagen ist grundsätzlich das Geräuschverhalten zu berücksichtigen, welches g | u dem höchsten Beurteilungspegel führt. Bei stall-gesteuerten | Windenergieanlagen | ist daher das Geräuschverhalten bis zur Abschaltwindgeschwind | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ener Schallleistungspegel Le, max: maximal zulässiger Schallleistungspegel Lw: Deklarierter (mittlerer) Schallleistungspegel nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) σP: Produktionsstreuung nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) Kl: Impulszusch | egel nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für | Windenergieanlagen | (Revision 18, Stand: 01.02.2008) σP: Produktionsstreuung nach | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) σP: Produktionsstreuung nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) Kl: Impulszuschlag KT: Tonzuschlag Um richtlinienkonforme Emissionsmessungen zu gewährleisten, muss jede Anlage mit einer kontinuierlichen Aufzeichn | uung nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für | Windenergieanlagen | (Revision 18, Stand: 01.02.2008) Kl: Impulszuschlag KT: Tonzu | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| rden Schallwellen auch im Infraschallbereich bis hinunter zu 8 Hz berücksichtigt. Es ist durch Messungen an verschiedenen Anlagentypen nachgewiesen, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen Abständen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. 5.6.1.2 Schattenwurf, Diskoeffekt Die sog. bewegten Schatten und die al | n Anlagentypen nachgewiesen, dass tieffrequenter Schall durch | Windenergieanlagen | in den für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen Abs | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| BImSchG. Schattenwurf von geringer Dauer ist hinzunehmen. Von einer erheblichen Belästigung des Menschen ist auszugehen, wenn unter Berücksichtigung der Beiträge aller einwirkenden Windenergieanlagen der tägliche oder der jährliche Immissionsrichtwert überschritten ist. Der Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten, der Immissionsrichtwert für die | , wenn unter Berücksichtigung der Beiträge aller einwirkenden | Windenergieanlagen | der tägliche oder der jährliche Immissionsrichtwert überschri | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| chattungsdauer 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag nicht überschreitet. Für weitere Einzelheiten der Bewertung sind die „Hinweise zur Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-SchattenwurfHinweise)“ der LAI vom 13. März 2002 heranzuziehen. Der Disko-Effekt stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der Windenergieanlagen kein Problem mehr da. | d die „Hinweise zur Beurteilung der optischen Immissionen von | Windenergieanlagen | (WEA-SchattenwurfHinweise)“ der LAI vom 13. März 2002 heranzu | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| schen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-SchattenwurfHinweise)“ der LAI vom 13. März 2002 heranzuziehen. Der Disko-Effekt stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der Windenergieanlagen kein Problem mehr da. 5.6.1.3 Lichtimmissionen durch Hinderniskennzeichnung (Befeuerung) Aufhellung und Blendung durch die Hinderniskennzeichnung stellen Lichtimmissionen dar. Aufgr | Effekt stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der | Windenergieanlagen | kein Problem mehr da. 5.6.1.3 Lichtimmissionen durch Hinderni | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| beschränkung. 5.6.2 Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit 5.6.2.1 Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB) Im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans sind Windenergieanlagen zulässig, wenn sie – wie in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ oder „Windpark“ oder als Versorgungsfläche – ausdrücklich festgesetzt sind. Auf die Ausfü | 30 BauGB) Im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans sind | Windenergieanlagen | zulässig, wenn sie – wie in einem Sondergebiet mit der Zweckb | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| lifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB) Im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans sind Windenergieanlagen zulässig, wenn sie – wie in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen “ oder „Windpark“ oder als Versorgungsfläche – ausdrücklich festgesetzt sind. Auf die Ausführungen in Kapitel 3.2.3 wird verwiesen. Enthält der Bebauungsplan keine dahingehenden Fest | wenn sie – wie in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „ | Windenergieanlagen | “ oder „Windpark“ oder als Versorgungsfläche – ausdrücklich fe | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| e weiteren Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 BauNVO – räumlich-gegenständliche Zu- und Unterordnung unter die Hauptanlage, kein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets – erfüllt sind. Windenergieanlagen , die der Versorgung des Baugebiets oder mehrerer Baugebiete der Kommune mit Energie dienen, können im Wege der Ausnahme nach § 14 Abs. 2 S. 2 BauNVO zugelassen werden. 5.6.2.2 Im un | kein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets – erfüllt sind. | Windenergieanlagen | , die der Versorgung des Baugebiets oder mehrerer Baugebiete d | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| orhabens. Es muss vielmehr eine Abwägung zwischen den berührten öffentlichen Belangen und dem Vorhaben stattfinden, wobei zu dessen Gunsten die Privilegierung ins Gewicht fällt. Bei Windenergieanlagen können insbesondere folgende öffentliche Belange relevant sein: Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm etc.), Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (naturschutzrechtl | i zu dessen Gunsten die Privilegierung ins Gewicht fällt. Bei | Windenergieanlagen | können insbesondere folgende öffentliche Belange relevant sei | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Kapitel 5.6.4.1), Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswertes, Schutz des Orts- und Landschaftsbildes vor Verunstaltung sowie Rücksichtnahmegebot: Windenergieanlagen können gegen das als unbenannter öffentlicher Belang in § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, wenn von den Drehbewegungen der Rotoren eine „optisch b | dschaftsbildes vor Verunstaltung sowie Rücksichtnahmegebot: | Windenergieanlagen | können gegen das als unbenannter öffentlicher Belang in § 35 | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ele der Raumordnung abgewogen worden sind. Öffentliche Belange stehen einer gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windenergieanlage in der Regel auch dann entgegen, soweit für Windenergieanlagen durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Hat eine Kommune durch entsprechende | Windenergieanlage in der Regel auch dann entgegen, soweit für | Windenergieanlagen | durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| mordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Hat eine Kommune durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Zone in der Regel unzulässig. Dieser sog. Planvorbehalt gilt jedoch nicht für Windenergieanlagen, die als | stellungen im Flächennutzungsplan eine Konzentrationszone für | Windenergieanlagen | ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind Windenergieanlagen auß | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Hat eine Kommune durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Zone in der Regel unzulässig. Dieser sog. Planvorbehalt gilt jedoch nicht für Windenergieanlagen, die als mitgezogene Betriebsteile eines land- oder forstwirtschaft | für Windenergieanlagen ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind | Windenergieanlagen | außerhalb dieser Zone in der Regel unzulässig. Dieser sog. Pl | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| szone für Windenergieanlagen ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Zone in der Regel unzulässig. Dieser sog. Planvorbehalt gilt jedoch nicht für Windenergieanlagen , die als mitgezogene Betriebsteile eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs von der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit umfasst sind. Hat die Kommune beschlossen, | l unzulässig. Dieser sog. Planvorbehalt gilt jedoch nicht für | Windenergieanlagen | , die als mitgezogene Betriebsteile eines land- oder forstwirt | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit umfasst sind. Hat die Kommune beschlossen, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB vorsieht, besteht gem. § 15 Abs. 3 BauGB zur Absicherung der kommunalen Planung die Möglichkeit, den Genehmigungsantrag für eine im Außenbereich | llen, zu ändern oder zu ergänzen, der Konzentrationszonen für | Windenergieanlagen | im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB vorsieht, besteht gem. § | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ungsgesuch zurückzuweisen. Entsprechend der Reichweite des Planvorbehalts gilt die Zurückstellungsmöglichkeit nicht für der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unterfallende Windenergieanlagen . 5.6.2.4 Erschließung Für die Erschließung einer Windenergieanlage ist eine ausreichende Zuwegung für die zweckentsprechende Nutzung der Anlage, insbesondere zu Kontroll- und Wartun | der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unterfallende | Windenergieanlagen | . 5.6.2.4 Erschließung Für die Erschließung einer Windenergiea | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| m Inhalt der Erschließung gehört der Anschluss einer Windenergieanlage an ein Verbundnetz zum Zwecke der Stromeinspeisung. 5.6.2.5 Gemeindliches Einvernehmen Für die Genehmigung von Windenergieanlagen unter Ausnahme oder Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB), im Vorgriff auf einen Bebauungsplan (§ 33 BauGB), im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im | g. 5.6.2.5 Gemeindliches Einvernehmen Für die Genehmigung von | Windenergieanlagen | unter Ausnahme oder Befreiungen von Festsetzungen des Bebauun | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| lage nach Nutzungsaufgabe zu beseitigen ist, sofern die Rückbauverpflichtung städtebaulich gerechtfertigt ist. 5.6.3 Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5.6.3.1 Abstandsflächen Auch Windenergieanlagen müssen bauordnungsrechtliche Abstände zu Nachbargrenzen und zu anderen baulichen Anlagen einhalten. Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächentiefen vor baulichen Anlagen bestimmen | ordnungsrechtliche Anforderungen 5.6.3.1 Abstandsflächen Auch | Windenergieanlagen | müssen bauordnungsrechtliche Abstände zu Nachbargrenzen und z | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| iefen vor baulichen Anlagen bestimmen sich allgemein nach der Wandhöhe. Nach § 5 Abs. 5 Nr. 3 der Landesbauordnung (LBO) ist insoweit bei der Berechnung der Abstandsflächentiefe von Windenergieanlagen nur die Höhe bis zur Rotorachse (Nabenhöhe) zugrunde zu legen. Die Abstandsfläche beginnt vor der baulichen Anlage, also an der unteren Kante des Mastfußes, und bildet einen Kreis u | ist insoweit bei der Berechnung der Abstandsflächentiefe von | Windenergieanlagen | nur die Höhe bis zur Rotorachse (Nabenhöhe) zugrunde zu legen | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| nur auf den Abstand zu Grundstücksgrenzen und einzelnen baulichen Anlagen. Sie sind neben den immissionsschutzrechtlich erforderlichen Abständen zu beachten. 5.6.3.2 Brandschutz Für Windenergieanlagen gelten insoweit nur Anforderungen, wenn diese im Einzelfall angeordnet werden (vgl. § 38 Abs. 2 Nr. 19 LBO). Beispielsweise kann bei erhöhter Wald- oder Moorbrandgefahr eine Schauml | erforderlichen Abständen zu beachten. 5.6.3.2 Brandschutz Für | Windenergieanlagen | gelten insoweit nur Anforderungen, wenn diese im Einzelfall a | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| g und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, die aufgrund von § 3 Abs. 3 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) jährlich bekannt gemacht wird. Die "Richtlinie für Windenergieanlagen ; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung" (Fassung März 2004) ist derzeit als Technische Baubestimmung nach § 3 Abs. 3 der LBO bauaufsichtlich eingeführt (l | berg (LBO) jährlich bekannt gemacht wird. Die "Richtlinie für | Windenergieanlagen | ; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Grün | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| der Bauvorlagen hingewiesen. Geeignete sachverständige Stellen sind dort benannt. Der Standsicherheitsnachweis umfasst auch die Überprüfung des gegenseitigen Einflusses benachbarter Windenergieanlagen oder vergleichbar hoher Bauwerke infolge erhöhter Turbulenzintensität und weist zulässige Abstände der baulichen Anlagen untereinander entsprechend der Richtlinie für Windenergieanl | uch die Überprüfung des gegenseitigen Einflusses benachbarter | Windenergieanlagen | oder vergleichbar hoher Bauwerke infolge erhöhter Turbulenzin | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| energieanlagen oder vergleichbar hoher Bauwerke infolge erhöhter Turbulenzintensität und weist zulässige Abstände der baulichen Anlagen untereinander entsprechend der Richtlinie für Windenergieanlagen nach. Bei Unterschreitung der Mindestabstände nach Abschnitt 6.3.3 der Richtlinie können standsicherheitsrelevante Auswirkungen in Betracht kommen. Sollen diese Abstände unterschrit | ulichen Anlagen untereinander entsprechend der Richtlinie für | Windenergieanlagen | nach. Bei Unterschreitung der Mindestabstände nach Abschnitt | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| hmesser plus Nabenhöhe) gelten im Allgemeinen als ausreichend. Soweit erforderliche Abstände wegen der Gefahr des Eisabwurfes nicht eingehalten werden, gehört zu den Bauvorlagen für Windenergieanlagen eine gutachtliche Stellungnahme eines Sachverständigen zur Funktionssicherheit von Einrichtungen, durch die der Betrieb der Windenergieanlage bei Eisansatz sicher ausgeschlossen wer | urfes nicht eingehalten werden, gehört zu den Bauvorlagen für | Windenergieanlagen | eine gutachtliche Stellungnahme eines Sachverständigen zur Fu | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| udelbetrieb aufmerksam zu machen. 5.6.4 Berücksichtigung sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften 5.6.4.1 Naturschutz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts d | tz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für | Windenergieanlagen | 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von Windenergieanl | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| öffentlich-rechtlicher Vorschriften 5.6.4.1 Naturschutz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch Windenergieanlagen können u. a. auf Grund der Überbauung des | energieanlagen 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von | Windenergieanlagen | ist ein Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSch | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| 4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch Windenergieanlagen können u. a. auf Grund der Überbauung des Bodens durch Fundamente für die Anlage als solche, durch Erschließungsanlagen und Wegebau erfolgen. Solche Maßnahmen können auch zur Beeint | SchG). Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch | Windenergieanlagen | können u. a. auf Grund der Überbauung des Bodens durch Fundam | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| vermeiden. Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sollte zur Bewertung des Schutzguts Boden das Bewertungssystem der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) herangezogen werden. Windenergieanlagen haben ferner Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild, das im Hinblick auf seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie im Hinblick auf seinen Erholungswert bewahrt werden sol | ngssystem der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) herangezogen werden. | Windenergieanlagen | haben ferner Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild, | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| dschaftsbild hat (VGH Mannheim, Urteil vom 19.04.2000 - 8 S 318/99; OVG Lüneburg, Urteil von 16.12.2009, 4 LC 730/07). Zu berücksichtigen sind bei der Beurteilung von Standorten für Windenergieanlagen insbesondere die Bedeutung als Naturlandschaft (vom menschlichen Einfluss unbeeinflusst gebliebene Landschaften) und als historische gewachsene Kulturlandschaft, auch mit ihren Kult | u berücksichtigen sind bei der Beurteilung von Standorten für | Windenergieanlagen | insbesondere die Bedeutung als Naturlandschaft (vom menschlic | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| nschließlich der Beeinträchtigung der Geomorphologie, die Minderung des Erholungswerts sowie die Unberührtheit der Landschaft oder Vorbelastungen durch technische Infrastruktur. Bei Windenergieanlagen ist auf Grund von deren Größe, Gestalt, Rotorbewegung und Beleuchtung in der Regel von einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen. Im Unterschied zu Eingrif | chaft oder Vorbelastungen durch technische Infrastruktur. Bei | Windenergieanlagen | ist auf Grund von deren Größe, Gestalt, Rotorbewegung und Bel | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Gestalt, Rotorbewegung und Beleuchtung in der Regel von einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen. Im Unterschied zu Eingriffen in den Naturhaushalt durch Windenergieanlagen kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch landschaftsgestaltende Maßnahmen nur im Ausnahmefall kompensiert werden (z. B. Ersetzen von bestehenden Strommasten durch Erdka | ehen. Im Unterschied zu Eingriffen in den Naturhaushalt durch | Windenergieanlagen | kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch landsch | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| blichen Beeinträchtigung genannten Gesichtspunkte verwiesen. Bei den für das Vorhaben zu berücksichtigenden Belangen werden u. a. folgende Gesichtspunkte, die für die Errichtung von Windenergieanlagen sprechen, eine bedeutsame Rolle spielen: Windenergieanlagen sind insoweit ortsgebunden, als sie wirtschaftlich nur auf Standorten betrieben werden können, die eine bestimmte Windh | den u. a. folgende Gesichtspunkte, die für die Errichtung von | Windenergieanlagen | sprechen, eine bedeutsame Rolle spielen: Windenergieanlagen | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ei den für das Vorhaben zu berücksichtigenden Belangen werden u. a. folgende Gesichtspunkte, die für die Errichtung von Windenergieanlagen sprechen, eine bedeutsame Rolle spielen: Windenergieanlagen sind insoweit ortsgebunden, als sie wirtschaftlich nur auf Standorten betrieben werden können, die eine bestimmte Windhöffigkeit aufweisen. Eine hohe Windhöffigkeit am fraglichen St | Windenergieanlagen sprechen, eine bedeutsame Rolle spielen: | Windenergieanlagen | sind insoweit ortsgebunden, als sie wirtschaftlich nur auf St | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| en Standort spricht in der Regel für das Vorhaben. Die Nutzung der Windenergie ist vom Gesetzgeber nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB den privilegierten Vorhaben zugeordnet worden, weil Windenergieanlagen auf Grund ihrer Emissionen im Wesentlichen nicht im Siedlungsbereich errichtet und betrieben werden können. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Ener | . 5 BauGB den privilegierten Vorhaben zugeordnet worden, weil | Windenergieanlagen | auf Grund ihrer Emissionen im Wesentlichen nicht im Siedlungs | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung, insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien, eine besondere Bedeutung zu. Mit Windenergieanlagen wird klimafreundlich Energie erzeugt (insbesondere ohne Emissionen klimarelevanter Gase). Hinzu kommt, dass erneuerbare Energien dazu beitragen, die Folgeschäden der Klimaveränderun | tzung erneuerbarer Energien, eine besondere Bedeutung zu. Mit | Windenergieanlagen | wird klimafreundlich Energie erzeugt (insbesondere ohne Emiss | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| 6.2011 seinen Niederschlag gefunden hat. Die zu ermittelnden Belange sind im Einzelfall zu gewichten und die widerstreitenden Gesichtspunkte sind in jedem Einzelfall abzuwägen. Wenn Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbildes von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen, überwiegen die Aspekte des Landschaftsschutzes in der R | enden Gesichtspunkte sind in jedem Einzelfall abzuwägen. Wenn | Windenergieanlagen | zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbi | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| rächtigung eines Landschaftsbildes von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen, überwiegen die Aspekte des Landschaftsschutzes in der Regel die mit der Errichtung von Windenergieanlagen verfolgten Belange. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn keine ausreichende Windhöffigkeit (vgl. Kapitel 4.1 zur Mindestertragsschwelle) vorliegt. Sofern die Belange des Naturschutzes | s Landschaftsschutzes in der Regel die mit der Errichtung von | Windenergieanlagen | verfolgten Belange. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn keine | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ung bemisst sich nach § 15 Abs. 6 S. 2 BNatSchG zwar grundsätzlich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese sind jedoch bei Windenergieanlagen häufig nicht feststellbar, weil eine Realkompensation der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch eine Windenergieanlage zumeist nicht möglich ist. Daher bemisst sich die Ersat | rbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese sind jedoch bei | Windenergieanlagen | häufig nicht feststellbar, weil eine Realkompensation der Bee | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ie Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie, die nicht zugleich in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen wurden. Daher sollte entweder die Inanspruchnahme der Lebensraumtypen durch Windenergieanlagen vermieden oder bei der Genehmigung der Anlage im Rahmen der Eingriffsregelung ein Ausgleich für die nachteiligen Auswirkungen vorgesehen werden. Auch erhebliche nachteilige Auswirku | sollte entweder die Inanspruchnahme der Lebensraumtypen durch | Windenergieanlagen | vermieden oder bei der Genehmigung der Anlage im Rahmen der E | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| e in der Regional- und Bauleitplanung" unter Kapitel 4.2.1 bis 4.2.3 dargestellten Beschränkungen (Tabubereiche, Abstände und Prüfflächen) gelten für die Zulassungsentscheidung über Windenergieanlagen entsprechend. Auf folgende Gesichtspunkte wird ergänzend hingewiesen: Die Errichtung von Windenergieanlagen in gesetzlich geschützten Biotopen kann im Einzelfall möglich sein, wen | e und Prüfflächen) gelten für die Zulassungsentscheidung über | Windenergieanlagen | entsprechend. Auf folgende Gesichtspunkte wird ergänzend hing | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| e, Abstände und Prüfflächen) gelten für die Zulassungsentscheidung über Windenergieanlagen entsprechend. Auf folgende Gesichtspunkte wird ergänzend hingewiesen: Die Errichtung von Windenergieanlagen in gesetzlich geschützten Biotopen kann im Einzelfall möglich sein, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden (§ 30 Abs. 3 BNatSchG). Dies erfordert die Herstellung eines glei | sichtspunkte wird ergänzend hingewiesen: Die Errichtung von | Windenergieanlagen | in gesetzlich geschützten Biotopen kann im Einzelfall möglich | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| diese vor Erteilung der Zulassung vorliegen. In Europäischen Vogelschutzgebieten, die nicht bereits nach Kapitel 4.2.1 als Tabubereiche anzusehen sind, und in FFH-Gebieten können Windenergieanlagen nur unter den Voraussetzungen von § 34 BNatSchG zugelassen werden. Anlagen in Europäischen Vogelschutzgebieten mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten, insbesondere solc | 1 als Tabubereiche anzusehen sind, und in FFH-Gebieten können | Windenergieanlagen | nur unter den Voraussetzungen von § 34 BNatSchG zugelassen we | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ussetzungen von § 34 BNatSchG zugelassen werden. Anlagen in Europäischen Vogelschutzgebieten mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten, insbesondere solcher Arten, für die Windenergieanlagen gemäß der VSG-VO des MLR vom 05.02.2010 (GBl. S. 37) Gefahrenquellen darstellen, können im Einzelfall zugelassen werden, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks und d | empfindlicher Vogelarten, insbesondere solcher Arten, für die | Windenergieanlagen | gemäß der VSG-VO des MLR vom 05.02.2010 (GBl. S. 37) Gefahren | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| n der für die Realisierung der Anlage vorgesehene Teilbereich des Gebiets für die Erhaltung der geschützten Art nicht relevant ist. Auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete geplante Windenergieanlagen erfordern eine Prü- fung der Voraussetzungen von § 34 BNatSchG, sofern diese Anlagen geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungsziele dieser Gebiete erheblich zu beeinträchtigen | levant ist. Auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete geplante | Windenergieanlagen | erfordern eine Prü- fung der Voraussetzungen von § 34 BNatSch | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Naturparke Auf Flächen der Naturparke, die keinen anderen Schutzgebietsregelungen unterworfen sind und für die keine Erschließungszonen festgelegt sind, gilt für die Errichtung von Windenergieanlagen ein Erlaubnisvorbehalt nach den Naturparkverordnungen. Hiernach ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn die Handlung weder den naturschutzrechtlichen Vorschriften noch dem Zweck des Nat | schließungszonen festgelegt sind, gilt für die Errichtung von | Windenergieanlagen | ein Erlaubnisvorbehalt nach den Naturparkverordnungen. Hierna | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| (teilweise oder vollständige Aufhebung) der Schutzgebietsverordnung erforderlich, bevor eine Genehmigung erteilt wird. 5.6.4.2 Artenschutzrechtliche Verbote Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen sind die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG hinsichtlich der Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie und der Europäischen Vogelarten zu beachten und eine | 5.6.4.2 Artenschutzrechtliche Verbote Bei der Genehmigung von | Windenergieanlagen | sind die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| hten und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen (saP). Die Ausführungen in Kapitel 4.2.5.2 gelten entsprechend. 5.6.4.2.1 Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) An Windenergieanlagen können insbesondere Greifvögel (z. B. der Rotmilan) und verschiedene Fledermausarten verunfallen. Hierdurch kann gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatS | tsprechend. 5.6.4.2.1 Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) An | Windenergieanlagen | können insbesondere Greifvögel (z. B. der Rotmilan) und versc | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| CEF“) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 5 S. 2 und 3 BNatSchG). Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit von Anlagen wird bei bestimmten Vogelarten auf Grund von (Mindest-) Abständen von Windenergieanlagen zu Brut- und Nahrungsplätzen beurteilt. Für Abstände zu Brutplätzen und Nahrungshabitaten sind die "Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie | bestimmten Vogelarten auf Grund von (Mindest-) Abständen von | Windenergieanlagen | zu Brut- und Nahrungsplätzen beurteilt. Für Abstände zu Brutp | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| auf Grund von (Mindest-) Abständen von Windenergieanlagen zu Brut- und Nahrungsplätzen beurteilt. Für Abstände zu Brutplätzen und Nahrungshabitaten sind die "Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten in der jeweils geltenden Fassung heranzuziehen, solan | lätzen und Nahrungshabitaten sind die "Abstandsregelungen für | Windenergieanlagen | zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählt | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| reichende Windhöffigkeit (vgl. Kapitel 4.1 zur Mindestertragsschwelle) erreicht wird. Eine Ausnahme setzt voraus, dass zumutbare Alternativen nicht gegeben sind. Bei der Planung von Windenergieanlagen in für Arten besonders sensiblen Lebensräumen (z.B. im Bereich von Brutstätten oder Nahrungshabitaten besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen gefährdeter Arten) wi | umutbare Alternativen nicht gegeben sind. Bei der Planung von | Windenergieanlagen | in für Arten besonders sensiblen Lebensräumen (z.B. im Bereic | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| . Bei der Planung von Windenergieanlagen in für Arten besonders sensiblen Lebensräumen (z.B. im Bereich von Brutstätten oder Nahrungshabitaten besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen gefährdeter Arten) wird eine „zumutbare Alternative“ im Sinne von § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG außerhalb dieses Lebensraumes häufig in Betracht kommen. Eine Ausnahme ist dann nicht mög | oder Nahrungshabitaten besonders störempfindlicher oder durch | Windenergieanlagen | gefährdeter Arten) wird eine „zumutbare Alternative“ im Sinne | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| rage kämen. Eine Ausnahme ist nicht zulässig, wenn die Möglichkeit besteht, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchzuführen, um bspw. das Kollisionsrisiko von Fledermausarten mit Windenergieanlagen und damit die Erfüllung des Tötungstatbestandes (§ 42 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG) auszuschließen oder maßgeblich zu verringern. Beim Vorkommen kollisionsgefährdeter Fledermausarten kommen | führen, um bspw. das Kollisionsrisiko von Fledermausarten mit | Windenergieanlagen | und damit die Erfüllung des Tötungstatbestandes (§ 42 Abs. 1 | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| emberg.de/Formblaetter_Natura/100391.html ) kann als Grundlage angewandt werden. Die LUBW wird fachliche Hinweise zu artenschutzfachlichen Fragen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erarbeiten (insbesondere eine Liste der windenergieempfindlichen Arten, die Kartiermethodik, Standortbewertung aus Artenschutzsicht, Maßnahmen zur Vermeidung von Kollisionen und erf | enschutzfachlichen Fragen bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | erarbeiten (insbesondere eine Liste der windenergieempfindlic | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| An den 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen im Außenbereich (§ 35 BauGB) dürfen aufgrund der besonderen wasserwirtschaftlichen Bedeutung und Schutzbedürftigkeit nach § 68b WG keine Windenergieanlagen errichtet werden. Hat die Wasserbehörde durch Rechtsverordnung einen breiteren Gewässerrandstreifen festgesetzt, so gilt das Verbot für diese Breite. Ausnahmen nach § 68b Abs. 7 WG | tlichen Bedeutung und Schutzbedürftigkeit nach § 68b WG keine | Windenergieanlagen | errichtet werden. Hat die Wasserbehörde durch Rechtsverordnun | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| so gilt das Verbot für diese Breite. Ausnahmen nach § 68b Abs. 7 WG kommen nicht in Betracht. In der Schutzzone I von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten dürfen keine Windenergieanlagen oder andere bauliche Anlagen sowie Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe verwendet werden, errichtet und betrieben werden. In der Schutzzone II von Wasserschutzgebieten und Hei | sserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten dürfen keine | Windenergieanlagen | oder andere bauliche Anlagen sowie Anlagen, in denen wasserge | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| und sonstige nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit dürfen nicht zu besorgen sein. In der Schutzzone III von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sind Windenergieanlagen zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Beschaffenheit nicht zu besorgen sind. In Überschwemmungsgebieten (§ 77 WG) und in | I von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sind | Windenergieanlagen | zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder sons | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| t nicht zu besorgen sind. In Überschwemmungsgebieten (§ 77 WG) und in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (§§ 78 Abs. 6, 76 Abs. 3 WHG) kann die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 Abs. 6 WHG als Ausnahmeentscheidung zulässig sein. Im Übrigen gilt § 78 WG. Wenn die Errichtung einer Windenergieanlage mit Arbeiten verbun | 78 Abs. 6, 76 Abs. 3 WHG) kann die Planung und Errichtung von | Windenergieanlagen | unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 Abs. 6 WHG als Ausn | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| (nach § 19 DSchG) bedürfen im missionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde. Ob und inwiefern Gründe des Denkmalschutzes der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, ist stets unter Berücksichtigung der Besonderheiten des zur Entscheidung anstehenden konkreten Falles und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im | b und inwiefern Gründe des Denkmalschutzes der Errichtung von | Windenergieanlagen | entgegenstehen, ist stets unter Berücksichtigung der Besonder | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| von 30 m). Auch bei Gemeindestraßen, für die keine gesetzlichen Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen gelten, sind die Belange der Straße in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen stets mit abzuwägen. 5.6.4.7 Eisenbahn- und Seilbahnrecht a.) Anbauverbote Längs der Strecken von Eisenbahnen dürfen bei gerader Streckenführung bauliche Anlagen in einer Entfernung | Belange der Straße in Planungs- und Genehmigungsverfahren für | Windenergieanlagen | stets mit abzuwägen. 5.6.4.7 Eisenbahn- und Seilbahnrecht a.) | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ine Stellungnahme der Landesbergdirektion als zuständiger Aufsichtsbehörde einzuholen. 5.6.4.8 Freileitungen Für die Nachrüstung und den Neubau von Freileitungen zur Nutzung des von Windenergieanlagen erzeugten Stroms sind die Bestimmungen von § 41 BNatSchG und die am 1. August 2011 in Kraft getretene Anwendungsregel des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik | hrüstung und den Neubau von Freileitungen zur Nutzung des von | Windenergieanlagen | erzeugten Stroms sind die Bestimmungen von § 41 BNatSchG und | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| etretene Anwendungsregel des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) VDE-AR-N 4210-11 "Vogelschutz an Freileitungen" zu beachten. Die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Freileitungen sowie das Erfordernis von Schwingungsschutzmaßnahmen sind in den jeweils aktuellen Normen nach DIN EN 50341-3-4 (VDE 0210-12) und DIN EN 50423-3-4 (VDE 0210-3) ger | elschutz an Freileitungen" zu beachten. Die Abstände zwischen | Windenergieanlagen | und Freileitungen sowie das Erfordernis von Schwingungsschutz | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| VDE 0210-3) geregelt. Die Anforderungen der jeweils gültigen Norm sind zu erfüllen. Nach der derzeit gültigen Fassung der DIN EN 50341-3-4 (VDE 0210-12) vom Januar 2011 ist zwischen Windenergieanlagen und Freileitungen ein horizontaler Mindestabstand zwischen Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung und äußerstem ruhenden Leiter für Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen | r DIN EN 50341-3-4 (VDE 0210-12) vom Januar 2011 ist zwischen | Windenergieanlagen | und Freileitungen ein horizontaler Mindestabstand zwischen Ro | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| dass bei ungünstiger Stellung des Rotors die Blattspitze nicht in den Schutzstreifen der Freileitung ragen darf. 5.6.4.9 Maschinenrichtlinie Bezogen auf Konstruktion und Bau fallen Windenergieanlagen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (umgesetzt in deutsches Recht als 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetzt). Die Maschinenrichtlinie verfolgt ein dopp | 9 Maschinenrichtlinie Bezogen auf Konstruktion und Bau fallen | Windenergieanlagen | in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ( | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Sie soll den freien Verkehr von Maschinen innerhalb des Binnenmarktes ermöglichen und zugleich ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Als Maschinen müssen Windenergieanlagen beim Inverkehrbringen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Hierbei handelt es sich sowohl um technische als auch um formale Anforderungen, die sich an d | eit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Als Maschinen müssen | Windenergieanlagen | beim Inverkehrbringen den Anforderungen der Maschinenrichtlin | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ngen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Hierbei handelt es sich sowohl um technische als auch um formale Anforderungen, die sich an den Hersteller von Windenergieanlagen richten. Die Hersteller von Windenergieanlagen müssen z. B. sicherstellen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Windenergieanlage geltenden Sicherheits- und | auch um formale Anforderungen, die sich an den Hersteller von | Windenergieanlagen | richten. Die Hersteller von Windenergieanlagen müssen z. B. s | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| 2006/42/EG entsprechen. Hierbei handelt es sich sowohl um technische als auch um formale Anforderungen, die sich an den Hersteller von Windenergieanlagen richten. Die Hersteller von Windenergieanlagen müssen z. B. sicherstellen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Windenergieanlage geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I de | Hersteller von Windenergieanlagen richten. Die Hersteller von | Windenergieanlagen | müssen z. B. sicherstellen, dass eine Risikobeurteilung vorge | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Maschinenrichtline erfüllt, stellt er eine EG-Konformitätserklärung für seine Anlage aus und befestigt das CE-Zeichen an der Windenergieanlage. Für den Anwender bzw. Betreiber von Windenergieanlagen ist in diesen Zusammenhang wichtig zu prüfen, dass für die Anlage eine EG-Konformitätserklärung vorliegt, das CE-Zeichen angebracht ist und eine Betriebsanleitung in deutscher Sprac | n der Windenergieanlage. Für den Anwender bzw. Betreiber von | Windenergieanlagen | ist in diesen Zusammenhang wichtig zu prüfen, dass für die An | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| rklärung vorliegt, das CE-Zeichen angebracht ist und eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache vorliegt. Für weitere Auskünfte und Fragen zur Anwendung der Maschinenrichtlinie auf Windenergieanlagen sollten die örtlich zuständigen Marktüberwachungsbehörden angesprochen werden. 5.6.4.10 Wasserstraßenrecht Nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes ist die Errichtung, die Veränder | uskünfte und Fragen zur Anwendung der Maschinenrichtlinie auf | Windenergieanlagen | sollten die örtlich zuständigen Marktüberwachungsbehörden ang | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| eines Monats nach Eingang der Anzeige die Genehmigung für erforderlich erklärt. 5.6.4.11 Luftverkehrsrecht – Zivile Flugplätze und Einrichtungen Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind mit Blick auf den zivilen Luftverkehr folgende Punkte zu beachten: c.) Beschränkungen durch Bauschutzbereiche Nach §§ 12 und 17 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist im Bauschu | gplätze und Einrichtungen Bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | sind mit Blick auf den zivilen Luftverkehr folgende Punkte zu | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| nkungen durch Bauschutzbereiche Nach §§ 12 und 17 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist im Bauschutzbereich eines Flugplatzes für die Errichtung von Bauwerken und Anlagen, d.h. auch Windenergieanlagen , die Zustimmung der Luftfahrtbehörde erforderlich. Der Bauschutzbereich besteht aus einem je nach Flugplatz unterschiedlich großen Radius um den sog. Flugplatzbezugspunkt und den An | atzes für die Errichtung von Bauwerken und Anlagen, d.h. auch | Windenergieanlagen | , die Zustimmung der Luftfahrtbehörde erforderlich. Der Bausch | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| fen, ob das sichere Starten und Landen von Flugzeugen durch diese Bauten nicht gefährdet ist. d.) Schutz von Flugsicherungseinrichtungen Nach § 18a LuftVG dürfen Bauwerke, d.h. auch Windenergieanlagen , nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Flugsicherungseinrichtungen, z.B. Radar- und Navigationsanlagen, dienen der Sicherheit im Lu | ngseinrichtungen Nach § 18a LuftVG dürfen Bauwerke, d.h. auch | Windenergieanlagen | , nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtu | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| GmbH (DFS), ob eine solche Störung möglich ist. e.) Weitere Beschränkungen/Hinweise Nach § 14 LuftVG ist außerhalb des Bauschutzbereichs für die Errichtung von Bauwerken, d.h. auch Windenergieanlagen , die eine Höhe von 100 Meter über der Erdoberfläche überschreiten, die Zustimmung der Luftfahrtbehörde erforderlich. Dies gilt auch für Anlagen von mehr als 30 Meter Höhe auf Bodene | Bauschutzbereichs für die Errichtung von Bauwerken, d.h. auch | Windenergieanlagen | , die eine Höhe von 100 Meter über der Erdoberfläche überschre | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| trumentenan- und –abflugverfahren, wie z.B. dem Verkehrslandeplatz Mannheim-City, gibt es weiterhin Bauüberwachungsbereiche nach § 18b LuftVG innerhalb derer auch die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von weniger als 100 Meter den Luftfahrtbehörden angezeigt werden muss. f.) Kennzeichnung von Hindernissen Bauwerke, d.h. auch Windenergieanlagen, sind in geeigneter W | che nach § 18b LuftVG innerhalb derer auch die Errichtung von | Windenergieanlagen | mit einer Höhe von weniger als 100 Meter den Luftfahrtbehörde | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ch die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von weniger als 100 Meter den Luftfahrtbehörden angezeigt werden muss. f.) Kennzeichnung von Hindernissen Bauwerke, d.h. auch Windenergieanlagen , sind in geeigneter Weise zu kennzeichnen, wenn und insoweit dies zur Sicherheit des Luftverkehrs erforderlich ist. Über die konkrete Ausgestaltung entscheidet die Luftfahrtbehörde. | muss. f.) Kennzeichnung von Hindernissen Bauwerke, d.h. auch | Windenergieanlagen | , sind in geeigneter Weise zu kennzeichnen, wenn und insoweit | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| drichshafen sowie für den Schutz von Flugsicherungseinrichtungen nach § 18a LuftVG im Umfeld dieser Flughäfen ist das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. In allen anderen für Windenergieanlagen relevanten Belangen nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Luftfahrtbehörden wahr. 5.6.4.12 Militärische Belange Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind | nisterium für Verkehr und Infrastruktur. In allen anderen für | Windenergieanlagen | relevanten Belangen nehmen die Regierungspräsidien die Aufgab | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| für Windenergieanlagen relevanten Belangen nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Luftfahrtbehörden wahr. 5.6.4.12 Militärische Belange Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind neben den unter 5.6.4.11 genannten zivilen Belangen auch Belange des militärischen Flugbetriebs zu beachten. Neben der Zuständigkeit nach § 30 Abs. 2 LuftVG für Windenergieanla | 4.12 Militärische Belange Bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | sind neben den unter 5.6.4.11 genannten zivilen Belangen auch | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| denergieanlagen sind neben den unter 5.6.4.11 genannten zivilen Belangen auch Belange des militärischen Flugbetriebs zu beachten. Neben der Zuständigkeit nach § 30 Abs. 2 LuftVG für Windenergieanlagen , die innerhalb von Bauschutzbereichen militärischer Flugplätze geplant werden, muss die Bundeswehr zusätzlich ihre verfassungsgemäße Aufgabenwahrnehmung sicherstellen. Dies schließt | beachten. Neben der Zuständigkeit nach § 30 Abs. 2 LuftVG für | Windenergieanlagen | , die innerhalb von Bauschutzbereichen militärischer Flugplätz | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| schen Flugsicherung Radaranlagen zur Luftverteidigung Übungsräume- und Stecken einschließlich der Nachttiefflugkorridore und Hubschraubertiefflugstrecken Die Störungswirkung von Windenergieanlagen auf die verteidigungspolitischen Belange sind durchaus unterschiedlich zu bewerten. Insofern ist eine differenzierte Bewertung der einzelnen Sachverhalte durch die Bundeswehr unumgä | dore und Hubschraubertiefflugstrecken Die Störungswirkung von | Windenergieanlagen | auf die verteidigungspolitischen Belange sind durchaus unters | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| gefasst. Flugsicherungsradare messen Entfernung und Seitenwinkel eines Objektes und fallen daher unter die Kategorie der zweidimensionalen oder 2D-Radargeräte. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen kann es im Erfassungsbereich dieser Anlagen zu Einschränkungen der Radarabdeckung des Luftraums kommen. Dabei können zum Beispiel Positionsungenauigkeiten der Flugzieldarstellung un | zweidimensionalen oder 2D-Radargeräte. Durch den Betrieb von | Windenergieanlagen | kann es im Erfassungsbereich dieser Anlagen zu Einschränkunge | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ist unter anderem abhängig von der Art der Radaranlage und ihrer technischen Auslegung, der Entfernung zu einer Windenergieanlage, der Höhe, der Größe, der Bauart und der Anzahl der Windenergieanlagen sowie von topographischen Gegebenheiten und Wetterlagen. Die Bundeswehr ist unter Wahrung ihres verfassungsgemäßen Auftrags bestrebt, dieses doch relativ große Konfliktfeld weitestg | gieanlage, der Höhe, der Größe, der Bauart und der Anzahl der | Windenergieanlagen | sowie von topographischen Gegebenheiten und Wetterlagen. Die | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| Flugplätzen ein, welches das veraltete und auf analoger Technik basierende Radar ASR 910 ersetzen wird. Im Rahmen erster Flugerprobungen wurde festgestellt, dass die Störungen durch Windenergieanlagen auch bei diesem neuen Radar vorhanden waren. Daher wurden in einer umfangreichen Studie technische Möglichkeiten untersucht, die Störungen zu minimieren. Die digitale Radartechnik s | Flugerprobungen wurde festgestellt, dass die Störungen durch | Windenergieanlagen | auch bei diesem neuen Radar vorhanden waren. Daher wurden in | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| orhanden waren. Daher wurden in einer umfangreichen Studie technische Möglichkeiten untersucht, die Störungen zu minimieren. Die digitale Radartechnik soll es ermöglichen, die durch Windenergieanlagen generierten Störsignale auf elektronischem Weg aus der Radardarstellung heraus zu rechnen und damit eine weitgehend störungsfreie Darstellung der gewünschten Daten zu gewährleisten. | ren. Die digitale Radartechnik soll es ermöglichen, die durch | Windenergieanlagen | generierten Störsignale auf elektronischem Weg aus der Radard | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| e oder 3D-Radargeräte. Diese Anlagen werden auch im Rahmen der Bündnisverpflichtungen betrieben und sind daher von besonderer Bedeutung. Beeinträchtigungen des Anlagenbetriebs durch Windenergieanlagen sind deshalb nur bei untergeordnetem Einfluss hinnehmbar. c.) Übungsräume einschließlich der Nachtflugkorridore Wesentliche Beeinflussungen des militärischen Betriebs durch Windener | derer Bedeutung. Beeinträchtigungen des Anlagenbetriebs durch | Windenergieanlagen | sind deshalb nur bei untergeordnetem Einfluss hinnehmbar. c.) | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| eanlagen sind deshalb nur bei untergeordnetem Einfluss hinnehmbar. c.) Übungsräume einschließlich der Nachtflugkorridore Wesentliche Beeinflussungen des militärischen Betriebs durch Windenergieanlagen können auch in den Nachttiefflugkorridoren und auf Übungsplätzen entstehen. Auf diesem Sektor ist die Bundeswehr dabei, die eigenen Erfordernisse im Interesse einer besseren Windene | Wesentliche Beeinflussungen des militärischen Betriebs durch | Windenergieanlagen | können auch in den Nachttiefflugkorridoren und auf Übungsplät | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| wbvsuediuw4@bundeswehr.org. 5.6.4.13 Behördlicher und privater Richtfunk Im Genehmigungsverfahren sind behördliche sowie private Richtfunkstrecken zu berücksichtigen, da diese durch Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen und ggf. über Mindestabstände geschützt werden müssen. Hinsichtlich des behördlichen Richtfunks wird derzeit in Baden-Württemberg ein Digitalfunkn | private Richtfunkstrecken zu berücksichtigen, da diese durch | Windenergieanlagen | nicht beeinträchtigt werden dürfen und ggf. über Mindestabstä | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| planten Anlage (Nabenhöhe und Rotordurchmesser). Zum Zweck der Überprüfung können vorstehende Daten auch im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens für die konkrete Standortplanung von Windenergieanlagen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) per Email an ASDBW@polizei.bwl.de übersandt werden. Kann durch die Prüfung eine Beeinträchtigung des Behördenrichtfu | s Genehmigungsverfahrens für die konkrete Standortplanung von | Windenergieanlagen | an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASD | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| orhabenträgers erforderlich. Für die Bewertung durch den Gutachter werden zusätzlich ein Bauplan der Anlage und ein Lageplan benötigt. 5.6.4.14 Wetterradar Befinden sich Flächen für Windenergieanlagen im Umkreisradius von 15 km um die Wetterradarstationen des Deutschen Wetterdiensts in Türkheim oder auf dem Feldberg ist der Deutsche Wetterdienst im Genehmigungsverfahren zu beteil | plan benötigt. 5.6.4.14 Wetterradar Befinden sich Flächen für | Windenergieanlagen | im Umkreisradius von 15 km um die Wetterradarstationen des De | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| tlichen Interessen zu wahren und dabei den Erfordernissen der Energieversorgung Rechnung zu tragen (§37 FlurbG). Dabei kann das Bodenmanagement der Flurbereinigung Unterstützung für Windenergieanlagen bieten, zum Beispiel bei der Zufahrtserschließung, bei der dinglichen Sicherung der Leitungstrassen und der Abstandsflächen sowie bei Entschädigungsfragen. Für Flächen, die in ein l | ann das Bodenmanagement der Flurbereinigung Unterstützung für | Windenergieanlagen | bieten, zum Beispiel bei der Zufahrtserschließung, bei der di | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ngen der 4. BImSchV nicht unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht fallen. Kleinwindanlagen gelten als bauliche Anlagen i. S. d. § 2 LBO. Nach § 49 LBO ist daher für Windenergieanlagen bis 50 m Gesamthöhe ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen soweit sie nicht verfahrensfrei gestellt sind. Neben der Baugenehmigung sind ggf. weitere Genehmigungen/Erlaubnisse ei | auliche Anlagen i. S. d. § 2 LBO. Nach § 49 LBO ist daher für | Windenergieanlagen | bis 50 m Gesamthöhe ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführe | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| mmissionsschutzbehörden, Fachbehörden für Natur- und Umweltschutz und Luftverkehrsbehörden zu beteiligen. 6.1 Kleinwindanlagen, Verfahren Nach Anhang Nr. 3 d zu § 50 Abs. 1 LBO sind Windenergieanlagen bis 10 m Höhe verfahrensfrei gestellt. Daher erfordern Kleinwindanlagen bis zu dieser Höhe grundsätzlich kein baurechtliches Verfahren und damit insbesondere keine Baugenehmigung. D | nlagen, Verfahren Nach Anhang Nr. 3 d zu § 50 Abs. 1 LBO sind | Windenergieanlagen | bis 10 m Höhe verfahrensfrei gestellt. Daher erfordern Kleinw | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| geprägt wird (vgl. auch Ausführungen in Kapitel 5.6.2.3). Kleinwindanlagen, die nicht als „mitgezogene“ Nebenanlagen zu privilegierten Vorhaben zulässig sind, sind als selbständige Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu beurteilen. Sie sind zulässig, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Soweit der Planvorbeha | privilegierten Vorhaben zulässig sind, sind als selbständige | Windenergieanlagen | nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu beurteilen. Sie sind zulässig | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| ir den hohen Qualifizierungsgrad aller Mitarbeiter und damit unseren Know-how-Vorsprung als Anbieter anspruchsvoller Produkte und Dienstleistungen. Die Kernkompetenz von Nordex sind Windenergieanlagen im MultiMegawatt-Segment. In der Generation Gamma bieten wir unterschiedliche Anlagentypen auf Basis einer bewährten technischen Plattform an. Damit erhalten Nordex-Kunden für jeden | dukte und Dienstleistungen. Die Kernkompetenz von Nordex sind | Windenergieanlagen | im MultiMegawatt-Segment. In der Generation Gamma bieten wir | Nordex | |
| erste 2,5-MWSerienturbine der Welt installiert und seitdem weit mehr als 4.000 Windturbinen dieser Plattform ans Netz gebracht. Wir wissen also, wovon wir sprechen, wenn wir unseren Windenergieanlagen Qualität, ausgereifte Technik und zuverlässige Leistung selbst an Extremstandorten bescheinigen. Nordex entwickelt die Turbinen der Generation Gamma kontinuierlich weiter. Dabei ble | bracht. Wir wissen also, wovon wir sprechen, wenn wir unseren | Windenergieanlagen | Qualität, ausgereifte Technik und zuverlässige Leistung selbs | Nordex | |
| ben wir bewährten Prinzipien treu, setzen auf erprobte Serientechnik und legen höchstes Augenmerk auf die Zuverlässigkeit aller Systemkomponenten. So stellen wir sicher, dass Nordex- Windenergieanlagen Investitionsgüter sind, die über mindestens 20 Jahre hinweg sichere Erträge erwirtschaften. Die Generation Gamma vereint bewährte, zuverlässige Technik mit Weiterentwicklungen im De | t aller Systemkomponenten. So stellen wir sicher, dass Nordex- | Windenergieanlagen | Investitionsgüter sind, die über mindestens 20 Jahre hinweg s | Nordex | |
| höchste Maßstäbe in puncto Effizienz, Netzkompatibilität und Qualität. VIELSEITIGKEIT Zuverlässige Windernte an jedem Standort Durch die stetige Weiterentwicklung weisen die Nordex- Windenergieanlagen eine hohe technische Verfügbarkeit von 98 Prozent auf. So lohnt es sich heute mehr denn je, in eine Turbine der Generation Gamma zu investieren. Die perfekte Anlage für jeden Wind M | tandort Durch die stetige Weiterentwicklung weisen die Nordex- | Windenergieanlagen | eine hohe technische Verfügbarkeit von 98 Prozent auf. So loh | Nordex | |
| rans warten. Zudem unterstützen wartungsarme und wartungsfreie Komponenten den zuverlässigen Anlagenbetrieb. Leistungscheck rund um die Uhr Für maximale Verfügbarkeit hat Nordex die Windenergieanlagen der Kunden permanent im Blick. Bei Abweichungen vom Normalbetrieb greift die Fernüberwachung unmittelbar ein. Zudem kontrolliert das optionale Condition-Monitoring-System den Zustan | eck rund um die Uhr Für maximale Verfügbarkeit hat Nordex die | Windenergieanlagen | der Kunden permanent im Blick. Bei Abweichungen vom Normalbet | Nordex | |
| auf dem Markt zu bieten. Dies hat Nordex im Blick, wenn die Netzanschlusstechnik intensiv sowohl im Feld als auch auf dem Prüfstand getestet und weiterentwickelt wird. So stehen die Windenergieanlagen längst für eine Stromqualität und Versorgungssicherheit, die konventionellen Kraftwerken entspricht. QUALITÄT Hochwertige Technik – für Nordex Routine Dank ihres ausgereiften Design | m Prüfstand getestet und weiterentwickelt wird. So stehen die | Windenergieanlagen | längst für eine Stromqualität und Versorgungssicherheit, die | Nordex | |
| eine Stromqualität und Versorgungssicherheit, die konventionellen Kraftwerken entspricht. QUALITÄT Hochwertige Technik – für Nordex Routine Dank ihres ausgereiften Designs sind die Windenergieanlagen der Generation Gamma zertifizierte Qualitätsprodukte. Bereits in der Entwicklung begutachtet das Nordex-Engineering mithilfe computergestützter Berechnungsverfahren wie der Finite-E | – für Nordex Routine Dank ihres ausgereiften Designs sind die | Windenergieanlagen | der Generation Gamma zertifizierte Qualitätsprodukte. Bereits | Nordex | |
| in den kommenden Jahren noch spürbar zunehmen wird. In diesem Zusammenhang wird die Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale durch den Austausch älterer durch neue, leistungsstärkere Windenergieanlagen , das sogenannte Repowering, wichtig bleiben. Aus wirtschaftlichen Gründen kommt für das Repowering aufgrund der EEG-Anreizregelung in der Regel der Ersatz von Windenergieanlagen in | ale durch den Austausch älterer durch neue, leistungsstärkere | Windenergieanlagen | , das sogenannte Repowering, wichtig bleiben. Aus wirtschaftli | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ere Windenergieanlagen, das sogenannte Repowering, wichtig bleiben. Aus wirtschaftlichen Gründen kommt für das Repowering aufgrund der EEG-Anreizregelung in der Regel der Ersatz von Windenergieanlagen in Betracht, die bereits seit mindestens zehn Jahren in Betrieb sind. Die zweite Auflage der DStGB-Dokumentation „Kommunale Handlungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie – unte | g aufgrund der EEG-Anreizregelung in der Regel der Ersatz von | Windenergieanlagen | in Betracht, die bereits seit mindestens zehn Jahren in Betri | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| aktuelle Dokumentation informiert über die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und gibt Städten und Gemeinden wertvolle Hinweise zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen . Weitere Themen wie etwa die Umwelteinwirkungen der Windenergie auf Anwohner, die Auswirkungen des Repowering auf den Netzausbau oder das wichtige Thema „Soziale Akzeptanz für Winde | nden wertvolle Hinweise zur planungsrechtlichen Steuerung von | Windenergieanlagen | . Weitere Themen wie etwa die Umwelteinwirkungen der Windenerg | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n. Neue Windparks werden ans Netz gehen, Altanlagen durch neue und leistungsstärkere ersetzt. Ob Neuanlage oder Repowering, die Herausforderungen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind äußerst komplex. Akzeptanz vor Ort, Umwelt- und Naturschutzbelange, konkurrierende Landnutzungsansprüche genauso wie die Weichenstellungen beim Netzausbau – jeder dieser Aspekt | ng, die Herausforderungen bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | sind äußerst komplex. Akzeptanz vor Ort, Umwelt- und Natursch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ist das durch Repowering, also den Ersatz von vereinzelt stehenden Altanlagen durch leistungsfähigere Anlagen – vornehmlich in Windparks – zu erreichen. Denn die Zusammenfassung von Windenergieanlagen an besonders geeigneten Standorten bietet Vorteile für die Siedlungsentwicklung, hilft Flächen zu sparen, das Landschaftsbild zu schonen und den Energieertrag zu steigern. Das verbe | ich in Windparks – zu erreichen. Denn die Zusammenfassung von | Windenergieanlagen | an besonders geeigneten Standorten bietet Vorteile für die Si | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| achliche Grundlagen der Windenergienutzung und des Repowering 1 Umwelteinwirkungen und Auswirkungen auf die Anwohner 28 1.1 Allgemeine Hinweise 28 1.2 Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen 28 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen 31 1.4 „Optisch bedrängende“ Wirkung – Gebot der Rücksichtnahme 32 1.5 Berücksichtigung von Lärmimmissionen in der Bauleitplanung 33 | 1.1 Allgemeine Hinweise 28 1.2 Schallimmissionsschutz bei | Windenergieanlagen | 28 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen 31 1.4 „Optisch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nd des Repowering 1 Umwelteinwirkungen und Auswirkungen auf die Anwohner 28 1.1 Allgemeine Hinweise 28 1.2 Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen 28 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen 31 1.4 „Optisch bedrängende“ Wirkung – Gebot der Rücksichtnahme 32 1.5 Berücksichtigung von Lärmimmissionen in der Bauleitplanung 33 2 Windenergie und Radar 33 2.1 Radaranlagen | ssionsschutz bei Windenergieanlagen 28 1.3 Schattenwurf von | Windenergieanlagen | 31 1.4 „Optisch bedrängende“ Wirkung – Gebot der Rücksichtn | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rücksichtigung von Lärmimmissionen in der Bauleitplanung 33 2 Windenergie und Radar 33 2.1 Radaranlagen der Flugsicherung – 2D Radaranlagen 33 2.1.1 Störung des 2D Radars durch Windenergieanlagen 34 2.1.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung 34 2.2 Radaranlagen der Luftraumüberwachung – 3D Radaranlagen 35 2.2.1 Störung des 3D Radars durch Windenergieanlagen 35 Te | ung – 2D Radaranlagen 33 2.1.1 Störung des 2D Radars durch | Windenergieanlagen | 34 2.1.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung 34 2.2 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| urch Windenergieanlagen 34 2.1.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung 34 2.2 Radaranlagen der Luftraumüberwachung – 3D Radaranlagen 35 2.2.1 Störung des 3D Radars durch Windenergieanlagen 35 Teil A Einführung 1 Stand und Perspektiven der Windenergienutzung 12 1.1 Ziele für den Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien 12 1.2 Entwicklung der Windenergienut | ung – 3D Radaranlagen 35 2.2.1 Störung des 3D Radars durch | Windenergieanlagen | 35 Teil A Einführung 1 Stand und Perspektiven der Windenergi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lugbetrieb 17 2.3 Hinderniskennzeichnung 18 2.4 Perspektiven der weiteren Entwicklung der Anlagentechnik 18 2.5 Auswirkungen der technologischen Entwicklung 19 3 Repowering von Windenergieanlagen 19 3.1 Einführung Repowering 19 3.2 Status und Potenzial des Repowering 21 3.2.1 Entwicklung des Repowering 21 3.2.2 Repowering-Potenzial 23 3.3 Flächenzuschnitt und technische | irkungen der technologischen Entwicklung 19 3 Repowering von | Windenergieanlagen | 19 3.1 Einführung Repowering 19 3.2 Status und Potenzial de | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ndestabstände 23 2.2.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung 35 2.3 Radaranlagen des Deutschen Wetterdienstes, 3D Radaranlagen 36 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen 36 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren 36 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen 37 3 Windenergie und Netzausbau 37 3.1 Aufbau des St | 3D Radaranlagen 36 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch | Windenergieanlagen | 36 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| g und Dimensionierung 35 2.3 Radaranlagen des Deutschen Wetterdienstes, 3D Radaranlagen 36 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen 36 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren 36 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen 37 3 Windenergie und Netzausbau 37 3.1 Aufbau des Stromnetzes und Umkehr des Lastflusses in Deut | aranlagen durch Windenergieanlagen 36 2.3.2 Aufstellung von | Windenergieanlagen | im Umkreis von DWD-Radaren 36 2.4 Störung der Funktionsfähi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| chkeit eines Repowering-Vorhabens 43 4.4 Bedeutung von Aspekten der Wirtschaftlichkeit für die Gemeinden 44 5 Wertschöpfung 44 5.1 Gewerbesteuer 44 5.2 Kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen 44 5.3 Pachteinnahmen und Steuern durch Pachteinnahmen 44 5.4 Bürgerwindparks 45 5.4.1 Planungsrecht und Bürgerwindparks 45 5.4.2 Flächensicherung und Flächenausweisung 45 5. | pfung 44 5.1 Gewerbesteuer 44 5.2 Kommunale Beteiligung an | Windenergieanlagen | 44 5.3 Pachteinnahmen und Steuern durch Pachteinnahmen 44 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Ausgewählte sozialwissenschaftliche Untersuchungen zur Akzeptanz 52 7.1.1 Dialogverfahren Repowering 52 7.1.2 Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen 52 7.1.3 Aktivität und Teilhabe – Akzeptanz erneuerbarer Energien steigern 53 7.2 Chancen informeller Verfahren bei Repowering-Planungen 54 7.3 Die qualitative Studie „Hemmniss | nz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von | Windenergieanlagen | 52 7.1.3 Aktivität und Teilhabe – Akzeptanz erneuerbarer En | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nd Teilhabe – Akzeptanz erneuerbarer Energien steigern 53 7.2 Chancen informeller Verfahren bei Repowering-Planungen 54 7.3 Die qualitative Studie „Hemmnisse des Repowering von Windenergieanlagen “ 54 7.3.1 Empfehlende Hinweise aus der Studie an kommunale Planungs verantwortliche 55 7.3.2 Schlussfolgerungen aus der Studie 56 3.1.1 Neufestlegung der Ausweisungen für die W | 54 7.3 Die qualitative Studie „Hemmnisse des Repowering von | Windenergieanlagen | “ 54 7.3.1 Empfehlende Hinweise aus der Studie an kommunale | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ng des Flächennutzungsplans ohne neues Plankonzept 70 3.1.3 Aufstellung von Bebauungsplänen für zusätzliche Gebiete für die Windenergie 71 3.2 Behandlung vorhandener Bestände an Windenergieanlagen 72 3.3 Höhenbegrenzungen 73 3.3.1 Zur Bedeutung von Höhenbegrenzungen in der Bauleitplanung 73 3.3.2 Zu den unterschiedlichen Aspekten zum Thema Höhenbegrenzungen 74 3.3.3 Höhe | r die Windenergie 71 3.2 Behandlung vorhandener Bestände an | Windenergieanlagen | 72 3.3 Höhenbegrenzungen 73 3.3.1 Zur Bedeutung von Höhenbe | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lanung 84 Teil C Planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Ausgangslage 58 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich 58 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen 58 1.3 Bedeutung der Raumordnung (Regi | echtliche Ausgangslage 58 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | im Außenbereich 58 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen i | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Ausgangslage 58 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich 58 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen 58 1.3 Bedeutung der Raumordnung (Regionalplanung) 59 2 Die Steuerung von Windenergieanlagen im A | n Windenergieanlagen im Außenbereich 58 1.2 Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| t von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen 58 1.3 Bedeutung der Raumordnung (Regionalplanung) 59 2 Die Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch Flächennutzungsplan 59 2.1 Die Grundsätze und die Anforderungen an die Steuerung 59 2.1.1 Das schlüssige Plankonzept für den Außenbereich 60 2.1.2 Ermitt | ung der Raumordnung (Regionalplanung) 59 2 Die Steuerung von | Windenergieanlagen | im Außenbereich durch Flächennutzungsplan 59 2.1 Die Grunds | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Bauleitplanung und Raumordnung (Regionalplanung) 87 Anhang 1 Beispiele aus der kommunalen Praxis 90 1.1 Repowering in Kronprinzenkoog (Kreis Dithmarschen) 90 1.2 Repowering der Windenergieanlagen im Windpark Piesberg (Stadt Osnabrück) 91 1.3 Neuaufstellung von Windenergieanlagen in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 94 2 Übersicht der relevanten Gesetzesgrundlagen | Kronprinzenkoog (Kreis Dithmarschen) 90 1.2 Repowering der | Windenergieanlagen | im Windpark Piesberg (Stadt Osnabrück) 91 1.3 Neuaufstellun | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nalen Praxis 90 1.1 Repowering in Kronprinzenkoog (Kreis Dithmarschen) 90 1.2 Repowering der Windenergieanlagen im Windpark Piesberg (Stadt Osnabrück) 91 1.3 Neuaufstellung von Windenergieanlagen in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 94 2 Übersicht der relevanten Gesetzesgrundlagen und länderspezifischen Informationen 97 2.1 Bundesrecht 97 2.2 Landesrecht 98 2.3 | indpark Piesberg (Stadt Osnabrück) 91 1.3 Neuaufstellung von | Windenergieanlagen | in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 94 2 Übersicht | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| gen besteht ein breiter politischer Konsens aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Windenergie wird heute fast ausschließlich zur Stromerzeugung genutzt. Der Betrieb von Windenergieanlagen zählt heute schon zu den wirtschaftlichsten Formen zur Nutzung regenerativer Energien. Dementsprechend hat die verstärkte Nutzung der Windenergie eine besondere Bedeutung im Hinblic | st ausschließlich zur Stromerzeugung genutzt. Der Betrieb von | Windenergieanlagen | zählt heute schon zu den wirtschaftlichsten Formen zur Nutzun | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n Energieimporten zu vermindern und die nur begrenzt verfügbaren fossilen Energierohstoffe zu schonen. Abbildung 1 zeigt zudem, dass aktuell rund neun Prozent des Strombedarfs durch Windenergieanlagen erzeugt wird. Als heimische und unerschöpfliche Energiequelle ist die Windenergie somit heute bereits ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung. 2011 haben Windene | zudem, dass aktuell rund neun Prozent des Strombedarfs durch | Windenergieanlagen | erzeugt wird. Als heimische und unerschöpfliche Energiequelle | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| anlagen erzeugt wird. Als heimische und unerschöpfliche Energiequelle ist die Windenergie somit heute bereits ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung. 2011 haben Windenergieanlagen den Ausstoß von mehr als 34 Millionen Tonnen CO2 vermieden und damit den größten Beitrag zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen im Bereich der regenerativen Stromerzeugung geleis | ger Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung. 2011 haben | Windenergieanlagen | den Ausstoß von mehr als 34 Millionen Tonnen CO2 vermieden un | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| g in Deutschland Die Windenergienutzung in Deutschland hat sich in den letzten zwanzig Jahren sehr dynamisch entwickelt. Zu Beginn der 1990er-Jahre umfasste der Bestand nur etwa 200 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 20 Megawatt (MW). Durch die Verbesserung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zählt Deutschland mittlerweile jedoch seit vielen Ja | Zu Beginn der 1990er-Jahre umfasste der Bestand nur etwa 200 | Windenergieanlagen | mit einer Gesamtleistung von ca. 20 Megawatt (MW). Durch die | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ichen Rahmenbedingungen zählt Deutschland mittlerweile jedoch seit vielen Jahren zu den weltweit führenden Ländern in der Nutzung der Windenergie. Derzeit sind bundesweit rund 23000 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 30 000 MW in Betrieb. Wasserkraft Biomasse 5,3 % Müll** und sonstige Erneuerbare Energien 0,9 % 4,0 % 5,7 % 9,2 % * geschätzt und | r Nutzung der Windenergie. Derzeit sind bundesweit rund 23000 | Windenergieanlagen | mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 30 000 MW | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| pro Jahr neu installierten Windenergieleistung. Aus Abbildung 2 wird deutlich, dass die pro Jahr installierte Leistung zunächst nur langsam anstieg – auch dadurch bedingt, dass die Windenergieanlagen in der Anfangsphase noch eine sehr geringe Leistung hatten. Vor dem Hintergrund enormer Fortschritte in der Weiterentwicklung der Anlagentechnik und positiver Rahmenbedingungen ände | zunächst nur langsam anstieg – auch dadurch bedingt, dass die | Windenergieanlagen | in der Anfangsphase noch eine sehr geringe Leistung hatten. V | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rchbruch für private Anlagenbetreiber, da nun – bei Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme der Länder und des Bundes – an windgünstigen Standorten ein wirtschaftlicher Betrieb der Windenergieanlagen ermöglicht wurde. Der Ausbau erfolgte zunächst in den besonders windgünstigen „Pionierregionen“ der Windenergie im Bereich der Westküste Schleswig-Holsteins und in Ostfriesland. Wei | an windgünstigen Standorten ein wirtschaftlicher Betrieb der | Windenergieanlagen | ermöglicht wurde. Der Ausbau erfolgte zunächst in den besonde | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| igen „Pionierregionen“ der Windenergie im Bereich der Westküste Schleswig-Holsteins und in Ostfriesland. Weitgehend ohne eine planerische Steuerung wurden dabei großflächig einzelne Windenergieanlagen genehmigt und in Betrieb genommen, so dass eine Vielzahl kleiner „Streuanlagen“ das Landschaftsbild in diesen Gebieten prägte. Zudem wurden zahlreiche kleine Windenergieanlagen als | eine planerische Steuerung wurden dabei großflächig einzelne | Windenergieanlagen | genehmigt und in Betrieb genommen, so dass eine Vielzahl klei | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| elne Windenergieanlagen genehmigt und in Betrieb genommen, so dass eine Vielzahl kleiner „Streuanlagen“ das Landschaftsbild in diesen Gebieten prägte. Zudem wurden zahlreiche kleine Windenergieanlagen als „Hofanlagen“ in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen Betriebs- und Wohngebäuden errichtet. Als Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1994 – 4 C 20.0 | ild in diesen Gebieten prägte. Zudem wurden zahlreiche kleine | Windenergieanlagen | als „Hofanlagen“ in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftliche | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| s des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1994 – 4 C 20.093 – kam es im Zeitraum 1996 bis 1998 zu einem Einbruch beim Windenergieausbau (s. Abbildung 2), da die Genehmigung neuer Windenergieanlagen im Außenbereich in der Regel nun nur noch als „sonstige Vorhaben“ gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) möglich war und damit erschwert wurde. 1997 trat schließlich eine Gesetzesä | Windenergieausbau (s. Abbildung 2), da die Genehmigung neuer | Windenergieanlagen | im Außenbereich in der Regel nun nur noch als „sonstige Vorha | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Vorhaben“ gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) möglich war und damit erschwert wurde. 1997 trat schließlich eine Gesetzesänderung in Kraft, die die privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen Abbildung 2: Entwicklung der in Deutschland pro Jahr neu installierten Windenergieleistung 1990 bis 2011 (Quelle: DEWI GmbH) Installierte Leistung in MW pro Jahr 3 500 3 000 2 500 2 | tzesänderung in Kraft, die die privilegierte Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | Abbildung 2: Entwicklung der in Deutschland pro Jahr neu inst | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hore StrEG = Stromeinpeisungsgesetz BauGB = Baugesetzbuch EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB beinhaltet. Damit kann die Baugenehmigung für neue Windenergieanlagen im Außenbereich nicht verweigert werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Zusätzlich wurde den Gemeinden und den für d | s. 1 BauGB beinhaltet. Damit kann die Baugenehmigung für neue | Windenergieanlagen | im Außenbereich nicht verweigert werden, wenn öffentliche Bel | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Erschließung gesichert ist. Zusätzlich wurde den Gemeinden und den für die Raumordnung zuständigen Planungsträgern mit der BauGB-Änderung die Möglichkeit gegeben, die Standorte für Windenergieanlagen planerisch zu steuern: Öffentliche Belange stehen einer Windenergieanlage in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele d | der BauGB-Änderung die Möglichkeit gegeben, die Standorte für | Windenergieanlagen | planerisch zu steuern: Öffentliche Belange stehen einer Winde | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Bis Ende 1998 konnte die Entscheidung über die Zulässigkeit neuer Windenergieanlagen ausgesetzt werden, wenn die Gemeinde beschlossen hatte, den Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ergänzen oder zu ändern. Gleiches galt für die Planung der Raumordnung. Seit der Bau | Ende 1998 konnte die Entscheidung über die Zulässigkeit neuer | Windenergieanlagen | ausgesetzt werden, wenn die Gemeinde beschlossen hatte, den F | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| denergiestandorte an Land sind die Perspektiven für den weiteren Windenergieausbau in Deutschland vor allem in der Windenergienutzung auf dem Meer (Offshore) und in dem Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne leistungsstarke Windenergieanlagen (Repowering) zu sehen. Näher dazu A 3.2. 1.5 Auswirkungen auf den Netzausbau Der zunehmende Ausbau der erneuerbaren Energien führt z | nergienutzung auf dem Meer (Offshore) und in dem Ersatz alter | Windenergieanlagen | durch moderne leistungsstarke Windenergieanlagen (Repowering) | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ür den weiteren Windenergieausbau in Deutschland vor allem in der Windenergienutzung auf dem Meer (Offshore) und in dem Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne leistungsstarke Windenergieanlagen (Repowering) zu sehen. Näher dazu A 3.2. 1.5 Auswirkungen auf den Netzausbau Der zunehmende Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu einer grundlegend veränderten Struktur der Stro | Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne leistungsstarke | Windenergieanlagen | (Repowering) zu sehen. Näher dazu A 3.2. 1.5 Auswirkungen auf | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en auf den Netzausbau Der zunehmende Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu einer grundlegend veränderten Struktur der Stromerzeugung. Regional kann die hohe Stromeinspeisung von Windenergieanlagen dazu führen, dass die Netze in strukturschwachen Gebieten teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Windenergieanlagen speisen den erzeugten Strom überwiegend im Mittelspannungsne | r Stromerzeugung. Regional kann die hohe Stromeinspeisung von | Windenergieanlagen | dazu führen, dass die Netze in strukturschwachen Gebieten tei | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Stromerzeugung. Regional kann die hohe Stromeinspeisung von Windenergieanlagen dazu führen, dass die Netze in strukturschwachen Gebieten teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Windenergieanlagen speisen den erzeugten Strom überwiegend im Mittelspannungsnetz (20 Kilovolt (kV)), teilweise aber auch auf Hochspannungsebene (110 kV) ein. Um die Netzintegration auch bei einem wei | chwachen Gebieten teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. | Windenergieanlagen | speisen den erzeugten Strom überwiegend im Mittelspannungsnet | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| eutschland in den 1990er-Jahren wurde begleitet von bemerkenswerten Fortschritten bei der Weiterentwicklung der Anlagentechnik. So hat sich die mittlere Leistung von neu errichteten Windenergieanlagen gegenüber 1990 um mehr als das Zehnfache auf gut 2,2 MW pro Windenergieanlage im Jahr 2011 erhöht. Heute sind bereits erste Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 5 bis 7,5 M | echnik. So hat sich die mittlere Leistung von neu errichteten | Windenergieanlagen | gegenüber 1990 um mehr als das Zehnfache auf gut 2,2 MW pro W | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| mittlere Leistung von neu errichteten Windenergieanlagen gegenüber 1990 um mehr als das Zehnfache auf gut 2,2 MW pro Windenergieanlage im Jahr 2011 erhöht. Heute sind bereits erste Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 5 bis 7,5 MW in Betrieb; diese Großanlagen wurden jedoch überwiegend für die Windenergienutzung auf See entwickelt. Die Ausbauentwicklung in Deutschland w | ndenergieanlage im Jahr 2011 erhöht. Heute sind bereits erste | Windenergieanlagen | mit einer Nennleistung von 5 bis 7,5 MW in Betrieb; diese Gro | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| onderer Bedeutung. Nachfolgend soll ein kurzer Überblick zur Entwicklung wichtiger Kenngrößen der Anlagentechnik gegeben werden. Abbildung 4: Entwicklung des Windenergieausbaus nach Windenergieanlagen -Klassen (Quelle: DEWI GmbH) Auf See (offshore) installierte WEA sind in der Darstellung nicht berücksichtigt! © DEWI GmbH 2012 Neu errichtete WEA pro Jahr nach WEA-Klassen 2 500 2 0 | werden. Abbildung 4: Entwicklung des Windenergieausbaus nach | Windenergieanlagen | -Klassen (Quelle: DEWI GmbH) Auf See (offshore) installierte W | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 2 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 1982-1989 2.1.1 Steigerung von Nennleistung und Stromproduktion Die Nennleistung der Windenergieanlagen hat sich seit Mitte der 1990er-Jahre etwa vervierfacht. Die jährliche Stromerzeugung einer 2 MW-Anlage erreicht rund das Fünffache einer Anlage der 600 kW-Klasse. Dabei erzeugen mod | ung von Nennleistung und Stromproduktion Die Nennleistung der | Windenergieanlagen | hat sich seit Mitte der 1990er-Jahre etwa vervierfacht. Die j | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| sich seit Mitte der 1990er-Jahre etwa vervierfacht. Die jährliche Stromerzeugung einer 2 MW-Anlage erreicht rund das Fünffache einer Anlage der 600 kW-Klasse. Dabei erzeugen moderne Windenergieanlagen wesentlich effizienter Strom als frühere Anlagengenerationen. Die Hersteller bieten auf dem deutschen Markt praktisch nur noch Windenergieanlagen mit verstellbaren Rotorblättern und | ffache einer Anlage der 600 kW-Klasse. Dabei erzeugen moderne | Windenergieanlagen | wesentlich effizienter Strom als frühere Anlagengenerationen. | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 0 kW-Klasse. Dabei erzeugen moderne Windenergieanlagen wesentlich effizienter Strom als frühere Anlagengenerationen. Die Hersteller bieten auf dem deutschen Markt praktisch nur noch Windenergieanlagen mit verstellbaren Rotorblättern und variabler Drehzahl an. Anders als bei vielen Anlagen der 600 kW-Klasse kann damit vor allem bei geringen Windgeschwindigkeiten eine optimierte En | Hersteller bieten auf dem deutschen Markt praktisch nur noch | Windenergieanlagen | mit verstellbaren Rotorblättern und variabler Drehzahl an. An | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en mit höheren Windgeschwindigkeiten und gleichmäßigerer Strömung, da die Einflüsse von Geländestruktur und Bodenrauigkeiten mit zunehmender Höhe deutlich abnehmen (s. Abbildung 5). Windenergieanlagen mit höheren Türmen können deshalb auch wesentlich mehr Strom erzeugen. Erst durch den Einsatz großer Nabenhöhen und längerer Rotorblätter konnte der wirtschaftliche Betrieb von Wind | iten mit zunehmender Höhe deutlich abnehmen (s. Abbildung 5). | Windenergieanlagen | mit höheren Türmen können deshalb auch wesentlich mehr Strom | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| agen mit höheren Türmen können deshalb auch wesentlich mehr Strom erzeugen. Erst durch den Einsatz großer Nabenhöhen und längerer Rotorblätter konnte der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen an Binnenlandstandorten erreicht werden. Für den Windenergieausbau in Deutschland war diese Weiterentwicklung der Technik von wesentlicher Bedeutung, da die Eignungs- und Vorranggeb | längerer Rotorblätter konnte der wirtschaftliche Betrieb von | Windenergieanlagen | an Binnenlandstandorten erreicht werden. Für den Windenergiea | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| gnungs- und Vorranggebiete für die Windenergie in den windreichen Küstenregionen zunehmend bebaut sind. Aufgrund der großen Rotorblattlängen und Turmhöhen unterscheiden sich moderne Windenergieanlagen deutlich von den Dimensionen früherer Anlagengenerationen. Abbildung 6 veranschaulicht die technologische Entwicklung anhand typischer Größen-Klassen, die seit Anfang der 1990er-Jah | ßen Rotorblattlängen und Turmhöhen unterscheiden sich moderne | Windenergieanlagen | deutlich von den Dimensionen früherer Anlagengenerationen. Ab | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ein Vielfaches höheren Beitrag zu Stromerzeugung und Klimaschutz sowie der langsameren Drehbewegung steht die größere Sichtwirkung der großen Bauwerke gegenüber. Darüber hinaus sind Windenergieanlagen ab 100 Metern Gesamthöhe als Luftfahrthindernis zu kennzeichnen. Abbildung 5: Zunahme der Windgeschwindigkeit mit steigender Höhe (Beispiel: logarithmisches Windprofil für den EEG-R | chtwirkung der großen Bauwerke gegenüber. Darüber hinaus sind | Windenergieanlagen | ab 100 Metern Gesamthöhe als Luftfahrthindernis zu kennzeichn | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 9 m/s 6,65 m/s 50 m 100 m v(z) = v(zr) In(z / z0) In(zr / z0) Rauhigkeitslänge z0 = 0,1 m © DEWI GmbH 2012 5,4 5,6 5,8 6,0 6,2 6,4 6,6 6,8 7,0 7,2 Abbildung 6: Größenentwicklung der Windenergieanlagen seit 1990 (Quelle: DEWI GmbH) Höhe, m Jahr der Errichtung 140 120 100 80 60 40 20 ∅ = Rotordurchmesser 1990 250 kW ∅ 26 m 1995 500 kW ∅ 40 m 2000 1500 kW ∅ 70 m 2005 2000 kW ∅ 80 m | ,0 6,2 6,4 6,6 6,8 7,0 7,2 Abbildung 6: Größenentwicklung der | Windenergieanlagen | seit 1990 (Quelle: DEWI GmbH) Höhe, m Jahr der Errichtung 140 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ∅ 100 m Nabenhöhe Durch die Weiterentwicklung und Optimierung der Anlagentechnik konnten erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die Schallemissionen und die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen erreicht werden. 2.1.3 Reduzierung der Schallemissionen und des Schattenwurfs Die Schallemissionen einer Windenergieanlage werden wesentlich durch die Geräusche der drehenden Rotorb | lick auf die Schallemissionen und die Netzverträglichkeit von | Windenergieanlagen | erreicht werden. 2.1.3 Reduzierung der Schallemissionen und d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| er Rotorblattprofile konnten deutliche Fortschritte erreicht werden, sowohl im Hinblick auf die Schallreduzierung als auch auf die Steigerung des Energieertrags der neu entwickelten Windenergieanlagen . Eine erhebliche Verbesserung der Situation wurde dadurch erreicht, dass heute praktisch nur noch drehzahlvariable Anlagen mit verstellbaren Rotorblättern eingesetzt werden. Vor dem | ch auf die Steigerung des Energieertrags der neu entwickelten | Windenergieanlagen | . Eine erhebliche Verbesserung der Situation wurde dadurch err | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| m Teillastbereich nach dem alten Vermessungsstandard. Eine wichtige Maßnahme zur Minderung von Konflikten bezüglich Schallemissionen bildet die Möglichkeit, moderne drehzahlvariable Windenergieanlagen im „schalloptimierten Betrieb“ zu fahren. Bei dieser Betriebsweise können die vorgegebenen Schallgrenzwerte zu jeder Tages- und Nachtzeit automatisch durch eine Reduzierung der Dreh | llemissionen bildet die Möglichkeit, moderne drehzahlvariable | Windenergieanlagen | im „schalloptimierten Betrieb“ zu fahren. Bei dieser Betriebs | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n Schallgrenzwerte zu jeder Tages- und Nachtzeit automatisch durch eine Reduzierung der Drehzahl eingehalten werden. Näher dazu B 1.2. Die Möglichkeit zur automatischen Regelung der Windenergieanlagen wird auch eingesetzt, um eine unzulässige Belästigung der Anwohner durch den Schattenwurf der Anlagen zu vermeiden. An Standorten, bei denen eine Verringerung der Schattenwurfdauer | er dazu B 1.2. Die Möglichkeit zur automatischen Regelung der | Windenergieanlagen | wird auch eingesetzt, um eine unzulässige Belästigung der Anw | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ung sind die Anforderungen zur Netzintegration der Windenergie deutlich gestiegen. Dabei erfolgte auch ein grundlegender Philosophiewechsel hinsichtlich der Anschlussbedingungen für Windenergieanlagen . Die Einspeisung von Windstrom wurde lange Zeit lediglich als „negative Last“ im Netz behandelt. Bei auftretenden Netzstörungen wurden Windenergieanlagen einfach abgeschaltet, um mö | Philosophiewechsel hinsichtlich der Anschlussbedingungen für | Windenergieanlagen | . Die Einspeisung von Windstrom wurde lange Zeit lediglich als | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| er Anschlussbedingungen für Windenergieanlagen. Die Einspeisung von Windstrom wurde lange Zeit lediglich als „negative Last“ im Netz behandelt. Bei auftretenden Netzstörungen wurden Windenergieanlagen einfach abgeschaltet, um mögliche Rückwirkungen zu vermeiden, die die Fehlerbehebung zusätzlich erschweren. Dagegen werden an moderne Windenergieanlagen mittlerweile Anforderungen g | ast“ im Netz behandelt. Bei auftretenden Netzstörungen wurden | Windenergieanlagen | einfach abgeschaltet, um mögliche Rückwirkungen zu vermeiden, | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| etenden Netzstörungen wurden Windenergieanlagen einfach abgeschaltet, um mögliche Rückwirkungen zu vermeiden, die die Fehlerbehebung zusätzlich erschweren. Dagegen werden an moderne Windenergieanlagen mittlerweile Anforderungen gestellt, die sich an den Kriterien für den Anschluss konventioneller Kraftwerke orientieren. Dementsprechend müssen Windenergieanlagen heute in der Lage | hlerbehebung zusätzlich erschweren. Dagegen werden an moderne | Windenergieanlagen | mittlerweile Anforderungen gestellt, die sich an den Kriterie | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| werden an moderne Windenergieanlagen mittlerweile Anforderungen gestellt, die sich an den Kriterien für den Anschluss konventioneller Kraftwerke orientieren. Dementsprechend müssen Windenergieanlagen heute in der Lage sein, bestimmte Systemdienstleistungen bereit zu stellen und in kritischen Situationen (zum Beispiel Netzkurzschluss oder -engpass) einen stabilen und netzstützend | onventioneller Kraftwerke orientieren. Dementsprechend müssen | Windenergieanlagen | heute in der Lage sein, bestimmte Systemdienstleistungen bere | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| in kritischen Situationen (zum Beispiel Netzkurzschluss oder -engpass) einen stabilen und netzstützenden Betrieb zu gewährleisten. Bei Spannungs- und Frequenzabweichungen müssen die Windenergieanlagen ohne Leistungsreduktion am Netz bleiben. Näher dazu B 3. 2.2 Auswirkungen auf Radaranlagen und Flugbetrieb Im Umfeld von militärischen und zivilen Flughäfen sowie Standorten von Rad | hrleisten. Bei Spannungs- und Frequenzabweichungen müssen die | Windenergieanlagen | ohne Leistungsreduktion am Netz bleiben. Näher dazu B 3. 2.2 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| terdienstes oder der Luftverteidigung, ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Problemen bei der Genehmigung neuer Standorte für die Windenergie gekommen. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen kann es im Erfassungsbereich von militärischen und zivilen Radaranlagen zu Einschränkungen der Radarabdeckung des Luftraumes kommen. Das Spektrum dieser Einschränkungen reicht von P | Standorte für die Windenergie gekommen. Durch den Betrieb von | Windenergieanlagen | kann es im Erfassungsbereich von militärischen und zivilen Ra | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ektrum dieser Einschränkungen reicht von Positionsungenauigkeiten der Flugzieldarstellung bis zu temporären Verlusten von Flugzielen über den Zeitraum von mehreren Radarumdrehungen. Windenergieanlagen stellen im Gebiet der Radarerfassung ein Störpotenzial dar. Ob und in welchem Umfang eine Störung auftritt, ist abhängig unter anderem von der Art der Radaranlage und ihrer technisc | n Flugzielen über den Zeitraum von mehreren Radarumdrehungen. | Windenergieanlagen | stellen im Gebiet der Radarerfassung ein Störpotenzial dar. O | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ist abhängig unter anderem von der Art der Radaranlage und ihrer technischen Auslegung, der Entfernung zu einer Windenergieanlage, der Höhe, der Größe, der Bauart und der Anzahl der Windenergieanlagen sowie von topographischen Gegebenheiten und Wetterlagen. Von Seiten der Bundeswehr wurde zwischenzeitlich beim Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb eine Arbeitsgruppe zur Klärung vo | gieanlage, der Höhe, der Größe, der Bauart und der Anzahl der | Windenergieanlagen | sowie von topographischen Gegebenheiten und Wetterlagen. Von | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| m Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb eine Arbeitsgruppe zur Klärung von Konflikten im Bereich Wind energie und Flugbetrieb eingerichtet. Näher dazu B 2. 2.3 Hinderniskennzeichnung Windenergieanlagen müssen als „Luftfahrthindernis“ gekennzeichnet werden, wenn sie außerhalb von Flugplatzbereichen eine Gesamthöhe von 100 Metern übersteigen. Die Kennzeichnungspflicht umfasst eine T | rieb eingerichtet. Näher dazu B 2. 2.3 Hinderniskennzeichnung | Windenergieanlagen | müssen als „Luftfahrthindernis“ gekennzeichnet werden, wenn s | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| “ gekennzeichnet werden, wenn sie außerhalb von Flugplatzbereichen eine Gesamthöhe von 100 Metern übersteigen. Die Kennzeichnungspflicht umfasst eine Tagesund Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen . Die Tageskennzeichnung kann entweder durch eine farbliche Kennzeichnung der Rotorblattspitzen und gegebenenfalls des Maschinenhauses und des Turms oder durch weiße Blinklichter auf | eichnungspflicht umfasst eine Tagesund Nachtkennzeichnung der | Windenergieanlagen | . Die Tageskennzeichnung kann entweder durch eine farbliche Ke | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| der Regel durch rot blinkende gedoppelte Feuer auf der Gondel (sogenanntes „Feuer W, rot“). Die mit der Realisierung des Repowering in der Regel verbundene Kennzeichnungspflicht von Windenergieanlagen hat vielfach eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Akzeptanz des Vorhabens. Denn die im Gemeindegebiet betriebenen Altanlagen mussten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – aufg | Repowering in der Regel verbundene Kennzeichnungspflicht von | Windenergieanlagen | hat vielfach eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Akz | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| agen in einem Park gekennzeichnet werden (s. hierzu AVV Teil 3, Abschnitt 1, Satz 12). Grundsätzlich ist festzustellen, dass die aktuellen Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht von Windenergieanlagen eine deutliche Verminderung der Störwirkungen ermöglichen, insbesondere durch die Option der sichtweitenabhängigen Lichtstärkereduzierung. Darüber hinaus wurde auch mit Einführung d | dass die aktuellen Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht von | Windenergieanlagen | eine deutliche Verminderung der Störwirkungen ermöglichen, in | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Faktor 20 lichtschwächer. Siehe hierzu die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ und die „BWE-Handlungsempfehlung für die Kennzeichnung von Windenergieanlagen “. Das Energiekonzept der Bundesregierung 2010 sieht vor, die Lichtemissionen von Windenergieanlagen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt dabei perspektivisch auch d | n“ und die „BWE-Handlungsempfehlung für die Kennzeichnung von | Windenergieanlagen | “. Das Energiekonzept der Bundesregierung 2010 sieht vor, die | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Luftfahrthindernissen“ und die „BWE-Handlungsempfehlung für die Kennzeichnung von Windenergieanlagen“. Das Energiekonzept der Bundesregierung 2010 sieht vor, die Lichtemissionen von Windenergieanlagen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt dabei perspektivisch auch den Einsatz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung, vorausgesetzt, dass das bestehende Sicherheits | t der Bundesregierung 2010 sieht vor, die Lichtemissionen von | Windenergieanlagen | weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt dabei p | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ausgesetzt, dass das bestehende Sicherheitsniveau des Luftverkehrs aufrechterhalten wird. Vor dem Hintergrund wird derzeit die bedarfsgesteuerte Schaltung der Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen auf Grundlage von Primärradar fachlich geprüft. Unter der Voraussetzung, dass die Flugsicherheit gewährleistet ist, werden derartige Systeme voraussichtlich ab 2013 verfügbar sein. | it die bedarfsgesteuerte Schaltung der Nachtkennzeichnung von | Windenergieanlagen | auf Grundlage von Primärradar fachlich geprüft. Unter der Vor | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ann aktiviert, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug dem Anlagenstandort nähert. 2.4 Perspektiven der weiteren Entwicklung der Anlagentechnik Verschiedene Hersteller bieten bereits Windenergieanlagen der sogenannten Multi-Megawattklasse mit einer Nennleistung von bis zu 7,5 MW an oder sind mit der Entwicklung entsprechender Anlagengrößen befasst. Diese Großanlagen werden in der | ung der Anlagentechnik Verschiedene Hersteller bieten bereits | Windenergieanlagen | der sogenannten Multi-Megawattklasse mit einer Nennleistung v | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| l an Land als Prototypen betrieben mit dem Ziel, sie für den Einsatz zur Offshore-Windenergienutzung zu testen. Unabhängig von dem Bestreben zur Entwicklung immer leistungsstärkerer Windenergieanlagen für den Betrieb großer Windkraftwerke auf dem Meer, ist aus heutiger Sicht zu erwarten, dass die Windenergienutzung an Land mittelfristig durch den Einsatz von Anlagen der 2 bis 3 M | ig von dem Bestreben zur Entwicklung immer leistungsstärkerer | Windenergieanlagen | für den Betrieb großer Windkraftwerke auf dem Meer, ist aus h | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| zung an Land mittelfristig durch den Einsatz von Anlagen der 2 bis 3 MW-Klasse bestimmt sein wird. Im Hinblick auf die wirtschaftlich optimale Nutzung der Windenergie werden moderne Windenergieanlagen der 2 bis 3 MW-Klasse heute bereits bevorzugt eingesetzt. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass die Herausforderungen für den Transport und die Montage noch größerer | irtschaftlich optimale Nutzung der Windenergie werden moderne | Windenergieanlagen | der 2 bis 3 MW-Klasse heute bereits bevorzugt eingesetzt. Es | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| tsbildwirkung beim Einsatz moderner leistungsstarker Anlagen durch die geringere Rotordrehzahl und eine verminderte „Barriere-Wirkung“ aufgrund größerer Mindestabstände zwischen den Windenergieanlagen in Windparks. ❚ Kennzeichnungspflicht moderner Windenergieanlagen bei einer (heute üblichen) Gesamthöhe von mehr als 100 Metern und Verminderung der Störwirkung bei der Befeuerung. | riere-Wirkung“ aufgrund größerer Mindestabstände zwischen den | Windenergieanlagen | in Windparks. ❚ Kennzeichnungspflicht moderner Windenergieanl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| die geringere Rotordrehzahl und eine verminderte „Barriere-Wirkung“ aufgrund größerer Mindestabstände zwischen den Windenergieanlagen in Windparks. ❚ Kennzeichnungspflicht moderner Windenergieanlagen bei einer (heute üblichen) Gesamthöhe von mehr als 100 Metern und Verminderung der Störwirkung bei der Befeuerung. ❚ Verbesserte Netzverträglichkeit und netzstützende Wirkung durch | energieanlagen in Windparks. ❚ Kennzeichnungspflicht moderner | Windenergieanlagen | bei einer (heute üblichen) Gesamthöhe von mehr als 100 Metern | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ichen) Gesamthöhe von mehr als 100 Metern und Verminderung der Störwirkung bei der Befeuerung. ❚ Verbesserte Netzverträglichkeit und netzstützende Wirkung durch den Betrieb moderner Windenergieanlagen . ❚ Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Windenergie durch deutlich reduzierte Stromgestehungskosten (bei gleichzeitig deutlich steigenden Kosten konventioneller Stromerzeugungsanlag | lichkeit und netzstützende Wirkung durch den Betrieb moderner | Windenergieanlagen | . ❚ Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Windenergie durch deu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| werbsfähigkeit der Windenergie durch deutlich reduzierte Stromgestehungskosten (bei gleichzeitig deutlich steigenden Kosten konventioneller Stromerzeugungsanlagen). 3 Repowering von Windenergieanlagen 3.1 Einführung Repowering Allgemein wird als Repowering das Ersetzen bestehender älterer Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen bezeichnet. Im Hinblick auf | ten konventioneller Stromerzeugungsanlagen). 3 Repowering von | Windenergieanlagen | 3.1 Einführung Repowering Allgemein wird als Repowering das E | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| eigenden Kosten konventioneller Stromerzeugungsanlagen). 3 Repowering von Windenergieanlagen 3.1 Einführung Repowering Allgemein wird als Repowering das Ersetzen bestehender älterer Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen bezeichnet. Im Hinblick auf die Motivation zur Durchführung des Repowering sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Der Betreiber | llgemein wird als Repowering das Ersetzen bestehender älterer | Windenergieanlagen | durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen bezeichnet. Im | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| sanlagen). 3 Repowering von Windenergieanlagen 3.1 Einführung Repowering Allgemein wird als Repowering das Ersetzen bestehender älterer Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen bezeichnet. Im Hinblick auf die Motivation zur Durchführung des Repowering sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Der Betreiber der Altanlagen orientiert sich in seiner Bewer | ehender älterer Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke | Windenergieanlagen | bezeichnet. Im Hinblick auf die Motivation zur Durchführung d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lichkeiten der Neustrukturierung der Standorte und der Windenergienutzung sowie ihre planungsrechtliche Steuerung im Vordergrund. Verbreitet wird dabei die Reduzierung der Anzahl an Windenergieanlagen ein wesentliches Ziel bilden. Aber auch im Hinblick auf die Steigerung des kommunalen Beitrags zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bietet sich das Repowering an. Das Repowe | dergrund. Verbreitet wird dabei die Reduzierung der Anzahl an | Windenergieanlagen | ein wesentliches Ziel bilden. Aber auch im Hinblick auf die S | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| setzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering II. Einzelne oder sämtliche Anlagen in einem Windpark werden abgebaut und auf der zuvor bereits genutzten Fläche durch neue Windenergieanlagen ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering III. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende La | bgebaut und auf der zuvor bereits genutzten Fläche durch neue | Windenergieanlagen | ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering I | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Situation nach Repowering III. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und durch neue Windenergieanlagen an wenigen Einzelstandorten ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering IV. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, La | andkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und durch neue | Windenergieanlagen | an wenigen Einzelstandorten ersetzt: Situation vor Repowering | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ion nach Repowering IV. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch neue Windenergieanlagen in einem neu ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering Situation nach Repowering V. Einzelne oder sämtliche Altanlagen in einem Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche | oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch neue | Windenergieanlagen | in einem neu ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering S | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| u ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering Situation nach Repowering V. Einzelne oder sämtliche Altanlagen in einem Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche durch neue Windenergieanlagen ersetzt; zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der ausgewiesenen Fläche, um bestehende Einzelanlagen durch moderne Anlagen zu ersetzen: Situation vor Repowering Situation nach Repower | m Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche durch neue | Windenergieanlagen | ersetzt; zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der ausgewiesene | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Windenergieanlage als Ersatz für eine Altanlage unterliegt den gleichen Rahmenbedingungen wie die Errichtung einer Neuanlage. Für die Realisierung eines Repowering-Projektes ist für Windenergieanlagen mit mehr als 50 Metern Gesamthöhe eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Das Repowering muss nach den Bestimmungen des Bauplanungsrechts zulässig sein | lage. Für die Realisierung eines Repowering-Projektes ist für | Windenergieanlagen | mit mehr als 50 Metern Gesamthöhe eine Genehmigung nach dem B | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Stroms erfolgt gemäß den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass das EEG einen besonderen Anreiz für das Repowering von Windenergieanlagen schafft, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Repowering-Entwicklung: Abbau von 935 Altanlagen (427 MW) 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 n Abgebaute Anlagen (Anzahl) n Abgebaut | , dass das EEG einen besonderen Anreiz für das Repowering von | Windenergieanlagen | schafft, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Repowering- | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rch eine Neuanlage ersetzt wird. In der Praxis kann dies zum Beispiel dazu führen, dass an einem Standort zehn kleine Altanlagen durch sechs moderne ersetzt werden. Für vier weitere Windenergieanlagen , die in demselben oder einem benachbarten Landkreis in einem neuen Windpark errichtet werden, verbleibt damit der Anspruch auf die Gewährung des Repowering-Bonus. Die Bilanzierung d | tanlagen durch sechs moderne ersetzt werden. Für vier weitere | Windenergieanlagen | , die in demselben oder einem benachbarten Landkreis in einem | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| te entstehen. 3.2 Status und Potenzial des Repowering 3.2.1 Entwicklung des Repowering Im Rahmen des Repowering wurden nach den verfügbaren Informationen bis Ende 2011 insgesamt 935 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 427 MW abgebaut. Abbildung 7 gibt einen Überblick zur Entwicklung des Repowering im Zeitraum 2000 bis 2011. Die Grafik zeigt die pro Jahr abgebaute Leistung u | ach den verfügbaren Informationen bis Ende 2011 insgesamt 935 | Windenergieanlagen | mit einer Leistung von 427 MW abgebaut. Abbildung 7 gibt eine | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| iesland und Dithmarschen „repowert“. In Niedersachsen lag der Schwerpunkt des Repowering in den Küstenlandkreisen Aurich, Cuxhaven und Wesermarsch. Durch die Inbetriebnahme moderner Windenergieanlagen konnte beim Repowering bis Ende 2011 ein Leistungszuwachs von 771 MW erreicht werden. 62 Prozent davon entfielen auf Schleswig-Holstein, 16 Prozent auf Niedersachsen. In den anderen | , Cuxhaven und Wesermarsch. Durch die Inbetriebnahme moderner | Windenergieanlagen | konnte beim Repowering bis Ende 2011 ein Leistungszuwachs von | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Prozent auf Niedersachsen. In den anderen Bundesländern hat das Repowering insgesamt noch eine geringe Bedeutung. In den bisher realisierten Repowering-Projekten wurden überwiegend Windenergieanlagen mit 250 bis 600 kW abgebaut und durch Anlagen der 2 MW-Klasse ersetzt. 3.2.2 Repowering-Potenzial Das Repowering-Potenzial hängt unmittelbar mit der Entwicklung des Altanlagenbestan | n bisher realisierten Repowering-Projekten wurden überwiegend | Windenergieanlagen | mit 250 bis 600 kW abgebaut und durch Anlagen der 2 MW-Klasse | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| t der Entwicklung des Altanlagenbestands zusammen. Aus wirtschaftlichen Gründen (Finanzierungszeitraum, EEGAnreizregelung) kommt dabei für das Repowering in der Regel der Ersatz von Windenergieanlagen in Betracht, die bereits seit mindestens zehn Jahren in Betrieb sind. Durch die seit 2012 geltende Neuregelung der EEG-Vergütung für das Repowering wird ein Repowering-Bonus nur noc | g) kommt dabei für das Repowering in der Regel der Ersatz von | Windenergieanlagen | in Betracht, die bereits seit mindestens zehn Jahren in Betri | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ts seit mindestens zehn Jahren in Betrieb sind. Durch die seit 2012 geltende Neuregelung der EEG-Vergütung für das Repowering wird ein Repowering-Bonus nur noch für das Ersetzen von Windenergieanlagen gewährt, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Abbildung 9 gibt einen Überblick zur regionalen Verteilung der Windenergienutzung in Deutschland und zeigt auf, welche Anteile des | ering wird ein Repowering-Bonus nur noch für das Ersetzen von | Windenergieanlagen | gewährt, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Abbildung 9 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 2011) vor 2002 in Betrieb genommen wurde. Ein Repowering erfolgte jedoch erst bei einem sehr geringen Anteil dieses Anlagenbestands, sodass das verbleibende Potenzial mehr als 10000 Windenergieanlagen , bzw. etwa 8 000 MW umfasst. Wie die Darstellung zeigt, besteht vor allem in den Küstenländern sowie in Nordrhein-Westfalen noch ein großes Repowering-Potenzial. Darüber hinaus gibt | genbestands, sodass das verbleibende Potenzial mehr als 10000 | Windenergieanlagen | , bzw. etwa 8 000 MW umfasst. Wie die Darstellung zeigt, beste | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Anlagengenerationen mit 500 bis 660 kW beziehungsweise 750 bis 1000 kW bestimmt, die zwischen 1994 und 2001 in Betrieb genommen wurden. Bis Ende 2001 waren bundesweit mehr als 4500 Windenergieanlagen mit 500 bis 660 kW und knapp 1300 Anlagen mit 750 bis 1000 kW in Betrieb. Dieser Bestand wurde überwiegend Mitte bis Ende der 1990er-Jahre in Regionen mit sehr günstigen Windbedingu | genommen wurden. Bis Ende 2001 waren bundesweit mehr als 4500 | Windenergieanlagen | mit 500 bis 660 kW und knapp 1300 Anlagen mit 750 bis 1000 kW | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| mit 750 bis 1000 kW in Betrieb. Dieser Bestand wurde überwiegend Mitte bis Ende der 1990er-Jahre in Regionen mit sehr günstigen Windbedingungen errichtet. Durch den Einsatz moderner Windenergieanlagen lassen sich diese attraktiven Standorte heute erheblich besser nutzen. Dementsprechend ist hier ein besonders deutlicher Effekt des Repowering (wesentlich mehr Strom mit weniger Anl | nstigen Windbedingungen errichtet. Durch den Einsatz moderner | Windenergieanlagen | lassen sich diese attraktiven Standorte heute erheblich besse | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| . Dementsprechend ist hier ein besonders deutlicher Effekt des Repowering (wesentlich mehr Strom mit weniger Anlagen) zu erwarten. Darüber hinaus waren Ende 2001 bereits knapp 2 000 Windenergieanlagen der 1,5 MW-Klasse in Betrieb. Diese Anlagen wurden erst ab etwa 1999 errichtet, zumeist in küstenferneren Regionen mit geringerer Standortqualität. Bei dieser Anlagenklasse ist ein | erwarten. Darüber hinaus waren Ende 2001 bereits knapp 2 000 | Windenergieanlagen | der 1,5 MW-Klasse in Betrieb. Diese Anlagen wurden erst ab et | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| erst ab etwa 1999 errichtet, zumeist in küstenferneren Regionen mit geringerer Standortqualität. Bei dieser Anlagenklasse ist ein geringerer Repowering-Effekt beim Ersatz von 1,5 MW- Windenergieanlagen durch Anlagen der 2 bis 3 MW-Klasse zu erwarten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Stromerzeugung als auch auf die Veränderung von Anzahl und Größe der Wind energieanlagen. Für k | e ist ein geringerer Repowering-Effekt beim Ersatz von 1,5 MW- | Windenergieanlagen | durch Anlagen der 2 bis 3 MW-Klasse zu erwarten. Dies gilt so | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| gen der 2 bis 3 MW-Klasse zu erwarten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Stromerzeugung als auch auf die Veränderung von Anzahl und Größe der Wind energieanlagen. Für kleine alte Windenergieanlagen mit bis zu 300 kW besteht verbreitet die Problematik, dass die Anlagen außerhalb der für die Windenergie ausgewiesenen Gebiete in Betrieb sind und deshalb dort nicht ersetzt werden | von Anzahl und Größe der Wind energieanlagen. Für kleine alte | Windenergieanlagen | mit bis zu 300 kW besteht verbreitet die Problematik, dass di | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Anlagen außerhalb der für die Windenergie ausgewiesenen Gebiete in Betrieb sind und deshalb dort nicht ersetzt werden können. Zwei Drittel aller bundesweit bis Ende 2001 errichteten Windenergieanlagen sind in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb. In den anderen Bundesländern hat die Windenergienutzung dageg | nnen. Zwei Drittel aller bundesweit bis Ende 2001 errichteten | Windenergieanlagen | sind in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| len, dass der für das aktuelle Repowering-Potenzial relevante Altanlagenbestand zu einem erheb lichen Teil in den besonders windgünstigen Regionen beziehungsweise Landkreisen Anzahl Windenergieanlagen 0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 Niedersachsen Brandenburg Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Sachsen Hessen Thüringen | ers windgünstigen Regionen beziehungsweise Landkreisen Anzahl | Windenergieanlagen | 0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 Niedersachsen Brandenbu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| tzung der Standorte der Altanlagen in der Regel ausgeschlossen ist, verringert sich die bisher installierte Windenergieleistung entsprechend. Dies betrifft vor allem ältere kleinere Windenergieanlagen , die seit Ende der 1980er- bis Anfang der 1990er-Jahre als „Streuanlagen“ außerhalb ausgewiesener Windenergiestandorte betrieben werden. Etwas anderes gilt, wenn diese Windenergiean | eistung entsprechend. Dies betrifft vor allem ältere kleinere | Windenergieanlagen | , die seit Ende der 1980er- bis Anfang der 1990er-Jahre als „S | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nergieanlagen, die seit Ende der 1980er- bis Anfang der 1990er-Jahre als „Streuanlagen“ außerhalb ausgewiesener Windenergiestandorte betrieben werden. Etwas anderes gilt, wenn diese Windenergieanlagen in ein Repowering-Konzept einbezogen werden, also die Aufgabe der Altstandorte wird mit der Ausweisung eines neuen Gebiets für die Windenergie verbunden. In den „Pionierregionen der | giestandorte betrieben werden. Etwas anderes gilt, wenn diese | Windenergieanlagen | in ein Repowering-Konzept einbezogen werden, also die Aufgabe | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| im Außenbereich errichtet, deshalb gibt es dort einen relativ hohen Anteil an Anlagen, die heute außerhalb ausgewiesener Windgebiete in Betrieb sind. Es ist zu beachten, dass diese Windenergieanlagen im Rahmen des Repowering nur bei einer Ausweisung neuer Standorte an anderer Stelle ersetzt werden können. Betreiber von Windenergieanlagen an Standorten, die für ein Repowering nic | r Windgebiete in Betrieb sind. Es ist zu beachten, dass diese | Windenergieanlagen | im Rahmen des Repowering nur bei einer Ausweisung neuer Stand | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rieb sind. Es ist zu beachten, dass diese Windenergieanlagen im Rahmen des Repowering nur bei einer Ausweisung neuer Standorte an anderer Stelle ersetzt werden können. Betreiber von Windenergieanlagen an Standorten, die für ein Repowering nicht geeignet sind, können bestrebt sein, ihre Anlagen solange wie möglich instand zu halten und über deren vorgesehene Lebensdauer (in der Re | ndorte an anderer Stelle ersetzt werden können. Betreiber von | Windenergieanlagen | an Standorten, die für ein Repowering nicht geeignet sind, kö | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dieser Flächen mit den Festlegungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan vereinbar sein. Für kleinere Flächenzuschnitte können sich erhebliche Einschränkungen ergeben, wenn neue Windenergieanlagen mit entsprechender Größe errichtet werden sollen. Dies kommt vor allem bei Repowering-Vorhaben zum Tragen, bei denen der bisherige Standort für die neuen Windenergieanlagen beibehal | tte können sich erhebliche Einschränkungen ergeben, wenn neue | Windenergieanlagen | mit entsprechender Größe errichtet werden sollen. Dies kommt | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| enn neue Windenergieanlagen mit entsprechender Größe errichtet werden sollen. Dies kommt vor allem bei Repowering-Vorhaben zum Tragen, bei denen der bisherige Standort für die neuen Windenergieanlagen beibehalten werden soll. Im Sinne einer optimierten Nutzung der für die Windenergie ausgewiesenen Gebiete sollte dies bei Aufstellung oder Änderung / Ergänzung von Flächennutzungs- | en zum Tragen, bei denen der bisherige Standort für die neuen | Windenergieanlagen | beibehalten werden soll. Im Sinne einer optimierten Nutzung d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| derlich, Flächengröße und -zuschnitt so zu gestalten, dass eine günstige Aufstellung mehrerer Anlagen ermöglicht wird. Es ist zu beachten, dass in der Regel der Abstand zwischen den Windenergieanlagen in Hauptwindrichtung das Fünffache und quer zur Hauptwindrichtung das Dreifache des Rotordurchmessers betragen sollte. In der Praxis wird der empfohlene Abstand von fünf Rotordurchm | s ist zu beachten, dass in der Regel der Abstand zwischen den | Windenergieanlagen | in Hauptwindrichtung das Fünffache und quer zur Hauptwindrich | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| heit der betroffenen Anlagen führen. Gegebenenfalls ist deshalb ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Zudem setzt das Repowering voraus, dass die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen mit großer Höhe planungsrechtlich zulässig sind. Bei Nutzung vorhandener (bereits ausgewiesener) Standorte kann daher eine flächenmäßige Erweiterung oder die Aufhebung etwa vorhande | as Repowering voraus, dass die Errichtung und der Betrieb von | Windenergieanlagen | mit großer Höhe planungsrechtlich zulässig sind. Bei Nutzung | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rage wie viel Prozent des im EEG definierten Referenzertrages sich am vorgesehenen Standort voraussichtlich erzielen lassen. Für die Höhe des Ertrages spielt auch die Gesamthöhe der Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Weitere Faktoren, wie die Entfernung vom nächsten Verknüpfungspunkt zum öffentlichen Stromnetz, können ebenfalls ausschlaggebend für die Frage der Wirtscha | sen. Für die Höhe des Ertrages spielt auch die Gesamthöhe der | Windenergieanlagen | eine entscheidende Rolle. Weitere Faktoren, wie die Entfernun | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| der Altanlagen, des Gesamtzustandes des Altanlagenbestandes sowie seiner Finanzierungssituation, der Verfügbarkeit eines planungsrechtlich gesicherten Windenergiestandortes für neue Windenergieanlagen mit großen Höhen etc. ab. Näher dazu B 4.3. 4.2 Wertschöpfung Die örtliche Wertschöpfung durch Windenergie rückt immer mehr in den Fokus. Für eine 2 MW-Windenergieanlage berechnet d | planungsrechtlich gesicherten Windenergiestandortes für neue | Windenergieanlagen | mit großen Höhen etc. ab. Näher dazu B 4.3. 4.2 Wertschöpfung | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ne, Einkommen von Beschäftigten und Steuereinnahmen der Gemeinde. Die Gemeinde profitiert daher direkt von den Steuereinnahmen, zusätzlich gegebenenfalls, wenn sie als Betreiber von Windenergieanlagen tätig ist und hiermit Gewinne erwirtschaftet. Bei den Steuereinnahmen kommt es zu Gewerbesteuereinnahmen und Einnahmen durch den Anteil der Gemeinde an der Einkommenssteuer. Es verb | nahmen, zusätzlich gegebenenfalls, wenn sie als Betreiber von | Windenergieanlagen | tätig ist und hiermit Gewinne erwirtschaftet. Bei den Steuere | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| zent kommen hinzu, wenn der Sitz des Betreibers im Gemeindegebiet liegt. Näher dazu B 5.1. Bürgerinnen und Bürger können als Beschäftigte in Windenergieprojekten profitieren, können Windenergieanlagen betreiben, oder sich finanziell daran beteiligen. Eine solche finanzielle Beteiligungsmöglichkeit sind sogenannte Bürgerwindparks. Sie werden als wünschenswert angesehen, um vor Ort | als Beschäftigte in Windenergieprojekten profitieren, können | Windenergieanlagen | betreiben, oder sich finanziell daran beteiligen. Eine solche | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| üglich der Einnahmen aus der Grundstücksverpachtung zu Ungerechtigkeitsempfinden bei betroffenen Bürgern kommen. Möglicherweise treten Konflikte aus der Zeit der Erstaufstellung der Windenergieanlagen erneut auf. Um konsensuale Konfliktlösungen zu finden und Neid und Missgunst möglichst zu vermeiden, empfiehlt es sich, das sogenannte Flächenpachtmodell (näher dazu C 2.6 und Anhan | erweise treten Konflikte aus der Zeit der Erstaufstellung der | Windenergieanlagen | erneut auf. Um konsensuale Konfliktlösungen zu finden und Nei | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dveränderungen indirekt betroffen sind, ohne aber von dessen ökonomischen Vorteilen profitieren zu können. Im Sinne eines Interessenausgleichs sollten hier die von den Wirkungen der Windenergieanlagen betroffenen Bevölkerungsgruppen möglichst umfassend berücksichtigt werden. So tragen beispielsweise günstige Stromtarife in der Region oder die Auftragsvergabe bevorzugt an lokale D | s Interessenausgleichs sollten hier die von den Wirkungen der | Windenergieanlagen | betroffenen Bevölkerungsgruppen möglichst umfassend berücksic | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| energienutzung in kommunale Energie- und Bildungskonzepte einbezogen werden. Auch in weniger windreichen Regionen profitieren Bürger, selbst wenn sie sich nicht direkt finanziell an Windenergieanlagen beteiligen, in der Regel durch die mit dem Repowering erhöhten Steuereinnahmen. Näher dazu B 5.3. Generell gilt: Je mehr Mehrwert aus der Windenergienutzung für möglichst viele Akte | ieren Bürger, selbst wenn sie sich nicht direkt finanziell an | Windenergieanlagen | beteiligen, in der Regel durch die mit dem Repowering erhöhte | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n Rotordurchmessern und Turmhöhen Bedenken bezüglich negativer Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden. Im Vordergrund stehen dabei die Landschaftsbildbeeinträchtigung, die von Windenergieanlagen ausgehende optisch bedrängende Wirkung (näher dazu B 1.4) sowie die als störend wahrgenommen akustischen und visuellen Immissionen von Windenergieanlagen. Die bundesimmissionsschutz | und stehen dabei die Landschaftsbildbeeinträchtigung, die von | Windenergieanlagen | ausgehende optisch bedrängende Wirkung (näher dazu B 1.4) sow | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ldbeeinträchtigung, die von Windenergieanlagen ausgehende optisch bedrängende Wirkung (näher dazu B 1.4) sowie die als störend wahrgenommen akustischen und visuellen Immissionen von Windenergieanlagen . Die bundesimmissionsschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die Beeinträchtigungen 3 Laut Infratest b | törend wahrgenommen akustischen und visuellen Immissionen von | Windenergieanlagen | . Die bundesimmissionsschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Tec | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hen Vorgaben sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die Beeinträchtigungen 3 Laut Infratest befürworten 60 Prozent der Befragten Windenergieanlagen im eigenen Umfeld, wobei Vorerfahrungen die Akzeptanz sogar erhöhen. (TNS Infratest 2011, http://www.unendlich-vielenergie.de/fileadmin/content/Panorama/Akzeptanz/Factsheet_Umfrage_ | gungen 3 Laut Infratest befürworten 60 Prozent der Befragten | Windenergieanlagen | im eigenen Umfeld, wobei Vorerfahrungen die Akzeptanz sogar e | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Immissionen (Hinderniskennzeichnung, Schattenwurf) mittlerweile bewährte Lösungen, die so zur Steigerung der Akzeptanz beitragen. Näher dazu B 1.2 und 1.3. Befürchtete Geräusche der Windenergieanlagen sind trotz strenger Schutzauflagen ein wiederkehrendes Akzeptanzthema. Ein besonderes Problem stellt die Diskussion um einen vermeintlichen Infraschall dar: Sämtliche wissenschaftli | eitragen. Näher dazu B 1.2 und 1.3. Befürchtete Geräusche der | Windenergieanlagen | sind trotz strenger Schutzauflagen ein wiederkehrendes Akzept | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| besonderes Problem stellt die Diskussion um einen vermeintlichen Infraschall dar: Sämtliche wissenschaftlich belastbare Studien weisen keine Infraschallauswirkungen nach, da die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen.4 Diese Ergebnisse werden von manchen Bürgern nicht akzeptiert, eine Sachargum | Studien weisen keine Infraschallauswirkungen nach, da die von | Windenergieanlagen | erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung deutlich unterhalb | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ht möglich. Es sollte aber zumindest eine Begriffserklärung versucht werden, da vermutlich Infraschall häufig verwechselt wird mit hörbarem, tieffrequentem Schall.5 Denn werden bei Windenergieanlagen Geräusche wahrgenommen, handelt es sich nicht um Infraschall sondern um andere Betriebsgeräusche. Kommt es trotz eingehaltener Immissionsschutzwerte dennoch durch Betriebsgeräusche | t wird mit hörbarem, tieffrequentem Schall.5 Denn werden bei | Windenergieanlagen | Geräusche wahrgenommen, handelt es sich nicht um Infraschall | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| atz der optimalen Technik zur Minimierung umweltrelevanter Emissionen können eine breite soziale Akzeptanz unterstützen. 4.4 Naturschutz und Landschaftspflege Bei der Errichtung von Windenergieanlagen sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in unterschiedlicher Weise von Bedeutung. Dies gilt für die Genehmigung von Windenergieanlagen wi | 4.4 Naturschutz und Landschaftspflege Bei der Errichtung von | Windenergieanlagen | sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes und | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| on Windenergieanlagen sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in unterschiedlicher Weise von Bedeutung. Dies gilt für die Genehmigung von Windenergieanlagen wie für die Bauleitplanung, und zwar sowohl bei „Neuvorhaben“ als auch beim Repowering. Dabei haben die Vorschriften des BauGB wie die des Naturschutzrechts Bedeutung. Hierbei gilt | licher Weise von Bedeutung. Dies gilt für die Genehmigung von | Windenergieanlagen | wie für die Bauleitplanung, und zwar sowohl bei „Neuvorhaben“ | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| liche Beeinträchtigungen vermieden werden können. Näher dazu B 6. 5 Planungs- und genehmigungsrechtliche Grundlagen 5.1 Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen Für die Errichtung von Windenergieanlagen sind Genehmigungen erforderlich. Für Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern bedarf es der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG,6 für niedrigere Anl | Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen Für die Errichtung von | Windenergieanlagen | sind Genehmigungen erforderlich. Für Windenergieanlagen ab ei | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dazu B 6. 5 Planungs- und genehmigungsrechtliche Grundlagen 5.1 Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen Für die Errichtung von Windenergieanlagen sind Genehmigungen erforderlich. Für Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern bedarf es der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG,6 für niedrigere Anlagen ergibt sich die baurechtliche Genehmigungspflicht a | g von Windenergieanlagen sind Genehmigungen erforderlich. Für | Windenergieanlagen | ab einer Gesamthöhe von 50 Metern bedarf es der immissionssch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“ 6 § 1, Nr. 1.6 Anhang 4. BlmSchV. Für die Gemeinden ist wichtig: Im Genehmigungsverfahren wird auch geprüft, ob die betreffenden Windenergieanlagen dem Bauplanungsrecht des BauGB entsprechen, bei Windenergieanlagen im nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB) unter Beteiligung der Gemeinden (Ein | Genehmigungsverfahren wird auch geprüft, ob die betreffenden | Windenergieanlagen | dem Bauplanungsrecht des BauGB entsprechen, bei Windenergiean | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Anhang 4. BlmSchV. Für die Gemeinden ist wichtig: Im Genehmigungsverfahren wird auch geprüft, ob die betreffenden Windenergieanlagen dem Bauplanungsrecht des BauGB entsprechen, bei Windenergieanlagen im nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB) unter Beteiligung der Gemeinden (Einvernehmenspflicht nach § 36 BauGB). Dabei ist von Bedeutung: Winden | nergieanlagen dem Bauplanungsrecht des BauGB entsprechen, bei | Windenergieanlagen | im nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Außenbere | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nlagen im nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB) unter Beteiligung der Gemeinden (Einvernehmenspflicht nach § 36 BauGB). Dabei ist von Bedeutung: Windenergieanlagen werden zum größten Teil auf der Grundlage der Vorschriften über das Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) errichtet. Sie sind dort privilegiert zulässig. Dies hat in der Praxis allein | nvernehmenspflicht nach § 36 BauGB). Dabei ist von Bedeutung: | Windenergieanlagen | werden zum größten Teil auf der Grundlage der Vorschriften üb | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| erlangt. Im Vordergrund steht der Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Vorhaben, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient). Danach sind Windenergieanlagen im Außenbereich zulässig, wenn im Übrigen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Zu den entgegenstehenden öffentlichen Belangen k | Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient). Danach sind | Windenergieanlagen | im Außenbereich zulässig, wenn im Übrigen öffentliche Belange | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ch Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Ausweisung für die Windenergie an anderer Stelle erfolgt ist (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Diese Regeln gelten auch für das Repowering von Windenergieanlagen . Für die Genehmigung von Windenergieanlagen können in entsprechenden Fällen auch die Festsetzungen von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) oder die Zulässigkeitsregeln des § 34 BauGB in de | atz 3 BauGB). Diese Regeln gelten auch für das Repowering von | Windenergieanlagen | . Für die Genehmigung von Windenergieanlagen können in entspre | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Ausweisung für die Windenergie an anderer Stelle erfolgt ist (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Diese Regeln gelten auch für das Repowering von Windenergieanlagen. Für die Genehmigung von Windenergieanlagen können in entsprechenden Fällen auch die Festsetzungen von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) oder die Zulässigkeitsregeln des § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen maßgeb | as Repowering von Windenergieanlagen. Für die Genehmigung von | Windenergieanlagen | können in entsprechenden Fällen auch die Festsetzungen von Be | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n planerischen Möglichkeiten und Anforderungen an das Repowering Die Gemeinden haben im Rahmen der Bauleitplanung weitreichende Möglichkeiten, die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen und gezielt auch für das Repowering zu schaffen und abzusichern. Von großer praktischer Bedeutung ist die Möglichkeit der Gemeinden, im Rahmen der Flächennutzungsplanung nach § 35 A | ichende Möglichkeiten, die planungsrechtlichen Grundlagen für | Windenergieanlagen | und gezielt auch für das Repowering zu schaffen und abzusiche | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| bzusichern. Von großer praktischer Bedeutung ist die Möglichkeit der Gemeinden, im Rahmen der Flächennutzungsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) auf bestimmte Standorte zu beschränken; sogenannte Konzentrationsplanung oder Ausschlussplanung. Ob und inwieweit die Gemeinden von di | h § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die privilegierte Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | im Außenbereich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) auf bestimmte | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ssplanung. Ob und inwieweit die Gemeinden von dieser planerischen Möglichkeit Gebrauch machen, obliegt ihrer eigenverantwortlichen planerischen Entscheidung. Durch die Steuerung der Windenergieanlagen im Außenbereich haben die Gemeinden hier wie in der Bauleitplanung auch die Möglichkeit, in eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der §§ 1 und 1 a BauGB und insbesondere der Ab | wortlichen planerischen Entscheidung. Durch die Steuerung der | Windenergieanlagen | im Außenbereich haben die Gemeinden hier wie in der Bauleitpl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| e in der Bauleitplanung auch die Möglichkeit, in eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der §§ 1 und 1 a BauGB und insbesondere der Abwägung (§1 Abs. 7 BauGB) die Errichtung von Windenergieanlagen mit ihrer städtebaulichen Entwicklung (Siedlungsentwicklung) in Übereinstimmung zu bringen. Sie können hier planerisch gestaltend tätig werden; anders ist dies, wenn die Entscheidun | nsbesondere der Abwägung (§1 Abs. 7 BauGB) die Errichtung von | Windenergieanlagen | mit ihrer städtebaulichen Entwicklung (Siedlungsentwicklung) | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ntwicklung (Siedlungsentwicklung) in Übereinstimmung zu bringen. Sie können hier planerisch gestaltend tätig werden; anders ist dies, wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach § 35 Bau GB und den einschlägigen Festsetzungen getroffen wird. Allerdings muss bei der Steuerung durch Bauleitplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB berücksichtigt werden, dass | ers ist dies, wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | nach § 35 Bau GB und den einschlägigen Festsetzungen getroffe | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hlägigen Festsetzungen getroffen wird. Allerdings muss bei der Steuerung durch Bauleitplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber des BauGB die Windenergieanlagen dem Außenbereich als dort privilegiert zulässige Vorhaben zugewiesen hat. Aus diesem Grund sind bei der Steuerung durch Flächennutzungsplan nicht nur die allgemeinen Regeln des BauG | uGB berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber des BauGB die | Windenergieanlagen | dem Außenbereich als dort privilegiert zulässige Vorhaben zug | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| chtsprechung konkretisiert worden sind. Näher dazu C 2. Diese Grundsätze gelten auch für die Bauleitplanung, durch die die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering von Windenergieanlagen geschaffen werden sollen. Dabei sind wiederum die besonderen Anforderungen des Repowering zu berücksichtigen: die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neuen Win | ie planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering von | Windenergieanlagen | geschaffen werden sollen. Dabei sind wiederum die besonderen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| gen geschaffen werden sollen. Dabei sind wiederum die besonderen Anforderungen des Repowering zu berücksichtigen: die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neuen Windenergieanlagen und die Absicherung des Repowering, die in entsprechenden Fällen eine Neuordnung der Standorte für die Windenergie zum Ziel haben kann. In diesen Fällen werden mit der Errichtung ne | haffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neuen | Windenergieanlagen | und die Absicherung des Repowering, die in entsprechenden Fäl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| die Absicherung des Repowering, die in entsprechenden Fällen eine Neuordnung der Standorte für die Windenergie zum Ziel haben kann. In diesen Fällen werden mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen neuen Standorten bestimmte Anlagen (Altanlagen) ersetzt (stillgelegt und rückgebaut) und es werden die Altstandorte aufgegeben, also an ihnen können Winden | haben kann. In diesen Fällen werden mit der Errichtung neuer | Windenergieanlagen | an den dafür vorgesehenen neuen Standorten bestimmte Anlagen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nlagen an den dafür vorgesehenen neuen Standorten bestimmte Anlagen (Altanlagen) ersetzt (stillgelegt und rückgebaut) und es werden die Altstandorte aufgegeben, also an ihnen können Windenergieanlagen nicht wieder errichtet werden. Die Gemeinden haben auch die Möglichkeit, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie und das Repowering durch Aufstellung von Bebauungsplä | d es werden die Altstandorte aufgegeben, also an ihnen können | Windenergieanlagen | nicht wieder errichtet werden. Die Gemeinden haben auch die M | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| htigen, dass auch die Raumordnung (Regionalplanung) mit Zielen der Raumordnung die privilegierte Zulässigkeit von raumbedeutsamen Wind energieanlagen, also die heute üblichen großen Windenergieanlagen oder Windparks, auf bestimmte, ausgewiesene Standorte beschränkt haben kann. Näher dazu C 5. Teil B Fachliche Grundlagen der Windenergienutzung und des Repowering 1 Umwelteinwirkung | deutsamen Wind energieanlagen, also die heute üblichen großen | Windenergieanlagen | oder Windparks, auf bestimmte, ausgewiesene Standorte beschrä | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dazu C 5. Teil B Fachliche Grundlagen der Windenergienutzung und des Repowering 1 Umwelteinwirkungen und Auswirkungen auf die Anwohner 1.1 Allgemeine Hinweise Bei der Errichtung von Windenergieanlagen sind deren Umwelteinwirkungen von Bedeutung. Dies gilt insbesondere für ihre Auswirkungen auf die Anwohner. Zu beachten ist hierbei: Nicht jede als nachteilig empfundene Einwirkung | f die Anwohner 1.1 Allgemeine Hinweise Bei der Errichtung von | Windenergieanlagen | sind deren Umwelteinwirkungen von Bedeutung. Dies gilt insbes | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ch zu beurteilen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeizuführen, vgl. § 3 Abs. 1 BImSchG. Zu den von Windenergieanlagen ausgehenden Auswirkungen gehören vor allem Schallimmissionen und der Schattenwurf. Im Einzelfall kann von ihnen zudem eine optisch bedrängende Wirkung ausgehen. Wann diese Einwirkun | stigungen herbeizuführen, vgl. § 3 Abs. 1 BImSchG. Zu den von | Windenergieanlagen | ausgehenden Auswirkungen gehören vor allem Schallimmissionen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ungen als „schädlich“ im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG zu beurteilen sind, ergibt sich aus dem Immissionsschutzrecht. Hierzu folgen fachliche Hinweise: 1.2 Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen Im Hinblick auf den Immissionsschutz sind beim Betrieb von Windenergieanlagen insbesondere die Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Bedeutung. Darüber hinaus sind der Schattenwurf | rzu folgen fachliche Hinweise: 1.2 Schallimmissionsschutz bei | Windenergieanlagen | Im Hinblick auf den Immissionsschutz sind beim Betrieb von Wi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| bt sich aus dem Immissionsschutzrecht. Hierzu folgen fachliche Hinweise: 1.2 Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen Im Hinblick auf den Immissionsschutz sind beim Betrieb von Windenergieanlagen insbesondere die Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Bedeutung. Darüber hinaus sind der Schattenwurf und die Befeuerung von Windenergieanlagen relevant. Die Bestimmungen der TA L | en Im Hinblick auf den Immissionsschutz sind beim Betrieb von | Windenergieanlagen | insbesondere die Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Bedeu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| issionsschutz sind beim Betrieb von Windenergieanlagen insbesondere die Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Bedeutung. Darüber hinaus sind der Schattenwurf und die Befeuerung von Windenergieanlagen relevant. Die Bestimmungen der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind maßgeblich für die Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von Windenergieanlagen im immiss | . Darüber hinaus sind der Schattenwurf und die Befeuerung von | Windenergieanlagen | relevant. Die Bestimmungen der TA Lärm (Technische Anleitung | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| erung von Windenergieanlagen relevant. Die Bestimmungen der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind maßgeblich für die Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die TA Lärm wurde als Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG erlassen und legt unter anderem die für die Genehmig | ßgeblich für die Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von | Windenergieanlagen | im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die TA | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ssionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die TA Lärm wurde als Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG erlassen und legt unter anderem die für die Genehmigung von Windenergieanlagen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte fest. Die Vorschriften zur Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose und durch Messung werden im Anhang der TA Lärm dargestellt. Die TA L | G erlassen und legt unter anderem die für die Genehmigung von | Windenergieanlagen | einzuhaltenden Immissionsrichtwerte fest. Die Vorschriften zu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| gsgebiete 55 dB(A) 40 dB(A) Reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 dB(A) 35 dB(A) Diese Richtwerte haben in den Fällen Bedeutung, in denen Windenergieanlagen in der Nachbarschaft zu Baugebieten (§ 30 oder 34 BauGB) errichtet werden sollen. Für zu schützende Bebauungen (vor allem Wohngebäude) im Außenbereich wird der für Dorf- und Mischge | B(A) Diese Richtwerte haben in den Fällen Bedeutung, in denen | Windenergieanlagen | in der Nachbarschaft zu Baugebieten (§ 30 oder 34 BauGB) erri | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ie Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm ist im Genehmigungsverfahren durch Vorlage einer Schallimmissionsprognose (Schallgutachten) nachzuweisen. Neben den Geräuschen der Windenergieanlagen ist dabei auch die Vorbelastung am geplanten Standort zu berücksichtigen, also die Geräusche anderer bereits bestehender gewerblicher und industrieller Quellen. Verkehrsgeräusche we | nose (Schallgutachten) nachzuweisen. Neben den Geräuschen der | Windenergieanlagen | ist dabei auch die Vorbelastung am geplanten Standort zu berü | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Standort zu berücksichtigen, also die Geräusche anderer bereits bestehender gewerblicher und industrieller Quellen. Verkehrsgeräusche werden getrennt betrachtet. Die Genehmigung von Windenergieanlagen erfolgt zudem verbreitet mit der Auflage, nach der Inbetriebnahme der Anlagen die Geräuschimmission an maßgeblichen Immissionsorten messtechnisch zu ermitteln. Schallimmissionsprogn | ehrsgeräusche werden getrennt betrachtet. Die Genehmigung von | Windenergieanlagen | erfolgt zudem verbreitet mit der Auflage, nach der Inbetriebn | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| erstellt wird. Die Anforderungen zur Erstellung einer Schallprognose, wie zum Beispiel eine erforderliche Ortsbegehung, werden in den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen “ beschrieben. Die Prognose basiert auf schalltechnischen Daten der Schallquelle und einer Schallausbreitungsrechnung. Es wird also die Schallemission der Windenergieanlage / n betra | werden in den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von | Windenergieanlagen | “ beschrieben. Die Prognose basiert auf schalltechnischen Date | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ann davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse von standardisierten Vermessungen höherwertiger sind als Herstellerangaben. Nach den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen “ sollen bei Windenergieprojekten Anlagenvermessungen nach der „Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: Fördergesellschaft Wind | aben. Nach den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von | Windenergieanlagen | “ sollen bei Windenergieprojekten Anlagenvermessungen nach der | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rstellerangaben. Nach den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen“ sollen bei Windenergieprojekten Anlagenvermessungen nach der „Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: Fördergesellschaft Windenergie) die Basis für Schallausbreitungsrechnungen bilden, da auf diesem Wege standardisierte Emissionsdaten | kten Anlagenvermessungen nach der „Technischen Richtlinie für | Windenergieanlagen | zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: Fördergesell | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| deutsche Immissionsschutzrecht zugeschnittene Spezifikation der einschlägigen internationalen IEC-Richtlinie und stellt somit den derzeit höchsten Standard für Emissionsmessungen an Windenergieanlagen dar. Immissionsschutz-Nachweismessung Die Genehmigung von Windenergieanlagen erfolgt verbreitet mit der Auflage, nach der Inbetriebnahme der Anlagen die Geräuschimmission an maßgebl | somit den derzeit höchsten Standard für Emissionsmessungen an | Windenergieanlagen | dar. Immissionsschutz-Nachweismessung Die Genehmigung von Win | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| internationalen IEC-Richtlinie und stellt somit den derzeit höchsten Standard für Emissionsmessungen an Windenergieanlagen dar. Immissionsschutz-Nachweismessung Die Genehmigung von Windenergieanlagen erfolgt verbreitet mit der Auflage, nach der Inbetriebnahme der Anlagen die Geräuschimmission an maßgeblichen Immissionsorten messtechnisch zu ermitteln. Die Einhaltung der immissio | gen dar. Immissionsschutz-Nachweismessung Die Genehmigung von | Windenergieanlagen | erfolgt verbreitet mit der Auflage, nach der Inbetriebnahme d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| blichen Immissionsort die für die Vermessung erforderlichen Windbedingungen im betreffenden Zeitraum nicht gegeben sind. In der Praxis haben sich die vom „Arbeitskreis Geräusche von Windenergieanlagen “ favorisierten Ersatzmessungen im Sinne der TA Lärm (Anhang A 3.4.1 c) bewährt. Immissionsmessungen an den maßgeblichen Immissionsorten sind wegen des Fremdgeräuscheinflusses erfahr | In der Praxis haben sich die vom „Arbeitskreis Geräusche von | Windenergieanlagen | “ favorisierten Ersatzmessungen im Sinne der TA Lärm (Anhang A | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ndbedingung nochmals kleiner. Bei den empfohlenen Ersatzmessungen wird die Schallemission der Windenergieanlage durch eine qualifizierte Messung nach der „Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: Fördergesellschaft Windenergie) im Nahbereich ermittelt. Die Schallimmission an den maß- geblichen Immissionsorten wird anschließend | ne qualifizierte Messung nach der „Technischen Richtlinie für | Windenergieanlagen | zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: Fördergesell | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ableiten, ❚ die Gesamtimmission kann nach Vor- und Zusatzbelastung sowie für Immissionen aus unterschiedlichen Teilwindparks differenziert werden. Schallemission und -immission von Windenergieanlagen : Abbildung 10 gibt einen Überblick zu den Schallimmissionen verschiedener Geräuschquellen in der Umwelt und zeigt, wie der für den Betrieb von Windenergieanlagen relevante Immission | parks differenziert werden. Schallemission und -immission von | Windenergieanlagen | : Abbildung 10 gibt einen Überblick zu den Schallimmissionen v | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| und -immission von Windenergieanlagen: Abbildung 10 gibt einen Überblick zu den Schallimmissionen verschiedener Geräuschquellen in der Umwelt und zeigt, wie der für den Betrieb von Windenergieanlagen relevante Immissionsrichtwert von 45 dB(A) nach TA Lärm (s.o.) einzuordnen ist. dB(A) 160 Gewehrschuss in Mündungsnähe 130 Düsenjäger in 7 m Abstand 120 Verkehrsflugzeug in 7 m Abst | hquellen in der Umwelt und zeigt, wie der für den Betrieb von | Windenergieanlagen | relevante Immissionsrichtwert von 45 dB(A) nach TA Lärm (s.o. | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Überlastung des Generators zu vermeiden. Wie die elektrische Leistung, erhöht sich bei zunehmender Windgeschwindigkeit auch die Schallemission einer Windenergieanlage. Bei modernen Windenergieanlagen tritt nach Erreichen der Nennleistung jedoch keine weitere Erhöhung der Schallemission auf, was ebenfalls auf die Leistungsregelung der Anlage zurückzuführen ist. Grundsätzlich ist | auch die Schallemission einer Windenergieanlage. Bei modernen | Windenergieanlagen | tritt nach Erreichen der Nennleistung jedoch keine weitere Er | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| er Rotorblattprofile konnten deutliche Fortschritte erreicht werden, sowohl im Hinblick auf die Schallreduzierung als auch auf die Steigerung des Energieertrags der neu entwickelten Windenergieanlagen . Eine erhebliche Verbesserung der Situation wurde dadurch erreicht, dass heute praktisch nur noch drehzahlvariable Anlagen mit verstellbaren Rotorblättern (engl. „pitch“) eingesetzt | ch auf die Steigerung des Energieertrags der neu entwickelten | Windenergieanlagen | . Eine erhebliche Verbesserung der Situation wurde dadurch err | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| mungsabriss am Rotorblatt (engl. „stall“) erfolgte. Diese Betriebsweise führt bei zunehmendem Wind zu einer deutlich erhöhten Geräuschentwicklung. Dagegen tritt bei pitch-geregelten Windenergieanlagen diese Problematik nicht auf. Als weitere Schallquellen sind bei einer Windenergieanlage der Antriebsstrang mit Welle, Lager, Getriebe, Kupplung und Generator und die Nachführsysteme | öhten Geräuschentwicklung. Dagegen tritt bei pitch-geregelten | Windenergieanlagen | diese Problematik nicht auf. Als weitere Schallquellen sind b | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| as Kühlgebläse zu nennen. Durch wirkungsvolle Maßnahmen zur Isolierung, Dämpfung und Schallentkopplung konnten hier ebenfalls erhebliche Verbesserungen bei der Schallabstrahlung von Windenergieanlagen erreicht werden. Vor dem Hintergrund der technologischen Fortschritte erfolgte zwischenzeitlich eine weitere Konkretisierung der immissionsschutzrechtlichen Standards. Bewertungsmaß | falls erhebliche Verbesserungen bei der Schallabstrahlung von | Windenergieanlagen | erreicht werden. Vor dem Hintergrund der technologischen Fort | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| el im Teillastbereich nach dem alten Vermessungsstandard. Zudem wird die Unsicherheit der Prognose berücksichtigt. In der Konsequenz führt dies dazu, dass viele Projekte mit älteren Windenergieanlagen auf Basis der heutigen Anforderungen nicht mehr genehmigungsfähig wären. Durch das Repowering ist in diesen Fällen eine deutliche Verbesserung der Situation zu erwarten, weil beim B | r Konsequenz führt dies dazu, dass viele Projekte mit älteren | Windenergieanlagen | auf Basis der heutigen Anforderungen nicht mehr genehmigungsf | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| iel, wie sich die Schallimmission in der Umgebung einer modernen Windenergieanlage mit 2 MW im Vergleich zu einer 500 kW-Altanlage mit Tonhaltigkeit darstellt. Beim Betrieb mehrerer Windenergieanlagen ist die Gesamtwirkung in der Umgebung des Windparks zu betrachten (Abbildung 12). Tonhaltigkeit Beim Betrieb älterer Windenergieanlagen kam es in der Vergangenheit teilweise zu Prob | -Altanlage mit Tonhaltigkeit darstellt. Beim Betrieb mehrerer | Windenergieanlagen | ist die Gesamtwirkung in der Umgebung des Windparks zu betrac | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| onhaltigkeit darstellt. Beim Betrieb mehrerer Windenergieanlagen ist die Gesamtwirkung in der Umgebung des Windparks zu betrachten (Abbildung 12). Tonhaltigkeit Beim Betrieb älterer Windenergieanlagen kam es in der Vergangenheit teilweise zu Problemen, weil die Anlagen Einzeltöne erzeugten, die im Umfeld des Standorts als sehr störendes Brummen, Heulen, Quietschen oder Pfeifen wa | betrachten (Abbildung 12). Tonhaltigkeit Beim Betrieb älterer | Windenergieanlagen | kam es in der Vergangenheit teilweise zu Problemen, weil die | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nlagentypen ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung der Tonhaltigkeit gelegt. Schallreduzierte Betriebsweise Es ist schließlich darauf hinzuweisen, dass moderne drehzahlvariable Windenergieanlagen die Möglichkeit bieten, die Anlagen im „schallreduzierten Betrieb“ zu fahren. Bei dieser Betriebsweise können die vorgegebenen Schallgrenzwerte zu jeder Tages- und Nachtzeit automat | schließlich darauf hinzuweisen, dass moderne drehzahlvariable | Windenergieanlagen | die Möglichkeit bieten, die Anlagen im „schallreduzierten Bet | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| = 3 dB LWA = 104 dB(A), KT = 0 dB Schallausbreitungsrechnung gemäß DIN ISO 9613-2 Abbildung 12: Beurteilungspegel im Umfeld eines Windparks (Quelle: DEWI GmbH) 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind unzulässige Belästigungen der Anwohner durch den periodischen Schattenwurf der Windenergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanl | feld eines Windparks (Quelle: DEWI GmbH) 1.3 Schattenwurf von | Windenergieanlagen | Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind unzulässige Beläst | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| (Quelle: DEWI GmbH) 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind unzulässige Belästigungen der Anwohner durch den periodischen Schattenwurf der Windenergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanlagen liegt die Störwirkung insbesondere in der schnellen Drehbewegung der (vergleichsweise kurzen) Rotorblätter. Bei modernen Windenergieanla | tigungen der Anwohner durch den periodischen Schattenwurf der | Windenergieanlagen | zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanlagen liegt die Störwi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| energieanlagen Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind unzulässige Belästigungen der Anwohner durch den periodischen Schattenwurf der Windenergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanlagen liegt die Störwirkung insbesondere in der schnellen Drehbewegung der (vergleichsweise kurzen) Rotorblätter. Bei modernen Windenergieanlagen ist die Rotordrehzahl und damit die Frequ | Schattenwurf der Windenergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren | Windenergieanlagen | liegt die Störwirkung insbesondere in der schnellen Drehbeweg | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| denergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanlagen liegt die Störwirkung insbesondere in der schnellen Drehbewegung der (vergleichsweise kurzen) Rotorblätter. Bei modernen Windenergieanlagen ist die Rotordrehzahl und damit die Frequenz des „Schattenschlags“ wesentlich geringer, allerdings kann der Einflussbereich wegen der großen Rotorblattlänge in Entfernungen bis zwei | egung der (vergleichsweise kurzen) Rotorblätter. Bei modernen | Windenergieanlagen | ist die Rotordrehzahl und damit die Frequenz des „Schattensch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| mutbaren Rahmen zu halten, wurden vom Länderausschuss für Immissionsschutz die sogenannten „WEA-Schattenwurf-Hinweise“ entwickelt. Gemäß diesen Hinweisen ist bei der Genehmigung von Windenergieanlagen sicherzustellen, dass die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten pro Kalendertag beträgt. In | ntwickelt. Gemäß diesen Hinweisen ist bei der Genehmigung von | Windenergieanlagen | sicherzustellen, dass die astronomisch maximal mögliche Besch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| der Windenergienutzung kam es zu Belästigungen aufgrund von störenden Lichtblitzen durch die periodische Reflexion des Sonnenlichts an den Oberflächen der Rotorblätter. Bei modernen Windenergieanlagen wird diese auch als „Disco-Effekt“ bezeichnete Belästigung durch die Verwendung matter, mittelreflektierender Farben für Rotorblätter und Türme vermieden. 1.4. „Optisch bedrängende“ | onnenlichts an den Oberflächen der Rotorblätter. Bei modernen | Windenergieanlagen | wird diese auch als „Disco-Effekt“ bezeichnete Belästigung du | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| s Gebot der Rücksichtnahme ist nach der Rechtsprechung verletzt, wenn eine Windenergieanlage eine optisch erdrückende / bedrängende Wirkung für die Nachbarschaft hat. Diese kann bei Windenergieanlagen durch die Drehbewegung des Rotors verursacht werden. Die Beurteilung, ob von der Windenergieanlage eine solche Wirkung ausgeht, bedarf stets einer Würdigung aller Einzelfallumstände | bedrängende Wirkung für die Nachbarschaft hat. Diese kann bei | Windenergieanlagen | durch die Drehbewegung des Rotors verursacht werden. Die Beur | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ng. Die Rechtsprechung7 hat hierzu folgende Anhaltspunkte formuliert: Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und der geplanten Windenergieanlage Abbildung 13: Schattenwurf von Windenergieanlagen (Quelle: Nordex SE) max. zulässige Schattenwurfdauer (gemäß WEA-Schattenwurfhinweise) 30 Minuten pro Tag 30 Stunden pro Jahr* *8 Stunden pro Jahr bei Berücksichtigung meteorologisch | er geplanten Windenergieanlage Abbildung 13: Schattenwurf von | Windenergieanlagen | (Quelle: Nordex SE) max. zulässige Schattenwurfdauer (gemäß W | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| inweise) 30 Minuten pro Tag 30 Stunden pro Jahr* *8 Stunden pro Jahr bei Berücksichtigung meteorologischer Parameter Abbildung 14: Beispiel zum Einflussbereich des Schattenwurfs von Windenergieanlagen 7 OVG Münster, Urteil vom 9.8.2006 – 8 A 3726/05; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 11.12.2006 – 4 B 72/06; OVG Münster, Beschluss vom 24.6.2010 – 8 A 2764/09, nachgehend BVerwG, Be | ildung 14: Beispiel zum Einflussbereich des Schattenwurfs von | Windenergieanlagen | 7 OVG Münster, Urteil vom 9.8.2006 – 8 A 3726/05; nachgehend | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| e, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls. 1.5 Berücksichtigung von Lärmimmissionen in der Bauleitplanung Die von der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen auf die Anwohner ausgehenden Lärmimmissionen sind auch in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB). Für Bereiche, auf denen die vorgenannten (B 1.2) | der Bauleitplanung Die von der Errichtung und dem Betrieb von | Windenergieanlagen | auf die Anwohner ausgehenden Lärmimmissionen sind auch in der | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB). Für Bereiche, auf denen die vorgenannten (B 1.2) immissionsschutzrechtlichen Regelungen dem Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, weil die Richtwerte der TA Lärm beispielsweise nicht eingehalten werden, sind Windenergieanlagen nicht nur nicht genehmigungsfähig; in ihnen können auch keine Stando | B 1.2) immissionsschutzrechtlichen Regelungen dem Betrieb von | Windenergieanlagen | entgegenstehen, weil die Richtwerte der TA Lärm beispielsweis | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nnten (B 1.2) immissionsschutzrechtlichen Regelungen dem Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, weil die Richtwerte der TA Lärm beispielsweise nicht eingehalten werden, sind Windenergieanlagen nicht nur nicht genehmigungsfähig; in ihnen können auch keine Standortausweisungen erfolgen. Bei der Flächennutzungsplanung zum Zwecke der Steuerung von Standorten für Windenergiean | rte der TA Lärm beispielsweise nicht eingehalten werden, sind | Windenergieanlagen | nicht nur nicht genehmigungsfähig; in ihnen können auch keine | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nergieanlagen nicht nur nicht genehmigungsfähig; in ihnen können auch keine Standortausweisungen erfolgen. Bei der Flächennutzungsplanung zum Zwecke der Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen (im Sinne 2 Windenergie und Radar Bei der Planung von Windenergieanlagen sind mögliche Einschränkungen, die sich mittelbar oder unmittelbar durch den Luftverkehr ergeben, zu beachte | ennutzungsplanung zum Zwecke der Steuerung von Standorten für | Windenergieanlagen | (im Sinne 2 Windenergie und Radar Bei der Planung von Windene | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ne Standortausweisungen erfolgen. Bei der Flächennutzungsplanung zum Zwecke der Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen (im Sinne 2 Windenergie und Radar Bei der Planung von Windenergieanlagen sind mögliche Einschränkungen, die sich mittelbar oder unmittelbar durch den Luftverkehr ergeben, zu beachten. Für die sichere Durchführung des Luftverkehrs im Streckenflug sowie An | anlagen (im Sinne 2 Windenergie und Radar Bei der Planung von | Windenergieanlagen | sind mögliche Einschränkungen, die sich mittelbar oder unmitt | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| s – wurden im Luftverkehrsgesetz Vorgaben zu und Einschränkungen bei der Errichtung von Hindernissen erlassen. Seit mehreren Jahren stellen die Betreiber von Radaranlagen fest, dass Windenergieanlagen den Betrieb von Radaranlagen beeinträchtigen, indem sie die Wellenausbreitung im Radarsichtfeld behindern oder „Fehlechos“ hervorrufen. Die Beobachtungen betreffen verschiedene Rada | eren Jahren stellen die Betreiber von Radaranlagen fest, dass | Windenergieanlagen | den Betrieb von Radaranlagen beeinträchtigen, indem sie die W | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| htigen, indem sie die Wellenausbreitung im Radarsichtfeld behindern oder „Fehlechos“ hervorrufen. Die Beobachtungen betreffen verschiedene Radartypen, auf die sich die Störung durch Windenergieanlagen in sehr unterschiedlicher Weise auswirken. Dies sind: ❚ Radaranlagen der zivilen und militärischen Flugsicherung – 2D Radare, ❚ Radaranlagen der militärischen Luftraumüberwachung – | effen verschiedene Radartypen, auf die sich die Störung durch | Windenergieanlagen | in sehr unterschiedlicher Weise auswirken. Dies sind: ❚ Radar | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hrere militärische Flugplätze), aus Flugsicherungs- und Sicherheitsgründen die Flugzieldarstellung mit Hilfe von Sekundär- und Primärradarsignalen. 2.1.1 Störung des 2D Radars durch Windenergieanlagen Ein Primärradar bildet durch die Reflexion der elektromagnetischen Wellen ein Ziel als Leuchtsymbol auf dem Kontrollschirm des Lotsen ab. Dabei ist es zunächst unwesentlich, ob dies | r- und Primärradarsignalen. 2.1.1 Störung des 2D Radars durch | Windenergieanlagen | Ein Primärradar bildet durch die Reflexion der elektromagneti | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| erarbeitet werden, bevor sie auf dem Bildschirm erscheinen. Mit Hilfe der Digitalisierung werden sich fortbewegende Ziele von feststehenden – zum Beispiel sich drehenden Rotoren der Windenergieanlagen – unterschieden, die Windenergieanlagen-Signale werden als solche erkannt und nicht mehr angezeigt. Dies hat zur Folge, dass über dem Signal der Windenergieanlage eine Art „Störzell | e von feststehenden – zum Beispiel sich drehenden Rotoren der | Windenergieanlagen | – unterschieden, die Windenergieanlagen-Signale werden als so | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dschirm erscheinen. Mit Hilfe der Digitalisierung werden sich fortbewegende Ziele von feststehenden – zum Beispiel sich drehenden Rotoren der Windenergieanlagen – unterschieden, die Windenergieanlagen -Signale werden als solche erkannt und nicht mehr angezeigt. Dies hat zur Folge, dass über dem Signal der Windenergieanlage eine Art „Störzelle“ entsteht, ein Luftfahrzeug, dass durc | drehenden Rotoren der Windenergieanlagen – unterschieden, die | Windenergieanlagen | -Signale werden als solche erkannt und nicht mehr angezeigt. D | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| i 2D Radaren reichen von Beeinflussungen von Betriebsrotordrehzahl über Rotorblattform, Materialien des Rotorblatts bis hin zum inneren strukturellen Aufbau des Rotorblatts. Nachdem Windenergieanlagen im Unterschied zu Luftfahrzeugen eine ausgeprägte zeitvariante Radarreflektivität zeigen, die stark durch die Rotordrehzahl bestimmt wird, sind große, moderne Anlagen mit langsamer | hin zum inneren strukturellen Aufbau des Rotorblatts. Nachdem | Windenergieanlagen | im Unterschied zu Luftfahrzeugen eine ausgeprägte zeitvariant | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ungsmöglichkeiten können helfen, gleichwohl müssen zur Minimierung der Störung weiterhin Grundsätze der Dimensionierung und Aufstellung von Windparks beachtet werden. Einzelstehende Windenergieanlagen sind wegen der Größe der Störung in der Regel problemlos. Auch Gruppierungen von zwei bis drei eng benachbarten Windenergieanlagen stellen in diesem Zusammenhang kein Problem dar. F | und Aufstellung von Windparks beachtet werden. Einzelstehende | Windenergieanlagen | sind wegen der Größe der Störung in der Regel problemlos. Auc | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lung von Windparks beachtet werden. Einzelstehende Windenergieanlagen sind wegen der Größe der Störung in der Regel problemlos. Auch Gruppierungen von zwei bis drei eng benachbarten Windenergieanlagen stellen in diesem Zusammenhang kein Problem dar. Für den Planer eines Windparks innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der militärischen Flugsicherung sollten neben Topografie des di | lemlos. Auch Gruppierungen von zwei bis drei eng benachbarten | Windenergieanlagen | stellen in diesem Zusammenhang kein Problem dar. Für den Plan | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| . Durch Erzeugung räumlicher Lücken in der Windenergieanlagenanordnung wird die Detektion von überfliegenden Luftfahrzeugen unterstützt und eine Überblendung des Luftfahrzeugs durch Windenergieanlagen für längere Zeit beziehungsweise Streckenabschnitte vermieden. Vorranggebiete sollten den Standort des Radars dahingehend berücksichtigen, dass eine radiale Aufstellung der Windener | gen unterstützt und eine Überblendung des Luftfahrzeugs durch | Windenergieanlagen | für längere Zeit beziehungsweise Streckenabschnitte vermieden | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| eanlagen für längere Zeit beziehungsweise Streckenabschnitte vermieden. Vorranggebiete sollten den Standort des Radars dahingehend berücksichtigen, dass eine radiale Aufstellung der Windenergieanlagen in kleinen Gruppen mit entsprechenden Lücken zwischen den Störzellen einen Zielverlust weitestgehend vermeidet. Der seitliche Abstand sollte den Öffnungswinkel des Radarstrahles – W | ahingehend berücksichtigen, dass eine radiale Aufstellung der | Windenergieanlagen | in kleinen Gruppen mit entsprechenden Lücken zwischen den Stö | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ffnungswinkel des Radarstrahles – Winkel in Relation zur Entfernung vom Radar – für die Berechnung der Größe einer Störzelle beachten. Seit 2011 kommt die Bundeswehr den Planern von Windenergieanlagen damit entgegen, dass sie eine Störung im Zuständigkeitsbereich nur dann sieht, wenn Flugrouten – An- und Abflugverfahren zu den militärischen Flugplätzen – betroffen sind. Hierzu wu | elle beachten. Seit 2011 kommt die Bundeswehr den Planern von | Windenergieanlagen | damit entgegen, dass sie eine Störung im Zuständigkeitsbereic | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Erfassung von Flugzielen in großer Reichweite ist, bedingt durch die Erdkrümmung, die ungehinderte Nutzung der untersten Antennen keule des Radars. 2.2.1 Störung des 3D Radars durch Windenergieanlagen Anders als bei 2D Radaranlagen, wo die Störung vorrangig durch die drehenden Rotoren verursacht wird, sind bei 3D Anlagen zusätzlich die statischen Komponenten störwirksam, das heiß | Antennen keule des Radars. 2.2.1 Störung des 3D Radars durch | Windenergieanlagen | Anders als bei 2D Radaranlagen, wo die Störung vorrangig durc | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| verdeckt oder an anderer Stelle als der momentanen – hier sind Höhen und Positionsfehler zu nennen – auf dem Radarschirm abgebildet wird. Im Sichtfeld des Radars bedeutet dies, dass Windenergieanlagen in unterschiedlichen Entfernungen bei gleichem Richtungsbezug zueinander in Wechselwirkung treten können, auch wenn sie keinen räumlichen Zusammenhang haben. Im Nahbereich eines Rad | abgebildet wird. Im Sichtfeld des Radars bedeutet dies, dass | Windenergieanlagen | in unterschiedlichen Entfernungen bei gleichem Richtungsbezug | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| einander in Wechselwirkung treten können, auch wenn sie keinen räumlichen Zusammenhang haben. Im Nahbereich eines Radars, im Bereich bis zu fünf Kilometer um die Anlage sind moderne Windenergieanlagen ausgeschlossen, wenn die Nabenhöhe oberhalb der Antennenhöhe positioniert ist. Im Bereich bis zu 16 Kilometer sind Einzelanlagen genehmigungsfähig, da keine beziehungsweise messtech | , im Bereich bis zu fünf Kilometer um die Anlage sind moderne | Windenergieanlagen | ausgeschlossen, wenn die Nabenhöhe oberhalb der Antennenhöhe | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| bare Verschattung vorliegt. Bei Windparks sollte eine ausreichende seitliche Separation sichergestellt werden. Ab einer Entfernung über 35 Kilometer vom Radar sind Gruppierungen von Windenergieanlagen in der Regel unkritisch. 2.2.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung Ausschlaggebend für die Planung von Anlagen unterhalb einer kritischen Entfernung von 35 Kilometern vom Rad | Entfernung über 35 Kilometer vom Radar sind Gruppierungen von | Windenergieanlagen | in der Regel unkritisch. 2.2.2 Windparks, Aufstellung und Dim | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| xere Signalverarbeitung. Das Störpotenzial für DWD-Radaranlagen ist damit erheblich komplexer und größer als bei Flugsicherungsradaranlagen. 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen Windenergieanlagen können die von den Wetterradarsystemen beobachtete Atmosphäre durch Störung des Radarstrahles, deren Signalanalyse und die daraus resultierenden Messwerte negativ | herungsradaranlagen. 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch | Windenergieanlagen | Windenergieanlagen können die von den Wetterradarsystemen beo | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| tung. Das Störpotenzial für DWD-Radaranlagen ist damit erheblich komplexer und größer als bei Flugsicherungsradaranlagen. 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen Windenergieanlagen können die von den Wetterradarsystemen beobachtete Atmosphäre durch Störung des Radarstrahles, deren Signalanalyse und die daraus resultierenden Messwerte negativ beeinflussen. Von | . 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen | Windenergieanlagen | können die von den Wetterradarsystemen beobachtete Atmosphäre | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| osphäre durch Störung des Radarstrahles, deren Signalanalyse und die daraus resultierenden Messwerte negativ beeinflussen. Von Seiten des DWD werden als Störungen Abschattung hinter Windenergieanlagen , Vortäuschung / Verfälschung von Niederschlags-Echos durch die Rotoren (Fehlechos) und Veränderung der Signalanalyse (Winddaten, Niederschlagart, Turbulenz) durch die Rotoren der Wi | n. Von Seiten des DWD werden als Störungen Abschattung hinter | Windenergieanlagen | , Vortäuschung / Verfälschung von Niederschlags-Echos durch di | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en, Vortäuschung / Verfälschung von Niederschlags-Echos durch die Rotoren (Fehlechos) und Veränderung der Signalanalyse (Winddaten, Niederschlagart, Turbulenz) durch die Rotoren der Windenergieanlagen beobachtet. Die Intensität der Störungen ist dabei nicht notwendigerweise zeitlich konstant und kann durch die atmosphärischen Bedingungen verstärkt werden. Die Messungen der DWD-Ra | (Winddaten, Niederschlagart, Turbulenz) durch die Rotoren der | Windenergieanlagen | beobachtet. Die Intensität der Störungen ist dabei nicht notw | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| härischen Bedingungen verstärkt werden. Die Messungen der DWD-Radaranlagen werden dabei grundsätzlich für die Bewarnung und Steuerung von Lufträumen verwendet. 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren Der DWD setzt bei der Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf die Radarsysteme internationale Richtlinien der Weltorganisation für Meteorologi | und Steuerung von Lufträumen verwendet. 2.3.2 Aufstellung von | Windenergieanlagen | im Umkreis von DWD-Radaren Der DWD setzt bei der Bewertung de | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lich für die Bewarnung und Steuerung von Lufträumen verwendet. 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren Der DWD setzt bei der Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf die Radarsysteme internationale Richtlinien der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) um, welche im Rahmen der völkerrechtlichen Zusammenarbeit der WMO wissenschaftlich erarbe | WD-Radaren Der DWD setzt bei der Bewertung des Einflusses von | Windenergieanlagen | auf die Radarsysteme internationale Richtlinien der Weltorgan | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| echtlichen Zusammenarbeit der WMO wissenschaftlich erarbeitet wurden. Hierbei wird empfohlen, dass der nähere Umkreis von fünf Kilometern um die Niederschlagsradarstandorte frei von Windenergieanlagen gehalten wird. In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohlen, Windenergieanlagen in ihrer Höhe zu beschränken, damit die Radarmessungen möglichst wenig beeinflusst werden. Die Hö | n fünf Kilometern um die Niederschlagsradarstandorte frei von | Windenergieanlagen | gehalten wird. In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| mpfohlen, dass der nähere Umkreis von fünf Kilometern um die Niederschlagsradarstandorte frei von Windenergieanlagen gehalten wird. In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohlen, Windenergieanlagen in ihrer Höhe zu beschränken, damit die Radarmessungen möglichst wenig beeinflusst werden. Die Höhe über NN von Windenergieanlagen einschließlich ihrer Rotorblätter sollte demnach d | alten wird. In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohlen, | Windenergieanlagen | in ihrer Höhe zu beschränken, damit die Radarmessungen möglic | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohlen, Windenergieanlagen in ihrer Höhe zu beschränken, damit die Radarmessungen möglichst wenig beeinflusst werden. Die Höhe über NN von Windenergieanlagen einschließlich ihrer Rotorblätter sollte demnach die Höhe der Antenne des DWD-Radars über NN in der Regel nicht überschreiten. Im Zusammenhang mit den tatsächlichen orografischen Be | ngen möglichst wenig beeinflusst werden. Die Höhe über NN von | Windenergieanlagen | einschließlich ihrer Rotorblätter sollte demnach die Höhe der | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rs über NN in der Regel nicht überschreiten. Im Zusammenhang mit den tatsächlichen orografischen Bedingungen wäre es gemäß der Empfehlungen der WMO nur im Ausnahmefall möglich, dass Windenergieanlagen in einem Radius zwischen fünf und 15 Kilometern diese maximale Höhe überschreiten, zum Beispiel wenn auf Grund vorhandener Geländeabschattungen kein störender Einfluss auf die Radar | äß der Empfehlungen der WMO nur im Ausnahmefall möglich, dass | Windenergieanlagen | in einem Radius zwischen fünf und 15 Kilometern diese maximal | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| men und in Abhängigkeit von den realen atmosphärischen Bedingungen werden auch die Messergebnisse der vier Windprofiler-Radarsysteme innerhalb eines kritischen Umgebungsradius durch Windenergieanlagen negativ beeinflusst, so dass auch um diese Standorte analoge Schutzkriterien einzuhalten sind. Durch den DWD wurde hinsichtlich der Standorte der Radaranlagen sowie den möglichen Ei | Radarsysteme innerhalb eines kritischen Umgebungsradius durch | Windenergieanlagen | negativ beeinflusst, so dass auch um diese Standorte analoge | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| diese Standorte analoge Schutzkriterien einzuhalten sind. Durch den DWD wurde hinsichtlich der Standorte der Radaranlagen sowie den möglichen Einschränkungen für die Errichtung von Windenergieanlagen eine Informationsbroschüre mit dem Titel: „Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes“ erarbeitet.9 2.4 Störung d | en sowie den möglichen Einschränkungen für die Errichtung von | Windenergieanlagen | eine Informationsbroschüre mit dem Titel: „Informationen zur | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Standorte der Radaranlagen sowie den möglichen Einschränkungen für die Errichtung von Windenergieanlagen eine Informationsbroschüre mit dem Titel: „Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes“ erarbeitet.9 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen Wird durch Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit von | onsbroschüre mit dem Titel: „Informationen zur Errichtung von | Windenergieanlagen | im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes“ e | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| mationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes“ erarbeitet.9 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen Wird durch Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit von Funkstellen gestört, kann dies die Frage der Zulässigkeit von Windenergieanlagen an bestimmten Standorten aufwerfen. Dies folgt aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. | 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen Wird durch | Windenergieanlagen | die Funktionsfähigkeit von Funkstellen gestört, kann dies die | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rarbeitet.9 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen Wird durch Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit von Funkstellen gestört, kann dies die Frage der Zulässigkeit von Windenergieanlagen an bestimmten Standorten aufwerfen. Dies folgt aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB. Danach liegt eine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen vor, wenn das Vorhaben die Funktionsf | Funkstellen gestört, kann dies die Frage der Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | an bestimmten Standorten aufwerfen. Dies folgt aus § 35 Abs. | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| uktur prägen, sind: Verbraucherferne: Trotz des zunehmenden Ausbaus der Windenergienutzung in den südlichen Bundesländern, wird der Großteil der einheimischen Windenergie von vielen Windenergieanlagen an Land und auf See im Norden erzeugt. Große Energiemengen müssen von dort in Verbraucherzentren in Mittel- und Süddeutschland transportiert werden. Die derzeitigen Stromnetze sind | n, wird der Großteil der einheimischen Windenergie von vielen | Windenergieanlagen | an Land und auf See im Norden erzeugt. Große Energiemengen mü | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en gehören), werden ergänzt durch eine Vielzahl und Vielfalt unterschiedlicher kleinerer und mittlerer Energieerzeuger in ganz Deutschland, zum Beispiel Solaranlagen, Biogasanlagen, Windenergieanlagen in der Fläche und auf Höhenzügen oder neue innovative Energiequellen. Volatilität: Die Stromerzeugung durch Windenergieanlagen ist wetterabhängig und damit teilweise extrem schwanke | n ganz Deutschland, zum Beispiel Solaranlagen, Biogasanlagen, | Windenergieanlagen | in der Fläche und auf Höhenzügen oder neue innovative Energie | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Deutschland, zum Beispiel Solaranlagen, Biogasanlagen, Windenergieanlagen in der Fläche und auf Höhenzügen oder neue innovative Energiequellen. Volatilität: Die Stromerzeugung durch Windenergieanlagen ist wetterabhängig und damit teilweise extrem schwankend. Um das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch und damit die Netzstabilität bei verstärktem Ausbau der Windenergie z | ovative Energiequellen. Volatilität: Die Stromerzeugung durch | Windenergieanlagen | ist wetterabhängig und damit teilweise extrem schwankend. Um | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Ausgleich bei der Einspeisung von Windenergie. Umkehr des Lastflusses durch die Windenergienutzung In den nördlichen Bereichen der Regelzonen wird überproportional viel Energie aus Windenergieanlagen ins Netz eingespeist, die aufgenommen und weiter transportiert werden muss. Daraus ergibt sich ein erheblicher Aufwand für Transport und Ausgleich der fluktuierenden Erzeugung der W | reichen der Regelzonen wird überproportional viel Energie aus | Windenergieanlagen | ins Netz eingespeist, die aufgenommen und weiter transportier | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n ins Netz eingespeist, die aufgenommen und weiter transportiert werden muss. Daraus ergibt sich ein erheblicher Aufwand für Transport und Ausgleich der fluktuierenden Erzeugung der Windenergieanlagen . Aufgabe in den Regelzonen ist es, die Stromerzeugung an den Verbrauch nach der Tagesganglinie anzupassen. Zudem reguliert die Systemführung die immer häufiger auftretenden Netzengp | für Transport und Ausgleich der fluktuierenden Erzeugung der | Windenergieanlagen | . Aufgabe in den Regelzonen ist es, die Stromerzeugung an den | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| stens von einer Verdopplung der einzuspeisenden Leistung auszugehen, so können sich unterschiedlichste Anforderungen für den Netzausbau ergeben. Die in den 1990er-Jahren errichteten Windenergieanlagen wiesen im Durchschnitt Leistungen von 250 bis 800 kW auf. Die Anschlussanlagen zum NVP, bestehend aus Trafostationen und Mittelspannungskabel, wurden zu Lasten des Anlagenbetreibers | den Netzausbau ergeben. Die in den 1990er-Jahren errichteten | Windenergieanlagen | wiesen im Durchschnitt Leistungen von 250 bis 800 kW auf. Die | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| icht einen wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlage ermöglichen. Aufgrund sinkender Stromgestehungskosten sowie der Entwicklung hin zu deutlich größeren und leistungsstärkeren Windenergieanlagen , können diese heute auch dort wirtschaftlich betrieben werden, wo dies aufgrund der Standortbedingungen in der Vergangenheit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war. Maßgeblic | r Entwicklung hin zu deutlich größeren und leistungsstärkeren | Windenergieanlagen | , können diese heute auch dort wirtschaftlich betrieben werden | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| zuverlässige Prognose der mit einem Vorhaben verbundenen Risiken. 4.1.1 Vergütungssätze Das EEG differenziert bei der Vergütung nach Energiesparten. Für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen im Onshore-Bereich sind zwei unterschiedliche Vergütungssätze maßgeblich: Zum einen der Vergü- tungssatz der Grundvergütung, der dem Betreiber einer Windenergieanlage – wie auch Bet | ergütung nach Energiesparten. Für die Vergütung von Strom aus | Windenergieanlagen | im Onshore-Bereich sind zwei unterschiedliche Vergütungssätze | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dazu führen, dass die höhere Anfangsvergütung während des gesamten Vergütungszeitraumes von 20 Jahren anfällt. 4.1.2 Systemdienstleistungsbonus Die Anfangsvergütung erhöht sich bei Windenergieanlagen , die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb gehen, um 0,48 Cent pro Kilowattstunde („Systemdienstleistungsbonus“), wenn sie ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme die Voraussetzungen der | stemdienstleistungsbonus Die Anfangsvergütung erhöht sich bei | Windenergieanlagen | , die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb gehen, um 0,48 Cent pr | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ehen, um 0,48 Cent pro Kilowattstunde („Systemdienstleistungsbonus“), wenn sie ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme die Voraussetzungen der Systemdienstleistungsverordnung erfüllt. Windenergieanlagen , die neu errichtet werden, müssen diese Anforderungen zwangsläufig erfüllen, so dass der Systemdienstleistungsbonus diesbezüglich nicht die Funktion einer Anreizregelung hat. Vielme | Voraussetzungen der Systemdienstleistungsverordnung erfüllt. | Windenergieanlagen | , die neu errichtet werden, müssen diese Anforderungen zwangsl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| leistungsbonus diesbezüglich nicht die Funktion einer Anreizregelung hat. Vielmehr dient er insoweit als Instrument zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten, die für die Ausrüstung der Windenergieanlagen entsprechend der Verordnung notwendig sind. Eine Anreizfunktion hat der Systemdienstleistungsbonus hingegen für Altanlagen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2008 | Ausgleich der zusätzlichen Kosten, die für die Ausrüstung der | Windenergieanlagen | entsprechend der Verordnung notwendig sind. Eine Anreizfunkti | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Anreizregelung des § 30 EEG („Repowering-Bonus“) ein um weitere 0,5 Cent pro Kilowattstunde erhöhter Vergütungssatz für den Zeitraum der Anfangsvergütung ergeben, wenn die ersetzten Windenergieanlagen vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb gegangen sind. Der Gesetzgeber will Betreiber von Altanlagen hierdurch dazu motivieren, diese früher als eigentlich vorgesehen durch neue leistungs | den Zeitraum der Anfangsvergütung ergeben, wenn die ersetzten | Windenergieanlagen | vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb gegangen sind. Der Gesetzge | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 4.1.4 Degression Die im Gesetz definierten Vergütungssätze beziehen sich auf das Inbetriebnahmejahr 2012. Sie unterliegen einer jährlichen Degression von 1,5 Prozent, das heißt, für Windenergieanlagen , die in den nachfolgenden Jahren in Betrieb gehen, sinken die vorgenannten Vergü- tungssätze um diesen Wert. Allerdings gelten die Vergütungssätze, die sich aus dem Inbetriebnahmeja | n einer jährlichen Degression von 1,5 Prozent, das heißt, für | Windenergieanlagen | , die in den nachfolgenden Jahren in Betrieb gehen, sinken die | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| t. Vielfach können die Anlagenbetreiber am Markt eine höhere Vergütung erzielen. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass derzeit der erzeugte Strom einer Mehrheit der installierten Windenergieanlagen direkt vermarktet wird.15 Dennoch dienen die EEG-Vergütungssätze nach wie vor als Grundlage zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens sowie als Entscheidungsgrundlage f | s derzeit der erzeugte Strom einer Mehrheit der installierten | Windenergieanlagen | direkt vermarktet wird.15 Dennoch dienen die EEG-Vergütungssä | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ich. 4.2 Bewertung der Wirtschaftlichkeit – die konkreten Verhältnisse vor Ort Die Umsetzung eines Windenergievorhabens erfordert eine Neuinvestition, die sich beim Einsatz moderner Windenergieanlagen der 2 bis 3 MW-Klasse auf mehrere Millionen Euro (Investitionskosten und Investitionsnebenkosten16) beläuft. Bei Windenergieprojekten an Land ist die Projektfinanzierung anerkannter | erfordert eine Neuinvestition, die sich beim Einsatz moderner | Windenergieanlagen | der 2 bis 3 MW-Klasse auf mehrere Millionen Euro (Investition | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| elte durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit diesen oder den für die Wirtschaftlichkeit im konkreten Fall notwendigen Energieertrag ermöglicht. Hierbei spielt die Gesamthöhe der Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Weitere Faktoren, wie die Entfernung vom nächsten Verknüpfungspunkt zum öffentlichen Stromnetz, können ebenfalls ausschlaggebend für die Frage der Wirtscha | n Energieertrag ermöglicht. Hierbei spielt die Gesamthöhe der | Windenergieanlagen | eine entscheidende Rolle. Weitere Faktoren, wie die Entfernun | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| wird das Repowering in der Regel erst nach Ablauf des Finanzierungszeitraums in Betracht kommen. Dieser beträgt häufig mehr als zehn Jahre. Die für das Repowering in Frage kommenden Windenergieanlagen befinWichtige Bewertungskriterien für das Repowering sind aus Betreibersicht: ❚ der Gesamtzustand des Altanlagenbestandes (Aufwand für Wartung und Instandhaltung); ❚ die Finanzierun | ehr als zehn Jahre. Die für das Repowering in Frage kommenden | Windenergieanlagen | befinWichtige Bewertungskriterien für das Repowering sind aus | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| g nach dem EEG; ❚ die Verfügbarkeit eines planungsrechtlich gesicherten Windenergiestandortes mit ausreichenden Windbedingungen und einem Flächenzuschnitt, der die Errichtung großer Windenergieanlagen ermöglicht; ❚ Netzanschlussmöglichkeiten; ❚ der Restwert der Altanlagen und die Möglichkeit eines Verkaufs. 16 Kosten für die Erschließung, den Netzanschluss, Fundament, Planung. 17 | ngungen und einem Flächenzuschnitt, der die Errichtung großer | Windenergieanlagen | ermöglicht; ❚ Netzanschlussmöglichkeiten; ❚ der Restwert der | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ollen. Eine vorteilhafte Ausgangslage kann dann gegeben sein, wenn sämtliche Altanlagen im Eigentum eines Betreibers oder einer Betreibergemeinschaft stehen und diese auch die neuen Windenergieanlagen betreiben wollen. Unterscheiden sich Alt- und Neuanlagenbetreiber voneinander, ist es deren Aufgabe, auf der Grundlage zivilrechtlicher Vereinbarungen einen Interessenausgleich zu s | r einer Betreibergemeinschaft stehen und diese auch die neuen | Windenergieanlagen | betreiben wollen. Unterscheiden sich Alt- und Neuanlagenbetre | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| die Windenergie. Es verbleiben nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG 70 Prozent der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der die Windenergieanlage steht. Wie bei anderen Vorhaben gilt auch für Windenergieanlagen , dass der Gewerbesteuerertrag nicht gleichmäßig anfällt und mit Verlustvorträgen zu rechnen ist. Die Abschreibungsdauer ist in der Afa-Tabelle im Abschnitt 3 „Betriebsanlagen allgem | ndenergieanlage steht. Wie bei anderen Vorhaben gilt auch für | Windenergieanlagen | , dass der Gewerbesteuerertrag nicht gleichmäßig anfällt und m | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| t. Die Abschreibungsdauer ist in der Afa-Tabelle im Abschnitt 3 „Betriebsanlagen allgemeiner Art“ in Ziffer 3.1.5 geregelt. Sie beträgt danach 16 Jahre. 5.2 Kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen Die Gemeinde kann sich selbst an Windenergieanlagen beteiligen oder diese betreiben unter Einhaltung der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen über die kommunalw | lt. Sie beträgt danach 16 Jahre. 5.2 Kommunale Beteiligung an | Windenergieanlagen | Die Gemeinde kann sich selbst an Windenergieanlagen beteilige | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Abschnitt 3 „Betriebsanlagen allgemeiner Art“ in Ziffer 3.1.5 geregelt. Sie beträgt danach 16 Jahre. 5.2 Kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen Die Gemeinde kann sich selbst an Windenergieanlagen beteiligen oder diese betreiben unter Einhaltung der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen über die kommunalwirtschaftliche Betätigung. Hauptvoraussetzung dafür | ligung an Windenergieanlagen Die Gemeinde kann sich selbst an | Windenergieanlagen | beteiligen oder diese betreiben unter Einhaltung der von Bund | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hmen richtet sich häufig nach der erzielten Einspeisevergütung, ein vereinbarter prozentualer Anteil wird gezahlt. Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke für die Errichtung von Windenergieanlagen verpachten, müssen ihre Einnahmen entsprechend versteuern. Von den Steuern erhält die Gemeinde ihren gesetzlichen Anteil, der Anteil an der Einkommenssteuer beträgt 15 Prozent nach | stückseigentümer, die ihre Grundstücke für die Errichtung von | Windenergieanlagen | verpachten, müssen ihre Einnahmen entsprechend versteuern. Vo | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| d „Wie“ einer Flächenausweisung obliegt der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit. Neuausweisungen müssen also auch nicht erfolgen, wenn Einzelne Interesse an der Realisierung von Windenergieanlagen haben. Dies gilt jedenfalls, wenn die Gemeinde bereits eine rechtskräftige Planung von Konzentrationszonen für die Windenergie hat, die den Anforderungen an diese Planung genügt, al | cht erfolgen, wenn Einzelne Interesse an der Realisierung von | Windenergieanlagen | haben. Dies gilt jedenfalls, wenn die Gemeinde bereits eine r | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| et gegebenenfalls das Los, wer mehrere Anteile erwerben darf. 5.5 Stiftungen Zum Teil wird darauf gesetzt, dass Bürger vor Ort Stiftungen gründen und Verträge mit den Betreibern von Windenergieanlagen dahingehend abschließen, dass diese die Stiftung mit Geldern aus ihren Gewinnen unterstützen bzw. das Grundkapital stiften. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde sel | or Ort Stiftungen gründen und Verträge mit den Betreibern von | Windenergieanlagen | dahingehend abschließen, dass diese die Stiftung mit Geldern | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ion für die Region“ herausgegeben vom Bundesverband WindEnergie e. V. 6 Naturschutz und Landschaftspflege 6.1 Bedeutung für die Windenergie und das Repowering Bei der Errichtung von Windenergieanlagen sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dies gilt für sowohl für die Regional- und Bauleitplanung als auch für die Ge | für die Windenergie und das Repowering Bei der Errichtung von | Windenergieanlagen | sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes und | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| swirkungen auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dies gilt für sowohl für die Regional- und Bauleitplanung als auch für die Genehmigung von Windenergieanlagen . 24 Angeregt werden solche Stiftungen zum Beispiel im Windenergie-Erlass vom 11. Juli 2011 des Landes NRW unter Punkt 1.3.: „Empfehlenswert ist stattdessen [öffentlich-rechtlicher V | Regional- und Bauleitplanung als auch für die Genehmigung von | Windenergieanlagen | . 24 Angeregt werden solche Stiftungen zum Beispiel im Windene | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| maßgeblichen naturschutzfachlichen Aspekte und Vorschriften, ihre Berücksichtigung in der Bauleitplanung sowie über die Möglichkeiten des Repowering gegeben werden. und Betrieb von Windenergieanlagen verstoßen hier in der Regel gegen das absolute Veränderungsverbot. Gleiches gilt für Nationalparke und Nationale Naturmonumente. Landschaftsschutzgebiete Anders zu beurteilen sein k | Möglichkeiten des Repowering gegeben werden. und Betrieb von | Windenergieanlagen | verstoßen hier in der Regel gegen das absolute Veränderungsve | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| es gilt für Nationalparke und Nationale Naturmonumente. Landschaftsschutzgebiete Anders zu beurteilen sein können Landschaftsschutzgebiete. Zwar verstoßen Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen zumeist gegen ihre Festlegungen und ihren Schutzzweck. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann jedoch eine Befreiung erteilt werden. In Betracht kommt dies vor allem b | haftsschutzgebiete. Zwar verstoßen Errichtung und Betrieb von | Windenergieanlagen | zumeist gegen ihre Festlegungen und ihren Schutzzweck. Bei Vo | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ngen und ihren Schutzzweck. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann jedoch eine Befreiung erteilt werden. In Betracht kommt dies vor allem bei der Errichtung einzelner Windenergieanlagen . Im Zusammenhang mit der Steuerung von Standorten für die Windenergie im Außenbereich können Zonierungskonzepte oder die Aufnahme von – gegebenenfalls auf bestimmte Teilbereiche bes | In Betracht kommt dies vor allem bei der Errichtung einzelner | Windenergieanlagen | . Im Zusammenhang mit der Steuerung von Standorten für die Win | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Naturschutzgebiets. Sie sind über Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu entwickeln und wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen. Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen verstoßen gegen den Schutzzweck und die Entwicklungsziele der Kern- und Pflegezonen. In den Entwicklungszonen kann dies anders zu beurteilen sein. Natura-2000-Gebiete In Natura-2000 | dschaftsschutzgebiete zu schützen. Errichtung und Betrieb von | Windenergieanlagen | verstoßen gegen den Schutzzweck und die Entwicklungsziele der | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| aturschutz-, Landschaftsschutz- sowie Natura-2000-Gebiete spielen aufgrund ihrer flächenmäßigen Ausbreitung in der Genehmigungspraxis und im Zusammenhang mit der Standortplanung von Windenergieanlagen eine besondere Rolle. Dennoch sind auch andere Schutzgebiete oder Schutzobjekte von Belang. Naturschutzgebiete, Nationalparke und Nationale Naturmonumente In Naturschutzgebieten erw | migungspraxis und im Zusammenhang mit der Standortplanung von | Windenergieanlagen | eine besondere Rolle. Dennoch sind auch andere Schutzgebiete | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dere Rolle. Dennoch sind auch andere Schutzgebiete oder Schutzobjekte von Belang. Naturschutzgebiete, Nationalparke und Nationale Naturmonumente In Naturschutzgebieten erweisen sich Windenergieanlagen als regelmäßig nicht genehmigungsfähig. Errichtung es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile | Nationale Naturmonumente In Naturschutzgebieten erweisen sich | Windenergieanlagen | als regelmäßig nicht genehmigungsfähig. Errichtung es zu erh | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt. Der Gebietsschutz kann über die Grenzen des Schutzgebiets hinausgehen. So können Windenergieanlagen ein Vogelschutzgebiet auch außerhalb des Gebiets beeinträchtigen, wenn sie zum Beispiel im Anflugkorridor zu diesem errichtet werden und die wertgebenden Vögel infolgedessen keinen | ann über die Grenzen des Schutzgebiets hinausgehen. So können | Windenergieanlagen | ein Vogelschutzgebiet auch außerhalb des Gebiets beeinträchti | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ht.25 Dies ist jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten an Hand des regelmäßigen Aufenthalts entsprechend geschützter und schlagsensibler Vogel- und Fledermausarten und der Lage der Windenergieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu beurteilen. Durch die Scheuchwirkung der Windenergieanlagen kann eine erhebliche Störung empfindlicher Tierarten verursacht werden, so dass sich in | d schlagsensibler Vogel- und Fledermausarten und der Lage der | Windenergieanlagen | zu deren (Teil-) Lebensräumen zu beurteilen. Durch die Scheuc | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| entsprechend geschützter und schlagsensibler Vogel- und Fledermausarten und der Lage der Windenergieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu beurteilen. Durch die Scheuchwirkung der Windenergieanlagen kann eine erhebliche Störung empfindlicher Tierarten verursacht werden, so dass sich in der Folge der Erhaltungszustand der lokalen Population einer geschützten Art verschlechtert. | il-) Lebensräumen zu beurteilen. Durch die Scheuchwirkung der | Windenergieanlagen | kann eine erhebliche Störung empfindlicher Tierarten verursac | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lokalen Population einer geschützten Art verschlechtert. Auch in diesem Fall ist jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten anhand der betroffenen störsensiblen Arten und der Lage der Windenergieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu untersuchen und zu bewerten, in welchem Umfang Störungen auftreten können. Bezüglich der kollisionsgefährdeten Arten können Abstände der Windenergie | n anhand der betroffenen störsensiblen Arten und der Lage der | Windenergieanlagen | zu deren (Teil-) Lebensräumen zu untersuchen und zu bewerten, | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rgieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu untersuchen und zu bewerten, in welchem Umfang Störungen auftreten können. Bezüglich der kollisionsgefährdeten Arten können Abstände der Windenergieanlagen zu den entsprechenden Aufenthaltsorten erforderlich sein. Hierzu existieren Abstandsempfehlungen in verschiedenen Veröffentlichungen. Deren Berücksichtigung entbindet nicht – vor al | Bezüglich der kollisionsgefährdeten Arten können Abstände der | Windenergieanlagen | zu den entsprechenden Aufenthaltsorten erforderlich sein. Hie | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| chreitung der Abstände – von der Verpflichtung, die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und Besonderheiten (zum Beispiel höhere Aufenthaltswahrscheinlichkeit, häufiges Überfliegen von Windenergieanlagen ) in die Frage einzubeziehen, ob etwa plausibel dargelegt werden kann, dass sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko jeweils signifikant erhöht. Ist damit zu rechnen, dass die Verbots | öhere Aufenthaltswahrscheinlichkeit, häufiges Überfliegen von | Windenergieanlagen | ) in die Frage einzubeziehen, ob etwa plausibel dargelegt werd | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hnen, dass die Verbotstatbestände greifen, sind mögliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung entsprechender Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Anordnung der Windenergieanlagen , zeitlich reduzierter Betrieb, Vermeidung von Veränderungen von Habitaten, artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Weiter kann – differenziert nach den jeweiligen Schutzkategorie | chtigungen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Anordnung der | Windenergieanlagen | , zeitlich reduzierter Betrieb, Vermeidung von Veränderungen v | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ksichtigung der Vorschriften über die Behandlung von Eingriffen in Natur und Landschaft (vgl. § 18 BNatSchG, § 1 a Abs. 3 BauGB) ist zu beachten: Die Erteilung von Genehmigungen von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) setzt die Behandlung der naturschutzrechtlich geregelten Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG) im Genehmigungsverfahren voraus. Dies gilt grundsätzlich | 3 BauGB) ist zu beachten: Die Erteilung von Genehmigungen von | Windenergieanlagen | im Außenbereich (§ 35 BauGB) setzt die Behandlung der natursc | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lanaufstellungsverfahren entschieden (§ 1a Abs. 3 BauGB, § 18 BNatSchG). 6.2.4 Naturschutz und Landschaftspflege als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 BauGB Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich, die dort privilegiert zulässig sind (§ 35 Abs. 1 BauGB), setzt voraus, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dazu gehört nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauG | entlicher Belang im Sinne von § 35 BauGB Die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | im Außenbereich, die dort privilegiert zulässig sind (§ 35 Ab | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| es Naturschutzrechts zu prüfen. Die Rechtsprechung verlangt, dass diese Belange im jeweiligen Fall ein besonders Gewicht haben, um sich gegenüber der privilegierten Zulässigkeit von Windenergieanlagen mit der Folge durchzusetzen, dass sie an dem beantragten Standort unzulässig sind. 6.3 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitplanung Im Rahmen der Baulei | haben, um sich gegenüber der privilegierten Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | mit der Folge durchzusetzen, dass sie an dem beantragten Stan | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| gten Standort unzulässig sind. 6.3 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitplanung Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Wesentlichen folgende Wirkungen von Windenergieanlagen bei Bau und Betrieb von Bedeutung: ❚ Auswirkungen auf den Standort in Folge der Anlage von Verkehrsflächen und Fundamenten und temporären Bauflächen (Flächeninanspruchnahme, Versieg | er Bauleitplanung sind im Wesentlichen folgende Wirkungen von | Windenergieanlagen | bei Bau und Betrieb von Bedeutung: ❚ Auswirkungen auf den Sta | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| vorbehalten. 6.4 Weitere Hinweise zum „Landschaftsbild“ Eine besondere Herausforderung besteht im Zusammenhang mit der Bewertung von Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild. Daher folgen hierzu weitere Hinweise: Allgemeines: fachliche Hinweise Windenergieanlagen führen zwangsläufig zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Das | ewertung von Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von | Windenergieanlagen | auf das Landschaftsbild. Daher folgen hierzu weitere Hinweise | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| der Bewertung von Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild. Daher folgen hierzu weitere Hinweise: Allgemeines: fachliche Hinweise Windenergieanlagen führen zwangsläufig zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Das Landschaftsbild ist das vom Menschen wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft. Ob und inwieweit dessen Verä | lgen hierzu weitere Hinweise: Allgemeines: fachliche Hinweise | Windenergieanlagen | führen zwangsläufig zu einer Veränderung des Landschaftsbilde | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft. Ob und inwieweit dessen Veränderung als nachteilig zu beurteilen ist, hängt von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und den jeweiligen Windenergieanlagen ab. Die (Fern-)Wirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild hängt vor allem ab ❚ von der Dimension der Anlage selbst sowie der Anzahl der Windenergieanlagen, ❚ von der Top | von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und den jeweiligen | Windenergieanlagen | ab. Die (Fern-)Wirkung von Windenergieanlagen auf das Landsch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| und inwieweit dessen Veränderung als nachteilig zu beurteilen ist, hängt von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und den jeweiligen Windenergieanlagen ab. Die (Fern-)Wirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild hängt vor allem ab ❚ von der Dimension der Anlage selbst sowie der Anzahl der Windenergieanlagen, ❚ von der Topographie und der Offenheit (visuelle Verletzli | den jeweiligen Windenergieanlagen ab. Die (Fern-)Wirkung von | Windenergieanlagen | auf das Landschaftsbild hängt vor allem ab ❚ von der Dimensio | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| den jeweiligen Windenergieanlagen ab. Die (Fern-)Wirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild hängt vor allem ab ❚ von der Dimension der Anlage selbst sowie der Anzahl der Windenergieanlagen , ❚ von der Topographie und der Offenheit (visuelle Verletzlichkeit) der Landschaft, ❚ der landschaftlichen Wertigkeit (Vielfalt, Eigenart und Schönheit / Naturnähe), ❚ der Vorbelast | ab ❚ von der Dimension der Anlage selbst sowie der Anzahl der | Windenergieanlagen | , ❚ von der Topographie und der Offenheit (visuelle Verletzlic | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| urnähe), ❚ der Vorbelastung durch andere Infrastruktureinrichtungen, Bebauung, Lärm o.a. In der Praxis werden für die Landschaftsbildbewertung unterschiedliche Modelle eingesetzt.26 Windenergieanlagen der heutigen Generation unterscheiden sich in ihrer Dimension deutlich von älteren Anlagen – vor allem von jenen, die in den 1990er-Jahren errichtet worden sind. Dem stehen allerdin | ndschaftsbildbewertung unterschiedliche Modelle eingesetzt.26 | Windenergieanlagen | der heutigen Generation unterscheiden sich in ihrer Dimension | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| von jenen, die in den 1990er-Jahren errichtet worden sind. Dem stehen allerdings der technische Fortschritt der Anlagen sowie die höhere Laufruhe größerer Rotoren gegenüber. Höhere Windenergieanlagen werden zudem in größeren Abständen zueinander errichtet. Die hierdurch erreichte Reduzierung der optischen Verdichtungswirkung schlägt vor allem bei Repoweringmaßnahmen positiv zu B | sowie die höhere Laufruhe größerer Rotoren gegenüber. Höhere | Windenergieanlagen | werden zudem in größeren Abständen zueinander errichtet. Die | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| se für das Genehmigungsverfahren Innerhalb der förmlich unter Schutz gestellten Teile der Landschaft hängt die naturschutzrechtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen von den Bestimmungen der jeweiligen Schutzgebietsfestlegung ab (vgl. C 6.2.1). Bei einer Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) kann die Veränderung des Land | tzrechtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von | Windenergieanlagen | von den Bestimmungen der jeweiligen Schutzgebietsfestlegung a | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| echtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen von den Bestimmungen der jeweiligen Schutzgebietsfestlegung ab (vgl. C 6.2.1). Bei einer Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) kann die Veränderung des Landschaftsbildes dem Vorhaben als baurechtlich relevanter öffentlicher Belang entgegenstehen. Dies ist der Fall, wenn die Verä | gebietsfestlegung ab (vgl. C 6.2.1). Bei einer Errichtung von | Windenergieanlagen | im Außenbereich (§ 35 BauGB) kann die Veränderung des Landsch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| unabhängig von den naturschutzrechtlichen Vorschriften zu prüfen (vgl. C 6.2.4). Im Rahmen der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist zu beachten, dass es durch Windenergieanlagen in der Regel zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommt. Ausgleichsmaßnahmen und auch Ersatzmaßnahmen scheiden hier zumeist aus. Daher nutzt die Praxis vielfach den Weg der E | zrechtlichen Eingriffsregelung ist zu beachten, dass es durch | Windenergieanlagen | in der Regel zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes komm | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| es Landschaftsbildes in der Abwägung zu berücksichtigen, § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB. Bei der Bewertung des Landschaftsbildes sowie der Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen im Rahmen der Bauleitplanung sollte sich die Gemeinde beraten lassen. Anders als im Genehmigungsverfahren ist eine Ersatzgeldzahlung nicht vorgesehen. HINWEIS: Um die (Fern-) Wirkun | es sowie der Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von | Windenergieanlagen | im Rahmen der Bauleitplanung sollte sich die Gemeinde beraten | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 3D-Modelle die Visualisierung von besonderen Sichtperspektiven. 6.5 Berücksichtigung positiver Auswirkungen des Repowering Mit der oftmals angestrebten Neuordnung der Standorte der Windenergieanlagen und dem Einsatz moderner Technik ist es möglich, vorhandene Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu beseitigen beziehungsweise zu verringern. Dies gilt vor allem bei einer Ne | ing Mit der oftmals angestrebten Neuordnung der Standorte der | Windenergieanlagen | und dem Einsatz moderner Technik ist es möglich, vorhandene B | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| entsprechenden Fällen werden die Standorte für die Windenergie in der Weise neu bestimmt, dass unter Beseitigung einer größeren Zahl von Altanlagen an verschiedenen Standorten neue Windenergieanlagen in geringerer Anzahl an wenigen und das Landschaftsbild weniger beeinträchtigenden neuen Standorten errichtet werden. Als grundsätzlich positive Effekte sind zu beachten: Mit der St | größeren Zahl von Altanlagen an verschiedenen Standorten neue | Windenergieanlagen | in geringerer Anzahl an wenigen und das Landschaftsbild wenig | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lprofile verringern zudem die Verwirbelung der Luft und vermindern hierdurch die Gefährdung von Fledermäusen. Dem steht allerdings möglicherweise eine erhöhte Scheuchwirkung höherer Windenergieanlagen auf empfindliche Tierarten gegenüber, die derzeit fachlich diskutiert wird. Auch steigert gegebenenfalls die größere Rotorkreisfläche das Schlagrisiko von kollisionsempfindlichen Ar | allerdings möglicherweise eine erhöhte Scheuchwirkung höherer | Windenergieanlagen | auf empfindliche Tierarten gegenüber, die derzeit fachlich di | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hlich diskutiert wird. Auch steigert gegebenenfalls die größere Rotorkreisfläche das Schlagrisiko von kollisionsempfindlichen Arten. Abgesicherte Kenntnisse zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen in Abhängigkeit von deren Größe liegen derzeit noch nicht vor. Für den Fall, dass Neuanlagen in der Nähe der zu beseitigenden Altanlagen errichtet werden, ist aufgrund des verändert | ichen Arten. Abgesicherte Kenntnisse zu den Auswirkungen von | Windenergieanlagen | in Abhängigkeit von deren Größe liegen derzeit noch nicht vor | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Altanlagen in den Zustand zurückversetzt, der vor der erstmaligen Inanspruchnahme durch diese Altanlagen bestand. Es besteht die Möglichkeit, die Auswahl der Standorte für die neuen Windenergieanlagen unter besserer Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes zu treffen. Dies gilt sowohl für den Standort des Windparks wie für die Anordnung der einzelnen Windenergieanlagen | teht die Möglichkeit, die Auswahl der Standorte für die neuen | Windenergieanlagen | unter besserer Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Windenergieanlagen unter besserer Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes zu treffen. Dies gilt sowohl für den Standort des Windparks wie für die Anordnung der einzelnen Windenergieanlagen innerhalb des Windparks. Da in der Regel weniger Anlagen neu entstehen als zurückgebaut werden, werden die durch diese Anlagen verursachten nachteiligen Auswirkungen auf das Landsch | en Standort des Windparks wie für die Anordnung der einzelnen | Windenergieanlagen | innerhalb des Windparks. Da in der Regel weniger Anlagen neu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| chaftsbild geringer sein als die der zurück zu bauenden Altanlagen. 7 Soziale Akzeptanz für Windenergienutzung und Repowering Die allgemeine Frage nach der Sozialverträglichkeit von Windenergieanlagen stellt sich vor dem Hintergrund zahlreicher lokaler Windenergie-Projekte ständig neu. Im Folgenden werden zunächst ausgewählte, deutschsprachige28 sozialwissenschaftliche Untersuchu | ering Die allgemeine Frage nach der Sozialverträglichkeit von | Windenergieanlagen | stellt sich vor dem Hintergrund zahlreicher lokaler Windenerg | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| llstudie31 von erfolgreich abgeschlossenen Repowering-Projekten, die viele Anregungen für die Praxis bieten. 7.1.2 Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen Das von BMU und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein geförderte Forschungsvorhaben „Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeich | tanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von | Windenergieanlagen | Das von BMU und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und länd | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| BMU und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein geförderte Forschungsvorhaben „Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen “,32 unter der Leitung von Hübner / Pohl, Arbeitsgruppe Gesundheits- und Umweltpsychologie, 28 Ein Überblick über internationale Forschung und Erfahrungen zur sozialen Akzeptanz der | tanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von | Windenergieanlagen | “,32 unter der Leitung von Hübner / Pohl, Arbeitsgruppe Gesund | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 2012). Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, leitet empirisch fundiert Empfehlungen ab für einen sozial- und umweltverträglichen Umgang mit Hinderniskennzeichnungssystemen für Windenergieanlagen . Akzeptanz steigernd wirken beispielsweise synchronisierte Schaltzeiten der Befeuerung innerhalb eines Windparks und zu benachbarten Windparks, die Nutzung von LEDBefeuerung oder fa | tverträglichen Umgang mit Hinderniskennzeichnungssystemen für | Windenergieanlagen | . Akzeptanz steigernd wirken beispielsweise synchronisierte Sc | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| indparks und zu benachbarten Windparks, die Nutzung von LEDBefeuerung oder farblicher Flügelblattkennzeichnung statt Xenon-Befeuerung, sowie die Blockbefeuerung. Die Ausstattung der Windenergieanlagen mit sichtweitenregulierter Befeuerung ist ebenso zu empfehlen wie den Abstrahlwinkel nach unten einzuhalten. Es ist der Akzeptanz förderlich, die lokale Bevölkerung bereits im frühe | on-Befeuerung, sowie die Blockbefeuerung. Die Ausstattung der | Windenergieanlagen | mit sichtweitenregulierter Befeuerung ist ebenso zu empfehlen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| reicht werden kann, oder nicht. Dadurch wird die breite Anwendung von Mediation im Zuge von RepoweringProjekten realistisch. 7.3 Die qualitative Studie „Hemmnisse des Repowering von Windenergieanlagen “ Die Repowering-InfoBörse führte eine sozialwissenschaftliche Analyse37 der Hemmnisse beim Repowering aus Sicht kommunaler Planungsverantwortlicher durch. Mittels qualitativer Inter | sch. 7.3 Die qualitative Studie „Hemmnisse des Repowering von | Windenergieanlagen | “ Die Repowering-InfoBörse führte eine sozialwissenschaftliche | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| werden. Eine möglichst effiziente Abarbeitung der erforderlichen Planungsschritte müsse oberste Priorität haben. Um potenziellen Konflikten hinsichtlich der Radarverträglichkeit von Windenergieanlagen aus dem Weg zu gehen, sollten sich Städte und Gemeinden frühzeitig über die konkreten Standorte – falls vorhanden auf Basis von Bebauungsplänen – mit der zuständigen Wehrbereichsver | nziellen Konflikten hinsichtlich der Radarverträglichkeit von | Windenergieanlagen | aus dem Weg zu gehen, sollten sich Städte und Gemeinden frühz | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| s Windparklayout angestrebt und Konkurrenzen verschiedener Betreiber in einem Windpark vermieden würden. Abbildung 18: Ergebnis der qualitativen Studie „Hemmnisse des Repowering von Windenergieanlagen “ 38 Der ausführliche Studienbericht ist als kostenlose Broschüre erhältlich und online einsehbar. 7.3.2 Schlussfolgerungen aus der Studie In der Gesamtschau der Ergebnisse der vorge | rgebnis der qualitativen Studie „Hemmnisse des Repowering von | Windenergieanlagen | “ 38 Der ausführliche Studienbericht ist als kostenlose Brosch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| für Kommunen die Auseinandersetzung mit dem Hemmnis erleichtern. Eine weitere Beschäftigung mit planerischen, juristischen und akzeptanzbezogenen Fragestellungen beim Repowering von Windenergieanlagen ist in zukünftigen Forschungsprojekten sehr wünschenswert. Teil C Planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Au | en und akzeptanzbezogenen Fragestellungen beim Repowering von | Windenergieanlagen | ist in zukünftigen Forschungsprojekten sehr wünschenswert. Te | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ünschenswert. Teil C Planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Ausgangslage 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich Windenergieanlagen sind im Außenbereich (§ 35 BauGB) privilegiert zulässig. Dies hat in der Praxis allein schon ihrer Anzahl wegen erhebliche Bedeutung erlangt. Im V | ngsrechtliche Ausgangslage 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | im Außenbereich Windenergieanlagen sind im Außenbereich (§ 35 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| iche Grundlagen für die Windenergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Ausgangslage 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich Windenergieanlagen sind im Außenbereich (§ 35 BauGB) privilegiert zulässig. Dies hat in der Praxis allein schon ihrer Anzahl wegen erhebliche Bedeutung erlangt. Im Vordergrund steht der Privilegierung | ilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich | Windenergieanlagen | sind im Außenbereich (§ 35 BauGB) privilegiert zulässig. Dies | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| erlangt. Im Vordergrund steht der Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Vorhaben, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient). Danach sind Windenergieanlagen im Außenbereich zulässig, wenn im Übrigen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Zu solchen Vorhaben gehören – im Sinne ihrer „die | Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient). Danach sind | Windenergieanlagen | im Außenbereich zulässig, wenn im Übrigen öffentliche Belange | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ion – alle dafür technisch erforderlichen baulichen und sonstigen Bestandteile der Windenergieanlage. Der Privilegierungstatbestand der Nr. 5 stellt keine abschließende Regelung von Windenergieanlagen für die nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden privilegiert zulässigen Vorhaben im Außenbereich dar. Unberührt bleibt zum Beispiel die Privilegierung von Windenergieanlagen als unt | statbestand der Nr. 5 stellt keine abschließende Regelung von | Windenergieanlagen | für die nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden privilegiert | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ung von Windenergieanlagen für die nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden privilegiert zulässigen Vorhaben im Außenbereich dar. Unberührt bleibt zum Beispiel die Privilegierung von Windenergieanlagen als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Ähnliches kann für Windenergieanlagen, die der Stromversorgung der in § 35 Abs. 1 Nr. 3 | ich dar. Unberührt bleibt zum Beispiel die Privilegierung von | Windenergieanlagen | als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen Betrieb | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| berührt bleibt zum Beispiel die Privilegierung von Windenergieanlagen als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Ähnliches kann für Windenergieanlagen , die der Stromversorgung der in § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGB geregelten privilegierten Vorhaben dienen, gelten. Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen bedeutet nicht | hen Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Ähnliches kann für | Windenergieanlagen | , die der Stromversorgung der in § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGB | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| iches kann für Windenergieanlagen, die der Stromversorgung der in § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGB geregelten privilegierten Vorhaben dienen, gelten. Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen bedeutet nicht automatisch deren Zulässigkeit an beliebigen Standorten im Außenbereich: ❚ Zu beachten ist die Möglichkeit der Beschränkung auf bestimmte Standorte nach § 35 Abs. 3 S | n Vorhaben dienen, gelten. Die privilegierte Zulässigkeit der | Windenergieanlagen | bedeutet nicht automatisch deren Zulässigkeit an beliebigen S | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| auf bestimmte Standorte nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch Ausweisungen in Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen (Regionalplänen) („Konzentrationsplanung“, s. unten C 2.). ❚ Windenergieanlagen können je nach den örtlichen Gegebenheiten auch andere öffentliche Belange, die in § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB bezeichnet sind, entgegenstehen. Beispiele aus der Rechtsprechung: | (Regionalplänen) („Konzentrationsplanung“, s. unten C 2.). ❚ | Windenergieanlagen | können je nach den örtlichen Gegebenheiten auch andere öffent | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| chutzrechts. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist schließlich die sogenannte Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB für die von § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 BauGB erfassten Windenergieanlagen . 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebau | z 2 BauGB für die von § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 BauGB erfassten | Windenergieanlagen | . 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Beba | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| etzung ist schließlich die sogenannte Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB für die von § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 BauGB erfassten Windenergieanlagen. 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen richtet sich, wie im Allgemein | is 5 BauGB erfassten Windenergieanlagen. 1.2 Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang be | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| bis 5 BauGB erfassten Windenergieanlagen. 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen richtet sich, wie im Allgemeinen auch, nach dessen Festsetzungen (§ 30 BauGB). Zu unterscheiden sind: ❚ Bebauungspläne, mit denen gezielt die planung | den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen Die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | in Gebieten mit Bebauungsplänen richtet sich, wie im Allgemei | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| änen richtet sich, wie im Allgemeinen auch, nach dessen Festsetzungen (§ 30 BauGB). Zu unterscheiden sind: ❚ Bebauungspläne, mit denen gezielt die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen getroffen worden sind, ❚ Bebauungspläne, in denen sich die Zulässigkeit nach den allgemeinen Regeln der festgesetzten Baugebiete richtet. Im erstgenannten Fall sind zumeist Sonderge | äne, mit denen gezielt die planungsrechtlichen Grundlagen für | Windenergieanlagen | getroffen worden sind, ❚ Bebauungspläne, in denen sich die Zu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| tet. Im erstgenannten Fall sind zumeist Sondergebiete (§ 11 Abs. 1 und 2 BauNVO) festgesetzt, gegebenenfalls auch Versorgungsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB). In diesen Fällen sind Windenergieanlagen nach Maßgabe der Festsetzungen zulässig. So können zum Beispiel die Höhe der Windenergieanlagen, ihr Standort durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche oder die Erschließ | gungsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB). In diesen Fällen sind | Windenergieanlagen | nach Maßgabe der Festsetzungen zulässig. So können zum Beispi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| gebenenfalls auch Versorgungsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB). In diesen Fällen sind Windenergieanlagen nach Maßgabe der Festsetzungen zulässig. So können zum Beispiel die Höhe der Windenergieanlagen , ihr Standort durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche oder die Erschließungsstraßen und -wege festgesetzt sein. In den anderen Fällen, in denen Baugebiete festgesetzt s | r Festsetzungen zulässig. So können zum Beispiel die Höhe der | Windenergieanlagen | , ihr Standort durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksf | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| In den anderen Fällen, in denen Baugebiete festgesetzt sind, richtet sich die Zulässigkeit nach der jeweiligen Baugebietsvorschrift der BauNVO (§§ 2 bis 9, 14 und 15 Abs. 1 BauNVO). Windenergieanlagen können als selbständige gewerbliche Anlagen oder als Nebenanlagen einzuordnen sein. Als gewerbliche Anlagen (Gewerbebetriebe) können sie in den Baugebieten zulässig sein, wenn sie | svorschrift der BauNVO (§§ 2 bis 9, 14 und 15 Abs. 1 BauNVO). | Windenergieanlagen | können als selbständige gewerbliche Anlagen oder als Nebenanl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| baubaren Grundstücksflächen ergeben. Auch mit Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse innerhalb eines Baugebiets, insbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen der Windenergieanlagen und die Windhöffigkeit, kann angenommen werden, dass Windenergieanlagen in den Baugebieten nach Anzahl und Größe nur in begrenztem Umfang zulässig sind. In den im Zusammenhang bebau | nsbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen der | Windenergieanlagen | und die Windhöffigkeit, kann angenommen werden, dass Windener | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ichen Verhältnisse innerhalb eines Baugebiets, insbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen der Windenergieanlagen und die Windhöffigkeit, kann angenommen werden, dass Windenergieanlagen in den Baugebieten nach Anzahl und Größe nur in begrenztem Umfang zulässig sind. In den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB) beurteilt sich die Zulässigkeit von Windener | eanlagen und die Windhöffigkeit, kann angenommen werden, dass | Windenergieanlagen | in den Baugebieten nach Anzahl und Größe nur in begrenztem Um | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| eanlagen in den Baugebieten nach Anzahl und Größe nur in begrenztem Umfang zulässig sind. In den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB) beurteilt sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach folgenden Grundsätzen: ❚ Eine Windenergieanlage muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der nähere | n Ortsteilen (§ 34 BauGB) beurteilt sich die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | nach folgenden Grundsätzen: ❚ Eine Windenergieanlage muss sic | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| art der näheren Umgebung einfügen (§ 34 Abs. 1 BauGB). Es kommt wesentlich darauf an, ob sich die vorgesehene Windenergieanlage innerhalb des vorhandenen Rahmens hält, also ob schon Windenergieanlagen (mit-) prägend vorhanden sind, und die gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nimmt. ❚ Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der in der BauNVO geregelten Bauge | eanlage innerhalb des vorhandenen Rahmens hält, also ob schon | Windenergieanlagen | (mit-) prägend vorhanden sind, und die gebotene Rücksicht auf | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lplanung) Die Festlegungen der Raumordnung – in den landesweiten Raumordnungsplänen und -programmen sowie Regionalplänen – können sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen in bestimmter Weise auswirken, wobei die teils sehr unterschiedliche Praxis in den Ländern zu beachten ist. Dabei sind Grundsätze der Raumordnung und Ziele der Raumordnung zu unters | – können sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | in bestimmter Weise auswirken, wobei die teils sehr unterschi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| . In den Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 BauGB) wirken sich die Festlegungen der Raumordnung auf die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nicht unmittelbar aus. Sie bedürfen der Umsetzung durch Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen, wobei die Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung zu b | ich die Festlegungen der Raumordnung auf die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | nicht unmittelbar aus. Sie bedürfen der Umsetzung durch Aufst | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nträchtigung an. Schließlich kann – so die Praxis in mehreren Ländern – durch Ausweisung von Flächen für die Windenergie durch Ziele der Raumordnung eine Steuerung der Standorte der Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgenommen worden sein. S. insgesamt zur Raumordnung (Regionalplanung) unten C 5. 2 Die Steuerung von Windenergieanlagen im Au | durch Ziele der Raumordnung eine Steuerung der Standorte der | Windenergieanlagen | im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgeno | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| e der Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgenommen worden sein. S. insgesamt zur Raumordnung (Regionalplanung) unten C 5. 2 Die Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch Flächennutzungsplan 2.1 Die Grundsätze und die Anforderungen an die Steuerung Die Gemeinden haben mit der Flächennutzungsplanung die Möglichkeit, die privilegi | Raumordnung (Regionalplanung) unten C 5. 2 Die Steuerung von | Windenergieanlagen | im Außenbereich durch Flächennutzungsplan 2.1 Die Grundsätze | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Flächennutzungsplan 2.1 Die Grundsätze und die Anforderungen an die Steuerung Die Gemeinden haben mit der Flächennutzungsplanung die Möglichkeit, die privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich auf bestimmte Standorte zu konzentrieren. Rechtsgrundlage hierfür ist § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB: „Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben (der Windenergie) in der R | gsplanung die Möglichkeit, die privilegierte Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | im Außenbereich auf bestimmte Standorte zu konzentrieren. Rec | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.“ Zweck und Rechtsfolgen solcher Ausweisungen sind: Unmittelbar aus § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ergibt sich: Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen im Außenbereich wird auf die ausgewiesenen Standorte begrenzt. Außerhalb der ausgewiesenen Standorte sind Windenergieanlagen „in der Regel“ unzulässig. Die danach möglichen Ausnahm | Satz 3 BauGB ergibt sich: Die privilegierte Zulässigkeit der | Windenergieanlagen | im Außenbereich wird auf die ausgewiesenen Standorte begrenzt | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 3 BauGB ergibt sich: Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen im Außenbereich wird auf die ausgewiesenen Standorte begrenzt. Außerhalb der ausgewiesenen Standorte sind Windenergieanlagen „in der Regel“ unzulässig. Die danach möglichen Ausnahmen betreffen atypische Fälle. Durch sie darf der Zweck der Steuerung (Konzentration der Windenergieanlagen auf die ausgewiesen | andorte begrenzt. Außerhalb der ausgewiesenen Standorte sind | Windenergieanlagen | „in der Regel“ unzulässig. Die danach möglichen Ausnahmen bet | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nen Standorte sind Windenergieanlagen „in der Regel“ unzulässig. Die danach möglichen Ausnahmen betreffen atypische Fälle. Durch sie darf der Zweck der Steuerung (Konzentration der Windenergieanlagen auf die ausgewiesenen Flächen) nicht verfehlt, die planerische Konzeption darf nicht berührt werden. Im Allgemeinen kann sich die Gemeinde daher darauf verlassen, dass außerhalb der | le. Durch sie darf der Zweck der Steuerung (Konzentration der | Windenergieanlagen | auf die ausgewiesenen Flächen) nicht verfehlt, die planerisch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| , die planerische Konzeption darf nicht berührt werden. Im Allgemeinen kann sich die Gemeinde daher darauf verlassen, dass außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen Windenergieanlagen im Außenbereich nicht zulässig sind. Dies setzt die Wirksamkeit der Ausweisungen im Flä- chennutzungsplan voraus. Zu beachten sind daher die Anforderungen an die Steuerung: Für die | ss außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen | Windenergieanlagen | im Außenbereich nicht zulässig sind. Dies setzt die Wirksamke | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| für die Windenergie gesteuert werden, ebenso wichtig wie für eine Neuordnung der Standorte für die Windenergie, deren Ziele der weitere Ausbau der Windenergie und das Repowering von Windenergieanlagen sind. Die inzwischen durch die Rechtsprechung, insbesondere des BVerwG, weitgehend geklärten Anforderungen an die Steuerung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat das Bundesverwa | ele der weitere Ausbau der Windenergie und das Repowering von | Windenergieanlagen | sind. Die inzwischen durch die Rechtsprechung, insbesondere d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| skunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten. Die Ausarbeitung eines Plankonzepts vollzieht sich abschnittsweise: 1 | Ermittlung der Tabuzonen Im ersten Abschnitt sind diejenigen Bereiche als „Tabuzonen“ zu ermitt | welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von | Windenergieanlagen | freizuhalten. Die Ausarbeitung eines Plankonzepts vollzieht s | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| bschnitt sind diejenigen Bereiche als „Tabuzonen“ zu ermitteln, die sich für die Nutzung der Windenergie nicht eignen. Dies sind ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen und / oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen sind („harte“ Tabuzonen) und ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar | ies sind ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von | Windenergieanlagen | aus tatsächlichen und / oder rechtlichen Gründen schlechthin | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| von Windenergieanlagen aus tatsächlichen und / oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen sind („harte“ Tabuzonen) und ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinde anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlage | nen) und ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von | Windenergieanlagen | zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach de | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| indenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinde anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen („weiche“ Tabuzonen). Nach Abzug dieser Tabuzonen bleiben sogenannte Potenzialflächen übrig, die für die Darstellung von Konzentrationszonen in Betracht ko | Gemeinde anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine | Windenergieanlagen | aufgestellt werden sollen („weiche“ Tabuzonen). Nach Abzug di | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| harte“ Tabuzonen) zu verzichten sein. 2.1.2 Ermittlung der harten Tabuzonen Harte Tabuzonen ergeben sich vor allem aus fachgesetzlichen Beschränkungen, nach denen die Errichtung von Windenergieanlagen an bestimmten Standorten unzulässig ist. Diese Beschränkungen kann die Gemeinde nicht im Wege der Abwägung überwinden, die Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Bauleitpläne | achgesetzlichen Beschränkungen, nach denen die Errichtung von | Windenergieanlagen | an bestimmten Standorten unzulässig ist. Diese Beschränkungen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| igkeit für die Praxis der Bauleitplanung wichtige Fallgestaltungen behandelt. Zu Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten und Biosphärenreservaten s. B.6.2.1. Lärmschutz: Zwischen Windenergieanlagen in Nachbarschaft zu Wohngebieten / Wohngebäuden sind aus Gründen des Lärmschutzes in der Regel Abstände notwendig. Das Immissionsschutzrecht (wesentlich: die Technische Anleitung zu | ten und Biosphärenreservaten s. B.6.2.1. Lärmschutz: Zwischen | Windenergieanlagen | in Nachbarschaft zu Wohngebieten / Wohngebäuden sind aus Grün | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ies gilt auch bei Erteilung von Befreiungen. Eine Lösung bietet die Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Festlegung, in Abstimmung zu dem zum Zwecke der Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen zu entwickelnden Plankonzept (C 2.1): ❚ Gliederung in Zonen mit abgestuftem Schutz von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG); auf diese Weise können unter Bebeibehaltun | Abstimmung zu dem zum Zwecke der Steuerung der Standorte von | Windenergieanlagen | zu entwickelnden Plankonzept (C 2.1): ❚ Gliederung in Zonen m | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| haft (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG); auf diese Weise können unter Bebeibehaltung des unter Schutz gestellten Gesamtgebiets Gebietsteile festgelegt werden, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen im Hinblick auf den Schutz von Natur und Landschaft erlaubt werden kann; ❚ Aufnahme von Ausnahmeregelungen in Landschaftsschutzgebieten für die Windenergie, gegebenenfalls auf besti | s Gebietsteile festgelegt werden, in denen die Errichtung von | Windenergieanlagen | im Hinblick auf den Schutz von Natur und Landschaft erlaubt w | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| wichtigen Natura 2000-Gebieten (§§ 31 bis 34 BNatSchG) ist entscheidend, ob sich aus dem Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung (vgl. § 1 a Abs. 4 BauGB) ergibt, dass die betreffenden Windenergieanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können. Dies muss differenziert geprüft werden | üfung (vgl. § 1 a Abs. 4 BauGB) ergibt, dass die betreffenden | Windenergieanlagen | zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| eck maßgeblichen Bestandteilen führen können. Dies muss differenziert geprüft werden, nach den Erhaltungszielen und Schutzzwecken des jeweiligen FFH-Gebiets und den von betreffenden Windenergieanlagen konkret zu erwartenden Auswirkungen. Dazu gehört die Prüfung von Maßnahmen zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen (Standortwahl, zeitlich reduzierter Betrieb usw.). Weite | tzzwecken des jeweiligen FFH-Gebiets und den von betreffenden | Windenergieanlagen | konkret zu erwartenden Auswirkungen. Dazu gehört die Prüfung | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| as Tötungs- und Verletzungsrisiko im Vergleich zum allgemeinen Risiko signifikant erhöht? Verstöße gegen das Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) wegen der Scheuchwirkung von Windenergieanlagen : FRAGE: Führt eine erhebliche Störung zur Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population? Zu prüfen sind auch mögliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung entspr | bot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) wegen der Scheuchwirkung von | Windenergieanlagen | : FRAGE: Führt eine erhebliche Störung zur Verschlechterung de | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| des Erhaltungszustands der lokalen Population? Zu prüfen sind auch mögliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung entsprechender Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Anordnung der Windenergieanlagen , zeitlich reduzierter Betrieb, Vermeidung von Veränderungen von Habitaten, Ausgleichsmaßnahmen. Weiter zu klären ist die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen (§ 45 Abs. 7, § 67 B | prechender Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Anordnung der | Windenergieanlagen | , zeitlich reduzierter Betrieb, Vermeidung von Veränderungen v | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| r sogar ausdrücklich auf die Nutzung der Windenergie im Wald. Von Bedeutung sind hier insbesondere: Nach dem Waldrecht sind bedeutsam: die Inanspruchnahme der Flächen, auf denen die Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, die Erschließung mit Wegen und Plätzen, die Stromleitungen sowie sonstige Auswirkungen, etwa während der Baumaßnahmen und bezüglich spezifisch | ind bedeutsam: die Inanspruchnahme der Flächen, auf denen die | Windenergieanlagen | errichtet und betrieben werden sollen, die Erschließung mit W | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n in Betracht: ❚ Größe der auszuweisenden Flächen für die Windenergie im Vergleich - zur Gemeindegebietsgröße, - zur Größe der in einem Regionalplan vorgesehenen Mindestgrößen für Windenergieanlagen und - zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden; ❚ Anzahl und Energiemenge der Windenergieanlagen in den auszuweisenden Flächen, da | röße der in einem Regionalplan vorgesehenen Mindestgrößen für | Windenergieanlagen | und - zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservie | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| an vorgesehenen Mindestgrößen für Windenergieanlagen und - zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden; ❚ Anzahl und Energiemenge der Windenergieanlagen in den auszuweisenden Flächen, dabei Berücksichtigung der durch neue Windenergieanlagen entsprechender Höhe erzielbare Stromgewinnung; ❚ weitere Gesichtspunkte, wie etwa das Gewicht | lächen in den Nachbargemeinden; ❚ Anzahl und Energiemenge der | Windenergieanlagen | in den auszuweisenden Flächen, dabei Berücksichtigung der dur | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| g der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden; ❚ Anzahl und Energiemenge der Windenergieanlagen in den auszuweisenden Flächen, dabei Berücksichtigung der durch neue Windenergieanlagen entsprechender Höhe erzielbare Stromgewinnung; ❚ weitere Gesichtspunkte, wie etwa das Gewicht der angewandten Ausschlusskriterien sowie die Ermittlung und Überprüfung der harten Tab | auszuweisenden Flächen, dabei Berücksichtigung der durch neue | Windenergieanlagen | entsprechender Höhe erzielbare Stromgewinnung; ❚ weitere Gesi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| wurde, dass der Windenergie „in substanzieller Weise Raum verschafft“ wurde. So wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse als ausreichender Anteil der Fläche für die Windenergieanlagen an der Gesamtfläche des Planungsraums von etwa 0,5 bis 1,2 Prozent angenommen. 2.2 Darstellungen im Flächennutzungsplan Inhalt der Darstellungen: In der Praxis üblich ist die Auswei | igen Verhältnisse als ausreichender Anteil der Fläche für die | Windenergieanlagen | an der Gesamtfläche des Planungsraums von etwa 0,5 bis 1,2 Pr | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ,5 bis 1,2 Prozent angenommen. 2.2 Darstellungen im Flächennutzungsplan Inhalt der Darstellungen: In der Praxis üblich ist die Ausweisung von Flächen oder Gebieten, in denen mehrere Windenergieanlagen zusammengefasst an einem Standort vorgesehen sind (oft bezeichnet mit „Windparks“, „Konzentrationszonen“). Die Zusammenfassung von Windenergieanlagen an einem Standort entspricht zu | st die Ausweisung von Flächen oder Gebieten, in denen mehrere | Windenergieanlagen | zusammengefasst an einem Standort vorgesehen sind (oft bezeic | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| oder Gebieten, in denen mehrere Windenergieanlagen zusammengefasst an einem Standort vorgesehen sind (oft bezeichnet mit „Windparks“, „Konzentrationszonen“). Die Zusammenfassung von Windenergieanlagen an einem Standort entspricht zumeist den planerischen Zielen der Gemeinden und auch den Interessen der Betreiber der Windenergieanlagen. Denkbar und in der Praxis auch anzutreffen i | „Windparks“, „Konzentrationszonen“). Die Zusammenfassung von | Windenergieanlagen | an einem Standort entspricht zumeist den planerischen Zielen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| onzentrationszonen“). Die Zusammenfassung von Windenergieanlagen an einem Standort entspricht zumeist den planerischen Zielen der Gemeinden und auch den Interessen der Betreiber der Windenergieanlagen . Denkbar und in der Praxis auch anzutreffen ist die Ausweisung von Standorten für einzelne oder nur eine kleine Gruppe von zwei oder drei Windenergieanlagen, etwa weil die Gemeinde | ielen der Gemeinden und auch den Interessen der Betreiber der | Windenergieanlagen | . Denkbar und in der Praxis auch anzutreffen ist die Ausweisun | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ressen der Betreiber der Windenergieanlagen. Denkbar und in der Praxis auch anzutreffen ist die Ausweisung von Standorten für einzelne oder nur eine kleine Gruppe von zwei oder drei Windenergieanlagen , etwa weil die Gemeinde neben vorhandenen Windparks nur noch für solche Einzellagen etwa im Zusammenhang mit Maßnahmen des Repowering Ausweisungen vornimmt. Empfohlen wird die Darst | n für einzelne oder nur eine kleine Gruppe von zwei oder drei | Windenergieanlagen | , etwa weil die Gemeinde neben vorhandenen Windparks nur noch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| flächen) enthalten, die mit der Windenergie nicht vereinbar sind. Die Rechtswirkungen der Darstellungen des Teilflächennutzungsplans sind: ❚ Außerhalb der ausgewiesenen Flächen sind Windenergieanlagen im Außenbereich in der Regel unzulässig (Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). ❚ Aus seinen Darstellungen für die Windenergie können Bebauungspläne entwickelt werden (§ 8 Abs | utzungsplans sind: ❚ Außerhalb der ausgewiesenen Flächen sind | Windenergieanlagen | im Außenbereich in der Regel unzulässig (Rechtswirkung des § | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| e können Bebauungspläne entwickelt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Dies hat Bedeutung, wenn die Gemeinde zusätzlich in einem Bebauungsplan nähere Bestimmungen zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen treffen will. ❚ Seine Darstellungen für die Windenergie können anderen Vorhaben im Außenbereich als öffentlicher Belang entgegen gehalten werden (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Au | einem Bebauungsplan nähere Bestimmungen zur Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | treffen will. ❚ Seine Darstellungen für die Windenergie könne | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ter räumlicher Teilflächennutzungsplan, § 5 Abs. 2 b Halbs. 2 BauGB). Er erfasst einen Teil des Außenbereichs der Gemeinde. Innerhalb dieses Teils werden die Flächen und Gebiete für Windenergieanlagen dargestellt. Diese Darstellungen haben die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur innerhalb des Gebiets des räumlichen Teilflächennutzungsplans und nicht auch außerhalb. D | de. Innerhalb dieses Teils werden die Flächen und Gebiete für | Windenergieanlagen | dargestellt. Diese Darstellungen haben die Rechtswirkungen de | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| des Immissionsschutzrechts und Naturschutzrechts reichen dort aus) oder ❚ weil die anderen Teile des Außenbereichs aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht in Betracht kommen. Da auch der räumliche Teilflächennutzungsplan für die Zwecke des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aufgestellt wird, hat er die Anforderungen an die Steuerung der S | tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Errichtung von | Windenergieanlagen | nicht in Betracht kommen. Da auch der räumliche Teilflächennu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| auf den Planungsraum des räumlichen Teilflächennutzungsplans bezogen. ❚ Die Größe des Gebiets des räumlichen Teilflächennutzungsplans ist stets (deutlich) größer als die in ihm für Windenergieanlagen dargestellten Flächen und Gebiete („Windparks“). Denn er enthält innerhalb seines Plangebiets sowohl Standorte für Windenergieanlagen als auch Bereiche, die hiervon freizuhalten si | nnutzungsplans ist stets (deutlich) größer als die in ihm für | Windenergieanlagen | dargestellten Flächen und Gebiete („Windparks“). Denn er ent | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ist stets (deutlich) größer als die in ihm für Windenergieanlagen dargestellten Flächen und Gebiete („Windparks“). Denn er enthält innerhalb seines Plangebiets sowohl Standorte für Windenergieanlagen als auch Bereiche, die hiervon freizuhalten sind. ❚ Der räumliche Teilflächennutzungsplan legt seine Grenzen fest. ❚ Auch die Darstellungen des räumlichen Teilflächennutzungsplans h | er enthält innerhalb seines Plangebiets sowohl Standorte für | Windenergieanlagen | als auch Bereiche, die hiervon freizuhalten sind. ❚ Der räuml | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthalten. Gründe hierfür sind zumeist: die Gemeinde hat bisher keinen Bedarf gesehen, solche Darstellungen zum Zwecke der Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich vorzunehmen, oder es besteht kein Flä- chennutzungsplan im Sinne des § 5 Abs. 1 BauGB. Nunmehr kann die Gemeinde eigenständig und rechtlich unabhängig vom vorhandene | rf gesehen, solche Darstellungen zum Zwecke der Steuerung von | Windenergieanlagen | im Außenbereich vorzunehmen, oder es besteht kein Flä- chennu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 3 Satz 3 BauGB besteht. 3 | Die Gemeinde hat schon Darstellungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Gesamt-Flächennutzungsplan getroffen, möchte aber nunmehr die Steuerung der Windenergieanlagen im Teilflächennutzungsplan im Sinne einer Neufestlegung vornehmen. Dies ist möglich, indem sie einen Teilflächennutzungsplan als Neufestlegung der Standorte der Windenergie aufstell | nutzungsplan getroffen, möchte aber nunmehr die Steuerung der | Windenergieanlagen | im Teilflächennutzungsplan im Sinne einer Neufestlegung vorne | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| .1), ❚ die Rechtsfolgen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erstrecken sich auf die Außenbereiche der beteiligten Gemeinden, das heißt: in den Außenbereichen der beteiligten Gemeinden sind Windenergieanlagen grundsätzlich nur an den ausgewiesenen Standorten zulässig. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich einzelner beteiligter Gemeinden nic | s heißt: in den Außenbereichen der beteiligten Gemeinden sind | Windenergieanlagen | grundsätzlich nur an den ausgewiesenen Standorten zulässig. D | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| heißt: in den Außenbereichen der beteiligten Gemeinden sind Windenergieanlagen grundsätzlich nur an den ausgewiesenen Standorten zulässig. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich einzelner beteiligter Gemeinden nicht zulässig sind. Zum Ablauf der gemeinsamen Flächennutzungsplanung: Für die Aufstellung des gemeinsamen (Teil-) Flächenn | tandorten zulässig. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass | Windenergieanlagen | im gesamten Außenbereich einzelner beteiligter Gemeinden nich | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| k der Aufstellung von Bebauungsplänen: Durch Festsetzung von Sondergebieten für die Windenergie (§ 11 Abs. 1 und 2 BauNVO) oder Versorgungsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) werden Windenergieanlagen auf eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage gestellt (Anwendung des § 30 BauGB: Windenergieanlagen sind zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprec | O) oder Versorgungsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) werden | Windenergieanlagen | auf eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage gestellt (An | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| s. 1 und 2 BauNVO) oder Versorgungsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) werden Windenergieanlagen auf eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage gestellt (Anwendung des § 30 BauGB: Windenergieanlagen sind zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen). Einer weitergehenden Prüfung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen wie bei Anwendung des § 35 Ba | nungsrechtliche Grundlage gestellt (Anwendung des § 30 BauGB: | Windenergieanlagen | sind zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lt (Anwendung des § 30 BauGB: Windenergieanlagen sind zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen). Einer weitergehenden Prüfung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen wie bei Anwendung des § 35 BauGB bedarf es nicht; anders als bei einem sogenannten einfachen Bebauungsplan, der einzelne Fragen der Zulässigkeit der Anwendung des § 35 BauGB überlas | rsprechen). Einer weitergehenden Prüfung der Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | wie bei Anwendung des § 35 BauGB bedarf es nicht; anders als | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| B). Mögliche Festsetzungen des Bebauungsplans: Im Bebauungsplan können gegebenenfalls nähere Bestimmungen zur Zulässigkeit getroffen werden. Beispiele: ❚ die Standorte der einzelnen Windenergieanlagen durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, ❚ zum Immissionsschutz (zum Beispiel im Hinblick auf die Befeuerung), ❚ zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ❚ zur verkehrsmäßi | it getroffen werden. Beispiele: ❚ die Standorte der einzelnen | Windenergieanlagen | durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, ❚ zum | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Zustimmung (Übertragung von Grundstücksrechten durch Abschluss von Pachtverträgen usw.) ist wesentliche Voraussetzung, damit ihre Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen genutzt werden können. Es können auch die Eigentü- mer benachbarter Grundstücke zu beteiligen sein und bei Repowering-Projekten auch die Eigentümer der aufzugebenden Altstandorte. D | damit ihre Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb der | Windenergieanlagen | genutzt werden können. Es können auch die Eigentü- mer benach | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ie Grundstücke an den neuen Standorten für die Windenergie. Die von den Grundstückseigentümern einzuräumende Verfügbarkeit bezieht sich auf das Recht, an den betreffenden Standorten Windenergieanlagen errichten und für eine bestimmte Dauer betreiben zu dürfen. 2 | Die benachbarten Grundstücke und andere Grundstücke, bei denen es regelmäßig auf die Zustimmung der Grundstückseigent | it bezieht sich auf das Recht, an den betreffenden Standorten | Windenergieanlagen | errichten und für eine bestimmte Dauer betreiben zu dürfen. 2 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| mung der Grundstückseigentümer ankommt oder bei denen ihre Mitwirkung geboten ist. Dies bezieht sich auf die Grundstücke a) innerhalb des Windparks, die den Standorten der einzelnen Windenergieanlagen benachbart sind (benachbarte Grundstücke), b) für Erschließungsstraßen und -wege sowie Stromleitungen (Grundstücke für Infrastruktur). Im Fall a) empfiehlt sich die Einbeziehung der | a) innerhalb des Windparks, die den Standorten der einzelnen | Windenergieanlagen | benachbart sind (benachbarte Grundstücke), b) für Erschließun | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| den beteiligten Grundstückseigentümern und dem Vorhabenträger werden vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung der betreffenden Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen geschlossen. In Betracht kommen vor allem Vereinbarungen im Sinne des Pachtrechts, mit gegebenenfalls unterschiedlichen Elementen (hier vereinfacht als Pachtvertrag bezeichnet). In | treffenden Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb von | Windenergieanlagen | geschlossen. In Betracht kommen vor allem Vereinbarungen im S | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ie Eigentü- mer der benachbarten Grundstücke einbezogen, wenn dies jeweils geboten ist, vgl. 2 | a. Beteiligte Eigentümer sind somit: ❚ die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, ❚ die Eigentümer der benachbarten Grundstücke, deren Einbeziehung geboten ist. Von Vorteil kann es sein, dass die beteiligten Grundstückseigen | r sind somit: ❚ die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die | Windenergieanlagen | errichtet und betrieben werden sollen, ❚ die Eigentümer der b | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Quadratmeterpreis ausgeht und sich im Übrigen nach dem Flächenanteil der betreffenden Grundstücke an der Gesamtfläche richtet. Für die Flächen, die unmittelbar als Standorte für die Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden, wird ein gesonderter Ausgleich für die Einbußen an der an den Standorten nicht möglichen landwirtschaftlichen Nutzung (Nutzungsausfall) vorgesehen. HINW | chtet. Für die Flächen, die unmittelbar als Standorte für die | Windenergieanlagen | in Anspruch genommen werden, wird ein gesonderter Ausgleich f | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| sungen an bestimmten Standorten erwarten. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Bestimmung der konkreten Standorte für die einzelnen Windenergieanlagen : Enthält der Bauleitplan keine Festlegungen über die konkreten Standorte der Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks, bleibt ihre Festlegung dem Pachtvertrag oder dem Vorhabent | BauGB). Bestimmung der konkreten Standorte für die einzelnen | Windenergieanlagen | : Enthält der Bauleitplan keine Festlegungen über die konkrete | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| pruch (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Bestimmung der konkreten Standorte für die einzelnen Windenergieanlagen: Enthält der Bauleitplan keine Festlegungen über die konkreten Standorte der Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks, bleibt ihre Festlegung dem Pachtvertrag oder dem Vorhabenträger vorbehalten. Hat aber der Bebauungsplan die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen fes | uleitplan keine Festlegungen über die konkreten Standorte der | Windenergieanlagen | innerhalb eines Windparks, bleibt ihre Festlegung dem Pachtve | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| der Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks, bleibt ihre Festlegung dem Pachtvertrag oder dem Vorhabenträger vorbehalten. Hat aber der Bebauungsplan die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen festgesetzt, wird dies bei den vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt. Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarungen: Es kann sich empfehlen, dass die vertraglichen Vereinbarungen | alten. Hat aber der Bebauungsplan die einzelnen Standorte der | Windenergieanlagen | festgesetzt, wird dies bei den vertraglichen Vereinbarungen b | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| .3). Zu vertraglichen Vereinbarungen an den Altstandorten: Die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentü- mer der Flächen, auf denen die im Rahmen des Repowering zu ersetzenden Windenergieanlagen (Altanlagen) errichtet sind und (noch) betrieben werden, hat für die Verwirklichung von Repowering-Projekten mittelbare Bedeutung. Entsprechend dem jeweiligen Konzept des Repowering | lächen, auf denen die im Rahmen des Repowering zu ersetzenden | Windenergieanlagen | (Altanlagen) errichtet sind und (noch) betrieben werden, hat | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ichung von Repowering-Projekten mittelbare Bedeutung. Entsprechend dem jeweiligen Konzept des Repowering kann es wesentlich darauf ankommen, dass in einem neu ausgewiesenen Windpark Windenergieanlagen nur errichtet werden, wenn damit die Still legung und der Rückbau von Altanlagen erfolgen und dies durch städtebaulichen Vertrag oder durch Bestimmung und Festsetzungen in den Baule | ich darauf ankommen, dass in einem neu ausgewiesenen Windpark | Windenergieanlagen | nur errichtet werden, wenn damit die Still legung und der Rüc | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| neu zu ordnen. Gründe hierfür können vor allem sein: ❚ Ausweitung der Windenergienutzung in der Gemeinde, ❚ Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering von Windenergieanlagen , ❚ Neuordnung der Standorte für die Windenergie. Diese Planungen zu Gunsten der Windenergie werden durch den in 2011 eingeführten Planungsgrundsatz des § 1a Abs. 5 BauGB unterstützt | er planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering von | Windenergieanlagen | , ❚ Neuordnung der Standorte für die Windenergie. Diese Planun | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| – Rechnung getragen werden soll. Zu unterscheiden sind im Wesentlichen drei verschiedene Vorgehensweisen41 für die Erweiterung und Neuordnung der planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen : 1 | Neufestlegung der Ausweisungen für die Windenergie im Flächennutzungsplan auf der Grundlage eines neuen Plankonzepts für den gesamten Außenbereich der Gemeinde 2 | Begrenzte Er | iterung und Neuordnung der planungsrechtlichen Grundlagen für | Windenergieanlagen | : 1 | Neufestlegung der Ausweisungen für die Windenergie im Fl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| h wenn zum Zwecke der erweiterten Nutzung der Potenzialflächen Überprüfungen der „harten Tabuzonen“ vorgenommen werden (s. C 2.1.2). Rechtsfolgen: Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemeinde beurteilt sich grundsätzlich danach, ob ihre Standorte in den im Flächennutzungsplan in seiner Neufassung ausgewiesenen Flächen / Gebieten liegen (Anwen | s. C 2.1.2). Rechtsfolgen: Die privilegierte Zulässigkeit der | Windenergieanlagen | im Außenbereich der Gemeinde beurteilt sich grundsätzlich dan | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| bereits Ausweisungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Windenergie enthält, werden zusätzliche Flächen und sonstige Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen in einem begrenzten Rahmen vorgenommen, um zum Beispiel einen ausgewiesenen Windpark für das Repowering nutzen zu können. Indem die planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergi | sonstige Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlagen für | Windenergieanlagen | in einem begrenzten Rahmen vorgenommen, um zum Beispiel einen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| in der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu entscheiden sind. Beispiele: Ein ausgewiesenes Sondergebiet für die Windenergie wird für Zwecke des Repowering begrenzt erweitert, um den neuen Windenergieanlagen die notwendige Anordnung zu ermöglichen. Die im Flächennutzungsplan bestehenden Höhenbegrenzungen werden aufgehoben. Zu den Rechtsfolgen: ❚ Windenergieanlagen sind auch auf den erwe | rd für Zwecke des Repowering begrenzt erweitert, um den neuen | Windenergieanlagen | die notwendige Anordnung zu ermöglichen. Die im Flächennutzun | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rweitert, um den neuen Windenergieanlagen die notwendige Anordnung zu ermöglichen. Die im Flächennutzungsplan bestehenden Höhenbegrenzungen werden aufgehoben. Zu den Rechtsfolgen: ❚ Windenergieanlagen sind auch auf den erweiterten Flächen zulässig. ❚ Beschränkungen zur Höhe von Windenergieanlagen entfallen. ❚ Die Rechtswirkungen der Steuerung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB | n Höhenbegrenzungen werden aufgehoben. Zu den Rechtsfolgen: ❚ | Windenergieanlagen | sind auch auf den erweiterten Flächen zulässig. ❚ Beschränkun | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nutzungsplan bestehenden Höhenbegrenzungen werden aufgehoben. Zu den Rechtsfolgen: ❚ Windenergieanlagen sind auch auf den erweiterten Flächen zulässig. ❚ Beschränkungen zur Höhe von Windenergieanlagen entfallen. ❚ Die Rechtswirkungen der Steuerung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bleiben im Übrigen bestehen. HINWEIS: Diese Vorgehensweise wird durch den in 2011 eingeführten § | n erweiterten Flächen zulässig. ❚ Beschränkungen zur Höhe von | Windenergieanlagen | entfallen. ❚ Die Rechtswirkungen der Steuerung im Sinne des § | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ung erfüllen. HINWEIS: Dies sollte in der Begründung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan dargelegt werden. Zu den Rechtsfolgen: ❚ Innerhalb des Gebiets des Bebauungsplans sind Windenergieanlagen gemäß § 30 BauGB entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig. ❚ Hatte die Gemeinde zuvor durch Darstellung von Standorten für die Windenergie im Flächennutzungsplan d | Rechtsfolgen: ❚ Innerhalb des Gebiets des Bebauungsplans sind | Windenergieanlagen | gemäß § 30 BauGB entsprechend den Festsetzungen des Bebauungs | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ie im Flächennutzungsplan die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt, bleiben diese Rechtswirkungen unberührt. Dies bedeutet: ❚ Im Gebiet des Bebauungsplans sind Windenergieanlagen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 30 BauGB zulässig. ❚ Außerhalb des Gebiets des Bebauungsplans im Außenbereich sind Windenergieanlagen als Außenbereichsvorha | unberührt. Dies bedeutet: ❚ Im Gebiet des Bebauungsplans sind | Windenergieanlagen | entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 30 B | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| es Bebauungsplans sind Windenergieanlagen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 30 BauGB zulässig. ❚ Außerhalb des Gebiets des Bebauungsplans im Außenbereich sind Windenergieanlagen als Außenbereichsvorhaben grundsätzlich nur auf den Standorten nach § 35 BauGB zulässig, die im Flächennutzungsplan im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtswirksam dargestellt s | Außerhalb des Gebiets des Bebauungsplans im Außenbereich sind | Windenergieanlagen | als Außenbereichsvorhaben grundsätzlich nur auf den Standorte | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| auf den Standorten nach § 35 BauGB zulässig, die im Flächennutzungsplan im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtswirksam dargestellt sind. 3.2 Behandlung vorhandener Bestände an Windenergieanlagen Werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie durch Änderung oder Neuaufstellung der Bauleitpläne erweitert oder neu geordnet und wird hierfür ein neues Plankonzept | ksam dargestellt sind. 3.2 Behandlung vorhandener Bestände an | Windenergieanlagen | Werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| itpläne erweitert oder neu geordnet und wird hierfür ein neues Plankonzept erstellt, kann sich oftmals die Situation ergeben, dass in dem neuen Plankonzept die Standorte vorhandener Windenergieanlagen nicht mehr vorgesehen sind. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. So bieten die technischen Entwicklungen bei den Windenergieanlagen, die Erfahrungen bei der Standortauswahl und | eben, dass in dem neuen Plankonzept die Standorte vorhandener | Windenergieanlagen | nicht mehr vorgesehen sind. Dies kann unterschiedliche Gründe | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| m neuen Plankonzept die Standorte vorhandener Windenergieanlagen nicht mehr vorgesehen sind. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. So bieten die technischen Entwicklungen bei den Windenergieanlagen , die Erfahrungen bei der Standortauswahl und die Ausbauziele der Windenergie für die heutigen Planungen die Möglichkeit, Standorte für die Windenergie nach anderen Kriterien festzul | Gründe haben. So bieten die technischen Entwicklungen bei den | Windenergieanlagen | , die Erfahrungen bei der Standortauswahl und die Ausbauziele | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Standorte für die Windenergie nach anderen Kriterien festzulegen, als dies früheren Planungen und der Genehmigungspraxis entsprach. Folge ist, dass manche Standorte mit vorhandenen Windenergieanlagen (sowohl Einzelstandorte als auch Windparks) nicht dem neuen Konzept für die Ausweisungen von Standorten für die Windenergie entsprechen. Werden die neuen Konzepte in die Planungen u | s entsprach. Folge ist, dass manche Standorte mit vorhandenen | Windenergieanlagen | (sowohl Einzelstandorte als auch Windparks) nicht dem neuen K | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Planungen umgesetzt, sind solche Bestände planungsrechtlich nicht mehr abgesichert, weil sie in eine „Ausschlusszone“ im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geraten. Die betroffenen Windenergieanlagen dürfen aufgrund des Bestandsschutzes zwar weiter betrieben und unterhalten, nicht jedoch an den vorhandenen Standorten durch neue Windenergieanlagen ersetzt werden. Es ist aber grun | m Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geraten. Die betroffenen | Windenergieanlagen | dürfen aufgrund des Bestandsschutzes zwar weiter betrieben un | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 3 BauGB geraten. Die betroffenen Windenergieanlagen dürfen aufgrund des Bestandsschutzes zwar weiter betrieben und unterhalten, nicht jedoch an den vorhandenen Standorten durch neue Windenergieanlagen ersetzt werden. Es ist aber grundsätzlich notwendig, dass sich die neue Planung mit den vorhandenen Beständen befasst und dass Lösungsmöglichkeiten genutzt werden: In die Abwägung ( | halten, nicht jedoch an den vorhandenen Standorten durch neue | Windenergieanlagen | ersetzt werden. Es ist aber grundsätzlich notwendig, dass sic | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| der Betreiber der Anlagen an der Einbeziehung der vorhandenen Standorte berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die bisherigen Ausweisungen die Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen einbezogen hatten. Nach den Grundsätzen der Abwägung kann es zulässig sein, dass die Gemeinde vorhandene Standorte und Bestände in die künftige Planung nicht mit einbezieht. Allerdi | enn die bisherigen Ausweisungen die Standorte der vorhandenen | Windenergieanlagen | einbezogen hatten. Nach den Grundsätzen der Abwägung kann es | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| h dem Plankonzept an sich keine Ausweisungen vorgesehen sind. Denn die Steuerung kann möglicherweise verfehlt werden, wenn zum Beispiel eine größere Anzahl der Standorte vorhandener Windenergieanlagen nicht in die Planung einbezogen wird und daraus entnommen wird, dass sich die steuernde Wirkung der Flächennutzungsplanung nicht auch auf die vorhandenen Bestände erstreckt. Eine so | nn zum Beispiel eine größere Anzahl der Standorte vorhandener | Windenergieanlagen | nicht in die Planung einbezogen wird und daraus entnommen wir | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| det ist und das Einzelhandelskonzept dadurch nicht im Wesentlichen in Frage gestellt wird. Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 – 4 C 16.07 –. Die Ausweisung von Standorten vorhandener Windenergieanlagen , auch wenn diese Standorte nicht dem neuen Plankonzept entsprechen, kann sich unter folgenden Voraussetzungen anbieten: ❚ Die Einbeziehung von Standorten vorhandener Windenergieanla | 2009 – 4 C 16.07 –. Die Ausweisung von Standorten vorhandener | Windenergieanlagen | , auch wenn diese Standorte nicht dem neuen Plankonzept entspr | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| denergieanlagen, auch wenn diese Standorte nicht dem neuen Plankonzept entsprechen, kann sich unter folgenden Voraussetzungen anbieten: ❚ Die Einbeziehung von Standorten vorhandener Windenergieanlagen ist städtebaulich vertretbar. ❚ Sie ist im Vergleich zum Planungsraum (Fläche, die Gegenstand der Flächennutzungsplanung ist) und zu den nach dem Plankonzept vorgesehenen Ausweisung | ungen anbieten: ❚ Die Einbeziehung von Standorten vorhandener | Windenergieanlagen | ist städtebaulich vertretbar. ❚ Sie ist im Vergleich zum Plan | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lanung ist) und zu den nach dem Plankonzept vorgesehenen Ausweisungen in ihrem Umfang begrenzt, so dass das neue Plankonzept als solches nicht in Frage gestellt wird. Repowering von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen, für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen: Die Standort | zept als solches nicht in Frage gestellt wird. Repowering von | Windenergieanlagen | als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen, für di | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en Ausweisungen in ihrem Umfang begrenzt, so dass das neue Plankonzept als solches nicht in Frage gestellt wird. Repowering von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen , für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen: Die Standorte vorhandener Windenergieanlagen werden aufgegeben und | ing von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an | Windenergieanlagen | , für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr e | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| orhandene Bestände an Windenergieanlagen, für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen: Die Standorte vorhandener Windenergieanlagen werden aufgegeben und es werden an anderen, neuen Standorten entsprechend dem neuen Plankonzept neue planungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaff | rden für das Repowering vorgesehen: Die Standorte vorhandener | Windenergieanlagen | werden aufgegeben und es werden an anderen, neuen Standorten | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| handener Windenergieanlagen werden aufgegeben und es werden an anderen, neuen Standorten entsprechend dem neuen Plankonzept neue planungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen, durch die die Altanlagen an den aufgegeben Standorten ersetzt werden. Diese Vorgehensweise wird rechtlich abgesichert: Bestimmte, entsprechend dem neuen Plankonzept ausg | ept neue planungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von | Windenergieanlagen | geschaffen, durch die die Altanlagen an den aufgegeben Stando | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| iese Vorgehensweise wird rechtlich abgesichert: Bestimmte, entsprechend dem neuen Plankonzept ausgewiesene Flächen werden für das Repowering vorgehalten. Auf diesen Flächen sind nur Windenergieanlagen zulässig, wenn die Altanlagen an dem aufgegebenen Standort stillgelegt und rückgebaut werden. Dies wird zum Beispiel durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch Be | n für das Repowering vorgehalten. Auf diesen Flächen sind nur | Windenergieanlagen | zulässig, wenn die Altanlagen an dem aufgegebenen Standort st | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| g des Flächennutzungsplans darzulegen, wie die Bestände behandelt werden. 3.3 Höhenbegrenzungen 3.3.1 Zur Bedeutung von Höhenbegrenzungen in der Bauleitplanung Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen sind in den Bauleitplänen verbreitet. Auch Festlegungen in den Regionalplänen können Höhenbegrenzungen enthalten. Daraus können sich Schwierigkeiten für das Repowering von Windenerg | Höhenbegrenzungen in der Bauleitplanung Höhenbegrenzungen für | Windenergieanlagen | sind in den Bauleitplänen verbreitet. Auch Festlegungen in de | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ieanlagen sind in den Bauleitplänen verbreitet. Auch Festlegungen in den Regionalplänen können Höhenbegrenzungen enthalten. Daraus können sich Schwierigkeiten für das Repowering von Windenergieanlagen ergeben. Denn das Repowering setzt die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer leistungsstarker Windenergieanlagen voraus und für die produzierte Strommenge hat wiederum die Höhe der | en. Daraus können sich Schwierigkeiten für das Repowering von | Windenergieanlagen | ergeben. Denn das Repowering setzt die planungsrechtliche Zul | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| enthalten. Daraus können sich Schwierigkeiten für das Repowering von Windenergieanlagen ergeben. Denn das Repowering setzt die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer leistungsstarker Windenergieanlagen voraus und für die produzierte Strommenge hat wiederum die Höhe der Windenergieanlagen Bedeutung. Auch bei Neuausweisung von Standorten für die Windenergie kann die Frage nach Höhen | zt die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer leistungsstarker | Windenergieanlagen | voraus und für die produzierte Strommenge hat wiederum die Hö | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ergeben. Denn das Repowering setzt die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer leistungsstarker Windenergieanlagen voraus und für die produzierte Strommenge hat wiederum die Höhe der Windenergieanlagen Bedeutung. Auch bei Neuausweisung von Standorten für die Windenergie kann die Frage nach Höhenbegrenzungen aufgeworfen werden. Dies wirft jeweils die Frage auf, wie das Thema Höhenb | und für die produzierte Strommenge hat wiederum die Höhe der | Windenergieanlagen | Bedeutung. Auch bei Neuausweisung von Standorten für die Wind | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dorten für die Windenergie kann die Frage nach Höhenbegrenzungen aufgeworfen werden. Dies wirft jeweils die Frage auf, wie das Thema Höhenbegrenzungen zu behandeln ist. Die Höhe der Windenergieanlagen hat in der Praxis große Bedeutung. Aus jeweils unterschiedlicher Sichtweise werden die Vor- und Nachteile von Höhenbegrenzungen diskutiert. Der Trend zu immer leistungsstärkeren Anl | ie das Thema Höhenbegrenzungen zu behandeln ist. Die Höhe der | Windenergieanlagen | hat in der Praxis große Bedeutung. Aus jeweils unterschiedlic | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en Anlagen (der größte Teil der heute installierten Anlagen sind der Leistungsklasse 2 bis 3 MW zuzuordnen mit Tendenz in Richtung 3 MW) ist verbunden mit einer Zunahme der Höhe der Windenergieanlagen auf 140 bis 200 Meter Gesamthöhe (Abstand zwischen Geländeoberfläche und Rotorblattspitze am höchsten Punkt). Gegen solche Höhen werden Bedenken wegen verschiedener nachteiliger Aus | n Richtung 3 MW) ist verbunden mit einer Zunahme der Höhe der | Windenergieanlagen | auf 140 bis 200 Meter Gesamthöhe (Abstand zwischen Geländeobe | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| henbegrenzungen bedürfen sorgfältiger Prüfung und Abwägung: Unter Berücksichtigung der nachfolgend (C 3.3.2) dargelegten Gesichtspunkte kommen in vielen Fällen Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen nicht in Betracht oder es kann auf sie verzichtet werden, weil nachteilige Auswirkungen durch bestimmte Maßnahmen vermieden oder ausgeschlossen werden können. Die Festlegung von Höh | Gesichtspunkte kommen in vielen Fällen Höhenbegrenzungen für | Windenergieanlagen | nicht in Betracht oder es kann auf sie verzichtet werden, wei | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ungsplan und Bebauungsplan darzulegen (vgl. §§ 2 a, 5 Abs. 5 und § 9 Abs. 8 BauGB). 3.3.2 Zu den unterschiedlichen Aspekten zum Thema Höhenbegrenzungen Zu den Anforderungen moderner Windenergieanlagen an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern. Windenergieanlagen mit großer Höhe produzieren an gleichen Standorten erheb | ten zum Thema Höhenbegrenzungen Zu den Anforderungen moderner | Windenergieanlagen | an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht Windenergieanl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 9 Abs. 8 BauGB). 3.3.2 Zu den unterschiedlichen Aspekten zum Thema Höhenbegrenzungen Zu den Anforderungen moderner Windenergieanlagen an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern. Windenergieanlagen mit großer Höhe produzieren an gleichen Standorten erheblich mehr Strom als kleinere Anlagen. Sie können auch an Standorte | energieanlagen an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht | Windenergieanlagen | mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern. Windenergieanlagen mi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| um Thema Höhenbegrenzungen Zu den Anforderungen moderner Windenergieanlagen an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern. Windenergieanlagen mit großer Höhe produzieren an gleichen Standorten erheblich mehr Strom als kleinere Anlagen. Sie können auch an Standorten eingesetzt werden, die für kleinere Anlagen zu wenig wind | ht Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern. | Windenergieanlagen | mit großer Höhe produzieren an gleichen Standorten erheblich | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| fig wären. Für die planerische Entscheidung sind daher von Bedeutung: ❚ höhere Stromerzeugung als erhöhter Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien, ❚ höhere Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen mit großer Höhe durch höhere Erträge, ❚ effiziente Nutzung von Windenergie an den ausgewiesenen Standorten durch Windenergieanlagen mit großer Höhe, ❚ im Rahmen des Repowering erheb | utzung erneuerbarer Energien, ❚ höhere Wirtschaftlichkeit von | Windenergieanlagen | mit großer Höhe durch höhere Erträge, ❚ effiziente Nutzung vo | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| erbarer Energien, ❚ höhere Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen mit großer Höhe durch höhere Erträge, ❚ effiziente Nutzung von Windenergie an den ausgewiesenen Standorten durch Windenergieanlagen mit großer Höhe, ❚ im Rahmen des Repowering erhebliche Erhöhung der Stromerzeugung im Vergleich zu den ersetzten Altanlagen. Zu den städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Auswir | Nutzung von Windenergie an den ausgewiesenen Standorten durch | Windenergieanlagen | mit großer Höhe, ❚ im Rahmen des Repowering erhebliche Erhöhu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Höhe, ❚ im Rahmen des Repowering erhebliche Erhöhung der Stromerzeugung im Vergleich zu den ersetzten Altanlagen. Zu den städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe: Windenergieanlagen mit großer Höhe können als Anlagen für die Stromerzeugung und somit als gewerbliche Anlagen deutlich wahrnehmbare Auswirkungen auf die allgemeine | n städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Auswirkungen von | Windenergieanlagen | mit großer Höhe: Windenergieanlagen mit großer Höhe können al | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hebliche Erhöhung der Stromerzeugung im Vergleich zu den ersetzten Altanlagen. Zu den städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe: Windenergieanlagen mit großer Höhe können als Anlagen für die Stromerzeugung und somit als gewerbliche Anlagen deutlich wahrnehmbare Auswirkungen auf die allgemeine Siedlungsentwicklung haben. Diese A | turellen Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe: | Windenergieanlagen | mit großer Höhe können als Anlagen für die Stromerzeugung und | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dern oder ausgleichen ❚ durch geeignete Auswahl der Standorte im Planungsraum, zum Beispiel in Zuordnung zu den Schwerpunkten der Ortschaften der Städte und Gemeinden, der einzelnen Windenergieanlagen , gegebenenfalls auch innerhalb des jeweiligen Windparks und gegebenenfalls für bestimmte Windenergieanlagen, etwa weil sie am nächsten zu Ortschaften gelegen sind; ❚ durch die Berüc | nkten der Ortschaften der Städte und Gemeinden, der einzelnen | Windenergieanlagen | , gegebenenfalls auch innerhalb des jeweiligen Windparks und g | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| den Schwerpunkten der Ortschaften der Städte und Gemeinden, der einzelnen Windenergieanlagen, gegebenenfalls auch innerhalb des jeweiligen Windparks und gegebenenfalls für bestimmte Windenergieanlagen , etwa weil sie am nächsten zu Ortschaften gelegen sind; ❚ durch die Berücksichtigung der Laufruhe größerer Wind energieanlagen; ❚ im Rahmen des Repowering: durch Neuordnung der Stan | alb des jeweiligen Windparks und gegebenenfalls für bestimmte | Windenergieanlagen | , etwa weil sie am nächsten zu Ortschaften gelegen sind; ❚ dur | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| tzten Altanlagen möglichen Laufruhe der Rotoren und durch die Verringerung der Anlagenanzahl und die Schaffung größerer Mindestabstände zwischen den Anlagen. Zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe auf Naturschutz und Landschaftspflege: Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftspflege (s. auch B 6.2) können bei Windenergieanlagen mit großer Höhe bedeutsam sei | Mindestabstände zwischen den Anlagen. Zu den Auswirkungen von | Windenergieanlagen | mit großer Höhe auf Naturschutz und Landschaftspflege: Auswir | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| agen. Zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe auf Naturschutz und Landschaftspflege: Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftspflege (s. auch B 6.2) können bei Windenergieanlagen mit großer Höhe bedeutsam sein in Bezug auf das Landschaftsbild und auf den Artenschutz (Schutz von Vögeln und Fledermäusen). Dabei sind zu berücksichtigen: ❚ Kompensation der durch | Naturschutz und Landschaftspflege (s. auch B 6.2) können bei | Windenergieanlagen | mit großer Höhe bedeutsam sein in Bezug auf das Landschaftsbi | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| eutsam sein in Bezug auf das Landschaftsbild und auf den Artenschutz (Schutz von Vögeln und Fledermäusen). Dabei sind zu berücksichtigen: ❚ Kompensation der durch die große Höhe von Windenergieanlagen entstehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Laufruhe der Rotoren moderner Windenergieanlagen, durch die notwendigerweise größeren Abstände der Windenergieanlagen unt | berücksichtigen: ❚ Kompensation der durch die große Höhe von | Windenergieanlagen | entstehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die L | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| bei sind zu berücksichtigen: ❚ Kompensation der durch die große Höhe von Windenergieanlagen entstehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Laufruhe der Rotoren moderner Windenergieanlagen , durch die notwendigerweise größeren Abstände der Windenergieanlagen untereinander und durch die Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten. ❚ Vermeidung nachteiliger Auswirkunge | f das Landschaftsbild durch die Laufruhe der Rotoren moderner | Windenergieanlagen | , durch die notwendigerweise größeren Abstände der Windenergie | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| von Windenergieanlagen entstehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Laufruhe der Rotoren moderner Windenergieanlagen, durch die notwendigerweise größeren Abstände der Windenergieanlagen untereinander und durch die Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten. ❚ Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf bestimmte Vögel und Fledermäuse durch die große Höhe der Winden | rgieanlagen, durch die notwendigerweise größeren Abstände der | Windenergieanlagen | untereinander und durch die Berücksichtigung topografischer G | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nlagen untereinander und durch die Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten. ❚ Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf bestimmte Vögel und Fledermäuse durch die große Höhe der Windenergieanlagen und des damit oftmals verbundenen größeren Abstands der Rotoren zum Boden. ❚ Vermeidung oder Minderung vorhandener nachteiliger Auswirkungen durch die im Rahmen des Repowering mögli | auf bestimmte Vögel und Fledermäuse durch die große Höhe der | Windenergieanlagen | und des damit oftmals verbundenen größeren Abstands der Rotor | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en durch die im Rahmen des Repowering mögliche Neuordnung der Standorte einschließlich Verzicht auf Altstandorte, die für Natur und Landschaft ungünstig sind. Auswirkungen der neuen Windenergieanlagen können sich auch im Rahmen der Vorbelastungen durch die Altanlagen halten und nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen führen. Zur Behandlung von Lichtimmissionen durch Kennzeichnun | r Natur und Landschaft ungünstig sind. Auswirkungen der neuen | Windenergieanlagen | können sich auch im Rahmen der Vorbelastungen durch die Altan | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| sich auch im Rahmen der Vorbelastungen durch die Altanlagen halten und nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen führen. Zur Behandlung von Lichtimmissionen durch Kennzeichnung hoher Windenergieanlagen : Aus Gründen der Flugsicherheit sind Windenergieanlagen außerhalb von Flugplatzbereichen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern zu kennzeichnen. Die sich aus der Kennzeichnung von Winde | Zur Behandlung von Lichtimmissionen durch Kennzeichnung hoher | Windenergieanlagen | : Aus Gründen der Flugsicherheit sind Windenergieanlagen außer | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| gen halten und nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen führen. Zur Behandlung von Lichtimmissionen durch Kennzeichnung hoher Windenergieanlagen: Aus Gründen der Flugsicherheit sind Windenergieanlagen außerhalb von Flugplatzbereichen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern zu kennzeichnen. Die sich aus der Kennzeichnung von Windenergieanlagen ergebenden Lichtimmissionen lassen sich mi | hoher Windenergieanlagen: Aus Gründen der Flugsicherheit sind | Windenergieanlagen | außerhalb von Flugplatzbereichen ab einer Gesamthöhe von 100 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lagen: Aus Gründen der Flugsicherheit sind Windenergieanlagen außerhalb von Flugplatzbereichen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern zu kennzeichnen. Die sich aus der Kennzeichnung von Windenergieanlagen ergebenden Lichtimmissionen lassen sich mindern (s. auch B 1.2). In Betracht kommen: ❚ Im Rahmen der Kennzeichnungspflicht können verschiedene technische Systeme zur Anwendung komme | 00 Metern zu kennzeichnen. Die sich aus der Kennzeichnung von | Windenergieanlagen | ergebenden Lichtimmissionen lassen sich mindern (s. auch B 1. | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nung der Standorte durch Standortauswahl möglicherweise nachteilige Auswirkungen durch Lichtimmissionen zu vermeiden oder zu verringern. Zur Behandlung von Lärm und Schattenwurf bei Windenergieanlagen mit großer Höhe: Die Höhe von Windenergieanlagen ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des Schattenwurfs, die von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Modern | r zu verringern. Zur Behandlung von Lärm und Schattenwurf bei | Windenergieanlagen | mit großer Höhe: Die Höhe von Windenergieanlagen ist mitbesti | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rweise nachteilige Auswirkungen durch Lichtimmissionen zu vermeiden oder zu verringern. Zur Behandlung von Lärm und Schattenwurf bei Windenergieanlagen mit großer Höhe: Die Höhe von Windenergieanlagen ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des Schattenwurfs, die von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne Windenergieanlagen sind gegenüber älteren Anlag | ttenwurf bei Windenergieanlagen mit großer Höhe: Die Höhe von | Windenergieanlagen | ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des Schatt | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| it großer Höhe: Die Höhe von Windenergieanlagen ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des Schattenwurfs, die von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne Windenergieanlagen sind gegenüber älteren Anlagen technisch optimiert in Bezug auf Schall und Lärmemissionen; dies gilt auch für Windenergieanlagen mit großer Höhe. Durch die bessere Windausbeutung in | e von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne | Windenergieanlagen | sind gegenüber älteren Anlagen technisch optimiert in Bezug a | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne Windenergieanlagen sind gegenüber älteren Anlagen technisch optimiert in Bezug auf Schall und Lärmemissionen; dies gilt auch für Windenergieanlagen mit großer Höhe. Durch die bessere Windausbeutung in größeren Höhen kann es zu längeren Lärmimmissionszeiten kommen. Jedoch bieten moderne Windenergieanlagen zudem die Möglichkeit z | rt in Bezug auf Schall und Lärmemissionen; dies gilt auch für | Windenergieanlagen | mit großer Höhe. Durch die bessere Windausbeutung in größeren | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nen; dies gilt auch für Windenergieanlagen mit großer Höhe. Durch die bessere Windausbeutung in größeren Höhen kann es zu längeren Lärmimmissionszeiten kommen. Jedoch bieten moderne Windenergieanlagen zudem die Möglichkeit zur automatischen Regelung des Anlagenbetriebs, um negative Wirkungen von Schallimmissionen zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zu beachten sind die immissionssch | u längeren Lärmimmissionszeiten kommen. Jedoch bieten moderne | Windenergieanlagen | zudem die Möglichkeit zur automatischen Regelung des Anlagenb | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). ❚ Weitreichender Schattenwurf, dessen Ausbreitung mit zunehmenden Anlagenhöhen steigt, kann gegebenenfalls durch geeignete Standortfestlegungen der Windenergieanlagen vermieden oder durch technische Lösungen (automatische Regelung des Anlagenbetriebs) auf ein vertretbares Maß reduziert werden. ❚ Im Rahmen des Repowering kann die Neuordnung der St | kann gegebenenfalls durch geeignete Standortfestlegungen der | Windenergieanlagen | vermieden oder durch technische Lösungen (automatische Regelu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| he Regelung des Anlagenbetriebs) auf ein vertretbares Maß reduziert werden. ❚ Im Rahmen des Repowering kann die Neuordnung der Standorte für die Windenergie dazu genutzt werden, die Windenergieanlagen den schutzbedürftigen Orten (Wohngebieten usw.) unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes in bestimmter Weise (Abstände, Gliederung der Windparks) zuzuordnen. Näher zur Behandlu | ng der Standorte für die Windenergie dazu genutzt werden, die | Windenergieanlagen | den schutzbedürftigen Orten (Wohngebieten usw.) unter Berücks | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ebenenfalls Festlegungen in Raumordnungsplänen (landesweiten Raumordnungsplänen, Regionalplänen). Höhenbegrenzungen in Flächennutzungsplänen: Darstellungen von Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen in Flächennutzungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 5 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 16 BauNVO (Darstellung des Maßes der baulichen Nutzung). An solche Darstellungen über Höhenbegre | lächennutzungsplänen: Darstellungen von Höhenbegrenzungen für | Windenergieanlagen | in Flächennutzungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 5 Ab | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| e fest, enthält er regelmäßig auch Festsetzungen über entsprechende Höhenbegrenzungen. Zudem können Darstellungen von Höhenbegrenzungen als öffentlicher Belang bei der Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich Bedeutung haben (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Sollen aus Anlass des Repowering vorhandene Höhenbegrenzungen im Flächennutzungsplan, die für die dort ausgewiesene | henbegrenzungen als öffentlicher Belang bei der Zulassung von | Windenergieanlagen | im Außenbereich Bedeutung haben (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Bau | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| bei über die Frage von eventuellen Höhenbegrenzungen nach den vorstehenden Gesichtspunkten entschieden. Höhenbegrenzungen in Bebauungsplänen: Festsetzungen von Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen in Bebauungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 16 BauNVO (Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung). Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Geb | n in Bebauungsplänen: Festsetzungen von Höhenbegrenzungen für | Windenergieanlagen | in Bebauungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 N | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en für Windenergieanlagen in Bebauungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 16 BauNVO (Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung). Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen für die Windenergie mit Festsetzungen zur Höhe der Windenergieanlagen setzt die Beachtung dieser Festsetzungen voraus (vgl. § 30 BauGB). Sollen aus A | etzung des Maßes der baulichen Nutzung). Die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | in Gebieten mit Bebauungsplänen für die Windenergie mit Fests | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| § 16 BauNVO (Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung). Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen für die Windenergie mit Festsetzungen zur Höhe der Windenergieanlagen setzt die Beachtung dieser Festsetzungen voraus (vgl. § 30 BauGB). Sollen aus Anlass des Repowering die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenbegrenzungen aufgehoben werden, bedarf es | ungsplänen für die Windenergie mit Festsetzungen zur Höhe der | Windenergieanlagen | setzt die Beachtung dieser Festsetzungen voraus (vgl. § 30 Ba | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| tandorte für die Windenergie kann eine Änderung oder Aufhebung der bisher an bestimmten Standorten (Einzelstandorten oder Windparks) bestehenden planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen durch Bauleitplanung erforderlich machen. Dies kann auf Seiten der Gemeinden die Frage auslösen, ob und inwieweit solche Aufhebungen oder Änderungen durch ihre Bauleitplanung entsch | r Windparks) bestehenden planungsrechtlichen Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | durch Bauleitplanung erforderlich machen. Dies kann auf Seite | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| . Diese Frage richtet sich nach den §§ 39 bis 44 BauGB (sogenanntes Entschädigungsrecht oder Planungs schadensrecht). Sie hat auch einen Bezug zur Behandlung vorhandener Bestände an Windenergieanlagen ; werden hierbei Lösungen gefunden (s. C 3.2), werden sich für solche Fälle planungsschadensrechtliche Fragen von vornherein nicht stellen. 3.4.1 Zu den Grundsätzen des Planungsschad | e hat auch einen Bezug zur Behandlung vorhandener Bestände an | Windenergieanlagen | ; werden hierbei Lösungen gefunden (s. C 3.2), werden sich für | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 44 Hier nicht behandelt wird die nicht einheitlich beantwortete Frage, ob Festlegungen in Raumordnungsplänen zu Höhenbegrenzungen als Ziele der Raumordnung für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich bindend sind. HINWEIS: Von der Frage, ob ein Anspruch auf Planungsschaden besteht, zu trennen ist, ob eine bisher bestehende Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks du | grenzungen als Ziele der Raumordnung für die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | im Außenbereich bindend sind. HINWEIS: Von der Frage, ob ein | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ung einer zulässigen Nutzung nach § 42 BauGB? Grundvoraussetzung ist die Baulandqualität: § 42 Abs. 1 BauGB verlangt, dass auf dem betreffenden Grundstück bestimmte Nutzungen (hier: Windenergieanlagen ) zulässig gewesen sind und dass diese Zulässigkeit für den Bodenwert bestimmend war (sogenannte Baulandqualität der Grundstücke). Bei Windenergieanlagen besteht die Besonderheit, da | ss auf dem betreffenden Grundstück bestimmte Nutzungen (hier: | Windenergieanlagen | ) zulässig gewesen sind und dass diese Zulässigkeit für den Bo | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| k bestimmte Nutzungen (hier: Windenergieanlagen) zulässig gewesen sind und dass diese Zulässigkeit für den Bodenwert bestimmend war (sogenannte Baulandqualität der Grundstücke). Bei Windenergieanlagen besteht die Besonderheit, dass ihre planungsrechtliche Grundlage zumeist § 35 BauGB ist, der Vorschrift über das Bauen im Außenbereich, und Bebauungspläne. Grundstücke im Außenbe re | timmend war (sogenannte Baulandqualität der Grundstücke). Bei | Windenergieanlagen | besteht die Besonderheit, dass ihre planungsrechtliche Grundl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| srechtliche Grundlage zumeist § 35 BauGB ist, der Vorschrift über das Bauen im Außenbereich, und Bebauungspläne. Grundstücke im Außenbe reich haben jedoch keine Baulandqualität. Und Windenergieanlagen müssen nach Beendigung der Nutzung zurückgebaut werden (§35 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Frage, ob eine privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des § | ücke im Außenbe reich haben jedoch keine Baulandqualität. Und | Windenergieanlagen | müssen nach Beendigung der Nutzung zurückgebaut werden (§35 A | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| och keine Baulandqualität. Und Windenergieanlagen müssen nach Beendigung der Nutzung zurückgebaut werden (§35 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Frage, ob eine privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB eine zulässige Nutzung ist und Baulandqualität von Grundstücken vermittelt, wurde auch im Gesetzgebungsverfahren des Europarecht | z 2 BauGB). Die Frage, ob eine privilegierte Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | im Außenbereich im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB eine zul | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| er Aufhebungen durch den „Bebauungsplan für das Repowering“ vorgesehen werden. FAZIT: Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die durch Aufhebung oder Änderung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen betroffenen Grundstücke keine Baulandqualität haben und daher nicht im Sinne des § 42 BauGB entschädigungsrechtlich geschützt sind. Anders kann dies nur bei solchen Grundstücken sei | , dass die durch Aufhebung oder Änderung der Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | betroffenen Grundstücke keine Baulandqualität haben und daher | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| „Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, die sich aus der verwirklichten Nutzung ergeben“. Das betreffende Grundstück kann auf Grund des Bestandsschutzes der Windenergieanlagen weiter genutzt werden, eine Bodenwertminderung scheidet insofern aus. Sonderfall eines Bebauungsplans mit Festsetzungen nach § 249 Abs. 2 BauGB: Bebauungspläne, die Festsetzungen zu | etreffende Grundstück kann auf Grund des Bestandsschutzes der | Windenergieanlagen | weiter genutzt werden, eine Bodenwertminderung scheidet insof | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| spläne, die Festsetzungen zu Gunsten der Windenergie enthalten (zumeist: Sondergebiet für die Windenergie), können mit der Festsetzung verbunden werden, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen erst zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden (s. C 4.2). Auch solche „bedingten Festsetzungen“ sind als sozial bindende Regelungen | er Festsetzung verbunden werden, dass die in ihm vorgesehenen | Windenergieanlagen | erst zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n (zumeist: Sondergebiet für die Windenergie), können mit der Festsetzung verbunden werden, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen erst zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden (s. C 4.2). Auch solche „bedingten Festsetzungen“ sind als sozial bindende Regelungen entschädigungslos hinzunehmen. Wird ein Bebauungsplan mit sol | Windenergieanlagen erst zulässig sind, wenn bestimmte andere | Windenergieanlagen | stillgelegt und rückgebaut werden (s. C 4.2). Auch solche „be | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| lche „bedingten Festsetzungen“ sind als sozial bindende Regelungen entschädigungslos hinzunehmen. Wird ein Bebauungsplan mit solchen Festsetzungen für ein Gebiet aufgestellt, in dem Windenergieanlagen nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig waren oder in dem Windenergieanlagen auf Grund eines bisherigen Bebauungsplans, der zum Beispiel ein Sondergebiet für die Winde | mit solchen Festsetzungen für ein Gebiet aufgestellt, in dem | Windenergieanlagen | nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig waren o | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ehmen. Wird ein Bebauungsplan mit solchen Festsetzungen für ein Gebiet aufgestellt, in dem Windenergieanlagen nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig waren oder in dem Windenergieanlagen auf Grund eines bisherigen Bebauungsplans, der zum Beispiel ein Sondergebiet für die Windenergie festgesetzt hat, allgemein zulässig waren, sind Entschädigungsansprüche nicht zu erw | BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig waren oder in dem | Windenergieanlagen | auf Grund eines bisherigen Bebauungsplans, der zum Beispiel e | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| indenergie so geändert werden, dass die im Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Festsetzungen getroffenen Vorbereitungsmaßnahmen wertlos werden. In der Praxis des Repowering von Windenergieanlagen oder der Neuordnung und Ausweitung der Standorte für die Windenergie sind Fallgestaltungen, in denen die nach einem Bebauungsplan bestehenden Baumöglichkeiten für Windenergieanlagen | ngsmaßnahmen wertlos werden. In der Praxis des Repowering von | Windenergieanlagen | oder der Neuordnung und Ausweitung der Standorte für die Wind | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Windenergieanlagen oder der Neuordnung und Ausweitung der Standorte für die Windenergie sind Fallgestaltungen, in denen die nach einem Bebauungsplan bestehenden Baumöglichkeiten für Windenergieanlagen vor seiner Änderung oder Aufhebung noch nicht genutzt worden sind, kaum denkbar. Denn solche in der Vergangenheit aufgestellten Bebauungspläne für die Windenergie sind im Allgemeine | die nach einem Bebauungsplan bestehenden Baumöglichkeiten für | Windenergieanlagen | vor seiner Änderung oder Aufhebung noch nicht genutzt worden | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nung für die Windenergie, die aus Anlass des Repowering oder in anderen Fällen der Neuordnung der Standorte für die Windenergie zu einer Änderung oder Aufhebung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen führt, in der Praxis keine planungsschadensrechtlichen Ansprüche gegen die Gemeinden auslöst. Nur in seltenen, in der Praxis aber kaum anzutreffenden Fallkonstellationen kann es not | energie zu einer Änderung oder Aufhebung der Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | führt, in der Praxis keine planungsschadensrechtlichen Ansprü | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| e Voraussetzungen von Ansprüchen nach den §§ 39, 40 und 42 BauGB zu prüfen. Veranlassung dazu kann allenfalls eine Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen sein, wenn diese bisher Windenergieanlagen vorgesehen haben und ihre Zulässigkeit eingeschränkt wird. 4 Die planungsrechtliche Absicherung des Repowering Möglich ist ein vertraglicher Ausschluss von Ansprüchen nach den §§ 39 | ung und Aufhebung von Bebauungsplänen sein, wenn diese bisher | Windenergieanlagen | vorgesehen haben und ihre Zulässigkeit eingeschränkt wird. 4 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| setzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering II. Einzelne oder sämtliche Anlagen in einem Windpark werden abgebaut und auf der zuvor bereits genutzten Fläche durch neue Windenergieanlagen ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering III. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende La | bgebaut und auf der zuvor bereits genutzten Fläche durch neue | Windenergieanlagen | ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering I | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Situation nach Repowering III. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und durch neue Windenergieanlagen an wenigen Einzelstandorten ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering Diese Hinweise sind auch einschlägig, wenn die Gemeinde veranlasst durch die Raumordnungsplan | andkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und durch neue | Windenergieanlagen | an wenigen Einzelstandorten ersetzt: Situation vor Repowering | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| st durch die Raumordnungsplanung, insbesondere Regionalplanung, aktiv wird und in Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) durch Bauleitplanung die Zulässigkeit von Windenergieanlagen ändert oder aufhebt. Falls in besonders gelagerten Fällen einmal ein Entschädigungsanspruch gegeben sein sollte, ist zu prüfen, ob nach den Landesplanungsgesetzen / Landesraumordnun | (§ 1 Abs. 4 BauGB) durch Bauleitplanung die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | ändert oder aufhebt. Falls in besonders gelagerten Fällen ein | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en dort geregelte spezielle Vorschriften über die Erstattung von Entschädigungsleistungen bestehen. 4.1 Die Ziele und Zwecke des Repowering in der Bauleitplanung Beim Repowering von Windenergieanlagen treten unterschiedliche Fallgestaltungen auf. Nachfolgend werden fünf typische Varianten aufgeführt, die auch miteinander kombiniert auftreten können (vgl. auch A 3.1). Auch unter B | ecke des Repowering in der Bauleitplanung Beim Repowering von | Windenergieanlagen | treten unterschiedliche Fallgestaltungen auf. Nachfolgend wer | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| inander kombiniert auftreten können (vgl. auch A 3.1). Auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Varianten des Repowering lassen sich die Ziele und Zwecke des Repowering von Windenergieanlagen wie folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen: Die Errichtung der neuen leistungsstarken Windenergieanlagen muss auf den vorgesehenen Standorte | epowering lassen sich die Ziele und Zwecke des Repowering von | Windenergieanlagen | wie folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der ne | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| er unterschiedlichen Varianten des Repowering lassen sich die Ziele und Zwecke des Repowering von Windenergieanlagen wie folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen : Die Errichtung der neuen leistungsstarken Windenergieanlagen muss auf den vorgesehenen Standorten planungsrechtlich zulässig sein. Hierfür sind gegebenenfalls die planungsrechtlich | folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der neuen | Windenergieanlagen | : Die Errichtung der neuen leistungsstarken Windenergieanlagen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Ziele und Zwecke des Repowering von Windenergieanlagen wie folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen: Die Errichtung der neuen leistungsstarken Windenergieanlagen muss auf den vorgesehenen Standorten planungsrechtlich zulässig sein. Hierfür sind gegebenenfalls die planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie durch Aufstellung und Änderu | Windenergieanlagen: Die Errichtung der neuen leistungsstarken | Windenergieanlagen | muss auf den vorgesehenen Standorten planungsrechtlich zuläss | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie durch Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen herbeizuführen. Repowering innerhalb eines vorhandenen Windparks: Das Repowering von Windenergieanlagen kann an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen stattfinden. Zum Beispiel werden die Altanlagen im gleichen Windpark durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen ersetzt. Gege | ing innerhalb eines vorhandenen Windparks: Das Repowering von | Windenergieanlagen | kann an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen stattfin | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| epowering von Windenergieanlagen kann an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen stattfinden. Zum Beispiel werden die Altanlagen im gleichen Windpark durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen ersetzt. Gegebenenfalls bedarf es bestimmter Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlagen, zum Beispiel räumliche Ausweitung von Windparks, Aufhebung von Höhenbegrenzungen. Repo | ie Altanlagen im gleichen Windpark durch neue leistungsstarke | Windenergieanlagen | ersetzt. Gegebenenfalls bedarf es bestimmter Erweiterungen de | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ing und Neuordnung der Standorte für die Windenergie: Das Repowering kann auch dazu genutzt werden, die Standorte für die Windenergie neu zu ordnen: Die Standorte der zu ersetzenden Windenergieanlagen werden aufgegeben (Altstandorte), die neuen Windenergieanlagen werden an einem anderen Standort errichtet. Sind hierfür Änderungen und Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlag | e Windenergie neu zu ordnen: Die Standorte der zu ersetzenden | Windenergieanlagen | werden aufgegeben (Altstandorte), die neuen Windenergieanlage | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ering kann auch dazu genutzt werden, die Standorte für die Windenergie neu zu ordnen: Die Standorte der zu ersetzenden Windenergieanlagen werden aufgegeben (Altstandorte), die neuen Windenergieanlagen werden an einem anderen Standort errichtet. Sind hierfür Änderungen und Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlagen erforderlich, wird dies verknüpft mit der planungsrechtliche | indenergieanlagen werden aufgegeben (Altstandorte), die neuen | Windenergieanlagen | werden an einem anderen Standort errichtet. Sind hierfür Ände | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ichen Grundlagen erforderlich, wird dies verknüpft mit der planungsrechtlichen Absicherung des Repowering. Sie hat folgende Ziele: ❚ Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen an den Altstandorten: Es sollen an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) Windenergieanlagen nicht (weiter) planungsrechtlich zulässig sein. ❚ Verbindliches Rep | nde Ziele: ❚ Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | an den Altstandorten: Es sollen an den Standorten der zu erse | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| folgende Ziele: ❚ Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen an den Altstandorten: Es sollen an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) Windenergieanlagen nicht (weiter) planungsrechtlich zulässig sein. ❚ Verbindliches Repowering: Mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen Standorten sollen bestimmte Anlagen | n den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) | Windenergieanlagen | nicht (weiter) planungsrechtlich zulässig sein. ❚ Verbindlich | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) Windenergieanlagen nicht (weiter) planungsrechtlich zulässig sein. ❚ Verbindliches Repowering: Mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen Standorten sollen bestimmte Anlagen an den Altstandorten (Altanlagen) ersetzt, das heißt, stillgelegt und rückgebaut werden. Der Wegfall der planungsrechtl | ig sein. ❚ Verbindliches Repowering: Mit der Errichtung neuer | Windenergieanlagen | an den dafür vorgesehenen Standorten sollen bestimmte Anlagen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nen Standorten sollen bestimmte Anlagen an den Altstandorten (Altanlagen) ersetzt, das heißt, stillgelegt und rückgebaut werden. Der Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen an den Altstandorten nach § 35 BauGB wird auf der Ebene des Flächennutzungsplans, der die Steuerung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bewirkt, in der Regel dadurch erreicht, das | werden. Der Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | an den Altstandorten nach § 35 BauGB wird auf der Ebene des F | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| erbindliche Repowering sind verschiedene Vorgehensweisen möglich: 1 | Festlegung des Repowering im Bauleitplan: Mit der Ausweisung neuer planungsrechtlicher Grundlagen für die neuen Windenergieanlagen wird im Flä- chennutzungsplan oder Bebauungsplan verbindlich festgelegt, dass in den neu ausgewiesenen Flächen die neuen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn IV. Eine Vielzahl | Ausweisung neuer planungsrechtlicher Grundlagen für die neuen | Windenergieanlagen | wird im Flä- chennutzungsplan oder Bebauungsplan verbindlich | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nungsrechtlicher Grundlagen für die neuen Windenergieanlagen wird im Flä- chennutzungsplan oder Bebauungsplan verbindlich festgelegt, dass in den neu ausgewiesenen Flächen die neuen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn IV. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch | h festgelegt, dass in den neu ausgewiesenen Flächen die neuen | Windenergieanlagen | nur zulässig sind, wenn IV. Eine Vielzahl verschiedener Einze | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| zulässig sind, wenn IV. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch neue Windenergieanlagen in einem neu ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering Situation nach Repowering V. Einzelne oder sämtliche Altanlagen in einem Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche | oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch neue | Windenergieanlagen | in einem neu ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering S | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| u ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering Situation nach Repowering V. Einzelne oder sämtliche Altanlagen in einem Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche durch neue Windenergieanlagen ersetzt; zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der ausgewiesenen Fläche, um bestehende Einzelanlagen durch moderne Anlagen zu ersetzen: Situation vor Repowering Situation nach Repower | m Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche durch neue | Windenergieanlagen | ersetzt; zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der ausgewiesene | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| es Vorgehen von Bauleitplanung und Abschluss städtebaulicher Verträge: Mit der Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Bauleitplan wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen abgesichert und diese Planung wird verbunden mit einer vertraglichen Vereinbarung von Stilllegung und Rückbau von bestimmten Altanlagen zwischen Gemeinde und den Betreibern der Alt- | e im Bauleitplan wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | abgesichert und diese Planung wird verbunden mit einer vertra | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| des Bebauungsplans Rechtsgrundlage ist § 249 Abs. 2 Satz 1 BauGB: § 249 Abs. 2 Satz 1 BauGB geht von dem Fall aus, dass in einem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen durch Festsetzungen, vor allem von Sondergebieten für die Windenergie, enthalten sind. In ihm sind leistungsstarke Windenergieanlagen, die den Zwecken des Repowering entsprechen, vo | in einem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für | Windenergieanlagen | durch Festsetzungen, vor allem von Sondergebieten für die Win | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen durch Festsetzungen, vor allem von Sondergebieten für die Windenergie, enthalten sind. In ihm sind leistungsstarke Windenergieanlagen , die den Zwecken des Repowering entsprechen, vorgesehen. Die Zulässigkeit der in dem Bebauungsplan vorgesehenen Neuanlagen nur bei Beseitigung von Altanlagen wird durch eine weitere | die Windenergie, enthalten sind. In ihm sind leistungsstarke | Windenergieanlagen | , die den Zwecken des Repowering entsprechen, vorgesehen. Die | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n nur bei Beseitigung von Altanlagen wird durch eine weitere Festsetzung des Bebauungsplans erreicht: Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Al | ird festgesetzt, dass die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen | Windenergieanlagen | nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Err | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| festgesetzt, dass die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen Windenergieanlagen | , dass nach der Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten | Windenergieanlagen | andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altan | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| uen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen Windenergieanlagen bezeichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit di | etzten Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete | Windenergieanlagen | (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut we | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen Windenergieanlagen bezeichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen zulässig werden. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurück zu bauen | zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen | Windenergieanlagen | bezeichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit die im Be | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en Frist zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen Windenergieanlagen bezeichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen zulässig werden. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurück zu bauenden Windenergieanlagen (Altanlagen): Die Altanlagen können sich befinden ❚ im Gebiet des Bebauungsplans, ❚ auße | usgesetzt wird, damit die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen | Windenergieanlagen | zulässig werden. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurück | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| eichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen zulässig werden. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurück zu bauenden Windenergieanlagen (Altanlagen): Die Altanlagen können sich befinden ❚ im Gebiet des Bebauungsplans, ❚ außerhalb des Gebiets des Bebauungsplans und ❚ außerhalb des Gemeindegebiets, in dem der Bebauung | den. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurück zu bauenden | Windenergieanlagen | (Altanlagen): Die Altanlagen können sich befinden ❚ im Gebiet | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| r von anderen Gemeinden gelegen sein. Dadurch ist ein großräumiges Vorgehen beim Repowering möglich. HINWEIS: Damit besteht eine Parallele zu § 30 Abs. 1 EEG, der das Repowering von Windenergieanlagen erfasst, die sich im betreffenden Landkreis oder im angrenzenden Landkreis befinden. Bezeichnung der Altanlagen: Die zurück zu bauenden Altanlagen sind im Bebauungsplan zu bezeichne | eht eine Parallele zu § 30 Abs. 1 EEG, der das Repowering von | Windenergieanlagen | erfasst, die sich im betreffenden Landkreis oder im angrenzen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nd im Bebauungsplan zu bezeichnen. Aus Gründen der Bestimmtheit müssen sie einzeln aufgeführt werden. Es ist dabei auch möglich, die zurück zu bauenden Altanlagen auf bestimmte neue Windenergieanlagen zu beziehen. Es kann also im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass die Zulässigkeit bestimmter Windenergieanlagen den Rückbau bestimmter Altanlagen voraussetzt. Frist des Rückbaus: | möglich, die zurück zu bauenden Altanlagen auf bestimmte neue | Windenergieanlagen | zu beziehen. Es kann also im Bebauungsplan festgesetzt werden | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| auch möglich, die zurück zu bauenden Altanlagen auf bestimmte neue Windenergieanlagen zu beziehen. Es kann also im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass die Zulässigkeit bestimmter Windenergieanlagen den Rückbau bestimmter Altanlagen voraussetzt. Frist des Rückbaus: Im Bebauungsplan ist die Frist zu bestimmen, innerhalb derer die betreffenden Altanlagen zurückzubauen sind. § 249 | ungsplan festgesetzt werden, dass die Zulässigkeit bestimmter | Windenergieanlagen | den Rückbau bestimmter Altanlagen voraussetzt. Frist des Rück | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| die Frist zu bestimmen, innerhalb derer die betreffenden Altanlagen zurückzubauen sind. § 249 Abs. 2 Satz 1 BauGB stellt ab auf eine angemessene Frist nach der Errichtung der neuen Windenergieanlagen , innerhalb derer die betreffenden Altanlagen zurück zu bauen sind. Dem zu Grunde liegenden Konzept des Repowering entspricht in der Regel ein zeitnaher Rückbau nach Inbetriebnahme d | t ab auf eine angemessene Frist nach der Errichtung der neuen | Windenergieanlagen | , innerhalb derer die betreffenden Altanlagen zurück zu bauen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| d vorausgesetzt, dass die Altanlagen spätestens ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme der betreffenden neuen Anlage(n) vollständig abgebaut werden und vor Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen außer Betrieb genommen wurden. Zur Umsetzung des Repowering: Der Bebauungsplan hat auch mit dieser Festsetzung die Funktion einer „Angebotsplanung". Es ist daher grundsätzlich Angel | vollständig abgebaut werden und vor Inbetriebnahme der neuen | Windenergieanlagen | außer Betrieb genommen wurden. Zur Umsetzung des Repowering: | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hat auch mit dieser Festsetzung die Funktion einer „Angebotsplanung". Es ist daher grundsätzlich Angelegenheit des Vorhabenträgers (Person, die den Antrag auf Genehmigung der neuen Windenergieanlagen stellt), die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen herbeizuführen. Somit ist es letztlich Aufgabe desjenigen, der in dem Gebiet des Bebauungsplans die An | abenträgers (Person, die den Antrag auf Genehmigung der neuen | Windenergieanlagen | stellt), die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der neuen W | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| aher grundsätzlich Angelegenheit des Vorhabenträgers (Person, die den Antrag auf Genehmigung der neuen Windenergieanlagen stellt), die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen herbeizuführen. Somit ist es letztlich Aufgabe desjenigen, der in dem Gebiet des Bebauungsplans die Anträge auf Genehmigung der Windenergieanlage stellt, sicherzustellen, dass entsp | n stellt), die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der neuen | Windenergieanlagen | herbeizuführen. Somit ist es letztlich Aufgabe desjenigen, de | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Situation auch Anlass für das Repowering besteht und die Realisierung des Bebauungsplans nicht auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen Windenergieanlagen wird in Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise der Sicherstellung des fristgemäßen Rückbaus der Altanlagen festgelegt. Zum Inhalt der Festsetzungen (als Beispiel): Die | chlossen ist. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen | Windenergieanlagen | wird in Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise der Sicherstellung des fristgemäßen Rückbaus der Altanlagen festgelegt. Zum Inhalt der Festsetzungen (als Beispiel): Die (neuen) Windenergieanlagen , für die der Bebauungsplan Festsetzungen enthält, sind nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass für jeweils eine oder eine Mehrzahl von Altanlagen innerhalb einer Frist von späte | egt. Zum Inhalt der Festsetzungen (als Beispiel): Die (neuen) | Windenergieanlagen | , für die der Bebauungsplan Festsetzungen enthält, sind nur zu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| , wenn sichergestellt ist, dass für jeweils eine oder eine Mehrzahl von Altanlagen innerhalb einer Frist von spätestens ... (zum Beispiel vier Monaten) nach Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen zurückgebaut ist. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden in der Festsetzung bezeichnet. Grundsätzlich denkbar ist auch eine Festsetzung im Bebauungsplan, nach der neue Windenergie | ... (zum Beispiel vier Monaten) nach Inbetriebnahme der neuen | Windenergieanlagen | zurückgebaut ist. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden in | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rgieanlagen zurückgebaut ist. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden in der Festsetzung bezeichnet. Grundsätzlich denkbar ist auch eine Festsetzung im Bebauungsplan, nach der neue Windenergieanlagen erst zulässig sind und genehmigt werden können, wenn bestimmte (näher bezeichnete) Altanlagen stillgelegt und zurückgebaut sind. Eine solche Festsetzung entspricht zwar nicht dem Mo | bar ist auch eine Festsetzung im Bebauungsplan, nach der neue | Windenergieanlagen | erst zulässig sind und genehmigt werden können, wenn bestimmt | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rstellungen im Flächennutzungsplan, die die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB haben, mit Bestimmungen entsprechend den Sätzen 1 und 2 mit Wirkung für die Zulässigkeit der Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verbunden werden. Es kann also wie beim Bebauungsplan auch beim Flächennutzungsplan der Rückbau von Altanlagen festgelegt werden. Wie bei den Festsetzun | chend den Sätzen 1 und 2 mit Wirkung für die Zulässigkeit der | Windenergieanlagen | nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verbunden werden. Es kann also w | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| den Festsetzungen im Bebauungsplan wird von dem Fall ausgegangen, dass in einem Flächennutzungsplan in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen durch Darstellung entsprechender Vorranggebiete, Sondergebiete usw. für die Windenergie enthalten sind. Diese müssen – wie § 249 Abs. 2 Satz 3 BauGB verlangt – Ausweisungen im Sinne | 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB die planungsrechtlichen Grundlagen für | Windenergieanlagen | durch Darstellung entsprechender Vorranggebiete, Sondergebiet | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| re Bestimmung des Flächennutzungsplans erreicht: Entsprechend dem § 249 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist es möglich, im Flächennutzungsplan zu bestimmen, dass die in ihm vorgesehenen (neuen) Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung dieser Windenergieanlagen andere im Flächennutzungsplan bezeichnete Windenergieanl | tzungsplan zu bestimmen, dass die in ihm vorgesehenen (neuen) | Windenergieanlagen | gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur zulässig sind, wenn sicherg | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| splan zu bestimmen, dass die in ihm vorgesehenen (neuen) Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung dieser Windenergieanlagen andere im Flächennutzungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Diese Regelung ist auch auf sachliche Teilflächennutz | ind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung dieser | Windenergieanlagen | andere im Flächennutzungsplan bezeichnete Windenergieanlagen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| energieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung dieser Windenergieanlagen andere im Flächennutzungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Diese Regelung ist auch auf sachliche Teilflächennutzungspläne im Sinne des § 5 Abs. 2 b BauGB anwendbar (s. C 2.3 | Windenergieanlagen andere im Flächennutzungsplan bezeichnete | Windenergieanlagen | (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut we | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ückbau und die Umsetzung) gelten die Ausführungen wie bei Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechend (C 4.2). Zum Inhalt der Bestimmungen im Flächennutzungsplan (als Beispiel): Die Windenergieanlagen sind in den Gebieten, für die der Flächennutzungsplan die Ausweisungen (Darstellungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) enthält, nur nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig, wenn | t der Bestimmungen im Flächennutzungsplan (als Beispiel): Die | Windenergieanlagen | sind in den Gebieten, für die der Flächennutzungsplan die Aus | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| , wenn sichergestellt ist, dass für jeweils eine oder eine Mehrzahl von Altanlagen innerhalb einer Frist von spätestens ... (zum Beispiel vier Monaten) nach Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen zurückgebaut wird. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden in der Bestimmung bezeichnet. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen Windenergieanlagen wird in Nebenbestimmunge | ... (zum Beispiel vier Monaten) nach Inbetriebnahme der neuen | Windenergieanlagen | zurückgebaut wird. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden i | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen zurückgebaut wird. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden in der Bestimmung bezeichnet. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen Windenergieanlagen wird in Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise der Sicherstellung des fristgemäßen Rückbaus der Altanlagen festgelegt. 4.4 Verbindliches Repowering durch städtebauliche | g bezeichnet. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen | Windenergieanlagen | wird in Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| eine rechtliche Absicherung des Repowering dadurch möglich, dass zusätzlich zum Flächennutzungsplan zwischen Gemeinde und den Beteiligten eine Vereinbarung über die Errichtung neuer Windenergieanlagen und das Ersetzen von Anlagen getroffen wird. Hierfür kommt ein städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) in Betracht. Die entsprechenden Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag haben z | d den Beteiligten eine Vereinbarung über die Errichtung neuer | Windenergieanlagen | und das Ersetzen von Anlagen getroffen wird. Hierfür kommt ei | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| in Betracht. Die entsprechenden Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag haben zum Inhalt, dass innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Standorte für die Windenergie nur Windenergieanlagen errichtet werden, die den Zwecken des Repowering dienen. Das heißt: ❚ die neuen Windenergieanlagen weisen bestimmte Merkmale zur Leistungsstärke und sonstigen technischen Ausstattun | nnutzungsplan dargestellten Standorte für die Windenergie nur | Windenergieanlagen | errichtet werden, die den Zwecken des Repowering dienen. Das | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Standorte für die Windenergie nur Windenergieanlagen errichtet werden, die den Zwecken des Repowering dienen. Das heißt: ❚ die neuen Windenergieanlagen weisen bestimmte Merkmale zur Leistungsstärke und sonstigen technischen Ausstattung auf und ❚ mit ihrer Errichtung sind die Stilllegung und der Rückbau bestimmter Altanlagen verbund | die den Zwecken des Repowering dienen. Das heißt: ❚ die neuen | Windenergieanlagen | weisen bestimmte Merkmale zur Leistungsstärke und sonstigen t | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| in einem städtebaulichen Vertrag wird zwischen der Gemeinde und den in Betracht kommenden anderen Beteiligten abgeschlossen. Dazu gehören stets die Investoren / Betreiber der neuen Windenergieanlagen . Sie müssen über die Grundstücke, auf denen die neuen Windenergie anlagen errichtet werden sollen, zivilrechtlich verfügen. Entweder sie sind Eigentümer der Grundstücke oder sie ver | ssen. Dazu gehören stets die Investoren / Betreiber der neuen | Windenergieanlagen | . Sie müssen über die Grundstücke, auf denen die neuen Windene | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| von anderen, an dieser Vereinbarung nicht beteiligten Personen in Anspruch genommen werden können. Dafür kann es sich empfehlen, die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die neuen Windenergieanlagen errichtet werden sollen, in die Vereinbarung einzubeziehen, wenn sie nicht selbst die neuen Windenergieanlagen errichten und betreiben wollen. Es kann sich empfehlen, auch die Betre | mpfehlen, die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die neuen | Windenergieanlagen | errichtet werden sollen, in die Vereinbarung einzubeziehen, w | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| es sich empfehlen, die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die neuen Windenergieanlagen errichtet werden sollen, in die Vereinbarung einzubeziehen, wenn sie nicht selbst die neuen Windenergieanlagen errichten und betreiben wollen. Es kann sich empfehlen, auch die Betreiber der zu beseitigenden Altanlagen in die Vereinbarung einzubeziehen, die nicht mit den Investoren beziehungs | e Vereinbarung einzubeziehen, wenn sie nicht selbst die neuen | Windenergieanlagen | errichten und betreiben wollen. Es kann sich empfehlen, auch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| llen. Es kann sich empfehlen, auch die Betreiber der zu beseitigenden Altanlagen in die Vereinbarung einzubeziehen, die nicht mit den Investoren beziehungsweise Betreibern der neuen Windenergieanlagen identisch sind. Damit kann zugleich der Vorgang des Repowering beschleunigt werden. Die Einbeziehung dieser Personen bedeutet auch, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages | nicht mit den Investoren beziehungsweise Betreibern der neuen | Windenergieanlagen | identisch sind. Damit kann zugleich der Vorgang des Repowerin | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und der Inkraftsetzung der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans feststeht, welche Altanlagen durch welche neuen Windenergieanlagen von welchen Investoren / Betreibern errichtet und ersetzt werden sollen. Unterstützt werden kann diese Vorgehensweise durch ein frühzeitiges Zusammenwirken der für die Bauleitplanun | nutzungsplans feststeht, welche Altanlagen durch welche neuen | Windenergieanlagen | von welchen Investoren / Betreibern errichtet und ersetzt wer | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ese Vorgehensweise durch ein frühzeitiges Zusammenwirken der für die Bauleitplanung zuständigen Stelle (Gemeinde) mit den am Repowering Beteiligten (Investoren / Betreiber der neuen Windenergieanlagen , Betreiber der zu ersetzenden Altanlagen, Grundstückseigentümer). Förderlich für dieses Zusammenwirken ist das Interesse beider Seiten an einer Neuordnung der Standorte für die Wind | n am Repowering Beteiligten (Investoren / Betreiber der neuen | Windenergieanlagen | , Betreiber der zu ersetzenden Altanlagen, Grundstückseigentüm | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| eser am Repowering Beteiligten haben die Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag zum Inhalt: ❚ Bezeichnung der zu beseitigenden Altanlagen; ❚ Bezeichnung der zu errichtenden neuen Windenergieanlagen ; ❚ Verpflichtungen zur Beseitigung der Altanlagen im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Windenergieanlagen; ❚ Bestimmung des Zeitraums, innerhalb dessen das Repowering gesche | itigenden Altanlagen; ❚ Bezeichnung der zu errichtenden neuen | Windenergieanlagen | ; ❚ Verpflichtungen zur Beseitigung der Altanlagen im Zusammen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| u beseitigenden Altanlagen; ❚ Bezeichnung der zu errichtenden neuen Windenergieanlagen; ❚ Verpflichtungen zur Beseitigung der Altanlagen im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Windenergieanlagen ; ❚ Bestimmung des Zeitraums, innerhalb dessen das Repowering geschehen soll. Rechtsfolgen dieser Vorgehensweisen sind: Die Kombination von Flächennutzungsplanung und städtebaulichem | g der Altanlagen im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen | Windenergieanlagen | ; ❚ Bestimmung des Zeitraums, innerhalb dessen das Repowering | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n von Flächennutzungsplanung und städtebaulichem Vertrag hat unmittelbare Rechtsfolgen in zweifacher Hinsicht: Innerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standorte sind neue Windenergieanlagen privilegiert zulässig (Anwendung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Aufgrund der Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag besteht die Verpflichtung, neue leistungsstarke Windenergieanla | der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standorte sind neue | Windenergieanlagen | privilegiert zulässig (Anwendung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| denergieanlagen privilegiert zulässig (Anwendung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Aufgrund der Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag besteht die Verpflichtung, neue leistungsstarke Windenergieanlagen nur zu errichten, wenn damit die Stilllegung und der Rückbau von bestimmten Altanlagen verbunden sind. Weitere Rechtsfolgen ergeben sich aus der Steuerungswirkung der Darstellungen | ichen Vertrag besteht die Verpflichtung, neue leistungsstarke | Windenergieanlagen | nur zu errichten, wenn damit die Stilllegung und der Rückbau | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| folgen ergeben sich aus der Steuerungswirkung der Darstellungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, das heißt, außerhalb der im Flä- chennutzungsplan dargestellten Standorte sind Windenergieanlagen nicht privilegiert zulässig; s. dazu C 2.1. 4.5 Sicherung des Repowering aus Anlass einer Regionalplanung Die Sicherstellung des Repowering kann sich auch aus Anlass einer Regionalp | alb der im Flä- chennutzungsplan dargestellten Standorte sind | Windenergieanlagen | nicht privilegiert zulässig; s. dazu C 2.1. 4.5 Sicherung des | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| und diese für das Repowering genutzt werden sollen. Auch dabei kann es darauf ankommen, sicherzustellen, dass mit der Ausweisung dieser Flächen im Regionalplan auf diesen Flä- chen Windenergieanlagen nur zulässig sein sollen, wenn sichergestellt ist, dass bestimmte Altanlagen zurückgebaut werden. Neben der Möglichkeit des Abschlusses raumordnerischer Verträge (s. C 5.2) können a | usweisung dieser Flächen im Regionalplan auf diesen Flä- chen | Windenergieanlagen | nur zulässig sein sollen, wenn sichergestellt ist, dass besti | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ndesweiten Raumordnungspläne und -programme und die Regionalpläne enthalten Festlegungen zur Windenergie mit Bedeutung für die Bauleitplanung der Gemeinden und für die Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Dies hat gleichermaßen Bedeutung für die Ziele des Repowering von Windenergieanlagen wie für den von Gemeinden angestrebten Ausbau der Windenergie und die (Neu-) Or | ür die Bauleitplanung der Gemeinden und für die Steuerung von | Windenergieanlagen | im Außenbereich. Dies hat gleichermaßen Bedeutung für die Zie | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ie mit Bedeutung für die Bauleitplanung der Gemeinden und für die Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Dies hat gleichermaßen Bedeutung für die Ziele des Repowering von Windenergieanlagen wie für den von Gemeinden angestrebten Ausbau der Windenergie und die (Neu-) Ordnung der Standorte der Windenergieanlagen. Im Folgenden sollen daher im Rahmen dieser Handlungsempfeh | hat gleichermaßen Bedeutung für die Ziele des Repowering von | Windenergieanlagen | wie für den von Gemeinden angestrebten Ausbau der Windenergie | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| at gleichermaßen Bedeutung für die Ziele des Repowering von Windenergieanlagen wie für den von Gemeinden angestrebten Ausbau der Windenergie und die (Neu-) Ordnung der Standorte der Windenergieanlagen . Im Folgenden sollen daher im Rahmen dieser Handlungsempfehlungen einige allgemeine Hinweise zur Flankierung durch die Raumordnung gegeben werden, soweit sie für die Bauleitplanung | sbau der Windenergie und die (Neu-) Ordnung der Standorte der | Windenergieanlagen | . Im Folgenden sollen daher im Rahmen dieser Handlungsempfehlu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Bedeutung sind. 5.1 Zur Bedeutung der Raumordnung für das Bauplanungsrecht Die Festlegungen in den Raumordnungsplänen und -programmen können sich auf die sogenannten raumbedeutsamen Windenergieanlagen erstrecken. Die Raum - bedeutsamkeit kann sich aus der Größe einer einzelnen Anlage und ihrer Lage und aus mehreren Anlagen an einem Standort ergeben. Die raumordnerischen Festlegun | d -programmen können sich auf die sogenannten raumbedeutsamen | Windenergieanlagen | erstrecken. Die Raum - bedeutsamkeit kann sich aus der Größe | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nn; ❚ Ziele der Raumordnung zur Windenergie; sie enthalten verbindliche Vorgaben, auch für planerische Entscheidungen. Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von raumbedeutsamen Windenergieanlagen und für die Bauleitplanung der Gemeinden haben Ziele der Raumordnung – je nach ihrer Ausgestaltung – in verschiedener Weise Bedeutung: Sie können eine bindende Vorgabe für die Baule | ür die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von raumbedeutsamen | Windenergieanlagen | und für die Bauleitplanung der Gemeinden haben Ziele der Raum | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| tisierungen innerhalb der raumordnerisch festgelegten Flächen / Gebiete oder zusätzliche Flächen nur nach den Maßgaben der Ziele der Raumordnung. Sie können ein der Zulässigkeit von Windenergieanlagen und anderen Vorhaben im Außenbereich entgegenstehender Belang sein (§ 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB): zum Beispiel als Sicherung von Standorten für die Windenergie gegenüber anderen Nutzun | er Ziele der Raumordnung. Sie können ein der Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | und anderen Vorhaben im Außenbereich entgegenstehender Belang | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| spiel als Sicherung von Standorten für die Windenergie gegenüber anderen Nutzungen oder auch als Vorranggebiete für andere Zwecke wie Erholung und Landschaft, die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Sie können die Steuerung der Standorte für die Windenergie im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beinhalten: Die Steuerung durch Raumordnungsplanung | re Zwecke wie Erholung und Landschaft, die der Errichtung von | Windenergieanlagen | entgegenstehen. Sie können die Steuerung der Standorte für di | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| in den Blick nehmen und insofern aus überörtlicher Sicht weitergehende Standort-Potenziale und damit auch Möglichkeiten für das Repowering erschließen können. Für das Repowering von Windenergieanlagen kann es – wie auch im Allgemeinen (s. C 4.1) – aus der Sicht der Gemeinden auf die Absicherung des Repowering ankommen. In solchen Fällen müssen, wenn auf der Ebene der Regionalplan | für das Repowering erschließen können. Für das Repowering von | Windenergieanlagen | kann es – wie auch im Allgemeinen (s. C 4.1) – aus der Sicht | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Regionalplanung die Voraussetzungen für das Repowering geschaffen werden sollen, die beiden Erfordernisse zur Absicherung des Repowering beachtet werden: ❚ mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen Standorten müssen bestimmte Altanlagen ersetzt, das heißt, stillgelegt und rückgebaut werden, und ❚ sofern für die Standorte der zu ersetzenden Altanlagen | ng des Repowering beachtet werden: ❚ mit der Errichtung neuer | Windenergieanlagen | an den dafür vorgesehenen Standorten müssen bestimmte Altanla | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| müssen bestimmte Altanlagen ersetzt, das heißt, stillgelegt und rückgebaut werden, und ❚ sofern für die Standorte der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) nicht auch in Zukunft Windenergieanlagen vorgesehen werden, dürfen an diesen Altstandorten nicht wieder Windenergieanlagen planungsrechtlich zulässig sein. Zur Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnun | u ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) nicht auch in Zukunft | Windenergieanlagen | vorgesehen werden, dürfen an diesen Altstandorten nicht wiede | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| , und ❚ sofern für die Standorte der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) nicht auch in Zukunft Windenergieanlagen vorgesehen werden, dürfen an diesen Altstandorten nicht wieder Windenergieanlagen planungsrechtlich zulässig sein. Zur Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung: Raumordnungsplanung und Bauleitplanung sind auf Übereinstimmung angelegt (§ 1 A | orgesehen werden, dürfen an diesen Altstandorten nicht wieder | Windenergieanlagen | planungsrechtlich zulässig sein. Zur Anpassungspflicht der Ba | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Spielräume können die Gemeinden auch bei den Standortfestlegungen zur Windenergie nutzen. Beispielsweise kann der Bauleitplanung überlassen bleiben, die konkreten Standorte für die Windenergieanlagen innerhalb einer für die Windenergie vorgesehenen Fläche zu bestimmen. Die Auswirkungen auf den Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB: Hier kann sich die Frage stellen, wie sich | itplanung überlassen bleiben, die konkreten Standorte für die | Windenergieanlagen | innerhalb einer für die Windenergie vorgesehenen Fläche zu be | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ür, dass die Ausweisungen in den Raumordnungsplänen Vorrang haben. Dies hätte zum Beispiel die Folge, dass in den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standorten für die Windenergie Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert zulässig sind, wenn der Regionalplan hierfür keine Ausweisungen enthält. Dem könnte aber auch entgegenzuhalten sein, dass das BVerwG im Urteil vom 17. Dezemb | chennutzungsplan ausgewiesenen Standorten für die Windenergie | Windenergieanlagen | nicht mehr privilegiert zulässig sind, wenn der Regionalplan | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ungsplanung kann wesentliche planungsrechtliche Grundlagen für das Repowering enthalten (s. C 4.1): ❚ Festlegung der für das Repowering benötigten zusätzlichen Flächen für die neuen Windenergieanlagen , ❚ Festlegungen zur Absicherung des Repowering. Die im Regionalplan neu ausgewiesenen Flächen können für die Errichtung von Windenergieanlagen, aber auch zum Repowering genutzt werd | das Repowering benötigten zusätzlichen Flächen für die neuen | Windenergieanlagen | , ❚ Festlegungen zur Absicherung des Repowering. Die im Region | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ten zusätzlichen Flächen für die neuen Windenergieanlagen, ❚ Festlegungen zur Absicherung des Repowering. Die im Regionalplan neu ausgewiesenen Flächen können für die Errichtung von Windenergieanlagen , aber auch zum Repowering genutzt werden. Wesentlich ist das planerische Konzept. So kann die Nutzung der zusätzlichen Flächen für das Repowering in Betracht kommen, um damit eine N | lplan neu ausgewiesenen Flächen können für die Errichtung von | Windenergieanlagen | , aber auch zum Repowering genutzt werden. Wesentlich ist das | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ächen für das Repowering genutzt werden, kommt es regelmäßig auf die Absicherung des Repowering (s. C 4.1) an: An den Standorten der zurück zu bauenden Altanlagen werden keine neuen Windenergieanlagen errichtet. Dies wird durch die steuernde Wirkung der Ausweisungen im Regionalplan im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erricht. An den neuen Standorten sind neue Windenergieanlagen | andorten der zurück zu bauenden Altanlagen werden keine neuen | Windenergieanlagen | errichtet. Dies wird durch die steuernde Wirkung der Ausweisu | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Windenergieanlagen errichtet. Dies wird durch die steuernde Wirkung der Ausweisungen im Regionalplan im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erricht. An den neuen Standorten sind neue Windenergieanlagen nur zulässig, wenn die zu bezeichnende Altanlagen zurückgebaut werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Repowering verbindlich zu machen: ❚ Auf der Ebene der Regionalpla | bs. 3 Satz 3 BauGB erricht. An den neuen Standorten sind neue | Windenergieanlagen | nur zulässig, wenn die zu bezeichnende Altanlagen zurückgebau | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n in dem Regionalplan. S. dazu oben C 5.2. Die räumliche Erweiterung eines vorhandenen Windparks kann gegebenenfalls zusätzlich verbunden sein mit einer Neuordnung der Anordnung der Windenergieanlagen in dem Windpark. Hierfür kommen entsprechende Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen in Betracht. FALL 3: Der Regionalplan sieht vor, dass sämtliche oder bestimmte zus | ätzlich verbunden sein mit einer Neuordnung der Anordnung der | Windenergieanlagen | in dem Windpark. Hierfür kommen entsprechende Darstellungen u | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Repowering zu nutzen sind. Zur Sicherung des Repowering (die neuen Standorte dürfen nur bei gleichzeitiger Ersetzung / Stilllegung und Rückbau von Altanlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen genutzt werden) wird empfohlen, dass die Absicherung des Repowering in diesen Fällen erfolgt ❚ auf der Ebene der Regionalplanung durch Vereinbarungen mit den Beteiligten im Rahmen v | Stilllegung und Rückbau von Altanlagen für die Errichtung von | Windenergieanlagen | genutzt werden) wird empfohlen, dass die Absicherung des Repo | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| / dargestellten Standorte (Windparks) keine Flächenausweisungen mehr vor. Dieser Fall wirft Fragen auf zur 1 | Anpassung der Bauleitpläne und 2 | Behandlung vorhandener Bestände an Windenergieanlagen . Zu (1): Hier besteht ein Anpassungsbedarf für die Flächennutzungspläne und gegebenenfalls, soweit vorhanden, Bebauungspläne; s. dazu Ausführungen C 5.2. Zu (2): In der Praxis sind | g der Bauleitpläne und 2 | Behandlung vorhandener Bestände an | Windenergieanlagen | . Zu (1): Hier besteht ein Anpassungsbedarf für die Flächennut | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| In der Praxis sind Fälle anzutreffen, in denen der neue Regionalplan mit seinem neuen Plankonzept und unter Hinweis auf entsprechende raumordnerische Gründe für bestimmte vorhandene Windenergieanlagen keine planungsrechtliche Absicherung durch Ausweisung von Standorten für die Windenergie vorsehen will. Dabei kann es sich um Standorte handeln, für die bisher im Regionalplan und / | entsprechende raumordnerische Gründe für bestimmte vorhandene | Windenergieanlagen | keine planungsrechtliche Absicherung durch Ausweisung von Sta | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ie entsprechen nicht dem Plankonzept für die Neufestlegung der Standorte für die Windenergie. Eine solche Regionalplanung hätte allerdings regelmäßig die Folge, dass die betroffenen Windenergieanlagen lediglich Bestandsschutz haben und an ihren Standorten die Neuerrichtung einer Windenergieanlage planungsrechtlich nicht zulässig ist (Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Für | g hätte allerdings regelmäßig die Folge, dass die betroffenen | Windenergieanlagen | lediglich Bestandsschutz haben und an ihren Standorten die Ne | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| anungsraum und zu dem nach dem Plankonzept vorgesehenen Ausweisungen im Umfang begrenzt sein, so dass das neue Plankonzept nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Repowering von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen (Altanlagen), für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen. | pt nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Repowering von | Windenergieanlagen | als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen (Altanl | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n Ausweisungen im Umfang begrenzt sein, so dass das neue Plankonzept nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Repowering von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen (Altanlagen), für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen. Diese „Altstandorte“ werden aufgegeben. Die Altanlage | ing von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an | Windenergieanlagen | (Altanlagen), für die nach dem neuen Plankonzept keine Auswei | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen. Diese „Altstandorte“ werden aufgegeben. Die Altanlagen werden ersetzt durch neue Windenergieanlagen an den im Regionalplan vorgesehenen neuen Standorten. Dieses Repowering wird verbindlich gemacht: ❚ durch raumordnerischen Vertrag oder ❚ durch parallele Bauleitplanung der betreffe | “ werden aufgegeben. Die Altanlagen werden ersetzt durch neue | Windenergieanlagen | an den im Regionalplan vorgesehenen neuen Standorten. Dieses | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n Bedeutung haben, als ihre Nichtbehandlung unter Umständen dazu führen kann, dass die steuernde Wirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Fall der Ersetzung der Altanlagen durch neue Windenergieanlagen nicht greift. Auch hier stellt sich für die Regionalplanung die gleiche Frage wie im Fall 5, wie vorhandene Bestände an Windenergieanlagen behandelt werden können. Die Ausführungen | Satz 3 BauGB im Fall der Ersetzung der Altanlagen durch neue | Windenergieanlagen | nicht greift. Auch hier stellt sich für die Regionalplanung d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ll der Ersetzung der Altanlagen durch neue Windenergieanlagen nicht greift. Auch hier stellt sich für die Regionalplanung die gleiche Frage wie im Fall 5, wie vorhandene Bestände an Windenergieanlagen behandelt werden können. Die Ausführungen zu Frage 5 (2) können auch hier herangezogen werden. Zusätzlich kann – wie die Praxis in einigen Fällen zeigt – in Betracht kommen, dass di | g die gleiche Frage wie im Fall 5, wie vorhandene Bestände an | Windenergieanlagen | behandelt werden können. Die Ausführungen zu Frage 5 (2) könn | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| s Repowering von Altanlagen, für die der Regionalplan keine Standorte ausweist, zusätzliche Ausweisungen vornehmen kann. FALL 5: Der Regionalplan sieht für Standorte mit vorhandenen Windenergieanlagen (Altanlagen), die im Regionalplan und in den Flächennutzungsplänen bisher nicht abgesichert waren, auch keine Flächenausweisungen vor. Anhang 1 Beispiele aus der kommunalen Praxis N | FALL 5: Der Regionalplan sieht für Standorte mit vorhandenen | Windenergieanlagen | (Altanlagen), die im Regionalplan und in den Flächennutzungsp | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| s Dithmarschen) 1 | Situation vor dem Repowering Auf dem 17 Kilometer langen Gemeindegebiet der 900-Seelen-Gemeinde Kronprinzenkoog standen vor dem ersten Repowering-Projekt 2010 29 Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl der Windenergieanlagen in der Gemeinde betrug damals 69. Im Planungsraum Kronprinzenkoog waren Windenergieanlagen der Bau | prinzenkoog standen vor dem ersten Repowering-Projekt 2010 29 | Windenergieanlagen | außerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl d | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| degebiet der 900-Seelen-Gemeinde Kronprinzenkoog standen vor dem ersten Repowering-Projekt 2010 29 Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl der Windenergieanlagen in der Gemeinde betrug damals 69. Im Planungsraum Kronprinzenkoog waren Windenergieanlagen der Bautypen Nordtank 150 / 31 (2 WEA), Nordtank 300 / 31 (1 WEA), Nordtank 500 / 41 (8 WE | ßerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl der | Windenergieanlagen | in der Gemeinde betrug damals 69. Im Planungsraum Kronprinzen | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 2010 29 Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl der Windenergieanlagen in der Gemeinde betrug damals 69. Im Planungsraum Kronprinzenkoog waren Windenergieanlagen der Bautypen Nordtank 150 / 31 (2 WEA), Nordtank 300 / 31 (1 WEA), Nordtank 500 / 41 (8 WEA), Nordtank 1500 (1 WEA), Micon M530 (4 WEA), Micon M570 (1 WEA), Micon M660 (1 WEA), Mico | einde betrug damals 69. Im Planungsraum Kronprinzenkoog waren | Windenergieanlagen | der Bautypen Nordtank 150 / 31 (2 WEA), Nordtank 300 / 31 (1 | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rtner und gleichzeitig Vorhabenträger der Gemeinde in diesem Verfahren war die Repowering Kronprinzenkoog GbR. In der Repowering Kronprinzenkoog GbR hatten sich die Betreiber von 29 Windenergieanlagen zusammengeschlossen. Sie bildeten eine Planungsgemeinschaft mit dem Ziel, den alten, verstreuten Anlagenbestand (29 Anlagen) durch 14 neue leistungsstärkere Windenergieanlagen in st | powering Kronprinzenkoog GbR hatten sich die Betreiber von 29 | Windenergieanlagen | zusammengeschlossen. Sie bildeten eine Planungsgemeinschaft m | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| on 29 Windenergieanlagen zusammengeschlossen. Sie bildeten eine Planungsgemeinschaft mit dem Ziel, den alten, verstreuten Anlagenbestand (29 Anlagen) durch 14 neue leistungsstärkere Windenergieanlagen in stärkerer räumlicher Konzentration zu ersetzen. Die Standorte der Alt- wie auch der geplanten Neuanlagen befanden sich zum Zeitpunkt der Planung außerhalb von regionalplanerisch | n Anlagenbestand (29 Anlagen) durch 14 neue leistungsstärkere | Windenergieanlagen | in stärkerer räumlicher Konzentration zu ersetzen. Die Stando | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| der geplanten Neuanlagen befanden sich zum Zeitpunkt der Planung außerhalb von regionalplanerisch festgesetzten Windeignungsgebieten. Ordnungsrechtlich erfolgte die Genehmigung der Windenergieanlagen durch ein Verfahren nach § 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen wurden durch die Gemeinde Kronprinzenkoog mit der 7. Änderu | nungsgebieten. Ordnungsrechtlich erfolgte die Genehmigung der | Windenergieanlagen | durch ein Verfahren nach § 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (B | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| l, dass sich die Nichtigkeit des Bebauungsplans im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens herausstellen sollte. Das Repowering der Repowering Kronprinzenkoog GbR bezieht sich auf 29 Windenergieanlagen . Anfänglich waren sich die Gemeindevertreter uneinig, welche maximalen Bauhöhen die neuen Anlagen haben sollten. Eine vor allem von der örtlichen Bürgerinitiative angestrebte Lösung | wering der Repowering Kronprinzenkoog GbR bezieht sich auf 29 | Windenergieanlagen | . Anfänglich waren sich die Gemeindevertreter uneinig, welche | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| n unter 100 Meter wurde aus wirtschaftlichen Erwägungen schließlich verworfen. Ein gemeindlicher Beschluss zur Höhenbegrenzung lag zu keiner Zeit vor. Somit bestand die Möglichkeit, Windenergieanlagen auch höher als 100 Meter innerhalb der Gemeindegrenzen aufzustellen. Im Zuge der Teilfortschreibung der Regionalplanung des Landes Schleswig-Holstein sind weitere Gebiete für den Ba | enzung lag zu keiner Zeit vor. Somit bestand die Möglichkeit, | Windenergieanlagen | auch höher als 100 Meter innerhalb der Gemeindegrenzen aufzus | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Meter innerhalb der Gemeindegrenzen aufzustellen. Im Zuge der Teilfortschreibung der Regionalplanung des Landes Schleswig-Holstein sind weitere Gebiete für den Bau von vier weiteren Windenergieanlagen beantragt worden. Zivilrechtliche Sicherung Im Jahre 2009 wurde der Bürgerwindpark Kronprinzenkoog GmbH & Co. II Betriebs KG gegründet für die notwendige Finanzierung des Eigenkapit | g-Holstein sind weitere Gebiete für den Bau von vier weiteren | Windenergieanlagen | beantragt worden. Zivilrechtliche Sicherung Im Jahre 2009 wur | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nderniskennzeichnung Im städtebaulichen Vertrag wurde die Vorhabenträgerin verpflichtet, im Falle veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen bezüglich der Hinderniskennzeichnung, die Windenergieanlagen dementsprechend nachzurüsten. 3 | Situation nach durchgeführtem Repowering Anzahl Neuanlagen 14 Gesamtleistung der Neuanlagen 28 MW Leistung pro WEA 2 MW Gesamthöhe (unterschiedlich | r Rahmenbedingungen bezüglich der Hinderniskennzeichnung, die | Windenergieanlagen | dementsprechend nachzurüsten. 3 | Situation nach durchgeführt | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| pro WEA 2 MW Gesamthöhe (unterschiedlich) 100 - 120 m Lichtimmissionen sichtweitenregulierte Befeuerung, Feuer W rot bei 6 Neuanlagen Die von dem Vorhaben betroffenen 29 bestehenden Windenergieanlagen wurden im Zuge eines Repowering durch 14 wesentlich leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Dabei stieg die Anschlussleistung von bisher insgesamt 12,35 MW auf 28 MW. Die Altanlagen wurd | 6 Neuanlagen Die von dem Vorhaben betroffenen 29 bestehenden | Windenergieanlagen | wurden im Zuge eines Repowering durch 14 wesentlich leistungs | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| t und eine finanzielle Beteiligung an zwei Bürgerwindenergieanlagen ermöglicht. Ansprechpartner: Bürgermeister der Gemeinde Kronprinzenkoog www.kronprinzenkoog.de 1.2 Repowering der Windenergieanlagen Piesberg (Stadt Osnabrück) 1 | Situation vor dem Repowering Der Piesberg ist mit 189 Metern Höhe die höchste Erhebung in der Stadt Osnabrück. Im Zeitraum von 1990 bis 2001 wurden hi | nde Kronprinzenkoog www.kronprinzenkoog.de 1.2 Repowering der | Windenergieanlagen | Piesberg (Stadt Osnabrück) 1 | Situation vor dem Repowering D | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| e Abbau mit täglichen Sprengungen wird sich noch bis ca. 2025 in unmittelbarer Nähe der Anlagen vollziehen (ca. 30 Meter Abstand zu den Fundamenten) > Erschütterungsgutachten! ❚ Die Windenergieanlagen befinden sich unmittelbar an der Abbruchkante des etwa 80 Meter tiefen Steinbruchs > Turbulenzgutachten! und auf geschüttetem Abraum, was eine Reihe komplexer > Statikgutachten! für | Abstand zu den Fundamenten) > Erschütterungsgutachten! ❚ Die | Windenergieanlagen | befinden sich unmittelbar an der Abbruchkante des etwa 80 Met | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| 80 Meter tiefen Steinbruchs > Turbulenzgutachten! und auf geschüttetem Abraum, was eine Reihe komplexer > Statikgutachten! für die Fundamentgründungen nach sich zog. ❚ Zwischen den Windenergieanlagen und in unmittelbarer Nähe der Anlagen befinden sich FFH-geschützte Fledermausstollen, die von insgesamt zwölf verschiedenen Fledermausarten genutzt werden > FFH Verträglichkeitsprüf | en! für die Fundamentgründungen nach sich zog. ❚ Zwischen den | Windenergieanlagen | und in unmittelbarer Nähe der Anlagen befinden sich FFH-gesch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ie Aufstellung eines Bebauungsplans. Anlässlich des Repowering änderte sie diesen (Festsetzung neuer Standorte, Anpassung der Höhenbegrenzung zur Ermöglichung der Errichtung höherer Windenergieanlagen ). ❚ Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der alten Windenergieanlagen Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen Windenergieanlagen auf diese besonders g | g der Höhenbegrenzung zur Ermöglichung der Errichtung höherer | Windenergieanlagen | ). ❚ Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der al | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| estsetzung neuer Standorte, Anpassung der Höhenbegrenzung zur Ermöglichung der Errichtung höherer Windenergieanlagen). ❚ Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der alten Windenergieanlagen Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen Windenergieanlagen auf diese besonders geschützte Art im Rahmen der > avifaunistischen Untersuchungen näher betrachtet und b | Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der alten | Windenergieanlagen | Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen Wind | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| er Errichtung höherer Windenergieanlagen). ❚ Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der alten Windenergieanlagen Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen Windenergieanlagen auf diese besonders geschützte Art im Rahmen der > avifaunistischen Untersuchungen näher betrachtet und bewertet. Neben den genannten, für diesen Standort spezifischen Untersuchunge | agen Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen | Windenergieanlagen | auf diese besonders geschützte Art im Rahmen der > avifaunist | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| Karl-Heinz Meyer Stadtwerke Osnabrück AG – Leiter Energiedienstleistungen E-Mail: karl-heinz.meyer@stw-os.de Tel. 0541 2002 1710 www.stadtwerke-osnabrück.de 1.3. Neuaufstellung von Windenergieanlagen in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 1 | Ausgangssituation Im Jahr 2002 wurde durch die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming eine etwa 300 Hektar große Windeignun | 2002 1710 www.stadtwerke-osnabrück.de 1.3. Neuaufstellung von | Windenergieanlagen | in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 1 | Ausgangssitua | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| urde beispielsweise darauf geachtet, dass Aufträge auch an Betriebe beziehungsweise dienstwillige Bürger vor Ort vergeben Abbildung 21: Der Windpark Schlalach nach Errichtung von 16 Windenergieanlagen des Typs E-82 (türkis). Die grau dargestellten Standorte werden voraussichtlich 2014 realisiert. Alle Flurstücke innerhalb der roten Linie profitieren vom Windpark (schematische Dar | n Abbildung 21: Der Windpark Schlalach nach Errichtung von 16 | Windenergieanlagen | des Typs E-82 (türkis). Die grau dargestellten Standorte werd | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| ie der Gewerbesteuer. ❚ Es wurde ein einheitlicher Nutzungsvertrag zur Wahrung der Interessen aller Grundstückseigentümer ausgearbeitet. Im Nutzungsvertrag ist auch der Rückbau der Windenergieanlagen geregelt. Der Betreiber verpflichtet sich eine Rückbaubürgschaft in ausreichender Höhe bei einer Bank zu hinterlegen. Die Höhe der Bürgschaft soll durch ein unabhängiges Gutachten e | r ausgearbeitet. Im Nutzungsvertrag ist auch der Rückbau der | Windenergieanlagen | geregelt. Der Betreiber verpflichtet sich eine Rückbaubürgsch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| esehen. Sobald der gesamte Windpark steht, soll geprüft werden, ob die Bürger einen Teil der Anlagen selbst betreiben möchten. Der Betreiber wäre bereit, bis zu zwei der genehmigten Windenergieanlagen an die Bürger zu verkaufen. Die Anlagen würden dann von einer noch zu gründenden und vom Betreiber unabhängigen Bürgerwindgesellschaft betrieben werden. Hierzu sind jedoch umfassend | chten. Der Betreiber wäre bereit, bis zu zwei der genehmigten | Windenergieanlagen | an die Bürger zu verkaufen. Die Anlagen würden dann von einer | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| mentation nähere Ausführungen erfolgen. Unter der Gesetzesbezeichnung befindet sich jeweils eine kurze Angabe zum Regelungsinhalt, zudem sind die für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen besonders relevanten Vorschriften genannt. HINWEIS: Diese Aufstellung ist nicht als abschließend zu verstehen. Auf den Portalen www.gesetze-im-internet.de sowie www.verwaltungsvorsc | ngsinhalt, zudem sind die für die Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | besonders relevanten Vorschriften genannt. HINWEIS: Diese Auf | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| etze und Verwaltungsvorschriften des Bundes abgerufen werden. 2.1 Bundesrecht Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) Insbesondere Teil 3 „ Windenergieanlagen “ Baugesetzbuch (BauGB) Grundlage des Bauplanungsrechtes, besonders relevant: ❚ Allgemeine Vorschriften zum Bauleitplanverfahren (§§ 1 ff.), ❚ Flächennutzungspläne (§§ 5 ff.), Teilfl | eichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) Insbesondere Teil 3 „ | Windenergieanlagen | “ Baugesetzbuch (BauGB) Grundlage des Bauplanungsrechtes, beso | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hriften (§§ 16 ff.) ❚ Vergütung für Windenergie (§§ 29), Windenergie Repowering (§ 30) ❚ Direktvermarktung (§§ 33a ff.) Gewerbesteuergesetz (GewStG) Besonderer Zerlegungsmaßstab bei Windenergieanlagen (§ 29 Abs. 2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ❚ Zustimmungserfordernis der Luftfahrtbehörden bei der Genehmigung von Bauwerken in Bauschutzbereichen von Flughäfen (§ 12 Abs. 3, 4) und v | Gewerbesteuergesetz (GewStG) Besonderer Zerlegungsmaßstab bei | Windenergieanlagen | (§ 29 Abs. 2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ❚ Zustimmungserford | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| andesweiten Raumordnungsplänen beziehungsweise Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen, Festlegungen und Gebietskategorien, Zielabweichungsverfahren, Anpassungspflichten. 46 Bei Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern ist ein Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. 47 Erlassen als sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift auf Grundlage des | gorien, Zielabweichungsverfahren, Anpassungspflichten. 46 Bei | Windenergieanlagen | ab einer Gesamthöhe von 50 Metern ist ein Immissionsschutzrec | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| dliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz“ (Stand: Juni 2009) „Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen “ Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Stand: Januar 2012) Hessen „Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landes - entwic | sweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von | Windenergieanlagen | “ Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbrauch | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| gen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landes - entwicklung und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Abständen von raumbedeutsamen Windenergieanlagen zu schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen“ (Stand: 2010) MecklenburgVorpommern „Anlage 3 zur Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwic | schaft und Verbraucherschutz zu Abständen von raumbedeutsamen | Windenergieanlagen | zu schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen“ (Stand: 2010) Mec | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| r Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern – Hinweise zur Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen “ Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (Stand: Mai 2012) Niedersachsen „Empfehlungen für die Festlegung vor Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergien | Vorpommern – Hinweise zur Festlegung von Eignungsgebieten für | Windenergieanlagen | “ Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| edersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (Stand: Juli 2004) NordrheinWestfalen „Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (A | ordrheinWestfalen „Erlass für die Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-E | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hein-Westfalen (Az. X A 1 - und der Staatskanzlei (Az. III B 4 – 30.55.03.01) – jeweils des Landes Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz „Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen “ Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Min | heinland-Pfalz „Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | “ Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| plänen etc. 3 Überblick über die Genehmigungsverfahren Standortbezogene Vorprüfung bzw. einzelfallbezogene Vorprüfung auf Erfordernis einer UVP (Screening) Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen WEA > 50 m Gesamthöhe Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde 1 - 2 WEA außerhalb eines Windparks 3 - 19 WEA 20 und mehr WEA formale UVP UVP nein UVP ja Vereinfachtes Verfahr | f Erfordernis einer UVP (Screening) Genehmigungsverfahren von | Windenergieanlagen | WEA > 50 m Gesamthöhe Immissionsschutzrechtliche Genehmigungs | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hörde und anderer Träger öffentlicher Belange Prüfung und Bau-Genehmigung nach Landesrecht (Sonderbau nach Landesbauordnung) Die planungsrechtliche Beurteilung und Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird im jeweiligen Genehmigungsverfahren berücksichtigt (s. A 5.1). Dazu geben die nachfolgenden Übersichten, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Sch | nung) Die planungsrechtliche Beurteilung und Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | wird im jeweiligen Genehmigungsverfahren berücksichtigt (s. A | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| rsichten, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig zur Verfügung gestellt wurden, einen Überblick. Ablauf des BlmSchG-Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen bei 20 und mehr WEA generelle UVP-Pflicht 1 - 2 WEA > 50 m Gesamthöhe außerhalb eines Windparks Windparks mit 6 oder mehr Windenergieanlagen (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis | inen Überblick. Ablauf des BlmSchG-Genehmigungsverfahrens für | Windenergieanlagen | bei 20 und mehr WEA generelle UVP-Pflicht 1 - 2 WEA > 50 m Ge | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| f des BlmSchG-Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen bei 20 und mehr WEA generelle UVP-Pflicht 1 - 2 WEA > 50 m Gesamthöhe außerhalb eines Windparks Windparks mit 6 oder mehr Windenergieanlagen (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis weniger als 6 Windenergieanlagen gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Nr. 1.6.1 Anlage 1 UVPG Nr. 1.6.2 Anlage 1 UVPG N | esamthöhe außerhalb eines Windparks Windparks mit 6 oder mehr | Windenergieanlagen | (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis weniger als 6 Windene | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| hr WEA generelle UVP-Pflicht 1 - 2 WEA > 50 m Gesamthöhe außerhalb eines Windparks Windparks mit 6 oder mehr Windenergieanlagen (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis weniger als 6 Windenergieanlagen gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Nr. 1.6.1 Anlage 1 UVPG Nr. 1.6.2 Anlage 1 UVPG Nr. 1.6.3 Anlage 1 UVPG „SCOPING“ Unterrichtung über den voraussichtlichen | anlagen (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis weniger als 6 | Windenergieanlagen | gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Nr | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| en Vögel 26 8.3 Untersuchungen Fledermäuse 27 8.4 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung 28 8.5 Fazit Ökologie 30 9 SICHTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 31 9.1 Einsehbarkeit der Windenergieanlagen 31 9.2 Visualisierung der Windenergieanlagen 32 9.3 Ausführungen zur optisch bedrängenden Wirkung 32 10 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN 34 11 ZUSAMMENFASSUNG 38 ABBILDUNGSVERZE | HTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 31 9.1 Einsehbarkeit der | Windenergieanlagen | 31 9.2 Visualisierung der Windenergieanlagen 32 9.3 Ausführun | QS-Energy GmbH | |
| 8.4 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung 28 8.5 Fazit Ökologie 30 9 SICHTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 31 9.1 Einsehbarkeit der Windenergieanlagen 31 9.2 Visualisierung der Windenergieanlagen 32 9.3 Ausführungen zur optisch bedrängenden Wirkung 32 10 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN 34 11 ZUSAMMENFASSUNG 38 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersichtslageplan mit de | insehbarkeit der Windenergieanlagen 31 9.2 Visualisierung der | Windenergieanlagen | 32 9.3 Ausführungen zur optisch bedrängenden Wirkung 32 10 LA | QS-Energy GmbH | |
| n zur optisch bedrängenden Wirkung 32 10 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN 34 11 ZUSAMMENFASSUNG 38 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten Windenergieanlagen 3 Abbildung 2: Geplanter Anlagentyp Vestas V126-3.3 MW 8 Abbildung 3: Lage der Windenergieanlagen und kleinräumige Erschließung 16 Abbildung 4: Gesamtschallbelastung im Nachtbetrieb | HNIS Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten | Windenergieanlagen | 3 Abbildung 2: Geplanter Anlagentyp Vestas V126-3.3 MW 8 Abbi | QS-Energy GmbH | |
| G 38 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten Windenergieanlagen 3 Abbildung 2: Geplanter Anlagentyp Vestas V126-3.3 MW 8 Abbildung 3: Lage der Windenergieanlagen und kleinräumige Erschließung 16 Abbildung 4: Gesamtschallbelastung im Nachtbetrieb 23 Abbildung 5: Astronomisch maximal mögliche Beschattung 25 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Geogr | planter Anlagentyp Vestas V126-3.3 MW 8 Abbildung 3: Lage der | Windenergieanlagen | und kleinräumige Erschließung 16 Abbildung 4: Gesamtschallbel | QS-Energy GmbH | |
| Erschließung 16 Abbildung 4: Gesamtschallbelastung im Nachtbetrieb 23 Abbildung 5: Astronomisch maximal mögliche Beschattung 25 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Geografische Lage der Windenergieanlagen und wesentliche Daten 11 Tabelle 2: Auswahl benachbarter Kulturdenkmale 14 Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach Technischer Anleitung (TA) Lärm 20 Tabelle 4: Betriebsmodi Vestas V12 | ttung 25 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Geografische Lage der | Windenergieanlagen | und wesentliche Daten 11 Tabelle 2: Auswahl benachbarter Kult | QS-Energy GmbH | |
| der Energieversorgung führen wird (vgl. §1 Abs. 1 EEG). Die QS-Energy GmbH, ein Projektentwickler mit Sitz in Waldbronn bei Karlsruhe, plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) am Standort Aichstetten in der Gemarkung Aichstetten, (Landkreis Ravensburg, BadenWürttemberg). Der geplante Standort liegt ca. 1,1 - 1,3 km östlich der Gemeinde Aichstetten | bei Karlsruhe, plant die Errichtung und den Betrieb von zwei | Windenergieanlagen | (WEA) am Standort Aichstetten in der Gemarkung Aichstetten, ( | QS-Energy GmbH | |
| itige Abbildung und Übersichtslageplan aus der Topographischen Karte Baden-Württemberg, Ziffer 2.1.3 der Antragsunterlagen). Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten Windenergieanlagen (WEA). 2 ANTRAG AUF IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE GENEHMIGUNG8 Das Genehmigungsverfahren für zwei Windenergieanlagen wird beantragt nach dem vereinfachten Verfahren des § 19 des Bundes | en). Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten | Windenergieanlagen | (WEA). 2 ANTRAG AUF IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE GENEHMIGUNG8 D | QS-Energy GmbH | |
| terlagen). Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten Windenergieanlagen (WEA). 2 ANTRAG AUF IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE GENEHMIGUNG8 Das Genehmigungsverfahren für zwei Windenergieanlagen wird beantragt nach dem vereinfachten Verfahren des § 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für Anlagen, die in Spalte 2 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführun | UTZRECHTLICHE GENEHMIGUNG8 Das Genehmigungsverfahren für zwei | Windenergieanlagen | wird beantragt nach dem vereinfachten Verfahren des § 19 des | QS-Energy GmbH | |
| 1.6.2 „Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen“. Da es sich bei dem Antragsgegenstand um weniger als drei Windenergieanlagen handelt, ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG nicht erforderlich. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ravensburg. Gemäß der Vorantr | en“. Da es sich bei dem Antragsgegenstand um weniger als drei | Windenergieanlagen | handelt, ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls | QS-Energy GmbH | |
| as Maschinenhaus bzw. Anlagengondel wird eine Aufstiegshilfe (ServiceAufzug) installiert (s. Ziffer 15.1 des Bauantrags und Ziffer 2.4 BImSchG-Antrag). Gemäß Luftverkehrsgesetz sind Windenergieanlagen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Folgende der beiden alternativen Tages- und zulässigen Nachtkennzeichnungen für Anlagen ab einer Gesamthöhe über 150 m ist für | und Ziffer 2.4 BImSchG-Antrag). Gemäß Luftverkehrsgesetz sind | Windenergieanlagen | mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Folgend | QS-Energy GmbH | |
| hl. Gauß-Krüger-Koordinaten und geodätischen Höhen, der geplanten WEA sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Anlagentyp Nabenhöhe Gesamthöhe Tabelle 1: Geografische Lage der Windenergieanlagen (WEA) und wesentliche Daten Die technische Eignung des Standortes Aichstetten zur Errichtung von WEA unter Turbulenzgesichtspunkten ist in einem Fachgutachten des Büros F2E Fluid an | agentyp Nabenhöhe Gesamthöhe Tabelle 1: Geografische Lage der | Windenergieanlagen | (WEA) und wesentliche Daten Die technische Eignung des Stando | QS-Energy GmbH | |
| erradarstation Memmingen deutlich außerhalb des 15 km-Prüfradius, in dem eine eingeschränkte Windenergienutzung gegeben sein könnte. Eine Beeinträchtigung des Wetterradars durch die Windenergieanlagen bei Aichstetten ist folglich auszuschließen. 5.5 Erschließung Die Erschließung der geplanten WEA am Standort Aichstetten erfolgt von der Autobahn A 96 kommend über die Landesstraße | sein könnte. Eine Beeinträchtigung des Wetterradars durch die | Windenergieanlagen | bei Aichstetten ist folglich auszuschließen. 5.5 Erschließung | QS-Energy GmbH | |
| aße K7921, weiter über bestehende Wirtschaftswege und neu herzustellende, kleinräumige Zuwegungen (s. Abb. 3 und Kap. 5.6 sowie Ziffern 2.1.3 und 2.3.1 der Antragsunterlagen) zu den Windenergieanlagen . Die Wirtschaftswege sind teilweise neu zu bauen oder zu ertüchtigen (Verbreiterung, Anpassung Kurvenradien, Überschwenkbereiche etc.). Abbildung 3: Lage der Windenergieanlagen (WEA | 6 sowie Ziffern 2.1.3 und 2.3.1 der Antragsunterlagen) zu den | Windenergieanlagen | . Die Wirtschaftswege sind teilweise neu zu bauen oder zu ertü | QS-Energy GmbH | |
| den Windenergieanlagen. Die Wirtschaftswege sind teilweise neu zu bauen oder zu ertüchtigen (Verbreiterung, Anpassung Kurvenradien, Überschwenkbereiche etc.). Abbildung 3: Lage der Windenergieanlagen (WEA) und kleinräumige Erschließung. Im Bereich der Anbindung an die Kreisstraße 7921 wird eine temporäre Lösung, z.B. mittels Baggermatten geprüft. Der Trassenplanung liegt eine Ma | urvenradien, Überschwenkbereiche etc.). Abbildung 3: Lage der | Windenergieanlagen | (WEA) und kleinräumige Erschließung. Im Bereich der Anbindung | QS-Energy GmbH | |
| achtbetrieb. 7 SCHATTENWURFGUTACHTEN Ähnlich wie im Fall von Schallbeurteilungen existieren zur Bewertung der Zumutbarkeit von bewegtem Schatten, der durch sich drehende Rotoren von Windenergieanlagen (WEA) erzeugt, anerkannte Richtwerte. Gemäß den WEA-SchattenwurfHinweisen der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) darf die astronomisch maximal mögliche zulässige Besch | it von bewegtem Schatten, der durch sich drehende Rotoren von | Windenergieanlagen | (WEA) erzeugt, anerkannte Richtwerte. Gemäß den WEA-Schattenw | QS-Energy GmbH | |
| hrungsgemäß etwa 30% der astronomisch maximal möglichen. An dem sensiblen Immissionsort Sommerstall treten aufgrund der geometrischen und astronomischen Verhältnisse keine durch die Windenergieanlagen verursachten Beschattungen auf. Die Gesamtheit der astronomisch maximal möglichen Belastung durch Schattenwurf ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Abbildung 5: Astronomisch ma | geometrischen und astronomischen Verhältnisse keine durch die | Windenergieanlagen | verursachten Beschattungen auf. Die Gesamtheit der astronomis | QS-Energy GmbH | |
| gen 2014 wiederholt und u.a. um Netzfänge ergänzt. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen fanden darüber hinaus 2013 - 2015 statt. 8.2 Untersuchungen Vögel Bei Planungen von Windenergieanlagen (WEA) muss den windkraftsensiblen Vogelarten besondere Bedeutung beigemessen werden. Hierzu wurden im vorliegenden Fall die Vogelarten Rotmilan, Schwarzmilan und Schwarzstorch im Um | 2013 - 2015 statt. 8.2 Untersuchungen Vögel Bei Planungen von | Windenergieanlagen | (WEA) muss den windkraftsensiblen Vogelarten besondere Bedeut | QS-Energy GmbH | |
| Anhangs IV der FFH-Richtlinie können die potenziellen Verbotstatbestände des § 44, Abs. 1 BNatSchG vermieden werden. 9 SICHTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 9.1 Einsehbarkeit der Windenergieanlagen Die Einsehbarkeit der WEA am Standort Aichstetten wurde durch eine Sichtbeziehungsanalyse des Büros GIS+, Tübingen (s. Ziffer 3 der Antragsunterlagen) mit freundlicher Unterstützung | SICHTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 9.1 Einsehbarkeit der | Windenergieanlagen | Die Einsehbarkeit der WEA am Standort Aichstetten wurde durch | QS-Energy GmbH | |
| . (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe 20 Waldflächen werden in der Berechnung pauschal mit 25 m Höhe berücksichtigt. 9.2 Visualisierung der Windenergieanlagen Die Visualisierungen der WEA am Standort Aichstetten wurden durch das Büro Z und M 3D Welt, Amtzell (s. Ziffer 3 der Antragsunterlagen) mit freundlicher Unterstützung durch den Regi | pauschal mit 25 m Höhe berücksichtigt. 9.2 Visualisierung der | Windenergieanlagen | Die Visualisierungen der WEA am Standort Aichstetten wurden d | QS-Energy GmbH | |
| onalverband Bodensee-Oberschwaben durchgeführt. Methodisch werden bei den Visualisierungen exakte, virtuelle Datenmodelle und dreidimensionale Planungsmodelle - im vorliegenden Fall Windenergieanlagen - mit hochauflösenden Fotoaufnahmen verknüpft. Die Ergebnisse vermitteln einen perspektivisch und maßstäblich korrekten Eindruck von der zukünftigen Situation in der realen Landscha | e und dreidimensionale Planungsmodelle - im vorliegenden Fall | Windenergieanlagen | - mit hochauflösenden Fotoaufnahmen verknüpft. Die Ergebnisse | QS-Energy GmbH | |
| einschl. des Denkmalschutzes. Unter Berücksichtigung der o.g. Sichtbeziehungskarte wurden von verschiedenen Blickpunkten in Entfernungen von 1-10 km aus Visualisierungen der beiden Windenergieanlagen im Gebiet "Koppenmoss" vorgenommen. Die Blickpunkte decken u.a. markante Aussichtspunkte und Ortsrandlagen sowie sog. Ensemble-Wirkungen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vorder- | n in Entfernungen von 1-10 km aus Visualisierungen der beiden | Windenergieanlagen | im Gebiet "Koppenmoss" vorgenommen. Die Blickpunkte decken u. | QS-Energy GmbH | |
| t "Koppenmoss" vorgenommen. Die Blickpunkte decken u.a. markante Aussichtspunkte und Ortsrandlagen sowie sog. Ensemble-Wirkungen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vorder- und die Windenergieanlagen im Hintergrund erscheinen könnten. Die Lage der insgesamt zwölf Blickpunkte sowie die eigentlichen Visualisierungen, die jeweils die Vorher- und Nachher-Situationen wiedergeben, sin | irkungen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vorder- und die | Windenergieanlagen | im Hintergrund erscheinen könnten. Die Lage der insgesamt zwö | QS-Energy GmbH | |
| Regionalverband Bodensee-Oberschwaben in der Umweltprüfung zum Teilregionalplan Windenergie im Jahr 2012. 9.3 Ausführungen zur optisch bedrängenden Wirkung Unter Umständen kann von Windenergieanlagen (WEA) aufgrund der drehenden Rotoren eine "optisch bedrängende Wirkung" auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgehen. Nach ständiger Rechtssprechung (insbes. OVG Münster | gen zur optisch bedrängenden Wirkung Unter Umständen kann von | Windenergieanlagen | (WEA) aufgrund der drehenden Rotoren eine "optisch bedrängend | QS-Energy GmbH | |
| 2 und dem nordöstlichsten Wochenendhaus im Gebiet Sommerstall beträgt 700 m, entsprechend dem 3,5-Fachen der Anlagengesamthöhe. Somit ist von keiner optisch bedrängenden Wirkung der Windenergieanlagen auf das Wochenendhausgebiet Sommerstall auszugehen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Windenergieanlagen aufgrund der topographischen Verhältnisse vom Wochenendhausgebiet Sommerst | mthöhe. Somit ist von keiner optisch bedrängenden Wirkung der | Windenergieanlagen | auf das Wochenendhausgebiet Sommerstall auszugehen. Weiterhin | QS-Energy GmbH | |
| r Anlagengesamthöhe. Somit ist von keiner optisch bedrängenden Wirkung der Windenergieanlagen auf das Wochenendhausgebiet Sommerstall auszugehen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Windenergieanlagen aufgrund der topographischen Verhältnisse vom Wochenendhausgebiet Sommerstall aus nicht in voller Größe zu sehen sind. Auch kann bei einer Anzahl von nur zwei WEA nicht von einer "u | t Sommerstall auszugehen. Weiterhin ist zu beachten, dass die | Windenergieanlagen | aufgrund der topographischen Verhältnisse vom Wochenendhausge | QS-Energy GmbH | |
| stigste und in der Bevölkerung überwiegend akzeptiere Form der regenerativen Energieerzeugung dar. Der Projektentwickler QS-Energy GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in Aichstetten, Landkreis Ravensburg. Der Standort der beiden WEA befindet sich im Koppenmoos, einem zwischen den Gemeinden Aichstetten in Baden-Württemberg und Lautrach in Ba | QS-Energy GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von zwei | Windenergieanlagen | (WEA) in Aichstetten, Landkreis Ravensburg. Der Standort der | QS-Energy GmbH | |
| en zur Kollisionsvermeidung (z.B. Abschaltalgorithmus) können für alle relevanten Arten sämtliche Verbotstatbestände vermieden werden. Zur Ermittlung der Einsehbarkeit der geplanten Windenergieanlagen wurde auf Basis digitaler Geländemodelle eine Sichtbeziehungskarte errechnet. Demnach nimmt die Sichtbarkeit der WEA mit der Entfernung ab und beträgt im Radius von 5 km knapp 40%. | mieden werden. Zur Ermittlung der Einsehbarkeit der geplanten | Windenergieanlagen | wurde auf Basis digitaler Geländemodelle eine Sichtbeziehungs | QS-Energy GmbH | |
| lanten WEA vorgenommen. Die Blickpunkte decken u.a. markante Aussichtspunkte und Ortsrandlagen sowie sog. Ensemble-Wirkungen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vordergrund und die Windenergieanlagen im Hintergrund erscheinen könnten. Im Ergebnis ist keine erhebliche negative Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Kulturdenkmalen gegeben. Auch eine optisch bedrängende Wirkung | ngen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vordergrund und die | Windenergieanlagen | im Hintergrund erscheinen könnten. Im Ergebnis ist keine erhe | QS-Energy GmbH | |
| ....................................28 4.4 Belange von Natur und Landschaft und des Artenschutzes ........................................................34 4.5 Optische Wirkung der Windenergieanlagen .................................................................................35 4.6 Belange der Erholung und des Tourismus........................................................ | ..................................34 4.5 Optische Wirkung der | Windenergieanlagen | .............................................................. | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ..................................................40 5.2 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen..............................................41 5.3 Standorte der Windenergieanlagen ..............................................................................................41 5.4 Verkehrsflächen ................................................................. | .........................................41 5.3 Standorte der | Windenergieanlagen | .............................................................. | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ogenen Bebauungsplanes Nr. 65 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Windparks am südöstlichen Rand der Gemeinde geschaffen werden. Es sollen sieben Windenergieanlagen der Firma GE Wind Energy GmbH vom Typ GE 130-3.2 MW mit einer Gesamthöhe von 199 m und einer Nabenhö- he von 134 m errichtet werden. Die installierte Leistung aller 7 WEA im Windpar | tlichen Rand der Gemeinde geschaffen werden. Es sollen sieben | Windenergieanlagen | der Firma GE Wind Energy GmbH vom Typ GE 130-3.2 MW mit einer | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| er 7 WEA im Windpark liegt bei 22,61 MW. Die Planung wird durch die 3. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit der Darstellung von Sonstigen Sondergebieten „ Windenergieanlagen “ planungsrechtlich vorbereitet. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Geltungsbereich der Planung und Bestandsbeschreibung Das Plangebiet liegt im südlichen Teil der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | chen-Vörden mit der Darstellung von Sonstigen Sondergebieten „ | Windenergieanlagen | “ planungsrechtlich vorbereitet. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Gelt | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| flächen und ein Überschwemmungsgebiet an. Die Begrenzung des Plangebiets nach Norden ergibt sich aus der Flächennutzungsplandarstellung bzw. durch eine maximale Längenausdehnung der Windenergieanlagen von 3 Kilometern. Dabei wird von der südlichen Grenze des geplanten Windparks Kalkriese der Stadt Bramsche zur nördlichen Grenze des Sondergebietes in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörd | plandarstellung bzw. durch eine maximale Längenausdehnung der | Windenergieanlagen | von 3 Kilometern. Dabei wird von der südlichen Grenze des gep | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| platz, im Osten grenzen neben den Waldbereichen auch ausgedehnte Torfabbauflächen an. Direkt südlich des Plangebietes wird derzeit der Windpark „Kalkriese“ der Stadt Bramsche mit 12 Windenergieanlagen realisiert. Westlich des Plangebietes wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Rieste vier weitere Windenergieanlagen errichtet. 2.2 Aussagen der Landesraumordnung und der regionalen Raum | rd derzeit der Windpark „Kalkriese“ der Stadt Bramsche mit 12 | Windenergieanlagen | realisiert. Westlich des Plangebietes wurden auf dem Gebiet d | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ietes wird derzeit der Windpark „Kalkriese“ der Stadt Bramsche mit 12 Windenergieanlagen realisiert. Westlich des Plangebietes wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Rieste vier weitere Windenergieanlagen errichtet. 2.2 Aussagen der Landesraumordnung und der regionalen Raumordnung Landesraumordnung Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen wird ausgeführt, dass für die Nutzung von | bietes wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Rieste vier weitere | Windenergieanlagen | errichtet. 2.2 Aussagen der Landesraumordnung und der regiona | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ehende Windpark „Im Bornhorn“ ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden als Sonderbaufläche „Windenergie“ dargestellt. Außerhalb der Sonderbaufläche sind Windenergieanlagen im Gemeindegebiet durch die Konzentrationswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unzulässig. Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden führt derzeit parallel zur Aufstellung dieses Vorhabenbe | „Windenergie“ dargestellt. Außerhalb der Sonderbaufläche sind | Windenergieanlagen | im Gemeindegebiet durch die Konzentrationswirkung nach § 35 A | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| oll der im Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geplante Windpark planungsrechtlich durch die Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen “ vorbereitet werden. Flächen für die Landwirtschaft werden für diesen Bereich überlagernd dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Der geplante Anlag | llung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „ | Windenergieanlagen | “ vorbereitet werden. Flächen für die Landwirtschaft werden fü | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| doch kein Verbot der Bauleitplanung auf Freiflächen. § 1 a Abs. 2 S. 1,2 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zu begründen. Windenergieanlagen sind jedoch nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte bauliche Anlagen. Die Planung von Standorten für die Windenergienutzung unterscheidet sich damit deutlich von der Planung v | eit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zu begründen. | Windenergieanlagen | sind jedoch nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte bau | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| erspruch abgewartet werde. Der Anregung wurde nicht entsprochen. Die Gemeinde Neuenkirchen Vörden ist an das derzeit vorliegende Baugesetzbuch gebunden, dass eine Privilegierung von Windenergieanlagen in § 35 BauGB vorsieht. Bürger weisen darauf hin, dass eine positive Gesamtökobilanz der geplanten Maßnahme nicht wissenschaftlich fundiert dargestellt werden könne. Die Aufstellu | liegende Baugesetzbuch gebunden, dass eine Privilegierung von | Windenergieanlagen | in § 35 BauGB vorsieht. Bürger weisen darauf hin, dass eine | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ungen, die in der Summe dazu beitragen, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist. Der Schutz vor und die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen beim Betrieb von Windenergieanlagen wird zudem durch ein Genehmigungsverfahren gemäß BundesImmissionsschutzgesetz geprüft und sichergestellt. Der Gemeinde Neuenkirchen Vörden sind keine belastbaren Untersuchungen beka | Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen beim Betrieb von | Windenergieanlagen | wird zudem durch ein Genehmigungsverfahren gemäß BundesImmiss | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| n gemäß BundesImmissionsschutzgesetz geprüft und sichergestellt. Der Gemeinde Neuenkirchen Vörden sind keine belastbaren Untersuchungen bekannt, wonach von ordnungsgemäß betriebenen Windenergieanlagen die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt bzw. bereits bestehende Krankheiten in ihrem Verlauf verschlimmert würden. Im anschließenden Bebauungsplanverfahren bzw. im Genehmigungsve | Untersuchungen bekannt, wonach von ordnungsgemäß betriebenen | Windenergieanlagen | die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt bzw. bereits beste | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| rkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall“ gibt es keine wissenschaftlich nachvollziehbare Arbeit, die einen Zusammenhang zwischen Gesundheitsschäden und dem Infraschall belegt, den Windenergieanlagen emittieren. Die Rechtsprechung hat sich ebenfalls mit dem Thema Infraschall auseinandergesetzt. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass mo | g zwischen Gesundheitsschäden und dem Infraschall belegt, den | Windenergieanlagen | emittieren. Die Rechtsprechung hat sich ebenfalls mit dem The | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ieren. Die Rechtsprechung hat sich ebenfalls mit dem Thema Infraschall auseinandergesetzt. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass moderne Windenergieanlagen tieffrequente Geräusche, insbesondere Infraschall, in einem beeinträchtigenden Ausmaß erzeugen1 . Auch der bayerische VGH hat in seinem Beschluss vom 08. Juni 2015 (Az. 22 CS 15.686 | tellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass moderne | Windenergieanlagen | tieffrequente Geräusche, insbesondere Infraschall, in einem b | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Neuenkirchen Vörden hat die zur Verfügung stehenden Informationen, Studien und Sekundärliteratur zum Thema „Infraschall“ ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Win | “ ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von | Windenergieanlagen | erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Windenergieanlagen bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdu | wirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von | Windenergieanlagen | bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursäch | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Die Gemeinde Neuenkirchen Vörden ist im Rahmen ihrer Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, der optimalen windenergetischen Nutzung des Standortes Vorrang gegenübe | inträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch | Windenergieanlagen | ist nicht auszugehen. Die Gemeinde Neuenkirchen Vörden ist im | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| er Signalbefeuerung (auch mit dem angrenzenden Windpark Kalkriese) soweit wie möglich zu minimieren, - spätestens innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben Windenergieanlagen ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten Hindernisbefeuerung auszustatten. Bürger befürchten, dass der Windpark sozialen Unfrieden auslöst. Die Befürchtung der Spaltung der Ges | alb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben | Windenergieanlagen | ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten Hindernisbefeueru | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| er Spaltung der Gesellschaft bzw. der ortsansässigen Bevölkerung wird nicht geteilt. Auch im Norden der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden besteht bereits der Windpark „Im Bornhorn“ mit 6 Windenergieanlagen , der das friedliche Zusammenleben der Ortsansässigen nicht gefährdet. Bürger befürchten, dass ein Windpark eine weitere Erhöhung der Luftschadstoffkonzentrationen durch vermindert | rchen-Vörden besteht bereits der Windpark „Im Bornhorn“ mit 6 | Windenergieanlagen | , der das friedliche Zusammenleben der Ortsansässigen nicht ge | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Moorschutzgebieten bewirke. Die Befürchtungen werden von der Gemeinde nicht geteilt. Nach Kenntnisstand der Gemeinde bestehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von Windenergieanlagen eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. Bürger stellen den Sinn der Planung in Frage. 2 DStGB; Dokumentation Nr. 111: Kommunale Handlungsmöglichkeiten beim A | stehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von | Windenergieanlagen | eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| rrierewirkung im Hinblick auf Wechselbeziehungen zum Dümmer beizumessen. Eine erhöhte Schutzwürdigkeit des Plangebietes ist nicht gegeben. Bürger kritisieren die Konzentration von Windenergieanlagen in diesem Bereich. Die Abstände zu den anderen Windparks seien zu gering. Mit dem Windpark Wittefeld, dem Windpark Ahrensfeld und dem Windpark Kalkriese sowie vier Anlagen auf dem G | ist nicht gegeben. Bürger kritisieren die Konzentration von | Windenergieanlagen | in diesem Bereich. Die Abstände zu den anderen Windparks seie | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| deren Windparks seien zu gering. Mit dem Windpark Wittefeld, dem Windpark Ahrensfeld und dem Windpark Kalkriese sowie vier Anlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste sind in der Summe 29 Windenergieanlagen in der weiteren Umgebung des Plangebietes vorhanden oder geplant. Die Windenergieanlagen liegen in den Nachbargemeinden, auf die Planungen hat die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keine | er Anlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste sind in der Summe 29 | Windenergieanlagen | in der weiteren Umgebung des Plangebietes vorhanden oder gepl | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| dem Windpark Kalkriese sowie vier Anlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste sind in der Summe 29 Windenergieanlagen in der weiteren Umgebung des Plangebietes vorhanden oder geplant. Die Windenergieanlagen liegen in den Nachbargemeinden, auf die Planungen hat die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keinen Einfluss. Bestehende oder genehmigte Windenergieanlagen im Einwirkbereich des geplanten | eiteren Umgebung des Plangebietes vorhanden oder geplant. Die | Windenergieanlagen | liegen in den Nachbargemeinden, auf die Planungen hat die Gem | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| tes vorhanden oder geplant. Die Windenergieanlagen liegen in den Nachbargemeinden, auf die Planungen hat die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keinen Einfluss. Bestehende oder genehmigte Windenergieanlagen im Einwirkbereich des geplanten Windparks werden berücksichtigt. Im Rahmen dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 werden 7 Windenergieanlagenstandorte planungsrechtlich abg | uenkirchen-Vörden keinen Einfluss. Bestehende oder genehmigte | Windenergieanlagen | im Einwirkbereich des geplanten Windparks werden berücksichti | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Pikertweg bzw. der norddeutsche Jakobsweg (Via baltica) befindet sich nördlich und östlich des Plangebietes. Er führt von Wedel nach Osnabrück. Die Nutzung des Weges wird durch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt, zumal es sich insgesamt um einen sehr langen Weg handelt, von dem aus nur auf einem sehr kleinen Abschnitt die Windenergieanlagen sichtbar sein werde | on Wedel nach Osnabrück. Die Nutzung des Weges wird durch die | Windenergieanlagen | nicht wesentlich eingeschränkt, zumal es sich insgesamt um ei | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| eges wird durch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt, zumal es sich insgesamt um einen sehr langen Weg handelt, von dem aus nur auf einem sehr kleinen Abschnitt die Windenergieanlagen sichtbar sein werden. Durch parallel zum Weg verlaufende Gehölze wird die Einsehbarkeit von dem Weg in das Plangebiet zudem deutlich eingeschränkt. Der Moorerlebnispfad „Wissenswert | handelt, von dem aus nur auf einem sehr kleinen Abschnitt die | Windenergieanlagen | sichtbar sein werden. Durch parallel zum Weg verlaufende Gehö | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ngebiet zudem deutlich eingeschränkt. Der Moorerlebnispfad „Wissenswertes rund um das Moor“ befindet sich nördlich und östlich des Plangebietes. Die Nutzung des Weges wird durch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt. Durch parallel zum Weg verlaufende Gehölze wird die Einsehbarkeit von dem Weg in das Plangebiet deutlich eingeschränkt. Bürger befürchten Gefährdun | stlich des Plangebietes. Die Nutzung des Weges wird durch die | Windenergieanlagen | nicht wesentlich eingeschränkt. Durch parallel zum Weg verlau | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Gehölze wird die Einsehbarkeit von dem Weg in das Plangebiet deutlich eingeschränkt. Bürger befürchten Gefährdungen durch Eiswurf. Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der Windenergieanlagen wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung vo | urch Eiswurf. Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der | Windenergieanlagen | wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden Anl | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| bschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen , deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standard | hende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den | Windenergieanlagen | , deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Winde | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ttern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3 | lagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die | Windenergieanlagen | 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol- | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert in eine vordefinierte Position, in der die Rotorblätter die öffentlichen Wege nicht überstreichen, so dass die Gefahr des | Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den | Windenergieanlagen | 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert in | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| e klare Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Mittelpunkt. Auf Genehmigungsebene ist gutachterlich nachzuweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dann werden die Windenergieanlagen objektiv keinen wertmindernden Einfluss auf Immobilien haben. Auch der Petitionsausschuss des Bundestages vom 13.04.2011 hat verdeutlicht, dass eine Wertminderung von Immobilien nur | die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dann werden die | Windenergieanlagen | objektiv keinen wertmindernden Einfluss auf Immobilien haben. | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| eichen. Grundsätzlich stehen technische Möglichkeiten und Verfahren zur Verfügung, um Schä- den an Gebäuden und anderen sensiblen Nutzungen in der räumlichen Nähe zur Errichtung von Windenergieanlagen zu vermeiden. Ein Bürger weist darauf hin, dass er die in der Nähe des Windparks gelegenen Flächen naturnah bewirtschaften möchte. Dies sei nicht mehr möglich, weil die pflanzlich | sensiblen Nutzungen in der räumlichen Nähe zur Errichtung von | Windenergieanlagen | zu vermeiden. Ein Bürger weist darauf hin, dass er die in d | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| chte Tierhaltung sei nicht mehr möglich. Der Einwand kann nicht nachvollzogen werden. Nach Kenntnisstand der Gemeinde bestehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von Windenergieanlagen eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. Auch stehen Windenergieanlagen einer artgerechten Tierhaltung nicht entgegen. 4.1.2 Ergebnisse der frühzeitigen Beteilig | stehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von | Windenergieanlagen | eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| enntnisstand der Gemeinde bestehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von Windenergieanlagen eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. Auch stehen Windenergieanlagen einer artgerechten Tierhaltung nicht entgegen. 4.1.2 Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB Der Landkreis Vechta hat darauf hin | ng von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. Auch stehen | Windenergieanlagen | einer artgerechten Tierhaltung nicht entgegen. 4.1.2 Ergebnis | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| eine Festsetzung von Baugrenzen geboten sei. Der Anregung wird nicht gefolgt. Es handelt sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, in dem die genauen Koordinaten der geplanten Windenergieanlagen bekannt sind entsprechend festgesetzt werden können. Auch die erforderlichen Abstellflächen etc. sind bekannt. Insofern ist es aus Sicht der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden ausreichend | n Bebauungsplan, in dem die genauen Koordinaten der geplanten | Windenergieanlagen | bekannt sind entsprechend festgesetzt werden können. Auch die | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| wurde um diese Aussagen ergänzt. Das Nds. Landesforsten Forstamt Ankum hat angeregt, einen ausreichend großen Übergangsbereich zwischen Wald und Freiland vom Bau und Betrieb neuer Windenergieanlagen (WEA) frei zu halten, da negative Auswirkungen insbesondere entlang der sensiblen Randbereich von Waldökosystemen zu erwarten seien. Pauschale Abstände zu Waldflächen hält die Gemei | sbereich zwischen Wald und Freiland vom Bau und Betrieb neuer | Windenergieanlagen | (WEA) frei zu halten, da negative Auswirkungen insbesondere e | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gen Flächen verderben, die die Ernährung sicherstellen sollen, oder bei der Verrichtung von Arbeit gesundheitlich schädigen. Der Gemeinde sind keine seriösen Quellen bekannt, wonach Windenergieanlagen landwirtschaftliche Flächen bzw. die Erzeugung von Nahrungsmitteln auf den landwirtschaftlichen Flä- chen schädigen. Auch negative Auswirkungen auf die Flächenbewirtschafter in der | gen. Der Gemeinde sind keine seriösen Quellen bekannt, wonach | Windenergieanlagen | landwirtschaftliche Flächen bzw. die Erzeugung von Nahrungsmi | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| schaftliche Flächen bzw. die Erzeugung von Nahrungsmitteln auf den landwirtschaftlichen Flä- chen schädigen. Auch negative Auswirkungen auf die Flächenbewirtschafter in der Nähe von Windenergieanlagen sind nicht bekannt. Bürger behaupten, dass der Schutz der Ressource "Biodiversität" als höherrangiges gegenläufiges öffentliches Interesse gegenüber der Elektrizitätsgenerierung a | ve Auswirkungen auf die Flächenbewirtschafter in der Nähe von | Windenergieanlagen | sind nicht bekannt. Bürger behaupten, dass der Schutz der R | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| iterien berücksichtigt. Hierdurch wird auch deren im Regelfall hohe Bedeutung für landschaftsgebundene Erholungsnutzungen gewürdigt. Diese Gemeindebereiche werden auch zukünftig von Windenergieanlagen freigehalten und stehen den Bürgern zur Erholungszwecken zur Verfügung. Besondere Schwerpunkte landschaftsgebundener Erholungsnutzung sind im Plangebiet nicht vorhanden. Das bedeute | n gewürdigt. Diese Gemeindebereiche werden auch zukünftig von | Windenergieanlagen | freigehalten und stehen den Bürgern zur Erholungszwecken zur | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| t hat (z.B. BVerwG 4 CN 2.07 - Urteil vom 24.01.2008), der Windenergie in substanzieller Weise Raum zu verschaffen. Damit wird – so das BVerwG – berücksichtigt, dass der Gesetzgeber Windenergieanlagen als im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben geregelt hat. Abgelehnt wird lediglich ein Mindestmaß. Bürger befürchten, dass die Errichtung von Windenergieanlagen in Mooren | t wird – so das BVerwG – berücksichtigt, dass der Gesetzgeber | Windenergieanlagen | als im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben geregelt | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| esetzgeber Windenergieanlagen als im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben geregelt hat. Abgelehnt wird lediglich ein Mindestmaß. Bürger befürchten, dass die Errichtung von Windenergieanlagen in Mooren zu einer Entwertung der naturgemäß verbliebenen Rückzugsorte für Wildtiere durch die kumulativen und multifaktoriellen Auswirkungen von Immissionen der Anlagen führen. Die | ein Mindestmaß. Bürger befürchten, dass die Errichtung von | Windenergieanlagen | in Mooren zu einer Entwertung der naturgemäß verbliebenen Rüc | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| halleistungspegel festgesetzt werden. Aus Sicht der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden bestehen damit bezüglich des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen . Die Berechnungen der zu erwartenden Schattenwurfimmissionen haben ergeben, dass die Anlagen 1 – 5 voraussichtlich über Abschaltanlagen zur Reduzierung des Schattenwurfes verfügen m | ssionsschutzes keine Bedenken gegen den Betrieb der geplanten | Windenergieanlagen | . Die Berechnungen der zu erwartenden Schattenwurfimmissionen | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| er Signalbefeuerung (auch mit dem angrenzenden Windpark Kalkriese) soweit wie möglich zu minimieren, - spätestens innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben Windenergieanlagen ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten Hindernisbefeuerung auszustatten. Bürger befürchten Vibrationen und Schädigungen der Bausubstanz. Grundsätzlich stehen technische Mögli | alb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben | Windenergieanlagen | ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten Hindernisbefeueru | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| substanz. Grundsätzlich stehen technische Möglichkeiten und Verfahren zur Verfügung, um Schäden an Gebäuden und anderen sensiblen Nutzungen in der räumlichen Nähe zur Errichtung von Windenergieanlagen zu vermeiden. Details werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geregelt. Bürger befürchten Luftverwirbelungen und eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen in Lee der Anl | sensiblen Nutzungen in der räumlichen Nähe zur Errichtung von | Windenergieanlagen | zu vermeiden. Details werden im Rahmen des Genehmigungsverfah | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| s geregelt. Bürger befürchten Luftverwirbelungen und eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen in Lee der Anlagen. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von Windenergieanlagen keine Erhöhung bzw. Akkumulation von Luftschadstoffkonzentrationen nach Osten einher, die zu einer veränderten Neubewertung des Sachverhaltes, u.a. zur Eingriffsregelung oder zu erf | n. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von | Windenergieanlagen | keine Erhöhung bzw. Akkumulation von Luftschadstoffkonzentrat | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| haltes, u.a. zur Eingriffsregelung oder zu erforderlichen Schutzabständen führen könnten. Bürger befürchten Gefahren durch Eiswurf. Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der Windenergieanlagen wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung vo | urch Eiswurf. Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der | Windenergieanlagen | wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden Anl | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| bschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen , deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standard | hende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den | Windenergieanlagen | , deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Winde | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ttern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3 | lagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die | Windenergieanlagen | 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol- | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert in eine vordefinierte Position, in der die Rotorblätter die öffentlichen Wege nicht überstreichen, so dass die Gefahr des | Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den | Windenergieanlagen | 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert in | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| doch kein Verbot der Bauleitplanung auf Freiflächen. § 1 a Abs. 2 S. 1,2 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zu begründen. Windenergieanlagen sind jedoch nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte bauliche Anlagen. Die Planung von Standorten für die Windenergienutzung unterscheidet sich damit deutlich von der Planung v | eit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zu begründen. | Windenergieanlagen | sind jedoch nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte bau | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Grünlandnutzung, des Tourismus und sonstiger Nutzungsansprüche bleiben gewahrt bzw. unberührt. Bürger befürchten Luftschadstoffkonzentrationen durch die physikalische Wirkung von Windenergieanlagen auf den Luftaustausch in ihrer Lee. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von Windenergieanlagen keine Erhöhung bzw. Akkumulation von Luftschadstoffkonzentrationen | schadstoffkonzentrationen durch die physikalische Wirkung von | Windenergieanlagen | auf den Luftaustausch in ihrer Lee. Nach Kenntnisstand der Ge | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| n Luftschadstoffkonzentrationen durch die physikalische Wirkung von Windenergieanlagen auf den Luftaustausch in ihrer Lee. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von Windenergieanlagen keine Erhöhung bzw. Akkumulation von Luftschadstoffkonzentrationen nach Osten einher, die zu einer veränderten Neubewertung des Sachverhaltes, u.a. zur Eingriffsregelung oder zu erf | e. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von | Windenergieanlagen | keine Erhöhung bzw. Akkumulation von Luftschadstoffkonzentrat | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| en von ~ LVRadaranlagen befinde. Das Nds. Landesforsten Forstamt Ankum hat angeregt, einen ausreichend großen Übergangsbereich zwischen Wald und Freiland vom Bau und Betrieb neuer Windenergieanlagen (WEA) frei zu halten, da negative Auswirkungen insbesondere entlang der sensiblen Randbereich von Waldökosystemen zu erwarten seien. Pauschale Vorsorgeabstände zu Waldflächen hält d | sbereich zwischen Wald und Freiland vom Bau und Betrieb neuer | Windenergieanlagen | (WEA) frei zu halten, da negative Auswirkungen insbesondere e | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gsprogramm konkretisiert. Derzeit liegt für den Landkreis Vechta jedoch kein rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm vor. 4.3 Belange des Immissionsschutzes Schall Die von Windenergieanlagen erzeugten Schallemissionen zählen zu den wesentlichen Auswirkungen, die es im Zuge der Abwägung der unterschiedlichen Belange zu berücksichtigen gilt. Es wurde daher ein Schallgutac | ramm vor. 4.3 Belange des Immissionsschutzes Schall Die von | Windenergieanlagen | erzeugten Schallemissionen zählen zu den wesentlichen Auswirk | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| t wiedergeben: Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win | feld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen | Windenergieanlagen | sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen dieses Vorhabenbezogene | geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante | Windenergieanlagen | auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wu | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplan | Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 | Windenergieanlagen | als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergi | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplanten Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben | gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten | Windenergieanlagen | dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wurden der Zu | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplanten Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von Windenergieanlagen daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrig | n der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplanten | Windenergieanlagen | sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Als Be | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplanten Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von Windenergieanlagen daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten Richtwerte gelten. Es wurden die in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen Wohnnutzungen nördlich, westlich und südli | en werden. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von | Windenergieanlagen | daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| halleistungspegel festgesetzt werden. Aus Sicht der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden bestehen damit bezüglich des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen . Infraschall Als Infraschall werden Schallwellen mit Frequenzen unter 20 Hertz (Hz) bezeichnet. Sie sind so tief, dass sie der menschliche Hörsinn nicht mehr als Geräusch erfasst. D | ssionsschutzes keine Bedenken gegen den Betrieb der geplanten | Windenergieanlagen | . Infraschall Als Infraschall werden Schallwellen mit Frequenz | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| n Massen wie Luft und Wasser und hervorgerufenen Turbulenzen oder Resonanzphänomene. Natürliche Infraschallquellen sind bspw. Gewitter, Meeresbrandung, Erdbeben und Vulkanausbrüche. Windenergieanlagen erzeugen neben dem hörbaren Schall auch Infraschall in Abhängigkeit von Windstärke und Windrichtung. Das Landesumweltamt Baden Württemberg führte 2013 Messprojekte an Windenergieanl | bspw. Gewitter, Meeresbrandung, Erdbeben und Vulkanausbrüche. | Windenergieanlagen | erzeugen neben dem hörbaren Schall auch Infraschall in Abhäng | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| energieanlagen erzeugen neben dem hörbaren Schall auch Infraschall in Abhängigkeit von Windstärke und Windrichtung. Das Landesumweltamt Baden Württemberg führte 2013 Messprojekte an Windenergieanlagen in verschiedenen Leistungsbereichen durch. Die ersten Ergebnisse zeigen die gute Messbarkeit von Infraschall in der Nähe der Anlagen, die Abnahmen des Infraschallpegels und die Wahr | Landesumweltamt Baden Württemberg führte 2013 Messprojekte an | Windenergieanlagen | in verschiedenen Leistungsbereichen durch. Die ersten Ergebni | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| challpegels und die Wahrnehmungsschwelle im Abstand von 150 bis 200 m und keine nennenswerte Zunahme des Infraschallpegels ab einem Abstand von 700 m.5 In diesem Abstand ist der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall schwächer als der des Windes. Ab bestimmten Entfernungen ist der Infraschall, der von Windenergieanlagen ausgeht, nicht mehr vom Hintergrundschall zu untersch | ls ab einem Abstand von 700 m.5 In diesem Abstand ist der von | Windenergieanlagen | ausgehende Infraschall schwächer als der des Windes. Ab besti | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nem Abstand von 700 m.5 In diesem Abstand ist der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall schwächer als der des Windes. Ab bestimmten Entfernungen ist der Infraschall, der von Windenergieanlagen ausgeht, nicht mehr vom Hintergrundschall zu unterscheiden. Die deutschlandweite Befragung der Immissionsschutzbehörden über Konflikte mit Infraschall und tieffrequenten Geräuschen | ndes. Ab bestimmten Entfernungen ist der Infraschall, der von | Windenergieanlagen | ausgeht, nicht mehr vom Hintergrundschall zu unterscheiden. D | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| n Bestandswindenergieanlagen. Hinsichtlich der Infraschallpegel macht es keinen Unterschied, ob ein Wohnhaus in 250 m Entfernung von Meeresbrandung oder einem Windrad steht. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in der Umgebung deutlich unter den Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen nicht zu erwarten. Zu | tfernung von Meeresbrandung oder einem Windrad steht. Der von | Windenergieanlagen | erzeugte Infraschall liegt in der Umgebung deutlich unter den | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| erwarten. Zu diesem Schluss kommt eine Literaturstudie des Massachusetts Institute of Technology 2014.7 Die gemessenen Infraschallwerte reichen in den regelmäßigen Entfernungen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung nicht an die unteren Hörschwellengrenzwerte heran. Es besteht kein Zusammenhang zwischen WEA in der näheren Umgebung und dem Gefühl der Belästigung. Das Gefühl der | Infraschallwerte reichen in den regelmäßigen Entfernungen von | Windenergieanlagen | zur Wohnbebauung nicht an die unteren Hörschwellengrenzwerte | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| chen Gesundheitsministeriums9 mit 1238 Haushalten kommt zu dem Schluss, dass es keine Hinweise über Krankheitssymptome gibt, die sich durch An- oder Abwesenheit von Schallwellen von Windenergieanlagen verändert hätten oder entstanden wären. Die Untersuchungen ergaben, dass das individuelle Belästigungsgefühl unabhängig davon ist, ob die WEA läuft oder nicht. Auch die Rechtsprechu | ibt, die sich durch An- oder Abwesenheit von Schallwellen von | Windenergieanlagen | verändert hätten oder entstanden wären. Die Untersuchungen er | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| oder nicht. Auch die Rechtsprechung hat sich mit dem Thema Infraschall auseinandergesetzt. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass moderne Windenergieanlagen tieffrequente Geräusche, insbesondere Infraschall, in einem beeinträchtigenden Ausmaß erzeugen10. Aus verschiedenen Untersuchungen folgt, dass „Infraschall“ von Windkraftanlagen ebe | tellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass moderne | Windenergieanlagen | tieffrequente Geräusche, insbesondere Infraschall, in einem b | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Neuenkirchen-Vörden hat die zur Verfügung stehenden Informationen, Studien und Sekundärliteratur zum Thema „Infraschall“ ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Win | “ ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von | Windenergieanlagen | erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Windenergieanlagen bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdu | wirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von | Windenergieanlagen | bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursäch | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Schattenwurf Bei Sonnenschein werfen Windenergieanlagen einen Schatten. Die sich drehenden Rotorblätter bewirken, dass der von ihnen ausgehende Schatten sich | inträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch | Windenergieanlagen | ist nicht auszugehen. Schattenwurf Bei Sonnenschein werfen | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| heblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Schattenwurf Bei Sonnenschein werfen Windenergieanlagen einen Schatten. Die sich drehenden Rotorblätter bewirken, dass der von ihnen ausgehende Schatten sich ebenfalls bewegt. Der Schlagschatten eines sich drehenden Rotorblattes kann zu | ist nicht auszugehen. Schattenwurf Bei Sonnenschein werfen | Windenergieanlagen | einen Schatten. Die sich drehenden Rotorblätter bewirken, das | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| r der umgebenden Siedlungsnutzungen führen und ist daher als Belang in die Abwägung einzubeziehen. Es wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und einer Nabenhö- he von 134,0 m durchgeführt.12 Die Untersuchung diente der Beantwortung der Frage nach den Zeitpunkten, der D | ung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten | Windenergieanlagen | des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und eine | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ierten Wall 1. Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win | feld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen | Windenergieanlagen | sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelast | geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante | Windenergieanlagen | auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wu | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die berücksichtigten Anlagen können der nachstehenden Abbildung entnomme | Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 | Windenergieanlagen | als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergi | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die berücksichtigten Anlagen können der nachstehenden Abbildung entnommen werden: Abb.: Ausschnitt aus dem Schattenwurfgutachten Die Gutachter | gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten | Windenergieanlagen | wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die berücksichtigten A | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ase) wird nur unter der Voraussetzung erreicht, dass die Sonne täglich von Sonnenauf- bis untergang scheint, die Rotorfläche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und die Windenergieanlagen immer in Betrieb sind. Die Gutachter haben Orientierungswerte von maximal 30 Stunden pro Jahr (worst-case) bzw. von maximal 30 Minuten pro Tag herangezogen. Diese Werte entsprechen | äche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und die | Windenergieanlagen | immer in Betrieb sind. Die Gutachter haben Orientierungswerte | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| tten einzuräumen. Geringe Beeinträchtigungen durch den Schlagschatten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen sind von den Anwohnern ggf. hinzunehmen. Lichtreflexionen Der Betrieb von Windenergieanlagen kann auch zu Störwirkungen durch Lichtreflexionen der Rotorblätter führen. Zur Vermeidung von Lichtreflexionen sind alle sichtbaren Bauteile der Windenergieanlagen mit einem dauerha | nwohnern ggf. hinzunehmen. Lichtreflexionen Der Betrieb von | Windenergieanlagen | kann auch zu Störwirkungen durch Lichtreflexionen der Rotorbl | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| n Der Betrieb von Windenergieanlagen kann auch zu Störwirkungen durch Lichtreflexionen der Rotorblätter führen. Zur Vermeidung von Lichtreflexionen sind alle sichtbaren Bauteile der Windenergieanlagen mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RALFarbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. Eiswurf Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf d | eidung von Lichtreflexionen sind alle sichtbaren Bauteile der | Windenergieanlagen | mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den R | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| t einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RALFarbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. Eiswurf Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der Windenergieanlagen wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung vo | en. Eiswurf Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der | Windenergieanlagen | wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden Anl | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| bschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen , deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standard | hende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den | Windenergieanlagen | , deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Winde | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ttern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3 | lagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die | Windenergieanlagen | 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol- | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert in eine vordefinierte Position, in der die Rotorblätter die öffentlichen Wege nicht überstreichen, so dass die Gefahr des | Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den | Windenergieanlagen | 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert in | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ermäuse (Abschaltzeiten) sowie bauzeitliche Vermeidungsmaß- nahmen, erforderlichenfalls mit Unterstützung durch eine ökologische Baubegleitung, vorzunehmen. 4.5 Optische Wirkung der Windenergieanlagen Von den Drehbewegungen der Rotoren kann eine „optisch bedrängende“ Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgehen. Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurte | logische Baubegleitung, vorzunehmen. 4.5 Optische Wirkung der | Windenergieanlagen | Von den Drehbewegungen der Rotoren kann eine „optisch bedräng | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ddeutsche Jakobsweg (Via baltica) befinden sich nördlich und östlich des Plangebietes. Der norddeutsche Jakobsweg führt von Wedel nach Osnabrück. Die Nutzung der Wege wird durch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt. Der norddeutsche Jakobsweg ist zudem insgesamt ein sehr langer Weg, von dem aus nur auf einem sehr geringen Abschnitt die Windenergieanlagen sichtbar | von Wedel nach Osnabrück. Die Nutzung der Wege wird durch die | Windenergieanlagen | nicht wesentlich eingeschränkt. Der norddeutsche Jakobsweg is | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| urch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt. Der norddeutsche Jakobsweg ist zudem insgesamt ein sehr langer Weg, von dem aus nur auf einem sehr geringen Abschnitt die Windenergieanlagen sichtbar sein werden. Durch parallel zum Weg verlaufende Gehölze wird die Einsehbarkeit von dem Weg in das Plangebiet zudem deutlich eingeschränkt. Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | er Weg, von dem aus nur auf einem sehr geringen Abschnitt die | Windenergieanlagen | sichtbar sein werden. Durch parallel zum Weg verlaufende Gehö | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Flä- chen festgesetzt. Diese T 1 Flächen werden nur während der Errichtungsphase benötigt. Die T 1 Flächen sind 1 Jahr nach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle Windenergieanlagen WEA 01 – WEA 07) vollständig zurückzubauen. Die Gemeindestraße „Wittenfelde“ muss ausgebaut werden. Die im Geltungsbereich vorhandenen öffentlichen Wege werden als öffentliche Straß | ach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle | Windenergieanlagen | WEA 01 – WEA 07) vollständig zurückzubauen. Die Gemeindestraß | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| rsfläche mit der Zweckbestimmung „landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg“ ausgewiesen. Zur internen Erschließung des Windparks ist eine Querung der Flöte erforderlich. Die zwischen den Windenergieanlagen 2 und 3 vorhandene Brücke ist ggf. zu ertüchtigen. Wege, Kranstellflächen und Kurvenradien werden nicht voll versiegelt, sondern in wasserdurchlässigem Ausbau hergestellt. 4.8 Belan | rks ist eine Querung der Flöte erforderlich. Die zwischen den | Windenergieanlagen | 2 und 3 vorhandene Brücke ist ggf. zu ertüchtigen. Wege, Kran | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| und Kurvenradien werden nicht voll versiegelt, sondern in wasserdurchlässigem Ausbau hergestellt. 4.8 Belange der Ver- und Entsorgungswirtschaft Wasserversorgung Eine Versorgung von Windenergieanlagen mit Wasser ist nicht erforderlich. Schmutzwasserentsorgung Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fällt kein Schmutzwasser an, das entsorgt werden muss. Abfall Durch den Betrieb v | nd Entsorgungswirtschaft Wasserversorgung Eine Versorgung von | Windenergieanlagen | mit Wasser ist nicht erforderlich. Schmutzwasserentsorgung Du | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| 8 Belange der Ver- und Entsorgungswirtschaft Wasserversorgung Eine Versorgung von Windenergieanlagen mit Wasser ist nicht erforderlich. Schmutzwasserentsorgung Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fällt kein Schmutzwasser an, das entsorgt werden muss. Abfall Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fallen keine Abfälle an, die durch den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werde | t erforderlich. Schmutzwasserentsorgung Durch den Betrieb von | Windenergieanlagen | fällt kein Schmutzwasser an, das entsorgt werden muss. Abfall | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| t Wasser ist nicht erforderlich. Schmutzwasserentsorgung Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fällt kein Schmutzwasser an, das entsorgt werden muss. Abfall Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fallen keine Abfälle an, die durch den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werden müssen. Elektrizität Der externe Anschluss des Windparks an das Netz des örtlichen Energieversorgers | er an, das entsorgt werden muss. Abfall Durch den Betrieb von | Windenergieanlagen | fallen keine Abfälle an, die durch den Abfallwirtschaftsbetri | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| zwischen den Masten 53 und 64 der WESTNETZ. Die Kabelstrecken sollen nach Möglichkeit entlang von öffentlichen Wegen verlegt werden. Kommunikation Der Umfang der für den Betrieb von Windenergieanlagen erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen wird im Zuge der nachfolgenden Realisierungsplanung zwischen dem Vorhabenträger und dem Versorgungsunternehmen abgestimmt. Brandschutz | legt werden. Kommunikation Der Umfang der für den Betrieb von | Windenergieanlagen | erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen wird im Zuge d | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Plangebietes. Im Plangebiet gelegene kleinteilige Waldflächen werden im Bebauungsplan als Waldfläche festgesetzt. 4.11 Hinweise zur Kennzeichnungspflicht, Belange der Flugsicherung Windenergieanlagen müssen als „Luftfahrthindernis“ gekennzeichnet werden, wenn sie außerhalb von Flugplatzbereichen eine Gesamthöhe von 100 Metern übersteigen. Die Kennzeichnungspflicht umfasst eine T | Hinweise zur Kennzeichnungspflicht, Belange der Flugsicherung | Windenergieanlagen | müssen als „Luftfahrthindernis“ gekennzeichnet werden, wenn s | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| er Signalbefeuerung (auch mit dem angrenzenden Windpark Kalkriese) soweit wie möglich zu minimieren, - spätestens innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben Windenergieanlagen ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten Hindernisbefeuerung auszustatten. 4.12 Belange der Landwirtschaft Die Flächen im Plangebiet werden derzeit, mit Ausnahme der Wege und Grä | alb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben | Windenergieanlagen | ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten Hindernisbefeueru | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| lächen können mit Ausnahme der geplanten Anlagenstandorte und der Erschließungswege weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Daher ist im Sondergebiet neben der Zweckbestimmung " Windenergieanlagen " auch die Zweckbestimmung „Fläche für die Landwirtschaft“ aufgenommen worden. Die temporären privaten Verkehrsflächen T 1 sind 1 Jahr nach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im | werden. Daher ist im Sondergebiet neben der Zweckbestimmung " | Windenergieanlagen | " auch die Zweckbestimmung „Fläche für die Landwirtschaft“ auf | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| bestimmung „Fläche für die Landwirtschaft“ aufgenommen worden. Die temporären privaten Verkehrsflächen T 1 sind 1 Jahr nach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle Windenergieanlagen WEA 01 – WEA 07) zurückzubauen. Die privaten Verkehrsflächen T 2 bis T 5 sind ein Jahr nach Inbetriebnahme der jeweiligen Windenergieanlage zurückzubauen. Diese Flächen stehen dann | ach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle | Windenergieanlagen | WEA 01 – WEA 07) zurückzubauen. Die privaten Verkehrsflächen | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| kzubauen. Diese Flächen stehen dann der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung. Die Erschließung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wird durch die geplanten Windenergieanlagen nicht eingeschränkt. Im Zuge der Herstellung der Windenergieanlagen werden Leitungen verlegt. Sofern dabei Drainagesysteme zerschnitten oder beschädigt werden, sind diese im Einvern | den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird durch die geplanten | Windenergieanlagen | nicht eingeschränkt. Im Zuge der Herstellung der Windenergiea | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| wieder zur Verfügung. Die Erschließung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wird durch die geplanten Windenergieanlagen nicht eingeschränkt. Im Zuge der Herstellung der Windenergieanlagen werden Leitungen verlegt. Sofern dabei Drainagesysteme zerschnitten oder beschädigt werden, sind diese im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern wieder instand zu setzen und/od | ergieanlagen nicht eingeschränkt. Im Zuge der Herstellung der | Windenergieanlagen | werden Leitungen verlegt. Sofern dabei Drainagesysteme zersch | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Rotordurchmesser, Höhe über Grund, die Höhe über NN und die genauen Koordinaten von Luftfahrthindernissen vorliegen. Grundsätzlich ist in den genannten Bereichen die Errichtung von Windenergieanlagen möglich. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es auf Grund der Nähe zu der in den genannten Bereichen verlaufenden militärischen Richtfunkstrecken zu Ablehnungen von Bauanträgen kom | undsätzlich ist in den genannten Bereichen die Errichtung von | Windenergieanlagen | möglich. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es auf Grund de | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gebietes verläuft eine Richtfunkstrecke der E-Plus Mobilfunk GmbH. Die Telefonica Germany hat mit Hinweis auf die Richtfunkstrecke von E-Plus darauf hingewiesen, dass alle geplanten Windenergieanlagen des Bebauungsplans Nr. 65 einen ausreichenden Abstand zu den Richtfunktrassen aufweisen. 5. Inhalte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Der B | unkstrecke von E-Plus darauf hingewiesen, dass alle geplanten | Windenergieanlagen | des Bebauungsplans Nr. 65 einen ausreichenden Abstand zu den | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan setzt gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB überwiegend Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen und Fläche für die Landwirtschaft“ fest. In den festgesetzten Sonstigen Sondergebieten sind sieben Windenergieanlagen mit einer Nabenhö- he von kleiner/gleich 134,0 m und einer maxi | B überwiegend Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „ | Windenergieanlagen | und Fläche für die Landwirtschaft“ fest. In den festgesetzten | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| uGB überwiegend Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen und Fläche für die Landwirtschaft“ fest. In den festgesetzten Sonstigen Sondergebieten sind sieben Windenergieanlagen mit einer Nabenhö- he von kleiner/gleich 134,0 m und einer maximalen Gesamthöhe von kleiner/gleich 199,0 m zulässig. Bemessungspunkte sind der höchste Punkt der vom Rotor bestrichen | st. In den festgesetzten Sonstigen Sondergebieten sind sieben | Windenergieanlagen | mit einer Nabenhö- he von kleiner/gleich 134,0 m und einer ma | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| d der gewachsene Boden, auf dem die Windenergieanlage steht (§ 18 Abs. 1 BauNVO). Die Nennleistung beträgt je Windenergieanlage größer/gleich 3.200 KW. Die zulässige Grundfläche der Windenergieanlagen beträgt maximal 500 qm pro Windenergieanlage. Die nur vom Rotor überdeckten Teile des Baugrundstücks werden bei der Ermittlung der Grundfläche nicht mitgerechnet (§16 Abs. 2 Nr. 1 B | eanlage größer/gleich 3.200 KW. Die zulässige Grundfläche der | Windenergieanlagen | beträgt maximal 500 qm pro Windenergieanlage. Die nur vom Rot | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| tücke dienen und seiner Eigenart nicht widersprechen, um bis zu 250 qm je Windenergieanlage überschritten werden. Eine Verschiebung der im Planteil festgesetzten Einzelstandorte der Windenergieanlagen einschließlich der vom Rotorkreis überstrichenen Fläche ist um maximal 5 m zulässig, soweit der Abstand der Anlage und der vom Rotor überdeckten Fläche zu dem nächstgelegenen Rand d | erschiebung der im Planteil festgesetzten Einzelstandorte der | Windenergieanlagen | einschließlich der vom Rotorkreis überstrichenen Fläche ist u | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Sondergebiet zulässige Nutzungen setzen die Änderung oder den Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages voraus. 5.2 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen Die Windenergieanlagen 1 bis 5 sind – soweit erforderlich - mit einem Betriebsführungssystem auszustatten und so zu betreiben, dass an den umliegenden Wohnsiedlungslagen unter Berücksichtigung der Vorbela | orkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen Die | Windenergieanlagen | 1 bis 5 sind – soweit erforderlich - mit einem Betriebsführun | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| s Schattenwurfgutachten festzusetzen.) Je Windenergieanlage ist ein maximaler Schalleistungspegel von 108,5 dB(A) inkl. Sicherheitszuschlag von 2,5 dB(A) zulässig. Alle Bauteile der Windenergieanlagen sind mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RAL-Farbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. 5.3 Standorte der Windenergieanlagen Die Einzelst | Sicherheitszuschlag von 2,5 dB(A) zulässig. Alle Bauteile der | Windenergieanlagen | sind mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Bauteile der Windenergieanlagen sind mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RAL-Farbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. 5.3 Standorte der Windenergieanlagen Die Einzelstandorte der Windenergieanlagen einschließlich der vom Rotor überdeckten Flä- chen sind im Planteil eingetragen. 5.4 Verkehrsflächen Die im Plangebiet bereits vorhandenen | tgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. 5.3 Standorte der | Windenergieanlagen | Die Einzelstandorte der Windenergieanlagen einschließlich der | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RAL-Farbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. 5.3 Standorte der Windenergieanlagen Die Einzelstandorte der Windenergieanlagen einschließlich der vom Rotor überdeckten Flä- chen sind im Planteil eingetragen. 5.4 Verkehrsflächen Die im Plangebiet bereits vorhandenen öffentlichen Straßenflächen werden als öff | 5.3 Standorte der Windenergieanlagen Die Einzelstandorte der | Windenergieanlagen | einschließlich der vom Rotor überdeckten Flä- chen sind im Pl | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| en privaten Verkehrsflächen T 1 bis T 5 zu folgenden Zeitpunkten wie folgt vollständig zurückzubauen sind: T 1: 1 Jahr nach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle Windenergieanlagen WEA 01 – WEA 07) T 2: 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage WEA 02 T 3: 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage WEA 07 T 4: 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Winden | ach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle | Windenergieanlagen | WEA 01 – WEA 07) T 2: 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Windener | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| von Werbeflächen ist beschränkt auf Typ und Herstellerbezeichnung sowie Betreibergesellschaft, darf nur mittels Werbeaufschrift vorgenommen werden und muss im Bereich der Gondel der Windenergieanlagen erfolgen. Die Werbeaufschriften dürfen keine reflektierende und fluoreszierende Wirkung haben, sie dürfen auch nicht beleuchtet werden. Die Beanspruchung anderweitiger Werbeflächen | schrift vorgenommen werden und muss im Bereich der Gondel der | Windenergieanlagen | erfolgen. Die Werbeaufschriften dürfen keine reflektierende u | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| rag zur klimaschonenden Energiegewinnung zu leisten. Der vom Vorhabenträger, der Firma Landwind Projekt GmbH und Co. KG, vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan sieht vor, sieben Windenergieanlagen der Firma GE Wind Energy GmbH vom Typ GE 130-3.2 MW mit einer Gesamthöhe von 199 m, einer Nabenhö- he von 134 m, einem Rotordurchmesser von 130 m sowie einer Nennleistung von 3.23 M | vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan sieht vor, sieben | Windenergieanlagen | der Firma GE Wind Energy GmbH vom Typ GE 130-3.2 MW mit einer | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| dpark liegt somit bei 22,61 MW. Die Planung wurde bereits durch die 3. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit der Darstellung von Sonstigen Sondergebieten „ Windenergieanlagen “ planungsrechtlich vorbereitet. Um die Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, trifft der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 innerhalb des 116,0 ha großen Geltungsbereichs folgen | chen-Vörden mit der Darstellung von Sonstigen Sondergebieten „ | Windenergieanlagen | “ planungsrechtlich vorbereitet. Um die Umsetzung des Vorhaben | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ermöglichen, trifft der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 innerhalb des 116,0 ha großen Geltungsbereichs folgende Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen und Fläche für die Landwirtschaft auf 103,4 ha, öffentliche Verkehrsfläche auf 6,9 ha, private Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg auf 0,4 | stsetzungen: Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung | Windenergieanlagen | und Fläche für die Landwirtschaft auf 103,4 ha, öffentliche | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden. Bezüglich Lärm und Schattenwurf wird dargelegt, dass durch die geplanten Windenergieanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht werden. Für die geplanten sieben WEA des Typs GE 3.2-130 wurde ein Schallgutachten erstellt und eine Berechnung der Rotorschattenwurf | ärm und Schattenwurf wird dargelegt, dass durch die geplanten | Windenergieanlagen | keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht werden. Für d | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ch die Planung voraussichtlich verursachten Lärmemissionen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und der Schattenwurf auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Mit dem Betrieb von Windenergieanlagen sind keine Emissionen von Luftschadstoffen verbunden, die sich nachteilig auf die Umweltschutzgüter auswirken würden. Es wird im Gegenteil sogar ein Beitrag zur Senkung des Verbrauc | auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Mit dem Betrieb von | Windenergieanlagen | sind keine Emissionen von Luftschadstoffen verbunden, die sic | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ige Totfunde vor: Baumpieper, Bekassine, Bluthänfling, Feldsperling, Flussregenpfeifer, 17 Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MS, d. MW u. d. MI v. 24.2.2016: Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergieerlass). MU-52-29211/1/300 Gartenrotschwanz, Großer Brachvogel, Grünspecht, Haussperling, Heidele | MS, d. MW u. d. MI v. 24.2.2016: Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | an Land in Niedersachsen und Hinweise für die Zielsetzung und | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| erfolgte im Wesentlichen nach den Vorgaben des Niedersächsischen Landkreistages (NLT-Papier)18 und dem Leitfaden zur Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (Fassung vom 12.02.2015). Zur Erfassung des Brutvogelbestandes wurden während der Brutzeit zwischen Mitte März bis Mitte Juni 2015 acht Tagbegehungen in einem Radiu | setzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | in Niedersachsen (Fassung vom 12.02.2015). Zur Erfassung des | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ischer Landkreistag (NLT): Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie – Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen . Stand Oktober 2014 19 Planungsgruppe grün (2016): Brut- und Rastvogelerfassung 2015/2016. Windpark Vörden Folgende Tabelle ist dem Gutachten entnommen. Nach der standardisierten Be | d der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von | Windenergieanlagen | . Stand Oktober 2014 19 Planungsgruppe grün (2016): Brut- und | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| r Landkreistag (NLT 2014): Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie – Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen . Kontakten wurde der Große Abendsegler, die Breitflügelfledermaus, die Rauhautfledermaus und der Kleinabendsegler erfasst. Im Sommer konnten die größten Aktivitäten festgestellt we | d der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von | Windenergieanlagen | . Kontakten wurde der Große Abendsegler, die Breitflügelflede | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nsatz gebracht. Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win | sfeld und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen | Windenergieanlagen | sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelast | geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante | Windenergieanlagen | auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wu | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Es wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung du | Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 | Windenergieanlagen | als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergi | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Es wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit ei | gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten | Windenergieanlagen | wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Es wurde | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| tz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Es wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und einer Nabenhöhe von 134,0 m durchgeführt.30 Die Untersuchung diente der Beantwortung der Frage nach den Zeitpunkten, der Dau | ung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten | Windenergieanlagen | des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und eine | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ierten Wall 1. Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win | feld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen | Windenergieanlagen | sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelast | geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante | Windenergieanlagen | auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wu | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. 2.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturgüter sind innerhalb des Gelt | Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 | Windenergieanlagen | als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergi | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. 2.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturgüter sind innerhalb des Geltungsbereiches und unmittelbar angrenzend nicht bekannt. Als sonstige | gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten | Windenergieanlagen | wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. 2.1.7 Kultur- und sons | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ßen, und es kann in diesem Zeitraum ein erhöhtes Tötungsrisiko (Schlagrisiko) für Fledermäuse vorliegen. Um das Kollisionsrisiko zu minimieren wird empfohlen, in diesem Zeitraum die Windenergieanlagen zu den fledermauskritischen Zeiten bei Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s bzw. bei vorrangiger Betroffenheit von Abendseglerarten und/oder der Rauhautfledermaus unter 7 m/s abzuschal | nsrisiko zu minimieren wird empfohlen, in diesem Zeitraum die | Windenergieanlagen | zu den fledermauskritischen Zeiten bei Windgeschwindigkeiten | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ereitet. Durch die verbesserte Ausnutzung der Ressource Wind zur Energiegewinnung wird ein positiver Beitrag zum allgemeinen Klimaschutz geleistet. 2.3.5 Auswirkungen auf Landschaft Windenergieanlagen stellen als technische Baukörper sowie aufgrund ihrer großen Bauhöhe Elemente dar, die der historisch gewachsenen Eigenart und Maßstäblichkeit von Landschaft nicht entsprechen. Darü | inen Klimaschutz geleistet. 2.3.5 Auswirkungen auf Landschaft | Windenergieanlagen | stellen als technische Baukörper sowie aufgrund ihrer großen | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| chatten der Rotoren (bei Sonnenschein) verstärkt. Die Intensität der im Landschaftsbild verursachten Beeinträchtigungen hängt dabei wesentlich von folgenden Kriterien ab: Höhe der Windenergieanlagen und Entfernung des Betrachters zum Windpark: Die Fernwirkung eines störenden Objektes in der Landschaft ist eng mit seiner Höhe verbunden. Generell gilt: Je höher ein störendes Obje | hängt dabei wesentlich von folgenden Kriterien ab: Höhe der | Windenergieanlagen | und Entfernung des Betrachters zum Windpark: Die Fernwirkung | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| to weiter ist der Wirkradius, d. h. aus desto größerer Entfernung wird das Objekt als störend wahrgenommen. So geht BREUER32 davon aus, dass mindestens in einem Radius der 15-fachen Windenergieanlagen -Höhe erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes entstehen. Darüber hinaus wird die Störwirkung dadurch verstärkt, dass bei WindenergieanlagenHöhen über 100 m eine Kennzeich | ER32 davon aus, dass mindestens in einem Radius der 15-fachen | Windenergieanlagen | -Höhe erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ents | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| minanz der Beeinträchtigung nimmt ab, der störende Effekt wird durch andere, nicht störende Landschaftsbestandteile abgemildert, die zusätzlich in das Blickfeld treten. Anzahl der Windenergieanlagen : Je größer die Anzahl von Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks ist, desto massiver ist die beeinträchtigende Wirkung. Allerdings wird dieser Effekt nicht als linearer Zusamm | mildert, die zusätzlich in das Blickfeld treten. Anzahl der | Windenergieanlagen | : Je größer die Anzahl von Windenergieanlagen innerhalb eines | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| rende Effekt wird durch andere, nicht störende Landschaftsbestandteile abgemildert, die zusätzlich in das Blickfeld treten. Anzahl der Windenergieanlagen: Je größer die Anzahl von Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks ist, desto massiver ist die beeinträchtigende Wirkung. Allerdings wird dieser Effekt nicht als linearer Zusammenhang eingestuft: So geht BREUER (a.a.O.) da | en. Anzahl der Windenergieanlagen: Je größer die Anzahl von | Windenergieanlagen | innerhalb eines Windparks ist, desto massiver ist die beeintr | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ammenhang eingestuft: So geht BREUER (a.a.O.) davon aus, dass das Verhältnis zwischen Energieertrag und LandschaftsbildBeeinträchtigung bei Windparks mit einer Größe von drei bis 15 Windenergieanlagen am günstigsten ist. Transparenz der Landschaft: Nicht von jedem Standort aus sind störende Objekte sichtbar und somit als Beeinträchtigung in der Landschaft wahrnehmbar. Als sicht | eeinträchtigung bei Windparks mit einer Größe von drei bis 15 | Windenergieanlagen | am günstigsten ist. Transparenz der Landschaft: Nicht von j | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| iche Immissionsorte werden die in Kap. 2.1.6 des Umweltberichtes aufgeführten Wohnnutzungen im Umfeld des Plangebietes betrachtet. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von Windenergieanlagen daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten Richtwerte gelten. Die geplanten WEA sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Für die Anlagen wurde ein ma | etrachtet. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von | Windenergieanlagen | daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| de Neuenkirchen-Vörden hat die zur Verfügung stehenden Informationen, Studien und Sekundärliteratur zum Thema Infraschall ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Grö- ßenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von W | l ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von | Windenergieanlagen | erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| n erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Grö- ßenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Windenergieanlagen bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass diese ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefähr | rkungen der Grö- ßenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von | Windenergieanlagen | bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass diese ursä | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| chgewiesen wurden, gehen davon aus, dass diese ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Im Hinblick auf den Schattenwurf der WEA wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 | inträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch | Windenergieanlagen | ist nicht auszugehen. Im Hinblick auf den Schattenwurf der WE | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| en Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Im Hinblick auf den Schattenwurf der WEA wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und einer Nabenhöhe von 134,0 m durchgeführt.34 Es wurden insgesamt sechs Immissionsorte westlich, nördlich, und südlich des Pla | ung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten | Windenergieanlagen | des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und eine | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| es betrachtet. Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win | feld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen | Windenergieanlagen | sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelast | geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante | Windenergieanlagen | auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wu | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die Gutachter haben die astronomisch maximale Beschattungsdauer berechn | Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 | Windenergieanlagen | als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergi | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die Gutachter haben die astronomisch maximale Beschattungsdauer berechnet und diese den Orientierungswerten für die tägliche und jährliche Da | gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten | Windenergieanlagen | wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die Gutachter haben d | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| ase) wird nur unter der Voraussetzung erreicht, dass die Sonne täglich von Sonnenauf- bis untergang scheint, die Rotorfläche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und die Windenergieanlagen immer in Betrieb sind. Die Gutachter haben Orientierungswerte von maximal 30 Stunden pro Jahr (worstcase) bzw. von maximal 30 Minuten pro Tag herangezogen. Diese Werte entsprechen d | äche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und die | Windenergieanlagen | immer in Betrieb sind. Die Gutachter haben Orientierungswerte | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| auf dem Erfahrungshintergrund der 200 bis 300-kW-Anlagen, die zu dieser Zeit das Marktgeschehen bestimmten. Die wesentlichen Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz von Windenergieanlagen , die vor allem in der nachfolgenden 600-kW-Klasse erzielt wurden, konnten daher bei den frühen Megawatt-Entwicklungen nicht mehr konsequent umgesetzt werden. Das 1997 entstandene An | ichen Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz von | Windenergieanlagen | , die vor allem in der nachfolgenden 600-kW-Klasse erzielt wur | Nordex Energy GmbH | |
| Entwicklung der Windenergie in Deutschland Eine Beschreibung von aktuellen und zukünftigen Trends und Charakteristika der Einspeisung von Windenergieanlagen KURZSTUDIE Entwicklung der Windenergie in Deutschland ImpRESSUm Kurzstudie Entwicklung der Windenergie in Deutschland Eine Beschreibung von aktuellen und zukünftigen Trends und Char | zukünftigen Trends und Charakteristika der Einspeisung von | Windenergieanlagen | KURZSTUDIE Entwicklung der Windenergie in Deutschland ImpRESS | Agora Energiewende | |
| energie in Deutschland ImpRESSUm Kurzstudie Entwicklung der Windenergie in Deutschland Eine Beschreibung von aktuellen und zukünftigen Trends und Charakteristika der Einspeisung von Windenergieanlagen erstellt von Agora Energiewende Rosenstraße 2 | 10178 Berlin Projektleitung: Daniel Fürstenwerth daniel.fuerstenwerth@agora-energiewende.de durchfühung der studie Fraunhofer IWES | | nd zukünftigen Trends und Charakteristika der Einspeisung von | Windenergieanlagen | erstellt von Agora Energiewende Rosenstraße 2 | 10178 Berlin | Agora Energiewende | |
| en Pape Simon Arbach Ann-Katrin Gerlach Paul Kühn Sebastian Pfaffel Satz: UKEX GRAPHIC, Ettlingen 017/05-S-2013/DE Veröffentlichung: Juni 2013 Vorwort Die Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen wird in den nächsten Jahrzehnten das Stromsystem in Deutschland prägen. Nach dem Leitszenario des Netzentwicklungsplans wird im Jahr 2023 in Deutschland etwa jede dritte Kilowattstu | röffentlichung: Juni 2013 Vorwort Die Erzeugung von Strom aus | Windenergieanlagen | wird in den nächsten Jahrzehnten das Stromsystem in Deutschla | Agora Energiewende | |
| nächsten Jahrzehnten das Stromsystem in Deutschland prägen. Nach dem Leitszenario des Netzentwicklungsplans wird im Jahr 2023 in Deutschland etwa jede dritte Kilowattstunde Strom in Windenergieanlagen erzeugt werden. Für das Stromsystem ergeben sich daraus gänzlich neue Herausforderungen. Um diese frühzeitig zu erkennen und anzugehen, ist es wichtig, Transparenz zu schaffen, zum | 2023 in Deutschland etwa jede dritte Kilowattstunde Strom in | Windenergieanlagen | erzeugt werden. Für das Stromsystem ergeben sich daraus gänzl | Agora Energiewende | |
| schaffen, zum Beispiel zu den folgenden Fragen: → Welche Anlagen werden heute gebaut und welche sind in der Zukunft zu erwarten? → Wie wirkt sich eine unterschiedliche Auslegung von Windenergieanlagen auf die Einspeisung und Anforderung auf das Residualsystem aus? → Weht der Wind im Süden zu anderen Zeiten als im Norden und wie groß sind gegebenenfalls die Unterschiede? Die Agor | rwarten? → Wie wirkt sich eine unterschiedliche Auslegung von | Windenergieanlagen | auf die Einspeisung und Anforderung auf das Residualsystem au | Agora Energiewende | |
| e Einspeisung mit weit höheren Volllaststunden und stellt geringere Anforderungen an das Stromsystem. 4. Ein geographisch verteilter Ausbau führt zu einer stetigeren Einspeisung aus Windenergieanlagen . Jedoch gibt es Wochen, in denen in ganz Deutschland, sowohl im Norden als auch im Süden, sehr wenig Wind weht. Inhalt I. Entwicklung der Technologie Windenergieanlagen heute und in | h verteilter Ausbau führt zu einer stetigeren Einspeisung aus | Windenergieanlagen | . Jedoch gibt es Wochen, in denen in ganz Deutschland, sowohl | Agora Energiewende | |
| speisung aus Windenergieanlagen. Jedoch gibt es Wochen, in denen in ganz Deutschland, sowohl im Norden als auch im Süden, sehr wenig Wind weht. Inhalt I. Entwicklung der Technologie Windenergieanlagen heute und in Zukunft 5 II. Unterschiede im Einspeiseverhalten von Stark- und Schwachwindanlagen 10 III. Ausgleichseffekte durch Windeinspeisung in unterschiedlichen Regionen Deutsch | , sehr wenig Wind weht. Inhalt I. Entwicklung der Technologie | Windenergieanlagen | heute und in Zukunft 5 II. Unterschiede im Einspeiseverhalten | Agora Energiewende | |
| kte durch Windeinspeisung in unterschiedlichen Regionen Deutschlands 13 IV. Verteilung der Ressource Wind in Deutschland 19 V. Literaturverzeichnis 22 I. Entwicklung der Technologie Windenergieanlagen heute und in Zukunft Entwicklungen der Anlagenauslegung in den letzten Jahren und heute Die rückblickende Betrachtung des Windenergieanlagenmarktes zeigt eine kontinuierliche Weiter | 19 V. Literaturverzeichnis 22 I. Entwicklung der Technologie | Windenergieanlagen | heute und in Zukunft Entwicklungen der Anlagenauslegung in de | Agora Energiewende | |
| ofer IWES 2013). Abbildung 1 veranschaulicht diese Entwicklung und stellt Nabenhöhe, Rotordurchmesser und Nennleistung der in den Jahren 2000 bis 2012 durchschnittlich installierten Windenergieanlagen gegenüber. Zwar hat sich die sehr dynamische Entwicklung der ersten Jahre der Windenergienutzung etwas abgeschwächt, längere Modellzyklen sind zu beobachten, doch ist der Trend zu | er in den Jahren 2000 bis 2012 durchschnittlich installierten | Windenergieanlagen | gegenüber. Zwar hat sich die sehr dynamische Entwicklung der | Agora Energiewende | |
| ehr dynamische Entwicklung der ersten Jahre der Windenergienutzung etwas abgeschwächt, längere Modellzyklen sind zu beobachten, doch ist der Trend zu größeren und leistungsstärkeren Windenergieanlagen ungebrochen. Neben der seit der Jahrtausendwende im Markt befindlichen und immer noch dominierenden 2-bis-3 MW-Klasse, hat die Bedeutung der 3-bis-5-MW-Klasse deutlich zugenommen. N | achten, doch ist der Trend zu größeren und leistungsstärkeren | Windenergieanlagen | ungebrochen. Neben der seit der Jahrtausendwende im Markt bef | Agora Energiewende | |
| nde im Markt befindlichen und immer noch dominierenden 2-bis-3 MW-Klasse, hat die Bedeutung der 3-bis-5-MW-Klasse deutlich zugenommen. Nach zunächst zwei Prozent im Jahr 2010 machen Windenergieanlagen dieser Klasse im Jahr 2012 bereits 19 Prozent des Anlagenzubaus aus und reduzieren damit kontinuierlich den weiterhin dominierenden Anteil der 2-bis-3–MW-Anlagen. Die offshore schon | ch zugenommen. Nach zunächst zwei Prozent im Jahr 2010 machen | Windenergieanlagen | dieser Klasse im Jahr 2012 bereits 19 Prozent des Anlagenzuba | Agora Energiewende | |
| ng von fünf MW und mehr wird an Land bislang nur zurückhaltend errichtet. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Kennwerte, der in den letzten Jahren installierten Windenergieanlagen . Die durchschnittliche Leistung der im Jahr 2012 zugebauten Anlagen beträgt 2,4 MW. Anlagen, die im Jahr 2000 zugebaut wurden, erreichten einen Durchschnitt von lediglich 1,1 MW. De | nittlichen Kennwerte, der in den letzten Jahren installierten | Windenergieanlagen | . Die durchschnittliche Leistung der im Jahr 2012 zugebauten A | Agora Energiewende | |
| 82 und Nordex N117) abgebildet. Bei vergleichbaren Nennleistungen sind die deutlichen Unterschiede in Rotordurchmesser und Nabenhöhen unübersehbar. Differenzierung der Auslegung von Windenergieanlagen für Stark- und Schwachwindstandorte Die verstärkte Erschließung von Standorten im Binnenland und im Süden Deutschlands beziehungsweise der Fokus auf windschwächere Standorte lässt | nd Nabenhöhen unübersehbar. Differenzierung der Auslegung von | Windenergieanlagen | für Stark- und Schwachwindstandorte Die verstärkte Erschließu | Agora Energiewende | |
| t. Dies ermöglicht, auch an nicht optimalen Standorten einen wirtschaftlichen Windertrag und eine hohe Volllaststundenzahl zu realisieren. An windstarken Standorten werden weiterhin Windenergieanlagen mit vergleichsweise hohen Nennleistungen, kleinen Rotordurchmessern und niedrigen Türmen installiert. Entsprechende Anlagentypen fallen in die Kategorie der Starkwindanlagen. Die be | hl zu realisieren. An windstarken Standorten werden weiterhin | Windenergieanlagen | mit vergleichsweise hohen Nennleistungen, kleinen Rotordurchm | Agora Energiewende | |
| drigen Türmen installiert. Entsprechende Anlagentypen fallen in die Kategorie der Starkwindanlagen. Die beschriebene Differenzierung wird in Abbildung 3 deutlich. Bei den bisherigen Windenergieanlagen (graue Linie) ist noch ein starke Beziehung zwischen Nennleistung und Rotordurchmesser zu sehen: Mit steigenden Nennleistungen sind historisch auch die Rotordurchmesser gestiegen. F | ferenzierung wird in Abbildung 3 deutlich. Bei den bisherigen | Windenergieanlagen | (graue Linie) ist noch ein starke Beziehung zwischen Nennleis | Agora Energiewende | |
| bis drei MW lässt sich beispielweise eine Streuung der Rotordurchmesser im Intervall von 70 Meter bis 117 Meter feststellen. Auch bei der Nabenhöhe ist die Differenzierung deutlich. Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von zwei MW werden sowohl mit Turmhöhen von 60 Metern als auch mit fast 140 Metern installiert. Insgesamt ist ein Trend zu einem größeren Rotordurchmesser in | len. Auch bei der Nabenhöhe ist die Differenzierung deutlich. | Windenergieanlagen | mit einer Nennleistung von zwei MW werden sowohl mit Turmhöhe | Agora Energiewende | |
| nleistung zu beobachten, da die Mehrzahl der 2012 zugebauten Anlagen (grüne Punkte) unterhalb der Ausgleichskurve liegt. Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung der Technologie der Windenergieanlagen Der Trend zu insgesamt größeren und leistungsfähigeren Windenergieanlagen wird sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich fortsetzen. Außerdem wird sich die begonnene Differenzieru | Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung der Technologie der | Windenergieanlagen | Der Trend zu insgesamt größeren und leistungsfähigeren Winde | Agora Energiewende | |
| Punkte) unterhalb der Ausgleichskurve liegt. Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung der Technologie der Windenergieanlagen Der Trend zu insgesamt größeren und leistungsfähigeren Windenergieanlagen wird sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich fortsetzen. Außerdem wird sich die begonnene Differenzierung nach Stark- und Schwachwindanlagen noch stärker ausprägen, allerdings mö | lagen Der Trend zu insgesamt größeren und leistungsfähigeren | Windenergieanlagen | wird sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich fortsetzen. A | Agora Energiewende | |
| tung. Die angebotenen Anlagentypen werden sich stärker an den speziellen Anforderungen der jeweiligen Standorte orientieren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Bislang sind Windenergieanlagen mit einem großen Rotor-Generator-Verhältnis und somit geringer spezifischer Nennleistung meist für weniger windhöffige Standorte ausgelegt (IEC-Klasse III). Prinzipiell ist jedoch a | ren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Bislang sind | Windenergieanlagen | mit einem großen Rotor-Generator-Verhältnis und somit geringe | Agora Energiewende | |
| fachen Abregelung auch Vorteile, die über die Kostenersparnis durch Verwendung eines kleineren Generators hinausgehen. Da die auftretenden Kräfte und Drehmomente bei pitchgeregelten Windenergieanlagen bei gleicher Rotorgröße und -drehzahl weitgehend proportional zur entnommenen Leistung sind, können Kosten bei weiteren Komponenten (unter anderem Getriebe, Turm und Fundament) eing | a die auftretenden Kräfte und Drehmomente bei pitchgeregelten | Windenergieanlagen | bei gleicher Rotorgröße und -drehzahl weitgehend proportional | Agora Energiewende | |
| spezifische Nennleistungen ergeben (Molly 2012). Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass sich der Trend zu geringeren spezifischen Nennleistungen zukünftig auch verstärkt auf Windenergieanlagen an windhöffigeren Standorten auswirkten wird. Gleichzeitig wird aufgrund der unterschiedlichen Optima bei der Leistungsauslegung weiterhin eine Differenzierung zwischen Starkwind- u | eren spezifischen Nennleistungen zukünftig auch verstärkt auf | Windenergieanlagen | an windhöffigeren Standorten auswirkten wird. Gleichzeitig wi | Agora Energiewende | |
| nterschiedlichen Optima bei der Leistungsauslegung weiterhin eine Differenzierung zwischen Starkwind- und Schwachwindanlagen bestehen. Da die Annahmen zur Auslegung von zukünftigen Windenergieanlagen bei der Betrachtung der zukünftigen Energieversorgung von großer Bedeutung sind, wurde durch das Fraunhofer IWES eine entsprechende Abschätzung bis zum Jahr 2033 erstellt. Die Absc | agen bestehen. Da die Annahmen zur Auslegung von zukünftigen | Windenergieanlagen | bei der Betrachtung der zukünftigen Energieversorgung von gro | Agora Energiewende | |
| er IWES eine entsprechende Abschätzung bis zum Jahr 2033 erstellt. Die Abschätzung der zukünftigen Kennwerte unterscheidet nach Stark- und Schwachwindanlagen. Bei den beschriebenen Windenergieanlagen handelt es sich um die Abschätzung der jeweils durchschnittlich im entsprechenden Bezugsjahr installierten Stark- und Schwachwindanlagen. Zu jedem Zeitpunkt werden sowohl Windenergi | det nach Stark- und Schwachwindanlagen. Bei den beschriebenen | Windenergieanlagen | handelt es sich um die Abschätzung der jeweils durchschnittli | Agora Energiewende | |
| gieanlagen handelt es sich um die Abschätzung der jeweils durchschnittlich im entsprechenden Bezugsjahr installierten Stark- und Schwachwindanlagen. Zu jedem Zeitpunkt werden sowohl Windenergieanlagen mit höheren oder niedrigeren Kennwerten am Markt angeboten und installiert werden. Abbildung 4 und 5 fassen die in der Studie Kostenoptimaler Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deu | ark- und Schwachwindanlagen. Zu jedem Zeitpunkt werden sowohl | Windenergieanlagen | mit höheren oder niedrigeren Kennwerten am Markt angeboten un | Agora Energiewende | |
| werden. Abbildung 4 und 5 fassen die in der Studie Kostenoptimaler Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland (Agora 2013) verwendeten Annahmen zur technischen Entwicklung von Windenergieanlagen bis zum Jahr 2033 zusammen. Die Annahmen für das Jahr 2013 beruhen auf den bei Studienerstellung für das Jahr 2012 vorliegenden Daten (Stand Dezember 2012) und wurden für das Betrac | ra 2013) verwendeten Annahmen zur technischen Entwicklung von | Windenergieanlagen | bis zum Jahr 2033 zusammen. Die Annahmen für das Jahr 2013 be | Agora Energiewende | |
| erstellung für das Jahr 2012 vorliegenden Daten (Stand Dezember 2012) und wurden für das Betrachtungsjahr 2013 geringfügig angepasst. Erwartungen für das Jahr 2023 Marktbestimmende Windenergieanlagen für das Jahr 2023 werden derzeit in den Markt eingeführt oder stehen kurz vor der Markteinführung. Sowohl für Starkwind- als auch für Schwachwindstandorte weisen die entsprechenden | ig angepasst. Erwartungen für das Jahr 2023 Marktbestimmende | Windenergieanlagen | für das Jahr 2023 werden derzeit in den Markt eingeführt oder | Agora Energiewende | |
| für das Jahr 2023 werden derzeit in den Markt eingeführt oder stehen kurz vor der Markteinführung. Sowohl für Starkwind- als auch für Schwachwindstandorte weisen die entsprechenden Windenergieanlagen eine Nennleistung im Bereich von drei MW auf. Beim Rotordurchmesser werden Größen von durchschnittlich 100 Metern für Starkwind und etwa 115 Metern für Schwachwindanlagen erwartet. | - als auch für Schwachwindstandorte weisen die entsprechenden | Windenergieanlagen | eine Nennleistung im Bereich von drei MW auf. Beim Rotordurch | Agora Energiewende | |
| ind und etwa 115 Metern für Schwachwindanlagen erwartet. Die Nabenhöhe wird mit circa 110 Meter beziehungsweise circa 140 Meter angesetzt. Durch die technische Weiterentwicklung der Windenergieanlagen ist auch von einer leichten Steigerung des maximalen Leistungskoeffizienten (cpmax) auszugehen. Erwartungen für das Jahr 2033 Anlagen, die 2033 den Markt prägen werden, befinden sic | 0 Meter angesetzt. Durch die technische Weiterentwicklung der | Windenergieanlagen | ist auch von einer leichten Steigerung des maximalen Leistung | Agora Energiewende | |
| Hersteller OnshoreWindenergieanlagen im Leistungsbereich bis acht MW angekündigt. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass auch 2033 noch ein wesentlicher Teil der neu installierten Windenergieanlagen eine Leistung um drei MW haben wird. Die durchschnittliche Nennleistung für Starkwindanlagen wird daher auf 4,5 MW geschätzt. Im Rahmen der technischen Weiterentwicklung ist davon a | ss auch 2033 noch ein wesentlicher Teil der neu installierten | Windenergieanlagen | eine Leistung um drei MW haben wird. Die durchschnittliche Ne | Agora Energiewende | |
| hinaus wird nicht erwartet. II. Unterschiede im Einspeiseverhalten von Stark- und Schwachwindanlagen Unterschiede im Anlagendesign führen zu unterschiedlichem Einspeiseverhalten der Windenergieanlagen , die für das restliche Stromsystem eine wesentliche Bedeutung haben. Um die Effekte zu veranschaulichen, wurde das Einspeiseverhalten verschiedener Anlagentypen simuliert. Dabei wur | agendesign führen zu unterschiedlichem Einspeiseverhalten der | Windenergieanlagen | , die für das restliche Stromsystem eine wesentliche Bedeutung | Agora Energiewende | |
| Schwachwindanlage zwar eine höhere Auslastung erzielt, jedoch auch höhere Investitionskosten und einen größeren Flächenbedarf aufweist. Meist wird der Abstand zwischen den einzelnen Windenergieanlagen in einem Windpark über die Entfernung zur nächsten Anlage als in Vielfaches des Rotordurchmessers festgelegt. Hierbei sind zum Beispiel fünf Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung un | edarf aufweist. Meist wird der Abstand zwischen den einzelnen | Windenergieanlagen | in einem Windpark über die Entfernung zur nächsten Anlage als | Agora Energiewende | |
| ide Anlagenkonfigurationen identisch, der verbleibende Unterschied zwischen den dargestellten Kurven ist ausschließlich durch die unterschiedliche Dynamik der Einspeisung bedingt. Windenergieanlagen mit einer auslastungsorientierten Auslegung ermöglichen somit eine deutlich gleichmäßigere Einspeisung, die Vorteile für das Stromsystem bietet. Abbildung 7 verdeutlicht das gleichm | durch die unterschiedliche Dynamik der Einspeisung bedingt. | Windenergieanlagen | mit einer auslastungsorientierten Auslegung ermöglichen somit | Agora Energiewende | |
| chiedene Anlagentypen an den Standorten „Nord“ (links) und „Süd“ (rechts) bezogen auf den Jahresenergieertrag der jeweiligen Anlage. Als weitere Einflussgröße können die Erträge der Windenergieanlagen durch eine Erhöhung der Nabenhöhe gesteigert werden. Dies wirkt sich insbesondere in Regionen mit einer hohen Rauigkeit positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen aus (vgl. Kapi | igen Anlage. Als weitere Einflussgröße können die Erträge der | Windenergieanlagen | durch eine Erhöhung der Nabenhöhe gesteigert werden. Dies wir | Agora Energiewende | |
| l. Kapitel IV). Laufende Messungen des vom Fraunhofer IWES in der Umgebung von Kassel errichteten 200-Meter-Messmasstes zeigen, dass bei einer Nabenhöhe von 200 Metern durchaus auch Windenergieanlagen mit einer Auslastung von 4.000 Vollbenutzungsstunden in den Mittelgebirgen betrieben werden könnten (Callies, pers. Mitteilung). III. Ausgleichseffekte durch Windeinspeisung in un | zeigen, dass bei einer Nabenhöhe von 200 Metern durchaus auch | Windenergieanlagen | mit einer Auslastung von 4.000 Vollbenutzungsstunden in den M | Agora Energiewende | |
| indigkeit der Laständerung, auf die das restliche Stromsystem reagieren muss (Marrone et al., 2008). Um einen Überblick über das Ausmaß des zeitlichen Versatzes der Einspeisung von Windenergieanlagen in verschiedenen Regionen zu geben, werden im Folgenden sechs Orte betrachtet (Abbildung 9). Standorte in Nord- und Ostsee bilden Einspeisungen von Offshore-Windkraftanlagen ab. Des | über das Ausmaß des zeitlichen Versatzes der Einspeisung von | Windenergieanlagen | in verschiedenen Regionen zu geben, werden im Folgenden sechs | Agora Energiewende | |
| bbildung 11 (links) zu sehen - am Nachmittag zum Ansteigen der Leistung am westlichen Standort führt, bis schließlich auch wieder im Norden die Einspeisung ansteigt. Einspeisung aus Windenergieanlagen am Montag der 3. Kalenderwoche an den 6 betrachteten Standorten Abbildung 11. Durch das versetzte Abfallen und Ansteigen der Einspeisung an unterschiedlichen Standorten verringert s | ch wieder im Norden die Einspeisung ansteigt. Einspeisung aus | Windenergieanlagen | am Montag der 3. Kalenderwoche an den 6 betrachteten Standort | Agora Energiewende | |
| Gesamtsystem hat, sofern die Übertragungsnetze in der Lage sind, die eingespeisten Leistungen den Verbrauchern zuzuführen. Häufigkeitsverteilung der Gradienten der Einspeisung aus Windenergieanlagen an den drei Nordstandorten im Vergleich zur kumulierten Einspeisung an allen sechs Standorten. Zeitlicher Verlauf der Einspeisung in verschiedenen Regionen bei Betrachtung aller | en. Häufigkeitsverteilung der Gradienten der Einspeisung aus | Windenergieanlagen | an den drei Nordstandorten im Vergleich zur kumulierten Einsp | Agora Energiewende | |
| denen Regionen bei Betrachtung aller Wochen eines Jahres Neben der Geschwindigkeit der Laständerung im Bereich von Stunden ist die mittelfristige Gleichmäßigkeit der Erzeugung aus Windenergieanlagen wichtig für das residuale Stromsystem. So kann zum Beispiel durch Pumpspeicher zwar Strom für einige Stunden oder Tage gespeichert werden, nicht jedoch für Wochen. Um der Frage nach | nden ist die mittelfristige Gleichmäßigkeit der Erzeugung aus | Windenergieanlagen | wichtig für das residuale Stromsystem. So kann zum Beispiel d | Agora Energiewende | |
| ldung 14 zeigt die mittlere Einspeisung an den verschiedenen Orten für jede Woche des meteorologischen Jahres 2011. Dargestellt ist die durchschnittliche, prozentuale Auslastung der Windenergieanlagen an den Standorten, sodass bei einer über die gesamte Woche andauernden Einspeisung mit Nennleistung an allen sechs Standorten ein Wert von 100 Prozent erreicht würde. Hierin spiege | estellt ist die durchschnittliche, prozentuale Auslastung der | Windenergieanlagen | an den Standorten, sodass bei einer über die gesamte Woche an | Agora Energiewende | |
| Woche mit wenig Wind stellt in dem betrachteten Jahr die 39. Kalenderwoche dar, in der insgesamt nur zehn Prozent der möglichen Einspeisung generiert werden. Mittlere Auslastung der Windenergieanlagen an den sechs Standorten je Woche. Der in Abilldung 15 angegebene Korrelationskoeffizient nach Kendalls Tau zeigt, wie stark die Einspeisung von zwei Standorten miteinander jeweils k | glichen Einspeisung generiert werden. Mittlere Auslastung der | Windenergieanlagen | an den sechs Standorten je Woche. Der in Abilldung 15 angegeb | Agora Energiewende | |
| ttelgebirgen die Windverhältnisse sehr viel kleinräumiger wechseln, reicht die Auflösung der Mesoskalen-Modelle (> zwei Kilometer Auflösung) nicht aus, um das Einspeiseverhalten von Windenergieanlagen in diesen Regionen adäquat abbilden zu können. Abbildung 17 zeigt, wie sich innerhalb einer Modellfläche des COSMO-DE-Modells (horizontale Maschenweite: 2,8 Kilometer) die Windresso | Kilometer Auflösung) nicht aus, um das Einspeiseverhalten von | Windenergieanlagen | in diesen Regionen adäquat abbilden zu können. Abbildung 17 z | Agora Energiewende | |
| ung der Windverhältnisse im komplexen Gelände und für große Nabenhöhen stellt noch immer eine Herausforderung dar, und für eine verlässliche Standortbewertung vor der Errichtung von Windenergieanlagen sind Windmessungen vor Ort nach wie vor unverzichtbar. Für energiewirtschaftliche Bewertungen wurden in der Vergangenheit vorwiegend Daten der Wettermodelle COSMO-EU (Maschenweite: | ür eine verlässliche Standortbewertung vor der Errichtung von | Windenergieanlagen | sind Windmessungen vor Ort nach wie vor unverzichtbar. Für e | Agora Energiewende | |
| s mit ein. Windenergieanlagen Technologie und Service 1 ENERCON Anlagentechnologie 6 Rotorblatt 8 Direktantrieb 9 Ringgeneratortechnologie 10 Turmbau 12 Fertigteilbetonturm 13 Stahlrohrturm 14 Fundamentba | ENERCON | Windenergieanlagen | Technologie und Service 1 ENERCON Anlagentechnologie 6 Rotor | ENERCON GmbH | |
| technologie nach höchsten Qualitätsstandards anzubieten. Dass Entwicklung und Fertigung perfekt aufeinander abgestimmt sind, beweist nicht zuletzt die Gussteilproduktion für ENERCON Windenergieanlagen . Die permanente Weiterentwicklung der einzelnen Gussteilkomponenten erfolgt in der Forschungsabteilung mit Hilfe von 3-D-CAD Systemen, ihre Überprüfung auf Spannungsüberhöhungen und | ind, beweist nicht zuletzt die Gussteilproduktion für ENERCON | Windenergieanlagen | . Die permanente Weiterentwicklung der einzelnen Gussteilkompo | ENERCON GmbH | |
| ENERCON dank seiner technologischen Innovationen eine Vorreiterposition. Beispielhaft belegt dies das ENERCON Netzeinspeisesystem. Durch eine intelligente Steuerung leisten ENERCON Windenergieanlagen bereits heute einen großen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Netzstabilität und können problemlos in die weltweiten Netzstrukturen integriert werden. Auch an Standorten mi | eisesystem. Durch eine intelligente Steuerung leisten ENERCON | Windenergieanlagen | bereits heute einen großen Beitrag zum Erhalt und zur Verbess | ENERCON GmbH | |
| verlässigkeit des getriebelosen Antriebssystems, verbunden mit einer effizienten Rotorblattgeometrie, garantieren optimale Ertragswerte. Rotorblatt Das Rotorblattkonzept der ENERCON Windenergieanlagen setzt hinsichtlich Ertrag, Schallemission und Lastenminimierung Maßstäbe für den Stand der Technik in der Windenergietechnologie. Durch eine veränderte Geometrie nutzen die Blätter | le Ertragswerte. Rotorblatt Das Rotorblattkonzept der ENERCON | Windenergieanlagen | setzt hinsichtlich Ertrag, Schallemission und Lastenminimieru | ENERCON GmbH | |
| ängere Lebensdauer durch Reduzierung der Lasten und vereinfachter Transport durch schlanke Blattgeometrie sowie geteilte Blattvarianten. Direktantrieb Das Antriebssystem der ENERCON Windenergieanlagen folgt einer einfachen Logik: Wenige drehende Bauteile reduzieren die mechanische Belastung und erhöhen die technische Lebensdauer. Der Wartungs- und Serviceaufwand wird reduziert (u | Blattvarianten. Direktantrieb Das Antriebssystem der ENERCON | Windenergieanlagen | folgt einer einfachen Logik: Wenige drehende Bauteile reduzie | ENERCON GmbH | |
| ktantriebs. ENERCON Direktantrieb – wenige drehende Bauteile erhöhen die Lebensdauer (Bsp. ENERCON E-82). Ringgeneratortechnologie In der getriebelosen Anlagenkonzeption der ENERCON Windenergieanlagen ist der Ringgenerator von zentraler Bedeutung. In Einheit mit der Rotornabe bietet er einen nahezu reibungslosen Energiefluss. Der schonende Lauf weniger beweglicher Komponenten gar | echnologie In der getriebelosen Anlagenkonzeption der ENERCON | Windenergieanlagen | ist der Ringgenerator von zentraler Bedeutung. In Einheit mit | ENERCON GmbH | |
| einen Wechselrichter für die Abgabe an das Netz umgerichtet. Dadurch wird eine hohe Drehzahlvariabilität erreicht. Stator und Rotor Gemäß den Langlebigkeitsanforderungen an ENERCON Windenergieanlagen ist die Kupferwicklung im Stator, dem stationären Teil des Ringgenerators, in Isolationsklasse F (155 °C) ausgeführt. Aufgrund der Ähnlichkeit mit einer Korbflechtung wird sie auch | or und Rotor Gemäß den Langlebigkeitsanforderungen an ENERCON | Windenergieanlagen | ist die Kupferwicklung im Stator, dem stationären Teil des Ri | ENERCON GmbH | |
| Volumens an Beton und Bewehrungsstahl; kleinere Schalflächen und wirtschaftlich optimierte Kubatur. Fundamentbewehrungsarbeiten, hier WEA Typ E-126. ENERCON Anlagensteuerung ENERCON Windenergieanlagen bieten modernste mikroelektronische Steuerungstechnik aus eigener Entwicklung. Sensorik Der Hauptprozessor (MPU – Main Processing Unit), zentrales Element der Anlagensteuerung, steh | rbeiten, hier WEA Typ E-126. ENERCON Anlagensteuerung ENERCON | Windenergieanlagen | bieten modernste mikroelektronische Steuerungstechnik aus eig | ENERCON GmbH | |
| den peripheren Steuerelementen wie z.B. Windnachführung und aktivem Blattverstellsystem in ständigem Kontakt. Eine Vielzahl von Sensoren erfasst so laufend den aktuellen Zustand der Windenergieanlagen sowie alle relevanten Umgebungsparameter. Die Anlagensteuerung wertet die Signale aus und steuert die Windenergieanlagen stets so, dass die aktuell verfügbare Windenergie optimal au | ahl von Sensoren erfasst so laufend den aktuellen Zustand der | Windenergieanlagen | sowie alle relevanten Umgebungsparameter. Die Anlagensteuerun | ENERCON GmbH | |
| hl von Sensoren erfasst so laufend den aktuellen Zustand der Windenergieanlagen sowie alle relevanten Umgebungsparameter. Die Anlagensteuerung wertet die Signale aus und steuert die Windenergieanlagen stets so, dass die aktuell verfügbare Windenergie optimal ausgenutzt wird und gleichzeitig die Sicherheit des Betriebs gewährleistet ist. Durch ein integriertes Blitz- und Brandschu | . Die Anlagensteuerung wertet die Signale aus und steuert die | Windenergieanlagen | stets so, dass die aktuell verfügbare Windenergie optimal aus | ENERCON GmbH | |
| chen Windguard Consulting GmbH. Über einen Zeitraum von fünf Wintermonaten ergaben sich signifikante Ertragsunterschiede von bis zu 870 MWh bei einem Vergleich zwischen ENERCON E-82 Windenergieanlagen mit und ohne Rotorblattenteisungssystem an vereisungsgefährdeten Standorten. ENERCON Sturmregelung ENERCON Windenergieanlagen werden mit einer speziellen Sturmregelung betrieben. Di | von bis zu 870 MWh bei einem Vergleich zwischen ENERCON E-82 | Windenergieanlagen | mit und ohne Rotorblattenteisungssystem an vereisungsgefährde | ENERCON GmbH | |
| is zu 870 MWh bei einem Vergleich zwischen ENERCON E-82 Windenergieanlagen mit und ohne Rotorblattenteisungssystem an vereisungsgefährdeten Standorten. ENERCON Sturmregelung ENERCON Windenergieanlagen werden mit einer speziellen Sturmregelung betrieben. Diese ermöglicht einen abgeregelten Anlagenbetrieb bei sehr hohen Windgeschwindigkeiten. Zahlreiche Stoppvorgänge, die zu beträc | reisungsgefährdeten Standorten. ENERCON Sturmregelung ENERCON | Windenergieanlagen | werden mit einer speziellen Sturmregelung betrieben. Diese er | ENERCON GmbH | |
| er Sturmregelung. Abb. 1: Leistungskennlinie ohne ENERCON Sturmregelung. Abb. 2: Leistungskennlinie mit ENERCON Sturmregelung. ENERCON Netzintegration und Windparkmanagement ENERCON Windenergieanlagen verfügen über eine intelligente Netztechnologie. Vorbildlich erfüllen sie die internationalen Netzanschlusskriterien, wodurch weltweit eine zuverlässige Einspeisung der generierten | elung. ENERCON Netzintegration und Windparkmanagement ENERCON | Windenergieanlagen | verfügen über eine intelligente Netztechnologie. Vorbildlich | ENERCON GmbH | |
| Betriebsbereich im Normalbetrieb spezifizieren. Durch die intelligente Steuerung des ENERCON Wechselrichtersystems werden FACTS-Eigenschaften erbracht. Diese ermöglichen es ENERCON Windenergieanlagen , einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Netzstabilität zu leisten und die spezifischen Anforderungen internationaler Netzanschlussbedingungen (unter anderem das Durchfahr | en FACTS-Eigenschaften erbracht. Diese ermöglichen es ENERCON | Windenergieanlagen | , einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Netzstabil | ENERCON GmbH | |
| tzstabilität zu leisten und die spezifischen Anforderungen internationaler Netzanschlussbedingungen (unter anderem das Durchfahren von Netzfehlern) zu erfüllen. Somit können ENERCON Windenergieanlagen in verschiedenste Netze weltweit integriert werden. ENERCON Ringgenerator und Netzeinspeisesystem. ENERCON Netzeinspeisesystem: leistet einen Beitrag zur Spannungs- und Frequenzhalt | urchfahren von Netzfehlern) zu erfüllen. Somit können ENERCON | Windenergieanlagen | in verschiedenste Netze weltweit integriert werden. ENERCON R | ENERCON GmbH | |
| es möglich, dem Energienetz auch dann Blindleistung zur Verfügung zu stellen, wenn keine Wirkleistung in das Netz eingespeist wird (Stillstand). Leistungs-Frequenz-Regelung ENERCON Windenergieanlagen können einen Beitrag zur Frequenzstabilisierung leisten. Leistungs-Frequenz-Regelung bei Überfrequenz. Kommt es aufgrund einer Netzstörung zu einer kurzfristigen Überfrequenz im Net | speist wird (Stillstand). Leistungs-Frequenz-Regelung ENERCON | Windenergieanlagen | können einen Beitrag zur Frequenzstabilisierung leisten. Leis | ENERCON GmbH | |
| rag zur Frequenzstabilisierung leisten. Leistungs-Frequenz-Regelung bei Überfrequenz. Kommt es aufgrund einer Netzstörung zu einer kurzfristigen Überfrequenz im Netz, können ENERCON Windenergieanlagen ihre Leistungseinspeisung, bezogen auf die momentane Wirkleistung oder die Bemessungsleistung, gemäß den Anforderungen des Netzbetreibers reduzieren. Leistungs-Frequenz-Regelung bei | g zu einer kurzfristigen Überfrequenz im Netz, können ENERCON | Windenergieanlagen | ihre Leistungseinspeisung, bezogen auf die momentane Wirkleis | ENERCON GmbH | |
| forderungen des Netzbetreibers reduzieren. Leistungs-Frequenz-Regelung bei Unterfrequenz. Zur Frequenzstabilisierung bei Unterfrequenz kann die eingespeiste Wirkleistung der ENERCON Windenergieanlagen limitiert werden. Diese vorgehaltene Leistung wird dann im Fall einer Unterfrequenz bereitgestellt. Die Charakteristik dieser Regelung kann sehr flexibel an verschiedenste Anforderu | Unterfrequenz kann die eingespeiste Wirkleistung der ENERCON | Windenergieanlagen | limitiert werden. Diese vorgehaltene Leistung wird dann im Fa | ENERCON GmbH | |
| das Durchfahren von kurzzeitigen Netzfehlern und die Sicherung des bestehenden Netzbetriebs während eines Fehlers entscheidend. Durch die Fault Ride Through-Option (FRT) der ENERCON Windenergieanlagen ist es möglich, verschiedenste gestörte Systemzustände im Netz (Unterspannung, Überspannung, Kurzunterbrechungen etc.) innerhalb einer Zeitdauer von bis zu fünf Sekunden zu durchfah | eidend. Durch die Fault Ride Through-Option (FRT) der ENERCON | Windenergieanlagen | ist es möglich, verschiedenste gestörte Systemzustände im Net | ENERCON GmbH | |
| der dynamischen Netzstützung FRT einer ENERCON Windenergieanlage am Referenzpunkt. Erzeugungsmanagement - Leistungsregelung für optimalen Ertrag Ist die kumulierte Nennleistung der Windenergieanlagen eines ENERCON Windparks größer als die Netzanschlusskapazität am Netzanschlusspunkt, sorgt eine spezielle Leistungsregelung dafür, dass die zur Verfügung stehende Netzanschlusskapaz | lung für optimalen Ertrag Ist die kumulierte Nennleistung der | Windenergieanlagen | eines ENERCON Windparks größer als die Netzanschlusskapazität | ENERCON GmbH | |
| ntsprechend höherer Leistung betrieben. Bei einer Einspeisung ohne Erzeugungsmanagement ist die kumulierte Nennleistung die Einspeisegrenze. Die optimale Koordinierung der einzelnen Windenergieanlagen bei unterschiedlicher Betriebsauslastung innerhalb eines Windparks geschieht vollautomatisch über das Erzeugungsmanagement in der ENERCON SCADA RTU/ENERCON FCU. Bei Einspeisung ohne | die Einspeisegrenze. Die optimale Koordinierung der einzelnen | Windenergieanlagen | bei unterschiedlicher Betriebsauslastung innerhalb eines Wind | ENERCON GmbH | |
| schwankender Wirkleistungseinspeisung. ENERCON Fernüberwachung Das von ENERCON entwickelte System zur Datenerfassung, Fernüberwachung, Steuerung und Regelung ist sowohl für einzelne Windenergieanlagen als auch für komplette Windparks einsetzbar. ENERCON SCADA System Das ENERCON SCADA System (Supervisory Control and Data Acquisition) ist die seit vielen Jahren bewährte Plattform f | rnüberwachung, Steuerung und Regelung ist sowohl für einzelne | Windenergieanlagen | als auch für komplette Windparks einsetzbar. ENERCON SCADA Sy | ENERCON GmbH | |
| ENERCON SCADA System Das ENERCON SCADA System (Supervisory Control and Data Acquisition) ist die seit vielen Jahren bewährte Plattform für die Fernüberwachung und Fernsteuerung von Windenergieanlagen und integraler Bestandteil des ENERCON Service- und Wartungskonzepts. Es bietet eine Vielzahl optionaler Funktionen und Schnittstellen für die netztechnische Einbindung von ENERCON | ährte Plattform für die Fernüberwachung und Fernsteuerung von | Windenergieanlagen | und integraler Bestandteil des ENERCON Service- und Wartungsk | ENERCON GmbH | |
| t Teil des ENERCON Programmpakets und die zentrale Komponente eines jeden ENERCON SCADA Systems. Der Windparkserver ist über das parkinterne Lichtwellenleiter-Datenbussystem mit den Windenergieanlagen des Windparks verbunden. Der ENERCON SCADA Windparkserver erfüllt eine Vielzahl von Funktionen im Zusammenhang mit der Kommunikation, Steuerung und Regelung im Windpark. Der Windpar | über das parkinterne Lichtwellenleiter-Datenbussystem mit den | Windenergieanlagen | des Windparks verbunden. Der ENERCON SCADA Windparkserver erf | ENERCON GmbH | |
| onen im Zusammenhang mit der Kommunikation, Steuerung und Regelung im Windpark. Der Windparkserver ist der zentrale Bereitstellungsort für aktuelle und archivierte Betriebsdaten der Windenergieanlagen und ENERCON SCADA Komponenten. ENERCON SCADA Schnittstellen Betreiber von Windenergieanlagen und Netzbetreiber sind zunehmend daran interessiert, unabhängig von der ENERCON SCADA Re | itstellungsort für aktuelle und archivierte Betriebsdaten der | Windenergieanlagen | und ENERCON SCADA Komponenten. ENERCON SCADA Schnittstellen B | ENERCON GmbH | |
| erver ist der zentrale Bereitstellungsort für aktuelle und archivierte Betriebsdaten der Windenergieanlagen und ENERCON SCADA Komponenten. ENERCON SCADA Schnittstellen Betreiber von Windenergieanlagen und Netzbetreiber sind zunehmend daran interessiert, unabhängig von der ENERCON SCADA Remote Software Daten von Windparks online auszuwerten und Steuerwerte zum Windpark zu übertrag | SCADA Komponenten. ENERCON SCADA Schnittstellen Betreiber von | Windenergieanlagen | und Netzbetreiber sind zunehmend daran interessiert, unabhäng | ENERCON GmbH | |
| chnittstelle, die das Datenmodell aus der IEC 61400-25 verwendet und die Daten über das Protokoll der IEC 608070-5-104 (2006) übermittelt. Die Schnittstelle kann zur Überwachung von Windenergieanlagen verwendet werden. ENERCON SCADA Remote ENERCON SCADA Remote ist Teil des ENERCON SCADA Programmpakets. Mit ENERCON SCADA Remote kann eine Verbindung zum ENERCON SCADA Windparkserver | 2006) übermittelt. Die Schnittstelle kann zur Überwachung von | Windenergieanlagen | verwendet werden. ENERCON SCADA Remote ENERCON SCADA Remote i | ENERCON GmbH | |
| ie historische Daten des Windparks online einsehen zu können. Die erfassten Daten (z.B. Betriebsstunden, Leistung, Windgeschwindigkeit, technische Verfügbarkeit, Statusmeldungen der Windenergieanlagen ) können sowohl tabellarisch als auch grafisch dargestellt werden. Für Offline-Auswertungen können historische Daten im dBASE IV-Format heruntergeladen werden, was eine flexible Weit | eschwindigkeit, technische Verfügbarkeit, Statusmeldungen der | Windenergieanlagen | ) können sowohl tabellarisch als auch grafisch dargestellt wer | ENERCON GmbH | |
| nd Transparenz hinsichtlich aller relevanten Anlagendaten. Neben den ENERCON SCADA Daten können komfortabel, einfach und schnell alle gewünschten Serviceinformationen zu den eigenen Windenergieanlagen über das Internet ohne zusätzliche Software abgerufen werden. Ein individuelles Passwort sowie verschlüsselte Übertragungswege garantieren doppelten Datenschutz nach neuesten Sicher | schnell alle gewünschten Serviceinformationen zu den eigenen | Windenergieanlagen | über das Internet ohne zusätzliche Software abgerufen werden. | ENERCON GmbH | |
| ren doppelten Datenschutz nach neuesten Sicherheitsstandards. Die übersichtliche Menüstruktur vereinfacht den individuellen Zugriff auf alle Monats-, Wochenund Tagesauswertungen der Windenergieanlagen . Innerhalb weniger Minuten können über das SIP Ertrags- bzw. Verfügbarkeitsübersichten erstellt oder Wartungsprotokolle und Einsatzberichte durch den Kunden eingesehen werden. Das S | len Zugriff auf alle Monats-, Wochenund Tagesauswertungen der | Windenergieanlagen | . Innerhalb weniger Minuten können über das SIP Ertrags- bzw. | ENERCON GmbH | |
| berichte; Wartungsaufträge inkl. Protokolle; Verfügbarkeiten; Ertragsauswertungen; Darstellung der Leistungskurve; Kartenübersicht; Servicemeldungen; Statusmeldungen; Stammdaten der Windenergieanlagen ; Downloadbereich; Berechnung der Ertragsausfälle bei Reduzierung durch den Energieversorger (nur für Deutschland). ENERCON PartnerKonzept Mi dem ENERCON PartnerKonzept (EPK) hat der | nübersicht; Servicemeldungen; Statusmeldungen; Stammdaten der | Windenergieanlagen | ; Downloadbereich; Berechnung der Ertragsausfälle bei Reduzier | ENERCON GmbH | |
| nen einzigen Vertrag abgesichert. Aufgrund seiner wirtschaftlichen Servicesicherheit ist es längst zu einem anerkannten ENERCON Qualitätsmerkmal geworden. Mehr als 90% aller ENERCON Windenergieanlagen werden im Rahmen eines EPKs betreut. Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt und Vandalismus, können ergänzend mit einer EPK-Zusatzversicherung abgedeckt we | ENERCON Qualitätsmerkmal geworden. Mehr als 90% aller ENERCON | Windenergieanlagen | werden im Rahmen eines EPKs betreut. Schäden durch unvorherse | ENERCON GmbH | |
| jeder Zeit Zugriff auf alle anlagenspezifischen Dokumente und technischen Datenbanken. Außerdem können die Servicemitarbeiter über das Fernüberwachungssystem ENERCON SCADA auf alle Windenergieanlagen im Service zugreifen. Störungsmeldungen werden an unser Servicebüro weitergeleitet, wo automatisch das Serviceteam ermittelt wird, das sich der entsprechenden Anlage am nächsten bef | beiter über das Fernüberwachungssystem ENERCON SCADA auf alle | Windenergieanlagen | im Service zugreifen. Störungsmeldungen werden an unser Servi | ENERCON GmbH | |
| formator verbunden. Das hat den wesentlichen Vorteil, dass der Generator in einem gewissen Drehzahlbereich um seine Synchrondrehzahl betrieben werden kann. Sicherheitssysteme Nordex- Windenergieanlagen sind mit umfangreichen Ausrüstungen und Einrichtungen ausgestattet, die dem Personen- und Anlagenschutz dienen und einen dauerhaften Betrieb gewährleisten. Die gesamte Anlage ist en | hrondrehzahl betrieben werden kann. Sicherheitssysteme Nordex- | Windenergieanlagen | sind mit umfangreichen Ausrüstungen und Einrichtungen ausgest | Nordex Energy GmbH | |
| Windenergieanlagen am Forschungszentrum Jülich Februar 2014 Energie & Umwelt/Energy & Environment Band/ Volume 220 ISBN 978-3-89336-973-7 Schriften des Forschungszentrums Jülich Reihe Energie & Umwelt | d der Helmholtz-Gemeinschaft Machbarkeitsstudie Prüfstand für | Windenergieanlagen | am Forschungszentrum Jülich Februar 2014 Energie & Umwelt/Ene | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| entralinstitut für Engineering, Elektronik und Analytik (ZEA) Engineering und Technologie (ZEA-1) Machbarkeitsstudie zum Aufbau und Betrieb eines Prüfstandes für Antriebsstränge von Windenergieanlagen mit Getriebe im Leistungsbereich bis 15 MW am Standort Forschungszentrum Jülich Schriften des Forschungszentrums Jülich Reihe Energie & Umwelt/Energy & Environment Band/Volume 220 I | Aufbau und Betrieb eines Prüfstandes für Antriebsstränge von | Windenergieanlagen | mit Getriebe im Leistungsbereich bis 15 MW am Standort Forsch | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| .................... 7 1.1 Kurzbeschreibung des Projekts: .................................................................................. 7 1.2 Motivation für einen Teststand für Windenergieanlagen ............................................. 7 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für Windenergieanlagen ...................................... 9 1.4 Ziel der Machbarkeitsstudie | .................... 7 1.2 Motivation für einen Teststand für | Windenergieanlagen | ............................................. 7 1.3 Stand der | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ............................... 7 1.2 Motivation für einen Teststand für Windenergieanlagen ............................................. 7 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für Windenergieanlagen ...................................... 9 1.4 Ziel der Machbarkeitsstudie ...................................................................................... 10 1.5 Durchführung u | ................. 7 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für | Windenergieanlagen | ...................................... 9 1.4 Ziel der Machbar | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| achbarkeitsstudie ........................................ 11 1.6 Kriterien die einen Prüfstand im Forschungszentrum Jülich ausschließen würden .... 12 1.7 Stand der Entwicklung von Windenergieanlagen ...................................................... 13 1.7.1 Antriebskonzepte .............................................................................................. 13 1. | ich ausschließen würden .... 12 1.7 Stand der Entwicklung von | Windenergieanlagen | ...................................................... 13 1.7 | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ...................... 61 8.3 Schwingungsisolierung des Prüfstandes ................................................................... 65 9 Aspekte zum Standort des Prüfstandes für Windenergieanlagen ..................................... 67 10 Zusammenfassung ........................................................................................................... 69 11 Anhang | ............... 65 9 Aspekte zum Standort des Prüfstandes für | Windenergieanlagen | ..................................... 67 10 Zusammenfassung . | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ............................................... 72 1 Einleitung 1.1 Kurzbeschreibung des Projekts: Im Rahmen der geplanten Förderung für den Aufbau und Betrieb eines Teststandes für Windenergieanlagen (WEA) im großen Leistungsbereich wird in dieser Studie untersucht, ob im Forschungszentrum Jülich (FZ-Jülich) mit seinen zahlreichen hochempfindlichen aktuellen und in Zukunft zu er | en Förderung für den Aufbau und Betrieb eines Teststandes für | Windenergieanlagen | (WEA) im großen Leistungsbereich wird in dieser Studie unters | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ellen und in Zukunft zu erwartenden Instrumenten ein WEA Prüfstand integriert werden kann. Mit dem Bau des Teststandes soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Antriebsstrang von Windenergieanlagen mit Getriebe bodennah zu testen und relevante Forschung an den Komponenten des Antriebssystems durchzuführen. An dem für Industrie und Wissenschaft zugänglichen Großgerät sollen ins | oll die Möglichkeit geschaffen werden, den Antriebsstrang von | Windenergieanlagen | mit Getriebe bodennah zu testen und relevante Forschung an de | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ie windund netzseitigen Lasteinwirkungen sowie die Wechselwirkungen zwischen den Komponenten unter realitätsnahen Bedingungen untersucht werden. Die wachsenden Leistungsbereiche der Windenergieanlagen von derzeit 6-7 MW auf 10-15 MW werden zur Darstellung von Überlastsituationen und Lebensdauertests eine Teststandleistung von bis zu 20 Megawatt erfordern. Diese Studie betrachtet | ungen untersucht werden. Die wachsenden Leistungsbereiche der | Windenergieanlagen | von derzeit 6-7 MW auf 10-15 MW werden zur Darstellung von Üb | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| abgeschätzt. Außerhalb der Studie wurden Untersuchungen zur Schwingungsausbreitung durchgeführt, deren Ergebnisse hier zusammengefasst werden. 1.2 Motivation für einen Teststand für Windenergieanlagen Die Windenergie ist aktuell eine der erneuerbaren Energiequellen, die laut Einschätzung führender Experten in Zukunft eine weiter stark wachsende Bedeutung für die Energieversorgung | usammengefasst werden. 1.2 Motivation für einen Teststand für | Windenergieanlagen | Die Windenergie ist aktuell eine der erneuerbaren Energiequel | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| iten sollten als heute. Die in der jüngeren Vergangenheit aufgetretenen Preissprünge bei Rohstoffen (seltenen Erden) zur Herstellung der MagnetKomponenten für die Direktantriebe von Windenergieanlagen und die hohen Gewichte von Direktantrieben mit fremderregten Generatoren zeigen, dass Antriebskonzepte mit kompakten Getriebelösungen zur Übertragung der hohen Lasten weiterhin eine | Herstellung der MagnetKomponenten für die Direktantriebe von | Windenergieanlagen | und die hohen Gewichte von Direktantrieben mit fremderregten | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| gten Generatoren zeigen, dass Antriebskonzepte mit kompakten Getriebelösungen zur Übertragung der hohen Lasten weiterhin eine wichtige Konzeption im Rahmen der Weiterentwicklung der Windenergieanlagen darstellen. Nordrhein–Westfalen ist einer der weltweit führenden Produktionsstandorte für Getriebe von Windkraftanlagen. Daneben beheimatet das Land auch führende Forschungseinricht | eine wichtige Konzeption im Rahmen der Weiterentwicklung der | Windenergieanlagen | darstellen. Nordrhein–Westfalen ist einer der weltweit führen | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| beteiligten sich wesentlich an der Machbarkeitsstudie und sind als enger Kooperationspartner an einer späteren Nutzung des Prüfstandes interessiert. Für die Entwicklung der gesamten Windenergieanlagen , insbesondere der Getriebe, für große Leistungsbereiche hin zur Serienfertigung ist es notwendig Testmöglichkeiten zu schaffen, die die Anlagen und deren Komponenten unter realistis | es Prüfstandes interessiert. Für die Entwicklung der gesamten | Windenergieanlagen | , insbesondere der Getriebe, für große Leistungsbereiche hin z | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| möglichen, müssen unter Überlastbedingungen durchgeführt werden können und benötigen daher eine Antriebsleistung des Teststandes, die deutlich über der Nennleistung der zu testenden Windenergieanlagen liegt. Da der Teststand für den Test von einzelnen Getrieben unter den genannten Betriebsbedingungen die gleiche Ausstattung und Größe haben muss wie für den Test von ganzen Gondeln | tstandes, die deutlich über der Nennleistung der zu testenden | Windenergieanlagen | liegt. Da der Teststand für den Test von einzelnen Getrieben | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ndustrieaufträge ausgelastet werden kann. Die Grenze ist sicherlich unscharf da es auch Industrieaufträge mit Forschungsanteil geben wird. 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für Windenergieanlagen Die vorhandenen oder in Bau befindlichen Testanlagen für große Windenergieanlagen mit ähnlicher Leistung (siehe (IME, S. 3) und (DMT, S. 45 ff.)) sind, soweit sie bisher bekannt sin | anteil geben wird. 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für | Windenergieanlagen | Die vorhandenen oder in Bau befindlichen Testanlagen für groß | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| auch Industrieaufträge mit Forschungsanteil geben wird. 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für Windenergieanlagen Die vorhandenen oder in Bau befindlichen Testanlagen für große Windenergieanlagen mit ähnlicher Leistung (siehe (IME, S. 3) und (DMT, S. 45 ff.)) sind, soweit sie bisher bekannt sind, nur in wenigen Fällen wirklich vergleichbar mit dem hier untersuchten Vorhaben. | ie vorhandenen oder in Bau befindlichen Testanlagen für große | Windenergieanlagen | mit ähnlicher Leistung (siehe (IME, S. 3) und (DMT, S. 45 ff. | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| Aarhus, Dänemark zum Test der V164-8.0 MW Offshore-Anlage (s.a .Abb. 2-1). Im Rahmen des Forschungsclusters Schwerlastantriebstechnik der RWTH Aachen wird ein Prüfstand zum Test von Windenergieanlagen auf dem Campus der RWTH aufgebaut. Der Prüfstand im „Center für Windpower Drives“ (CWD) wird eine Antriebs-Nennleistung von 4 MW bereitstellen und soll in der zweiten Jahreshälfte 2 | triebstechnik der RWTH Aachen wird ein Prüfstand zum Test von | Windenergieanlagen | auf dem Campus der RWTH aufgebaut. Der Prüfstand im „Center f | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ngestaltung (IME) unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Jacobs hat die Spezifikationen für diese Einrichtung erarbeitet. Der Vorschlag, einen Prüfstand zum Test von Antriebssträngen von Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von15 MW zu konzipieren, geht unter anderem auf eine Initiative von Herrn Prof. Dr. Jacobs zurück. Abb. 1-1: Gebäude und Prüfstand des Center for Wind Power | Vorschlag, einen Prüfstand zum Test von Antriebssträngen von | Windenergieanlagen | mit einer Nennleistung von15 MW zu konzipieren, geht unter an | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| de und Prüfstand des Center for Wind Power Drive der RWTH Aachen (CWD, 2014) Das im CWD gewählte Konzept der Prüfeinrichtungen ist beispielhaft für den geplanten Prüfstand für 15 MW Windenergieanlagen . Der hier untersuchte Teststand wird sich mit diesem Konzept durch eine hohe Antriebleistung von ca. 18 MW mit einer besonders realitätsnahen und hochdynamischen Lastaufbringung aus | tungen ist beispielhaft für den geplanten Prüfstand für 15 MW | Windenergieanlagen | . Der hier untersuchte Teststand wird sich mit diesem Konzept | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| onders realitätsnahen und hochdynamischen Lastaufbringung auszeichnen. 1.4 Ziel der Machbarkeitsstudie Die Machbarkeitsstudie untersucht, ob der Bau und Betrieb eines Teststands für Windenergieanlagen im Leistungsbereich von 10-20 MW Antriebsleistung im Forschungszentrum Jülich realisiert werden kann bzw. ob es wesentliche technische oder wirtschaftliche Kriterien gibt, die gegen | tudie untersucht, ob der Bau und Betrieb eines Teststands für | Windenergieanlagen | im Leistungsbereich von 10-20 MW Antriebsleistung im Forschun | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| und Arbeitspakete der Machbarkeitsstudie Im September 2011 ist ein erstes Rahmenkonzept für eine Machbarkeitsstudie „Aufbau und Betrieb eines Teststandes für den Antriebsstrang von Windenergieanlagen mit Getriebe im Leistungsbereich von 10 - 20 MW“ erstellt worden. Die Einzelaufwendungen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie anfallen sowie die Aufwendungen für die Finanzierung d | fbau und Betrieb eines Teststandes für den Antriebsstrang von | Windenergieanlagen | mit Getriebe im Leistungsbereich von 10 - 20 MW“ erstellt wor | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| grund hoher Betriebskosten und geringem Interesse der Windkraftanlagenhersteller möglicherweise keine ausreichende Auslastung ergibt (s. Kapitel 7.4). 1.7 Stand der Entwicklung von Windenergieanlagen 1.7.1 Antriebskonzepte Auf dem geplanten Prüfstand sollen in erster Linie Anlagen mit Getrieben zur Übersetzung der Rotordrehzahl auf eine typische Generatordrehzahl von ca. 1400 Um | stung ergibt (s. Kapitel 7.4). 1.7 Stand der Entwicklung von | Windenergieanlagen | 1.7.1 Antriebskonzepte Auf dem geplanten Prüfstand sollen in | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| n pro Minute getestet werden. Eine Übersicht über alle aktuell verfolgten Antriebskonzepte ist in dem Report der DMT zu finden (DMT, S. 34). 1.7.2 Stand der Leistungsentwicklung Die Windenergieanlagen werden, entsprechend ihren Aufstellorten, in Anlagen unterschieden, die auf dem Land (onshore) aufgebaut werden und solche, die auf dem Meer (offshore), aufgebaut werden. Anlagen, d | finden (DMT, S. 34). 1.7.2 Stand der Leistungsentwicklung Die | Windenergieanlagen | werden, entsprechend ihren Aufstellorten, in Anlagen untersch | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ufstellort gebracht, dort auf den Turm montiert und anschließend mit der Nabe und den Rotorblättern versehen. Die im Rahmen dieser Studie geführten Gespräche mit den Herstellern der Windenergieanlagen und ihrer Hauptkomponenten zeigen, dass die Entwicklung der OffshoreAnlagen zu größeren Leistungen weitergehen wird, wenn auch deutlich langsamer als bisher (Lorenz, S. 9 ff.). In d | men dieser Studie geführten Gespräche mit den Herstellern der | Windenergieanlagen | und ihrer Hauptkomponenten zeigen, dass die Entwicklung der O | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| aus heutiger Sicht ein geringeres technisches und finanzielles Risiko beinhalten (Lorenz, S. 10,12). 2 Bedarfsanalyse Die aktuelle Marktsituation und die zukünftige Entwicklung der Windenergieanlagen sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie und insbesondere durch eine Nutzeranalyse der Firma Lorenz Kommunikation, Grevenbroich analysiert worden. Die Aussagen zur Bedarfsanalyse basie | ie aktuelle Marktsituation und die zukünftige Entwicklung der | Windenergieanlagen | sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie und insbesondere durch | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| kostengünstig produziert werden können, um sie auch für Investoren interessant erscheinen zu lassen. 2.1 Bedarf aus Sicht der Forschung Der Prüfstand für Antriebsstränge von großen Windenergieanlagen wird aus Sicht der Forschung wesentliche Beiträge zur Weiterentwicklung der Anlagenkonzepte hinsichtlich Gewichtseinsparung, Bauteilstabilität und Lebensdauer liefern. Aus den Forsc | ht der Forschung Der Prüfstand für Antriebsstränge von großen | Windenergieanlagen | wird aus Sicht der Forschung wesentliche Beiträge zur Weitere | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| inengestaltung, IME und das Center for Wind Power Drives, CWD (beide RWTH Aachen) haben unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Jacobs Konzepte für Testprogramme von Onshore- und Offshore- Windenergieanlagen erarbeitet, die auf dem 4 MW Teststand des CWD begonnen werden und für die Offshore-Anlagen auf dem hier betrachteten großen Prüfstand mit 18 MW Antriebsleistung validiert werden kö | . Jacobs Konzepte für Testprogramme von Onshore- und Offshore- | Windenergieanlagen | erarbeitet, die auf dem 4 MW Teststand des CWD begonnen werde | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ewertung der Leistungsfähigkeit und Lebensdauer von Windkraftanlagen neuester Generation und unterschiedlicher Hersteller zu gelangen. Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für einen Windenergieanlagen -Prüfstand in NRW stellt die Tatsache dar, dass in der Region viele namhafte Getriebehersteller angesiedelt sind und der Standort somit über kurze Wege für die heimische Industrie er | r zu gelangen. Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für einen | Windenergieanlagen | -Prüfstand in NRW stellt die Tatsache dar, dass in der Region | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| Teststände lässt andererseits erkennen, das einige Hersteller offenbar Anlagen planen und entwickeln, die zukünftig Nennleistungen >10 MW vorweisen werden. Weltweit sind bereits 11 Windenergieanlagen -Prüfstände verfügbar oder werden in Kürze fertig gestellt, wie der folgenden Abb. 2-1 zu entnehmen ist. Abb. 2-1: Übersicht von verfügbaren oder in Bau befindlichen Prüfständen (IME | nleistungen >10 MW vorweisen werden. Weltweit sind bereits 11 | Windenergieanlagen | -Prüfstände verfügbar oder werden in Kürze fertig gestellt, wi | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| der Ergebnisse der Nutzeranalyse Die Nutzeranalyse ging in den persönlichen Interviews und der Onlinebefragung hauptsächlich folgenden Fragen nach: 1. Welche Größenordnungen werden Windenergieanlagen , on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen und wie werden sich die Antriebskonzepte von Windenergieanlagen weiterentwickeln? 2. Welche Bedeutung hat die Zusammena | hlich folgenden Fragen nach: 1. Welche Größenordnungen werden | Windenergieanlagen | , on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| folgenden Fragen nach: 1. Welche Größenordnungen werden Windenergieanlagen, on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen und wie werden sich die Antriebskonzepte von Windenergieanlagen weiterentwickeln? 2. Welche Bedeutung hat die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette Windenergie? 3. Wie hoch sind die Finanzierungsko | Jahren erreichen und wie werden sich die Antriebskonzepte von | Windenergieanlagen | weiterentwickeln? 2. Welche Bedeutung hat die Zusammenarbeit | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| äuterungen zur Nutzeranalyse Im Folgenden werden die Hauptfragestellungen mit den Antworten aus den Interviews und der Online-Befragung dargestellt. Welche Größenordnungen werden Windenergieanlagen , on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen und wie werden diese WEA dann angetrieben werden? Sowohl die Windenergieanlagenhersteller als auch die Zulieferer gehen | nline-Befragung dargestellt. Welche Größenordnungen werden | Windenergieanlagen | , on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| höheren Input ausgelegt seien. Abb. 2-2: Erwartete WEA-Nennleistung in zehn Jahren (Lorenz, S. 9) Die Abb. 2-2 zeigt die Erwartung der Befragten bezüglich der Leistungsentwicklung. Windenergieanlagen mit einer Nennleistung größer als 4 MW sind nur offshore sinnvoll, da dort die Windbedingungen besser sind und die Windfelder weniger komplex. Grundsätzlich einig waren sich die Exp | e Erwartung der Befragten bezüglich der Leistungsentwicklung. | Windenergieanlagen | mit einer Nennleistung größer als 4 MW sind nur offshore sinn | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| von schlüsselfertigen Anlagen zurück zur Aufteilung in unterschiedliche Komponenten, die von unterschiedlichen Anbietern bezogen werden. Es gebe Bestrebungen, Anlagenkomponenten der Windenergieanlagen zu Einheitsbaugruppen wie Einheitswelle, Einheitsgenerator zusammenzufassen. Ob sich dies aber durchsetze, sei derzeit zweifelhaft. Vorbehalte gegen gemeinsame Vorhaben von Anlagen- | bezogen werden. Es gebe Bestrebungen, Anlagenkomponenten der | Windenergieanlagen | zu Einheitsbaugruppen wie Einheitswelle, Einheitsgenerator zu | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| tet wird, wie hoch Prüfstandkosten pro Stunde sein dürfen. Die Antworten auf die entsprechende Frage nach der angemessenen Vergütungshöhe für die Nutzung eines Systemteststandes für Windenergieanlagen mit einer Nennleistung größer als 4 MW decken den gesamten Wertebereich von 1000 bis über 2500 Euro/Stunde nahezu gleichverteilt ab wie Abb. 2-3 zeigt. Abb. 2-3: Angemessene Vergütu | en Vergütungshöhe für die Nutzung eines Systemteststandes für | Windenergieanlagen | mit einer Nennleistung größer als 4 MW decken den gesamten We | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| gestellt. Aufgrund des konstruktiven Aufbaus der Motoren in 3 Teil-Motoren bietet sich diese Teilausbaustufe an, um die Investitionskosten an die zu erwartende Größenentwicklung der Windenergieanlagen schrittweise anpassen zu können. Die elektrisch erregten Synchron-Motoren sind preislich günstiger als die Permanent-Magnet Direktantriebe. Dieser preisliche Vorteil von 10,8 Mio. E | Investitionskosten an die zu erwartende Größenentwicklung der | Windenergieanlagen | schrittweise anpassen zu können. Die elektrisch erregten Sync | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ngs- und Bauzeit, die mit mindestens 5 Jahren veranschlagt werden kann. 6 Potentielle Projektpartner für den Prüfstandbau Die Grundlagen für die Planung eines großen Prüfstandes für Windenergieanlagen sind in den Jahren 2008 bis 2010 von der Deutschen Montan Technologie (DMT) in Zusammenarbeit mit potentiellen Nutzern einer solchen Anlage erarbeitet worden. Dabei spielten auch di | u Die Grundlagen für die Planung eines großen Prüfstandes für | Windenergieanlagen | sind in den Jahren 2008 bis 2010 von der Deutschen Montan Tec | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| er Aufbau eines solchen Prüfstandes stellen, können nur durch sehr wenige Unternehmen erfüllt werden. Ähnlich wie in den laufenden oder abgeschlossenen Projekten mit Prüfständen für Windenergieanlagen sollte ein Generalunternehmen die Konzeption und den Aufbau des Prüfstandes aus einer Hand liefern (s.a. (DMT, S. 61)). Aus den im Prüfstand vorliegenden speziellen Technologien erg | laufenden oder abgeschlossenen Projekten mit Prüfständen für | Windenergieanlagen | sollte ein Generalunternehmen die Konzeption und den Aufbau d | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ichtmodell variieren die Prüfkosten je Stunde zwischen ca. 1.300,- € und 2.600,- € (1.000h Dauertest). Die Berechnung der Betriebskosten beruht auf der Annahme, dass bei dem Bau des Windenergieanlagen -Prüfstandes (1. Ausbaustufe) die Investitionssumme mit aktuell 85 Mio. Euro inkl. Elektroversorgung und Netzanschluss in Höhe von 3.9 Mio. Euro nicht überschritten wird. Bei dieser | r Betriebskosten beruht auf der Annahme, dass bei dem Bau des | Windenergieanlagen | -Prüfstandes (1. Ausbaustufe) die Investitionssumme mit aktuel | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| chwingungsentkopplung wegen empfindlicher Forschungsmesseinrichtungen gestellt werden. Der Kostenvergleich ist im Kapitel 5.4 dargestellt. 9 Aspekte zum Standort des Prüfstandes für Windenergieanlagen Das Forschungszentrum Jülich ist mit seinen schwingungsempfindlichen Einrichtungen und der Lage in der Nähe von 2 Autobahnen aber relativ weit von schiffbaren Wasserwegen ein Stando | l 5.4 dargestellt. 9 Aspekte zum Standort des Prüfstandes für | Windenergieanlagen | Das Forschungszentrum Jülich ist mit seinen schwingungsempfin | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| die Montagemöglichkeiten zum Auf- und Abbau der zu prüfenden Windenergieanlage in Form einer geeigneten Montagehalle erstellt und vorgehalten werden. Der Einsatz von großen Onshore- Windenergieanlagen würde ein modulares Montagekonzept für den rationellen Aufbau am Einsatzort erfordern. Ein solches Montagekonzept könnte den Aufbau dieser Anlagentypen auf dem Prüfstand erleichtern | stellt und vorgehalten werden. Der Einsatz von großen Onshore- | Windenergieanlagen | würde ein modulares Montagekonzept für den rationellen Aufbau | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| erbaren Bedingungen. Einzelne Belastungen und deren Auswirkungen können genauso wie ein komplexes Lastkollektiv realitätsnah untersucht werden. Die Ergebnisse können die Technik der Windenergieanlagen verbessern helfen. Die Bodenbeschaffenheit und die Anforderungen an die schwingungsfreie Aufstellung erfordern zum Schutz der wissenschaftlichen Forschung ein sehr spezielles und se | snah untersucht werden. Die Ergebnisse können die Technik der | Windenergieanlagen | verbessern helfen. Die Bodenbeschaffenheit und die Anforderun | Forschungszentrum Jülich GmbH | |
| ägt laut Gutachten 20 Jahre. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über die Entwurfslebensdauer hinaus darf nur erfolgen, wenn regelmäßig Prüfungen nach Abschnitt 17 der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen 2012 erstmalig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer durchgeführt werden, die Prüfberichte der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Genehmigungsbehörde (LLUR) vorgelegt werden und sich | egelmäßig Prüfungen nach Abschnitt 17 der DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | 2012 erstmalig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer durchgeführ | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| it entsprechend wirksamen Sensoren und einer automatischen Abschalteinrichtung, die dem jeweiligen Stand der Technik entspricht, auszurüsten. 1.5 Für den mit der Errichtung der zwei Windenergieanlagen einhergehenden Eingriff in das Landschaftsbild wird eine Ersatzzahlung im Sinne des § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 9 Landesnaturschutzgesetz (LNa | spricht, auszurüsten. 1.5 Für den mit der Errichtung der zwei | Windenergieanlagen | einhergehenden Eingriff in das Landschaftsbild wird eine Ersa | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| m Umfange gültig und verbindlich. 2.4.5 Die satzungsgemäßen Abstände zu Verbandsgewässern sind einzuhalten. 2.5 Baurecht 2.5.1 Die wiederkehrenden Prüfungen nach der „Richtlinie für Windenergieanlagen – Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“ in Verbindung mit dem begutachteten Wartungspflichtenbuch sind durchzuführen. 2.5.2 Die in den vorgelegten Gutach | 2.5.1 Die wiederkehrenden Prüfungen nach der „Richtlinie für | Windenergieanlagen | – Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Grü | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| ltung von Löschwasser für die Bekämpfung von Entstehungsbränden im Bereich des Windparks erforderlich ist. 2.7 Naturschutz 2.7.1 Zur Kompensation für die mit der Errichtung der zwei Windenergieanlagen einhergehenden Eingriffe in den Naturhaushalt ist eine 23.348 m² (21.586 m² WEA und 1.761,5 m² Eingriffe in Boden und Gewässern) große Fläche pro WKA aus der intensiven Nutzung zu e | tz 2.7.1 Zur Kompensation für die mit der Errichtung der zwei | Windenergieanlagen | einhergehenden Eingriffe in den Naturhaushalt ist eine 23.348 | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| m Länge an den Spitzen der Rotorblätter angebracht werden, bestehen für den Abstand zwischen Tagesfeuer und Rotorblattspitze keine Beschränkungen. 2.9.13 Die Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen erfolgt durch Hindernisfeuer, Hindernisfeuer ES, Gefahrenfeuer, Feuer W, rot oder Feuer W, rot ES und Blattspitzenhindernisfeuer. 2.9.14 Es sind zusätzliche Hindernisbefeuerungseben | itze keine Beschränkungen. 2.9.13 Die Nachtkennzeichnung der | Windenergieanlagen | erfolgt durch Hindernisfeuer, Hindernisfeuer ES, Gefahrenfeue | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| hattenwurfmodul • Angaben zu wassergefährdenden Stoffen • Angaben zu Chemikalien • Sicherheitsdatenblätter 5. Angaben zu Schutzmaßnahmen • Arbeitsschutz zur Errichtung / Betrieb von Windenergieanlagen • Ergänzende Angaben zum Arbeitsschutz • Angaben zum Arbeitsschutz • Schriftverkehr StAUK HL vom 13.12.2016 und 05.12.2016 • Angaben zur Sicherheitsstrategie • Flucht und Rettungspl | Schutzmaßnahmen • Arbeitsschutz zur Errichtung / Betrieb von | Windenergieanlagen | • Ergänzende Angaben zum Arbeitsschutz • Angaben zum Arbeitss | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| netzagentur berücksichtigt. Nach § 18 a Abs. 1 Satz 2 LaplaG sind zur Sicherung der zurzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen Raumordnungspläne bis zum 05.06.2017 raumbedeutsame Windenergieanlagen im gesamten Landesgebiet grundsätzlich unzulässig. Nach § 18 a Abs. 2 LaplaG kann die Landesplanungsbehörde Ausnahmen von der Unzulässigkeit der Windenergieanlagen nur zulassen, wen | indlichen Raumordnungspläne bis zum 05.06.2017 raumbedeutsame | Windenergieanlagen | im gesamten Landesgebiet grundsätzlich unzulässig. Nach § 18 | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| 17 raumbedeutsame Windenergieanlagen im gesamten Landesgebiet grundsätzlich unzulässig. Nach § 18 a Abs. 2 LaplaG kann die Landesplanungsbehörde Ausnahmen von der Unzulässigkeit der Windenergieanlagen nur zulassen, wenn und soweit raumbedeutsame Windenergieanlagen nach dem jeweiligen Stand der in Aufstellung befindlichen Ziele nicht befürchten lassen, dass sie die Verwirklichung | ie Landesplanungsbehörde Ausnahmen von der Unzulässigkeit der | Windenergieanlagen | nur zulassen, wenn und soweit raumbedeutsame Windenergieanlag | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| undsätzlich unzulässig. Nach § 18 a Abs. 2 LaplaG kann die Landesplanungsbehörde Ausnahmen von der Unzulässigkeit der Windenergieanlagen nur zulassen, wenn und soweit raumbedeutsame Windenergieanlagen nach dem jeweiligen Stand der in Aufstellung befindlichen Ziele nicht befürchten lassen, dass sie die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wes | ndenergieanlagen nur zulassen, wenn und soweit raumbedeutsame | Windenergieanlagen | nach dem jeweiligen Stand der in Aufstellung befindlichen Zie | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| neu installierte Onshore-Kapazität durchschnittlich um 32 Prozent [EWEA: 2009d, S.7]. • Laut Analysen des Bundesverbandes Windenergie (BWE) könnte bis 2020 die Kapazität der Onshore- Windenergieanlagen in Deutschland 45.000 MW betragen [BWE: 2008: S.15]. Repowering ist der Ersatz von Altanlagen durch effizientere Anlagen. Offshore-Windparks Die Windkraft auf hoher See, die so gena | s Windenergie (BWE) könnte bis 2020 die Kapazität der Onshore- | Windenergieanlagen | in Deutschland 45.000 MW betragen [BWE: 2008: S.15]. Repoweri | DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH | |
| 18 entnommen werden kann, macht die installierte Gesamtkapazität der Region lediglich 0,5 Prozent der weltweiten installierten Leistung aus [GWEC: 2008b, S.12], obwohl der Zubau von Windenergieanlagen einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Stromversorgung in ländlichen Regionen beitragen könnte [WWEA: 2009, S.11]. Afrika und MENA (Middle East and North Africa) Analog zu Latein | ierten Leistung aus [GWEC: 2008b, S.12], obwohl der Zubau von | Windenergieanlagen | einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Stromversorgung in | DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH | |
| ne belastenden Medien die in diesen Maschinen zum Einsatz kommen wie zum Beispiel Öle und Fette, ins Erdreich gelangen. Und das seit mehr als 50 Jahren! Trelleborg liefert Teile für Windenergieanlagen seit den Anfängen dieser Technologie. Dichtungen von Trelleborg Sealing Solutions tragen zum effizienten Betrieb von unter anderem Hydrauliksystemen bei, wobei alle Komponenten hart | Und das seit mehr als 50 Jahren! Trelleborg liefert Teile für | Windenergieanlagen | seit den Anfängen dieser Technologie. Dichtungen von Trellebo | DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH | |
| reduziert werden kann. Bereits im Jahr 2020 soll Strom aus Windenergie der „Billigmacher“ im Energiemix sein. Dafür setzten wir auf die Qualität, Innovation und Ertragskraft unserer Windenergieanlagen . 2. CleanTech gilt als Wachstumsmarkt. Teilen Sie diese Meinung und welche Rolle spielt Ihrer Meinung nach die Windenergie? Laut Branchenverbänden arbeiten derzeit in Deutschland un | ten wir auf die Qualität, Innovation und Ertragskraft unserer | Windenergieanlagen | . 2. CleanTech gilt als Wachstumsmarkt. Teilen Sie diese Meinu | DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH | |
| orschung allerdings schneller vorangetrieben werden. 4. Wie sieht Ihre Wachstumsstrategie im Bereich CleanTech aus? Unser Unternehmen verfolgt das Ziel, sich unter den Anbietern von Windenergieanlagen weiter als Hersteller von Premium-Produkten zu etablieren. Wir verstehen uns hier mit unseren Windkraftwerken als globaler „solution provider“, der für den Markt richtungsweisende T | r Unternehmen verfolgt das Ziel, sich unter den Anbietern von | Windenergieanlagen | weiter als Hersteller von Premium-Produkten zu etablieren. Wi | DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH | |
| hore-Windenergie wollen wir unsere Marktanteile deutlich ausbauen. Mit der serienreifen REpower 5M und nach Beendigung aller Tests auch der REpower 6M – einer der leistungsstärksten Windenergieanlagen der Welt – haben wir hierfür zwei starke Produkte im Portfolio. 11. Welche Rolle spielt die Offshore-Windenergie Ihrer Meinung nach für die Erreichung der Energie- und Klimaziele in | ller Tests auch der REpower 6M – einer der leistungsstärksten | Windenergieanlagen | der Welt – haben wir hierfür zwei starke Produkte im Portfoli | DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH | |
| nschlagen. Interview mit Thomas Richterich, CEO Nordex AG 1. Was zeichnet Ihr Unternehmen – Ihrem Selbstverständnis nach – als CleanTechTreiber aus? Als Entwickler und Produzent von Windenergieanlagen ist Nordex direkt an der Lösung einer der zentralen Aufgaben des 21. Jahrhunderts beteiligt. Der weltweit steigende Energiebedarf darf nicht weiter auf Kosten ökologischer und gesel | – als CleanTechTreiber aus? Als Entwickler und Produzent von | Windenergieanlagen | ist Nordex direkt an der Lösung einer der zentralen Aufgaben | DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH | |
| d wettbewerbsfähige Alternative zur konventionellen Energiegewinnung dar. Nordex zählt zu den Pionieren auf dem Gebiet der Windenergie und treibt als einer der Top 10 Hersteller von Windenergieanlagen die Entwicklung des Wachstumsmarktes CleanTech aktiv voran. 2. CleanTech gilt als Wachstumsmarkt. Teilen Sie diese Meinung und welche Rolle spielt Ihrer Meinung nach die Windenergie | er Windenergie und treibt als einer der Top 10 Hersteller von | Windenergieanlagen | die Entwicklung des Wachstumsmarktes CleanTech aktiv voran. 2 | DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH | |
| und wiegt 450 t. Ein supraleitender Generator mit dieser Leistung hat einen Durchmesser von 3 m und wiegt nur noch 80 t. Da die Kosten bei dem Bau und der Installation von Offshore Windenergieanlagen wesentlich von der Größe und Gewicht des Generators abhängen, liegt der wirtschaftliche Vorteil der Supraleitertechnologie auf der Hand. Ein direkt angetriebener 10 MW Windkraftgene | . Da die Kosten bei dem Bau und der Installation von Offshore | Windenergieanlagen | wesentlich von der Größe und Gewicht des Generators abhängen, | DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH | |
| Standorteignung) zu Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 (Vorhaben und Erschließungsplan) Windenergieanlage TÜV RHEINLAND ENERGIE UND UMWELT GMBH Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Brunsbüttel "Windenergieanlage Osterbelmhusen, nördlich von Nordorf, westlich des Helser Fleths" TÜV-Bericht Nr.: 936/21226237/A | AND ENERGIE UND UMWELT GMBH Gutachten zur Standorteignung von | Windenergieanlagen | zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Brunsbüt | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| adstoffe und Geruchsstoffe; - Bestimmung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Vibrationen, Bestimmung von Schallleistungspegeln und Durchführung von Schallmessungen an Windenergieanlagen - Berechnung von Windpotenzial, Energieerträgen, Referenzerträgen, Standortsicherheit (Turbulenz und Extremwind), Schattenwurf und Sichtbarkeit/Radarsichtbarkeit von Windenergieanla | Schallleistungspegeln und Durchführung von Schallmessungen an | Windenergieanlagen | - Berechnung von Windpotenzial, Energieerträgen, Referenzertr | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| denergieanlagen - Berechnung von Windpotenzial, Energieerträgen, Referenzerträgen, Standortsicherheit (Turbulenz und Extremwind), Schattenwurf und Sichtbarkeit/Radarsichtbarkeit von Windenergieanlagen nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis 22-01-2018. DAkkS-Registriernummer: D-PL-11120-02-00. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedar | remwind), Schattenwurf und Sichtbarkeit/Radarsichtbarkeit von | Windenergieanlagen | nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Akkreditierung is | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| mbH wurde beauftragt, die Standortsicherheit bezüglich der zu erwartenden Windeigenschaften (Windlast durch Betriebs- und Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanten WEA des BP 74 ist in allen Punkten gewährleistet. Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter Windene | d Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplante | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| anlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanten WEA des BP 74 ist in allen Punkten gewährleistet. Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter Windenergieanlagen werden von der geplanten WEA des BP 74 nicht beeinträchtigt. Die sich nach dem vereinfachten Vergleich nach DIBt-Richtlinie 2012 [1] ergebenden Überschreitungen sind nicht auf die g | Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter | Windenergieanlagen | werden von der geplanten WEA des BP 74 nicht beeinträchtigt. | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| mbH wurde beauftragt, die Standortsicherheit bezüglich der zu erwartenden Windeigenschaften (Windlast durch Betriebs- und Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Dabei werden die Standortcharakteristika gemäß [1] bzw. nach DIN EN 1991-1 [2] mit den Anforderungen, die die WEA nach Typklassenzertifizierung nach Ric | d Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | [1], Kap. 16, zu überprüfen. Dabei werden die Standortcharakt | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| esonderheiten gegenüber dem verfügbaren kartographischen Material festgestellt. Eine Fotodokumentation der Immissionsorte ist im Anhang A2 beigefügt. Es wurden neben den bestehenden Windenergieanlagen keine relevanten Hindernisse in der näheren Umgebung gefunden, welche die Strömung beeinflussen. 2.3 Topografische Eingangsdaten 2.3.1 Geländehöhen Die Geländehöhen wurden dem SRTM- | e ist im Anhang A2 beigefügt. Es wurden neben den bestehenden | Windenergieanlagen | keine relevanten Hindernisse in der näheren Umgebung gefunden | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| des BP 74 beeinflussenden WEA gewählt. 4 Bewertung der Standorteignung 4.1 Bewertungsgrundlage Für die Bewertung der Standorteignung werden die Bestimmungen der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 [1] und ergänzend die Richtlinien DIN EN 1991-1 Teil 4 [2] mit dem nationalen Anhang herangezogen. Die Abschätzung der Kenngrößen der Turbulenzintensität beruht auf dem Ber | andorteignung werden die Bestimmungen der DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | von 2012 [1] und ergänzend die Richtlinien DIN EN 1991-1 Teil | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| ten w und w als Potenz-Profile dargestellt. Ebenso folgen die Turbulenzintensitätsprofile einem Potenzgesetz mit den Konstanten TI und TI: Alternativ wird in der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen 2012 [1] Kap. 7.3.2 die Verwendung vereinfachter Profile für die GK I und GK II empfohlen. Hier werden nicht, wie in dem Regelprofil MP I/II, für Höhen über 50 m ü. Gr. die Profile | stanten TI und TI: Alternativ wird in der DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | 2012 [1] Kap. 7.3.2 die Verwendung vereinfachter Profile für | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| n Zeile die Werte der Typklasse A nach IEC 61400-1. Überschreitungen sind rot markiert. Die Standortsicherheit ist nach dem vereinfachten Bewertungsverfahren der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen 2012 [1] an allen Anlagen außer den Anlagen gewährleistet. Diese Überschreitungen stehen einer positiven Beurteilung der Standortsicherheit grundsätzlich nicht entgegen, sondern erf | dem vereinfachten Bewertungsverfahren der DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | 2012 [1] an allen Anlagen außer den Anlagen gewährleistet. Di | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| mbH wurde beauftragt, die Standortsicherheit bezüglich der zu erwartenden Windeigenschaften (Windlast durch Betriebs- und Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanten WEA des BP 74 ist in allen Punkten gewährleistet. Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter Windene | d Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplante | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| anlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanten WEA des BP 74 ist in allen Punkten gewährleistet. Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter Windenergieanlagen werden von der geplanten WEA des BP 74 nicht beeinträchtigt. Die sich nach dem vereinfachten Vergleich nach DIBt-Richtlinie 2012 [1] ergebenden Überschreitungen sind nicht auf die g | Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter | Windenergieanlagen | werden von der geplanten WEA des BP 74 nicht beeinträchtigt. | TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH | |
| Windenergieanlagen zu steigern. Joachim Peinke, Detlev Heinemann und Martin Kühn Auch wenn sich Windenergieanlagen aus der Ferne betrachtet eher behäbig drehen, sind sie doch enor men Lastwechseln aus | urbulente Sache? Die Physik trägt dazu bei, die Effizienz von | Windenergieanlagen | zu steigern. Joachim Peinke, Detlev Heinemann und Martin Kühn | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| Windenergie – eine turbulente Sache? Die Physik trägt dazu bei, die Effizienz von Windenergieanlagen zu steigern. Joachim Peinke, Detlev Heinemann und Martin Kühn Auch wenn sich Windenergieanlagen aus der Ferne betrachtet eher behäbig drehen, sind sie doch enor men Lastwechseln ausgesetzt – vergleichbar mit denen an einem Flugzeug, das sich in einem fiktiven jahre langen Land | achim Peinke, Detlev Heinemann und Martin Kühn Auch wenn sich | Windenergieanlagen | aus der Ferne betrachtet eher behäbig drehen, sind sie doch e | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| fallende Leistungsdichte der Solar energie am Erdboden ebenfalls ca. 1 kW/m2. Unter Windenergie als erneuerbarer Energie ist die Leistungsabgabe PWEA = cp(λ) PWind zu verstehen, die Windenergieanlagen aus der Luftströmung meist in elektrische Leistung wandeln. Der Wirkungsgrad cp(λ) hängt von der Schnelllaufzahl λ = Rω/u ab, dem Verhältnis zwischen der Geschwindigkeit der Rotorsp | ist die Leistungsabgabe PWEA = cp(λ) PWind zu verstehen, die | Windenergieanlagen | aus der Luftströmung meist in elektrische Leistung wandeln. D | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| dreiblättrigen Rotoren erreichen den maximalen Wirkungsgrad bei einer Schnelllaufzahl λ ≈ 7. Die Spitzen der Rotorblätter bewegen sich also mit der siebenfachen Windgeschwindigkeit. Windenergieanlagen mit kleinerem Durchmesser müssen sich bei gleichem Wind also schneller drehen, um den gleichen λ- und damit cP-Wert zu erzielen. In die genaueren Berechnungen gehen als wichtige aer | r bewegen sich also mit der siebenfachen Windgeschwindigkeit. | Windenergieanlagen | mit kleinerem Durchmesser müssen sich bei gleichem Wind also | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| itmaterialien deutlich geworden. Dabei sei angemerkt, dass die Spannweiten dieser Flugzeuge kleiner sind als die Radien der geplanten Großanlagen (Abb. auf S. 35). Der Vergleich von Windenergieanlagen mit Flugzeugen ist auch in anderer Hinsicht aufschlussreich. Große Anlagen operieren 50 bis 200 m über dem Boden und drehen sich wegen der gleichen Schnelllaufzahl langsamer als kle | der geplanten Großanlagen (Abb. auf S. 35). Der Vergleich von | Windenergieanlagen | mit Flugzeugen ist auch in anderer Hinsicht aufschlussreich. | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| selbst bei starkem Wind. Wer jedoch einen rauen Anflug erlebt hat, weiß, dass dieser Eindruck trügt, und ahnt, welchen Belastungen das Flugzeug ausgesetzt ist. Die Anforderungen an Windenergieanlagen während einer 20-jährigen Laufzeit sind vergleichbar mit denen an ein Flugzeug, das sich in einem fiktiven 15 Jahre dauernden Landeanflug bei starkem Wind befindet. Bei einer 20-jäh | Belastungen das Flugzeug ausgesetzt ist. Die Anforderungen an | Windenergieanlagen | während einer 20-jährigen Laufzeit sind vergleichbar mit dene | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| n Flugzeug, das sich in einem fiktiven 15 Jahre dauernden Landeanflug bei starkem Wind befindet. Bei einer 20-jährigen Laufzeit nimmt man fünf Jahre Windstille an, während denen die Windenergieanlagen nicht arbeiten. Bei einer Offshore Windenergie anlage der -MW-Klasse sind die Rotorblätter 0 Meter lang. Zum Vergleich zeigt die Fotomontage einen Airbus 380, dessen Spannweite 8 | aufzeit nimmt man fünf Jahre Windstille an, während denen die | Windenergieanlagen | nicht arbeiten. Bei einer Offshore Windenergie anlage der -M | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| rnd konstante Leistungsabgabe bei Windgeschwindigkeiten oberhalb von 10 m/s. Diese Maximalleistung ist durch die verwendete Generatorgröße gegeben, eine wichtige Auslegungsgröße für Windenergieanlagen . Herausforderungen der Windenergie für die Physik Nun wollen wir der Frage nachgehen, wie die Physik dazu beitragen kann, die Effizienz der Wandlungskette der Windenergie zu steiger | ete Generatorgröße gegeben, eine wichtige Auslegungsgröße für | Windenergieanlagen | . Herausforderungen der Windenergie für die Physik Nun wollen | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| uf Skalen von vielen Kilometern Wirbel, die ihre Energie an kleinere Wirbel abgeben, die wiederum noch kleinere Wirbel erzeugen. So entstehen die lokalen Windverhältisse auf den für Windenergieanlagen relevanten Skalen. Obwohl in der Atmosphäre viele andere Effekte stattfinden, lassen sich auf Skalen der Windenergieanlagen erstaunlicherweise die Eigenschaften der im Labor untersu | rzeugen. So entstehen die lokalen Windverhältisse auf den für | Windenergieanlagen | relevanten Skalen. Obwohl in der Atmosphäre viele andere Effe | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| gen. So entstehen die lokalen Windverhältisse auf den für Windenergieanlagen relevanten Skalen. Obwohl in der Atmosphäre viele andere Effekte stattfinden, lassen sich auf Skalen der Windenergieanlagen erstaunlicherweise die Eigenschaften der im Labor untersuchten kleinstskaligen Turbulenz in sehr guter Näherung wiederfinden. Somit ist es möglich, Windböen als Phänomen der kleinsk | viele andere Effekte stattfinden, lassen sich auf Skalen der | Windenergieanlagen | erstaunlicherweise die Eigenschaften der im Labor untersuchte | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| d. Diese Ereignisse lassen sich aber gut mit anomalen (nicht gaußförmigen) Wahrscheinlichkeitsverteilungen beschreiben. Somit können wir feststellen, dass die Arbeitsbedingungen der Windenergieanlagen von den stark intermittenten turbulenten Strömungen geprägt sind. Diese Intermittenzen mit ihren anomalen Statistiken und häufigen Extremwerten spiegeln sich in entsprechend turbule | Somit können wir feststellen, dass die Arbeitsbedingungen der | Windenergieanlagen | von den stark intermittenten turbulenten Strömungen geprägt s | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| dass sich nicht alle relevanten Skalen erfassen lassen und man auf Methoden zur Überbrückung von Skalen angewiesen ist. So ist es für die detaillierte Simulation der Umströmung von Windenergieanlagen oder deren Teile notwendig, meteorologische Mesoskalen-Modelle mit hochauflösenden Strömungs-Simulationsverfahren zu verbinden. Um dies anschaulich zu machen, betrachten wir eine 1 | So ist es für die detaillierte Simulation der Umströmung von | Windenergieanlagen | oder deren Teile notwendig, meteorologische Mesoskalen-Modell | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| z. B. zu einer unvollständigen Erfassung von Ermüdungslasten führt [9]. Sich dauernd ändernde Windverhältnisse erfordern fortgeschrittene Verfahren, um das dynamische Verhalten von Windenergieanlagen besser zu erfassen. Methoden der verallgemeinerten stochastischen Prozesse sind hier vielversprechend. Betrachtet man bei der Turbulenzauswirkung auf eine Windenergieanlage die Leis | n fortgeschrittene Verfahren, um das dynamische Verhalten von | Windenergieanlagen | besser zu erfassen. Methoden der verallgemeinerten stochastis | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| sonderheit der Windturbulenz kein Allgemeinwissen ist, so hat sich doch die Erkenntniss durchgesetzt, dass ein erhebliches Innovationspotenzial darin besteht, die Funktionsweise von Windenergieanlagen besser an die turbulenten Strömungssituationen anzupassen. In diesem Zusammenhang versuchen zurzeit einige Forscher in größeren nationalen und internationalen Projekten, auf der Gru | es Innovationspotenzial darin besteht, die Funktionsweise von | Windenergieanlagen | besser an die turbulenten Strömungssituationen anzupassen. In | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| m Zusammenhang versuchen zurzeit einige Forscher in größeren nationalen und internationalen Projekten, auf der Grundlage von Erkenntnissen der Luftfahrt entsprechende Regelungen für Windenergieanlagen zu entwerfen [13]. Wie ist es aber möglich, in den sich dauernd ändernden turbulenten Windverhältnissen einen Nachweis für eine Verbesserung zu erbringen? Als vielversprechendes Wer | von Erkenntnissen der Luftfahrt entsprechende Regelungen für | Windenergieanlagen | zu entwerfen [13]. Wie ist es aber möglich, in den sich dauer | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| 15]. Hier sind neue Methoden wie mikro- und mesoskalige atmosphärische Strömungssimulationen oder auch Laser-Messmethoden (Lidar) gefragt, um das Verständnis zu verbessern. Da heute Windenergieanlagen nahezu ausschließ- lich in Verbünden aufgestellt und betrieben werden, gewinnen Fragen der Windverhältnisse in Windparks große Bedeutung. So beeinflusst die turbulente Nachlaufström | n (Lidar) gefragt, um das Verständnis zu verbessern. Da heute | Windenergieanlagen | nahezu ausschließ- lich in Verbünden aufgestellt und betriebe | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| htet. Abb. 4 Offshore-Windpark, bei dem die lokalen Wetterbedingungen gerade zur Kondensation durch vertikale Vermischung führten, sodass dadurch ein Teil der Nachlaufströmungen der Windenergieanlagen sichtbar wurde. Hat die Windenergie eine wirtschaftliche Zukunft? Gegenwärtig beherrschen vor allem die Kosten von erneuerbaren Energien die öffentliche Energiediskussion. Die Polit | g führten, sodass dadurch ein Teil der Nachlaufströmungen der | Windenergieanlagen | sichtbar wurde. Hat die Windenergie eine wirtschaftliche Zuku | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| en Kosten fossiler Brennstoffe. Ein Großteil der aktuellen Energieerzeugungskosten ergibt sich aus den installierten Altanlagen. Vergleicht man die Kosten für neue Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit denen neuer fossiler oder gar nuklearer Kraftwerke, so sind in zunehmendem Maße Kostenvorteile für erneuerbare Energien zu verzeichnen. Für heutige Windenergieanlagen lassen sic | anlagen. Vergleicht man die Kosten für neue Photovoltaik- und | Windenergieanlagen | mit denen neuer fossiler oder gar nuklearer Kraftwerke, so si | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| ltaik- und Windenergieanlagen mit denen neuer fossiler oder gar nuklearer Kraftwerke, so sind in zunehmendem Maße Kostenvorteile für erneuerbare Energien zu verzeichnen. Für heutige Windenergieanlagen lassen sich die Kosten grob aus den Investitionskosten für die Anlage und die Wechselrichter von ein bis zwei Euro pro installiertem Watt abschätzen. Eine solche Investition erbring | vorteile für erneuerbare Energien zu verzeichnen. Für heutige | Windenergieanlagen | lassen sich die Kosten grob aus den Investitionskosten für di | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| kraftwerke) ergeben sich allein aus den Anlagenkosten, d. h. ohne Brennstoffkosten, ähnliche relative Investitionskosten (Investition / erwartete jährliche Energieerzeugung) wie für Windenergieanlagen . Bei einem Rohölpreis auf dem Spotmarkt von ca. 80 Euro pro Barrel (160 l) und dem Energiegehalt von Öl von 10 kWh/l betragen die Energiekosten ca. 5 ct/kWh. Für die Stromerzeugung | (Investition / erwartete jährliche Energieerzeugung) wie für | Windenergieanlagen | . Bei einem Rohölpreis auf dem Spotmarkt von ca. 80 Euro pro B | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| sten ca. 5 ct/kWh. Für die Stromerzeugung aus Öl entstehen bei einem Wirkungsgrad von 30 bis 50 Prozent Ressourcenkosten von 10 bis 15 ct/kWh. Bei diesen Ressourcenkosten könnte man Windenergieanlagen rentabel betreiben, nur um den Ölverbrauch in Kraftwerken einzusparen. Vergleiche dieser Art hinken zugegebenermaßen, z. B. wegen der sehr langfristigen Lieferverträge für Brennstof | von 10 bis 15 ct/kWh. Bei diesen Ressourcenkosten könnte man | Windenergieanlagen | rentabel betreiben, nur um den Ölverbrauch in Kraftwerken ein | Physik Journal Nr. 07/2014 | |
| ..........118 II.1.5 Teilprojekt Arbeitspaket 5A/B: Auswertung der Messung.............................127 II.1.6 Arbeitspaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere Windenergieanlagen des Windparks ........................................................................................147 II.1.7 Teilprojekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere Wi | spaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere | Windenergieanlagen | des Windparks ............................................... | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| en des Windparks ........................................................................................147 II.1.7 Teilprojekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere Windenergieanlagen des Windparks ........................................................................................157 II.2 Wichtigste Positionen des zahlenmäßigen Nachweises ................... | projekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere | Windenergieanlagen | des Windparks ............................................... | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| Guard GmbH seit 2001 durchgeführt wird, werden Daten der Ertragsverhältnisse in Windparks fortlaufend überprüft. Bei diesen Analysen wurde deutlich, dass die Ertragsverhältnisse der Windenergieanlagen in einem Windpark nicht durchgängig mit den Ertragsverhältnissen übereinstimmen, die sich aufgrund der jeweiligen Anlagenpositionen erwarten ließen. Es ist bekannt, dass Windenergie | sen Analysen wurde deutlich, dass die Ertragsverhältnisse der | Windenergieanlagen | in einem Windpark nicht durchgängig mit den Ertragsverhältnis | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| rgieanlagen in einem Windpark nicht durchgängig mit den Ertragsverhältnissen übereinstimmen, die sich aufgrund der jeweiligen Anlagenpositionen erwarten ließen. Es ist bekannt, dass Windenergieanlagen (WEA) in einem Park sich gegenseitig beeinflussen, und zwar durch Abschattungseffekte, die durch im Windpark entstehende Strömungsveränderungen hervorgerufen werden. Diese so genann | ligen Anlagenpositionen erwarten ließen. Es ist bekannt, dass | Windenergieanlagen | (WEA) in einem Park sich gegenseitig beeinflussen, und zwar d | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| änderungen hervorgerufen werden. Diese so genannten „WAKE-Effekte“ können zu schwankenden Windlasten und reduziertem Energieertrag führen. Daraus ergibt sich, dass üblicherweise die Windenergieanlagen , die von der Hauptwindrichtung aus gesehen weiter hinten im Park stehen, geringere Erträge erwirtschaften als die vorderen Anlagen, die voll im Wind stehen. Es lässt sich jedoch häu | rgieertrag führen. Daraus ergibt sich, dass üblicherweise die | Windenergieanlagen | , die von der Hauptwindrichtung aus gesehen weiter hinten im P | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| rk stehen, geringere Erträge erwirtschaften als die vorderen Anlagen, die voll im Wind stehen. Es lässt sich jedoch häufiger beobachten, dass nicht die in vorderster Reihe stehenden Windenergieanlagen den höchsten Ertrag produzieren. Abbildung 1 zeigt anhand des Beispiels eines existierenden Windparks eine solche Situation. Eine WEA an ungünstiger Position im Windpark produziert | iger beobachten, dass nicht die in vorderster Reihe stehenden | Windenergieanlagen | den höchsten Ertrag produzieren. Abbildung 1 zeigt anhand des | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| rt mehr Energie als die WEA an günstigeren Standorten, in der Regel sind dies die Positionen in der ersten Reihe in Hauptwindrichtung. Dies bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen (Windenergieanlagen-Performance) sehr unterschiedlich ist. Daraus lässt sich ein großes Potenzial für die Ertragsoptimierung eines Windparks ableiten: Das Ziel ist es hierbei, die E | twindrichtung. Dies bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der | Windenergieanlagen | (Windenergieanlagen-Performance) sehr unterschiedlich ist. Da | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| die WEA an günstigeren Standorten, in der Regel sind dies die Positionen in der ersten Reihe in Hauptwindrichtung. Dies bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen ( Windenergieanlagen -Performance) sehr unterschiedlich ist. Daraus lässt sich ein großes Potenzial für die Ertragsoptimierung eines Windparks ableiten: Das Ziel ist es hierbei, die Erträge der schlechte | bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen ( | Windenergieanlagen | -Performance) sehr unterschiedlich ist. Daraus lässt sich ein | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| tes Leistungskurvenmessverfahren vergleichbar gemacht werden. Auf Basis der so gefundenen Performanceunterschiede werden dann die möglichen Ursachen geklärt und eine Optimierung der Windenergieanlagen im Windpark wird möglich. Eine mögliche, nahe liegende Ursache für die unterschiedliche Anlagenperformance kann die Regelung der Rotorblattwinkel oder Generatordrehzahl sein, die Ve | dann die möglichen Ursachen geklärt und eine Optimierung der | Windenergieanlagen | im Windpark wird möglich. Eine mögliche, nahe liegende Ursach | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| eressant sein, da die Verbesserung mit relativ wenig Aufwand verbunden ist. I.2 Gesamtziel Ziel des Projektes war es, herauszufinden, worin unterschiedliche Leistungsfähigkeiten von Windenergieanlagen in Windparks begründet sein können. Auf Basis dieser Ergebnisse sollte die Leistungsfähigkeiten der einzelnen Windenergieanlagen und damit der Ertrag eines Windparks optimiert werde | rauszufinden, worin unterschiedliche Leistungsfähigkeiten von | Windenergieanlagen | in Windparks begründet sein können. Auf Basis dieser Ergebnis | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| den, worin unterschiedliche Leistungsfähigkeiten von Windenergieanlagen in Windparks begründet sein können. Auf Basis dieser Ergebnisse sollte die Leistungsfähigkeiten der einzelnen Windenergieanlagen und damit der Ertrag eines Windparks optimiert werden. Die Grundlage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen im normalen Betrieb, die Windgeschwindigkeitsmessu | eser Ergebnisse sollte die Leistungsfähigkeiten der einzelnen | Windenergieanlagen | und damit der Ertrag eines Windparks optimiert werden. Die Gr | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| isse sollte die Leistungsfähigkeiten der einzelnen Windenergieanlagen und damit der Ertrag eines Windparks optimiert werden. Die Grundlage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen im normalen Betrieb, die Windgeschwindigkeitsmessung mit dem Gondelanemometer, sollte einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden. Hauptwindrichtung I.3 Voraussetzungen, unter d | den. Die Grundlage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von | Windenergieanlagen | im normalen Betrieb, die Windgeschwindigkeitsmessung mit dem | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| sollte einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden. Hauptwindrichtung I.3 Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben durchgeführt wurde Die sorgfältige Planung der Anordnung der Windenergieanlagen in Windparks ist ein entscheidender Punkt für die Erwirtschaftung optimaler Energieerträge. Die Steigerung der Energieerträge ist ein zentrales Ziel der Windenergiebranche. In Betri | durchgeführt wurde Die sorgfältige Planung der Anordnung der | Windenergieanlagen | in Windparks ist ein entscheidender Punkt für die Erwirtschaf | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| ung bestehender Anlagen, um dadurch eine höhere Energieausbeute zu erreichen. Das Projekt zielte auf die Leistungsverbesserungen durch relativ einfache Modifikationen an bestehenden Windenergieanlagen . Die Erkenntnisse sind zudem von Relevanz für die zukünftige Offshore-Windenergienutzung. Eine optimale Ausgestaltung der Windenergieanlagen ist hier von höchster Wichtigkeit, um di | serungen durch relativ einfache Modifikationen an bestehenden | Windenergieanlagen | . Die Erkenntnisse sind zudem von Relevanz für die zukünftige | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| v einfache Modifikationen an bestehenden Windenergieanlagen. Die Erkenntnisse sind zudem von Relevanz für die zukünftige Offshore-Windenergienutzung. Eine optimale Ausgestaltung der Windenergieanlagen ist hier von höchster Wichtigkeit, um die erwarteten hohen Erträge erzielen zu können. I.4 Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Le | Offshore-Windenergienutzung. Eine optimale Ausgestaltung der | Windenergieanlagen | ist hier von höchster Wichtigkeit, um die erwarteten hohen Er | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| ungsnachführung etc. Um überhaupt Modifizierungen und damit Optimierungen an einem Windpark vornehmen zu können, müssen verlässliche Daten zur vergleichenden Bewertung der einzelnen Windenergieanlagen vorliegen. Die Windenergieanlagen selbst liefern Daten zur Windgeschwindigkeit, elektrischen Leistung und Außentemperatur, woraus sich mit zusätzlichen Daten über den Luftdruck die | verlässliche Daten zur vergleichenden Bewertung der einzelnen | Windenergieanlagen | vorliegen. Die Windenergieanlagen selbst liefern Daten zur Wi | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| Modifizierungen und damit Optimierungen an einem Windpark vornehmen zu können, müssen verlässliche Daten zur vergleichenden Bewertung der einzelnen Windenergieanlagen vorliegen. Die Windenergieanlagen selbst liefern Daten zur Windgeschwindigkeit, elektrischen Leistung und Außentemperatur, woraus sich mit zusätzlichen Daten über den Luftdruck die Leistungskurven der einzelnen Anla | den Bewertung der einzelnen Windenergieanlagen vorliegen. Die | Windenergieanlagen | selbst liefern Daten zur Windgeschwindigkeit, elektrischen Le | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| uswertung der Messungen Deutsche WindGuard (8 PM) Arbeitspaket 6: Anwendung der Ergebnisse im Windpark Deutsche WindGuard (7 PM) Arbeitspaket 7: Übertragen der Ergebnisse auf andere Windenergieanlagen Deutsche WindGuard (7 PM) Arbeitspaket 8: Endauswertung und Berichterstattung Deutsche WindGuard (3 PM) II Eingehende Darstellung des Vorhabens II.1 Erzielte Ergebnisses im Einzelne | d (7 PM) Arbeitspaket 7: Übertragen der Ergebnisse auf andere | Windenergieanlagen | Deutsche WindGuard (7 PM) Arbeitspaket 8: Endauswertung und B | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| Stahlwerke. Genehmigung, Stromversorgung etc. Beschaffung Sicherungsmaßnahmen II.1.1.1. Beschreibung Arbeitspaket Ziel war die Erfassung aller relevanten Betriebsdaten der einzelnen Windenergieanlagen des Testwindparks sowie der Aufbau zusätzlicher Anemometer auf dem Dach der WEA-Gondeln. Die SCADA-Betriebsdaten (Supervisory Control and Data Acquisition) der Windenergieanlagen wu | ar die Erfassung aller relevanten Betriebsdaten der einzelnen | Windenergieanlagen | des Testwindparks sowie der Aufbau zusätzlicher Anemometer au | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| en Windenergieanlagen des Testwindparks sowie der Aufbau zusätzlicher Anemometer auf dem Dach der WEA-Gondeln. Die SCADA-Betriebsdaten (Supervisory Control and Data Acquisition) der Windenergieanlagen wurden mit Hilfe des Windparkmanagementsystems WONDERv2 der Deutschen WindGuard als 10min Mittelwerte aufgezeichnet und aufbereitet. Zusätzlich wurden auf mehreren Windenergieanlage | -Betriebsdaten (Supervisory Control and Data Acquisition) der | Windenergieanlagen | wurden mit Hilfe des Windparkmanagementsystems WONDERv2 der D | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| indenergieanlagen wurden mit Hilfe des Windparkmanagementsystems WONDERv2 der Deutschen WindGuard als 10min Mittelwerte aufgezeichnet und aufbereitet. Zusätzlich wurden auf mehreren Windenergieanlagen Datenlogger installiert, die Temperatur, Feuchte, Luftdruck und die Windgeschwindigkeit mit Hilfe eines auf dem Gondeldach installierten Referenzanemometers aufzeichneten. Die Refer | aufgezeichnet und aufbereitet. Zusätzlich wurden auf mehreren | Windenergieanlagen | Datenlogger installiert, die Temperatur, Feuchte, Luftdruck u | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| hneten. Die Referenzgondelanemometer wurden installiert, um die Windgeschwindigkeit unabhängig vom bestehenden Gondelanemometer bestimmen zu können. Desweiteren wurden Daten aus der Windenergieanlagen -Steuerung mit einer zeitlichen Auflösung von 1 Hz erfasst, um eine spätere Auswertung auf Basis des speziellen Verfahrens der Universität Oldenburg möglich zu machen. Im Verlauf des | mometer bestimmen zu können. Desweiteren wurden Daten aus der | Windenergieanlagen | -Steuerung mit einer zeitlichen Auflösung von 1 Hz erfasst, um | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| rde mit Hilfe der Software “WP_Analyse.exe” durchgeführt. Dieses Programm der Firma Deutsche WindGuard GmbH dient der Berechnung und Auswertung von Betriebsdaten einer oder mehrerer Windenergieanlagen im Rahmen der technischen Betriebsführung von Windparks. Die Auswertung erfolgt im Wesentlichen auf Basis von Klassierungsmethoden (Methode of Bins), Ertragsberechnungen nach IEC 64 | rechnung und Auswertung von Betriebsdaten einer oder mehrerer | Windenergieanlagen | im Rahmen der technischen Betriebsführung von Windparks. Die | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| cher Deutsche WindGuard GmbH Beteiligte Funktion Deutsche WindGuard GmbH Koordinator, Untersuchung und Auswertung Blattwinkel II.1.5.1.1 Gondelanemometermessungen Die Vermessung von Windenergieanlagen in einem Windpark ist durch die WakeVerhältnisse im Windpark verhältnismäßig kompliziert, da nur schwer eine geeignete Position für einen Messmast gefunden werden kann, um mehrere A | inkel II.1.5.1.1 Gondelanemometermessungen Die Vermessung von | Windenergieanlagen | in einem Windpark ist durch die WakeVerhältnisse im Windpark | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| i strömenden Windgeschwindigkeit vor der Windenergieanlage und der durch das anlageneinige Anemometer gemessenen Windgeschwindigkeit beschreibt, so könnten die Leistungskurven aller Windenergieanlagen gleichen Typs ohne die Einsatz eines meteorologisches Mastes vermessen werden. Jedoch besteht das Problem, dass das Gondelanemometer beeinflusst von dem Rotor, den Blätter und der G | chwindigkeit beschreibt, so könnten die Leistungskurven aller | Windenergieanlagen | gleichen Typs ohne die Einsatz eines meteorologisches Mastes | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| s Ergebnis ist die korrigiert Gondelwindgeschwindigkeit. Formel 23: Korrigierte Gondelwindgeschwindigkeit In Abbildung 132 werden die Ergebnisse für die Korrekturfunktionen von fünf Windenergieanlagen aus dem Testwindpark für den Zeitraum 2007-2008 dargestellt. Es ist auffällig, dass der Verlauf der Kurven für Anlagen WEA01 und WEA05 gänzlich anders ist als für die übrigen drei W | 32 werden die Ergebnisse für die Korrekturfunktionen von fünf | Windenergieanlagen | aus dem Testwindpark für den Zeitraum 2007-2008 dargestellt. | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| n aus dem Testwindpark für den Zeitraum 2007-2008 dargestellt. Es ist auffällig, dass der Verlauf der Kurven für Anlagen WEA01 und WEA05 gänzlich anders ist als für die übrigen drei Windenergieanlagen . Abbildung 133 zeigt die Korrekturfunktionen der fünf Windenergieanlagen im Testwindpark für den Zeitraum 2013-2014. Der Verlauf der Kurve für WEA05 ist anders als für die übrigen W | WEA01 und WEA05 gänzlich anders ist als für die übrigen drei | Windenergieanlagen | . Abbildung 133 zeigt die Korrekturfunktionen der fünf Windene | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| fällig, dass der Verlauf der Kurven für Anlagen WEA01 und WEA05 gänzlich anders ist als für die übrigen drei Windenergieanlagen. Abbildung 133 zeigt die Korrekturfunktionen der fünf Windenergieanlagen im Testwindpark für den Zeitraum 2013-2014. Der Verlauf der Kurve für WEA05 ist anders als für die übrigen WEA. Der Unterschied des Verlaufs der Korrekturfaktoren in den verschieden | anlagen. Abbildung 133 zeigt die Korrekturfunktionen der fünf | Windenergieanlagen | im Testwindpark für den Zeitraum 2013-2014. Der Verlauf der K | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| ellt. Dieses Diagramm zeigt, dass die WEA im Teillastbereich ein deutlich unterschiedliches Verhalten haben, wie es auch die Auswertung mit den korrigierten Windmessdaten zeigt. Die Windenergieanlagen „glauben“ somit, dass sie mit den richtigen Drehzahlcharakteristiken laufen, die sich aus einer vermeintlich korrekten Windgeschwindigkeitsmessung ergeben. Die beiden letztgenannten | die Auswertung mit den korrigierten Windmessdaten zeigt. Die | Windenergieanlagen | „glauben“ somit, dass sie mit den richtigen Drehzahlcharakter | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| ung 138: Verhältnis zwischen Blattwinkel und korrigierte Windgeschwindigkeit für den Zeitraum April 2007-April 2008. Auswertung Um die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten von den Windenergieanlagen im Testwindpark zu begründen, wurden drei Methoden für die Auswertung der Daten verwendet. Diese Methoden zielen auf die Untersuchung der Abweichungen zwischen den einzelnen WEA bei | wertung Um die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten von den | Windenergieanlagen | im Testwindpark zu begründen, wurden drei Methoden für die Au | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| rameter wie Rotorblattwinkel und Drehzahlcharakteristiken zu bemerken. II.1.5.1.2 Methode 1: Normierung des realen Energieertrages Energieerträge, wie sie aus den Betriebsdaten von Windenergieanlagen oder Energiemengenzählern der Windparks zu entnehmen sind, lassen keine Aussage über das wahre Leistungsvermögen von Windenergieanlagen zu. Mehrere Einflussfaktoren verhindern, dass | gieertrages Energieerträge, wie sie aus den Betriebsdaten von | Windenergieanlagen | oder Energiemengenzählern der Windparks zu entnehmen sind, la | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| gieerträge, wie sie aus den Betriebsdaten von Windenergieanlagen oder Energiemengenzählern der Windparks zu entnehmen sind, lassen keine Aussage über das wahre Leistungsvermögen von Windenergieanlagen zu. Mehrere Einflussfaktoren verhindern, dass die Erträge von verschiedenen Anlagen in einem Windpark oder verschiedener Betriebszeiträume vergleichbar sind. Daher sind Normierungen | nd, lassen keine Aussage über das wahre Leistungsvermögen von | Windenergieanlagen | zu. Mehrere Einflussfaktoren verhindern, dass die Erträge von | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| zwischen dem theoretischen Energieertrag jeder WEA bei freier Anströ- mung und dem maximalen Energieertrag der besten Anlage im Windpark. Um den Vergleich der Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen zu ermöglichen, wird der Energieertrag durch die Standortqualität normiert. Formel 29: Normierter nach Standortqualität Energieertrag mit 100% Verfügbarkeit Die Auswirkung der Gelän | lage im Windpark. Um den Vergleich der Leistungsfähigkeit der | Windenergieanlagen | zu ermöglichen, wird der Energieertrag durch die Standortqual | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| wird sodann der Gesamtjahresenergieertrag bestimmt. Mit dem theoretischen Energieertrag einer realen Leistungskurve am Standort wird eine Größe erzeugt, die es erlaubt, verschiedene Windenergieanlagen an diesem Standort hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass das oben beschriebene Verfahren keine Energieertragsprognose darste | tandort wird eine Größe erzeugt, die es erlaubt, verschiedene | Windenergieanlagen | an diesem Standort hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zu b | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| Windgeschwindigkeit = die gemessene Gondelwindgeschwindigkeit = die Referenz-Luftdichte 1.225 kg/m³ Abbildung 140: Ausschließende Sektoren aufgrund des Nachlaufs der benachbarten Windenergieanlagen und erheblichen Hindernisse (IEC 61400-12-2). II.1.5.2. Teil B: Auswertung und Ermittlung von Leistungskennlinien auf Basis eines speziellen Verfahrens der Universität Oldenburg (Un | sschließende Sektoren aufgrund des Nachlaufs der benachbarten | Windenergieanlagen | und erheblichen Hindernisse (IEC 61400-12-2). II.1.5.2. Teil | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| cht für alle drei WEA gleich, daraus erklärt sich, dass die dynamische Leistungskennlinie nur bis 12 m/s (WEA9), 14 m/s (WEA1) bzw. 15 m/s (WEA4) bestimmt werden konnte. Für die die Windenergieanlagen WEA1 und WEA4 sind Vergleiche zwischen den dynamischen Leistungskennlinien ermittelt mit der Windgeschwindigkeit der Gondelanemometer und der Meteo-Systeme möglich. Aus Abbildung 14 | (WEA1) bzw. 15 m/s (WEA4) bestimmt werden konnte. Für die die | Windenergieanlagen | WEA1 und WEA4 sind Vergleiche zwischen den dynamischen Leistu | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| erten Windgeschwindigkeitsmessungen erstellt werden. Trotz der verhältnismäßig kurzen Messzeiten von nur wenigen Monaten ließen sich wichtige Aussagen über das Betriebsverhalten der Windenergieanlagen gewinnen. In die Ertragsverteilung der Windenergieanlagen (siehe Abbildung 142) gehen neben der Leistungskennlinie auch die Windbedingungen am jeweiligen Standort ein. Dementspreche | ließen sich wichtige Aussagen über das Betriebsverhalten der | Windenergieanlagen | gewinnen. In die Ertragsverteilung der Windenergieanlagen (si | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| der verhältnismäßig kurzen Messzeiten von nur wenigen Monaten ließen sich wichtige Aussagen über das Betriebsverhalten der Windenergieanlagen gewinnen. In die Ertragsverteilung der Windenergieanlagen (siehe Abbildung 142) gehen neben der Leistungskennlinie auch die Windbedingungen am jeweiligen Standort ein. Dementsprechend kann auch aus den Leistungskennlinien allein nicht auf | der Windenergieanlagen gewinnen. In die Ertragsverteilung der | Windenergieanlagen | (siehe Abbildung 142) gehen neben der Leistungskennlinie auch | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| EA4 und WEA9 nahezu identische Leistungskennlinien, die Erträge nehmen jedoch eine andere Reihenfolge ein. II.1.6 Arbeitspaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere Windenergieanlagen des Windparks II.1.6.1. Arbeitspaket 6 A Ziel war es, die Betriebsstrategien von ausgewählten Windenergieanlagen im Windpark vor dem Hintergrund der in den vorangegangenen Arbeitspa | spaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere | Windenergieanlagen | des Windparks II.1.6.1. Arbeitspaket 6 A Ziel war es, die Bet | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| Arbeitspaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere Windenergieanlagen des Windparks II.1.6.1. Arbeitspaket 6 A Ziel war es, die Betriebsstrategien von ausgewählten Windenergieanlagen im Windpark vor dem Hintergrund der in den vorangegangenen Arbeitspaketen erzielten Ergebnisse zu verändern. Eine Annahme war, dass hierbei systematische Änderungen nötig sein könnt | aket 6 A Ziel war es, die Betriebsstrategien von ausgewählten | Windenergieanlagen | im Windpark vor dem Hintergrund der in den vorangegangenen Ar | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| k vor dem Hintergrund der in den vorangegangenen Arbeitspaketen erzielten Ergebnisse zu verändern. Eine Annahme war, dass hierbei systematische Änderungen nötig sein könnten, da die Windenergieanlagen gleichen Typs gegebenenfalls unterschiedlich eingestellt sowie die Einstellungen im Zeitablauf bei Bedarf modifiziert werden. Ursprünglich vorgesehene kurzzeitige LIDAR-Messungen wu | s hierbei systematische Änderungen nötig sein könnten, da die | Windenergieanlagen | gleichen Typs gegebenenfalls unterschiedlich eingestellt sowi | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| triebsdaten an der Forschungsanlage in Bremen vorgenommen, siehe Arbeitspaket 2. Eine Schwierigkeit in der Durchführung von systematischen Änderungen an den Steuerungsparametern der Windenergieanlagen im untersuchten Windpark war die Response des Anlagenherstellers auf Anfragen bzgl. der Durchführung von Modifizierungen. Die grundsätzliche Bereitschaft hierzu war vorhanden, aller | von systematischen Änderungen an den Steuerungsparametern der | Windenergieanlagen | im untersuchten Windpark war die Response des Anlagenherstell | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| e quantitative Bewertung des Leistungsverhaltens nur die unabhängige Messung der Meteo-Systeme geeignet ist. II.1.7 Teilprojekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere Windenergieanlagen des Windparks Teilprojekt Arbeitspaket A.6.: Anwendung auf ausgewählte Windenergieanlagen Verantwortlicher Deutsche WindGuard GmbH Beteiligte Funktion Deutsche WindGuard GmbH Koord | projekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere | Windenergieanlagen | des Windparks Teilprojekt Arbeitspaket A.6.: Anwendung auf a | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| eme geeignet ist. II.1.7 Teilprojekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere Windenergieanlagen des Windparks Teilprojekt Arbeitspaket A.6.: Anwendung auf ausgewählte Windenergieanlagen Verantwortlicher Deutsche WindGuard GmbH Beteiligte Funktion Deutsche WindGuard GmbH Koordinator, Untersuchung und Auswertung Universität Oldenburg Auswertung Die vorgesehene Aufgab | rks Teilprojekt Arbeitspaket A.6.: Anwendung auf ausgewählte | Windenergieanlagen | Verantwortlicher Deutsche WindGuard GmbH Beteiligte Funktion | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| bH Beteiligte Funktion Deutsche WindGuard GmbH Koordinator, Untersuchung und Auswertung Universität Oldenburg Auswertung Die vorgesehene Aufgabe, die ermittelten Ergebnisse auf alle Windenergieanlagen des Windparks anzuwenden, auch auf jene, auf denen keine zusätzliche Messtechnik installiert wurde, war nur in Grenzen nachvollziehbar durchführbar. Grund ist die bereits im vorheri | Die vorgesehene Aufgabe, die ermittelten Ergebnisse auf alle | Windenergieanlagen | des Windparks anzuwenden, auch auf jene, auf denen keine zusä | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| ürde ein Betriebsjahr mit sehr niedrigen Verfügbarkeiten in die Berechnung aufgenommen, einstünden bei der Normierung falsche Ertragsannahmen. Abbildung 159: Jahresverfügbarkeit der Windenergieanlagen In Abbildung 160 stellt der Verlauf des BDB-Index für die Region, wozu das Testwindpark gehört, und für den Zeitraum 2007 bis 2014 dar. Es ist anzumerken, dass das Jahr 2007 viel me | lsche Ertragsannahmen. Abbildung 159: Jahresverfügbarkeit der | Windenergieanlagen | In Abbildung 160 stellt der Verlauf des BDB-Index für die Reg | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| ebenfalls eine Berechnung der Parkwirkungsgrade einmal vor und einmal nach dem Zubau der Anlagen im Jahr 2009 durchgeführt. Abbildung 163 zeigt die gegenseitige Abschattung der neun Windenergieanlagen im Vergleich mit WEA08. Es ist anzumerken, dass die Energieerträge, aufgrund des Aufbaus der benachbarten Windenergieanlagen, nach 2009 mit den neuen Parkwirkungsgraden normiert wer | rt. Abbildung 163 zeigt die gegenseitige Abschattung der neun | Windenergieanlagen | im Vergleich mit WEA08. Es ist anzumerken, dass die Energieer | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| bbildung 163 zeigt die gegenseitige Abschattung der neun Windenergieanlagen im Vergleich mit WEA08. Es ist anzumerken, dass die Energieerträge, aufgrund des Aufbaus der benachbarten Windenergieanlagen , nach 2009 mit den neuen Parkwirkungsgraden normiert werden. Bei der Normierung des Energieertrag nach Parkwirkungsgrad, gibt es einerseits WEA, wie z.B. WEA07, einen höheren Ertrag | ass die Energieerträge, aufgrund des Aufbaus der benachbarten | Windenergieanlagen | , nach 2009 mit den neuen Parkwirkungsgraden normiert werden. | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| bildung 163: Durch Verfügbarkeit und Parkwirkungsgrade normierte Jahresenergieerträge im Vergleich mit WEA08. In Abbildung 164 wurden nicht nur die gegenseitige Abschattung der neun Windenergieanlagen und der Einfluss der Geländemorphologie betrachtet, sondern auch die parkinternen Standortqualitäten berücksichtigt. Jedoch stellen diese Ergebnisse keine Prognose der zu erwartende | ng 164 wurden nicht nur die gegenseitige Abschattung der neun | Windenergieanlagen | und der Einfluss der Geländemorphologie betrachtet, sondern a | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| qualifizieren. Anlage WEA01 WEA02 WEA03 WEA04 WEA05 WEA06 WEA07 WEA08 WEA09 Standortqualität 99.1% 96.2% 95.6% 96.2% 97.8% 97.4% 99.2% 100.0% 99.3% Tabelle 15: Standortqualität der Windenergieanlagen im Testwindpark. Abbildung 164: Normiert durch Verfügbarkeit, Parkwirkungsgrade und Standortqualität Jahresenergieertrag im Vergleich mit WEA08 Abbildung 165 zeigt den Vergleich zwi | .8% 97.4% 99.2% 100.0% 99.3% Tabelle 15: Standortqualität der | Windenergieanlagen | im Testwindpark. Abbildung 164: Normiert durch Verfügbarkeit, | Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik | |
| icht in eine Sackgasse zu steuern, sind weitere Anstrengungen beim Ausbau der Windenergie onshore und offshore zu unternehmen. Die Technologieentwicklung ist so voranzutreiben, dass Windenergieanlagen bezüglich Stromgestehungskosten und Systemsicherheit eine Stütze des Energiesystems darstellen. Hier sind Forschung und Entwicklung weiterhin gefragt um Deutschland als Vorreiter de | ehmen. Die Technologieentwicklung ist so voranzutreiben, dass | Windenergieanlagen | bezüglich Stromgestehungskosten und Systemsicherheit eine Stü | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| nlagen zu sehen. Darin ist zu erkennen, dass sich die Leistung der einzelnen Anlagen, über die Jahre deutlich erhöht hat. Mit nur 8 Prozent der installierten Leistung haben offshore Windenergieanlagen ca.16 Prozent des gesamten Windenergieertrages beigesteuert. Der Energieertrag verdeutlicht die charakteristischen Merkmale der verschiedenen Energieträger. PV-Anlagen machen 39 Pro | . Mit nur 8 Prozent der installierten Leistung haben offshore | Windenergieanlagen | ca.16 Prozent des gesamten Windenergieertrages beigesteuert. | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| eisen trotz ihrer führenden Position in der Gesamtinstallation deutlich geringere Werte auf. Das Marktstammdatenregister Ein Beitrag von Peter Stratmann, Bundesnetzagentur Wie viele Windenergieanlagen gibt es eigentlich in Deutschland und wo stehen sie genau? Diese Frage kann bisher keiner wirklich beantworten. Die Datenbasis ist unvollständig und alle heutigen Register sind auf | Ein Beitrag von Peter Stratmann, Bundesnetzagentur Wie viele | Windenergieanlagen | gibt es eigentlich in Deutschland und wo stehen sie genau? Di | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| weichungen möglich.[69]. Abbildung 5.24: Verteilung der mittleren Gesamtinvestitionskosten (Anlage 3–4 MW, 120 m – 140 m Nabenhöhe). Datenquelle: [69]. Betriebskosten.Im Betrieb von Windenergieanlagen entstehen klassische Fixkosten, etwa für die Pacht des Grundstückes, für Versicherungsbeiträge, Geschäfts- und Betriebsführung und sonstige Verwaltungskosten. Die Kosten für Wartung | Nabenhöhe). Datenquelle: [69]. Betriebskosten.Im Betrieb von | Windenergieanlagen | entstehen klassische Fixkosten, etwa für die Pacht des Grunds | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| en.Kern der nach langen Diskussionen verabschiedeten Änderung des EEG ist der Umstieg auf ein Ausschreibungsverfahren zur Festlegung der Vergütungssätze und Steuerung des Zubaus von Windenergieanlagen . Während bei Photovoltaikanlagen bereits in den Jahren 2015 und 2016 erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsverfahren gesammelt wurden, steht für die Onshore-Windenergie der erste | r Festlegung der Vergütungssätze und Steuerung des Zubaus von | Windenergieanlagen | . Während bei Photovoltaikanlagen bereits in den Jahren 2015 u | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| ore-Windleistung in deutschen Gewässern in Betrieb. Abbildung 6.1: Offshore-Zubau in Deutschland nach Jahren und kumuliert. Abbildung 6.2: In 2016 weltweit neu installierte Offshore- Windenergieanlagen . Entwicklung weltweit.Die Erprobung und Nutzung der Offshore-Windenergie weltweit begann bereits in 1991 in der Nähe von Vindeby in Dänemark. Dieser erste OffshoreWindpark mit 11 Wi | rt. Abbildung 6.2: In 2016 weltweit neu installierte Offshore- | Windenergieanlagen | . Entwicklung weltweit.Die Erprobung und Nutzung der Offshore- | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| dturbinen des Typs Bonus 450 hatte mit insgesamt 4950 kW weniger Nennleistung als die durchschnittliche Anlagenleistung (5244 kW) der in deutschen Gewässern neu errichteten Offshore- Windenergieanlagen . Vindeby, der Keimzelle zur Nutzung der Offshore-Windenergie, folgten zunächst weitere Projekte in den relativ geschützten Gewässern der Ostsee. Horns Rev 1, der erste Offshore-Wind | (5244 kW) der in deutschen Gewässern neu errichteten Offshore- | Windenergieanlagen | . Vindeby, der Keimzelle zur Nutzung der Offshore-Windenergie, | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| W) und Dänemark (1271 MW). Abbildung 6.3: Entwicklung der weltweit kumulierten OffshoreWindleistung und Anlagenanzahl. Abbildung 6.4: Weltweit installierte Offshore-Windleistung und Windenergieanlagen nach Ländern. Rückbau von Offshore-Windenergieanlagen.Als »decommissioned«, also zurückgebaut, sind in 2016 drei Projekte registriert worden: jeweils ein Projekt in Deutschland mit | bbildung 6.4: Weltweit installierte Offshore-Windleistung und | Windenergieanlagen | nach Ländern. Rückbau von Offshore-Windenergieanlagen.Als »de | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| der weltweit kumulierten OffshoreWindleistung und Anlagenanzahl. Abbildung 6.4: Weltweit installierte Offshore-Windleistung und Windenergieanlagen nach Ländern. Rückbau von Offshore- Windenergieanlagen .Als »decommissioned«, also zurückgebaut, sind in 2016 drei Projekte registriert worden: jeweils ein Projekt in Deutschland mit 5 MW (Hooksiel) und in den Niederlanden (Lely) mit 2 M | ung und Windenergieanlagen nach Ländern. Rückbau von Offshore- | Windenergieanlagen | .Als »decommissioned«, also zurückgebaut, sind in 2016 drei Pr | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| rbine mit 2–3 MW Nennleistung wird zurzeit in einer Werft in Stralsund gebaut. In einem Special Report ab Seite 78 stellen Projektentwickler dieses Projekt vor. SCHWIMMENDE OFFSHORE WINDENERGIEANLAGEN Die überwiegende Anzahl der bislang gebauten Offshore-Windenergieanlagen erhält ihre Standfestigkeit durch Pfahlgründungen, die tief in den Meeresboden eingebracht werden müssen. Je | en Projektentwickler dieses Projekt vor. SCHWIMMENDE OFFSHORE | WINDENERGIEANLAGEN | Die überwiegende Anzahl der bislang gebauten Offshore-Windene | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| baut. In einem Special Report ab Seite 78 stellen Projektentwickler dieses Projekt vor. SCHWIMMENDE OFFSHORE WINDENERGIEANLAGEN Die überwiegende Anzahl der bislang gebauten Offshore- Windenergieanlagen erhält ihre Standfestigkeit durch Pfahlgründungen, die tief in den Meeresboden eingebracht werden müssen. Je nach Wassertiefe und Bodenbeschaffenheit kommen unterschiedliche Fundame | ANLAGEN Die überwiegende Anzahl der bislang gebauten Offshore- | Windenergieanlagen | erhält ihre Standfestigkeit durch Pfahlgründungen, die tief i | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| e fällt der Meeresboden relativ schnell und steil ab, so dass diese Tragstrukturen nicht mehr eingesetzt werden können. Für diese Regionen kommen schwimmende Fundamente für Offshore- Windenergieanlagen in Betracht. Bei diesen Gründungsarten wird die Windkraftanlage auf einem Auftriebskörper montiert und z.B. mit Ankerketten am Meeresgrund fixiert. Ein Konzept ist das TensionLeg-Pr | Für diese Regionen kommen schwimmende Fundamente für Offshore- | Windenergieanlagen | in Betracht. Bei diesen Gründungsarten wird die Windkraftanla | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| urden. Im Jahr 2016 wurden WEA in einer mittleren Küstenentfernung von 53 km und in durchschnittlich 27 m Wassertiefe errichtet, Abbildung 6.9. Die absolute Verteilung der Offshore- Windenergieanlagen nach Wassertiefen und Küstenentfernungen zeigt die Matrixdarstellung (Heatmap) in Abbildung 6.10. Als Hotspots mit jeweils über 300 errichten WEA können Standorte in Wassertiefen vo | rrichtet, Abbildung 6.9. Die absolute Verteilung der Offshore- | Windenergieanlagen | nach Wassertiefen und Küstenentfernungen zeigt die Matrixdars | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| bbildung 6.10: Installierte Offshore-WEA-Standorte nach Wassertiefe und Küstenentfernung als Heatmap. Gründungsstrukturen.Es besteht weiterhin die Tendenz möglichst größere Offshore- Windenergieanlagen mit höheren Leistungen für neue Projekte zu verwenden. Diese Projekte werden in immer größeren Küstenentfernungen und somit häufig auch in größeren Wassertiefen geplant. Für jeden S | n.Es besteht weiterhin die Tendenz möglichst größere Offshore- | Windenergieanlagen | mit höheren Leistungen für neue Projekte zu verwenden. Diese | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| diese Monate ein. … UND NUN DAS WETTER Wind und Wetter und die damit verbundenen externen Einflüsse wie Sturm, Seegang, Strömungen spielen bei Installation und Service von Offshore- Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Ungünstige Witterungsbedingungen können zu einem Kostentreiber werden, wenn es nicht möglich sein sollte, unter den gegebenen Bedingungen die Arbeiten offs | Strömungen spielen bei Installation und Service von Offshore- | Windenergieanlagen | eine entscheidende Rolle. Ungünstige Witterungsbedingungen kö | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| on Ertragsdaten der Windpark-Betreiber ist eine vollständige Aktualisierung dieser Daten nur begrenzt möglich. Offshore-Windstromertrag Deutschland.Seit 2009 wird Strom von Offshore- Windenergieanlagen erzeugt und in das Übertragungsnetz eingespeist, etwa 38 GWh. Mit der Inbetriebnahme von alpha ventus begann eine rasante Entwicklung der Einspeisemengen. Die Zahlen der Windstromei | Windstromertrag Deutschland.Seit 2009 wird Strom von Offshore- | Windenergieanlagen | erzeugt und in das Übertragungsnetz eingespeist, etwa 38 GWh. | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| (Abbildung 6.27). Abbildung 6.25: Offshore Volllaststunden verschiedener Windparks ab einer Nennleistung von 45 MW. Datenquellen: [82–88] Abbildung 6.26: Verfügbarkeit von Offshore- Windenergieanlagen . Datenquellen: [83–85, 88, 98, 99] Die eingespeisten Strommengen stammen nach der Hochrechnung für 2016 zu 89 Prozent aus Offshore-Parks in der Nordsee. Die Einspeisung, Abrechnung | enquellen: [82–88] Abbildung 6.26: Verfügbarkeit von Offshore- | Windenergieanlagen | . Datenquellen: [83–85, 88, 98, 99] Die eingespeisten Strommen | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| rom.Seit April 2000 regelt das EEG die Einspeisevergütung. Damit auch für Offshore-WEA ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, sieht das Gesetz seit 2004 spezielle Regelungen für » Windenergieanlagen auf See« vor. Laut EU-Leitlinie für staatliche Umweltschutzund Energiebeihilfen [104] müssen ab 2017 bei Windparks ab 6 MW oder 6 Anlagen Ausschreibungen erfolgen. Somit werden laut | ich ist, sieht das Gesetz seit 2004 spezielle Regelungen für » | Windenergieanlagen | auf See« vor. Laut EU-Leitlinie für staatliche Umweltschutzun | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| [105] . Anfang Januar 2017 wurden von der BNetzA die Bedingungen für die erste Ausschreibung nach dem neuen WindSeeG bekannt gegeben. Der Höchstwert für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen auf See liegt demnach bei 12 ct/kWh. Die erste Ausschreibung umfasst 1.550 MW und erfolgt zum 1. April 2017 [57]. Der weitere Ausbaupfad der OffshoreWindenergie bis 2030 erfolgt in | kannt gegeben. Der Höchstwert für die Vergütung von Strom aus | Windenergieanlagen | auf See liegt demnach bei 12 ct/kWh. Die erste Ausschreibung | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| genen Strömungsbedingungen durchgeführt, um die Messflüge und Flugstrategien zu erproben und die Messungen gegen eine externe Referenz zu validieren. Am Referenzstandort stehen drei Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung zwischen 2,0 MW und 2,5 MW. Zusätzlich befand sich ein 100 m hoher Windmessmast installiert, welcher auf mehreren Höhen mit Standardsensoren (First-Class Sc | terne Referenz zu validieren. Am Referenzstandort stehen drei | Windenergieanlagen | (WEA) mit einer Leistung zwischen 2,0 MW und 2,5 MW. Zusätzli | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| der horizontalen Formationen. Solche Messungen können helfen numerische Modelle zur Anlagensimulation (Windfeldmodelle, Windevolution) zu verbessern oder auch die Regelstrategie für Windenergieanlagen zu optimieren. Auch die weitere Optimierung der am Stuttgarter Lehrstuhl für Windenergie verwendeten LiDAR Technik bzw. der entsprechenden Algorithmen zur Windfeldrekonstruktion aus | Windevolution) zu verbessern oder auch die Regelstrategie für | Windenergieanlagen | zu optimieren. Auch die weitere Optimierung der am Stuttgarte | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| Energiewende spielt die Windenergie. Insbesondere die Offshore-Windenergie ist von großer Bedeutung, da geeignete Flächen onshore generell knapp sowie weitgehend durch installierte Windenergieanlagen (WEA) belegt sind. Gleichzeitig und besonders in dicht besiedelten Gebieten, werden WEA nur in geringem Maße von der Bevölkerung akzeptiert. Motiviert durch diese Umstände soll zukü | en onshore generell knapp sowie weitgehend durch installierte | Windenergieanlagen | (WEA) belegt sind. Gleichzeitig und besonders in dicht besied | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| e Unterstrukturen als ökonomische Alternative zu festen Unterstrukturen Grundsätzlich befinden sich zurzeit drei unterschiedliche Varianten schwimmender Unterstrukturen für Offshore- Windenergieanlagen in der Erprobungs- und Entwicklungsphase. Die drei maßgeblichen Strukturtypen sind der »Spar-Buoy«, das Halbtaucherkonzept und die »Tension Leg Platform (TLP)« (Zugspannungsstabilis | hiedliche Varianten schwimmender Unterstrukturen für Offshore- | Windenergieanlagen | in der Erprobungs- und Entwicklungsphase. Die drei maßgeblich | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| keit der hybriden Tragstruktur gegeben ist. Zusammenfassung und Wirtschaftlichkeit Das beschriebene System stellt eine wirtschaftliche und umweltfreundliche alternative Gründung für Windenergieanlagen dar. Das gewählte Baukastenprinzip und die geringen Endmontagezeiten sind einmalig und tragen wesentlich zur Kostenreduktion bei. Ferner wird die Struktur inkl. WEA vom Hafen zum Of | irtschaftliche und umweltfreundliche alternative Gründung für | Windenergieanlagen | dar. Das gewählte Baukastenprinzip und die geringen Endmontag | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| dass keine typischen sowie kostenintensiven Errichterschiffe benötigt werden. Durch ein unabhängiges Beratungsinstitut wurden für das GICON®-SOF für den Fall eines Windparks mit 80 Windenergieanlagen mit jeweils 6 MW bei 40 m Wassertiefe und 50 km Entfernung zum Festland Stromgestehungskosten von kleiner 90 EUR pro MWh ermittelt. Dieser Wert kann durch neue Erkenntnisse aus dem | wurden für das GICON®-SOF für den Fall eines Windparks mit 80 | Windenergieanlagen | mit jeweils 6 MW bei 40 m Wassertiefe und 50 km Entfernung zu | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| r Betrieb- und Wartung (O&M). Der wichtigen Phase der Inbetriebnahme wird häufig weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Aber gerade diese Phase entscheidet über den raschen Anschluss der Windenergieanlagen und der Einspeisung ihres Windstroms ins Netz. Die Vorteile einer beschleunigten Inbetriebnahme liegen neben der früheren Produktivität der einzelnen Windenergieanlage in der direkt | gerade diese Phase entscheidet über den raschen Anschluss der | Windenergieanlagen | und der Einspeisung ihres Windstroms ins Netz. Die Vorteile e | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| kprozesse während der Inbetriebnahme, wird die Fragestellung in drei Teilaufgaben gegliedert (Abbildung 3). Zunächst wird als Ausgangspunkt das Wetterrisiko bei der Installation der Windenergieanlagen mit der COAST-Software untersucht und damit die frühesten Startpunkte für die Inbetriebnahme der einzelnen Anlagen definiert. Unabhängig von der Anzahl der Teams wird die Zugänglich | d als Ausgangspunkt das Wetterrisiko bei der Installation der | Windenergieanlagen | mit der COAST-Software untersucht und damit die frühesten Sta | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| er zur Verfügung stehen. Weiterhin werden nur ganze Arbeitstage berücksichtigt. Die Opportunitätskosten werden ab der Netto-Inbetriebnahmedauer berechnet. Für die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen werden drei verschiedene logistische Szenarien betrachtet, siehe Tabelle 2. Im ersten Szenario werden die Windenergieanlagen direkt aus dem Hafen von Sassnitz mit Crew Transfer Vess | tto-Inbetriebnahmedauer berechnet. Für die Inbetriebnahme der | Windenergieanlagen | werden drei verschiedene logistische Szenarien betrachtet, si | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| nbetriebnahmedauer berechnet. Für die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen werden drei verschiedene logistische Szenarien betrachtet, siehe Tabelle 2. Im ersten Szenario werden die Windenergieanlagen direkt aus dem Hafen von Sassnitz mit Crew Transfer Vessels (CTVs) angefahren und die Techniker setzen von hier auf die Anlagen über. Nach acht Stunden Arbeit auf der Anlage werden | en betrachtet, siehe Tabelle 2. Im ersten Szenario werden die | Windenergieanlagen | direkt aus dem Hafen von Sassnitz mit Crew Transfer Vessels ( | Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) | |
| III Windkraftanlagen 1 Einführung Technische Einrichtungen zur Umwandlung von mechanischer Energie in elektrische Energie gab es schon lange vor den Windenergieanlagen . Im Bereich der regenerativen Energien liefern zum Beispiel Wasserkraftwerke seit Jahrzehnten Strom aus der Bewegungsenergie des Wassers. Spektakuläre Schadenmeldungen oder Seriensc | her Energie in elektrische Energie gab es schon lange vor den | Windenergieanlagen | . Im Bereich der regenerativen Energien liefern zum Beispiel W | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| h nicht. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Erfahrungen aus der elektromechanischen Energiewandlung in herkömmlichen Anlagen nicht mit dem Einsatz der gleichen Technik in Windenergieanlagen vergleichbar sind, da der Wind als primäre Energiequelle nicht konstant zur Verfügung steht. Wechselnde Windgeschwindigkeiten und -richtungen erzeugen dynamische Lasten und Lastwech | mlichen Anlagen nicht mit dem Einsatz der gleichen Technik in | Windenergieanlagen | vergleichbar sind, da der Wind als primäre Energiequelle nich | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| erzeugen dynamische Lasten und Lastwechselreaktionen, die eine extreme Beanspruchung für das eingesetzte Material darstellen. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den Aufbau von Windenergieanlagen und beschreibt die Schadenerfahrungen aus Sicht der Versicherungswirtschaft. Windkraftanlagen erfüllen die Definition der Maschine und sind sowohl nach der Richtlinie 98/37/EG als a | llen. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den Aufbau von | Windenergieanlagen | und beschreibt die Schadenerfahrungen aus Sicht der Versicher | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| in den bisherigen Auflagen der Broschüre „Erneuerbare Energien“ separat als Anhang 1 dargestellte Offshore-Thematik wurde redaktionell durchgesehen und als neues Kapitel 9 „Offshore- Windenergieanlagen “ in das Windkraftkapitel integriert. Als neuer Anhang 1 dieser Auflage wurden stattdessen erstmals alle Offshore-Positionspapiere aufgenommen, mit denen sich der GDV im Jahr 2012 öf | e redaktionell durchgesehen und als neues Kapitel 9 „Offshore- | Windenergieanlagen | “ in das Windkraftkapitel integriert. Als neuer Anhang 1 diese | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| der GDV im Jahr 2012 öffentlich an der politischen und im Detail auch riskikotechnischen Offshore-Diskussion beteiligte. Seit der Ausgabe März 2008 steht der VdS-Leitfaden VdS 3523 „ Windenergieanlagen (WEA) – Leitfaden für den Brandschutz“ im Anhang 2 des Kapitels Windkraft zur Verfügung. Das Kapitel 4. „Betriebssicherheit“ wurde um den Abschnitt 4.6 „Ölpartikelzählung“ erweiter | Seit der Ausgabe März 2008 steht der VdS-Leitfaden VdS 3523 „ | Windenergieanlagen | (WEA) – Leitfaden für den Brandschutz“ im Anhang 2 des Kapite | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| che zu den verschiedenen Fassungen des EEG. 2 Grundsätzliche Unterschiede in den Anlagenkonzepten Für die Erzeugung elektrischer Energie muss die Kraft des Windes, die den Rotor der Windenergieanlagen in Drehbewegungen versetzt, bis zum Generator übertragen werden. Die dafür notwendigen Komponenten bilden den Antriebsstrang. Die folgenden Abschnitte stellen drei verschiedene Konz | trischer Energie muss die Kraft des Windes, die den Rotor der | Windenergieanlagen | in Drehbewegungen versetzt, bis zum Generator übertragen werd | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ch in Deutschland weder in großer Stückzahl durchgesetzt, noch kommen sie in den großen Multimegawattanlagen zum Einsatz und werden daher nicht näher beschrieben. III Windkraft 2.1 Windenergieanlagen mit Getriebe und schnell laufender Abtriebswelle Bild: Nordex Windenergieanlagen herkömmlicher Bauart, die einen handelsüblichen Generator mit 1.500 min-1 benutzen, brauchen zur Erh | und werden daher nicht näher beschrieben. III Windkraft 2.1 | Windenergieanlagen | mit Getriebe und schnell laufender Abtriebswelle Bild: Nordex | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| großen Multimegawattanlagen zum Einsatz und werden daher nicht näher beschrieben. III Windkraft 2.1 Windenergieanlagen mit Getriebe und schnell laufender Abtriebswelle Bild: Nordex Windenergieanlagen herkömmlicher Bauart, die einen handelsüblichen Generator mit 1.500 min-1 benutzen, brauchen zur Erhöhung der Rotordrehzahl (etwa 6 – 30 min-1) auf die Generatordrehzahl (üblicherwe | mit Getriebe und schnell laufender Abtriebswelle Bild: Nordex | Windenergieanlagen | herkömmlicher Bauart, die einen handelsüblichen Generator mit | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ordrehzahl (üblicherweise 1.500 min-1) ein zwischengeschaltetes Getriebe. In der Regel ist dies bei den heute üblichen Anlagengrößen ein kombiniertes Stirnrad-Planetengetriebe. 2.2 Windenergieanlagen mit Getriebe und langsam laufender Abtriebswelle Die Firma Multibrid verfolgt in ihrer Multimegawattanlage M5000 ein neues Getriebekonzept. Es kommt ein Getriebe mit langsam laufend | nlagengrößen ein kombiniertes Stirnrad-Planetengetriebe. 2.2 | Windenergieanlagen | mit Getriebe und langsam laufender Abtriebswelle Die Firma Mu | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| direkt auf die Abtriebswelle des Getriebes montiert und hat kein eigenes Lager. Si Rotor Generator converter Rotor bearing gearbox Air processing Bild: Multibrid 2.3 Getriebelose Windenergieanlagen Der Auftrieb aus den Rotorblättern wird ohne Zwischenschaltung eines Getriebes direkt in den Generator gelenkt. Das heißt, dass Rotor- und Generatordrehzahl (6 – 30 min-1) gleich si | ring gearbox Air processing Bild: Multibrid 2.3 Getriebelose | Windenergieanlagen | Der Auftrieb aus den Rotorblättern wird ohne Zwischenschaltun | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| indung mittels eines vorgespannten Ankerkorbes und das Aufflanschen des Stahlturmes auf ein in den Beton eingegossenes Stahl-Fundamenteinbauteil (FET). 3.2 Turm Üblicherweise werden Windenergieanlagen auf Stahltürme, die aus mehreren zylindrischen Segmenten bestehen oder als Fachwerkkonstruktion ausgeführt sind (Gittermasten), gesetzt. Bilder: R+V Verschiedene Hersteller bauen j | tahl-Fundamenteinbauteil (FET). 3.2 Turm Üblicherweise werden | Windenergieanlagen | auf Stahltürme, die aus mehreren zylindrischen Segmenten best | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| und am Montageort der WKA zusammengesetzt. Rotorblätter einer 1,3-MW-Windenergieanlage bei Anlieferung Bild: REpower Systems AG Foto: Jan Oelker Die Rotorblätter sind bei modernen Windenergieanlagen drehbar an der Nabe befestigt, um die Regelung der Leistung per Blattverstellung (pitch) zu ermöglichen. Dafür werden große Wälzlager eingesetzt. Großwälzlager Bild: SKF 3.7 Hauptla | stems AG Foto: Jan Oelker Die Rotorblätter sind bei modernen | Windenergieanlagen | drehbar an der Nabe befestigt, um die Regelung der Leistung p | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| auptwelle (auch Rotorwelle) Meist geschmiedet und hohl (für die Versorgung des Rotors mit Elektrizität und Hydraulik). 3.9 Hauptgetriebe Das Getriebe muss bei konventionell gebauten Windenergieanlagen die vergleichsweise geringe Drehzahl des Rotors (ca. 6 bis 30 min-1) auf eine für den Generator passende Drehzahl von z. B. 1.500 min-1 übersetzen. Dabei sind hohe Übersetzungsverhä | .9 Hauptgetriebe Das Getriebe muss bei konventionell gebauten | Windenergieanlagen | die vergleichsweise geringe Drehzahl des Rotors (ca. 6 bis 30 | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ntenbegrenzung durch Drehzahlerhöhung. 3.10 Hydraulikanlage Für die Versorgung der Rotorblattverstellung ist ein kompaktes Hydraulikaggregat im Maschinenhaus vorhanden. 3.11 Bremsen Windenergieanlagen müssen im Notfall (z. B. bei Überdrehzahl oder externen Gefahren) schnell abgebremst werden können. Je nach Bauweise der Anlage ist dazu eine mechanische oder aerodynamische Brems | es Hydraulikaggregat im Maschinenhaus vorhanden. 3.11 Bremsen | Windenergieanlagen | müssen im Notfall (z. B. bei Überdrehzahl oder externen Gefah | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| m Notfall (z. B. bei Überdrehzahl oder externen Gefahren) schnell abgebremst werden können. Je nach Bauweise der Anlage ist dazu eine mechanische oder aerodynamische Bremse nötig. Windenergieanlagen , die stall-geregelt sind und keine eigene Blattverstellung besitzen, sind mit einer aerodynamischen Blattspitzenbremse (die ca. 2 m langen Blattspitzen (tips) werden durch Fliehkraf | ist dazu eine mechanische oder aerodynamische Bremse nötig. | Windenergieanlagen | , die stall-geregelt sind und keine eigene Blattverstellung be | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| Fliehkraftbetätigung bei Überdrehzahl um 90° verdreht) zusammen mit einer mechanischen Scheibenbremse ausgerüstet, die die Anlage in kürzester Zeit abbremsen können. Pitchgeregelte Windenergieanlagen hingegen bremsen allein durch Verdrehen des ganzen Blattes aerodynamisch bis auf Null ab. Die mechanische Bremse kommt noch bei Sicherheits- und Notabschaltungen zum Einsatz, wird a | die Anlage in kürzester Zeit abbremsen können. Pitchgeregelte | Windenergieanlagen | hingegen bremsen allein durch Verdrehen des ganzen Blattes ae | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| quenz) des Verteilungsnetzes. Die Wahl des Generatortyps hat entscheidenden Einfluss auf die nachgeschalteten elektrischen Anlagen, vor allem die Dimensionierung des Umrichters. Bei Windenergieanlagen mit installierten Leistungen ab 100 kW kommen praktisch nur noch Asynchron- und Synchrongeneratoren in ihren verschiedenen Ausführungen zum Einsatz. • Synchrongenerator: Netzkopplu | en Anlagen, vor allem die Dimensionierung des Umrichters. Bei | Windenergieanlagen | mit installierten Leistungen ab 100 kW kommen praktisch nur n | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ntriebsstrangs durch Netzstörungen. Nachteile: Teurer Umrichter, da er die gesamte Leistung übertragen muss. Wasserkühlung des Generators. • Vielpolige (Synchron-)Ringgeneratoren: Windenergieanlagen ohne Getriebe benötigen einen langsam laufenden Ringgenerator mit entsprechend hoher Polzahl, der bereits bei Rotordrehzahl seinen Nennbetriebspunkt erreicht. Das lässt sich aber nu | ng des Generators. • Vielpolige (Synchron-)Ringgeneratoren: | Windenergieanlagen | ohne Getriebe benötigen einen langsam laufenden Ringgenerator | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| Generator. Ungünstige Gewichtsverteilung in der Gondel führt zur „Kopflastigkeit“. • Asynchrongenerator: Asynchrongeneratoren mit Kurzschlussläufer werden bei den heute verfügbaren Windenergieanlagen mit Leistungen über 1 MW nur von einem Windenergieanlagen-Hersteller favorisiert. Vorteile: Einfachster und preiswertester Generator, wird als normaler Antriebsmotor in großen Stüc | atoren mit Kurzschlussläufer werden bei den heute verfügbaren | Windenergieanlagen | mit Leistungen über 1 MW nur von einem Windenergieanlagen-Her | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| rt zur „Kopflastigkeit“. • Asynchrongenerator: Asynchrongeneratoren mit Kurzschlussläufer werden bei den heute verfügbaren Windenergieanlagen mit Leistungen über 1 MW nur von einem Windenergieanlagen -Hersteller favorisiert. Vorteile: Einfachster und preiswertester Generator, wird als normaler Antriebsmotor in großen Stückzahlen im Markt hergestellt, einfache Synchronisation. Be | ren Windenergieanlagen mit Leistungen über 1 MW nur von einem | Windenergieanlagen | -Hersteller favorisiert. Vorteile: Einfachster und preiswerte | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| den Antriebsstrang, feste Drehzahlen und damit keine effektive Ausnutzung der Windenergie. • Doppeltgespeister Asynchrongenerator: Das am häufigsten verwendete Generatorkonzept in Windenergieanlagen . Der doppelt gespeiste Asynchrongenerator ist in allen Leistungsklassen anzutreffen. Vorteile: Großer Drehzahlbereich, hoher Wirkungsgrad, Wirk- und Blindleistungsabgabe frei einst | ongenerator: Das am häufigsten verwendete Generatorkonzept in | Windenergieanlagen | . Der doppelt gespeiste Asynchrongenerator ist in allen Leistu | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| r, ggf. Blindleistungskompensation, Anlagensteuerung (Prozessrechner), Condition Monitoring System (CMS), Kabel, Blitzschutzsystem und Potenzialausgleich. Bei den bisher errichteten Windenergieanlagen im Leistungsbereit bis 1,5 MW ist die Leistungselektronik, bestehend aus Niederspannungsleistungsschalter, Blindleistungskompensation und Umrichter meist im Turmfuß bzw. auf einer P | hutzsystem und Potenzialausgleich. Bei den bisher errichteten | Windenergieanlagen | im Leistungsbereit bis 1,5 MW ist die Leistungselektronik, be | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| . 3.14 Übergabestation In der Übergabestation wird der Strom aus der/den Windenergieanlage/n an das weiterführende Hochspannungskabel, das zum Umspannwerk führt, abgegeben. Einzelne Windenergieanlagen , aber auch kleiner Windparks, speisen die produzierte Energie in das Mittelspannungsnetz (20 - 30 kV). Große Windfarmen werden üblicherweise direkt über eine gemeinsame Umspann- und | pannungskabel, das zum Umspannwerk führt, abgegeben. Einzelne | Windenergieanlagen | , aber auch kleiner Windparks, speisen die produzierte Energie | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| % Maschinenträger (Grundrahmen) 3 % Schrauben 1 % Quelle: „neue energie“, Ausgabe 09/2005 4 Betriebssicherheit 4.1 Wartung Von grundlegender Bedeutung für die Betriebssicherheit der Windenergieanlagen ist die Wartung. In den letzten zwei bis drei Jahren hat sich das Angebot an Wartungsverträgen für die Betreiber grundlegend verbessert. Mittlerweile bieten die meisten Hersteller V | ng Von grundlegender Bedeutung für die Betriebssicherheit der | Windenergieanlagen | ist die Wartung. In den letzten zwei bis drei Jahren hat sich | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| en einschlägige Richtlinien, wie z. B. die Arbeitsrichtlinie des Sachverständigenbeirates des Bundesverbandes WindEnergie e. V. „Überprüfung des Zustandes des Blitzschutzsystems von Windenergieanlagen “ für äußere Blitzschutzanlagen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Messung des Durchgangswiderstandes von Blattspitze bis Erdungsfahne und des Erdungswiderstandes. Diese Schutzeinri | e e. V. „Überprüfung des Zustandes des Blitzschutzsystems von | Windenergieanlagen | “ für äußere Blitzschutzanlagen. Besonderes Augenmerk liegt au | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| hrend klassische Rezeptoren bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgetauscht werden müssen. 4.3 Brandschutzsysteme Bis heute ist die durchschnittliche neu installierte Leistung der Windenergieanlagen im Vergleich zum Vorjahr kontinuierlich angestiegen. Analog dazu haben sich die durchschnittlichen Anschaffungskosten erhöht. Zusätzlich sorgt die Verlagerung von Transformatoren, U | heute ist die durchschnittliche neu installierte Leistung der | Windenergieanlagen | im Vergleich zum Vorjahr kontinuierlich angestiegen. Analog d | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| in die Gondel zu einer hohen Wertekonzentration an der Spitze der Windmühle, unerreichbar für die Feuerwehr. Durch die in den letzten Jahren gehäuft aufgetretenen Feuerschäden an Windenergieanlagen ist ein verstärkter Bedarf für Brandschutzsysteme entstanden. Blatt-Schutzsystem Vorteil Nachteil • Geflecht aus Kupferdrähten (Meshes) um die gesamte Blattspitze • Einlaminierun | in den letzten Jahren gehäuft aufgetretenen Feuerschäden an | Windenergieanlagen | ist ein verstärkter Bedarf für Brandschutzsysteme entstanden. | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| n, stehen in der 1 MW- und 2 MW-Klasse nur vereinzelt und optional Systeme zur Verfügung. Der GDV hat im Jahr 2005 eine Projektgruppe ins Leben gerufen, die sich mit Brandschutz in Windenergieanlagen befasst. Die Projektgruppe erstellte auf Basis der Schadenerfahrungen der beteiligten Versicherungsunternehmen das Druckstück VdS 3523 „Leitfaden für Brandschutz in Windenergieanlag | Projektgruppe ins Leben gerufen, die sich mit Brandschutz in | Windenergieanlagen | befasst. Die Projektgruppe erstellte auf Basis der Schadenerf | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ndenergieanlagen befasst. Die Projektgruppe erstellte auf Basis der Schadenerfahrungen der beteiligten Versicherungsunternehmen das Druckstück VdS 3523 „Leitfaden für Brandschutz in Windenergieanlagen “. Der Leitfaden ist als Anhang 2 diesem Kapitel beigefügt. 4.4 Bremssysteme Moderne Windenergieanlagen besitzen ausnahmslos redundante Bremsen, die die Anlagen ohne größere Belastun | rnehmen das Druckstück VdS 3523 „Leitfaden für Brandschutz in | Windenergieanlagen | “. Der Leitfaden ist als Anhang 2 diesem Kapitel beigefügt. 4. | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| Versicherungsunternehmen das Druckstück VdS 3523 „Leitfaden für Brandschutz in Windenergieanlagen“. Der Leitfaden ist als Anhang 2 diesem Kapitel beigefügt. 4.4 Bremssysteme Moderne Windenergieanlagen besitzen ausnahmslos redundante Bremsen, die die Anlagen ohne größere Belastungen in Notsituationen abfahren können bzw. als Stillstandsbremsen dienen. Die Redundanz der Bremsen ist | s Anhang 2 diesem Kapitel beigefügt. 4.4 Bremssysteme Moderne | Windenergieanlagen | besitzen ausnahmslos redundante Bremsen, die die Anlagen ohne | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| s Rotorblatt als selbstständiges und unabhängiges System ausgeführt. Da bereits ein einzelnes Blatt ausreichend ist, um den Rotor abzubremsen, stehen bei den üblichen dreiblättrigen Windenergieanlagen allein durch die Blattverstellung drei unabhängige primäre Bremssysteme zur Verfügung. 4.5 Condition Monitoring Initiiert durch den Versuch der Versicherer, mit einer Revisionsklaus | den Rotor abzubremsen, stehen bei den üblichen dreiblättrigen | Windenergieanlagen | allein durch die Blattverstellung drei unabhängige primäre Br | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| den Versuch der Versicherer, mit einer Revisionsklausel (vorbeugender Austausch von Verschleißkomponenten nach definierter Standzeit) die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Windenergieanlagen über längere Zeit an die Hersteller und Betreiber zurückzugeben, haben mehrere Hersteller sowie Spezialfirmen zustandsorientierte Überwachungssysteme entwickelt und zertifizieren la | ter Standzeit) die Verantwortung für den sicheren Betrieb der | Windenergieanlagen | über längere Zeit an die Hersteller und Betreiber zurückzugeb | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| (Offline-)Ölanalyse im Labor wirtschaftlich durchführbar. Erst seit ca. 3 Jahren bieten verschiedene Hersteller Systeme gezielt für eine kontinuierliche Überwachung von Getrieben in Windenergieanlagen an. Wesentlicher Bestandteil dieser Systeme ist ein induktiv oder optisch arbeitender Sensor, der im Ölrücklauf des Getriebes vor dem Filter installiert wird. Der Sensor erfasst met | gezielt für eine kontinuierliche Überwachung von Getrieben in | Windenergieanlagen | an. Wesentlicher Bestandteil dieser Systeme ist ein induktiv | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| leitet werden. Die Herkunft der Partikel muss mittels visueller Inspektion (z. B. Video-Endoskopie) oder Schwingungsdiagnose ermittelt werden. 5 Stand der Entwicklung landgebundener Windenergieanlagen Nachdem in den 80er und frühen 90er Jahren die Entwicklung von kleinen (50 kW – 150 kW) zu mittleren Windenergieanlagen (500 kW und 600 kW) verlief, die in bereits sehr hohen Stückz | nose ermittelt werden. 5 Stand der Entwicklung landgebundener | Windenergieanlagen | Nachdem in den 80er und frühen 90er Jahren die Entwicklung vo | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| nose ermittelt werden. 5 Stand der Entwicklung landgebundener Windenergieanlagen Nachdem in den 80er und frühen 90er Jahren die Entwicklung von kleinen (50 kW – 150 kW) zu mittleren Windenergieanlagen (500 kW und 600 kW) verlief, die in bereits sehr hohen Stückzahlen gebaut wurden, begannen die Hersteller 1997/1998 mit der Errichtung der ersten Anlagen der Megawattklasse (1 MW). | ren die Entwicklung von kleinen (50 kW – 150 kW) zu mittleren | Windenergieanlagen | (500 kW und 600 kW) verlief, die in bereits sehr hohen Stückz | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| n die Hersteller 1997/1998 mit der Errichtung der ersten Anlagen der Megawattklasse (1 MW). Während die durchschnittliche Leistung aller heute in Deutschland in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen bei 1,1 MW liegt, beträgt die durchschnittliche Leistung der im Jahr 2007 neu installierten Anlagen bereits 1,9 MW. Daran ist ein deutlicher Trend hin zur 2,5 MW-Klasse erkennbar, d | e Leistung aller heute in Deutschland in Betrieb befindlichen | Windenergieanlagen | bei 1,1 MW liegt, beträgt die durchschnittliche Leistung der | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| d hin zur 2,5 MW-Klasse erkennbar, die mit Turmhöhen von 120 m und mehr einen wirtschaftlichen Betrieb auch in windschwächeren Binnenlandregionen ermöglicht. Die Bauart der modernen Windenergieanlagen hat sich mehr oder weniger klassifiziert: • Die Mehrzahl der weltweit gebauten Anlagen wird auf konventionelle Weise mit Getrieben in aufgelöster Struktur (Rotor-Hauptlager-Hauptw | cheren Binnenlandregionen ermöglicht. Die Bauart der modernen | Windenergieanlagen | hat sich mehr oder weniger klassifiziert: • Die Mehrzahl de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ahmslos als Kugeldrehverbindung mit geeigneten Friktionseinrichtungen ausgeführt, die Verstellung der Gondel zum Wind nehmen zwei oder mehr Getriebemotore vor. • Die Türme moderner Windenergieanlagen werden fast überwiegend in Stahlrohr ausgeführt, einige Hersteller bieten Gittermasten an für bestimmte Standorte. Ein wachsender Anteil wird außerdem in Ortbetonbauweise hergestell | hmen zwei oder mehr Getriebemotore vor. • Die Türme moderner | Windenergieanlagen | werden fast überwiegend in Stahlrohr ausgeführt, einige Herst | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| e hergestellt. Für sehr hohe Türme mit 120 m und mehr ist die Hybridbauweise interessant geworden, die zu einer Vereinfachung bei den notwendigen Turmsegment-Transporten führt. Alle Windenergieanlagen in den gängigen Größenklassen (600 kW bis 6.000 kW) weisen heute die üblichen Sicherheitsmerkmale auf: • Blitzschutz der Blätter wie auch der gesamten Anlage, • redundante Bremssys | chung bei den notwendigen Turmsegment-Transporten führt. Alle | Windenergieanlagen | in den gängigen Größenklassen (600 kW bis 6.000 kW) weisen he | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| parameter online, • Schwingungsüberwachung Chassis, Getriebe, Generator, • Kühlung von Generator und Getriebeöl, • Überspannungsschutz für die Schalt- und Regeleinrichtungen Heutige Windenergieanlagen weisen bereits installierte Leistungen von bis zu 7,5 MW (Enercon E 126) auf, das Gros der Anlagen wird aber in der 2-3 MW Klasse umgesetzt. Anlagen der Größenordnung bis 6,0 MW (Mu | pannungsschutz für die Schalt- und Regeleinrichtungen Heutige | Windenergieanlagen | weisen bereits installierte Leistungen von bis zu 7,5 MW (Ene | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| lnen Rotorblattes von mehr als 50 m Länge ergibt – zu lang, um noch auf normalen Transportwegen (beispielsweise mit Tieflader) transportiert zu werden. 6 Schadenpotenzial Schäden an Windenergieanlagen stellen ähnliche Probleme dar wie an jeder anderen Maschine auch – mit dem Unterschied, dass die Anzahl der Lastwechsel bei Windenergieanlagen über die gesamte Lebensdauer ungleich | lader) transportiert zu werden. 6 Schadenpotenzial Schäden an | Windenergieanlagen | stellen ähnliche Probleme dar wie an jeder anderen Maschine a | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| werden. 6 Schadenpotenzial Schäden an Windenergieanlagen stellen ähnliche Probleme dar wie an jeder anderen Maschine auch – mit dem Unterschied, dass die Anzahl der Lastwechsel bei Windenergieanlagen über die gesamte Lebensdauer ungleich höher als bei anderen stationären Maschinen ist. Dies wirkt sich insbesondere auf die am höchsten dynamisch belasteten Teile wie Rotor und Antr | ch – mit dem Unterschied, dass die Anzahl der Lastwechsel bei | Windenergieanlagen | über die gesamte Lebensdauer ungleich höher als bei anderen s | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| er als bei anderen stationären Maschinen ist. Dies wirkt sich insbesondere auf die am höchsten dynamisch belasteten Teile wie Rotor und Antriebsstrang aus. Ein typisches Risiko der Windenergieanlagen ist das Serienschadenrisiko. Vergleichbar der KFZ-Branche, werden nahezu baugleiche Anlagen in großen Stückzahlen hergestellt. Retrofitmaßnahmen sind z. B. für baugleiche Getriebe b | e wie Rotor und Antriebsstrang aus. Ein typisches Risiko der | Windenergieanlagen | ist das Serienschadenrisiko. Vergleichbar der KFZ-Branche, we | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| Erzwungene Schwingungen (Regelung) • Notabschaltung • Rückwärtsdrehen des Rotors 6.5 Andere Bedingungen • Transport • Montage • Wartung und Bedienung 7 Schadenszenarien 7.1 Onshore Windenergieanlagen 7.1.1 Rotorblätter • Risse (Längs- und Querrisse) • Schwingungsbrüche • Ablösungen, Laminationsfehler • Blitzschlag/Aufbrechen bzw. „Explosion“ des Blattes • Unzureichende Fixierun | ontage • Wartung und Bedienung 7 Schadenszenarien 7.1 Onshore | Windenergieanlagen | 7.1.1 Rotorblätter • Risse (Längs- und Querrisse) • Schwingu | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| urch Zentrifugalkräfte). Ursachen: • Überlast Normalerweise verhindern mehrere ineinandergreifende, teilweise redundant ausgelegte Sicherheitssysteme das Auftreten von Überlasten an Windenergieanlagen . Dennoch kann es auch bei normalen Witterungsverhältnissen zu Schadenfällen kommen. Ursache sind dann verschiedene Fehler, die erst in Kombination zu einem Versagen der Sicherheitss | ausgelegte Sicherheitssysteme das Auftreten von Überlasten an | Windenergieanlagen | . Dennoch kann es auch bei normalen Witterungsverhältnissen zu | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ungstempo der Windenergiebranche nicht Schritt halten. Eine Vielzahl von Schäden am Antriebsstrang, insbesondere im Bereich des Getriebes, haben gezeigt, dass die Komponenten in den Windenergieanlagen weit höheren Belastungen ausgesetzt sind, als es noch vor einigen Jahren bekannt war. Lager- und Verzahnungsschäden in den Getrieben bilden den Schadenschwerpunkt im Antriebsstrang. | ich des Getriebes, haben gezeigt, dass die Komponenten in den | Windenergieanlagen | weit höheren Belastungen ausgesetzt sind, als es noch vor ein | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| kannt war. Lager- und Verzahnungsschäden in den Getrieben bilden den Schadenschwerpunkt im Antriebsstrang. Die Erfahrungen zeigen, dass die tatsächliche Lebensdauer von Getrieben in Windenergieanlagen teilweise erheblich unterhalb der theoretisch berechneten Lebensdauer liegt. So hat sich zum Beispiel in Folge diverser Serienschäden herausgestellt, dass Pendelrollenlager als Plan | en zeigen, dass die tatsächliche Lebensdauer von Getrieben in | Windenergieanlagen | teilweise erheblich unterhalb der theoretisch berechneten Leb | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| heblich unterhalb der theoretisch berechneten Lebensdauer liegt. So hat sich zum Beispiel in Folge diverser Serienschäden herausgestellt, dass Pendelrollenlager als Planetenlager in Windenergieanlagen kritisch zu sehen sind. In der Zwischenzeit haben sich für diesen Einsatzfall Zylinderrollenlager durchgesetzt. Schaden in der Planetenstufe durch Lagerausfall nach 45.000 Betriebs | n herausgestellt, dass Pendelrollenlager als Planetenlager in | Windenergieanlagen | kritisch zu sehen sind. In der Zwischenzeit haben sich für di | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| kreisen (Netzfilter, Blindleistungskompensationen), • Bauteilausfälle durch Verschleiß/begrenzte Lebensdauer, • fehlender/schlechter Potenzialausgleich, • mangelhafte Wartung. Da Windenergieanlagen nicht ständig besetzt sind, besteht nur während Wartungen und Revisionen die Möglichkeit, Schäden in der Entstehungsphase zu entdecken und Maßnahmen zur Schadenverhütung einzuleiten | der/schlechter Potenzialausgleich, • mangelhafte Wartung. Da | Windenergieanlagen | nicht ständig besetzt sind, besteht nur während Wartungen und | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| Auswaschungen und Korrosionen zu einer gefährlichen Vergrößerung des ohnehin vorhandenen Spiels zwischen den beiden Komponenten führen. Seit dem Jahr 2006 sind Fundamentschäden an Windenergieanlagen ein Thema für viele Betreiber geworden. Bereits mehrere 100 Schäden wurden im In- und Ausland an Anlagen von mindestens zwei Herstellern festgestellt. Besonders oft traten Schäden b | ponenten führen. Seit dem Jahr 2006 sind Fundamentschäden an | Windenergieanlagen | ein Thema für viele Betreiber geworden. Bereits mehrere 100 S | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| u veranlasst, im Jahr 2008 einen Arbeitskreis „Fundamente“ zu gründen. Ziel ist die Organisation der Bestandsaufnahme und des Informationsaustausches zu Problemen mit Fundamenten an Windenergieanlagen . 7.1.6 Haftungsrisiken (Dietrich Winter) Die Haftpflicht- Risiken aus dem Betreiben von technisch aktuellen Windenergieanlagen sind bei vernünftiger Standortwahl und einem vorsorgen | d des Informationsaustausches zu Problemen mit Fundamenten an | Windenergieanlagen | . 7.1.6 Haftungsrisiken (Dietrich Winter) Die Haftpflicht- Ris | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| nformationsaustausches zu Problemen mit Fundamenten an Windenergieanlagen. 7.1.6 Haftungsrisiken (Dietrich Winter) Die Haftpflicht- Risiken aus dem Betreiben von technisch aktuellen Windenergieanlagen sind bei vernünftiger Standortwahl und einem vorsorgenden Betreibermanagement - sowohl on-shore als auch Offshore- beherrschbar. Im Störfall sind die Auswirkungen durch Brand/Explos | aftpflicht- Risiken aus dem Betreiben von technisch aktuellen | Windenergieanlagen | sind bei vernünftiger Standortwahl und einem vorsorgenden Bet | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| uer Ursachen: • Konstruktionsfehler/Fertigungsfehler • Sicherheitsmängel • Kurzschluss/Blitzeinschlag (Feuer, Unwucht) • Unwucht nach Überlastbruch von Rotorflügeln Totalschäden an Windenergieanlagen sind im Vergleich zum Gesamtschadenaufkommen eher selten. Dennoch stellen sie eine außerordentliche Belastung für alle Beteiligten dar. Die Wiederherstellungskosten für 2-MW-Anlagen | • Unwucht nach Überlastbruch von Rotorflügeln Totalschäden an | Windenergieanlagen | sind im Vergleich zum Gesamtschadenaufkommen eher selten. Den | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| 2-MW-Anlagen liegen bereits bei 2 Mio. Euro. Für die Rekordhalter mit 5 MW und 6 MW wird die 5 Mio. Euro-Grenze überschritten. 8 Betriebsunterbrechungsrisiko In Deutschland dienen Windenergieanlagen der netzgekoppelten Erzeugung von Elektrizität. Einzige Einnahmequelle der Betreiber ist die Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die einfache Formel der vergangenen | ritten. 8 Betriebsunterbrechungsrisiko In Deutschland dienen | Windenergieanlagen | der netzgekoppelten Erzeugung von Elektrizität. Einzige Einna | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| z (EEG). Die einfache Formel der vergangenen Jahre „wenn der Rotor sich dreht, verdient die Anlage Geld“ gilt heute nicht mehr uneingeschränkt. So wurden die Netzanschlussregeln für Windenergieanlagen grundlegend revidiert. Darüber hinaus führt die zunehmende Anzahl der Windenergieanlagen zu Engpässen im Energieverteilungsnetz mit der Folge, dass Verteilungsnetzbetreiber gerade a | t mehr uneingeschränkt. So wurden die Netzanschlussregeln für | Windenergieanlagen | grundlegend revidiert. Darüber hinaus führt die zunehmende An | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ie Anlage Geld“ gilt heute nicht mehr uneingeschränkt. So wurden die Netzanschlussregeln für Windenergieanlagen grundlegend revidiert. Darüber hinaus führt die zunehmende Anzahl der Windenergieanlagen zu Engpässen im Energieverteilungsnetz mit der Folge, dass Verteilungsnetzbetreiber gerade an windreichen Tagen einzelne Windparks gezielt vom Netz trennten. Durch ein besseres (Tem | end revidiert. Darüber hinaus führt die zunehmende Anzahl der | Windenergieanlagen | zu Engpässen im Energieverteilungsnetz mit der Folge, dass Ve | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| istung bei Netzüberlastung sowie zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszurüsten. Die Bundesregierung regelt in der Rechtsverordnung zur Verbesserung der Netzintegration bei Windenergieanlagen vor allem die Anforderungen • an das Verhalten der Anlagen im Fehlerfall, • an die Frequenzhaltung, • an das Nachweisverfahren, • an den Versorgungswiederaufbau, zusätzlich nur be | der Rechtsverordnung zur Verbesserung der Netzintegration bei | Windenergieanlagen | vor allem die Anforderungen • an das Verhalten der Anlagen | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| Entschädigung gemäß EEG 2009 von dem Netzbetreiber für Maßnahmen im Rahmen des Einspeisemanagements in diesem Zeitraum zustehen. 8.1 Risikoerhöhende Faktoren Im Schadenfall muss bei Windenergieanlagen mit längeren Betriebsunterbrechungen gerechnet werden. Mehrere Monate sind nicht ungewöhnlich, wenn die notwendigen Ersatz-/Austauschteile nicht auf Lager liegen. Zu den Komponenten | ustehen. 8.1 Risikoerhöhende Faktoren Im Schadenfall muss bei | Windenergieanlagen | mit längeren Betriebsunterbrechungen gerechnet werden. Mehrer | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| Offshore-Kraftwerke speisen in das 380-kV-Netz ein. Die Netzanbindungen zählen mit zu den Haupt-Risikokomponenten eines Offshore-Kraftwerkes. Im Schadenfalle sind alle angebundenen Windenergieanlagen vollständig vom Netz getrennt, sofern keine Redundanzen bestehen. Das Gleiche gilt für zentrale Kabeltrassen zur Anbindung eines Parks an den Einspeisepunkt in das Verteilernetz, wi | Offshore-Kraftwerkes. Im Schadenfalle sind alle angebundenen | Windenergieanlagen | vollständig vom Netz getrennt, sofern keine Redundanzen beste | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ative Energien (IWR)“ auf seinen Internetseiten (www.iwr.de/wind/eegrechner) einen „Windstrom- EEG-Vergütungsrechner“ zur Berechnung der Vergütungssätze gemäß EEG 2004 für bestimmte Windenergieanlagen . Kann der Betreiber vor Inbetriebnahme des Windrades mit Hilfe eines Gutachtens nicht nachweisen, dass mindestens 60 % des Referenzertrages erwirtschaftet werden, ist der Netzbetrei | r Berechnung der Vergütungssätze gemäß EEG 2004 für bestimmte | Windenergieanlagen | . Kann der Betreiber vor Inbetriebnahme des Windrades mit Hilf | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ht erwirtschaftete Vergütung zu berechnen, führt über die Energieproduktion einer intakten, möglichst baugleichen, benachbarten Windenergieanlage. Variable Kosten fallen bei Onshore- Windenergieanlagen bisher kaum an. Inwieweit sich der Schritt vom Land auf das Meer auf die variablen Kosten auswirkt, wird sich erweisen, wenn erste Schadenerfahrungen vorliegen. 8.4 Wartungsverträge | hbarten Windenergieanlage. Variable Kosten fallen bei Onshore- | Windenergieanlagen | bisher kaum an. Inwieweit sich der Schritt vom Land auf das M | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| MBU-Sicht ist es von großer Bedeutung, welche vertraglichen Vereinbarungen bzgl. Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Lagerhaltung beim Hersteller getroffen wurden. Die Hersteller von Windenergieanlagen bieten verschiedene Wartungsvertragsmodelle an. Sie unterscheiden sich durch Verfügbarkeitszusagen für die Anlage/den Park und Reaktionszeiten des Servicepersonals. Weiterhin wird | rhaltung beim Hersteller getroffen wurden. Die Hersteller von | Windenergieanlagen | bieten verschiedene Wartungsvertragsmodelle an. Sie untersche | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ng aus dem Wartungsvertrag vorangeht. Einen der umfangreichsten Wartungsverträge bietet der Hersteller Enercon mit dem EPK-Vertrag, der weitestgehend die Risiken aus dem Betrieb von Windenergieanlagen übernimmt, angefangen von allen Wartungsarbeiten, der kontinuierlichen Online-Überwachung, dem planmäßigen und unplanmäßigen Austausch von Komponenten bis zur Erstattung der entgang | PK-Vertrag, der weitestgehend die Risiken aus dem Betrieb von | Windenergieanlagen | übernimmt, angefangen von allen Wartungsarbeiten, der kontinu | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| ........................................................................................11 3.3.7 Welche Ziele will man durch die geeignete Standortwahl erreichen?..............12 4. Windenergieanlagen .................................................................................................... 13 4.1 Bauformen ................................................................ | urch die geeignete Standortwahl erreichen?..............12 4. | Windenergieanlagen | .............................................................. | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| Tab. …………………………………………………………………………………..Tabelle UVPG…………………………… … Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung W…………………………………………………………………………………………Watt WEA…………………………………………………………………... Windenergieanlagen WKA-Erl. ………………………………………………………….Windkraftanlagenerlass z.B.……………………………………………………………………………..zum Beispiel Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Historische Holländer-Windmühle ................ | ……………………………………………………………………Watt WEA…………………………………………………………………... | Windenergieanlagen | WKA-Erl. ………………………………………………………….Windkraftanlagenerlass z.B.…… | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| ion der Windgeschwindigkeit hinter Hindernissen .....................10 Abb. 6: Einfluss von Topographie auf das vertikale Geschwindigkeitsprofil..........................11 Abb. 7: Windenergieanlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung...............................................13 Abb. 8: Funktionsprinzip einer Windenergieanlage mit horizontaler Achse...........................14 Ab | le Geschwindigkeitsprofil..........................11 Abb. 7: | Windenergieanlagen | Vestas V90 mit 3 MW Leistung................................. | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| rwerke“. Abb. 1: Historische Holländer-Windmühle. Abb. 2: Amerikanische Windkraftanlage zum Wasserpumpen. (Quelle: WWEA 2010). Neu und innovativ sind jedoch die heute gebräuchlichen Windenergieanlagen zur Stromerzeugung, die ihren Siegeszug aufgrund einiger technischer Neuerungen antreten konnten, wie z. B. die Verwendung von Kunststoffen im Flügelbau. Die Entwicklungen auf den G | 2010). Neu und innovativ sind jedoch die heute gebräuchlichen | Windenergieanlagen | zur Stromerzeugung, die ihren Siegeszug aufgrund einiger tech | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| Flügelbau. Die Entwicklungen auf den Gebieten der Aerodynamik, des Elektromaschinenbaus, der Regelungstechnik und der Elektronik stellen die technischen Grundlagen für die heutigen Windenergieanlagen dar. Die theoretische Basis lieferte 1920 und 1926 Albert Betz mit seiner Theorie zur Berechnung der maximal möglichen Leistungsentnahme und der optimalen Geometrie der Rotorblätter | lektronik stellen die technischen Grundlagen für die heutigen | Windenergieanlagen | dar. Die theoretische Basis lieferte 1920 und 1926 Albert Bet | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| den kann. Dieser optimale Leistungsbeiwert cP wird erreicht, wenn die Windgeschwindigkeit durch den Rotor der Windenergieanlage auf ein Drittel ihres Wertes abgebremst wird. Heutige Windenergieanlagen erreichen Leistungsbeiwerte von 50 % und kommen der theoretisch maximalen Leistungsfähigkeit recht nahe“ (WWEA, 2010). „Prof. Ulrich Hütter konnte 1950 mit seiner Versuchsanlage die | eanlage auf ein Drittel ihres Wertes abgebremst wird. Heutige | Windenergieanlagen | erreichen Leistungsbeiwerte von 50 % und kommen der theoretis | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| eistungsfähigkeit recht nahe“ (WWEA, 2010). „Prof. Ulrich Hütter konnte 1950 mit seiner Versuchsanlage die moderne Aerodynamik und die moderne Glasfasertechnik auf den Flügelbau von Windenergieanlagen anwenden. Poul la Cour aus Dänemark entwickelte eine Windenergieanlage zur Erzeugung elektrischen Gleichstroms. 1958 wurde von seinem Schüler Johannes Juul das so genannte „Dänische | ynamik und die moderne Glasfasertechnik auf den Flügelbau von | Windenergieanlagen | anwenden. Poul la Cour aus Dänemark entwickelte eine Windener | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| mit dem erstmals Wechselstrom direkt in das Versorgungsnetz eingespeist werden konnte. Dieses Konzept sollte sich sehr schnell durchsetzen. Bis heute arbeitet fast die Hälfte aller Windenergieanlagen nach diesem Prinzip“ (WWEA, 2010). „Im Dänemark der 80er Jahre wurden kleine Anlagen mit Nennleistungen zwischen 20 und 100 kW entwickelt. Diese wurden mit staatlicher Hilfe dezentr | schnell durchsetzen. Bis heute arbeitet fast die Hälfte aller | Windenergieanlagen | nach diesem Prinzip“ (WWEA, 2010). „Im Dänemark der 80er Jahr | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| Höfen und an der Küste aufgestellt und speisten den erzeugten Strom, der nicht selbst benötigt wurde, in das elektrische Netz. Seitdem geht der Trend zu immer größeren und besseren Windenergieanlagen in rasantem Tempo voran. Durchgesetzt hat sich die WEA im direkten Netzanschluss zur Erzeugung von Strom. Sie hat meist zwei bis drei Rotorblätter, eine horizontale Achse, die Gonde | e Netz. Seitdem geht der Trend zu immer größeren und besseren | Windenergieanlagen | in rasantem Tempo voran. Durchgesetzt hat sich die WEA im dir | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| ndverhältnisse als Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung von Windkraftanlagen nicht ausreicht, sondern dass auch die lokalen Verhältnisse sehr genau zu berücksichtigen sind. 4. Windenergieanlagen In diesem Kapitel werden allgemein Windenergieanlagen (WEA) beschrieben sowie deren Funktionsweise erläutert. WEA unterscheiden sich in ihrer Bauweise durch die unterschiedliche Füh | e lokalen Verhältnisse sehr genau zu berücksichtigen sind. 4. | Windenergieanlagen | In diesem Kapitel werden allgemein Windenergieanlagen (WEA) b | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| tellung von Windkraftanlagen nicht ausreicht, sondern dass auch die lokalen Verhältnisse sehr genau zu berücksichtigen sind. 4. Windenergieanlagen In diesem Kapitel werden allgemein Windenergieanlagen (WEA) beschrieben sowie deren Funktionsweise erläutert. WEA unterscheiden sich in ihrer Bauweise durch die unterschiedliche Führung der Rotorblätter, welche horizontal und vertikal | ind. 4. Windenergieanlagen In diesem Kapitel werden allgemein | Windenergieanlagen | (WEA) beschrieben sowie deren Funktionsweise erläutert. WEA u | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| gungsrichtung in Form eines Körpers ein Widerstand entgegengesetzt (z.B. Segelschiff). Der Wind drückt anschließend den Körper in seine Bewegungsrichtung (Quaschning, 2008). Abb. 7: Windenergieanlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung. (Quelle: Vestas, 2009). Windenergieanlagen mit Rotoren in horizontaler Achse (vgl. Abb. 8) funktionieren fast ausschließlich nach dem Auftriebsprinzip. | Körper in seine Bewegungsrichtung (Quaschning, 2008). Abb. 7: | Windenergieanlagen | Vestas V90 mit 3 MW Leistung. (Quelle: Vestas, 2009). Windene | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| Segelschiff). Der Wind drückt anschließend den Körper in seine Bewegungsrichtung (Quaschning, 2008). Abb. 7: Windenergieanlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung. (Quelle: Vestas, 2009). Windenergieanlagen mit Rotoren in horizontaler Achse (vgl. Abb. 8) funktionieren fast ausschließlich nach dem Auftriebsprinzip. Dabei strömt der Wind von vorne auf die Rotornabe und erzeugt eine Drehu | anlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung. (Quelle: Vestas, 2009). | Windenergieanlagen | mit Rotoren in horizontaler Achse (vgl. Abb. 8) funktionieren | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| nd einer Steuerfahne, die sich am hinteren Teil der Gondel befindet. Des Weiteren dient die Steuerfahne als Schutzeinrichtung. 5.3 Installationsvarianten von Kleinwindenergieanlagen Windenergieanlagen für den privaten Betrieb können je nach Platzbedarf auf unterschiedlicher Weise aufgestellt werden. Mögliche Installationsvarianten und deren Besonderheiten sollen im Folgenden darg | htung. 5.3 Installationsvarianten von Kleinwindenergieanlagen | Windenergieanlagen | für den privaten Betrieb können je nach Platzbedarf auf unter | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| ser in seiner Qualität bestimmten Anforderungen genügen. Z. B. darf die Abweichung von der Netzfrequenz 50Hz max. 2Hz betragen. Die Anfangsvergütung (Zeitraum von 5 Jahren) für neue Windenergieanlagen an Land beträgt 9,2 ct/kWh. Dieser Wert wird für neu in Betrieb genommene Anlagen jedes Jahr um ein Prozent gesenkt (bisher zwei Prozent). Die Grundvergütung beträgt 5,02ct/kWh. Von | tragen. Die Anfangsvergütung (Zeitraum von 5 Jahren) für neue | Windenergieanlagen | an Land beträgt 9,2 ct/kWh. Dieser Wert wird für neu in Betri | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| liegt. 5.5.4 Inselnetzsysteme Unter Inselnetzsystemen versteht man die unabhängige Versorgung elektrischer Anlagen mit Strom. Für die Stromerzeugung werden meist Photovoltaik- oder Windenergieanlagen verwendet. Inselnetzsysteme sind gerade für kleine Stromabnehmer bestens geeignet, da überschüssige elektrische Energie in kleinen Batterieladesystemen noch gut gespeichert werden k | Strom. Für die Stromerzeugung werden meist Photovoltaik- oder | Windenergieanlagen | verwendet. Inselnetzsysteme sind gerade für kleine Stromabneh | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| eit in Strom oder Heizenergie ohne CO2- Ausstoß umgewandelt werden kann. Diese Speichersysteme bedeuten zusätzliche Verluste und Kosten. Gerade der Betrieb von Inselnetzsystemen mit Windenergieanlagen ist im Vergleich zu photovoltaischen Systemen komplexer. Ist eine Batterie voll aufgeladen, so trennt der Laderegler eines Photovoltaiksystems die Photovoltaikmodule von der Batteri | uste und Kosten. Gerade der Betrieb von Inselnetzsystemen mit | Windenergieanlagen | ist im Vergleich zu photovoltaischen Systemen komplexer. Ist | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| n hoher Entwicklungsaufwand erforderlich, bis beim Kleinanwender kostengünstige Kompaktlösungen realisiert werden können. Insellösungen lassen sich auch sinnvoll als Kombination von Windenergieanlagen mit Dieselgeneratoren, KraftWärmekopplungsmaschinen, Solaranlagen und auch Wärmepumpen realisieren. 5.5.4.1 Regenerative Tankstelle für Elektrofahrzeuge Der Einsatz von Windenergiea | . Insellösungen lassen sich auch sinnvoll als Kombination von | Windenergieanlagen | mit Dieselgeneratoren, KraftWärmekopplungsmaschinen, Solaranl | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| ergieanlagen mit Dieselgeneratoren, KraftWärmekopplungsmaschinen, Solaranlagen und auch Wärmepumpen realisieren. 5.5.4.1 Regenerative Tankstelle für Elektrofahrzeuge Der Einsatz von Windenergieanlagen zum Betreiben von Tankstellen für Elektrofahrzeuge ist noch im Entwicklungsstadium. Ein erstes großes Konzept ist derzeit der Bau einer komplett CO2 – neutralen Tankstelle für den F | Regenerative Tankstelle für Elektrofahrzeuge Der Einsatz von | Windenergieanlagen | zum Betreiben von Tankstellen für Elektrofahrzeuge ist noch i | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| igung notwendig, da KWEA zum Teil als Masten, Antennen bzw. ähnliche Anlagen gesehen werden. Lediglich das Land Baden-Württemberg hat in seiner Bauordnung eindeutig festgelegt, dass Windenergieanlagen bis 10 m Höhe keiner Baugenehmigung bedürfen. Tab. 8: Verfahrensfreiheit von KWEA in den Landesbauordnungen (Quelle: Eigene Darstellung). Neben den genannten Paragraphen der LBO mus | rttemberg hat in seiner Bauordnung eindeutig festgelegt, dass | Windenergieanlagen | bis 10 m Höhe keiner Baugenehmigung bedürfen. Tab. 8: Verfahr | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom 26. August 1998 • Ministeriales Rundschreiben: Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen , vom 30.01.2006 • OVG-Urteil von Sachsen-Anhalt vom 09.02.2006 • OVG-Urteil von Nordrhein-Westfalen vom 18.02.1983, Aktenzeichen 4C18.81 Bundesverwaltungsgericht • OVG-Urteil von N | Rundschreiben: Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | , vom 30.01.2006 • OVG-Urteil von Sachsen-Anhalt vom 09.02.200 | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| rteilen.“ 6.1.2 Immissionsschutzrechtliche Grundlagen 6.1.2.1 Die 4. Bundesimmissionsschutzverordnung und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Grundlegend gilt für alle Windenergieanlagen in der Bundesrepublik nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImschV), dass diese im Bezug auf den Immissionsschutz bis zu einer Gesamthöhe von 50 m verfahrensfrei sind (N | r die Umweltverträglichkeitsprüfung Grundlegend gilt für alle | Windenergieanlagen | in der Bundesrepublik nach der 4. Bundesimmissionsschutzveror | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| und Gewerbeaufsicht in Abhängigkeit von der Höhe der Schallemission – des Schalleistungspegels – einer Windenergieanlage und der Schutzwürdigkeit von Baugebieten Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Baugebieten berechnet., bei deren Einhaltung schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht zu erwarten sind. Bei Kleinwindanlagen gibt das Geräuschgutachten eines unabhängi | und der Schutzwürdigkeit von Baugebieten Mindestabstände von | Windenergieanlagen | zu Baugebieten berechnet., bei deren Einhaltung schädliche Um | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| schaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten (vom 30. Januar 2006) ist ein Instrument für die Bauaufsichtsbehörden um die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zu beurteilen. Es gibt Aufschluss über die wichtigsten Punkte, die bei einer Genehmigung von Interesse sind. 6.4.1 Genehmigungsverfahren Nach Nummer 1.6 des Anhangs der Vierten Vero | strument für die Bauaufsichtsbehörden um die Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | zu beurteilen. Es gibt Aufschluss über die wichtigsten Punkte | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| Innenbereich c) Zulässigkeit im Außenbereich 6.4.2.1 Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans sind Windenergieanlagen zulässig, wenn sie ausdrücklich festgesetzt sind (als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windfarm“ nach § 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB oder als Versorgungsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 Ba | s Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans sind | Windenergieanlagen | zulässig, wenn sie ausdrücklich festgesetzt sind (als Sonderg | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| der Zweckbestimmung „Windfarm“ nach § 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB oder als Versorgungsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB). Enthält ein Bebauungsplan keine dahingehenden Festsetzungen, sind Windenergieanlagen zulässig, wenn sie als untergeordnete Nebenanlage unter § 14 Abs.1 Satz 1 BauNVO fallen: Die Windenergieanlage muss dem Nutzungszweck der Grundstücke zu einem überwiegenden Teil se | ält ein Bebauungsplan keine dahingehenden Festsetzungen, sind | Windenergieanlagen | zulässig, wenn sie als untergeordnete Nebenanlage unter § 14 | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| Windenergieanlage zulässig sein, die – in einem reinen Wohngebiet errichtet – Unterstützungsfunktion gegenüber der Wohnnutzung leistet. Entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO können Windenergieanlagen der Eigenart eines Baugebiets auch widersprechen, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen, die nach Art des Baugebiets unzumutbar sind oder wenn die Anlage selbst solch | utzung leistet. Entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO können | Windenergieanlagen | der Eigenart eines Baugebiets auch widersprechen, wenn von ih | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| ie Baudichte: In dicht bebauten Gebieten mit kleinen Parzellen, einer hohen Grundflächenzahl und einer großen überbaubaren Grundstücksfläche, wie z.B. einer Reihenhaussiedlung, sind Windenergieanlagen regelmäßig unzulässig. Eine aufgelockerte Bebauung kommt der Zulässigkeit von Windenergieanlagen entgegen. 6.4.2.2 Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich Nach § 34 Abs. 1 BauGB is | en Grundstücksfläche, wie z.B. einer Reihenhaussiedlung, sind | Windenergieanlagen | regelmäßig unzulässig. Eine aufgelockerte Bebauung kommt der | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| einer großen überbaubaren Grundstücksfläche, wie z.B. einer Reihenhaussiedlung, sind Windenergieanlagen regelmäßig unzulässig. Eine aufgelockerte Bebauung kommt der Zulässigkeit von Windenergieanlagen entgegen. 6.4.2.2 Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist zentrales Zulässigkeitskriterium für die Verwirklichung eines Windenergievorhabens im unbeplant | ässig. Eine aufgelockerte Bebauung kommt der Zulässigkeit von | Windenergieanlagen | entgegen. 6.4.2.2 Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich Na | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| prechender Anwendung des § 31 Abs.1 und 2 BauGB grundsätzlich möglich. Für das Maß der Nutzung gilt weiter §34 Abs.1 BauGB. 6.4.2.3 Zulässigkeit im Außenbereich Im Außenbereich sind Windenergieanlagen als unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privilegierten Betriebs (z.B. Landwirtschaftlicher Betrieb) oder gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als selbständige Anlage privileg | GB. 6.4.2.3 Zulässigkeit im Außenbereich Im Außenbereich sind | Windenergieanlagen | als unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privile | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| egenstehen. Für selbständige Anlagen gilt der Planvorbehalt als entgegenstehender Belang. Das bedeutet, dass wenn im Flächennutzungsplan einer Gemeinde Darstellungen von Flächen für Windenergieanlagen enthalten sind, können i.d.R. auf anderen Flächen keine selbständigen Windkraftanlagen errichtet werden. (§ 35 Abs. 3 Satz3 BauGB) Auf unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbere | chennutzungsplan einer Gemeinde Darstellungen von Flächen für | Windenergieanlagen | enthalten sind, können i.d.R. auf anderen Flächen keine selbs | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| lagen, von denen Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgehen, müssen gemäß § 8 Abs. 8 LBauO wie Gebäude Abstandsflächen nach den Absätzen 1 bis 7 einhalten. Dies gilt auch für Windenergieanlagen , denn von ihnen gehen Wirkungen wie von Gebäuden aus. Nach § 8 Abs. 10 Satz 2 Halbsatz 1 LBauO kann bei Windenergieanlagen in nicht bebauten Gebieten eine geringere Tiefe der Abstan | ächen nach den Absätzen 1 bis 7 einhalten. Dies gilt auch für | Windenergieanlagen | , denn von ihnen gehen Wirkungen wie von Gebäuden aus. Nach § | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| en nach den Absätzen 1 bis 7 einhalten. Dies gilt auch für Windenergieanlagen, denn von ihnen gehen Wirkungen wie von Gebäuden aus. Nach § 8 Abs. 10 Satz 2 Halbsatz 1 LBauO kann bei Windenergieanlagen in nicht bebauten Gebieten eine geringere Tiefe der Abstandsfläche zugelassen werden; die Mindesttiefe der Abstandsfläche darf jedoch 0,25 H nicht unterschreiten. Eine Unterschreitu | bäuden aus. Nach § 8 Abs. 10 Satz 2 Halbsatz 1 LBauO kann bei | Windenergieanlagen | in nicht bebauten Gebieten eine geringere Tiefe der Abstandsf | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| des Rotorradius multipliziert mit dem Faktor 0,464 – errechnet. 6.4.4 Sicherheitssystem Stand- und Betriebssicherheit Der Nachweis der Standsicherheit des Turms und der Gründung von Windenergieanlagen hat nach der Richtlinie für Windenergieanlagen, Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin zu erfolgen. Diese Ric | r Nachweis der Standsicherheit des Turms und der Gründung von | Windenergieanlagen | hat nach der Richtlinie für Windenergieanlagen, Einwirkungen | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| 464 – errechnet. 6.4.4 Sicherheitssystem Stand- und Betriebssicherheit Der Nachweis der Standsicherheit des Turms und der Gründung von Windenergieanlagen hat nach der Richtlinie für Windenergieanlagen , Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin zu erfolgen. Diese Richtlinie wurde vom Ministerium der Finanzen als | r Gründung von Windenergieanlagen hat nach der Richtlinie für | Windenergieanlagen | , Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Grün | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| 2.7.12 der Liste der Technischen Baubestimmungen). Sie ist beim Deutschen Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30, 10829 Berlin, als Heft 8 Reihe B seiner Schriften zu beziehen. Windenergieanlagen müssen mit einem Sicherheitssystem versehen sein, das jederzeit einen sicheren Zustand der Anlage gewährleistet. Das Sicherheitssystem muss in der Lage sein, - die Drehzahl des Roto | 0829 Berlin, als Heft 8 Reihe B seiner Schriften zu beziehen. | Windenergieanlagen | müssen mit einem Sicherheitssystem versehen sein, das jederze | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| gige, ohne zeitliche Verzögerung automatisch einsetzende Bremssysteme erforderlich. Jedes Bremssystem muss in der Lage sein, den Rotor auf eine unkritische Drehzahl abzubremsen. Bei Windenergieanlagen bis zu 1 kW ist ein Bremssystem ausreichend. Die Standsicherheit einer Windenergieanlage hängt wesentlich von der einwandfreien Funktion der maschinellen Ausrüstung, des Sicherheits | ein, den Rotor auf eine unkritische Drehzahl abzubremsen. Bei | Windenergieanlagen | bis zu 1 kW ist ein Bremssystem ausreichend. Die Standsicherh | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| t werden, die mit diesen Fragen vertraut sind. Dies sind die in Anlage 2 des Ministerialen Rundschreibens aufgeführten Prüfstellen und -ämter für Baustatik. Sicherheitsüberprüfungen Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 1 kW sind regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen. 1. Jede Windenergieanlage muss eine Vorrichtung zur Arretierung der beweglichen Teile haben, dam | rüfstellen und -ämter für Baustatik. Sicherheitsüberprüfungen | Windenergieanlagen | mit einer Nennleistung von mehr als 1 kW sind regelmäßigen Pr | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| en müssen, gibt es noch nicht. Muss im Einzelfall entschieden werden. Ausschlusswirkung: Es existieren Flächennutzungspläne. Außerhalb der ausgewiesenen Fläche: keine Errichtung von Windenergieanlagen . Dies gilt nur im Außenbereich und nur für selbständige Windenergieanlagen. Auf unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privilegierten Betriebs findet die Ausschlusswirkun | äne. Außerhalb der ausgewiesenen Fläche: keine Errichtung von | Windenergieanlagen | . Dies gilt nur im Außenbereich und nur für selbständige Winde | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| hlusswirkung: Es existieren Flächennutzungspläne. Außerhalb der ausgewiesenen Fläche: keine Errichtung von Windenergieanlagen. Dies gilt nur im Außenbereich und nur für selbständige Windenergieanlagen . Auf unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privilegierten Betriebs findet die Ausschlusswirkung keine Anwendung. Im Innenbereich gilt BauNVO, nach § 30 BauGB, Flächennut | lagen. Dies gilt nur im Außenbereich und nur für selbständige | Windenergieanlagen | . Auf unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privil | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| : Windgeschwindigkeits-Tagesmittel Bad Kreuznach 2008. Abb. 53: Windgeschwindigkeits-Tagesmittel Bad Kreuznach 2009 (Quelle: LUWG, 2009b, Darstellung: Schloss, Berg) Für sehr kleine Windenergieanlagen sind diese Werte teilweise schon ausreichend, für eine Anlage von mehreren kW erscheinen diese jedoch als sehr gering für einen dauerhaften wirtschaftlichen Betrieb. Bei Erhöhung de | lle: LUWG, 2009b, Darstellung: Schloss, Berg) Für sehr kleine | Windenergieanlagen | sind diese Werte teilweise schon ausreichend, für eine Anlage | SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) | |
| inem Rotordurchmesser von 100 m mit einem elektrischen Pitchsystem. Die komplette MM-Baureihe basiert auf der Plattform der erfolgreichen MD70/77. Die Betriebserfahrung von über 600 Windenergieanlagen der Baureihe MD70/77 ist in die Entwicklung der Senvion MM100 eingeflossen. Aufbauend auf den Qualitäten der MD-Baureihe, wie z.B. Wartungsfreundlichkeit, übersichtlichem und solide | der erfolgreichen MD70/77. Die Betriebserfahrung von über 600 | Windenergieanlagen | der Baureihe MD70/77 ist in die Entwicklung der Senvion MM100 | Senvion SE | |
| e Bauart Planeten-/Stirnradgetriebe Nennleistung ca. 2.200 kW Nennmoment ca. 1.510 kNm Übersetzung 1:130 2.2.4 Partikelzähler Der Partikelzähler ist eine Standardkomponente in allen Windenergieanlagen (WEA) von Senvion. Der Partikelzähler ist ein einfacher, hocheffizienter Inline-Diagnosesensor zur Detektion von eisenhaltigen (FE) und eisenlosen (NFE) Metallpartikeln im Getriebe- | ähler Der Partikelzähler ist eine Standardkomponente in allen | Windenergieanlagen | (WEA) von Senvion. Der Partikelzähler ist ein einfacher, hoch | Senvion SE | |
| durch angeschlossene Bauteile (z.B. Transformator, Nebenaggregate sowie Mittel- und Niederspannungsverkabelung). 4 Sicherheitseinrichtung 4.1 Allgemeine Sicherheit Wie alle Senvion Windenergieanlagen ist die Senvion MM100 auf höchste Sicherheit im Betrieb und Wartung ausgelegt. Generell ist damit verbunden: ● aerodynamische Bremse in “fail-safe”-Ausführung mittels unabhängiger E | erheitseinrichtung 4.1 Allgemeine Sicherheit Wie alle Senvion | Windenergieanlagen | ist die Senvion MM100 auf höchste Sicherheit im Betrieb und W | Senvion SE | |
| stand fährt. 4.4 Blitzschutz Die WEA ist mit einer von Blitzschutzexperten konstruierten Blitzschutzanlage ausgerüstet und erfüllt die nach internationaler Norm IEC 61400-24 Edit.1 “ Windenergieanlagen - Abschnitt 24: Blitzschutz” und IEC 62305-1 “Blitzschutz - Absatz 1: Generelles” geforderte Schutzklasse 1 (mehr Informationen finden Sie im Dokument "Generelle Information - Blitz | nd erfüllt die nach internationaler Norm IEC 61400-24 Edit.1 “ | Windenergieanlagen | - Abschnitt 24: Blitzschutz” und IEC 62305-1 “Blitzschutz - A | Senvion SE | |
| Daten Steuerungssystem Prinzip Mikroprozessor Signalübertragung Lichtwellenleiter Fernüberwachung SCADA Access Monitoring 5.3 Maßnahmen bei Eisansatz Eisansatz an Rotorblättern von Windenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Umgebung führen. Es können verschiedene Maßnahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. 5.3.1 Eiserkennung S | ng 5.3 Maßnahmen bei Eisansatz Eisansatz an Rotorblättern von | Windenergieanlagen | kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Um | Senvion SE | |
| Windenergieanlagen weiter. Heutige Anlagen sind absolute Hightech-Produkte. Dank innovativer Materialien, spezieller Stromgeneratoren und ausgefeilter Anlagenelektronik entstammt immer mehr unseres St | ndenergie Die Idee der guten alten Windmühle lebt in modernen | Windenergieanlagen | weiter. Heutige Anlagen sind absolute Hightech-Produkte. Dank | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| Hightech-Produkte. Dank innovativer Materialien, spezieller Stromgeneratoren und ausgefeilter Anlagenelektronik entstammt immer mehr unseres Stroms der Kraft des Windes. Heute sind Windenergieanlagen Hightech-Produkte, die den Vergleich zum Flugzeugbau nicht scheuen müssen. Dabei blickt die Nutzung der Windenergie in Europa auf eine lange Tradition zurück. Bereits im 12. Jahrhun | mt immer mehr unseres Stroms der Kraft des Windes. Heute sind | Windenergieanlagen | Hightech-Produkte, die den Vergleich zum Flugzeugbau nicht sc | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| der „Holländerwindmühle“ im 15. Jahrhundert statt. Mitte des 19. Jahrhunderts waren in Deutschland ca. 20.000 Windmühlen in Betrieb; im Jahr 2007 liefen zum Vergleich 19.000 moderne Windenergieanlagen . Für die Niederlande waren im 17./ 18. Jahrhundert die 9.000 Windmühlen „Motor“ des Wirtschaftsaufschwungs. Man hat sie zur Bodenentwässerung, in Sägefabriken und in Hammerwerken e | in Betrieb; im Jahr 2007 liefen zum Vergleich 19.000 moderne | Windenergieanlagen | . Für die Niederlande waren im 17./ 18. Jahrhundert die 9.000 | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| ie 9.000 Windmühlen „Motor“ des Wirtschaftsaufschwungs. Man hat sie zur Bodenentwässerung, in Sägefabriken und in Hammerwerken eingesetzt. Die erste industrielle Massenfertigung von Windenergieanlagen (WEA) erfolgte in den USA: Von 1860 bis 1930 wurden ca. 6 Mio. WEA („Westernräder“) für Grundwasserpumpen verkauft. Weltweit begann der Niedergang der mechanischen Windenergienutzun | werken eingesetzt. Die erste industrielle Massenfertigung von | Windenergieanlagen | (WEA) erfolgte in den USA: Von 1860 bis 1930 wurden ca. 6 Mio | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| derauigkeit. Der Wind folgt in seinem Strömungsverhalten der Erdoberfläche, d. h. durch Hügel, Berge, Bauwerke und Wälder steigt er auf. Hinter derartigen Hindernissen entstehen für Windenergieanlagen ungünstige Luftturbulenzen und Schwachwindgebiete („Lee“). Für die Stromerzeugung nutzbar wird die Windenergie ab einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 3 – 4 m/s. Die Win | r steigt er auf. Hinter derartigen Hindernissen entstehen für | Windenergieanlagen | ungünstige Luftturbulenzen und Schwachwindgebiete („Lee“). Fü | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| gieanlage genutzt wird. Ein 100% Entzug der kinetischen Energie ist nicht möglich. Das theoretisch berechnete Maximum für frei umströmte Rotoren liegt bei 59,3%, in der Praxis haben Windenergieanlagen mit Horizontalachse den sogenannten Leistungsbeiwert zwischen 40 und 50%. Nutzungsmöglichkeiten der Windenergie sind das Widerstands- und das Auftriebsprinzip. Widerstandläufer nutz | r frei umströmte Rotoren liegt bei 59,3%, in der Praxis haben | Windenergieanlagen | mit Horizontalachse den sogenannten Leistungsbeiwert zwischen | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| en Lebensdauer. Eine heute mögliche Anlage mit 3.000 kW Nennleistung erzeugt je nach Standort 6 – 10 Mio. kWh/a Strom, mit dem man etwa 2.000 – 3.000 Privathaushalte versorgen kann. Windenergieanlagen wandeln mechanische in elektrische Energie um. Die meisten Windenergieanlagen arbeiten mit Getrieben. Damit werden die 5 – 20 Umdrehungen pro Minute eines Rotors auf die vom Generat | it dem man etwa 2.000 – 3.000 Privathaushalte versorgen kann. | Windenergieanlagen | wandeln mechanische in elektrische Energie um. Die meisten Wi | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| e nach Standort 6 – 10 Mio. kWh/a Strom, mit dem man etwa 2.000 – 3.000 Privathaushalte versorgen kann. Windenergieanlagen wandeln mechanische in elektrische Energie um. Die meisten Windenergieanlagen arbeiten mit Getrieben. Damit werden die 5 – 20 Umdrehungen pro Minute eines Rotors auf die vom Generator zur Stromerzeugung benötigten 1.000 – 1.500 Umdrehungen pro Minute übersetz | en wandeln mechanische in elektrische Energie um. Die meisten | Windenergieanlagen | arbeiten mit Getrieben. Damit werden die 5 – 20 Umdrehungen p | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| enerator die volle Nennleistung erbringt. Dabei erreichen die Anlagen an Land etwa 2.000, direkt an der Küste 3.000 und auf See (offshore) werden 4.000 Volllaststunden erwartet. Bei Windenergieanlagen gibt es zur Leistungsregelung und zum Schutz vor Überlastungen zwei verschiedene Konzepte: Bei pitchgeregelten Anlagen werden die Blätter mittels einer Blattverstellvorrichtung dreh | auf See (offshore) werden 4.000 Volllaststunden erwartet. Bei | Windenergieanlagen | gibt es zur Leistungsregelung und zum Schutz vor Überlastunge | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| o Minute aufweisen als bei den kleineren Anlagen früherer Jahre. Mattierte Lacke reduzieren störende Reflexionen des Sonnenlichts. Für den Vogel- und allgemeinen Artenschutz stellen Windenergieanlagen an Land kein großes Problem dar, wobei es aber wenige besonders betroffene Arten gibt. Untersuchungen zeigen, dass im Schnitt pro Anlage und Jahr in Deutschland mit einem toten Voge | nenlichts. Für den Vogel- und allgemeinen Artenschutz stellen | Windenergieanlagen | an Land kein großes Problem dar, wobei es aber wenige besonde | BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH | |
| tor mit einem Durchmesser von 107 m und einer überstrichenen Rotorfläche von 9.000 m2 sowie die hervorragende Aerodynamik der B52 IntegralBlade® Technologie setzen neue Maßstäbe für Windenergieanlagen . Die SWT-3.6-107 Maschine ist ideal für Offshore-Märkte – weltweit. Ein konservatives Anlagendesign, automatische Schmiersysteme, Klimatisierung der Innenbereiche und ein einfaches | k der B52 IntegralBlade® Technologie setzen neue Maßstäbe für | Windenergieanlagen | . Die SWT-3.6-107 Maschine ist ideal für Offshore-Märkte – we | Siemens AG | |
| Windenergieanlagen im urbanen Raum Ein Leitfaden Herausgeber HTW Berlin, Prof. Dr-Ing. Jochen Twele E-Mail: Jochen.Twele@HTW-Berlin.de Internet: http://kleinwind.htw-berlin.de Die vorliegenden Handlun | Empfehlungen zum Einsatz kleiner | Windenergieanlagen | im urbanen Raum Ein Leitfaden Herausgeber HTW Berlin, Prof. D | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| ung und Standfestigkeit 44 Feste Dachanbindung 45 Freie Aufständerung 46 Zugang 46 Schwingungen und Schwingungsentkopplung 46 Unwuchten und Blatt-Turm-Interaktion 46 Vertikalachsige Windenergieanlagen 47 Generator 47 Schwingungsübertragung und Schwingungsreduzierung 47 III.2 Wechselrichter inkl. Verkabelung 48 III.3 Blitzschutz 49 Äußerer Blitzschutz 49 Innerer „Blitzschutz“/Über | ng 46 Unwuchten und Blatt-Turm-Interaktion 46 Vertikalachsige | Windenergieanlagen | 47 Generator 47 Schwingungsübertragung und Schwingungsreduzie | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| egorien des Bundesverbandes Windenergie e.V. [BWE_Q]. II.2 Qualität und Zertifizierung In der Europäischen Norm DIN EN / IEC 61400-2 [IEC_2] sind die Auslegungskriterien für kleine Windenergieanlagen geregelt. Hersteller, die ihre Anlagen nach dieser Norm auslegen und herstellen, beachten in der Regel alle relevanten Sicherheitskriterien und stellen qualitativ hochwertige Produk | / IEC 61400-2 [IEC_2] sind die Auslegungskriterien für kleine | Windenergieanlagen | geregelt. Hersteller, die ihre Anlagen nach dieser Norm ausle | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| wie z.B. den amerikanischen „AWEA Small Wind Turbine Performance and Safety Standard“ oder den britischen MCS- Standard. Diese stellen vereinfachte Prüfverfahren speziell für kleine Windenergieanlagen dar. Im deutschen Raum existiert kein vereinfachtes Verfahren. Bei der Auswahl der Windenergieanlage ist darauf zu achten, ob ein entsprechendes Zertifikat vorliegt. Sollte dies nic | Diese stellen vereinfachte Prüfverfahren speziell für kleine | Windenergieanlagen | dar. Im deutschen Raum existiert kein vereinfachtes Verfahren | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| den Prinzipien können zum Beispiel [TWE] entnommen werden. Drehachse Eine weitere maßgebliche Unterscheidung der Anlagenbauform ist in der Achsenorientierung vorzunehmen. Bei großen Windenergieanlagen hat sich die Bauform mit horizontaler Drehachse durchgesetzt. Bei KWEA finden sich auch zahlreiche Produkte, welche eine vertikale Drehachse aufweisen. Jede dieser Bauformen verfügt | bauform ist in der Achsenorientierung vorzunehmen. Bei großen | Windenergieanlagen | hat sich die Bauform mit horizontaler Drehachse durchgesetzt. | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| tische Energie in elektrische Energie um. Beispiele für vertikalachsige Rotoren sind der Savonius- und der Darrieus-Rotor (in Abbildung 10 dargestellt). Abbildung 10: Bauformen von Windenergieanlagen [TEX], Legende: (1) Westernmill, (2) Savonius-Rotor, (3) Darrieus-Rotor, (4) H-Darrieus-Rotor. Horizontalachsanlagen stellen den Großteil der am Markt befindlichen Anlagen dar. Wie | r (in Abbildung 10 dargestellt). Abbildung 10: Bauformen von | Windenergieanlagen | [TEX], Legende: (1) Westernmill, (2) Savonius-Rotor, (3) Darr | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| e unterschiedlicher Bauformen von KWEA (verallgemeinernde Übersicht, Abweichung bei einigen Anlagen möglich). Vertikalachsanlage, Horizontalachsanlage. II.4 Auslegungsparameter von Windenergieanlagen Der Anwendungsfall bestimmt die Leistungsklasse der verwendeten Anlage. Je nach Marktsegment und Leistungsklasse steht jedoch eine Vielzahl von Anlagen zur Auswahl. Folgende Beschre | hsanlage, Horizontalachsanlage. II.4 Auslegungsparameter von | Windenergieanlagen | Der Anwendungsfall bestimmt die Leistungsklasse der verwendet | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| ne zusätzliche Steuerung und Sensorik (Temperatur-, Luftdruck- und Feuchtemessung) notwendig sind. II.6 Auswahl des Anlagentyps nach Anwendungsfall Eine grobe Einteilung der kleinen Windenergieanlagen kann nach dem Anwendungsfall vorgenommen werden. Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen den Anwendungsgebieten: Batterieladung, Eigenstromnutzung und Netzeinspeisung. Batteri | gentyps nach Anwendungsfall Eine grobe Einteilung der kleinen | Windenergieanlagen | kann nach dem Anwendungsfall vorgenommen werden. Hier untersc | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| Immissionsort vor. In Tabelle 3 sind diese Werte für verschiedene Siedlungsgebiete aufgeführt. Tabelle 3: Grenzwerte für unterschiedliche Gebiete nach TA Lärm [TA_LÄ]. Bei kleinen Windenergieanlagen , welche nach IEC 61400 oder dem britischen MCS zertifiziert sind, gehört die Schallmessung zum Zertifizierungsprozess nach IEC 61400-11 [IEC_11]. In jedem Fall sollte der Hersteller | r unterschiedliche Gebiete nach TA Lärm [TA_LÄ]. Bei kleinen | Windenergieanlagen | , welche nach IEC 61400 oder dem britischen MCS zertifiziert s | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| on sollte herstellerseitig für die durch den Anlagenbetrieb entstehenden Schwingungsanregungen ausgelegt sein. Unwuchten und Blatt-Turm-Interaktion Der Großteil der Schwingungen bei Windenergieanlagen wird durch Unwuchten angeregt. Man unterscheidet zwischen Massenunwuchten und aerodynamischen Unwuchten: Massenunwuchten rühren aus ungleicher Massenverteilung des Rotors, aerodynam | und Blatt-Turm-Interaktion Der Großteil der Schwingungen bei | Windenergieanlagen | wird durch Unwuchten angeregt. Man unterscheidet zwischen Mas | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| er können schon bei Schwachwind, d.h. vor Aufschalten der WEA größere Schwingungen auftreten, wenn Resonanzeffekte mit Teilen der Struktur oder dem Gebäude bestehen. Vertikalachsige Windenergieanlagen Im Gegensatz zu Windenergieanlagen mit horizontaler Achse treten bei Vertikalachsern grundsätzlich aerodynamische Unwuchten auf. Dies rührt aus den unterschiedlichen Anströmverhältn | eilen der Struktur oder dem Gebäude bestehen. Vertikalachsige | Windenergieanlagen | Im Gegensatz zu Windenergieanlagen mit horizontaler Achse tre | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| h. vor Aufschalten der WEA größere Schwingungen auftreten, wenn Resonanzeffekte mit Teilen der Struktur oder dem Gebäude bestehen. Vertikalachsige Windenergieanlagen Im Gegensatz zu Windenergieanlagen mit horizontaler Achse treten bei Vertikalachsern grundsätzlich aerodynamische Unwuchten auf. Dies rührt aus den unterschiedlichen Anströmverhältnissen der einzelnen Blätter her. Be | bestehen. Vertikalachsige Windenergieanlagen Im Gegensatz zu | Windenergieanlagen | mit horizontaler Achse treten bei Vertikalachsern grundsätzli | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| rlin (BauO Bln): Insbes. §§ 3, 6, 9, 12, 15 f., 47, 60 ff. BauO Bln; _Bauverfahrensverordnung Berlin (BauVerfVO); _Technische Regelwerke: Insbes. DIN EN 61400-2 („Sicherheit kleiner Windenergieanlagen “) und DIN EN 1055-4 („Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten“). Immissionsschutzrecht: _Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): insbes. § 22 BImSchG; _Technische Anleitung | ische Regelwerke: Insbes. DIN EN 61400-2 („Sicherheit kleiner | Windenergieanlagen | “) und DIN EN 1055-4 („Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Wi | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| unschädlich. Je nach Gebiet muss davon ausgegangen werden, dass die nachbarliche Abstimmung Konflikte grundsätzlich ausräumen kann, die sich aus grenzüberschreitenden Wirkungen von Windenergieanlagen ergeben können.“ (BVerwG, NJW 1983, 2713 (2715)). Schließlich müssen Kleinwindanlagen im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Abs. 1 S. 2 BauGB den Anforderungen an gesunde Wohn- und | räumen kann, die sich aus grenzüberschreitenden Wirkungen von | Windenergieanlagen | ergeben können.“ (BVerwG, NJW 1983, 2713 (2715)). Schließlich | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| er Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Zu den Immissionen, die von kleinen Windenergieanlagen auf Dächern ausgehen können, zählen Geräusche und Erschütterungen. Hinzutreten können Lichteffekte als ähnliche Umwelteinwirkungen (vgl. § 3 Abs. 2 BImSchG). Schallschutz Wann Geräu | barschaft herbeizuführen. Zu den Immissionen, die von kleinen | Windenergieanlagen | auf Dächern ausgehen können, zählen Geräusche und Erschütteru | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| muss nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Dabei kann als Orientierungshilfe auf die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen “ des Länderausschusses für Immissionsschutz (WEA-Schattenwurf-Hinweise [WEA-Schatten]) zurückgegriffen werden. Einen konkreten Anhaltspunkt bietet die Faustformel aus Nr. 3 der WEA- | zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von | Windenergieanlagen | “ des Länderausschusses für Immissionsschutz (WEA-Schattenwurf | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| eln oder für die gesamte Betriebsdauer der Anlage berechnet werden. Meist wird hier ein Zeitraum von 20 Jahren angesetzt. Typische Werte für die Stromgestehungskosten großer Onshore- Windenergieanlagen liegen bei einem Betriebszeitraum von 20 Jahren je nach Standortbedingungen im Mittel zwischen 5,9 und 10,3 Ct/kWh [ISE]. Die Stromgestehungskosten von Kleinwindenergieanlagen liege | . Typische Werte für die Stromgestehungskosten großer Onshore- | Windenergieanlagen | liegen bei einem Betriebszeitraum von 20 Jahren je nach Stand | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| spezifischen Investitionskosten. Größere Anlagen sind also per se wirtschaftlicher. Am Ende entscheidet meistens die finanzielle Amortisation, ob eine Anlage realisiert wird. Kleine Windenergieanlagen weisen in der Regel Amortisationszeiträume jenseits von 10 Jahren auf, was viele potenzielle BetreiberInnen von vornherein abschreckt. Hierbei unberücksichtigt bleibt jedoch oft die | anzielle Amortisation, ob eine Anlage realisiert wird. Kleine | Windenergieanlagen | weisen in der Regel Amortisationszeiträume jenseits von 10 Ja | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| s öffentliche Netz eingespeist und nach EEG vergütet. Das Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist zur Abnahme der gewandelten Energie verpflichtet. Der derzeitige Vergütungssatz für Windenergieanlagen liegt unabhängig von der Anlagenleistung bei rund 9 € Ct/kWh (EEG 2012) – anders als in anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland keinen eigenen Vergü- tungssatz für Windenergieanla | elten Energie verpflichtet. Der derzeitige Vergütungssatz für | Windenergieanlagen | liegt unabhängig von der Anlagenleistung bei rund 9 € Ct/kWh | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| denergieanlagen liegt unabhängig von der Anlagenleistung bei rund 9 € Ct/kWh (EEG 2012) – anders als in anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland keinen eigenen Vergü- tungssatz für Windenergieanlagen mit kleiner Leistung. Daher ist die Netzeinspeisung für Kleinwindanlagen im Allgemeinen nicht sinnvoll. Eigenverbrauch Die gewandelte Energie wird zeitgleich selbst verbraucht und m | rn gibt es in Deutschland keinen eigenen Vergü- tungssatz für | Windenergieanlagen | mit kleiner Leistung. Daher ist die Netzeinspeisung für Klein | Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin | |
| on Windenergie ist bereits seit einigen Jahren in Deutschland etabliert. Die jährlichen Zuwachsraten der installierten Leistung steigen rasant und bis zum 30. Juni 2010 waren 21.308 Windenergieanlagen in Deutschland mit einer gesamten Nennleistung von 26.384 MW aufgestellt. Bis zum Jahr 2017 sagen Berechnungen voraus, dass die installierte Windleistung in Deutschland auf knapp 45 | eistung steigen rasant und bis zum 30. Juni 2010 waren 21.308 | Windenergieanlagen | in Deutschland mit einer gesamten Nennleistung von 26.384 MW | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Seitdem hat Nordex weit mehr als 5.000 Turbinen dieser Plattform an unterschiedlichsten Standorten weltweit ans Netz gebracht. Wir wissen also, wovon wir sprechen, wenn wir unseren Windenergieanlagen Qualität, ausgereifte Technik und zuverlässige Leistung selbst an Extremstandorten bescheinigen. Mit der Generation Delta bieten wir die vierte Anlagengeneration unserer bewährten M | bracht. Wir wissen also, wovon wir sprechen, wenn wir unseren | Windenergieanlagen | Qualität, ausgereifte Technik und zuverlässige Leistung selbs | Nordex | |
| ng der Treibhausgase als Ziel der Landespolitik festgelegt wird. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Stadt Beverungen zwei Konzentrationszonen mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen /Landwirtschaft“ dar. Es handelt sich dabei um die Konzentrationszonen Haarbrück/Jakobsberg und Tietelsen/Dalhausen-Bustollen. Damit hat die Stadt eine städtebauliche Steuerung der W | Beverungen zwei Konzentrationszonen mit der Zweckbestimmung „ | Windenergieanlagen | /Landwirtschaft“ dar. Es handelt sich dabei um die Konzentrati | Stadt Beverungen | |
| mit hat die Stadt eine städtebauliche Steuerung der Windenergienutzung im Stadtgebiet vorgenommen. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 stehen deshalb raumbedeutsame Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Außenbereich öffentliche Belange entgegen. Im Rahmen der Flächenpotentialanalyse der enveco GmbH (s. Punkt 3) für den gesamten Kreis Höxter wurden weitere Poten | z 3 stehen deshalb raumbedeutsame Vorhaben zur Errichtung von | Windenergieanlagen | an anderer Stelle im Außenbereich öffentliche Belange entgege | Stadt Beverungen | |
| n Ergänzung zu der Sitzung vom 26.09.2013 die 39. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Ziel dieser Änderung ist die Darstellung eines zusätzlichen Sondergebietes für Windenergieanlagen „Twerberg“. In der Sitzung am 17.10.2013 wurde auf Antrag eines Vorhabenträgers gleichzeitig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Windpark Twerberg“ für die | ung ist die Darstellung eines zusätzlichen Sondergebietes für | Windenergieanlagen | „Twerberg“. In der Sitzung am 17.10.2013 wurde auf Antrag ein | Stadt Beverungen | |
| orhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Windpark Twerberg“ für die gleiche Fläche beschlossen. Er hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Windpark mit sieben Windenergieanlagen (WEA) zu schaffen. Der FNP wird gem. § 8,3 BauGB im parallelen Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geändert. Die Grenzen der Flächennutzungsplanänderung | ungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Windpark mit sieben | Windenergieanlagen | (WEA) zu schaffen. Der FNP wird gem. § 8,3 BauGB im parallele | Stadt Beverungen | |
| es Plangebietes ein Modellflugplatz. Als weitere Nutzungen außerhalb des Plangebietes sind zwei Schießanlagen zu nennen. Bislang sind im Plangebiet und in der näheren Umgebung keine Windenergieanlagen vorhanden oder im Bau. 3.4 Planungsgrundlage Flächenpotentialanalyse Windenergie Im Jahr 2012 wurde von der enveco GmbH für den gesamten Kreis Höxter eine Flächenpotentialanalyse z | Bislang sind im Plangebiet und in der näheren Umgebung keine | Windenergieanlagen | vorhanden oder im Bau. 3.4 Planungsgrundlage Flächenpotentia | Stadt Beverungen | |
| nach den Festsetzungen des B-Planes. Die Abgrenzung des Plangebietes erfolgt aufgrund der Flächenpotentialstudie (s.o.) und sichert eine effiziente Nutzbarkeit der Fläche für sieben Windenergieanlagen gemäß dem aktuellen Stand der Technik sowie ihre Erschließung. Die Begrenzung der Zahl der Anlagen auf sieben ergibt sich aus den erforderlichen Abständen der Anlagen untereinander, | und sichert eine effiziente Nutzbarkeit der Fläche für sieben | Windenergieanlagen | gemäß dem aktuellen Stand der Technik sowie ihre Erschließung | Stadt Beverungen | |
| Rotoren überdeckten Grundflächen sowie die Kranstell- und Montageflächen sind bei der Bestimmung der zulässigen Grundfläche nicht einzurechnen. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort individuell festgesetzt (s. Tabelle 1). Eine Differenz von 1,1 m bis 1,7 m zwischen der Objektplanung und der Planfestsetzung wird zur Sicherheit mö | che nicht einzurechnen. Die zulässige maximale Gesamthöhe der | Windenergieanlagen | über NHN wird für jeden Standort individuell festgesetzt (s. | Stadt Beverungen | |
| r konkreten Ausführungsplanung vorgesehen (s. Tabelle 1, aufgerundete Werte). Nebengebäude und –anlagen dürfen eine Höhe von 10 m nicht überschreiten. Tabelle 1: Daten der geplanten Windenergieanlagen im Windpark Twerberg. Windenergieanlage Anlagentyp GE Rotordurchmesser [m] Nabenhöhe [m] Gesamthöhe bauliche Anlage WEA (einschl. Rotorradius) [m] Geländehöhen über NHN [m] Gesamthö | von 10 m nicht überschreiten. Tabelle 1: Daten der geplanten | Windenergieanlagen | im Windpark Twerberg. Windenergieanlage Anlagentyp GE Rotordu | Stadt Beverungen | |
| ibt zulässig. Die Wege genügen den Anforderungen des üblichen landwirtschaftlichen Verkehrs. Abhängig von Größe und Schleppradien der Transport- und Instandhaltungsfahrzeuge für die Windenergieanlagen müssen sie insbesondere in Einmündungen und Kurven durch Schotterungen verbreitert und ausgebaut werden (BIOPLAN 2014). Diese Maßnahmen werden im VEP im Einzelnen festgelegt und im | eppradien der Transport- und Instandhaltungsfahrzeuge für die | Windenergieanlagen | müssen sie insbesondere in Einmündungen und Kurven durch Scho | Stadt Beverungen | |
| lichkeiten im vorliegenden Fall sind durch den Vorhabenträger zu prüfen und mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Das anfallende Niederschlagswasser der neu versiegelten Flächen an den Windenergieanlagen kann auf den benachbarten unversiegelten Flächen versickern. Eine technische Einrichtung zur Sammlung des Regenwassers ist aufgrund der geringen Mengen nicht erforderlich. 4.10 Land | lende Niederschlagswasser der neu versiegelten Flächen an den | Windenergieanlagen | kann auf den benachbarten unversiegelten Flächen versickern. | Stadt Beverungen | |
| anes. Weitere Informationen finden sich unter Punkt 7.4.1 und können der Schattenwurfprognose entnommen werden. Lichtimmissionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begrenzt. Der Blinkrhythmus der Anlagen wird aufeinander abgestimmt (s. textliche Festsetzungen Nr. 7). Störende Lichtrefle | issionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der | Windenergieanlagen | werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß beg | Stadt Beverungen | |
| äß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begrenzt. Der Blinkrhythmus der Anlagen wird aufeinander abgestimmt (s. textliche Festsetzungen Nr. 7). Störende Lichtreflexionen bei Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen nicht mehr auf. 4.13 Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind gemäß Wind | textliche Festsetzungen Nr. 7). Störende Lichtreflexionen bei | Windenergieanlagen | (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergie | Stadt Beverungen | |
| ythmus der Anlagen wird aufeinander abgestimmt (s. textliche Festsetzungen Nr. 7). Störende Lichtreflexionen bei Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen nicht mehr auf. 4.13 Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind gemäß Windenergieerlass NRW Abstände von Windenergieanlagen zu Verkehrswegen, E | rgieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen | Windenergieanlagen | aufgrund angepasster Oberflächen nicht mehr auf. 4.13 Eisabwu | Stadt Beverungen | |
| heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen nicht mehr auf. 4.13 Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind gemäß Windenergieerlass NRW Abstände von Windenergieanlagen zu Verkehrswegen, Erholungseinrichtungen und Gebäuden einzuhalten oder funktionssichere technische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. automatische Außerbetriebnahme bei Eisansat | des Eisabwurfes sind gemäß Windenergieerlass NRW Abstände von | Windenergieanlagen | zu Verkehrswegen, Erholungseinrichtungen und Gebäuden einzuha | Stadt Beverungen | |
| nzuhalten oder funktionssichere technische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. automatische Außerbetriebnahme bei Eisansatz oder Rotorblattheizung) erforderlich. Im Bereich unter Windenergieanlagen mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des Rotors bei Eisansatz ist durch Hinweisschilder auf die verbleibende Gefährdung durch Eisabfall bei Rotorstillstand oder Trude | ansatz oder Rotorblattheizung) erforderlich. Im Bereich unter | Windenergieanlagen | mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des Rotor | Stadt Beverungen | |
| e in unverändertem Zustand zu erhalten. 5. Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind zur Realisierung der Planung nicht vorgesehen. Die Verfügungsbereitschaft über die Standorte der Windenergieanlagen sowie über die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandflächen ist auf privatem Wege zu erlangen. 6. Kosten Durch die Realisierung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Beverun | vorgesehen. Die Verfügungsbereitschaft über die Standorte der | Windenergieanlagen | sowie über die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandflä | Stadt Beverungen | |
| und Drenke erfolgt die Festsetzung des „Sondergebietes Windpark Twerberg“ mit einer Flächengröße von etwa 195 ha. Es werden die überbaubaren Grundstücksflächen für insgesamt sieben Windenergieanlagen festgesetzt. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans sind sieben WE | rden die überbaubaren Grundstücksflächen für insgesamt sieben | Windenergieanlagen | festgesetzt. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergi | Stadt Beverungen | |
| erg“ mit einer Flächengröße von etwa 195 ha. Es werden die überbaubaren Grundstücksflächen für insgesamt sieben Windenergieanlagen festgesetzt. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans sind sieben WEA vom Anlagenhersteller General Electric (GE) mit einem Rotordurchmess | gieanlagen festgesetzt. Die zulässige maximale Gesamthöhe der | Windenergieanlagen | über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage d | Stadt Beverungen | |
| ungsprognose In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes der Umwelt sowie der potenziellen Umweltauswirkungen der geplanten Windenergieanlagen . Geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- sowie Kompensationsmaßnahmen werden in den jeweiligen Kapiteln genannt. Anschließend folgen Ausführungen zur Nullvariante, zu anderweitigen Pl | mwelt sowie der potenziellen Umweltauswirkungen der geplanten | Windenergieanlagen | . Geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- sowie Kompensationsmaß | Stadt Beverungen | |
| dlich geprägt und ist durch eine dünne Besiedlung gekennzeichnet. Zwischen den zerstreut liegenden Siedlungen finden sich lediglich vereinzelt Höfe. Im direkten Umfeld der geplanten Windenergieanlagen liegen keine Einzelgehöfte. Das Plangebiet und seine Umgebung werden überwiegend land- sowie untergeordnet forstwirtschaftlich genutzt. Es werden aktuell zwei Steinbrüche im Plangeb | h lediglich vereinzelt Höfe. Im direkten Umfeld der geplanten | Windenergieanlagen | liegen keine Einzelgehöfte. Das Plangebiet und seine Umgebung | Stadt Beverungen | |
| es Bebauungsplans zu Schallimmissionen geregelt. Schattenwurf und Lichtimmissionen Im Unterschied zu den üblichen Fällen des Schattenwurfes durch feststehende Gebäude verursacht bei Windenergieanlagen erst die Bewegung des Rotorblattes einen periodischen Wechsel von Licht und Schatten. Das Ausmaß dieser qualitativen Veränderung der Lichtverhältnisse auf die betroffene Nachbarscha | des Schattenwurfes durch feststehende Gebäude verursacht bei | Windenergieanlagen | erst die Bewegung des Rotorblattes einen periodischen Wechsel | Stadt Beverungen | |
| n als maximale tägliche Belastung zugrunde gelegt. Einer theoretisch möglichen Überschreitung von Anhaltswerten an bestimmten Immissionspunkten wird durch Abschaltautomatiken in den Windenergieanlagen entgegengewirkt. Eine diesbezügliche Regelung für das Sondergebiet beinhaltet die textliche Festsetzung Nr. 9 des Bebauungsplanes, auf deren Basis durch technische Einrichtungen an | mmten Immissionspunkten wird durch Abschaltautomatiken in den | Windenergieanlagen | entgegengewirkt. Eine diesbezügliche Regelung für das Sonderg | Stadt Beverungen | |
| gegengewirkt. Eine diesbezügliche Regelung für das Sondergebiet beinhaltet die textliche Festsetzung Nr. 9 des Bebauungsplanes, auf deren Basis durch technische Einrichtungen an den Windenergieanlagen sicher zu stellen ist, dass der periodische Schattenwurf an Wohn-, Schlaf, und Büroräumen bzw. ähnlichen Arbeitsräumen sowie in Außenwohnbereichen wie Terrassen und Balkone gemäß de | planes, auf deren Basis durch technische Einrichtungen an den | Windenergieanlagen | sicher zu stellen ist, dass der periodische Schattenwurf an W | Stadt Beverungen | |
| n bzw. ähnlichen Arbeitsräumen sowie in Außenwohnbereichen wie Terrassen und Balkone gemäß den Anhaltswerten des Windenergieerlasses NRW begrenzt wird. Störende Lichtreflexionen bei Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen der Rotoren nicht mehr auf. Lichtimmissionen durch die notwendige Tag- und Nach | rgieerlasses NRW begrenzt wird. Störende Lichtreflexionen bei | Windenergieanlagen | (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergie | Stadt Beverungen | |
| sen und Balkone gemäß den Anhaltswerten des Windenergieerlasses NRW begrenzt wird. Störende Lichtreflexionen bei Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen der Rotoren nicht mehr auf. Lichtimmissionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Tech | rgieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen | Windenergieanlagen | aufgrund angepasster Oberflächen der Rotoren nicht mehr auf. | Stadt Beverungen | |
| ten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen der Rotoren nicht mehr auf. Lichtimmissionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begrenzt (s. textliche Festsetzungen 7). Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind Abstände von Windenergieanlagen zu | issionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der | Windenergieanlagen | werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß beg | Stadt Beverungen | |
| er Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begrenzt (s. textliche Festsetzungen 7). Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind Abstände von Windenergieanlagen zu Verkehrswegen und Gebäuden einzuhalten oder funktionssichere technische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. automatische Außerbetriebnahme bei Eisansatz oder Rotorblattheizung | Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind Abstände von | Windenergieanlagen | zu Verkehrswegen und Gebäuden einzuhalten oder funktionssiche | Stadt Beverungen | |
| nzuhalten oder funktionssichere technische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. automatische Außerbetriebnahme bei Eisansatz oder Rotorblattheizung) erforderlich. Im Bereich unter Windenergieanlagen mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des Rotors bei Eisansatz, ist durch Hinweisschilder auf die verbleibende Gefährdung durch Eisabfall bei Rotorstillstand oder Trud | ansatz oder Rotorblattheizung) erforderlich. Im Bereich unter | Windenergieanlagen | mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des Rotor | Stadt Beverungen | |
| wirtschaftlichen Flächen durch die neu versiegelten Flächen (Fundamente, Kranstellflächen etc.) wird i.d.R. durch entsprechende Pachtzahlungen entschädigt. Die Nutzung der durch die Windenergieanlagen Nr. 2 und 7 betroffenen Erweiterungsflächen für den Kalkabbau ist vertraglich zwischen den Betreibern des Windparks und den Steinbruchbetreibern zu regeln. Während der Bauzeit kann | echende Pachtzahlungen entschädigt. Die Nutzung der durch die | Windenergieanlagen | Nr. 2 und 7 betroffenen Erweiterungsflächen für den Kalkabbau | Stadt Beverungen | |
| ungen zu einer Teilversiegelung. Insgesamt sind die zu erwartenden bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen von Biotopen und der Vegetation gering, da die Standorte der geplanten Windenergieanlagen auf intensiv genutzten Ackerflächen oder Grünländern geplant sind und die Versiegelungen nur im unmittelbaren Bereich der überplanten Flächen stattfinden. Für die Erschließung und N | pen und der Vegetation gering, da die Standorte der geplanten | Windenergieanlagen | auf intensiv genutzten Ackerflächen oder Grünländern geplant | Stadt Beverungen | |
| h (BIOPLAN 2014). Durch flächensparende Baustelleneinrichtung können unnötige Bodenversiegelungen und – verdichtungen vermieden werden. Der Oberboden, der auf den Bauplätzen für die Windenergieanlagen anfällt, ist fachgerecht zwischen zu lagern, und anschließend wieder zu verwenden. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag genannt. Durch vorsichtigen Umgang mit bzw | rmieden werden. Der Oberboden, der auf den Bauplätzen für die | Windenergieanlagen | anfällt, ist fachgerecht zwischen zu lagern, und anschließend | Stadt Beverungen | |
| n. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag genannt. Durch vorsichtigen Umgang mit bzw. durch Vermeidung von wassergefährdenden Stoffen auf der Baustelle sowie in den Windenergieanlagen können Auswirkungen auf Wasser, Boden und Biotoptypen verhindert werden. Tiere Derzeitige Umweltsituation Im Zusammenhang mit geplanten Windenergieanlagen erfolgt in der Regel eine | von wassergefährdenden Stoffen auf der Baustelle sowie in den | Windenergieanlagen | können Auswirkungen auf Wasser, Boden und Biotoptypen verhind | Stadt Beverungen | |
| der Baustelle sowie in den Windenergieanlagen können Auswirkungen auf Wasser, Boden und Biotoptypen verhindert werden. Tiere Derzeitige Umweltsituation Im Zusammenhang mit geplanten Windenergieanlagen erfolgt in der Regel eine Betrachtung der Vögel und Fledermäuse im Plangebiet und seiner Umgebung, da diese Tiergruppen aufgrund der Nutzung des Luftraums windenergieempfindliche Ar | iere Derzeitige Umweltsituation Im Zusammenhang mit geplanten | Windenergieanlagen | erfolgt in der Regel eine Betrachtung der Vögel und Fledermäu | Stadt Beverungen | |
| en für Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für die Haselmaus festgesetzt. Auf diesen Flächen werden heimische, standortgerechte Sträucher angepflanzt. (BIOPLAN, 2014) Die Windenergieanlagen sind nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen sind zu beseitigen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird im Durchführungsvertrag siche | , standortgerechte Sträucher angepflanzt. (BIOPLAN, 2014) Die | Windenergieanlagen | sind nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzu | Stadt Beverungen | |
| n Auswirkungen im o.g. Sinne auszugehen. Nähere Aussagen dazu sind dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (BIOPLAN 2014) zu entnehmen. Bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung sind die Windenergieanlagen zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen. Zur Rückbauverpflichtung s. Punkt 4.3. Altlasten / Verdachtsflächen Innerhalb des Plangebietes sind keine Bodenbelastungen i | 4) zu entnehmen. Bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung sind die | Windenergieanlagen | zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen. Zur | Stadt Beverungen | |
| hutzgebiet der Stufe II (Höxter-Ottbergen WSG II) liegt westlich angrenzend an das Sondergebiet. Es werden keine Gewässer oder Wasserschutzgebiete direkt von der Planung berührt. Da Windenergieanlagen bei sachgemäßem Betrieb keine Schadstoffe an das Grundwasser oder Gewässer abgeben und keine sonstigen stofflichen Emissionen verursachen, erfolgt hierdurch keine (Fern-)Einwirkung | r oder Wasserschutzgebiete direkt von der Planung berührt. Da | Windenergieanlagen | bei sachgemäßem Betrieb keine Schadstoffe an das Grundwasser | Stadt Beverungen | |
| lschleppen hinter den Rotoren geringfügig verändert. Diese sind in Bodennähe nicht bemerkbar und haben daher keine Relevanz. Belastungen für die Lufthygiene sind mit dem Betrieb der Windenergieanlagen nicht verbunden. Mit der Nutzung erneuerbarer Energien als Ersatz für fossile Energieträger und damit der Verringerung der CO2-Problematik sind Entlastungen für die Lufthygiene und | anz. Belastungen für die Lufthygiene sind mit dem Betrieb der | Windenergieanlagen | nicht verbunden. Mit der Nutzung erneuerbarer Energien als Er | Stadt Beverungen | |
| liches Erscheinungsbild auf. Der Twerberg liegt erhöht im Gelände. Die Höhen fallen in Richtung Norden und Süden ab. Vertikale Vorbelastungen in Form von Hochspannungsleitungen oder Windenergieanlagen bestehen bisher nicht. Der Landschaftsraum wird im Folgenden im Umkreis der 15-fachen Anlagenhöhe gemäß dem Untersuchungsrahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (BIOPLAN 20 | tikale Vorbelastungen in Form von Hochspannungsleitungen oder | Windenergieanlagen | bestehen bisher nicht. Der Landschaftsraum wird im Folgenden | Stadt Beverungen | |
| berprägung vollzogen. Der Erlebniswert in der Landschaft ist weitestgehend erhalten. Auswirkungen der Planung Die Sichtbeziehungen von Wohnhäusern in die Landschaft werden durch die Windenergieanlagen verändert. Je nach Grad der Eingrünung umliegender Häuser bzw. Grundstücke von Anwohnern sowie von Wegen, die z.B. von Erholungssuchenden genutzt werden, mit Gehölzen sind die Winde | eziehungen von Wohnhäusern in die Landschaft werden durch die | Windenergieanlagen | verändert. Je nach Grad der Eingrünung umliegender Häuser bzw | Stadt Beverungen | |
| lagen verändert. Je nach Grad der Eingrünung umliegender Häuser bzw. Grundstücke von Anwohnern sowie von Wegen, die z.B. von Erholungssuchenden genutzt werden, mit Gehölzen sind die Windenergieanlagen als technische Elemente in der Landschaft mehr oder weniger sichtbar. Verminderungen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind bei Windenergieanlagen aufgrund der Höhe nur begre | von Erholungssuchenden genutzt werden, mit Gehölzen sind die | Windenergieanlagen | als technische Elemente in der Landschaft mehr oder weniger s | Stadt Beverungen | |
| rden, mit Gehölzen sind die Windenergieanlagen als technische Elemente in der Landschaft mehr oder weniger sichtbar. Verminderungen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind bei Windenergieanlagen aufgrund der Höhe nur begrenzt möglich und belaufen sich auf Minimierungen im Rahmen der Gestaltung (textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 86 BauO NRW). Zu den möglich | minderungen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind bei | Windenergieanlagen | aufgrund der Höhe nur begrenzt möglich und belaufen sich auf | Stadt Beverungen | |
| ur Minimierung des Störeffektes der Tages- und Nachtbefeuerung durch verschiedenzeitliches Blinken wird in der textlichen Festsetzung Nr. 7 die Synchronisation des Blinkrhythmus der Windenergieanlagen festgesetzt. Die Türme der Windenergieanlagen sind gemäß Nr. 7 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als geschlossene zylindrische oder konische Röhre zu erstellen. Damit | n Festsetzung Nr. 7 die Synchronisation des Blinkrhythmus der | Windenergieanlagen | festgesetzt. Die Türme der Windenergieanlagen sind gemäß Nr. | Stadt Beverungen | |
| Nachtbefeuerung durch verschiedenzeitliches Blinken wird in der textlichen Festsetzung Nr. 7 die Synchronisation des Blinkrhythmus der Windenergieanlagen festgesetzt. Die Türme der Windenergieanlagen sind gemäß Nr. 7 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als geschlossene zylindrische oder konische Röhre zu erstellen. Damit wird eine aus landschaftsästhetischer Sicht u | inkrhythmus der Windenergieanlagen festgesetzt. Die Türme der | Windenergieanlagen | sind gemäß Nr. 7 der textlichen Festsetzungen des Bebauungspl | Stadt Beverungen | |
| eneigentümer ist im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthalten (BIOPLAN 2014). Entsprechende Regelungen zur Sicherung der Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Die Windenergieanlagen sind nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen sind zu beseitigen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird im Durchführungsvertrag siche | g der Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Die | Windenergieanlagen | sind nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzu | Stadt Beverungen | |
| tadt Beverungen wird das „Sondergebiet Windpark Twerberg“ festgesetzt. Das rund 195 ha umfassende Plangebiet bietet die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen . Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind sieben WEA vom Anlag | Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von sieben | Windenergieanlagen | . Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen übe | Stadt Beverungen | |
| festgesetzt. Das rund 195 ha umfassende Plangebiet bietet die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind sieben WEA vom Anlagenhersteller General Electric (GE) mit einem Rotordurchmes | ben Windenergieanlagen. Die zulässige maximale Gesamthöhe der | Windenergieanlagen | über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage d | Stadt Beverungen | |
| Bebauungsplanes minimiert, über geeignete Maßnahmen kompensiert und überwacht. Menschen sind in erster Linie potenziell durch Schalimmissionen, Schattenwurf und Lichtimmissionen der Windenergieanlagen betroffen. Zur Einhaltung der Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm 1998) sowie zur Vermeidung des periodischen Schattenwurfs oberhalb der Anhaltswerte | durch Schalimmissionen, Schattenwurf und Lichtimmissionen der | Windenergieanlagen | betroffen. Zur Einhaltung der Richtwerte der Technischen Anle | Stadt Beverungen | |
| der Anhaltswerte sind entsprechende textliche Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten. Darüber hinaus ist eine Synchronisation des Blinkrhythmus der Tages- und Nachtbefeuerung der Windenergieanlagen festgesetzt zur Verringerung der Störungen im Landschaftsbild bzw. für den Menschen. Zur möglichen Betroffenheit des Weltkulturerbes Schloß Corvey durch den Windpark liegt eine Stel | nisation des Blinkrhythmus der Tages- und Nachtbefeuerung der | Windenergieanlagen | festgesetzt zur Verringerung der Störungen im Landschaftsbild | Stadt Beverungen | |
| oss Amelunxen und Schloss Fürstenberg sind dahingehend zusammenzufassen, dass es zu keiner erheblichen Überprägung des visuellen Erscheinungsbildes der Denkmäler durch die geplanten Windenergieanlagen kommt. Zusammenfassend werden die durch den vorliegenden Bebauungsplan verbleibenden Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidun | isuellen Erscheinungsbildes der Denkmäler durch die geplanten | Windenergieanlagen | kommt. Zusammenfassend werden die durch den vorliegenden Beba | Stadt Beverungen | |
| AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung WEA Windenergieanlage Einleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht für Windenergieanlagen (WEA) ab einer Gesamthöhe von über 100 m die Pflicht zur Kennzeichnung durch Gefahrenbefeuerung und/oder farbige Markierung. Die REpower Systems AG bietet deshalb Kennzeichnungsprod | nleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht für | Windenergieanlagen | (WEA) ab einer Gesamthöhe von über 100 m die Pflicht zur Kenn | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| leistung ca. 3.470 kW Nennmoment ca. 2.750 kNm Übersetzung ca. 99,5 Tabelle 5: Technische Daten Getriebe 2.2.4 Partikelzähler Der Partikelzähler ist eine Standardkomponente in allen Windenergieanlagen (WEA) von REpower. Der Partikelzähler ist ein einfacher, hocheffizienter Inline-Diagnosesensor zur Detektion von eisenhaltigen (FE) und eisenlosen (NFE) Metallpartikeln im Getriebe- | ähler Der Partikelzähler ist eine Standardkomponente in allen | Windenergieanlagen | (WEA) von REpower. Der Partikelzähler ist ein einfacher, hoch | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| ssor Signalübertragung Lichtwellenleiter Fernüberwachung REguard Monitoring Tabelle 12: Technische Daten Steuerungssystem 5.3 Maßnahmen bei Eisansatz Eisansatz an Rotorblättern von Windenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Umgebung führen. Es können verschiedene Maßnahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. 5.3.1 Eiserkennung R | m 5.3 Maßnahmen bei Eisansatz Eisansatz an Rotorblättern von | Windenergieanlagen | kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Um | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| Abmessungen Triebstrang (Rotor, Achse und Getriebe) Länge: ca. 6,9 m Höhe: ca. 3,4 m Tiefe: ca. 3,1 m Tabelle 17: Abmessungen Triebstrang Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Farbgebung und Reflexionsgrad von REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten......................................... | sungen Triebstrang Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower | Windenergieanlagen | und Rotorblättern Farbgebung und Reflexionsgrad von REpower W | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| 3,4 m Tiefe: ca. 3,1 m Tabelle 17: Abmessungen Triebstrang Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Farbgebung und Reflexionsgrad von REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten......................................................................... 4 1 Einleitung ............................... | n und Rotorblättern Farbgebung und Reflexionsgrad von REpower | Windenergieanlagen | und Rotorblättern Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| ............... 5 1.2 Reflexionsgrad von Rotorblättern................................................................................... 5 Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Dokumenten-Nr.: GI-0.0-ES.EI.00-A-A-DE Seite 4 von 5 Freigabe: 2010-11-25 -ISO 16016 Schutzvermerk beachtenVerzeichnis der Abkürzungen und Einheiten Abkürzung/Einh | ................. 5 Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower | Windenergieanlagen | und Rotorblättern Dokumenten-Nr.: GI-0.0-ES.EI.00-A-A-DE Seit | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| kürzungen und Einheiten Abkürzung/Einheit Erklärung RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. WEA Windenergieanlage Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Windenergieanlagen werden wie allgemeine Luftfahrthindernisse behandelt. Die Tageskennzeichnung für flächige Hindernisse erfolgt durch Farbauftrag. Dabei ist die F | Windenergieanlage Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower | Windenergieanlagen | und Rotorblättern Windenergieanlagen werden wie allgemeine Lu | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| heit Erklärung RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. WEA Windenergieanlage Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Windenergieanlagen werden wie allgemeine Luftfahrthindernisse behandelt. Die Tageskennzeichnung für flächige Hindernisse erfolgt durch Farbauftrag. Dabei ist die Farbgebung wie folgt festgelegt: 1.1 F | flexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern | Windenergieanlagen | werden wie allgemeine Luftfahrthindernisse behandelt. Die Tag | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| Tageskennzeichnung für flächige Hindernisse erfolgt durch Farbauftrag. Dabei ist die Farbgebung wie folgt festgelegt: 1.1 Farbgebung Die äußerlich sichtbaren Komponenten von REpower Windenergieanlagen werden mit den folgenden Farbtönen versehen: der Rotorblätter RAL 7035 (matt) der Gondelverkleidung RAL 7035 (matt) des Turmes RAL 7035 (matt) Ab einer Gesamthöhe von 100 m ist unte | 1 Farbgebung Die äußerlich sichtbaren Komponenten von REpower | Windenergieanlagen | werden mit den folgenden Farbtönen versehen: der Rotorblätter | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| ...................................6 Rotorblattkennzeichnung 3x6 m Einleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung. REpower bietet entsprechende Produkte zur Tages- und Nachtkennzeichnung an. Das Produkt Rotorblattkennzeichnung 3x6 m kan | esteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von | Windenergieanlagen | (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung. R | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| aler Windscherungsexponent Terrainklasse (Rauigkeitslänge) [m] Luftdichte [kg/m3 1 Abhängig von der Höhe des Fundaments 2 Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt -; Richtlinie für Windenergieanlagen , DIN 1055-4:2005-03; Einwirkung und Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung; alle Angaben zu Windgeschwindigkeiten beziehen sich auf Nabenhöhe 3 Der hier genannte Wert bezieh | 2 Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt -; Richtlinie für | Windenergieanlagen | , DIN 1055-4:2005-03; Einwirkung und Standsicherheitsnachweis | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| nlagen Ausgabe 2003, Absatz 4.4.5.(1)“. 6 Standard Luftdichte: 1,225 kg/m3 bei 15°C auf Nabenhöhe und Luftdruck 1013 hPa 7 Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt -; Richtlinie für Windenergieanlagen , Fassung März 2004; DIN 1055-4:1986-08; Einwirkung und Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung; alle Angaben zu Windgeschwindigkeiten beziehen sich auf Nabenhöhe Turmbefeueru | 7 Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt -; Richtlinie für | Windenergieanlagen | , Fassung März 2004; DIN 1055-4:1986-08; Einwirkung und Stands | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| von Luftfahrthindernissen USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung Einleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung.1 REpower bietet entsprechende Produkte zur Tages- und Nachtkennzeichnung an. Die Turmbefeuerung 4x10 cd ist ein optionale | esteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von | Windenergieanlagen | (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung.1 | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| ng/Einheit Erklärung WEA Windenergieanlage Turmkennzeichnung 1x3 m Einleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung. REpower bietet entsprechende Produkte zur Tages- und Nachtkennzeichnung an. Das Produkt Turmkennzeichnung 1x3 m kann zur | esteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von | Windenergieanlagen | (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung. R | REpower Systems AG, REpower Systems SE | |
| Meinberg D-32756 Detmold fon 05231 62-0 www.kreis-lippe.de Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom Mein Zeichen Datum Fachgebiet 702 Vor der Errichtung der HB-16 sind antragsgemäß folgende Windenergieanlagen vollständig ohne Ersatz zu demontieren: HB-07 HB-10 HB-11 Stadt: Horn-Bad Meinberg Horn-Bad Meinberg Horn-Bad Meinberg Gemarkung: Veldrom Veldrom Veldrom Typ: DE Wind 46 Windworld W | 702 Vor der Errichtung der HB-16 sind antragsgemäß folgende | Windenergieanlagen | vollständig ohne Ersatz zu demontieren: HB-07 HB-10 HB-11 Sta | Kreis Lippe Der Landrat | |
| zeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Für die Ermittlung der Geräusche ist Nr. 6.8 TA Lärm maßgebend. 2.5 Eine Tonhaltigkeit der Anlage ist nicht zulässig. Tonhaltig sind Windenergieanlagen , für die nach TA Lärm i. V. m. dem Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - Windenergie-Erlass NRW– vom 04.11.2 | e Tonhaltigkeit der Anlage ist nicht zulässig. Tonhaltig sind | Windenergieanlagen | , für die nach TA Lärm i. V. m. dem Erlass für die Planung und | Kreis Lippe Der Landrat | |
| Lärm maßgebend. 2.5 Eine Tonhaltigkeit der Anlage ist nicht zulässig. Tonhaltig sind Windenergieanlagen, für die nach TA Lärm i. V. m. dem Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - Windenergie-Erlass NRW– vom 04.11.2015 ein Tonzuschlag von 3 dB oder 6 dB zu vergeben ist. 2.6 Die Umschaltung auf die schallreduzie | Lärm i. V. m. dem Erlass für die Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - Windenergie- | Kreis Lippe Der Landrat | |
| an die Fernüberwachung zu geben und die betroffene WEA in den Nachtstunden außerbetrieb zu nehmen, bis die Funktionsfähigkeit wieder sichergestellt ist. 2.7 Für den Nachtbetrieb der Windenergieanlagen sind kontinuierliche Aufzeichnungen über die Betriebsparameter Leistung und Drehzahl zu führen, die rückwirkend für einen Zeitraum von wenigstens 6 Monaten den Nachweis (in Klarschr | gkeit wieder sichergestellt ist. 2.7 Für den Nachtbetrieb der | Windenergieanlagen | sind kontinuierliche Aufzeichnungen über die Betriebsparamete | Kreis Lippe Der Landrat | |
| lb von 8 Wochen nach Durchführung der Abnahmemessung zu übersenden. 2.9 Die Messplanung ist zuvor mit dem FG 702 der Kreisverwaltung Lippe abzustimmen. Die technische Richtlinie für Windenergieanlagen , Teil 1: "Bestimmung der Schallemissionswerte", Herausgeber: Fördergesellschaft Windenergie e. V. (FGW-Richtlinie) einschließlich Schmalbandanalyse ist dabei zu beachten. Mit der Me | isverwaltung Lippe abzustimmen. Die technische Richtlinie für | Windenergieanlagen | , Teil 1: "Bestimmung der Schallemissionswerte", Herausgeber: | Kreis Lippe Der Landrat | |
| Abschalteinrichtung ist sicherzustellen, dass an allen Immissionsaufpunkten eine Schattenwurfdauer von 30 h/a (entspr. real 8 h/a) und 30 min/d in Summe aller im Gebiet vorhandenen Windenergieanlagen nicht überschritten wird. Die Einrichtung und Programmierung ist durch eine unterschriebene Fachunternehmererklärung nachzuweisen und mindestens 1 Woche vor Inbetriebnahme der WEA v | real 8 h/a) und 30 min/d in Summe aller im Gebiet vorhandenen | Windenergieanlagen | nicht überschritten wird. Die Einrichtung und Programmierung | Kreis Lippe Der Landrat | |
| iffer 21 der AVV mittels einer Sichtweitenmessung zu steuern. 4.3 Zur Verminderung der Belästigungswirkung für die Anwohner sind die Blinkfrequenzen der Befeuerungseinrichtungen der Windenergieanlagen untereinander und mit denen der WEA anderer Betreiber im Gebiet gemäß Ziffer 13 der AVV zu synchronisieren. 4.4 Zur Verminderung der Belästigungswirkung für die Anwohner ist täglich | ner sind die Blinkfrequenzen der Befeuerungseinrichtungen der | Windenergieanlagen | untereinander und mit denen der WEA anderer Betreiber im Gebi | Kreis Lippe Der Landrat | |
| m/n Grundstück/en errichtet worden sind. 10. Für den Turm ist spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage der endgültige Abnahmebericht des Sachverständigen für Windenergieanlagen zu erstellen. In den Abnahmebericht ist der Auflagenvollzug der Auflagen des Lastgutachtens und des Prüfberichtes über eine Typenprüfung für den Turm und des Prüfberichtes über eine | anlage der endgültige Abnahmebericht des Sachverständigen für | Windenergieanlagen | zu erstellen. In den Abnahmebericht ist der Auflagenvollzug d | Kreis Lippe Der Landrat | |
| 1 der o.g. Typenprüfung, 2250497-1-d Rev.2 vom 29.06.2015) 11. Für die Rotorblätter und die Maschine (inklusive der Steuerung) sind Abnahmegutachten durch einen Sachverständigen für Windenergieanlagen zu erstellen. Darin ist der Auflagenvollzug der gutachterlichen Stellungnahmen (Lastgutachten, Sicherheitsgutachten, Rotorblattgutachten, Maschinengutachten, elektronische Komponent | erung) sind Abnahmegutachten durch einen Sachverständigen für | Windenergieanlagen | zu erstellen. Darin ist der Auflagenvollzug der gutachterlich | Kreis Lippe Der Landrat | |
| er Windenergieanlage hat eine Betriebsanleitung und ein Wartungspflichtenheft vorzuhalten. 13. Es sind in regelmäßigen Intervallen wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige für Windenergieanlagen an Maschine und Rotorblättern sowie an der Tragstruktur (Turm und Fundament) entsprechend dem Wartungspflichtenbuch durchzuführen. Die dabei anzufertigenden Prüfprotokolle müssen vo | ntervallen wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige für | Windenergieanlagen | an Maschine und Rotorblättern sowie an der Tragstruktur (Turm | Kreis Lippe Der Landrat | |
| tsbild kann bei Nachweis der Kompensation der Altanlagen vermindert bzw. aufgehoben werden. Es ist dazu erforderlich, dass die bisherigen Kompensationsmaßnahmen für die abzubauenden Windenergieanlagen bestehen bleiben und wiederum für den neuen Eingriff grundbuchlich gesichert werden. Zur langfristigen Sicherung der Kompensationsmaßnahmen ist vor Baubeginn eine dauerhafte grundbu | ss die bisherigen Kompensationsmaßnahmen für die abzubauenden | Windenergieanlagen | bestehen bleiben und wiederum für den neuen Eingriff grundbuc | Kreis Lippe Der Landrat | |
| sse Lippe einzuzahlen. H) Arbeitsschutzrechtliche Nebenbestimmungen und Hinweise der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 55 - Arbeitsschutz 1. Nebenbestimmungen 1.1 Der Betreiber der Windenergieanlagen hat sicherzustellen, dass beim Einsatz von Arbeitnehmern nur qualifiziertes und autorisiertes Personal die Anlage entsprechend den Anforderungen der Instruktionen / Bedienungsanle | 55 - Arbeitsschutz 1. Nebenbestimmungen 1.1 Der Betreiber der | Windenergieanlagen | hat sicherzustellen, dass beim Einsatz von Arbeitnehmern nu | Kreis Lippe Der Landrat | |
| haben nach den Bestimmungen des Anhangs 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen zu erfolgen. 19. Werden in einem bestimmten Areal mehrere Windenergieanlagen errichtet, können diese zu Windenergieanlage -Blöcken zusammengefasst werden. Grundsätzlich bedürfen nur die Anlagen an der Peripherie des Blocks, nicht aber innerhalb des Blocks be | sen zu erfolgen. 19. Werden in einem bestimmten Areal mehrere | Windenergieanlagen | errichtet, können diese zu Windenergieanlage -Blöcken zusamme | Kreis Lippe Der Landrat | |
| ierbei zu unterstreichen, dass diese zusätzlichen Geräuschentwicklungen sich insbesondere zur Nachtzeit mit anderen Lärmquellen (Truppenübungsgebiet Senne sowie bereits existierende Windenergieanlagen ) zu einer deutlichen stärkeren Belästigung entwickeln werden.“ „Eine offizielle Schallmessung des Kreises Lippe vom 29.09.2016 ergab, dass bereits jetzt mit den vorhandenen WKA eine | quellen (Truppenübungsgebiet Senne sowie bereits existierende | Windenergieanlagen | ) zu einer deutlichen stärkeren Belästigung entwickeln werden. | Kreis Lippe Der Landrat | |
| nachvollziehbare Arbeit, die einen Zusammenhang zwischen Gesundheitsschäden und dem Infraschall belegt (vgl. Windenergieerlass NRW v. 04.11.2015, Nr. 5.2.1.1 letzter Satz). Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschal | eerlass NRW v. 04.11.2015, Nr. 5.2.1.1 letzter Satz). Der von | Windenergieanlagen | erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterha | Kreis Lippe Der Landrat | |
| gte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten (vgl. Windenergie und Infraschall v. 02.2013, 2. Auflage, Infoflyer vom Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg). Beim ordnungsgemäßen Be | Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei | Windenergieanlagen | nicht zu erwarten (vgl. Windenergie und Infraschall v. 02.201 | Kreis Lippe Der Landrat | |
| bschalteinrichtungen(Schattenwurf, Turbulenz, Eiswurf,...).“ Bewertung der Einwendung: Die maßgebende Beurteilungsvorschrift zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch von Windenergieanlagen ausgehendem Schattenwurf ist das Papier des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 13.03.2002 mit dem Titel „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissio | rift zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch von | Windenergieanlagen | ausgehendem Schattenwurf ist das Papier des Länderausschusses | Kreis Lippe Der Landrat | |
| ndem Schattenwurf ist das Papier des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 13.03.2002 mit dem Titel „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen “. In diesem Papier wird der Richtwert für die Schattenwurfdauer von maximal 30 Stunden im Jahr und maximal 30 Minuten am Tag dargestellt. Diese Richtwerte wurden durch verwaltungsge | zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von | Windenergieanlagen | “. In diesem Papier wird der Richtwert für die Schattenwurfdau | Kreis Lippe Der Landrat | |
| Anspruch auf ein errechnetes Ergebnis, das beim Vergleich mit den Immissionsrichtwerten gem. dem LAI Leitfaden „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen “ und dem Windenergieerlass NRW von 2015 „auf der sicheren Seite“ liegt. Aus den Ergebnissen der Schattenwurfprognose geht hervor, dass die zulässige Schattenwurfdauer an einigen Imm | zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von | Windenergieanlagen | “ und dem Windenergieerlass NRW von 2015 „auf der sicheren Sei | Kreis Lippe Der Landrat | |
| itrag vom 21.12.2016 in der Sachverhaltsdarstellung lediglich auf einen bereits vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzrechtliche Bewertung für den Raum VeldromBauernkampstraße. Aufgrund der unzureichenden Sachverhaltsermittlung und der Au | beitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante | Windenergieanlagen | und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutz | Kreis Lippe Der Landrat | |
| 2016 bezieht sich in seiner Sachverhaltsdarstellung lediglich auf einen bereits vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzrechtliche Bewertung für den Raum VeldromBauernkampstraße. Aufgrund der unzureichenden Sachverhaltsermittlung und der Au | beitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante | Windenergieanlagen | und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutz | Kreis Lippe Der Landrat | |
| biet erheblich erhöht.“ Bewertung der Einwendung: Der Mäusebussard ist nicht im Anhang 4 des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ vom 12.11.2013 aufgeführt. Somit ist diesbezüglich im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass die o. a. artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote | rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | in Nordrhein-Westfalen“ vom 12.11.2013 aufgeführt. Somit ist | Kreis Lippe Der Landrat | |
| 2016 bezieht sich in seiner Sachverhaltsdarstellung lediglich auf einen bereits vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzrechtliche Bewertung für den Raum VeldromBauernkampstraße. Aufgrund der unzureichenden Sachverhaltsermittlung und der Au | beitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante | Windenergieanlagen | und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutz | Kreis Lippe Der Landrat | |
| 2016 bezieht sich in seiner Sachverhaltsdarstellung lediglich auf einen bereits vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzrechtliche Bewertung für den Raum VeldromBauernkampstraße. Aufgrund der unzureichenden Sachverhaltsermittlung und der Au | beitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante | Windenergieanlagen | und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutz | Kreis Lippe Der Landrat | |
| zieren, dass das Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des BNatSchG nicht zur Anwendung kommt. Die Einwendungen werden zurückgewiesen. 2.2.2 Landschaftsbild „Durch die Errichtung der Windenergieanlagen wird das bestehende Landschaftsbild zerstört.“ „Die Auswirkungen auf die Kammlage und das Landschaftsbild sind nicht hinreichend berücksichtigt worden. Vorallem unter dem Aspekt der | rückgewiesen. 2.2.2 Landschaftsbild „Durch die Errichtung der | Windenergieanlagen | wird das bestehende Landschaftsbild zerstört.“ „Die Auswirkun | Kreis Lippe Der Landrat | |
| chen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Der für die Behörde bindende Windenergie- Erlass NRW von 2015 besagt unter Nr. 8.2.2.1, dass das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen aufgrund ihrer Höhe (weit über 50 m) in der Regel nicht ausgleich- oder ersetzbar im Sinne des § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG seien. Es ist daher ein Ersatz in Geld für die Beeinträcht | 2015 besagt unter Nr. 8.2.2.1, dass das Landschaftsbild durch | Windenergieanlagen | aufgrund ihrer Höhe (weit über 50 m) in der Regel nicht ausgl | Kreis Lippe Der Landrat | |
| ) festgelegten Landschaftsbildeinheiten i. V. m. dem vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren gem. Anlage 10.1 des Windenergie-Erlasses von 2015 vorgenommen. Für die 3 zurückzubauenden Windenergieanlagen wurden Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens überprüft. Im Ergebnis war eine Korrektur der ursprünglichen Höhe des erforderlichen Ersatzgel | gie-Erlasses von 2015 vorgenommen. Für die 3 zurückzubauenden | Windenergieanlagen | wurden Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und im Rahmen dies | Kreis Lippe Der Landrat | |
| nderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG. Die Einwendungen werden zurückgewiesen. 2.5 Sonstige Einwendungen 2.5.1 Wertverluste von Grundstück und Immobilie „Die geplante Errichtung der Windenergieanlagen führt unweigerlich zur Wertminderung von Immobilien in der Nähe derartiger Anlagen. Auch hierfür gibt es eindeutige Studien. Der Bau würde sich in der Ortsgemeinde gravierend auf di | ste von Grundstück und Immobilie „Die geplante Errichtung der | Windenergieanlagen | führt unweigerlich zur Wertminderung von Immobilien in der Nä | Kreis Lippe Der Landrat | |
| nwände gegen die Errichtung der WEA (HB-16) erhoben. Die Fachbehörden haben Nebenbestimmungen und Hinweise vorgeschlagen, unter deren Voraussetzung sie die Genehmigungsfähigkeit der Windenergieanlagen befürworten. 3.1 Immissionsschutz Aus Sicht des Immissionsschutzes, werden keine Bedenken gegen die Erteilung dieses Bescheides erhoben. Die vom FG 702 der Kreisverwaltung Lippe ben | , unter deren Voraussetzung sie die Genehmigungsfähigkeit der | Windenergieanlagen | befürworten. 3.1 Immissionsschutz Aus Sicht des Immissionssch | Kreis Lippe Der Landrat | |
| chsenden einheimischen Sträuchern zu bepflanzen. Durch die Bepflanzung wird die Fläche für die o.g. Arten als Jagdgebiet unattraktiv. „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen sind aufgrund der Höhen der Anlagen (> 20m) in der Regel nicht ausgleichbar oder ersetzbar im Sinne des § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG. Eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder | unattraktiv. „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch | Windenergieanlagen | sind aufgrund der Höhen der Anlagen (> 20m) in der Regel nich | Kreis Lippe Der Landrat | |
| vom Eingriff betroffene Örtlichkeit nicht kennt, diese nach Neugestaltung nicht als Fremdkörper in der Landschaft erkennen kann, ist bei vertikalen Strukturen mit der Höhe moderner Windenergieanlagen nicht möglich. Daher ist, wenn eine solche Anlage zugelassen wird, für diese Beeinträchtigungen ein Ersatz in Geld zu leisten.“ (vgl. hierzu Nr. 8.2.2.1 des WEA-Erlasses 2015) 3.6.2 | nen kann, ist bei vertikalen Strukturen mit der Höhe moderner | Windenergieanlagen | nicht möglich. Daher ist, wenn eine solche Anlage zugelassen | Kreis Lippe Der Landrat | |
| Außenbereich anzuwendende Nachtrichtwert von 45 dB(A) wird an allen Immissionsaufpunkten eingehalten. Die Kritik der Einwender, wonach die Prognosemodelle und TA-Lärm-Regelungen für Windenergieanlagen unter Beachtung der Orientierungsmessung meiner Behörde nicht realistisch seien, trägt bei wissenschaftlicher Bewertung des vorliegenden Sachverhaltes nicht. Hier ist insbesondere z | wender, wonach die Prognosemodelle und TA-Lärm-Regelungen für | Windenergieanlagen | unter Beachtung der Orientierungsmessung meiner Behörde nicht | Kreis Lippe Der Landrat | |
| nnten. Es sind auch die Arten zu betrachten, die zu den WEA-empfindlichen Arten gemäß WEA-Leitfaden zur „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV & LANUV 2013) zählen. Zur Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen werden vorhandene Kenntnisse zur Ökologie der Arten herangezogen bzw. berücksichti | rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV & LANUV 2013) zählen. Zur Beu | Kreis Lippe Der Landrat | |
| icht betroffen. Bewertung Gemäß der Nr. 27 der Anlage A zur Wasserschutzgebietsverordnung Paderborn-Diebesweg vom 25.03.2013 ist das Errichten, Erweitern oder wesentliche Ändern von Windenergieanlagen in der Zone III B des Wasserschutzgebiets nicht genehmigungspflichtig. Berücksichtigung bei der Entscheidung Für die Sicherstellung des Grundwasserschutzes wurden entsprechende Anfo | 2013 ist das Errichten, Erweitern oder wesentliche Ändern von | Windenergieanlagen | in der Zone III B des Wasserschutzgebiets nicht genehmigungsp | Kreis Lippe Der Landrat | |
| m Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe ZustVU Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) Windenergie-Erlass NRW Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - WindenergieErlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Az. VII-3 – 0 | energie-Erlass NRW Erlass für die Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - WindenergieE | Kreis Lippe Der Landrat | |
| LNatSchG NRW Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz Leitfaden NRW Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen LuftVG Luftverkehrsgesetz Lichtimmissionen-Erlass Lichtimmissionen, Messung, | rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von | Windenergieanlagen | in Nordrhein-Westfalen AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift z | Kreis Lippe Der Landrat | |
| Neue Dimensionen in der dritten Generation. N90/2500 N90-Windpark „Ketzin“ bei Potsdam. 20 JAHRE ENGINEERING VON WINDENERGIEANLAGEN . Im Jahr 1985 wurde Nordex in Give, Dänemark, gegründet. Damit blickt das Unternehmen heute auf über 20 Jahre Erfahrung bei der Ent wick lung, dem Bau und dem Betrieb von modernen W | 0 N90-Windpark „Ketzin“ bei Potsdam. 20 JAHRE ENGINEERING VON | WINDENERGIEANLAGEN | . Im Jahr 1985 wurde Nordex in Give, Dänemark, gegründet. Dami | Nordex | |
| N. Im Jahr 1985 wurde Nordex in Give, Dänemark, gegründet. Damit blickt das Unternehmen heute auf über 20 Jahre Erfahrung bei der Ent wick lung, dem Bau und dem Betrieb von modernen Windenergieanlagen zurück. Mit anderen Worten: Wir wissen, worüber wir reden, wenn wir unseren Anlagen eine rechnerische Lebens dauer von 20 Jahren bescheinigen. Obwohl Nordex dem dänischen Anlagen - | g bei der Ent wick lung, dem Bau und dem Betrieb von modernen | Windenergieanlagen | zurück. Mit anderen Worten: Wir wissen, worüber wir reden, we | Nordex | |
| ten aktiven Triebstrangdämpfung betrieben. Durch diese intelligente Regelung ist ein lastreduzierter Betrieb der Anlage möglich. N90/2500-Triebstrang. N90/2500-Triebstrang. Moderne Windenergieanlagen ragen immer höher in den Himmel. Das hat gute Gründe: Hoch über dem Boden weht der Wind stärker und stetiger. Aufgrund von Turbulenzen durch Bodenhindernisse (Rauigkeitslänge) steig | möglich. N90/2500-Triebstrang. N90/2500-Triebstrang. Moderne | Windenergieanlagen | ragen immer höher in den Himmel. Das hat gute Gründe: Hoch üb | Nordex | |
| m im Binnenland beim Energieertrag aus. Blick in einen N90/2500-Turm. Die Betriebsführung der N90/2500 erfolgt über Nordex Control 2 (NC2). Diese Soft- und Hardware steuert einzelne Windenergieanlagen bis hin zu Windparks oder Kraftwerksverbunden dezentraler Energieerzeuger. NC2 wertet kontinuierlich alle gemessenen Betriebsund Wetterdaten aus und sorgt für einen ertragsoptimalen | ex Control 2 (NC2). Diese Soft- und Hardware steuert einzelne | Windenergieanlagen | bis hin zu Windparks oder Kraftwerksverbunden dezentraler Ene | Nordex | |
| Fernüberwachung CWE WindparkManagement WFP Wind Farm Portal® WEA Windenergieanlage Kommunikations- Internet netzwerk SCADA-System Nordex Control 2 | Hier werden die Daten einzelner Windenergieanlagen , der meteorologischen und betriebsführenden Systeme, des Umspannwerks sowie ganzer Windparks registriert. Ihre Vorteile auf einen Blick: Sichere Jahreserträge durch ein Vollwartungs | ADA-System Nordex Control 2 | Hier werden die Daten einzelner | Windenergieanlagen | , der meteorologischen und betriebsführenden Systeme, des Umsp | Nordex | |
| t die technische Betriebsführung aus erster Hand und liefert alle kaufmännisch relevanten Daten. Der Service betreut den Großteil der in den letzten 20 Jahren von Nordex errichteten Windenergieanlagen : in der Fern überwachung sowie für lokale Wartungsarbeiten und schnelle Service-Interventionen durch ein weltweit dichtes Netz von Servicestationen, das geografisch an den betreuten | Großteil der in den letzten 20 Jahren von Nordex errichteten | Windenergieanlagen | : in der Fern überwachung sowie für lokale Wartungsarbeiten un | Nordex | |
| Support GmbH / Technische Redaktion Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht ENERCON E-115 E2 ................................................................................ 1 2 Das ENERCON Windenergieanlagen -Konzept......................................................... 2 3 Komponenten der E-115 E2 ...................................................................................... | ............................................. 1 2 Das ENERCON | Windenergieanlagen | -Konzept...................................................... | ENERCON GmbH | |
| riabler Betriebsweise und einer Nennleistung von 3200 kW. Sie hat einen Rotordurchmesser von 115,71 m und ist in Nabenhöhen von 92 m, 122 m, 135 m und 149 m lieferbar. 2 Das ENERCON Windenergieanlagen -Konzept ENERCON Windenergieanlagen zeichnen sich u. a. durch folgende Merkmale aus: Getriebelos Das Antriebssystem der E-115 E2 besteht nur aus wenigen drehenden Bauteilen. Die Roto | hen von 92 m, 122 m, 135 m und 149 m lieferbar. 2 Das ENERCON | Windenergieanlagen | -Konzept ENERCON Windenergieanlagen zeichnen sich u. a. durch | ENERCON GmbH | |
| nleistung von 3200 kW. Sie hat einen Rotordurchmesser von 115,71 m und ist in Nabenhöhen von 92 m, 122 m, 135 m und 149 m lieferbar. 2 Das ENERCON Windenergieanlagen-Konzept ENERCON Windenergieanlagen zeichnen sich u. a. durch folgende Merkmale aus: Getriebelos Das Antriebssystem der E-115 E2 besteht nur aus wenigen drehenden Bauteilen. Die Rotornabe und der Rotor des Ringgenerat | m lieferbar. 2 Das ENERCON Windenergieanlagen-Konzept ENERCON | Windenergieanlagen | zeichnen sich u. a. durch folgende Merkmale aus: Getriebelos | ENERCON GmbH | |
| hinsichtlich des Anschlusses an das aufnehmende Stromnetz aufweisen muss, vom Betreiber des Stromnetzes vorgegeben. Um unterschiedliche Forderungen erfüllen zu können, sind ENERCON Windenergieanlagen in verschiedenen Konfigurationen lieferbar. Das Wechselrichtersystem im Turmfuß wird je nach Anlagenkonfiguration ausgelegt. In der Regel wandelt ein Transformator die Niederspannun | unterschiedliche Forderungen erfüllen zu können, sind ENERCON | Windenergieanlagen | in verschiedenen Konfigurationen lieferbar. Das Wechselrichte | ENERCON GmbH | |
| ch. Konfiguration FTQS FACTS Transmission (FRT) mit Optionen Q+ und STATCOM Die Konfiguration FTQS besitzt alle Eigenschaften der Konfigurationen FTQ und FTS. Frequenzschutz ENERCON Windenergieanlagen können in Netzen mit einer Nennfrequenz von 50 Hz oder auch 60 Hz eingesetzt werden. Der Arbeitsbereich der E-115 E2 ist durch einen unteren und oberen Grenzwert für die Frequenz vo | aften der Konfigurationen FTQ und FTS. Frequenzschutz ENERCON | Windenergieanlagen | können in Netzen mit einer Nennfrequenz von 50 Hz oder auch 6 | ENERCON GmbH | |
| erungszeit von maximal 60 s zum Abschalten der Windenergieanlage. Leistungs-Frequenz-Regelung Kommt es aufgrund einer Netzstörung zu einer kurzfristigen Überfrequenz, können ENERCON Windenergieanlagen ihre Leistungseinspeisung dynamisch reduzieren, um einen Beitrag zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Erzeuger- und Verbundnetz zu leisten. Die eingespeiste Wirkleistun | tzstörung zu einer kurzfristigen Überfrequenz, können ENERCON | Windenergieanlagen | ihre Leistungseinspeisung dynamisch reduzieren, um einen Beit | ENERCON GmbH | |
| seinspeisung dynamisch reduzieren, um einen Beitrag zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Erzeuger- und Verbundnetz zu leisten. Die eingespeiste Wirkleistung der ENERCON Windenergieanlagen kann im Normalbetrieb vorbeugend begrenzt werden. Im Fall einer Unterfrequenz wird dann die durch diese Begrenzung vorgehaltene Leistung zur Frequenzstabilisierung bereitgestellt. D | undnetz zu leisten. Die eingespeiste Wirkleistung der ENERCON | Windenergieanlagen | kann im Normalbetrieb vorbeugend begrenzt werden. Im Fall ein | ENERCON GmbH | |
| sicherheitstechnischen Einrichtungen, die dazu dienen, die Windenergieanlage dauerhaft in einem sicheren Betriebsbereich zu halten. Neben Komponenten, die ein sicheres Anhalten der Windenergieanlagen gewährleisten, zählt hierzu ein komplexes Sensorsystem. Dieses erfasst ständig alle relevanten Betriebszustände der Windenergieanlage und stellt die entsprechenden Informationen übe | h zu halten. Neben Komponenten, die ein sicheres Anhalten der | Windenergieanlagen | gewährleisten, zählt hierzu ein komplexes Sensorsystem. Diese | ENERCON GmbH | |
| Sensoren Geräusche meldet und kein Hinweis auf andere Ursachen vorliegt. Um äußere Ursachen für Geräusche, v. a. Hagelschlag bei Gewitter, auszuschließen, werden die Meldungen aller Windenergieanlagen in einem Windpark miteinander verglichen. Bei Einzelanlagen wird zusätzlich ein Geräuschsensor im Maschinenhaus genutzt. Wenn die Sensoren mehrerer Anlagen oder der Geräuschsensor i | hlag bei Gewitter, auszuschließen, werden die Meldungen aller | Windenergieanlagen | in einem Windpark miteinander verglichen. Bei Einzelanlagen w | ENERCON GmbH | |
| lung in Fahnenposition Notverstellung in Fahnenposition Blattverstellung auf 60° (Trudelbetrieb) Blattverstellung in Fahnenposition 7 Fernüberwachung Standardmäßig sind alle ENERCON Windenergieanlagen über das ENERCON SCADA System (Supervisory Control and Data Acquisition) mit der regionalen Serviceniederlassung verbunden. Diese kann jederzeit die Betriebsdaten von jeder Windener | nenposition 7 Fernüberwachung Standardmäßig sind alle ENERCON | Windenergieanlagen | über das ENERCON SCADA System (Supervisory Control and Data A | ENERCON GmbH | |
| Serviceniederlassung und werden dort dauerhaft gespeichert. Nur so ist gewährleistet, dass alle Erfahrungen aus dem praktischen Langzeitbetrieb in die Weiterentwicklung der ENERCON Windenergieanlagen einfließen können. Die Anbindung der einzelnen Windenergieanlagen läuft über einen speziell dafür vorgesehenen Personal Computer (ENERCON SCADA Server), der üblicherweise in der Übe | ktischen Langzeitbetrieb in die Weiterentwicklung der ENERCON | Windenergieanlagen | einfließen können. Die Anbindung der einzelnen Windenergieanl | ENERCON GmbH | |
| o ist gewährleistet, dass alle Erfahrungen aus dem praktischen Langzeitbetrieb in die Weiterentwicklung der ENERCON Windenergieanlagen einfließen können. Die Anbindung der einzelnen Windenergieanlagen läuft über einen speziell dafür vorgesehenen Personal Computer (ENERCON SCADA Server), der üblicherweise in der Übergabestation oder in dem Umspannwerk eines Windparks aufgestellt w | energieanlagen einfließen können. Die Anbindung der einzelnen | Windenergieanlagen | läuft über einen speziell dafür vorgesehenen Personal Compute | ENERCON GmbH | |
| DA Server installiert. Das ENERCON SCADA System, seine Eigenschaften und seine Bedienung sind in separaten Dokumenten beschrieben. Auf Wunsch des Betreibers kann die Überwachung der Windenergieanlagen von einer anderen Stelle übernommen werden. 8 Wartung Um den dauerhaft sicheren und optimalen Betrieb der Windenergieanlage sicherzustellen, muss diese in regelmäßigen Abständen gew | schrieben. Auf Wunsch des Betreibers kann die Überwachung der | Windenergieanlagen | von einer anderen Stelle übernommen werden. 8 Wartung Um den | ENERCON GmbH | |
| Förderprogramm des BMWi zu Forschung und Entwicklung im Bereich Weiterentwicklung der Anlagentechnik Verbundvorhaben zur Optimierung von Windenergieanlagen (OpTiWi) Förderkennzeichen1 : 0325462A; 0325462B; 0325462C; 0325462D Geförderte Projektpartner: • SkyWind GmbH, Husum • Lehrstuhl für Fördertechnik, Materialfluss und Logistik, Tech | cklung der Anlagentechnik Verbundvorhaben zur Optimierung von | Windenergieanlagen | (OpTiWi) Förderkennzeichen1 : 0325462A; 0325462B; 0325462C; 0 | SkyWind GmbH | |
| en dem weiterhin bestehenden Innovationsdruck hinsichtlich der eingesetzten Technologien sind daher auch verbesserte Konzepte bei der Logistik für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erforderlich. Das Verbundforschungsvorhaben verfolgt den Ansatz, aus dem Blickwinkel eines Betreibers von Windenergieanlagen ein Konzept für eine Windenergieanlage mit dem Ziel zu e | zepte bei der Logistik für die Errichtung und den Betrieb von | Windenergieanlagen | erforderlich. Das Verbundforschungsvorhaben verfolgt den Ansa | SkyWind GmbH | |
| bei der Logistik für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erforderlich. Das Verbundforschungsvorhaben verfolgt den Ansatz, aus dem Blickwinkel eines Betreibers von Windenergieanlagen ein Konzept für eine Windenergieanlage mit dem Ziel zu entwickeln, die Kosten der Windenergienutzung weiter zu reduzieren und die Verfügbarkeit von Windenergieanlagen sowie deren Er | verfolgt den Ansatz, aus dem Blickwinkel eines Betreibers von | Windenergieanlagen | ein Konzept für eine Windenergieanlage mit dem Ziel zu entwic | SkyWind GmbH | |
| Betreibers von Windenergieanlagen ein Konzept für eine Windenergieanlage mit dem Ziel zu entwickeln, die Kosten der Windenergienutzung weiter zu reduzieren und die Verfügbarkeit von Windenergieanlagen sowie deren Ertrag zu maximieren und dieses dann exemplarisch umzusetzen. Die einzelnen Teilprojekte des Vorhabens fokussieren dabei durch den Einsatz neuer Regelungskonzepte und Fr | energienutzung weiter zu reduzieren und die Verfügbarkeit von | Windenergieanlagen | sowie deren Ertrag zu maximieren und dieses dann exemplarisch | SkyWind GmbH | |
| dieses dann exemplarisch umzusetzen. Die einzelnen Teilprojekte des Vorhabens fokussieren dabei durch den Einsatz neuer Regelungskonzepte und Freiheitsgrade auf die Optimierung von Windenergieanlagen hinsichtlich eines lastarmen Betriebs - Teilprojekt LARS und die Reduktion der Kosten für Montage, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen durch die Vermeidung externer Kräne | Regelungskonzepte und Freiheitsgrade auf die Optimierung von | Windenergieanlagen | hinsichtlich eines lastarmen Betriebs - Teilprojekt LARS und | SkyWind GmbH | |
| eiheitsgrade auf die Optimierung von Windenergieanlagen hinsichtlich eines lastarmen Betriebs - Teilprojekt LARS und die Reduktion der Kosten für Montage, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen durch die Vermeidung externer Kräne - Teilprojekt KALOS. Die Teilprojekte sind angeschlossen an den Bau und die Nutzung einer Forschungsplattform in Form einer 3,4 Megawatt Windener | Reduktion der Kosten für Montage, Errichtung und Wartung von | Windenergieanlagen | durch die Vermeidung externer Kräne - Teilprojekt KALOS. Die | SkyWind GmbH | |
| erden kann. Der Technologieträger soll über die Nutzung im Verbundvorhaben hinaus vielfältige weitere, nachgefragte Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die Zuliefer-Industrie von Windenergieanlagen bieten. Erstmalig soll damit die Möglichkeit bestehen, dass verschiedene Hersteller ihre Komponenten im Betrieb einer realen Windenergieanlage entwickeln und testen beziehungsweise | ungsmöglichkeiten insbesondere für die Zuliefer-Industrie von | Windenergieanlagen | bieten. Erstmalig soll damit die Möglichkeit bestehen, dass v | SkyWind GmbH | |
| für eine Windenergieanlage mit gegenüber der Marktsituation geringeren CoE (Cost of Energy bzw. Energieerzeugungskosten) zu entwickeln. Für das Erreichen des Gesamtziels, Strom aus Windenergieanlagen möglichst kostengünstig und netzverträglich produzieren zu können, lag der Fokus bei den Entwicklungsarbeiten auf den Bereichen: • Konzeptionelle Verbesserung der einzelnen Windener | ) zu entwickeln. Für das Erreichen des Gesamtziels, Strom aus | Windenergieanlagen | möglichst kostengünstig und netzverträglich produzieren zu kö | SkyWind GmbH | |
| en Partnern im Verbundvorhaben wurde eine Forschungskooperation vertraglich vereinbart. 3. Stand der Wissenschaft und Technik Teilprojekt WETEC Für die Auslegung von Komponenten von Windenergieanlagen existieren eine Vielzahl von Normen und Prüfvorschriften, deren Anwendung einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Komponenten gewährleisten soll. Die Schadenstatistiken von Win | chnik Teilprojekt WETEC Für die Auslegung von Komponenten von | Windenergieanlagen | existieren eine Vielzahl von Normen und Prüfvorschriften, der | SkyWind GmbH | |
| insbesondere für Betriebsfestigkeitsnachweise zu verbessern (siehe zum Beispiel für 2014 geplante Gondel-Prüfstand am IWES). Die Fertigungstiefe ist bei den meisten Herstellern von Windenergieanlagen relativ gering, Großkomponenten wie Getriebe, Generator, Großlager, Pitch- und YawSysteme werden bei Zulieferern eingekauft. Die Zulieferer haben für die Markteinführung von neuen P | WES). Die Fertigungstiefe ist bei den meisten Herstellern von | Windenergieanlagen | relativ gering, Großkomponenten wie Getriebe, Generator, Groß | SkyWind GmbH | |
| er haben für die Markteinführung von neuen Produkten neben reinen Festigkeitsnachweisen damit das Problem, die Funktion und Zuverlässigkeit der entwickelten Komponente gegenüber dem Windenergieanlagen -Hersteller und oder dem Betreiber der Anlage nachzuweisen, da das Verhalten einer Komponente neben komplexen äußeren Umgebungsbedingungen eben auch von dem Verhalten angebundener Ko | und Zuverlässigkeit der entwickelten Komponente gegenüber dem | Windenergieanlagen | -Hersteller und oder dem Betreiber der Anlage nachzuweisen, da | SkyWind GmbH | |
| ondere die oben genannte Komponenten verschiedener Zulieferer auszutauschen, temporär zu testen beziehungsweise deren Funktionen gegenüber Kunden zu demonstrieren. Teilprojekt KALOS Windenergieanlagen der Multimegawatt-Klasse weisen ein Turmkopfgewicht ohne Turm von 150 bis 500 Tonnen auf. Windenergieanlagen mit diesem Gewicht müssen heute mittels großer Spezialkräne bei der Erri | nktionen gegenüber Kunden zu demonstrieren. Teilprojekt KALOS | Windenergieanlagen | der Multimegawatt-Klasse weisen ein Turmkopfgewicht ohne Turm | SkyWind GmbH | |
| se deren Funktionen gegenüber Kunden zu demonstrieren. Teilprojekt KALOS Windenergieanlagen der Multimegawatt-Klasse weisen ein Turmkopfgewicht ohne Turm von 150 bis 500 Tonnen auf. Windenergieanlagen mit diesem Gewicht müssen heute mittels großer Spezialkräne bei der Errichtung auf den Turm und für Reparaturen und gegebenenfalls Wartung vom Turm gehoben werden. Die Verfügbarkeit | sen ein Turmkopfgewicht ohne Turm von 150 bis 500 Tonnen auf. | Windenergieanlagen | mit diesem Gewicht müssen heute mittels großer Spezialkräne b | SkyWind GmbH | |
| tung eines entsprechend großen Kran-Aufstellplatzes mit entsprechender Gründung stellen erhebliche Umwelteinflüsse sowie Kostenfaktoren dar. Teilprojekt LARS Bei bisher ausgeführten Windenergieanlagen wird die Rotorwelle und/oder das Getriebe teilweise über elastische Elemente an den Maschinenträger (zum Beispiel der Hersteller Vestas, GE, Siemens) angeschlossen, der wiederum sta | Kostenfaktoren dar. Teilprojekt LARS Bei bisher ausgeführten | Windenergieanlagen | wird die Rotorwelle und/oder das Getriebe teilweise über elas | SkyWind GmbH | |
| stische Elemente an den Maschinenträger (zum Beispiel der Hersteller Vestas, GE, Siemens) angeschlossen, der wiederum starr über das Turmkopflager an den Turm angeschlossen ist. Bei Windenergieanlagen mit direkt angetriebenem Generator erfolgt eine starre Anbindung des Rotors über das Rotorlager an den Maschinenträger. Bei beiden Systemen werden im Betrieb der Windenergieanlage d | arr über das Turmkopflager an den Turm angeschlossen ist. Bei | Windenergieanlagen | mit direkt angetriebenem Generator erfolgt eine starre Anbind | SkyWind GmbH | |
| tion der komplexen, dynamischen Zusammenhänge etablieren sich erst seit kurzem im Windbereich und müssen weiter verbessert und validiert werden. Dies gilt insbesondere für Zweiblatt Windenergieanlagen , da sich deren dynamisches Verhalten deutlich von Dreiblatt Windenergieanlagen unterscheidet. Es existieren derzeit keine Kenntnisse, inwiefern weitere (neben den oben genannten ela | rt und validiert werden. Dies gilt insbesondere für Zweiblatt | Windenergieanlagen | , da sich deren dynamisches Verhalten deutlich von Dreiblatt W | SkyWind GmbH | |
| im Windbereich und müssen weiter verbessert und validiert werden. Dies gilt insbesondere für Zweiblatt Windenergieanlagen, da sich deren dynamisches Verhalten deutlich von Dreiblatt Windenergieanlagen unterscheidet. Es existieren derzeit keine Kenntnisse, inwiefern weitere (neben den oben genannten elastischen Aufhängungen des Getriebes oder der Rotorwelle) definierte oder gar re | n, da sich deren dynamisches Verhalten deutlich von Dreiblatt | Windenergieanlagen | unterscheidet. Es existieren derzeit keine Kenntnisse, inwief | SkyWind GmbH | |
| nannten elastischen Aufhängungen des Getriebes oder der Rotorwelle) definierte oder gar regelbare Elastizitäten im Lastfluss das Schwingungsverhalten und damit das Lastverhalten von Windenergieanlagen verbessern könnten. Das elastische Verhalten und die Steifigkeit der verschiedenen Bauteile beeinflussen dabei die Amplitude der Lasten. Allgemein kann festgehalten werden, dass ein | luss das Schwingungsverhalten und damit das Lastverhalten von | Windenergieanlagen | verbessern könnten. Das elastische Verhalten und die Steifigk | SkyWind GmbH | |
| rpotential von Zweiblatt Rotoren zu nutzen, muss daher insbesondere das dynamische Lastverhalten von Zweiblatt Rotoren verbessert werden. Versuche den 80er und 90er Jahren Zweiblatt Windenergieanlagen wie GROWIAN und Aeolus waren allerdings nicht erfolgreich. Insbesondere der Einsatz einer Pendelnabe mit Blattrücksteuerung, die prinzipiell in der Lage wäre, die über dem Rotorumla | erbessert werden. Versuche den 80er und 90er Jahren Zweiblatt | Windenergieanlagen | wie GROWIAN und Aeolus waren allerdings nicht erfolgreich. In | SkyWind GmbH | |
| ung 3: Übersicht über die Errichtungsmethode des WETEC Im ersten Teil des Forschungsvorhabens KALOS soll das von der SkyWind GmbH entwickelte Konzept für die kranlose Errichtung von Windenergieanlagen realisiert werden. Die Arbeiten umfassen die konstruktive Ausarbeitung, Berechnung, Fertigung und Erprobung des Konzeptes an der Technologieträger-Windenergieanlage WETEC. Das Hebes | Wind GmbH entwickelte Konzept für die kranlose Errichtung von | Windenergieanlagen | realisiert werden. Die Arbeiten umfassen die konstruktive Aus | SkyWind GmbH | |
| nes völlig neuen Windenergieanlagenkonzeptes handelt, dass Eigenschaften besitzt, die am Markt noch nicht oder wenig bekannt sind, aber ein hohes Potential zur Reduktion der CoE von Windenergieanlagen besitzen. Für die Entwicklung dieses Konzeptes wurden Methoden und Verfahren mit den Verbundpartnern angepaßt beziehungsweise neu entwickelt, die im Rahmen von Tests validiert wurde | annt sind, aber ein hohes Potential zur Reduktion der CoE von | Windenergieanlagen | besitzen. Für die Entwicklung dieses Konzeptes wurden Methode | SkyWind GmbH | |
| kte und wurde wie geplant auf einem Testfeld (Husum) in Schleswig Holstein errichtet. Im Rahmen der Forschungsarbeiten wurde wichtige Erkenntnisse zum kranlosen Heben und Senken von Windenergieanlagen generiert, sowie wichtige Erkenntnisse zum dynamischen Verhalten einer Windenergieanlage mit Zweiblatt Rotor, dessen zuverlässigere Simulation und wie dieses Verhalten durch neuarti | urde wichtige Erkenntnisse zum kranlosen Heben und Senken von | Windenergieanlagen | generiert, sowie wichtige Erkenntnisse zum dynamischen Verhal | SkyWind GmbH | |
| Anlage sowie deren Weiterentwicklung ein. Mit den bisher erreichten Ergebnissen ergibt sich bei einer Serienfertigung ein großes Potential, die Investitions- und Betriebskosten für Windenergieanlagen deutlich zu senken, wodurch sich Wettbewerbsvorteile im Markt ergeben. Aufgrund des erreichten Projektstandes und der damit zwangsläufigen Sichtbarkeit (derzeit höchste Anlage in Sc | in großes Potential, die Investitions- und Betriebskosten für | Windenergieanlagen | deutlich zu senken, wodurch sich Wettbewerbsvorteile im Markt | SkyWind GmbH | |
| ksamkeit erreicht (zum Beispiel auch Artikel in mehreren Zeitungen). Insbesondere erfolgreiche Hebeversuche bei Windgeschwindigkeiten, bei denen üblicherweise keine Kranarbeiten für Windenergieanlagen durchgeführt werden, lassen gute Vermarktungschancen, gegebenenfals nur dieser Teilfunktion des Gesamtkonzeptes vermuten. Mit einer Anlagenleistung von 3.4 Megawatt liegt die Anlage | hwindigkeiten, bei denen üblicherweise keine Kranarbeiten für | Windenergieanlagen | durchgeführt werden, lassen gute Vermarktungschancen, gegeben | SkyWind GmbH | |
| Windpark Straubenhardt Vorhabenträger: Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH & Co. KG Erläuterungsbericht zum Antrag nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Windenergieanlagen ALTUS AG Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe Telefon: (0721) 626 906 - 0 Telefax: (0721) 626 906 - 199 E-Mail info@altus-ag.de WINDPARK STRAUBENHARDT - Antrag auf Genehmigung nach dem | zum Antrag nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 12 | Windenergieanlagen | ALTUS AG Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe Telefon: (0721) 626 | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| HUTZGESETZ 3 3 BÜRGERINFORMATION 4 4 BESCHREIBUNG ANLAGENSTANDORT 5 4.1 Gebietsbeschreibung 5 4.2 Standortwahl 5 5 PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION 7 6 WINDVERHÄLTNISSE 7 7 BESCHREIBUNG WINDENERGIEANLAGEN UND INFRASTRUKTUR 8 7.1 Anlagentyp 8 7.1.1 Anlagensicherheit 9 7.1.2 Luftfahrt 10 7.1.3 Abfall 11 7.1.4 Abwasser und Wasser 11 7.1.5 Maßnahmen bei Betriebseinstellung 11 7.2 Erschli | NGSRECHTLICHE SITUATION 7 6 WINDVERHÄLTNISSE 7 7 BESCHREIBUNG | WINDENERGIEANLAGEN | UND INFRASTRUKTUR 8 7.1 Anlagentyp 8 7.1.1 Anlagensicherheit | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| m aus Windkraft jährlich etwa 36 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen vermieden. Die Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH & Co. KG mit Sitz in Waghäusel plant die Errichtung von 12 Windenergieanlagen (WEA) zur Energieerzeugung und - einspeisung in das örtliche Stromnetz am Windparkstandort Straubenhardt (Gemeinde Straubenhardt, Enzkreis, Bundesland Baden-Württemberg). Die ALTUS | bH & Co. KG mit Sitz in Waghäusel plant die Errichtung von 12 | Windenergieanlagen | (WEA) zur Energieerzeugung und - einspeisung in das örtliche | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| Bundesland Baden-Württemberg). Die ALTUS AG erarbeitet den Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen am Standort Straubenhardt einschließlich sämtlicher Unterlagen im Namen und im Auftrag der Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH & Co. KG. 2 GENEHMIGUNG NACH DEM BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ | schutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb der | Windenergieanlagen | am Standort Straubenhardt einschließlich sämtlicher Unterlage | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| same Besichtigungsfahrt interessierter Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Straubenhardt und des Teilorts Dennach der Nachbargemeinde Neuenbürg zu einem Standort bereits vorhandener Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Simmersfeld (Kreis Calw). Weiterhin wurde in einer öffentlichen Veranstaltung am 22.05.2012 (Stadt Neuenbürg, Höfen an der Enz, Schömberg, Teilnahme Bürg | chbargemeinde Neuenbürg zu einem Standort bereits vorhandener | Windenergieanlagen | auf dem Gebiet der Gemeinde Simmersfeld (Kreis Calw). Weiterh | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| anung beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum 31.08.2012 gebeten. Am 19.06.2013 waren in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung Bürgerbeteiligungsmodelle bei der Errichtung von Windenergieanlagen vorgestellt worden. Am 29. Juli 2014 wurde die Öffentlichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung in Straubenhardt über den aktuellen Planstand und die noch erforderlichen Plan | eratssitzung Bürgerbeteiligungsmodelle bei der Errichtung von | Windenergieanlagen | vorgestellt worden. Am 29. Juli 2014 wurde die Öffentlichkeit | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| tiert sich in erster Linie nach der Optimierung der Ertragsausbeute. Deshalb sind die WEA möglichst auf den Erhöhungen des geplanten Standortgebietes anzuordnen. Des Weiteren werden Windenergieanlagen in Abhängigkeit der Topographie und Windverhältnisse angeordnet. I. d. R. wird als Mindestabstand parallel zur Hauptwindrichtung der 5-fache Rotordurchmesser und senkrecht zur Haupt | es geplanten Standortgebietes anzuordnen. Des Weiteren werden | Windenergieanlagen | in Abhängigkeit der Topographie und Windverhältnisse angeordn | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| 6,3 m/s in 140 m Höhe für einen wirtschaftlichen Betrieb geeignet. Als Nachweis ist dem Genehmigungsantrag in Ziff. 2.4 der Antragsunterlagen das Gutachten beigefügt. 7 BESCHREIBUNG WINDENERGIEANLAGEN UND INFRASTRUKTUR 7.1 Anlagentyp Am Standort ist die Errichtung von 12 getriebelosen Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT-3.0-113 mit einer Nennleistung von 3 MW geplant. In Tabe | der Antragsunterlagen das Gutachten beigefügt. 7 BESCHREIBUNG | WINDENERGIEANLAGEN | UND INFRASTRUKTUR 7.1 Anlagentyp Am Standort ist die Errichtu | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| ag in Ziff. 2.4 der Antragsunterlagen das Gutachten beigefügt. 7 BESCHREIBUNG WINDENERGIEANLAGEN UND INFRASTRUKTUR 7.1 Anlagentyp Am Standort ist die Errichtung von 12 getriebelosen Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT-3.0-113 mit einer Nennleistung von 3 MW geplant. In Tabelle 2 sind die technischen Hauptdaten des geplanten Anlagentyps dokumentiert: Tabelle 2: Hauptdaten des | nlagentyp Am Standort ist die Errichtung von 12 getriebelosen | Windenergieanlagen | des Typs Siemens SWT-3.0-113 mit einer Nennleistung von 3 MW | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| , um bei witterungsbedingter Eisbildung an den Rotoren die Anlagen automatisch abzuschalten und Eiswurf zu verhindern (s. a. Ziffern 4.8 der Antragsunterlagen). Nach Abschaltung der Windenergieanlagen kann es im Stillstand zu einem Abfallen bzw. Ablösen des Eisansatzes von den Rotorblättern einer Windenergieanlage kommen (sog. Eisfall). Als Schutzmaßnahme werden Schilder mit Warn | . a. Ziffern 4.8 der Antragsunterlagen). Nach Abschaltung der | Windenergieanlagen | kann es im Stillstand zu einem Abfallen bzw. Ablösen des Eisa | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| sen des Eisansatzes von den Rotorblättern einer Windenergieanlage kommen (sog. Eisfall). Als Schutzmaßnahme werden Schilder mit Warnhinweisen vor Eisfall an den Wegen im Bereich der Windenergieanlagen angebracht. Die in der 12. BImSchV Anhang I, Spalte 2 und 4 aufgeführten Gefahrenstoffe und Mengenschwellwerte werden von den Siemens-Windenergieanlagen nicht überschritten. Daher f | der mit Warnhinweisen vor Eisfall an den Wegen im Bereich der | Windenergieanlagen | angebracht. Die in der 12. BImSchV Anhang I, Spalte 2 und 4 a | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| an den Wegen im Bereich der Windenergieanlagen angebracht. Die in der 12. BImSchV Anhang I, Spalte 2 und 4 aufgeführten Gefahrenstoffe und Mengenschwellwerte werden von den Siemens- Windenergieanlagen nicht überschritten. Daher fallen die geplanten Anlagen nicht unter die Störfall-Verordnung nach 12.BImschV. Für den geplanten WEA-Typ Siemens SWT-3.0-113, liegt ein gültiges Typenz | Gefahrenstoffe und Mengenschwellwerte werden von den Siemens- | Windenergieanlagen | nicht überschritten. Daher fallen die geplanten Anlagen nicht | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| ndgeschwindigkeit von 25 m/s auf 20 m/s reduziert wird. Die Standorteignung ist unter Berücksichtigung dieser Reduzierung nachgewiesen. 7.1.2 Luftfahrt Gemäß Luftverkehrsgesetz sind Windenergieanlagen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Die Windenergieanlagen werden gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 24.04.2007 mit ei | g nachgewiesen. 7.1.2 Luftfahrt Gemäß Luftverkehrsgesetz sind | Windenergieanlagen | mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Die Win | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| st unter Berücksichtigung dieser Reduzierung nachgewiesen. 7.1.2 Luftfahrt Gemäß Luftverkehrsgesetz sind Windenergieanlagen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Die Windenergieanlagen werden gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 24.04.2007 mit einer Tageskennzeichnung und Nachtkennzeichnung für Anlagen ab einer Gesamthöhe | gen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Die | Windenergieanlagen | werden gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| nduntersuchungen. 7.1.5 Maßnahmen bei Betriebseinstellung Der Vorhabenträger verpflichtet sich in einer unterzeichneten Erklärung nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung die Windenergieanlagen und deren Nebenanlagen zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen (s. a. Ziffer 11.13 und 11.14 der Antragsunterlagen). 7.2 Erschließung Für die Anlieferung der Windene | Erklärung nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung die | Windenergieanlagen | und deren Nebenanlagen zurückzubauen und die Bodenversiegelun | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| anlagen und deren Nebenanlagen zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen (s. a. Ziffer 11.13 und 11.14 der Antragsunterlagen). 7.2 Erschließung Für die Anlieferung der Windenergieanlagen wurde im Rahmen der Planung eine Transportstudie erstellt. Die geplanten Windenergieanlagen sollen über die A 8 AS 43-Pforzheim-West angeliefert werden, im Anschluss daran durch das | Antragsunterlagen). 7.2 Erschließung Für die Anlieferung der | Windenergieanlagen | wurde im Rahmen der Planung eine Transportstudie erstellt. Di | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| . Ziffer 11.13 und 11.14 der Antragsunterlagen). 7.2 Erschließung Für die Anlieferung der Windenergieanlagen wurde im Rahmen der Planung eine Transportstudie erstellt. Die geplanten Windenergieanlagen sollen über die A 8 AS 43-Pforzheim-West angeliefert werden, im Anschluss daran durch das Enztal über Birkenfeld und Neuenbürg, über das Tal der Eyach und südlich um den Heuberg her | hmen der Planung eine Transportstudie erstellt. Die geplanten | Windenergieanlagen | sollen über die A 8 AS 43-Pforzheim-West angeliefert werden, | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| rnativstandorte in der Prüfung. Die Übergabe des Stroms erfolgt über ein zu errichtendes Umspannwerk in unmittelbarer Nähe zum Freileitungsmast. Der Stromtransport von den einzelnen Windenergieanlagen bis zum Umspannwerk ist mittels 20 kV – 33 kV Erdkabel geplant. Die Kabeltrasse wird hauptsächlich innerhalb der Wegeparzellen verlegt. Die Verlegung erfolgt, soweit möglich, graben | he zum Freileitungsmast. Der Stromtransport von den einzelnen | Windenergieanlagen | bis zum Umspannwerk ist mittels 20 kV – 33 kV Erdkabel geplan | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| urch Wartungsarbeiten (Parken von Fahrzeugen und Trittschäden) gering beeinträchtigt. Nach einer Beschreibung des Vorhabens und einer Darstellung der Wirkfaktoren, d. h. der von den Windenergieanlagen ausgehenden Faktoren, die bau-, betriebs- oder anlagebedingt Auswirkungen auf die Umwelt verursachen können, erfolgt in der Umweltverträglichkeitsstudie eine Beschreibung und Bewert | ens und einer Darstellung der Wirkfaktoren, d. h. der von den | Windenergieanlagen | ausgehenden Faktoren, die bau-, betriebs- oder anlagebedingt | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| güter Boden, Wasser, Luft und Klima, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Landschaft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, und ihre Wechselwirkungen durch die geplante Errichtung der Windenergieanlagen in der Umweltverträglichkeitsstudie beschrieben und bewertet. 8.2 Schutzgut Mensch Für das Schutzgut Mensch ist gemäß UVS dann nicht mit erheblichen, nachteiligen Auswirkungen zu re | , und ihre Wechselwirkungen durch die geplante Errichtung der | Windenergieanlagen | in der Umweltverträglichkeitsstudie beschrieben und bewertet. | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| offen und führen zum Teil an WEA-Standorten vorbei. Sie sind nach wie vor wanderbar mit zeitweiliger Einschränkung des Wandererlebnisses. Premiumwanderwege sind nicht betroffen. Die Windenergieanlagen sind im Waldesinnern meist nicht zu sehen, daher bleibt die Erholungsfunktion des Waldgebietes großräumig erhalten. Nur im Nahbereich stören die Windenergieanlagen die Erholung. Aus | andererlebnisses. Premiumwanderwege sind nicht betroffen. Die | Windenergieanlagen | sind im Waldesinnern meist nicht zu sehen, daher bleibt die E | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| ht betroffen. Die Windenergieanlagen sind im Waldesinnern meist nicht zu sehen, daher bleibt die Erholungsfunktion des Waldgebietes großräumig erhalten. Nur im Nahbereich stören die Windenergieanlagen die Erholung. Ausgehend von mehreren Studien, ist mit geringen wirtschaftlichen Einbußen im Tourismusbereich zu rechnen, die möglicherweise durch ein Tourismuskonzept zum Teil aufge | aldgebietes großräumig erhalten. Nur im Nahbereich stören die | Windenergieanlagen | die Erholung. Ausgehend von mehreren Studien, ist mit geringe | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| on mehreren Studien, ist mit geringen wirtschaftlichen Einbußen im Tourismusbereich zu rechnen, die möglicherweise durch ein Tourismuskonzept zum Teil aufgefangen werden können. Die Windenergieanlagen werden zum Schutz vor Eiswurf mit Eiserkennungssystemen ausgestattet, die die Anlagen bei Eisbildung an den Rotorblättern abschalten. Für Wanderer im Umfeld der WEA ist zudem eine B | ein Tourismuskonzept zum Teil aufgefangen werden können. Die | Windenergieanlagen | werden zum Schutz vor Eiswurf mit Eiserkennungssystemen ausge | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| en Sichtweiten reduziert. 8.3 Schutzgut Natur, Landschaft und Kultur- und Sachgüter Für die Schutzgüter Luft und Klima sowie Kultur- und Sachgüter ist bei Realisierung der geplanten Windenergieanlagen – unter Beachtung der Grenzsteine (s. u.) – nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Es handelt sich nicht um einen Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung | owie Kultur- und Sachgüter ist bei Realisierung der geplanten | Windenergieanlagen | – unter Beachtung der Grenzsteine (s. u.) – nicht mit erhebli | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| ahmen und evtl. weiterer noch zu formulierender Nebenbestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass der Wasserhaushalt nicht erheblichen beeinträchtigt wird. Wie beim Einfluss der Windenergieanlagen auf Menschen, ist auch für Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Zum Schutz | nicht erheblichen beeinträchtigt wird. Wie beim Einfluss der | Windenergieanlagen | auf Menschen, ist auch für Tiere, Pflanzen und die biologisch | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| ologische Vielfalt bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Zum Schutz von kollisionsgefährdeten Fledermausarten sollen die Windenergieanlagen zu relevanten Zeiten (Wetterparameter) abgeschaltet werden. Weitere Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Amphibien, dem Wespenbussard und der Haselmaus sind genannt, zudem sind Vorke | m Schutz von kollisionsgefährdeten Fledermausarten sollen die | Windenergieanlagen | zu relevanten Zeiten (Wetterparameter) abgeschaltet werden. W | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| daher bei der Windenergiepark-Planung keine gewichtigen Belange des Landschaftsbildes vor: „Gewichtige Belange des Landschaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbildes von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen würden“ (Windenergieerlass Baden-Württemberg). Das Lands | schaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für | Windenergieanlagen | zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbi | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| lichen Beeinträchtigung der Erholung gesprochen werden. Die ausgewerteten Studien zum Thema Erholung/Tourismus und Windenergie zeigen, dass nur ein geringer Prozentsatz der Menschen Windenergieanlagen in Bezug auf Erholung/Tourismus/Wahl des Urlaubsortes als störend empfinden bzw. solche Ziele meiden. Demnach ist nur mit geringen wirtschaftlichen Einbußen im Tourismusbereich zu r | nergie zeigen, dass nur ein geringer Prozentsatz der Menschen | Windenergieanlagen | in Bezug auf Erholung/Tourismus/Wahl des Urlaubsortes als stö | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| der geplanten Anlagen gem. § 14 LuftVG) durch das RP Karlsruhe aus, wird aber in Aussicht gestellt. Der Windpark liegt innerhalb des Naturparks „Schwarzwald Mitte/Nord“. Die beiden Windenergieanlagen WEA 5 und 6 liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Albtalplatten und Herrenalber Berge“. Die Vereinbarkeit des geplanten Windparks mit den Zielen des LSGs wird vom Regierung | innerhalb des Naturparks „Schwarzwald Mitte/Nord“. Die beiden | Windenergieanlagen | WEA 5 und 6 liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Al | Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG | |
| istungsbegrenzung am Windrotor eingesetzt wird, ist im Abschnitt 3.5 näher beschrieben. 3 Physikalisch-Technische Grundlagen der Windenergienutzung Die physikalische Betrachtung von Windenergieanlagen beruht auf den Grundlagen der Strömungslehre. Zu Beginn dieses Kapitels soll kurz die Thematik der strömenden Stoffe (Fluide) allgemein physikalisch beleuchtet werden. Anschließend | agen der Windenergienutzung Die physikalische Betrachtung von | Windenergieanlagen | beruht auf den Grundlagen der Strömungslehre. Zu Beginn diese | leXsolar GmbH | |
| tungsbeiwert von annehmen. Dieser Wert wird genau dann erreicht, wenn die Geschwindigkeit hinter dem Rotor genau beträgt, beziehungsweise ist. Man erreicht dieses Optimum bei realen Windenergieanlagen nicht, da der Maximalwert nur mathematisch errechnet ist und keine leistungsmindernden Faktoren (wie Strömungsturbulenzen oder Reibungseffekte) berücksichtigt. Diese treten allerdin | , beziehungsweise ist. Man erreicht dieses Optimum bei realen | Windenergieanlagen | nicht, da der Maximalwert nur mathematisch errechnet ist und | leXsolar GmbH | |
| langfristigen Windenergienutzung konzentriert und städtebaulich geordnet werden. 2. Grundlage des Bebauungsplanes Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Gem. § 35 Abs. 1 BauGB sind Windenergieanlagen privilegiert. Die Samtgemeinde Siedenburg hat vor dem Hintergrund des damaligen starken Nutzungsinteresses und der guten Eignung von Flächen die Windenergienutzung in ihrem gesamten | klung aus dem Flächennutzungsplan Gem. § 35 Abs. 1 BauGB sind | Windenergieanlagen | privilegiert. Die Samtgemeinde Siedenburg hat vor dem Hinterg | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| einde Siedenburg hat vor dem Hintergrund des damaligen starken Nutzungsinteresses und der guten Eignung von Flächen die Windenergienutzung in ihrem gesamten Gebiet gesteuert und die Windenergieanlagen auf besonders geeignete Bereiche konzentriert. Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden mehrere Flächen für Windenergieanlagen dargestellt, unter ihnen diejenigen der b | Windenergienutzung in ihrem gesamten Gebiet gesteuert und die | Windenergieanlagen | auf besonders geeignete Bereiche konzentriert. Mit der 10. Än | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| n ihrem gesamten Gebiet gesteuert und die Windenergieanlagen auf besonders geeignete Bereiche konzentriert. Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden mehrere Flächen für Windenergieanlagen dargestellt, unter ihnen diejenigen der beiden Windparks in Borstel. Die Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 10.3.2004 rechtswirksam. Damit wirkt der Planvorbehalt, der Erricht | Änderung des Flächennutzungsplanes wurden mehrere Flächen für | Windenergieanlagen | dargestellt, unter ihnen diejenigen der beiden Windparks in B | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ellt, unter ihnen diejenigen der beiden Windparks in Borstel. Die Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 10.3.2004 rechtswirksam. Damit wirkt der Planvorbehalt, der Errichtung von Windenergieanlagen an anderen Stellen als den ausgewiesenen steht die Flächennutzungsplandarstellung in der Regel entgegen. Innerhalb der dargestellten Sondergebiete für Windenergieanlagen gilt die Pr | htswirksam. Damit wirkt der Planvorbehalt, der Errichtung von | Windenergieanlagen | an anderen Stellen als den ausgewiesenen steht die Flächennut | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ichtung von Windenergieanlagen an anderen Stellen als den ausgewiesenen steht die Flächennutzungsplandarstellung in der Regel entgegen. Innerhalb der dargestellten Sondergebiete für Windenergieanlagen gilt die Privilegierung. Dort dürfen die Anlagen errichtet werden. Teilbereich „Borstel“ der 10. Flächennutzungsplanänderung der Samtgemeinde Siedenburg; o.M. Der rechtswirksame Flä | Regel entgegen. Innerhalb der dargestellten Sondergebiete für | Windenergieanlagen | gilt die Privilegierung. Dort dürfen die Anlagen errichtet we | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| e Abstände zu den Schutzgütern ergaben sich aus den Schutzanforderungen, die zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses der Flächennutzungsplanänderung bekannt waren. Sie galten für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 100 m über Grund. Dieses Maß war zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch eine Flugsicherungskennzeichnung textlich als Maximalhöhe dargestellt. M | der Flächennutzungsplanänderung bekannt waren. Sie galten für | Windenergieanlagen | mit einer Gesamthöhe von bis zu 100 m über Grund. Dieses Maß | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| en wurden Maximalhöhen von 150 m vereinbart. Größere Anlagen sind im Samtgemeindegebiet nicht vorhanden. Für die Bebauungsplanung ist neben dieser wesentlichen Änderung zur Höhe der Windenergieanlagen auch bedeutsam, dass sich damit sowie wegen der allgemeinen weiteren Erkenntnisse die Abstandsanforderungen verändert haben. Zu Straßen, Gasleitungen und Gasstationen sind bei größe | gsplanung ist neben dieser wesentlichen Änderung zur Höhe der | Windenergieanlagen | auch bedeutsam, dass sich damit sowie wegen der allgemeinen w | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| sleitungen und Gasstationen sind bei größeren Anlagen und heutigen Kenntnissen, insbesondere aus dem allgemeinen Risikobewertungsgutachten der Dr.Ing. Veenker Ingenieurgemeinschaft „ Windenergieanlagen in der Nähe von Schutzobjekten“, Hannover, 11.3.2005, andere Abstände erforderlich, um die Schutzziele, welche die Samtgemeinde mit ihrer Flächennutzungsplanung erreichen wollte, ei | ewertungsgutachten der Dr.Ing. Veenker Ingenieurgemeinschaft „ | Windenergieanlagen | in der Nähe von Schutzobjekten“, Hannover, 11.3.2005, andere | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| gen und Begründung der Planung 3.1 Anlass und Ziele der Planung Auf den Flächen, die die wirksame 10. Flächennutzungsplanänderung als Sondergebiete darstellt, ist die Errichtung von Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich grundsätzlich möglich; inzwischen sind hier auf allen Flächen, auch im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, Windparks entstanden. Die Fl | nänderung als Sondergebiete darstellt, ist die Errichtung von | Windenergieanlagen | als privilegierte Anlagen im Außenbereich grundsätzlich mögli | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| inzwischen sind hier auf allen Flächen, auch im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, Windparks entstanden. Die Flächennutzungsplanänderung enthält Hinweise zur Art der zulässigen Windenergieanlagen usw. Damit wird die Planungsabsicht der Samtgemeinde in besonderer Weise verdeutlicht, auf der Flächennutzungsplanebene wird jedoch keine Bindungswirkung erreicht. Der Flächennutzun | nnutzungsplanänderung enthält Hinweise zur Art der zulässigen | Windenergieanlagen | usw. Damit wird die Planungsabsicht der Samtgemeinde in beson | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| r Ordnung. Mit dem Bebauungsplan und örtlichen Gestaltungsvorschriften soll darüber hinaus ein verbindlicher Rahmen hinsichtlich der Art, der Größe und der Gestaltung der zulässigen Windenergieanlagen gesetzt werden. Dabei ist es Kernziel des Bebauungsplanes, die Windenergienutzung zwischen Sieden, Campen, Borstel und Schamwege so zu steuern, dass eine adäquate Nutzung der guten | ichtlich der Art, der Größe und der Gestaltung der zulässigen | Windenergieanlagen | gesetzt werden. Dabei ist es Kernziel des Bebauungsplanes, di | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| cht und dabei die schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld weitestmöglich geschont werden. Im Nordteil des Plangebietes sowie südlich der Bundesstraße neben der Erdgassonde sind sehr früh Windenergieanlagen errichtet worden. Nördlich der Bundesstraße wurde durch Zubau über Jahre hinweg ein Windpark aus unterschiedlichen Anlagenarten und –größen entwickelt. Südlich der Bundesstraße wurd | südlich der Bundesstraße neben der Erdgassonde sind sehr früh | Windenergieanlagen | errichtet worden. Nördlich der Bundesstraße wurde durch Zubau | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ehmigten Anlagen keinen Einfluß mehr. Seine Festsetzungen gelten mit Rechtskraft jedoch für künftige Vorhaben in seinem Geltungsbereich. Dabei geht es wegen des dichten Bestandes an Windenergieanlagen nicht mehr um den Bau zusätzlicher Anlagen, sondern um den Ersatz vorhandener durch neue, leistungsfä- higere und weniger beeinträchtigende Anlagentypen. Für solche ersetzenden Vorh | Geltungsbereich. Dabei geht es wegen des dichten Bestandes an | Windenergieanlagen | nicht mehr um den Bau zusätzlicher Anlagen, sondern um den Er | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| re Rotoren haben als der Bestand in dem ältesten Teil des Windparks und künftig eine Flugsicherungskennzeichnung erfordern. Dafür wird aber wegen des Platzbedarfs die Gesamtzahl der Windenergieanlagen sinken. Außerdem werden hektisch und besonders störend wirkende ´Schnellläufer´ durch langsamer drehende Rotoren ersetzt. Schließlich sind im Plangebiet bereits fünf Anlagen mit Flu | rn. Dafür wird aber wegen des Platzbedarfs die Gesamtzahl der | Windenergieanlagen | sinken. Außerdem werden hektisch und besonders störend wirken | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| lasse und einer hohen Anlage der MW-Klasse mit Flugsicherungskennzeichnung. Gebäude sind im Plangebiet und seiner nahen Umgebung nicht vorhanden. Die geringsten Abstände vorhandener Windenergieanlagen , gemessen von der Mastachse aus, zu Wohngebäuden betragen 490 m und 445 m (Haus Schamwege 2) sowie 480 m (Haus Schamwege 1). 3.2.2 Verkehr Zwischen den beiden Teilen des Plangebiete | Umgebung nicht vorhanden. Die geringsten Abstände vorhandener | Windenergieanlagen | , gemessen von der Mastachse aus, zu Wohngebäuden betragen 490 | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| chen sind allerdings auch ohne Nutzung der Wegeabschnitte erschlossen, die innerhalb des Plangebietes liegen. Die Straße und der südliche Weg dienen auch als Zuwegung für vorhandene Windenergieanlagen . Denselben Zwecken dient auch ein Weg, der westlich der Camper Straße in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verläuft. Für die landwirtschaftlichen Flächen wird dieser Weg nicht | und der südliche Weg dienen auch als Zuwegung für vorhandene | Windenergieanlagen | . Denselben Zwecken dient auch ein Weg, der westlich der Campe | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| . Der südliche Teil des Plangebietes wird in Ost-West-Richtung durch eine Gemeindestraße durchquert. Sie dient landwirtschaftlichen Flächen sowie den Standorten der vorhandenen vier Windenergieanlagen . Ein Teil der Ackerparzellen ist ausschließlich über die Gemeindestraße erschlossen. Von der Gemeindestraße zweigt ein Weg nach Norden zur Bundesstraße ab. Er dient als Zuwegung für | chaftlichen Flächen sowie den Standorten der vorhandenen vier | Windenergieanlagen | . Ein Teil der Ackerparzellen ist ausschließlich über die Geme | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| lben Verkehrswege erschlossen werden. Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Bundesstraße, auf den Gemeindestraßen oder auf den Wegen durch den Bau oder den Betrieb der vorhandenen Windenergieanlagen sind nicht bekannt geworden. 3.2.3 Emissionen / Immissionen Hinsichtlich der Immissionsbelastung (Landwirtschaft) ist die vorhandene und vorgesehene Nutzung „Windkraftanlagen“) unem | auf den Wegen durch den Bau oder den Betrieb der vorhandenen | Windenergieanlagen | sind nicht bekannt geworden. 3.2.3 Emissionen / Immissionen H | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| wirtschaft) ist die vorhandene und vorgesehene Nutzung „Windkraftanlagen“) unempfindlich. Bedeutend sind dagegen die Emissionen. Es ist eine Nutzung vorgesehen, die stark emittiert. Windenergieanlagen verursachen vor allem Lärm und Schattenschlag. Von Windkraftgegnern werden überdies häufig Infraschall und Lichtreflexion sowie Belästigungen durch die Befeuerung nach dem Luftverke | ssionen. Es ist eine Nutzung vorgesehen, die stark emittiert. | Windenergieanlagen | verursachen vor allem Lärm und Schattenschlag. Von Windkraftg | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| htreflexion sowie Belästigungen durch die Befeuerung nach dem Luftverkehrsrecht angeführt. Häufig wird auch ein Gefühl des „Bedrängens“ und „Bedrohens“ durch die großdimensionierten Windenergieanlagen geltend gemacht. Schallimmissionen Für die Schallimmissionen an den umliegenden, relevanten Immissionsorten liegen Richt- bzw. Orientierungswerte vor. An den nächstgelegenen, releva | es „Bedrängens“ und „Bedrohens“ durch die großdimensionierten | Windenergieanlagen | geltend gemacht. Schallimmissionen Für die Schallimmissionen | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| egenen, relevanten Immissionsorten, den Wohngebäuden in Campen, Sieden, Schamwege und Borstel, dürfen 45 dB nachts nicht überschritten werden. Für die bereits realisierten, jüngeren Windenergieanlagen waren vor der Genehmigung Schalltechnische Gutachten vorgelegt worden, welche die Einhaltung der zulässigen Immissionswerte belegten. Die prognostizierten Beurteilungspegel an den I | überschritten werden. Für die bereits realisierten, jüngeren | Windenergieanlagen | waren vor der Genehmigung Schalltechnische Gutachten vorgeleg | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| tenimmissionen Für Schattenimmissionen gilt, dass die Fenster von Wohn- und Aufenthaltsräumen nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 min je Tag dem rotierenden Schlagschatten von Windenergieanlagen ausgesetzt sein sollen. Der Wert gibt die theoretische, astronomische Beschattungsdauer an. Da nicht immer die Sonne scheint, der Wind nicht immer stark genug und nicht immer in die | pro Jahr und 30 min je Tag dem rotierenden Schlagschatten von | Windenergieanlagen | ausgesetzt sein sollen. Der Wert gibt die theoretische, astro | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| etische, astronomische Beschattungsdauer an. Da nicht immer die Sonne scheint, der Wind nicht immer stark genug und nicht immer in die bzw. aus der „richtigen“ Richtung weht und die Windenergieanlagen nicht immer betriebsbereit sind, liegt die tatsächliche Beschattungsdauer dann i.d.R. in Norddeutschland bei weniger als 10 h/a. In allen Richtungen um das Plangebiet liegen in ca. | t immer in die bzw. aus der „richtigen“ Richtung weht und die | Windenergieanlagen | nicht immer betriebsbereit sind, liegt die tatsächliche Besch | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| issionen gibt es erprobte und bewährte Schattenabschaltprogramme. Sie greifen bei der Gefahr der Überschreitung der angemessenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die e | messenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der | Windenergieanlagen | ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnen | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| te Schattenabschaltprogramme. Sie greifen bei der Gefahr der Überschreitung der angemessenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die empfohlenen Jahres- und Tagesmaxima a | triebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die | Windenergieanlagen | bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abges | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| rblätter mit matter Oberfläche mit entsprechend niedrigem Glanzgrad verwendet. Deshalb sind Beeinträchtigungen durch Lichtreflexion nicht zu erwarten. Eine weitere Emissionsform von Windenergieanlagen ist das Erzeugen von Schwingungen. Durch die Windlast kommt es zu Schwingungen in der Anlage, die durch das Fundament auf den Boden übertragen werden. Dadurch können Leitungen und K | htreflexion nicht zu erwarten. Eine weitere Emissionsform von | Windenergieanlagen | ist das Erzeugen von Schwingungen. Durch die Windlast kommt e | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| n in der Anlage, die durch das Fundament auf den Boden übertragen werden. Dadurch können Leitungen und Kanäle, die in der Nähe von Windkraftanlagen verlaufen, beeinträchtigt werden. Windenergieanlagen und Kanäle sowie empfindliche Leitungen sollen daher nicht direkt nebeneinanderliegen. Entlang der Camper Straße verläuft eine Erdgasleitung. Von dieser sollen Anlagen, bezogen auf | r Nähe von Windkraftanlagen verlaufen, beeinträchtigt werden. | Windenergieanlagen | und Kanäle sowie empfindliche Leitungen sollen daher nicht di | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| von ausgegangen werden, dass keine unzulässige Beeinträchtigung des Funkverkehrs durch Störstrahlung erfolgt. Schließlich sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. | h sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch | Windenergieanlagen | verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschle | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| rfolgt. Schließlich sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen , aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen Windenergieanlagen, wie sie im Plangebiet bereits stehen und bei den Höhen, d | nter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere | Windenergieanlagen | , aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchti | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| r dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen Windenergieanlagen , wie sie im Plangebiet bereits stehen und bei den Höhen, die künftig vorgesehen sind, können Beeinträchtigungen von Wald oder anderem Gehölzbestand in der landschaftsüblichen Ausprä | tungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen | Windenergieanlagen | , wie sie im Plangebiet bereits stehen und bei den Höhen, die | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| eltenden Richtwerte für den Mindestschutz noch in Frage gestellt worden waren – vor einigen Jahren eindrucksvoll bestätigt worden. Das OVG Münster hat ein „optisches Bedrängen durch Windenergieanlagen “ festgestellt, das gegenüber dem Nachbarwohnen rücksichtslos und damit unzulässig ist. (OVG Münster, 9.8.2006). Erst ab der dreifachen Gesamthöhe geht das Gericht von einer regelmäß | gt worden. Das OVG Münster hat ein „optisches Bedrängen durch | Windenergieanlagen | “ festgestellt, das gegenüber dem Nachbarwohnen rücksichtslos | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen, mit Beschluss vom 11.12.2006 das o.a. Urteil des OVG Münster bestätigt und folgenden Leitsatz formuliert:. „ Windenergieanlagen können gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eine „optisch bedrängende“ Wirkung auf bewohnte | es OVG Münster bestätigt und folgenden Leitsatz formuliert:. „ | Windenergieanlagen | können gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ausgeht. Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles ( Bestä- tigung von OVG Münster, DVBl 2006, 1532). Flugsicherungskennzeichnung Windenergieanlagen mit mehr als 100 m Gesamthöhe über Gelände brauchen eine Flugsicherungskennzeichnung als Tageskennzeichnung. Dazu werden die Flügel rot markiert, alternativ wird ein doppeltes weiße | on OVG Münster, DVBl 2006, 1532). Flugsicherungskennzeichnung | Windenergieanlagen | mit mehr als 100 m Gesamthöhe über Gelände brauchen eine Flug | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ft: Acker linear ausgeprägt: befestigte Straßen und unbefestigte Wege mit schmalen Seitenstreifen punktuell ausgeprägt: Fundamente von und Aufstellflächen sowie Ruderalflächen vor Windenergieanlagen . Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope vorhanden. Lediglich ein Schlatt inmitten der Ackerlandschaft direkt östlich der nordöstlichsten vorhandenen Windenergieanlage ist von | : Fundamente von und Aufstellflächen sowie Ruderalflächen vor | Windenergieanlagen | . Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope vorhanden. Ledi | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| und Schönheit von Natur und Landschaft gewertet. Hinweise auf eine besondere Bedeutung des Plangebietes oder seiner Teile für Arten und Lebensgemeinschaften, welche empfindlich auf Windenergieanlagen reagieren, sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherigen, teilweise schon sehr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschafte | le für Arten und Lebensgemeinschaften, welche empfindlich auf | Windenergieanlagen | reagieren, sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisher | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherigen, teilweise schon sehr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die Windenergieanlagen bekannt geworden. 3.2.5 Sonstige Rahmenbedingungen Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 100 m über Grund ist nach § 14 Luftverkehrsgesetz die luftrechtliche Zustimmung der | einträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die | Windenergieanlagen | bekannt geworden. 3.2.5 Sonstige Rahmenbedingungen Bei Winden | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| hr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die Windenergieanlagen bekannt geworden. 3.2.5 Sonstige Rahmenbedingungen Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 100 m über Grund ist nach § 14 Luftverkehrsgesetz die luftrechtliche Zustimmung der zivilen Luftfahrtbehörde erforderlich. Einer solchen Zustimmung bedürfen | nlagen bekannt geworden. 3.2.5 Sonstige Rahmenbedingungen Bei | Windenergieanlagen | mit einer Höhe von über 100 m über Grund ist nach § 14 Luftve | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| en neueren vorhandenen wie auch den künftig vorgesehenen Bauhöhen von mehr als 100 m über Grund ist eine Flugsicherungskennzeichnung als Tages- und Nachtkennzeichnung notwendig. Die Windenergieanlagen sind zudem als Luftfahrthindernis mit konkreten Bauhö- hen- und Standortangaben in den militärischen Tiefflugkarten zu veröffentlichen. An den BImSch-Antragsverfahren ist die Wehrbe | ennzeichnung als Tages- und Nachtkennzeichnung notwendig. Die | Windenergieanlagen | sind zudem als Luftfahrthindernis mit konkreten Bauhö- hen- u | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| üdlichen Teilgeltungsbereiches in einem Abstand von rd. 175 m, also dem Wert, der für eine Süßgasstation reicht. Nahe an der Sauergasförderstelle stehen seit vielen Jahren zwei alte Windenergieanlagen , der Abstand zur näheren Anlage beträgt lediglich 40 m, der der anderen Anlage 80 m. Eine weitere, alte Bestandsanlage steht 215 m nördlich der Station, eine weitere ca. 360 m nordn | der Sauergasförderstelle stehen seit vielen Jahren zwei alte | Windenergieanlagen | , der Abstand zur näheren Anlage beträgt lediglich 40 m, der d | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| inem erheblichen Gefährdungspotential auszugehen; in dem o.a. Risikobewertungsgutachten wird schon für die kleinste angesetzte Anlagendimension ein Abstand von 445 m gefordert. Neue Windenergieanlagen können im Plangebiet aus Platz- und Immissionsschutzgründen nur errichtet werden, wenn alte Anlagen entfallen. Deshalb ist mit einem Repowering und damit auch mit einem Entfall von | setzte Anlagendimension ein Abstand von 445 m gefordert. Neue | Windenergieanlagen | können im Plangebiet aus Platz- und Immissionsschutzgründen n | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ger als 15 km lang und wird hochfrequent betrieben. Deshalb bedarf sie nur eines geringen Abstandes. 3.2.6 Windhöffigkeit, Hauptwindrichtung Seit vielen Jahren werden im Plangebiet Windenergieanlagen betrieben. Die praktische Erfahrung mit dem Ertrag zeigt, dass die Windhöffigkeit für einen Binnenlandstandort mit mehr als 100 km Abstand zur Küste gut ist. Gleichwohl sind die Gel | it, Hauptwindrichtung Seit vielen Jahren werden im Plangebiet | Windenergieanlagen | betrieben. Die praktische Erfahrung mit dem Ertrag zeigt, das | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| bulenzen bei den vorhandenen Anlagen mit bis zu rd. 110 m Nabenhöhe noch relevant wirksam. Sie beeinflussen sowohl den möglichen Ertrag als auch die Stabilität und „Lebensdauer“ der Windenergieanlagen . Daher soll im Bebauungsplan dieselbe Nabenhöhe zugelassen werden. Sie ermöglicht die Nutzung der gleichmäßigeren Anströmung und der höheren Energie in größerer Höhe über dem Geländ | öglichen Ertrag als auch die Stabilität und „Lebensdauer“ der | Windenergieanlagen | . Daher soll im Bebauungsplan dieselbe Nabenhöhe zugelassen we | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| den. Sie ermöglicht die Nutzung der gleichmäßigeren Anströmung und der höheren Energie in größerer Höhe über dem Gelände. Die Hauptwindrichtung ist nach Angaben eines Betreibers von Windenergieanlagen West. In diese Richtung sollte der größere interne Abstand zwischen zwei Anlagen innerhalb eines Windparks vom fünffachen des Rotordurchmessers angesetzt werden. In Nebenwindrichtun | . Die Hauptwindrichtung ist nach Angaben eines Betreibers von | Windenergieanlagen | West. In diese Richtung sollte der größere interne Abstand zw | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| nlagen – wenig leistungsfähig und im Verhältnis zur gewonnenen Energie überdurchschnittlich laut. Hier ist in kurzer Frist ein Repowering sinnvoll, kann aber wegen des Abstandes von Windenergieanlagen und wegen der Schallimmissionsbelastung nicht gut durchgeführt werden, wenn diese alten, wohnungsnahen Anlagen bleiben. Deshalb wird grundsätzlich der 500 m-Wohnfriedensabstand bei | st ein Repowering sinnvoll, kann aber wegen des Abstandes von | Windenergieanlagen | und wegen der Schallimmissionsbelastung nicht gut durchgeführ | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| geführt werden, wenn diese alten, wohnungsnahen Anlagen bleiben. Deshalb wird grundsätzlich der 500 m-Wohnfriedensabstand bei der Abgrenzung des Bereiches, in dem die Mastachsen von Windenergieanlagen stehen sollen, angesetzt. Eine Ausnahme wird für die relativ neue, nordwestliche Windenergieanlage im südlichen Teilgeltungsbereich gemacht. Sie schöpft die zulässige Höhe aus, hat | d bei der Abgrenzung des Bereiches, in dem die Mastachsen von | Windenergieanlagen | stehen sollen, angesetzt. Eine Ausnahme wird für die relativ | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| einen ... als ausreichend.“ Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nicht nur durch den Abstand, sondern auch durch eine technische Ausstattung und die Betriebsführung von Windenergieanlagen (Abschaltung bei Eisansatz, Rotorblattheizung) ausgeschlossen werden. Damit kann sichergestellt werden, daß Eisabwurf nur im Nahbereich der Windenergieanlagen erwartet werden brauch | durch eine technische Ausstattung und die Betriebsführung von | Windenergieanlagen | (Abschaltung bei Eisansatz, Rotorblattheizung) ausgeschlossen | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ie Betriebsführung von Windenergieanlagen (Abschaltung bei Eisansatz, Rotorblattheizung) ausgeschlossen werden. Damit kann sichergestellt werden, daß Eisabwurf nur im Nahbereich der Windenergieanlagen erwartet werden braucht. Damit wird der nachfolgenden Planungs- bzw. Genehmigungsebene überlassen, ob durch grö- ßeren Abstand, kleinere Anlagenhöhe, technische Ausstattung und / od | nn sichergestellt werden, daß Eisabwurf nur im Nahbereich der | Windenergieanlagen | erwartet werden braucht. Damit wird der nachfolgenden Planung | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| m eine Gefährdung beim Abtauen von Eisansatz bei stillgestellter Anlage weitgehend zu vermeiden und um eine Mindestsicherung gegen das Gefühl des „Bedrängens“ oder „Bedrohens“ durch Windenergieanlagen zu erreichen. Zur Bundesstraße soll dagegen ein Abstand von 170 m eingehalten werden. Sie ist stark befahren und unzweifelhaft von entscheidend höherer Bedeutung als eine Zufahrtsst | rung gegen das Gefühl des „Bedrängens“ oder „Bedrohens“ durch | Windenergieanlagen | zu erreichen. Zur Bundesstraße soll dagegen ein Abstand von 1 | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| über der Leitung drehen. Mit dem Abstand, der zugunsten der Sicherheit des Straßenverkehrs eingehalten wird, ist den Anforderungen des Leitungsschutzes hinsichtlich des Betriebs der Windenergieanlagen genügt. Innerhalb des 8 m breiten Schutzstreifens, der durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten rechtlich gesichert ist, sind die Errichtung von Gebäuden sowie leitungsgefährde | orderungen des Leitungsschutzes hinsichtlich des Betriebs der | Windenergieanlagen | genügt. Innerhalb des 8 m breiten Schutzstreifens, der durch | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| er oberirdischen Sauergasstation sollen dagegen 540 m Abstand eingehalten werden. Wie bereits dargelegt, stehen nahe an der Sauergasförderstelle in 40 bzw. 80 m Entfernung zwei alte Windenergieanlagen . Drei weitere Bestandsanlagen stehen in einem geringeren Abstand, als das o.a. Risikobewertungsgutachten schon für die kleinste angesetzte Anlagendimension fordert. Neue Windenergie | der Sauergasförderstelle in 40 bzw. 80 m Entfernung zwei alte | Windenergieanlagen | . Drei weitere Bestandsanlagen stehen in einem geringeren Abst | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| rgieanlagen. Drei weitere Bestandsanlagen stehen in einem geringeren Abstand, als das o.a. Risikobewertungsgutachten schon für die kleinste angesetzte Anlagendimension fordert. Neue Windenergieanlagen können im Plangebiet aus Platz- und Immissionsschutzgründen nur errichtet werden, wenn alte Anlagen entfallen. Deshalb ist mit einem Repowering und damit auch mit einem Entfall von | on für die kleinste angesetzte Anlagendimension fordert. Neue | Windenergieanlagen | können im Plangebiet aus Platz- und Immissionsschutzgründen n | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| dem gutachterlichen Nachweis des hinreichend sicheren Anlagenbetriebes anstelle der Anwendung der Pauschalwerte, weil bereits in der Vergangenheit im Plangebiet und seiner Umgebung Windenergieanlagen mit deutlich geringerem Abstand zu Gasanlagen für zulässig befunden und errichtet worden sind. Vor diesem Hintergrund soll in den Fällen, in denen Windenergieanlagen näher als im Pa | ereits in der Vergangenheit im Plangebiet und seiner Umgebung | Windenergieanlagen | mit deutlich geringerem Abstand zu Gasanlagen für zulässig be | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| seiner Umgebung Windenergieanlagen mit deutlich geringerem Abstand zu Gasanlagen für zulässig befunden und errichtet worden sind. Vor diesem Hintergrund soll in den Fällen, in denen Windenergieanlagen näher als im Pauschalabstand zu einer bergbaulichen Anlage stehen und eine Verminderung des Risikos z.B. durch „Repowering“ erreicht werden kann, nur ein Mindestschutz gewährleistet | den sind. Vor diesem Hintergrund soll in den Fällen, in denen | Windenergieanlagen | näher als im Pauschalabstand zu einer bergbaulichen Anlage st | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| rg T9, eine andere in 405 m zur Bohrung Siedenburg Z 11 / Z 16 genehmigt und errichtet worden. Im ersten Fall stellen die Bau- und Geltungsbereichsgrenzen sicher, daß keine künftige Windenergieanlagen näher an eine Bohrung herangebaut werden kann. Im zweiten Fall besteht die Möglichkeit, alte Windenergieanlagen zu ersetzen, die nur 40 bzw. 80 m neben der Sauergasbohrung stehen, s | e Bau- und Geltungsbereichsgrenzen sicher, daß keine künftige | Windenergieanlagen | näher an eine Bohrung herangebaut werden kann. Im zweiten Fal | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ellen die Bau- und Geltungsbereichsgrenzen sicher, daß keine künftige Windenergieanlagen näher an eine Bohrung herangebaut werden kann. Im zweiten Fall besteht die Möglichkeit, alte Windenergieanlagen zu ersetzen, die nur 40 bzw. 80 m neben der Sauergasbohrung stehen, so daß es auch ohne Einhaltung eines Pauschalabstandes zu einer wesentlichen Risikominderung kommen kann. Dies is | ut werden kann. Im zweiten Fall besteht die Möglichkeit, alte | Windenergieanlagen | zu ersetzen, die nur 40 bzw. 80 m neben der Sauergasbohrung s | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| enen Abstand eingehalten werden sollte, vorhanden. Zu Leitungen der niedrigeren Spannungsebenen werden keine besonderen Abstände vorgesehen, da mit Blick auf die Standfestigkeit von Windenergieanlagen und das geringe Risiko einer Beeinträchtigung in der Örtlichkeit kein Bedarf dafür erkennbar ist. Telekommunikationsleitungen verlaufen innerhalb der Straßenverkehrsflächen. Daher i | Abstände vorgesehen, da mit Blick auf die Standfestigkeit von | Windenergieanlagen | und das geringe Risiko einer Beeinträchtigung in der Örtlichk | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| Bedarf dafür erkennbar ist. Telekommunikationsleitungen verlaufen innerhalb der Straßenverkehrsflächen. Daher ist kein Konflikt ersichtlich. Die Ermittlung der geeigneten Fläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplanverfahren bezieht sich auf die Standortmittelpunkte von Windenergieanlagen (s. Kap. 5.3 des Erläuterungsberichtes). Die zeichnerische Darstellung muss nunmehr | onflikt ersichtlich. Die Ermittlung der geeigneten Fläche für | Windenergieanlagen | im Flächennutzungsplanverfahren bezieht sich auf die Standort | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ächen. Daher ist kein Konflikt ersichtlich. Die Ermittlung der geeigneten Fläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplanverfahren bezieht sich auf die Standortmittelpunkte von Windenergieanlagen (s. Kap. 5.3 des Erläuterungsberichtes). Die zeichnerische Darstellung muss nunmehr nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes so erfolgen, dass jeweils die gesamte, vorgese | gsplanverfahren bezieht sich auf die Standortmittelpunkte von | Windenergieanlagen | (s. Kap. 5.3 des Erläuterungsberichtes). Die zeichnerische Da | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| tsetzung von Nutzungsarten. Vielmehr soll hier eine „einschichtige“ Festsetzung erfolgen. Hier wäre es nun grundsätzlich möglich, nur die flächenhaft kleinen Teilbereiche, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden sollen, für die Sondernutzung festzusetzen und die übrige Fläche für die Landwirtschaft. Dies widerspräche jedoch dem Sinngehalt des Sondergebietes. Wie die 10. Flä | möglich, nur die flächenhaft kleinen Teilbereiche, auf denen | Windenergieanlagen | errichtet werden sollen, für die Sondernutzung festzusetzen u | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| Wie die 10. Flächennutzungsplanänderung feststellt, kommen unter der Anwendung der gewählten Abstandskriterien umfangreiche Sondergebietsflächen für die Windenergienutzung in Frage. Windenergieanlagen nehmen zwar jeweils nur eine kleine Fläche ein. Sie sind aber zur effektiven Nutzung des geplanten Sondergebietes nicht nur in kleinen Teilbereichen vorgesehen, sondern in einer Kon | che Sondergebietsflächen für die Windenergienutzung in Frage. | Windenergieanlagen | nehmen zwar jeweils nur eine kleine Fläche ein. Sie sind aber | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| bietes nicht nur in kleinen Teilbereichen vorgesehen, sondern in einer Konfiguration, die den Spielraum der Gesamtfläche nutzt. Deshalb dienen nicht allein die engeren Standorte für Windenergieanlagen , sondern die Gesamtfläche dieser Nutzung. Zusätzlich gestützt wird diese Auffassung dadurch, dass die unmittelbaren Auswirkungen der Windenergieanlagen weit über den eigentlichen Fu | nutzt. Deshalb dienen nicht allein die engeren Standorte für | Windenergieanlagen | , sondern die Gesamtfläche dieser Nutzung. Zusätzlich gestützt | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ein die engeren Standorte für Windenergieanlagen, sondern die Gesamtfläche dieser Nutzung. Zusätzlich gestützt wird diese Auffassung dadurch, dass die unmittelbaren Auswirkungen der Windenergieanlagen weit über den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen und dass die Windenergieanlagen ihrerseits große Abstände untereinander brauchen. Deshalb wird als Art der Nutzung „Sonder | e Auffassung dadurch, dass die unmittelbaren Auswirkungen der | Windenergieanlagen | weit über den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen un | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| Zusätzlich gestützt wird diese Auffassung dadurch, dass die unmittelbaren Auswirkungen der Windenergieanlagen weit über den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen und dass die Windenergieanlagen ihrerseits große Abstände untereinander brauchen. Deshalb wird als Art der Nutzung „Sondergebiet für Windenergieanlagen“ flächenhaft für die gesamte geeignete Fläche festgesetzt. Zu | den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen und dass die | Windenergieanlagen | ihrerseits große Abstände untereinander brauchen. Deshalb wir | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen und dass die Windenergieanlagen ihrerseits große Abstände untereinander brauchen. Deshalb wird als Art der Nutzung „Sondergebiet für Windenergieanlagen “ flächenhaft für die gesamte geeignete Fläche festgesetzt. Zusätzlich zu der baulichen Nutzung soll auch die – rein quadratmetermäßig dominierende – landwirtschaftliche Nutzung bei | brauchen. Deshalb wird als Art der Nutzung „Sondergebiet für | Windenergieanlagen | “ flächenhaft für die gesamte geeignete Fläche festgesetzt. Zu | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| n stehen, deren Dimension in der weiten und offenen Landschaft erst augenscheinlich und deutlich machen. In der Kulturlandschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den Windenergieanlagen in Höhe und Erscheinungsbild ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, normalen Gebäuden werden die gewohnten ästhetischen Ma | ndschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den | Windenergieanlagen | in Höhe und Erscheinungsbild ähnlich wären. Mit einem direkte | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| en. In der Kulturlandschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den Windenergieanlagen in Höhe und Erscheinungsbild ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, normalen Gebäuden werden die gewohnten ästhetischen Maßstäbe außer Kraft gesetzt. Dies soll vermieden werden. Ungebührliche Belastungen anderer Außenbereic | ungsbild ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen | Windenergieanlagen | und ´darunter stehenden´, normalen Gebäuden werden die gewohn | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| mieden werden. Ungebührliche Belastungen anderer Außenbereichsnutzer durch diese Beschränkung sind nicht erkennbar. Im Gebiet sind keine Anträge für andere Außenbereichsvorhaben als Windenergieanlagen bekannt. Es sind auch keine anderen Absichten oder Entwicklungsbestrebungen bekannt. Vielmehr haben die Grundstückseigentümer nach Kenntnis der Gemeinde ihre Flächen an Betreiber vo | ebiet sind keine Anträge für andere Außenbereichsvorhaben als | Windenergieanlagen | bekannt. Es sind auch keine anderen Absichten oder Entwicklun | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ekannt. Es sind auch keine anderen Absichten oder Entwicklungsbestrebungen bekannt. Vielmehr haben die Grundstückseigentümer nach Kenntnis der Gemeinde ihre Flächen an Betreiber von Windenergieanlagen zum Zwecke der Windenergienutzung verpachtet. Relevante Teile des Plangebietes kommen wegen der notwendigen großen Grenzabstände von Windenergieanlagen für andere bauliche Nutzungen | ümer nach Kenntnis der Gemeinde ihre Flächen an Betreiber von | Windenergieanlagen | zum Zwecke der Windenergienutzung verpachtet. Relevante Teile | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ihre Flächen an Betreiber von Windenergieanlagen zum Zwecke der Windenergienutzung verpachtet. Relevante Teile des Plangebietes kommen wegen der notwendigen großen Grenzabstände von Windenergieanlagen für andere bauliche Nutzungen nicht mehr in Betracht. Deshalb ist die Beschränkung zumutbar und gerechtfertigt. Als einzige weitere bauliche Nutzung wird die Photovoltaiknutzung zug | ebietes kommen wegen der notwendigen großen Grenzabstände von | Windenergieanlagen | für andere bauliche Nutzungen nicht mehr in Betracht. Deshalb | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| tiver Energie gewidmet ist, dass sie entsprechend erschlossen ist und der Strom über ein vorhandenes Netz verlustarm abtransportiert werden kann. Das Gelände ist durch die Türme der Windenergieanlagen und durch intensive Ackernutzung geprägt. Photovoltaikanlagen sind, anders als landwirtschaftliche Gebäude, keine Anlagen, die im Landschaftseindruck gewohnte Maßstäbe vermitteln, k | ransportiert werden kann. Das Gelände ist durch die Türme der | Windenergieanlagen | und durch intensive Ackernutzung geprägt. Photovoltaikanlagen | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ber“. In dieser Situation soll die besondere Nutzungskombination zweier Formen der Gewinnung regenerativer Energie planungsrechtlich ermöglicht werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Windenergieanlagen der Megawatt-Klasse waren Planungsbasis der 10. Flächennutzungsplanänderung. Zusätzlich zu den damals bereits vorhandenen Anlagen der ½ MW-Klasse und der vorhandenen MW-Anlage sind | ngsrechtlich ermöglicht werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung | Windenergieanlagen | der Megawatt-Klasse waren Planungsbasis der 10. Flächennutzun | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| sehr häufig errichtete Marktführer-Anlage mit 82 m Rotordurchmesser in der Ausführung mit 108,5 m Nabenhöhe bildet die Basis für die Bebauungsplanung. Die Gesamthöhe der zulässigen Windenergieanlagen ergibt sich dementsprechend mit 150 m über Grund. Dieses Maß soll als maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen festgesetzt werden. Damit verbleibt nur geringer bzw. kein weiterer Hö | Basis für die Bebauungsplanung. Die Gesamthöhe der zulässigen | Windenergieanlagen | ergibt sich dementsprechend mit 150 m über Grund. Dieses Maß | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| hr für den eventuell einmal erforderlich werdenden Ersatz von Bestandsanlagen bzw. für eine Erneuerung und Ertüchtigung des Windparks, ein „Repowering“. Die laufende Entwicklung der Windenergieanlagen erzeugt ständig neue Rotorblattlängen und Nabenhöhen. Von diesen jeweils aktuellen Maßen ist ein künftiges Vorhaben unmittelbar abhängig. Daher kann die Beschränkung bei der absehba | des Windparks, ein „Repowering“. Die laufende Entwicklung der | Windenergieanlagen | erzeugt ständig neue Rotorblattlängen und Nabenhöhen. Von die | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| rblattlängen und Nabenhöhen. Von diesen jeweils aktuellen Maßen ist ein künftiges Vorhaben unmittelbar abhängig. Daher kann die Beschränkung bei der absehbaren Weiterentwicklung der Windenergieanlagen zu Problemen bei der Nachnutzung und faktisch zur Gefahr unnötig ´kleiner´ Anlagen führen. Gleichwohl soll diesbezüglich kein Gestaltungsspielraum für die optimale Anlagenkonfigurat | ann die Beschränkung bei der absehbaren Weiterentwicklung der | Windenergieanlagen | zu Problemen bei der Nachnutzung und faktisch zur Gefahr unnö | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| licher ist jedoch die Begrenzung auf Anlagen der MegawattKlasse. Die Größe der zulässigen Grundfläche wird mit 500 m² je Windenergieanlage festgesetzt. In dieser Grundfläche können Windenergieanlagen des zugrunde gelegten Typs errichtet werden. Anlagen mit wesentlich größeren Rotor- und Gesamtdimensionen, namentlich diejenigen der „Multimegawattklasse“ mit ihrem noch mächtigeren | e Windenergieanlage festgesetzt. In dieser Grundfläche können | Windenergieanlagen | des zugrunde gelegten Typs errichtet werden. Anlagen mit wese | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| en Erscheinungsbild, sind durch die Festsetzungen der Anlagenklasse, der Höhe und zur Grundfläche nicht möglich. Der Bebauungsplan lässt die größten, für das Binnenland konzipierten Windenergieanlagen (4,5 - 6 MW-Anlagen, bereits errichtet z.B. bei Magdeburg, Wilhelmshaven, Cuxhaven und Emden sowie in den Niederlanden und Belgien) im Hinblick auf deren wesentlich stärkere Auswirk | auungsplan lässt die größten, für das Binnenland konzipierten | Windenergieanlagen | (4,5 - 6 MW-Anlagen, bereits errichtet z.B. bei Magdeburg, Wi | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| plan. 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche 4.3.1 Festlegung geeigneter Anlagenstandorte Die Flächennutzungsplanung mit ihrem Bezug auf das ganze Samtgemeindegebiet ging von Gruppen von Windenergieanlagen , nicht jedoch von großen Windparks aus und entwickelte daraus – ausgehend von der damaligen Empfehlung des Nds. Innenministers – Mindestabstände. Im Bebauungsplangebiet ist im Südt | m Bezug auf das ganze Samtgemeindegebiet ging von Gruppen von | Windenergieanlagen | , nicht jedoch von großen Windparks aus und entwickelte daraus | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ich der Camper Straße, ausgegangen wird. Es ist also kein großer Windpark wie in Scholen oder Holzhausen möglich. Deshalb ist es auch nicht notwendig, auf der Bebauungsplanebene die Windenergieanlagen innerhalb des Plangebietes weiter zu konzentrieren und größere Wohnfriedensabstände freizuhalten. Die Forderung, dass Anlagen mindestens das dreifache der Gesamthöhe als Abstand zu | b ist es auch nicht notwendig, auf der Bebauungsplanebene die | Windenergieanlagen | innerhalb des Plangebietes weiter zu konzentrieren und größer | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| künftigen ersetzenden oder ´repowernden´ Vorhaben kann diese Forderung ebenfalls mit einem hinreichenden Wohnfriedensabstand erfüllt werden. Daher sollen die möglichen Standorte für Windenergieanlagen – bezogen wiederum auf die Standortmittelpunkte der Anlagen – zu Einzelwohnhäusern im Außenbereich 500 m einhalten, soweit nicht der Anlagenbestand näher liegt und gesichert wird. D | tand erfüllt werden. Daher sollen die möglichen Standorte für | Windenergieanlagen | – bezogen wiederum auf die Standortmittelpunkte der Anlagen – | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| nlagen im Windpark Borstel zu betreiben. Durch den Geltungsbereich verlaufen sehr gering frequentierte Feldwege. Sie dienen der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und von Windenergieanlagen . Die Wegeabschnitte, die im Geltungsbereich liegen, erfordern keinen besonderen Abstand, da die erschlossenen Landwirtschaftsflächen auch anders erreicht werden können. Hier ist es | nen der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und von | Windenergieanlagen | . Die Wegeabschnitte, die im Geltungsbereich liegen, erfordern | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| Landwirtschaftlichen Flächen sind. Wegenutzungen durch Windkraftbetreiber bzw. Wartungspersonal während kritischer Zeiten wird als nicht relevant erachtet, da diese Nutzung dann den Windenergieanlagen gilt und regelmäßig mit einem Aufenthalt im kritischen Raum unter der Windenergieanlage verbunden ist. Gleichwohl sollen die Wege nicht aufgehoben und als Standort für Windenergiean | n wird als nicht relevant erachtet, da diese Nutzung dann den | Windenergieanlagen | gilt und regelmäßig mit einem Aufenthalt im kritischen Raum u | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| nergieanlagen gilt und regelmäßig mit einem Aufenthalt im kritischen Raum unter der Windenergieanlage verbunden ist. Gleichwohl sollen die Wege nicht aufgehoben und als Standort für Windenergieanlagen zugelassen werden, da sie örtlicher Bestand sind und genügend andere Fläche verbleibt. Bei den stärker frequentierten Gemeindestraßen sollen Anlagenstandorte mindestens soviel Absta | ichwohl sollen die Wege nicht aufgehoben und als Standort für | Windenergieanlagen | zugelassen werden, da sie örtlicher Bestand sind und genügend | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| n werden, um eine Gefährdung beim Abtauen von Eisansatz bei stillgestellter Anlage zu vermeiden und um eine Mindestsicherung gegen das Gefühl des „Bedrängens“ oder „Bedrohens“ durch Windenergieanlagen zu erreichen. 4.3.2 Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen In den oben begründeten Planungsschritten sind die geeignetsten Standorte für Windenergieanlagen ermittelt worden | rung gegen das Gefühl des „Bedrängens“ oder „Bedrohens“ durch | Windenergieanlagen | zu erreichen. 4.3.2 Festsetzung der überbaubaren Grundstücksf | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| Bedrohens“ durch Windenergieanlagen zu erreichen. 4.3.2 Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen In den oben begründeten Planungsschritten sind die geeignetsten Standorte für Windenergieanlagen ermittelt worden. Bezugspunkt dafür war jeweils die Mastachse. Diese räumliche Anordnung innerhalb der Sondergebiete wird durch die Festsetzung geeigneter überbaubarer Grundstücksfl | ündeten Planungsschritten sind die geeignetsten Standorte für | Windenergieanlagen | ermittelt worden. Bezugspunkt dafür war jeweils die Mastachse | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| er von Einzelstandorten möglich. Die erste Variante gibt den Vorhabenträgern Gestaltungsspielraum, sie nimmt aber nur eine geringe Binnensteuerung vor und sichert keine Abstände von Windenergieanlagen untereinander sowie keine erkennbare optische Ordnung. Diese ergibt sich aus den Abständen der Anlagen untereinander, welche jedoch nicht die Optik, sondern die Energiegewinnung opt | ne geringe Binnensteuerung vor und sichert keine Abstände von | Windenergieanlagen | untereinander sowie keine erkennbare optische Ordnung. Diese | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| laufen, als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Sie sollen der Zweckbestimmung „landwirtschaftlicher Weg“ dienen; dies schließt die Erschließung der Standorte von Windenergieanlagen ein. Die beiden wichtigeren Gemeindestraßen werden als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Über die Gemeindestraßen und Wege besteht Anschluss an die Bundesstraße B 214. Direkte Zufa | Weg“ dienen; dies schließt die Erschließung der Standorte von | Windenergieanlagen | ein. Die beiden wichtigeren Gemeindestraßen werden als Straße | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| en durchzuführen und ggf. Sicherheitsleistungen für Reparaturen erforderlich, welche in ausreichender Höhe vor Straßennutzung zu hinterlegen sind. Die Erschließung der Standorte für Windenergieanlagen dient als Zuwegung bei der Errichtung der Anlagen, für die Wartung und als Feuerwehrzufahrt. Um diese Funktionen erfüllen zu können, muss sie dauerhaft angelegt sein bzw. werden. Di | tzung zu hinterlegen sind. Die Erschließung der Standorte für | Windenergieanlagen | dient als Zuwegung bei der Errichtung der Anlagen, für die Wa | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| berschreitung der angemessenen Schattenbelastung (30 Stunden pro Jahr sowie am schattenintensivsten Tag 30 min astronomisch mögliche Einwirkdauer) in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die e | sch mögliche Einwirkdauer) in die Betriebsführungssysteme der | Windenergieanlagen | ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnen | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| tenbelastung (30 Stunden pro Jahr sowie am schattenintensivsten Tag 30 min astronomisch mögliche Einwirkdauer) in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die empfohlenen Jahres- und Tagesmaxima a | triebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die | Windenergieanlagen | bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abges | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| den. Zur Sauergassonde ist aus den oben dargelegten Gründen kein Pauschalabstand festgelegt worden. Um trotzdem die notwendige Sicherheit zu gewährleisten, wird festgelegt, dass bei Windenergieanlagen in der Nähe der Station die Wartungsintervalle und die Nenndrehzahl der Anlagen bei Starkwind angemessen zu wählen und die Anlagen an ein Fernüberwachungssystem anzuschließen sind. | endige Sicherheit zu gewährleisten, wird festgelegt, dass bei | Windenergieanlagen | in der Nähe der Station die Wartungsintervalle und die Nenndr | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| den, um die Sicherheit zu erhöhen. Als relevanter Raum, in dem dies nötig ist, wird der größte im allgemeinen Risikobewertungsgutachten genannte Abstand angesetzt. Dasselbe gilt für Windenergieanlagen , die in der entsprechenden Nähe der Bundesstraße sowie der Süßgasstation errichtet werden. Hierfür spricht, dass trotz des bereits eingehaltenen Abstandes, der sich an der größten v | rtungsgutachten genannte Abstand angesetzt. Dasselbe gilt für | Windenergieanlagen | , die in der entsprechenden Nähe der Bundesstraße sowie der Sü | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| d damit Leistungsstärke der Anlage, zum anderen wegen der Frequenz des Verkehrs auf der Bundesstraße. Der Verkehr auf der Bundesstraße darf durch auftretenden Rotorschattenwurf der Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. Bei eventuell doch entstehenden Beeinträchtigungen sind die betreffenden Windenergieanlagen so anzupassen oder durch Zusatzgeräte auszustatten, dass bei | er Bundesstraße darf durch auftretenden Rotorschattenwurf der | Windenergieanlagen | nicht beeinträchtigt werden. Bei eventuell doch entstehenden | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| r Bundesstraße darf durch auftretenden Rotorschattenwurf der Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. Bei eventuell doch entstehenden Beeinträchtigungen sind die betreffenden Windenergieanlagen so anzupassen oder durch Zusatzgeräte auszustatten, dass bei Sonnenschein und entsprechendem Sonnenstand eine Abschaltung erfolgt. 4.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwi | ll doch entstehenden Beeinträchtigungen sind die betreffenden | Windenergieanlagen | so anzupassen oder durch Zusatzgeräte auszustatten, dass bei | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| . nach Bestandsschluss) auf den angrenzenden Ackerflächen sind solche extensive Flächen besonders wertvoll als verbleibende Nahrungsräume für Insekten, aber auch für Greifvögel. Die Windenergieanlagen überdecken jeweils eine insgesamt relativ geringe Fläche, der Versiegelungsgrad des Bodens ist gering. Anfallendes Oberflächenwasser ist nicht belastet und versickert auf der jeweil | nde Nahrungsräume für Insekten, aber auch für Greifvögel. Die | Windenergieanlagen | überdecken jeweils eine insgesamt relativ geringe Fläche, der | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| - und Schmierstoffe ergeben, da die Deckschichten zum Grundwasser teilweise leicht durchlässig sind. Um bei möglichen Leckagen das Risiko für das Grundwasser zu minimieren, sind die Windenergieanlagen und Transformatorenstationen sowie sonstige Nebeneinrichtungen, in denen wassergefährdende Stoffe verwendet werden, mit Auffangwannen auszurüsten, die evtl. auslaufende Schmier- und | ckagen das Risiko für das Grundwasser zu minimieren, sind die | Windenergieanlagen | und Transformatorenstationen sowie sonstige Nebeneinrichtunge | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| weil in einem solchen theoretischen Schadensfall eine geringe Menge Öl über eine große bewachsene und belebte Bodenzone verteilt wird. Es ist bei etlichen der im Gebiet vorhandenen Windenergieanlagen noch weiter vermindert, da diese Anlagen kein Getriebe haben und deshalb das bei anderen Anlagentypen in großer Menge verwendete Getriebeöl hier gar nicht anfällt. Weitergehende Reg | verteilt wird. Es ist bei etlichen der im Gebiet vorhandenen | Windenergieanlagen | noch weiter vermindert, da diese Anlagen kein Getriebe haben | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ingreifen. Da auch die (getriebehaltigen) Anlagen andere Hersteller zulassungsfähig sind bzw. sein können, wird auf diese sehr weit gehende Festsetzung verzichtet. Die Anbindung der Windenergieanlagen an das öffentliche Stromversorgungsnetz darf nicht über Freileitungen, sondern muss über Erdkabel erfolgen, damit unnötige Landschaftsbildbeeinträchtigungen und Vogelschlagrisiken v | e sehr weit gehende Festsetzung verzichtet. Die Anbindung der | Windenergieanlagen | an das öffentliche Stromversorgungsnetz darf nicht über Freil | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| er selbstschuldnerischer Bürgschaft einer EU-europäischen Bank zu sichern. 5. Auswirkungen Mit dem Bebauungsplan Nr. 10 „Windenergie“ erfolgt die Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergieanlagen der MW-Klasse bis max. 3 MW. Dadurch wird die Errichtung dieser Anlagen und der erforderlichen Nebenanlagen und Zufahrten zugelassen und gleichzeitig die Windenergienutzung sowohl r | „Windenergie“ erfolgt die Ausweisung eines Sondergebietes für | Windenergieanlagen | der MW-Klasse bis max. 3 MW. Dadurch wird die Errichtung dies | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ebenanlagen und Zufahrten zugelassen und gleichzeitig die Windenergienutzung sowohl räumlich als auch höhenmäßig auf den verträglichen Rahmen beschränkt. Mit der Zulässigkeit großer Windenergieanlagen auf sehr breit gefaßten überbaubaren Grundflächen kann der vorhandene Windpark „repowert“ und bei Verwendung moderner, hoher Anlagen mit einer geringeren Anlagenzahl voraussichtlich | verträglichen Rahmen beschränkt. Mit der Zulässigkeit großer | Windenergieanlagen | auf sehr breit gefaßten überbaubaren Grundflächen kann der vo | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ansportsystem“ sowie „Richtfunkverbindung“. Außerdem geben sie die noch möglichen Entwicklungsspielräume für die langfristige Entwicklung des Windparks. Der Lärmpegel, der von neuen Windenergieanlagen an den umliegenden Wohnhäusern entsteht, darf nicht wesentlich bzw. an manchen Orten gar nicht höher sein als heute. Gesonderte Festsetzungen des Bebauungsplanes sind hier im Hinbli | stige Entwicklung des Windparks. Der Lärmpegel, der von neuen | Windenergieanlagen | an den umliegenden Wohnhäusern entsteht, darf nicht wesentlic | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| d an dem am stärksten belasteten Wohnhaus in der Regel bei weniger als 10 Stunden pro Jahr. Mit den Festsetzungen werden die umliegenden Schutzgüter adäquat vor den Auswirkungen von Windenergieanlagen geschützt. Unvertretbare Beeinträchtigungen des Wohnens sind ebensowenig zu erwarten wie unvertretbare Belastungen von Natur und Landschaft. Die Abstände zu relevanten Immissionsort | die umliegenden Schutzgüter adäquat vor den Auswirkungen von | Windenergieanlagen | geschützt. Unvertretbare Beeinträchtigungen des Wohnens sind | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| mpfohlene Abstand zu oberirdischen Sauergasanlagen wird vom Anlagenbestand wie von Teilen des Sondergebietes nicht eingehalten. Jedoch wird sichergestellt, dass das Risiko bei neuen Windenergieanlagen innerhalb des kritischen Bereiches mittels intensivierter Anlagenprüfung und –überwachung nicht unangemessen hoch ist. Beeinträchtigungen des Funkverkehrs werden wegen des Abstandes | halten. Jedoch wird sichergestellt, dass das Risiko bei neuen | Windenergieanlagen | innerhalb des kritischen Bereiches mittels intensivierter Anl | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| nlagenprüfung und –überwachung nicht unangemessen hoch ist. Beeinträchtigungen des Funkverkehrs werden wegen des Abstandes zur Richtfunktrasse und wegen der Konformität untersuchter Windenergieanlagen mit der einschlägigen DINNorm nicht erwartet. Arten und Lebensgemeinschaften werden nicht ungebührlich beeinträchtigt. Die im Gebiet vorkommenden Niederwildarten werden durch Winden | es zur Richtfunktrasse und wegen der Konformität untersuchter | Windenergieanlagen | mit der einschlägigen DINNorm nicht erwartet. Arten und Leben | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| nlagen mit der einschlägigen DINNorm nicht erwartet. Arten und Lebensgemeinschaften werden nicht ungebührlich beeinträchtigt. Die im Gebiet vorkommenden Niederwildarten werden durch Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Es ist keine besondere Bedeutung des Plangebietes für die Avifauna und für Fledermäuse bekannt geworden. Auch ist keine Beeinträchtigung durch den vorhandenen | tigt. Die im Gebiet vorkommenden Niederwildarten werden durch | Windenergieanlagen | nicht beeinträchtigt. Es ist keine besondere Bedeutung des Pl | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| nlagen mit hoher Drehzahl kompensiert. Eine Beeinträchtigung von Denkmalen oder anderen kulturellen Erbes ist nicht ersichtlich. 6. Ver- und Entsorgung 6.1 Wasser / Abwasser Für die Windenergieanlagen ist keine Trinkwasserversorgung erforderlich. Der Grundschutz zur Löschwasserversorgung innerhalb der Plangebiete kann nicht auf Grundlage des DVGW Regelwerk W 405 „Bereitstellung v | chtlich. 6. Ver- und Entsorgung 6.1 Wasser / Abwasser Für die | Windenergieanlagen | ist keine Trinkwasserversorgung erforderlich. Der Grundschutz | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| rfahren mit dem Brandschutzsprüfer des Landkreises abzustimmen. Da bereits Anlagen der MW-Klasse im Gebiet stehen, werden keine Probleme oder Zusatzaufwendungen erwartet. Das an den Windenergieanlagen anfallende Oberflächenwasser ist nicht bzw. gering belastet. Es versickert schadlos über eine belebte und bewachsene Bodenzone auf den angrenzenden Freiflächen. Zufahrten sind wasse | n keine Probleme oder Zusatzaufwendungen erwartet. Das an den | Windenergieanlagen | anfallende Oberflächenwasser ist nicht bzw. gering belastet. | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| mmunikationsleitungen der EWE liegen innerhalb der Straßenverkehrsflächen. Ein Konflikt mit der Windenergienutzung ist nicht ersichtlich. Telekommunikationsverbindungen zwischen den Windenergieanlagen und dem Betreiber werden durch diesen hergestellt. Die Vorhabenträger werden gebeten, der Polizei Niedersachsen, Projektgruppe Digitalfunk, als Betreiberin von Richtfunkstrecken die | icht ersichtlich. Telekommunikationsverbindungen zwischen den | Windenergieanlagen | und dem Betreiber werden durch diesen hergestellt. Die Vorhab | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| estellt. Die Vorhabenträger werden gebeten, der Polizei Niedersachsen, Projektgruppe Digitalfunk, als Betreiberin von Richtfunkstrecken die Standort- und Größendaten der genehmigten Windenergieanlagen zu übermitteln. 6. Ver- und Entsorgung 6.3 Abfall / Altlasten Eine öffentliche Abfallbeseitigung ist nicht notwendig. Altlasten sind im Plangebiet bislang nicht bekannt. Sollen im Z | chtfunkstrecken die Standort- und Größendaten der genehmigten | Windenergieanlagen | zu übermitteln. 6. Ver- und Entsorgung 6.3 Abfall / Altlasten | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| auf der Planzeichnung dokumentiert und in Kap. 4 der Begründung begründet. Ermöglicht werden Vorhaben, die die vorhandenen Anlagen ersetzen oder ´repowern´, also die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 150 m in der MW-Klasse. Je Windenergieanlage können 500 m² überbaut werden. Zusätzlich werden Zufahrten und Aufstellflächen für Liefer- und Arbeitsge | nen Anlagen ersetzen oder ´repowern´, also die Errichtung von | Windenergieanlagen | mit einer Gesamthöhe von bis zu 150 m in der MW-Klasse. Je Wi | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| hohe Eignung für die Windenergienutzung hat, deshalb in der 10. Flächennutzungsplanänderung für diese Nutzungsart dargestellt ist und in dem ein Windpark aus ganz unterschiedlichen Windenergieanlagen , darunter sechs Anlagen der MW-Klasse, steht. Alle überbaubaren Grundstücksflächen liegen auf Acker. Die öffentlichen Straßen und Wege sind vom Sondergebiet ausgenommen, zu ihnen wi | stellt ist und in dem ein Windpark aus ganz unterschiedlichen | Windenergieanlagen | , darunter sechs Anlagen der MW-Klasse, steht. Alle überbaubar | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| srahmenplan des Landkreises Diepholz Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Siedenburg Die Ziele und „Umweltbelange“ sind in der Planung dadurch berücksichtigt, dass die Standorte für Windenergieanlagen auf einer besonders gut geeigneten und bereits entsprechend genutzten Fläche im Gemeindegebiet geplant und mit hinreichendem Abstand bzw. hinreichender Sicherung zu allen relevanten | in der Planung dadurch berücksichtigt, dass die Standorte für | Windenergieanlagen | auf einer besonders gut geeigneten und bereits entsprechend g | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ft: Acker linear ausgeprägt: befestigte Straßen und unbefestigte Wege mit schmalen Seitenstreifen punktuell ausgeprägt: Fundamente von und Aufstellflächen sowie Ruderalflächen vor Windenergieanlagen . Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope vorhanden. Lediglich ein Schlatt inmitten der Ackerlandschaft direkt östlich der nordöstlichsten vorhandenen Windenergieanlage ist von | : Fundamente von und Aufstellflächen sowie Ruderalflächen vor | Windenergieanlagen | . Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope vorhanden. Ledi | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| und Schönheit von Natur und Landschaft gewertet. Hinweise auf eine besondere Bedeutung des Plangebietes oder seiner Teile für Arten und Lebensgemeinschaften, welche empfindlich auf Windenergieanlagen reagieren, sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherigen, teilweise schon sehr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschafte | le für Arten und Lebensgemeinschaften, welche empfindlich auf | Windenergieanlagen | reagieren, sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisher | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherigen, teilweise schon sehr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die Windenergieanlagen bekannt geworden. U2.2 Prognose Bei Durchführung der Planung (i.S.v. Realisierung der mit der Planung vorbereiteten Sondernutzung) werden innerhalb des Sondergebietes Windenergieanl | einträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die | Windenergieanlagen | bekannt geworden. U2.2 Prognose Bei Durchführung der Planung | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| energieanlagen bekannt geworden. U2.2 Prognose Bei Durchführung der Planung (i.S.v. Realisierung der mit der Planung vorbereiteten Sondernutzung) werden innerhalb des Sondergebietes Windenergieanlagen errichtet. Sie ersetzen jeweils eine oder mehrere vorhandene Anlagen. Dies ist allerdings auch aufgrund der Privilegierung und der Flächennutzungsplandarstellung zulässig. Zur Reali | bereiteten Sondernutzung) werden innerhalb des Sondergebietes | Windenergieanlagen | errichtet. Sie ersetzen jeweils eine oder mehrere vorhandene | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| mehrere vorhandene Anlagen. Dies ist allerdings auch aufgrund der Privilegierung und der Flächennutzungsplandarstellung zulässig. Zur Realisierung der Planung werden voraussichtlich Windenergieanlagen der „MegawattKlasse“ mit einer maximalen Gesamthöhe von bis zu 150 m errichtet. Dabei werden pro Anlage voraussichtlich ca. 400 m² Fläche versiegelt und weitere Fläche für Wegebau o | zulässig. Zur Realisierung der Planung werden voraussichtlich | Windenergieanlagen | der „MegawattKlasse“ mit einer maximalen Gesamthöhe von bis z | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| bei einer Anlage bereits Bestand) oder Anlagen der Multimegawattklasse dürfen aufgrund des Bebauungsplanes nicht errichtet werden. Dies kann bei der absehbaren Weiterentwicklung der Windenergieanlagen zu Problemen bei der Nachnutzung und faktisch zur Gefahr unnötig ´kleiner´ Anlagen führen. Dies wird jedoch zur Vermeidung weiterreichender Landschaftsbildbeeinträchtigung durch höh | et werden. Dies kann bei der absehbaren Weiterentwicklung der | Windenergieanlagen | zu Problemen bei der Nachnutzung und faktisch zur Gefahr unnö | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| tisch zur Gefahr unnötig ´kleiner´ Anlagen führen. Dies wird jedoch zur Vermeidung weiterreichender Landschaftsbildbeeinträchtigung durch höhere Anlagen in Kauf genommen. Mensch Die Windenergieanlagen emittieren Schall und Schatten, sie verändern das jeweilige Wohnumfeld. Die Immissionen an den umliegenden Wohngebäuden und anderen anthropogenen Nutzungen werden im Rahmen des zumu | trächtigung durch höhere Anlagen in Kauf genommen. Mensch Die | Windenergieanlagen | emittieren Schall und Schatten, sie verändern das jeweilige W | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| e Drehung der Rotoren ist eine Beunruhigung der einheimischen Tierwelt nicht völlig ausgeschlossen. Brutvögel Inzwischen ist bekannt, dass sich Offenlandvögel als Brutvögel kaum von Windenergieanlagen stören lassen. Die s.g. „NABU-Studie“ (HÖTKER , 2006) Z.B. kommt nach Auswertung von 127 Einzelstudien zu folgendem Ergebnis: „Obwohl in der Fachwelt weitgehend Konsens besteht, das | ist bekannt, dass sich Offenlandvögel als Brutvögel kaum von | Windenergieanlagen | stören lassen. Die s.g. „NABU-Studie“ (HÖTKER , 2006) Z.B. ko | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| lbaren Umgebung der WKA verursacht.“ Hinsichtlich der Brutvogelart Feldlerche, für die das Plangebiet ein geeignetes Habitat bildet, ist nachgewiesen, dass sie nicht signifikant auf Windenergieanlagen reagiert. Fledermäuse Der „potenzielle Einwirkungsbereich“ einer Windkraftanlage der zulässigen Klasse auf Fledermäuse wird mit bis zu 200 m eingeschätzt. Die für die Maststandorte | itat bildet, ist nachgewiesen, dass sie nicht signifikant auf | Windenergieanlagen | reagiert. Fledermäuse Der „potenzielle Einwirkungsbereich“ ei | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| geln oder Fledermäusen bekannt geworden. Durch neue Anlagen sind ebenfalls keine Probleme zu erwarten. Sonstige Arten und Lebensgemeinschaften Das Niederwild wird bekanntermaßen von Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Das Nds.MELF schrieb unter dem 14.11.2001 in der Antwort der Landesregierung auf eine Kl. Anfrage im Nds. Landtag in Bezug auf eine dreijährige Studie des Inst | d Lebensgemeinschaften Das Niederwild wird bekanntermaßen von | Windenergieanlagen | nicht beeinträchtigt. Das Nds.MELF schrieb unter dem 14.11.20 | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| Auswirkungen auf das Landschaftsbild / die Landschaftserholung Die landschaftsraumtypische Eigenart des Landschaftsbildes wird grundsätzlich durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch die Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild technisch überprägt. Die sich drehenden Rotoren und die Flugsicherungskennzeichnung br | s wird grundsätzlich durch die Errichtung und den Betrieb von | Windenergieanlagen | erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch die Windenergi | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| dschaftsraumtypische Eigenart des Landschaftsbildes wird grundsätzlich durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch die Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild technisch überprägt. Die sich drehenden Rotoren und die Flugsicherungskennzeichnung bringen ein Element der Beunruhigung in den Landschaftsraum. Diese Überf | gieanlagen erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch die | Windenergieanlagen | wird das Landschaftsbild technisch überprägt. Die sich drehen | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| e besondere Eigenart haben mag, aber in jedem Fall von geringer Naturnähe und Vielfalt und bereits sehr deutlich vorgeprägt ist. Die Auswirkungen künftiger höherer bzw. gleich hoher Windenergieanlagen , aber ggf. mit größerem Rotor und damit mächtigerem Erscheinungsbild, sind hier sehr gering. Darüber hinaus kommt es zu Lärmbelastungen im Umfeld. Der besiedelte Bereich ist nicht u | ägt ist. Die Auswirkungen künftiger höherer bzw. gleich hoher | Windenergieanlagen | , aber ggf. mit größerem Rotor und damit mächtigerem Erscheinu | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ische Maßnahmen ist hier ebenfalls gewährleistet, dass der besiedelte Bereich nicht beeinträchtigt wird. Auswirkungen auf Boden, Wasser, Klima/ Luft Durch den Bau der Fundamente der Windenergieanlagen und die Errichtung von Nebenanlagen wird belebter Boden versiegelt. Die Versiegelung stellt eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Bodens dar. Außerdem werden Zufahrts | f Boden, Wasser, Klima/ Luft Durch den Bau der Fundamente der | Windenergieanlagen | und die Errichtung von Nebenanlagen wird belebter Boden versi | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| r die Lagerung von Bauteilen und die Montage beansprucht. Dadurch kann es zu Bodenverdichtung kommen, gegen die Sandböden allerdings wenig empfindlich sind. Im Gegenzug wird bei den Windenergieanlagen die bisherige Versiegelung und Befestigung aufgenommen und bewachsener und belebter Boden ermöglicht. Die Versickerungsverhältnisse im Raum werden nicht erheblich und nachhaltig bee | n allerdings wenig empfindlich sind. Im Gegenzug wird bei den | Windenergieanlagen | die bisherige Versiegelung und Befestigung aufgenommen und be | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| ng von CO2 und/oder das Anfallen von radioaktivem Abfall und das Risiko eines kerntechnischen Unfalls, statistisch gesehen, vermindert. Bei Nichtdurchführung der Planung können neue Windenergieanlagen aufgrund der Privilegierung gebaut werden. Es können auch Anlagen der Multi-Megawatt-Klasse errichtet werden. Es gibt keine örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung und keine Vorg | en, vermindert. Bei Nichtdurchführung der Planung können neue | Windenergieanlagen | aufgrund der Privilegierung gebaut werden. Es können auch Anl | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| che Bauvorschrift über die Gestaltung und keine Vorgabe zur Minimierung der Auswirkungen künftiger Flugsicherungskennzeichnung. Bei Verzicht auf den Bau und Betrieb ertragsstärkerer Windenergieanlagen wird die Freisetzung von weiterem CO2 und/oder das Anfallen von radioaktivem Abfall und das statistische Risiko eines kerntechnischen Unfalls nicht vermindert. U2.3 Vermeidung und K | chnung. Bei Verzicht auf den Bau und Betrieb ertragsstärkerer | Windenergieanlagen | wird die Freisetzung von weiterem CO2 und/oder das Anfallen v | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| wichtigste und wirksamste Vorkehrung zur Vermeidung ist die Auswahl und Abgrenzung der gut geeigneten Fläche und der konfliktarmen Standorte innerhalb der Fläche. Die Errichtung von Windenergieanlagen wird auf Standorte begrenzt, die von geringer tatsächlicher Bedeutung für Natur und Landschaft sind. Außerdem wird die Höhe der Anlagen begrenzt. Die zulässige Dimension wird auf di | fliktarmen Standorte innerhalb der Fläche. Die Errichtung von | Windenergieanlagen | wird auf Standorte begrenzt, die von geringer tatsächlicher B | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| wege sind kurz und werden als Schotterrasen ausgeführt, • die Farbgebung der Türme erfolgt in hellen Farben; die Rotorflügel sind matt, • die Trafostationen werden in den Türmen der Windenergieanlagen angeordnet, • die Leitungen werden als Erdkabel ausgeführt und dabei weitgehend vorhandene Kabel weiterbenutzt. Kompensation Der Eingriff ist durch den vorhandenen Windpark bereits | ügel sind matt, • die Trafostationen werden in den Türmen der | Windenergieanlagen | angeordnet, • die Leitungen werden als Erdkabel ausgeführt un | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| denergie“, Kap. 6.4, Stand: Oktober 2011, erfolgen. Die Ersatzzahlung ist an den Landkreis Diepholz zu leisten. U2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Plangebiet könnten größere Windenergieanlagen („Multi-Megawatt-Klasse“) zugelassen werden. Damit würden allerdings Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Wohnumfeld zugelassen, welche bislang am Binnenlandstandort in der | erweitige Planungsmöglichkeiten Im Plangebiet könnten größere | Windenergieanlagen | („Multi-Megawatt-Klasse“) zugelassen werden. Damit würden all | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| slang am Binnenlandstandort in der Landschaftsstruktur wie in Borstel nicht erlebbar sind. Das damit verbundene Risiko will die Gemeinde nicht eingehen. Im Plangebiet könnten höhere Windenergieanlagen als bisher zugelassen werden. Dadurch könnte mit derselben Anlagenzahl und demselben Umfang an Schall- und Schattenimmissionen wesentlich mehr regenerativer Strom gewonnen werden. A | ill die Gemeinde nicht eingehen. Im Plangebiet könnten höhere | Windenergieanlagen | als bisher zugelassen werden. Dadurch könnte mit derselben An | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| den. Dadurch könnte mit derselben Anlagenzahl und demselben Umfang an Schall- und Schattenimmissionen wesentlich mehr regenerativer Strom gewonnen werden. Allerdings würden auch die Windenergieanlagen in einem weiteren Umfeld bzw. von mehr Standorten aus sichtbar und würden stärker auf das nahe Umfeld, ggf. auch bedrängend, wirken. Außerdem würden sie aus der Masse der gleicharti | generativer Strom gewonnen werden. Allerdings würden auch die | Windenergieanlagen | in einem weiteren Umfeld bzw. von mehr Standorten aus sichtba | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| zum Bodenschutz, zur Eingriffskompensation, zum Immissionsschutz und zur Luftreinhaltung sowie zum Gewässerschutz eingehalten. Bei Umsetzung der Planung werden irgendwann die alten Windenergieanlagen durch neue, wahrscheinlich größere und leistungsfähigere ersetzt. Die neuen Anlagen dürfen maximal 150 m hoch werden und müssen den Abstand von den nächsten Wohnhäusern, den Straßen | halten. Bei Umsetzung der Planung werden irgendwann die alten | Windenergieanlagen | durch neue, wahrscheinlich größere und leistungsfähigere erse | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| gefährdeten Einrichtungen einhalten. Bei ihrer Errichtung und beim Betrieb müssen Gestaltungsvorschriften eingehalten werden. Bei Verzicht auf die Umsetzung der Planung werden neue Windenergieanlagen an den bisherigen Standorten oder ggf. auch dazwischen gebaut oder auf Minderung des CO2-Ausstoßes und/oder von radioaktivem Abfall verzichtet. Geeignetere als die getroffenen Fests | erden. Bei Verzicht auf die Umsetzung der Planung werden neue | Windenergieanlagen | an den bisherigen Standorten oder ggf. auch dazwischen gebaut | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| gskennzeichnung in weißem bis lichtgrauen Farbton zu halten, da dieser die geringste Auffälligkeit mit sich bringt. In Bodennähe ist auch eine Abstufung in Grüntönen vertretbar. Die Windenergieanlagen sollen möglichst einheitlich und ruhig wirken. Durch Werbebeschriftungen, Werbeanlagen oder Anbauten aller Art wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes weiter erhöht. Dies so | odennähe ist auch eine Abstufung in Grüntönen vertretbar. Die | Windenergieanlagen | sollen möglichst einheitlich und ruhig wirken. Durch Werbebes | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| sbildes weiter erhöht. Dies soll vermieden werden. Zugelassen werden deshalb nur die üblichen Beschriftungen der Hersteller und Betreiber an der Gondel. Häufig werden die Masten von Windenergieanlagen genutzt, um Mobilfunksende- und – empfangsanlagen anzubauen und so die Errichtung eigenständiger Masten zu vermeiden. Dies ist auch in Borstel geschehen. Beeinträchtigungen oder Bes | ler und Betreiber an der Gondel. Häufig werden die Masten von | Windenergieanlagen | genutzt, um Mobilfunksende- und – empfangsanlagen anzubauen u | Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg | |
| icht nachweisen. Ein weiterer signifikanter Einfluss wird durch entsprechende Betriebsbeschränkungen unterbunden. Tabelle 0.1: Kurzdarstellung des Ergebnisses. Alle Benennungen von Windenergieanlagen (WEA) im Dokument beziehen sich auf die Nomenklatur von Spalte 2 (Lfd. Nr.) in Tabelle 3.1.1. Eine ausführliche Erläuterung der Ergebnisse erfolgt ab Kapitel 5. Inhaltsverzeichnis | le 0.1: Kurzdarstellung des Ergebnisses. Alle Benennungen von | Windenergieanlagen | (WEA) im Dokument beziehen sich auf die Nomenklatur von Spalt | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| ............................................................................................35 1 Aufgabenstellung Die Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG ist beauftragt worden, Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von Windenergieanlagen) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu betrachten und zu bewe | uid & Energy Engineering GmbH & Co. KG ist beauftragt worden, | Windenergieanlagen | (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (St | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| ufgabenstellung Die Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG ist beauftragt worden, Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von Windenergieanlagen ) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu betrachten und zu bewerten. Voraussetzung für einen Nachweis der Standorteignung ist gemäß /17/ das Vorliegen einer gült | h ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von | Windenergieanlagen | ) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| ng GmbH & Co. KG ist beauftragt worden, Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von Windenergieanlagen) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu betrachten und zu bewerten. Voraussetzung für einen Nachweis der Standorteignung ist gemäß /17/ das Vorliegen einer gültigen Typenprüfung bzw. Einzelprüfung für die | andorteignung von Windenergieanlagen) der DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | von 2012 /17/ zu betrachten und zu bewerten. Voraussetzung fü | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| tung zu, da die Turbulenzintensität die einzige Windbedingung ist, über die eine Bewertung des Einflusses der WEA untereinander erfolgt. Dieser Einfluss ist nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu berücksichtigen, wenn der auf den Rotordurchmesser D der jeweils größeren WEA bezogene Abstand zwischen zwei WEA für typische küstennahe Standorte kleiner gleich fü | inander erfolgt. Dieser Einfluss ist nach DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | von 2012 /17/ zu berücksichtigen, wenn der auf den Rotordurch | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| gsturbulenzintensität und die zusätzlich durch die Nachlaufsituation induzierte Belastung. Das Verfahren wird sowohl im internationalen Regelwerk als auch in der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ empfohlen. Eine zusätzliche Belastung besteht nach diesem Berechnungsverfahren nicht mehr, wenn der Abstand zur benachbarten WEA mehr als zehn Rotordurchmesser beträgt | internationalen Regelwerk als auch in der DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | von 2012 /17/ empfohlen. Eine zusätzliche Belastung besteht n | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| ert für alle Windzonen 0.2 (20%) Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400-1 /6/ Tabelle 2.3.1.1: Auslegungswerte der Turbulenzintensität für alle Windzonen. In der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ wird die Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400-1:2006 /7/ empfohlen. Grundsätzlich können auch andere Auslegungswerte der Turbulenzintensität zugrunde gelegt werden. | lenzintensität für alle Windzonen. In der DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | von 2012 /17/ wird die Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400 | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| tegorie Windgeschwindigkeit [m/s] Tabelle 2.3.1.2: Auslegungswerte der Turbulenzintensität für alle WEA-Klassen. 2.3.2 Windgeschwindigkeit Die Typenprüfung nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ erfolgt für eine bestimmte Windzone. Abhängig von der Windzone ist sowohl der Auslegungswert des 10-min-Mittelwertes der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wi | Windgeschwindigkeit Die Typenprüfung nach DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | von 2012 /17/ erfolgt für eine bestimmte Windzone. Abhängig v | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| Tabelle 4.1 aufgeführten zu betrachtenden WEA. WEA lfd. Nr. Geplante WEA 8 Benachbarte WEA 1 - 7 Tabelle 4.1: Zu betrachtende WEA. 4.1 Standortbesichtigung Gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ ist eine Standortbesichtigung durchzuführen. Im Rahmen des Nachweises der Standorteignung dient die Standortbesichtigung der Dokumentation der aktuellen Situation vor | tende WEA. 4.1 Standortbesichtigung Gemäß DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | von 2012 /17/ ist eine Standortbesichtigung durchzuführen. Im | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| he Turbulenzstrukturparameter werden daher nicht berücksichtigt. Für die geplante WEA kann daher das vereinfachte Verfahren zum Nachweis der Standorteignung nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ angewendet werden. 4.3 Turbulenzintensität 4.3.1 Umgebungsturbulenzintensität Die Turbulenzintensität ist definiert als das Verhältnis der Standardabweichung der zeitl | ren zum Nachweis der Standorteignung nach DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | von 2012 /17/ angewendet werden. 4.3 Turbulenzintensität 4.3. | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| A). Am Standort befinden sich sieben weitere benachbarte WEA. Die Planung wurde von uns daraufhin bewertet, ob die Standorteignung der zu betrachtenden WEA gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ gewährleistet ist. Die Ergebnisse beziehen sich dabei auf eine vorliegende gültige Typenprüfung für die betrachteten WEA. Der Typenprüfung müssen mindestens die in der | orteignung der zu betrachtenden WEA gemäß DIBt-Richtlinie für | Windenergieanlagen | von 2012 /17/ gewährleistet ist. Die Ergebnisse beziehen sich | Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG | |
| astbetrieb vorkommen können, tatsächlich umgesetzt hat. Die Angabe bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Kalenderjahr. Übliche Werte für Volllaststunden für bereits installierte Windenergieanlagen im Binnenland sind 1.600 Stunden, für Offshore-Anlagen sind 4.000 Stunden üblich. Die Anzahl der Volllaststunden kann durch das Verhältnis von Rotordurchmesser zu Generatorgröße bee | r. Übliche Werte für Volllaststunden für bereits installierte | Windenergieanlagen | im Binnenland sind 1.600 Stunden, für Offshore-Anlagen sind 4 | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| er dem Netz zugeführten Energie bezogen auf die im Wind vorhandene kinetische Energie. Aus physikalischen Gründen liegt der theoretisch maximal mögliche Wert bei 59 Prozent. Moderne Windenergieanlagen erreichen bereits aerodynamische Wirkungsgrade von 52 bis 53 Prozent. Der Gesamtwirkungsgrad inklusive aller Wandlungsverluste im Triebstrang liegt bei etwa 42 bis 45 Prozent. Kompo | der theoretisch maximal mögliche Wert bei 59 Prozent. Moderne | Windenergieanlagen | erreichen bereits aerodynamische Wirkungsgrade von 52 bis 53 | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| tt verfügt über eine eigene Verstellung, wodurch sich eine Redundanz ergibt. Bremsen werden nur zur Arretierung des Triebstranges für Wartungszwecke eingesetzt. Die Rotorblätter von Windenergieanlagen werden aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt, teilweise wird bei großen Blättern auch zusätzlich Kohlefaser verwendet. Bei Blattlängen von bis zu 65 Metern ist insbesonder | bstranges für Wartungszwecke eingesetzt. Die Rotorblätter von | Windenergieanlagen | werden aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt, teilw | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| gen mit Getriebe – vor allem Offshore-Anlagen – wartungsintensiver als Anlagen ohne Getriebe sind. Aus Abbildung 2 wird ersichtlich, dass die durchschnittliche Generatorleistung der Windenergieanlagen kontinuierlich ansteigt. Dieser Anstieg korreliert mit dem stetig zunehmenden Generatordurchmesser. Kraftwerkseigenschaften von Windparks Windenergieanlagen werden oft in Gruppen in | ersichtlich, dass die durchschnittliche Generatorleistung der | Windenergieanlagen | kontinuierlich ansteigt. Dieser Anstieg korreliert mit dem st | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| he Generatorleistung der Windenergieanlagen kontinuierlich ansteigt. Dieser Anstieg korreliert mit dem stetig zunehmenden Generatordurchmesser. Kraftwerkseigenschaften von Windparks Windenergieanlagen werden oft in Gruppen in Windparks aufgestellt und gemeinsam an ein Mittelspannungsnetz angeschlossen. Technische Innovationen der letzten Jahre verleihen diesen Windparks kraftwerk | n Generatordurchmesser. Kraftwerkseigenschaften von Windparks | Windenergieanlagen | werden oft in Gruppen in Windparks aufgestellt und gemeinsam | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| ilung Kritische Materialien Materialengpässe, Fertigungsrestriktionen oder Entsorgungsprobleme bestehen nicht. Rechtliche Hindernisse Räumliche Steuerung des Ausbaus der Windenergie Windenergieanlagen befinden sich gegenwärtig in den zwar windgünstigen, aber auch dünn besiedelten Regionen des Nordens, zudem werden künftig große Windkraftkapazitäten offshore in Nordund Ostsee ents | e Hindernisse Räumliche Steuerung des Ausbaus der Windenergie | Windenergieanlagen | befinden sich gegenwärtig in den zwar windgünstigen, aber auc | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| wende ist zum einen nach den Grundsätzen der Koordination zu fragen, zum anderen nach der Art und Weise, wie diese an die Bürger kommuniziert werden. Partizipation Die Akzeptanz von Windenergieanlagen ist unter anderem davon abhängig, ob die Bürger den Planungs- und Umsetzungsprozess als gerecht, fair und transparent empfinden und sich beteiligen können – im gesamten Prozess vom | e Bürger kommuniziert werden. Partizipation Die Akzeptanz von | Windenergieanlagen | ist unter anderem davon abhängig, ob die Bürger den Planungs- | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| schland besser einordnen zu können, macht ein Blick auf den Status der Windenergienutzung und -technologie weltweit sowie in Europa Sinn. Die weltweit installierte Gesamtleistung an Windenergieanlagen hat 2013 die Marke von 300 GW überschritten, derzeit werden jährlich etwa 45 GW neu installiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Markt auf diesem Niveau für die nächsten Jahre s | e in Europa Sinn. Die weltweit installierte Gesamtleistung an | Windenergieanlagen | hat 2013 die Marke von 300 GW überschritten, derzeit werden j | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| n Anlagen erreicht (im Vergleich zu 2.268 Neuanlagen im Rekordjahr 2002). Insgesamt war in Deutschland Ende 2013 eine Gesamtleistung von 34,2 GW in Betrieb. Das Repowering von alten Windenergieanlagen nimmt stetig zu, der Anteil betrug 2013 ca. 25 Prozent, wobei der Kapazitätsabbau/-zubau in Repowering-Projekten durchschnittlich ein Verhältnis von 1:3 hat. Aus der Aufschlüsselung | samtleistung von 34,2 GW in Betrieb. Das Repowering von alten | Windenergieanlagen | nimmt stetig zu, der Anteil betrug 2013 ca. 25 Prozent, wobei | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| e auf über 4.000 Volllaststunden im Jahr; die meisten OffshoreParks liegen im Bereich zwischen 2.500 und 3.500 Volllaststunden. Bezogen auf aktuell im Jahr 2015 aufgestellte Onshore- Windenergieanlagen (2,5 MW, 128 m Rotor) betragen die Volllaststunden ca. 2.300. 5 Forschungs-, Entwicklungs- und Standardisierungsbedarf Der sehr starke inter- und transdisziplinäre Charakter der Win | tunden. Bezogen auf aktuell im Jahr 2015 aufgestellte Onshore- | Windenergieanlagen | (2,5 MW, 128 m Rotor) betragen die Volllaststunden ca. 2.300. | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| t, deren Bearbeitung für den weiteren Umbau des Energiesystems auf Basis eines starken Windenergieanteils vonnöten ist: Windströmungen und Turbulenzen Eine optimale Installation von Windenergieanlagen und -parks erfordert ein tiefes Verständnis der vorherrschenden Windbedingungen für alle potenziellen Areale und Flächen, das heißt flaches Terrain, komplexes sowie bewaldetes Gelän | Windströmungen und Turbulenzen Eine optimale Installation von | Windenergieanlagen | und -parks erfordert ein tiefes Verständnis der vorherrschend | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| ekannt, lassen sich jedoch nicht analytisch lösen. Daher können sie nur durch Näherungsansätze gelöst werden, die kontinuierliche experimentelle Validierungen erfordern. Aerodynamik Windenergieanlagen und -parks sind unbeständigen dreidimensionalen aerodynamischen Phänomenen ausgesetzt, welche in Wechselwirkung mit der Struktur stehen. Diese reichen von Effekten im Sub-Millimeter | uierliche experimentelle Validierungen erfordern. Aerodynamik | Windenergieanlagen | und -parks sind unbeständigen dreidimensionalen aerodynamisch | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| namik und Regelungsstrategien die strukturelle Lebenserwartung der Turbinen mit der Windparkperformanz zu koppeln. Entwurfstechniken und Bemessungsverfahren Aktuelle Auslegungen von Windenergieanlagen beruhen häufig auf Iterationsprozessen zwischen disziplinorientierten Expertengruppen, in denen eine akzeptable Kompromisslösung erarbeitet wurde. Ein integraler Entwurfsansatz fehl | rfstechniken und Bemessungsverfahren Aktuelle Auslegungen von | Windenergieanlagen | beruhen häufig auf Iterationsprozessen zwischen disziplinorie | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| mtebene von Schnittstellen und Wissensaustausch zu profitieren. Material, Struktur, Regelung, Umwelt und elektrische Systeme sind in einer bis dato nicht gekannten Art und Weise bei Windenergieanlagen verflochten und bedürfen ganzheitlicher Ansätze, um Wissensgewinne optimal zu nutzen. | teme sind in einer bis dato nicht gekannten Art und Weise bei | Windenergieanlagen | verflochten und bedürfen ganzheitlicher Ansätze, um Wissensge | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. | |
| EIMER, BERLINWIND GMBH www.windindustrie-in-deutschland.de Ein Projekt des BWE e.V. Auswuchten von WEA-Rotoren Wirtschaftliche Vorteile und technische Umsetzung Eine Vielzahl aller Windenergieanlagen haben Unwuchten, die über den zulässigen Grenzwerten liegen. Die Unwucht-Folgekosten betragen durchschnittlich ca. 4,6% des Jahresertrags. Darum sind professionelle Auswuchtstrategi | ftliche Vorteile und technische Umsetzung Eine Vielzahl aller | Windenergieanlagen | haben Unwuchten, die über den zulässigen Grenzwerten liegen. | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| profitieren. Autoren DIPL.-ING. ANKE GRUNWALD, Jahrgang 1974, ist seit 2001 in der Windenergie tätig und beschäftigt sich seit zehn Jahren intensiv mit dem Auswuchten von Rotoren an Windenergieanlagen (WEA). Seit 2009 ist sie Geschäftsführerin der BerlinWind GmbH und leitet die Bereiche Qualitätsmanagement und Marketing. MICHAEL MELSHEIMER, Jahrgang 1965, ist seit 2000 in der Win | h seit zehn Jahren intensiv mit dem Auswuchten von Rotoren an | Windenergieanlagen | (WEA). Seit 2009 ist sie Geschäftsführerin der BerlinWind Gmb | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| ema Unwucht ist für die WEA-Zuverlässigkeit und Senkung der Lebenszykluskosten so wichtig, dass der BWE-Sachverständigenbeirat in den Grundsätzen für die „Wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen “ [6] auf die Unwucht-Problematik hinweist. Weiterhin enthält die Revision 2015 des Blattes 1 der VDI-Richtlinie VDI 3834 „Messung und Beurteilung der mechanischen Schwingungen von W | beirat in den Grundsätzen für die „Wiederkehrende Prüfung von | Windenergieanlagen | “ [6] auf die Unwucht-Problematik hinweist. Weiterhin enthält | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| n“ [6] auf die Unwucht-Problematik hinweist. Weiterhin enthält die Revision 2015 des Blattes 1 der VDI-Richtlinie VDI 3834 „Messung und Beurteilung der mechanischen Schwingungen von Windenergieanlagen und deren Komponenten“ [7] einen separaten, mehrseitigen Anhang zum WEA-Betriebsauswuchten. Statistische Untersuchungen zeigten, dass die bisher in der Richtlinie beschriebene Messm | 34 „Messung und Beurteilung der mechanischen Schwingungen von | Windenergieanlagen | und deren Komponenten“ [7] einen separaten, mehrseitigen Anha | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) | |
| Mitteilung des DIBt Technische Regel Referat I 8 Bautechnisches Prüfamt Grundlagen der Standsicherheit Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin www.dibt.de Richtlinie für Windenergieanlagen Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung Stand: Oktober 2012 – Korrigierte Fassung März 2015 Diese Richtlinie wurde im Rahmen der Projektgruppe "Windenergiea | Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin www.dibt.de Richtlinie für | Windenergieanlagen | Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründ | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| ergieanlagen Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung Stand: Oktober 2012 – Korrigierte Fassung März 2015 Diese Richtlinie wurde im Rahmen der Projektgruppe " Windenergieanlagen " des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin erarbeitet. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis............................................................................. | März 2015 Diese Richtlinie wurde im Rahmen der Projektgruppe " | Windenergieanlagen | " des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin erarbe | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| .............. 49 15.5 Dokumentation....................................................................................................................... 49 16 Standorteignung von Windenergieanlagen ...................................................................... 50 16.1 Bestehende Anlagen im Falle einer Parkerweiterung/Parkänderung.................................... 50 | ................................... 49 16 Standorteignung von | Windenergieanlagen | ............................................................. | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| .............. 50 16.2 Neuanlagen............................................................................................................................ 50 17 Weiterbetrieb von Windenergieanlagen ............................................................................ 51 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen" – Beurteilung von Turm u | ..................................... 50 17 Weiterbetrieb von | Windenergieanlagen | ............................................................. | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| . 50 17 Weiterbetrieb von Windenergieanlagen ............................................................................ 51 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen " – Beurteilung von Turm und Gründung .................................................................................... 51 17.2 Sachverständige ................................... | . 51 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von | Windenergieanlagen | " – Beurteilung von Turm und Gründung ........................ | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| .................................................................... 55 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Nachweise der Standsicherheit des Turmes und der Gründung von Windenergieanlagen . Sie enthält zugleich, basierend auf den Festlegungen von DIN EN 61400-1, Regelungen über Einwirkungen auf die gesamte Windenergieanlage einschließlich der zugehörigen Sicherheitsbe | Nachweise der Standsicherheit des Turmes und der Gründung von | Windenergieanlagen | . Sie enthält zugleich, basierend auf den Festlegungen von DIN | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| heitlichen Anwendung ausgewählten Ausgabe. Eine Ausnahme betrifft die Bestimmung der effektiven Turbulenz innerhalb eines Windparks, die nach DIN EN 61400-1:2011-08 zu erfolgen hat. Windenergieanlagen , deren überstrichene Rotorfläche kleiner als 200 m2 ist und die eine Spannung erzeugen, die unter 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung liegt, dürfen nach DIN EN 61400-2 | s Windparks, die nach DIN EN 61400-1:2011-08 zu erfolgen hat. | Windenergieanlagen | , deren überstrichene Rotorfläche kleiner als 200 m2 ist und d | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| und die eine Spannung erzeugen, die unter 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung liegt, dürfen nach DIN EN 61400-2 nachgewiesen werden. Insbesondere muss auch für kleine Windenergieanlagen das Sicherheitssystem zwei oder mehrere Bremssysteme enthalten (mechanisch, elektrisch oder aerodynamisch), die geeignet sind, den Rotor aus jedem Betriebszustand in den Stillstand | 1400-2 nachgewiesen werden. Insbesondere muss auch für kleine | Windenergieanlagen | das Sicherheitssystem zwei oder mehrere Bremssysteme enthalte | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| n Bremssystem muss in der Lage sein, das System auch bei Netzausfall in einem eigensicheren Zustand zu halten. Konstruktion, Bemessung und Ausführung des Turmes und der Gründung von Windenergieanlagen richten sich nach den einschlägigen Technischen Baubestimmungen für vergleichbare Konstruktionen, wie Antennentragwerke, Schornsteine, Masten u. ä., sofern in dieser Richtlinie kein | ion, Bemessung und Ausführung des Turmes und der Gründung von | Windenergieanlagen | richten sich nach den einschlägigen Technischen Baubestimmung | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| stellt, damit die Standsicherheit des Turmes und der Gründung über die vorgesehene Entwurfslebensdauer sichergestellt ist. Die Richtlinie berücksichtigt nicht die Besonderheiten von Windenergieanlagen , die im offenen Wasser von Nord- und Ostsee errichtet werden (Offshore-Anlagen). Auch werden in dieser Richtlinie die Besonderheiten von Vertikalachsanlagen und abgespannten Systeme | t. Die Richtlinie berücksichtigt nicht die Besonderheiten von | Windenergieanlagen | , die im offenen Wasser von Nord- und Ostsee errichtet werden | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| : die größte mittlere Windgeschwindigkeit, bei der die Windenergieanlage betrieben wird 2.2 Bezeichnungen A Fläche a horizontaler Abstand zwischen den Turmachsen zweier benachbarter Windenergieanlagen cdir Richtungsbeiwert nach DIN EN 1991-1-4 cf aerodynamischer Kraftbeiwert cscd Strukturbeiwert nach DIN EN 1991-1-4 cseason Jahreszeitenbeiwert nach DIN EN 1991-1-4 D Rotordurchmes | izontaler Abstand zwischen den Turmachsen zweier benachbarter | Windenergieanlagen | cdir Richtungsbeiwert nach DIN EN 1991-1-4 cf aerodynamischer | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| z.B. Spannanweisung, Herstellanweisung für die Gründung gemäß DIN EN 13670) H. Gutachtliche Stellungnahme eines Sachverständigen zur Gründung (Baugrundgutachten) Außerdem müssen für Windenergieanlagen folgende Unterlagen vorliegen: I. Gutachtliche Stellungnahmen, in denen ggf. Auflagen zum Bau und Betrieb der Windenergieanlage zu formulieren sind: 1. Gutachtliche Stellungnahme ei | tändigen zur Gründung (Baugrundgutachten) Außerdem müssen für | Windenergieanlagen | folgende Unterlagen vorliegen: I. Gutachtliche Stellungnahmen | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| chtliche Zulassung oder durch eine Zustimmung im Einzelfall. Die Ausführung von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen erfolgt nach DIN EN 13670. Spannverfahren, die zum Vorspannen von Windenergieanlagen verwendet werden, müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck in der Windenergieanlage, bzw. für diesen entsprechenden Anwendungsbereich, geeignet sein. 6 Ausführungsklassen Stahltürme | lgt nach DIN EN 13670. Spannverfahren, die zum Vorspannen von | Windenergieanlagen | verwendet werden, müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck in | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| endet werden, müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck in der Windenergieanlage, bzw. für diesen entsprechenden Anwendungsbereich, geeignet sein. 6 Ausführungsklassen Stahltürme von Windenergieanlagen oder Teile von Windenergieanlagen in Stahlbauweise sind gemäß DIN EN 1090-2 Anhang B der Beanspruchungskategorie SC2 und der Schadensfolgeklasse CC2 zuzuordnen. Demzufolge gilt als | gsbereich, geeignet sein. 6 Ausführungsklassen Stahltürme von | Windenergieanlagen | oder Teile von Windenergieanlagen in Stahlbauweise sind gemäß | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| sehenen Einsatzzweck in der Windenergieanlage, bzw. für diesen entsprechenden Anwendungsbereich, geeignet sein. 6 Ausführungsklassen Stahltürme von Windenergieanlagen oder Teile von Windenergieanlagen in Stahlbauweise sind gemäß DIN EN 1090-2 Anhang B der Beanspruchungskategorie SC2 und der Schadensfolgeklasse CC2 zuzuordnen. Demzufolge gilt als Mindestanforderung für Windenergie | rungsklassen Stahltürme von Windenergieanlagen oder Teile von | Windenergieanlagen | in Stahlbauweise sind gemäß DIN EN 1090-2 Anhang B der Beansp | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| rgieanlagen in Stahlbauweise sind gemäß DIN EN 1090-2 Anhang B der Beanspruchungskategorie SC2 und der Schadensfolgeklasse CC2 zuzuordnen. Demzufolge gilt als Mindestanforderung für Windenergieanlagen die Ausführungsklasse EXC3. Entsprechende Anforderungen für die Ausführung sind DIN EN 1090-2 Anhang A.3 zu entnehmen. 7 Einwirkungen 7.1 Allgemeines Einwirkungen auf die Windenergi | se CC2 zuzuordnen. Demzufolge gilt als Mindestanforderung für | Windenergieanlagen | die Ausführungsklasse EXC3. Entsprechende Anforderungen für d | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| dorte bei Errichtung von Einzelanlagen zu gewährleisten. Wird hiervon abgewichen, ist eine standortbezogene Turbulenzbeurteilung erforderlich, siehe Kapitel 16. Es ist zulässig, für Windenergieanlagen Betriebs- und Extremwindbedingungen einschließlich der Turbulenzkategorie unabhängig von Windzonen gemäß DIN EN 1991-1-4 zu spezifizieren und dafür im Rahmen einer Typenprüfung nach | rteilung erforderlich, siehe Kapitel 16. Es ist zulässig, für | Windenergieanlagen | Betriebs- und Extremwindbedingungen einschließlich der Turbul | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| icher Anlagen, Geländerauhigkeit und Topografie auf die Standorteignung Standortspezifisch ist zu untersuchen, ob durch lokale Turbulenzerhöhungen infolge der Einflüsse benachbarter Windenergieanlagen oder durch die Standortwindbedingungen die Standorteignung gefährdet wird. Die Prüfung der Standorteignung ist entsprechend nach Kapitel 16 „Standorteignung von Windenergieanlagen“ | lokale Turbulenzerhöhungen infolge der Einflüsse benachbarter | Windenergieanlagen | oder durch die Standortwindbedingungen die Standorteignung ge | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| r Windenergieanlagen oder durch die Standortwindbedingungen die Standorteignung gefährdet wird. Die Prüfung der Standorteignung ist entsprechend nach Kapitel 16 „Standorteignung von Windenergieanlagen “ durchzuführen. Die auf die Windenergieanlage einwirkenden Lasten sind mindestens mit den standortspezifischen Werten der Windparameter zu ermitteln. Wenn die Anlage für die Turbule | eignung ist entsprechend nach Kapitel 16 „Standorteignung von | Windenergieanlagen | “ durchzuführen. Die auf die Windenergieanlage einwirkenden La | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| 5) a ≥ 5D für vm50 (h) ≥ 45 m/s (GL 6) Bild 1: Schematische Darstellung der erforderlichen Abstände (schraffierter Bereich) Dabei ist: a Abstand zwischen den Turmachsen benachbarter Windenergieanlagen D der jeweils größere Rotordurchmesser vm50(h) Mittlerer 50-Jahreswind in Nabenhöhe Für Zwischenwerte von vm50(h) ist a linear zu interpolieren. Dabei sind die in Deutschland auftre | ch) Dabei ist: a Abstand zwischen den Turmachsen benachbarter | Windenergieanlagen | D der jeweils größere Rotordurchmesser vm50(h) Mittlerer 50-J | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| nen. Für die Einwirkungskombinationen DLC 6.1, 6.2 und 6.3 ist der Gierfehlerwinkel nach DIN EN 61400-1 anzunehmen. 9.2.3 Berücksichtigung der Gründung Für das Betriebsverhalten von Windenergieanlagen ist die Baugrundsteifigkeit von besonderer Bedeutung. Die Boden-Bauwerks-Interaktion ist stets zu berücksichtigen. Bei einer gesamtdynamischen Berechnung kann diese in guter Näherun | 3 Berücksichtigung der Gründung Für das Betriebsverhalten von | Windenergieanlagen | ist die Baugrundsteifigkeit von besonderer Bedeutung. Die Bod | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| tahl (Wöhlerlinie) Schwellenwert der Ermüdungsfestigkeit Fortsetzung der Kurve. Tabelle 7: Teilsicherheitsbeiwert γM für Nachweise gegen Ermüdung bei Türmen aus Stahl ANMERKUNG: Bei Windenergieanlagen sind in der Regel nicht-schadenstolerante Bauteile vorhanden. Im Allgemeinen ist ein Teilsicherheitsbeiwert von 1,15 für inspizierbare Bauteile anzuwenden. Als "inspizierbar" werden | Nachweise gegen Ermüdung bei Türmen aus Stahl ANMERKUNG: Bei | Windenergieanlagen | sind in der Regel nicht-schadenstolerante Bauteile vorhanden. | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| den. Bild 6: Nachweisstellen für das Detail "T-Flansch/Mantelblech" ANMERKUNG: Durchgeführte Untersuchungen ergaben, dass andere Regelungen des Eurocode für den Parameterbereich von Windenergieanlagen zu stark konservativen Auslegungen führen können. 11.1.5 Ermüdungsversagen von Stahl- und Spannbetonkonstruktionen Bei Türmen und Fundamenten aus Spannbeton bzw. Stahlbeton sind Erm | s andere Regelungen des Eurocode für den Parameterbereich von | Windenergieanlagen | zu stark konservativen Auslegungen führen können. 11.1.5 Ermü | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| xation nach DIN EN 1992-1-1, Absatz 3.1.4 zu berücksichtigen. Für den Nachweis des Betons unter Druck oder Querkraftbeanspruchung sind die Wöhlerlinien für den Beton anzusetzen. Für Windenergieanlagen mit einer nominellen Lastspielzahl Nnom = m∙nR∙T0 ≤ 2∙109 ist ein detaillierter Nachweis für den Beton nicht erforderlich, wenn die Bedingung nach (GL 14) eingehalten ist. Dabei ist | spruchung sind die Wöhlerlinien für den Beton anzusetzen. Für | Windenergieanlagen | mit einer nominellen Lastspielzahl Nnom = m∙nR∙T0 ≤ 2∙109 ist | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| derungen in der statischen und dynamischen Berechnung entsprechen. Hinsichtlich der Mindestanforderungen an Umfang und Qualität geotechnischer Untersuchungen sind die Gründungen von Windenergieanlagen der Geotechnischen Kategorie 3 nach DIN EN 1997-1, Absatz 2.1 bzw. DIN 1054, Absatz A 2.1.2 zuzuordnen. Für dynamische Berechnungen sind der Steife- oder Schubmodul für Ent- und Wie | ualität geotechnischer Untersuchungen sind die Gründungen von | Windenergieanlagen | der Geotechnischen Kategorie 3 nach DIN EN 1997-1, Absatz 2.1 | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| ine Schubverzerrungen auftreten. Der für viele Bodenarten tabellierte Schubmodul Gmax für sehr kleine Dehnungen gilt allgemein nur bei hochfrequenten Belastungen. Für Gründungen von Windenergieanlagen kann – insbesondere bei Flachgründungen auf relativ kompressiblen Böden – eine Abminderung dieses Wertes erforderlich sein. Im Baugrundgutachten sind sowohl die dynamischen Bodenste | gemein nur bei hochfrequenten Belastungen. Für Gründungen von | Windenergieanlagen | kann – insbesondere bei Flachgründungen auf relativ kompressi | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| en Grenzwert 2° nicht übersteigen. 8 Petersen, C.: Stahlbau, 3. Auflage. Braunschweig, Wiesbaden: Vieweg, 1997 9 Seidel, M.: „Zur Bemessung geschraubter Ringflanschverbindungen von Windenergieanlagen “, Schriftenreihe des Instituts für Stahlbau der Leibniz Universität Hannover (Heft 20). Aachen: Shaker Verlag, 2001 10 Schmidt, Herbert; Neuper, Meike: „Zum elastostatischen Tragver | , M.: „Zur Bemessung geschraubter Ringflanschverbindungen von | Windenergieanlagen | “, Schriftenreihe des Instituts für Stahlbau der Leibniz Unive | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| ngssituation, d. h. die Schnittgrößen zur Bestimmung der maßgebenden Spannungen sind mit dem Lastfall D.2 (häufige Lasten) zu bestimmen, siehe auch DIN EN 1993-1-10, Absatz 2.2 (4). Windenergieanlagen sind für die Ermittlung der Bezugstemperatur TEd wie Brücken einzuordnen. Gemäß DIN EN 1993-1-10/NA kann damit angesetzt werden: TEd = -30°C Temperaturverschiebungen infolge Kaltumf | n) zu bestimmen, siehe auch DIN EN 1993-1-10, Absatz 2.2 (4). | Windenergieanlagen | sind für die Ermittlung der Bezugstemperatur TEd wie Brücken | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| eanlage nach den geprüften bautechnischen Unterlagen errichtet worden ist. Der Umfang der Maßnahmen zur Überprüfung und Überwachung kann den „Empfehlungen für die Bauüberwachung von Windenergieanlagen “ des Bauüberwachungsvereins BÜV entnommen werden. Die Abnahme der Maschine ist nicht Gegenstand dieser Empfehlungen und erfolgt auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahmen | Überwachung kann den „Empfehlungen für die Bauüberwachung von | Windenergieanlagen | “ des Bauüberwachungsvereins BÜV entnommen werden. Die Abnahme | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| itsrelevanten Auflagen ist ein Bericht anzufertigen. Diese Dokumentation ist vom Betreiber über die gesamte Nutzungsdauer der Windenergieanlage aufzubewahren. 16 Standorteignung von Windenergieanlagen Voraussetzung für eine Prüfung der Standorteignung ist, dass für die Anlage eine Typenprüfung bzw. eine Einzelprüfung vorliegt. 16.1 Bestehende Anlagen im Falle einer Parkerweiterun | r der Windenergieanlage aufzubewahren. 16 Standorteignung von | Windenergieanlagen | Voraussetzung für eine Prüfung der Standorteignung ist, dass | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| gt. 16.1 Bestehende Anlagen im Falle einer Parkerweiterung/Parkänderung Für bestehende Anlagen, denen die DIBt-Richtlinie für Windkraftanlagen (Fassung 1995) oder DIBtRichtlinie für Windenergieanlagen (Fassung 2004) zugrunde liegt, darf im Falle einer Parkänderung der Nachweis der Standorteignung auch weiterhin nach dem Verfahren gemäß DIBt-Richtlinie 2004 geführt werden. 16.2 Ne | e für Windkraftanlagen (Fassung 1995) oder DIBtRichtlinie für | Windenergieanlagen | (Fassung 2004) zugrunde liegt, darf im Falle einer Parkänderu | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| ittlung der Standortbedingungen ist eine Standortbesichtigung zu Grunde zu legen. Anwendung sollten hierbei einschlägige Richtlinien finden. Für den Nachweis der Standorteignung von Windenergieanlagen in Windparks wird das folgende Verfahren alternativ zur DIN EN 61400-1:2011-08 empfohlen. a. Folgende Angaben auf Nabenhöhe werden für einen Nachweis der Standorteignung benötigt: i | Richtlinien finden. Für den Nachweis der Standorteignung von | Windenergieanlagen | in Windparks wird das folgende Verfahren alternativ zur DIN E | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| e als nicht topografisch komplex zu bezeichnen sind. Die topografische Komplexität kann hierbei durch das Verfahren nach DIN EN 61400-1:2011-08 bestimmt werden. 17 Weiterbetrieb von Windenergieanlagen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen"12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“ | DIN EN 61400-1:2011-08 bestimmt werden. 17 Weiterbetrieb von | Windenergieanlagen | 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Wind | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| exität kann hierbei durch das Verfahren nach DIN EN 61400-1:2011-08 bestimmt werden. 17 Weiterbetrieb von Windenergieanlagen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen "12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von Windenergieanlagen hinsichtlich | agen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von | Windenergieanlagen | "12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie fü | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| n Windenergieanlagen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen"12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen “ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von Windenergieanlagen hinsichtlich ihres Weiterbetriebs nach Ablauf der Entwurfslebensdauer, die im Rahmen dieser Richtlinie i. d. R. mit 2 | rm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von | Windenergieanlagen | “ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von Windenergieanlag | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| erbetrieb von Windenergieanlagen"12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von Windenergieanlagen hinsichtlich ihres Weiterbetriebs nach Ablauf der Entwurfslebensdauer, die im Rahmen dieser Richtlinie i. d. R. mit 20 Jahren angenommen wird. Die in der "Richtlinie für den Weiterb | ndenergieanlagen“ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von | Windenergieanlagen | hinsichtlich ihres Weiterbetriebs nach Ablauf der Entwurfsleb | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| ch ihres Weiterbetriebs nach Ablauf der Entwurfslebensdauer, die im Rahmen dieser Richtlinie i. d. R. mit 20 Jahren angenommen wird. Die in der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen " festgelegten Prüfmethoden ermöglichen die Beurteilung für den Weiterbetrieb der Windenergieanlage gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Si | nommen wird. Die in der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von | Windenergieanlagen | " festgelegten Prüfmethoden ermöglichen die Beurteilung für de | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| e visuelle Inspektion als auch zerstörungsfreie Prüfmethoden und, falls erforderlich, auch eine Probenahme aus dem Tragwerk. Abweichend von der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen " gilt: 12 Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH: Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen, in : IV Vorschriften und Richtlinien Industriedienste, 1 Windenergie | erk. Abweichend von der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von | Windenergieanlagen | " gilt: 12 Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH: Richt | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| em Tragwerk. Abweichend von der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen" gilt: 12 Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH: Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen , in : IV Vorschriften und Richtlinien Industriedienste, 1 Windenergie, Ausgabe 2009, Germanischer Lloyd, Hamburg Die praktische Methode ist durch zusätzliche statische Berechnung | ndustrial Services GmbH: Richtlinie für den Weiterbetrieb von | Windenergieanlagen | , in : IV Vorschriften und Richtlinien Industriedienste, 1 Win | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| rbetrieb gemäß dieser Richtlinie anfallenden Inspektionen der WEA sowie Beurteilungen von Lasten und/oder Komponenten der WEA müssen von geeigneten unabhängigen Sachverständigen für Windenergieanlagen durchgeführt werden. Die für die Beurteilung zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen eingeschalteten Sachverständigen müssen eine entsprechende Ausbildung haben und die fachlichen | r WEA müssen von geeigneten unabhängigen Sachverständigen für | Windenergieanlagen | durchgeführt werden. Die für die Beurteilung zum Weiterbetrie | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| von Lasten und/oder Komponenten der WEA müssen von geeigneten unabhängigen Sachverständigen für Windenergieanlagen durchgeführt werden. Die für die Beurteilung zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen eingeschalteten Sachverständigen müssen eine entsprechende Ausbildung haben und die fachlichen Anforderungen für die Beurteilung der Gesamtanlage erfüllen. Eine Akkreditierung nach | geführt werden. Die für die Beurteilung zum Weiterbetrieb von | Windenergieanlagen | eingeschalteten Sachverständigen müssen eine entsprechende Au | Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt) | |
| GE Renewable Energy imagination at work © 2016 General Electric Company. All rights reserved. Technische Dokumentation Windenergieanlagen 3.2/3.4-130 - 50 Hz Ausgewählte Anlage: 3.2-130 mit 85 m (Stahlrohrturm) 3.2-130 mit 110 m (Stahlrohrturm) 3.2-130 mit 134 m (Hybridturm) 3.4-130 mit 164,5 m (Hybridturm) Te | ectric Company. All rights reserved. Technische Dokumentation | Windenergieanlagen | 3.2/3.4-130 - 50 Hz Ausgewählte Anlage: 3.2-130 mit 85 m (S | GE Renewable Energy, General Electric Company | |
| EC llb: 42.5 m/s DIBt WZ 2: 39.4 m/s (134m HH) DIBt WZ 2: 40,2 m/s (164,5m HH) Windklasse IEC IIIa; IEC IIb; DIBt WZ 2 DIBt WZ 2 Tabelle 3: Betriebsgrenzen Technische Dokumentation Windenergieanlagen 3.2-130 - 50 Hz Maße und Gewichte Inhaltsverzeichnis 1 Einführung .................................................................................................................. | IBt WZ 2 Tabelle 3: Betriebsgrenzen Technische Dokumentation | Windenergieanlagen | 3.2-130 - 50 Hz Maße und Gewichte Inhaltsverzeichnis 1 Einfü | GE Renewable Energy, General Electric Company | |
| neral Electric Company. Alle Rechte vorbehalten. Weights_and_Dimensions_3.2-DFIG-130-50Hz_3MW_Germany_GE_r01.docx 5/11 1 Einführung Dieses Dokument liefert die Maße und Gewichte der Windenergieanlagen 3.2-130. Die hierin enthaltenen Maße und Gewichte beinhalten weder die Transportrahmen, noch –befestigungen. Die tatsächlichen Gewichte können je nach endgültiger Konfiguration vari | Einführung Dieses Dokument liefert die Maße und Gewichte der | Windenergieanlagen | 3.2-130. Die hierin enthaltenen Maße und Gewichte beinhalten | GE Renewable Energy, General Electric Company | |
| Windenergieanlagen August 2014 Kurzanalyse Nr. 9: Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen Autoren: Oliver S. Kaiser, VDI Technologiezentrum GmbH Dr. Heike Seitz, VDI Technologiezentrum GmbH Fachlic | ZRE Publikationen: Kurzanalyse Nr. 9 Ressourceneffizienz von | Windenergieanlagen | August 2014 Kurzanalyse Nr. 9: Ressourceneffizienz von Winden | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| VDI ZRE Publikationen: Kurzanalyse Nr. 9 Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen August 2014 Kurzanalyse Nr. 9: Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen Autoren: Oliver S. Kaiser, VDI Technologiezentrum GmbH Dr. Heike Seitz, VDI Technologiezentrum GmbH Fachlicher Ansprechpartner: Manuel Weber, VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH Wi | nlagen August 2014 Kurzanalyse Nr. 9: Ressourceneffizienz von | Windenergieanlagen | Autoren: Oliver S. Kaiser, VDI Technologiezentrum GmbH Dr. He | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| www.ressource-deutschland.de Satz und Gestaltung: Christian Maciejewski Titelbild: © QN GmbH, www.qn-gmbh.de Gedruckt auf umweltfreundlichem Recyclingpapier. Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen Kurzanalyse Nr. 9 und Dokumentation des Fachgesprächs Inhaltsverzeichnis TEIL 1: Kurzanalyse 6 1. Einleitung 7 2. Produktlebensweg 8 3. Planung und Projektierung eines Windparks 10 | f umweltfreundlichem Recyclingpapier. Ressourceneffizienz von | Windenergieanlagen | Kurzanalyse Nr. 9 und Dokumentation des Fachgesprächs Inhalts | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| eitung 7 2. Produktlebensweg 8 3. Planung und Projektierung eines Windparks 10 3.1 Flächenverbrauch und Biodiversität 11 4. Logistik 14 5. Herstellung 18 5.1 Hauptbestandteile von Windenergieanlagen 18 5.2 Metalle 19 5.3 Kunststoffe 23 6. Nutzung und Wartung 28 7. Entsorgung 33 8. Recycling 34 8.1 Beton 35 8.2 Metalle 35 8.3 Rotorblätter 37 8.4 Repowering 41 9. Bewertung | 1 4. Logistik 14 5. Herstellung 18 5.1 Hauptbestandteile von | Windenergieanlagen | 18 5.2 Metalle 19 5.3 Kunststoffe 23 6. Nutzung und Wartung | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| tstoffe 23 6. Nutzung und Wartung 28 7. Entsorgung 33 8. Recycling 34 8.1 Beton 35 8.2 Metalle 35 8.3 Rotorblätter 37 8.4 Repowering 41 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen 44 10. Fazit 49 TEIL 2: Fachgespräch 50 11. Programm des Fachgesprächs „Ressourceneffizienz in der Windenergie“ 51 12. Dokumentation des Fachgesprächs 52 12.1 Ökobilanzierung 53 | 8.4 Repowering 41 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von | Windenergieanlagen | 44 10. Fazit 49 TEIL 2: Fachgespräch 50 11. Programm des Fach | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| rzeugung auf 40 bis 45 Prozent steigen. 2035 soll er 65 Prozent und 2050 mindestens 80 Prozent betragen.1 Es ist unstrittig, dass diese Ziele zum großen Teil nur mit dem Ausbau der Windenergieanlagen (WEA) an Land (onshore) und auf See (offshore) erreicht werden können. In diesem Zusammenhang hat auch das Repowering in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Hierbei werden ält | ttig, dass diese Ziele zum großen Teil nur mit dem Ausbau der | Windenergieanlagen | (WEA) an Land (onshore) und auf See (offshore) erreicht werde | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| onen in der Planungsphase einen entscheidenden Einfluss auf die zukünftige ressourceneffiziente Nutzung eines Windparkprojektes. So sollten nicht nur die Art und Dimensionierung der Windenergieanlagen , sondern auch das komplette Windparkkonzept möglichst optimal an den jeweiligen Standort angepasst werden. 3.1 Flächenverbrauch und Biodiversität Im Vergleich zum Anbau von Biomasse | ojektes. So sollten nicht nur die Art und Dimensionierung der | Windenergieanlagen | , sondern auch das komplette Windparkkonzept möglichst optimal | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| jeweiligen Standort angepasst werden. 3.1 Flächenverbrauch und Biodiversität Im Vergleich zum Anbau von Biomasse oder zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Boden benötigen Windenergieanlagen verhältnismäßig wenig Fläche. Für moderne Anlagen wird ein dauerhafter Flächenverbrauch von ca. 100 bis 500 m2 berechnet, je nachdem, ob das Fundament mit berücksichtigt wird. Der | ur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Boden benötigen | Windenergieanlagen | verhältnismäßig wenig Fläche. Für moderne Anlagen wird ein da | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| er Zufahrt, der Bau- und der Aufstellfläche einen dauerhaften Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Zudem muss die Standortauswahl naturverträglich erfolgen. Bei der Planung von Windenergieanlagen in bewaldeten Höhenlagen sollte der Eingriff in die Natur minimiert werden. Vorgeschädigte Flächen sind für den Bau von WEA im Hinblick auf die Ressourcenschonung zu bevorzugen. Auc | tandortauswahl naturverträglich erfolgen. Bei der Planung von | Windenergieanlagen | in bewaldeten Höhenlagen sollte der Eingriff in die Natur min | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| enlagen sollte der Eingriff in die Natur minimiert werden. Vorgeschädigte Flächen sind für den Bau von WEA im Hinblick auf die Ressourcenschonung zu bevorzugen. Auch der Betrieb von Windenergieanlagen kann einen negativen Einfluss auf natürliche Ressourcen bzw. Schutzgüter wie die Biodiversität ausüben. Ernstzunehmende Gefahren bestehen für Fledermäuse und Vögel, die durch Rotors | uf die Ressourcenschonung zu bevorzugen. Auch der Betrieb von | Windenergieanlagen | kann einen negativen Einfluss auf natürliche Ressourcen bzw. | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| gebieten ist es geboten, die Einflüsse auf die Ressource Biodiversität intensiv zu prüfen und negative Auswirkungen zu verhindern. Zur Vermeidung von Vogel- und Fledermausschlag an Windenergieanlagen können entsprechende Abschaltzeiten festgelegt werden. Dies gilt für Zeiten, in denen beispielsweise Zugvögel passieren, und in den Abendstunden mit der höchsten Aktivität der Flede | erhindern. Zur Vermeidung von Vogel- und Fledermausschlag an | Windenergieanlagen | können entsprechende Abschaltzeiten festgelegt werden. Dies g | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| assieren, und in den Abendstunden mit der höchsten Aktivität der Fledermäuse. Ein weiterer – wenn auch als relativ gering einzuschätzender – Einfluss auf die Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen ist eine zum Teil hohe Anzahl an erschlagenen Insekten. Die Menge kann je nach Standort erheblich sein und möglicherweise Auswirkungen auf die Populationsdichte nach sich ziehen. Al | g einzuschätzender – Einfluss auf die Ressourceneffizienz von | Windenergieanlagen | ist eine zum Teil hohe Anzahl an erschlagenen Insekten. Die M | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| worden, die dafür sorgen, dass Schutzgebiete weitgehend frei gehalten und Windparks nicht in den Routen der Zugvögel gebaut werden. Meeressäuger wie Schweinswale können beim Bau von Windenergieanlagen durch Hydroschall verscheucht oder sogar geschädigt werden. Der Grenzwert für den Schallschutz liegt bei 160 dB (Einzelereignis-Schallexpositionspegel) und bei 190 dB (Spitzenschall | aut werden. Meeressäuger wie Schweinswale können beim Bau von | Windenergieanlagen | durch Hydroschall verscheucht oder sogar geschädigt werden. D | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| WEA bedeuten einen enormen logistischen Aufwand, sowohl an Land als auch vor allem offshore. Um diesen deutlich zu reduzieren, gehen die Bestrebungen dahin, immer leistungsstärkere Windenergieanlagen zu errichten. Auf diese Weise werden Stromertrag und Gewinn je Anlage deutlich erhöht und die Logistikkette vereinfacht. Soweit möglich werden deshalb eher wenige, aber dafür sehr g | zieren, gehen die Bestrebungen dahin, immer leistungsstärkere | Windenergieanlagen | zu errichten. Auf diese Weise werden Stromertrag und Gewinn j | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| simuliert und verglichen. Die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts und des Projekts „Verbesserung der Planungsgrundlagen für kampagnengeprägte Supply Chains am Beispiel von Offshore- Windenergieanlagen (OWEA)“ (Projektlaufzeit 2009 – 2010) sind in die Entwicklung des Diagnose-Tools für Offshore-Logistikkonzepte eingeflossen. 5. Herstellung 5.1 Hauptbestandteile von Windenergieanla | für kampagnengeprägte Supply Chains am Beispiel von Offshore- | Windenergieanlagen | (OWEA)“ (Projektlaufzeit 2009 – 2010) sind in die Entwicklung | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| denergieanlagen (OWEA)“ (Projektlaufzeit 2009 – 2010) sind in die Entwicklung des Diagnose-Tools für Offshore-Logistikkonzepte eingeflossen. 5. Herstellung 5.1 Hauptbestandteile von Windenergieanlagen In diesem Kapitel wird betrachtet, aus welchen Materialien eine WEA besteht. In Abbildung 3 werden schematisch die wichtigen Bauteile bzw. Bauteilgruppen, aus denen sich eine Anlage | nzepte eingeflossen. 5. Herstellung 5.1 Hauptbestandteile von | Windenergieanlagen | In diesem Kapitel wird betrachtet, aus welchen Materialien ei | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| yse des VDI Zentrums Ressourceneffizienz „Potenziale eines hochwertigen Recyclings im Baubereich“ in Kapitel 3.1 zu finden. 5.2 Metalle Metalle sind die wichtigsten Bestandteile von Windenergieanlagen . „Eine Offshore-Windenergieanlage mit Gründung, Turm, Gondel, Getriebe und Generator besteht durchschnittlich zu 82 % aus dem Rohstoff Stahl.“ Wird der Metallanteil im Kabel zur Net | en. 5.2 Metalle Metalle sind die wichtigsten Bestandteile von | Windenergieanlagen | . „Eine Offshore-Windenergieanlage mit Gründung, Turm, Gondel, | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| benötigt. Bei den Onshore-Anlagen fällt der Gewichtsanteil der Metalle generell geringer aus, insbesondere dann, wenn der Turm aus Stahl- oder Spannbeton besteht. Für 20.023 Onshore- Windenergieanlagen , die sich Ende 2008 in Betrieb befanden, berechnete das Wuppertal Institut eine Gesamtmasse von 14,5 Mio. Tonnen, wobei 28,5 % auf Metalle entfielen. Im Schnitt entspricht dies über | r Turm aus Stahl- oder Spannbeton besteht. Für 20.023 Onshore- | Windenergieanlagen | , die sich Ende 2008 in Betrieb befanden, berechnete das Wuppe | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| unterschiedlichen Bauarten von WEA aufgeschlüsselt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) geht davon aus, dass bei einer Installation von 10 GW Offshoreund 1,8 GW Onshore- Windenergieanlagen bis 2020 etwa 4,5 Millionen Tonnen Stahl verbaut werden, wobei die Stahlproduktion Emissionen von ca. neun Millionen Tonnen CO2 bedingt. Werden diese Emissionen auf eine zwanzigjähr | s bei einer Installation von 10 GW Offshoreund 1,8 GW Onshore- | Windenergieanlagen | bis 2020 etwa 4,5 Millionen Tonnen Stahl verbaut werden, wobe | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| Anlage des Offshore-Windparks alpha ventus, bei der das Institut für Flugzeugbau der Universität Stuttgart ein Lidar-Gerät mit entsprechenden Kommunikationslösungen installiert hat. Windenergieanlagen werden inzwischen mehrheitlich von Großbetreibern wie Stadtwerken geführt, immer weniger von Einzelpersonen und Genossenschaften. Das hat zur Folge, dass in der Betriebsphase nach d | ät mit entsprechenden Kommunikationslösungen installiert hat. | Windenergieanlagen | werden inzwischen mehrheitlich von Großbetreibern wie Stadtwe | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| indpark aufhalten und mit einer flexiblen Gangway ausgestattet sein, die die Bewegungen des Schiffes ausgleicht. Selbst bei hohem Wellengang können Techniker auf diese Weise auf die Windenergieanlagen gelangen. Dieses Service-Schiff sollte groß genug sein, um Platz für kleine, häufig benötigte Ersatzteile bis zu einem Gewicht von 1.000 kg zu bieten. Laut ECN sind die beiden kriti | bei hohem Wellengang können Techniker auf diese Weise auf die | Windenergieanlagen | gelangen. Dieses Service-Schiff sollte groß genug sein, um Pl | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| lich rund vier Hektar Fläche zum Gewinnen von Kies und Schotter verbraucht werden, stellt das Recycling von Beton ein wichtiges Verfahren dar, um Ressourcen zu sparen. Der Beton von Windenergieanlagen kann kostenneutral recycelt werden und wird bislang hauptsächlich zerkleinert und als Untergrundverfüllung im Straßenbau verwendet. Im Sinne einer weiteren Ressourcenschonung ist es | chtiges Verfahren dar, um Ressourcen zu sparen. Der Beton von | Windenergieanlagen | kann kostenneutral recycelt werden und wird bislang hauptsäch | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| und der Entsorgung auf einen späteren Zeitpunkt und in ein Land verlagert, das keine mit Deutschland vergleichbaren Umweltstandards besitzt. 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen In der Betriebsphase sind Windenergieanlagen im Vergleich zu fossilen Kraftwerken wesentlich umweltfreundlicher, denn sie benötigen keine oder deutlich weniger Betriebsstoffe. Sowoh | ltstandards besitzt. 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von | Windenergieanlagen | In der Betriebsphase sind Windenergieanlagen im Vergleich zu | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| kt und in ein Land verlagert, das keine mit Deutschland vergleichbaren Umweltstandards besitzt. 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen In der Betriebsphase sind Windenergieanlagen im Vergleich zu fossilen Kraftwerken wesentlich umweltfreundlicher, denn sie benötigen keine oder deutlich weniger Betriebsstoffe. Sowohl regenerative als auch fossile Anlagen müsse | ceneffizienz von Windenergieanlagen In der Betriebsphase sind | Windenergieanlagen | im Vergleich zu fossilen Kraftwerken wesentlich umweltfreundl | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| lusanalyse (cradle-to-grave) des Windparks alpha ventus mit seinen zwölf WEA durchgeführt (vgl. Abbildung 7). In der Ökobilanz von alpha ventus wurden sechs Bereiche betrachtet: die Windenergieanlagen , ihre Gründungsstrukturen, die Verkabelung innerhalb des Windparks, das Offshore-Umspannwerk, die Seekabel sowie das Umspannwerk an Land. In der Herstellungsphase entfallen etwa 80 | bilanz von alpha ventus wurden sechs Bereiche betrachtet: die | Windenergieanlagen | , ihre Gründungsstrukturen, die Verkabelung innerhalb des Wind | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| parks, das Offshore-Umspannwerk, die Seekabel sowie das Umspannwerk an Land. In der Herstellungsphase entfallen etwa 80 % des Energieaufwandes auf die Herstellung und den Aufbau der Windenergieanlagen und die Verkabelung auf See. Knapp 20 % des Energieaufwands in der Herstellung sind für das Onshore-Umspannwerk und das Seekabel zum Netzanschlusspunkt an der Küste erforderlich. Im | % des Energieaufwandes auf die Herstellung und den Aufbau der | Windenergieanlagen | und die Verkabelung auf See. Knapp 20 % des Energieaufwands i | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| Industriepartnern im Projekt „Sustainability Assessment of Steel Constructions for Offshore Wind Turbines“ durch. Dabei werden die Stahlkonstruktionen der Tragstruktur von Offshore- Windenergieanlagen bewertet. In fünf Kategorien werden nicht nur ökonomische und ökologische Aspekte betrachtet, sondern auch soziale Kriterien wie Arbeitssicherheit und Familienfreundlichkeit des Unt | werden die Stahlkonstruktionen der Tragstruktur von Offshore- | Windenergieanlagen | bewertet. In fünf Kategorien werden nicht nur ökonomische und | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| sollen sich bewerten und vergleichen lassen. Bisher wurden dreibeinige Tripoden sowie Jackets bewertet. 10. Fazit Unter dem Gesichtspunkt der energetischen Ressourceneffizienz sind Windenergieanlagen hoch entwickelt. Offshore-Anlagen, die – im Vergleich zu ihren Pendants an Land – einen erheblich höheren Energieaufwand für Transportwege, Gründungsstrukturen sowie Schiffs- und He | dem Gesichtspunkt der energetischen Ressourceneffizienz sind | Windenergieanlagen | hoch entwickelt. Offshore-Anlagen, die – im Vergleich zu ihre | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| en Energieertrag nach sich, der sich wiederum als positiv für die Gesamtbetrachtung der Ressourceneffizienz erweist. Wirkungsvoll können auch Maßnahmen sein, die die Lebensdauer der Windenergieanlagen über die typisch prognostizierten 20 Jahre hinaus verlängern, zum Beispiel durch Condition Monitoring Systeme. Dies ist nicht nur eine rein technische Herausforderung, sondern auch | kungsvoll können auch Maßnahmen sein, die die Lebensdauer der | Windenergieanlagen | über die typisch prognostizierten 20 Jahre hinaus verlängern, | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| nzpotenziale bei der Herstellung, Nutzung und Instandhaltung sowie beim dem Recycling und bei der Entsorgung betrachtet. Ein Fokus der Diskussion lag auf den Umweltauswirkungen, die Windenergieanlagen (WEA) im Produktlebensweg zeigen können, und dem Vergleich mit anderen Energieträ- gern im deutschlandweiten Strommix. Dieser Punkt wurde anhand der Vorstellung der Ergebnisse einer | Ein Fokus der Diskussion lag auf den Umweltauswirkungen, die | Windenergieanlagen | (WEA) im Produktlebensweg zeigen können, und dem Vergleich mi | VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH | |
| Windenergieanlagen M. Luther, E.ON Netz GmbH, Bayreuth Fritz Santjer, Thomas Neumann, DEWI Übersicht Mit Blick auf die aktuelle Situation und die insbesondere nach Inkrafttreten des "Erneuerbare Energ | Technische und betriebliche Aspekte für den Netzanschluss von | Windenergieanlagen | M. Luther, E.ON Netz GmbH, Bayreuth Fritz Santjer, Thomas Neu | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| as Neumann, DEWI Übersicht Mit Blick auf die aktuelle Situation und die insbesondere nach Inkrafttreten des "Erneuerbare Energien Gesetz" (EEG) steigende Tendenz der Einspeisung aus Windenergieanlagen (WEA), ergeben sich neue Anforderungen an die Verbundnetzführung und zukünftige Netzkonzepte. Auf Basis aktueller Beispiele aus der Systemführung werden unter Berücksichtigung plane | Energien Gesetz" (EEG) steigende Tendenz der Einspeisung aus | Windenergieanlagen | (WEA), ergeben sich neue Anforderungen an die Verbundnetzführ | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| zführung und zukünftige Netzkonzepte. Auf Basis aktueller Beispiele aus der Systemführung werden unter Berücksichtigung planerischer Aspekte technische Regeln für den Netzzugang von Windenergieanlagen abgeleitet. Diese Regeln müssen sowohl den Anforderungen der Netzbetreiber als auch denen der Hersteller und Betreiber von WEA Rechnung tragen. 1. Einspeisungen aus Windenergieanlag | planerischer Aspekte technische Regeln für den Netzzugang von | Windenergieanlagen | abgeleitet. Diese Regeln müssen sowohl den Anforderungen der | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| ndenergieanlagen abgeleitet. Diese Regeln müssen sowohl den Anforderungen der Netzbetreiber als auch denen der Hersteller und Betreiber von WEA Rechnung tragen. 1. Einspeisungen aus Windenergieanlagen innerhalb der Regelzone von E.ON Netz Innerhalb der Regelzone von E.ON Netz ist derzeit eine Einspeiseleistung aus Windenergieanlagen (WEA) von ca. 3500 MW installiert. Der Grosstei | r und Betreiber von WEA Rechnung tragen. 1. Einspeisungen aus | Windenergieanlagen | innerhalb der Regelzone von E.ON Netz Innerhalb der Regelzone | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| r von WEA Rechnung tragen. 1. Einspeisungen aus Windenergieanlagen innerhalb der Regelzone von E.ON Netz Innerhalb der Regelzone von E.ON Netz ist derzeit eine Einspeiseleistung aus Windenergieanlagen (WEA) von ca. 3500 MW installiert. Der Grossteil der Anlagen entfällt dabei auf Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz in den küstennahen Bereichen des Nord- und Ostseeraumes, d.h. i | egelzone von E.ON Netz ist derzeit eine Einspeiseleistung aus | Windenergieanlagen | (WEA) von ca. 3500 MW installiert. Der Grossteil der Anlagen | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| der Erfüllbarkeit der Anforderungen besteht ein enger Kontakt zu Herstellern von WEA, Prüfinstituten und Verbänden. Abb. 4: Lastfluss und Windeinspeisung. 3. Betriebsverhalten von Windenergieanlagen Die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen wird seit 1993 in sog. Typenprüfungen gemessen. Diese Messungen umfassen die klassischen Netzrückwirkungen wie Oberschwingungen, Flick | b. 4: Lastfluss und Windeinspeisung. 3. Betriebsverhalten von | Windenergieanlagen | Die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen wird seit 1993 | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| n enger Kontakt zu Herstellern von WEA, Prüfinstituten und Verbänden. Abb. 4: Lastfluss und Windeinspeisung. 3. Betriebsverhalten von Windenergieanlagen Die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen wird seit 1993 in sog. Typenprüfungen gemessen. Diese Messungen umfassen die klassischen Netzrückwirkungen wie Oberschwingungen, Flicker, Blindleistung, Leistungsspitzen sowie Strom | sverhalten von Windenergieanlagen Die Netzverträglichkeit von | Windenergieanlagen | wird seit 1993 in sog. Typenprüfungen gemessen. Diese Messung | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| d dieser Messungen können die Netzbetreiber in Deutschland über den Netzanschluss von Windenergieanlagenprojekten entscheiden. Die Messungen zeigen, dass die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen in den letzten Jahren verbessert wurde und dass Anfangsprobleme beseitigt sind. Die einheitliche Durchführung der Messungen erfolgt auf Basis der Technischen Richtlinie [1], die in | eiden. Die Messungen zeigen, dass die Netzverträglichkeit von | Windenergieanlagen | in den letzten Jahren verbessert wurde und dass Anfangsproble | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| [2] erarbeitet wurde. Die dort festgelegten Vorschriften fließen in die internationale Normengebung im Rahmen der IEC [3] ein. Bei Großwindparks ergeben sich aufgrund der Anzahl der Windenergieanlagen Vergleichmäßigungen, z. B. im Bereich Flicker oder Oberschwingungen, so dass sich diese Netzrückwirkungen im Verhältnis zur Leistung des Windparks verringern. Aus diesem Grund kann | ] ein. Bei Großwindparks ergeben sich aufgrund der Anzahl der | Windenergieanlagen | Vergleichmäßigungen, z. B. im Bereich Flicker oder Oberschwin | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| vor allem Frequenzrückgangs- und Spannungsrückgangsschutz, verändert werden. Während eine Veränderung des Frequenzrückgangsschutzes von 49,5 Hz. auf 47,5 Hz von den Herstellern der Windenergieanlagen als problemlos erachtet wird, stößt die Absenkung des Spannungsrückgangsschutzes auf größere technische Schwierigkeiten, die ggfs. ein komplettes neues Design des elektrischen Syste | angsschutzes von 49,5 Hz. auf 47,5 Hz von den Herstellern der | Windenergieanlagen | als problemlos erachtet wird, stößt die Absenkung des Spannun | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| oblemlos erachtet wird, stößt die Absenkung des Spannungsrückgangsschutzes auf größere technische Schwierigkeiten, die ggfs. ein komplettes neues Design des elektrischen Systems der Windenergieanlagen erforderlich machen. Aus diesem Grund ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Anlagenhersteller und Netzbetreiber bei der Festlegung neuer Grenzwerte sinnvoll. Der von der Windenergie | gfs. ein komplettes neues Design des elektrischen Systems der | Windenergieanlagen | erforderlich machen. Aus diesem Grund ist eine enge Zusammena | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| rte sinnvoll. Der von der Windenergieanlage zur Verfügung gestellte Beitrag zur Kurzschlussleistung hängt stark vom elektrischen System ab. Hier muss unterschieden werden zwischen · Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerator, deren Rotordrehzahl nahezu konstant ist (entsprechend dem Schlupf des Generators) · Windenergieanlagen mit Synchrongenerator, bei dem | trischen System ab. Hier muss unterschieden werden zwischen · | Windenergieanlagen | mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerator, deren Rotordre | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| unterschieden werden zwischen · Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerator, deren Rotordrehzahl nahezu konstant ist (entsprechend dem Schlupf des Generators) · Windenergieanlagen mit Synchrongenerator, bei dem die gesamte Leistung über ein Wechselrichtersystem in das Netz eingespeist wird. Dieser Typ weist eine variable Rotordrehzahl auf. · Windenergieanlage | hezu konstant ist (entsprechend dem Schlupf des Generators) · | Windenergieanlagen | mit Synchrongenerator, bei dem die gesamte Leistung über ein | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| indenergieanlagen mit Synchrongenerator, bei dem die gesamte Leistung über ein Wechselrichtersystem in das Netz eingespeist wird. Dieser Typ weist eine variable Rotordrehzahl auf. · Windenergieanlagen mit doppeltgespeistem Asynchrongenerator, bei dem nur ein Teil der Leistung über ein Wechselrichtersystem geführt wird. Auch dieser Typ ist drehzahlvariabel. Die Windenergieanlagen | ist wird. Dieser Typ weist eine variable Rotordrehzahl auf. · | Windenergieanlagen | mit doppeltgespeistem Asynchrongenerator, bei dem nur ein Tei | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| Windenergieanlagen mit doppeltgespeistem Asynchrongenerator, bei dem nur ein Teil der Leistung über ein Wechselrichtersystem geführt wird. Auch dieser Typ ist drehzahlvariabel. Die Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Generator könnten kurzzeitig einen Beitrag zur Kurzschlussleistung leisten. Die drehzahlvariablen Windenergieanlagen mit Wechselrichtersystemen hingegen s | ystem geführt wird. Auch dieser Typ ist drehzahlvariabel. Die | Windenergieanlagen | mit direkt netzgekoppeltem Generator könnten kurzzeitig einen | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| dieser Typ ist drehzahlvariabel. Die Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Generator könnten kurzzeitig einen Beitrag zur Kurzschlussleistung leisten. Die drehzahlvariablen Windenergieanlagen mit Wechselrichtersystemen hingegen sind in der maximalen Ausgangsleistung begrenzt und tragen somit nicht oder nur geringfügig zur Kurzschlussleistung bei. Die Blindleistung heutig | eitrag zur Kurzschlussleistung leisten. Die drehzahlvariablen | Windenergieanlagen | mit Wechselrichtersystemen hingegen sind in der maximalen Aus | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| t Wechselrichtersystemen hingegen sind in der maximalen Ausgangsleistung begrenzt und tragen somit nicht oder nur geringfügig zur Kurzschlussleistung bei. Die Blindleistung heutiger Windenergieanlagen wird bei Anlagen mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerator durch stufig schaltbare Kondensatorbänke kompensiert. In der Regel wird dabei ein Leistungsfaktor im Bereich von 0.98 | fügig zur Kurzschlussleistung bei. Die Blindleistung heutiger | Windenergieanlagen | wird bei Anlagen mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerato | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| tem Asynchrongenerator durch stufig schaltbare Kondensatorbänke kompensiert. In der Regel wird dabei ein Leistungsfaktor im Bereich von 0.98 bis 1.00 erreicht. Bei drehzahlvariablen Windenergieanlagen findet eine Blindleistungsregelung durch die Wechselrichtersysteme statt. Die heutigen Wechselrichter in Windenergieanlagen basieren auf pulsbreitenmodulierten IGBT-Technologien, di | im Bereich von 0.98 bis 1.00 erreicht. Bei drehzahlvariablen | Windenergieanlagen | findet eine Blindleistungsregelung durch die Wechselrichtersy | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| Bereich von 0.98 bis 1.00 erreicht. Bei drehzahlvariablen Windenergieanlagen findet eine Blindleistungsregelung durch die Wechselrichtersysteme statt. Die heutigen Wechselrichter in Windenergieanlagen basieren auf pulsbreitenmodulierten IGBT-Technologien, die in der Lage sind, die Blindleistung dynamisch zu regeln. Dadurch kann der Leistungsfaktor auf einen vorgegebenen Wert gere | e Wechselrichtersysteme statt. Die heutigen Wechselrichter in | Windenergieanlagen | basieren auf pulsbreitenmodulierten IGBT-Technologien, die in | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| lgen. Der technisch mögliche Blindleistungsbereich ergibt sich hierbei aus der Nennscheinleistung der Wechselrichter. Tab. 1: Typische Werte für die Einstellung des Netzschutzes bei Windenergieanlagen . Tab. 2: Neue Anforderungen an die Windturbinen aus der Sicht des Netzbetreibers. aus Sicht des Netzbetreibers / Möglichkeiten der Technischen Realisierung Einstellung des Frequenz | b. 1: Typische Werte für die Einstellung des Netzschutzes bei | Windenergieanlagen | . Tab. 2: Neue Anforderungen an die Windturbinen aus der Sicht | DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001 | |
| ...................................11 16 Hauptdaten VENSYS 112.............................................................................................12 1 Allgemein Alle VENSYS- Windenergieanlagen basieren auf kompakter Bauweise, effizienter Energieumwandlung und einem zuverlässigem Sicherheitssystem. Dieses bewährte technologische Konzept führt zu maximalen Leistungserträgen | ...................................12 1 Allgemein Alle VENSYS- | Windenergieanlagen | basieren auf kompakter Bauweise, effizienter Energieumwandlun | VENSYS Energy AG | |
| A / DIBt 2 VENSYS 109 95 m / 140 m 108,9 m LM 53.2 oder gleichwertig IEC IIA / DIBt 3 VENSYS 112 93,5 m / 140 m 112,5 m LZ 55 V3 oder gleichwertig IEC IIIA / DIBt 2 3 Funktionsweise Windenergieanlagen wandeln die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie um. Dies geschieht über die aerodynamischen Profile der Rotorblätter, die durch die anströ- mende Luft in eine Drehb | LZ 55 V3 oder gleichwertig IEC IIIA / DIBt 2 3 Funktionsweise | Windenergieanlagen | wandeln die kinetische Energie des Windes in elektrische Ener | VENSYS Energy AG | |
| 5 Maschinenträger 6 Turm 7 Azimutantriebe 8 Servicekran 9 Luft-Luft-Wärmetauscher 10 Gondel 11 Windmessgeräte und Flugbefeuerung 5 Rotor und Rotorblattverstellsystem Alle VENSYS- Windenergieanlagen verfügen über einen Dreiblattrotor mit aktiver Rotorblattverstellung (Elektro-Pitch). Die Rotorblätter bestehen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK). Die Rotorblätter werden üb | ugbefeuerung 5 Rotor und Rotorblattverstellsystem Alle VENSYS- | Windenergieanlagen | verfügen über einen Dreiblattrotor mit aktiver Rotorblattvers | VENSYS Energy AG | |
| satorbänken gespeicherten Energie in wenigen Sekunden in Fahnenstellung gebracht und die Windenergieanlage damit sicher abgebremst. Im Falle von Wartungsarbeiten werden die VENSYS - Windenergieanlagen mit einer hydraulischen Haltebremse sowie einer Bolzenarretierung gesichert. Alle Anlagen werden permanent vom Betriebsführungsrechner überwacht. Dieser erfasst die wesentlichen Pro | abgebremst. Im Falle von Wartungsarbeiten werden die VENSYS - | Windenergieanlagen | mit einer hydraulischen Haltebremse sowie einer Bolzenarretie | VENSYS Energy AG | |
| ns zwei unabhängige Sensoren. Fehler werden sofort an die VENSYS-Monitoringzentrale gemeldet, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. 8 VENSYS-Generator Wie bei allen VENSYS- Windenergieanlagen ist auch der 2,5 MW-Generator ein direkt vom Rotor angetriebener hochpoliger Synchrongenerator mit permanentmagnetischer Erregung. Der Generator ist verschleißfrei und alle Bestandt | einleiten zu können. 8 VENSYS-Generator Wie bei allen VENSYS- | Windenergieanlagen | ist auch der 2,5 MW-Generator ein direkt vom Rotor angetriebe | VENSYS Energy AG | |
| Generator ist verschleißfrei und alle Bestandteile bis auf das Hauptlager sind nahezu wartungsfrei. Mit dem innovativen Design des Generators wird ein hoher Wirkungsgrad der VENSYS- Windenergieanlagen erreicht. Der Generator besteht im Prinzip aus drei Hauptkomponenten: Generatorständer Der Generatorständer ist fest mit dem Maschinenträger verbunden und dient als Tragkonstrukti | Design des Generators wird ein hoher Wirkungsgrad der VENSYS- | Windenergieanlagen | erreicht. Der Generator besteht im Prinzip aus drei Hauptkomp | VENSYS Energy AG | |
| m ist modular aufgebaut, so dass Servicearbeiten schnell und effizient durchgeführt werden können. Abb.3: Schematische Darstellung des Energieflusses 12 Turmvarianten Bei den VENSYS- Windenergieanlagen bis zur Nabenhöhe von 100 m sind die Türme aus mehreren Stahlrohrsektionen aufgebaut, die über ein spezielles Fundamenteinbauteil mit dem Fundament verbunden sind. Bei den Anlagen m | arstellung des Energieflusses 12 Turmvarianten Bei den VENSYS- | Windenergieanlagen | bis zur Nabenhöhe von 100 m sind die Türme aus mehreren Stahl | VENSYS Energy AG |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: