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e wurde maßgeblich durch die technologische Entwicklung und günstige politische Rahmenbedingungen gefördert. Neben der weiteren Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen gewinnen nun politische Fragen an Bedeutung. Hierzu zählen die Integration ins Verbundnetz und in die internationale Energiewirtschaft sowie ein gesellschaftlicher Konsens in Energi
eiteren Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der
Windenergieanlagen gewinnen nun politische Fragen an Bedeutung. Hierzu zählen diUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
ngl. pitch); rechts: Leistungskurve. Joukowski verallgemeinerten zeitlich parallel diese Erkenntnisse und leiteten den maximalen aerodynamischen Wirkungsgrad von 59 Prozent ab. Alle Windenergieanlagen erfordern ein Verfahren zur Begrenzung der aufgenommenen Leistung und der Belastungen, da die im Wind enthaltene Leistung mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit ansteigt. Hi
aximalen aerodynamischen Wirkungsgrad von 59 Prozent ab. Alle
Windenergieanlagen erfordern ein Verfahren zur Begrenzung der aufgenommenen LeisUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
ystem führte 1957 Johannes Juul ein, es ist nach seinem Ursprungsland als „dänisches Konzept“ bekannt. Es ermöglichte Mitte der 1980erJahre den erstmaligen Einsatz Strom erzeugender Windenergieanlagen in großer Zahl mit 15 bis 20 Meter Rotordurchmesser und einer Leistung von 50 bis 100 kW. In den folgenden zehn Jahren wurde das Konzept zum Aktiv-Stall-Konzept weiterentwickelt. Da
tte der 1980erJahre den erstmaligen Einsatz Strom erzeugender
Windenergieanlagen in großer Zahl mit 15 bis 20 Meter Rotordurchmesser und einerUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
orientierte Konzeptlinie war unter anderem der Stuttgarter Windenergiepionier Ulrich Hütter, Ordinarius für Flugzeugbau zwischen 1965 und 1980. Er hatte 1942 über die Auslegung von Windenergieanlagen promoviert und setzte diese Arbeiten in den Nachkriegsjahren, als zunächst die Luftfahrtforschung stark reglementiert war, bei den Allgaier-Werken in Uhingen fort. Ab 1950 wurde die
zwischen 1965 und 1980. Er hatte 1942 über die Auslegung von
Windenergieanlagen promoviert und setzte diese Arbeiten in den Nachkriegsjahren,Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
Exemplar mit 10 Meter Rotordurchmesser wurde auf dem Campus der Universität Stuttgart vor dem Institut für Flugzeugbau wiederaufgebaut (04). Die technologisch als Urmodell moderner Windenergieanlagen geltende Anlage StGW34 der Studiengruppe Windenergie (StGW) mit 34 Meter Durchmesser und 100 kW Leistung wurde 1957 auf dem Testfeld Schnittlingen bei Stötten auf der Schwäbischen A
wiederaufgebaut (04). Die technologisch als Urmodell moderner
Windenergieanlagen geltende Anlage StGW34 der Studiengruppe Windenergie (StGW) mUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
für Luftund Raumfahrt (DLR), etablierte „Stuttgarter Schule“ entstand in den 1980erJahren ein erstes industrielles Umfeld. Die süddeutschen Firmen Dornier, MAN, MBB und Voith bauten Windenergieanlagen mit mehreren hundert kW bis zu drei MW Leistung und 100 Meter Durchmesser. Leider blieben dies jedoch meist nur Prototypen. Hütter-Modell • Das Urmodell aller modernen Windanlagen,
d. Die süddeutschen Firmen Dornier, MAN, MBB und Voith bauten
Windenergieanlagen mit mehreren hundert kW bis zu drei MW Leistung und 100 MeterUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
Unternehmen in den windreicheren norddeutschen Küstenländern, die das Stuttgarter Know-how zunächst mit der robusten Bauweise der dänischen Anlagen kombinierten, bauten erfolgreich Windenergieanlagen . Ausgehend von Rotordurchmessern von 15 bis 20 Meter wuchsen die Anlagen evolutionär in ihrer Größe und technischen Komplexität. Dabei setzte sich die Verwendung von drei Rotorblätt
uweise der dänischen Anlagen kombinierten, bauten erfolgreich
Windenergieanlagen. Ausgehend von Rotordurchmessern von 15 bis 20 Meter wuchsen Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
hen Komplexität. Dabei setzte sich die Verwendung von drei Rotorblättern aus strukturdynamischen, akustischen und ästhetischen Gründen durch. 2. Von netzgebundenen zu netzstützenden Windenergieanlagen Auch wenn sich die äußere Form von Windenergieanlagen in den letzten 15 bis 20 Jahren nicht mehr verändert hat, so vollzog sich im Innern doch eine rasante technische Entwicklung: S
ischen Gründen durch. 2. Von netzgebundenen zu netzstützenden
Windenergieanlagen Auch wenn sich die äußere Form von Windenergieanlagen in den Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
drei Rotorblättern aus strukturdynamischen, akustischen und ästhetischen Gründen durch. 2. Von netzgebundenen zu netzstützenden Windenergieanlagen Auch wenn sich die äußere Form von Windenergieanlagen in den letzten 15 bis 20 Jahren nicht mehr verändert hat, so vollzog sich im Innern doch eine rasante technische Entwicklung: Stets größere und effizientere Turbinen speisen den ele
tzenden Windenergieanlagen Auch wenn sich die äußere Form von
Windenergieanlagen in den letzten 15 bis 20 Jahren nicht mehr verändert hat, so Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
en. Außerdem verhalten sich die Anlagen nun unempfindlich gegenüber Netzstörungen, wie kurzzeitigen Spannungseinbrüchen. 3. Leichtbau, Anlagenintelligenz und Zuverlässigkeit Heutige Windenergieanlagen gehören mit bis zu 127 Meter Rotordurchmesser und einer Nennleistung von 6 MW zu den größten rotierenden Maschinen. Sie trotzen den äußerst rauen Umgebungsbedingungen in der bodenna
3. Leichtbau, Anlagenintelligenz und Zuverlässigkeit Heutige
Windenergieanlagen gehören mit bis zu 127 Meter Rotordurchmesser und einer NennlUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
verstellung und passive Mechanismen, die auf Faserverbundtechnologien basieren, Lasten reduziert und zugleich die Erträge erhöht werden. Großes Potential verspricht die Regelung von Windenergieanlagen unter Zuhilfenahme einer laseroptischen Böenprognose mittels LiDAR (Light Detecting and Ranging). Die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber konventionellen Kraftwerken erfordert Kosteneins
e erhöht werden. Großes Potential verspricht die Regelung von
Windenergieanlagen unter Zuhilfenahme einer laseroptischen Böenprognose mittels Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
ren kleinere europäische Demonstrationsprojekte gebaut. Ab 2000 begann man dann erstmals mit der Realisierung kommerzieller Windparks mit bis zu 160 MW Leistung unter Verwendung von Windenergieanlagen der 1,5- bis 2-MW-Klasse. Bis zum Jahresende 2008 betrug die installierte Leistung offshore knapp 1500 MW. Das entspricht etwa 1,2 Prozent der weltweiten Windenergieleistung. Die Be
ler Windparks mit bis zu 160 MW Leistung unter Verwendung von
Windenergieanlagen der 1,5- bis 2-MW-Klasse. Bis zum Jahresende 2008 betrug die Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
te Projekte dar. Das erste „echte“ Offshore-Projekt in Deutschland ist das Testfeld „alpha ventus“ 45 Kilometer nördlich der Insel Borkum, das seit August 2009 in Betrieb ist. Zwölf Windenergieanlagen der zur Zeit leistungsstärksten 5-MW-Klasse kommen dort zum Einsatz, wie sie aktuell nur von vier deutschen Herstellern angeboten werden. 2006 wurde eine derartige Anlage auf einem
der Insel Borkum, das seit August 2009 in Betrieb ist. Zwölf
Windenergieanlagen der zur Zeit leistungsstärksten 5-MW-Klasse kommen dort zum EUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
leitforschung im Windpark „alpha ventus“. Hierbei wird einerseits die laseroptische Windmessung mittels LiDAR weiterentwickelt, andererseits werden die Entwurfsannahmen der Offshore- Windenergieanlagen in Kooperation mit zehn anderen Partnern verifiziert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Beschreibung der Einflüsse der maritimen atmosphärischen Grenzschicht auf die Leistungs
ickelt, andererseits werden die Entwurfsannahmen der Offshore-
Windenergieanlagen in Kooperation mit zehn anderen Partnern verifiziert. Von besUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
imen atmosphärischen Grenzschicht auf die Leistungsabgabe, die Strömungsbedingungen in großen Windparks, die auftretenden aero- und hydrodynamischen Lasten sowie die Überwachung der Windenergieanlagen . Weitere Projekte befassen sich mit der Entwicklung von Tragstrukturen und Fundamenten, dem Netzanschluss sowie der Ökologie. Hieraus werden sich weitreichende Erkenntnisse für die
n aero- und hydrodynamischen Lasten sowie die Überwachung der
Windenergieanlagen. Weitere Projekte befassen sich mit der Entwicklung von TragsUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
ie- und WasserstoffForschung Baden-Württemberg (ZSW) und dem Stiftungslehrstuhl Windenergie verfolgt werden, setzen hier beispielsweise darauf, den Prognosefehler für den Ertrag von Windenergieanlagen mit einem Ansatz basierend auf rekurrenten neuronalen Netzen zu minimieren. Eine auf dieser Methode beruhende verbesserte Vorhersage von Sturmabschaltungen kann zu einer Verringerun
beispielsweise darauf, den Prognosefehler für den Ertrag von
Windenergieanlagen mit einem Ansatz basierend auf rekurrenten neuronalen Netzen Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
lierten Windenergieleistung aus. Um die traditionell sehr hohe Netzstabilität und Versorgungssicherheit in Deutschland aufrecht zu erhalten, wurden 2003 neue Netzanschlussregeln für Windenergieanlagen eingeführt, die nun bestimmte Kraftwerkseigenschaften einhalten müssen. Zuvor installierte Windenergieanlagen müssen entsprechend den früheren Bedingungen bei Netzfehlern augenblick
ufrecht zu erhalten, wurden 2003 neue Netzanschlussregeln für
Windenergieanlagen eingeführt, die nun bestimmte Kraftwerkseigenschaften einhaltUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
tschland aufrecht zu erhalten, wurden 2003 neue Netzanschlussregeln für Windenergieanlagen eingeführt, die nun bestimmte Kraftwerkseigenschaften einhalten müssen. Zuvor installierte Windenergieanlagen müssen entsprechend den früheren Bedingungen bei Netzfehlern augenblicklich abgeschaltet werden. Das könnte im ungünstigen Falle zu einem schlagartigen Ausfall von mehreren Gigawatt
Kraftwerkseigenschaften einhalten müssen. Zuvor installierte
Windenergieanlagen müssen entsprechend den früheren Bedingungen bei Netzfehlern Universität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
chaltet werden. Das könnte im ungünstigen Falle zu einem schlagartigen Ausfall von mehreren Gigawatt an Leistung und Instabilitäten im europäischen Stromverbund führen. Mit modernen Windenergieanlagen mit Umrichtertechnologie, Nachrüstungen und eine ohnehin notwendige Netzmodernisierung lassen sich diese Risiken jedoch minimieren. So kann die Netzsicherheit auch bei einem weitere
tabilitäten im europäischen Stromverbund führen. Mit modernen
Windenergieanlagen mit Umrichtertechnologie, Nachrüstungen und eine ohnehin notwUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
teneffektiver werden. Zwischen 2006 und 2008 sind jedoch wegen der steigenden Rohstoffpreise für Kupfer und Stahl sowie die weltweit stark zunehmende Nachfrage die Verkaufpreise von Windenergieanlagen in Deutschland um fast 30 Prozent gestiegen. In der Novellierung des EEG zum 1.1.2009 wurde dem Rechnung getragen. Onshore steigen die Grundvergütung von 4,97 ct/kWh auf 5,02 ct/kWh
die weltweit stark zunehmende Nachfrage die Verkaufpreise von
Windenergieanlagen in Deutschland um fast 30 Prozent gestiegen. In der NovellierUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
ekte sind inzwischen von einer Förderung ausgeschlossen. Besonders günstige Bedingungen gelten hingegen für OffshoreStandorte und das Repowering. Die starke weltweite Nachfrage nach Windenergieanlagen wird nicht nur durch den Umwelt- und Klimaschutz, sondern durch die inzwischen an sehr guten Landstandorten erreichte Wirtschaftlichkeit gegenüber neu zu bauenden konventionellen Kr
dorte und das Repowering. Die starke weltweite Nachfrage nach
Windenergieanlagen wird nicht nur durch den Umwelt- und Klimaschutz, sondern durUniversität Stuttgart. Themenheft Forschung Nr. 6, 2010
Windenergieanlagen (WEA) (Windenergie-Erlass – BayWEE) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der
2129.1-W Hinweise zur Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen (WEA) (Windenergie-Erlass – BayWEE) Gemeinsame BekanntmachunBayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege
allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und damit im Einzelfall einer Abwägung zugänglich sind. Bei Bauleitplanund Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist die zuständige Regierung – höhere Landesplanungsbehörde – frühzeitig zu beteiligen (Art. 30 Abs. 1 Satz 2 BayLplG, § 4 Abs. 1 BauGB, gegebenenfalls § 11 der Verordnung übe
. Bei Bauleitplanund Genehmigungsverfahren zur Errichtung von
Windenergieanlagen (WEA) ist die zuständige Regierung – höhere LandesplanungsbehBayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege
8. Februar 2002, Az. 1 BvR 1676/01). Weitere Informationen zu Infraschall sind in einer gemeinsamen Veröffentlichung von Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und LfU „ Windenergieanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“ zu finden. 7.8 Disco-Effekt; Schattenwurf Die sogenannten bewegten Schatten und die als Disco-Effekt bezeichneten periodischen Lichtref
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und LfU „
Windenergieanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“ zu finden. 7.8 Bayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege
ch Eiswurf kommt. Die in der Liste der Technischen Baubestimmungen (Vollzug des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayBO) unter der Lfd. Nr. 2.7.9 als technische Regel eingeführte „Richtlinie für Windenergieanlagen ; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“ ist zu beachten. Nach der Anlage 2.7/12 zu dieser Richtlinie sind Abstände zu Verkehrswegen und Gebäuden wegen der
d. Nr. 2.7.9 als technische Regel eingeführte „Richtlinie für
Windenergieanlagen; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und GrünBayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege
den Wind eingestellt und der Rotor treibt direkt, d. h. ohne Getriebe, einen großen Ringgenerator an. Hierdurch erhöht sich einerseits die Zuverlässigkeit der Anlage, da Getriebe in Windenergieanlagen zu den am höchsten belasteten Komponenten gehören. Andererseits führt dies auch zu einem hohen Gewicht. Ausgewählte Komponenten und Logistik Zentrale Komponenten in einer Windenerg
ich einerseits die Zuverlässigkeit der Anlage, da Getriebe in
Windenergieanlagen zu den am höchsten belasteten Komponenten gehören. AndererseiBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
der Rotorumdrehungen lässt die Anlagen optisch ruhiger erscheinen. Mattierte Lackierungen reduzieren störende Reflexionen des Sonnenlichts. Als Bauwerke über 100 m Höhe müssen auch Windenergieanlagen Tag und Nacht für die Luftfahrtsicherheit gekennzeichnet werden. Nachts waren dazu bislang zwei Leuchtfeuer notwendig. Mittlerweile werden neuartige Leuchtfeuer für Maschinenhaus un
en des Sonnenlichts. Als Bauwerke über 100 m Höhe müssen auch
Windenergieanlagen Tag und Nacht für die Luftfahrtsicherheit gekennzeichnet werdBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
alt von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 33 5.10 Schattenschlag 33 6 Örtliche Bauvorschriften 34 6.1 Farben der zulässigen Nebenanlagen 34 6.2 Farben der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.4 Werbeanlagen 35 6.5 Kennzeichnung der WEA zur Flugsicherung und Beleuchtung der Anlagen 35 7. Flächenanteile 38 8 Auswir
rben der zulässigen Nebenanlagen 34 6.2 Farben der zulässigen
Windenergieanlagen 35 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.4 Samtgemeinde Thedinghausen
gen 33 5.10 Schattenschlag 33 6 Örtliche Bauvorschriften 34 6.1 Farben der zulässigen Nebenanlagen 34 6.2 Farben der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen 35 6.4 Werbeanlagen 35 6.5 Kennzeichnung der WEA zur Flugsicherung und Beleuchtung der Anlagen 35 7. Flächenanteile 38 8 Auswirkungen der Planung 39 8.1 Zulässigkeit von Vorhaben 39
ässigen Windenergieanlagen 35 6.3 Außengestalt der zulässigen
Windenergieanlagen 35 6.4 Werbeanlagen 35 6.5 Kennzeichnung der WEA zur FlugsichSamtgemeinde Thedinghausen
er Grenzziehung Dadurch dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes den gesamten Bereich der dargestellten Sonderbaufläche abdeckt und im Flächennutzungsplan die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich auf diese Flächen konzentriert wurde (Mit Inkrafttreten des RROP erfolgt die Ausschlusswirkung Grundlage des landkreisweiten Konzepts), sind außerhalb des Bebauungsp
che abdeckt und im Flächennutzungsplan die Privilegierung von
Windenergieanlagen im Außenbereich auf diese Flächen konzentriert wurde (Mit InkSamtgemeinde Thedinghausen
ge des landkreisweiten Konzepts), sind außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 18 (1. Änderung) sowie des Bebauungsplanes Nr. 20 im Gebiet der Gemeinde Blender in der Regel keine weiteren Windenergieanlagen zulässig. 2.2 Plangrundlage Als Planunterlage für den Bebauungsplan wurde ein Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 2.000 (Originalmaßstab 1 : 1000) verwendet, die in Gen
20 im Gebiet der Gemeinde Blender in der Regel keine weiteren
Windenergieanlagen zulässig. 2.2 Plangrundlage Als Planunterlage für den BebauunSamtgemeinde Thedinghausen
sprechende Ergänzungen des RROP wurden mit einer „Teiländerung Windenergie“ durchgeführt. Der hier in Rede stehende westliche Teil des Windparks Blender war als Vorrangstandort für Windenergieanlagen dargestellt. Für die östliche Erweiterung wurde im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt. Mit der am 18. März 2016 in Kraft get
tliche Teil des Windparks Blender war als Vorrangstandort für
Windenergieanlagen dargestellt. Für die östliche Erweiterung wurde im Rahmen derSamtgemeinde Thedinghausen
6 Das neue RROP wurde am 28.10.2016 vom Kreistag beschlossen. Im Zuge der Neuerstellung des regionalen Raumordnungsprogramms wurde vom Landkreis Verden die Standorte raumbedeutsamer Windenergieanlagen neu festgelegt und sie gleichzeitig außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen. Hierzu wurde Thematik „Standorte Windkraftanlagen“ durch den Landkreis vollständig neu untersucht, w
amms wurde vom Landkreis Verden die Standorte raumbedeutsamer
Windenergieanlagen neu festgelegt und sie gleichzeitig außerhalb der VorranggebiSamtgemeinde Thedinghausen
lt wurde, konnte mit der nun durchgeführten Raumnutzungsanalyse für das Vorranggebiet „Windparks Blender“ abgeleitet werden, dass das vollständige Vorranggebiet als Sondergebiet für Windenergieanlagen dargestellt bzw. festgesetzt werden kann. Weiterhin ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass das Vorranggebiet teilweise im 5-km-Schutzkreis einer seismischen Erdbeben-Messstat
den, dass das vollständige Vorranggebiet als Sondergebiet für
Windenergieanlagen dargestellt bzw. festgesetzt werden kann. Weiterhin ist bei dSamtgemeinde Thedinghausen
em Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Thedinghausen stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 teilweise bereits als „ Sondergebiet für Windenergieanlagen “ überlagert mit „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Aufgrund der erforderlichen Abstände zur Hochspannungsleitung sowie wegen der Sicherheitsabstände zu Richtfunktrassen wurden ein
bauungsplanes Nr. 18 teilweise bereits als „ Sondergebiet für
Windenergieanlagen“ überlagert mit „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. AufgrundSamtgemeinde Thedinghausen
Auf der Grundlage einer Restriktionsanalyse wurden in der 50. Änderung des FNP Flächen herausgearbeitet, die sich aufgrund der geringen Konfliktdichte potentiell für die Nutzung von Windenergieanlagen eignen. In der Gegenüberstellung und Abwägung der einzelnen Potentialflächen kristallisierten sich die Flächen mit einer geringen Konfliktdichte heraus. Sie sind besser geeignet als
nd der geringen Konfliktdichte potentiell für die Nutzung von
Windenergieanlagen eignen. In der Gegenüberstellung und Abwägung der einzelnen PSamtgemeinde Thedinghausen
ge der ALK angepasst und bei der Abgrenzung des Sondergebiets berücksichtigt. Das in der 12. Änderung ausgewiesene Sondergebiet wird ebenso wie die bestehenden Sondergebiete für die Windenergieanlagen , als so genannte Konzentrationszonen ausgewiesen, für die der Planungsvorbehalt des §35 Abs. 3 Satz 3 BauGB greift. Da auch an der Methodik durch die 12. Änderung nichts geändert wu
rgebiet wird ebenso wie die bestehenden Sondergebiete für die
Windenergieanlagen, als so genannte Konzentrationszonen ausgewiesen, für die derSamtgemeinde Thedinghausen
e 12. Änderung nichts geändert wurde, gilt unabhängig von der Aufhebung der Ausschlusswirkung auf Landkreisebene die Ausschlusswirkung auf Samtgemeindeebene weiterhin. Hiernach sind Windenergieanlagen an andere Stelle im Samtgemeindegebiet in der Regel ausgeschlossen. Als Höhe der Anlagen werden in der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes maximale 150 Meter vorgegeben. In der A
schlusswirkung auf Samtgemeindeebene weiterhin. Hiernach sind
Windenergieanlagen an andere Stelle im Samtgemeindegebiet in der Regel ausgeschlSamtgemeinde Thedinghausen
ugenden Artenschutz (vgl. Kap. U) und zur Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (vgl. Kap. 5.4) entschied sich die Gemeinde Blender, die Abstände zwischen den potenziellen Windenergieanlagen und den Siedlungsbereichen Einste und Seestedt zu erweitern. Dabei standen primär die beiden Ortsbereiche im Vordergrund, die sich mehr und mehr zu Wohndörfern entwickeln und daher
die Gemeinde Blender, die Abstände zwischen den potenziellen
Windenergieanlagen und den Siedlungsbereichen Einste und Seestedt zu erweitern. Samtgemeinde Thedinghausen
von 150m soll aus Gründen des Lärmschutzes sowie zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche nach Süden verlagert werden. Die nördlichen Windenergieanlagen müssen demnach so konzipiert werden, dass die Mastachse einen Mindestabstand von 900 m zum Siedlungsrand gewährleisten. Bei der Abwägung hierzu spielten aber auch die in Einste vorh
Grundstücksfläche nach Süden verlagert werden. Die nördlichen
Windenergieanlagen müssen demnach so konzipiert werden, dass die Mastachse einenSamtgemeinde Thedinghausen
utz gewählt. Angesichts der Tatsache, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 und der gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 die potentielle Nennleistung der Windenergieanlagen in der Gemeinde Blender von bisher 17,66 MW (einschließlich der WEA außerhalb des B-Planes Nr. 18) um 45,75 % auf insgesamt ca. 28,5 MW (einschließlich der WEA im B-Plan Nr. 20) ges
g des Bebauungsplanes Nr. 20 die potentielle Nennleistung der
Windenergieanlagen in der Gemeinde Blender von bisher 17,66 MW (einschließlich dSamtgemeinde Thedinghausen
usiedlungsbereiche, die über ein Wegenetz mit den umliegenden Siedlungsbereichen Blender, Seestedt und Einste verbunden sind. Das Landschaftsbild ist zum einen durch die bestehenden Windenergieanlagen und zum anderen durch die in Nord – Südrichtung verlaufende 220 KV – Leitung sehr stark vorgeprägt. Aktuell wurden in der weiteren Nachbarschaft im Gebiet der Samtgemeinde Bruchhaus
sind. Das Landschaftsbild ist zum einen durch die bestehenden
Windenergieanlagen und zum anderen durch die in Nord – Südrichtung verlaufende 2Samtgemeinde Thedinghausen
es FNP wurde dieser Belang in die Planungskonzeption eingestellt und dahingehend abgewogen, dass die Höhe auf 150 m zu beschränken ist. 4.1.2 Bauart der Masten 11 der 12 bestehenden Windenergieanlagen in Blender wurden auf so genannte Vollrohrmasten errichtet. Die einzige Gittermastanlage, die mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 abgebaut werden soll, bilde
eschränken ist. 4.1.2 Bauart der Masten 11 der 12 bestehenden
Windenergieanlagen in Blender wurden auf so genannte Vollrohrmasten errichtet. DSamtgemeinde Thedinghausen
masten für Greifvögel als „Ansitz“ dienen könnten, war der vermeidende Artenschutz ein weiterer Aspekt, diese Mastart auszuschließen. 4.1.3 Leistung der Anlagen Die Nennleistung der Windenergieanlagen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Im südlich angrenzenden Windpark, in dem zu unterschiedlichen Zeiten Anlagen errichtet wurden, ist diese Entwicklung gut abzulesen. Die
szuschließen. 4.1.3 Leistung der Anlagen Die Nennleistung der
Windenergieanlagen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Im südlich angreSamtgemeinde Thedinghausen
reduziert die Zahl der in ihrem Gebiet aufzustellenden Anlagen. Bei der Festlegung von 2 MW standen die Überlegungen zur Höhe der Anlagen, zum Rotordurchmesser und zu der Anzahl der Windenergieanlagen (vgl. nachfolgende Kapitel) im Mittelpunkt. Obgleich die E 92 (2,35 MW) als Referenzanlage dient, sollten auch Anlagen mit ähnlich großem Rotor und ähnlicher Gesamthöhe aber einer g
Höhe der Anlagen, zum Rotordurchmesser und zu der Anzahl der
Windenergieanlagen (vgl. nachfolgende Kapitel) im Mittelpunkt. Obgleich die E 92Samtgemeinde Thedinghausen
tsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche und der Festlegung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund, dass sich die gesamten potentiellen Windenergieanlagen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden müssen, ist die zu Grunde gelegte Anlagenart ausschlaggebend für die Grenze des Planes. Umgekehrt könnten bei zu engen F
gen. Vor dem Hintergrund, dass sich die gesamten potentiellen
Windenergieanlagen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden Samtgemeinde Thedinghausen
n bleiben. Auch vor dem Hintergrund, dass sich alle Anlagenteile innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes befinden müssen. In Abhängigkeit der Anlagenhöhe bieten die Hersteller von Windenergieanlagen unterschiedliche Anlagentypen mit unterschiedlichen Rotordurchmessern an. Der gängige Rotordurchmesser für Anlagen im norddeutschen Binnenland bei einer Anlagenhöhe von bis zu 150 m
en. In Abhängigkeit der Anlagenhöhe bieten die Hersteller von
Windenergieanlagen unterschiedliche Anlagentypen mit unterschiedlichen RotordurcSamtgemeinde Thedinghausen
Vorhabenträger mit unterschiedlichen Zielsetzungen im Windpark aktiv sind, setzt der Bebauungsplan folgende Eckpunkte fest.  Die Anlagenhöhe beträgt maximal 150m.  Die nördlichen Windenergieanlagen werden so konzipiert, dass die Mastachsen einen Mindestabstand von 900 m zum Siedlungsrand von Einste und Seestedt einhalten (die nördlichste Gamesa- Anlage genießt Bestandsschutz).
est.  Die Anlagenhöhe beträgt maximal 150m.  Die nördlichen
Windenergieanlagen werden so konzipiert, dass die Mastachsen einen MindestabstanSamtgemeinde Thedinghausen
MW) - Bau von drei WEA des Typs Vestas V112 (3,45 MW) - Bau von fünf WEA des Typs Nordex N117 (3 MW)  Östlichen der Hochspannungsanlagen ist zudem beabsichtigen durch zwei weiteren Windenergieanlagen (WEA) des Typs ENERCON E-92 (2,3 MW) mit einer Nabenhöhe von ca. 104 m zu erweitern.  Wenn im Windpark Blender bisher 12 WEA errichtet waren sollen nun 11 neue WEA errichtet werden
hspannungsanlagen ist zudem beabsichtigen durch zwei weiteren
Windenergieanlagen (WEA) des Typs ENERCON E-92 (2,3 MW) mit einer Nabenhöhe von Samtgemeinde Thedinghausen
werden. Die Begründung zur Festlegung von grauen und weißen Farbtönen ist nachfolgend im Kapitel 6.1 / 6.2 beschrieben. Anzahl und Drehrichtung der Rotoren Aufgrund der bestehenden Windenergieanlagen sowie der am Markt gängigen Anlagensysteme, werden für die neuen Windenergieanlagen Anlagen mit 3 Rotorblättern vorgeschrieben. Hierdurch wird ein einheitliches Gesamtbild erzeugt,
Anzahl und Drehrichtung der Rotoren Aufgrund der bestehenden
Windenergieanlagen sowie der am Markt gängigen Anlagensysteme, werden für die neSamtgemeinde Thedinghausen
nd im Kapitel 6.1 / 6.2 beschrieben. Anzahl und Drehrichtung der Rotoren Aufgrund der bestehenden Windenergieanlagen sowie der am Markt gängigen Anlagensysteme, werden für die neuen Windenergieanlagen Anlagen mit 3 Rotorblättern vorgeschrieben. Hierdurch wird ein einheitliches Gesamtbild erzeugt, das für den Betrachter allgemein nicht so störend wirkt, wie es bei unterschiedliche
ie der am Markt gängigen Anlagensysteme, werden für die neuen
Windenergieanlagen Anlagen mit 3 Rotorblättern vorgeschrieben. Hierdurch wird eiSamtgemeinde Thedinghausen
hrichtung im Uhrzeigersinn festgelegt. 4.2 Anzahl der Windkraftanlagen Gemäß der aktuellen Rechtsprechung fehlt es für die Festlegung der Anzahl der im Plangebiet maximal zulässigen Windenergieanlagen an der erforderlichen Gesetzesgrundlage (Windhundprinzip). Daher wird von einer Festsetzung der maximalen Anzahl von Windenergieanlagen abgesehen. Da die Änderung das Repowering bes
ie Festlegung der Anzahl der im Plangebiet maximal zulässigen
Windenergieanlagen an der erforderlichen Gesetzesgrundlage (Windhundprinzip). DaSamtgemeinde Thedinghausen
r Anzahl der im Plangebiet maximal zulässigen Windenergieanlagen an der erforderlichen Gesetzesgrundlage (Windhundprinzip). Daher wird von einer Festsetzung der maximalen Anzahl von Windenergieanlagen abgesehen. Da die Änderung das Repowering bestehender Anlagen zum Ziel hat, dürfen WEA im Plangebiet nur dann errichtet werden, wenn eine oder mehrere bestehende Anlagen abgebaut si
p). Daher wird von einer Festsetzung der maximalen Anzahl von
Windenergieanlagen abgesehen. Da die Änderung das Repowering bestehender AnlagenSamtgemeinde Thedinghausen
läche möglich sein. 4.4 Mobilfunkanlagen Wie aus bestehenden Anfragen erkennbar ist, besteht zunehmendes Interesse seitens der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und eine veränderte städtebauliche Auswirkungen d
ns der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der
Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von MobilfunkanlagenSamtgemeinde Thedinghausen
Interesse seitens der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und eine veränderte städtebauliche Auswirkungen durch diese Anlagen nicht wesentlich geändert wird, schließt der vorliegende Bebauungsplan diese Nutzung e
Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den
Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und eine veränderte städtebaulicheSamtgemeinde Thedinghausen
ehung ist in Kapitel 2.1 beschrieben. 5.1.2 Art der baulichen Nutzung Die 12. Flächennutzungsplanänderung stellt im Geltungsbereich „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen “ dar. Bereits im ursprünglichen Bebauungsplan wurde die Fläche als "Sondergebiet mit dieser Zweckbestimmung festgesetzt. Wie die 12. Flächennutzungsplanänderung feststellt, kommt u
ungsbereich „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „
Windenergieanlagen“ dar. Bereits im ursprünglichen Bebauungsplan wurde die FlächSamtgemeinde Thedinghausen
undstück drehen darf. Deshalb wird in allen Teilen des Sondergebietes, die nicht als Straße, Gehölz oder Gewässer genutzt und gebraucht werden, als Art der Nutzung „Sondergebiet für Windenergieanlagen “ festgesetzt. In der textlichen Festsetzung 1.1 werden die zulässigen Nutzungen in diesen Gebieten näher bestimmt. Demnach dienen diese Gebiete überwiegend der Nutzung von Windenerg
t und gebraucht werden, als Art der Nutzung „Sondergebiet für
Windenergieanlagen“ festgesetzt. In der textlichen Festsetzung 1.1 werden die zuSamtgemeinde Thedinghausen
enart der Nutzung festgeschrieben wird (vgl. Kap. 4.1.3). Ebenso sind die hier dazugehörenden Nebenanlagen zulässig. Zu den Nebenanlagen gehören auch solche, die zur Überwachung der Windenergieanlagen dienen (z.B. temporä- re Messstellen). Zur Anbindung an das Energieversorgungsnetz sind die hierfür erforderlichen Nebenanlagen ebenfalls zulässig. Wie aus der Planungspraxis erkenn
den Nebenanlagen gehören auch solche, die zur Überwachung der
Windenergieanlagen dienen (z.B. temporä- re Messstellen). Zur Anbindung an das ESamtgemeinde Thedinghausen
derlichen Nebenanlagen ebenfalls zulässig. Wie aus der Planungspraxis erkennbar ist, besteht zunehmendes Interesse seitens der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und städtebauliche Auswirkungen im Gebiet durch d
ns der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der
Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von MobilfunkanlagenSamtgemeinde Thedinghausen
Interesse seitens der Mobilfunkbetreiber Mobilfunkanlagen auf die Masten der Windenergieanlagen zu installieren. Da die Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und städtebauliche Auswirkungen im Gebiet durch diese Anlagen nicht zu erwarten sind, ist diese Nutzung als Ausnahme im Sondergebiet zulässig. Zusätzlich
Erscheinungsform von Mobilfunkanlagen im Zusammenhang mit den
Windenergieanlagen vergleichsweise gering ist und städtebauliche Auswirkungen imSamtgemeinde Thedinghausen
he von Großwindanlagen stehen, deren Dimension in der Landschaft besonders augenscheinlich und deutlich. In der Kulturlandschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den Windenergieanlagen in der Höhe ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, Gebäuden mit den üblichen bekannten Gebäudehöhen werden die gewohnten ä
ndschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den
Windenergieanlagen in der Höhe ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwiscSamtgemeinde Thedinghausen
inlich und deutlich. In der Kulturlandschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den Windenergieanlagen in der Höhe ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, Gebäuden mit den üblichen bekannten Gebäudehöhen werden die gewohnten ästhetischen Maßstäbe außer Kraft gesetzt. Auch durch Stallanlagen, die ebenfalls ein
der Höhe ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen
Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, Gebäuden mit den üblichen bekanntenSamtgemeinde Thedinghausen
Blender eher untypisch ist. 5.2 Aufschiebende Bedingungen Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB wird in der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes festgesetzt, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Windenergieanlagen sind somit nicht schon mit dem In
des Bebauungsplanes festgesetzt, dass die in ihm vorgesehenen
Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen sSamtgemeinde Thedinghausen
emäß § 9 Abs. 2 BauGB wird in der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes festgesetzt, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Windenergieanlagen sind somit nicht schon mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zulässig, sondern nur, wenn d
n Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn bestimmte andere
Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorgeSamtgemeinde Thedinghausen
tzt, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Windenergieanlagen sind somit nicht schon mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zulässig, sondern nur, wenn die Bedingung des Ersetzens der Altanlagen erfüllt wird. Vor dem Hintergrund der anstehen
legt und rückgebaut werden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen
Windenergieanlagen sind somit nicht schon mit dem Inkrafttreten des BebauungsplaSamtgemeinde Thedinghausen
wering vorgesehen. Möglich wird diese Festsetzung, das die Sieben – Jahres – Frist bereits abgelaufen ist. Sie genießt daher lediglich Bestandsschutz. 5.3 Maß der baulichen Nutzung Windenergieanlagen der Megawatt-Klasse waren Planungsbasis der 12. Flächennutzungsplanänderung. Es ist Ziel der Gemeinde, die Windenergienutzung durch große, leistungsstarke Anlagen - mit ihrem besser
aher lediglich Bestandsschutz. 5.3 Maß der baulichen Nutzung
Windenergieanlagen der Megawatt-Klasse waren Planungsbasis der 12. FlächennutzunSamtgemeinde Thedinghausen
Anlagentyp“ beschrieben, bildet die Enercon E92, eine Anlage mit 92 m Rotordurchmesser und 104 m Nabenhöhe die Referenzanlage für die Bebauungsplanung. Die Gesamthöhe der zulässigen Windenergieanlagen ergibt sich dementsprechend einschließlich eines geringen Zuschlages für das Fundament mit 150 m über Grund. Diese Höhe entspricht den Anlagen im Windpark Hustedt in der Nachbargeme
nlage für die Bebauungsplanung. Die Gesamthöhe der zulässigen
Windenergieanlagen ergibt sich dementsprechend einschließlich eines geringen ZusSamtgemeinde Thedinghausen
setzt die zulässige Grundfläche über die Statik bereits Grenzen. Die Größe der zulässigen Grundfläche wird mit 650 m² je Windenergieanlage festgesetzt. In dieser Grundfläche können Windenergieanlagen des zugrunde gelegten Typs der 2-MW-Klasse errichtet werden. Auf die Festsetzung der Grundfläche von Zufahrten und Aufstellflächen bei den Windenergieanlagen wird verzichtet. Es han
e Windenergieanlage festgesetzt. In dieser Grundfläche können
Windenergieanlagen des zugrunde gelegten Typs der 2-MW-Klasse errichtet werden. Samtgemeinde Thedinghausen
eser Grundfläche können Windenergieanlagen des zugrunde gelegten Typs der 2-MW-Klasse errichtet werden. Auf die Festsetzung der Grundfläche von Zufahrten und Aufstellflächen bei den Windenergieanlagen wird verzichtet. Es handelt sich um selten befahrene Flächen, deren Grö- ße schon aus ökonomischen Gründen und im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Nutzungsbelange der Grundstüc
ung der Grundfläche von Zufahrten und Aufstellflächen bei den
Windenergieanlagen wird verzichtet. Es handelt sich um selten befahrene Flächen,Samtgemeinde Thedinghausen
nterschiedliche Baugrenzen festgesetzt. Die eine Baugrenze, die in der Planzeichnung mit einem „A“ markiert wurde, beschreibt die überbaubare Grundstücksfläche, in der die Türme der Windenergieanlagen sowie die Fundamente errichtet werden dürfen. Bei der Ermittlung der Abständen zu anderen Windkraftanlagen und der festgelegten Abstände zu schützenswerten Nutzungen (12. Änderung d
reibt die überbaubare Grundstücksfläche, in der die Türme der
Windenergieanlagen sowie die Fundamente errichtet werden dürfen. Bei der ErmittlSamtgemeinde Thedinghausen
gewährleistet, dass die Mastachsen nicht näher an die zu schützenden Nutzungen heranrücken. Textlich wird festgesetzt, dass die Baugrenzen „A“ nur für den Turm und das Fundament der Windenergieanlagen gelten. Die Rotoren der Windenergieanlagen dürfen über diese Baugrenze streichen. Zudem wird eine weitere, äußere Baugrenze festgesetzt, die in der Planzeichnung mit einem „B“ marki
ass die Baugrenzen „A“ nur für den Turm und das Fundament der
Windenergieanlagen gelten. Die Rotoren der Windenergieanlagen dürfen über diese Samtgemeinde Thedinghausen
her an die zu schützenden Nutzungen heranrücken. Textlich wird festgesetzt, dass die Baugrenzen „A“ nur für den Turm und das Fundament der Windenergieanlagen gelten. Die Rotoren der Windenergieanlagen dürfen über diese Baugrenze streichen. Zudem wird eine weitere, äußere Baugrenze festgesetzt, die in der Planzeichnung mit einem „B“ markiert wurde. Diese Baugrenze „B“ beschreibt d
das Fundament der Windenergieanlagen gelten. Die Rotoren der
Windenergieanlagen dürfen über diese Baugrenze streichen. Zudem wird eine weiterSamtgemeinde Thedinghausen
derer Zweckbestimmung verzichtet. Über diese Wege und Straßen und anschließend weitere Gemeindestraßen besteht Anschluss an das klassifizierte Straßennetz. Bei der Errichtung großer Windenergieanlagen kommen große und schwere Bauteile und schwere Kranfahrzeuge zum Einsatz. Daher hat ggf. der Vorhabenträger im Einvernehmen mit der Gemeinde die Erschließungsstraße /-wege entspreche
an das klassifizierte Straßennetz. Bei der Errichtung großer
Windenergieanlagen kommen große und schwere Bauteile und schwere Kranfahrzeuge zSamtgemeinde Thedinghausen
en durchzuführen und ggf. Sicherheitsleistungen für Reparaturen erforderlich, welche in ausreichender Höhe vor Straßennutzung zu hinterlegen sind. Die Erschließung der Standorte für Windenergieanlagen dient als Zuwegung bei der Errichtung der Anlagen, für die Wartung und als Feuerwehrzufahrt. Um diese Funktionen erfüllen zu können, muss sie dauerhaft angelegt sein bzw. werden. Di
tzung zu hinterlegen sind. Die Erschließung der Standorte für
Windenergieanlagen dient als Zuwegung bei der Errichtung der Anlagen, für die WaSamtgemeinde Thedinghausen
icher Anlagen gem. § 5 (9) NBauO verändert wird, sind jede Veränderungen der Reliefenergie, das heißt großflächige Abgrabungen oder Aufschüttungen, im festgesetzten Sondergebiet für Windenergieanlagen nicht zulässig. Um die Fundamente der Windenergieanlagen, die zum Teil über das das Geländeniveau hinausragen an das Gelände anzupassen, sind Erdanschüttungen zur Angleichung des Ge
bungen oder Aufschüttungen, im festgesetzten Sondergebiet für
Windenergieanlagen nicht zulässig. Um die Fundamente der Windenergieanlagen, dieSamtgemeinde Thedinghausen
e Veränderungen der Reliefenergie, das heißt großflächige Abgrabungen oder Aufschüttungen, im festgesetzten Sondergebiet für Windenergieanlagen nicht zulässig. Um die Fundamente der Windenergieanlagen , die zum Teil über das das Geländeniveau hinausragen an das Gelände anzupassen, sind Erdanschüttungen zur Angleichung des Geländes an die Oberkante des Fundaments von dieser Festset
für Windenergieanlagen nicht zulässig. Um die Fundamente der
Windenergieanlagen, die zum Teil über das das Geländeniveau hinausragen an das GSamtgemeinde Thedinghausen
berkante des Fundaments von dieser Festsetzung ausgenommen. (textl. Festsetzung 5.1) Höhe der Fundamente Ebenso dürfen zum Schutz des Landschaftsbildes die Fundamente der zulässigen Windenergieanlagen eine Höhe von maximal 1,5 m über der natürlich gewachsenen Geländeoberkante nicht überschreiten. Wie anhand der bestehenden Windenergieanlagen im bestehenden Windpark Blender erkenn
um Schutz des Landschaftsbildes die Fundamente der zulässigen
Windenergieanlagen eine Höhe von maximal 1,5 m über der natürlich gewachsenen GeSamtgemeinde Thedinghausen
tsbildes die Fundamente der zulässigen Windenergieanlagen eine Höhe von maximal 1,5 m über der natürlich gewachsenen Geländeoberkante nicht überschreiten. Wie anhand der bestehenden Windenergieanlagen im bestehenden Windpark Blender erkennbar ist, wird hierdurch gewährleistet, dass die WEA optisch weniger massig wirken. (textl. Festsetzung 5.2) Befestigung der Zufahrten Zur Vorbe
ändeoberkante nicht überschreiten. Wie anhand der bestehenden
Windenergieanlagen im bestehenden Windpark Blender erkennbar ist, wird hierdurchSamtgemeinde Thedinghausen
g 5.4) Elektroleitungen Um zu vermeiden, dass weitere technische Anlagen wie Elektrofreileitungen, das Landschaftsbild negativ beeinflussen, wird vorgesehen, dass, die Anbindung der Windenergieanlagen an das vorhandene Netz über Elektrofreileitungen nicht zulässig ist. Die erzeugte Energie ist über Erdkabel zum vorhandenen Netz zu führen und dort einzuspeisen. (textl. Festsetzung
egativ beeinflussen, wird vorgesehen, dass, die Anbindung der
Windenergieanlagen an das vorhandene Netz über Elektrofreileitungen nicht zulässSamtgemeinde Thedinghausen
Brutphase tagsüber abzuschalten. Die Festsetzung lautet wie folgt: Zum Schutz der Weihen ist zur „Verringerung des Kollisions- und Tötungsrisikos“ für die gesamte Nutzungsdauer der Windenergieanlagen jährlich im Zeitraum von 1. April bis 15. Mai zu untersuchen, ob im Nahbereich der Energieanlagen Weihen brüten. Bei einer Brut in einem Radius von 150 m um die Mastachse ist die je
isions- und Tötungsrisikos“ für die gesamte Nutzungsdauer der
Windenergieanlagen jährlich im Zeitraum von 1. April bis 15. Mai zu untersuchen,Samtgemeinde Thedinghausen
iko abzuleiten ist, werden Abschaltzeiten Abhängigkeit der Fledermausarten festzulegen sein. Die Festsetzung lautet wie folgt: Für die Dauer von 2 Jahren nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist ein Fledermausmonitoring bestehend aus einem Gondelmonitoring sowie einer Suche nach Anflugopfern durchzuführen. Hinweis: Deuten die Erfassungsergebnisse auf ein erhöhtes Schlag
folgt: Für die Dauer von 2 Jahren nach der Inbetriebnahme der
Windenergieanlagen ist ein Fledermausmonitoring bestehend aus einem GondelmonitoSamtgemeinde Thedinghausen
Umweltbericht (vergleiche unten Kapitel U2. 2.7) und auf die hierin genannten Maßnahmen verwiesen. Zudem bestehen folgende Altkompensationsmaßnahmen die bereits für die bestehenden Windenergieanlagen umgesetzt wurden und in die Bilanzierung eingeflossen sind: Maßnahmenfläche (alt) A1 (Brache am Varster Holzgraben) 0,5 ha Maßnahmenfläche (alt) A2 (Weißdornhecke /Zufahrt Gittermas
nde Altkompensationsmaßnahmen die bereits für die bestehenden
Windenergieanlagen umgesetzt wurden und in die Bilanzierung eingeflossen sind: MSamtgemeinde Thedinghausen
die jeweilige Windkraftanlage bei einer Überschreitung der Vorgaben des NLÖ, automatisch abschalten muss (Schlagschattenbegrenzer). 6 Örtliche Bauvorschriften Mit der Errichtung der Windenergieanlagen sind insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Zur Minimierung der Veränderungen beabsichtigt die Gemeinde Blender Zielvorgaben zur äußeren Gestaltung der W
begrenzer). 6 Örtliche Bauvorschriften Mit der Errichtung der
Windenergieanlagen sind insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zuSamtgemeinde Thedinghausen
n sind insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Zur Minimierung der Veränderungen beabsichtigt die Gemeinde Blender Zielvorgaben zur äußeren Gestaltung der Windenergieanlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die in der Nähe des Geltungsbereiches bereits vorhandenen Windenergieanlagen entsprechen im Hinblick auf die Einbindung und die Auswirkungen auf da
die Gemeinde Blender Zielvorgaben zur äußeren Gestaltung der
Windenergieanlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die in der Nähe des GeltungSamtgemeinde Thedinghausen
bsichtigt die Gemeinde Blender Zielvorgaben zur äußeren Gestaltung der Windenergieanlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die in der Nähe des Geltungsbereiches bereits vorhandenen Windenergieanlagen entsprechen im Hinblick auf die Einbindung und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild den gestalterischen Anforderungen der Gemeinde Blender. Da die Windparks „Windpark Blender“,
en. Die in der Nähe des Geltungsbereiches bereits vorhandenen
Windenergieanlagen entsprechen im Hinblick auf die Einbindung und die AuswirkungSamtgemeinde Thedinghausen
park festgeschrieben werden. Hierdurch soll ein einheitliches Erscheinungsbild der Parks erreicht werden. Grundsätzlich sind durch die Realisierung der im Geltungsbereich zulässigen Windenergieanlagen insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Diese Veränderungen konnten in der Vergangenheit mit der Errichtung der südlich bzw. südwestlich angrenzenden Wind
sind durch die Realisierung der im Geltungsbereich zulässigen
Windenergieanlagen insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwaSamtgemeinde Thedinghausen
agen insbesondere auch Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Diese Veränderungen konnten in der Vergangenheit mit der Errichtung der südlich bzw. südwestlich angrenzenden Windenergieanlagen bereits nachvollzogen werden. Um die Veränderungen möglichst zu minimieren, soll die zulässige äußere Gestaltung der Windenergieanlagen im Zuge dieses Bebauungsplanes für wesentlich
mit der Errichtung der südlich bzw. südwestlich angrenzenden
Windenergieanlagen bereits nachvollzogen werden. Um die Veränderungen möglichst Samtgemeinde Thedinghausen
ung der südlich bzw. südwestlich angrenzenden Windenergieanlagen bereits nachvollzogen werden. Um die Veränderungen möglichst zu minimieren, soll die zulässige äußere Gestaltung der Windenergieanlagen im Zuge dieses Bebauungsplanes für wesentliche und damit relevante Merkmale festgesetzt werden. Insbesondere gehören hierzu: − Vorgabe der Farbgebung für die wesentlichen Anlagentei
ichst zu minimieren, soll die zulässige äußere Gestaltung der
Windenergieanlagen im Zuge dieses Bebauungsplanes für wesentliche und damit releSamtgemeinde Thedinghausen
g der Anlagen im Windpark, − Anzahl und Drehrichtung der Rotorblätter, − aktive und passiver Beleuchtung, − Regelung der Installierung von Werbeanlagen. Abgesehen von den zulässigen Windenergieanlagen , ist es auch für die Nebenanlagen sinnvoll; zumindest hinsichtlich der zulässigen Farbgebung, Vorschriften zu erlassen. Es werden daher folgende Bauvorschriften festgelegt. 6.1 Farb
Installierung von Werbeanlagen. Abgesehen von den zulässigen
Windenergieanlagen, ist es auch für die Nebenanlagen sinnvoll; zumindest hinsichSamtgemeinde Thedinghausen
ächtigt wird, ist festgelegt, dass die Außenfassaden der zulässigen Nebenanlagen nicht in leuchtenden und reflektierenden Farben hergestellt werden dürfen. 6.2 Farben der zulässigen Windenergieanlagen Im Windpark „Blender“ bestehen bereits 11 Anlagen, die einen weiß mattierten Anstrich aufweisen. Zudem sind 4 Anlagen im Windpark Hustedt in der Nachbargemeinde in den gleichen Farb
n Farben hergestellt werden dürfen. 6.2 Farben der zulässigen
Windenergieanlagen Im Windpark „Blender“ bestehen bereits 11 Anlagen, die einen Samtgemeinde Thedinghausen
Grüntönen vertretbar. Von der Festlegung ausgenommen sind Farbvorgaben für den Mast, die zur Flugsicherung erforderlich sind. Ums so wichtiger ist es, dass für die übrigen Teile der Windenergieanlagen und auch für die hierfür erforderlichen Nebenanlagen eine einheitliche Farbgebung seitens der Gemeinde vorgegeben wird. Aber auch zur Vermeidung von Reflexionen sollen keine ungebro
sind. Ums so wichtiger ist es, dass für die übrigen Teile der
Windenergieanlagen und auch für die hierfür erforderlichen Nebenanlagen eine einSamtgemeinde Thedinghausen
ng seitens der Gemeinde vorgegeben wird. Aber auch zur Vermeidung von Reflexionen sollen keine ungebrochenen und leuchtenden Farben verwendet werden. 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen Zur einheitlichen Gestaltung des Windparks wird festgelegt, dass die zulässigen Windenergieanlagen mit genau drei Rotorblättern auszustatten sind, die Drehrichtung jeder Anlage im U
nden Farben verwendet werden. 6.3 Außengestalt der zulässigen
Windenergieanlagen Zur einheitlichen Gestaltung des Windparks wird festgelegt, dSamtgemeinde Thedinghausen
brochenen und leuchtenden Farben verwendet werden. 6.3 Außengestalt der zulässigen Windenergieanlagen Zur einheitlichen Gestaltung des Windparks wird festgelegt, dass die zulässigen Windenergieanlagen mit genau drei Rotorblättern auszustatten sind, die Drehrichtung jeder Anlage im Uhrzeigersinn erfolgen muss und die Trägertürme der Windenergieanlagen einen geschlossenen, runden T
Gestaltung des Windparks wird festgelegt, dass die zulässigen
Windenergieanlagen mit genau drei Rotorblättern auszustatten sind, die DrehrichtSamtgemeinde Thedinghausen
stgelegt, dass die zulässigen Windenergieanlagen mit genau drei Rotorblättern auszustatten sind, die Drehrichtung jeder Anlage im Uhrzeigersinn erfolgen muss und die Trägertürme der Windenergieanlagen einen geschlossenen, runden Trägerturm aus Stahlbeton oder Stahlrohr besitzen müssen. 6.4 Werbeanlagen Um zu vermeiden, dass die Windenergieanlagen als Fremdwerbeträger benutzt wer
Anlage im Uhrzeigersinn erfolgen muss und die Trägertürme der
Windenergieanlagen einen geschlossenen, runden Trägerturm aus Stahlbeton oder StSamtgemeinde Thedinghausen
gen muss und die Trägertürme der Windenergieanlagen einen geschlossenen, runden Trägerturm aus Stahlbeton oder Stahlrohr besitzen müssen. 6.4 Werbeanlagen Um zu vermeiden, dass die Windenergieanlagen als Fremdwerbeträger benutzt werden und zur Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild, wird das Aufbringen von Werbeflächen auf die Bezeichnung des Typs und des Herstellers d
besitzen müssen. 6.4 Werbeanlagen Um zu vermeiden, dass die
Windenergieanlagen als Fremdwerbeträger benutzt werden und zur Minimierung des ESamtgemeinde Thedinghausen
zuführen und dürfen nicht beleuchtet werden. 6.5 Kennzeichnung der WEA zur Flugsicherung und Beleuchtung der Anlagen Angesichts der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, die durch die Windenergieanlagen hervorgerufen werden, ist es Ziel der Gemeinde die vermeidbaren Einflüsse auf das Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehört auch die Beleuchtung der Anlagen am
gesichts der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, die durch die
Windenergieanlagen hervorgerufen werden, ist es Ziel der Gemeinde die vermeidbarSamtgemeinde Thedinghausen
ht, ist bei großen Anlagen eine Tages- und Nachtkennzeichnung unvermeidbar. Die erheblichen Zusatzbeeinträchtigungen für die Bevölkerung und das Landschaftsbild werden gesehen. Wenn Windenergieanlagen , die kleiner als 100 m sind, Nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen optisch verschwinden, werden die größeren Anlagen durch die Befeuerung bzw. durch die erforderliche Signalf
die Bevölkerung und das Landschaftsbild werden gesehen. Wenn
Windenergieanlagen, die kleiner als 100 m sind, Nachts und bei schlechten SichtvSamtgemeinde Thedinghausen
ung bzw. durch die erforderliche Signalfarbe auch in diesen Zeiträumen optisch in der Vordergrund gehoben und sind somit ständig präsent. Da die Forderung nach der Kennzeichnung von Windenergieanlagen , über 100 m Höhe als Luftfahrthindernisse von der zuständigen Luftfahrtbehörde erfolgt, kann auf der Ebene der Bauleitplanung nicht über das „ob“ einer solchen Flugsicherungskennzei
ständig präsent. Da die Forderung nach der Kennzeichnung von
Windenergieanlagen, über 100 m Höhe als Luftfahrthindernisse von der zuständigenSamtgemeinde Thedinghausen
iß blitzendes Feuer im Bereich der Gondel. Auf diese Tageskennzeichnung mit einer Farbmarkierung der Rotoren wird verzichtet. In der ebenen Landschaft südlich von Blender werden die Windenergieanlagen insbesondere vor dem Hintergrund des Himmels wahrgenommen. Daher entscheidet sich die Gemeinde auf diese Art der Kennzeichnung zu verzichten und die Farbigkeit auf die Masten (in ca
htet. In der ebenen Landschaft südlich von Blender werden die
Windenergieanlagen insbesondere vor dem Hintergrund des Himmels wahrgenommen. DaSamtgemeinde Thedinghausen
metrischen Lichtstärke von ca. 170 cd. Diese Lichtstärke kann im Abstrahlbereich tiefer als –5° geringer sein, dies spielt jedoch bei den Abständen, die in der Samtgemeinde zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden eingehalten werden, nur eine untergeordnete Rolle und wird daher nicht explizit festgeschrieben. Blinkfeuer „W, rot“ blinkt in einer besonderen Taktfrequenz. Es muß
lt jedoch bei den Abständen, die in der Samtgemeinde zwischen
Windenergieanlagen und Wohngebäuden eingehalten werden, nur eine untergeordnete Samtgemeinde Thedinghausen
ierung der Beeinträchtigungen können sogenannte Sichtweitenmeß- geräte installiert werden. Sichtweitenmessungen Zur Minderung der Auswirkungen einer erforderlichen Kennzeichnung der Windenergieanlagen wird als örtliche Bauvorschrift festgelegt, dass eine sichtweitenabhängige Befeuerung vorzusehen ist. Bei Sichtweiten über 5 km ist demnach die Nennlichtstärke auf 30% und bei Sicht
erung der Auswirkungen einer erforderlichen Kennzeichnung der
Windenergieanlagen wird als örtliche Bauvorschrift festgelegt, dass eine sichtweSamtgemeinde Thedinghausen
icht dargestellt. 8.1 Zulässigkeit von Vorhaben Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark Blender“ werden die Voraussetzungen für den Ersatz älterer Anlagen durch neu Windenergieanlagen der 2-MWKlasse und bis maximal 150 m Gesamthöhe geschaffen. Die Errichtung neuer Anlagen ist dabei an den Abbau der alten Anlagen gekoppelt. Dadurch kann bei angemessenem Schutz emp
die Voraussetzungen für den Ersatz älterer Anlagen durch neu
Windenergieanlagen der 2-MWKlasse und bis maximal 150 m Gesamthöhe geschaffen. DSamtgemeinde Thedinghausen
ltungsbereich richtet sich mit Rechtskraft des vorliegenden Bebauungsplanes nach dessen Festsetzungen. Die bisherigen Festsetzungen werden außer Kraft gesetzt. 8.2 Schallimmissionen Windenergieanlagen emittieren in erheblicher Stärke Schall. Der besonders problematische tonhaltige Schall, der bei früheren Anlagentypen gelegentlich auftrat, braucht bei modernen Windkraftanlagen ni
stsetzungen werden außer Kraft gesetzt. 8.2 Schallimmissionen
Windenergieanlagen emittieren in erheblicher Stärke Schall. Der besonders probleSamtgemeinde Thedinghausen
eführt. Es wurde eine Immissionsprognose entsprechend der TA-Lärm nach der Berechnungsvorschrift DIN ISO 9613-2 für die zu berücksichtigende Vor-, Zusatz-und Gesamtbelastung durch 3 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-92 an acht Immissionsorten durchgeführt. Im Ergebnis konnte dargestellt werden, dass an sieben Immissionsorten der zugewiesene nächtliche Immissionsrichtwert der
zu berücksichtigende Vor-, Zusatz-und Gesamtbelastung durch 3
Windenergieanlagen des Typs Enercon E-92 an acht Immissionsorten durchgeführt. ISamtgemeinde Thedinghausen
enthaltsräumen Für Schattenimmissionen gilt, dass die Fenster von Wohn- und Aufenthaltsräumen nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 min je Tag dem rotierenden Schlagschatten von Windenergieanlagen ausgesetzt sein sollen. Der Wert gibt die theoretische, astronomische Beschattungsdauer an. Da nicht immer die Sonne scheint, der Wind nicht immer stark genug und nicht immer in die
pro Jahr und 30 min je Tag dem rotierenden Schlagschatten von
Windenergieanlagen ausgesetzt sein sollen. Der Wert gibt die theoretische, astroSamtgemeinde Thedinghausen
etische, astronomische Beschattungsdauer an. Da nicht immer die Sonne scheint, der Wind nicht immer stark genug und nicht immer in die bzw. aus der „richtigen“ Richtung weht und die Windenergieanlagen nicht immer betriebsbereit sind, liegt die tatsächliche Beschattungsdauer dann i.d.R. in Norddeutschland bei weniger als 10 h/a. Durch die gewählten Abstände und ggf. zusätzliche te
t immer in die bzw. aus der „richtigen“ Richtung weht und die
Windenergieanlagen nicht immer betriebsbereit sind, liegt die tatsächliche BeschSamtgemeinde Thedinghausen
issionen gibt es erprobte und bewährte Schattenabschaltprogramme. Sie greifen bei der Gefahr der Überschreitung der angemessenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die e
messenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der
Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem SonnenSamtgemeinde Thedinghausen
te Schattenabschaltprogramme. Sie greifen bei der Gefahr der Überschreitung der angemessenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die empfohlenen Jahres- und Tagesmaxima a
triebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die
Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgesSamtgemeinde Thedinghausen
rblätter mit matter Oberfläche mit entsprechend niedrigem Glanzgrad verwendet. Deshalb sind Beeinträchtigungen durch Lichtreflexion nicht zu erwarten. Eine weitere Emissionsform von Windenergieanlagen ist das Erzeugen von Schwingungen. Durch die Windlast kommt es zu Schwingungen in der Anlage, die durch das Fundament auf den Boden übertragen werden. Dadurch können Leitungen und K
htreflexion nicht zu erwarten. Eine weitere Emissionsform von
Windenergieanlagen ist das Erzeugen von Schwingungen. Durch die Windlast kommt eSamtgemeinde Thedinghausen
n in der Anlage, die durch das Fundament auf den Boden übertragen werden. Dadurch können Leitungen und Kanäle, die in der Nähe von Windkraftanlagen verlaufen, beeinträchtigt werden. Windenergieanlagen und Kanäle sowie empfindliche Leitungen sollen daher nicht direkt nebeneinander liegen. Außerdem soll keine unmittelbare Nachbarschaft zu besonders erschütterungsempfindlichen Anlag
r Nähe von Windkraftanlagen verlaufen, beeinträchtigt werden.
Windenergieanlagen und Kanäle sowie empfindliche Leitungen sollen daher nicht diSamtgemeinde Thedinghausen
von ausgegangen werden, dass keine unzulässige Beeinträchtigung des Funkverkehrs durch Störstrahlung erfolgt. Schließlich sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können.
h sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch
Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine WirbelschleSamtgemeinde Thedinghausen
rfolgt. Schließlich sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen , aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen Windenergieanlagen, wie sie im Plangebiet möglich sind und voraussichtlich er
nter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere
Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtiSamtgemeinde Thedinghausen
r dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen Windenergieanlagen , wie sie im Plangebiet möglich sind und voraussichtlich errichtet werden, können Beeinträchtigungen von Gehölzbestand in der landschaftsüblichen Ausprägung ausgeschlossen werden. Di
tungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen
Windenergieanlagen, wie sie im Plangebiet möglich sind und voraussichtlich erricSamtgemeinde Thedinghausen
hlten Mindestabstände zum Windpark wird ein Bedrängen der Nachbarnutzung somit vermieden. 8.6 Flugsicherungskennzeichnung Eine ganz wesentliche Auswirkung der festgesetzten Höhe von Windenergieanlagen mit mehr als 100 m ist die Pflicht zur Flugsicherungskennzeichnung. Anlagen von mehr als 100 m über Grund sind mit Tages- und Nachtkennzeichnung zu versehen. Zur Minimierung der Aus
g Eine ganz wesentliche Auswirkung der festgesetzten Höhe von
Windenergieanlagen mit mehr als 100 m ist die Pflicht zur FlugsicherungskennzeicSamtgemeinde Thedinghausen
hen Hochschule Hannover („Raumnutzung ausgewählter heimischer Niederwildarten im Bereich von Windkraftanlagen“ [4/2001]) in der die Belange der Jägerschaft bzw. die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Situation des Niederwildes untersucht wurden. Das Nds.MELF schreibt unter Bezug auf diese Studie am 14.11.2001 in der Antwort der Landesregierung auf eine Kl. Anfrage im Nds
in der die Belange der Jägerschaft bzw. die Auswirkungen der
Windenergieanlagen auf die Situation des Niederwildes untersucht wurden. Das NdsSamtgemeinde Thedinghausen
ht abschließend festgesetzt werden. Aktuell werden im westlichen Teil fünf WEA des Typs Nordex N117 sowie 3 Anlagen des Typs Vestas V112 geplant. Im östlichen Bereich werden zudem 2 Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-92 mit einer Nabenhöhe von 104 m geplant. Durch die jeweilige Länge der Rotoren bestehen für die einzelnen WEA unterschiedliche Anforderungen an die Zufahrten wie
Typs Vestas V112 geplant. Im östlichen Bereich werden zudem 2
Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-92 mit einer Nabenhöhe von 104 m geplant. Samtgemeinde Thedinghausen
en „Textlichen Festsetzungen" aufzunehmen.  Brauch- und Oberflächenwasser darf dem Landesstraßengelände nicht zugeführt werden. 8.11 Auswirkungen auf seismologische Stationen Durch Windenergieanlagen werden in der Regel Bodenschwingungen verursacht, die seismische Messungen beeinträchtigen bzw. gefährden können. Diese Schwingungen sind von unterschiedlichen Faktoren, wie z. B. d
werden. 8.11 Auswirkungen auf seismologische Stationen Durch
Windenergieanlagen werden in der Regel Bodenschwingungen verursacht, die seismisSamtgemeinde Thedinghausen
bei dem vorliegenden Bebauungsplan um einen sogenannten Angebotsbebauungsplan handelt, bei dem die Art der Anlagen, die Art der Fundamente, die Art der Masten und auch die Höhe der Windenergieanlagen nicht abschließend festgelegt wird, kann im Rahmen des Bebauungsplanes lediglich ein Hinweis auf die möglichen Einschränkungen gegeben werden. Vor dem Hintergrund der oben beschrieb
Art der Fundamente, die Art der Masten und auch die Höhe der
Windenergieanlagen nicht abschließend festgelegt wird, kann im Rahmen des BebauuSamtgemeinde Thedinghausen
h ein Hinweis auf die möglichen Einschränkungen gegeben werden. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Vermeidungsmaß- nahmen muss jedoch nicht erwartet werden, dass der Bau von Windenergieanlagen in dem oben beschriebenen Abstand ausgeschlossen ist. 8.12 Auswirkungen auf militärische Interessen Gemäß der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung wurde eine mögliche Betroffe
ß- nahmen muss jedoch nicht erwartet werden, dass der Bau von
Windenergieanlagen in dem oben beschriebenen Abstand ausgeschlossen ist. 8.12 AuSamtgemeinde Thedinghausen
gen des Bebauungsplans bilden den Rahmen bezüglich der Höhe, dem Schattenwurf und der Gestaltung der Anlage und Anlagenteile. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung von Windenergieanlagen kann es in Zukunft wirtschaftlich vertretbar sein, Anlagen nach einer gewissen Laufzeit auszutauschen. Durch die weit gefasst überbaubaren Grundstücksflächen und die Nichtfestlegung
eile. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung von
Windenergieanlagen kann es in Zukunft wirtschaftlich vertretbar sein, Anlagen naSamtgemeinde Thedinghausen
Repoweringvorhaben in Zukunft entgegenstehen könnte. 9.2 Rückbau der Anlagen Durch die schnelle Entwicklung der Technologie gibt es wenig Langzeiterfahrung über die Lebensdauer von Windenergieanlagen . Obgleich die ersten wirtschaftlich genutzten Anlagen 1985 in Betrieb genommen wurden, werden Windenergieanlagen allgemein für eine Betriebszeit von ca. 20 Jahren ausgelegt. Zur Abs
ogie gibt es wenig Langzeiterfahrung über die Lebensdauer von
Windenergieanlagen. Obgleich die ersten wirtschaftlich genutzten Anlagen 1985 inSamtgemeinde Thedinghausen
Technologie gibt es wenig Langzeiterfahrung über die Lebensdauer von Windenergieanlagen. Obgleich die ersten wirtschaftlich genutzten Anlagen 1985 in Betrieb genommen wurden, werden Windenergieanlagen allgemein für eine Betriebszeit von ca. 20 Jahren ausgelegt. Zur Absicherung, dass keine „WindkraftRuinen“ in der Landschaft zurückbleiben, wird der Rückbau im Genehmigungsverfahren
ich genutzten Anlagen 1985 in Betrieb genommen wurden, werden
Windenergieanlagen allgemein für eine Betriebszeit von ca. 20 Jahren ausgelegt. Samtgemeinde Thedinghausen
htlich 3-3,45 MW betragen. Für die potentiellen Standorte wird im vorliegenden Bebauungsplan ein Gestaltungsrahmen geschaffen, wodurch gewährleistet werden soll, dass sich die neuen Windenergieanlagen in die Umgebung des bestehenden Windparks einfügen. Neben den örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung wird dies insbesondere durch die maximal zulässige Anlagenhöhe von 150 m abges
affen, wodurch gewährleistet werden soll, dass sich die neuen
Windenergieanlagen in die Umgebung des bestehenden Windparks einfügen. Neben denSamtgemeinde Thedinghausen
olung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. Prophylaktisch wird ein Mindestabstand von 750 m (im Norden 900m) zwischen den Maststandorten der Windenergieanlagen und der Wohnnutzung gewährleistet. In Schall- und Schattengutachten werden die potentiellen Auswirkungen der Windkraftanlagen ermittelt. Bzgl. der Schattenproblematik werden im B-Pl
nd von 750 m (im Norden 900m) zwischen den Maststandorten der
Windenergieanlagen und der Wohnnutzung gewährleistet. In Schall- und SchattengutSamtgemeinde Thedinghausen
gesetz und direkt das Vorgaben für den Klimaschutz. Mit der vorliegenden Planung wird abgestrebt, die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. Mit der Nutzung der Fläche durch Windenergieanlagen sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Klimas verbunden. Landschaft insbesondere: - BauGB; - BNatschG; - NNatG; Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der L
er Energien zu ermöglichen. Mit der Nutzung der Fläche durch
Windenergieanlagen sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Klimas verbundSamtgemeinde Thedinghausen
nd gehölzfreie Uferböschungen aus. U2.1.2.1 Biotoptypen Das Untersuchungsgebiet wird dominiert von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und auch die geplanten Standorte der Windenergieanlagen und die Montageflächen befinden sich auf intensiv genutzten Ackerparzellen. Ansonsten bestehen entlang der Straßen, Wege und Gräben, die durch das Plangebiet führen, abschnittsweise
wirtschaftlichen Nutzung und auch die geplanten Standorte der
Windenergieanlagen und die Montageflächen befinden sich auf intensiv genutzten ASamtgemeinde Thedinghausen
G = Gefährdung anzunehmen, Status aber unbekannt - = Keine Einstufung Zu einer direkten erheblichen (auch artenschutzrechtlich relevanten) Beeinträchtigung durch die Errichtung von Windenergieanlagen kann es bei Verlust von Quartieren, z.B. durch Entfernen von Höhlenbäumen, beim Bau der Anlagen selbst oder den Bau der notwendigen Zuwegungen und Montageflächen kommen. Im Bereich
chtlich relevanten) Beeinträchtigung durch die Errichtung von
Windenergieanlagen kann es bei Verlust von Quartieren, z.B. durch Entfernen von Samtgemeinde Thedinghausen
en und Montageflächen kommen. Im Bereich der Planflächen befinden sich jedoch keine geeigneten Bäume oder sonst als Quartier geeignete Strukturen. Des Weiteren sind beim Betrieb der Windenergieanlagen vor allem Arten betroffen, die vorzugsweise im offenen Luftraum jagen. Dies sind z.B. Breitflügelfledermaus, Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus die z. T. in Höhen von
tier geeignete Strukturen. Des Weiteren sind beim Betrieb der
Windenergieanlagen vor allem Arten betroffen, die vorzugsweise im offenen LuftraSamtgemeinde Thedinghausen
Arten können durch die Kollision mit den Rotoren betroffen sein. Eine Gefährdung durch Kollision mit WEA wird durch zahlreiche Studien und die Fundkartei über „Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland“ (zusammengestellt: T. Dürr, Landesumweltamt Brandenburg - Staatliche Vogelschutzwarte) deutlich belegt. Die Ergebnisse von Kollisionsuntersuchungen an einzelnen Wind
reiche Studien und die Fundkartei über „Fledermausverluste an
Windenergieanlagen in Deutschland“ (zusammengestellt: T. Dürr, Landesumweltamt BSamtgemeinde Thedinghausen
als Belastungsraum zu bezeichnen und ist als ländlicher Raum relativ schadstofffrei. U2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild Das Landschaftsbild wird im Wesentlichen durch die bestehenden Windenergieanlagen des Windparks „Blender I“ sowie durch die Hochspannungsleitung geprägt. Darüber hinaus wird die Landschaft durch eine intensive ackerbauliche Nutzung sowie durch das bestehende Stra
as Landschaftsbild wird im Wesentlichen durch die bestehenden
Windenergieanlagen des Windparks „Blender I“ sowie durch die HochspannungsleitunSamtgemeinde Thedinghausen
eckenartige Feldgehölze zwischen den Feldfluren und entlang der Straßen und Wege. Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes ergibt sich vor allem durch den bestehenden Windpark mit 12 Windenergieanlagen . U2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Gemäß den bisherigen Planungen befinden sich im Untersuchungsgebiet keine Bodendenkmäler. Bedeutende Bauwerke oder Ensembles sind im Untersuc
s ergibt sich vor allem durch den bestehenden Windpark mit 12
Windenergieanlagen. U2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Gemäß den bisherigen Samtgemeinde Thedinghausen
it etwas Regen) fliegen die Vögel tief genug für visuelle Erfassungen. Konkrete Auswirkungen des Projektes auf den Vogelzug Da der überwiegende Teil des Vogelzuges weit oberhalb der Windenergieanlagen verläuft, sind kaum erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. In niedriger Höhe durchziehende Vögel werden die Windenergieanlagen in einem nach Art und Witterungsbedingungen unters
zug Da der überwiegende Teil des Vogelzuges weit oberhalb der
Windenergieanlagen verläuft, sind kaum erhebliche Beeinträchtigungen zu erwartenSamtgemeinde Thedinghausen
überwiegende Teil des Vogelzuges weit oberhalb der Windenergieanlagen verläuft, sind kaum erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. In niedriger Höhe durchziehende Vögel werden die Windenergieanlagen in einem nach Art und Witterungsbedingungen unterschiedlich großen Abstand umfliegen. Bei Nebel oder Starkwind-Wetterlagen könnte das Risiko von Kollisionen mit den Anlagen steigen.
zu erwarten. In niedriger Höhe durchziehende Vögel werden die
Windenergieanlagen in einem nach Art und Witterungsbedingungen unterschiedlich gSamtgemeinde Thedinghausen
lt werden. U2.2.3.1.2 Rast- /Gastvögel  Bisheriger Stand der Forschung Für verschiedene Gastvogelarten ist im Vergleich zu Brutvögeln eine deutlich höhere Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen nachgewiesen (Hötker et al. 2004, Reichenbach et al. 2004, Möckel und Wiesner 2007). Für rastende Kiebitze gibt Hötker (2004) mittlere Meideabstände von ca. 250 m, für Goldregenpfei
zu Brutvögeln eine deutlich höhere Empfindlichkeit gegenüber
Windenergieanlagen nachgewiesen (Hötker et al. 2004, Reichenbach et al. 2004, MöSamtgemeinde Thedinghausen
ngsangebot, Flächennutzung, Witterung und Bodenfeuchtigkeit, Vegetationszusammensetzung, Anzahl der Vogelindividuen). Aufgrund der Vielzahl dieser Faktoren sind die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf diese Verteilung häufig schwer nachzuweisen. Vorher-Nachher-Vergleiche lassen aber gewisse Tendenzen erkennen. REICHENBACH schildert u. a. folgendes Beispiel: „WINKELMANN (1992)
fgrund der Vielzahl dieser Faktoren sind die Auswirkungen von
Windenergieanlagen auf diese Verteilung häufig schwer nachzuweisen. Vorher-NachhSamtgemeinde Thedinghausen
tersuchungen an mehreren Windparks zu dem Ergebnis, dass es zu keiner signifikanten Veränderung der Brutzahlen (auch der Kiebitze) durch die Errichtung eines Windparks bzw. mehrerer Windenergieanlagen kommt. PERCIVAL (2000) fasste die Ergebnisse aus britischen Studien zusammen und stellt fest, dass in fast allen Fällen keine signifikanten Vertreibungswirkungen gefunden werden kon
Kiebitze) durch die Errichtung eines Windparks bzw. mehrerer
Windenergieanlagen kommt. PERCIVAL (2000) fasste die Ergebnisse aus britischen SSamtgemeinde Thedinghausen
996 ermittelte Brutplatzverteilung des Kiebitz im Nahbereich des Windparks Drochtersen (Lk Stade) könnte darauf hindeuten, dass Kiebitzbrutpaare die Entfernungszone von 0 – 100 m um Windenergieanlagen meiden. Von insgesamt 33 erfassten Kiebitzbrutpaaren im Radius von 1.000 m um die WKA, wurde kein Brutpaar im 100 m Radius der WKA gefunden. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der B
n, dass Kiebitzbrutpaare die Entfernungszone von 0 – 100 m um
Windenergieanlagen meiden. Von insgesamt 33 erfassten Kiebitzbrutpaaren im RadiuSamtgemeinde Thedinghausen
(KETZENBERG ET AL., 2002) nennt ebenfalls als zentrales Ergebnis, dass „bei den untersuchten Arten bestimmte Lebensraumfaktoren offensichtlich einen wesentlich größeren Einfluss als Windenergieanlagen auf Anzahl und Verteilung der Brutpaare ausüben oder zumindest einen möglichen negativen Einfluss von Windparks überlagern. Ein eindeutiger negativer Einfluss der Windparks ließ sic
aktoren offensichtlich einen wesentlich größeren Einfluss als
Windenergieanlagen auf Anzahl und Verteilung der Brutpaare ausüben oder zumindesSamtgemeinde Thedinghausen
und 4 Jahre nach dem Bau der WKA) eine Verdrängung der Wachtel aber auch eine unveränderte Brutdichte des Kiebitz feststellen. Es ist also bei dem Verhalten von Brutvögeln gegenüber Windenergieanlagen von einer artspezifischen Empfindlichkeit auszugehen In den Bremer Beiträgen für Naturkunde (Band 7, 2004) fassen Reichenbach, Handke und Sinning alle bis dahin bekannten Studien zu
ellen. Es ist also bei dem Verhalten von Brutvögeln gegenüber
Windenergieanlagen von einer artspezifischen Empfindlichkeit auszugehen In den BSamtgemeinde Thedinghausen
ahin bekannten Studien zur Störungs- und Vertreibungswirkung von Brut- und Gastvögeln zusammen. Für 48 Brutvogelarten wird eine Einstufung der spezifischen Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen vorgenommen und die jeweilige Validität der Ergebnisse bewertet. Die sog. „NABU-Studie“ (HÖTKER , 2006) kommt nach Auswertung von 127 Einzelstudien zu folgendem Ergebnis: „Obwohl in
rd eine Einstufung der spezifischen Empfindlichkeit gegenüber
Windenergieanlagen vorgenommen und die jeweilige Validität der Ergebnisse bewertSamtgemeinde Thedinghausen
gebnisse bewertet. Die sog. „NABU-Studie“ (HÖTKER , 2006) kommt nach Auswertung von 127 Einzelstudien zu folgendem Ergebnis: „Obwohl in der Fachwelt weitgehend Konsens besteht, dass Windenergieanlagen (WKA) zu negativen Beeinträchtigungen führen können, konnte in Bezug auf die Brutvogelbestände kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen negativen Auswirkungen der Win
nis: „Obwohl in der Fachwelt weitgehend Konsens besteht, dass
Windenergieanlagen (WKA) zu negativen Beeinträchtigungen führen können, konnte iSamtgemeinde Thedinghausen
ände von Brutvögeln erbracht werden. Tendenziell wurden die Brutbestände von Watvögeln der offenen Landschaft negativ beeinflusst, auf bestimmte brütende Singvogelarten übten jedoch Windenergieanlagen positive Wirkungen aus. Dies wurde vermutlich durch sekundäre Effekte wie Habitatveränderungen bzw. landwirtschaftliche Nutzungsaufgabe in der unmittelbaren Umgebung der WKA verursa
einflusst, auf bestimmte brütende Singvogelarten übten jedoch
Windenergieanlagen positive Wirkungen aus. Dies wurde vermutlich durch sekundäreSamtgemeinde Thedinghausen
und Arten der Roten Listen) Arten.  Feldlerche, Wiesenpieper, Nachtigall Im Nahbereich brütende Singvögel zeigen nach dem Stand des heutigen Wissens keine Meidereaktionen gegenüber Windenergieanlagen und sind vom geplanten Eingriff nicht betroffen soweit nicht die Brutplätze selbst direkt überbaut werden. Auch während der Bauphase (soweit diese innerhalb der Brutzeit stattfindet
em Stand des heutigen Wissens keine Meidereaktionen gegenüber
Windenergieanlagen und sind vom geplanten Eingriff nicht betroffen soweit nicht Samtgemeinde Thedinghausen
ür die Kornweihe als auch für Rohr- und Wiesenweihe nicht zu erkennen. Im Landkreis Diepholz wurde 2004 ein Rohrweihenbrutplatz in einer Entfernung von ca. 200 m zu zwei bestehenden Windenergieanlagen erfasst. Bei den Flugbewegungen konnte beobachtet werden, dass das Weibchen zum Kröpfen einer Beute in einer Entfernung von weniger als 100 m zur nächsten Anlagen landete. Im Jahr 2
utplatz in einer Entfernung von ca. 200 m zu zwei bestehenden
Windenergieanlagen erfasst. Bei den Flugbewegungen konnte beobachtet werden, dasSamtgemeinde Thedinghausen
toring durchgeführt (Gerjets et al., 2010, unveröff.). Hierbei wurden auch im Umfeld brütende Rohrweihen mit beobachtet. Bei der Betrachtung der Flugaktivitäten war eine Meidung der Windenergieanlagen nicht erkennbar. Die Verteilung der Nahrungssuchflüge wird augenscheinlich vor allem von der Lage der Brutplätze bestimmt. Darüber hinaus werden bevorzugt Bereiche angeflogen, in de
Bei der Betrachtung der Flugaktivitäten war eine Meidung der
Windenergieanlagen nicht erkennbar. Die Verteilung der Nahrungssuchflüge wird auSamtgemeinde Thedinghausen
Todfunddatei von Dürr (2014), die an WEA kollidierte Vögel seit Anfang der 1990er Jahre auflistet, enthält für Deutschland 17 Rohrweihen (Niedersachsen 2) für die eine Kollision mit Windenergieanlagen wahrscheinlich die Todesursache darstellt.  Risikoabschätzung Verschiedene Untersuchungen belegen, dass Rohrweihen den überwiegenden Teil ihrer Flüge weit unterhalb der Rotorhöhe v
nd 17 Rohrweihen (Niedersachsen 2) für die eine Kollision mit
Windenergieanlagen wahrscheinlich die Todesursache darstellt.  RisikoabschätzunSamtgemeinde Thedinghausen
e „kritische Flugzeit“ deutlich erhöhen, während sie für ein Brutpaar, das in größerer Entfernung nistet, gegen null sinkt. Das Risiko einer Kollision von Weihen mit den Rotoren von Windenergieanlagen ist im Gegensatz zu Arten wie Rotmilan und Seeadler zwar relativ gering. Die 17 Todfunde deutschlandweit zeigen jedoch, dass eine Kollision nicht ausgeschlossen ist. Das Risiko eine
kt. Das Risiko einer Kollision von Weihen mit den Rotoren von
Windenergieanlagen ist im Gegensatz zu Arten wie Rotmilan und Seeadler zwar relaSamtgemeinde Thedinghausen
zur nächsten geplanten WEA. Zur Sicherstellung einer geringen Kollisionswahrscheinlichkeit wird jährlich überprüft werden, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 m-Radius) der Windenergieanlagen befinden (Monitoring). Bei einer Brut von Wiesenweihen im direkten Nahbereich der WEA sind geeignete Schutzmaßnahmen (vgl. Textliche Festsetzung) durchzuführen. Die Risikoabschätzun
en, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 m-Radius) der
Windenergieanlagen befinden (Monitoring). Bei einer Brut von Wiesenweihen im dirSamtgemeinde Thedinghausen
ndschaft und für deren Erholungseignung sind vor allem die weitgehend natürlichen oder zumindest naturbetonten Gegebenheiten ausschlaggebend. Die landschaftsverändernde Wirkung von Windenergieanlagen resultiert in erster Linie aus der Höhe der baulichen Anlagen, die aber letztlich erst in Verbindung mit der drehenden Bewegung der Rotorblätter dominant werden. Je höher der Mast i
iten ausschlaggebend. Die landschaftsverändernde Wirkung von
Windenergieanlagen resultiert in erster Linie aus der Höhe der baulichen AnlagenSamtgemeinde Thedinghausen
und dem Ortsrand der Ortschaft Einste ein Abstand von 900 m eingehalten werden.  Die Anlagenhöhen überschreiten nicht die 150 m und liegen damit nicht über den bereits bestehenden Windenergieanlagen in Hustedt.  Bei der Realisierung des Windparks sind die Normen der TA-Lärm einzuhalten.  Die Aufstellung der Anlagen erfolgt flächenhaft konzentriert und entspricht dem Grundsatz
die 150 m und liegen damit nicht über den bereits bestehenden
Windenergieanlagen in Hustedt.  Bei der Realisierung des Windparks sind die NorSamtgemeinde Thedinghausen
anten Zeiten und in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen abgeschaltet werden. Avifauna  Es ist jährlich zu überprüfen, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 mRadius) zu den Windenergieanlagen befinden.  Bei einer Brut von Wiesenweihen im direkten Nahbereich der WEA müssen die Anlagen während der Brutzeit abgeschalten werden.  Während der Brutzeit sind bei bodenwendende
, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 mRadius) zu den
Windenergieanlagen befinden.  Bei einer Brut von Wiesenweihen im direkten NahbeSamtgemeinde Thedinghausen
ützte Anlage weiterhin bestehen bleibt, 6 WEA abgebaut und 5 neue WEA errichtet werden sollen. Auch hierfür werden die planungsrechtlichen Vorrausetzungen geschaffen. Geplant werden Windenergieanlagen mit Nennleistungen von 3- 3,45 MW je WEA und einem Rotordurchmesser von 112-117 m. Die Höhe der Anlagen wird auf max. 150 m festgesetzt. Der Geltungsbereich wird entsprechen den akt
lanungsrechtlichen Vorrausetzungen geschaffen. Geplant werden
Windenergieanlagen mit Nennleistungen von 3- 3,45 MW je WEA und einem RotordurchSamtgemeinde Thedinghausen
rderlich. Zur Vermeidungs- und Schadensbegrenzung werden folgende Maßnahmen festgesetzt.  Es ist jährlich zu überprüfen, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 mRadius) zu den Windenergieanlagen befinden.  Bei einer Brut von Weihen im direkten Nahbereich der WEA müssen die Anlagen während der Brutzeit abgeschaltet werden.  Während der Brutzeit sind bei bodenwendenden Bear
, ob sich Weihenbrutplätze im Nahbereich (150 mRadius) zu den
Windenergieanlagen befinden.  Bei einer Brut von Weihen im direkten Nahbereich Samtgemeinde Thedinghausen
.......................................... 4 2 Beschreibung des Vorhabens und seiner Umgebung ..................................................................................6 2.1 Windenergieanlagen ............................................................................................................................................................ 6 2.2 Fundamente .......
........................................................6 2.1
Windenergieanlagen .............................................................VDH Projektmanagement GmbH
ungsbereiche sondern nur einzelne Höfe. Nördlich der B 399 liegt Raffelsbrand, eine lockere Bebauung die sich entlang einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits mehrere Windenergieanlagen errichtet worden. Die Fläche ist eine der am höchsten gelegenen Flächen im Gemeindegebiet mit einer Höhe von etwa 500 m ü NHN (Normalhöhennull) im Westen. Nach Osten hin fällt die F
ner Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits mehrere
Windenergieanlagen errichtet worden. Die Fläche ist eine der am höchsten gelegenVDH Projektmanagement GmbH
Flächen weisen mit Windgeschwindigkeiten von 6,6 bzw. 7,5 m/s in 100 bzw. 135 m Nabenhöhe eine sehr gute Windhöffigkeit auf. Angrenzend im Gemeindegebiet von Simmerath sind bereits Windenergieanlagen vorhanden und ein weiterer Windpark befindet sich dort im Bau. 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Aufgrund der Vorbelastung kam die Kreisverwaltung zu dem Ergebnis, dass eine UVP unerl
auf. Angrenzend im Gemeindegebiet von Simmerath sind bereits
Windenergieanlagen vorhanden und ein weiterer Windpark befindet sich dort im BauVDH Projektmanagement GmbH
am die Kreisverwaltung zu dem Ergebnis, dass eine UVP unerlässlich ist. Anlass der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sind die geplante Errichtung und der Betrieb von 5 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald, Ortsteil Raffelsbrand. Derzeit sind folgende Anlagen geplant: Bezeichnung Standortuntersuchung Fläche M FNP-Änderung 9. Flächennutzungsplanä
udie (UVS) sind die geplante Errichtung und der Betrieb von 5
Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald, Ortsteil RaffelsbranVDH Projektmanagement GmbH
EA eine UVP-Pflicht besteht. Gemäß Anlage 1 Nr. 1.6.3 UVPG in Verbindung mit § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG unterliegt der Bau und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis weniger als sechs Windenergieanlagen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG ist im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall zu prüfen, ob trotz der geringen Größe
und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis weniger als sechs
Windenergieanlagen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Gemäß § 3VDH Projektmanagement GmbH
LANUV 2013). Über das Gesetz hinaus ist insbesondere der am 12.11.2013 per Erlass eingeführte Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen“ zu beachten. Der Leitfaden ist hinsichtlich der Einstufung der Arten in windkraftsensible Arten und nicht windkraftsensible Arten und der sich daraus ergebend
rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen“ zu beachten. Der Leitfaden ist hinsichVDH Projektmanagement GmbH
maßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und Landschaftsplanung) kann wegen der Dominanz von Windenergieanlagen keine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung durch Ausgleichsmaßnahmen erfüllt werden und muss daher durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. 1.3 Untersuchungsrah
turschutz und Landschaftsplanung) kann wegen der Dominanz von
Windenergieanlagen keine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder NeugestaltunVDH Projektmanagement GmbH
r Begleitplan zum Bebauungsplan K 14, „Windpark Peterberg")  Schallimmissionsprognose: IEL GmbH, 07.07.2016, Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg  Schattenwurfprognose: IEL GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg  Landschaftsbildb
nisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf
Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg  Schattenwurfprognose: IELVDH Projektmanagement GmbH
die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg  Schattenwurfprognose: IEL GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg  Landschaftsbildbewertung: ecoda Umweltgutachten, 11.02.2016: Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“ für einen Windpark im Bereich der Potentialfläche Raffelsb
L GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf
Windenergieanlagen am Standort Peterberg  Landschaftsbildbewertung: ecoda UmwelVDH Projektmanagement GmbH
nde Hürtgenwald, Kreis Düren)  Gutachterliche Beurteilung der optisch bedrängenden Wirkung (Ökoplan, Februar 2016: Gutachterliche Beurteilung der „optisch bedrängenden Wirkung“ von Windenergieanlagen in Hürtgenwald)  BImSch-Genehmigungunterlagen (ENERCON, Juni 2014: Technische Beschreibung ENERCON Windenergieanlage E-115 3 MW, Technische Beschreibung Fundamente E-115/BF/133/27/
chterliche Beurteilung der „optisch bedrängenden Wirkung“ von
Windenergieanlagen in Hürtgenwald)  BImSch-Genehmigungunterlagen (ENERCON, JuniVDH Projektmanagement GmbH
5 90 – 147 m Betonfertigteilturm, Ansicht Betonfertigteilturm E-115/BF/133/27/02, Ansicht Betonfertigteilturm E115/BF/147/31/02) 2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND SEINER UMGEBUNG 2.1 Windenergieanlagen Die IEH Innovative Energieanlagen Hürtgenwald GmbH mit Sitz in Hürtgenwald plant die Errichtung eines Windparks mit 5 WEA des folgenden Typs: Geplante Anlagentypen WEA 01 WEA 02 bis
7/31/02) 2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND SEINER UMGEBUNG 2.1
Windenergieanlagen Die IEH Innovative Energieanlagen Hürtgenwald GmbH mit Sitz iVDH Projektmanagement GmbH
elle: ENERCON, 16.06.2014: Spezifikationen Zuwegung und Kranstellfläche E-115 90 – 147m Betonfertigteilturm 2.4 Trafostationen Mittelspannungstransformatoren dienen dem Anschlus der Windenergieanlagen (WEA) an das Mittelspannungsnetz. Es gibt 3 Möglichkeiten, wie ein Mittelspannungstransformator in einen Windpark eingebunden werden kann. Die Varianten sind:  Kompakttransformator
tionen Mittelspannungstransformatoren dienen dem Anschlus der
Windenergieanlagen (WEA) an das Mittelspannungsnetz. Es gibt 3 Möglichkeiten, wiVDH Projektmanagement GmbH
er Kranbewegungen im Windpark. Sie dient über den gesamten Projektverlauf als Zufahrt für alle Transportarten, beginnend mit dem Fundamentbau bis hin zur Wartung und zum Rückbau der Windenergieanlagen . Entsprechend sind das Design und die Bauausführung auszulegen. Generell ist die komplette Zuwegung innerhalb des Windparks auf eine Tragfähigkeit für Schwerlastfahrzeuge mit einem
mit dem Fundamentbau bis hin zur Wartung und zum Rückbau der
Windenergieanlagen. Entsprechend sind das Design und die Bauausführung auszulegeVDH Projektmanagement GmbH
lungsplan Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1995 (GV. NW. 1995 S.532). Abbildung 6: Legende für den Regionalplan Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen trifft der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, abweichend von den Vorgaben der Landesplanung lediglich textliche Festlegungen. Die räumliche Ver
nde für den Regionalplan Für die Steuerung der Ansiedlung von
Windenergieanlagen trifft der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, TeilabVDH Projektmanagement GmbH
gierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, abweichend von den Vorgaben der Landesplanung lediglich textliche Festlegungen. Die räumliche Verortung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen bleibt der kommunalen Ebene im Rahmen der Bauleitplanung überlassen. 2 Vgl. Punkt 3.2.2. des Regionalplans (S. 120 – 122) Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschn
legungen. Die räumliche Verortung der Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen bleibt der kommunalen Ebene im Rahmen der Bauleitplanung überVDH Projektmanagement GmbH
ngebietes kommt es zu geringfügigen Überschneidungen mit den Randbereichen der Wasserschutzzone III des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes Wehebachtalsperre. Die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzone III ist grundsätzlich möglich. 3.5 Landschaftsplanung 3.5.1 Landschaftsplan Abbildung 8: Auszug aus dem Landschaftsplan 2 „Hürtgenwald“ Das Plangebiet
inkwasserschutzgebietes Wehebachtalsperre. Die Errichtung von
Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzone III ist grundsätzlich möglich.VDH Projektmanagement GmbH
etsfläche bereits durch technische Infrastruktur vorbelastet. In der näheren Umgebung des Plangebietes, in dem Bereich der Siedlung Raffelsbrand sind Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen gegeben. Im Norden des Plangebietes befindet sich die B 399. Der östliches Teil des Plangebietes wird zerschnitten von der Dürener Straße. Die vorwiegend strukturarmen Kulturlandsch
er Siedlung Raffelsbrand sind Vorbelastungen durch bestehende
Windenergieanlagen gegeben. Im Norden des Plangebietes befindet sich die B 399. VDH Projektmanagement GmbH
t kein Altlastenverdacht. Durch die Planung werden Auswirkungen auf das Schutzgut Boden im Bereich der Fundamente und ggf. für den Wegeausbau entstehen. Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und die Anlage von Zuwegungen im Verhältnis zu der gesamten Größe des Plangebietes. Durch die Fundamente der 7 Gley: durch Gru
f. für den Wegeausbau entstehen. Die vorgesehene Bebauung mit
Windenergieanlagen führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und dieVDH Projektmanagement GmbH
mt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Bodens, die es auszugleichen bzw. zu ersetzen gilt. Im Verhältnis zu der gesamten Plangebietsgröße bedeutet die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen sowie Zuwegungen und Kranaufstellflächen jedoch eine geringe Versiegelung. Zudem werden die Montage- und Lagerflächen nur temporär hergestellt und nach Errichtung der WEA wieder zur
samten Plangebietsgröße bedeutet die vorgesehene Bebauung mit
Windenergieanlagen sowie Zuwegungen und Kranaufstellflächen jedoch eine geringe VDH Projektmanagement GmbH
ngebietes kommt es zu geringfügigen Überschneidungen mit den Randbereichen der Wasserschutzzone III des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes Wehebachtalsperre. Die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzone III ist grundsätzlich möglich. Das Plangebiet liegt im Bereich des Grundwasserkörpers 282_13 „Linksrheinisches Schiefergebirge“. Es handelt sich um ei
inkwasserschutzgebietes Wehebachtalsperre. Die Errichtung von
Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzone III ist grundsätzlich möglich.VDH Projektmanagement GmbH
ng durch die Fundamente, Kranstellflächen, Wegeausbauten wird auf ein notwendiges Maß reduziert. In Bezug auf die Wasserschutzzonen besteht kein hohes Konfliktpotenzial. Das von den Windenergieanlagen ausgehende Risiko der Grund- und auch Trinkwassergefährdung durch das Eindringen von Schmierstoffen in Boden, Grund- und Oberflächengewässer ist bei entsprechenden technischen Vorke
schutzzonen besteht kein hohes Konfliktpotenzial. Das von den
Windenergieanlagen ausgehende Risiko der Grund- und auch Trinkwassergefährdung dVDH Projektmanagement GmbH
rtet werden. Das im BauGB formulierte Ziel einer klimagerechten Stadtentwicklung wird durch die Planung gefördert. Im Rahmen von Windparkplanungen wird davon ausgegangen, dass durch Windenergieanlagen lokale Winde im Bereich bis zum achtfachen Rotordurchmesser abgebremst werden. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich in Hauptwindrichtung ein entsprechender Abstand zwischen den Anlage
hmen von Windparkplanungen wird davon ausgegangen, dass durch
Windenergieanlagen lokale Winde im Bereich bis zum achtfachen Rotordurchmesser aVDH Projektmanagement GmbH
d. Dazu gehören verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten sowie Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der Windenergieanlagen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Zur Untersuchung des Vorhandenseins von brüten
n kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der
Windenergieanlagen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen ErhaltungszVDH Projektmanagement GmbH
Die Wildkatze bevorzugt einen dichten, großflächig zusammenhängenden Gehölzbestand sowie Freiflächen als ihren Lebensraum. Bisher sind kaum Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung von Windenergieanlagen auf Wildkatzen vorhanden. Wildkatzen leben sehr verborgen. In der vertieften Artenschutzprüfung wurde die Wildkatze berücksichtigt. Der Biber besiedelt die Bachtäler im Untersuchung
m. Bisher sind kaum Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung von
Windenergieanlagen auf Wildkatzen vorhanden. Wildkatzen leben sehr verborgen. InVDH Projektmanagement GmbH
ten Großraum. Im Nordosten anfliegend, muss er vor dem nördlichen Hürtgenwald an Höhe gewinnen, um diesen zu überfliegen. Der Bereich ist etwa 15 km von der Vorhabenfläche entfernt. Windenergieanlagen im Plangebiet werden von weitem für den Kranich erkennbar sein, so dass damit zu rechnen ist, dass schon einige Kilometer davor eine geringfügige Richtungskorrektur dafür sorgt, das
. Der Bereich ist etwa 15 km von der Vorhabenfläche entfernt.
Windenergieanlagen im Plangebiet werden von weitem für den Kranich erkennbar seiVDH Projektmanagement GmbH
eutlich behinderte Sicht) und ggf. parallel örtlicher Kontrolle tagsüber abgeschaltet werden. Mit diesen Maßnahmen und unter der dokumentierten Tatsache, dass Kraniche nur selten an Windenergieanlagen verunglücken, ist ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko auszuschließen. Der nächstgelegene Brutplatz des Rotmilans liegt in einer Entfernung von ca. 2 km zu dem Pl
nter der dokumentierten Tatsache, dass Kraniche nur selten an
Windenergieanlagen verunglücken, ist ein signifikant erhöhtes Tötungs- und VerleVDH Projektmanagement GmbH
werden. Der Mäusebussard ist die in Deutschland am häufigsten vorkommende Greifvogelart. Er zeigt in Bezug auf WEA kaum Meideverhalten, worauf die hohen dokumentierten Zahlen der an Windenergieanlagen verunglückten Tiere dieser Art zurückzuführen sind. In dem Verhältnis zu den gezählten Brutpaaren in Deutschland sind die Todfunde jedoch verschwindend gering, sodass von keiner bes
Meideverhalten, worauf die hohen dokumentierten Zahlen der an
Windenergieanlagen verunglückten Tiere dieser Art zurückzuführen sind. In dem VeVDH Projektmanagement GmbH
nd. Dazu gehören verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten sowie Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der Windenergieanlagen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Art
n kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der
Windenergieanlagen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen ErhaltungszVDH Projektmanagement GmbH
und Bechsteinfledermaus. Von den kartierten Fledermäusen sind die folgenden Arten gemäß des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ als windenergiesensibel einzuordnen: Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, großer Abendsegler, kleiner Abendsegler und Breitflügelfledermaus. Eine erhöhte Schl
rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ als windenergiesensibel einzuordnen: VDH Projektmanagement GmbH
zeit, nicht aber in der Dämmerung oder in der Nacht durchgeführt werden. Nach neueren Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass es in einem Bereich von 100 m um den Rotorradius von Windenergieanlagen zu einem Verlust der Reproduktionsflächen kommt. In dem vorliegenden Fall wäre hiervon eine Fläche von 7,8 ha vorwiegend monotoner Nadelwaldflächen betroffen. Diese liegen voraussic
en, dass es in einem Bereich von 100 m um den Rotorradius von
Windenergieanlagen zu einem Verlust der Reproduktionsflächen kommt. In dem vorliVDH Projektmanagement GmbH
edlungsbereiche, sondern einzelne Höfe. Nördlich der B 399 liegt Raffelsbrand, eine lockere Bebauung die sich entlang einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits mehrere Windenergieanlagen errichtet worden. Verschiedene Wege durchziehen das Plangebiet, wovon der Großteil unbefestigt ist. Die Waldfläche ist mit einem eher monotonen Aufwuchs aus Nadelwäldern bestanden.
ner Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits mehrere
Windenergieanlagen errichtet worden. Verschiedene Wege durchziehen das PlangebieVDH Projektmanagement GmbH
koeffizienten in der Landschaftsbildberechnung nach Nohl (1993) für die verschiedenen Wirkzonen des Vorhabens angesetzt werden können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 km um den Mast beeinträchtigt. In der Eingriffsermittlung wird dieser Wirkraum in drei unterschiedlich stark betroffene Z
werden können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten
Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 kVDH Projektmanagement GmbH
koeffizienten in der Landschaftsbildberechnung nach Nohl (1993) für die verschiedenen Wirkzonen des Vorhabens angesetzt werden können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 km um den Mast beeinträchtigt. Daher ist auch in Bezug auf die vorhandene Vorbelastung das Untersuchungsgebiet in einem 1
werden können. Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten
Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 kVDH Projektmanagement GmbH
tige Gehölzstrukturen, wie auch die Standorte der bestehenden und geplanten WEA dargestellt. Abbildung 13: Einwirkungsbereiche der im Bereich der Potentialfläche Peterberg geplanten Windenergieanlagen Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen&Fritz GbR, Februar 2016 Das Landschaftsbild wird z.T. von besiedelten Rodungsinseln geprägt. Visuelle Beeinträchtigungen stellen Campingplät
reiche der im Bereich der Potentialfläche Peterberg geplanten
Windenergieanlagen Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen&Fritz GbR, Februar 2VDH Projektmanagement GmbH
ufgrund intensiver Bewirtschaftung dar. Zudem wird der Untersuchungsraum von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen gekreuzt. In der näheren Umgebung sind Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen gegeben. Im Norden der Fläche befindet sich die B 399. Die Dürener Straße durchquert das Plangebiet im Osten. Die z.T. vorhandenen, vorwiegend strukturarmen Kulturlandschaftskomple
In der näheren Umgebung sind Vorbelastungen durch bestehende
Windenergieanlagen gegeben. Im Norden der Fläche befindet sich die B 399. Die DVDH Projektmanagement GmbH
ehölzbepflanzungen zu einer hohen Sichtverschattung führen. Die durchgeführte Landschaftsbildanalyse ergab, dass auf einer Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % an dem untersuchten Raum (vgl. auch Tabelle 7). Der größte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten Wind
er Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % VDH Projektmanagement GmbH
agen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % an dem untersuchten Raum (vgl. auch Tabelle 7). Der größte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Monschauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer W
ößte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der RaumeinVDH Projektmanagement GmbH
schauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen sowie Kornelimünster Vennvorland sind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen betroffen. Innerhalb aller Raumeinheiten, insbesondere innerhalb der zu dem Plangebiet gewandten Bereiche, wurden bereits WEA errichtet. Mit wachsender Entfernung des Betrachters zu
ind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen betroffen. Innerhalb aller Raumeinheiten, insbesondere innerhVDH Projektmanagement GmbH
und zwischen dem jeweiligen Ortsrand weitgehend eingeschränkt. Das Erscheinungsbild der geschützten Baudenkmale wird nicht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Sa
cht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten
Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf dVDH Projektmanagement GmbH
chaft. Alle land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind als gebietstypische und weit verbreitete Sachgüter zu werten. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlage von einzelnen Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, wobei keine Wälder auf überdurchschnittlich leistungsstraken Standorten oder Bestände, die überdurchschnittlich viel We
n. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlage von einzelnen
Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche,VDH Projektmanagement GmbH
en Wechselbeziehungen im Plangebiet. 4.10 Bewertung der Schutzgüter im Zusammenhang mit anderen relevanten Emittenten Schallemissionen Im Untersuchungsraum sind derzeit insgesamt 26 Windenergieanlagen in Betrieb. 4 dieser Anlagen befinden sich am Standort Raffelsbrand (WEA 6 bis 9). Südlich des Plangebietes, innerhalb des Gemeindegebietes von Simmerath befinden sich 15 bestehende
hallemissionen Im Untersuchungsraum sind derzeit insgesamt 26
Windenergieanlagen in Betrieb. 4 dieser Anlagen befinden sich am Standort RaffelVDH Projektmanagement GmbH
efinden sich 15 bestehende (WEA 10 bis 24) und weitere 7 genehmigte (WEA 25 bis 31) Anlagen. Die Lage aller Anlagen ist in der Abbildung 14 erkennbar. Abbildung 14: Übersichtskarte: Windenergieanlagen und Immissionspunkte Quelle: IEL GmbH, 07.07.2016 Die Daten und Kennwerte der bestehenden und genehmigten Anlagen werden in der nachfolgenden Tabelle 14 aufgelistet. Bezeichnung Nab
in der Abbildung 14 erkennbar. Abbildung 14: Übersichtskarte:
Windenergieanlagen und Immissionspunkte Quelle: IEL GmbH, 07.07.2016 Die Daten uVDH Projektmanagement GmbH
enehmigten Anlagen werden in der nachfolgenden Tabelle 14 aufgelistet. Bezeichnung Nabenhöhe Tabelle 14: Zusammenfasung der schalltechnischen Kennwerte für bestehende und genehmigte Windenergieanlagen Quelle: IEL GmbH, 07.07.2016 Gemäß TA-Lärm ist die Zusatzbelastung (zusätzliche gewerbliche Geräuschimmissionen durch das Planungsvorhaben), die Vorbelastung (bestehende gewerbliche
der schalltechnischen Kennwerte für bestehende und genehmigte
Windenergieanlagen Quelle: IEL GmbH, 07.07.2016 Gemäß TA-Lärm ist die ZusatzbelaVDH Projektmanagement GmbH
ls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten WEA wurde die Gesamtbelastung bestimmt (IEL GmbH: Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg. Aurich, 07.07.2016). Der zulässige Immissionsrichtwert wird gemäß den Berechnungsergebnissen durch den Beurteilungspegel der Gesamtbelastung an dr
nisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf
Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg. Aurich, 07.07.2016). Der zVDH Projektmanagement GmbH
terschritten. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den teilweise eingeschränkten Betrieb während der Nachtzeit. Licht- und Schattenwurfemissionen Der Betrieb der Windenergieanlagen kann in der Umgebung Stö
ie Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten
Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den teilweise eingeschränkten BetrVDH Projektmanagement GmbH
en Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den teilweise eingeschränkten Betrieb während der Nachtzeit. Licht- und Schattenwurfemissionen Der Betrieb der Windenergieanlagen kann in der Umgebung Störwirkungen durch Lichtimmissionen bei Sonnenschein verursachen und zu Lichtreflexionen bzw. direktem Schattenwurf der Rotorblätter führen. Die Immissionen wu
Nachtzeit. Licht- und Schattenwurfemissionen Der Betrieb der
Windenergieanlagen kann in der Umgebung Störwirkungen durch Lichtimmissionen beiVDH Projektmanagement GmbH
treflexionen bzw. direktem Schattenwurf der Rotorblätter führen. Die Immissionen wurden in einem Schattenwurfgutachten ermittelt (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog. Discoeffekt) vermieden. Die Untersuchung bezieht sich auf den Z
rmittelt (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf
Windenergieanlagen am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). Durch die matten VDH Projektmanagement GmbH
on Belüftungsschneisen kommen. Durch die Anlagen können die Sichtbeziehungen zu naturraumtypischen Besonderheiten gestört werden. 5.4 Auswirkungen bei Störungen 5.4.1 Blitzeinschlag Windenergieanlagen wirken in ihrer direkten Umgebung wie ein Blitzfänger. Daher besitzen sie ein spezielles Blitzschutzsystem, das die Blitze sicher ins Erdreich ableitet. Es gibt keine negativen Ausw
t werden. 5.4 Auswirkungen bei Störungen 5.4.1 Blitzeinschlag
Windenergieanlagen wirken in ihrer direkten Umgebung wie ein Blitzfänger. Daher VDH Projektmanagement GmbH
besitzen sie ein spezielles Blitzschutzsystem, das die Blitze sicher ins Erdreich ableitet. Es gibt keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Stromnetz oder die Umgebung der Windenergieanlagen . Die Rotorblätter der Anlage verfügen über ein integriertes ENERCON Blitzschutzsystem (GFK/Epoxidharz mit integriertem Blitzschutz), das mögliche Blitzeinschläge mit hoher Sicherhei
wirkungen auf das öffentliche Stromnetz oder die Umgebung der
Windenergieanlagen. Die Rotorblätter der Anlage verfügen über ein integriertes EVDH Projektmanagement GmbH
messgerät und damit die Gondel sind ebenfalls über Fangstangen geschützt. Die Steuerung der Anlage ist galvanisch getrennt aufgebaut und mit Überspannungsableitern versehen (ENERCON Windenergieanlagen , Vertriebsdokument, Anlagenklasse E-115, 3 MW, Technische Beschreibung, 2015). 5.4.2 Grundwasserverschmutzung Nach Angaben der Hersteller verfügen die WEA über Schutzvorrichtungen,
nt aufgebaut und mit Überspannungsableitern versehen (ENERCON
Windenergieanlagen, Vertriebsdokument, Anlagenklasse E-115, 3 MW, Technische BesVDH Projektmanagement GmbH
im Störfall einen Austritt wassergefährdender Stoffe aus Anlagenteilen zu verhindern, wurden verschiedene Schutzvorrichtungen eingebaut, die im Folgenden beschrieben werden (ENERCON Windenergieanlagen , Vertriebsdokument, Information Wassergefährdende Stoffe an der E-115, November 2011).  Getriebe: Die E-115 besitzt kein Hauptgetriebe, da man hier den Rotor direkt an einen Ringge
ungen eingebaut, die im Folgenden beschrieben werden (ENERCON
Windenergieanlagen, Vertriebsdokument, Information Wassergefährdende Stoffe an dVDH Projektmanagement GmbH
det sich das Plangebiet (= Gemarkungen Obermaubach und Kleinhau) in Erdbebenzone 2 der Untergrundklasse R (R = Gebiete mit felsartigem Untergrund). bei der Planung und Bemessung von Windenergieanlagen ist die DIN EN 1998-6:2006-03 sinngemäß zu berücksichtigen. Baugrund und Boden Dem Geologischen Dienst NRW liegen zahlreiche Bohrungen mit Schichtenverzeichnissen für den Geltungsbe
it felsartigem Untergrund). bei der Planung und Bemessung von
Windenergieanlagen ist die DIN EN 1998-6:2006-03 sinngemäß zu berücksichtigen. BVDH Projektmanagement GmbH
eologischen Dienst NRW liegen zahlreiche Bohrungen mit Schichtenverzeichnissen für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes vor. Unter Angabe genauer Standortkoordinaten geplanter Windenergieanlagen können durch den Geologischen Dienst NRW diesbezüglich genauere Auskünfte erteilt werden. Sollte nicht auf diese Auskünfte zurückgegriffen werden, so ist der Baugrund objektbezogen
lanes vor. Unter Angabe genauer Standortkoordinaten geplanter
Windenergieanlagen können durch den Geologischen Dienst NRW diesbezüglich genaueVDH Projektmanagement GmbH
ektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Geotope Geotope sind für das Plangebiet keine im Geotop-Kataster NRW verzeichnet. 6 KONFLIKTANALYSE 6.1 Boden Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und die Anlage von Zuwegungen im Verhältnis zu der gesamten Größe des Plangebietes. Durch die Versiegelung kommt es ausschließl
net. 6 KONFLIKTANALYSE 6.1 Boden Die vorgesehene Bebauung mit
Windenergieanlagen führt zu einer geringen Versiegelung durch Überbauung und dieVDH Projektmanagement GmbH
.06.2016). Insgesamt werden die negativen Auswirkungen des geplanten Windparks auf das Schutzgut Klima/Luft als sehr gering und damit vernachlässigbar verurteilt. Die Errichtung der Windenergieanlagen wird als Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes gesehen. 6.4 Flora Das geplante Vorhaben greift vor allem durch direkte Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung in das Schutzgut
ing und damit vernachlässigbar verurteilt. Die Errichtung der
Windenergieanlagen wird als Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes gesehen. VDH Projektmanagement GmbH
ten Großraum. Im Nordosten anfliegend, muss er vor dem nördlichen Hürtgenwald an Höhe gewinnen, um diesen zu überfliegen. Der Bereich ist etwa 15 km von der Vorhabenfläche entfernt. Windenergieanlagen im Plangebiet werden von weitem für den Kranich erkennbar sein, so dass damit zu rechnen ist, dass schon einige Kilometer davor eine geringfügige Richtungskorrektur dafür sorgt, das
. Der Bereich ist etwa 15 km von der Vorhabenfläche entfernt.
Windenergieanlagen im Plangebiet werden von weitem für den Kranich erkennbar seiVDH Projektmanagement GmbH
eutlich behinderte Sicht) und ggf. parallel örtlicher Kontrolle tagsüber abgeschaltet werden. Mit diesen Maßnahmen und unter der dokumentierten Tatsache, dass Kraniche nur selten an Windenergieanlagen verunglücken, ist ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko auszuschließen. Der nächstgelegene Brutplatz des Rotmilans liegt in einer Entfernung von ca. 2 km zu dem Pl
nter der dokumentierten Tatsache, dass Kraniche nur selten an
Windenergieanlagen verunglücken, ist ein signifikant erhöhtes Tötungs- und VerleVDH Projektmanagement GmbH
werden. Der Mäusebussard ist die in Deutschland am häufigsten vorkommende Greifvogelart. Er zeigt in Bezug auf WEA kaum Meideverhalten, worauf die hohen dokumentierten Zahlen der an Windenergieanlagen verunglückten Tiere dieser Art zurückzuführen sind. In dem Verhältnis zu den gezählten Brutpaaren in Deutschland sind die Todfunde jedoch verschwindend gering, sodass von keiner bes
Meideverhalten, worauf die hohen dokumentierten Zahlen der an
Windenergieanlagen verunglückten Tiere dieser Art zurückzuführen sind. In dem VeVDH Projektmanagement GmbH
nd. Dazu gehören verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten sowie Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der Windenergieanlagen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Art
n kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der
Windenergieanlagen wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen ErhaltungszVDH Projektmanagement GmbH
Die Wildkatze bevorzugt einen dichten, großflächig zusammenhängenden Gehölzbestand sowie Freiflächen als ihren Lebensraum. Bisher sind kaum Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung von Windenergieanlagen auf Wildkatzen vorhanden. Wildkatzen leben sehr verborgen. In der vertieften Artenschutzprüfung wurde die Wildkatze berücksichtigt. Der Biber besiedelt die Bachtäler im Untersuchung
m. Bisher sind kaum Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung von
Windenergieanlagen auf Wildkatzen vorhanden. Wildkatzen leben sehr verborgen. InVDH Projektmanagement GmbH
n Mindestabstände von 800 m zu den angrenzenden Siedlungsbereichen eingehalten. Hierdurch sollte gewährleistet sein, dass die Anwohner vor Schallimmissionen geschützt werden und die Windenergieanlagen mit 3 MW weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können, also insbesondere in der Nacht möglichst nicht abgeschaltet werden müssen. Zu Einzelhöfen im Außenbereich wird ein Abstand
s die Anwohner vor Schallimmissionen geschützt werden und die
Windenergieanlagen mit 3 MW weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können, alVDH Projektmanagement GmbH
schaft begründet, die dem Betrachter zahlreiche Blickmöglichkeiten eröffnet. Gegenüber dem Innenbereich, innerhalb dessen die Blickrichtung durch Bebauung eingeschränkt wird, treten Windenergieanlagen somit weniger markant in den Fokus des Betrachters. Für die geplante Anlagenkonfiguration wurde der Nachweis erbracht, dass durch den berücksichtigten Abstand von 350 m zu Einzelhöf
n die Blickrichtung durch Bebauung eingeschränkt wird, treten
Windenergieanlagen somit weniger markant in den Fokus des Betrachters. Für die gVDH Projektmanagement GmbH
Mensch nicht vorliegen. Zur Untersuchung einer möglichen bedrängenden Wirkung wurde ein Gutachten erstellt (Ökoplan: Gutachten zur Beurteilung der „optisch bedrängenden Wirkung“ von Windenergieanlagen in Hürtgenwald. Essen, Februar 2016). Die Gutachter gelangen nach der Untersuchung der in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ begründeten Windenergieanlage
achten zur Beurteilung der „optisch bedrängenden Wirkung“ von
Windenergieanlagen in Hürtgenwald. Essen, Februar 2016). Die Gutachter gelangen VDH Projektmanagement GmbH
indenergieanlagen in Hürtgenwald. Essen, Februar 2016). Die Gutachter gelangen nach der Untersuchung der in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ begründeten Windenergieanlagen zu der Erkenntnis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, von den geplanten Windenergieanlagen, auf die in dem Umfeld befindlichen Einzelhöfe, ausgeschlossen werden kann. Bzgl. der
bezogenen Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ begründeten
Windenergieanlagen zu der Erkenntnis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, vonVDH Projektmanagement GmbH
chung der in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ begründeten Windenergieanlagen zu der Erkenntnis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, von den geplanten Windenergieanlagen , auf die in dem Umfeld befindlichen Einzelhöfe, ausgeschlossen werden kann. Bzgl. der von den Windenergieanlagen ausgehenden Immissionen wurden weitere Gutachten erstellt (Schallimm
nis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, von den geplanten
Windenergieanlagen, auf die in dem Umfeld befindlichen Einzelhöfe, ausgeschlosseVDH Projektmanagement GmbH
Erkenntnis, dass eine optisch bedrängende Wirkung, von den geplanten Windenergieanlagen, auf die in dem Umfeld befindlichen Einzelhöfe, ausgeschlossen werden kann. Bzgl. der von den Windenergieanlagen ausgehenden Immissionen wurden weitere Gutachten erstellt (Schallimmissionsprognose: IEL GmbH, 07.07.2016, Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Wi
hen Einzelhöfe, ausgeschlossen werden kann. Bzgl. der von den
Windenergieanlagen ausgehenden Immissionen wurden weitere Gutachten erstellt (ScVDH Projektmanagement GmbH
en ausgehenden Immissionen wurden weitere Gutachten erstellt (Schallimmissionsprognose: IEL GmbH, 07.07.2016, Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg sowie Schattenwurfprognose: IEL GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg). Die Gutachte
nisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf
Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg sowie Schattenwurfprognose:VDH Projektmanagement GmbH
Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg sowie Schattenwurfprognose: IEL GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg). Die Gutachter führen aus, dass aus Sicht des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen den uneingeschränkten Betrieb der untersuchten Anlagenkonfiguratio
L GmbH, 05.07.2016, Berechnung der Schattenwurfdauer der fünf
Windenergieanlagen am Standort Peterberg). Die Gutachter führen aus, dass aus SiVDH Projektmanagement GmbH
ung unter der Berücksichtigung technischer Einrichtungen zum Schutz betroffener Immissionspunkte von Rotorschattenwurf erteilt werden. 6.6.1 Schall Im Plangebiet sind insgesamt fünf Windenergieanlagen geplant. Es wird der Anlagentyp ENERCON E-115 mit den folgenden schalltechnischen Daten berücksichtigt. Anlagentypen Kriterium WEA 01 WEA 02 bis 05 Anlagentyp E-115 E-115 Nabenhöhe
rteilt werden. 6.6.1 Schall Im Plangebiet sind insgesamt fünf
Windenergieanlagen geplant. Es wird der Anlagentyp ENERCON E-115 mit den folgendVDH Projektmanagement GmbH
chfolgenden Tabellen zusammengefasst: Bezeichnung Nabenhöhe Tabelle 16: Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte für die geplanten WEA. Am Standort sind derzeit insgesamt 26 Windenergieanlagen in Betrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser Windenergieanlagen ist in der Abbildung 14 auf Seite 64 erkennbar. In der Tabelle 14 auf Seite 65 sind die Kennwerte und Daten der bestehe
für die geplanten WEA. Am Standort sind derzeit insgesamt 26
Windenergieanlagen in Betrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser WindenergieanlagenVDH Projektmanagement GmbH
abelle 16: Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte für die geplanten WEA. Am Standort sind derzeit insgesamt 26 Windenergieanlagen in Betrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser Windenergieanlagen ist in der Abbildung 14 auf Seite 64 erkennbar. In der Tabelle 14 auf Seite 65 sind die Kennwerte und Daten der bestehenden Windenergieanlagen zusammengefasst. Diese wurden von dem
Windenergieanlagen in Betrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser
Windenergieanlagen ist in der Abbildung 14 auf Seite 64 erkennbar. In der TabellVDH Projektmanagement GmbH
etrieb bzw. genehmigt. Die Lage dieser Windenergieanlagen ist in der Abbildung 14 auf Seite 64 erkennbar. In der Tabelle 14 auf Seite 65 sind die Kennwerte und Daten der bestehenden Windenergieanlagen zusammengefasst. Diese wurden von dem Kreis Düren bereitgestellt. Unter Berücksichtigung des in Tabelle 16 genannten Schallpegels wurde für insgesamt acht Immissionspunkte die durch
14 auf Seite 65 sind die Kennwerte und Daten der bestehenden
Windenergieanlagen zusammengefasst. Diese wurden von dem Kreis Düren bereitgesteVDH Projektmanagement GmbH
t. Diese wurden von dem Kreis Düren bereitgestellt. Unter Berücksichtigung des in Tabelle 16 genannten Schallpegels wurde für insgesamt acht Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Unters
e für insgesamt acht Immissionspunkte die durch die geplanten
Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls erVDH Projektmanagement GmbH
acht Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Untersuchung der Windenergieanlagen im Hinblick auf Lärm wurde eine immissionsrechtliche Bewertung erstellt, innerhalb derer die vorliegenden
alls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten
Windenergieanlagen wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Untersuchung der WindVDH Projektmanagement GmbH
usatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls errechneten Vorbelastung der bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Untersuchung der Windenergieanlagen im Hinblick auf Lärm wurde eine immissionsrechtliche Bewertung erstellt, innerhalb derer die vorliegenden Informationen (Tabelle 14 und Tabelle 16) berücksichtigt wurden. Gemäß den
agen wurde die Gesamtbelastung bestimmt. Zur Untersuchung der
Windenergieanlagen im Hinblick auf Lärm wurde eine immissionsrechtliche BewertunVDH Projektmanagement GmbH
s resultierende Gesamtbelastung zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des in Tabelle 16 genannten Schallpegels wurde für insgesamt acht Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls errechneten Vorbelastung (Tabelle 14) der bestehenden WEA wurde die Gesamtbelastung bestimmt. In der nachfolgenden Tabelle
e für insgesamt acht Immissionspunkte die durch die geplanten
Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls erVDH Projektmanagement GmbH
hritten wird. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. 6.6.2 Schatten Die Immissionen wurden in einem Schattenwurfgutachten ermittelt (IEL GmbH: Berechnung der Sc
ie Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten
Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während deVDH Projektmanagement GmbH
w. den reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. 6.6.2 Schatten Die Immissionen wurden in einem Schattenwurfgutachten ermittelt (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). Durch die matten Anstriche der Rotorblätter werden Lichtreflexionen (sog. Discoeffekt) vermieden. Die Untersuchung bezieht sich auf den Z
rmittelt (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf
Windenergieanlagen am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). Durch die matten VDH Projektmanagement GmbH
nahmen zur Begrenzung der täglichen Schattenwurfdauer notwendig. Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden können. 6.6.3 Reflexionen In Bezug auf den Menschen können Lichtreflexionen, die von den Roto
attenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der
Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeiVDH Projektmanagement GmbH
r Vermeidung von Lichtreflexionen sind bei den WEA die Rotorblätter sowie das Gehäuse der Maschine mit einem matten Grauton beschichtet. 6.6.4 Eiswurf Eisansatz an Rotorblättern von Windenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Umgebung führen. Es können verschiedene Maßnahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. Die Windenergieanlag
ton beschichtet. 6.6.4 Eiswurf Eisansatz an Rotorblättern von
Windenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der UmVDH Projektmanagement GmbH
ndenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Umgebung führen. Es können verschiedene Maßnahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. Die Windenergieanlagen müssen stillgesetzt werden, wenn die Wetterlage die Gefahr einer Vereisung der Rotorblätter hervorruft. Zur Vermeidung des Wegschleuderns von Eis werden von der Betriebsführung Plau
ahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. Die
Windenergieanlagen müssen stillgesetzt werden, wenn die Wetterlage die Gefahr eiVDH Projektmanagement GmbH
essen, dass beim Wiederanlaufen die Gefährdung durch Eiswurf minimiert wird. Bis zum Wiederanlauf der Anlage können daher, je nach Außentemperatur, mehrere Stunden vergehen (ENERCON Windenergieanlagen , Vertriebsdokument, Technische Beschreibung, 2015). 6.6.5 Freizeit und Erholung Aufgrund der Reliefierung sowie des Wechsels zwischen den verschiedenen Waldformationen und offenen W
r, je nach Außentemperatur, mehrere Stunden vergehen (ENERCON
Windenergieanlagen, Vertriebsdokument, Technische Beschreibung, 2015). 6.6.5 FreVDH Projektmanagement GmbH
alb der sie für den Betrachter in vollem Umfang und ohne störende äußere Einflüsse der umgebenden Landschaft sinnlich wahrnehmbar und erfahrbar sind, können durch die Errichtung von Windenergieanlagen potenziell gestört werden. Dies ist in Bezug auf die Erholung und das Erleben dieser Objekte als mögliche Umweltauswirkung zu bewerten. Zur Beurteilung wurden eine Bestandserfassung
hrnehmbar und erfahrbar sind, können durch die Errichtung von
Windenergieanlagen potenziell gestört werden. Dies ist in Bezug auf die ErholungVDH Projektmanagement GmbH
und zwischen dem jeweiligen Ortsrand weitgehend eingeschränkt. Das Erscheinungsbild der geschützten Baudenkmale wird nicht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. 6.
cht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten
Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf dVDH Projektmanagement GmbH
nwirkungsbereiche der geplanten WEA werden im Umreis von 10 km um die geplanten Anlagenstandorte ermittelt und dargestellt. Da der Untersuchungsraum bereits durch die Errichtung von Windenergieanlagen landschaftsästhetisch vorbelastet ist, erscheint es zur Konfliktbewertung notwendig auch die Vorbelastung und Gesamtbelastung zu berücksichtigen. Die Ermittlung der Sichtbereiche vo
lt. Da der Untersuchungsraum bereits durch die Errichtung von
Windenergieanlagen landschaftsästhetisch vorbelastet ist, erscheint es zur KonflVDH Projektmanagement GmbH
ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen (Ecoda, Februar 2016). Die durchgeführte Landschaftsbildanalyse ergab, dass auf einer Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % an dem untersuchten Raum (vgl. auch Tabelle 7 auf Seite 47). Die Anlagen selbst befinden sich innerhalb des Überganges d
er Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % VDH Projektmanagement GmbH
haftsästhetischen Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen. Der größte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Monschauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer W
ößte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der RaumeinVDH Projektmanagement GmbH
schauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen sowie Kornelimünster Vennvorland sind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen betroffen. Mit Ausnahme der Raumeinheit Kornelimünster und Vennvorland, innerhalb von dessen eine durchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber optischen Einwirkungen aus dem geplante
ind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen betroffen. Mit Ausnahme der Raumeinheit Kornelimünster und VeVDH Projektmanagement GmbH
aller Raumeinheiten, insbesondere innerhalb der zu dem Plangebiet gewandten Bereiche, wurden bereits WEA errichtet. Mit wachsender Entfernung eines Betrachters werden die geplanten Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen k
wachsender Entfernung eines Betrachters werden die geplanten
Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zuVDH Projektmanagement GmbH
hters werden die geplanten Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben zu keinen schweren negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild in den untersuchten Raumeinheiten führen
n Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden
Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen kann davon ausgegangen werden, dass VDH Projektmanagement GmbH
chaft. Alle land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind als gebietstypische und weit verbreitete Sachgüter zu werten. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlage von einzelnen Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, wobei keine Wälder auf überdurchschnittlich leistungsstraken Standorten oder Bestände, die überdurchschnittlich viel We
n. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlage von einzelnen
Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche,VDH Projektmanagement GmbH
es wird durchquert von der Dürener Straße. Nördlich der B 399 liegt Raffelsbrand, eine lockere Bebauung die sich entlang einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits vier Windenergieanlagen errichtet worden. Die Waldfläche ist hauptsächlich mit einem monotonen Aufwuchs aus Nadelwäldern bestanden. Mosaikartig über das Plangebiet verteilt befinden sich kleine Laubwaldbe
einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits vier
Windenergieanlagen errichtet worden. Die Waldfläche ist hauptsächlich mit einemVDH Projektmanagement GmbH
Form von Versiegelung. Hiervon sind vorwiegend Nadelholzflächen betroffen. Seltene oder bedrohte Pflanzenarten bzw. Pflanzengesellschaften werden durch den Bau oder den Betrieb der Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Der Eingriff soll über dargelegten Maßnahmen ausgeglichen werden (vgl. Kapitel 8.3). Demnach verbleiben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf die
anzengesellschaften werden durch den Bau oder den Betrieb der
Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Der Eingriff soll über dargelegten MaßnVDH Projektmanagement GmbH
geplanten WEA können Beeinträchtigungen vermindert werden. Die durchgeführte Landschaftsbildanalyse ergab, dass auf einer Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % an dem untersuchten Raum (vgl. auch Tabelle 7 auf Seite 47). Die Anlagen selbst befinden sich innerhalb des Überganges d
er Fläche von etwa 3.266 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen bestehen werden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,4 % VDH Projektmanagement GmbH
haftsästhetischen Rauneinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen. Der größte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Monschauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer W
ößte Anteil der Flächen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen an dem gesamten Untersuchungsraum liegt innerhalb der RaumeinVDH Projektmanagement GmbH
schauer Heckenlandschaft. Die Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer Waldhochflächen sowie Kornelimünster Vennvorland sind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen betroffen. Mit Ausnahme der Raumeinheit Kornelimünster und Vennvorland, innerhalb von dessen eine durchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber optischen Einwirkungen aus dem geplante
ind nur untergeordnet durch Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen betroffen. Mit Ausnahme der Raumeinheit Kornelimünster und VeVDH Projektmanagement GmbH
aller Raumeinheiten, insbesondere innerhalb der zu dem Plangebiet gewandten Bereiche, wurden bereits WEA errichtet. Mit wachsender Entfernung eines Betrachters werden die geplanten Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen k
wachsender Entfernung eines Betrachters werden die geplanten
Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zuVDH Projektmanagement GmbH
hters werden die geplanten Windenergieanlagen gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden Anlagen zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben zu keinen schweren negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild in den untersuchten Raumeinheiten führen
n Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung der bestehenden
Windenergieanlagen zu den geplanten Anlagen kann davon ausgegangen werden, dass VDH Projektmanagement GmbH
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen wird. 7.6 Mensch Durch die Überformung der Landschaft mit den vorhandenen technischen infrastrukturellen Einrichtungen (vorhandene Windenergieanlagen ) sowie der Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrswege wurde die Eigenart der Landschaft bereits verändert. Ansonsten sind die großflächigen Waldgebiete als Naherholungsge
enen technischen infrastrukturellen Einrichtungen (vorhandene
Windenergieanlagen) sowie der Zerschneidung der Landschaft infolge der VerkehrswVDH Projektmanagement GmbH
§ 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes sind im Vorhabengebiet nicht ausgewiesen. Die im Raumordnungsgesetz festgelegten Grundsätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Von Windenergieanlagen gehen keine Schadstoffemissionen aus. Regenerative Energien, darunter auch die Windenergie, bewirken eine Reduzierung des CO2 Ausstoßes und stellen eine Alternative zu den allmählic
elegten Grundsätze sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Von
Windenergieanlagen gehen keine Schadstoffemissionen aus. Regenerative Energien, VDH Projektmanagement GmbH
uf potenzielle zusätzliche Immissionsbelastungen durch das Vorhaben. Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind angrenzende Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurde ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen erstellt (IEL GmbH: Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von
ngrenzende Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der
Windenergieanlagen wurde ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und VDH Projektmanagement GmbH
ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen erstellt (IEL GmbH: Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg. Aurich, 07.07.2016). Für die Lage der Immissionspunkte wurden die empfindlichsten Standorte gewählt. Ist an diesen Immissionspunkten der Immission
nisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von fünf
Windenergieanlagen am Standort Hürtgenwald-Peterberg. Aurich, 07.07.2016). Für dVDH Projektmanagement GmbH
ultierende Gesamtbelastung berücksichtigt worden. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den teilweise reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. In der Berechnung zum Schattenwurf wurden die fünf geplanten (WEA 01 bis 05) sowie die 26 bestehe
ie Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten
Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den teilweise reduzierten Betrieb VDH Projektmanagement GmbH
wurden die fünf geplanten (WEA 01 bis 05) sowie die 26 bestehenden und genehmigten Anlagen gem. Tabelle 14 auf Seite 65 bewertet (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf Windenergieanlagen am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). An 18 Immissionspunkten (IP 05 bis IP 22) wird der Orientierungswert durch die Zusatzbelastung überschritten. An diesen Immissionspunkten
bewertet (IEL GmbH: Berechnung der Schattenwurfdauer für fünf
Windenergieanlagen am Standort Peterberg. Aurich, 05.07.2016). An 18 ImmissionspVDH Projektmanagement GmbH
nahmen zur Begrenzung der täglichen Schattenwurfdauer notwendig. Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden können. 7.7 Kultur- und Sachgüter Das Plangebiet liegt im Vossenacker Wald, der im II. Weltkr
attenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der
Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeiVDH Projektmanagement GmbH
nssystem, Internetprä- senz, „Inszenierung“ einzelner Elemente. Das Erscheinungsbild der geschützten Baudenkmale wird nicht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Du
cht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten
Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf dVDH Projektmanagement GmbH
uf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlagen von einzelnen Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, wobei keine Wälder auf überdurchschnittlich leistungsstarken Standorten oder Beständen beansprucht werden, die überdurc
. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlagen von einzelnen
Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche,VDH Projektmanagement GmbH
mit Batcordern zur permanenten Höhenerfassung und ein 2- jähriges Monitoring erfolgen. Der im Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ vorgesehene Abschaltalgorithmus ist anzuwenden. Die WEA sind nachts in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. bei Windgeschwindigkeiten < 6 m/s und Temperaturen ab 10°C sowie fehlen
rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in NRW“ vorgesehene Abschaltalgorithmus ist anzuwenden. Die WVDH Projektmanagement GmbH
n. Das restliche Jahr über sollten diese Arbeiten bevorzugt bei Helligkeit durchgeführt werden. 8.1.6 Mensch Es sind folgende Maßnahmen bezügliche des Schallschutzes erforderlich:  Windenergieanlagen müssen so errichtet und betrieben werden, dass die von ihnen ausgehenden Geräusche mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % die maßgeblichen Schallleistungspegel weder tags (06:00- 22:
gende Maßnahmen bezügliche des Schallschutzes erforderlich: 
Windenergieanlagen müssen so errichtet und betrieben werden, dass die von ihnen VDH Projektmanagement GmbH
l werden durch biotopaufwertende Maßnahmen auch Bodenfunktionen verbessert und wiederhergestellt. Kompensationspflichtige Eingriffe in das Landschaftsbild können im Zusammenhang mit Windenergieanlagen im „näheren Wirkraum“ in der Regel nicht ausgeglichen werden. Daher werden an ausgesuchten Flächen Maßnahmen vorgesehen, die insgesamt eine positive Wirkung auf die Belange des Natu
e Eingriffe in das Landschaftsbild können im Zusammenhang mit
Windenergieanlagen im „näheren Wirkraum“ in der Regel nicht ausgeglichen werden.VDH Projektmanagement GmbH
mkreis um die geplanten Windenergieanlagenstandorte bestehen vier verschiedene landschaftsästhetische Raumeinheiten vor. Tabelle 28: Ermittlung der Sichtbeziehungen zu den geplanten Windenergieanlagen Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Februar 2016 Durch die Planung wird das Landschaftsbild stark verändert. Die Ermittlung gemäß des Gutachtens (Ecoda, Februar 20
Tabelle 28: Ermittlung der Sichtbeziehungen zu den geplanten
Windenergieanlagen Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, FebruarVDH Projektmanagement GmbH
0,614 Tabelle 29: Bewertungsfaktoren und Kompensationsfläche in den ästhetischen Raumeinheiten für die Auswertung der visuellen Einwirkungsbereiche der Windfarm durch die geplanten Windenergieanlagen Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, Februar 2016 Legende: KT = Teilkompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone = F x e x b x w F= Einwirku
isuellen Einwirkungsbereiche der Windfarm durch die geplanten
Windenergieanlagen Quelle: Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR, FebruarVDH Projektmanagement GmbH
pensationsteilflächen wieder, aus denen der Gesamtumfang einer Kompensationsfläche bestimmt werden kann. Die erforderliche Kompensationsfläche für den Eingriff in Bezug auf die fünf Windenergieanlagen beträgt 3,069 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 0,614 ha. Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftl
he Kompensationsfläche für den Eingriff in Bezug auf die fünf
Windenergieanlagen beträgt 3,069 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit einVDH Projektmanagement GmbH
Dürener Straße, von der das Plangebiet im Osten zerschnitten wird. Im Nordwesten des Plangebietes, in dem Umfeld der Siedlung Raffelsbrand sind Vorbelastungen durch vier bestehende Windenergieanlagen gegeben. Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange
edlung Raffelsbrand sind Vorbelastungen durch vier bestehende
Windenergieanlagen gegeben. Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der InanspruchnahVDH Projektmanagement GmbH
in der Regel auch dann entgegen, wenn durch Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden, dass Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negativen
n anderer Stelle erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der
Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von KonzentrationszonenVDH Projektmanagement GmbH
ung an anderer Stelle erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden, dass Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negativen Auswirkungen zulässig sind. Diese Konzentrationszonen für die Windkraft müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfü
ung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden, dass
Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negaVDH Projektmanagement GmbH
ssig sind. Diese Konzentrationszonen für die Windkraft müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. Der Windenergienutzung muss in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Da Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben grundsätzlich im Außenbereich zulässig wären, muss bei einer räumlichen Einschränkung sichergestellt werden, dass hier tatsächlich ein wirtschaftlicher Be
tzung muss in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Da
Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben grundsätzlich im Außenbereich zuläVDH Projektmanagement GmbH
zahl und Höhe der innerhalb dieser Zone zulässigen Anlagen, anfallende Netzanschlusskosten) in Betracht. Es ist daher nicht zulässig, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, Windenergieanlagen faktisch zu verhindern (sog. „Feigenblattplanung“). Die Planung muss sicherstellen, dass sich das Vorhaben innerhalb der Konzentrationszone gegenüber konkurrierenden Nutzungen durch
cht zulässig, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen,
Windenergieanlagen faktisch zu verhindern (sog. „Feigenblattplanung“). Die PlanuVDH Projektmanagement GmbH
Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich unmittelbar innerhalb der Gemeinde Hürtgenwald eine Erdbebenmessstation des Geologischen Dienstes befindet, welche durch die Errichtung von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden könnte. Weitere Erdbebenmessstationen befinden sich in den Nachbarkommunen. Zwar ist aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse keine genaue Abgrenzun
ologischen Dienstes befindet, welche durch die Errichtung von
Windenergieanlagen beeinträchtigt werden könnte. Weitere Erdbebenmessstationen bVDH Projektmanagement GmbH
lso 21 % der Potenzialflächen ausgewiesen. 10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Anlass der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist die geplante Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald. Die fünf geplanten WEA sind vom Typ ENERCON E-115. Die WEA 01 hat eine Nabenhöhe und 135,4 m und eine Gesamthöhe von 192,5 m. Die WEA
räglichkeitsstudie (UVS) ist die geplante Errichtung von fünf
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald. Die fünf geplaVDH Projektmanagement GmbH
EA eine UVP-Pflicht besteht. Gemäß Anlage 1 Nr. 1.6.3 UVPG in Verbindung mit § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG unterliegt der Bau und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis weniger als sechs Windenergieanlagen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG ist im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall zu prü- fen, ob trotz der geringen Grö
und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis weniger als sechs
Windenergieanlagen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Gemäß § 3VDH Projektmanagement GmbH
s Schutzgut Wasser sind keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten. Seltene oder bedrohte Pflanzenarten bzw. Pflanzengesellschaften werden durch den Bau oder den Betrieb der Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Daher sind die Auswirkungen des geplanten Vorhabens in Bezug auf das Schutzgut Flora als vergleichsweise gering zu werten. Die Auswirkungen im Bereich des konk
anzengesellschaften werden durch den Bau oder den Betrieb der
Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Daher sind die Auswirkungen des geplantVDH Projektmanagement GmbH
zu erwarten. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während der Nachtzeit. Eine Kombination aus einer Rotorschattenwurfberechnung und den daraus zu ermittelnden Rotorschattenwurfabsc
ie Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten
Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten Betrieb während deVDH Projektmanagement GmbH
es wird durchquert von der Dürener Straße. Nördlich der B 399 liegt Raffelsbrand, eine lockere Bebauung die sich entlang einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits vier Windenergieanlagen errichtet worden. Aufgrund der Reliefierung sowie des Wechsels zwischen den verschiedenen Waldformationen und offenen Windwurfflächen bzw. Freiflächen in Form von kleinen Waldlichtu
einer Ringstraße erstreckt. In deren Mitte sind bereits vier
Windenergieanlagen errichtet worden. Aufgrund der Reliefierung sowie des WechselVDH Projektmanagement GmbH
ge gut erschlossen. Daher besitzen das Plangebiet sowie die Umgebung einen hohen Wert für die stille Naherholung. Die entstehende Beeinträchtigung der Landschaft durch die geplanten Windenergieanlagen wurde in einem gesonderten Gutachten zum Landschaftsbild mit Hilfe des Verfahrens „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ in Anlehnung an Nohl (1993)
tstehende Beeinträchtigung der Landschaft durch die geplanten
Windenergieanlagen wurde in einem gesonderten Gutachten zum Landschaftsbild mit VDH Projektmanagement GmbH
en, nachteiligen Auswirkungen auf das Bodendenkmal zu erwarten. Das Erscheinungsbild der geschützten Baudenkmale wird nicht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Du
cht substanziell beeinträchtigt. Daher wird von den geplanten
Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Umweltauswirkung auf dVDH Projektmanagement GmbH
uf die Baudenkmäler hervorgehen. Es bestehen keine besonderen Blickachsen, die durch das Vorhaben gestört werden könnten. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlagen von einzelnen Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche, wobei keine Wälder auf überdurchschnittlich leistungsstarken Standorten oder Bestände beansprucht werden, die überdurch
. Durch die Planung erfolgt infolge der Anlagen von einzelnen
Windenergieanlagen ein geringer Verlust an forstwirtschaftlich nutzbarer Fläche,VDH Projektmanagement GmbH
utsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH Ertragsverbesserungen durch Rotorblattmodifizierungen an bestehenden Windenergieanlagen Abschlussbericht über ein Entwicklungsprojekt gefördert unter dem AZ 27118 von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Von Nicholas Balaresque Sven Bicker Andre Fandrich Stephan Gatz
verbesserungen durch Rotorblattmodifizierungen an bestehenden
Windenergieanlagen Abschlussbericht über ein Entwicklungsprojekt gefördert unteDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
gen Bremerhaven, Februar 2014 Projektkennblatt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Antragstitel: Untersuchungen von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieproduktion bestehender Windenergieanlagen durch Rotorblattmodifizierungen. Phase I. Zielsetzung und Anlaß des Vorhabens Zurzeit sind in Deutschland etwa 20.000 MW an Windenergieanlagen älterer Bauweise installiert. Diese An
lichkeiten zur Verbesserung der Energieproduktion bestehender
Windenergieanlagen durch Rotorblattmodifizierungen. Phase I. Zielsetzung und AnlDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
rung der Energieproduktion bestehender Windenergieanlagen durch Rotorblattmodifizierungen. Phase I. Zielsetzung und Anlaß des Vorhabens Zurzeit sind in Deutschland etwa 20.000 MW an Windenergieanlagen älterer Bauweise installiert. Diese Anlagen haben Rotorblattprofile aus der Flugzeugindustrie. Die Optimierung dieser Profile wurde lange Zeit vernachlässigt. Dieses Projekt will au
ß des Vorhabens Zurzeit sind in Deutschland etwa 20.000 MW an
Windenergieanlagen älterer Bauweise installiert. Diese Anlagen haben RotorblattpDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
r Ort im Rahmen von Reparaturarbeiten implementierbar, mit entsprechender Kostenersparnis im Vergleich zu Abbau und Remontage von Rotorblättern. Damit bietet sich Betreibern älterer Windenergieanlagen ein Anreiz zur Optimierung ihrer Anlagen, die durch ihre verbesserte Effizienz wiederum den individuellen Beitrag zum Klimaschutz erhöhen. In einer zweiten Projektphase müssten die
ntage von Rotorblättern. Damit bietet sich Betreibern älterer
Windenergieanlagen ein Anreiz zur Optimierung ihrer Anlagen, die durch ihre verbDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
ungsbeiwert Schubbeiwert Drehmomentbeiwert Ρ Standard Dichte = 1,2251 [kg/m3] Λ Schnelllaufzahl Zusammenfassung Das Projekt hatte zum Ziel, für Rotorblätter an bestehenden, älteren Windenergieanlagen Modifikationen zu entwickeln, die im Zuge von routinemäßigen Reparaturen vorgenommen werden können und durch die eine deutliche Steigerung des Ertrags der einzelnen Anlage erreicht
jekt hatte zum Ziel, für Rotorblätter an bestehenden, älteren
Windenergieanlagen Modifikationen zu entwickeln, die im Zuge von routinemäßigen Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
es Antrags sollte im Rahmen der Modifikation der Profile auch auf eine Verbesserung der akustischen Eigenschaften der Rotorblätter hingewirkt werden, da sich die Lärmbelastung durch Windenergieanlagen als ein wiederkehrendes Argument bei Akzeptanzdiskussionen über die Windenergie erwiesen hat. Antragssteller ist die Deutsche WindGuard Engineering GmbH. Als Kooperationspartner war
torblätter hingewirkt werden, da sich die Lärmbelastung durch
Windenergieanlagen als ein wiederkehrendes Argument bei Akzeptanzdiskussionen übDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
te Ressource, allerdings sind die Flächen für die Windenergiegewinnung durchaus begrenzt. Eine Möglichkeit diesem Problem zu begegnen ist die Effizienzsteigerung bereits vorhandener Windenergieanlagen , um so den Beitrag jeder einzelnen zum Klimaschutz zu steigern. Die Entwicklung der Windenergie ist in den vergangenen Jahren rasant vonstattengegangen. Windenergieanlagen (WEA) sin
m zu begegnen ist die Effizienzsteigerung bereits vorhandener
Windenergieanlagen, um so den Beitrag jeder einzelnen zum Klimaschutz zu steigerDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
rhandener Windenergieanlagen, um so den Beitrag jeder einzelnen zum Klimaschutz zu steigern. Die Entwicklung der Windenergie ist in den vergangenen Jahren rasant vonstattengegangen. Windenergieanlagen (WEA) sind wesentlich effizienter und technisch ausgereifter, als noch vor einigen Jahren. Jüngste Entwicklungsschritte zeigen, dass sich durch eine Verbesserung der Aerodynamik des
rgie ist in den vergangenen Jahren rasant vonstattengegangen.
Windenergieanlagen (WEA) sind wesentlich effizienter und technisch ausgereifter,Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
erungen bei gleicher Rotorfläche erzielen lassen. So haben WEA älterer Bauweise oft Rotorblattprofile, die für die Flugzeugindustrie entwickelt und nicht speziell für den Einsatz an Windenergieanlagen optimiert wurden. Häufig beruhen die Rotorblätter dieser Windenergieanlagengeneration auf sogenannten NACA-Profilen. Die NACA, die Vorgängerinstitution der heutigen NASA, entwickelt
eugindustrie entwickelt und nicht speziell für den Einsatz an
Windenergieanlagen optimiert wurden. Häufig beruhen die Rotorblätter dieser WindDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
ispielsweise Profile mit dicken Hinterkanten oder Verdickungen im Rotorblattinnenbereich (Dickenverhältnisse von über 50%) nicht für die Flugzeugindustrie in Frage, bringen aber bei Windenergieanlagen einen entscheidenden Vorteil. Diese Optimierung wurde lange Zeit vernachlässigt. Laut Statistik des Windenergieausbaus in Deutschland sind momentan mehr als 17.000 Windenergieanlage
%) nicht für die Flugzeugindustrie in Frage, bringen aber bei
Windenergieanlagen einen entscheidenden Vorteil. Diese Optimierung wurde lange ZDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
indenergieanlagen einen entscheidenden Vorteil. Diese Optimierung wurde lange Zeit vernachlässigt. Laut Statistik des Windenergieausbaus in Deutschland sind momentan mehr als 17.000 Windenergieanlagen des gesamten Anlagenbestandes in Deutschland sechs Jahre und älter [RW12]. An diesen Windenergieanlagen werden zunehmend Reparaturen notwendig. Im Verlauf von Reinigungs- und Wartun
ndenergieausbaus in Deutschland sind momentan mehr als 17.000
Windenergieanlagen des gesamten Anlagenbestandes in Deutschland sechs Jahre und Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
Statistik des Windenergieausbaus in Deutschland sind momentan mehr als 17.000 Windenergieanlagen des gesamten Anlagenbestandes in Deutschland sechs Jahre und älter [RW12]. An diesen Windenergieanlagen werden zunehmend Reparaturen notwendig. Im Verlauf von Reinigungs- und Wartungsarbeiten besteht die Möglichkeit, die Rotorblätter so zu modifizieren, dass sie einen höheren Energiee
tandes in Deutschland sechs Jahre und älter [RW12]. An diesen
Windenergieanlagen werden zunehmend Reparaturen notwendig. Im Verlauf von ReinigDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
uation der Betreiber, sondern auch der Beitrag der einzelnen WEA zum Klimaschutz steigt. Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, ob sich die Rotorblätter von derzeit aufgestellten Windenergieanlagen nachträglich verbessern lassen und wenn ja, in welcher Form dies geschehen kann. Es soll mit ökonomisch sinnvollem Aufwand ein verbessertes Profil eines Rotorblattes erarbeitet werd
tersuchen, ob sich die Rotorblätter von derzeit aufgestellten
Windenergieanlagen nachträglich verbessern lassen und wenn ja, in welcher Form dDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
erung bestehender, älterer Windenergieanlagentypen. Damit wird eine Marktlücke geschlossen: In der Regel beziehen sich die Bemühungen zur Erreichung von Ertragssteigerungen auf neue Windenergieanlagen (durch Upscaling oder die Optimierung von Komponenten). Das vorliegende Projekt gliedert sich in zwei Phasen. Die erste Projektphase hatte zum Ziel ein gängiges Rotorblattprofil zu
ie Bemühungen zur Erreichung von Ertragssteigerungen auf neue
Windenergieanlagen (durch Upscaling oder die Optimierung von Komponenten). Das vDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
urch die im Projekt angestrebten Optimierungen an Rotorblättern pro Windenergieanlage Ertragssteigerungen von etwa 5 % erreicht werden können. Anfang 2009 waren in Deutschland 9.532 Windenergieanlagen mit einer Leistung zwischen 1,5 und 3 MW in Betrieb, die einen potenziellen Jahresenergieertrag von 31.118 GWh erwirtschaften. Unter der Annahme, dass an der Hälfte dieser Anlagen e
rreicht werden können. Anfang 2009 waren in Deutschland 9.532
Windenergieanlagen mit einer Leistung zwischen 1,5 und 3 MW in Betrieb, die eineDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
hrieben wurde zunächst ein gängiges Blatt für die Vermessung ausgesucht. Ausgewählt wurde das Modell 37.3p der Firma LM (s. Abbildung 15). Diese Modell ist beispielsweise auf 1,5 MW Windenergieanlagen mit ca. 77m Rotordurchmesser vom Typ GE 1,5sl, Nordex S77, Repower MD77 sowie 1,5 MW Anlagen der Marken Fuhrländer, Leitwind und Goldwind montiert. Beispiel-Leistungskennlinien eini
(s. Abbildung 15). Diese Modell ist beispielsweise auf 1,5 MW
Windenergieanlagen mit ca. 77m Rotordurchmesser vom Typ GE 1,5sl, Nordex S77, ReDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
Rotordurchmesser vom Typ GE 1,5sl, Nordex S77, Repower MD77 sowie 1,5 MW Anlagen der Marken Fuhrländer, Leitwind und Goldwind montiert. Beispiel-Leistungskennlinien einiger der o.g. Windenergieanlagen sind in Abbildung 12dargestellt. Ein gebrauchtes Profil wurde gewählt, um produktions- und altersbedingte Abweichungen von der Sollgeometrie gleich mit zu berücksichtigen. Unter Sol
dwind montiert. Beispiel-Leistungskennlinien einiger der o.g.
Windenergieanlagen sind in Abbildung 12dargestellt. Ein gebrauchtes Profil wurdeDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
ach der Modifizierung des Blattes ist eine Grundbedingung des Projektes. Dafür muss zunächst der Ist-Zustand dokumentiert werden. Normalerweise erfolgt die akustische Vermessung von Windenergieanlagen im Rahmen der Typenprüfung an einer Prototypanlage im Freien nach der IEC 61400-11. Diese Richtlinie ist allerdings rein auf die Freifeldmessung von akustischen Emissionen und Immis
t werden. Normalerweise erfolgt die akustische Vermessung von
Windenergieanlagen im Rahmen der Typenprüfung an einer Prototypanlage im Freien Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
kationen zu einer Überschreitung der im Typenzertifikat angegebenen Schallgrenzwerte führen. Die gesellschaftlichen Diskussionen zeigen aber immer wieder, dass Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen eine deutliche Rolle bei den Akzeptanzproblemen der Windenergie darstellt. Daher wird es empfohlen, diesen Aspekt in einer möglichen zweiten Projektphase deutlich stärker in den Fok
ussionen zeigen aber immer wieder, dass Lärmbelästigung durch
Windenergieanlagen eine deutliche Rolle bei den Akzeptanzproblemen der WindenergDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
ich simuliert, da eine akustische Simulation von komplexen Geometrien vom Aufwand her den Projektrahmen weit übersteigt. Der Effekt ist außerdem in der Forschung bekannt. Für neuere Windenergieanlagen wurden teilweise bereits Upgrade-Kits entwickelt, die unter anderem über gezackte Hinterkanten als Add-on verfügen und die Schallemissionen damit nachweislich gesenkt haben. Weitere
Der Effekt ist außerdem in der Forschung bekannt. Für neuere
Windenergieanlagen wurden teilweise bereits Upgrade-Kits entwickelt, die unter aDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
chtigung der für den Anwendungsfall definierten Umgebungsbedingungen genutzt und bilden die Grundlage für eine Zertifizierung einer Windenergieanlage. Es werden alle Komponenten der Windenergieanlagen (Blatt, Nabe, Gondel, Turm, Fundament und Baugrund) in ihren Eigenschaften (Masse, Steifigkeit, dynamisches Verhalten, etc.) über ein Gesamtmodell integral abgebildet und in der Sim
erung einer Windenergieanlage. Es werden alle Komponenten der
Windenergieanlagen (Blatt, Nabe, Gondel, Turm, Fundament und Baugrund) in ihren Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
d, aber ab der Nennwindgeschwindigkeit von 12 m/s gleich sind. In diesem Fall sind die von BLADED simulierten Rotorleistungsbeiwerte gleich oder niedriger als die Referenzen. (Drei Windenergieanlagen mit 77m Rotordurchmesser und installierten LM 37.3p Rotorblättern von den Herstellern Nordex, Fuhrländer und Repower), s. Anhang. Abbildung 13: Vergleich des Rotorleistungsbeiwerte
ungsbeiwerte gleich oder niedriger als die Referenzen. (Drei
Windenergieanlagen mit 77m Rotordurchmesser und installierten LM 37.3p RotorblätDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
ragssteigerung und Einhaltung der Lastgrenzen im Rahmen der Typenzertifizierung analysiert und ausgewertet werden können. Für die verwendeten Datenblätter der Referenzanlagen (drei Windenergieanlagen mit 77m Rotordurchmessen und installierten LM 37.3p Rotorblättern von den Herstellern Nordex, Fuhrländer und Repower), s. Anhang. Bewertung der Ergebnisse des Gesamtprojekts im Hin
. Für die verwendeten Datenblätter der Referenzanlagen (drei
Windenergieanlagen mit 77m Rotordurchmessen und installierten LM 37.3p RotorblätDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
ewertung der Ergebnisse des Gesamtprojekts im Hinblick auf die ursprüngliche Zielsetzung Ziel des Projektes war es, zu untersuchen ob sich die Rotorblätter von derzeit aufgestellten Windenergieanlagen nachträglich verbessern lassen und wenn ja, in welcher Form dies geschehen kann. Es soll mit ökonomisch sinnvollem Aufwand ein verbessertes Profil eines Rotorblattes erarbeitet werd
ntersuchen ob sich die Rotorblätter von derzeit aufgestellten
Windenergieanlagen nachträglich verbessern lassen und wenn ja, in welcher Form dDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
Stand der Technik Die Optimierung mittels aerodynamischer Hilfsmittel ist ökologisch in mehrerer Hinsicht als sinnvoll zu betrachten. Nicht nur wird durch die Ertragsoptimierung der Windenergieanlagen der Beitrag jeder einzelnen Anlage zum Klimaschutz erhöht. Die in diesem Projekt ausgewählten aerodynamischen Hilfsmittel zeichnen sich durch einen niedrigen Produktionsaufwand aus.
u betrachten. Nicht nur wird durch die Ertragsoptimierung der
Windenergieanlagen der Beitrag jeder einzelnen Anlage zum Klimaschutz erhöht. DiDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
r Ort im Rahmen von Reparaturarbeiten implementierbar, mit entsprechender Kostenersparnis im Vergleich zu Abbau und Remontage von Rotorblättern. Damit bietet sich Betreibern älterer Windenergieanlagen ein Anreiz zur Optimierung ihrer Anlagen, die durch ihre verbesserte Effizienz wiederum den individuellen Beitrag zum Klimaschutz erhöhen. Es lässt sich zudem schon in den ersten Me
ntage von Rotorblättern. Damit bietet sich Betreibern älterer
Windenergieanlagen ein Anreiz zur Optimierung ihrer Anlagen, die durch ihre verbDeutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
SCHNEEMANN, J.: Diplomarbeit: Auftriebsmessungen in turbulenter Umgebung, Oldenburg, 2009. [Sou11] SOUZA-HEINZELMANN, B.: Dissertation: Strömungsbeeinflussung bei Rotorblättern von Windenergieanlagen mit Schwerpunkt auf Grenzschichtabsaugung, Berlin 2011. [TAU09] TAU Users Guide, Release 2009.1.0, 2009. Anhänge Tabellen (Referenzen im Text) Sehnenlänge c, Interpoliert Tabelle
.: Dissertation: Strömungsbeeinflussung bei Rotorblättern von
Windenergieanlagen mit Schwerpunkt auf Grenzschichtabsaugung, Berlin 2011. [TAU0Deutsche WindGuard Engineering GmbH, Universität Oldenburg, Fachhochschule Kiel, Deutsche WindGuard Offshore GmbH
Windenergieanlagen Editorial Zur vorliegenden Broschüre Die hier vorgestellten Unterrichtsversuche sowie der Windkanal sind im Rahmen des EU-Projektes: »Environmental Monitoring – Models for Waste Wat
gie Messung der Leistung und Bestimmung der Wirkungsgrade von
Windenergieanlagen Editorial Zur vorliegenden Broschüre Die hier vorgestellten UUnabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
rgie ist die meist genutzte erneuerbare Energie zur Erzeugung elektrischer Energie in Deutschland. Sie hat innerhalb weniger Jahre stark zugenommen. Die in Deutschland installierten Windenergieanlagen produzierten 2012 etwa 46 Milliarden Kilowattstunden Strom. Damit deckt die Windenergie heute ca. 7,4 % Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Der Ausbau der Windenergie ging 2012 gr
iger Jahre stark zugenommen. Die in Deutschland installierten
Windenergieanlagen produzierten 2012 etwa 46 Milliarden Kilowattstunden Strom. DUnabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
den schon angesprochenen konstruktiven Problemen (z. B. im Hochgebirge) ist es insbesondere die Flächenkonkurrenz in den dichtbesiedelten Ländern West- und Mitteleuropas, die viele Windenergieanlagen verhindert. Auch die Einspeisung des aus der Windenergie erzeugten elektrischen Stroms bringt technische und wirtschaftliche Probleme mit sich, wenn ein windgünstiger Standort zu we
n dichtbesiedelten Ländern West- und Mitteleuropas, die viele
Windenergieanlagen verhindert. Auch die Einspeisung des aus der Windenergie erzeUnabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
117.000 Menschen beschäftigt. Eine genaue Betrachtung der Standorte für Windparks auf mögliche unerwünschte Wirkungen ist allerdings nötig. Diese können sein: – optische Wirkung von Windenergieanlagen oder Windparks in der Landschaft, – Lärmbelästigung von Anwohnern – ›Disco-Effekt‹ durch Lichtreflexionen oder rhythmischen Schattenwurf der Rotoren – Störung von Vögeln und anderen
t allerdings nötig. Diese können sein: – optische Wirkung von
Windenergieanlagen oder Windparks in der Landschaft, – Lärmbelästigung von AnwohUnabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
anlage schon nach einer Laufzeit von gegenwärtig 12 Jahren und der Einhaltung gesetzlich geregelter Bedingungen eine Variante. 4.5 Wirtschaftlichkeit Der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen über einen langen Zeitraum wird durch eine gesicherte Vergütung für den eingespeisten Strom gewährleistet. Die kalkulierte Lebensdauer von Windenergieanlagen beträgt 20 Jahre. Die H
iante. 4.5 Wirtschaftlichkeit Der wirtschaftliche Betrieb von
Windenergieanlagen über einen langen Zeitraum wird durch eine gesicherte VergütuUnabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
schaftliche Betrieb von Windenergieanlagen über einen langen Zeitraum wird durch eine gesicherte Vergütung für den eingespeisten Strom gewährleistet. Die kalkulierte Lebensdauer von Windenergieanlagen beträgt 20 Jahre. Die Höhe der Vergütung wird in Deutschland durch eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung für Strom aus regenerativen Energiequellen
speisten Strom gewährleistet. Die kalkulierte Lebensdauer von
Windenergieanlagen beträgt 20 Jahre. Die Höhe der Vergütung wird in Deutschland Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
en-Gesetz seit dem Jahr 2000 geboten hat, führte zu einer rasanten Entwicklung in der Windbranche. Stetige Innovationen und technologische Verbesserungen ließen neue Dimensionen von Windenergieanlagen möglich werden. Mit zunehmender Größe der Windenergieanlagen wurden die Kosten pro Kilowattstunde Strom geringer und vor allem die möglichen Erträge pro bebauter Fläche immer größer
und technologische Verbesserungen ließen neue Dimensionen von
Windenergieanlagen möglich werden. Mit zunehmender Größe der Windenergieanlagen Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
anten Entwicklung in der Windbranche. Stetige Innovationen und technologische Verbesserungen ließen neue Dimensionen von Windenergieanlagen möglich werden. Mit zunehmender Größe der Windenergieanlagen wurden die Kosten pro Kilowattstunde Strom geringer und vor allem die möglichen Erträge pro bebauter Fläche immer größer. Zudem sinken die Investitionskosten, also der Preis den man
Windenergieanlagen möglich werden. Mit zunehmender Größe der
Windenergieanlagen wurden die Kosten pro Kilowattstunde Strom geringer und vor aUnabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
n zu können, errechnet man deren Stromgestehungskosten. Sie geben die zur Stromerzeugung notwendigen Kosten im Verhältnis zur erzeugten Energie wieder. Die Stromgestehungskosten von Windenergieanlagen wurden 2005 noch mit rund 0,09 €/kWh angegeben. Berechnungen für das Jahr 2012 gehen von 0,06 bis 0,08 €/kWh für die Windenergie an Land aus. Die Kosten für Strom aus Offshore-Winde
s zur erzeugten Energie wieder. Die Stromgestehungskosten von
Windenergieanlagen wurden 2005 noch mit rund 0,09 €/kWh angegeben. Berechnungen Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
lagen wurden 2005 noch mit rund 0,09 €/kWh angegeben. Berechnungen für das Jahr 2012 gehen von 0,06 bis 0,08 €/kWh für die Windenergie an Land aus. Die Kosten für Strom aus Offshore- Windenergieanlagen liegen darüber. Hier sind gegenwärtig günstigstenfalls 0,11 €/kWh zu erreichen. Bezieht man die gesamten Kosten eines Kraftwerkes inklusive Investitionen, Rohstoffen, Umweltauswirku
ie Windenergie an Land aus. Die Kosten für Strom aus Offshore-
Windenergieanlagen liegen darüber. Hier sind gegenwärtig günstigstenfalls 0,11 €Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
n Land und die Anlagen weisen so höhere Volllaststunden auf. 4.6 Repowering In den letzten Jahren gewann das so genannte ›Repowering‹ an Wichtigkeit. Es bezeichnet den Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue Anlagen mit einem höheren Wirkungsgrad und einer höheren Nennleistung. Der Anlagenbetreiber erhält hierfür einen durch das EEG festgelegten Bonus. Gerade an windstarken S
e ›Repowering‹ an Wichtigkeit. Es bezeichnet den Ersatz alter
Windenergieanlagen durch neue Anlagen mit einem höheren Wirkungsgrad und einer hUnabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
von drei physikalischen Größen ab. Zunächst ist hier die Luftdichte zu nennen, die allerdings relativ konstant ist. Nur in Experimenten bei sehr schlechtem Wetter und natürlich bei Windenergieanlagen im Gebirge (mit der Höhe nimmt die Luftdichte ab) muss auf die Größe dieses Wertes geachtet werden. Auf Meereshöhe liegt er bei 1,22 kg/m3 . Zweiter Parameter ist die vom Wind durch
in Experimenten bei sehr schlechtem Wetter und natürlich bei
Windenergieanlagen im Gebirge (mit der Höhe nimmt die Luftdichte ab) muss auf diUnabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Grohnde und Kirchohsen Der Firma Ebert Erneuerbare Energien Projekt GmbH & Co. KG, wird aufgrund ihres Antrages vom 25.04.2016 mit Bescheid vom 22.12.2016 gem
Genehmigung der Errichtung und des Betriebes von acht
Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Grohnde und Kirchohsen Der Firma EbertLandkreis Hameln-Pyrmont
ossene Entscheidungen ggf. mit Nebenbestimmungen/Hinweisen IV. Kostenregelung V. Anordnung der sofortigen Vollziehung VI. Rechtsbehelfsbelehrung I. Vorhaben Errichtung und Betrieb 8 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V 136 mit Nabenhöhe 149 m Rotordurchmesser 136 m Gesamthöhe 217 m Nennleistung 3,45 MW in 31860 Emmerthal mit den Standorten: II.1 Genehmigung des Vorhabens Se
. Rechtsbehelfsbelehrung I. Vorhaben Errichtung und Betrieb 8
Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V 136 mit Nabenhöhe 149 m RotordurchmesLandkreis Hameln-Pyrmont
es Schlosses Hämelschenburg über die Geländeoberkante (ohne Bewuchs) des Scharfenbergs herausragen, ist die rechtlich erforderliche Nachtkennzeichnung als Hindernisfeuer am Turm der Windenergieanlagen als bedarfsgerechte Befeuerung (Hinderniskennzeichen ausschließ- lich bei Annäherung von Flugobjekten) auszuführen. Die hierfür erforderliche Freigabe ist von der Niedersächsischen
forderliche Nachtkennzeichnung als Hindernisfeuer am Turm der
Windenergieanlagen als bedarfsgerechte Befeuerung (Hinderniskennzeichen ausschliLandkreis Hameln-Pyrmont
Gründungssohle durch einen anerkannten Bodengutachter erfolgen. 7. Vor Baubeginn sind, gemäß Tabelle 6 der gutachtlichen Stellungnahme zu Mindestabständen und Nachlaufströmungen der Windenergieanlagen auf die Hochspannungsleitungen (vom 08.07.2016), die zusätzlichen schwingungsdämpfenden Maßnahmen auszuführen und nachzuweisen. II.2.3 Auflagen II.2.3.1 Landkreis Hameln-Pyrmont Unt
Stellungnahme zu Mindestabständen und Nachlaufströmungen der
Windenergieanlagen auf die Hochspannungsleitungen (vom 08.07.2016), die zusätzliLandkreis Hameln-Pyrmont
dend, solange dies nicht durch ein neu zu genehmigendes Gutachten neu geregelt wird. Die Zertifizierung des standortspezifischen Gutachtens ist dabei nachzuweisen. 4. Die jeweiligen Windenergieanlagen sind nach Beendigung der Nutzungsdauer oder wenn sie länger als 3 Jahre außer Betrieb sind, unverzüglich zurückzubauen. Fundament, Installationen sowie feste Zuwegungen sind vollstä
ifischen Gutachtens ist dabei nachzuweisen. 4. Die jeweiligen
Windenergieanlagen sind nach Beendigung der Nutzungsdauer oder wenn sie länger aLandkreis Hameln-Pyrmont
ind, sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nach Erstellung unverzüglich vorzulegen. 7. Die regelmäßigen Überprüfungen der einzelnen Bauteile sind erstmals vor Ingebrauchnahme der Windenergieanlagen , und im Folgenden gemäß den Auflagen der Prüfberichte des TÜV Nord mind. alle 2 Jahre durch einen Sachverständigen auf den Erhaltungszustand hin zu überprüfen. Wenn von der Herstell
der einzelnen Bauteile sind erstmals vor Ingebrauchnahme der
Windenergieanlagen, und im Folgenden gemäß den Auflagen der Prüfberichte des TÜVLandkreis Hameln-Pyrmont
g mindestens eine Sicht- und Lockerheitskontrolle durchzuführen. 13. Der sichtbare Teil des Fundaments (Fundamentsockel) ist mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachverständigen für Windenergieanlagen auf den Erhaltungszustand hin zu überprüfen. Wenn von der Herstellerfirma eine laufende (mindestens jährliche) Überwachung und Wartung der WEA durchgeführt wird, kann der Zeitraum d
ist mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachverständigen für
Windenergieanlagen auf den Erhaltungszustand hin zu überprüfen. Wenn von der HerLandkreis Hameln-Pyrmont
triebszeit der Anlagen vertraglich mit den Eigentümern der Flächen abzusichern. 2. Darüber hinaus werden in Umsetzung des Leitfadens „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen in Niedersachsen“, Anlage 2 (Nds. MBl. Nr. 7/2016, S. 212 ff.) gem. Kap. 7.2 folgende temporären Betriebszeitenbeschränkungen zur Minimierung des Vogelschlagrisikos festgesetzt: Zug
s Leitfadens „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung von
Windenergieanlagen in Niedersachsen“, Anlage 2 (Nds. MBl. Nr. 7/2016, S. 212 ff.Landkreis Hameln-Pyrmont
em damit möglicherweise verbundenen Individuenverlust bzw. dem Verlust von Entwicklungsformen besonders geschützter Tiere (u.a. Feldlerche) sind die Bodenarbeiten zur Errichtung von Windenergieanlagen (Baufeldräumung, Fertigstellung des Bodenfundaments, etc.) außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der mitteleuropäischen Vogelarten vorzunehmen. Gegebenenfalls ist, wenn die Baufeld
e (u.a. Feldlerche) sind die Bodenarbeiten zur Errichtung von
Windenergieanlagen (Baufeldräumung, Fertigstellung des Bodenfundaments, etc.) auLandkreis Hameln-Pyrmont
au (RAL 7038), verkehrsorange (RAL 2009) oder verkehrsrot (RAL 3020) zu verwenden. Die Verwendung entsprechender Tagesleuchtfarben ist zulässig. Aufgrund der beabsichtigten Höhe der Windenergieanlagen ist das Maschinenhaus umlaufend durchgängig mit einem 2 m hohen orange/roten Streifen in der Mitte des Maschinenhauses und der Mast mit einem 3 m hohen Farbring in orange/rot, begin
uchtfarben ist zulässig. Aufgrund der beabsichtigten Höhe der
Windenergieanlagen ist das Maschinenhaus umlaufend durchgängig mit einem 2 m hohLandkreis Hameln-Pyrmont
Luftfahrtbehörde erforderlich. Diese entscheidet aufgrund einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation nach § 31 b Absatz 1 Satz 1 LuftVG. Bei der Ausrüstung der Windenergieanlagen mit Blattspitzenhindernisfeuern sind auf dem Maschinenhaus zusätzliche Hindernisfeuer erforderlich. Es ist durch Steuerungseinrichtungen sicherzustellen, dass immer das höchste Blat
on nach § 31 b Absatz 1 Satz 1 LuftVG. Bei der Ausrüstung der
Windenergieanlagen mit Blattspitzenhindernisfeuern sind auf dem Maschinenhaus zuLandkreis Hameln-Pyrmont
tigenfalls auf Aufständerungen - angebracht werden. Dabei ist zu beachten, dass die gedoppelten Feuer gleichzeitig (synchron blinkend) betrieben werden. Die Blinkfolge der Feuer auf Windenergieanlagen ist zu synchronisieren. Die Taktfolge ist auf 00.00.00 Sekunde gemäß UTC mit einer zulässigen Null-Punkt-Verschiebung von ± 50 ms zu starten. Das gleichzeitige Blinken ist erforderl
hron blinkend) betrieben werden. Die Blinkfolge der Feuer auf
Windenergieanlagen ist zu synchronisieren. Die Taktfolge ist auf 00.00.00 SekundLandkreis Hameln-Pyrmont
arf 2 Minuten nicht überschreiten. Von diesen Vorgaben ausgenommen sind flächendeckende Stromausfälle durch höhere Gewalt. 1.5 Sonstiges Mehrere in einem bestimmten Areal errichtete Windenergieanlagen können als Windenergieanlagen-Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich bedürfen nur die Anlagen an der Peripherie des Blocks, nicht aber die innerhalb des Blocks befindlichen An
t. 1.5 Sonstiges Mehrere in einem bestimmten Areal errichtete
Windenergieanlagen können als Windenergieanlagen-Blöcke zusammengefasst werden. Landkreis Hameln-Pyrmont
ten. Von diesen Vorgaben ausgenommen sind flächendeckende Stromausfälle durch höhere Gewalt. 1.5 Sonstiges Mehrere in einem bestimmten Areal errichtete Windenergieanlagen können als Windenergieanlagen -Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich bedürfen nur die Anlagen an der Peripherie des Blocks, nicht aber die innerhalb des Blocks befindlichen Anlagen einer Kennzeichnung. Übe
nem bestimmten Areal errichtete Windenergieanlagen können als
Windenergieanlagen-Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich bedürfen nur dieLandkreis Hameln-Pyrmont
tfahrtbehörde auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation nach § 31 b Absatz 1 Satz 1 LuftVG die Peripheriebefeuerung. Bei im Bau befindlichen Windenergieanlagen -Blöcken ist auf eine ausreichende Befeuerung nach Vorgabe der AVV zu achten. Über die Genehmigung einer Peripheriebefeuerung entscheidet die Luftfahrtbehörde auf Antrag unter Einbez
tz 1 LuftVG die Peripheriebefeuerung. Bei im Bau befindlichen
Windenergieanlagen-Blöcken ist auf eine ausreichende Befeuerung nach Vorgabe derLandkreis Hameln-Pyrmont
s unter der o. g. Rufnummer mitzuteilen. Bei Störungsmeldungen ist die Objektbezeichnung, die dem Betreiber nach Veröffentlichung mitgeteilt wird, anzugeben. 2. Veröffentlichung Die Windenergieanlagen sind aus Sicherheitsgründen als Luftfahrthindernis zu veröffentlichen. Aufgrund der Anlagenhöhe von mehr als 150 m über Grund müssen hierfür besondere Vorkehrungen getroffen werden,
ntlichung mitgeteilt wird, anzugeben. 2. Veröffentlichung Die
Windenergieanlagen sind aus Sicherheitsgründen als Luftfahrthindernis zu veröffeLandkreis Hameln-Pyrmont
hG i.V.m. § 1 der 4. VO zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Aufgrund der Beantragung der Errichtung und des Betriebs von acht Windenergieanlagen war durch die Genehmigungsbehörde zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Gemäß der Anlage 1 „UVP-pflichtigen Vorhaben“ zum UVPG ist für die Errichtung u
rund der Beantragung der Errichtung und des Betriebs von acht
Windenergieanlagen war durch die Genehmigungsbehörde zu prüfen, ob eine UmweltveLandkreis Hameln-Pyrmont
Bewertung in die Begründung dieser Genehmigung aufzunehmen: „Antrag nach § 4 i.V.m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 8 Windenergieanlagen in Emmerthal, Gemarkungen Grohnde und Kirchohsen Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß § 11 UVPG und Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß § 12 UVPG 1. Beschrei
tzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 8
Windenergieanlagen in Emmerthal, Gemarkungen Grohnde und Kirchohsen ZusammenfassLandkreis Hameln-Pyrmont
gen (Antragstellerin), hat beim Landkreis Hameln-Pyrmont als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt acht Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V 136 gemäß § 4 i.V.m. § 10 BImSchG gestellt. Die WEA haben eine Nabenhöhe von 149 m und einen Rotordurchmesser von 136 m, bei 3,45 MW. Sie sollen an den folge
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt acht
Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V 136 gemäß § 4 i.V.m. § 10 BImSchG gesLandkreis Hameln-Pyrmont
inzelnen Schutzgüter 3.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit 3.1.1 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen auf den Menschen Schallimmissionen Von den Windenergieanlagen gehen Schallimmissionen in Form von mechanischen und aerodynamischen Geräuschen während des Betriebs auf die umliegende Wohnbebauung aus. Es wurde eine Schallimmissionsprognose erst
Umweltauswirkungen auf den Menschen Schallimmissionen Von den
Windenergieanlagen gehen Schallimmissionen in Form von mechanischen und aerodynaLandkreis Hameln-Pyrmont
erks – als vernachlässigbar bezeichnet. Ein Brandschutzkonzept wurde durch die Antragstellerin vorgelegt und wird mit den örtlichen Feuerwehren erörtert. Optisch bedrängende Wirkung Windenergieanlagen können eine optisch bedrängende Wirkung hervorrufen. Als Kriterien für eine möglicherweise bedrängende Wirkung wird die 2- bis 3-fache Anlagenhö- he genannt. Danach sei bei Abstände
n örtlichen Feuerwehren erörtert. Optisch bedrängende Wirkung
Windenergieanlagen können eine optisch bedrängende Wirkung hervorrufen. Als KritLandkreis Hameln-Pyrmont
BNatSchG abzuwenden. Deshalb können die bestehenden Bedenken zurückgestellt werden. Darüber hinaus sind in Umsetzung des Leitfadens „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen in Niedersachsen“, Anlage 2 (Nds. MBl. Nr. 7/2016, S. 212 ff.) gem. Kap. 7.2 folgende temporären Betriebszeitenbeschränkungen zur Minimierung des Vogelschlagrisikos festzusetzen: Zu
s Leitfadens „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung von
Windenergieanlagen in Niedersachsen“, Anlage 2 (Nds. MBl. Nr. 7/2016, S. 212 ff.Landkreis Hameln-Pyrmont
em damit möglicherweise verbundenen Individuenverlust bzw. dem Verlust von Entwicklungsformen besonders geschützter Tiere (u.a. Feldlerche) sind die Bodenarbeiten zur Errichtung von Windenergieanlagen (Baufeldräumung, Fertigstellung des Bodenfundaments, etc.) außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der mitteleuropäischen Vogelarten vorzunehmen. Gegebenenfalls ist, wenn die Baufeld
e (u.a. Feldlerche) sind die Bodenarbeiten zur Errichtung von
Windenergieanlagen (Baufeldräumung, Fertigstellung des Bodenfundaments, etc.) auLandkreis Hameln-Pyrmont
eise verbundenen Individuenverlust bzw. dem Verlust von Entwicklungsformen besonders geschützter Tiere, insbesondere von Feldlerchen, sind daher die Bodenarbeiten zur Errichtung der Windenergieanlagen (Baufeldräumung, Fertigstellung des Betonfundaments etc.) außerhalb des Zeitraums 1. März bis 31. August (Brut- und Aufzuchtzeit der mitteleuropäischen Vogelarten) vorzunehmen. Ausn
Feldlerchen, sind daher die Bodenarbeiten zur Errichtung der
Windenergieanlagen (Baufeldräumung, Fertigstellung des Betonfundaments etc.) außLandkreis Hameln-Pyrmont
anzusehen. Für den gesamten Windpark sind deshalb die Abschaltzeiten zum Fledermausschutz i.S. Nr. 7.3 des Leitfadens Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen für den Zeitraum 1.Juli bis 30. November in Nächten (d.h. von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) mit Windgeschwindigkeiten unter 6m/sec in Gondelhöhe, Temperaturen
setzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in Niedersachsen für den Zeitraum 1.Juli bis 30. November in Landkreis Hameln-Pyrmont
ng aus Lößlehm vorhanden. Aus der Schutzbedürftigkeit der Böden und der Tatsache, dass die Böden durch die Baumaß- nahme erheblich beeinträchtigt werden, wird bei der Errichtung der Windenergieanlagen eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) erforderlich sein, um die Eingriffe auf den Boden zu minimieren und die Schutzwürdigkeit der angetroffenen Böden entsprechend zu berücksichti
erheblich beeinträchtigt werden, wird bei der Errichtung der
Windenergieanlagen eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) erforderlich sein, umLandkreis Hameln-Pyrmont
eld zu zahlen. Dieses Ersatzgeld wird zweckgebunden für Naturschutzmaßnahmen im Landkreis Hameln-Pyrmont verwendet. 3.6.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Landschaft Die von Windenergieanlagen verursachten Eingriffe in das Landschaftsbild sind nicht kompensierbar. 3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 3.7.1 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen auf Kultur- und
2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Landschaft Die von
Windenergieanlagen verursachten Eingriffe in das Landschaftsbild sind nicht kompLandkreis Hameln-Pyrmont
e zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprü- fung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen des Nds. Landkreistages (NLT) vom Januar 2014 wie folgt festgesetzt: Für WEA 01 bis 08 833.721,-- € Das Ersatzgeld wird mit Beginn der Errichtung des Mastes einer WEA fällig. Die Za
rträglichkeitsprü- fung bei Standortplanung und Zulassung von
Windenergieanlagen des Nds. Landkreistages (NLT) vom Januar 2014 wie folgt festgLandkreis Hameln-Pyrmont
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Elektromobilität – Wind macht mobil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Energiebilanzen von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Energieertrag von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Erneuerbare-Energien-Geset
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Energiebilanzen von
Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 EnerBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
il . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Energiebilanzen von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Energieertrag von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – deutscher Exportschlager . . . . . . . . . 17 EEG-Umlage – Entstehung und Zusammense
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Energieertrag von
Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Germany . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19 Externe Kosten – was Strom wirklich kostet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Genehmigung von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Gewerbesteuer – mehr Geld für Kommunen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Hindernisbefeuerung – gut zu
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Genehmigung von
Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
olgen und Klimaschutz – Rettungsanker Erneuerbare Energien . . . . . 26 Landschaftsbild – Veränderung mit Weitsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Leistung der Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Netzausbau, Netzumbau und Systemtransformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Offshore – Signal auf
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Leistung der
Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Potenzial der Windenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Recycling von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Regionale Wirtschaftsimpulse – Gewinn für alle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Repowering – Winde
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Recycling von
Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Rohstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Rückbau von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schallentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Rückbau von
Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Schattenwurf und Diskoeffekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Sicherheit von Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Speichertechnologien – der Ausgleich für das Netz der Zukunft . . . . . . . . . . 43 Strompreis . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Sicherheit von
Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
e letzten neun Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet und der Umbau zu einem dezentralen regenerativen Stromsystem scheint endgültig eingeläutet. Derzeit produzieren fast 25.000 Windenergieanlagen sauberen und preiswerten Strom für Millionen Haushalte, Gewerbebetriebe und die Industrie. Hinzu kommen zigtausende Solaranlagen auf den Dächern und viele Biogasanlagen im ländliche
cheint endgültig eingeläutet. Derzeit produzieren fast 25.000
Windenergieanlagen sauberen und preiswerten Strom für Millionen Haushalte, GewerBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ragen führender Meinungsforschungsinstitute belegen einen breiten Zuspruch für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dennoch gehen die Meinungen beim Thema Sozialverträglichkeit von Windenergieanlagen (WEA) auseinander. Ginge es nach dem Wunsch der Bevölkerung, würde die Energieversorgung der nächsten Jahrzehnte vor allem von Sonne und Wind gesichert. Eine repräsentative Umfrage
noch gehen die Meinungen beim Thema Sozialverträglichkeit von
Windenergieanlagen (WEA) auseinander. Ginge es nach dem Wunsch der Bevölkerung, Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
eprägt als bei konventionellen Kraftwerken. Eine große Mehrheit der Bundesbürger spricht sich für den Ausbau der Windenergie aus. Die TNS Emnid-Studie zeigt, dass die Zustimmung für Windenergieanlagen in der Nachbarschaft insbesondere bei denjenigen Anwohnern hoch ist, die bereits Vorerfahrung mit Windrädern in ihrer Umgebung haben. So finden 74 Prozent der Befragten, die in der
rgie aus. Die TNS Emnid-Studie zeigt, dass die Zustimmung für
Windenergieanlagen in der Nachbarschaft insbesondere bei denjenigen Anwohnern hoBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ondere bei denjenigen Anwohnern hoch ist, die bereits Vorerfahrung mit Windrädern in ihrer Umgebung haben. So finden 74 Prozent der Befragten, die in der Nähe eines Windparks leben, Windenergieanlagen in direkter Nachbarschaft sehr gut bzw. gut. Bei den Befragten ohne persönliche Vorerfahrung liegt die Zustimmung bei 61 Prozent.2 Diese Zahlen zeigen: Je dezentraler die Technolog
Prozent der Befragten, die in der Nähe eines Windparks leben,
Windenergieanlagen in direkter Nachbarschaft sehr gut bzw. gut. Bei den BefragteBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Untersuchung zu der ökonomischen Bedeutung der Windenergiebranche ergab, dass der positive Beschäftigungseffekt in der Windenergie aktuell zum größten Teil bei der Herstellung neuer Windenergieanlagen erzielt wird. Die Nachfrage aus dem Ausland ermöglicht zudem hohe Exportzahlen für Produkte der deutschen Windindustrie. Ein stabiler heimischer Markt ist hierbei notwendige Vorauss
indenergie aktuell zum größten Teil bei der Herstellung neuer
Windenergieanlagen erzielt wird. Die Nachfrage aus dem Ausland ermöglicht zudem Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
fiziertem Nachwuchs im Bereich der Erneuerbaren Energien gerecht zu werden, haben sich maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote von der Ausund Weiterbildung zum Servicetechniker für Windenergieanlagen bis hin zum Masterstudiengang für Ingenieure etabliert. Aktuell gibt es rund 380 Studiengänge, die entweder vollständig auf Erneuerbare Energien ausgerichtet sind oder deutliche Sch
ngebote von der Ausund Weiterbildung zum Servicetechniker für
Windenergieanlagen bis hin zum Masterstudiengang für Ingenieure etabliert. AktueBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
etechnik hat in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Kostensenkungen erreichte die Branche bislang durch die Entwicklung immer effizienterer Windenergieanlagen mit besseren Blattprofilen, größeren Rotordurchmessern und Nabenhöhen sowie durch den Einstieg in die Serien- und Massenproduktion (Lernkurven). Seit 1990 ist der Preis von Windener
die Branche bislang durch die Entwicklung immer effizienterer
Windenergieanlagen mit besseren Blattprofilen, größeren Rotordurchmessern und NaBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
eanlagen mit besseren Blattprofilen, größeren Rotordurchmessern und Nabenhöhen sowie durch den Einstieg in die Serien- und Massenproduktion (Lernkurven). Seit 1990 ist der Preis von Windenergieanlagen stark gesunken. Damit einhergehend sank die Vergütung für Windstrom nach dem EEG. Gleichzeitig wurden auch andere Eigenschaften von Windenergieanlagen, wie beispielsweise Schall- un
nd Massenproduktion (Lernkurven). Seit 1990 ist der Preis von
Windenergieanlagen stark gesunken. Damit einhergehend sank die Vergütung für WinBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
). Seit 1990 ist der Preis von Windenergieanlagen stark gesunken. Damit einhergehend sank die Vergütung für Windstrom nach dem EEG. Gleichzeitig wurden auch andere Eigenschaften von Windenergieanlagen , wie beispielsweise Schall- und Lichtemissionen oder die Netzverträglichkeit, deutlich verbessert. Die ersten Windenergieanlagen Anfang der Achtzigerjahre brachten es gerade einmal
ch dem EEG. Gleichzeitig wurden auch andere Eigenschaften von
Windenergieanlagen, wie beispielsweise Schall- und Lichtemissionen oder die NetzBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
G. Gleichzeitig wurden auch andere Eigenschaften von Windenergieanlagen, wie beispielsweise Schall- und Lichtemissionen oder die Netzverträglichkeit, deutlich verbessert. Die ersten Windenergieanlagen Anfang der Achtzigerjahre brachten es gerade einmal auf eine Nennleistung von 55 Kilowatt (kW). Anfang der Neunziger betrug die Nennleistung einer modernen Anlage bereits 300 kW. Un
oder die Netzverträglichkeit, deutlich verbessert. Die ersten
Windenergieanlagen Anfang der Achtzigerjahre brachten es gerade einmal auf eine Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
om muss erneuerbar sein. Windenergie ist eine einheimische, unerschöpfliche Energiequelle und befreit dauerhaft von der Importabhängigkeit von Öl und Gas. Genügend Strom stellen die Windenergieanlagen schon jetzt bereit. Und bis 2030 hält der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Deutschland eine installierte Windleistung von 63 Gigawatt an Land und 16 Gigawatt auf hoher See
Importabhängigkeit von Öl und Gas. Genügend Strom stellen die
Windenergieanlagen schon jetzt bereit. Und bis 2030 hält der Bundesverband ErneuBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Deutschland eine installierte Windleistung von 63 Gigawatt an Land und 16 Gigawatt auf hoher See für realistisch (Potenzial). Die modernen Windenergieanlagen werden dann rund 150 Milliarden Kilowattstunden Strom im Jahr ohne CO2 -Emissionen und radioaktiven Abfall produzieren. Bereits 2-3 Milliarden Kilowattstunden Strom reichen aus, um
awatt auf hoher See für realistisch (Potenzial). Die modernen
Windenergieanlagen werden dann rund 150 Milliarden Kilowattstunden Strom im JahrBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Flotte von 1 Million Elektrofahrzeugen braucht jährlich maximal 3 Milliarden Kilowattstunden oder knapp 0,5 Prozent des heutigen Strombedarfs in Deutschland. E Energiebilanzen von Windenergieanlagen . Eine Windenergieanlage (WEA) erzeugt während ihrer Laufzeit gut 40 bis 70 Mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Die energetische Ef
heutigen Strombedarfs in Deutschland. E Energiebilanzen von
Windenergieanlagen. Eine Windenergieanlage (WEA) erzeugt während ihrer Laufzeit Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
, dass diese in der Regel vier bis sechs Monate benötigen, um die Energie wieder einzufahren. An besonders vorteilhaften Standorten beträgt die energetische Amortisationszeit dieser Windenergieanlagen lediglich drei Monate. Bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 20 Jahren ergibt sich somit eine überaus positive ökologische Bilanz, die konventionelle Kraftwerke durch das erford
Standorten beträgt die energetische Amortisationszeit dieser
Windenergieanlagen lediglich drei Monate. Bei einer durchschnittlichen Laufzeit Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
net sich aus der Gesamtheit des primärenergetisch bewerteten Aufwands zur Herstellung, Nutzung und Entsorgung der jeweiligen Anlage in Bezug zur Stromerzeugung. E Energieertrag von Windenergieanlagen . Bis zum Ende des Jahres 2014 gab es deutschlandweit circa 24.900 Windenergieanlagen, die zusammen auf eine installierte Gesamtleistung von rund 38.000 MW kommen. Die Betriebszeit e
igen Anlage in Bezug zur Stromerzeugung. E Energieertrag von
Windenergieanlagen. Bis zum Ende des Jahres 2014 gab es deutschlandweit circa 24Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
, Nutzung und Entsorgung der jeweiligen Anlage in Bezug zur Stromerzeugung. E Energieertrag von Windenergieanlagen. Bis zum Ende des Jahres 2014 gab es deutschlandweit circa 24.900 Windenergieanlagen , die zusammen auf eine installierte Gesamtleistung von rund 38.000 MW kommen. Die Betriebszeit einer Windenergieanlage liegt zwischen 7.000 und 8.000 Stunden im Jahr. Auf die 8.760
zum Ende des Jahres 2014 gab es deutschlandweit circa 24.900
Windenergieanlagen, die zusammen auf eine installierte Gesamtleistung von rund 3Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
h bei wenig Wind wird also Strom in das örtliche Netz eingespeist. Der statistische Wert der Volllaststunden trifft eine Aussage über die jeweilige Standortqualität. Im Mittel haben Windenergieanlagen in Deutschland in den letzten Jahren rund 1.700 Volllaststunden erreicht. An einem mittleren Binnenlandstandort beträgt dieser Wert etwa 1.600-1.800 Stunden, an einem guten Küstenst
Aussage über die jeweilige Standortqualität. Im Mittel haben
Windenergieanlagen in Deutschland in den letzten Jahren rund 1.700 VolllaststundBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
leich nehmen deutsche Hersteller und Zulieferer eine Spitzenstellung beim Ausbau der Windenergie ein. Grund hierfür ist die erfolgreiche Entwicklung effizienter und leistungsstarker Windenergieanlagen . Nur in wenigen Ländern sind technisches Know-how und gesammelte Erfahrungswerte in so hohem Maße verfügbar wie in Deutschland. Hersteller exportieren und expandieren in die Absatz
die erfolgreiche Entwicklung effizienter und leistungsstarker
Windenergieanlagen. Nur in wenigen Ländern sind technisches Know-how und gesammBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
eträger verfügen, sind auf die Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Quellen angewiesen und profitieren vom rasanten Wachstum deutscher Windenergietechnologie. Hersteller von Windenergieanlagen aus der ganzen Welt kaufen Systeme und Komponenten in Deutschland ein. Jahrelange Erfahrung im Betrieb sowie gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit, die Herstellungs- und Betri
en Wachstum deutscher Windenergietechnologie. Hersteller von
Windenergieanlagen aus der ganzen Welt kaufen Systeme und Komponenten in DeutschBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
n Treibhausgasen, die den Klimawandel beschleunigen, sowie durch die Risiken der Atomenergie. Umweltschäden und CO₂-Kosten in Cent po kWh Strom nach Energieträger. G Genehmigung von Windenergieanlagen . Windenergieanlagen wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. Die Genehmigungsverfahren und deren Umfang sind abhängig von der Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen. In der R
en in Cent po kWh Strom nach Energieträger. G Genehmigung von
Windenergieanlagen. Windenergieanlagen wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
e den Klimawandel beschleunigen, sowie durch die Risiken der Atomenergie. Umweltschäden und CO₂-Kosten in Cent po kWh Strom nach Energieträger. G Genehmigung von Windenergieanlagen. Windenergieanlagen wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. Die Genehmigungsverfahren und deren Umfang sind abhängig von der Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen. In der Regel dauert das Verf
rom nach Energieträger. G Genehmigung von Windenergieanlagen.
Windenergieanlagen wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. Die GenehmigungsverfBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
igung von Windenergieanlagen. Windenergieanlagen wachsen nicht willkürlich aus dem Boden. Die Genehmigungsverfahren und deren Umfang sind abhängig von der Anzahl der zu errichtenden Windenergieanlagen . In der Regel dauert das Verfahren zur Planung und Genehmigung von Windparks mehrere Jahre. Kommunen und die Träger der Regionalplanung können die Genehmigung von Anlagen durch die
deren Umfang sind abhängig von der Anzahl der zu errichtenden
Windenergieanlagen. In der Regel dauert das Verfahren zur Planung und GenehmigunBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
und notwendigen Formulare für den Genehmigungsantrag nach BImSchG zur Einsicht und zum Download bereit. G Gewerbesteuer – mehr Geld für Kommunen. Das Einkommen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen unterliegt der Gewerbesteuer – somit erwirtschaften Windparks stabile Einnahmen für die Gemeinden. Zusätzlich bringt die Produktion von sauberem Windstrom auch Investitionen und Arb
r – mehr Geld für Kommunen. Das Einkommen aus dem Betrieb von
Windenergieanlagen unterliegt der Gewerbesteuer – somit erwirtschaften WindparksBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
splätze in die Regionen. Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Neuregelung zur Gewerbesteuerzerlegung. Danach fließen mindestens 70 Prozent der Gewerbesteuer an die Gemeinde, in der die Windenergieanlagen stehen (= Standortgemeinde), und 30 Prozent an die Gemeinde, in der sich die Verwaltung der Betreibergesellschaft befindet. Dies war und ist ein wichtiges Signal für den weiteren Au
tens 70 Prozent der Gewerbesteuer an die Gemeinde, in der die
Windenergieanlagen stehen (= Standortgemeinde), und 30 Prozent an die Gemeinde, Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
rwaltung der Betreibergesellschaft befindet. Dies war und ist ein wichtiges Signal für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland, denn die Regelung erhöht die Akzeptanz für Windenergieanlagen vor Ort. Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, sich auf einen Zerlegungssatz von bis zu 100 Prozent für die Standortgemeinde zu einigen. In vielen Fällen ist dies auch heute noch e
ie in Deutschland, denn die Regelung erhöht die Akzeptanz für
Windenergieanlagen vor Ort. Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, sich auf eineBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
comm schleswig-holstein ließ für das Jahr 2011 die regionalökonomischen Effekte der Nutzung von Windenergie im nördlichsten Bundesland analysieren. Hierbei wurde für den Betrieb von Windenergieanlagen eine gesamte Gewerbesteuer von rund 42,2 Millionen Euro ermittelt. Da sich in Schleswig-Holstein nicht nur die Anlagenstandorte befinden, sondern dort zudem viele Betreiberfirmen ih
ten Bundesland analysieren. Hierbei wurde für den Betrieb von
Windenergieanlagen eine gesamte Gewerbesteuer von rund 42,2 Millionen Euro ermitBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
usgehen, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2011 rund 39 Millionen Euro Gewerbesteuer durch Windenergie eingenommen wurden. H Hindernisbefeuerung – gut zu sehen. Die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Ausschlaggebend für diese Entwicklung sind die Nutzung der höheren Windgeschwindigkeiten
en. H Hindernisbefeuerung – gut zu sehen. Die Errichtung von
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern gewinnt in DeutsBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Nutzung der höheren Windgeschwindigkeiten in höheren Luftschichten und der Einsatz größerer Rotordurchmesser. Dadurch nimmt der Anteil der nach Luftverkehrsgesetz zu kennzeichnenden Windenergieanlagen stetig zu. In welcher Form die Anlagen zu kennzeichnen sind, ist seit 2004 über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) festgelegt.
mmt der Anteil der nach Luftverkehrsgesetz zu kennzeichnenden
Windenergieanlagen stetig zu. In welcher Form die Anlagen zu kennzeichnen sind, Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Maschinenaus verwendet werden. Bei höheren Anlagen kommen weitere Feuer am Turm hinzu. Dadurch fühlen sich Anwohner oftmals gestört. Um die Lichtemissionen an Onshore- und Offshore- Windenergieanlagen zu minimieren und damit auch weiterhin eine hohe Akzeptanz für größere Windenergieanlagen zu gewährleisten, hat der Bundesverband WindEnergie vor Jahren im HIWUSProjekt die Entwickl
mals gestört. Um die Lichtemissionen an Onshore- und Offshore-
Windenergieanlagen zu minimieren und damit auch weiterhin eine hohe Akzeptanz füBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
durch fühlen sich Anwohner oftmals gestört. Um die Lichtemissionen an Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen zu minimieren und damit auch weiterhin eine hohe Akzeptanz für größere Windenergieanlagen zu gewährleisten, hat der Bundesverband WindEnergie vor Jahren im HIWUSProjekt die Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes in Auftrag gegeben. Die Studie wurde von der Deuts
eren und damit auch weiterhin eine hohe Akzeptanz für größere
Windenergieanlagen zu gewährleisten, hat der Bundesverband WindEnergie vor JahreBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
d diente als Grundlage für Feldversuche. Diese zeigen, dass es mit dem Einsatz neuer, innovativer Technologien möglich ist, die störende Wirkung von Markierungen und Befeuerungen an Windenergieanlagen zu verringern, ohne die Sicherheit des Flugverkehrs und der Seefahrt zu gefährden. Eine effizientere Befeuerung erhöht die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung weiter. Die B
st, die störende Wirkung von Markierungen und Befeuerungen an
Windenergieanlagen zu verringern, ohne die Sicherheit des Flugverkehrs und der SBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ieren. Und durch den Einsatz von passiven oder aktiven Radarsystemen ist zu 99 Prozent aller Fälle eine Befeuerung des Windrads nicht mehr notwendig. Radarsysteme signalisieren den Windenergieanlagen rechtzeitig, dass ein Flugzeug im Anflug ist. Nach diesem Signal schaltet das Windrad automatisch die Befeuerung an. Nach zahlreichen Testläufen ist mit dem regulären Einsatz einer
indrads nicht mehr notwendig. Radarsysteme signalisieren den
Windenergieanlagen rechtzeitig, dass ein Flugzeug im Anflug ist. Nach diesem SigBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
n eine bedarfsgerechte Befeuerung (z. B. aus Kostengründen) nicht einsetzbar ist, lässt sich die Belastung der Anwohner schon heute durch eine Synchronschaltung der Befeuerung aller Windenergieanlagen im Park sowie durch eine Anpassung der Leuchtstärke an die Sichtverhältnisse reduzieren. I Infraschall – das harmlose Schreckgespenst. Infraschall (Schall mit sehr niedrigen Freque
schon heute durch eine Synchronschaltung der Befeuerung aller
Windenergieanlagen im Park sowie durch eine Anpassung der Leuchtstärke an die SiBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ungen und Meeresbrandungen gibt es auch eine Vielzahl technischer Infraschallquellen, wie Heizungs- und Klimaanlagen, Kompressoren und Verkehrsmittel. Um etwaige Störungen durch von Windenergieanlagen verursachte tieffrequente Schallemissionen zu untersuchen, wurden bereits im Jahr 2008 umfangreiche Messungen an Häusern mit einem geringen Abstand (ca. 0,5 km) zu einer 5-MW-Winden
mpressoren und Verkehrsmittel. Um etwaige Störungen durch von
Windenergieanlagen verursachte tieffrequente Schallemissionen zu untersuchen, wuBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
und einem Schalldruckpegel von weniger als 130 Dezibel, für den menschlichen Organismus keinerlei negative Auswirkungen hat. Weiteren unabhängigen Messungen zufolge erreicht der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall selbst im Nahbereich bei Weitem nicht diese Werte und kann daher vom Menschen weder gehört noch auf eine andere Weise wahrgenommen werden. Natürliche Infraschal
hat. Weiteren unabhängigen Messungen zufolge erreicht der von
Windenergieanlagen erzeugte Infraschall selbst im Nahbereich bei Weitem nicht diBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ft zum Opfer. Weitere Auswirkungen sind die Umsiedlung ganzer Ortschaften und ein Absinken des Grundwasserspiegels. Der Einfluss der Windturbinen ist dagegen vergleichsweise gering. Windenergieanlagen stehen im Gegensatz zum Braunkohleabbau für Nachhaltigkeit und Erneuerbarkeit. Sie sichern Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus dem Ausland. Damit die Energiegewinnung aus Win
Einfluss der Windturbinen ist dagegen vergleichsweise gering.
Windenergieanlagen stehen im Gegensatz zum Braunkohleabbau für Nachhaltigkeit unBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
rbeitet und forscht die Branche an technischen Innovationen und Konzepten zum Beispiel zur Geräuschverminderung oder zur Minimierung der Wirkung von Markierungen und Befeuerungen an Windenergieanlagen . Zudem gibt es in der Regional- und Flächennutzungsplanung ausreichend Instrumente, um den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz unter Beteiligung der Bevölkerung Rechnung zu tr
Minimierung der Wirkung von Markierungen und Befeuerungen an
Windenergieanlagen. Zudem gibt es in der Regional- und Flächennutzungsplanung auBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
und Flächennutzungsplanung ausreichend Instrumente, um den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz unter Beteiligung der Bevölkerung Rechnung zu tragen (siehe auch Genehmigung von Windenergieanlagen ). Eine Umfrage von TNS Emnid im Oktober 2014 ergab, dass 61 Prozent der Bürger Windenergieanlagen in der Umgebung des eigenen Wohnortes befürworten. Mit Vorerfahrung steigt diese Ak
er Bevölkerung Rechnung zu tragen (siehe auch Genehmigung von
Windenergieanlagen). Eine Umfrage von TNS Emnid im Oktober 2014 ergab, dass 61 PBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
tz unter Beteiligung der Bevölkerung Rechnung zu tragen (siehe auch Genehmigung von Windenergieanlagen). Eine Umfrage von TNS Emnid im Oktober 2014 ergab, dass 61 Prozent der Bürger Windenergieanlagen in der Umgebung des eigenen Wohnortes befürworten. Mit Vorerfahrung steigt diese Akzeptanz sogar auf 74 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass der erwartete Einfluss von Windenergiean
n TNS Emnid im Oktober 2014 ergab, dass 61 Prozent der Bürger
Windenergieanlagen in der Umgebung des eigenen Wohnortes befürworten. Mit VorerfBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
nergieanlagen in der Umgebung des eigenen Wohnortes befürworten. Mit Vorerfahrung steigt diese Akzeptanz sogar auf 74 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass der erwartete Einfluss von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild in vielen Fällen durch eine von Vorurteilen behaftete Angst unerfahrener Anwohner mitbestimmt wird. Einige Windparkplaner beugen diesen Ängsten bereits im Pl
ozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass der erwartete Einfluss von
Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild in vielen Fällen durch eine von VorurBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
mitbestimmt wird. Einige Windparkplaner beugen diesen Ängsten bereits im Planungsprozess vor: Durch Fotosimulationen können sie den Anwohnern zeigen, welchen Einfluss die geplanten Windenergieanlagen auf die Umgebung tatsächlich ausüben – meist ist dieser geringer als zuvor befürchtet. Seit einigen Jahren leistet auch das Repowering einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des
nnen sie den Anwohnern zeigen, welchen Einfluss die geplanten
Windenergieanlagen auf die Umgebung tatsächlich ausüben – meist ist dieser gerinBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
g tatsächlich ausüben – meist ist dieser geringer als zuvor befürchtet. Seit einigen Jahren leistet auch das Repowering einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des Einflusses von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild. Die Anlagen sind zumeist zwar höher, wirken allerdings aufgrund einer niedrigeren Drehzahl der Rotoren weniger hektisch als ihre Vorgänger. Da Repowering zu
einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des Einflusses von
Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild. Die Anlagen sind zumeist zwar höher,Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
edrigeren Drehzahl der Rotoren weniger hektisch als ihre Vorgänger. Da Repowering zudem eine höhere Nennleistung bedeutet, werden im Windpark zum Erreichen desselben Ertrags weniger Windenergieanlagen benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen. Moderne Windenergieanlagen arbeiten mit mäßigen Rotordrehzahlen und sind dabei äußerst effektiv. Die größten Anlagen haben eine Spitzen
t, werden im Windpark zum Erreichen desselben Ertrags weniger
Windenergieanlagen benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen. Moderne WindeneBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ch als ihre Vorgänger. Da Repowering zudem eine höhere Nennleistung bedeutet, werden im Windpark zum Erreichen desselben Ertrags weniger Windenergieanlagen benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen . Moderne Windenergieanlagen arbeiten mit mäßigen Rotordrehzahlen und sind dabei äußerst effektiv. Die größten Anlagen haben eine Spitzenleistung von mehr als 7,5 MW. Durch intensive
Ertrags weniger Windenergieanlagen benötigt. L Leistung der
Windenergieanlagen. Moderne Windenergieanlagen arbeiten mit mäßigen RotordrehzahBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
powering zudem eine höhere Nennleistung bedeutet, werden im Windpark zum Erreichen desselben Ertrags weniger Windenergieanlagen benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen. Moderne Windenergieanlagen arbeiten mit mäßigen Rotordrehzahlen und sind dabei äußerst effektiv. Die größten Anlagen haben eine Spitzenleistung von mehr als 7,5 MW. Durch intensive Forschung und Entwicklung k
anlagen benötigt. L Leistung der Windenergieanlagen. Moderne
Windenergieanlagen arbeiten mit mäßigen Rotordrehzahlen und sind dabei äußerst eBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
hlen und sind dabei äußerst effektiv. Die größten Anlagen haben eine Spitzenleistung von mehr als 7,5 MW. Durch intensive Forschung und Entwicklung konnte die Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen an Land seit Beginn der Neunzigerjahre mehr als verzehnfacht werden. Die erstaunliche Lernkurve der Windenergie spiegeln auch die Neuinstallationen wider: Wurden im Jahr 2014 Winden
e Forschung und Entwicklung konnte die Leistungsfähigkeit von
Windenergieanlagen an Land seit Beginn der Neunzigerjahre mehr als verzehnfacht Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
nlagen an Land seit Beginn der Neunzigerjahre mehr als verzehnfacht werden. Die erstaunliche Lernkurve der Windenergie spiegeln auch die Neuinstallationen wider: Wurden im Jahr 2014 Windenergieanlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von rund 2.700 kW installiert, war der Leistungsdurchschnitt der Turbinen zehn Jahre zuvor noch um rund 1.000 kW geringer. Auch Rotordurchmesse
piegeln auch die Neuinstallationen wider: Wurden im Jahr 2014
Windenergieanlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von rund 2.700 kW instaBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ht der Stromversorgung von rund 2.600 Haushalten. Die weltweit größte Onshore-Anlage produziert mit rund 20 Mio. Kilowattstunden Strom für bis zu 4.800 Haushalte. Auf hoher See sind Windenergieanlagen mitunter noch größer. Die leistungsstärksten Offshore-Windturbinen haben mittlerweile Nennleistungen von bis zu 8 Megawatt. Somit kann ein Windpark bereits heute eine ganze Kleinsta
tstunden Strom für bis zu 4.800 Haushalte. Auf hoher See sind
Windenergieanlagen mitunter noch größer. Die leistungsstärksten Offshore-WindturBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
al („Strom-Landstraße“). Das Niederspannungsnetz („Strom-Ortsstraße“) liefert die elektrische Energie schließlich lokal an Endverbraucher und kleine Stromabnehmer. Der Anschluss von Windenergieanlagen findet überwiegend auf der Mittel- und Hochspannungsebene – also in den Verteilnetzen – statt: Über 95 Prozent der Winderzeugung (Netto-Nennleistung Ende 2014: 38 GW) sind am Vertei
an Endverbraucher und kleine Stromabnehmer. Der Anschluss von
Windenergieanlagen findet überwiegend auf der Mittel- und Hochspannungsebene – aBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Degressionsstufen sowohl dem Koalitionsvertrag aus dem November 2013 als auch zuvor zugesagten Planungssicherheiten für die Offshore-Branche widersprechen. Die Anfangsvergütung für Windenergieanlagen auf See beträgt 15,4 Cent je Kilowattstunde und wird in den ersten zwölf Jahren ab Inbetriebnahme gezahlt. Die Grundvergütung liegt anschließend bei 3,9 Cent pro Kilowattstunde. Die
die Offshore-Branche widersprechen. Die Anfangsvergütung für
Windenergieanlagen auf See beträgt 15,4 Cent je Kilowattstunde und wird in den eBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
t einem Stromanteil von rund 9 Prozent macht die Windenergie aktuell mehr als ein Drittel des gesamten Erneuerbaren Stroms in Deutschland aus. Im Jahr 2014 produzierten circa 24.900 Windenergieanlagen an Land sauberen Strom mit einer installierten Leistung von über 38.000 Megawatt. Neben der Anzahl der Windräder ist insbesondere auch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Anlagen i
ms in Deutschland aus. Im Jahr 2014 produzierten circa 24.900
Windenergieanlagen an Land sauberen Strom mit einer installierten Leistung von üBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
e-Windenergie. Die Leistungsfähigkeit der Windenergie an Land wird nicht nur durch die Masse des eingespeisten Stroms, sondern insbesondere auch durch ihre geringen Kosten deutlich. Windenergieanlagen an Land produzieren schon heute günstigeren Strom als fossile Kraftwerksneubauten. Bezieht man externe Kosten in die Betrachtung mit ein, ist Onshore-Windenergie die günstigste verf
ondern insbesondere auch durch ihre geringen Kosten deutlich.
Windenergieanlagen an Land produzieren schon heute günstigeren Strom als fossileBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Bezieht man externe Kosten in die Betrachtung mit ein, ist Onshore-Windenergie die günstigste verfügbare Energiequelle – auch unter den Erneuerbaren. Gegenwärtig stehen die meisten Windenergieanlagen in den nord- und mitteldeutschen Bundesländern. Die Spitzenreiter bei der installierten Leistung sind Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Eine Studie
– auch unter den Erneuerbaren. Gegenwärtig stehen die meisten
Windenergieanlagen in den nord- und mitteldeutschen Bundesländern. Die SpitzenreBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
de bei. In Deutschland sind es mittlerweile rund 9 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Bis 2030 sind hierzulande nach Berechnungen des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) moderne Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 63 Gigawatt an Land und 16 Gigawatt auf hoher See realistisch. Diese werden dann im Jahr rund 200 Milliarden Kilowattstunden grünen Strom liefer
echnungen des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) moderne
Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 63 Gigawatt an Land und Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
auf hoher See realistisch. Diese werden dann im Jahr rund 200 Milliarden Kilowattstunden grünen Strom liefern. So kann schon in einem Jahrzehnt jede vierte Kilowattstunde Strom von Windenergieanlagen produziert werden. Das Fraunhofer IWES ermittelte im Frühjahr 2012 die vorhandenen Potenziale der Windenergie an Land in Deutschland. Die Studie zeigt, dass ca. 8 Prozent der Fläche
schon in einem Jahrzehnt jede vierte Kilowattstunde Strom von
Windenergieanlagen produziert werden. Das Fraunhofer IWES ermittelte im FrühjahrBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
e der Ort Feldheim in Brandenburg oder die dänische Insel Samsø. Häufig geschieht der Ausbau gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort (Bürgerbeteiligung). R Recycling von Windenergieanlagen . Moderne Windräder lassen sich fast vollständig verwerten. Die derzeitige Recyclingquote liegt bei 80 bis 90 Prozent der Gesamtanlage. Die besten Entwicklungsmöglichkeiten bietet di
en und Bürgern vor Ort (Bürgerbeteiligung). R Recycling von
Windenergieanlagen. Moderne Windräder lassen sich fast vollständig verwerten. DiBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
n zerkleinert. Nach einer thermischen Verwertung werden die Glasfaserbestandteile dann in Zementmischungen wiederverwertet. Ab dem Jahr 2020 wird im Zuge des vermehrten Rückbaus von Windenergieanlagen die Zahl der zu entsorgenden Rotorblätter steigen. R Regionale Wirtschaftsimpulse – Gewinn für alle. Gute regenerative Projekte lassen alle Seiten profitieren: die Betreiber der An
et. Ab dem Jahr 2020 wird im Zuge des vermehrten Rückbaus von
Windenergieanlagen die Zahl der zu entsorgenden Rotorblätter steigen. R RegionaBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
rch die Vielzahl der Akteure und den dezentralen Charakter der Stromerzeugung fließt die von der Windenergie erbrachte Wertschöpfung direkt in die Regionen. Beim Bau und Betrieb der Windenergieanlagen entstehen Arbeitsplätze. Im Falle von Bürgerwindparks gehen Aufträge für Wegebau, Fundamente oder Service-Dienstleistungen häufig an regional ansässige Firmen. Landwirtschaftliche B
ertschöpfung direkt in die Regionen. Beim Bau und Betrieb der
Windenergieanlagen entstehen Arbeitsplätze. Im Falle von Bürgerwindparks gehen ABundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
durchgeführten Studie des DIW Econ die öffentliche Hand im Jahr 2012 mit 3,39 Milliarden Euro jährlich von Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen allein durch die Herstellung von Windenergieanlagen . Die weiter wachsende Windbranche ordnet sich mit einem gesamten Wertschöpfungseffekt von 14,48 Mrd. Euro im Branchenmittelfeld der Wertschöpfung der deutschen Wirtschaft ein. Einig
Sozialversicherungseinnahmen allein durch die Herstellung von
Windenergieanlagen. Die weiter wachsende Windbranche ordnet sich mit einem gesamBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
teinnahmen und Betriebsausgaben verbleiben jährlich bis zu 30 Millionen Euro in den beiden Landkreisen. R Repowering – Windenergie an Land. Repowering bezeichnet den Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere und effizientere Anlagen. Insbesondere in Bundesländern mit Windenergienutzung der ersten Stunde sind viele Anlagen in die Jahre gekommen. Hier besteht
Windenergie an Land. Repowering bezeichnet den Ersatz älterer
Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere und effizientere Anlagen. InsbeBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ene Standorte können mithilfe einer sorgfältigen Neuplanung sowie der neuesten Anlagentechnik effizient genutzt und Planungsfehler aus der Vergangenheit können behoben werden. Große Windenergieanlagen mit moderner Technik verfügen zudem über deutlich geringere Drehzahlen und wirken so optisch verträglicher als die schnell drehenden Rotoren älterer Anlagen. Die Anzahl der Umdrehun
ungsfehler aus der Vergangenheit können behoben werden. Große
Windenergieanlagen mit moderner Technik verfügen zudem über deutlich geringere DBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
schnell drehenden Rotoren älterer Anlagen. Die Anzahl der Umdrehungen pro Minute hat sich im Laufe der Jahre von 40 bis 60 auf weniger als 20 verringert. Zudem lassen sich modernere Windenergieanlagen leichter ins Netz integrieren, denn sie speisen konstantere und größere Mengen Strom ein. Einen weiteren technischen Fortschritt gibt es bei der Verringerung der Schall- und Lärmbel
60 auf weniger als 20 verringert. Zudem lassen sich modernere
Windenergieanlagen leichter ins Netz integrieren, denn sie speisen konstantere uBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ourcenschonung. Seltene Erden, ohne die die Herstellung von Smartphones, Flachbildschirmen und Energiesparlampen undenkbar wäre, werden u. a. auch zur Produktion von Hybridautos und Windenergieanlagen verwendet. Auf den internationalen Rohstoffmärkten sehen sich Unternehmen zunehmend mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach diesen Rohstoffen konfrontiert. Nicht nur deshalb ve
ar wäre, werden u. a. auch zur Produktion von Hybridautos und
Windenergieanlagen verwendet. Auf den internationalen Rohstoffmärkten sehen sichBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
alen Rohstoffmärkten sehen sich Unternehmen zunehmend mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach diesen Rohstoffen konfrontiert. Nicht nur deshalb verzichten einige Hersteller von Windenergieanlagen inzwischen auf den Gebrauch von Seltenen Erden wie Neodym. Die globale Vormachtstellung beim Export der Seltenen Erden hat nach wie vor China: Insgesamt 92 Prozent der Weltmarktprod
frontiert. Nicht nur deshalb verzichten einige Hersteller von
Windenergieanlagen inzwischen auf den Gebrauch von Seltenen Erden wie Neodym. DiBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
n demgegenüber zuletzt jährlich Energieimporte im Wert von rund 10 Milliarden Euro vermeiden helfen. Sie sind zudem unerschöpflich und bundesweit dezentral verfügbar. R Rückbau von Windenergieanlagen . Die gewöhnliche Betriebsdauer von Windenergieanlagen ist ausgelegt auf 20 Jahre, kann jedoch bei Vorlage eines Standsicherheitsnachweises auch verlängert werden. Nach Ablauf dieser
schöpflich und bundesweit dezentral verfügbar. R Rückbau von
Windenergieanlagen. Die gewöhnliche Betriebsdauer von Windenergieanlagen ist ausBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
von rund 10 Milliarden Euro vermeiden helfen. Sie sind zudem unerschöpflich und bundesweit dezentral verfügbar. R Rückbau von Windenergieanlagen. Die gewöhnliche Betriebsdauer von Windenergieanlagen ist ausgelegt auf 20 Jahre, kann jedoch bei Vorlage eines Standsicherheitsnachweises auch verlängert werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss die Anlage abgebaut, entsorgt und das Grund
bau von Windenergieanlagen. Die gewöhnliche Betriebsdauer von
Windenergieanlagen ist ausgelegt auf 20 Jahre, kann jedoch bei Vorlage eines StaBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
e gibt es zwei Schallquellen: zum einen die mechanischen Bauteile wie Getriebe und Generator, zum anderen entsteht durch die Bewegung des Rotors aerodynamischer Schall. Beim Bau von Windenergieanlagen müssen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens umfassende baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Ein wichtiger Abschnitt bei der Genehmigung von WEA findet bereits in der Pla
die Bewegung des Rotors aerodynamischer Schall. Beim Bau von
Windenergieanlagen müssen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens umfassende baurBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ihnen richtet sich der Abstand zur nächsten Wohnbebauung. Für eine Baugenehmigung ist die Einhaltung dieser Werte durch ein Gutachten nachzuweisen. Grundsätzlich produzieren moderne Windenergieanlagen weit weniger Lärm als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie sind besser schallgedämmt und besitzen schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 10
ein Gutachten nachzuweisen. Grundsätzlich produzieren moderne
Windenergieanlagen weit weniger Lärm als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
rgerufene gleichmäßige Rauschen nicht mehr wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergieanlagen erheblich. Besucher von Windparks sind häufig überrascht, wie leise die Anlagen wirklich sind. Hierzu ein Vergleich: Befindet man sich mit 200 Metern Abstand neben einer modernen Wi
ärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von
Windenergieanlagen erheblich. Besucher von Windparks sind häufig überrascht, wieBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
effekt“ – Lichtreflexe an den Rotorblättern – heute keine Rolle mehr, denn schon lange werden die Rotorflächen mit matten, nicht reflektierenden Farben gestrichen. S Sicherheit von Windenergieanlagen . Windenergieanlagen sind heute im Durchschnitt zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, sie stehen also wegen technischer Mängel nur etwa sieben Tage im Jahr still. Die Stillstandszeite
n, nicht reflektierenden Farben gestrichen. S Sicherheit von
Windenergieanlagen. Windenergieanlagen sind heute im Durchschnitt zu 98,5 ProzenBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
xe an den Rotorblättern – heute keine Rolle mehr, denn schon lange werden die Rotorflächen mit matten, nicht reflektierenden Farben gestrichen. S Sicherheit von Windenergieanlagen. Windenergieanlagen sind heute im Durchschnitt zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, sie stehen also wegen technischer Mängel nur etwa sieben Tage im Jahr still. Die Stillstandszeiten bei Großkraftwerke
nden Farben gestrichen. S Sicherheit von Windenergieanlagen.
Windenergieanlagen sind heute im Durchschnitt zu 98,5 Prozent technisch verfügbaBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
benso wie die genehmigende Behörde verlangt sie umfangreiche und regelmäßige Prüfungen und Sicherheitschecks. Im Rahmen der Baugenehmigung legt die Genehmigungsbehörde fest, wie oft Windenergieanlagen von Sachverständigen geprüft werden müssen. Die „wiederkehrende Prüfung“ erfolgt alle zwei bis vier Jahre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richt
der Baugenehmigung legt die Genehmigungsbehörde fest, wie oft
Windenergieanlagen von Sachverständigen geprüft werden müssen. Die „wiederkehrenBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
fest, wie oft Windenergieanlagen von Sachverständigen geprüft werden müssen. Die „wiederkehrende Prüfung“ erfolgt alle zwei bis vier Jahre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der Praxis erhalten Windenergieanlagen auf dieser Basis eine Typenprü- fung von Zerti
wei bis vier Jahre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von
Windenergieanlagen ist die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen InstiBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
erständigen geprüft werden müssen. Die „wiederkehrende Prüfung“ erfolgt alle zwei bis vier Jahre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der Praxis erhalten Windenergieanlagen auf dieser Basis eine Typenprü- fung von Zertifizierungsinstitutionen. Die Typenzertifiz
Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richtlinie für
Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der PraBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
hre. Für die Betriebs- und Standsicherheit von Windenergieanlagen ist die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der Praxis erhalten Windenergieanlagen auf dieser Basis eine Typenprü- fung von Zertifizierungsinstitutionen. Die Typenzertifizierung umfasst drei Elemente: die Prüfung der Konstruktionsunterlagen, die Bewertung der Hers
n Instituts für Bautechnik maßgeblich. In der Praxis erhalten
Windenergieanlagen auf dieser Basis eine Typenprü- fung von ZertifizierungsinstiBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
tmöglich vorgesorgt. Zudem sind die Anlagen in der Regel mit einer Fernüberwachung ausgestattet und können von einer Leitstelle aus heruntergeregelt werden. Zusätzlich werden an den Windenergieanlagen laufend Umweltmesswerte wie z. B. die Temperatur analysiert. Steigt sie im Maschinenhaus aufgrund eines Defekts plötzlich an, kann der Leitstand eingreifen, wenn die Anlage sich nic
tstelle aus heruntergeregelt werden. Zusätzlich werden an den
Windenergieanlagen laufend Umweltmesswerte wie z. B. die Temperatur analysiert. Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
tzlich an, kann der Leitstand eingreifen, wenn die Anlage sich nicht selbst herunterfährt. Durch bestimmte Wetterlagen kann es zur Vereisung der Rotorblätter kommen, weshalb moderne Windenergieanlagen heute verpflichtend mit effektiven Schutzmaßnahmen ausgerüstet sind. Dabei gibt es verschiedene Methoden, um der Gefahr von Eisabwurf durch eine Windenergieanlage vorzubeugen: Die M
ann es zur Vereisung der Rotorblätter kommen, weshalb moderne
Windenergieanlagen heute verpflichtend mit effektiven Schutzmaßnahmen ausgerüsteBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
hnischen Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (VDE-AR-N 4120)“. In § 9 (1) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist verankert, dass neue Windenergieanlagen fernsteuerbar sein müssen und man jederzeit ihre tatsächliche Einspeisung abrufen kann. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem Jahr 2017 gelten verminderte Anforderungen, die in der
1) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist verankert, dass neue
Windenergieanlagen fernsteuerbar sein müssen und man jederzeit ihre tatsächlicheBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ihre tatsächliche Einspeisung abrufen kann. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem Jahr 2017 gelten verminderte Anforderungen, die in der Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV) geregelt sind. Die SDLWindV regelt auch den für einen Übergangszeitraum gewährten Systemdienstleistungsbonus. Für die technischen Spezifikationen zu den jeweiligen System
rungen, die in der Verordnung zu Systemdienstleistungen durch
Windenergieanlagen (SDLWindV) geregelt sind. Die SDLWindV regelt auch den für eiBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
n Code. Ausblick Die Erneuerbaren Energien sind zu einer systemrelevanten Größe geworden und müssen daher einen Teil der Aufgaben konventioneller Erzeuger perspektivisch übernehmen. Windenergieanlagen können heute schon zur Spannungs- und Frequenzhaltung beitragen. Zukünftig ist insbesondere die Schaffung von Märkten zur Bereitstellung von Systemdienstleistungen durch Erneuerbare
Aufgaben konventioneller Erzeuger perspektivisch übernehmen.
Windenergieanlagen können heute schon zur Spannungs- und Frequenzhaltung beitragBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ind nicht mehr als 59 Prozent der Leistung entnommen werden. Ziel der Entwicklungsingenieure ist ein optimaler Wirkungsgrad. Gegenwärtig liegt dieser bei knapp unter 50 Prozent. Bei Windenergieanlagen steht jedoch nicht die maximale Leistung, sondern der höchste Energieertrag im Fokus. Hierfür muss sich die Anlage den wechselnden Windbedingungen schnell anpassen können. Durch die
rad. Gegenwärtig liegt dieser bei knapp unter 50 Prozent. Bei
Windenergieanlagen steht jedoch nicht die maximale Leistung, sondern der höchsteBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Sturmregelungssoftware und Netzanbindungssysteme, sorgen für einen sicheren, störungsfreien Betrieb und eine optimale Netzintegration. Auch die Netzstabilität wird inzwischen durch Windenergieanlagen aufrechterhalten. Mit dem neuen EEG wurde gesetzlich vorgeschrieben, was die meisten modernen Anlagen bereits erfüllen: die technischen Anforderungen der Systemdienstleistung. Diese
etzintegration. Auch die Netzstabilität wird inzwischen durch
Windenergieanlagen aufrechterhalten. Mit dem neuen EEG wurde gesetzlich vorgeschBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
n Germany ihre Innovationsfähigkeit im wachsenden internationalen Wettbewerb unter Beweis stellen. T Technik – wie funktioniert ein Windrad? Windkrafttechnik: Eine saubere Leistung Windenergieanlagen sind moderne Kraftwerke. Sie funktionieren nach einem einfachen Prinzip. Die Rotorblätter wandeln die Bewegungsenergie des Windes in eine Drehbewegung, und diese wandelt ein Generat
tioniert ein Windrad? Windkrafttechnik: Eine saubere Leistung
Windenergieanlagen sind moderne Kraftwerke. Sie funktionieren nach einem einfachBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
speisung zu gewährleisten. Bei modernen Anlagen verhindert eine sanfte Sturmabschaltung, dass die Leistung abrupt abbricht. Dies vermeidet Störungen im Netz. Leistungsregulierung Um Windenergieanlagen vor Überlast zu schützen und eine gleichmäßige Stromabgabe zu gewährleisten, muss bei Windgeschwindigkeiten über der Nennwindgeschwindigkeit ein Teil der Leistung gedrosselt werden.
ht. Dies vermeidet Störungen im Netz. Leistungsregulierung Um
Windenergieanlagen vor Überlast zu schützen und eine gleichmäßige Stromabgabe zuBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
enlos verstellen. Dies verringert den Auftrieb, so dass auch bei hohen Windgeschwindigkeiten die Leistungsabgabe des Rotors ab der Nennleistung konstant bleibt. Windnachführung Alle Windenergieanlagen mit einem horizontal gelagerten Rotor müssen immer nach der Windrichtung ausgerichtet werden, um die Windkraft optimal nutzen zu können. Grundsätzlich wird zwischen passiven Systeme
ors ab der Nennleistung konstant bleibt. Windnachführung Alle
Windenergieanlagen mit einem horizontal gelagerten Rotor müssen immer nach der WBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
einen Umrichter fließen. Die Realisierung erfordert jedoch einen Schleifringläufer, der mit höherem Wartungsaufwand verbunden ist. Drehzahlvariable Generatorsysteme sind für moderne Windenergieanlagen die bevorzugte Konzeption. Anlage ohne Getriebe: Anemometer, Steuerelektronik, Motoren für die Windrichtungsnachführung, (Ring-) Generator, Scheibenbremse und Rotorblatt. T Touris
unden ist. Drehzahlvariable Generatorsysteme sind für moderne
Windenergieanlagen die bevorzugte Konzeption. Anlage ohne Getriebe: Anemometer,Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
, Steuerelektronik, Motoren für die Windrichtungsnachführung, (Ring-) Generator, Scheibenbremse und Rotorblatt. T Tourismus – voller Energie und Weitblick. Kritiker behaupten, dass Windenergieanlagen einen Eingriff in die Landschaft darstellen. Sie befürchten, dass besonders die Küsten Deutschlands, die zu den beliebtesten Urlaubsregionen zählen, durch Offshore-Windparks zukünft
smus – voller Energie und Weitblick. Kritiker behaupten, dass
Windenergieanlagen einen Eingriff in die Landschaft darstellen. Sie befürchten, Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Küsten Deutschlands, die zu den beliebtesten Urlaubsregionen zählen, durch Offshore-Windparks zukünftig von abnehmenden Besucherzahlen betroffen sein werden. Umfragen zeigen jedoch: Windenergieanlagen haben ein positives Image und können zu einem ökologisch sinnvollen Tourismus beitragen. Sie symbolisieren Innovation, Zukunftsorientierung und Nachhaltigkeit. Für einige Gemeinden
Besucherzahlen betroffen sein werden. Umfragen zeigen jedoch:
Windenergieanlagen haben ein positives Image und können zu einem ökologisch sinnBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
e meisten Urlauber befürworten, wenn ihr Ferienort aktiven Umweltschutz praktiziert. Informationsangebote über die Erneuerbaren Energien verbunden mit Besichtigungstouren zu und auf Windenergieanlagen bereichern inzwischen an immer mehr Ferienorten das touristische Angebot. Dies zeigt: Die aktive Einbindung von Windprojekten in Tourismuskonzepte hat begonnen. So findet sich beisp
erbaren Energien verbunden mit Besichtigungstouren zu und auf
Windenergieanlagen bereichern inzwischen an immer mehr Ferienorten das touristisBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
spiel Blavand (Windpark Horns Rev) oder Nysted. Hier sind die Übernachtungszahlen und die Preise für Ferienhäuser seit Bau des küstennahen Offshore-Windparks Nysted sogar gestiegen. Windenergieanlagen sind sichtbare Zeichen des Klimaschutzes und des ökologischen Fortschritts. Der Behauptung, sie hätten signifikante negative Auswirkungen auf den Tourismus in der Region, stehen Erg
au des küstennahen Offshore-Windparks Nysted sogar gestiegen.
Windenergieanlagen sind sichtbare Zeichen des Klimaschutzes und des ökologischenBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
d Bäderforschung in Nordeuropa (NIT) mit über 6.000 Befragten, dass keinerlei Zusammenhang zu den Übernachtungszahlen in Urlaubsorten besteht. Nur wenige Befragte gaben an, dass sie Windenergieanlagen als störend wahrnehmen. Mehr als 98 Prozent der Gäste würden ihren Urlaub auch zukünftig an Orten verbringen, an denen saubere Energie aus Wind gewonnen wird. U Umweltverbände: Win
Urlaubsorten besteht. Nur wenige Befragte gaben an, dass sie
Windenergieanlagen als störend wahrnehmen. Mehr als 98 Prozent der Gäste würden Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
von Systemdienstleistungen. Dieser Bonus sowie auch ein Bonus für das Repowering von Altanlagen und eine Prämie für das Management der eigenen Stromvermarktung entfallen nun. Welche Windenergieanlagen gemäß EEG 2014 vergütet werden, wird durch den sogenannten Stichtag festgelegt. Alle Anlagen, die vor dem 22. Januar 2014 genehmigt oder zugelassen wurden und vor dem 1. Januar 2015
Management der eigenen Stromvermarktung entfallen nun. Welche
Windenergieanlagen gemäß EEG 2014 vergütet werden, wird durch den sogenannten StBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
sein werden. Viel Strom, geringe Förderung Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, wird den Anlagenbetreibern ein fester Preis für die Einspeisung ihres Stroms garantiert. Windenergieanlagen an Land erzeugen rund 42 % des Ökostroms, benötigen dafür aber nur 19 % der gesamten Förderung. Seit der Novellierung des EEG 2014 wird im Gesetzestext vom „anzulegenden Wert" anst
ein fester Preis für die Einspeisung ihres Stroms garantiert.
Windenergieanlagen an Land erzeugen rund 42 % des Ökostroms, benötigen dafür abeBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ürgerbeteiligung an Windparks dar. V Vogel- und Fledermausschutz – Langzeitstudien geben Sicherheit. 20 Jahre Forschung zeigen eindeutig: Vögel kollidieren nicht in großer Zahl mit Windenergieanlagen . Auch eine langfristige Beeinträchtigung des Verhaltens der Vögel ist nicht zu beobachten. Die größte Gefahr für die Artenvielfalt geht vom Klimawandel aus. Zudem stellen andere men
zeigen eindeutig: Vögel kollidieren nicht in großer Zahl mit
Windenergieanlagen. Auch eine langfristige Beeinträchtigung des Verhaltens der VBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
l aus. Zudem stellen andere menschliche Eingriffe in den Lebensraum der Vögel – wie Gebäude oder der Straßenverkehr – eine weitaus größere Gefahr dar. Bei der Wahl der Standorte für Windenergieanlagen bleiben bedeutende Vogelbrut- und -rastgebiete grundsätzlich außen vor. Im Laufe jedes Verfahrens zur Standortfindung und Genehmigung von Windenergieanlagen werden innerhalb der nat
ne weitaus größere Gefahr dar. Bei der Wahl der Standorte für
Windenergieanlagen bleiben bedeutende Vogelbrut- und -rastgebiete grundsätzlich Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
r Wahl der Standorte für Windenergieanlagen bleiben bedeutende Vogelbrut- und -rastgebiete grundsätzlich außen vor. Im Laufe jedes Verfahrens zur Standortfindung und Genehmigung von Windenergieanlagen werden innerhalb der naturschutzrechtlichen Prüfungen außerdem die Auswirkungen von Windturbinen auf die Lebensräume und Durchzugsgebiete von Vögeln beurteilt. Nahezu jedes Projekt
aufe jedes Verfahrens zur Standortfindung und Genehmigung von
Windenergieanlagen werden innerhalb der naturschutzrechtlichen Prüfungen außerdeBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ersucht, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln, die das Unfallrisiko bestmöglich minimieren. Die Flughö- hen von Zugvögeln liegen generell bei rund 500 Meter, also weit über den Windenergieanlagen . Sollten sich die Anlagen dennoch in nachweislichen Zugkorridoren befinden, können diese bei bestimmten Wetterlagen oder Situationen, die die Tiere in die Nähe der Anlagen bringen,
vögeln liegen generell bei rund 500 Meter, also weit über den
Windenergieanlagen. Sollten sich die Anlagen dennoch in nachweislichen ZugkorridBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
rundsätzlich werden die Windparks jedoch umflogen oder die Vögel weichen kleinräumig aus. Bei diversen Vogelarten wurden vereinzelt sogar verstärkte Brutaktivitäten in der Nähe von Windenergieanlagen festgestellt. So stieg seit 1990 beispielsweise parallel zum Ausbau der Windenergie an Land die Seeadlerpopulation deutlich an, und das insbesondere innerhalb Niedersachsens, Schles
n vereinzelt sogar verstärkte Brutaktivitäten in der Nähe von
Windenergieanlagen festgestellt. So stieg seit 1990 beispielsweise parallel zum Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
u der Windenergie an Land die Seeadlerpopulation deutlich an, und das insbesondere innerhalb Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Brandenburgs – den Bundesländern mit den meisten Windenergieanlagen . Auch lokale Fledermauspopulationen – insbesondere hochfliegende Arten wie der Abendsegler – werden in Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Jedoch gilt es hier erhebl
olsteins und Brandenburgs – den Bundesländern mit den meisten
Windenergieanlagen. Auch lokale Fledermauspopulationen – insbesondere hochfliegeBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
em die Möglichkeit einer „Nachjustierung“ weniger geeigneter Standorte. Durch die zwanzigjährige Erfahrung der Branche und die inzwischen sehr umfangreiche Prüfung der Einflüsse von Windenergieanlagen auf ihre Umwelt kann jedes Projekt individuell und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzbehörden Vogelschutz und Klimaschutz miteinander vereinen. Insgesamt lässt sich res
nd die inzwischen sehr umfangreiche Prüfung der Einflüsse von
Windenergieanlagen auf ihre Umwelt kann jedes Projekt individuell und in ZusammeBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ekt individuell und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzbehörden Vogelschutz und Klimaschutz miteinander vereinen. Insgesamt lässt sich resümieren, dass Zusammenstöße mit Windenergieanlagen so selten sind, dass sie sich nicht auf die Populationsgröße oder den Bestand einzelner Vogelarten auswirken. W Wind im Forst. Bis 2025 strebt die Bundesregierung einen Anteil der
inen. Insgesamt lässt sich resümieren, dass Zusammenstöße mit
Windenergieanlagen so selten sind, dass sie sich nicht auf die Populationsgröße Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
In einigen dieser Länder werden bereits Windparks im Wald betrieben, andere haben Leitfäden oder Potenzialkarten für Windenergie im Wald erstellt. Die planerische Entscheidung für Windenergieanlagen in Waldgebieten ist in erster Linie abhängig von der Windhöffigkeit des Standortes. Die Erschließ- barkeit sowie mögliche Vorschäden wie beispielsweise durch Windwurf oder Vorbelast
ndenergie im Wald erstellt. Die planerische Entscheidung für
Windenergieanlagen in Waldgebieten ist in erster Linie abhängig von der WindhöffBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ben Naturschutzbehörden wird bei Windenergie im Wald außerdem das zuständige Forstamt in die Planung einbezogen. Das traditionelle Landschaftsbild ändert sich mit der Errichtung von Windenergieanlagen . Allerdings berücksichtigen die Planungen Fernwirkungen, und sie achten zudem darauf, dass sich die Anlagen gut in das Landschaftsbild einfügen. Im Nahbereich werden Türme und Rotor
ditionelle Landschaftsbild ändert sich mit der Errichtung von
Windenergieanlagen. Allerdings berücksichtigen die Planungen Fernwirkungen, und Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
en durch die Sichtverschattung der Bäume kaum wahrgenommen. Gleiches gilt auch für die Geräuschkulisse. Die natürlichen Windgeräusche im Wald liegen meist über dem Geräuschpegel von Windenergieanlagen . Z Ziele – national und international. Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den ersten zehn Jahren seines Bestehens zu einer Verdreifa
Windgeräusche im Wald liegen meist über dem Geräuschpegel von
Windenergieanlagen. Z Ziele – national und international. Das am 1. Januar 200Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
dar.................................................................................................................................. 23 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen ..................................................................................................... 23 5.1 Immissionsschutzrechtliche Verfahren ...................................
............. 23 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von
Windenergieanlagen .............................................................Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
.3.3 Technische Baubestimmungen, Standsicherheit, Eisabwurf........................................ 33 5.6.4.1 Naturschutz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ................................................................................................................. 34 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung .....................................
tz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für
Windenergieanlagen..............................................................Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
zum Jahr 2020 mindestens 10 % des Stroms im Land aus heimischer Windenergie bereit zu stellen, machbar ist. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, im Land rund 1200 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von je etwa 3 MW zu errichten. Zusammen mit den bereits jetzt vorhandenen Anlagen wird damit eine Strombereitstellung von etwa 7 TWh pro Jahr ermöglicht. Die Ausw
iel zu erreichen, ist es erforderlich, im Land rund 1200 neue
Windenergieanlagen mit einer Leistung von je etwa 3 MW zu errichten. Zusammen miBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Windenergienutzung Die Windenergienutzung ist inzwischen ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor geworden. Das gilt auch für Baden-Württemberg. Zwar ist im Land bisher kein Hersteller von Windenergieanlagen beheimatet, der über eine Serienfertigung verfügt, aber es sind im Land sehr viele Unternehmen als Zulieferer für die Windenergiebranche aktiv. Das beginnt bei der Herstellung und F
aden-Württemberg. Zwar ist im Land bisher kein Hersteller von
Windenergieanlagen beheimatet, der über eine Serienfertigung verfügt, aber es siBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
tandorts pro Anlage meist im fünfstelligen Bereich. Den Kommunen wird empfohlen, die Verpachtung von kommunalen Grundstücken mit einer Verpflichtung des Investors zur Errichtung von Windenergieanlagen zu verbinden. Dabei ist der Anwendungsbereich des Vergaberechts nicht eröffnet (s. EuGH, Urteil vom 25.03.2010, Rs. C451/08, Slg. 2010, I-02673). Zudem bietet der Aufbau von Windene
cken mit einer Verpflichtung des Investors zur Errichtung von
Windenergieanlagen zu verbinden. Dabei ist der Anwendungsbereich des VergaberechBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
anlagen zu verbinden. Dabei ist der Anwendungsbereich des Vergaberechts nicht eröffnet (s. EuGH, Urteil vom 25.03.2010, Rs. C451/08, Slg. 2010, I-02673). Zudem bietet der Aufbau von Windenergieanlagen , auch wenn die eigentliche Anlage selbst von einem möglicherweise weit entfernten Hersteller kommt, mit dem Bau der aufwendigen Fundamente, der Netzeinbindung, der Herstellung und d
Rs. C451/08, Slg. 2010, I-02673). Zudem bietet der Aufbau von
Windenergieanlagen, auch wenn die eigentliche Anlage selbst von einem möglicherwBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
nabhängig von der Art des Genehmigungsverfahrens, Gebrauch zu machen. Darüber hinaus werden Errichtung und Betrieb von Bürgerwindenergieanlagen/Bürgerwindparks unterstützt. Das sind Windenergieanlagen , an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und/oder finanziell beteiligen können. Oft sind sie das Ergebnis bürgerschaftlichen Engagements in der betreff
ürgerwindenergieanlagen/Bürgerwindparks unterstützt. Das sind
Windenergieanlagen, an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
nkurrierenden Bietern berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Landesbetrieb ForstBW grundsätzlich bereit, geeignete Flächen im Staatswald für die Errichtung von Windenergieanlagen zu verpachten, sofern dem keine forstfachlichen Gesichtspunkte oder Naturschutzbelange entgegenstehen und die Stellungnahme der von dem Projekt betroffenen Kommune eingeholt wurde.
ereit, geeignete Flächen im Staatswald für die Errichtung von
Windenergieanlagen zu verpachten, sofern dem keine forstfachlichen GesichtspunktBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
fachlichen Gesichtspunkte oder Naturschutzbelange entgegenstehen und die Stellungnahme der von dem Projekt betroffenen Kommune eingeholt wurde. Waldrefugien im Staatswald stehen für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung. Die Forstbehörden teilen den Planungsträgern im Rahmen ihrer Beteiligung im Planungsverfahren schriftlich mit, welche Flächen deswegen für eine Verpachtung daue
ommune eingeholt wurde. Waldrefugien im Staatswald stehen für
Windenergieanlagen nicht zur Verfügung. Die Forstbehörden teilen den PlanungsträBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
rtschöpfung sowie regionale Bürgerbeteiligung gewichten. 2 Zielsetzung und Adressaten Der Windenergieerlass soll allen an dem gesamten Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen beteiligten Fachstellen, Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für das gesamte Verfahren bieten. Für die nac
n dem gesamten Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von
Windenergieanlagen beteiligten Fachstellen, Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
gsgesetzes 2012 Das Landesplanungsgesetz in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385) sah in § 11 Abs. 7 S. 1 2. HS vor, dass im Regionalplan die Standorte für regional bedeutsame Windenergieanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regional bedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Vorranggebiete s
r, dass im Regionalplan die Standorte für regional bedeutsame
Windenergieanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als AusBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ss im Regionalplan die Standorte für regional bedeutsame Windenergieanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regional bedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Vorranggebiete sind dabei Gebiete, die für die Windenergienutzung vorgesehen sind und die andere raumbedeutsame Nutzungen (innerhalb dieses G
er Region als Ausschlussgebiete, in denen regional bedeutsame
Windenergieanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Vorranggebiete sind dBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
tzung vorgesehen sind und die andere raumbedeutsame Nutzungen (innerhalb dieses Gebietes) ausschließen, soweit diese mit der vorrangigen Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Die Windenergieanlagen der heutigen Generation sind regelmäßig regionalbedeutsam. Daraus resultierten in den Regionalplänen flächendeckende Planaussagen hinsichtlich der Errichtung regionalbedeutsamer Win
der vorrangigen Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Die
Windenergieanlagen der heutigen Generation sind regelmäßig regionalbedeutsam. DaBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
gen der heutigen Generation sind regelmäßig regionalbedeutsam. Daraus resultierten in den Regionalplänen flächendeckende Planaussagen hinsichtlich der Errichtung regionalbedeutsamer Windenergieanlagen , nämlich entweder Vorrang- oder Ausschlussgebiete, die sogenannte „Schwarz-Weiß-Planung“. Da die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windenergieanlagen jedo
Planaussagen hinsichtlich der Errichtung regionalbedeutsamer
Windenergieanlagen, nämlich entweder Vorrang- oder Ausschlussgebiete, die sogenaBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
amer Windenergieanlagen, nämlich entweder Vorrang- oder Ausschlussgebiete, die sogenannte „Schwarz-Weiß-Planung“. Da die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windenergieanlagen jedoch nicht ausreichen, neue Standorte zum Ausbau der Windenergie zeitnah zu eröffnen, wurde das Landesplanungsgesetz novelliert. 3.1.2 Rechtslage nach Änderung des Landesplanungsg
bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für
Windenergieanlagen jedoch nicht ausreichen, neue Standorte zum Ausbau der WindenBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ch Änderung des Landesplanungsgesetzes 2012 Die Änderung des Landesplanungsgesetzes sieht dazu Folgendes vor: die Regionalplanung kann Festlegungen zu Standorten regionalbedeutsamer Windenergieanlagen nur noch in Form von Vorranggebieten treffen. Die Festlegung von Ausschlussgebieten ist nicht mehr möglich. Den Vorranggebieten sind Windenergieanlagen weiter positiv zugewiesen, in
alplanung kann Festlegungen zu Standorten regionalbedeutsamer
Windenergieanlagen nur noch in Form von Vorranggebieten treffen. Die Festlegung Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
tandorten regionalbedeutsamer Windenergieanlagen nur noch in Form von Vorranggebieten treffen. Die Festlegung von Ausschlussgebieten ist nicht mehr möglich. Den Vorranggebieten sind Windenergieanlagen weiter positiv zugewiesen, in diesen sind sie vorrangig zulässig. Andere raumbedeutsame Nutzungen, die mit der Windenergienutzung nicht zu vereinbaren sind, sind in diesen Gebieten
lussgebieten ist nicht mehr möglich. Den Vorranggebieten sind
Windenergieanlagen weiter positiv zugewiesen, in diesen sind sie vorrangig zuläsBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
der Windenergienutzung nicht zu vereinbaren sind, sind in diesen Gebieten ausgeschlossen. Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit zur eigenen planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen. In den Bereichen schließlich, in denen weder auf regionaler, noch auf kommunaler Ebene eine planerische Steuerung erfolgt, richtet sich die Zulässigk
damit die Möglichkeit zur eigenen planerischen Steuerung von
Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen. In den Bereichen schließlich,Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
n Flächennutzungsplänen. In den Bereichen schließlich, in denen weder auf regionaler, noch auf kommunaler Ebene eine planerische Steuerung erfolgt, richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen ausschließlich nach den nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachtenden Vorschriften. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes 2012 werden die bisher
nerische Steuerung erfolgt, richtet sich die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen ausschließlich nach den nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BundeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
des Landesplanungsgesetzes 2012 werden die bisherigen Festlegungen in den Regionalplänen der Regionalverbände von Vorrang- und insbesondere Ausschlussgebieten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen zum 1. Januar 2013 gesetzlich aufgehoben. Sonst könnte das Ziel eines deutlichen und zeitnahen Ausbaus der Windenergie nicht erreicht werden. Dies betrifft die Festlegungen in den R
g- und insbesondere Ausschlussgebieten für regionalbedeutsame
Windenergieanlagen zum 1. Januar 2013 gesetzlich aufgehoben. Sonst könnte das ZiBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
r die Durchführung des Raumordnungsverfahrens liegt bei der jeweiligen höheren Raumordnungsbehörde (Regierungspräsidium). Bei der Errichtung von mehreren überörtlich raumbedeutsamen Windenergieanlagen (Windfarm) im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB ist unter der Voraussetzung, dass bei deren Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (siehe
. Bei der Errichtung von mehreren überörtlich raumbedeutsamen
Windenergieanlagen (Windfarm) im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
hrens erforderlich (§ 15 Abs. 1 S. 1 ROG i.V.m. § 1 Nr. 1 Raumordnungsverordnung). Ein Raumordnungsverfahren ist aber auch in diesen Fällen in der Regel nicht erforderlich, wenn die Windenergieanlagen in einem im Regionalplan festgelegten Vorranggebiet oder in einer im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone errichtet werden sollen. 3.2 Bauleitplanung 3.2.1 Allgemein
ch in diesen Fällen in der Regel nicht erforderlich, wenn die
Windenergieanlagen in einem im Regionalplan festgelegten Vorranggebiet oder in eBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
maschutzes und der Klimaanpassung. Die Belange des Klimaschutzes haben jedoch keinen Vorrang vor anderen Belangen. Die Kommunen müssen vielmehr bei der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen die Belange des Klimaschutzes mit den anderen gewichtigen städtebaulich relevanten Belangen wie etwa den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, den Bela
ommunen müssen vielmehr bei der Festlegung von Standorten für
Windenergieanlagen die Belange des Klimaschutzes mit den anderen gewichtigen stäBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
im jeweiligen konkreten Planungsfall abwägen. Die Bauleitpläne sind nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dies bedeutet, dass die Kommunen für raumbedeutsame Windenergieanlagen keine von den Zielen der Raumordnung abweichende eigene Planung (z.B. Überplanung regionalplanerischer Vorranggebiete als Ausschlussflächen) vornehmen dürfen. Die Ziele der Raumordn
zupassen. Dies bedeutet, dass die Kommunen für raumbedeutsame
Windenergieanlagen keine von den Zielen der Raumordnung abweichende eigene PlanuBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
tet hat. Die regionalplanerischen Zielvorgaben dürfen jedoch nicht ausgehöhlt oder konterkariert werden. Neben regionalplanerischen Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen kommen auch weitere regionalplanerische Zielvorgaben in den Regionalplänen in Betracht wie insbesondere Regionale Grünzäsuren und Regionale Grünzüge. In regionalplanerisch festgeleg
lanerischen Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer
Windenergieanlagen kommen auch weitere regionalplanerische Zielvorgaben in den RBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
zäsuren und Regionale Grünzüge. In regionalplanerisch festgelegten Grünzügen, Gebieten für besondere Nutzungen im Freiraum und anderen Festlegungen richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach der konkreten Festlegung des jeweiligen Regionalplans. Je nach Festlegung können Ausnahmen für Windenergieanlagen vorgesehen sein, ansonsten bestehen ggf. die Möglichkeiten von
um und anderen Festlegungen richtet sich die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen nach der konkreten Festlegung des jeweiligen Regionalplans. JBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
aum und anderen Festlegungen richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach der konkreten Festlegung des jeweiligen Regionalplans. Je nach Festlegung können Ausnahmen für Windenergieanlagen vorgesehen sein, ansonsten bestehen ggf. die Möglichkeiten von Zielabweichungs- oder Regionalplanänderungsverfahren 3.2.2 Flächennutzungsplan 3.2.2.1 Planung von Konzentrationszonen
iligen Regionalplans. Je nach Festlegung können Ausnahmen für
Windenergieanlagen vorgesehen sein, ansonsten bestehen ggf. die Möglichkeiten voBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ungsplan 3.2.2.1 Planung von Konzentrationszonen Die Kommunen haben über § 5 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB die Möglichkeit (nicht aber die Verpflichtung), die Zulässigkeit von Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich zu steuern. Solange und soweit flächendeckende Planungen für Windenergiestandorte in den Regionalplänen Geltung haben (vgl. Kapitel 3.1.2),
lichkeit (nicht aber die Verpflichtung), die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich zu steuern. SolangeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
kende Planungen für Windenergiestandorte in den Regionalplänen Geltung haben (vgl. Kapitel 3.1.2), besteht für die eigenständige bauleitplanerische Steuerung von regionalbedeutsamen Windenergieanlagen kein Raum. Mit der Beschränkung der regionalplanerischen Festlegungen auf Vorranggebiete und der Aufhebung der Festlegungen werden die Gebiete einer kommunalen Steuerung zugänglich.
ständige bauleitplanerische Steuerung von regionalbedeutsamen
Windenergieanlagen kein Raum. Mit der Beschränkung der regionalplanerischen FestBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
lplanerischen Festlegungen auf Vorranggebiete und der Aufhebung der Festlegungen werden die Gebiete einer kommunalen Steuerung zugänglich. Erfolgt eine Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen durch Darstellungen im Flächennutzungsplan, stehen einem entsprechenden Vorhaben an anderer Stelle in der Regel öffentliche Belange entgegen (sog. Planvorbehalt). Positive Standortz
uerung zugänglich. Erfolgt eine Ausweisung von Standorten für
Windenergieanlagen durch Darstellungen im Flächennutzungsplan, stehen einem entsBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ffentliche Belange entgegen (sog. Planvorbehalt). Positive Standortzuweisungen an einer oder mehreren Stellen im Gebiet der Kommune haben zur Folge, dass der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten wird. Voraussetzung für eine planerische Steuerung ist ein auf der Untersuchung des gesamten kommunalen Gebiets basierendes Planungskonzept für die Windenergiestandorte
der Kommune haben zur Folge, dass der übrige Planungsraum von
Windenergieanlagen freigehalten wird. Voraussetzung für eine planerische SteueruBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
eine planerische Steuerung ist ein auf der Untersuchung des gesamten kommunalen Gebiets basierendes Planungskonzept für die Windenergiestandorte. Eine bloße Negativplanung, mit der Windenergieanlagen im Plangebiet ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Ausschluss von Windenergieanlagen in Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, da
die Windenergiestandorte. Eine bloße Negativplanung, mit der
Windenergieanlagen im Plangebiet ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
endes Planungskonzept für die Windenergiestandorte. Eine bloße Negativplanung, mit der Windenergieanlagen im Plangebiet ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Ausschluss von Windenergieanlagen in Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die Windenergieanlagen an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetze
ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Ausschluss von
Windenergieanlagen in Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
et ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Ausschluss von Windenergieanlagen in Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die Windenergieanlagen an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen. Dem Plan muss ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen
nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die
Windenergieanlagen an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchseBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
digung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden. Die Darstellung von Standorten muss mit der Absicht der Kommune verbunden sein, den Ausschluss von Windenergieanlagen an anderer Stelle gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB zu bewirken. Die kommunale Entscheidung muss dementsprechend nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Stan
it der Absicht der Kommune verbunden sein, den Ausschluss von
Windenergieanlagen an anderer Stelle gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB zu bewirken. DiBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
skunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten. Bei der Steuerung auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist auch zu berücksichtigen, dass die Planung – anders als die Regionalplanung – grundsätzlich auch nicht raum
welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von
Windenergieanlagen freizuhalten. Bei der Steuerung auf der Ebene des FlächennutzBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
en. Bei der Steuerung auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist auch zu berücksichtigen, dass die Planung – anders als die Regionalplanung – grundsätzlich auch nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen erfasst. Sind im gesamten Gebiet der Kommune keine für die Windenergienutzung geeigneten Flächen zu finden, darf die Kommune keine Konzentrationszonen vorsehen, weil mit der Darstel
die Regionalplanung – grundsätzlich auch nicht raumbedeutsame
Windenergieanlagen erfasst. Sind im gesamten Gebiet der Kommune keine für die WiBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
t der Darstellung von für die Windenergienutzung ungeeigneten Flächen der Gesetzeszweck des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB verfehlt würde. In diesen Fällen richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan kann insbesondere über eine sogenannte überlagernde Darstellung erfolgen. Dabei tritt di
hlt würde. In diesen Fällen richtet sich die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Die Darstellung von KonzentratiBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan kann insbesondere über eine sogenannte überlagernde Darstellung erfolgen. Dabei tritt die Ausweisung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen neben die Grundnutzung (z.B. „Fläche für Landwirtschaft“), soweit beide Nutzungsmöglichkeiten miteinander vereinbar sind. Konzentrationszonen können außerdem auch als Flächen für Ve
folgen. Dabei tritt die Ausweisung der Konzentrationszone für
Windenergieanlagen neben die Grundnutzung (z.B. „Fläche für Landwirtschaft“), soBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
r konkreten Situation abgeleitet und städtebaulich gerechtfertigt sind. Die Kommune muss die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber an möglichst großen und damit leistungsfähigen Windenergieanlagen mit den entgegenstehenden Belangen wie etwa dem Schutz des Landschaftsbilds abwägen. Dabei ist ihrer Abwägung insoweit eine Schranke gesetzt, als trotz Höhenbegrenzung eine wirtscha
der Betreiber an möglichst großen und damit leistungsfähigen
Windenergieanlagen mit den entgegenstehenden Belangen wie etwa dem Schutz des LaBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
lichen Teilflächennutzungsplans beschränkt. Zur Möglichkeit der Kommune, ihre geplanten Konzentrationszonen gemäß § 15 Abs. 3 BauGB durch Zurückstellung von Genehmigungsanträgen für Windenergieanlagen zu sichern, wird auf die Ausführungen in Kapitel 5.6.2.3 verwiesen. 3.2.2.2 Interkommunale Zusammenarbeit bei der Flächennutzungsplanung, Abstimmungsgebot In weiten Teilen des Lande
bs. 3 BauGB durch Zurückstellung von Genehmigungsanträgen für
Windenergieanlagen zu sichern, wird auf die Ausführungen in Kapitel 5.6.2.3 verwBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
r Flächennutzungsplanung. Soweit ein Verband Träger der Flächennutzungsplanung ist, gelten die in Kapitel 3.2.2.1 genannten Grundsätze für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen für das gesamte Verbandsgebiet. Der Planungsträger muss ein auf der Untersuchung des gesamten Plangebiets basierendes schlüssiges Planungskonzept für Windenergiestandorte aufstellen
ten Grundsätze für die Ausweisung von Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen für das gesamte Verbandsgebiet. Der Planungsträger muss ein aBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
r Flä- chennutzungsplanung an. Sie reichen von der Vereinbarung über bestimmte Darstellungen in getrennten Flächennutzungsplänen (z.B. auch Darstellungen von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ) nach § 204 Abs. 1 S. 4 BauGB bis zum gemeinsamen Flächennutzungsplan nach § 204 Abs. 1 S. 1 und 2 BauGB. In beiden Fällen handelt es sich um gemeinsame Planungen auf freiwilliger v
gsplänen (z.B. auch Darstellungen von Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen) nach § 204 Abs. 1 S. 4 BauGB bis zum gemeinsamen FlächennutzBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
en Ausführungen gelten jedoch entsprechend für die übrigen Träger der Flächennutzungsplanung und deren jeweiliges Plangebiet. 3.2.3 Bebauungsplan Im Bebauungsplan können Flächen für Windenergieanlagen als Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 9 Abs.1 Nr. 12 BauGB (Versorgungsfläche) oder als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergieanl
biet. 3.2.3 Bebauungsplan Im Bebauungsplan können Flächen für
Windenergieanlagen als Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
energieanlagen als Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 9 Abs.1 Nr. 12 BauGB (Versorgungsfläche) oder als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. In einem solchen Bebauungsplan können insbesondere auch Festsetzungen zur Höhe (vgl. hierzu 3.2.2.1), zu de
sorgungsfläche) oder als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Windenergieanlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
B i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. In einem solchen Bebauungsplan können insbesondere auch Festsetzungen zur Höhe (vgl. hierzu 3.2.2.1), zu den einzelnen Standorten der Windenergieanlagen , zur Infrastruktur, zur Vermeidung von Konflikten in angrenzenden Gebieten und zu den Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Soweit der Vorhabensträger schon feststeht, kommt auch di
r Höhe (vgl. hierzu 3.2.2.1), zu den einzelnen Standorten der
Windenergieanlagen, zur Infrastruktur, zur Vermeidung von Konflikten in angrenzeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ünf Windkarten können die jeweiligen mittleren Jahreswindgeschwindigkeiten in verschiedenen Höhen über Grund entnommen werden – entsprechend der gängigen Nabenhöhen derzeit gebauter Windenergieanlagen für den Bereich von 80 m bis 160 m. Mit den internetbasierten Versionen dieser Karten (www.windatlas-bw.de) besteht die Möglichkeit, interaktiv Detailansichten eines möglichen Stand
erden – entsprechend der gängigen Nabenhöhen derzeit gebauter
Windenergieanlagen für den Bereich von 80 m bis 160 m. Mit den internetbasiertenBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
windhöffigen Bereiche, welche im 50 m x 50 m Raster berechnet wurden – stellt der Regional- und Bauleitplanung eine hinreichend genaue Datengrundlage für die Standortausweisung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Die räumliche Auflösung des Windatlasses ist sehr hoch und die Methodik valide. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder einzelne Punkt exakt beschrieben und k
reichend genaue Datengrundlage für die Standortausweisung von
Windenergieanlagen zur Verfügung. Die räumliche Auflösung des Windatlasses ist sBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
önnen. Die Unsicherheiten der mittleren Jahreswindgeschwindigkeiten des Windatlasses betragen in einer Höhe von 100 Metern +/- 0,2 bis 0,4 m/s. Regionen mit einer geringen Anzahl an Windenergieanlagen befinden sich dabei an der oberen Bandbreite. Falls vorliegend, können aktuelle und wissenschaftlich anerkannte Detailgutachten oder konkrete Messungen für eine Region oder Teilregi
rn +/- 0,2 bis 0,4 m/s. Regionen mit einer geringen Anzahl an
Windenergieanlagen befinden sich dabei an der oberen Bandbreite. Falls vorliegenBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
tlas ersetzt jedoch nicht ein akkreditiertes Windgutachten oder eine Windmessung, welche bei der konkreten Anlagenplanung üblicherweise eingesetzt werden. Die Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen hängt von vielen Faktoren ab, z.B. den Materialkosten der Anlagen, der Nähe zum Leitungsnetz, den Pachtkosten und dem Zinsniveau. Einen besonders großen Einfluss auf die Wirtschaftl
g üblicherweise eingesetzt werden. Die Wirtschaftlichkeit von
Windenergieanlagen hängt von vielen Faktoren ab, z.B. den Materialkosten der AnlBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Windgeschwindigkeit um 10 % zu (z.B. von 6 auf 6,6 m/s), so wird die Leistung um 33 % größer. Ein gutes Maß für die Beurteilung der Tauglichkeit eines Standortes für den Betrieb von Windenergieanlagen stellt der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Referenzertrag dar. Bis Ende 2011 war ein Jahresertrag für die Windenergieanlage(n) am Standort von mindestens 60% in Bezu
teilung der Tauglichkeit eines Standortes für den Betrieb von
Windenergieanlagen stellt der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte ReBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
rgänzend zu den fünf Windkarten (Windgeschwindigkeiten von 80 bis 160 m Höhe) noch zwei Referenzertragskarten erstellt worden. In den Karten werden die Gebiete dargestellt, in denen Windenergieanlagen mindestens 60 % bzw. 80 % des EEG-Referenzertrages erzeugen können. Diese Referenzertragskarten sind mit den gängigen Geoinformationssystemen kompatibel und werden für die regionale
orden. In den Karten werden die Gebiete dargestellt, in denen
Windenergieanlagen mindestens 60 % bzw. 80 % des EEG-Referenzertrages erzeugen kBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
stellung förmlich eingeleitet wurde. Weitere Tabubereiche sind  Europäische Vogelschutzgebiete mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten (insbesondere solche Arten, für die Windenergieanlagen gemäß der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO - http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brsweb
eempfindlicher Vogelarten (insbesondere solche Arten, für die
Windenergieanlagen gemäß der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und LändlBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
n nachgewiesen wird, dass der Teilbereich des Gebiets für die Erhaltung der geschützten Art nicht relevant ist),  Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen Windenergieanlagen zu einer „signifikanten Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos“ oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können,  Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln mit in
nzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen
Windenergieanlagen zu einer „signifikanten Erhöhung des Tötungs- oder VerletzungBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
te von Zugvögeln mit internationaler und nationaler Bedeutung. In gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG, § 32 NatSchG, § 30a LWaldG) und Naturdenkmalen (§ 28 BNatSchG) sind Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. 5.6.4.1.2). Sie schließen jedoch eine Überplanung dieser Bereiche durch ein Vorranggebiet oder eine Konzentrationszone nicht aus. Die Vereinbarkei
atSchG, § 30a LWaldG) und Naturdenkmalen (§ 28 BNatSchG) sind
Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. 5.6.4.1.2). Sie schließen Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
rdenkmale ist bereits in der Begründung zur Regional- und Bauleitplanung hinzuweisen. 4.2.2 Abstände von naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen können auch außerhalb der genannten Schutzgebiete zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzzwecke und Erhaltungsziele dieser Gebiete führen und der Genehmigung von Windenergieanl
tlich bedeutsamen Gebieten Die Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen können auch außerhalb der genannten Schutzgebiete zu erheblicBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
energieanlagen können auch außerhalb der genannten Schutzgebiete zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzzwecke und Erhaltungsziele dieser Gebiete führen und der Genehmigung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Daher wird auf der Ebene der Regionalplanung von Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärengebieten und von Bann- und
Erhaltungsziele dieser Gebiete führen und der Genehmigung von
Windenergieanlagen entgegenstehen. Daher wird auf der Ebene der Regionalplanung Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
tionalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärengebieten und von Bann- und Schonwälder ein Abstand von 200 m empfohlen, um erhebliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen zu vermeiden. Ein Vorsorgeabstand zu diesen Gebieten kann auch auf der Ebene der Bauleitplanung notwendig sein, um eine erhebliche Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzwecks zu ve
d von 200 m empfohlen, um erhebliche Beeinträchtigungen durch
Windenergieanlagen zu vermeiden. Ein Vorsorgeabstand zu diesen Gebieten kann aucBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
derlich ist. Auf Ebene der Regionalplanung wird empfohlen, zu Europäischen Vogelschutzgebieten mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten, insbesondere solcher Arten, für die Windenergieanlagen gemäß der VSG-VO des MLR vom 05.02.2010 (GBl. S. 37) Gefahrenquellen darstellen und zu Rast- und Überwinterungsgebieten von Zugvögeln mit internationaler und nationaler Bedeutung ei
empfindlicher Vogelarten, insbesondere solcher Arten, für die
Windenergieanlagen gemäß der VSG-VO des MLR vom 05.02.2010 (GBl. S. 37) GefahrenBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
biete (§ 26 BNatSchG) und Pflegezonen von Biosphä- rengebieten (§ 25 BNatSchG) Wesentliche Schutzzwecke dieser Gebiete sind in aller Regel das Landschaftsbild und der Naturhaushalt. Windenergieanlagen greifen regelmäßig in diese Schutzzwecke ein. Verordnungen zu Landschaftsschutzgebieten enthalten zumeist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für Windenergieanlagen gilt;
ind in aller Regel das Landschaftsbild und der Naturhaushalt.
Windenergieanlagen greifen regelmäßig in diese Schutzzwecke ein. Verordnungen zuBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
halt. Windenergieanlagen greifen regelmäßig in diese Schutzzwecke ein. Verordnungen zu Landschaftsschutzgebieten enthalten zumeist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für Windenergieanlagen gilt; auch für die Pflegezonen von Biosphärengebieten gilt ein Erlaubnisvorbehalt für die Errichtung baulicher Anlagen. Eine Erlaubnis ist in der Regel nicht geeignet, um einen Wide
en zumeist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für
Windenergieanlagen gilt; auch für die Pflegezonen von Biosphärengebieten gilt eiBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
die Errichtung baulicher Anlagen. Eine Erlaubnis ist in der Regel nicht geeignet, um einen Widerspruch des Vorhabens zum Schutzzweck der Verordnung auszuräumen. Bei der Planung von Windenergieanlagen in diesen Gebieten kann eine Befreiung im Rahmen von Einzelfallentscheidungen möglich sein. Die Befreiung nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfordert eine Abwägung des öffentlichen In
m Schutzzweck der Verordnung auszuräumen. Bei der Planung von
Windenergieanlagen in diesen Gebieten kann eine Befreiung im Rahmen von EinzelfaBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ng im Rahmen der Standortwahl ermittelten Daten und Informationen zurückgegriffen werden. 4.2.3.2 FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete, die nicht bereits Tabubereiche sind Windenergieanlagen dürfen grundsätzlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Europäischen Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten führen. Wenn die Planung geeignet ist, die Erhaltungsziele oder de
ische Vogelschutzgebiete, die nicht bereits Tabubereiche sind
Windenergieanlagen dürfen grundsätzlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
die Planung geeignet ist, die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieser Gebiete erheblich zu beeinträchtigen, sind im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen in der Regionalplanung die Vorschriften des Naturschutzrechts, insbesondere § 34 BNatSchG, anzuwenden (§ 7 Abs. 6 ROG). Entsprechendes gilt gem. § 1a Abs. 4 BauGB für die Darstellun
Rahmen des Verfahrens zur Festlegung von Vorranggebieten für
Windenergieanlagen in der Regionalplanung die Vorschriften des NaturschutzrechtsBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
nflikten (Erholungswald) sowie den besonderen Anforderungen der Gesellschaft an den Wald (Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen) her. Diese Belange sind bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung abzuwägen. Informationen über die Lage der g
welteinwirkungen) her. Diese Belange sind bei der Planung von
Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und privaBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
abzuwägen. Bei der Festlegung von Vorranggebieten durch Regionalplan in den übrigen Naturparkflächen sind die Schutzzwecke des Naturparks zu berücksichtigen. Wenn die Errichtung von Windenergieanlagen dem Schutzzweck eines Naturparks nicht zuwider läuft oder wenn nachhaltige Wirkungen durch Auflagen oder Bedingungen abgewendet werden können, ist die Festlegung von Vorranggebieten
ke des Naturparks zu berücksichtigen. Wenn die Errichtung von
Windenergieanlagen dem Schutzzweck eines Naturparks nicht zuwider läuft oder wenBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Festlegung von Vorranggebieten zulässig. Bei der Feststellung dieser Voraussetzungen ist die für Erlaubnisse zuständige Naturschutzbehörde zu beteiligen. Nur wenn die Errichtung von Windenergieanlagen im Naturpark nicht mit der Naturparkverordnung vereinbar sein sollte, setzt die Festlegung von Vorranggebieten für singuläre Eingriffe voraus, dass objektiv eine Befreiungslage gege
Naturschutzbehörde zu beteiligen. Nur wenn die Errichtung von
Windenergieanlagen im Naturpark nicht mit der Naturparkverordnung vereinbar seinBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ie Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sind einer Abwägung durch die Kommune im Rahmen der Bauleitplanung nicht zugänglich. 4.2.6 Landschaftsbild Bei der Standortsuche für Windenergieanlagen ist das Landschaftsbild zu berücksichtigen, das im Hinblick auf seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie seinen Erholungswert bewahrt werden soll (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 so
t zugänglich. 4.2.6 Landschaftsbild Bei der Standortsuche für
Windenergieanlagen ist das Landschaftsbild zu berücksichtigen, das im Hinblick aBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
an geeigneten Standorten eine ihrer Privilegierung entsprechende Chance zu geben, abzuwägen. Gewichtige Belange des Landschaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbildes von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen würden. Gleichzeitig muss aber der Planungsträger in der
schaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für
Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines LandschaftsbiBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
stehenden Nutzungskonflikten, den besonderen Anforderungen der Gesellschaft an den Wald oder naturschutzfachlichen Gründen her. Diese Belange sind bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen. Hinweise über Wälder mit besonderen Schutz- oder Erholungsfunkt
en her. Diese Belange sind bei der Planung und Errichtung von
Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit dem öffentlichen Interesse an der Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BadenWürttemberg in Freiburg erstellt wird und den unteren Forstbehörden zur Verfügung steht. 4.2.8 Biotopverbund Bei der Planung von Windenergieanlagen sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Generalwildwegeplans zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden T
zur Verfügung steht. 4.2.8 Biotopverbund Bei der Planung von
Windenergieanlagen sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des GeneBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
d der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen ökologischen Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG). Biotopflächen können bereits von der Standortwahl für Windenergieanlagen ausgeschlossen sein (vgl. 4.2.1 Tabubereiche). Sofern Biotopverbundflächen als Prüfgebiete (vgl. 4.2.3) oder als Teile hiervon einzustufen sind, sind die in § 21 Abs. 1 BNatSchG ger
tSchG). Biotopflächen können bereits von der Standortwahl für
Windenergieanlagen ausgeschlossen sein (vgl. 4.2.1 Tabubereiche). Sofern BiotopvBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
t, regionale Grünzüge, oder Grünzäsur) sind die genannten Funktionen bei Entscheidungen über Abweichungen zu berücksichtigen. 4.2.9 Bodenschutz Bei der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen in Regionalplänen oder bei der Planung in Bauleitplanverfahren sind die Belange des Bodenschutzes im Sinne der §§ 1 und 2 BBodSchG zu berücksichtigen. Öffentliche Planungsträger sin
igen. 4.2.9 Bodenschutz Bei der Festlegung von Standorten für
Windenergieanlagen in Regionalplänen oder bei der Planung in BauleitplanverfahreBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
wird durch alle Pläne und Programme berührt, deren Wirkung sich in der freien Landschaft entfaltet und die Landwirtschaft direkt oder indirekt tangiert, also auch durch Planungen zu Windenergieanlagen . Bei der Planung sind die landwirtschaftlichen Belange in die Abwägung einzubeziehen. Als Grundlage dafür kann insbesondere die digitale Flurbilanz dienen. 4.3 Abstände aus Gründen
t direkt oder indirekt tangiert, also auch durch Planungen zu
Windenergieanlagen. Bei der Planung sind die landwirtschaftlichen Belange in dieBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ls Grundlage dafür kann insbesondere die digitale Flurbilanz dienen. 4.3 Abstände aus Gründen des Lärmschutzes Bei der regionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten sollen von Windenergieanlagen zu Gebieten, in denen das Wohnen nicht nur ausnahmsweise zulässig ist (Bestand sowie wirksam gewordene Flächennutzungspläne und in Kraft getretene Bebauungspläne), Mindestabstände v
egionalplanerischen Festlegung von Vorranggebieten sollen von
Windenergieanlagen zu Gebieten, in denen das Wohnen nicht nur ausnahmsweise zuläBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
chtet. Da die Anlage nach Änderung des Landesplanungsgesetzes 2012 und der Aufhebung der Wind-Regionalpläne mit Wirkung zum 01.01.2013 damit nicht mehr in einem Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen liegt, steht künftig eine solche regionalplanerische Ausschlusswirkung der Zulässigkeit einer Windenergieanlage an diesem Standort nicht (mehr) entgegen. Für die Flächennutzungsplan
zum 01.01.2013 damit nicht mehr in einem Ausschlussgebiet für
Windenergieanlagen liegt, steht künftig eine solche regionalplanerische AusschluBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Schutzwürdigkeit der Wohnbebauung oder sonstigen Nutzung, Topographie und ggf. Anlagenzahl und -art berücksichtigen. Außerhalb der auf diese Weise bestimmten Konzentrationszone sind Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Kapitel 5.6.2.3). Aus der Einhaltung des planerischen Vorsorgeabstands ergibt sich noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit
erhalb der auf diese Weise bestimmten Konzentrationszone sind
Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Kapitel 5.6.2.3). Aus der Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
es planerischen Vorsorgeabstands ergibt sich noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des konkreten Vorhabens. Zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Windenergieanlagen in der Einzelfallgenehmigung wird auf die Ausführungen in Kapitel 5.6.1.1 verwiesen. 4.4 Wasserwirtschaft Die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung in der Region
en Vorhabens. Zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von
Windenergieanlagen in der Einzelfallgenehmigung wird auf die Ausführungen in KapBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
hörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aufgebaut. Im Rahmen der Planung soll darauf geachtet werden, dass bestehende behördliche und private Richtfunkstrecken durch Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. Im Planungsverfahren sind daher für den Behördenrichtfunk das Innenministerium und für den privaten Richtfunk die Bundesnetzagentur zu beteiligen. Da di
ss bestehende behördliche und private Richtfunkstrecken durch
Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. Im Planungsverfahren sind daher Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
nnen vorstehende Daten an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) per Email an ASDBW@polizei.bwl.de übersandt werden. 4.7 Wetterradar Befinden sich Flächen für Windenergieanlagen im Umkreisradius von 15 km um die Wetterradarstationen des Deutschen Wetterdiensts in Türkheim oder auf dem Feldberg ist der Deutsche Wetterdienst im Planverfahren zu beteiligen. 5
e übersandt werden. 4.7 Wetterradar Befinden sich Flächen für
Windenergieanlagen im Umkreisradius von 15 km um die Wetterradarstationen des DeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
darstationen des Deutschen Wetterdiensts in Türkheim oder auf dem Feldberg ist der Deutsche Wetterdienst im Planverfahren zu beteiligen. 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen Windenergieanlagen sind Anlagen i. S. v. § 3 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie unterliegen damit den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Bei genehmigungsbed
n zu beteiligen. 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von
Windenergieanlagen Windenergieanlagen sind Anlagen i. S. v. § 3 Abs. 5 Bundes-ImBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
utschen Wetterdiensts in Türkheim oder auf dem Feldberg ist der Deutsche Wetterdienst im Planverfahren zu beteiligen. 5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen Windenergieanlagen sind Anlagen i. S. v. § 3 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie unterliegen damit den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen ri
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen
Windenergieanlagen sind Anlagen i. S. v. § 3 Abs. 5 Bundes-ImmissionsschutzgesetBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
nter den Anlagenbegriff fallen hingegen die Zuwegung (Erschließungswege) und die Einspeisungstrasse/-leitung außerhalb des Betriebsgeländes. 5.1 Immissionsschutzrechtliche Verfahren Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m unterfallen der Nr. 1.6 des Anhangs zur 4. BImSchV und bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG. Die Zuständig
es Betriebsgeländes. 5.1 Immissionsschutzrechtliche Verfahren
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m unterfallen der Nr. 1.Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
zrechtlichen Regelungen, insbesondere die Eingriffsregelung (§§ 14 ff BNatSchG) und das Artenschutzrecht sind zu beachten. Der Ersatz älterer Anlagen durch moderne leistungsstärkere Windenergieanlagen (Repowering) ist grundsätzlich wie eine Neuerrichtung zu behandeln. Steht (etwa beim Austausch von nicht dem Kern der Anlage zuzuordnenden Bauteilen) fest, dass nachteilige Auswirku
n. Der Ersatz älterer Anlagen durch moderne leistungsstärkere
Windenergieanlagen (Repowering) ist grundsätzlich wie eine Neuerrichtung zu behaBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
2 Abs. 2, 14, 17 LuftVG, die der in § 11 der 9. BImSchV geregelten Monatsfrist als Spezialregelung vorgeht. In den Fällen des § 36 Abs. 1 BauGB – insbesondere bei der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich – ist das kommunale Einvernehmen einzuholen (vgl. Kapitel 5.6.2.5). Das Einvernehmen der Kommune gilt gem. § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen z
n des § 36 Abs. 1 BauGB – insbesondere bei der Errichtung von
Windenergieanlagen im Außenbereich – ist das kommunale Einvernehmen einzuholen (Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
fung erforderlich, muss ein förmliches immissionsschutzrechtliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können Windenergieanlagen in einem vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt werden. Dieses Verfahren sieht keine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist j
werden. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können
Windenergieanlagen in einem vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Verfahren Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
der Anlage in allen regulären Betriebszuständen mindestens bis zum Erreichen der Nennleistung belegen. Die Anforderungen an die Emissionsdaten sind in der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen , Teil 1: „Bestimmung der Schallemissionswerte“, Revision 18, Stand: 1. 2. 2008 (Herausgeber: FGW, Fördergesellschaft für Windenergie e.V., Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin) bes
an die Emissionsdaten sind in der Technischen Richtlinie für
Windenergieanlagen, Teil 1: „Bestimmung der Schallemissionswerte“, Revision 18, Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
htlinie FGW werden auch akustische Vermessungen durch Messstellen anerkannt, die ihre Kompetenz z.B. durch die Teilnahme an regelmäßigen Ringversuchen zur akustischen Vermessung von Windenergieanlagen nach Technischer Richtlinie nachweisen. Bei Anwendung der Irrelevanzregelung der Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm ist zu beachten, dass eine Vielzahl von Einzelanlagen, die auf einen Immiss
an regelmäßigen Ringversuchen zur akustischen Vermessung von
Windenergieanlagen nach Technischer Richtlinie nachweisen. Bei Anwendung der IrrBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
nd anzuwenden. Der Immissionsprognose ist grundsätzlich diejenige bestimmungsgemäße Betriebsart zugrunde zu legen, die zu dem höchsten Beurteilungspegel führt. Bei stall-gesteuerten Windenergieanlagen ist daher das Geräuschverhalten bis zur Abschaltwindgeschwindigkeit zu betrachten. Bei pitchgesteuerten Anlagen ist grundsätzlich das Geräuschverhalten zu berücksichtigen, welches g
u dem höchsten Beurteilungspegel führt. Bei stall-gesteuerten
Windenergieanlagen ist daher das Geräuschverhalten bis zur AbschaltwindgeschwindBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ener Schallleistungspegel Le, max: maximal zulässiger Schallleistungspegel Lw: Deklarierter (mittlerer) Schallleistungspegel nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) σP: Produktionsstreuung nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) Kl: Impulszusch
egel nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für
Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) σP: Produktionsstreuung nachBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) σP: Produktionsstreuung nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) Kl: Impulszuschlag KT: Tonzuschlag Um richtlinienkonforme Emissionsmessungen zu gewährleisten, muss jede Anlage mit einer kontinuierlichen Aufzeichn
uung nach Anhang D des Teils 1 der Technischen Richtlinie für
Windenergieanlagen (Revision 18, Stand: 01.02.2008) Kl: Impulszuschlag KT: TonzuBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
rden Schallwellen auch im Infraschallbereich bis hinunter zu 8 Hz berücksichtigt. Es ist durch Messungen an verschiedenen Anlagentypen nachgewiesen, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen Abständen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. 5.6.1.2 Schattenwurf, Diskoeffekt Die sog. bewegten Schatten und die al
n Anlagentypen nachgewiesen, dass tieffrequenter Schall durch
Windenergieanlagen in den für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen AbsBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
BImSchG. Schattenwurf von geringer Dauer ist hinzunehmen. Von einer erheblichen Belästigung des Menschen ist auszugehen, wenn unter Berücksichtigung der Beiträge aller einwirkenden Windenergieanlagen der tägliche oder der jährliche Immissionsrichtwert überschritten ist. Der Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten, der Immissionsrichtwert für die
, wenn unter Berücksichtigung der Beiträge aller einwirkenden
Windenergieanlagen der tägliche oder der jährliche Immissionsrichtwert überschriBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
chattungsdauer 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag nicht überschreitet. Für weitere Einzelheiten der Bewertung sind die „Hinweise zur Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-SchattenwurfHinweise)“ der LAI vom 13. März 2002 heranzuziehen. Der Disko-Effekt stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der Windenergieanlagen kein Problem mehr da.
d die „Hinweise zur Beurteilung der optischen Immissionen von
Windenergieanlagen (WEA-SchattenwurfHinweise)“ der LAI vom 13. März 2002 heranzuBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
schen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-SchattenwurfHinweise)“ der LAI vom 13. März 2002 heranzuziehen. Der Disko-Effekt stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der Windenergieanlagen kein Problem mehr da. 5.6.1.3 Lichtimmissionen durch Hinderniskennzeichnung (Befeuerung) Aufhellung und Blendung durch die Hinderniskennzeichnung stellen Lichtimmissionen dar. Aufgr
Effekt stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der
Windenergieanlagen kein Problem mehr da. 5.6.1.3 Lichtimmissionen durch HinderniBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
beschränkung. 5.6.2 Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit 5.6.2.1 Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB) Im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans sind Windenergieanlagen zulässig, wenn sie – wie in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ oder „Windpark“ oder als Versorgungsfläche – ausdrücklich festgesetzt sind. Auf die Ausfü
30 BauGB) Im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans sind
Windenergieanlagen zulässig, wenn sie – wie in einem Sondergebiet mit der ZweckbBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
lifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB) Im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans sind Windenergieanlagen zulässig, wenn sie – wie in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen “ oder „Windpark“ oder als Versorgungsfläche – ausdrücklich festgesetzt sind. Auf die Ausführungen in Kapitel 3.2.3 wird verwiesen. Enthält der Bebauungsplan keine dahingehenden Fest
wenn sie – wie in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „
Windenergieanlagen“ oder „Windpark“ oder als Versorgungsfläche – ausdrücklich feBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
e weiteren Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 BauNVO – räumlich-gegenständliche Zu- und Unterordnung unter die Hauptanlage, kein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets – erfüllt sind. Windenergieanlagen , die der Versorgung des Baugebiets oder mehrerer Baugebiete der Kommune mit Energie dienen, können im Wege der Ausnahme nach § 14 Abs. 2 S. 2 BauNVO zugelassen werden. 5.6.2.2 Im un
kein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets – erfüllt sind.
Windenergieanlagen, die der Versorgung des Baugebiets oder mehrerer Baugebiete dBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
orhabens. Es muss vielmehr eine Abwägung zwischen den berührten öffentlichen Belangen und dem Vorhaben stattfinden, wobei zu dessen Gunsten die Privilegierung ins Gewicht fällt. Bei Windenergieanlagen können insbesondere folgende öffentliche Belange relevant sein:  Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm etc.),  Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (naturschutzrechtl
i zu dessen Gunsten die Privilegierung ins Gewicht fällt. Bei
Windenergieanlagen können insbesondere folgende öffentliche Belange relevant seiBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Kapitel 5.6.4.1),  Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswertes,  Schutz des Orts- und Landschaftsbildes vor Verunstaltung sowie  Rücksichtnahmegebot: Windenergieanlagen können gegen das als unbenannter öffentlicher Belang in § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, wenn von den Drehbewegungen der Rotoren eine „optisch b
dschaftsbildes vor Verunstaltung sowie  Rücksichtnahmegebot:
Windenergieanlagen können gegen das als unbenannter öffentlicher Belang in § 35 Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ele der Raumordnung abgewogen worden sind. Öffentliche Belange stehen einer gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windenergieanlage in der Regel auch dann entgegen, soweit für Windenergieanlagen durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Hat eine Kommune durch entsprechende
Windenergieanlage in der Regel auch dann entgegen, soweit für
Windenergieanlagen durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele derBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
mordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Hat eine Kommune durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Zone in der Regel unzulässig. Dieser sog. Planvorbehalt gilt jedoch nicht für Windenergieanlagen, die als
stellungen im Flächennutzungsplan eine Konzentrationszone für
Windenergieanlagen ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind Windenergieanlagen außBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Hat eine Kommune durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Zone in der Regel unzulässig. Dieser sog. Planvorbehalt gilt jedoch nicht für Windenergieanlagen, die als mitgezogene Betriebsteile eines land- oder forstwirtschaft
für Windenergieanlagen ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind
Windenergieanlagen außerhalb dieser Zone in der Regel unzulässig. Dieser sog. PlBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
szone für Windenergieanlagen ausgewiesen (vgl. Kapitel 3.2.2), sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Zone in der Regel unzulässig. Dieser sog. Planvorbehalt gilt jedoch nicht für Windenergieanlagen , die als mitgezogene Betriebsteile eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs von der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit umfasst sind. Hat die Kommune beschlossen,
l unzulässig. Dieser sog. Planvorbehalt gilt jedoch nicht für
Windenergieanlagen, die als mitgezogene Betriebsteile eines land- oder forstwirtBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit umfasst sind. Hat die Kommune beschlossen, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB vorsieht, besteht gem. § 15 Abs. 3 BauGB zur Absicherung der kommunalen Planung die Möglichkeit, den Genehmigungsantrag für eine im Außenbereich
llen, zu ändern oder zu ergänzen, der Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB vorsieht, besteht gem. § Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ungsgesuch zurückzuweisen. Entsprechend der Reichweite des Planvorbehalts gilt die Zurückstellungsmöglichkeit nicht für der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unterfallende Windenergieanlagen . 5.6.2.4 Erschließung Für die Erschließung einer Windenergieanlage ist eine ausreichende Zuwegung für die zweckentsprechende Nutzung der Anlage, insbesondere zu Kontroll- und Wartun
der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unterfallende
Windenergieanlagen. 5.6.2.4 Erschließung Für die Erschließung einer WindenergieaBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
m Inhalt der Erschließung gehört der Anschluss einer Windenergieanlage an ein Verbundnetz zum Zwecke der Stromeinspeisung. 5.6.2.5 Gemeindliches Einvernehmen Für die Genehmigung von Windenergieanlagen unter Ausnahme oder Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB), im Vorgriff auf einen Bebauungsplan (§ 33 BauGB), im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im
g. 5.6.2.5 Gemeindliches Einvernehmen Für die Genehmigung von
Windenergieanlagen unter Ausnahme oder Befreiungen von Festsetzungen des BebauunBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
lage nach Nutzungsaufgabe zu beseitigen ist, sofern die Rückbauverpflichtung städtebaulich gerechtfertigt ist. 5.6.3 Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5.6.3.1 Abstandsflächen Auch Windenergieanlagen müssen bauordnungsrechtliche Abstände zu Nachbargrenzen und zu anderen baulichen Anlagen einhalten. Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächentiefen vor baulichen Anlagen bestimmen
ordnungsrechtliche Anforderungen 5.6.3.1 Abstandsflächen Auch
Windenergieanlagen müssen bauordnungsrechtliche Abstände zu Nachbargrenzen und zBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
iefen vor baulichen Anlagen bestimmen sich allgemein nach der Wandhöhe. Nach § 5 Abs. 5 Nr. 3 der Landesbauordnung (LBO) ist insoweit bei der Berechnung der Abstandsflächentiefe von Windenergieanlagen nur die Höhe bis zur Rotorachse (Nabenhöhe) zugrunde zu legen. Die Abstandsfläche beginnt vor der baulichen Anlage, also an der unteren Kante des Mastfußes, und bildet einen Kreis u
ist insoweit bei der Berechnung der Abstandsflächentiefe von
Windenergieanlagen nur die Höhe bis zur Rotorachse (Nabenhöhe) zugrunde zu legenBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
nur auf den Abstand zu Grundstücksgrenzen und einzelnen baulichen Anlagen. Sie sind neben den immissionsschutzrechtlich erforderlichen Abständen zu beachten. 5.6.3.2 Brandschutz Für Windenergieanlagen gelten insoweit nur Anforderungen, wenn diese im Einzelfall angeordnet werden (vgl. § 38 Abs. 2 Nr. 19 LBO). Beispielsweise kann bei erhöhter Wald- oder Moorbrandgefahr eine Schauml
erforderlichen Abständen zu beachten. 5.6.3.2 Brandschutz Für
Windenergieanlagen gelten insoweit nur Anforderungen, wenn diese im Einzelfall aBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
g und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, die aufgrund von § 3 Abs. 3 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) jährlich bekannt gemacht wird. Die "Richtlinie für Windenergieanlagen ; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung" (Fassung März 2004) ist derzeit als Technische Baubestimmung nach § 3 Abs. 3 der LBO bauaufsichtlich eingeführt (l
berg (LBO) jährlich bekannt gemacht wird. Die "Richtlinie für
Windenergieanlagen; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und GrünBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
der Bauvorlagen hingewiesen. Geeignete sachverständige Stellen sind dort benannt. Der Standsicherheitsnachweis umfasst auch die Überprüfung des gegenseitigen Einflusses benachbarter Windenergieanlagen oder vergleichbar hoher Bauwerke infolge erhöhter Turbulenzintensität und weist zulässige Abstände der baulichen Anlagen untereinander entsprechend der Richtlinie für Windenergieanl
uch die Überprüfung des gegenseitigen Einflusses benachbarter
Windenergieanlagen oder vergleichbar hoher Bauwerke infolge erhöhter TurbulenzinBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
energieanlagen oder vergleichbar hoher Bauwerke infolge erhöhter Turbulenzintensität und weist zulässige Abstände der baulichen Anlagen untereinander entsprechend der Richtlinie für Windenergieanlagen nach. Bei Unterschreitung der Mindestabstände nach Abschnitt 6.3.3 der Richtlinie können standsicherheitsrelevante Auswirkungen in Betracht kommen. Sollen diese Abstände unterschrit
ulichen Anlagen untereinander entsprechend der Richtlinie für
Windenergieanlagen nach. Bei Unterschreitung der Mindestabstände nach Abschnitt Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
hmesser plus Nabenhöhe) gelten im Allgemeinen als ausreichend. Soweit erforderliche Abstände wegen der Gefahr des Eisabwurfes nicht eingehalten werden, gehört zu den Bauvorlagen für Windenergieanlagen eine gutachtliche Stellungnahme eines Sachverständigen zur Funktionssicherheit von Einrichtungen, durch die der Betrieb der Windenergieanlage bei Eisansatz sicher ausgeschlossen wer
urfes nicht eingehalten werden, gehört zu den Bauvorlagen für
Windenergieanlagen eine gutachtliche Stellungnahme eines Sachverständigen zur FuBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
udelbetrieb aufmerksam zu machen. 5.6.4 Berücksichtigung sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften 5.6.4.1 Naturschutz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts d
tz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für
Windenergieanlagen 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von WindenergieanlBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
öffentlich-rechtlicher Vorschriften 5.6.4.1 Naturschutz- und forstrechliche Vorgaben bei Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch Windenergieanlagen können u. a. auf Grund der Überbauung des
energieanlagen 5.6.4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von
Windenergieanlagen ist ein Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
4.1.1 Eingriffsregelung Die Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch Windenergieanlagen können u. a. auf Grund der Überbauung des Bodens durch Fundamente für die Anlage als solche, durch Erschließungsanlagen und Wegebau erfolgen. Solche Maßnahmen können auch zur Beeint
SchG). Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch
Windenergieanlagen können u. a. auf Grund der Überbauung des Bodens durch FundamBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
vermeiden. Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sollte zur Bewertung des Schutzguts Boden das Bewertungssystem der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) herangezogen werden. Windenergieanlagen haben ferner Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild, das im Hinblick auf seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie im Hinblick auf seinen Erholungswert bewahrt werden sol
ngssystem der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) herangezogen werden.
Windenergieanlagen haben ferner Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild, Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
dschaftsbild hat (VGH Mannheim, Urteil vom 19.04.2000 - 8 S 318/99; OVG Lüneburg, Urteil von 16.12.2009, 4 LC 730/07). Zu berücksichtigen sind bei der Beurteilung von Standorten für Windenergieanlagen insbesondere die Bedeutung als Naturlandschaft (vom menschlichen Einfluss unbeeinflusst gebliebene Landschaften) und als historische gewachsene Kulturlandschaft, auch mit ihren Kult
u berücksichtigen sind bei der Beurteilung von Standorten für
Windenergieanlagen insbesondere die Bedeutung als Naturlandschaft (vom menschlicBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
nschließlich der Beeinträchtigung der Geomorphologie, die Minderung des Erholungswerts sowie die Unberührtheit der Landschaft oder Vorbelastungen durch technische Infrastruktur. Bei Windenergieanlagen ist auf Grund von deren Größe, Gestalt, Rotorbewegung und Beleuchtung in der Regel von einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen. Im Unterschied zu Eingrif
chaft oder Vorbelastungen durch technische Infrastruktur. Bei
Windenergieanlagen ist auf Grund von deren Größe, Gestalt, Rotorbewegung und BelBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Gestalt, Rotorbewegung und Beleuchtung in der Regel von einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen. Im Unterschied zu Eingriffen in den Naturhaushalt durch Windenergieanlagen kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch landschaftsgestaltende Maßnahmen nur im Ausnahmefall kompensiert werden (z. B. Ersetzen von bestehenden Strommasten durch Erdka
ehen. Im Unterschied zu Eingriffen in den Naturhaushalt durch
Windenergieanlagen kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch landschBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
blichen Beeinträchtigung genannten Gesichtspunkte verwiesen. Bei den für das Vorhaben zu berücksichtigenden Belangen werden u. a. folgende Gesichtspunkte, die für die Errichtung von Windenergieanlagen sprechen, eine bedeutsame Rolle spielen:  Windenergieanlagen sind insoweit ortsgebunden, als sie wirtschaftlich nur auf Standorten betrieben werden können, die eine bestimmte Windh
den u. a. folgende Gesichtspunkte, die für die Errichtung von
Windenergieanlagen sprechen, eine bedeutsame Rolle spielen:  WindenergieanlagenBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ei den für das Vorhaben zu berücksichtigenden Belangen werden u. a. folgende Gesichtspunkte, die für die Errichtung von Windenergieanlagen sprechen, eine bedeutsame Rolle spielen:  Windenergieanlagen sind insoweit ortsgebunden, als sie wirtschaftlich nur auf Standorten betrieben werden können, die eine bestimmte Windhöffigkeit aufweisen. Eine hohe Windhöffigkeit am fraglichen St
Windenergieanlagen sprechen, eine bedeutsame Rolle spielen: 
Windenergieanlagen sind insoweit ortsgebunden, als sie wirtschaftlich nur auf StBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
en Standort spricht in der Regel für das Vorhaben.  Die Nutzung der Windenergie ist vom Gesetzgeber nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB den privilegierten Vorhaben zugeordnet worden, weil Windenergieanlagen auf Grund ihrer Emissionen im Wesentlichen nicht im Siedlungsbereich errichtet und betrieben werden können.  Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Ener
. 5 BauGB den privilegierten Vorhaben zugeordnet worden, weil
Windenergieanlagen auf Grund ihrer Emissionen im Wesentlichen nicht im SiedlungsBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
 Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung, insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien, eine besondere Bedeutung zu. Mit Windenergieanlagen wird klimafreundlich Energie erzeugt (insbesondere ohne Emissionen klimarelevanter Gase). Hinzu kommt, dass erneuerbare Energien dazu beitragen, die Folgeschäden der Klimaveränderun
tzung erneuerbarer Energien, eine besondere Bedeutung zu. Mit
Windenergieanlagen wird klimafreundlich Energie erzeugt (insbesondere ohne EmissBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
6.2011 seinen Niederschlag gefunden hat. Die zu ermittelnden Belange sind im Einzelfall zu gewichten und die widerstreitenden Gesichtspunkte sind in jedem Einzelfall abzuwägen. Wenn Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbildes von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen, überwiegen die Aspekte des Landschaftsschutzes in der R
enden Gesichtspunkte sind in jedem Einzelfall abzuwägen. Wenn
Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines LandschaftsbiBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
rächtigung eines Landschaftsbildes von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen, überwiegen die Aspekte des Landschaftsschutzes in der Regel die mit der Errichtung von Windenergieanlagen verfolgten Belange. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn keine ausreichende Windhöffigkeit (vgl. Kapitel 4.1 zur Mindestertragsschwelle) vorliegt. Sofern die Belange des Naturschutzes
s Landschaftsschutzes in der Regel die mit der Errichtung von
Windenergieanlagen verfolgten Belange. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn keine Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ung bemisst sich nach § 15 Abs. 6 S. 2 BNatSchG zwar grundsätzlich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese sind jedoch bei Windenergieanlagen häufig nicht feststellbar, weil eine Realkompensation der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch eine Windenergieanlage zumeist nicht möglich ist. Daher bemisst sich die Ersat
rbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese sind jedoch bei
Windenergieanlagen häufig nicht feststellbar, weil eine Realkompensation der BeeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ie Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie, die nicht zugleich in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen wurden. Daher sollte entweder die Inanspruchnahme der Lebensraumtypen durch Windenergieanlagen vermieden oder bei der Genehmigung der Anlage im Rahmen der Eingriffsregelung ein Ausgleich für die nachteiligen Auswirkungen vorgesehen werden. Auch erhebliche nachteilige Auswirku
sollte entweder die Inanspruchnahme der Lebensraumtypen durch
Windenergieanlagen vermieden oder bei der Genehmigung der Anlage im Rahmen der EBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
e in der Regional- und Bauleitplanung" unter Kapitel 4.2.1 bis 4.2.3 dargestellten Beschränkungen (Tabubereiche, Abstände und Prüfflächen) gelten für die Zulassungsentscheidung über Windenergieanlagen entsprechend. Auf folgende Gesichtspunkte wird ergänzend hingewiesen:  Die Errichtung von Windenergieanlagen in gesetzlich geschützten Biotopen kann im Einzelfall möglich sein, wen
e und Prüfflächen) gelten für die Zulassungsentscheidung über
Windenergieanlagen entsprechend. Auf folgende Gesichtspunkte wird ergänzend hingBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
e, Abstände und Prüfflächen) gelten für die Zulassungsentscheidung über Windenergieanlagen entsprechend. Auf folgende Gesichtspunkte wird ergänzend hingewiesen:  Die Errichtung von Windenergieanlagen in gesetzlich geschützten Biotopen kann im Einzelfall möglich sein, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden (§ 30 Abs. 3 BNatSchG). Dies erfordert die Herstellung eines glei
sichtspunkte wird ergänzend hingewiesen:  Die Errichtung von
Windenergieanlagen in gesetzlich geschützten Biotopen kann im Einzelfall möglichBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
diese vor Erteilung der Zulassung vorliegen.  In Europäischen Vogelschutzgebieten, die nicht bereits nach Kapitel 4.2.1 als Tabubereiche anzusehen sind, und in FFH-Gebieten können Windenergieanlagen nur unter den Voraussetzungen von § 34 BNatSchG zugelassen werden.  Anlagen in Europäischen Vogelschutzgebieten mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten, insbesondere solc
1 als Tabubereiche anzusehen sind, und in FFH-Gebieten können
Windenergieanlagen nur unter den Voraussetzungen von § 34 BNatSchG zugelassen weBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ussetzungen von § 34 BNatSchG zugelassen werden.  Anlagen in Europäischen Vogelschutzgebieten mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten, insbesondere solcher Arten, für die Windenergieanlagen gemäß der VSG-VO des MLR vom 05.02.2010 (GBl. S. 37) Gefahrenquellen darstellen, können im Einzelfall zugelassen werden, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks und d
empfindlicher Vogelarten, insbesondere solcher Arten, für die
Windenergieanlagen gemäß der VSG-VO des MLR vom 05.02.2010 (GBl. S. 37) GefahrenBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
n der für die Realisierung der Anlage vorgesehene Teilbereich des Gebiets für die Erhaltung der geschützten Art nicht relevant ist.  Auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete geplante Windenergieanlagen erfordern eine Prü- fung der Voraussetzungen von § 34 BNatSchG, sofern diese Anlagen geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungsziele dieser Gebiete erheblich zu beeinträchtigen
levant ist.  Auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete geplante
Windenergieanlagen erfordern eine Prü- fung der Voraussetzungen von § 34 BNatSchBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Naturparke Auf Flächen der Naturparke, die keinen anderen Schutzgebietsregelungen unterworfen sind und für die keine Erschließungszonen festgelegt sind, gilt für die Errichtung von Windenergieanlagen ein Erlaubnisvorbehalt nach den Naturparkverordnungen. Hiernach ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn die Handlung weder den naturschutzrechtlichen Vorschriften noch dem Zweck des Nat
schließungszonen festgelegt sind, gilt für die Errichtung von
Windenergieanlagen ein Erlaubnisvorbehalt nach den Naturparkverordnungen. HiernaBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
(teilweise oder vollständige Aufhebung) der Schutzgebietsverordnung erforderlich, bevor eine Genehmigung erteilt wird. 5.6.4.2 Artenschutzrechtliche Verbote Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen sind die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG hinsichtlich der Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie und der Europäischen Vogelarten zu beachten und eine
5.6.4.2 Artenschutzrechtliche Verbote Bei der Genehmigung von
Windenergieanlagen sind die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
hten und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen (saP). Die Ausführungen in Kapitel 4.2.5.2 gelten entsprechend. 5.6.4.2.1 Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) An Windenergieanlagen können insbesondere Greifvögel (z. B. der Rotmilan) und verschiedene Fledermausarten verunfallen. Hierdurch kann gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatS
tsprechend. 5.6.4.2.1 Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) An
Windenergieanlagen können insbesondere Greifvögel (z. B. der Rotmilan) und verscBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
CEF“) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 5 S. 2 und 3 BNatSchG). Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit von Anlagen wird bei bestimmten Vogelarten auf Grund von (Mindest-) Abständen von Windenergieanlagen zu Brut- und Nahrungsplätzen beurteilt. Für Abstände zu Brutplätzen und Nahrungshabitaten sind die "Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie
bestimmten Vogelarten auf Grund von (Mindest-) Abständen von
Windenergieanlagen zu Brut- und Nahrungsplätzen beurteilt. Für Abstände zu BrutpBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
auf Grund von (Mindest-) Abständen von Windenergieanlagen zu Brut- und Nahrungsplätzen beurteilt. Für Abstände zu Brutplätzen und Nahrungshabitaten sind die "Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten in der jeweils geltenden Fassung heranzuziehen, solan
lätzen und Nahrungshabitaten sind die "Abstandsregelungen für
Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewähltBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
reichende Windhöffigkeit (vgl. Kapitel 4.1 zur Mindestertragsschwelle) erreicht wird. Eine Ausnahme setzt voraus, dass zumutbare Alternativen nicht gegeben sind. Bei der Planung von Windenergieanlagen in für Arten besonders sensiblen Lebensräumen (z.B. im Bereich von Brutstätten oder Nahrungshabitaten besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen gefährdeter Arten) wi
umutbare Alternativen nicht gegeben sind. Bei der Planung von
Windenergieanlagen in für Arten besonders sensiblen Lebensräumen (z.B. im BereicBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
. Bei der Planung von Windenergieanlagen in für Arten besonders sensiblen Lebensräumen (z.B. im Bereich von Brutstätten oder Nahrungshabitaten besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen gefährdeter Arten) wird eine „zumutbare Alternative“ im Sinne von § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG außerhalb dieses Lebensraumes häufig in Betracht kommen. Eine Ausnahme ist dann nicht mög
oder Nahrungshabitaten besonders störempfindlicher oder durch
Windenergieanlagen gefährdeter Arten) wird eine „zumutbare Alternative“ im SinneBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
rage kämen. Eine Ausnahme ist nicht zulässig, wenn die Möglichkeit besteht, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchzuführen, um bspw. das Kollisionsrisiko von Fledermausarten mit Windenergieanlagen und damit die Erfüllung des Tötungstatbestandes (§ 42 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG) auszuschließen oder maßgeblich zu verringern. Beim Vorkommen kollisionsgefährdeter Fledermausarten kommen
führen, um bspw. das Kollisionsrisiko von Fledermausarten mit
Windenergieanlagen und damit die Erfüllung des Tötungstatbestandes (§ 42 Abs. 1 Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
emberg.de/Formblaetter_Natura/100391.html ) kann als Grundlage angewandt werden. Die LUBW wird fachliche Hinweise zu artenschutzfachlichen Fragen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erarbeiten (insbesondere eine Liste der windenergieempfindlichen Arten, die Kartiermethodik, Standortbewertung aus Artenschutzsicht, Maßnahmen zur Vermeidung von Kollisionen und erf
enschutzfachlichen Fragen bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen erarbeiten (insbesondere eine Liste der windenergieempfindlicBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
An den 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen im Außenbereich (§ 35 BauGB) dürfen aufgrund der besonderen wasserwirtschaftlichen Bedeutung und Schutzbedürftigkeit nach § 68b WG keine Windenergieanlagen errichtet werden. Hat die Wasserbehörde durch Rechtsverordnung einen breiteren Gewässerrandstreifen festgesetzt, so gilt das Verbot für diese Breite. Ausnahmen nach § 68b Abs. 7 WG
tlichen Bedeutung und Schutzbedürftigkeit nach § 68b WG keine
Windenergieanlagen errichtet werden. Hat die Wasserbehörde durch RechtsverordnunBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
so gilt das Verbot für diese Breite. Ausnahmen nach § 68b Abs. 7 WG kommen nicht in Betracht. In der Schutzzone I von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten dürfen keine Windenergieanlagen oder andere bauliche Anlagen sowie Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe verwendet werden, errichtet und betrieben werden. In der Schutzzone II von Wasserschutzgebieten und Hei
sserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten dürfen keine
Windenergieanlagen oder andere bauliche Anlagen sowie Anlagen, in denen wassergeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
und sonstige nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit dürfen nicht zu besorgen sein. In der Schutzzone III von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sind Windenergieanlagen zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Beschaffenheit nicht zu besorgen sind. In Überschwemmungsgebieten (§ 77 WG) und in
I von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sind
Windenergieanlagen zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder sonsBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
t nicht zu besorgen sind. In Überschwemmungsgebieten (§ 77 WG) und in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (§§ 78 Abs. 6, 76 Abs. 3 WHG) kann die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 Abs. 6 WHG als Ausnahmeentscheidung zulässig sein. Im Übrigen gilt § 78 WG. Wenn die Errichtung einer Windenergieanlage mit Arbeiten verbun
78 Abs. 6, 76 Abs. 3 WHG) kann die Planung und Errichtung von
Windenergieanlagen unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 Abs. 6 WHG als AusnBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
(nach § 19 DSchG) bedürfen im missionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde. Ob und inwiefern Gründe des Denkmalschutzes der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, ist stets unter Berücksichtigung der Besonderheiten des zur Entscheidung anstehenden konkreten Falles und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im
b und inwiefern Gründe des Denkmalschutzes der Errichtung von
Windenergieanlagen entgegenstehen, ist stets unter Berücksichtigung der BesonderBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
von 30 m). Auch bei Gemeindestraßen, für die keine gesetzlichen Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen gelten, sind die Belange der Straße in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen stets mit abzuwägen. 5.6.4.7 Eisenbahn- und Seilbahnrecht a.) Anbauverbote Längs der Strecken von Eisenbahnen dürfen bei gerader Streckenführung bauliche Anlagen in einer Entfernung
Belange der Straße in Planungs- und Genehmigungsverfahren für
Windenergieanlagen stets mit abzuwägen. 5.6.4.7 Eisenbahn- und Seilbahnrecht a.)Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ine Stellungnahme der Landesbergdirektion als zuständiger Aufsichtsbehörde einzuholen. 5.6.4.8 Freileitungen Für die Nachrüstung und den Neubau von Freileitungen zur Nutzung des von Windenergieanlagen erzeugten Stroms sind die Bestimmungen von § 41 BNatSchG und die am 1. August 2011 in Kraft getretene Anwendungsregel des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik
hrüstung und den Neubau von Freileitungen zur Nutzung des von
Windenergieanlagen erzeugten Stroms sind die Bestimmungen von § 41 BNatSchG und Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
etretene Anwendungsregel des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) VDE-AR-N 4210-11 "Vogelschutz an Freileitungen" zu beachten. Die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Freileitungen sowie das Erfordernis von Schwingungsschutzmaßnahmen sind in den jeweils aktuellen Normen nach DIN EN 50341-3-4 (VDE 0210-12) und DIN EN 50423-3-4 (VDE 0210-3) ger
elschutz an Freileitungen" zu beachten. Die Abstände zwischen
Windenergieanlagen und Freileitungen sowie das Erfordernis von SchwingungsschutzBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
VDE 0210-3) geregelt. Die Anforderungen der jeweils gültigen Norm sind zu erfüllen. Nach der derzeit gültigen Fassung der DIN EN 50341-3-4 (VDE 0210-12) vom Januar 2011 ist zwischen Windenergieanlagen und Freileitungen ein horizontaler Mindestabstand zwischen Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung und äußerstem ruhenden Leiter für Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen
r DIN EN 50341-3-4 (VDE 0210-12) vom Januar 2011 ist zwischen
Windenergieanlagen und Freileitungen ein horizontaler Mindestabstand zwischen RoBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
dass bei ungünstiger Stellung des Rotors die Blattspitze nicht in den Schutzstreifen der Freileitung ragen darf. 5.6.4.9 Maschinenrichtlinie Bezogen auf Konstruktion und Bau fallen Windenergieanlagen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (umgesetzt in deutsches Recht als 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetzt). Die Maschinenrichtlinie verfolgt ein dopp
9 Maschinenrichtlinie Bezogen auf Konstruktion und Bau fallen
Windenergieanlagen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Sie soll den freien Verkehr von Maschinen innerhalb des Binnenmarktes ermöglichen und zugleich ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Als Maschinen müssen Windenergieanlagen beim Inverkehrbringen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Hierbei handelt es sich sowohl um technische als auch um formale Anforderungen, die sich an d
eit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Als Maschinen müssen
Windenergieanlagen beim Inverkehrbringen den Anforderungen der MaschinenrichtlinBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ngen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Hierbei handelt es sich sowohl um technische als auch um formale Anforderungen, die sich an den Hersteller von Windenergieanlagen richten. Die Hersteller von Windenergieanlagen müssen z. B. sicherstellen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Windenergieanlage geltenden Sicherheits- und
auch um formale Anforderungen, die sich an den Hersteller von
Windenergieanlagen richten. Die Hersteller von Windenergieanlagen müssen z. B. sBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
2006/42/EG entsprechen. Hierbei handelt es sich sowohl um technische als auch um formale Anforderungen, die sich an den Hersteller von Windenergieanlagen richten. Die Hersteller von Windenergieanlagen müssen z. B. sicherstellen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Windenergieanlage geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I de
Hersteller von Windenergieanlagen richten. Die Hersteller von
Windenergieanlagen müssen z. B. sicherstellen, dass eine Risikobeurteilung vorgeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Maschinenrichtline erfüllt, stellt er eine EG-Konformitätserklärung für seine Anlage aus und befestigt das CE-Zeichen an der Windenergieanlage. Für den Anwender bzw. Betreiber von Windenergieanlagen ist in diesen Zusammenhang wichtig zu prüfen, dass für die Anlage eine EG-Konformitätserklärung vorliegt, das CE-Zeichen angebracht ist und eine Betriebsanleitung in deutscher Sprac
n der Windenergieanlage. Für den Anwender bzw. Betreiber von
Windenergieanlagen ist in diesen Zusammenhang wichtig zu prüfen, dass für die AnBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
rklärung vorliegt, das CE-Zeichen angebracht ist und eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache vorliegt. Für weitere Auskünfte und Fragen zur Anwendung der Maschinenrichtlinie auf Windenergieanlagen sollten die örtlich zuständigen Marktüberwachungsbehörden angesprochen werden. 5.6.4.10 Wasserstraßenrecht Nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes ist die Errichtung, die Veränder
uskünfte und Fragen zur Anwendung der Maschinenrichtlinie auf
Windenergieanlagen sollten die örtlich zuständigen Marktüberwachungsbehörden angBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
eines Monats nach Eingang der Anzeige die Genehmigung für erforderlich erklärt. 5.6.4.11 Luftverkehrsrecht – Zivile Flugplätze und Einrichtungen Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind mit Blick auf den zivilen Luftverkehr folgende Punkte zu beachten: c.) Beschränkungen durch Bauschutzbereiche Nach §§ 12 und 17 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist im Bauschu
gplätze und Einrichtungen Bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen sind mit Blick auf den zivilen Luftverkehr folgende Punkte zuBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
nkungen durch Bauschutzbereiche Nach §§ 12 und 17 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist im Bauschutzbereich eines Flugplatzes für die Errichtung von Bauwerken und Anlagen, d.h. auch Windenergieanlagen , die Zustimmung der Luftfahrtbehörde erforderlich. Der Bauschutzbereich besteht aus einem je nach Flugplatz unterschiedlich großen Radius um den sog. Flugplatzbezugspunkt und den An
atzes für die Errichtung von Bauwerken und Anlagen, d.h. auch
Windenergieanlagen, die Zustimmung der Luftfahrtbehörde erforderlich. Der BauschBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
fen, ob das sichere Starten und Landen von Flugzeugen durch diese Bauten nicht gefährdet ist. d.) Schutz von Flugsicherungseinrichtungen Nach § 18a LuftVG dürfen Bauwerke, d.h. auch Windenergieanlagen , nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Flugsicherungseinrichtungen, z.B. Radar- und Navigationsanlagen, dienen der Sicherheit im Lu
ngseinrichtungen Nach § 18a LuftVG dürfen Bauwerke, d.h. auch
Windenergieanlagen, nicht errichtet werden, wenn dadurch FlugsicherungseinrichtuBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
GmbH (DFS), ob eine solche Störung möglich ist. e.) Weitere Beschränkungen/Hinweise Nach § 14 LuftVG ist außerhalb des Bauschutzbereichs für die Errichtung von Bauwerken, d.h. auch Windenergieanlagen , die eine Höhe von 100 Meter über der Erdoberfläche überschreiten, die Zustimmung der Luftfahrtbehörde erforderlich. Dies gilt auch für Anlagen von mehr als 30 Meter Höhe auf Bodene
Bauschutzbereichs für die Errichtung von Bauwerken, d.h. auch
Windenergieanlagen, die eine Höhe von 100 Meter über der Erdoberfläche überschreBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
trumentenan- und –abflugverfahren, wie z.B. dem Verkehrslandeplatz Mannheim-City, gibt es weiterhin Bauüberwachungsbereiche nach § 18b LuftVG innerhalb derer auch die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von weniger als 100 Meter den Luftfahrtbehörden angezeigt werden muss. f.) Kennzeichnung von Hindernissen Bauwerke, d.h. auch Windenergieanlagen, sind in geeigneter W
che nach § 18b LuftVG innerhalb derer auch die Errichtung von
Windenergieanlagen mit einer Höhe von weniger als 100 Meter den LuftfahrtbehördeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ch die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von weniger als 100 Meter den Luftfahrtbehörden angezeigt werden muss. f.) Kennzeichnung von Hindernissen Bauwerke, d.h. auch Windenergieanlagen , sind in geeigneter Weise zu kennzeichnen, wenn und insoweit dies zur Sicherheit des Luftverkehrs erforderlich ist. Über die konkrete Ausgestaltung entscheidet die Luftfahrtbehörde.
muss. f.) Kennzeichnung von Hindernissen Bauwerke, d.h. auch
Windenergieanlagen, sind in geeigneter Weise zu kennzeichnen, wenn und insoweit Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
drichshafen sowie für den Schutz von Flugsicherungseinrichtungen nach § 18a LuftVG im Umfeld dieser Flughäfen ist das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. In allen anderen für Windenergieanlagen relevanten Belangen nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Luftfahrtbehörden wahr. 5.6.4.12 Militärische Belange Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind
nisterium für Verkehr und Infrastruktur. In allen anderen für
Windenergieanlagen relevanten Belangen nehmen die Regierungspräsidien die AufgabBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
für Windenergieanlagen relevanten Belangen nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Luftfahrtbehörden wahr. 5.6.4.12 Militärische Belange Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind neben den unter 5.6.4.11 genannten zivilen Belangen auch Belange des militärischen Flugbetriebs zu beachten. Neben der Zuständigkeit nach § 30 Abs. 2 LuftVG für Windenergieanla
4.12 Militärische Belange Bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen sind neben den unter 5.6.4.11 genannten zivilen Belangen auchBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
denergieanlagen sind neben den unter 5.6.4.11 genannten zivilen Belangen auch Belange des militärischen Flugbetriebs zu beachten. Neben der Zuständigkeit nach § 30 Abs. 2 LuftVG für Windenergieanlagen , die innerhalb von Bauschutzbereichen militärischer Flugplätze geplant werden, muss die Bundeswehr zusätzlich ihre verfassungsgemäße Aufgabenwahrnehmung sicherstellen. Dies schließt
beachten. Neben der Zuständigkeit nach § 30 Abs. 2 LuftVG für
Windenergieanlagen, die innerhalb von Bauschutzbereichen militärischer FlugplätzBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
schen Flugsicherung  Radaranlagen zur Luftverteidigung  Übungsräume- und Stecken einschließlich der Nachttiefflugkorridore und Hubschraubertiefflugstrecken Die Störungswirkung von Windenergieanlagen auf die verteidigungspolitischen Belange sind durchaus unterschiedlich zu bewerten. Insofern ist eine differenzierte Bewertung der einzelnen Sachverhalte durch die Bundeswehr unumgä
dore und Hubschraubertiefflugstrecken Die Störungswirkung von
Windenergieanlagen auf die verteidigungspolitischen Belange sind durchaus untersBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
gefasst. Flugsicherungsradare messen Entfernung und Seitenwinkel eines Objektes und fallen daher unter die Kategorie der zweidimensionalen oder 2D-Radargeräte. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen kann es im Erfassungsbereich dieser Anlagen zu Einschränkungen der Radarabdeckung des Luftraums kommen. Dabei können zum Beispiel Positionsungenauigkeiten der Flugzieldarstellung un
zweidimensionalen oder 2D-Radargeräte. Durch den Betrieb von
Windenergieanlagen kann es im Erfassungsbereich dieser Anlagen zu EinschränkungeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ist unter anderem abhängig von der Art der Radaranlage und ihrer technischen Auslegung, der Entfernung zu einer Windenergieanlage, der Höhe, der Größe, der Bauart und der Anzahl der Windenergieanlagen sowie von topographischen Gegebenheiten und Wetterlagen. Die Bundeswehr ist unter Wahrung ihres verfassungsgemäßen Auftrags bestrebt, dieses doch relativ große Konfliktfeld weitestg
gieanlage, der Höhe, der Größe, der Bauart und der Anzahl der
Windenergieanlagen sowie von topographischen Gegebenheiten und Wetterlagen. Die Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
Flugplätzen ein, welches das veraltete und auf analoger Technik basierende Radar ASR 910 ersetzen wird. Im Rahmen erster Flugerprobungen wurde festgestellt, dass die Störungen durch Windenergieanlagen auch bei diesem neuen Radar vorhanden waren. Daher wurden in einer umfangreichen Studie technische Möglichkeiten untersucht, die Störungen zu minimieren. Die digitale Radartechnik s
Flugerprobungen wurde festgestellt, dass die Störungen durch
Windenergieanlagen auch bei diesem neuen Radar vorhanden waren. Daher wurden in Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
orhanden waren. Daher wurden in einer umfangreichen Studie technische Möglichkeiten untersucht, die Störungen zu minimieren. Die digitale Radartechnik soll es ermöglichen, die durch Windenergieanlagen generierten Störsignale auf elektronischem Weg aus der Radardarstellung heraus zu rechnen und damit eine weitgehend störungsfreie Darstellung der gewünschten Daten zu gewährleisten.
ren. Die digitale Radartechnik soll es ermöglichen, die durch
Windenergieanlagen generierten Störsignale auf elektronischem Weg aus der RadardBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
e oder 3D-Radargeräte. Diese Anlagen werden auch im Rahmen der Bündnisverpflichtungen betrieben und sind daher von besonderer Bedeutung. Beeinträchtigungen des Anlagenbetriebs durch Windenergieanlagen sind deshalb nur bei untergeordnetem Einfluss hinnehmbar. c.) Übungsräume einschließlich der Nachtflugkorridore Wesentliche Beeinflussungen des militärischen Betriebs durch Windener
derer Bedeutung. Beeinträchtigungen des Anlagenbetriebs durch
Windenergieanlagen sind deshalb nur bei untergeordnetem Einfluss hinnehmbar. c.)Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
eanlagen sind deshalb nur bei untergeordnetem Einfluss hinnehmbar. c.) Übungsräume einschließlich der Nachtflugkorridore Wesentliche Beeinflussungen des militärischen Betriebs durch Windenergieanlagen können auch in den Nachttiefflugkorridoren und auf Übungsplätzen entstehen. Auf diesem Sektor ist die Bundeswehr dabei, die eigenen Erfordernisse im Interesse einer besseren Windene
Wesentliche Beeinflussungen des militärischen Betriebs durch
Windenergieanlagen können auch in den Nachttiefflugkorridoren und auf ÜbungsplätBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
wbvsuediuw4@bundeswehr.org. 5.6.4.13 Behördlicher und privater Richtfunk Im Genehmigungsverfahren sind behördliche sowie private Richtfunkstrecken zu berücksichtigen, da diese durch Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen und ggf. über Mindestabstände geschützt werden müssen. Hinsichtlich des behördlichen Richtfunks wird derzeit in Baden-Württemberg ein Digitalfunkn
private Richtfunkstrecken zu berücksichtigen, da diese durch
Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen und ggf. über MindestabstäBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
planten Anlage (Nabenhöhe und Rotordurchmesser). Zum Zweck der Überprüfung können vorstehende Daten auch im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens für die konkrete Standortplanung von Windenergieanlagen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) per Email an ASDBW@polizei.bwl.de übersandt werden. Kann durch die Prüfung eine Beeinträchtigung des Behördenrichtfu
s Genehmigungsverfahrens für die konkrete Standortplanung von
Windenergieanlagen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
orhabenträgers erforderlich. Für die Bewertung durch den Gutachter werden zusätzlich ein Bauplan der Anlage und ein Lageplan benötigt. 5.6.4.14 Wetterradar Befinden sich Flächen für Windenergieanlagen im Umkreisradius von 15 km um die Wetterradarstationen des Deutschen Wetterdiensts in Türkheim oder auf dem Feldberg ist der Deutsche Wetterdienst im Genehmigungsverfahren zu beteil
plan benötigt. 5.6.4.14 Wetterradar Befinden sich Flächen für
Windenergieanlagen im Umkreisradius von 15 km um die Wetterradarstationen des DeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
tlichen Interessen zu wahren und dabei den Erfordernissen der Energieversorgung Rechnung zu tragen (§37 FlurbG). Dabei kann das Bodenmanagement der Flurbereinigung Unterstützung für Windenergieanlagen bieten, zum Beispiel bei der Zufahrtserschließung, bei der dinglichen Sicherung der Leitungstrassen und der Abstandsflächen sowie bei Entschädigungsfragen. Für Flächen, die in ein l
ann das Bodenmanagement der Flurbereinigung Unterstützung für
Windenergieanlagen bieten, zum Beispiel bei der Zufahrtserschließung, bei der diBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ngen der 4. BImSchV nicht unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht fallen. Kleinwindanlagen gelten als bauliche Anlagen i. S. d. § 2 LBO. Nach § 49 LBO ist daher für Windenergieanlagen bis 50 m Gesamthöhe ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen soweit sie nicht verfahrensfrei gestellt sind. Neben der Baugenehmigung sind ggf. weitere Genehmigungen/Erlaubnisse ei
auliche Anlagen i. S. d. § 2 LBO. Nach § 49 LBO ist daher für
Windenergieanlagen bis 50 m Gesamthöhe ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführeBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
mmissionsschutzbehörden, Fachbehörden für Natur- und Umweltschutz und Luftverkehrsbehörden zu beteiligen. 6.1 Kleinwindanlagen, Verfahren Nach Anhang Nr. 3 d zu § 50 Abs. 1 LBO sind Windenergieanlagen bis 10 m Höhe verfahrensfrei gestellt. Daher erfordern Kleinwindanlagen bis zu dieser Höhe grundsätzlich kein baurechtliches Verfahren und damit insbesondere keine Baugenehmigung. D
nlagen, Verfahren Nach Anhang Nr. 3 d zu § 50 Abs. 1 LBO sind
Windenergieanlagen bis 10 m Höhe verfahrensfrei gestellt. Daher erfordern KleinwBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
geprägt wird (vgl. auch Ausführungen in Kapitel 5.6.2.3). Kleinwindanlagen, die nicht als „mitgezogene“ Nebenanlagen zu privilegierten Vorhaben zulässig sind, sind als selbständige Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu beurteilen. Sie sind zulässig, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Soweit der Planvorbeha
privilegierten Vorhaben zulässig sind, sind als selbständige
Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu beurteilen. Sie sind zulässigBaden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft
ir den hohen Qualifizierungsgrad aller Mitarbeiter und damit unseren Know-how-Vorsprung als Anbieter anspruchsvoller Produkte und Dienstleistungen. Die Kernkompetenz von Nordex sind Windenergieanlagen im MultiMegawatt-Segment. In der Generation Gamma bieten wir unterschiedliche Anlagentypen auf Basis einer bewährten technischen Plattform an. Damit erhalten Nordex-Kunden für jeden
dukte und Dienstleistungen. Die Kernkompetenz von Nordex sind
Windenergieanlagen im MultiMegawatt-Segment. In der Generation Gamma bieten wir Nordex
erste 2,5-MWSerienturbine der Welt installiert und seitdem weit mehr als 4.000 Windturbinen dieser Plattform ans Netz gebracht. Wir wissen also, wovon wir sprechen, wenn wir unseren Windenergieanlagen Qualität, ausgereifte Technik und zuverlässige Leistung selbst an Extremstandorten bescheinigen. Nordex entwickelt die Turbinen der Generation Gamma kontinuierlich weiter. Dabei ble
bracht. Wir wissen also, wovon wir sprechen, wenn wir unseren
Windenergieanlagen Qualität, ausgereifte Technik und zuverlässige Leistung selbsNordex
ben wir bewährten Prinzipien treu, setzen auf erprobte Serientechnik und legen höchstes Augenmerk auf die Zuverlässigkeit aller Systemkomponenten. So stellen wir sicher, dass Nordex- Windenergieanlagen Investitionsgüter sind, die über mindestens 20 Jahre hinweg sichere Erträge erwirtschaften. Die Generation Gamma vereint bewährte, zuverlässige Technik mit Weiterentwicklungen im De
t aller Systemkomponenten. So stellen wir sicher, dass Nordex-
Windenergieanlagen Investitionsgüter sind, die über mindestens 20 Jahre hinweg sNordex
höchste Maßstäbe in puncto Effizienz, Netzkompatibilität und Qualität. VIELSEITIGKEIT Zuverlässige Windernte an jedem Standort Durch die stetige Weiterentwicklung weisen die Nordex- Windenergieanlagen eine hohe technische Verfügbarkeit von 98 Prozent auf. So lohnt es sich heute mehr denn je, in eine Turbine der Generation Gamma zu investieren. Die perfekte Anlage für jeden Wind M
tandort Durch die stetige Weiterentwicklung weisen die Nordex-
Windenergieanlagen eine hohe technische Verfügbarkeit von 98 Prozent auf. So lohNordex
rans warten. Zudem unterstützen wartungsarme und wartungsfreie Komponenten den zuverlässigen Anlagenbetrieb. Leistungscheck rund um die Uhr Für maximale Verfügbarkeit hat Nordex die Windenergieanlagen der Kunden permanent im Blick. Bei Abweichungen vom Normalbetrieb greift die Fernüberwachung unmittelbar ein. Zudem kontrolliert das optionale Condition-Monitoring-System den Zustan
eck rund um die Uhr Für maximale Verfügbarkeit hat Nordex die
Windenergieanlagen der Kunden permanent im Blick. Bei Abweichungen vom NormalbetNordex
auf dem Markt zu bieten. Dies hat Nordex im Blick, wenn die Netzanschlusstechnik intensiv sowohl im Feld als auch auf dem Prüfstand getestet und weiterentwickelt wird. So stehen die Windenergieanlagen längst für eine Stromqualität und Versorgungssicherheit, die konventionellen Kraftwerken entspricht. QUALITÄT Hochwertige Technik – für Nordex Routine Dank ihres ausgereiften Design
m Prüfstand getestet und weiterentwickelt wird. So stehen die
Windenergieanlagen längst für eine Stromqualität und Versorgungssicherheit, die Nordex
eine Stromqualität und Versorgungssicherheit, die konventionellen Kraftwerken entspricht. QUALITÄT Hochwertige Technik – für Nordex Routine Dank ihres ausgereiften Designs sind die Windenergieanlagen der Generation Gamma zertifizierte Qualitätsprodukte. Bereits in der Entwicklung begutachtet das Nordex-Engineering mithilfe computergestützter Berechnungsverfahren wie der Finite-E
– für Nordex Routine Dank ihres ausgereiften Designs sind die
Windenergieanlagen der Generation Gamma zertifizierte Qualitätsprodukte. BereitsNordex
in den kommenden Jahren noch spürbar zunehmen wird. In diesem Zusammenhang wird die Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale durch den Austausch älterer durch neue, leistungsstärkere Windenergieanlagen , das sogenannte Repowering, wichtig bleiben. Aus wirtschaftlichen Gründen kommt für das Repowering aufgrund der EEG-Anreizregelung in der Regel der Ersatz von Windenergieanlagen in
ale durch den Austausch älterer durch neue, leistungsstärkere
Windenergieanlagen, das sogenannte Repowering, wichtig bleiben. Aus wirtschaftliDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ere Windenergieanlagen, das sogenannte Repowering, wichtig bleiben. Aus wirtschaftlichen Gründen kommt für das Repowering aufgrund der EEG-Anreizregelung in der Regel der Ersatz von Windenergieanlagen in Betracht, die bereits seit mindestens zehn Jahren in Betrieb sind. Die zweite Auflage der DStGB-Dokumentation „Kommunale Handlungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie – unte
g aufgrund der EEG-Anreizregelung in der Regel der Ersatz von
Windenergieanlagen in Betracht, die bereits seit mindestens zehn Jahren in BetriDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
aktuelle Dokumentation informiert über die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und gibt Städten und Gemeinden wertvolle Hinweise zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen . Weitere Themen wie etwa die Umwelteinwirkungen der Windenergie auf Anwohner, die Auswirkungen des Repowering auf den Netzausbau oder das wichtige Thema „Soziale Akzeptanz für Winde
nden wertvolle Hinweise zur planungsrechtlichen Steuerung von
Windenergieanlagen. Weitere Themen wie etwa die Umwelteinwirkungen der WindenergDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n. Neue Windparks werden ans Netz gehen, Altanlagen durch neue und leistungsstärkere ersetzt. Ob Neuanlage oder Repowering, die Herausforderungen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind äußerst komplex. Akzeptanz vor Ort, Umwelt- und Naturschutzbelange, konkurrierende Landnutzungsansprüche genauso wie die Weichenstellungen beim Netzausbau – jeder dieser Aspekt
ng, die Herausforderungen bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen sind äußerst komplex. Akzeptanz vor Ort, Umwelt- und NaturschDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ist das durch Repowering, also den Ersatz von vereinzelt stehenden Altanlagen durch leistungsfähigere Anlagen – vornehmlich in Windparks – zu erreichen. Denn die Zusammenfassung von Windenergieanlagen an besonders geeigneten Standorten bietet Vorteile für die Siedlungsentwicklung, hilft Flächen zu sparen, das Landschaftsbild zu schonen und den Energieertrag zu steigern. Das verbe
ich in Windparks – zu erreichen. Denn die Zusammenfassung von
Windenergieanlagen an besonders geeigneten Standorten bietet Vorteile für die SiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
achliche Grundlagen der Windenergienutzung und des Repowering 1 Umwelteinwirkungen und Auswirkungen auf die Anwohner 28 1.1 Allgemeine Hinweise 28 1.2 Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen 28 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen 31 1.4 „Optisch bedrängende“ Wirkung – Gebot der Rücksichtnahme 32 1.5 Berücksichtigung von Lärmimmissionen in der Bauleitplanung 33
1.1 Allgemeine Hinweise 28 1.2 Schallimmissionsschutz bei
Windenergieanlagen 28 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen 31 1.4 „Optisch Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nd des Repowering 1 Umwelteinwirkungen und Auswirkungen auf die Anwohner 28 1.1 Allgemeine Hinweise 28 1.2 Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen 28 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen 31 1.4 „Optisch bedrängende“ Wirkung – Gebot der Rücksichtnahme 32 1.5 Berücksichtigung von Lärmimmissionen in der Bauleitplanung 33 2 Windenergie und Radar 33 2.1 Radaranlagen
ssionsschutz bei Windenergieanlagen 28 1.3 Schattenwurf von
Windenergieanlagen 31 1.4 „Optisch bedrängende“ Wirkung – Gebot der RücksichtnDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rücksichtigung von Lärmimmissionen in der Bauleitplanung 33 2 Windenergie und Radar 33 2.1 Radaranlagen der Flugsicherung – 2D Radaranlagen 33 2.1.1 Störung des 2D Radars durch Windenergieanlagen 34 2.1.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung 34 2.2 Radaranlagen der Luftraumüberwachung – 3D Radaranlagen 35 2.2.1 Störung des 3D Radars durch Windenergieanlagen 35 Te
ung – 2D Radaranlagen 33 2.1.1 Störung des 2D Radars durch
Windenergieanlagen 34 2.1.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung 34 2.2Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
urch Windenergieanlagen 34 2.1.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung 34 2.2 Radaranlagen der Luftraumüberwachung – 3D Radaranlagen 35 2.2.1 Störung des 3D Radars durch Windenergieanlagen 35 Teil A Einführung 1 Stand und Perspektiven der Windenergienutzung 12 1.1 Ziele für den Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien 12 1.2 Entwicklung der Windenergienut
ung – 3D Radaranlagen 35 2.2.1 Störung des 3D Radars durch
Windenergieanlagen 35 Teil A Einführung 1 Stand und Perspektiven der WindenergiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lugbetrieb 17 2.3 Hinderniskennzeichnung 18 2.4 Perspektiven der weiteren Entwicklung der Anlagentechnik 18 2.5 Auswirkungen der technologischen Entwicklung 19 3 Repowering von Windenergieanlagen 19 3.1 Einführung Repowering 19 3.2 Status und Potenzial des Repowering 21 3.2.1 Entwicklung des Repowering 21 3.2.2 Repowering-Potenzial 23 3.3 Flächenzuschnitt und technische
irkungen der technologischen Entwicklung 19 3 Repowering von
Windenergieanlagen 19 3.1 Einführung Repowering 19 3.2 Status und Potenzial deDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ndestabstände 23 2.2.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung 35 2.3 Radaranlagen des Deutschen Wetterdienstes, 3D Radaranlagen 36 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen 36 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren 36 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen 37 3 Windenergie und Netzausbau 37 3.1 Aufbau des St
3D Radaranlagen 36 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch
Windenergieanlagen 36 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
g und Dimensionierung 35 2.3 Radaranlagen des Deutschen Wetterdienstes, 3D Radaranlagen 36 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen 36 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren 36 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen 37 3 Windenergie und Netzausbau 37 3.1 Aufbau des Stromnetzes und Umkehr des Lastflusses in Deut
aranlagen durch Windenergieanlagen 36 2.3.2 Aufstellung von
Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren 36 2.4 Störung der FunktionsfähiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
chkeit eines Repowering-Vorhabens 43 4.4 Bedeutung von Aspekten der Wirtschaftlichkeit für die Gemeinden 44 5 Wertschöpfung 44 5.1 Gewerbesteuer 44 5.2 Kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen 44 5.3 Pachteinnahmen und Steuern durch Pachteinnahmen 44 5.4 Bürgerwindparks 45 5.4.1 Planungsrecht und Bürgerwindparks 45 5.4.2 Flächensicherung und Flächenausweisung 45 5.
pfung 44 5.1 Gewerbesteuer 44 5.2 Kommunale Beteiligung an
Windenergieanlagen 44 5.3 Pachteinnahmen und Steuern durch Pachteinnahmen 44 Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Ausgewählte sozialwissenschaftliche Untersuchungen zur Akzeptanz 52 7.1.1 Dialogverfahren Repowering 52 7.1.2 Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen 52 7.1.3 Aktivität und Teilhabe – Akzeptanz erneuerbarer Energien steigern 53 7.2 Chancen informeller Verfahren bei Repowering-Planungen 54 7.3 Die qualitative Studie „Hemmniss
nz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von
Windenergieanlagen 52 7.1.3 Aktivität und Teilhabe – Akzeptanz erneuerbarer EnDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nd Teilhabe – Akzeptanz erneuerbarer Energien steigern 53 7.2 Chancen informeller Verfahren bei Repowering-Planungen 54 7.3 Die qualitative Studie „Hemmnisse des Repowering von Windenergieanlagen “ 54 7.3.1 Empfehlende Hinweise aus der Studie an kommunale Planungs verantwortliche 55 7.3.2 Schlussfolgerungen aus der Studie 56 3.1.1 Neufestlegung der Ausweisungen für die W
54 7.3 Die qualitative Studie „Hemmnisse des Repowering von
Windenergieanlagen“ 54 7.3.1 Empfehlende Hinweise aus der Studie an kommunale Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ng des Flächennutzungsplans ohne neues Plankonzept 70 3.1.3 Aufstellung von Bebauungsplänen für zusätzliche Gebiete für die Windenergie 71 3.2 Behandlung vorhandener Bestände an Windenergieanlagen 72 3.3 Höhenbegrenzungen 73 3.3.1 Zur Bedeutung von Höhenbegrenzungen in der Bauleitplanung 73 3.3.2 Zu den unterschiedlichen Aspekten zum Thema Höhenbegrenzungen 74 3.3.3 Höhe
r die Windenergie 71 3.2 Behandlung vorhandener Bestände an
Windenergieanlagen 72 3.3 Höhenbegrenzungen 73 3.3.1 Zur Bedeutung von HöhenbeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lanung 84 Teil C Planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Ausgangslage 58 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich 58 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen 58 1.3 Bedeutung der Raumordnung (Regi
echtliche Ausgangslage 58 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von
Windenergieanlagen im Außenbereich 58 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen iDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Ausgangslage 58 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich 58 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen 58 1.3 Bedeutung der Raumordnung (Regionalplanung) 59 2 Die Steuerung von Windenergieanlagen im A
n Windenergieanlagen im Außenbereich 58 1.2 Zulässigkeit von
Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
t von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen 58 1.3 Bedeutung der Raumordnung (Regionalplanung) 59 2 Die Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch Flächennutzungsplan 59 2.1 Die Grundsätze und die Anforderungen an die Steuerung 59 2.1.1 Das schlüssige Plankonzept für den Außenbereich 60 2.1.2 Ermitt
ung der Raumordnung (Regionalplanung) 59 2 Die Steuerung von
Windenergieanlagen im Außenbereich durch Flächennutzungsplan 59 2.1 Die GrundsDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Bauleitplanung und Raumordnung (Regionalplanung) 87 Anhang 1 Beispiele aus der kommunalen Praxis 90 1.1 Repowering in Kronprinzenkoog (Kreis Dithmarschen) 90 1.2 Repowering der Windenergieanlagen im Windpark Piesberg (Stadt Osnabrück) 91 1.3 Neuaufstellung von Windenergieanlagen in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 94 2 Übersicht der relevanten Gesetzesgrundlagen
Kronprinzenkoog (Kreis Dithmarschen) 90 1.2 Repowering der
Windenergieanlagen im Windpark Piesberg (Stadt Osnabrück) 91 1.3 NeuaufstellunDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nalen Praxis 90 1.1 Repowering in Kronprinzenkoog (Kreis Dithmarschen) 90 1.2 Repowering der Windenergieanlagen im Windpark Piesberg (Stadt Osnabrück) 91 1.3 Neuaufstellung von Windenergieanlagen in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 94 2 Übersicht der relevanten Gesetzesgrundlagen und länderspezifischen Informationen 97 2.1 Bundesrecht 97 2.2 Landesrecht 98 2.3
indpark Piesberg (Stadt Osnabrück) 91 1.3 Neuaufstellung von
Windenergieanlagen in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 94 2 Übersicht Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gen besteht ein breiter politischer Konsens aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Windenergie wird heute fast ausschließlich zur Stromerzeugung genutzt. Der Betrieb von Windenergieanlagen zählt heute schon zu den wirtschaftlichsten Formen zur Nutzung regenerativer Energien. Dementsprechend hat die verstärkte Nutzung der Windenergie eine besondere Bedeutung im Hinblic
st ausschließlich zur Stromerzeugung genutzt. Der Betrieb von
Windenergieanlagen zählt heute schon zu den wirtschaftlichsten Formen zur NutzunDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n Energieimporten zu vermindern und die nur begrenzt verfügbaren fossilen Energierohstoffe zu schonen. Abbildung 1 zeigt zudem, dass aktuell rund neun Prozent des Strombedarfs durch Windenergieanlagen erzeugt wird. Als heimische und unerschöpfliche Energiequelle ist die Windenergie somit heute bereits ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung. 2011 haben Windene
zudem, dass aktuell rund neun Prozent des Strombedarfs durch
Windenergieanlagen erzeugt wird. Als heimische und unerschöpfliche EnergiequelleDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
anlagen erzeugt wird. Als heimische und unerschöpfliche Energiequelle ist die Windenergie somit heute bereits ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung. 2011 haben Windenergieanlagen den Ausstoß von mehr als 34 Millionen Tonnen CO2 vermieden und damit den größten Beitrag zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen im Bereich der regenerativen Stromerzeugung geleis
ger Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung. 2011 haben
Windenergieanlagen den Ausstoß von mehr als 34 Millionen Tonnen CO2 vermieden unDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
g in Deutschland Die Windenergienutzung in Deutschland hat sich in den letzten zwanzig Jahren sehr dynamisch entwickelt. Zu Beginn der 1990er-Jahre umfasste der Bestand nur etwa 200 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 20 Megawatt (MW). Durch die Verbesserung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zählt Deutschland mittlerweile jedoch seit vielen Ja
Zu Beginn der 1990er-Jahre umfasste der Bestand nur etwa 200
Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 20 Megawatt (MW). Durch die Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ichen Rahmenbedingungen zählt Deutschland mittlerweile jedoch seit vielen Jahren zu den weltweit führenden Ländern in der Nutzung der Windenergie. Derzeit sind bundesweit rund 23000 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 30 000 MW in Betrieb. Wasserkraft Biomasse 5,3 % Müll** und sonstige Erneuerbare Energien 0,9 % 4,0 % 5,7 % 9,2 % * geschätzt und
r Nutzung der Windenergie. Derzeit sind bundesweit rund 23000
Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 30 000 MWDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
pro Jahr neu installierten Windenergieleistung. Aus Abbildung 2 wird deutlich, dass die pro Jahr installierte Leistung zunächst nur langsam anstieg – auch dadurch bedingt, dass die Windenergieanlagen in der Anfangsphase noch eine sehr geringe Leistung hatten. Vor dem Hintergrund enormer Fortschritte in der Weiterentwicklung der Anlagentechnik und positiver Rahmenbedingungen ände
zunächst nur langsam anstieg – auch dadurch bedingt, dass die
Windenergieanlagen in der Anfangsphase noch eine sehr geringe Leistung hatten. VDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rchbruch für private Anlagenbetreiber, da nun – bei Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme der Länder und des Bundes – an windgünstigen Standorten ein wirtschaftlicher Betrieb der Windenergieanlagen ermöglicht wurde. Der Ausbau erfolgte zunächst in den besonders windgünstigen „Pionierregionen“ der Windenergie im Bereich der Westküste Schleswig-Holsteins und in Ostfriesland. Wei
an windgünstigen Standorten ein wirtschaftlicher Betrieb der
Windenergieanlagen ermöglicht wurde. Der Ausbau erfolgte zunächst in den besondeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
igen „Pionierregionen“ der Windenergie im Bereich der Westküste Schleswig-Holsteins und in Ostfriesland. Weitgehend ohne eine planerische Steuerung wurden dabei großflächig einzelne Windenergieanlagen genehmigt und in Betrieb genommen, so dass eine Vielzahl kleiner „Streuanlagen“ das Landschaftsbild in diesen Gebieten prägte. Zudem wurden zahlreiche kleine Windenergieanlagen als
eine planerische Steuerung wurden dabei großflächig einzelne
Windenergieanlagen genehmigt und in Betrieb genommen, so dass eine Vielzahl kleiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
elne Windenergieanlagen genehmigt und in Betrieb genommen, so dass eine Vielzahl kleiner „Streuanlagen“ das Landschaftsbild in diesen Gebieten prägte. Zudem wurden zahlreiche kleine Windenergieanlagen als „Hofanlagen“ in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen Betriebs- und Wohngebäuden errichtet. Als Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1994 – 4 C 20.0
ild in diesen Gebieten prägte. Zudem wurden zahlreiche kleine
Windenergieanlagen als „Hofanlagen“ in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlicheDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
s des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1994 – 4 C 20.093 – kam es im Zeitraum 1996 bis 1998 zu einem Einbruch beim Windenergieausbau (s. Abbildung 2), da die Genehmigung neuer Windenergieanlagen im Außenbereich in der Regel nun nur noch als „sonstige Vorhaben“ gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) möglich war und damit erschwert wurde. 1997 trat schließlich eine Gesetzesä
Windenergieausbau (s. Abbildung 2), da die Genehmigung neuer
Windenergieanlagen im Außenbereich in der Regel nun nur noch als „sonstige VorhaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Vorhaben“ gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) möglich war und damit erschwert wurde. 1997 trat schließlich eine Gesetzesänderung in Kraft, die die privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen Abbildung 2: Entwicklung der in Deutschland pro Jahr neu installierten Windenergieleistung 1990 bis 2011 (Quelle: DEWI GmbH) Installierte Leistung in MW pro Jahr 3 500 3 000 2 500 2
tzesänderung in Kraft, die die privilegierte Zulässigkeit von
Windenergieanlagen Abbildung 2: Entwicklung der in Deutschland pro Jahr neu instDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hore StrEG = Stromeinpeisungsgesetz BauGB = Baugesetzbuch EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB beinhaltet. Damit kann die Baugenehmigung für neue Windenergieanlagen im Außenbereich nicht verweigert werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Zusätzlich wurde den Gemeinden und den für d
s. 1 BauGB beinhaltet. Damit kann die Baugenehmigung für neue
Windenergieanlagen im Außenbereich nicht verweigert werden, wenn öffentliche BelDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Erschließung gesichert ist. Zusätzlich wurde den Gemeinden und den für die Raumordnung zuständigen Planungsträgern mit der BauGB-Änderung die Möglichkeit gegeben, die Standorte für Windenergieanlagen planerisch zu steuern: Öffentliche Belange stehen einer Windenergieanlage in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele d
der BauGB-Änderung die Möglichkeit gegeben, die Standorte für
Windenergieanlagen planerisch zu steuern: Öffentliche Belange stehen einer WindeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Bis Ende 1998 konnte die Entscheidung über die Zulässigkeit neuer Windenergieanlagen ausgesetzt werden, wenn die Gemeinde beschlossen hatte, den Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ergänzen oder zu ändern. Gleiches galt für die Planung der Raumordnung. Seit der Bau
Ende 1998 konnte die Entscheidung über die Zulässigkeit neuer
Windenergieanlagen ausgesetzt werden, wenn die Gemeinde beschlossen hatte, den FDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
denergiestandorte an Land sind die Perspektiven für den weiteren Windenergieausbau in Deutschland vor allem in der Windenergienutzung auf dem Meer (Offshore) und in dem Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne leistungsstarke Windenergieanlagen (Repowering) zu sehen. Näher dazu A 3.2. 1.5 Auswirkungen auf den Netzausbau Der zunehmende Ausbau der erneuerbaren Energien führt z
nergienutzung auf dem Meer (Offshore) und in dem Ersatz alter
Windenergieanlagen durch moderne leistungsstarke Windenergieanlagen (Repowering)Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ür den weiteren Windenergieausbau in Deutschland vor allem in der Windenergienutzung auf dem Meer (Offshore) und in dem Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne leistungsstarke Windenergieanlagen (Repowering) zu sehen. Näher dazu A 3.2. 1.5 Auswirkungen auf den Netzausbau Der zunehmende Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu einer grundlegend veränderten Struktur der Stro
Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne leistungsstarke
Windenergieanlagen (Repowering) zu sehen. Näher dazu A 3.2. 1.5 Auswirkungen aufDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en auf den Netzausbau Der zunehmende Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu einer grundlegend veränderten Struktur der Stromerzeugung. Regional kann die hohe Stromeinspeisung von Windenergieanlagen dazu führen, dass die Netze in strukturschwachen Gebieten teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Windenergieanlagen speisen den erzeugten Strom überwiegend im Mittelspannungsne
r Stromerzeugung. Regional kann die hohe Stromeinspeisung von
Windenergieanlagen dazu führen, dass die Netze in strukturschwachen Gebieten teiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Stromerzeugung. Regional kann die hohe Stromeinspeisung von Windenergieanlagen dazu führen, dass die Netze in strukturschwachen Gebieten teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Windenergieanlagen speisen den erzeugten Strom überwiegend im Mittelspannungsnetz (20 Kilovolt (kV)), teilweise aber auch auf Hochspannungsebene (110 kV) ein. Um die Netzintegration auch bei einem wei
chwachen Gebieten teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Windenergieanlagen speisen den erzeugten Strom überwiegend im MittelspannungsnetDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
eutschland in den 1990er-Jahren wurde begleitet von bemerkenswerten Fortschritten bei der Weiterentwicklung der Anlagentechnik. So hat sich die mittlere Leistung von neu errichteten Windenergieanlagen gegenüber 1990 um mehr als das Zehnfache auf gut 2,2 MW pro Windenergieanlage im Jahr 2011 erhöht. Heute sind bereits erste Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 5 bis 7,5 M
echnik. So hat sich die mittlere Leistung von neu errichteten
Windenergieanlagen gegenüber 1990 um mehr als das Zehnfache auf gut 2,2 MW pro WDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
mittlere Leistung von neu errichteten Windenergieanlagen gegenüber 1990 um mehr als das Zehnfache auf gut 2,2 MW pro Windenergieanlage im Jahr 2011 erhöht. Heute sind bereits erste Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 5 bis 7,5 MW in Betrieb; diese Großanlagen wurden jedoch überwiegend für die Windenergienutzung auf See entwickelt. Die Ausbauentwicklung in Deutschland w
ndenergieanlage im Jahr 2011 erhöht. Heute sind bereits erste
Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 5 bis 7,5 MW in Betrieb; diese GroDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
onderer Bedeutung. Nachfolgend soll ein kurzer Überblick zur Entwicklung wichtiger Kenngrößen der Anlagentechnik gegeben werden. Abbildung 4: Entwicklung des Windenergieausbaus nach Windenergieanlagen -Klassen (Quelle: DEWI GmbH) Auf See (offshore) installierte WEA sind in der Darstellung nicht berücksichtigt! © DEWI GmbH 2012 Neu errichtete WEA pro Jahr nach WEA-Klassen 2 500 2 0
werden. Abbildung 4: Entwicklung des Windenergieausbaus nach
Windenergieanlagen-Klassen (Quelle: DEWI GmbH) Auf See (offshore) installierte WDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
2 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 1982-1989 2.1.1 Steigerung von Nennleistung und Stromproduktion Die Nennleistung der Windenergieanlagen hat sich seit Mitte der 1990er-Jahre etwa vervierfacht. Die jährliche Stromerzeugung einer 2 MW-Anlage erreicht rund das Fünffache einer Anlage der 600 kW-Klasse. Dabei erzeugen mod
ung von Nennleistung und Stromproduktion Die Nennleistung der
Windenergieanlagen hat sich seit Mitte der 1990er-Jahre etwa vervierfacht. Die jDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
sich seit Mitte der 1990er-Jahre etwa vervierfacht. Die jährliche Stromerzeugung einer 2 MW-Anlage erreicht rund das Fünffache einer Anlage der 600 kW-Klasse. Dabei erzeugen moderne Windenergieanlagen wesentlich effizienter Strom als frühere Anlagengenerationen. Die Hersteller bieten auf dem deutschen Markt praktisch nur noch Windenergieanlagen mit verstellbaren Rotorblättern und
ffache einer Anlage der 600 kW-Klasse. Dabei erzeugen moderne
Windenergieanlagen wesentlich effizienter Strom als frühere Anlagengenerationen.Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
0 kW-Klasse. Dabei erzeugen moderne Windenergieanlagen wesentlich effizienter Strom als frühere Anlagengenerationen. Die Hersteller bieten auf dem deutschen Markt praktisch nur noch Windenergieanlagen mit verstellbaren Rotorblättern und variabler Drehzahl an. Anders als bei vielen Anlagen der 600 kW-Klasse kann damit vor allem bei geringen Windgeschwindigkeiten eine optimierte En
Hersteller bieten auf dem deutschen Markt praktisch nur noch
Windenergieanlagen mit verstellbaren Rotorblättern und variabler Drehzahl an. AnDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en mit höheren Windgeschwindigkeiten und gleichmäßigerer Strömung, da die Einflüsse von Geländestruktur und Bodenrauigkeiten mit zunehmender Höhe deutlich abnehmen (s. Abbildung 5). Windenergieanlagen mit höheren Türmen können deshalb auch wesentlich mehr Strom erzeugen. Erst durch den Einsatz großer Nabenhöhen und längerer Rotorblätter konnte der wirtschaftliche Betrieb von Wind
iten mit zunehmender Höhe deutlich abnehmen (s. Abbildung 5).
Windenergieanlagen mit höheren Türmen können deshalb auch wesentlich mehr Strom Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
agen mit höheren Türmen können deshalb auch wesentlich mehr Strom erzeugen. Erst durch den Einsatz großer Nabenhöhen und längerer Rotorblätter konnte der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen an Binnenlandstandorten erreicht werden. Für den Windenergieausbau in Deutschland war diese Weiterentwicklung der Technik von wesentlicher Bedeutung, da die Eignungs- und Vorranggeb
längerer Rotorblätter konnte der wirtschaftliche Betrieb von
Windenergieanlagen an Binnenlandstandorten erreicht werden. Für den WindenergieaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gnungs- und Vorranggebiete für die Windenergie in den windreichen Küstenregionen zunehmend bebaut sind. Aufgrund der großen Rotorblattlängen und Turmhöhen unterscheiden sich moderne Windenergieanlagen deutlich von den Dimensionen früherer Anlagengenerationen. Abbildung 6 veranschaulicht die technologische Entwicklung anhand typischer Größen-Klassen, die seit Anfang der 1990er-Jah
ßen Rotorblattlängen und Turmhöhen unterscheiden sich moderne
Windenergieanlagen deutlich von den Dimensionen früherer Anlagengenerationen. AbDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ein Vielfaches höheren Beitrag zu Stromerzeugung und Klimaschutz sowie der langsameren Drehbewegung steht die größere Sichtwirkung der großen Bauwerke gegenüber. Darüber hinaus sind Windenergieanlagen ab 100 Metern Gesamthöhe als Luftfahrthindernis zu kennzeichnen. Abbildung 5: Zunahme der Windgeschwindigkeit mit steigender Höhe (Beispiel: logarithmisches Windprofil für den EEG-R
chtwirkung der großen Bauwerke gegenüber. Darüber hinaus sind
Windenergieanlagen ab 100 Metern Gesamthöhe als Luftfahrthindernis zu kennzeichnDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
9 m/s 6,65 m/s 50 m 100 m v(z) = v(zr) In(z / z0) In(zr / z0) Rauhigkeitslänge z0 = 0,1 m © DEWI GmbH 2012 5,4 5,6 5,8 6,0 6,2 6,4 6,6 6,8 7,0 7,2 Abbildung 6: Größenentwicklung der Windenergieanlagen seit 1990 (Quelle: DEWI GmbH) Höhe, m Jahr der Errichtung 140 120 100 80 60 40 20 ∅ = Rotordurchmesser 1990 250 kW ∅ 26 m 1995 500 kW ∅ 40 m 2000 1500 kW ∅ 70 m 2005 2000 kW ∅ 80 m
,0 6,2 6,4 6,6 6,8 7,0 7,2 Abbildung 6: Größenentwicklung der
Windenergieanlagen seit 1990 (Quelle: DEWI GmbH) Höhe, m Jahr der Errichtung 140Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
∅ 100 m Nabenhöhe Durch die Weiterentwicklung und Optimierung der Anlagentechnik konnten erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die Schallemissionen und die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen erreicht werden. 2.1.3 Reduzierung der Schallemissionen und des Schattenwurfs Die Schallemissionen einer Windenergieanlage werden wesentlich durch die Geräusche der drehenden Rotorb
lick auf die Schallemissionen und die Netzverträglichkeit von
Windenergieanlagen erreicht werden. 2.1.3 Reduzierung der Schallemissionen und dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
er Rotorblattprofile konnten deutliche Fortschritte erreicht werden, sowohl im Hinblick auf die Schallreduzierung als auch auf die Steigerung des Energieertrags der neu entwickelten Windenergieanlagen . Eine erhebliche Verbesserung der Situation wurde dadurch erreicht, dass heute praktisch nur noch drehzahlvariable Anlagen mit verstellbaren Rotorblättern eingesetzt werden. Vor dem
ch auf die Steigerung des Energieertrags der neu entwickelten
Windenergieanlagen. Eine erhebliche Verbesserung der Situation wurde dadurch errDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
m Teillastbereich nach dem alten Vermessungsstandard. Eine wichtige Maßnahme zur Minderung von Konflikten bezüglich Schallemissionen bildet die Möglichkeit, moderne drehzahlvariable Windenergieanlagen im „schalloptimierten Betrieb“ zu fahren. Bei dieser Betriebsweise können die vorgegebenen Schallgrenzwerte zu jeder Tages- und Nachtzeit automatisch durch eine Reduzierung der Dreh
llemissionen bildet die Möglichkeit, moderne drehzahlvariable
Windenergieanlagen im „schalloptimierten Betrieb“ zu fahren. Bei dieser BetriebsDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n Schallgrenzwerte zu jeder Tages- und Nachtzeit automatisch durch eine Reduzierung der Drehzahl eingehalten werden. Näher dazu B 1.2. Die Möglichkeit zur automatischen Regelung der Windenergieanlagen wird auch eingesetzt, um eine unzulässige Belästigung der Anwohner durch den Schattenwurf der Anlagen zu vermeiden. An Standorten, bei denen eine Verringerung der Schattenwurfdauer
er dazu B 1.2. Die Möglichkeit zur automatischen Regelung der
Windenergieanlagen wird auch eingesetzt, um eine unzulässige Belästigung der AnwDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ung sind die Anforderungen zur Netzintegration der Windenergie deutlich gestiegen. Dabei erfolgte auch ein grundlegender Philosophiewechsel hinsichtlich der Anschlussbedingungen für Windenergieanlagen . Die Einspeisung von Windstrom wurde lange Zeit lediglich als „negative Last“ im Netz behandelt. Bei auftretenden Netzstörungen wurden Windenergieanlagen einfach abgeschaltet, um mö
Philosophiewechsel hinsichtlich der Anschlussbedingungen für
Windenergieanlagen. Die Einspeisung von Windstrom wurde lange Zeit lediglich alsDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
er Anschlussbedingungen für Windenergieanlagen. Die Einspeisung von Windstrom wurde lange Zeit lediglich als „negative Last“ im Netz behandelt. Bei auftretenden Netzstörungen wurden Windenergieanlagen einfach abgeschaltet, um mögliche Rückwirkungen zu vermeiden, die die Fehlerbehebung zusätzlich erschweren. Dagegen werden an moderne Windenergieanlagen mittlerweile Anforderungen g
ast“ im Netz behandelt. Bei auftretenden Netzstörungen wurden
Windenergieanlagen einfach abgeschaltet, um mögliche Rückwirkungen zu vermeiden,Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
etenden Netzstörungen wurden Windenergieanlagen einfach abgeschaltet, um mögliche Rückwirkungen zu vermeiden, die die Fehlerbehebung zusätzlich erschweren. Dagegen werden an moderne Windenergieanlagen mittlerweile Anforderungen gestellt, die sich an den Kriterien für den Anschluss konventioneller Kraftwerke orientieren. Dementsprechend müssen Windenergieanlagen heute in der Lage
hlerbehebung zusätzlich erschweren. Dagegen werden an moderne
Windenergieanlagen mittlerweile Anforderungen gestellt, die sich an den KriterieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
werden an moderne Windenergieanlagen mittlerweile Anforderungen gestellt, die sich an den Kriterien für den Anschluss konventioneller Kraftwerke orientieren. Dementsprechend müssen Windenergieanlagen heute in der Lage sein, bestimmte Systemdienstleistungen bereit zu stellen und in kritischen Situationen (zum Beispiel Netzkurzschluss oder -engpass) einen stabilen und netzstützend
onventioneller Kraftwerke orientieren. Dementsprechend müssen
Windenergieanlagen heute in der Lage sein, bestimmte Systemdienstleistungen bereDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
in kritischen Situationen (zum Beispiel Netzkurzschluss oder -engpass) einen stabilen und netzstützenden Betrieb zu gewährleisten. Bei Spannungs- und Frequenzabweichungen müssen die Windenergieanlagen ohne Leistungsreduktion am Netz bleiben. Näher dazu B 3. 2.2 Auswirkungen auf Radaranlagen und Flugbetrieb Im Umfeld von militärischen und zivilen Flughäfen sowie Standorten von Rad
hrleisten. Bei Spannungs- und Frequenzabweichungen müssen die
Windenergieanlagen ohne Leistungsreduktion am Netz bleiben. Näher dazu B 3. 2.2 Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
terdienstes oder der Luftverteidigung, ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Problemen bei der Genehmigung neuer Standorte für die Windenergie gekommen. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen kann es im Erfassungsbereich von militärischen und zivilen Radaranlagen zu Einschränkungen der Radarabdeckung des Luftraumes kommen. Das Spektrum dieser Einschränkungen reicht von P
Standorte für die Windenergie gekommen. Durch den Betrieb von
Windenergieanlagen kann es im Erfassungsbereich von militärischen und zivilen RaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ektrum dieser Einschränkungen reicht von Positionsungenauigkeiten der Flugzieldarstellung bis zu temporären Verlusten von Flugzielen über den Zeitraum von mehreren Radarumdrehungen. Windenergieanlagen stellen im Gebiet der Radarerfassung ein Störpotenzial dar. Ob und in welchem Umfang eine Störung auftritt, ist abhängig unter anderem von der Art der Radaranlage und ihrer technisc
n Flugzielen über den Zeitraum von mehreren Radarumdrehungen.
Windenergieanlagen stellen im Gebiet der Radarerfassung ein Störpotenzial dar. ODeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ist abhängig unter anderem von der Art der Radaranlage und ihrer technischen Auslegung, der Entfernung zu einer Windenergieanlage, der Höhe, der Größe, der Bauart und der Anzahl der Windenergieanlagen sowie von topographischen Gegebenheiten und Wetterlagen. Von Seiten der Bundeswehr wurde zwischenzeitlich beim Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb eine Arbeitsgruppe zur Klärung vo
gieanlage, der Höhe, der Größe, der Bauart und der Anzahl der
Windenergieanlagen sowie von topographischen Gegebenheiten und Wetterlagen. Von Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
m Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb eine Arbeitsgruppe zur Klärung von Konflikten im Bereich Wind energie und Flugbetrieb eingerichtet. Näher dazu B 2. 2.3 Hinderniskennzeichnung Windenergieanlagen müssen als „Luftfahrthindernis“ gekennzeichnet werden, wenn sie außerhalb von Flugplatzbereichen eine Gesamthöhe von 100 Metern übersteigen. Die Kennzeichnungspflicht umfasst eine T
rieb eingerichtet. Näher dazu B 2. 2.3 Hinderniskennzeichnung
Windenergieanlagen müssen als „Luftfahrthindernis“ gekennzeichnet werden, wenn sDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
“ gekennzeichnet werden, wenn sie außerhalb von Flugplatzbereichen eine Gesamthöhe von 100 Metern übersteigen. Die Kennzeichnungspflicht umfasst eine Tagesund Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen . Die Tageskennzeichnung kann entweder durch eine farbliche Kennzeichnung der Rotorblattspitzen und gegebenenfalls des Maschinenhauses und des Turms oder durch weiße Blinklichter auf
eichnungspflicht umfasst eine Tagesund Nachtkennzeichnung der
Windenergieanlagen. Die Tageskennzeichnung kann entweder durch eine farbliche KeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
der Regel durch rot blinkende gedoppelte Feuer auf der Gondel (sogenanntes „Feuer W, rot“). Die mit der Realisierung des Repowering in der Regel verbundene Kennzeichnungspflicht von Windenergieanlagen hat vielfach eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Akzeptanz des Vorhabens. Denn die im Gemeindegebiet betriebenen Altanlagen mussten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – aufg
Repowering in der Regel verbundene Kennzeichnungspflicht von
Windenergieanlagen hat vielfach eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die AkzDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
agen in einem Park gekennzeichnet werden (s. hierzu AVV Teil 3, Abschnitt 1, Satz 12). Grundsätzlich ist festzustellen, dass die aktuellen Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht von Windenergieanlagen eine deutliche Verminderung der Störwirkungen ermöglichen, insbesondere durch die Option der sichtweitenabhängigen Lichtstärkereduzierung. Darüber hinaus wurde auch mit Einführung d
dass die aktuellen Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht von
Windenergieanlagen eine deutliche Verminderung der Störwirkungen ermöglichen, inDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Faktor 20 lichtschwächer. Siehe hierzu die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ und die „BWE-Handlungsempfehlung für die Kennzeichnung von Windenergieanlagen “. Das Energiekonzept der Bundesregierung 2010 sieht vor, die Lichtemissionen von Windenergieanlagen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt dabei perspektivisch auch d
n“ und die „BWE-Handlungsempfehlung für die Kennzeichnung von
Windenergieanlagen“. Das Energiekonzept der Bundesregierung 2010 sieht vor, die Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Luftfahrthindernissen“ und die „BWE-Handlungsempfehlung für die Kennzeichnung von Windenergieanlagen“. Das Energiekonzept der Bundesregierung 2010 sieht vor, die Lichtemissionen von Windenergieanlagen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt dabei perspektivisch auch den Einsatz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung, vorausgesetzt, dass das bestehende Sicherheits
t der Bundesregierung 2010 sieht vor, die Lichtemissionen von
Windenergieanlagen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt dabei pDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ausgesetzt, dass das bestehende Sicherheitsniveau des Luftverkehrs aufrechterhalten wird. Vor dem Hintergrund wird derzeit die bedarfsgesteuerte Schaltung der Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen auf Grundlage von Primärradar fachlich geprüft. Unter der Voraussetzung, dass die Flugsicherheit gewährleistet ist, werden derartige Systeme voraussichtlich ab 2013 verfügbar sein.
it die bedarfsgesteuerte Schaltung der Nachtkennzeichnung von
Windenergieanlagen auf Grundlage von Primärradar fachlich geprüft. Unter der VorDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ann aktiviert, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug dem Anlagenstandort nähert. 2.4 Perspektiven der weiteren Entwicklung der Anlagentechnik Verschiedene Hersteller bieten bereits Windenergieanlagen der sogenannten Multi-Megawattklasse mit einer Nennleistung von bis zu 7,5 MW an oder sind mit der Entwicklung entsprechender Anlagengrößen befasst. Diese Großanlagen werden in der
ung der Anlagentechnik Verschiedene Hersteller bieten bereits
Windenergieanlagen der sogenannten Multi-Megawattklasse mit einer Nennleistung vDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
l an Land als Prototypen betrieben mit dem Ziel, sie für den Einsatz zur Offshore-Windenergienutzung zu testen. Unabhängig von dem Bestreben zur Entwicklung immer leistungsstärkerer Windenergieanlagen für den Betrieb großer Windkraftwerke auf dem Meer, ist aus heutiger Sicht zu erwarten, dass die Windenergienutzung an Land mittelfristig durch den Einsatz von Anlagen der 2 bis 3 M
ig von dem Bestreben zur Entwicklung immer leistungsstärkerer
Windenergieanlagen für den Betrieb großer Windkraftwerke auf dem Meer, ist aus hDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
zung an Land mittelfristig durch den Einsatz von Anlagen der 2 bis 3 MW-Klasse bestimmt sein wird. Im Hinblick auf die wirtschaftlich optimale Nutzung der Windenergie werden moderne Windenergieanlagen der 2 bis 3 MW-Klasse heute bereits bevorzugt eingesetzt. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass die Herausforderungen für den Transport und die Montage noch größerer
irtschaftlich optimale Nutzung der Windenergie werden moderne
Windenergieanlagen der 2 bis 3 MW-Klasse heute bereits bevorzugt eingesetzt. Es Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
tsbildwirkung beim Einsatz moderner leistungsstarker Anlagen durch die geringere Rotordrehzahl und eine verminderte „Barriere-Wirkung“ aufgrund größerer Mindestabstände zwischen den Windenergieanlagen in Windparks. ❚ Kennzeichnungspflicht moderner Windenergieanlagen bei einer (heute üblichen) Gesamthöhe von mehr als 100 Metern und Verminderung der Störwirkung bei der Befeuerung.
riere-Wirkung“ aufgrund größerer Mindestabstände zwischen den
Windenergieanlagen in Windparks. ❚ Kennzeichnungspflicht moderner WindenergieanlDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
die geringere Rotordrehzahl und eine verminderte „Barriere-Wirkung“ aufgrund größerer Mindestabstände zwischen den Windenergieanlagen in Windparks. ❚ Kennzeichnungspflicht moderner Windenergieanlagen bei einer (heute üblichen) Gesamthöhe von mehr als 100 Metern und Verminderung der Störwirkung bei der Befeuerung. ❚ Verbesserte Netzverträglichkeit und netzstützende Wirkung durch
energieanlagen in Windparks. ❚ Kennzeichnungspflicht moderner
Windenergieanlagen bei einer (heute üblichen) Gesamthöhe von mehr als 100 MeternDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ichen) Gesamthöhe von mehr als 100 Metern und Verminderung der Störwirkung bei der Befeuerung. ❚ Verbesserte Netzverträglichkeit und netzstützende Wirkung durch den Betrieb moderner Windenergieanlagen . ❚ Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Windenergie durch deutlich reduzierte Stromgestehungskosten (bei gleichzeitig deutlich steigenden Kosten konventioneller Stromerzeugungsanlag
lichkeit und netzstützende Wirkung durch den Betrieb moderner
Windenergieanlagen. ❚ Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Windenergie durch deuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
werbsfähigkeit der Windenergie durch deutlich reduzierte Stromgestehungskosten (bei gleichzeitig deutlich steigenden Kosten konventioneller Stromerzeugungsanlagen). 3 Repowering von Windenergieanlagen 3.1 Einführung Repowering Allgemein wird als Repowering das Ersetzen bestehender älterer Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen bezeichnet. Im Hinblick auf
ten konventioneller Stromerzeugungsanlagen). 3 Repowering von
Windenergieanlagen 3.1 Einführung Repowering Allgemein wird als Repowering das EDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
eigenden Kosten konventioneller Stromerzeugungsanlagen). 3 Repowering von Windenergieanlagen 3.1 Einführung Repowering Allgemein wird als Repowering das Ersetzen bestehender älterer Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen bezeichnet. Im Hinblick auf die Motivation zur Durchführung des Repowering sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Der Betreiber
llgemein wird als Repowering das Ersetzen bestehender älterer
Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen bezeichnet. Im Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
sanlagen). 3 Repowering von Windenergieanlagen 3.1 Einführung Repowering Allgemein wird als Repowering das Ersetzen bestehender älterer Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen bezeichnet. Im Hinblick auf die Motivation zur Durchführung des Repowering sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Der Betreiber der Altanlagen orientiert sich in seiner Bewer
ehender älterer Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke
Windenergieanlagen bezeichnet. Im Hinblick auf die Motivation zur Durchführung dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lichkeiten der Neustrukturierung der Standorte und der Windenergienutzung sowie ihre planungsrechtliche Steuerung im Vordergrund. Verbreitet wird dabei die Reduzierung der Anzahl an Windenergieanlagen ein wesentliches Ziel bilden. Aber auch im Hinblick auf die Steigerung des kommunalen Beitrags zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bietet sich das Repowering an. Das Repowe
dergrund. Verbreitet wird dabei die Reduzierung der Anzahl an
Windenergieanlagen ein wesentliches Ziel bilden. Aber auch im Hinblick auf die SDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
setzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering II. Einzelne oder sämtliche Anlagen in einem Windpark werden abgebaut und auf der zuvor bereits genutzten Fläche durch neue Windenergieanlagen ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering III. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende La
bgebaut und auf der zuvor bereits genutzten Fläche durch neue
Windenergieanlagen ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering IDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Situation nach Repowering III. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und durch neue Windenergieanlagen an wenigen Einzelstandorten ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering IV. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, La
andkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und durch neue
Windenergieanlagen an wenigen Einzelstandorten ersetzt: Situation vor RepoweringDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ion nach Repowering IV. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch neue Windenergieanlagen in einem neu ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering Situation nach Repowering V. Einzelne oder sämtliche Altanlagen in einem Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche
oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch neue
Windenergieanlagen in einem neu ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering SDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
u ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering Situation nach Repowering V. Einzelne oder sämtliche Altanlagen in einem Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche durch neue Windenergieanlagen ersetzt; zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der ausgewiesenen Fläche, um bestehende Einzelanlagen durch moderne Anlagen zu ersetzen: Situation vor Repowering Situation nach Repower
m Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche durch neue
Windenergieanlagen ersetzt; zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der ausgewieseneDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Windenergieanlage als Ersatz für eine Altanlage unterliegt den gleichen Rahmenbedingungen wie die Errichtung einer Neuanlage. Für die Realisierung eines Repowering-Projektes ist für Windenergieanlagen mit mehr als 50 Metern Gesamthöhe eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Das Repowering muss nach den Bestimmungen des Bauplanungsrechts zulässig sein
lage. Für die Realisierung eines Repowering-Projektes ist für
Windenergieanlagen mit mehr als 50 Metern Gesamthöhe eine Genehmigung nach dem BDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Stroms erfolgt gemäß den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass das EEG einen besonderen Anreiz für das Repowering von Windenergieanlagen schafft, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Repowering-Entwicklung: Abbau von 935 Altanlagen (427 MW) 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 n Abgebaute Anlagen (Anzahl) n Abgebaut
, dass das EEG einen besonderen Anreiz für das Repowering von
Windenergieanlagen schafft, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Repowering-Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rch eine Neuanlage ersetzt wird. In der Praxis kann dies zum Beispiel dazu führen, dass an einem Standort zehn kleine Altanlagen durch sechs moderne ersetzt werden. Für vier weitere Windenergieanlagen , die in demselben oder einem benachbarten Landkreis in einem neuen Windpark errichtet werden, verbleibt damit der Anspruch auf die Gewährung des Repowering-Bonus. Die Bilanzierung d
tanlagen durch sechs moderne ersetzt werden. Für vier weitere
Windenergieanlagen, die in demselben oder einem benachbarten Landkreis in einem Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
te entstehen. 3.2 Status und Potenzial des Repowering 3.2.1 Entwicklung des Repowering Im Rahmen des Repowering wurden nach den verfügbaren Informationen bis Ende 2011 insgesamt 935 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 427 MW abgebaut. Abbildung 7 gibt einen Überblick zur Entwicklung des Repowering im Zeitraum 2000 bis 2011. Die Grafik zeigt die pro Jahr abgebaute Leistung u
ach den verfügbaren Informationen bis Ende 2011 insgesamt 935
Windenergieanlagen mit einer Leistung von 427 MW abgebaut. Abbildung 7 gibt eineDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
iesland und Dithmarschen „repowert“. In Niedersachsen lag der Schwerpunkt des Repowering in den Küstenlandkreisen Aurich, Cuxhaven und Wesermarsch. Durch die Inbetriebnahme moderner Windenergieanlagen konnte beim Repowering bis Ende 2011 ein Leistungszuwachs von 771 MW erreicht werden. 62 Prozent davon entfielen auf Schleswig-Holstein, 16 Prozent auf Niedersachsen. In den anderen
, Cuxhaven und Wesermarsch. Durch die Inbetriebnahme moderner
Windenergieanlagen konnte beim Repowering bis Ende 2011 ein Leistungszuwachs vonDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Prozent auf Niedersachsen. In den anderen Bundesländern hat das Repowering insgesamt noch eine geringe Bedeutung. In den bisher realisierten Repowering-Projekten wurden überwiegend Windenergieanlagen mit 250 bis 600 kW abgebaut und durch Anlagen der 2 MW-Klasse ersetzt. 3.2.2 Repowering-Potenzial Das Repowering-Potenzial hängt unmittelbar mit der Entwicklung des Altanlagenbestan
n bisher realisierten Repowering-Projekten wurden überwiegend
Windenergieanlagen mit 250 bis 600 kW abgebaut und durch Anlagen der 2 MW-KlasseDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
t der Entwicklung des Altanlagenbestands zusammen. Aus wirtschaftlichen Gründen (Finanzierungszeitraum, EEGAnreizregelung) kommt dabei für das Repowering in der Regel der Ersatz von Windenergieanlagen in Betracht, die bereits seit mindestens zehn Jahren in Betrieb sind. Durch die seit 2012 geltende Neuregelung der EEG-Vergütung für das Repowering wird ein Repowering-Bonus nur noc
g) kommt dabei für das Repowering in der Regel der Ersatz von
Windenergieanlagen in Betracht, die bereits seit mindestens zehn Jahren in BetriDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ts seit mindestens zehn Jahren in Betrieb sind. Durch die seit 2012 geltende Neuregelung der EEG-Vergütung für das Repowering wird ein Repowering-Bonus nur noch für das Ersetzen von Windenergieanlagen gewährt, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Abbildung 9 gibt einen Überblick zur regionalen Verteilung der Windenergienutzung in Deutschland und zeigt auf, welche Anteile des
ering wird ein Repowering-Bonus nur noch für das Ersetzen von
Windenergieanlagen gewährt, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Abbildung 9Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
2011) vor 2002 in Betrieb genommen wurde. Ein Repowering erfolgte jedoch erst bei einem sehr geringen Anteil dieses Anlagenbestands, sodass das verbleibende Potenzial mehr als 10000 Windenergieanlagen , bzw. etwa 8 000 MW umfasst. Wie die Darstellung zeigt, besteht vor allem in den Küstenländern sowie in Nordrhein-Westfalen noch ein großes Repowering-Potenzial. Darüber hinaus gibt
genbestands, sodass das verbleibende Potenzial mehr als 10000
Windenergieanlagen, bzw. etwa 8 000 MW umfasst. Wie die Darstellung zeigt, besteDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Anlagengenerationen mit 500 bis 660 kW beziehungsweise 750 bis 1000 kW bestimmt, die zwischen 1994 und 2001 in Betrieb genommen wurden. Bis Ende 2001 waren bundesweit mehr als 4500 Windenergieanlagen mit 500 bis 660 kW und knapp 1300 Anlagen mit 750 bis 1000 kW in Betrieb. Dieser Bestand wurde überwiegend Mitte bis Ende der 1990er-Jahre in Regionen mit sehr günstigen Windbedingu
genommen wurden. Bis Ende 2001 waren bundesweit mehr als 4500
Windenergieanlagen mit 500 bis 660 kW und knapp 1300 Anlagen mit 750 bis 1000 kWDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
mit 750 bis 1000 kW in Betrieb. Dieser Bestand wurde überwiegend Mitte bis Ende der 1990er-Jahre in Regionen mit sehr günstigen Windbedingungen errichtet. Durch den Einsatz moderner Windenergieanlagen lassen sich diese attraktiven Standorte heute erheblich besser nutzen. Dementsprechend ist hier ein besonders deutlicher Effekt des Repowering (wesentlich mehr Strom mit weniger Anl
nstigen Windbedingungen errichtet. Durch den Einsatz moderner
Windenergieanlagen lassen sich diese attraktiven Standorte heute erheblich besseDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
. Dementsprechend ist hier ein besonders deutlicher Effekt des Repowering (wesentlich mehr Strom mit weniger Anlagen) zu erwarten. Darüber hinaus waren Ende 2001 bereits knapp 2 000 Windenergieanlagen der 1,5 MW-Klasse in Betrieb. Diese Anlagen wurden erst ab etwa 1999 errichtet, zumeist in küstenferneren Regionen mit geringerer Standortqualität. Bei dieser Anlagenklasse ist ein
erwarten. Darüber hinaus waren Ende 2001 bereits knapp 2 000
Windenergieanlagen der 1,5 MW-Klasse in Betrieb. Diese Anlagen wurden erst ab etDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
erst ab etwa 1999 errichtet, zumeist in küstenferneren Regionen mit geringerer Standortqualität. Bei dieser Anlagenklasse ist ein geringerer Repowering-Effekt beim Ersatz von 1,5 MW- Windenergieanlagen durch Anlagen der 2 bis 3 MW-Klasse zu erwarten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Stromerzeugung als auch auf die Veränderung von Anzahl und Größe der Wind energieanlagen. Für k
e ist ein geringerer Repowering-Effekt beim Ersatz von 1,5 MW-
Windenergieanlagen durch Anlagen der 2 bis 3 MW-Klasse zu erwarten. Dies gilt soDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gen der 2 bis 3 MW-Klasse zu erwarten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Stromerzeugung als auch auf die Veränderung von Anzahl und Größe der Wind energieanlagen. Für kleine alte Windenergieanlagen mit bis zu 300 kW besteht verbreitet die Problematik, dass die Anlagen außerhalb der für die Windenergie ausgewiesenen Gebiete in Betrieb sind und deshalb dort nicht ersetzt werden
von Anzahl und Größe der Wind energieanlagen. Für kleine alte
Windenergieanlagen mit bis zu 300 kW besteht verbreitet die Problematik, dass diDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Anlagen außerhalb der für die Windenergie ausgewiesenen Gebiete in Betrieb sind und deshalb dort nicht ersetzt werden können. Zwei Drittel aller bundesweit bis Ende 2001 errichteten Windenergieanlagen sind in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb. In den anderen Bundesländern hat die Windenergienutzung dageg
nnen. Zwei Drittel aller bundesweit bis Ende 2001 errichteten
Windenergieanlagen sind in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
len, dass der für das aktuelle Repowering-Potenzial relevante Altanlagenbestand zu einem erheb lichen Teil in den besonders windgünstigen Regionen beziehungsweise Landkreisen Anzahl Windenergieanlagen 0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 Niedersachsen Brandenburg Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Sachsen Hessen Thüringen
ers windgünstigen Regionen beziehungsweise Landkreisen Anzahl
Windenergieanlagen 0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 Niedersachsen BrandenbuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
tzung der Standorte der Altanlagen in der Regel ausgeschlossen ist, verringert sich die bisher installierte Windenergieleistung entsprechend. Dies betrifft vor allem ältere kleinere Windenergieanlagen , die seit Ende der 1980er- bis Anfang der 1990er-Jahre als „Streuanlagen“ außerhalb ausgewiesener Windenergiestandorte betrieben werden. Etwas anderes gilt, wenn diese Windenergiean
eistung entsprechend. Dies betrifft vor allem ältere kleinere
Windenergieanlagen, die seit Ende der 1980er- bis Anfang der 1990er-Jahre als „SDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nergieanlagen, die seit Ende der 1980er- bis Anfang der 1990er-Jahre als „Streuanlagen“ außerhalb ausgewiesener Windenergiestandorte betrieben werden. Etwas anderes gilt, wenn diese Windenergieanlagen in ein Repowering-Konzept einbezogen werden, also die Aufgabe der Altstandorte wird mit der Ausweisung eines neuen Gebiets für die Windenergie verbunden. In den „Pionierregionen der
giestandorte betrieben werden. Etwas anderes gilt, wenn diese
Windenergieanlagen in ein Repowering-Konzept einbezogen werden, also die AufgabeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
im Außenbereich errichtet, deshalb gibt es dort einen relativ hohen Anteil an Anlagen, die heute außerhalb ausgewiesener Windgebiete in Betrieb sind. Es ist zu beachten, dass diese Windenergieanlagen im Rahmen des Repowering nur bei einer Ausweisung neuer Standorte an anderer Stelle ersetzt werden können. Betreiber von Windenergieanlagen an Standorten, die für ein Repowering nic
r Windgebiete in Betrieb sind. Es ist zu beachten, dass diese
Windenergieanlagen im Rahmen des Repowering nur bei einer Ausweisung neuer StandDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rieb sind. Es ist zu beachten, dass diese Windenergieanlagen im Rahmen des Repowering nur bei einer Ausweisung neuer Standorte an anderer Stelle ersetzt werden können. Betreiber von Windenergieanlagen an Standorten, die für ein Repowering nicht geeignet sind, können bestrebt sein, ihre Anlagen solange wie möglich instand zu halten und über deren vorgesehene Lebensdauer (in der Re
ndorte an anderer Stelle ersetzt werden können. Betreiber von
Windenergieanlagen an Standorten, die für ein Repowering nicht geeignet sind, köDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dieser Flächen mit den Festlegungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan vereinbar sein. Für kleinere Flächenzuschnitte können sich erhebliche Einschränkungen ergeben, wenn neue Windenergieanlagen mit entsprechender Größe errichtet werden sollen. Dies kommt vor allem bei Repowering-Vorhaben zum Tragen, bei denen der bisherige Standort für die neuen Windenergieanlagen beibehal
tte können sich erhebliche Einschränkungen ergeben, wenn neue
Windenergieanlagen mit entsprechender Größe errichtet werden sollen. Dies kommt Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
enn neue Windenergieanlagen mit entsprechender Größe errichtet werden sollen. Dies kommt vor allem bei Repowering-Vorhaben zum Tragen, bei denen der bisherige Standort für die neuen Windenergieanlagen beibehalten werden soll. Im Sinne einer optimierten Nutzung der für die Windenergie ausgewiesenen Gebiete sollte dies bei Aufstellung oder Änderung / Ergänzung von Flächennutzungs-
en zum Tragen, bei denen der bisherige Standort für die neuen
Windenergieanlagen beibehalten werden soll. Im Sinne einer optimierten Nutzung dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
derlich, Flächengröße und -zuschnitt so zu gestalten, dass eine günstige Aufstellung mehrerer Anlagen ermöglicht wird. Es ist zu beachten, dass in der Regel der Abstand zwischen den Windenergieanlagen in Hauptwindrichtung das Fünffache und quer zur Hauptwindrichtung das Dreifache des Rotordurchmessers betragen sollte. In der Praxis wird der empfohlene Abstand von fünf Rotordurchm
s ist zu beachten, dass in der Regel der Abstand zwischen den
Windenergieanlagen in Hauptwindrichtung das Fünffache und quer zur HauptwindrichDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
heit der betroffenen Anlagen führen. Gegebenenfalls ist deshalb ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Zudem setzt das Repowering voraus, dass die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen mit großer Höhe planungsrechtlich zulässig sind. Bei Nutzung vorhandener (bereits ausgewiesener) Standorte kann daher eine flächenmäßige Erweiterung oder die Aufhebung etwa vorhande
as Repowering voraus, dass die Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen mit großer Höhe planungsrechtlich zulässig sind. Bei Nutzung Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rage wie viel Prozent des im EEG definierten Referenzertrages sich am vorgesehenen Standort voraussichtlich erzielen lassen. Für die Höhe des Ertrages spielt auch die Gesamthöhe der Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Weitere Faktoren, wie die Entfernung vom nächsten Verknüpfungspunkt zum öffentlichen Stromnetz, können ebenfalls ausschlaggebend für die Frage der Wirtscha
sen. Für die Höhe des Ertrages spielt auch die Gesamthöhe der
Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Weitere Faktoren, wie die EntfernunDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
der Altanlagen, des Gesamtzustandes des Altanlagenbestandes sowie seiner Finanzierungssituation, der Verfügbarkeit eines planungsrechtlich gesicherten Windenergiestandortes für neue Windenergieanlagen mit großen Höhen etc. ab. Näher dazu B 4.3. 4.2 Wertschöpfung Die örtliche Wertschöpfung durch Windenergie rückt immer mehr in den Fokus. Für eine 2 MW-Windenergieanlage berechnet d
planungsrechtlich gesicherten Windenergiestandortes für neue
Windenergieanlagen mit großen Höhen etc. ab. Näher dazu B 4.3. 4.2 WertschöpfungDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ne, Einkommen von Beschäftigten und Steuereinnahmen der Gemeinde. Die Gemeinde profitiert daher direkt von den Steuereinnahmen, zusätzlich gegebenenfalls, wenn sie als Betreiber von Windenergieanlagen tätig ist und hiermit Gewinne erwirtschaftet. Bei den Steuereinnahmen kommt es zu Gewerbesteuereinnahmen und Einnahmen durch den Anteil der Gemeinde an der Einkommenssteuer. Es verb
nahmen, zusätzlich gegebenenfalls, wenn sie als Betreiber von
Windenergieanlagen tätig ist und hiermit Gewinne erwirtschaftet. Bei den SteuereDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
zent kommen hinzu, wenn der Sitz des Betreibers im Gemeindegebiet liegt. Näher dazu B 5.1. Bürgerinnen und Bürger können als Beschäftigte in Windenergieprojekten profitieren, können Windenergieanlagen betreiben, oder sich finanziell daran beteiligen. Eine solche finanzielle Beteiligungsmöglichkeit sind sogenannte Bürgerwindparks. Sie werden als wünschenswert angesehen, um vor Ort
als Beschäftigte in Windenergieprojekten profitieren, können
Windenergieanlagen betreiben, oder sich finanziell daran beteiligen. Eine solcheDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
üglich der Einnahmen aus der Grundstücksverpachtung zu Ungerechtigkeitsempfinden bei betroffenen Bürgern kommen. Möglicherweise treten Konflikte aus der Zeit der Erstaufstellung der Windenergieanlagen erneut auf. Um konsensuale Konfliktlösungen zu finden und Neid und Missgunst möglichst zu vermeiden, empfiehlt es sich, das sogenannte Flächenpachtmodell (näher dazu C 2.6 und Anhan
erweise treten Konflikte aus der Zeit der Erstaufstellung der
Windenergieanlagen erneut auf. Um konsensuale Konfliktlösungen zu finden und NeiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dveränderungen indirekt betroffen sind, ohne aber von dessen ökonomischen Vorteilen profitieren zu können. Im Sinne eines Interessenausgleichs sollten hier die von den Wirkungen der Windenergieanlagen betroffenen Bevölkerungsgruppen möglichst umfassend berücksichtigt werden. So tragen beispielsweise günstige Stromtarife in der Region oder die Auftragsvergabe bevorzugt an lokale D
s Interessenausgleichs sollten hier die von den Wirkungen der
Windenergieanlagen betroffenen Bevölkerungsgruppen möglichst umfassend berücksicDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
energienutzung in kommunale Energie- und Bildungskonzepte einbezogen werden. Auch in weniger windreichen Regionen profitieren Bürger, selbst wenn sie sich nicht direkt finanziell an Windenergieanlagen beteiligen, in der Regel durch die mit dem Repowering erhöhten Steuereinnahmen. Näher dazu B 5.3. Generell gilt: Je mehr Mehrwert aus der Windenergienutzung für möglichst viele Akte
ieren Bürger, selbst wenn sie sich nicht direkt finanziell an
Windenergieanlagen beteiligen, in der Regel durch die mit dem Repowering erhöhteDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n Rotordurchmessern und Turmhöhen Bedenken bezüglich negativer Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden. Im Vordergrund stehen dabei die Landschaftsbildbeeinträchtigung, die von Windenergieanlagen ausgehende optisch bedrängende Wirkung (näher dazu B 1.4) sowie die als störend wahrgenommen akustischen und visuellen Immissionen von Windenergieanlagen. Die bundesimmissionsschutz
und stehen dabei die Landschaftsbildbeeinträchtigung, die von
Windenergieanlagen ausgehende optisch bedrängende Wirkung (näher dazu B 1.4) sowDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ldbeeinträchtigung, die von Windenergieanlagen ausgehende optisch bedrängende Wirkung (näher dazu B 1.4) sowie die als störend wahrgenommen akustischen und visuellen Immissionen von Windenergieanlagen . Die bundesimmissionsschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die Beeinträchtigungen 3 Laut Infratest b
törend wahrgenommen akustischen und visuellen Immissionen von
Windenergieanlagen. Die bundesimmissionsschutzrechtlichen Vorgaben sowie die TecDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hen Vorgaben sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die Beeinträchtigungen 3 Laut Infratest befürworten 60 Prozent der Befragten Windenergieanlagen im eigenen Umfeld, wobei Vorerfahrungen die Akzeptanz sogar erhöhen. (TNS Infratest 2011, http://www.unendlich-vielenergie.de/fileadmin/content/Panorama/Akzeptanz/Factsheet_Umfrage_
gungen 3 Laut Infratest befürworten 60 Prozent der Befragten
Windenergieanlagen im eigenen Umfeld, wobei Vorerfahrungen die Akzeptanz sogar eDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Immissionen (Hinderniskennzeichnung, Schattenwurf) mittlerweile bewährte Lösungen, die so zur Steigerung der Akzeptanz beitragen. Näher dazu B 1.2 und 1.3. Befürchtete Geräusche der Windenergieanlagen sind trotz strenger Schutzauflagen ein wiederkehrendes Akzeptanzthema. Ein besonderes Problem stellt die Diskussion um einen vermeintlichen Infraschall dar: Sämtliche wissenschaftli
eitragen. Näher dazu B 1.2 und 1.3. Befürchtete Geräusche der
Windenergieanlagen sind trotz strenger Schutzauflagen ein wiederkehrendes AkzeptDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
besonderes Problem stellt die Diskussion um einen vermeintlichen Infraschall dar: Sämtliche wissenschaftlich belastbare Studien weisen keine Infraschallauswirkungen nach, da die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen.4 Diese Ergebnisse werden von manchen Bürgern nicht akzeptiert, eine Sachargum
Studien weisen keine Infraschallauswirkungen nach, da die von
Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung deutlich unterhalbDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ht möglich. Es sollte aber zumindest eine Begriffserklärung versucht werden, da vermutlich Infraschall häufig verwechselt wird mit hörbarem, tieffrequentem Schall.5 Denn werden bei Windenergieanlagen Geräusche wahrgenommen, handelt es sich nicht um Infraschall sondern um andere Betriebsgeräusche. Kommt es trotz eingehaltener Immissionsschutzwerte dennoch durch Betriebsgeräusche
t wird mit hörbarem, tieffrequentem Schall.5 Denn werden bei
Windenergieanlagen Geräusche wahrgenommen, handelt es sich nicht um Infraschall Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
atz der optimalen Technik zur Minimierung umweltrelevanter Emissionen können eine breite soziale Akzeptanz unterstützen. 4.4 Naturschutz und Landschaftspflege Bei der Errichtung von Windenergieanlagen sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in unterschiedlicher Weise von Bedeutung. Dies gilt für die Genehmigung von Windenergieanlagen wi
4.4 Naturschutz und Landschaftspflege Bei der Errichtung von
Windenergieanlagen sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes undDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
on Windenergieanlagen sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in unterschiedlicher Weise von Bedeutung. Dies gilt für die Genehmigung von Windenergieanlagen wie für die Bauleitplanung, und zwar sowohl bei „Neuvorhaben“ als auch beim Repowering. Dabei haben die Vorschriften des BauGB wie die des Naturschutzrechts Bedeutung. Hierbei gilt
licher Weise von Bedeutung. Dies gilt für die Genehmigung von
Windenergieanlagen wie für die Bauleitplanung, und zwar sowohl bei „Neuvorhaben“Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
liche Beeinträchtigungen vermieden werden können. Näher dazu B 6. 5 Planungs- und genehmigungsrechtliche Grundlagen 5.1 Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen Für die Errichtung von Windenergieanlagen sind Genehmigungen erforderlich. Für Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern bedarf es der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG,6 für niedrigere Anl
Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen Für die Errichtung von
Windenergieanlagen sind Genehmigungen erforderlich. Für Windenergieanlagen ab eiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dazu B 6. 5 Planungs- und genehmigungsrechtliche Grundlagen 5.1 Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen Für die Errichtung von Windenergieanlagen sind Genehmigungen erforderlich. Für Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern bedarf es der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG,6 für niedrigere Anlagen ergibt sich die baurechtliche Genehmigungspflicht a
g von Windenergieanlagen sind Genehmigungen erforderlich. Für
Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern bedarf es der immissionsschDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“ 6 § 1, Nr. 1.6 Anhang 4. BlmSchV. Für die Gemeinden ist wichtig: Im Genehmigungsverfahren wird auch geprüft, ob die betreffenden Windenergieanlagen dem Bauplanungsrecht des BauGB entsprechen, bei Windenergieanlagen im nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB) unter Beteiligung der Gemeinden (Ein
Genehmigungsverfahren wird auch geprüft, ob die betreffenden
Windenergieanlagen dem Bauplanungsrecht des BauGB entsprechen, bei WindenergieanDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Anhang 4. BlmSchV. Für die Gemeinden ist wichtig: Im Genehmigungsverfahren wird auch geprüft, ob die betreffenden Windenergieanlagen dem Bauplanungsrecht des BauGB entsprechen, bei Windenergieanlagen im nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB) unter Beteiligung der Gemeinden (Einvernehmenspflicht nach § 36 BauGB). Dabei ist von Bedeutung: Winden
nergieanlagen dem Bauplanungsrecht des BauGB entsprechen, bei
Windenergieanlagen im nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im AußenbereDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nlagen im nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB) unter Beteiligung der Gemeinden (Einvernehmenspflicht nach § 36 BauGB). Dabei ist von Bedeutung: Windenergieanlagen werden zum größten Teil auf der Grundlage der Vorschriften über das Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) errichtet. Sie sind dort privilegiert zulässig. Dies hat in der Praxis allein
nvernehmenspflicht nach § 36 BauGB). Dabei ist von Bedeutung:
Windenergieanlagen werden zum größten Teil auf der Grundlage der Vorschriften übDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
erlangt. Im Vordergrund steht der Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Vorhaben, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient). Danach sind Windenergieanlagen im Außenbereich zulässig, wenn im Übrigen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Zu den entgegenstehenden öffentlichen Belangen k
Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient). Danach sind
Windenergieanlagen im Außenbereich zulässig, wenn im Übrigen öffentliche BelangeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ch Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Ausweisung für die Windenergie an anderer Stelle erfolgt ist (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Diese Regeln gelten auch für das Repowering von Windenergieanlagen . Für die Genehmigung von Windenergieanlagen können in entsprechenden Fällen auch die Festsetzungen von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) oder die Zulässigkeitsregeln des § 34 BauGB in de
atz 3 BauGB). Diese Regeln gelten auch für das Repowering von
Windenergieanlagen. Für die Genehmigung von Windenergieanlagen können in entspreDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Ausweisung für die Windenergie an anderer Stelle erfolgt ist (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Diese Regeln gelten auch für das Repowering von Windenergieanlagen. Für die Genehmigung von Windenergieanlagen können in entsprechenden Fällen auch die Festsetzungen von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) oder die Zulässigkeitsregeln des § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen maßgeb
as Repowering von Windenergieanlagen. Für die Genehmigung von
Windenergieanlagen können in entsprechenden Fällen auch die Festsetzungen von BeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n planerischen Möglichkeiten und Anforderungen an das Repowering Die Gemeinden haben im Rahmen der Bauleitplanung weitreichende Möglichkeiten, die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen und gezielt auch für das Repowering zu schaffen und abzusichern. Von großer praktischer Bedeutung ist die Möglichkeit der Gemeinden, im Rahmen der Flächennutzungsplanung nach § 35 A
ichende Möglichkeiten, die planungsrechtlichen Grundlagen für
Windenergieanlagen und gezielt auch für das Repowering zu schaffen und abzusicheDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
bzusichern. Von großer praktischer Bedeutung ist die Möglichkeit der Gemeinden, im Rahmen der Flächennutzungsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) auf bestimmte Standorte zu beschränken; sogenannte Konzentrationsplanung oder Ausschlussplanung. Ob und inwieweit die Gemeinden von di
h § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die privilegierte Zulässigkeit von
Windenergieanlagen im Außenbereich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) auf bestimmte Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ssplanung. Ob und inwieweit die Gemeinden von dieser planerischen Möglichkeit Gebrauch machen, obliegt ihrer eigenverantwortlichen planerischen Entscheidung. Durch die Steuerung der Windenergieanlagen im Außenbereich haben die Gemeinden hier wie in der Bauleitplanung auch die Möglichkeit, in eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der §§ 1 und 1 a BauGB und insbesondere der Ab
wortlichen planerischen Entscheidung. Durch die Steuerung der
Windenergieanlagen im Außenbereich haben die Gemeinden hier wie in der BauleitplDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
e in der Bauleitplanung auch die Möglichkeit, in eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der §§ 1 und 1 a BauGB und insbesondere der Abwägung (§1 Abs. 7 BauGB) die Errichtung von Windenergieanlagen mit ihrer städtebaulichen Entwicklung (Siedlungsentwicklung) in Übereinstimmung zu bringen. Sie können hier planerisch gestaltend tätig werden; anders ist dies, wenn die Entscheidun
nsbesondere der Abwägung (§1 Abs. 7 BauGB) die Errichtung von
Windenergieanlagen mit ihrer städtebaulichen Entwicklung (Siedlungsentwicklung) Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ntwicklung (Siedlungsentwicklung) in Übereinstimmung zu bringen. Sie können hier planerisch gestaltend tätig werden; anders ist dies, wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach § 35 Bau GB und den einschlägigen Festsetzungen getroffen wird. Allerdings muss bei der Steuerung durch Bauleitplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB berücksichtigt werden, dass
ers ist dies, wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen nach § 35 Bau GB und den einschlägigen Festsetzungen getroffeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hlägigen Festsetzungen getroffen wird. Allerdings muss bei der Steuerung durch Bauleitplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber des BauGB die Windenergieanlagen dem Außenbereich als dort privilegiert zulässige Vorhaben zugewiesen hat. Aus diesem Grund sind bei der Steuerung durch Flächennutzungsplan nicht nur die allgemeinen Regeln des BauG
uGB berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber des BauGB die
Windenergieanlagen dem Außenbereich als dort privilegiert zulässige Vorhaben zugDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
chtsprechung konkretisiert worden sind. Näher dazu C 2. Diese Grundsätze gelten auch für die Bauleitplanung, durch die die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering von Windenergieanlagen geschaffen werden sollen. Dabei sind wiederum die besonderen Anforderungen des Repowering zu berücksichtigen: die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neuen Win
ie planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering von
Windenergieanlagen geschaffen werden sollen. Dabei sind wiederum die besonderen Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gen geschaffen werden sollen. Dabei sind wiederum die besonderen Anforderungen des Repowering zu berücksichtigen: die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neuen Windenergieanlagen und die Absicherung des Repowering, die in entsprechenden Fällen eine Neuordnung der Standorte für die Windenergie zum Ziel haben kann. In diesen Fällen werden mit der Errichtung ne
haffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neuen
Windenergieanlagen und die Absicherung des Repowering, die in entsprechenden FälDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
die Absicherung des Repowering, die in entsprechenden Fällen eine Neuordnung der Standorte für die Windenergie zum Ziel haben kann. In diesen Fällen werden mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen neuen Standorten bestimmte Anlagen (Altanlagen) ersetzt (stillgelegt und rückgebaut) und es werden die Altstandorte aufgegeben, also an ihnen können Winden
haben kann. In diesen Fällen werden mit der Errichtung neuer
Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen neuen Standorten bestimmte Anlagen Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nlagen an den dafür vorgesehenen neuen Standorten bestimmte Anlagen (Altanlagen) ersetzt (stillgelegt und rückgebaut) und es werden die Altstandorte aufgegeben, also an ihnen können Windenergieanlagen nicht wieder errichtet werden. Die Gemeinden haben auch die Möglichkeit, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie und das Repowering durch Aufstellung von Bebauungsplä
d es werden die Altstandorte aufgegeben, also an ihnen können
Windenergieanlagen nicht wieder errichtet werden. Die Gemeinden haben auch die MDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
htigen, dass auch die Raumordnung (Regionalplanung) mit Zielen der Raumordnung die privilegierte Zulässigkeit von raumbedeutsamen Wind energieanlagen, also die heute üblichen großen Windenergieanlagen oder Windparks, auf bestimmte, ausgewiesene Standorte beschränkt haben kann. Näher dazu C 5. Teil B Fachliche Grundlagen der Windenergienutzung und des Repowering 1 Umwelteinwirkung
deutsamen Wind energieanlagen, also die heute üblichen großen
Windenergieanlagen oder Windparks, auf bestimmte, ausgewiesene Standorte beschräDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dazu C 5. Teil B Fachliche Grundlagen der Windenergienutzung und des Repowering 1 Umwelteinwirkungen und Auswirkungen auf die Anwohner 1.1 Allgemeine Hinweise Bei der Errichtung von Windenergieanlagen sind deren Umwelteinwirkungen von Bedeutung. Dies gilt insbesondere für ihre Auswirkungen auf die Anwohner. Zu beachten ist hierbei: Nicht jede als nachteilig empfundene Einwirkung
f die Anwohner 1.1 Allgemeine Hinweise Bei der Errichtung von
Windenergieanlagen sind deren Umwelteinwirkungen von Bedeutung. Dies gilt insbesDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ch zu beurteilen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeizuführen, vgl. § 3 Abs. 1 BImSchG. Zu den von Windenergieanlagen ausgehenden Auswirkungen gehören vor allem Schallimmissionen und der Schattenwurf. Im Einzelfall kann von ihnen zudem eine optisch bedrängende Wirkung ausgehen. Wann diese Einwirkun
stigungen herbeizuführen, vgl. § 3 Abs. 1 BImSchG. Zu den von
Windenergieanlagen ausgehenden Auswirkungen gehören vor allem Schallimmissionen Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ungen als „schädlich“ im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG zu beurteilen sind, ergibt sich aus dem Immissionsschutzrecht. Hierzu folgen fachliche Hinweise: 1.2 Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen Im Hinblick auf den Immissionsschutz sind beim Betrieb von Windenergieanlagen insbesondere die Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Bedeutung. Darüber hinaus sind der Schattenwurf
rzu folgen fachliche Hinweise: 1.2 Schallimmissionsschutz bei
Windenergieanlagen Im Hinblick auf den Immissionsschutz sind beim Betrieb von WiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
bt sich aus dem Immissionsschutzrecht. Hierzu folgen fachliche Hinweise: 1.2 Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen Im Hinblick auf den Immissionsschutz sind beim Betrieb von Windenergieanlagen insbesondere die Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Bedeutung. Darüber hinaus sind der Schattenwurf und die Befeuerung von Windenergieanlagen relevant. Die Bestimmungen der TA L
en Im Hinblick auf den Immissionsschutz sind beim Betrieb von
Windenergieanlagen insbesondere die Umwelteinwirkungen durch Geräusche von BedeuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
issionsschutz sind beim Betrieb von Windenergieanlagen insbesondere die Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Bedeutung. Darüber hinaus sind der Schattenwurf und die Befeuerung von Windenergieanlagen relevant. Die Bestimmungen der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind maßgeblich für die Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von Windenergieanlagen im immiss
. Darüber hinaus sind der Schattenwurf und die Befeuerung von
Windenergieanlagen relevant. Die Bestimmungen der TA Lärm (Technische Anleitung Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
erung von Windenergieanlagen relevant. Die Bestimmungen der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind maßgeblich für die Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die TA Lärm wurde als Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG erlassen und legt unter anderem die für die Genehmig
ßgeblich für die Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von
Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die TA Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ssionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die TA Lärm wurde als Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG erlassen und legt unter anderem die für die Genehmigung von Windenergieanlagen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte fest. Die Vorschriften zur Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose und durch Messung werden im Anhang der TA Lärm dargestellt. Die TA L
G erlassen und legt unter anderem die für die Genehmigung von
Windenergieanlagen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte fest. Die Vorschriften zuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gsgebiete 55 dB(A) 40 dB(A) Reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 dB(A) 35 dB(A) Diese Richtwerte haben in den Fällen Bedeutung, in denen Windenergieanlagen in der Nachbarschaft zu Baugebieten (§ 30 oder 34 BauGB) errichtet werden sollen. Für zu schützende Bebauungen (vor allem Wohngebäude) im Außenbereich wird der für Dorf- und Mischge
B(A) Diese Richtwerte haben in den Fällen Bedeutung, in denen
Windenergieanlagen in der Nachbarschaft zu Baugebieten (§ 30 oder 34 BauGB) erriDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ie Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm ist im Genehmigungsverfahren durch Vorlage einer Schallimmissionsprognose (Schallgutachten) nachzuweisen. Neben den Geräuschen der Windenergieanlagen ist dabei auch die Vorbelastung am geplanten Standort zu berücksichtigen, also die Geräusche anderer bereits bestehender gewerblicher und industrieller Quellen. Verkehrsgeräusche we
nose (Schallgutachten) nachzuweisen. Neben den Geräuschen der
Windenergieanlagen ist dabei auch die Vorbelastung am geplanten Standort zu berüDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Standort zu berücksichtigen, also die Geräusche anderer bereits bestehender gewerblicher und industrieller Quellen. Verkehrsgeräusche werden getrennt betrachtet. Die Genehmigung von Windenergieanlagen erfolgt zudem verbreitet mit der Auflage, nach der Inbetriebnahme der Anlagen die Geräuschimmission an maßgeblichen Immissionsorten messtechnisch zu ermitteln. Schallimmissionsprogn
ehrsgeräusche werden getrennt betrachtet. Die Genehmigung von
Windenergieanlagen erfolgt zudem verbreitet mit der Auflage, nach der InbetriebnDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
erstellt wird. Die Anforderungen zur Erstellung einer Schallprognose, wie zum Beispiel eine erforderliche Ortsbegehung, werden in den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen “ beschrieben. Die Prognose basiert auf schalltechnischen Daten der Schallquelle und einer Schallausbreitungsrechnung. Es wird also die Schallemission der Windenergieanlage / n betra
werden in den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von
Windenergieanlagen“ beschrieben. Die Prognose basiert auf schalltechnischen DateDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ann davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse von standardisierten Vermessungen höherwertiger sind als Herstellerangaben. Nach den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen “ sollen bei Windenergieprojekten Anlagenvermessungen nach der „Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: Fördergesellschaft Wind
aben. Nach den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von
Windenergieanlagen“ sollen bei Windenergieprojekten Anlagenvermessungen nach derDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rstellerangaben. Nach den Empfehlungen des „Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen“ sollen bei Windenergieprojekten Anlagenvermessungen nach der „Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: Fördergesellschaft Windenergie) die Basis für Schallausbreitungsrechnungen bilden, da auf diesem Wege standardisierte Emissionsdaten
kten Anlagenvermessungen nach der „Technischen Richtlinie für
Windenergieanlagen zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: FördergesellDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
deutsche Immissionsschutzrecht zugeschnittene Spezifikation der einschlägigen internationalen IEC-Richtlinie und stellt somit den derzeit höchsten Standard für Emissionsmessungen an Windenergieanlagen dar. Immissionsschutz-Nachweismessung Die Genehmigung von Windenergieanlagen erfolgt verbreitet mit der Auflage, nach der Inbetriebnahme der Anlagen die Geräuschimmission an maßgebl
somit den derzeit höchsten Standard für Emissionsmessungen an
Windenergieanlagen dar. Immissionsschutz-Nachweismessung Die Genehmigung von WinDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
internationalen IEC-Richtlinie und stellt somit den derzeit höchsten Standard für Emissionsmessungen an Windenergieanlagen dar. Immissionsschutz-Nachweismessung Die Genehmigung von Windenergieanlagen erfolgt verbreitet mit der Auflage, nach der Inbetriebnahme der Anlagen die Geräuschimmission an maßgeblichen Immissionsorten messtechnisch zu ermitteln. Die Einhaltung der immissio
gen dar. Immissionsschutz-Nachweismessung Die Genehmigung von
Windenergieanlagen erfolgt verbreitet mit der Auflage, nach der Inbetriebnahme dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
blichen Immissionsort die für die Vermessung erforderlichen Windbedingungen im betreffenden Zeitraum nicht gegeben sind. In der Praxis haben sich die vom „Arbeitskreis Geräusche von Windenergieanlagen “ favorisierten Ersatzmessungen im Sinne der TA Lärm (Anhang A 3.4.1 c) bewährt. Immissionsmessungen an den maßgeblichen Immissionsorten sind wegen des Fremdgeräuscheinflusses erfahr
In der Praxis haben sich die vom „Arbeitskreis Geräusche von
Windenergieanlagen“ favorisierten Ersatzmessungen im Sinne der TA Lärm (Anhang ADeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ndbedingung nochmals kleiner. Bei den empfohlenen Ersatzmessungen wird die Schallemission der Windenergieanlage durch eine qualifizierte Messung nach der „Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: Fördergesellschaft Windenergie) im Nahbereich ermittelt. Die Schallimmission an den maß- geblichen Immissionsorten wird anschließend
ne qualifizierte Messung nach der „Technischen Richtlinie für
Windenergieanlagen zur Bestimmung der Schallemissionswerte“ (Hrsg.: FördergesellDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ableiten, ❚ die Gesamtimmission kann nach Vor- und Zusatzbelastung sowie für Immissionen aus unterschiedlichen Teilwindparks differenziert werden. Schallemission und -immission von Windenergieanlagen : Abbildung 10 gibt einen Überblick zu den Schallimmissionen verschiedener Geräuschquellen in der Umwelt und zeigt, wie der für den Betrieb von Windenergieanlagen relevante Immission
parks differenziert werden. Schallemission und -immission von
Windenergieanlagen: Abbildung 10 gibt einen Überblick zu den Schallimmissionen vDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
und -immission von Windenergieanlagen: Abbildung 10 gibt einen Überblick zu den Schallimmissionen verschiedener Geräuschquellen in der Umwelt und zeigt, wie der für den Betrieb von Windenergieanlagen relevante Immissionsrichtwert von 45 dB(A) nach TA Lärm (s.o.) einzuordnen ist. dB(A) 160 Gewehrschuss in Mündungsnähe 130 Düsenjäger in 7 m Abstand 120 Verkehrsflugzeug in 7 m Abst
hquellen in der Umwelt und zeigt, wie der für den Betrieb von
Windenergieanlagen relevante Immissionsrichtwert von 45 dB(A) nach TA Lärm (s.o.Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Überlastung des Generators zu vermeiden. Wie die elektrische Leistung, erhöht sich bei zunehmender Windgeschwindigkeit auch die Schallemission einer Windenergieanlage. Bei modernen Windenergieanlagen tritt nach Erreichen der Nennleistung jedoch keine weitere Erhöhung der Schallemission auf, was ebenfalls auf die Leistungsregelung der Anlage zurückzuführen ist. Grundsätzlich ist
auch die Schallemission einer Windenergieanlage. Bei modernen
Windenergieanlagen tritt nach Erreichen der Nennleistung jedoch keine weitere ErDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
er Rotorblattprofile konnten deutliche Fortschritte erreicht werden, sowohl im Hinblick auf die Schallreduzierung als auch auf die Steigerung des Energieertrags der neu entwickelten Windenergieanlagen . Eine erhebliche Verbesserung der Situation wurde dadurch erreicht, dass heute praktisch nur noch drehzahlvariable Anlagen mit verstellbaren Rotorblättern (engl. „pitch“) eingesetzt
ch auf die Steigerung des Energieertrags der neu entwickelten
Windenergieanlagen. Eine erhebliche Verbesserung der Situation wurde dadurch errDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
mungsabriss am Rotorblatt (engl. „stall“) erfolgte. Diese Betriebsweise führt bei zunehmendem Wind zu einer deutlich erhöhten Geräuschentwicklung. Dagegen tritt bei pitch-geregelten Windenergieanlagen diese Problematik nicht auf. Als weitere Schallquellen sind bei einer Windenergieanlage der Antriebsstrang mit Welle, Lager, Getriebe, Kupplung und Generator und die Nachführsysteme
öhten Geräuschentwicklung. Dagegen tritt bei pitch-geregelten
Windenergieanlagen diese Problematik nicht auf. Als weitere Schallquellen sind bDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
as Kühlgebläse zu nennen. Durch wirkungsvolle Maßnahmen zur Isolierung, Dämpfung und Schallentkopplung konnten hier ebenfalls erhebliche Verbesserungen bei der Schallabstrahlung von Windenergieanlagen erreicht werden. Vor dem Hintergrund der technologischen Fortschritte erfolgte zwischenzeitlich eine weitere Konkretisierung der immissionsschutzrechtlichen Standards. Bewertungsmaß
falls erhebliche Verbesserungen bei der Schallabstrahlung von
Windenergieanlagen erreicht werden. Vor dem Hintergrund der technologischen FortDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
el im Teillastbereich nach dem alten Vermessungsstandard. Zudem wird die Unsicherheit der Prognose berücksichtigt. In der Konsequenz führt dies dazu, dass viele Projekte mit älteren Windenergieanlagen auf Basis der heutigen Anforderungen nicht mehr genehmigungsfähig wären. Durch das Repowering ist in diesen Fällen eine deutliche Verbesserung der Situation zu erwarten, weil beim B
r Konsequenz führt dies dazu, dass viele Projekte mit älteren
Windenergieanlagen auf Basis der heutigen Anforderungen nicht mehr genehmigungsfDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
iel, wie sich die Schallimmission in der Umgebung einer modernen Windenergieanlage mit 2 MW im Vergleich zu einer 500 kW-Altanlage mit Tonhaltigkeit darstellt. Beim Betrieb mehrerer Windenergieanlagen ist die Gesamtwirkung in der Umgebung des Windparks zu betrachten (Abbildung 12). Tonhaltigkeit Beim Betrieb älterer Windenergieanlagen kam es in der Vergangenheit teilweise zu Prob
-Altanlage mit Tonhaltigkeit darstellt. Beim Betrieb mehrerer
Windenergieanlagen ist die Gesamtwirkung in der Umgebung des Windparks zu betracDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
onhaltigkeit darstellt. Beim Betrieb mehrerer Windenergieanlagen ist die Gesamtwirkung in der Umgebung des Windparks zu betrachten (Abbildung 12). Tonhaltigkeit Beim Betrieb älterer Windenergieanlagen kam es in der Vergangenheit teilweise zu Problemen, weil die Anlagen Einzeltöne erzeugten, die im Umfeld des Standorts als sehr störendes Brummen, Heulen, Quietschen oder Pfeifen wa
betrachten (Abbildung 12). Tonhaltigkeit Beim Betrieb älterer
Windenergieanlagen kam es in der Vergangenheit teilweise zu Problemen, weil die Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nlagentypen ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung der Tonhaltigkeit gelegt. Schallreduzierte Betriebsweise Es ist schließlich darauf hinzuweisen, dass moderne drehzahlvariable Windenergieanlagen die Möglichkeit bieten, die Anlagen im „schallreduzierten Betrieb“ zu fahren. Bei dieser Betriebsweise können die vorgegebenen Schallgrenzwerte zu jeder Tages- und Nachtzeit automat
schließlich darauf hinzuweisen, dass moderne drehzahlvariable
Windenergieanlagen die Möglichkeit bieten, die Anlagen im „schallreduzierten BetDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
= 3 dB LWA = 104 dB(A), KT = 0 dB Schallausbreitungsrechnung gemäß DIN ISO 9613-2 Abbildung 12: Beurteilungspegel im Umfeld eines Windparks (Quelle: DEWI GmbH) 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind unzulässige Belästigungen der Anwohner durch den periodischen Schattenwurf der Windenergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanl
feld eines Windparks (Quelle: DEWI GmbH) 1.3 Schattenwurf von
Windenergieanlagen Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind unzulässige BelästDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
(Quelle: DEWI GmbH) 1.3 Schattenwurf von Windenergieanlagen Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind unzulässige Belästigungen der Anwohner durch den periodischen Schattenwurf der Windenergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanlagen liegt die Störwirkung insbesondere in der schnellen Drehbewegung der (vergleichsweise kurzen) Rotorblätter. Bei modernen Windenergieanla
tigungen der Anwohner durch den periodischen Schattenwurf der
Windenergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanlagen liegt die StörwiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
energieanlagen Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind unzulässige Belästigungen der Anwohner durch den periodischen Schattenwurf der Windenergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanlagen liegt die Störwirkung insbesondere in der schnellen Drehbewegung der (vergleichsweise kurzen) Rotorblätter. Bei modernen Windenergieanlagen ist die Rotordrehzahl und damit die Frequ
Schattenwurf der Windenergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren
Windenergieanlagen liegt die Störwirkung insbesondere in der schnellen DrehbewegDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
denergieanlagen zu vermeiden. Bei älteren Windenergieanlagen liegt die Störwirkung insbesondere in der schnellen Drehbewegung der (vergleichsweise kurzen) Rotorblätter. Bei modernen Windenergieanlagen ist die Rotordrehzahl und damit die Frequenz des „Schattenschlags“ wesentlich geringer, allerdings kann der Einflussbereich wegen der großen Rotorblattlänge in Entfernungen bis zwei
egung der (vergleichsweise kurzen) Rotorblätter. Bei modernen
Windenergieanlagen ist die Rotordrehzahl und damit die Frequenz des „SchattenschDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
mutbaren Rahmen zu halten, wurden vom Länderausschuss für Immissionsschutz die sogenannten „WEA-Schattenwurf-Hinweise“ entwickelt. Gemäß diesen Hinweisen ist bei der Genehmigung von Windenergieanlagen sicherzustellen, dass die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten pro Kalendertag beträgt. In
ntwickelt. Gemäß diesen Hinweisen ist bei der Genehmigung von
Windenergieanlagen sicherzustellen, dass die astronomisch maximal mögliche BeschDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
der Windenergienutzung kam es zu Belästigungen aufgrund von störenden Lichtblitzen durch die periodische Reflexion des Sonnenlichts an den Oberflächen der Rotorblätter. Bei modernen Windenergieanlagen wird diese auch als „Disco-Effekt“ bezeichnete Belästigung durch die Verwendung matter, mittelreflektierender Farben für Rotorblätter und Türme vermieden. 1.4. „Optisch bedrängende“
onnenlichts an den Oberflächen der Rotorblätter. Bei modernen
Windenergieanlagen wird diese auch als „Disco-Effekt“ bezeichnete Belästigung duDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
s Gebot der Rücksichtnahme ist nach der Rechtsprechung verletzt, wenn eine Windenergieanlage eine optisch erdrückende / bedrängende Wirkung für die Nachbarschaft hat. Diese kann bei Windenergieanlagen durch die Drehbewegung des Rotors verursacht werden. Die Beurteilung, ob von der Windenergieanlage eine solche Wirkung ausgeht, bedarf stets einer Würdigung aller Einzelfallumstände
bedrängende Wirkung für die Nachbarschaft hat. Diese kann bei
Windenergieanlagen durch die Drehbewegung des Rotors verursacht werden. Die BeurDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ng. Die Rechtsprechung7 hat hierzu folgende Anhaltspunkte formuliert: Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und der geplanten Windenergieanlage Abbildung 13: Schattenwurf von Windenergieanlagen (Quelle: Nordex SE) max. zulässige Schattenwurfdauer (gemäß WEA-Schattenwurfhinweise) 30 Minuten pro Tag 30 Stunden pro Jahr* *8 Stunden pro Jahr bei Berücksichtigung meteorologisch
er geplanten Windenergieanlage Abbildung 13: Schattenwurf von
Windenergieanlagen (Quelle: Nordex SE) max. zulässige Schattenwurfdauer (gemäß WDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
inweise) 30 Minuten pro Tag 30 Stunden pro Jahr* *8 Stunden pro Jahr bei Berücksichtigung meteorologischer Parameter Abbildung 14: Beispiel zum Einflussbereich des Schattenwurfs von Windenergieanlagen 7 OVG Münster, Urteil vom 9.8.2006 – 8 A 3726/05; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 11.12.2006 – 4 B 72/06; OVG Münster, Beschluss vom 24.6.2010 – 8 A 2764/09, nachgehend BVerwG, Be
ildung 14: Beispiel zum Einflussbereich des Schattenwurfs von
Windenergieanlagen 7 OVG Münster, Urteil vom 9.8.2006 – 8 A 3726/05; nachgehendDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
e, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls. 1.5 Berücksichtigung von Lärmimmissionen in der Bauleitplanung Die von der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen auf die Anwohner ausgehenden Lärmimmissionen sind auch in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB). Für Bereiche, auf denen die vorgenannten (B 1.2)
der Bauleitplanung Die von der Errichtung und dem Betrieb von
Windenergieanlagen auf die Anwohner ausgehenden Lärmimmissionen sind auch in derDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB). Für Bereiche, auf denen die vorgenannten (B 1.2) immissionsschutzrechtlichen Regelungen dem Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, weil die Richtwerte der TA Lärm beispielsweise nicht eingehalten werden, sind Windenergieanlagen nicht nur nicht genehmigungsfähig; in ihnen können auch keine Stando
B 1.2) immissionsschutzrechtlichen Regelungen dem Betrieb von
Windenergieanlagen entgegenstehen, weil die Richtwerte der TA Lärm beispielsweisDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nnten (B 1.2) immissionsschutzrechtlichen Regelungen dem Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, weil die Richtwerte der TA Lärm beispielsweise nicht eingehalten werden, sind Windenergieanlagen nicht nur nicht genehmigungsfähig; in ihnen können auch keine Standortausweisungen erfolgen. Bei der Flächennutzungsplanung zum Zwecke der Steuerung von Standorten für Windenergiean
rte der TA Lärm beispielsweise nicht eingehalten werden, sind
Windenergieanlagen nicht nur nicht genehmigungsfähig; in ihnen können auch keineDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nergieanlagen nicht nur nicht genehmigungsfähig; in ihnen können auch keine Standortausweisungen erfolgen. Bei der Flächennutzungsplanung zum Zwecke der Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen (im Sinne 2 Windenergie und Radar Bei der Planung von Windenergieanlagen sind mögliche Einschränkungen, die sich mittelbar oder unmittelbar durch den Luftverkehr ergeben, zu beachte
ennutzungsplanung zum Zwecke der Steuerung von Standorten für
Windenergieanlagen (im Sinne 2 Windenergie und Radar Bei der Planung von WindeneDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ne Standortausweisungen erfolgen. Bei der Flächennutzungsplanung zum Zwecke der Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen (im Sinne 2 Windenergie und Radar Bei der Planung von Windenergieanlagen sind mögliche Einschränkungen, die sich mittelbar oder unmittelbar durch den Luftverkehr ergeben, zu beachten. Für die sichere Durchführung des Luftverkehrs im Streckenflug sowie An
anlagen (im Sinne 2 Windenergie und Radar Bei der Planung von
Windenergieanlagen sind mögliche Einschränkungen, die sich mittelbar oder unmittDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
s – wurden im Luftverkehrsgesetz Vorgaben zu und Einschränkungen bei der Errichtung von Hindernissen erlassen. Seit mehreren Jahren stellen die Betreiber von Radaranlagen fest, dass Windenergieanlagen den Betrieb von Radaranlagen beeinträchtigen, indem sie die Wellenausbreitung im Radarsichtfeld behindern oder „Fehlechos“ hervorrufen. Die Beobachtungen betreffen verschiedene Rada
eren Jahren stellen die Betreiber von Radaranlagen fest, dass
Windenergieanlagen den Betrieb von Radaranlagen beeinträchtigen, indem sie die WDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
htigen, indem sie die Wellenausbreitung im Radarsichtfeld behindern oder „Fehlechos“ hervorrufen. Die Beobachtungen betreffen verschiedene Radartypen, auf die sich die Störung durch Windenergieanlagen in sehr unterschiedlicher Weise auswirken. Dies sind: ❚ Radaranlagen der zivilen und militärischen Flugsicherung – 2D Radare, ❚ Radaranlagen der militärischen Luftraumüberwachung –
effen verschiedene Radartypen, auf die sich die Störung durch
Windenergieanlagen in sehr unterschiedlicher Weise auswirken. Dies sind: ❚ RadarDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hrere militärische Flugplätze), aus Flugsicherungs- und Sicherheitsgründen die Flugzieldarstellung mit Hilfe von Sekundär- und Primärradarsignalen. 2.1.1 Störung des 2D Radars durch Windenergieanlagen Ein Primärradar bildet durch die Reflexion der elektromagnetischen Wellen ein Ziel als Leuchtsymbol auf dem Kontrollschirm des Lotsen ab. Dabei ist es zunächst unwesentlich, ob dies
r- und Primärradarsignalen. 2.1.1 Störung des 2D Radars durch
Windenergieanlagen Ein Primärradar bildet durch die Reflexion der elektromagnetiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
erarbeitet werden, bevor sie auf dem Bildschirm erscheinen. Mit Hilfe der Digitalisierung werden sich fortbewegende Ziele von feststehenden – zum Beispiel sich drehenden Rotoren der Windenergieanlagen – unterschieden, die Windenergieanlagen-Signale werden als solche erkannt und nicht mehr angezeigt. Dies hat zur Folge, dass über dem Signal der Windenergieanlage eine Art „Störzell
e von feststehenden – zum Beispiel sich drehenden Rotoren der
Windenergieanlagen – unterschieden, die Windenergieanlagen-Signale werden als soDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dschirm erscheinen. Mit Hilfe der Digitalisierung werden sich fortbewegende Ziele von feststehenden – zum Beispiel sich drehenden Rotoren der Windenergieanlagen – unterschieden, die Windenergieanlagen -Signale werden als solche erkannt und nicht mehr angezeigt. Dies hat zur Folge, dass über dem Signal der Windenergieanlage eine Art „Störzelle“ entsteht, ein Luftfahrzeug, dass durc
drehenden Rotoren der Windenergieanlagen – unterschieden, die
Windenergieanlagen-Signale werden als solche erkannt und nicht mehr angezeigt. DDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
i 2D Radaren reichen von Beeinflussungen von Betriebsrotordrehzahl über Rotorblattform, Materialien des Rotorblatts bis hin zum inneren strukturellen Aufbau des Rotorblatts. Nachdem Windenergieanlagen im Unterschied zu Luftfahrzeugen eine ausgeprägte zeitvariante Radarreflektivität zeigen, die stark durch die Rotordrehzahl bestimmt wird, sind große, moderne Anlagen mit langsamer
hin zum inneren strukturellen Aufbau des Rotorblatts. Nachdem
Windenergieanlagen im Unterschied zu Luftfahrzeugen eine ausgeprägte zeitvariantDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ungsmöglichkeiten können helfen, gleichwohl müssen zur Minimierung der Störung weiterhin Grundsätze der Dimensionierung und Aufstellung von Windparks beachtet werden. Einzelstehende Windenergieanlagen sind wegen der Größe der Störung in der Regel problemlos. Auch Gruppierungen von zwei bis drei eng benachbarten Windenergieanlagen stellen in diesem Zusammenhang kein Problem dar. F
und Aufstellung von Windparks beachtet werden. Einzelstehende
Windenergieanlagen sind wegen der Größe der Störung in der Regel problemlos. AucDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lung von Windparks beachtet werden. Einzelstehende Windenergieanlagen sind wegen der Größe der Störung in der Regel problemlos. Auch Gruppierungen von zwei bis drei eng benachbarten Windenergieanlagen stellen in diesem Zusammenhang kein Problem dar. Für den Planer eines Windparks innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der militärischen Flugsicherung sollten neben Topografie des di
lemlos. Auch Gruppierungen von zwei bis drei eng benachbarten
Windenergieanlagen stellen in diesem Zusammenhang kein Problem dar. Für den PlanDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
. Durch Erzeugung räumlicher Lücken in der Windenergieanlagenanordnung wird die Detektion von überfliegenden Luftfahrzeugen unterstützt und eine Überblendung des Luftfahrzeugs durch Windenergieanlagen für längere Zeit beziehungsweise Streckenabschnitte vermieden. Vorranggebiete sollten den Standort des Radars dahingehend berücksichtigen, dass eine radiale Aufstellung der Windener
gen unterstützt und eine Überblendung des Luftfahrzeugs durch
Windenergieanlagen für längere Zeit beziehungsweise Streckenabschnitte vermiedenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
eanlagen für längere Zeit beziehungsweise Streckenabschnitte vermieden. Vorranggebiete sollten den Standort des Radars dahingehend berücksichtigen, dass eine radiale Aufstellung der Windenergieanlagen in kleinen Gruppen mit entsprechenden Lücken zwischen den Störzellen einen Zielverlust weitestgehend vermeidet. Der seitliche Abstand sollte den Öffnungswinkel des Radarstrahles – W
ahingehend berücksichtigen, dass eine radiale Aufstellung der
Windenergieanlagen in kleinen Gruppen mit entsprechenden Lücken zwischen den StöDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ffnungswinkel des Radarstrahles – Winkel in Relation zur Entfernung vom Radar – für die Berechnung der Größe einer Störzelle beachten. Seit 2011 kommt die Bundeswehr den Planern von Windenergieanlagen damit entgegen, dass sie eine Störung im Zuständigkeitsbereich nur dann sieht, wenn Flugrouten – An- und Abflugverfahren zu den militärischen Flugplätzen – betroffen sind. Hierzu wu
elle beachten. Seit 2011 kommt die Bundeswehr den Planern von
Windenergieanlagen damit entgegen, dass sie eine Störung im ZuständigkeitsbereicDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Erfassung von Flugzielen in großer Reichweite ist, bedingt durch die Erdkrümmung, die ungehinderte Nutzung der untersten Antennen keule des Radars. 2.2.1 Störung des 3D Radars durch Windenergieanlagen Anders als bei 2D Radaranlagen, wo die Störung vorrangig durch die drehenden Rotoren verursacht wird, sind bei 3D Anlagen zusätzlich die statischen Komponenten störwirksam, das heiß
Antennen keule des Radars. 2.2.1 Störung des 3D Radars durch
Windenergieanlagen Anders als bei 2D Radaranlagen, wo die Störung vorrangig durcDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
verdeckt oder an anderer Stelle als der momentanen – hier sind Höhen und Positionsfehler zu nennen – auf dem Radarschirm abgebildet wird. Im Sichtfeld des Radars bedeutet dies, dass Windenergieanlagen in unterschiedlichen Entfernungen bei gleichem Richtungsbezug zueinander in Wechselwirkung treten können, auch wenn sie keinen räumlichen Zusammenhang haben. Im Nahbereich eines Rad
abgebildet wird. Im Sichtfeld des Radars bedeutet dies, dass
Windenergieanlagen in unterschiedlichen Entfernungen bei gleichem RichtungsbezugDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
einander in Wechselwirkung treten können, auch wenn sie keinen räumlichen Zusammenhang haben. Im Nahbereich eines Radars, im Bereich bis zu fünf Kilometer um die Anlage sind moderne Windenergieanlagen ausgeschlossen, wenn die Nabenhöhe oberhalb der Antennenhöhe positioniert ist. Im Bereich bis zu 16 Kilometer sind Einzelanlagen genehmigungsfähig, da keine beziehungsweise messtech
, im Bereich bis zu fünf Kilometer um die Anlage sind moderne
Windenergieanlagen ausgeschlossen, wenn die Nabenhöhe oberhalb der Antennenhöhe Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
bare Verschattung vorliegt. Bei Windparks sollte eine ausreichende seitliche Separation sichergestellt werden. Ab einer Entfernung über 35 Kilometer vom Radar sind Gruppierungen von Windenergieanlagen in der Regel unkritisch. 2.2.2 Windparks, Aufstellung und Dimensionierung Ausschlaggebend für die Planung von Anlagen unterhalb einer kritischen Entfernung von 35 Kilometern vom Rad
Entfernung über 35 Kilometer vom Radar sind Gruppierungen von
Windenergieanlagen in der Regel unkritisch. 2.2.2 Windparks, Aufstellung und DimDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
xere Signalverarbeitung. Das Störpotenzial für DWD-Radaranlagen ist damit erheblich komplexer und größer als bei Flugsicherungsradaranlagen. 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen Windenergieanlagen können die von den Wetterradarsystemen beobachtete Atmosphäre durch Störung des Radarstrahles, deren Signalanalyse und die daraus resultierenden Messwerte negativ
herungsradaranlagen. 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch
Windenergieanlagen Windenergieanlagen können die von den Wetterradarsystemen beoDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
tung. Das Störpotenzial für DWD-Radaranlagen ist damit erheblich komplexer und größer als bei Flugsicherungsradaranlagen. 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen Windenergieanlagen können die von den Wetterradarsystemen beobachtete Atmosphäre durch Störung des Radarstrahles, deren Signalanalyse und die daraus resultierenden Messwerte negativ beeinflussen. Von
. 2.3.1 Störung von DWD-Radaranlagen durch Windenergieanlagen
Windenergieanlagen können die von den Wetterradarsystemen beobachtete AtmosphäreDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
osphäre durch Störung des Radarstrahles, deren Signalanalyse und die daraus resultierenden Messwerte negativ beeinflussen. Von Seiten des DWD werden als Störungen Abschattung hinter Windenergieanlagen , Vortäuschung / Verfälschung von Niederschlags-Echos durch die Rotoren (Fehlechos) und Veränderung der Signalanalyse (Winddaten, Niederschlagart, Turbulenz) durch die Rotoren der Wi
n. Von Seiten des DWD werden als Störungen Abschattung hinter
Windenergieanlagen, Vortäuschung / Verfälschung von Niederschlags-Echos durch diDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en, Vortäuschung / Verfälschung von Niederschlags-Echos durch die Rotoren (Fehlechos) und Veränderung der Signalanalyse (Winddaten, Niederschlagart, Turbulenz) durch die Rotoren der Windenergieanlagen beobachtet. Die Intensität der Störungen ist dabei nicht notwendigerweise zeitlich konstant und kann durch die atmosphärischen Bedingungen verstärkt werden. Die Messungen der DWD-Ra
(Winddaten, Niederschlagart, Turbulenz) durch die Rotoren der
Windenergieanlagen beobachtet. Die Intensität der Störungen ist dabei nicht notwDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
härischen Bedingungen verstärkt werden. Die Messungen der DWD-Radaranlagen werden dabei grundsätzlich für die Bewarnung und Steuerung von Lufträumen verwendet. 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren Der DWD setzt bei der Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf die Radarsysteme internationale Richtlinien der Weltorganisation für Meteorologi
und Steuerung von Lufträumen verwendet. 2.3.2 Aufstellung von
Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren Der DWD setzt bei der Bewertung deDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lich für die Bewarnung und Steuerung von Lufträumen verwendet. 2.3.2 Aufstellung von Windenergieanlagen im Umkreis von DWD-Radaren Der DWD setzt bei der Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf die Radarsysteme internationale Richtlinien der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) um, welche im Rahmen der völkerrechtlichen Zusammenarbeit der WMO wissenschaftlich erarbe
WD-Radaren Der DWD setzt bei der Bewertung des Einflusses von
Windenergieanlagen auf die Radarsysteme internationale Richtlinien der WeltorganDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
echtlichen Zusammenarbeit der WMO wissenschaftlich erarbeitet wurden. Hierbei wird empfohlen, dass der nähere Umkreis von fünf Kilometern um die Niederschlagsradarstandorte frei von Windenergieanlagen gehalten wird. In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohlen, Windenergieanlagen in ihrer Höhe zu beschränken, damit die Radarmessungen möglichst wenig beeinflusst werden. Die Hö
n fünf Kilometern um die Niederschlagsradarstandorte frei von
Windenergieanlagen gehalten wird. In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohlDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
mpfohlen, dass der nähere Umkreis von fünf Kilometern um die Niederschlagsradarstandorte frei von Windenergieanlagen gehalten wird. In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohlen, Windenergieanlagen in ihrer Höhe zu beschränken, damit die Radarmessungen möglichst wenig beeinflusst werden. Die Höhe über NN von Windenergieanlagen einschließlich ihrer Rotorblätter sollte demnach d
alten wird. In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohlen,
Windenergieanlagen in ihrer Höhe zu beschränken, damit die Radarmessungen möglicDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
In einem Radius von 15 Kilometern wird empfohlen, Windenergieanlagen in ihrer Höhe zu beschränken, damit die Radarmessungen möglichst wenig beeinflusst werden. Die Höhe über NN von Windenergieanlagen einschließlich ihrer Rotorblätter sollte demnach die Höhe der Antenne des DWD-Radars über NN in der Regel nicht überschreiten. Im Zusammenhang mit den tatsächlichen orografischen Be
ngen möglichst wenig beeinflusst werden. Die Höhe über NN von
Windenergieanlagen einschließlich ihrer Rotorblätter sollte demnach die Höhe derDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rs über NN in der Regel nicht überschreiten. Im Zusammenhang mit den tatsächlichen orografischen Bedingungen wäre es gemäß der Empfehlungen der WMO nur im Ausnahmefall möglich, dass Windenergieanlagen in einem Radius zwischen fünf und 15 Kilometern diese maximale Höhe überschreiten, zum Beispiel wenn auf Grund vorhandener Geländeabschattungen kein störender Einfluss auf die Radar
äß der Empfehlungen der WMO nur im Ausnahmefall möglich, dass
Windenergieanlagen in einem Radius zwischen fünf und 15 Kilometern diese maximalDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
men und in Abhängigkeit von den realen atmosphärischen Bedingungen werden auch die Messergebnisse der vier Windprofiler-Radarsysteme innerhalb eines kritischen Umgebungsradius durch Windenergieanlagen negativ beeinflusst, so dass auch um diese Standorte analoge Schutzkriterien einzuhalten sind. Durch den DWD wurde hinsichtlich der Standorte der Radaranlagen sowie den möglichen Ei
Radarsysteme innerhalb eines kritischen Umgebungsradius durch
Windenergieanlagen negativ beeinflusst, so dass auch um diese Standorte analoge Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
diese Standorte analoge Schutzkriterien einzuhalten sind. Durch den DWD wurde hinsichtlich der Standorte der Radaranlagen sowie den möglichen Einschränkungen für die Errichtung von Windenergieanlagen eine Informationsbroschüre mit dem Titel: „Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes“ erarbeitet.9 2.4 Störung d
en sowie den möglichen Einschränkungen für die Errichtung von
Windenergieanlagen eine Informationsbroschüre mit dem Titel: „Informationen zur Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Standorte der Radaranlagen sowie den möglichen Einschränkungen für die Errichtung von Windenergieanlagen eine Informationsbroschüre mit dem Titel: „Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes“ erarbeitet.9 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen Wird durch Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit von
onsbroschüre mit dem Titel: „Informationen zur Errichtung von
Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes“ eDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
mationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes“ erarbeitet.9 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen Wird durch Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit von Funkstellen gestört, kann dies die Frage der Zulässigkeit von Windenergieanlagen an bestimmten Standorten aufwerfen. Dies folgt aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr.
2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen Wird durch
Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit von Funkstellen gestört, kann dies dieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rarbeitet.9 2.4 Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen Wird durch Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit von Funkstellen gestört, kann dies die Frage der Zulässigkeit von Windenergieanlagen an bestimmten Standorten aufwerfen. Dies folgt aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB. Danach liegt eine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen vor, wenn das Vorhaben die Funktionsf
Funkstellen gestört, kann dies die Frage der Zulässigkeit von
Windenergieanlagen an bestimmten Standorten aufwerfen. Dies folgt aus § 35 Abs. Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
uktur prägen, sind: Verbraucherferne: Trotz des zunehmenden Ausbaus der Windenergienutzung in den südlichen Bundesländern, wird der Großteil der einheimischen Windenergie von vielen Windenergieanlagen an Land und auf See im Norden erzeugt. Große Energiemengen müssen von dort in Verbraucherzentren in Mittel- und Süddeutschland transportiert werden. Die derzeitigen Stromnetze sind
n, wird der Großteil der einheimischen Windenergie von vielen
Windenergieanlagen an Land und auf See im Norden erzeugt. Große Energiemengen müDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en gehören), werden ergänzt durch eine Vielzahl und Vielfalt unterschiedlicher kleinerer und mittlerer Energieerzeuger in ganz Deutschland, zum Beispiel Solaranlagen, Biogasanlagen, Windenergieanlagen in der Fläche und auf Höhenzügen oder neue innovative Energiequellen. Volatilität: Die Stromerzeugung durch Windenergieanlagen ist wetterabhängig und damit teilweise extrem schwanke
n ganz Deutschland, zum Beispiel Solaranlagen, Biogasanlagen,
Windenergieanlagen in der Fläche und auf Höhenzügen oder neue innovative EnergieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Deutschland, zum Beispiel Solaranlagen, Biogasanlagen, Windenergieanlagen in der Fläche und auf Höhenzügen oder neue innovative Energiequellen. Volatilität: Die Stromerzeugung durch Windenergieanlagen ist wetterabhängig und damit teilweise extrem schwankend. Um das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch und damit die Netzstabilität bei verstärktem Ausbau der Windenergie z
ovative Energiequellen. Volatilität: Die Stromerzeugung durch
Windenergieanlagen ist wetterabhängig und damit teilweise extrem schwankend. Um Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Ausgleich bei der Einspeisung von Windenergie. Umkehr des Lastflusses durch die Windenergienutzung In den nördlichen Bereichen der Regelzonen wird überproportional viel Energie aus Windenergieanlagen ins Netz eingespeist, die aufgenommen und weiter transportiert werden muss. Daraus ergibt sich ein erheblicher Aufwand für Transport und Ausgleich der fluktuierenden Erzeugung der W
reichen der Regelzonen wird überproportional viel Energie aus
Windenergieanlagen ins Netz eingespeist, die aufgenommen und weiter transportierDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n ins Netz eingespeist, die aufgenommen und weiter transportiert werden muss. Daraus ergibt sich ein erheblicher Aufwand für Transport und Ausgleich der fluktuierenden Erzeugung der Windenergieanlagen . Aufgabe in den Regelzonen ist es, die Stromerzeugung an den Verbrauch nach der Tagesganglinie anzupassen. Zudem reguliert die Systemführung die immer häufiger auftretenden Netzengp
für Transport und Ausgleich der fluktuierenden Erzeugung der
Windenergieanlagen. Aufgabe in den Regelzonen ist es, die Stromerzeugung an den Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
stens von einer Verdopplung der einzuspeisenden Leistung auszugehen, so können sich unterschiedlichste Anforderungen für den Netzausbau ergeben. Die in den 1990er-Jahren errichteten Windenergieanlagen wiesen im Durchschnitt Leistungen von 250 bis 800 kW auf. Die Anschlussanlagen zum NVP, bestehend aus Trafostationen und Mittelspannungskabel, wurden zu Lasten des Anlagenbetreibers
den Netzausbau ergeben. Die in den 1990er-Jahren errichteten
Windenergieanlagen wiesen im Durchschnitt Leistungen von 250 bis 800 kW auf. DieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
icht einen wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlage ermöglichen. Aufgrund sinkender Stromgestehungskosten sowie der Entwicklung hin zu deutlich größeren und leistungsstärkeren Windenergieanlagen , können diese heute auch dort wirtschaftlich betrieben werden, wo dies aufgrund der Standortbedingungen in der Vergangenheit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war. Maßgeblic
r Entwicklung hin zu deutlich größeren und leistungsstärkeren
Windenergieanlagen, können diese heute auch dort wirtschaftlich betrieben werdenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
zuverlässige Prognose der mit einem Vorhaben verbundenen Risiken. 4.1.1 Vergütungssätze Das EEG differenziert bei der Vergütung nach Energiesparten. Für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen im Onshore-Bereich sind zwei unterschiedliche Vergütungssätze maßgeblich: Zum einen der Vergü- tungssatz der Grundvergütung, der dem Betreiber einer Windenergieanlage – wie auch Bet
ergütung nach Energiesparten. Für die Vergütung von Strom aus
Windenergieanlagen im Onshore-Bereich sind zwei unterschiedliche VergütungssätzeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dazu führen, dass die höhere Anfangsvergütung während des gesamten Vergütungszeitraumes von 20 Jahren anfällt. 4.1.2 Systemdienstleistungsbonus Die Anfangsvergütung erhöht sich bei Windenergieanlagen , die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb gehen, um 0,48 Cent pro Kilowattstunde („Systemdienstleistungsbonus“), wenn sie ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme die Voraussetzungen der
stemdienstleistungsbonus Die Anfangsvergütung erhöht sich bei
Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb gehen, um 0,48 Cent prDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ehen, um 0,48 Cent pro Kilowattstunde („Systemdienstleistungsbonus“), wenn sie ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme die Voraussetzungen der Systemdienstleistungsverordnung erfüllt. Windenergieanlagen , die neu errichtet werden, müssen diese Anforderungen zwangsläufig erfüllen, so dass der Systemdienstleistungsbonus diesbezüglich nicht die Funktion einer Anreizregelung hat. Vielme
Voraussetzungen der Systemdienstleistungsverordnung erfüllt.
Windenergieanlagen, die neu errichtet werden, müssen diese Anforderungen zwangslDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
leistungsbonus diesbezüglich nicht die Funktion einer Anreizregelung hat. Vielmehr dient er insoweit als Instrument zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten, die für die Ausrüstung der Windenergieanlagen entsprechend der Verordnung notwendig sind. Eine Anreizfunktion hat der Systemdienstleistungsbonus hingegen für Altanlagen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2008
Ausgleich der zusätzlichen Kosten, die für die Ausrüstung der
Windenergieanlagen entsprechend der Verordnung notwendig sind. Eine AnreizfunktiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Anreizregelung des § 30 EEG („Repowering-Bonus“) ein um weitere 0,5 Cent pro Kilowattstunde erhöhter Vergütungssatz für den Zeitraum der Anfangsvergütung ergeben, wenn die ersetzten Windenergieanlagen vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb gegangen sind. Der Gesetzgeber will Betreiber von Altanlagen hierdurch dazu motivieren, diese früher als eigentlich vorgesehen durch neue leistungs
den Zeitraum der Anfangsvergütung ergeben, wenn die ersetzten
Windenergieanlagen vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb gegangen sind. Der GesetzgeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
4.1.4 Degression Die im Gesetz definierten Vergütungssätze beziehen sich auf das Inbetriebnahmejahr 2012. Sie unterliegen einer jährlichen Degression von 1,5 Prozent, das heißt, für Windenergieanlagen , die in den nachfolgenden Jahren in Betrieb gehen, sinken die vorgenannten Vergü- tungssätze um diesen Wert. Allerdings gelten die Vergütungssätze, die sich aus dem Inbetriebnahmeja
n einer jährlichen Degression von 1,5 Prozent, das heißt, für
Windenergieanlagen, die in den nachfolgenden Jahren in Betrieb gehen, sinken dieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
t. Vielfach können die Anlagenbetreiber am Markt eine höhere Vergütung erzielen. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass derzeit der erzeugte Strom einer Mehrheit der installierten Windenergieanlagen direkt vermarktet wird.15 Dennoch dienen die EEG-Vergütungssätze nach wie vor als Grundlage zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens sowie als Entscheidungsgrundlage f
s derzeit der erzeugte Strom einer Mehrheit der installierten
Windenergieanlagen direkt vermarktet wird.15 Dennoch dienen die EEG-VergütungssäDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ich. 4.2 Bewertung der Wirtschaftlichkeit – die konkreten Verhältnisse vor Ort Die Umsetzung eines Windenergievorhabens erfordert eine Neuinvestition, die sich beim Einsatz moderner Windenergieanlagen der 2 bis 3 MW-Klasse auf mehrere Millionen Euro (Investitionskosten und Investitionsnebenkosten16) beläuft. Bei Windenergieprojekten an Land ist die Projektfinanzierung anerkannter
erfordert eine Neuinvestition, die sich beim Einsatz moderner
Windenergieanlagen der 2 bis 3 MW-Klasse auf mehrere Millionen Euro (InvestitionDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
elte durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit diesen oder den für die Wirtschaftlichkeit im konkreten Fall notwendigen Energieertrag ermöglicht. Hierbei spielt die Gesamthöhe der Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Weitere Faktoren, wie die Entfernung vom nächsten Verknüpfungspunkt zum öffentlichen Stromnetz, können ebenfalls ausschlaggebend für die Frage der Wirtscha
n Energieertrag ermöglicht. Hierbei spielt die Gesamthöhe der
Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Weitere Faktoren, wie die EntfernunDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
wird das Repowering in der Regel erst nach Ablauf des Finanzierungszeitraums in Betracht kommen. Dieser beträgt häufig mehr als zehn Jahre. Die für das Repowering in Frage kommenden Windenergieanlagen befinWichtige Bewertungskriterien für das Repowering sind aus Betreibersicht: ❚ der Gesamtzustand des Altanlagenbestandes (Aufwand für Wartung und Instandhaltung); ❚ die Finanzierun
ehr als zehn Jahre. Die für das Repowering in Frage kommenden
Windenergieanlagen befinWichtige Bewertungskriterien für das Repowering sind ausDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
g nach dem EEG; ❚ die Verfügbarkeit eines planungsrechtlich gesicherten Windenergiestandortes mit ausreichenden Windbedingungen und einem Flächenzuschnitt, der die Errichtung großer Windenergieanlagen ermöglicht; ❚ Netzanschlussmöglichkeiten; ❚ der Restwert der Altanlagen und die Möglichkeit eines Verkaufs. 16 Kosten für die Erschließung, den Netzanschluss, Fundament, Planung. 17
ngungen und einem Flächenzuschnitt, der die Errichtung großer
Windenergieanlagen ermöglicht; ❚ Netzanschlussmöglichkeiten; ❚ der Restwert der Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ollen. Eine vorteilhafte Ausgangslage kann dann gegeben sein, wenn sämtliche Altanlagen im Eigentum eines Betreibers oder einer Betreibergemeinschaft stehen und diese auch die neuen Windenergieanlagen betreiben wollen. Unterscheiden sich Alt- und Neuanlagenbetreiber voneinander, ist es deren Aufgabe, auf der Grundlage zivilrechtlicher Vereinbarungen einen Interessenausgleich zu s
r einer Betreibergemeinschaft stehen und diese auch die neuen
Windenergieanlagen betreiben wollen. Unterscheiden sich Alt- und NeuanlagenbetreDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
die Windenergie. Es verbleiben nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG 70 Prozent der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der die Windenergieanlage steht. Wie bei anderen Vorhaben gilt auch für Windenergieanlagen , dass der Gewerbesteuerertrag nicht gleichmäßig anfällt und mit Verlustvorträgen zu rechnen ist. Die Abschreibungsdauer ist in der Afa-Tabelle im Abschnitt 3 „Betriebsanlagen allgem
ndenergieanlage steht. Wie bei anderen Vorhaben gilt auch für
Windenergieanlagen, dass der Gewerbesteuerertrag nicht gleichmäßig anfällt und mDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
t. Die Abschreibungsdauer ist in der Afa-Tabelle im Abschnitt 3 „Betriebsanlagen allgemeiner Art“ in Ziffer 3.1.5 geregelt. Sie beträgt danach 16 Jahre. 5.2 Kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen Die Gemeinde kann sich selbst an Windenergieanlagen beteiligen oder diese betreiben unter Einhaltung der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen über die kommunalw
lt. Sie beträgt danach 16 Jahre. 5.2 Kommunale Beteiligung an
Windenergieanlagen Die Gemeinde kann sich selbst an Windenergieanlagen beteiligeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Abschnitt 3 „Betriebsanlagen allgemeiner Art“ in Ziffer 3.1.5 geregelt. Sie beträgt danach 16 Jahre. 5.2 Kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen Die Gemeinde kann sich selbst an Windenergieanlagen beteiligen oder diese betreiben unter Einhaltung der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen über die kommunalwirtschaftliche Betätigung. Hauptvoraussetzung dafür
ligung an Windenergieanlagen Die Gemeinde kann sich selbst an
Windenergieanlagen beteiligen oder diese betreiben unter Einhaltung der von BundDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hmen richtet sich häufig nach der erzielten Einspeisevergütung, ein vereinbarter prozentualer Anteil wird gezahlt. Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke für die Errichtung von Windenergieanlagen verpachten, müssen ihre Einnahmen entsprechend versteuern. Von den Steuern erhält die Gemeinde ihren gesetzlichen Anteil, der Anteil an der Einkommenssteuer beträgt 15 Prozent nach
stückseigentümer, die ihre Grundstücke für die Errichtung von
Windenergieanlagen verpachten, müssen ihre Einnahmen entsprechend versteuern. VoDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
d „Wie“ einer Flächenausweisung obliegt der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit. Neuausweisungen müssen also auch nicht erfolgen, wenn Einzelne Interesse an der Realisierung von Windenergieanlagen haben. Dies gilt jedenfalls, wenn die Gemeinde bereits eine rechtskräftige Planung von Konzentrationszonen für die Windenergie hat, die den Anforderungen an diese Planung genügt, al
cht erfolgen, wenn Einzelne Interesse an der Realisierung von
Windenergieanlagen haben. Dies gilt jedenfalls, wenn die Gemeinde bereits eine rDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
et gegebenenfalls das Los, wer mehrere Anteile erwerben darf. 5.5 Stiftungen Zum Teil wird darauf gesetzt, dass Bürger vor Ort Stiftungen gründen und Verträge mit den Betreibern von Windenergieanlagen dahingehend abschließen, dass diese die Stiftung mit Geldern aus ihren Gewinnen unterstützen bzw. das Grundkapital stiften. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde sel
or Ort Stiftungen gründen und Verträge mit den Betreibern von
Windenergieanlagen dahingehend abschließen, dass diese die Stiftung mit Geldern Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ion für die Region“ herausgegeben vom Bundesverband WindEnergie e. V. 6 Naturschutz und Landschaftspflege 6.1 Bedeutung für die Windenergie und das Repowering Bei der Errichtung von Windenergieanlagen sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dies gilt für sowohl für die Regional- und Bauleitplanung als auch für die Ge
für die Windenergie und das Repowering Bei der Errichtung von
Windenergieanlagen sind deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes undDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
swirkungen auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dies gilt für sowohl für die Regional- und Bauleitplanung als auch für die Genehmigung von Windenergieanlagen . 24 Angeregt werden solche Stiftungen zum Beispiel im Windenergie-Erlass vom 11. Juli 2011 des Landes NRW unter Punkt 1.3.: „Empfehlenswert ist stattdessen [öffentlich-rechtlicher V
Regional- und Bauleitplanung als auch für die Genehmigung von
Windenergieanlagen. 24 Angeregt werden solche Stiftungen zum Beispiel im WindeneDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
maßgeblichen naturschutzfachlichen Aspekte und Vorschriften, ihre Berücksichtigung in der Bauleitplanung sowie über die Möglichkeiten des Repowering gegeben werden. und Betrieb von Windenergieanlagen verstoßen hier in der Regel gegen das absolute Veränderungsverbot. Gleiches gilt für Nationalparke und Nationale Naturmonumente. Landschaftsschutzgebiete Anders zu beurteilen sein k
Möglichkeiten des Repowering gegeben werden. und Betrieb von
Windenergieanlagen verstoßen hier in der Regel gegen das absolute VeränderungsveDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
es gilt für Nationalparke und Nationale Naturmonumente. Landschaftsschutzgebiete Anders zu beurteilen sein können Landschaftsschutzgebiete. Zwar verstoßen Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen zumeist gegen ihre Festlegungen und ihren Schutzzweck. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann jedoch eine Befreiung erteilt werden. In Betracht kommt dies vor allem b
haftsschutzgebiete. Zwar verstoßen Errichtung und Betrieb von
Windenergieanlagen zumeist gegen ihre Festlegungen und ihren Schutzzweck. Bei VoDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ngen und ihren Schutzzweck. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann jedoch eine Befreiung erteilt werden. In Betracht kommt dies vor allem bei der Errichtung einzelner Windenergieanlagen . Im Zusammenhang mit der Steuerung von Standorten für die Windenergie im Außenbereich können Zonierungskonzepte oder die Aufnahme von – gegebenenfalls auf bestimmte Teilbereiche bes
In Betracht kommt dies vor allem bei der Errichtung einzelner
Windenergieanlagen. Im Zusammenhang mit der Steuerung von Standorten für die WinDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Naturschutzgebiets. Sie sind über Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu entwickeln und wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen. Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen verstoßen gegen den Schutzzweck und die Entwicklungsziele der Kern- und Pflegezonen. In den Entwicklungszonen kann dies anders zu beurteilen sein. Natura-2000-Gebiete In Natura-2000
dschaftsschutzgebiete zu schützen. Errichtung und Betrieb von
Windenergieanlagen verstoßen gegen den Schutzzweck und die Entwicklungsziele derDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
aturschutz-, Landschaftsschutz- sowie Natura-2000-Gebiete spielen aufgrund ihrer flächenmäßigen Ausbreitung in der Genehmigungspraxis und im Zusammenhang mit der Standortplanung von Windenergieanlagen eine besondere Rolle. Dennoch sind auch andere Schutzgebiete oder Schutzobjekte von Belang. Naturschutzgebiete, Nationalparke und Nationale Naturmonumente In Naturschutzgebieten erw
migungspraxis und im Zusammenhang mit der Standortplanung von
Windenergieanlagen eine besondere Rolle. Dennoch sind auch andere Schutzgebiete Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dere Rolle. Dennoch sind auch andere Schutzgebiete oder Schutzobjekte von Belang. Naturschutzgebiete, Nationalparke und Nationale Naturmonumente In Naturschutzgebieten erweisen sich Windenergieanlagen als regelmäßig nicht genehmigungsfähig. Errichtung es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile
Nationale Naturmonumente In Naturschutzgebieten erweisen sich
Windenergieanlagen als regelmäßig nicht genehmigungsfähig. Errichtung es zu erhDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt. Der Gebietsschutz kann über die Grenzen des Schutzgebiets hinausgehen. So können Windenergieanlagen ein Vogelschutzgebiet auch außerhalb des Gebiets beeinträchtigen, wenn sie zum Beispiel im Anflugkorridor zu diesem errichtet werden und die wertgebenden Vögel infolgedessen keinen
ann über die Grenzen des Schutzgebiets hinausgehen. So können
Windenergieanlagen ein Vogelschutzgebiet auch außerhalb des Gebiets beeinträchtiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ht.25 Dies ist jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten an Hand des regelmäßigen Aufenthalts entsprechend geschützter und schlagsensibler Vogel- und Fledermausarten und der Lage der Windenergieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu beurteilen. Durch die Scheuchwirkung der Windenergieanlagen kann eine erhebliche Störung empfindlicher Tierarten verursacht werden, so dass sich in
d schlagsensibler Vogel- und Fledermausarten und der Lage der
Windenergieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu beurteilen. Durch die ScheucDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
entsprechend geschützter und schlagsensibler Vogel- und Fledermausarten und der Lage der Windenergieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu beurteilen. Durch die Scheuchwirkung der Windenergieanlagen kann eine erhebliche Störung empfindlicher Tierarten verursacht werden, so dass sich in der Folge der Erhaltungszustand der lokalen Population einer geschützten Art verschlechtert.
il-) Lebensräumen zu beurteilen. Durch die Scheuchwirkung der
Windenergieanlagen kann eine erhebliche Störung empfindlicher Tierarten verursacDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lokalen Population einer geschützten Art verschlechtert. Auch in diesem Fall ist jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten anhand der betroffenen störsensiblen Arten und der Lage der Windenergieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu untersuchen und zu bewerten, in welchem Umfang Störungen auftreten können. Bezüglich der kollisionsgefährdeten Arten können Abstände der Windenergie
n anhand der betroffenen störsensiblen Arten und der Lage der
Windenergieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu untersuchen und zu bewerten,Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rgieanlagen zu deren (Teil-) Lebensräumen zu untersuchen und zu bewerten, in welchem Umfang Störungen auftreten können. Bezüglich der kollisionsgefährdeten Arten können Abstände der Windenergieanlagen zu den entsprechenden Aufenthaltsorten erforderlich sein. Hierzu existieren Abstandsempfehlungen in verschiedenen Veröffentlichungen. Deren Berücksichtigung entbindet nicht – vor al
Bezüglich der kollisionsgefährdeten Arten können Abstände der
Windenergieanlagen zu den entsprechenden Aufenthaltsorten erforderlich sein. HieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
chreitung der Abstände – von der Verpflichtung, die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und Besonderheiten (zum Beispiel höhere Aufenthaltswahrscheinlichkeit, häufiges Überfliegen von Windenergieanlagen ) in die Frage einzubeziehen, ob etwa plausibel dargelegt werden kann, dass sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko jeweils signifikant erhöht. Ist damit zu rechnen, dass die Verbots
öhere Aufenthaltswahrscheinlichkeit, häufiges Überfliegen von
Windenergieanlagen) in die Frage einzubeziehen, ob etwa plausibel dargelegt werdDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hnen, dass die Verbotstatbestände greifen, sind mögliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung entsprechender Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Anordnung der Windenergieanlagen , zeitlich reduzierter Betrieb, Vermeidung von Veränderungen von Habitaten, artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Weiter kann – differenziert nach den jeweiligen Schutzkategorie
chtigungen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Anordnung der
Windenergieanlagen, zeitlich reduzierter Betrieb, Vermeidung von Veränderungen vDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ksichtigung der Vorschriften über die Behandlung von Eingriffen in Natur und Landschaft (vgl. § 18 BNatSchG, § 1 a Abs. 3 BauGB) ist zu beachten: Die Erteilung von Genehmigungen von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) setzt die Behandlung der naturschutzrechtlich geregelten Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG) im Genehmigungsverfahren voraus. Dies gilt grundsätzlich
3 BauGB) ist zu beachten: Die Erteilung von Genehmigungen von
Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) setzt die Behandlung der naturscDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lanaufstellungsverfahren entschieden (§ 1a Abs. 3 BauGB, § 18 BNatSchG). 6.2.4 Naturschutz und Landschaftspflege als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 BauGB Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich, die dort privilegiert zulässig sind (§ 35 Abs. 1 BauGB), setzt voraus, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dazu gehört nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauG
entlicher Belang im Sinne von § 35 BauGB Die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen im Außenbereich, die dort privilegiert zulässig sind (§ 35 AbDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
es Naturschutzrechts zu prüfen. Die Rechtsprechung verlangt, dass diese Belange im jeweiligen Fall ein besonders Gewicht haben, um sich gegenüber der privilegierten Zulässigkeit von Windenergieanlagen mit der Folge durchzusetzen, dass sie an dem beantragten Standort unzulässig sind. 6.3 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitplanung Im Rahmen der Baulei
haben, um sich gegenüber der privilegierten Zulässigkeit von
Windenergieanlagen mit der Folge durchzusetzen, dass sie an dem beantragten StanDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gten Standort unzulässig sind. 6.3 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitplanung Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Wesentlichen folgende Wirkungen von Windenergieanlagen bei Bau und Betrieb von Bedeutung: ❚ Auswirkungen auf den Standort in Folge der Anlage von Verkehrsflächen und Fundamenten und temporären Bauflächen (Flächeninanspruchnahme, Versieg
er Bauleitplanung sind im Wesentlichen folgende Wirkungen von
Windenergieanlagen bei Bau und Betrieb von Bedeutung: ❚ Auswirkungen auf den StaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
vorbehalten. 6.4 Weitere Hinweise zum „Landschaftsbild“ Eine besondere Herausforderung besteht im Zusammenhang mit der Bewertung von Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild. Daher folgen hierzu weitere Hinweise: Allgemeines: fachliche Hinweise Windenergieanlagen führen zwangsläufig zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Das
ewertung von Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von
Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild. Daher folgen hierzu weitere HinweiseDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
der Bewertung von Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild. Daher folgen hierzu weitere Hinweise: Allgemeines: fachliche Hinweise Windenergieanlagen führen zwangsläufig zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Das Landschaftsbild ist das vom Menschen wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft. Ob und inwieweit dessen Verä
lgen hierzu weitere Hinweise: Allgemeines: fachliche Hinweise
Windenergieanlagen führen zwangsläufig zu einer Veränderung des LandschaftsbildeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft. Ob und inwieweit dessen Veränderung als nachteilig zu beurteilen ist, hängt von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und den jeweiligen Windenergieanlagen ab. Die (Fern-)Wirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild hängt vor allem ab ❚ von der Dimension der Anlage selbst sowie der Anzahl der Windenergieanlagen, ❚ von der Top
von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und den jeweiligen
Windenergieanlagen ab. Die (Fern-)Wirkung von Windenergieanlagen auf das LandschDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
und inwieweit dessen Veränderung als nachteilig zu beurteilen ist, hängt von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und den jeweiligen Windenergieanlagen ab. Die (Fern-)Wirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild hängt vor allem ab ❚ von der Dimension der Anlage selbst sowie der Anzahl der Windenergieanlagen, ❚ von der Topographie und der Offenheit (visuelle Verletzli
den jeweiligen Windenergieanlagen ab. Die (Fern-)Wirkung von
Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild hängt vor allem ab ❚ von der DimensioDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
den jeweiligen Windenergieanlagen ab. Die (Fern-)Wirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild hängt vor allem ab ❚ von der Dimension der Anlage selbst sowie der Anzahl der Windenergieanlagen , ❚ von der Topographie und der Offenheit (visuelle Verletzlichkeit) der Landschaft, ❚ der landschaftlichen Wertigkeit (Vielfalt, Eigenart und Schönheit / Naturnähe), ❚ der Vorbelast
ab ❚ von der Dimension der Anlage selbst sowie der Anzahl der
Windenergieanlagen, ❚ von der Topographie und der Offenheit (visuelle VerletzlicDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
urnähe), ❚ der Vorbelastung durch andere Infrastruktureinrichtungen, Bebauung, Lärm o.a. In der Praxis werden für die Landschaftsbildbewertung unterschiedliche Modelle eingesetzt.26 Windenergieanlagen der heutigen Generation unterscheiden sich in ihrer Dimension deutlich von älteren Anlagen – vor allem von jenen, die in den 1990er-Jahren errichtet worden sind. Dem stehen allerdin
ndschaftsbildbewertung unterschiedliche Modelle eingesetzt.26
Windenergieanlagen der heutigen Generation unterscheiden sich in ihrer DimensionDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
von jenen, die in den 1990er-Jahren errichtet worden sind. Dem stehen allerdings der technische Fortschritt der Anlagen sowie die höhere Laufruhe größerer Rotoren gegenüber. Höhere Windenergieanlagen werden zudem in größeren Abständen zueinander errichtet. Die hierdurch erreichte Reduzierung der optischen Verdichtungswirkung schlägt vor allem bei Repoweringmaßnahmen positiv zu B
sowie die höhere Laufruhe größerer Rotoren gegenüber. Höhere
Windenergieanlagen werden zudem in größeren Abständen zueinander errichtet. Die Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
se für das Genehmigungsverfahren Innerhalb der förmlich unter Schutz gestellten Teile der Landschaft hängt die naturschutzrechtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen von den Bestimmungen der jeweiligen Schutzgebietsfestlegung ab (vgl. C 6.2.1). Bei einer Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) kann die Veränderung des Land
tzrechtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von
Windenergieanlagen von den Bestimmungen der jeweiligen Schutzgebietsfestlegung aDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
echtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen von den Bestimmungen der jeweiligen Schutzgebietsfestlegung ab (vgl. C 6.2.1). Bei einer Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) kann die Veränderung des Landschaftsbildes dem Vorhaben als baurechtlich relevanter öffentlicher Belang entgegenstehen. Dies ist der Fall, wenn die Verä
gebietsfestlegung ab (vgl. C 6.2.1). Bei einer Errichtung von
Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) kann die Veränderung des LandschDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
unabhängig von den naturschutzrechtlichen Vorschriften zu prüfen (vgl. C 6.2.4). Im Rahmen der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist zu beachten, dass es durch Windenergieanlagen in der Regel zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommt. Ausgleichsmaßnahmen und auch Ersatzmaßnahmen scheiden hier zumeist aus. Daher nutzt die Praxis vielfach den Weg der E
zrechtlichen Eingriffsregelung ist zu beachten, dass es durch
Windenergieanlagen in der Regel zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
es Landschaftsbildes in der Abwägung zu berücksichtigen, § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB. Bei der Bewertung des Landschaftsbildes sowie der Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen im Rahmen der Bauleitplanung sollte sich die Gemeinde beraten lassen. Anders als im Genehmigungsverfahren ist eine Ersatzgeldzahlung nicht vorgesehen. HINWEIS: Um die (Fern-) Wirkun
es sowie der Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von
Windenergieanlagen im Rahmen der Bauleitplanung sollte sich die Gemeinde beratenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
3D-Modelle die Visualisierung von besonderen Sichtperspektiven. 6.5 Berücksichtigung positiver Auswirkungen des Repowering Mit der oftmals angestrebten Neuordnung der Standorte der Windenergieanlagen und dem Einsatz moderner Technik ist es möglich, vorhandene Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu beseitigen beziehungsweise zu verringern. Dies gilt vor allem bei einer Ne
ing Mit der oftmals angestrebten Neuordnung der Standorte der
Windenergieanlagen und dem Einsatz moderner Technik ist es möglich, vorhandene BDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
entsprechenden Fällen werden die Standorte für die Windenergie in der Weise neu bestimmt, dass unter Beseitigung einer größeren Zahl von Altanlagen an verschiedenen Standorten neue Windenergieanlagen in geringerer Anzahl an wenigen und das Landschaftsbild weniger beeinträchtigenden neuen Standorten errichtet werden. Als grundsätzlich positive Effekte sind zu beachten: Mit der St
größeren Zahl von Altanlagen an verschiedenen Standorten neue
Windenergieanlagen in geringerer Anzahl an wenigen und das Landschaftsbild wenigDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lprofile verringern zudem die Verwirbelung der Luft und vermindern hierdurch die Gefährdung von Fledermäusen. Dem steht allerdings möglicherweise eine erhöhte Scheuchwirkung höherer Windenergieanlagen auf empfindliche Tierarten gegenüber, die derzeit fachlich diskutiert wird. Auch steigert gegebenenfalls die größere Rotorkreisfläche das Schlagrisiko von kollisionsempfindlichen Ar
allerdings möglicherweise eine erhöhte Scheuchwirkung höherer
Windenergieanlagen auf empfindliche Tierarten gegenüber, die derzeit fachlich diDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hlich diskutiert wird. Auch steigert gegebenenfalls die größere Rotorkreisfläche das Schlagrisiko von kollisionsempfindlichen Arten. Abgesicherte Kenntnisse zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen in Abhängigkeit von deren Größe liegen derzeit noch nicht vor. Für den Fall, dass Neuanlagen in der Nähe der zu beseitigenden Altanlagen errichtet werden, ist aufgrund des verändert
ichen Arten. Abgesicherte Kenntnisse zu den Auswirkungen von
Windenergieanlagen in Abhängigkeit von deren Größe liegen derzeit noch nicht vorDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Altanlagen in den Zustand zurückversetzt, der vor der erstmaligen Inanspruchnahme durch diese Altanlagen bestand. Es besteht die Möglichkeit, die Auswahl der Standorte für die neuen Windenergieanlagen unter besserer Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes zu treffen. Dies gilt sowohl für den Standort des Windparks wie für die Anordnung der einzelnen Windenergieanlagen
teht die Möglichkeit, die Auswahl der Standorte für die neuen
Windenergieanlagen unter besserer Berücksichtigung der Belange des LandschaftsbiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Windenergieanlagen unter besserer Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes zu treffen. Dies gilt sowohl für den Standort des Windparks wie für die Anordnung der einzelnen Windenergieanlagen innerhalb des Windparks. Da in der Regel weniger Anlagen neu entstehen als zurückgebaut werden, werden die durch diese Anlagen verursachten nachteiligen Auswirkungen auf das Landsch
en Standort des Windparks wie für die Anordnung der einzelnen
Windenergieanlagen innerhalb des Windparks. Da in der Regel weniger Anlagen neu Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
chaftsbild geringer sein als die der zurück zu bauenden Altanlagen. 7 Soziale Akzeptanz für Windenergienutzung und Repowering Die allgemeine Frage nach der Sozialverträglichkeit von Windenergieanlagen stellt sich vor dem Hintergrund zahlreicher lokaler Windenergie-Projekte ständig neu. Im Folgenden werden zunächst ausgewählte, deutschsprachige28 sozialwissenschaftliche Untersuchu
ering Die allgemeine Frage nach der Sozialverträglichkeit von
Windenergieanlagen stellt sich vor dem Hintergrund zahlreicher lokaler WindenergDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
llstudie31 von erfolgreich abgeschlossenen Repowering-Projekten, die viele Anregungen für die Praxis bieten. 7.1.2 Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen Das von BMU und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein geförderte Forschungsvorhaben „Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeich
tanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von
Windenergieanlagen Das von BMU und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
BMU und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein geförderte Forschungsvorhaben „Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen “,32 unter der Leitung von Hübner / Pohl, Arbeitsgruppe Gesundheits- und Umweltpsychologie, 28 Ein Überblick über internationale Forschung und Erfahrungen zur sozialen Akzeptanz der
tanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von
Windenergieanlagen“,32 unter der Leitung von Hübner / Pohl, Arbeitsgruppe GesundDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
2012). Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, leitet empirisch fundiert Empfehlungen ab für einen sozial- und umweltverträglichen Umgang mit Hinderniskennzeichnungssystemen für Windenergieanlagen . Akzeptanz steigernd wirken beispielsweise synchronisierte Schaltzeiten der Befeuerung innerhalb eines Windparks und zu benachbarten Windparks, die Nutzung von LEDBefeuerung oder fa
tverträglichen Umgang mit Hinderniskennzeichnungssystemen für
Windenergieanlagen. Akzeptanz steigernd wirken beispielsweise synchronisierte ScDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
indparks und zu benachbarten Windparks, die Nutzung von LEDBefeuerung oder farblicher Flügelblattkennzeichnung statt Xenon-Befeuerung, sowie die Blockbefeuerung. Die Ausstattung der Windenergieanlagen mit sichtweitenregulierter Befeuerung ist ebenso zu empfehlen wie den Abstrahlwinkel nach unten einzuhalten. Es ist der Akzeptanz förderlich, die lokale Bevölkerung bereits im frühe
on-Befeuerung, sowie die Blockbefeuerung. Die Ausstattung der
Windenergieanlagen mit sichtweitenregulierter Befeuerung ist ebenso zu empfehlenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
reicht werden kann, oder nicht. Dadurch wird die breite Anwendung von Mediation im Zuge von RepoweringProjekten realistisch. 7.3 Die qualitative Studie „Hemmnisse des Repowering von Windenergieanlagen “ Die Repowering-InfoBörse führte eine sozialwissenschaftliche Analyse37 der Hemmnisse beim Repowering aus Sicht kommunaler Planungsverantwortlicher durch. Mittels qualitativer Inter
sch. 7.3 Die qualitative Studie „Hemmnisse des Repowering von
Windenergieanlagen“ Die Repowering-InfoBörse führte eine sozialwissenschaftlicheDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
werden. Eine möglichst effiziente Abarbeitung der erforderlichen Planungsschritte müsse oberste Priorität haben. Um potenziellen Konflikten hinsichtlich der Radarverträglichkeit von Windenergieanlagen aus dem Weg zu gehen, sollten sich Städte und Gemeinden frühzeitig über die konkreten Standorte – falls vorhanden auf Basis von Bebauungsplänen – mit der zuständigen Wehrbereichsver
nziellen Konflikten hinsichtlich der Radarverträglichkeit von
Windenergieanlagen aus dem Weg zu gehen, sollten sich Städte und Gemeinden frühzDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
s Windparklayout angestrebt und Konkurrenzen verschiedener Betreiber in einem Windpark vermieden würden. Abbildung 18: Ergebnis der qualitativen Studie „Hemmnisse des Repowering von Windenergieanlagen “ 38 Der ausführliche Studienbericht ist als kostenlose Broschüre erhältlich und online einsehbar. 7.3.2 Schlussfolgerungen aus der Studie In der Gesamtschau der Ergebnisse der vorge
rgebnis der qualitativen Studie „Hemmnisse des Repowering von
Windenergieanlagen“ 38 Der ausführliche Studienbericht ist als kostenlose BroschDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
für Kommunen die Auseinandersetzung mit dem Hemmnis erleichtern. Eine weitere Beschäftigung mit planerischen, juristischen und akzeptanzbezogenen Fragestellungen beim Repowering von Windenergieanlagen ist in zukünftigen Forschungsprojekten sehr wünschenswert. Teil C Planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Au
en und akzeptanzbezogenen Fragestellungen beim Repowering von
Windenergieanlagen ist in zukünftigen Forschungsprojekten sehr wünschenswert. TeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ünschenswert. Teil C Planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Ausgangslage 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich Windenergieanlagen sind im Außenbereich (§ 35 BauGB) privilegiert zulässig. Dies hat in der Praxis allein schon ihrer Anzahl wegen erhebliche Bedeutung erlangt. Im V
ngsrechtliche Ausgangslage 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von
Windenergieanlagen im Außenbereich Windenergieanlagen sind im Außenbereich (§ 35Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
iche Grundlagen für die Windenergienutzung und das Repowering 1 Allgemeines und planungsrechtliche Ausgangslage 1.1 Privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich Windenergieanlagen sind im Außenbereich (§ 35 BauGB) privilegiert zulässig. Dies hat in der Praxis allein schon ihrer Anzahl wegen erhebliche Bedeutung erlangt. Im Vordergrund steht der Privilegierung
ilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich
Windenergieanlagen sind im Außenbereich (§ 35 BauGB) privilegiert zulässig. DiesDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
erlangt. Im Vordergrund steht der Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Vorhaben, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient). Danach sind Windenergieanlagen im Außenbereich zulässig, wenn im Übrigen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Zu solchen Vorhaben gehören – im Sinne ihrer „die
Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient). Danach sind
Windenergieanlagen im Außenbereich zulässig, wenn im Übrigen öffentliche BelangeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ion – alle dafür technisch erforderlichen baulichen und sonstigen Bestandteile der Windenergieanlage. Der Privilegierungstatbestand der Nr. 5 stellt keine abschließende Regelung von Windenergieanlagen für die nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden privilegiert zulässigen Vorhaben im Außenbereich dar. Unberührt bleibt zum Beispiel die Privilegierung von Windenergieanlagen als unt
statbestand der Nr. 5 stellt keine abschließende Regelung von
Windenergieanlagen für die nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden privilegiert Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ung von Windenergieanlagen für die nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden privilegiert zulässigen Vorhaben im Außenbereich dar. Unberührt bleibt zum Beispiel die Privilegierung von Windenergieanlagen als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Ähnliches kann für Windenergieanlagen, die der Stromversorgung der in § 35 Abs. 1 Nr. 3
ich dar. Unberührt bleibt zum Beispiel die Privilegierung von
Windenergieanlagen als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen BetriebDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
berührt bleibt zum Beispiel die Privilegierung von Windenergieanlagen als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Ähnliches kann für Windenergieanlagen , die der Stromversorgung der in § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGB geregelten privilegierten Vorhaben dienen, gelten. Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen bedeutet nicht
hen Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Ähnliches kann für
Windenergieanlagen, die der Stromversorgung der in § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGBDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
iches kann für Windenergieanlagen, die der Stromversorgung der in § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGB geregelten privilegierten Vorhaben dienen, gelten. Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen bedeutet nicht automatisch deren Zulässigkeit an beliebigen Standorten im Außenbereich: ❚ Zu beachten ist die Möglichkeit der Beschränkung auf bestimmte Standorte nach § 35 Abs. 3 S
n Vorhaben dienen, gelten. Die privilegierte Zulässigkeit der
Windenergieanlagen bedeutet nicht automatisch deren Zulässigkeit an beliebigen SDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
auf bestimmte Standorte nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch Ausweisungen in Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen (Regionalplänen) („Konzentrationsplanung“, s. unten C 2.). ❚ Windenergieanlagen können je nach den örtlichen Gegebenheiten auch andere öffentliche Belange, die in § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB bezeichnet sind, entgegenstehen. Beispiele aus der Rechtsprechung:
(Regionalplänen) („Konzentrationsplanung“, s. unten C 2.). ❚
Windenergieanlagen können je nach den örtlichen Gegebenheiten auch andere öffentDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
chutzrechts. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist schließlich die sogenannte Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB für die von § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 BauGB erfassten Windenergieanlagen . 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebau
z 2 BauGB für die von § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 BauGB erfassten
Windenergieanlagen. 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit BebaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
etzung ist schließlich die sogenannte Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB für die von § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 BauGB erfassten Windenergieanlagen. 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen richtet sich, wie im Allgemein
is 5 BauGB erfassten Windenergieanlagen. 1.2 Zulässigkeit von
Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang beDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
bis 5 BauGB erfassten Windenergieanlagen. 1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen richtet sich, wie im Allgemeinen auch, nach dessen Festsetzungen (§ 30 BauGB). Zu unterscheiden sind: ❚ Bebauungspläne, mit denen gezielt die planung
den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen Die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen richtet sich, wie im AllgemeiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
änen richtet sich, wie im Allgemeinen auch, nach dessen Festsetzungen (§ 30 BauGB). Zu unterscheiden sind: ❚ Bebauungspläne, mit denen gezielt die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen getroffen worden sind, ❚ Bebauungspläne, in denen sich die Zulässigkeit nach den allgemeinen Regeln der festgesetzten Baugebiete richtet. Im erstgenannten Fall sind zumeist Sonderge
äne, mit denen gezielt die planungsrechtlichen Grundlagen für
Windenergieanlagen getroffen worden sind, ❚ Bebauungspläne, in denen sich die ZuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
tet. Im erstgenannten Fall sind zumeist Sondergebiete (§ 11 Abs. 1 und 2 BauNVO) festgesetzt, gegebenenfalls auch Versorgungsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB). In diesen Fällen sind Windenergieanlagen nach Maßgabe der Festsetzungen zulässig. So können zum Beispiel die Höhe der Windenergieanlagen, ihr Standort durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche oder die Erschließ
gungsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB). In diesen Fällen sind
Windenergieanlagen nach Maßgabe der Festsetzungen zulässig. So können zum BeispiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gebenenfalls auch Versorgungsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB). In diesen Fällen sind Windenergieanlagen nach Maßgabe der Festsetzungen zulässig. So können zum Beispiel die Höhe der Windenergieanlagen , ihr Standort durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche oder die Erschließungsstraßen und -wege festgesetzt sein. In den anderen Fällen, in denen Baugebiete festgesetzt s
r Festsetzungen zulässig. So können zum Beispiel die Höhe der
Windenergieanlagen, ihr Standort durch Festsetzung der überbaubaren GrundstücksfDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
In den anderen Fällen, in denen Baugebiete festgesetzt sind, richtet sich die Zulässigkeit nach der jeweiligen Baugebietsvorschrift der BauNVO (§§ 2 bis 9, 14 und 15 Abs. 1 BauNVO). Windenergieanlagen können als selbständige gewerbliche Anlagen oder als Nebenanlagen einzuordnen sein. Als gewerbliche Anlagen (Gewerbebetriebe) können sie in den Baugebieten zulässig sein, wenn sie
svorschrift der BauNVO (§§ 2 bis 9, 14 und 15 Abs. 1 BauNVO).
Windenergieanlagen können als selbständige gewerbliche Anlagen oder als NebenanlDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
baubaren Grundstücksflächen ergeben. Auch mit Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse innerhalb eines Baugebiets, insbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen der Windenergieanlagen und die Windhöffigkeit, kann angenommen werden, dass Windenergieanlagen in den Baugebieten nach Anzahl und Größe nur in begrenztem Umfang zulässig sind. In den im Zusammenhang bebau
nsbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen der
Windenergieanlagen und die Windhöffigkeit, kann angenommen werden, dass WindenerDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ichen Verhältnisse innerhalb eines Baugebiets, insbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen der Windenergieanlagen und die Windhöffigkeit, kann angenommen werden, dass Windenergieanlagen in den Baugebieten nach Anzahl und Größe nur in begrenztem Umfang zulässig sind. In den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB) beurteilt sich die Zulässigkeit von Windener
eanlagen und die Windhöffigkeit, kann angenommen werden, dass
Windenergieanlagen in den Baugebieten nach Anzahl und Größe nur in begrenztem UmDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
eanlagen in den Baugebieten nach Anzahl und Größe nur in begrenztem Umfang zulässig sind. In den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB) beurteilt sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nach folgenden Grundsätzen: ❚ Eine Windenergieanlage muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der nähere
n Ortsteilen (§ 34 BauGB) beurteilt sich die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen nach folgenden Grundsätzen: ❚ Eine Windenergieanlage muss sicDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
art der näheren Umgebung einfügen (§ 34 Abs. 1 BauGB). Es kommt wesentlich darauf an, ob sich die vorgesehene Windenergieanlage innerhalb des vorhandenen Rahmens hält, also ob schon Windenergieanlagen (mit-) prägend vorhanden sind, und die gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nimmt. ❚ Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der in der BauNVO geregelten Bauge
eanlage innerhalb des vorhandenen Rahmens hält, also ob schon
Windenergieanlagen (mit-) prägend vorhanden sind, und die gebotene Rücksicht aufDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lplanung) Die Festlegungen der Raumordnung – in den landesweiten Raumordnungsplänen und -programmen sowie Regionalplänen – können sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen in bestimmter Weise auswirken, wobei die teils sehr unterschiedliche Praxis in den Ländern zu beachten ist. Dabei sind Grundsätze der Raumordnung und Ziele der Raumordnung zu unters
– können sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von
Windenergieanlagen in bestimmter Weise auswirken, wobei die teils sehr unterschiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
. In den Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 BauGB) wirken sich die Festlegungen der Raumordnung auf die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nicht unmittelbar aus. Sie bedürfen der Umsetzung durch Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen, wobei die Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung zu b
ich die Festlegungen der Raumordnung auf die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen nicht unmittelbar aus. Sie bedürfen der Umsetzung durch AufstDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nträchtigung an. Schließlich kann – so die Praxis in mehreren Ländern – durch Ausweisung von Flächen für die Windenergie durch Ziele der Raumordnung eine Steuerung der Standorte der Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgenommen worden sein. S. insgesamt zur Raumordnung (Regionalplanung) unten C 5. 2 Die Steuerung von Windenergieanlagen im Au
durch Ziele der Raumordnung eine Steuerung der Standorte der
Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgenoDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
e der Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgenommen worden sein. S. insgesamt zur Raumordnung (Regionalplanung) unten C 5. 2 Die Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch Flächennutzungsplan 2.1 Die Grundsätze und die Anforderungen an die Steuerung Die Gemeinden haben mit der Flächennutzungsplanung die Möglichkeit, die privilegi
Raumordnung (Regionalplanung) unten C 5. 2 Die Steuerung von
Windenergieanlagen im Außenbereich durch Flächennutzungsplan 2.1 Die Grundsätze Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Flächennutzungsplan 2.1 Die Grundsätze und die Anforderungen an die Steuerung Die Gemeinden haben mit der Flächennutzungsplanung die Möglichkeit, die privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich auf bestimmte Standorte zu konzentrieren. Rechtsgrundlage hierfür ist § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB: „Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben (der Windenergie) in der R
gsplanung die Möglichkeit, die privilegierte Zulässigkeit von
Windenergieanlagen im Außenbereich auf bestimmte Standorte zu konzentrieren. RecDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.“ Zweck und Rechtsfolgen solcher Ausweisungen sind: Unmittelbar aus § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ergibt sich: Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen im Außenbereich wird auf die ausgewiesenen Standorte begrenzt. Außerhalb der ausgewiesenen Standorte sind Windenergieanlagen „in der Regel“ unzulässig. Die danach möglichen Ausnahm
Satz 3 BauGB ergibt sich: Die privilegierte Zulässigkeit der
Windenergieanlagen im Außenbereich wird auf die ausgewiesenen Standorte begrenztDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
3 BauGB ergibt sich: Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen im Außenbereich wird auf die ausgewiesenen Standorte begrenzt. Außerhalb der ausgewiesenen Standorte sind Windenergieanlagen „in der Regel“ unzulässig. Die danach möglichen Ausnahmen betreffen atypische Fälle. Durch sie darf der Zweck der Steuerung (Konzentration der Windenergieanlagen auf die ausgewiesen
andorte begrenzt. Außerhalb der ausgewiesenen Standorte sind
Windenergieanlagen „in der Regel“ unzulässig. Die danach möglichen Ausnahmen betDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nen Standorte sind Windenergieanlagen „in der Regel“ unzulässig. Die danach möglichen Ausnahmen betreffen atypische Fälle. Durch sie darf der Zweck der Steuerung (Konzentration der Windenergieanlagen auf die ausgewiesenen Flächen) nicht verfehlt, die planerische Konzeption darf nicht berührt werden. Im Allgemeinen kann sich die Gemeinde daher darauf verlassen, dass außerhalb der
le. Durch sie darf der Zweck der Steuerung (Konzentration der
Windenergieanlagen auf die ausgewiesenen Flächen) nicht verfehlt, die planerischDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
, die planerische Konzeption darf nicht berührt werden. Im Allgemeinen kann sich die Gemeinde daher darauf verlassen, dass außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen Windenergieanlagen im Außenbereich nicht zulässig sind. Dies setzt die Wirksamkeit der Ausweisungen im Flä- chennutzungsplan voraus. Zu beachten sind daher die Anforderungen an die Steuerung: Für die
ss außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen
Windenergieanlagen im Außenbereich nicht zulässig sind. Dies setzt die WirksamkeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
für die Windenergie gesteuert werden, ebenso wichtig wie für eine Neuordnung der Standorte für die Windenergie, deren Ziele der weitere Ausbau der Windenergie und das Repowering von Windenergieanlagen sind. Die inzwischen durch die Rechtsprechung, insbesondere des BVerwG, weitgehend geklärten Anforderungen an die Steuerung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat das Bundesverwa
ele der weitere Ausbau der Windenergie und das Repowering von
Windenergieanlagen sind. Die inzwischen durch die Rechtsprechung, insbesondere dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
skunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten. Die Ausarbeitung eines Plankonzepts vollzieht sich abschnittsweise: 1 | Ermittlung der Tabuzonen Im ersten Abschnitt sind diejenigen Bereiche als „Tabuzonen“ zu ermitt
welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von
Windenergieanlagen freizuhalten. Die Ausarbeitung eines Plankonzepts vollzieht sDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
bschnitt sind diejenigen Bereiche als „Tabuzonen“ zu ermitteln, die sich für die Nutzung der Windenergie nicht eignen. Dies sind ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen und / oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen sind („harte“ Tabuzonen) und ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar
ies sind ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen aus tatsächlichen und / oder rechtlichen Gründen schlechthin Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
von Windenergieanlagen aus tatsächlichen und / oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen sind („harte“ Tabuzonen) und ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinde anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlage
nen) und ❚ Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach deDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
indenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinde anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen („weiche“ Tabuzonen). Nach Abzug dieser Tabuzonen bleiben sogenannte Potenzialflächen übrig, die für die Darstellung von Konzentrationszonen in Betracht ko
Gemeinde anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine
Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen („weiche“ Tabuzonen). Nach Abzug diDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
harte“ Tabuzonen) zu verzichten sein. 2.1.2 Ermittlung der harten Tabuzonen Harte Tabuzonen ergeben sich vor allem aus fachgesetzlichen Beschränkungen, nach denen die Errichtung von Windenergieanlagen an bestimmten Standorten unzulässig ist. Diese Beschränkungen kann die Gemeinde nicht im Wege der Abwägung überwinden, die Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Bauleitpläne
achgesetzlichen Beschränkungen, nach denen die Errichtung von
Windenergieanlagen an bestimmten Standorten unzulässig ist. Diese BeschränkungenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
igkeit für die Praxis der Bauleitplanung wichtige Fallgestaltungen behandelt. Zu Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten und Biosphärenreservaten s. B.6.2.1. Lärmschutz: Zwischen Windenergieanlagen in Nachbarschaft zu Wohngebieten / Wohngebäuden sind aus Gründen des Lärmschutzes in der Regel Abstände notwendig. Das Immissionsschutzrecht (wesentlich: die Technische Anleitung zu
ten und Biosphärenreservaten s. B.6.2.1. Lärmschutz: Zwischen
Windenergieanlagen in Nachbarschaft zu Wohngebieten / Wohngebäuden sind aus GrünDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ies gilt auch bei Erteilung von Befreiungen. Eine Lösung bietet die Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Festlegung, in Abstimmung zu dem zum Zwecke der Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen zu entwickelnden Plankonzept (C 2.1): ❚ Gliederung in Zonen mit abgestuftem Schutz von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG); auf diese Weise können unter Bebeibehaltun
Abstimmung zu dem zum Zwecke der Steuerung der Standorte von
Windenergieanlagen zu entwickelnden Plankonzept (C 2.1): ❚ Gliederung in Zonen mDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
haft (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG); auf diese Weise können unter Bebeibehaltung des unter Schutz gestellten Gesamtgebiets Gebietsteile festgelegt werden, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen im Hinblick auf den Schutz von Natur und Landschaft erlaubt werden kann; ❚ Aufnahme von Ausnahmeregelungen in Landschaftsschutzgebieten für die Windenergie, gegebenenfalls auf besti
s Gebietsteile festgelegt werden, in denen die Errichtung von
Windenergieanlagen im Hinblick auf den Schutz von Natur und Landschaft erlaubt wDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
wichtigen Natura 2000-Gebieten (§§ 31 bis 34 BNatSchG) ist entscheidend, ob sich aus dem Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung (vgl. § 1 a Abs. 4 BauGB) ergibt, dass die betreffenden Windenergieanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können. Dies muss differenziert geprüft werden
üfung (vgl. § 1 a Abs. 4 BauGB) ergibt, dass die betreffenden
Windenergieanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
eck maßgeblichen Bestandteilen führen können. Dies muss differenziert geprüft werden, nach den Erhaltungszielen und Schutzzwecken des jeweiligen FFH-Gebiets und den von betreffenden Windenergieanlagen konkret zu erwartenden Auswirkungen. Dazu gehört die Prüfung von Maßnahmen zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen (Standortwahl, zeitlich reduzierter Betrieb usw.). Weite
tzzwecken des jeweiligen FFH-Gebiets und den von betreffenden
Windenergieanlagen konkret zu erwartenden Auswirkungen. Dazu gehört die Prüfung Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
as Tötungs- und Verletzungsrisiko im Vergleich zum allgemeinen Risiko signifikant erhöht? Verstöße gegen das Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) wegen der Scheuchwirkung von Windenergieanlagen : FRAGE: Führt eine erhebliche Störung zur Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population? Zu prüfen sind auch mögliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung entspr
bot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) wegen der Scheuchwirkung von
Windenergieanlagen: FRAGE: Führt eine erhebliche Störung zur Verschlechterung deDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
des Erhaltungszustands der lokalen Population? Zu prüfen sind auch mögliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung entsprechender Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Anordnung der Windenergieanlagen , zeitlich reduzierter Betrieb, Vermeidung von Veränderungen von Habitaten, Ausgleichsmaßnahmen. Weiter zu klären ist die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen (§ 45 Abs. 7, § 67 B
prechender Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Anordnung der
Windenergieanlagen, zeitlich reduzierter Betrieb, Vermeidung von Veränderungen vDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
r sogar ausdrücklich auf die Nutzung der Windenergie im Wald. Von Bedeutung sind hier insbesondere: Nach dem Waldrecht sind bedeutsam: die Inanspruchnahme der Flächen, auf denen die Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, die Erschließung mit Wegen und Plätzen, die Stromleitungen sowie sonstige Auswirkungen, etwa während der Baumaßnahmen und bezüglich spezifisch
ind bedeutsam: die Inanspruchnahme der Flächen, auf denen die
Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, die Erschließung mit WDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n in Betracht: ❚ Größe der auszuweisenden Flächen für die Windenergie im Vergleich - zur Gemeindegebietsgröße, - zur Größe der in einem Regionalplan vorgesehenen Mindestgrößen für Windenergieanlagen und - zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden; ❚ Anzahl und Energiemenge der Windenergieanlagen in den auszuweisenden Flächen, da
röße der in einem Regionalplan vorgesehenen Mindestgrößen für
Windenergieanlagen und - zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
an vorgesehenen Mindestgrößen für Windenergieanlagen und - zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden; ❚ Anzahl und Energiemenge der Windenergieanlagen in den auszuweisenden Flächen, dabei Berücksichtigung der durch neue Windenergieanlagen entsprechender Höhe erzielbare Stromgewinnung; ❚ weitere Gesichtspunkte, wie etwa das Gewicht
lächen in den Nachbargemeinden; ❚ Anzahl und Energiemenge der
Windenergieanlagen in den auszuweisenden Flächen, dabei Berücksichtigung der durDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
g der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden; ❚ Anzahl und Energiemenge der Windenergieanlagen in den auszuweisenden Flächen, dabei Berücksichtigung der durch neue Windenergieanlagen entsprechender Höhe erzielbare Stromgewinnung; ❚ weitere Gesichtspunkte, wie etwa das Gewicht der angewandten Ausschlusskriterien sowie die Ermittlung und Überprüfung der harten Tab
auszuweisenden Flächen, dabei Berücksichtigung der durch neue
Windenergieanlagen entsprechender Höhe erzielbare Stromgewinnung; ❚ weitere GesiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
wurde, dass der Windenergie „in substanzieller Weise Raum verschafft“ wurde. So wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse als ausreichender Anteil der Fläche für die Windenergieanlagen an der Gesamtfläche des Planungsraums von etwa 0,5 bis 1,2 Prozent angenommen. 2.2 Darstellungen im Flächennutzungsplan Inhalt der Darstellungen: In der Praxis üblich ist die Auswei
igen Verhältnisse als ausreichender Anteil der Fläche für die
Windenergieanlagen an der Gesamtfläche des Planungsraums von etwa 0,5 bis 1,2 PrDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
,5 bis 1,2 Prozent angenommen. 2.2 Darstellungen im Flächennutzungsplan Inhalt der Darstellungen: In der Praxis üblich ist die Ausweisung von Flächen oder Gebieten, in denen mehrere Windenergieanlagen zusammengefasst an einem Standort vorgesehen sind (oft bezeichnet mit „Windparks“, „Konzentrationszonen“). Die Zusammenfassung von Windenergieanlagen an einem Standort entspricht zu
st die Ausweisung von Flächen oder Gebieten, in denen mehrere
Windenergieanlagen zusammengefasst an einem Standort vorgesehen sind (oft bezeicDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
oder Gebieten, in denen mehrere Windenergieanlagen zusammengefasst an einem Standort vorgesehen sind (oft bezeichnet mit „Windparks“, „Konzentrationszonen“). Die Zusammenfassung von Windenergieanlagen an einem Standort entspricht zumeist den planerischen Zielen der Gemeinden und auch den Interessen der Betreiber der Windenergieanlagen. Denkbar und in der Praxis auch anzutreffen i
„Windparks“, „Konzentrationszonen“). Die Zusammenfassung von
Windenergieanlagen an einem Standort entspricht zumeist den planerischen Zielen Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
onzentrationszonen“). Die Zusammenfassung von Windenergieanlagen an einem Standort entspricht zumeist den planerischen Zielen der Gemeinden und auch den Interessen der Betreiber der Windenergieanlagen . Denkbar und in der Praxis auch anzutreffen ist die Ausweisung von Standorten für einzelne oder nur eine kleine Gruppe von zwei oder drei Windenergieanlagen, etwa weil die Gemeinde
ielen der Gemeinden und auch den Interessen der Betreiber der
Windenergieanlagen. Denkbar und in der Praxis auch anzutreffen ist die AusweisunDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ressen der Betreiber der Windenergieanlagen. Denkbar und in der Praxis auch anzutreffen ist die Ausweisung von Standorten für einzelne oder nur eine kleine Gruppe von zwei oder drei Windenergieanlagen , etwa weil die Gemeinde neben vorhandenen Windparks nur noch für solche Einzellagen etwa im Zusammenhang mit Maßnahmen des Repowering Ausweisungen vornimmt. Empfohlen wird die Darst
n für einzelne oder nur eine kleine Gruppe von zwei oder drei
Windenergieanlagen, etwa weil die Gemeinde neben vorhandenen Windparks nur noch Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
flächen) enthalten, die mit der Windenergie nicht vereinbar sind. Die Rechtswirkungen der Darstellungen des Teilflächennutzungsplans sind: ❚ Außerhalb der ausgewiesenen Flächen sind Windenergieanlagen im Außenbereich in der Regel unzulässig (Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). ❚ Aus seinen Darstellungen für die Windenergie können Bebauungspläne entwickelt werden (§ 8 Abs
utzungsplans sind: ❚ Außerhalb der ausgewiesenen Flächen sind
Windenergieanlagen im Außenbereich in der Regel unzulässig (Rechtswirkung des § Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
e können Bebauungspläne entwickelt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Dies hat Bedeutung, wenn die Gemeinde zusätzlich in einem Bebauungsplan nähere Bestimmungen zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen treffen will. ❚ Seine Darstellungen für die Windenergie können anderen Vorhaben im Außenbereich als öffentlicher Belang entgegen gehalten werden (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Au
einem Bebauungsplan nähere Bestimmungen zur Zulässigkeit von
Windenergieanlagen treffen will. ❚ Seine Darstellungen für die Windenergie könneDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ter räumlicher Teilflächennutzungsplan, § 5 Abs. 2 b Halbs. 2 BauGB). Er erfasst einen Teil des Außenbereichs der Gemeinde. Innerhalb dieses Teils werden die Flächen und Gebiete für Windenergieanlagen dargestellt. Diese Darstellungen haben die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur innerhalb des Gebiets des räumlichen Teilflächennutzungsplans und nicht auch außerhalb. D
de. Innerhalb dieses Teils werden die Flächen und Gebiete für
Windenergieanlagen dargestellt. Diese Darstellungen haben die Rechtswirkungen deDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
des Immissionsschutzrechts und Naturschutzrechts reichen dort aus) oder ❚ weil die anderen Teile des Außenbereichs aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht in Betracht kommen. Da auch der räumliche Teilflächennutzungsplan für die Zwecke des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aufgestellt wird, hat er die Anforderungen an die Steuerung der S
tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Errichtung von
Windenergieanlagen nicht in Betracht kommen. Da auch der räumliche TeilflächennuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
auf den Planungsraum des räumlichen Teilflächennutzungsplans bezogen. ❚ Die Größe des Gebiets des räumlichen Teilflächennutzungsplans ist stets (deutlich) größer als die in ihm für Windenergieanlagen dargestellten Flächen und Gebiete („Windparks“). Denn er enthält innerhalb seines Plangebiets sowohl Standorte für Windenergieanlagen als auch Bereiche, die hiervon freizuhalten si
nnutzungsplans ist stets (deutlich) größer als die in ihm für
Windenergieanlagen dargestellten Flächen und Gebiete („Windparks“). Denn er entDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ist stets (deutlich) größer als die in ihm für Windenergieanlagen dargestellten Flächen und Gebiete („Windparks“). Denn er enthält innerhalb seines Plangebiets sowohl Standorte für Windenergieanlagen als auch Bereiche, die hiervon freizuhalten sind. ❚ Der räumliche Teilflächennutzungsplan legt seine Grenzen fest. ❚ Auch die Darstellungen des räumlichen Teilflächennutzungsplans h
er enthält innerhalb seines Plangebiets sowohl Standorte für
Windenergieanlagen als auch Bereiche, die hiervon freizuhalten sind. ❚ Der räumlDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthalten. Gründe hierfür sind zumeist: die Gemeinde hat bisher keinen Bedarf gesehen, solche Darstellungen zum Zwecke der Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich vorzunehmen, oder es besteht kein Flä- chennutzungsplan im Sinne des § 5 Abs. 1 BauGB. Nunmehr kann die Gemeinde eigenständig und rechtlich unabhängig vom vorhandene
rf gesehen, solche Darstellungen zum Zwecke der Steuerung von
Windenergieanlagen im Außenbereich vorzunehmen, oder es besteht kein Flä- chennuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
3 Satz 3 BauGB besteht. 3 | Die Gemeinde hat schon Darstellungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Gesamt-Flächennutzungsplan getroffen, möchte aber nunmehr die Steuerung der Windenergieanlagen im Teilflächennutzungsplan im Sinne einer Neufestlegung vornehmen. Dies ist möglich, indem sie einen Teilflächennutzungsplan als Neufestlegung der Standorte der Windenergie aufstell
nutzungsplan getroffen, möchte aber nunmehr die Steuerung der
Windenergieanlagen im Teilflächennutzungsplan im Sinne einer Neufestlegung vorneDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
.1), ❚ die Rechtsfolgen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erstrecken sich auf die Außenbereiche der beteiligten Gemeinden, das heißt: in den Außenbereichen der beteiligten Gemeinden sind Windenergieanlagen grundsätzlich nur an den ausgewiesenen Standorten zulässig. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich einzelner beteiligter Gemeinden nic
s heißt: in den Außenbereichen der beteiligten Gemeinden sind
Windenergieanlagen grundsätzlich nur an den ausgewiesenen Standorten zulässig. DDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
heißt: in den Außenbereichen der beteiligten Gemeinden sind Windenergieanlagen grundsätzlich nur an den ausgewiesenen Standorten zulässig. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich einzelner beteiligter Gemeinden nicht zulässig sind. Zum Ablauf der gemeinsamen Flächennutzungsplanung: Für die Aufstellung des gemeinsamen (Teil-) Flächenn
tandorten zulässig. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass
Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich einzelner beteiligter Gemeinden nichDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
k der Aufstellung von Bebauungsplänen: Durch Festsetzung von Sondergebieten für die Windenergie (§ 11 Abs. 1 und 2 BauNVO) oder Versorgungsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) werden Windenergieanlagen auf eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage gestellt (Anwendung des § 30 BauGB: Windenergieanlagen sind zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprec
O) oder Versorgungsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) werden
Windenergieanlagen auf eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage gestellt (AnDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
s. 1 und 2 BauNVO) oder Versorgungsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) werden Windenergieanlagen auf eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage gestellt (Anwendung des § 30 BauGB: Windenergieanlagen sind zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen). Einer weitergehenden Prüfung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen wie bei Anwendung des § 35 Ba
nungsrechtliche Grundlage gestellt (Anwendung des § 30 BauGB:
Windenergieanlagen sind zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lt (Anwendung des § 30 BauGB: Windenergieanlagen sind zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen). Einer weitergehenden Prüfung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen wie bei Anwendung des § 35 BauGB bedarf es nicht; anders als bei einem sogenannten einfachen Bebauungsplan, der einzelne Fragen der Zulässigkeit der Anwendung des § 35 BauGB überlas
rsprechen). Einer weitergehenden Prüfung der Zulässigkeit von
Windenergieanlagen wie bei Anwendung des § 35 BauGB bedarf es nicht; anders als Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
B). Mögliche Festsetzungen des Bebauungsplans: Im Bebauungsplan können gegebenenfalls nähere Bestimmungen zur Zulässigkeit getroffen werden. Beispiele: ❚ die Standorte der einzelnen Windenergieanlagen durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, ❚ zum Immissionsschutz (zum Beispiel im Hinblick auf die Befeuerung), ❚ zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ❚ zur verkehrsmäßi
it getroffen werden. Beispiele: ❚ die Standorte der einzelnen
Windenergieanlagen durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, ❚ zum Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Zustimmung (Übertragung von Grundstücksrechten durch Abschluss von Pachtverträgen usw.) ist wesentliche Voraussetzung, damit ihre Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen genutzt werden können. Es können auch die Eigentü- mer benachbarter Grundstücke zu beteiligen sein und bei Repowering-Projekten auch die Eigentümer der aufzugebenden Altstandorte. D
damit ihre Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb der
Windenergieanlagen genutzt werden können. Es können auch die Eigentü- mer benachDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ie Grundstücke an den neuen Standorten für die Windenergie. Die von den Grundstückseigentümern einzuräumende Verfügbarkeit bezieht sich auf das Recht, an den betreffenden Standorten Windenergieanlagen errichten und für eine bestimmte Dauer betreiben zu dürfen. 2 | Die benachbarten Grundstücke und andere Grundstücke, bei denen es regelmäßig auf die Zustimmung der Grundstückseigent
it bezieht sich auf das Recht, an den betreffenden Standorten
Windenergieanlagen errichten und für eine bestimmte Dauer betreiben zu dürfen. 2Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
mung der Grundstückseigentümer ankommt oder bei denen ihre Mitwirkung geboten ist. Dies bezieht sich auf die Grundstücke a) innerhalb des Windparks, die den Standorten der einzelnen Windenergieanlagen benachbart sind (benachbarte Grundstücke), b) für Erschließungsstraßen und -wege sowie Stromleitungen (Grundstücke für Infrastruktur). Im Fall a) empfiehlt sich die Einbeziehung der
a) innerhalb des Windparks, die den Standorten der einzelnen
Windenergieanlagen benachbart sind (benachbarte Grundstücke), b) für ErschließunDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
den beteiligten Grundstückseigentümern und dem Vorhabenträger werden vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung der betreffenden Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen geschlossen. In Betracht kommen vor allem Vereinbarungen im Sinne des Pachtrechts, mit gegebenenfalls unterschiedlichen Elementen (hier vereinfacht als Pachtvertrag bezeichnet). In
treffenden Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb von
Windenergieanlagen geschlossen. In Betracht kommen vor allem Vereinbarungen im SDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ie Eigentü- mer der benachbarten Grundstücke einbezogen, wenn dies jeweils geboten ist, vgl. 2 | a. Beteiligte Eigentümer sind somit: ❚ die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, ❚ die Eigentümer der benachbarten Grundstücke, deren Einbeziehung geboten ist. Von Vorteil kann es sein, dass die beteiligten Grundstückseigen
r sind somit: ❚ die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die
Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, ❚ die Eigentümer der bDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Quadratmeterpreis ausgeht und sich im Übrigen nach dem Flächenanteil der betreffenden Grundstücke an der Gesamtfläche richtet. Für die Flächen, die unmittelbar als Standorte für die Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden, wird ein gesonderter Ausgleich für die Einbußen an der an den Standorten nicht möglichen landwirtschaftlichen Nutzung (Nutzungsausfall) vorgesehen. HINW
chtet. Für die Flächen, die unmittelbar als Standorte für die
Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden, wird ein gesonderter Ausgleich fDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
sungen an bestimmten Standorten erwarten. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Bestimmung der konkreten Standorte für die einzelnen Windenergieanlagen : Enthält der Bauleitplan keine Festlegungen über die konkreten Standorte der Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks, bleibt ihre Festlegung dem Pachtvertrag oder dem Vorhabent
BauGB). Bestimmung der konkreten Standorte für die einzelnen
Windenergieanlagen: Enthält der Bauleitplan keine Festlegungen über die konkreteDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
pruch (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Bestimmung der konkreten Standorte für die einzelnen Windenergieanlagen: Enthält der Bauleitplan keine Festlegungen über die konkreten Standorte der Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks, bleibt ihre Festlegung dem Pachtvertrag oder dem Vorhabenträger vorbehalten. Hat aber der Bebauungsplan die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen fes
uleitplan keine Festlegungen über die konkreten Standorte der
Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks, bleibt ihre Festlegung dem PachtveDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
der Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks, bleibt ihre Festlegung dem Pachtvertrag oder dem Vorhabenträger vorbehalten. Hat aber der Bebauungsplan die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen festgesetzt, wird dies bei den vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt. Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarungen: Es kann sich empfehlen, dass die vertraglichen Vereinbarungen
alten. Hat aber der Bebauungsplan die einzelnen Standorte der
Windenergieanlagen festgesetzt, wird dies bei den vertraglichen Vereinbarungen bDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
.3). Zu vertraglichen Vereinbarungen an den Altstandorten: Die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentü- mer der Flächen, auf denen die im Rahmen des Repowering zu ersetzenden Windenergieanlagen (Altanlagen) errichtet sind und (noch) betrieben werden, hat für die Verwirklichung von Repowering-Projekten mittelbare Bedeutung. Entsprechend dem jeweiligen Konzept des Repowering
lächen, auf denen die im Rahmen des Repowering zu ersetzenden
Windenergieanlagen (Altanlagen) errichtet sind und (noch) betrieben werden, hat Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ichung von Repowering-Projekten mittelbare Bedeutung. Entsprechend dem jeweiligen Konzept des Repowering kann es wesentlich darauf ankommen, dass in einem neu ausgewiesenen Windpark Windenergieanlagen nur errichtet werden, wenn damit die Still legung und der Rückbau von Altanlagen erfolgen und dies durch städtebaulichen Vertrag oder durch Bestimmung und Festsetzungen in den Baule
ich darauf ankommen, dass in einem neu ausgewiesenen Windpark
Windenergieanlagen nur errichtet werden, wenn damit die Still legung und der RücDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
neu zu ordnen. Gründe hierfür können vor allem sein: ❚ Ausweitung der Windenergienutzung in der Gemeinde, ❚ Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering von Windenergieanlagen , ❚ Neuordnung der Standorte für die Windenergie. Diese Planungen zu Gunsten der Windenergie werden durch den in 2011 eingeführten Planungsgrundsatz des § 1a Abs. 5 BauGB unterstützt
er planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering von
Windenergieanlagen, ❚ Neuordnung der Standorte für die Windenergie. Diese PlanunDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
– Rechnung getragen werden soll. Zu unterscheiden sind im Wesentlichen drei verschiedene Vorgehensweisen41 für die Erweiterung und Neuordnung der planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen : 1 | Neufestlegung der Ausweisungen für die Windenergie im Flächennutzungsplan auf der Grundlage eines neuen Plankonzepts für den gesamten Außenbereich der Gemeinde 2 | Begrenzte Er
iterung und Neuordnung der planungsrechtlichen Grundlagen für
Windenergieanlagen: 1 | Neufestlegung der Ausweisungen für die Windenergie im FlDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
h wenn zum Zwecke der erweiterten Nutzung der Potenzialflächen Überprüfungen der „harten Tabuzonen“ vorgenommen werden (s. C 2.1.2). Rechtsfolgen: Die privilegierte Zulässigkeit der Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemeinde beurteilt sich grundsätzlich danach, ob ihre Standorte in den im Flächennutzungsplan in seiner Neufassung ausgewiesenen Flächen / Gebieten liegen (Anwen
s. C 2.1.2). Rechtsfolgen: Die privilegierte Zulässigkeit der
Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemeinde beurteilt sich grundsätzlich danDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
bereits Ausweisungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Windenergie enthält, werden zusätzliche Flächen und sonstige Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen in einem begrenzten Rahmen vorgenommen, um zum Beispiel einen ausgewiesenen Windpark für das Repowering nutzen zu können. Indem die planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergi
sonstige Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlagen für
Windenergieanlagen in einem begrenzten Rahmen vorgenommen, um zum Beispiel einenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
in der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu entscheiden sind. Beispiele: Ein ausgewiesenes Sondergebiet für die Windenergie wird für Zwecke des Repowering begrenzt erweitert, um den neuen Windenergieanlagen die notwendige Anordnung zu ermöglichen. Die im Flächennutzungsplan bestehenden Höhenbegrenzungen werden aufgehoben. Zu den Rechtsfolgen: ❚ Windenergieanlagen sind auch auf den erwe
rd für Zwecke des Repowering begrenzt erweitert, um den neuen
Windenergieanlagen die notwendige Anordnung zu ermöglichen. Die im FlächennutzunDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rweitert, um den neuen Windenergieanlagen die notwendige Anordnung zu ermöglichen. Die im Flächennutzungsplan bestehenden Höhenbegrenzungen werden aufgehoben. Zu den Rechtsfolgen: ❚ Windenergieanlagen sind auch auf den erweiterten Flächen zulässig. ❚ Beschränkungen zur Höhe von Windenergieanlagen entfallen. ❚ Die Rechtswirkungen der Steuerung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
n Höhenbegrenzungen werden aufgehoben. Zu den Rechtsfolgen: ❚
Windenergieanlagen sind auch auf den erweiterten Flächen zulässig. ❚ BeschränkunDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nutzungsplan bestehenden Höhenbegrenzungen werden aufgehoben. Zu den Rechtsfolgen: ❚ Windenergieanlagen sind auch auf den erweiterten Flächen zulässig. ❚ Beschränkungen zur Höhe von Windenergieanlagen entfallen. ❚ Die Rechtswirkungen der Steuerung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bleiben im Übrigen bestehen. HINWEIS: Diese Vorgehensweise wird durch den in 2011 eingeführten §
n erweiterten Flächen zulässig. ❚ Beschränkungen zur Höhe von
Windenergieanlagen entfallen. ❚ Die Rechtswirkungen der Steuerung im Sinne des §Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ung erfüllen. HINWEIS: Dies sollte in der Begründung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan dargelegt werden. Zu den Rechtsfolgen: ❚ Innerhalb des Gebiets des Bebauungsplans sind Windenergieanlagen gemäß § 30 BauGB entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig. ❚ Hatte die Gemeinde zuvor durch Darstellung von Standorten für die Windenergie im Flächennutzungsplan d
Rechtsfolgen: ❚ Innerhalb des Gebiets des Bebauungsplans sind
Windenergieanlagen gemäß § 30 BauGB entsprechend den Festsetzungen des BebauungsDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ie im Flächennutzungsplan die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt, bleiben diese Rechtswirkungen unberührt. Dies bedeutet: ❚ Im Gebiet des Bebauungsplans sind Windenergieanlagen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 30 BauGB zulässig. ❚ Außerhalb des Gebiets des Bebauungsplans im Außenbereich sind Windenergieanlagen als Außenbereichsvorha
unberührt. Dies bedeutet: ❚ Im Gebiet des Bebauungsplans sind
Windenergieanlagen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 30 BDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
es Bebauungsplans sind Windenergieanlagen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 30 BauGB zulässig. ❚ Außerhalb des Gebiets des Bebauungsplans im Außenbereich sind Windenergieanlagen als Außenbereichsvorhaben grundsätzlich nur auf den Standorten nach § 35 BauGB zulässig, die im Flächennutzungsplan im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtswirksam dargestellt s
Außerhalb des Gebiets des Bebauungsplans im Außenbereich sind
Windenergieanlagen als Außenbereichsvorhaben grundsätzlich nur auf den StandorteDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
auf den Standorten nach § 35 BauGB zulässig, die im Flächennutzungsplan im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtswirksam dargestellt sind. 3.2 Behandlung vorhandener Bestände an Windenergieanlagen Werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie durch Änderung oder Neuaufstellung der Bauleitpläne erweitert oder neu geordnet und wird hierfür ein neues Plankonzept
ksam dargestellt sind. 3.2 Behandlung vorhandener Bestände an
Windenergieanlagen Werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die WindenergieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
itpläne erweitert oder neu geordnet und wird hierfür ein neues Plankonzept erstellt, kann sich oftmals die Situation ergeben, dass in dem neuen Plankonzept die Standorte vorhandener Windenergieanlagen nicht mehr vorgesehen sind. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. So bieten die technischen Entwicklungen bei den Windenergieanlagen, die Erfahrungen bei der Standortauswahl und
eben, dass in dem neuen Plankonzept die Standorte vorhandener
Windenergieanlagen nicht mehr vorgesehen sind. Dies kann unterschiedliche GründeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
m neuen Plankonzept die Standorte vorhandener Windenergieanlagen nicht mehr vorgesehen sind. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. So bieten die technischen Entwicklungen bei den Windenergieanlagen , die Erfahrungen bei der Standortauswahl und die Ausbauziele der Windenergie für die heutigen Planungen die Möglichkeit, Standorte für die Windenergie nach anderen Kriterien festzul
Gründe haben. So bieten die technischen Entwicklungen bei den
Windenergieanlagen, die Erfahrungen bei der Standortauswahl und die Ausbauziele Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Standorte für die Windenergie nach anderen Kriterien festzulegen, als dies früheren Planungen und der Genehmigungspraxis entsprach. Folge ist, dass manche Standorte mit vorhandenen Windenergieanlagen (sowohl Einzelstandorte als auch Windparks) nicht dem neuen Konzept für die Ausweisungen von Standorten für die Windenergie entsprechen. Werden die neuen Konzepte in die Planungen u
s entsprach. Folge ist, dass manche Standorte mit vorhandenen
Windenergieanlagen (sowohl Einzelstandorte als auch Windparks) nicht dem neuen KDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Planungen umgesetzt, sind solche Bestände planungsrechtlich nicht mehr abgesichert, weil sie in eine „Ausschlusszone“ im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geraten. Die betroffenen Windenergieanlagen dürfen aufgrund des Bestandsschutzes zwar weiter betrieben und unterhalten, nicht jedoch an den vorhandenen Standorten durch neue Windenergieanlagen ersetzt werden. Es ist aber grun
m Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geraten. Die betroffenen
Windenergieanlagen dürfen aufgrund des Bestandsschutzes zwar weiter betrieben unDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
3 BauGB geraten. Die betroffenen Windenergieanlagen dürfen aufgrund des Bestandsschutzes zwar weiter betrieben und unterhalten, nicht jedoch an den vorhandenen Standorten durch neue Windenergieanlagen ersetzt werden. Es ist aber grundsätzlich notwendig, dass sich die neue Planung mit den vorhandenen Beständen befasst und dass Lösungsmöglichkeiten genutzt werden: In die Abwägung (
halten, nicht jedoch an den vorhandenen Standorten durch neue
Windenergieanlagen ersetzt werden. Es ist aber grundsätzlich notwendig, dass sicDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
der Betreiber der Anlagen an der Einbeziehung der vorhandenen Standorte berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die bisherigen Ausweisungen die Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen einbezogen hatten. Nach den Grundsätzen der Abwägung kann es zulässig sein, dass die Gemeinde vorhandene Standorte und Bestände in die künftige Planung nicht mit einbezieht. Allerdi
enn die bisherigen Ausweisungen die Standorte der vorhandenen
Windenergieanlagen einbezogen hatten. Nach den Grundsätzen der Abwägung kann es Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
h dem Plankonzept an sich keine Ausweisungen vorgesehen sind. Denn die Steuerung kann möglicherweise verfehlt werden, wenn zum Beispiel eine größere Anzahl der Standorte vorhandener Windenergieanlagen nicht in die Planung einbezogen wird und daraus entnommen wird, dass sich die steuernde Wirkung der Flächennutzungsplanung nicht auch auf die vorhandenen Bestände erstreckt. Eine so
nn zum Beispiel eine größere Anzahl der Standorte vorhandener
Windenergieanlagen nicht in die Planung einbezogen wird und daraus entnommen wirDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
det ist und das Einzelhandelskonzept dadurch nicht im Wesentlichen in Frage gestellt wird. Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 – 4 C 16.07 –. Die Ausweisung von Standorten vorhandener Windenergieanlagen , auch wenn diese Standorte nicht dem neuen Plankonzept entsprechen, kann sich unter folgenden Voraussetzungen anbieten: ❚ Die Einbeziehung von Standorten vorhandener Windenergieanla
2009 – 4 C 16.07 –. Die Ausweisung von Standorten vorhandener
Windenergieanlagen, auch wenn diese Standorte nicht dem neuen Plankonzept entsprDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
denergieanlagen, auch wenn diese Standorte nicht dem neuen Plankonzept entsprechen, kann sich unter folgenden Voraussetzungen anbieten: ❚ Die Einbeziehung von Standorten vorhandener Windenergieanlagen ist städtebaulich vertretbar. ❚ Sie ist im Vergleich zum Planungsraum (Fläche, die Gegenstand der Flächennutzungsplanung ist) und zu den nach dem Plankonzept vorgesehenen Ausweisung
ungen anbieten: ❚ Die Einbeziehung von Standorten vorhandener
Windenergieanlagen ist städtebaulich vertretbar. ❚ Sie ist im Vergleich zum PlanDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lanung ist) und zu den nach dem Plankonzept vorgesehenen Ausweisungen in ihrem Umfang begrenzt, so dass das neue Plankonzept als solches nicht in Frage gestellt wird. Repowering von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen, für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen: Die Standort
zept als solches nicht in Frage gestellt wird. Repowering von
Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen, für diDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en Ausweisungen in ihrem Umfang begrenzt, so dass das neue Plankonzept als solches nicht in Frage gestellt wird. Repowering von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen , für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen: Die Standorte vorhandener Windenergieanlagen werden aufgegeben und
ing von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an
Windenergieanlagen, für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr eDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
orhandene Bestände an Windenergieanlagen, für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen: Die Standorte vorhandener Windenergieanlagen werden aufgegeben und es werden an anderen, neuen Standorten entsprechend dem neuen Plankonzept neue planungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaff
rden für das Repowering vorgesehen: Die Standorte vorhandener
Windenergieanlagen werden aufgegeben und es werden an anderen, neuen Standorten Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
handener Windenergieanlagen werden aufgegeben und es werden an anderen, neuen Standorten entsprechend dem neuen Plankonzept neue planungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen, durch die die Altanlagen an den aufgegeben Standorten ersetzt werden. Diese Vorgehensweise wird rechtlich abgesichert: Bestimmte, entsprechend dem neuen Plankonzept ausg
ept neue planungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von
Windenergieanlagen geschaffen, durch die die Altanlagen an den aufgegeben StandoDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
iese Vorgehensweise wird rechtlich abgesichert: Bestimmte, entsprechend dem neuen Plankonzept ausgewiesene Flächen werden für das Repowering vorgehalten. Auf diesen Flächen sind nur Windenergieanlagen zulässig, wenn die Altanlagen an dem aufgegebenen Standort stillgelegt und rückgebaut werden. Dies wird zum Beispiel durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch Be
n für das Repowering vorgehalten. Auf diesen Flächen sind nur
Windenergieanlagen zulässig, wenn die Altanlagen an dem aufgegebenen Standort stDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
g des Flächennutzungsplans darzulegen, wie die Bestände behandelt werden. 3.3 Höhenbegrenzungen 3.3.1 Zur Bedeutung von Höhenbegrenzungen in der Bauleitplanung Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen sind in den Bauleitplänen verbreitet. Auch Festlegungen in den Regionalplänen können Höhenbegrenzungen enthalten. Daraus können sich Schwierigkeiten für das Repowering von Windenerg
Höhenbegrenzungen in der Bauleitplanung Höhenbegrenzungen für
Windenergieanlagen sind in den Bauleitplänen verbreitet. Auch Festlegungen in deDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ieanlagen sind in den Bauleitplänen verbreitet. Auch Festlegungen in den Regionalplänen können Höhenbegrenzungen enthalten. Daraus können sich Schwierigkeiten für das Repowering von Windenergieanlagen ergeben. Denn das Repowering setzt die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer leistungsstarker Windenergieanlagen voraus und für die produzierte Strommenge hat wiederum die Höhe der
en. Daraus können sich Schwierigkeiten für das Repowering von
Windenergieanlagen ergeben. Denn das Repowering setzt die planungsrechtliche ZulDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
enthalten. Daraus können sich Schwierigkeiten für das Repowering von Windenergieanlagen ergeben. Denn das Repowering setzt die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer leistungsstarker Windenergieanlagen voraus und für die produzierte Strommenge hat wiederum die Höhe der Windenergieanlagen Bedeutung. Auch bei Neuausweisung von Standorten für die Windenergie kann die Frage nach Höhen
zt die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer leistungsstarker
Windenergieanlagen voraus und für die produzierte Strommenge hat wiederum die HöDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ergeben. Denn das Repowering setzt die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer leistungsstarker Windenergieanlagen voraus und für die produzierte Strommenge hat wiederum die Höhe der Windenergieanlagen Bedeutung. Auch bei Neuausweisung von Standorten für die Windenergie kann die Frage nach Höhenbegrenzungen aufgeworfen werden. Dies wirft jeweils die Frage auf, wie das Thema Höhenb
und für die produzierte Strommenge hat wiederum die Höhe der
Windenergieanlagen Bedeutung. Auch bei Neuausweisung von Standorten für die WindDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dorten für die Windenergie kann die Frage nach Höhenbegrenzungen aufgeworfen werden. Dies wirft jeweils die Frage auf, wie das Thema Höhenbegrenzungen zu behandeln ist. Die Höhe der Windenergieanlagen hat in der Praxis große Bedeutung. Aus jeweils unterschiedlicher Sichtweise werden die Vor- und Nachteile von Höhenbegrenzungen diskutiert. Der Trend zu immer leistungsstärkeren Anl
ie das Thema Höhenbegrenzungen zu behandeln ist. Die Höhe der
Windenergieanlagen hat in der Praxis große Bedeutung. Aus jeweils unterschiedlicDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en Anlagen (der größte Teil der heute installierten Anlagen sind der Leistungsklasse 2 bis 3 MW zuzuordnen mit Tendenz in Richtung 3 MW) ist verbunden mit einer Zunahme der Höhe der Windenergieanlagen auf 140 bis 200 Meter Gesamthöhe (Abstand zwischen Geländeoberfläche und Rotorblattspitze am höchsten Punkt). Gegen solche Höhen werden Bedenken wegen verschiedener nachteiliger Aus
n Richtung 3 MW) ist verbunden mit einer Zunahme der Höhe der
Windenergieanlagen auf 140 bis 200 Meter Gesamthöhe (Abstand zwischen GeländeobeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
henbegrenzungen bedürfen sorgfältiger Prüfung und Abwägung: Unter Berücksichtigung der nachfolgend (C 3.3.2) dargelegten Gesichtspunkte kommen in vielen Fällen Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen nicht in Betracht oder es kann auf sie verzichtet werden, weil nachteilige Auswirkungen durch bestimmte Maßnahmen vermieden oder ausgeschlossen werden können. Die Festlegung von Höh
Gesichtspunkte kommen in vielen Fällen Höhenbegrenzungen für
Windenergieanlagen nicht in Betracht oder es kann auf sie verzichtet werden, weiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ungsplan und Bebauungsplan darzulegen (vgl. §§ 2 a, 5 Abs. 5 und § 9 Abs. 8 BauGB). 3.3.2 Zu den unterschiedlichen Aspekten zum Thema Höhenbegrenzungen Zu den Anforderungen moderner Windenergieanlagen an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern. Windenergieanlagen mit großer Höhe produzieren an gleichen Standorten erheb
ten zum Thema Höhenbegrenzungen Zu den Anforderungen moderner
Windenergieanlagen an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht WindenergieanlDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
9 Abs. 8 BauGB). 3.3.2 Zu den unterschiedlichen Aspekten zum Thema Höhenbegrenzungen Zu den Anforderungen moderner Windenergieanlagen an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern. Windenergieanlagen mit großer Höhe produzieren an gleichen Standorten erheblich mehr Strom als kleinere Anlagen. Sie können auch an Standorte
energieanlagen an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht
Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern. Windenergieanlagen miDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
um Thema Höhenbegrenzungen Zu den Anforderungen moderner Windenergieanlagen an große Höhen: Die heutige Technik ermöglicht Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern. Windenergieanlagen mit großer Höhe produzieren an gleichen Standorten erheblich mehr Strom als kleinere Anlagen. Sie können auch an Standorten eingesetzt werden, die für kleinere Anlagen zu wenig wind
ht Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 140 bis 200 Metern.
Windenergieanlagen mit großer Höhe produzieren an gleichen Standorten erheblich Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
fig wären. Für die planerische Entscheidung sind daher von Bedeutung: ❚ höhere Stromerzeugung als erhöhter Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien, ❚ höhere Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen mit großer Höhe durch höhere Erträge, ❚ effiziente Nutzung von Windenergie an den ausgewiesenen Standorten durch Windenergieanlagen mit großer Höhe, ❚ im Rahmen des Repowering erheb
utzung erneuerbarer Energien, ❚ höhere Wirtschaftlichkeit von
Windenergieanlagen mit großer Höhe durch höhere Erträge, ❚ effiziente Nutzung voDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
erbarer Energien, ❚ höhere Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen mit großer Höhe durch höhere Erträge, ❚ effiziente Nutzung von Windenergie an den ausgewiesenen Standorten durch Windenergieanlagen mit großer Höhe, ❚ im Rahmen des Repowering erhebliche Erhöhung der Stromerzeugung im Vergleich zu den ersetzten Altanlagen. Zu den städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Auswir
Nutzung von Windenergie an den ausgewiesenen Standorten durch
Windenergieanlagen mit großer Höhe, ❚ im Rahmen des Repowering erhebliche ErhöhuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Höhe, ❚ im Rahmen des Repowering erhebliche Erhöhung der Stromerzeugung im Vergleich zu den ersetzten Altanlagen. Zu den städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe: Windenergieanlagen mit großer Höhe können als Anlagen für die Stromerzeugung und somit als gewerbliche Anlagen deutlich wahrnehmbare Auswirkungen auf die allgemeine
n städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Auswirkungen von
Windenergieanlagen mit großer Höhe: Windenergieanlagen mit großer Höhe können alDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hebliche Erhöhung der Stromerzeugung im Vergleich zu den ersetzten Altanlagen. Zu den städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe: Windenergieanlagen mit großer Höhe können als Anlagen für die Stromerzeugung und somit als gewerbliche Anlagen deutlich wahrnehmbare Auswirkungen auf die allgemeine Siedlungsentwicklung haben. Diese A
turellen Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe:
Windenergieanlagen mit großer Höhe können als Anlagen für die Stromerzeugung undDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dern oder ausgleichen ❚ durch geeignete Auswahl der Standorte im Planungsraum, zum Beispiel in Zuordnung zu den Schwerpunkten der Ortschaften der Städte und Gemeinden, der einzelnen Windenergieanlagen , gegebenenfalls auch innerhalb des jeweiligen Windparks und gegebenenfalls für bestimmte Windenergieanlagen, etwa weil sie am nächsten zu Ortschaften gelegen sind; ❚ durch die Berüc
nkten der Ortschaften der Städte und Gemeinden, der einzelnen
Windenergieanlagen, gegebenenfalls auch innerhalb des jeweiligen Windparks und gDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
den Schwerpunkten der Ortschaften der Städte und Gemeinden, der einzelnen Windenergieanlagen, gegebenenfalls auch innerhalb des jeweiligen Windparks und gegebenenfalls für bestimmte Windenergieanlagen , etwa weil sie am nächsten zu Ortschaften gelegen sind; ❚ durch die Berücksichtigung der Laufruhe größerer Wind energieanlagen; ❚ im Rahmen des Repowering: durch Neuordnung der Stan
alb des jeweiligen Windparks und gegebenenfalls für bestimmte
Windenergieanlagen, etwa weil sie am nächsten zu Ortschaften gelegen sind; ❚ durDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
tzten Altanlagen möglichen Laufruhe der Rotoren und durch die Verringerung der Anlagenanzahl und die Schaffung größerer Mindestabstände zwischen den Anlagen. Zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe auf Naturschutz und Landschaftspflege: Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftspflege (s. auch B 6.2) können bei Windenergieanlagen mit großer Höhe bedeutsam sei
Mindestabstände zwischen den Anlagen. Zu den Auswirkungen von
Windenergieanlagen mit großer Höhe auf Naturschutz und Landschaftspflege: AuswirDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
agen. Zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen mit großer Höhe auf Naturschutz und Landschaftspflege: Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftspflege (s. auch B 6.2) können bei Windenergieanlagen mit großer Höhe bedeutsam sein in Bezug auf das Landschaftsbild und auf den Artenschutz (Schutz von Vögeln und Fledermäusen). Dabei sind zu berücksichtigen: ❚ Kompensation der durch
Naturschutz und Landschaftspflege (s. auch B 6.2) können bei
Windenergieanlagen mit großer Höhe bedeutsam sein in Bezug auf das LandschaftsbiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
eutsam sein in Bezug auf das Landschaftsbild und auf den Artenschutz (Schutz von Vögeln und Fledermäusen). Dabei sind zu berücksichtigen: ❚ Kompensation der durch die große Höhe von Windenergieanlagen entstehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Laufruhe der Rotoren moderner Windenergieanlagen, durch die notwendigerweise größeren Abstände der Windenergieanlagen unt
berücksichtigen: ❚ Kompensation der durch die große Höhe von
Windenergieanlagen entstehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die LDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
bei sind zu berücksichtigen: ❚ Kompensation der durch die große Höhe von Windenergieanlagen entstehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Laufruhe der Rotoren moderner Windenergieanlagen , durch die notwendigerweise größeren Abstände der Windenergieanlagen untereinander und durch die Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten. ❚ Vermeidung nachteiliger Auswirkunge
f das Landschaftsbild durch die Laufruhe der Rotoren moderner
Windenergieanlagen, durch die notwendigerweise größeren Abstände der WindenergieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
von Windenergieanlagen entstehenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Laufruhe der Rotoren moderner Windenergieanlagen, durch die notwendigerweise größeren Abstände der Windenergieanlagen untereinander und durch die Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten. ❚ Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf bestimmte Vögel und Fledermäuse durch die große Höhe der Winden
rgieanlagen, durch die notwendigerweise größeren Abstände der
Windenergieanlagen untereinander und durch die Berücksichtigung topografischer GDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nlagen untereinander und durch die Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten. ❚ Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf bestimmte Vögel und Fledermäuse durch die große Höhe der Windenergieanlagen und des damit oftmals verbundenen größeren Abstands der Rotoren zum Boden. ❚ Vermeidung oder Minderung vorhandener nachteiliger Auswirkungen durch die im Rahmen des Repowering mögli
auf bestimmte Vögel und Fledermäuse durch die große Höhe der
Windenergieanlagen und des damit oftmals verbundenen größeren Abstands der RotorDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en durch die im Rahmen des Repowering mögliche Neuordnung der Standorte einschließlich Verzicht auf Altstandorte, die für Natur und Landschaft ungünstig sind. Auswirkungen der neuen Windenergieanlagen können sich auch im Rahmen der Vorbelastungen durch die Altanlagen halten und nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen führen. Zur Behandlung von Lichtimmissionen durch Kennzeichnun
r Natur und Landschaft ungünstig sind. Auswirkungen der neuen
Windenergieanlagen können sich auch im Rahmen der Vorbelastungen durch die AltanDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
sich auch im Rahmen der Vorbelastungen durch die Altanlagen halten und nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen führen. Zur Behandlung von Lichtimmissionen durch Kennzeichnung hoher Windenergieanlagen : Aus Gründen der Flugsicherheit sind Windenergieanlagen außerhalb von Flugplatzbereichen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern zu kennzeichnen. Die sich aus der Kennzeichnung von Winde
Zur Behandlung von Lichtimmissionen durch Kennzeichnung hoher
Windenergieanlagen: Aus Gründen der Flugsicherheit sind Windenergieanlagen außerDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gen halten und nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen führen. Zur Behandlung von Lichtimmissionen durch Kennzeichnung hoher Windenergieanlagen: Aus Gründen der Flugsicherheit sind Windenergieanlagen außerhalb von Flugplatzbereichen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern zu kennzeichnen. Die sich aus der Kennzeichnung von Windenergieanlagen ergebenden Lichtimmissionen lassen sich mi
hoher Windenergieanlagen: Aus Gründen der Flugsicherheit sind
Windenergieanlagen außerhalb von Flugplatzbereichen ab einer Gesamthöhe von 100 Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lagen: Aus Gründen der Flugsicherheit sind Windenergieanlagen außerhalb von Flugplatzbereichen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern zu kennzeichnen. Die sich aus der Kennzeichnung von Windenergieanlagen ergebenden Lichtimmissionen lassen sich mindern (s. auch B 1.2). In Betracht kommen: ❚ Im Rahmen der Kennzeichnungspflicht können verschiedene technische Systeme zur Anwendung komme
00 Metern zu kennzeichnen. Die sich aus der Kennzeichnung von
Windenergieanlagen ergebenden Lichtimmissionen lassen sich mindern (s. auch B 1.Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nung der Standorte durch Standortauswahl möglicherweise nachteilige Auswirkungen durch Lichtimmissionen zu vermeiden oder zu verringern. Zur Behandlung von Lärm und Schattenwurf bei Windenergieanlagen mit großer Höhe: Die Höhe von Windenergieanlagen ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des Schattenwurfs, die von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Modern
r zu verringern. Zur Behandlung von Lärm und Schattenwurf bei
Windenergieanlagen mit großer Höhe: Die Höhe von Windenergieanlagen ist mitbestiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rweise nachteilige Auswirkungen durch Lichtimmissionen zu vermeiden oder zu verringern. Zur Behandlung von Lärm und Schattenwurf bei Windenergieanlagen mit großer Höhe: Die Höhe von Windenergieanlagen ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des Schattenwurfs, die von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne Windenergieanlagen sind gegenüber älteren Anlag
ttenwurf bei Windenergieanlagen mit großer Höhe: Die Höhe von
Windenergieanlagen ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des SchattDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
it großer Höhe: Die Höhe von Windenergieanlagen ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des Schattenwurfs, die von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne Windenergieanlagen sind gegenüber älteren Anlagen technisch optimiert in Bezug auf Schall und Lärmemissionen; dies gilt auch für Windenergieanlagen mit großer Höhe. Durch die bessere Windausbeutung in
e von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne
Windenergieanlagen sind gegenüber älteren Anlagen technisch optimiert in Bezug aDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne Windenergieanlagen sind gegenüber älteren Anlagen technisch optimiert in Bezug auf Schall und Lärmemissionen; dies gilt auch für Windenergieanlagen mit großer Höhe. Durch die bessere Windausbeutung in größeren Höhen kann es zu längeren Lärmimmissionszeiten kommen. Jedoch bieten moderne Windenergieanlagen zudem die Möglichkeit z
rt in Bezug auf Schall und Lärmemissionen; dies gilt auch für
Windenergieanlagen mit großer Höhe. Durch die bessere Windausbeutung in größerenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nen; dies gilt auch für Windenergieanlagen mit großer Höhe. Durch die bessere Windausbeutung in größeren Höhen kann es zu längeren Lärmimmissionszeiten kommen. Jedoch bieten moderne Windenergieanlagen zudem die Möglichkeit zur automatischen Regelung des Anlagenbetriebs, um negative Wirkungen von Schallimmissionen zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zu beachten sind die immissionssch
u längeren Lärmimmissionszeiten kommen. Jedoch bieten moderne
Windenergieanlagen zudem die Möglichkeit zur automatischen Regelung des AnlagenbDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). ❚ Weitreichender Schattenwurf, dessen Ausbreitung mit zunehmenden Anlagenhöhen steigt, kann gegebenenfalls durch geeignete Standortfestlegungen der Windenergieanlagen vermieden oder durch technische Lösungen (automatische Regelung des Anlagenbetriebs) auf ein vertretbares Maß reduziert werden. ❚ Im Rahmen des Repowering kann die Neuordnung der St
kann gegebenenfalls durch geeignete Standortfestlegungen der
Windenergieanlagen vermieden oder durch technische Lösungen (automatische RegeluDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
he Regelung des Anlagenbetriebs) auf ein vertretbares Maß reduziert werden. ❚ Im Rahmen des Repowering kann die Neuordnung der Standorte für die Windenergie dazu genutzt werden, die Windenergieanlagen den schutzbedürftigen Orten (Wohngebieten usw.) unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes in bestimmter Weise (Abstände, Gliederung der Windparks) zuzuordnen. Näher zur Behandlu
ng der Standorte für die Windenergie dazu genutzt werden, die
Windenergieanlagen den schutzbedürftigen Orten (Wohngebieten usw.) unter BerücksDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ebenenfalls Festlegungen in Raumordnungsplänen (landesweiten Raumordnungsplänen, Regionalplänen). Höhenbegrenzungen in Flächennutzungsplänen: Darstellungen von Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen in Flächennutzungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 5 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 16 BauNVO (Darstellung des Maßes der baulichen Nutzung). An solche Darstellungen über Höhenbegre
lächennutzungsplänen: Darstellungen von Höhenbegrenzungen für
Windenergieanlagen in Flächennutzungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 5 AbDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
e fest, enthält er regelmäßig auch Festsetzungen über entsprechende Höhenbegrenzungen. Zudem können Darstellungen von Höhenbegrenzungen als öffentlicher Belang bei der Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich Bedeutung haben (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Sollen aus Anlass des Repowering vorhandene Höhenbegrenzungen im Flächennutzungsplan, die für die dort ausgewiesene
henbegrenzungen als öffentlicher Belang bei der Zulassung von
Windenergieanlagen im Außenbereich Bedeutung haben (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
bei über die Frage von eventuellen Höhenbegrenzungen nach den vorstehenden Gesichtspunkten entschieden. Höhenbegrenzungen in Bebauungsplänen: Festsetzungen von Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen in Bebauungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 16 BauNVO (Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung). Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Geb
n in Bebauungsplänen: Festsetzungen von Höhenbegrenzungen für
Windenergieanlagen in Bebauungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 NDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en für Windenergieanlagen in Bebauungsplänen haben ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 16 BauNVO (Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung). Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen für die Windenergie mit Festsetzungen zur Höhe der Windenergieanlagen setzt die Beachtung dieser Festsetzungen voraus (vgl. § 30 BauGB). Sollen aus A
etzung des Maßes der baulichen Nutzung). Die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen für die Windenergie mit FestsDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
§ 16 BauNVO (Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung). Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gebieten mit Bebauungsplänen für die Windenergie mit Festsetzungen zur Höhe der Windenergieanlagen setzt die Beachtung dieser Festsetzungen voraus (vgl. § 30 BauGB). Sollen aus Anlass des Repowering die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenbegrenzungen aufgehoben werden, bedarf es
ungsplänen für die Windenergie mit Festsetzungen zur Höhe der
Windenergieanlagen setzt die Beachtung dieser Festsetzungen voraus (vgl. § 30 BaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
tandorte für die Windenergie kann eine Änderung oder Aufhebung der bisher an bestimmten Standorten (Einzelstandorten oder Windparks) bestehenden planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen durch Bauleitplanung erforderlich machen. Dies kann auf Seiten der Gemeinden die Frage auslösen, ob und inwieweit solche Aufhebungen oder Änderungen durch ihre Bauleitplanung entsch
r Windparks) bestehenden planungsrechtlichen Zulässigkeit von
Windenergieanlagen durch Bauleitplanung erforderlich machen. Dies kann auf SeiteDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
. Diese Frage richtet sich nach den §§ 39 bis 44 BauGB (sogenanntes Entschädigungsrecht oder Planungs schadensrecht). Sie hat auch einen Bezug zur Behandlung vorhandener Bestände an Windenergieanlagen ; werden hierbei Lösungen gefunden (s. C 3.2), werden sich für solche Fälle planungsschadensrechtliche Fragen von vornherein nicht stellen. 3.4.1 Zu den Grundsätzen des Planungsschad
e hat auch einen Bezug zur Behandlung vorhandener Bestände an
Windenergieanlagen; werden hierbei Lösungen gefunden (s. C 3.2), werden sich fürDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
44 Hier nicht behandelt wird die nicht einheitlich beantwortete Frage, ob Festlegungen in Raumordnungsplänen zu Höhenbegrenzungen als Ziele der Raumordnung für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich bindend sind. HINWEIS: Von der Frage, ob ein Anspruch auf Planungsschaden besteht, zu trennen ist, ob eine bisher bestehende Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks du
grenzungen als Ziele der Raumordnung für die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen im Außenbereich bindend sind. HINWEIS: Von der Frage, ob ein Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ung einer zulässigen Nutzung nach § 42 BauGB? Grundvoraussetzung ist die Baulandqualität: § 42 Abs. 1 BauGB verlangt, dass auf dem betreffenden Grundstück bestimmte Nutzungen (hier: Windenergieanlagen ) zulässig gewesen sind und dass diese Zulässigkeit für den Bodenwert bestimmend war (sogenannte Baulandqualität der Grundstücke). Bei Windenergieanlagen besteht die Besonderheit, da
ss auf dem betreffenden Grundstück bestimmte Nutzungen (hier:
Windenergieanlagen) zulässig gewesen sind und dass diese Zulässigkeit für den BoDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
k bestimmte Nutzungen (hier: Windenergieanlagen) zulässig gewesen sind und dass diese Zulässigkeit für den Bodenwert bestimmend war (sogenannte Baulandqualität der Grundstücke). Bei Windenergieanlagen besteht die Besonderheit, dass ihre planungsrechtliche Grundlage zumeist § 35 BauGB ist, der Vorschrift über das Bauen im Außenbereich, und Bebauungspläne. Grundstücke im Außenbe re
timmend war (sogenannte Baulandqualität der Grundstücke). Bei
Windenergieanlagen besteht die Besonderheit, dass ihre planungsrechtliche GrundlDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
srechtliche Grundlage zumeist § 35 BauGB ist, der Vorschrift über das Bauen im Außenbereich, und Bebauungspläne. Grundstücke im Außenbe reich haben jedoch keine Baulandqualität. Und Windenergieanlagen müssen nach Beendigung der Nutzung zurückgebaut werden (§35 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Frage, ob eine privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des §
ücke im Außenbe reich haben jedoch keine Baulandqualität. Und
Windenergieanlagen müssen nach Beendigung der Nutzung zurückgebaut werden (§35 ADeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
och keine Baulandqualität. Und Windenergieanlagen müssen nach Beendigung der Nutzung zurückgebaut werden (§35 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Frage, ob eine privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB eine zulässige Nutzung ist und Baulandqualität von Grundstücken vermittelt, wurde auch im Gesetzgebungsverfahren des Europarecht
z 2 BauGB). Die Frage, ob eine privilegierte Zulässigkeit von
Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB eine zulDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
er Aufhebungen durch den „Bebauungsplan für das Repowering“ vorgesehen werden. FAZIT: Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die durch Aufhebung oder Änderung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen betroffenen Grundstücke keine Baulandqualität haben und daher nicht im Sinne des § 42 BauGB entschädigungsrechtlich geschützt sind. Anders kann dies nur bei solchen Grundstücken sei
, dass die durch Aufhebung oder Änderung der Zulässigkeit von
Windenergieanlagen betroffenen Grundstücke keine Baulandqualität haben und daherDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
„Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, die sich aus der verwirklichten Nutzung ergeben“. Das betreffende Grundstück kann auf Grund des Bestandsschutzes der Windenergieanlagen weiter genutzt werden, eine Bodenwertminderung scheidet insofern aus. Sonderfall eines Bebauungsplans mit Festsetzungen nach § 249 Abs. 2 BauGB: Bebauungspläne, die Festsetzungen zu
etreffende Grundstück kann auf Grund des Bestandsschutzes der
Windenergieanlagen weiter genutzt werden, eine Bodenwertminderung scheidet insofDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
spläne, die Festsetzungen zu Gunsten der Windenergie enthalten (zumeist: Sondergebiet für die Windenergie), können mit der Festsetzung verbunden werden, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen erst zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden (s. C 4.2). Auch solche „bedingten Festsetzungen“ sind als sozial bindende Regelungen
er Festsetzung verbunden werden, dass die in ihm vorgesehenen
Windenergieanlagen erst zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n (zumeist: Sondergebiet für die Windenergie), können mit der Festsetzung verbunden werden, dass die in ihm vorgesehenen Windenergieanlagen erst zulässig sind, wenn bestimmte andere Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden (s. C 4.2). Auch solche „bedingten Festsetzungen“ sind als sozial bindende Regelungen entschädigungslos hinzunehmen. Wird ein Bebauungsplan mit sol
Windenergieanlagen erst zulässig sind, wenn bestimmte andere
Windenergieanlagen stillgelegt und rückgebaut werden (s. C 4.2). Auch solche „beDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
lche „bedingten Festsetzungen“ sind als sozial bindende Regelungen entschädigungslos hinzunehmen. Wird ein Bebauungsplan mit solchen Festsetzungen für ein Gebiet aufgestellt, in dem Windenergieanlagen nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig waren oder in dem Windenergieanlagen auf Grund eines bisherigen Bebauungsplans, der zum Beispiel ein Sondergebiet für die Winde
mit solchen Festsetzungen für ein Gebiet aufgestellt, in dem
Windenergieanlagen nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig waren oDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ehmen. Wird ein Bebauungsplan mit solchen Festsetzungen für ein Gebiet aufgestellt, in dem Windenergieanlagen nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig waren oder in dem Windenergieanlagen auf Grund eines bisherigen Bebauungsplans, der zum Beispiel ein Sondergebiet für die Windenergie festgesetzt hat, allgemein zulässig waren, sind Entschädigungsansprüche nicht zu erw
BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig waren oder in dem
Windenergieanlagen auf Grund eines bisherigen Bebauungsplans, der zum Beispiel eDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
indenergie so geändert werden, dass die im Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Festsetzungen getroffenen Vorbereitungsmaßnahmen wertlos werden. In der Praxis des Repowering von Windenergieanlagen oder der Neuordnung und Ausweitung der Standorte für die Windenergie sind Fallgestaltungen, in denen die nach einem Bebauungsplan bestehenden Baumöglichkeiten für Windenergieanlagen
ngsmaßnahmen wertlos werden. In der Praxis des Repowering von
Windenergieanlagen oder der Neuordnung und Ausweitung der Standorte für die WindDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Windenergieanlagen oder der Neuordnung und Ausweitung der Standorte für die Windenergie sind Fallgestaltungen, in denen die nach einem Bebauungsplan bestehenden Baumöglichkeiten für Windenergieanlagen vor seiner Änderung oder Aufhebung noch nicht genutzt worden sind, kaum denkbar. Denn solche in der Vergangenheit aufgestellten Bebauungspläne für die Windenergie sind im Allgemeine
die nach einem Bebauungsplan bestehenden Baumöglichkeiten für
Windenergieanlagen vor seiner Änderung oder Aufhebung noch nicht genutzt worden Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nung für die Windenergie, die aus Anlass des Repowering oder in anderen Fällen der Neuordnung der Standorte für die Windenergie zu einer Änderung oder Aufhebung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen führt, in der Praxis keine planungsschadensrechtlichen Ansprüche gegen die Gemeinden auslöst. Nur in seltenen, in der Praxis aber kaum anzutreffenden Fallkonstellationen kann es not
energie zu einer Änderung oder Aufhebung der Zulässigkeit von
Windenergieanlagen führt, in der Praxis keine planungsschadensrechtlichen AnsprüDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
e Voraussetzungen von Ansprüchen nach den §§ 39, 40 und 42 BauGB zu prüfen. Veranlassung dazu kann allenfalls eine Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen sein, wenn diese bisher Windenergieanlagen vorgesehen haben und ihre Zulässigkeit eingeschränkt wird. 4 Die planungsrechtliche Absicherung des Repowering Möglich ist ein vertraglicher Ausschluss von Ansprüchen nach den §§ 39
ung und Aufhebung von Bebauungsplänen sein, wenn diese bisher
Windenergieanlagen vorgesehen haben und ihre Zulässigkeit eingeschränkt wird. 4 Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
setzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering II. Einzelne oder sämtliche Anlagen in einem Windpark werden abgebaut und auf der zuvor bereits genutzten Fläche durch neue Windenergieanlagen ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering III. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende La
bgebaut und auf der zuvor bereits genutzten Fläche durch neue
Windenergieanlagen ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering IDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Situation nach Repowering III. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und durch neue Windenergieanlagen an wenigen Einzelstandorten ersetzt: Situation vor Repowering Situation nach Repowering Diese Hinweise sind auch einschlägig, wenn die Gemeinde veranlasst durch die Raumordnungsplan
andkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und durch neue
Windenergieanlagen an wenigen Einzelstandorten ersetzt: Situation vor RepoweringDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
st durch die Raumordnungsplanung, insbesondere Regionalplanung, aktiv wird und in Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) durch Bauleitplanung die Zulässigkeit von Windenergieanlagen ändert oder aufhebt. Falls in besonders gelagerten Fällen einmal ein Entschädigungsanspruch gegeben sein sollte, ist zu prüfen, ob nach den Landesplanungsgesetzen / Landesraumordnun
(§ 1 Abs. 4 BauGB) durch Bauleitplanung die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen ändert oder aufhebt. Falls in besonders gelagerten Fällen einDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en dort geregelte spezielle Vorschriften über die Erstattung von Entschädigungsleistungen bestehen. 4.1 Die Ziele und Zwecke des Repowering in der Bauleitplanung Beim Repowering von Windenergieanlagen treten unterschiedliche Fallgestaltungen auf. Nachfolgend werden fünf typische Varianten aufgeführt, die auch miteinander kombiniert auftreten können (vgl. auch A 3.1). Auch unter B
ecke des Repowering in der Bauleitplanung Beim Repowering von
Windenergieanlagen treten unterschiedliche Fallgestaltungen auf. Nachfolgend werDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
inander kombiniert auftreten können (vgl. auch A 3.1). Auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Varianten des Repowering lassen sich die Ziele und Zwecke des Repowering von Windenergieanlagen wie folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen: Die Errichtung der neuen leistungsstarken Windenergieanlagen muss auf den vorgesehenen Standorte
epowering lassen sich die Ziele und Zwecke des Repowering von
Windenergieanlagen wie folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der neDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
er unterschiedlichen Varianten des Repowering lassen sich die Ziele und Zwecke des Repowering von Windenergieanlagen wie folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen : Die Errichtung der neuen leistungsstarken Windenergieanlagen muss auf den vorgesehenen Standorten planungsrechtlich zulässig sein. Hierfür sind gegebenenfalls die planungsrechtlich
folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der neuen
Windenergieanlagen: Die Errichtung der neuen leistungsstarken WindenergieanlagenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Ziele und Zwecke des Repowering von Windenergieanlagen wie folgt umschreiben: Planungsrechtliche Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen: Die Errichtung der neuen leistungsstarken Windenergieanlagen muss auf den vorgesehenen Standorten planungsrechtlich zulässig sein. Hierfür sind gegebenenfalls die planungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie durch Aufstellung und Änderu
Windenergieanlagen: Die Errichtung der neuen leistungsstarken
Windenergieanlagen muss auf den vorgesehenen Standorten planungsrechtlich zulässDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nungsrechtlichen Grundlagen für die Windenergie durch Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen herbeizuführen. Repowering innerhalb eines vorhandenen Windparks: Das Repowering von Windenergieanlagen kann an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen stattfinden. Zum Beispiel werden die Altanlagen im gleichen Windpark durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen ersetzt. Gege
ing innerhalb eines vorhandenen Windparks: Das Repowering von
Windenergieanlagen kann an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen stattfinDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
epowering von Windenergieanlagen kann an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen stattfinden. Zum Beispiel werden die Altanlagen im gleichen Windpark durch neue leistungsstarke Windenergieanlagen ersetzt. Gegebenenfalls bedarf es bestimmter Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlagen, zum Beispiel räumliche Ausweitung von Windparks, Aufhebung von Höhenbegrenzungen. Repo
ie Altanlagen im gleichen Windpark durch neue leistungsstarke
Windenergieanlagen ersetzt. Gegebenenfalls bedarf es bestimmter Erweiterungen deDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ing und Neuordnung der Standorte für die Windenergie: Das Repowering kann auch dazu genutzt werden, die Standorte für die Windenergie neu zu ordnen: Die Standorte der zu ersetzenden Windenergieanlagen werden aufgegeben (Altstandorte), die neuen Windenergieanlagen werden an einem anderen Standort errichtet. Sind hierfür Änderungen und Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlag
e Windenergie neu zu ordnen: Die Standorte der zu ersetzenden
Windenergieanlagen werden aufgegeben (Altstandorte), die neuen WindenergieanlageDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ering kann auch dazu genutzt werden, die Standorte für die Windenergie neu zu ordnen: Die Standorte der zu ersetzenden Windenergieanlagen werden aufgegeben (Altstandorte), die neuen Windenergieanlagen werden an einem anderen Standort errichtet. Sind hierfür Änderungen und Erweiterungen der planungsrechtlichen Grundlagen erforderlich, wird dies verknüpft mit der planungsrechtliche
indenergieanlagen werden aufgegeben (Altstandorte), die neuen
Windenergieanlagen werden an einem anderen Standort errichtet. Sind hierfür ÄndeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ichen Grundlagen erforderlich, wird dies verknüpft mit der planungsrechtlichen Absicherung des Repowering. Sie hat folgende Ziele: ❚ Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen an den Altstandorten: Es sollen an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) Windenergieanlagen nicht (weiter) planungsrechtlich zulässig sein. ❚ Verbindliches Rep
nde Ziele: ❚ Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von
Windenergieanlagen an den Altstandorten: Es sollen an den Standorten der zu erseDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
folgende Ziele: ❚ Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen an den Altstandorten: Es sollen an den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) Windenergieanlagen nicht (weiter) planungsrechtlich zulässig sein. ❚ Verbindliches Repowering: Mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen Standorten sollen bestimmte Anlagen
n den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte)
Windenergieanlagen nicht (weiter) planungsrechtlich zulässig sein. ❚ VerbindlichDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n den Standorten der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) Windenergieanlagen nicht (weiter) planungsrechtlich zulässig sein. ❚ Verbindliches Repowering: Mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen Standorten sollen bestimmte Anlagen an den Altstandorten (Altanlagen) ersetzt, das heißt, stillgelegt und rückgebaut werden. Der Wegfall der planungsrechtl
ig sein. ❚ Verbindliches Repowering: Mit der Errichtung neuer
Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen Standorten sollen bestimmte AnlagenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nen Standorten sollen bestimmte Anlagen an den Altstandorten (Altanlagen) ersetzt, das heißt, stillgelegt und rückgebaut werden. Der Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen an den Altstandorten nach § 35 BauGB wird auf der Ebene des Flächennutzungsplans, der die Steuerung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bewirkt, in der Regel dadurch erreicht, das
werden. Der Wegfall der planungsrechtlichen Zulässigkeit von
Windenergieanlagen an den Altstandorten nach § 35 BauGB wird auf der Ebene des FDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
erbindliche Repowering sind verschiedene Vorgehensweisen möglich: 1 | Festlegung des Repowering im Bauleitplan: Mit der Ausweisung neuer planungsrechtlicher Grundlagen für die neuen Windenergieanlagen wird im Flä- chennutzungsplan oder Bebauungsplan verbindlich festgelegt, dass in den neu ausgewiesenen Flächen die neuen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn IV. Eine Vielzahl
Ausweisung neuer planungsrechtlicher Grundlagen für die neuen
Windenergieanlagen wird im Flä- chennutzungsplan oder Bebauungsplan verbindlich Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nungsrechtlicher Grundlagen für die neuen Windenergieanlagen wird im Flä- chennutzungsplan oder Bebauungsplan verbindlich festgelegt, dass in den neu ausgewiesenen Flächen die neuen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn IV. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch
h festgelegt, dass in den neu ausgewiesenen Flächen die neuen
Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn IV. Eine Vielzahl verschiedener EinzeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
zulässig sind, wenn IV. Eine Vielzahl verschiedener Einzelanlagen wird in einer Region (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch neue Windenergieanlagen in einem neu ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering Situation nach Repowering V. Einzelne oder sämtliche Altanlagen in einem Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche
oder angrenzende Landkreise) abgebaut und ersetzt durch neue
Windenergieanlagen in einem neu ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering SDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
u ausgewiesenen Gebiet: Situation vor Repowering Situation nach Repowering V. Einzelne oder sämtliche Altanlagen in einem Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche durch neue Windenergieanlagen ersetzt; zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der ausgewiesenen Fläche, um bestehende Einzelanlagen durch moderne Anlagen zu ersetzen: Situation vor Repowering Situation nach Repower
m Windpark werden auf der bereits genutzten Fläche durch neue
Windenergieanlagen ersetzt; zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der ausgewieseneDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
es Vorgehen von Bauleitplanung und Abschluss städtebaulicher Verträge: Mit der Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Bauleitplan wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen abgesichert und diese Planung wird verbunden mit einer vertraglichen Vereinbarung von Stilllegung und Rückbau von bestimmten Altanlagen zwischen Gemeinde und den Betreibern der Alt-
e im Bauleitplan wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von
Windenergieanlagen abgesichert und diese Planung wird verbunden mit einer vertraDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
des Bebauungsplans Rechtsgrundlage ist § 249 Abs. 2 Satz 1 BauGB: § 249 Abs. 2 Satz 1 BauGB geht von dem Fall aus, dass in einem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen durch Festsetzungen, vor allem von Sondergebieten für die Windenergie, enthalten sind. In ihm sind leistungsstarke Windenergieanlagen, die den Zwecken des Repowering entsprechen, vo
in einem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für
Windenergieanlagen durch Festsetzungen, vor allem von Sondergebieten für die WinDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen durch Festsetzungen, vor allem von Sondergebieten für die Windenergie, enthalten sind. In ihm sind leistungsstarke Windenergieanlagen , die den Zwecken des Repowering entsprechen, vorgesehen. Die Zulässigkeit der in dem Bebauungsplan vorgesehenen Neuanlagen nur bei Beseitigung von Altanlagen wird durch eine weitere
die Windenergie, enthalten sind. In ihm sind leistungsstarke
Windenergieanlagen, die den Zwecken des Repowering entsprechen, vorgesehen. Die Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n nur bei Beseitigung von Altanlagen wird durch eine weitere Festsetzung des Bebauungsplans erreicht: Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Al
ird festgesetzt, dass die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen
Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der ErrDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
festgesetzt, dass die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen Windenergieanlagen
, dass nach der Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten
Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (AltanDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
uen Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen Windenergieanlagen bezeichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit di
etzten Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete
Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut weDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Windenergieanlagen andere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen Windenergieanlagen bezeichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen zulässig werden. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurück zu bauen
zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen
Windenergieanlagen bezeichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit die im BeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en Frist zurückgebaut werden. Somit werden im Bebauungsplan diejenigen Windenergieanlagen bezeichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen zulässig werden. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurück zu bauenden Windenergieanlagen (Altanlagen): Die Altanlagen können sich befinden ❚ im Gebiet des Bebauungsplans, ❚ auße
usgesetzt wird, damit die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen
Windenergieanlagen zulässig werden. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurückDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
eichnet, deren Rückbau vorausgesetzt wird, damit die im Bebauungsplan vorgesehenen neuen Windenergieanlagen zulässig werden. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurück zu bauenden Windenergieanlagen (Altanlagen): Die Altanlagen können sich befinden ❚ im Gebiet des Bebauungsplans, ❚ außerhalb des Gebiets des Bebauungsplans und ❚ außerhalb des Gemeindegebiets, in dem der Bebauung
den. Dies erfordert im Einzelnen: Lage der zurück zu bauenden
Windenergieanlagen (Altanlagen): Die Altanlagen können sich befinden ❚ im GebietDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
r von anderen Gemeinden gelegen sein. Dadurch ist ein großräumiges Vorgehen beim Repowering möglich. HINWEIS: Damit besteht eine Parallele zu § 30 Abs. 1 EEG, der das Repowering von Windenergieanlagen erfasst, die sich im betreffenden Landkreis oder im angrenzenden Landkreis befinden. Bezeichnung der Altanlagen: Die zurück zu bauenden Altanlagen sind im Bebauungsplan zu bezeichne
eht eine Parallele zu § 30 Abs. 1 EEG, der das Repowering von
Windenergieanlagen erfasst, die sich im betreffenden Landkreis oder im angrenzenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nd im Bebauungsplan zu bezeichnen. Aus Gründen der Bestimmtheit müssen sie einzeln aufgeführt werden. Es ist dabei auch möglich, die zurück zu bauenden Altanlagen auf bestimmte neue Windenergieanlagen zu beziehen. Es kann also im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass die Zulässigkeit bestimmter Windenergieanlagen den Rückbau bestimmter Altanlagen voraussetzt. Frist des Rückbaus:
möglich, die zurück zu bauenden Altanlagen auf bestimmte neue
Windenergieanlagen zu beziehen. Es kann also im Bebauungsplan festgesetzt werdenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
auch möglich, die zurück zu bauenden Altanlagen auf bestimmte neue Windenergieanlagen zu beziehen. Es kann also im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass die Zulässigkeit bestimmter Windenergieanlagen den Rückbau bestimmter Altanlagen voraussetzt. Frist des Rückbaus: Im Bebauungsplan ist die Frist zu bestimmen, innerhalb derer die betreffenden Altanlagen zurückzubauen sind. § 249
ungsplan festgesetzt werden, dass die Zulässigkeit bestimmter
Windenergieanlagen den Rückbau bestimmter Altanlagen voraussetzt. Frist des RückDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
die Frist zu bestimmen, innerhalb derer die betreffenden Altanlagen zurückzubauen sind. § 249 Abs. 2 Satz 1 BauGB stellt ab auf eine angemessene Frist nach der Errichtung der neuen Windenergieanlagen , innerhalb derer die betreffenden Altanlagen zurück zu bauen sind. Dem zu Grunde liegenden Konzept des Repowering entspricht in der Regel ein zeitnaher Rückbau nach Inbetriebnahme d
t ab auf eine angemessene Frist nach der Errichtung der neuen
Windenergieanlagen, innerhalb derer die betreffenden Altanlagen zurück zu bauen Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
d vorausgesetzt, dass die Altanlagen spätestens ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme der betreffenden neuen Anlage(n) vollständig abgebaut werden und vor Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen außer Betrieb genommen wurden. Zur Umsetzung des Repowering: Der Bebauungsplan hat auch mit dieser Festsetzung die Funktion einer „Angebotsplanung". Es ist daher grundsätzlich Angel
vollständig abgebaut werden und vor Inbetriebnahme der neuen
Windenergieanlagen außer Betrieb genommen wurden. Zur Umsetzung des Repowering: Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hat auch mit dieser Festsetzung die Funktion einer „Angebotsplanung". Es ist daher grundsätzlich Angelegenheit des Vorhabenträgers (Person, die den Antrag auf Genehmigung der neuen Windenergieanlagen stellt), die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen herbeizuführen. Somit ist es letztlich Aufgabe desjenigen, der in dem Gebiet des Bebauungsplans die An
abenträgers (Person, die den Antrag auf Genehmigung der neuen
Windenergieanlagen stellt), die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der neuen WDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
aher grundsätzlich Angelegenheit des Vorhabenträgers (Person, die den Antrag auf Genehmigung der neuen Windenergieanlagen stellt), die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der neuen Windenergieanlagen herbeizuführen. Somit ist es letztlich Aufgabe desjenigen, der in dem Gebiet des Bebauungsplans die Anträge auf Genehmigung der Windenergieanlage stellt, sicherzustellen, dass entsp
n stellt), die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der neuen
Windenergieanlagen herbeizuführen. Somit ist es letztlich Aufgabe desjenigen, deDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Situation auch Anlass für das Repowering besteht und die Realisierung des Bebauungsplans nicht auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen Windenergieanlagen wird in Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise der Sicherstellung des fristgemäßen Rückbaus der Altanlagen festgelegt. Zum Inhalt der Festsetzungen (als Beispiel): Die
chlossen ist. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen
Windenergieanlagen wird in Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise der Sicherstellung des fristgemäßen Rückbaus der Altanlagen festgelegt. Zum Inhalt der Festsetzungen (als Beispiel): Die (neuen) Windenergieanlagen , für die der Bebauungsplan Festsetzungen enthält, sind nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass für jeweils eine oder eine Mehrzahl von Altanlagen innerhalb einer Frist von späte
egt. Zum Inhalt der Festsetzungen (als Beispiel): Die (neuen)
Windenergieanlagen, für die der Bebauungsplan Festsetzungen enthält, sind nur zuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
, wenn sichergestellt ist, dass für jeweils eine oder eine Mehrzahl von Altanlagen innerhalb einer Frist von spätestens ... (zum Beispiel vier Monaten) nach Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen zurückgebaut ist. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden in der Festsetzung bezeichnet. Grundsätzlich denkbar ist auch eine Festsetzung im Bebauungsplan, nach der neue Windenergie
... (zum Beispiel vier Monaten) nach Inbetriebnahme der neuen
Windenergieanlagen zurückgebaut ist. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden inDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rgieanlagen zurückgebaut ist. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden in der Festsetzung bezeichnet. Grundsätzlich denkbar ist auch eine Festsetzung im Bebauungsplan, nach der neue Windenergieanlagen erst zulässig sind und genehmigt werden können, wenn bestimmte (näher bezeichnete) Altanlagen stillgelegt und zurückgebaut sind. Eine solche Festsetzung entspricht zwar nicht dem Mo
bar ist auch eine Festsetzung im Bebauungsplan, nach der neue
Windenergieanlagen erst zulässig sind und genehmigt werden können, wenn bestimmtDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rstellungen im Flächennutzungsplan, die die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB haben, mit Bestimmungen entsprechend den Sätzen 1 und 2 mit Wirkung für die Zulässigkeit der Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verbunden werden. Es kann also wie beim Bebauungsplan auch beim Flächennutzungsplan der Rückbau von Altanlagen festgelegt werden. Wie bei den Festsetzun
chend den Sätzen 1 und 2 mit Wirkung für die Zulässigkeit der
Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verbunden werden. Es kann also wDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
den Festsetzungen im Bebauungsplan wird von dem Fall ausgegangen, dass in einem Flächennutzungsplan in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen durch Darstellung entsprechender Vorranggebiete, Sondergebiete usw. für die Windenergie enthalten sind. Diese müssen – wie § 249 Abs. 2 Satz 3 BauGB verlangt – Ausweisungen im Sinne
35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB die planungsrechtlichen Grundlagen für
Windenergieanlagen durch Darstellung entsprechender Vorranggebiete, SondergebietDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
re Bestimmung des Flächennutzungsplans erreicht: Entsprechend dem § 249 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist es möglich, im Flächennutzungsplan zu bestimmen, dass die in ihm vorgesehenen (neuen) Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung dieser Windenergieanlagen andere im Flächennutzungsplan bezeichnete Windenergieanl
tzungsplan zu bestimmen, dass die in ihm vorgesehenen (neuen)
Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur zulässig sind, wenn sichergDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
splan zu bestimmen, dass die in ihm vorgesehenen (neuen) Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung dieser Windenergieanlagen andere im Flächennutzungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Diese Regelung ist auch auf sachliche Teilflächennutz
ind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung dieser
Windenergieanlagen andere im Flächennutzungsplan bezeichnete Windenergieanlagen Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
energieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass nach der Errichtung dieser Windenergieanlagen andere im Flächennutzungsplan bezeichnete Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut werden. Diese Regelung ist auch auf sachliche Teilflächennutzungspläne im Sinne des § 5 Abs. 2 b BauGB anwendbar (s. C 2.3
Windenergieanlagen andere im Flächennutzungsplan bezeichnete
Windenergieanlagen (Altanlagen) innerhalb einer angemessen Frist zurückgebaut weDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ückbau und die Umsetzung) gelten die Ausführungen wie bei Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechend (C 4.2). Zum Inhalt der Bestimmungen im Flächennutzungsplan (als Beispiel): Die Windenergieanlagen sind in den Gebieten, für die der Flächennutzungsplan die Ausweisungen (Darstellungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) enthält, nur nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig, wenn
t der Bestimmungen im Flächennutzungsplan (als Beispiel): Die
Windenergieanlagen sind in den Gebieten, für die der Flächennutzungsplan die AusDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
, wenn sichergestellt ist, dass für jeweils eine oder eine Mehrzahl von Altanlagen innerhalb einer Frist von spätestens ... (zum Beispiel vier Monaten) nach Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen zurückgebaut wird. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden in der Bestimmung bezeichnet. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen Windenergieanlagen wird in Nebenbestimmunge
... (zum Beispiel vier Monaten) nach Inbetriebnahme der neuen
Windenergieanlagen zurückgebaut wird. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden iDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen zurückgebaut wird. Die zurück zu bauenden Altanlagen werden in der Bestimmung bezeichnet. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen Windenergieanlagen wird in Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise der Sicherstellung des fristgemäßen Rückbaus der Altanlagen festgelegt. 4.4 Verbindliches Repowering durch städtebauliche
g bezeichnet. Bei der Erteilung der Genehmigung für die neuen
Windenergieanlagen wird in Nebenbestimmungen zur Genehmigung die Art und Weise dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
eine rechtliche Absicherung des Repowering dadurch möglich, dass zusätzlich zum Flächennutzungsplan zwischen Gemeinde und den Beteiligten eine Vereinbarung über die Errichtung neuer Windenergieanlagen und das Ersetzen von Anlagen getroffen wird. Hierfür kommt ein städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) in Betracht. Die entsprechenden Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag haben z
d den Beteiligten eine Vereinbarung über die Errichtung neuer
Windenergieanlagen und das Ersetzen von Anlagen getroffen wird. Hierfür kommt eiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
in Betracht. Die entsprechenden Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag haben zum Inhalt, dass innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Standorte für die Windenergie nur Windenergieanlagen errichtet werden, die den Zwecken des Repowering dienen. Das heißt: ❚ die neuen Windenergieanlagen weisen bestimmte Merkmale zur Leistungsstärke und sonstigen technischen Ausstattun
nnutzungsplan dargestellten Standorte für die Windenergie nur
Windenergieanlagen errichtet werden, die den Zwecken des Repowering dienen. Das Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Standorte für die Windenergie nur Windenergieanlagen errichtet werden, die den Zwecken des Repowering dienen. Das heißt: ❚ die neuen Windenergieanlagen weisen bestimmte Merkmale zur Leistungsstärke und sonstigen technischen Ausstattung auf und ❚ mit ihrer Errichtung sind die Stilllegung und der Rückbau bestimmter Altanlagen verbund
die den Zwecken des Repowering dienen. Das heißt: ❚ die neuen
Windenergieanlagen weisen bestimmte Merkmale zur Leistungsstärke und sonstigen tDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
in einem städtebaulichen Vertrag wird zwischen der Gemeinde und den in Betracht kommenden anderen Beteiligten abgeschlossen. Dazu gehören stets die Investoren / Betreiber der neuen Windenergieanlagen . Sie müssen über die Grundstücke, auf denen die neuen Windenergie anlagen errichtet werden sollen, zivilrechtlich verfügen. Entweder sie sind Eigentümer der Grundstücke oder sie ver
ssen. Dazu gehören stets die Investoren / Betreiber der neuen
Windenergieanlagen. Sie müssen über die Grundstücke, auf denen die neuen WindeneDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
von anderen, an dieser Vereinbarung nicht beteiligten Personen in Anspruch genommen werden können. Dafür kann es sich empfehlen, die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die neuen Windenergieanlagen errichtet werden sollen, in die Vereinbarung einzubeziehen, wenn sie nicht selbst die neuen Windenergieanlagen errichten und betreiben wollen. Es kann sich empfehlen, auch die Betre
mpfehlen, die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die neuen
Windenergieanlagen errichtet werden sollen, in die Vereinbarung einzubeziehen, wDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
es sich empfehlen, die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die neuen Windenergieanlagen errichtet werden sollen, in die Vereinbarung einzubeziehen, wenn sie nicht selbst die neuen Windenergieanlagen errichten und betreiben wollen. Es kann sich empfehlen, auch die Betreiber der zu beseitigenden Altanlagen in die Vereinbarung einzubeziehen, die nicht mit den Investoren beziehungs
e Vereinbarung einzubeziehen, wenn sie nicht selbst die neuen
Windenergieanlagen errichten und betreiben wollen. Es kann sich empfehlen, auch Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
llen. Es kann sich empfehlen, auch die Betreiber der zu beseitigenden Altanlagen in die Vereinbarung einzubeziehen, die nicht mit den Investoren beziehungsweise Betreibern der neuen Windenergieanlagen identisch sind. Damit kann zugleich der Vorgang des Repowering beschleunigt werden. Die Einbeziehung dieser Personen bedeutet auch, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages
nicht mit den Investoren beziehungsweise Betreibern der neuen
Windenergieanlagen identisch sind. Damit kann zugleich der Vorgang des RepowerinDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und der Inkraftsetzung der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans feststeht, welche Altanlagen durch welche neuen Windenergieanlagen von welchen Investoren / Betreibern errichtet und ersetzt werden sollen. Unterstützt werden kann diese Vorgehensweise durch ein frühzeitiges Zusammenwirken der für die Bauleitplanun
nutzungsplans feststeht, welche Altanlagen durch welche neuen
Windenergieanlagen von welchen Investoren / Betreibern errichtet und ersetzt werDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ese Vorgehensweise durch ein frühzeitiges Zusammenwirken der für die Bauleitplanung zuständigen Stelle (Gemeinde) mit den am Repowering Beteiligten (Investoren / Betreiber der neuen Windenergieanlagen , Betreiber der zu ersetzenden Altanlagen, Grundstückseigentümer). Förderlich für dieses Zusammenwirken ist das Interesse beider Seiten an einer Neuordnung der Standorte für die Wind
n am Repowering Beteiligten (Investoren / Betreiber der neuen
Windenergieanlagen, Betreiber der zu ersetzenden Altanlagen, GrundstückseigentümDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
eser am Repowering Beteiligten haben die Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag zum Inhalt: ❚ Bezeichnung der zu beseitigenden Altanlagen; ❚ Bezeichnung der zu errichtenden neuen Windenergieanlagen ; ❚ Verpflichtungen zur Beseitigung der Altanlagen im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Windenergieanlagen; ❚ Bestimmung des Zeitraums, innerhalb dessen das Repowering gesche
itigenden Altanlagen; ❚ Bezeichnung der zu errichtenden neuen
Windenergieanlagen; ❚ Verpflichtungen zur Beseitigung der Altanlagen im ZusammenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
u beseitigenden Altanlagen; ❚ Bezeichnung der zu errichtenden neuen Windenergieanlagen; ❚ Verpflichtungen zur Beseitigung der Altanlagen im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Windenergieanlagen ; ❚ Bestimmung des Zeitraums, innerhalb dessen das Repowering geschehen soll. Rechtsfolgen dieser Vorgehensweisen sind: Die Kombination von Flächennutzungsplanung und städtebaulichem
g der Altanlagen im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen
Windenergieanlagen; ❚ Bestimmung des Zeitraums, innerhalb dessen das Repowering Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n von Flächennutzungsplanung und städtebaulichem Vertrag hat unmittelbare Rechtsfolgen in zweifacher Hinsicht: Innerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standorte sind neue Windenergieanlagen privilegiert zulässig (Anwendung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Aufgrund der Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag besteht die Verpflichtung, neue leistungsstarke Windenergieanla
der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standorte sind neue
Windenergieanlagen privilegiert zulässig (Anwendung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
denergieanlagen privilegiert zulässig (Anwendung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Aufgrund der Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag besteht die Verpflichtung, neue leistungsstarke Windenergieanlagen nur zu errichten, wenn damit die Stilllegung und der Rückbau von bestimmten Altanlagen verbunden sind. Weitere Rechtsfolgen ergeben sich aus der Steuerungswirkung der Darstellungen
ichen Vertrag besteht die Verpflichtung, neue leistungsstarke
Windenergieanlagen nur zu errichten, wenn damit die Stilllegung und der Rückbau Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
folgen ergeben sich aus der Steuerungswirkung der Darstellungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, das heißt, außerhalb der im Flä- chennutzungsplan dargestellten Standorte sind Windenergieanlagen nicht privilegiert zulässig; s. dazu C 2.1. 4.5 Sicherung des Repowering aus Anlass einer Regionalplanung Die Sicherstellung des Repowering kann sich auch aus Anlass einer Regionalp
alb der im Flä- chennutzungsplan dargestellten Standorte sind
Windenergieanlagen nicht privilegiert zulässig; s. dazu C 2.1. 4.5 Sicherung desDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
und diese für das Repowering genutzt werden sollen. Auch dabei kann es darauf ankommen, sicherzustellen, dass mit der Ausweisung dieser Flächen im Regionalplan auf diesen Flä- chen Windenergieanlagen nur zulässig sein sollen, wenn sichergestellt ist, dass bestimmte Altanlagen zurückgebaut werden. Neben der Möglichkeit des Abschlusses raumordnerischer Verträge (s. C 5.2) können a
usweisung dieser Flächen im Regionalplan auf diesen Flä- chen
Windenergieanlagen nur zulässig sein sollen, wenn sichergestellt ist, dass bestiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ndesweiten Raumordnungspläne und -programme und die Regionalpläne enthalten Festlegungen zur Windenergie mit Bedeutung für die Bauleitplanung der Gemeinden und für die Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Dies hat gleichermaßen Bedeutung für die Ziele des Repowering von Windenergieanlagen wie für den von Gemeinden angestrebten Ausbau der Windenergie und die (Neu-) Or
ür die Bauleitplanung der Gemeinden und für die Steuerung von
Windenergieanlagen im Außenbereich. Dies hat gleichermaßen Bedeutung für die ZieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ie mit Bedeutung für die Bauleitplanung der Gemeinden und für die Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Dies hat gleichermaßen Bedeutung für die Ziele des Repowering von Windenergieanlagen wie für den von Gemeinden angestrebten Ausbau der Windenergie und die (Neu-) Ordnung der Standorte der Windenergieanlagen. Im Folgenden sollen daher im Rahmen dieser Handlungsempfeh
hat gleichermaßen Bedeutung für die Ziele des Repowering von
Windenergieanlagen wie für den von Gemeinden angestrebten Ausbau der WindenergieDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
at gleichermaßen Bedeutung für die Ziele des Repowering von Windenergieanlagen wie für den von Gemeinden angestrebten Ausbau der Windenergie und die (Neu-) Ordnung der Standorte der Windenergieanlagen . Im Folgenden sollen daher im Rahmen dieser Handlungsempfehlungen einige allgemeine Hinweise zur Flankierung durch die Raumordnung gegeben werden, soweit sie für die Bauleitplanung
sbau der Windenergie und die (Neu-) Ordnung der Standorte der
Windenergieanlagen. Im Folgenden sollen daher im Rahmen dieser HandlungsempfehluDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Bedeutung sind. 5.1 Zur Bedeutung der Raumordnung für das Bauplanungsrecht Die Festlegungen in den Raumordnungsplänen und -programmen können sich auf die sogenannten raumbedeutsamen Windenergieanlagen erstrecken. Die Raum - bedeutsamkeit kann sich aus der Größe einer einzelnen Anlage und ihrer Lage und aus mehreren Anlagen an einem Standort ergeben. Die raumordnerischen Festlegun
d -programmen können sich auf die sogenannten raumbedeutsamen
Windenergieanlagen erstrecken. Die Raum - bedeutsamkeit kann sich aus der Größe Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nn; ❚ Ziele der Raumordnung zur Windenergie; sie enthalten verbindliche Vorgaben, auch für planerische Entscheidungen. Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von raumbedeutsamen Windenergieanlagen und für die Bauleitplanung der Gemeinden haben Ziele der Raumordnung – je nach ihrer Ausgestaltung – in verschiedener Weise Bedeutung: Sie können eine bindende Vorgabe für die Baule
ür die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von raumbedeutsamen
Windenergieanlagen und für die Bauleitplanung der Gemeinden haben Ziele der RaumDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
tisierungen innerhalb der raumordnerisch festgelegten Flächen / Gebiete oder zusätzliche Flächen nur nach den Maßgaben der Ziele der Raumordnung. Sie können ein der Zulässigkeit von Windenergieanlagen und anderen Vorhaben im Außenbereich entgegenstehender Belang sein (§ 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB): zum Beispiel als Sicherung von Standorten für die Windenergie gegenüber anderen Nutzun
er Ziele der Raumordnung. Sie können ein der Zulässigkeit von
Windenergieanlagen und anderen Vorhaben im Außenbereich entgegenstehender BelangDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
spiel als Sicherung von Standorten für die Windenergie gegenüber anderen Nutzungen oder auch als Vorranggebiete für andere Zwecke wie Erholung und Landschaft, die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Sie können die Steuerung der Standorte für die Windenergie im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beinhalten: Die Steuerung durch Raumordnungsplanung
re Zwecke wie Erholung und Landschaft, die der Errichtung von
Windenergieanlagen entgegenstehen. Sie können die Steuerung der Standorte für diDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
in den Blick nehmen und insofern aus überörtlicher Sicht weitergehende Standort-Potenziale und damit auch Möglichkeiten für das Repowering erschließen können. Für das Repowering von Windenergieanlagen kann es – wie auch im Allgemeinen (s. C 4.1) – aus der Sicht der Gemeinden auf die Absicherung des Repowering ankommen. In solchen Fällen müssen, wenn auf der Ebene der Regionalplan
für das Repowering erschließen können. Für das Repowering von
Windenergieanlagen kann es – wie auch im Allgemeinen (s. C 4.1) – aus der Sicht Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Regionalplanung die Voraussetzungen für das Repowering geschaffen werden sollen, die beiden Erfordernisse zur Absicherung des Repowering beachtet werden: ❚ mit der Errichtung neuer Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen Standorten müssen bestimmte Altanlagen ersetzt, das heißt, stillgelegt und rückgebaut werden, und ❚ sofern für die Standorte der zu ersetzenden Altanlagen
ng des Repowering beachtet werden: ❚ mit der Errichtung neuer
Windenergieanlagen an den dafür vorgesehenen Standorten müssen bestimmte AltanlaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
müssen bestimmte Altanlagen ersetzt, das heißt, stillgelegt und rückgebaut werden, und ❚ sofern für die Standorte der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) nicht auch in Zukunft Windenergieanlagen vorgesehen werden, dürfen an diesen Altstandorten nicht wieder Windenergieanlagen planungsrechtlich zulässig sein. Zur Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnun
u ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) nicht auch in Zukunft
Windenergieanlagen vorgesehen werden, dürfen an diesen Altstandorten nicht wiedeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
, und ❚ sofern für die Standorte der zu ersetzenden Altanlagen (Altstandorte) nicht auch in Zukunft Windenergieanlagen vorgesehen werden, dürfen an diesen Altstandorten nicht wieder Windenergieanlagen planungsrechtlich zulässig sein. Zur Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung: Raumordnungsplanung und Bauleitplanung sind auf Übereinstimmung angelegt (§ 1 A
orgesehen werden, dürfen an diesen Altstandorten nicht wieder
Windenergieanlagen planungsrechtlich zulässig sein. Zur Anpassungspflicht der BaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Spielräume können die Gemeinden auch bei den Standortfestlegungen zur Windenergie nutzen. Beispielsweise kann der Bauleitplanung überlassen bleiben, die konkreten Standorte für die Windenergieanlagen innerhalb einer für die Windenergie vorgesehenen Fläche zu bestimmen. Die Auswirkungen auf den Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB: Hier kann sich die Frage stellen, wie sich
itplanung überlassen bleiben, die konkreten Standorte für die
Windenergieanlagen innerhalb einer für die Windenergie vorgesehenen Fläche zu beDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ür, dass die Ausweisungen in den Raumordnungsplänen Vorrang haben. Dies hätte zum Beispiel die Folge, dass in den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standorten für die Windenergie Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert zulässig sind, wenn der Regionalplan hierfür keine Ausweisungen enthält. Dem könnte aber auch entgegenzuhalten sein, dass das BVerwG im Urteil vom 17. Dezemb
chennutzungsplan ausgewiesenen Standorten für die Windenergie
Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert zulässig sind, wenn der Regionalplan Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ungsplanung kann wesentliche planungsrechtliche Grundlagen für das Repowering enthalten (s. C 4.1): ❚ Festlegung der für das Repowering benötigten zusätzlichen Flächen für die neuen Windenergieanlagen , ❚ Festlegungen zur Absicherung des Repowering. Die im Regionalplan neu ausgewiesenen Flächen können für die Errichtung von Windenergieanlagen, aber auch zum Repowering genutzt werd
das Repowering benötigten zusätzlichen Flächen für die neuen
Windenergieanlagen, ❚ Festlegungen zur Absicherung des Repowering. Die im RegionDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ten zusätzlichen Flächen für die neuen Windenergieanlagen, ❚ Festlegungen zur Absicherung des Repowering. Die im Regionalplan neu ausgewiesenen Flächen können für die Errichtung von Windenergieanlagen , aber auch zum Repowering genutzt werden. Wesentlich ist das planerische Konzept. So kann die Nutzung der zusätzlichen Flächen für das Repowering in Betracht kommen, um damit eine N
lplan neu ausgewiesenen Flächen können für die Errichtung von
Windenergieanlagen, aber auch zum Repowering genutzt werden. Wesentlich ist das Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ächen für das Repowering genutzt werden, kommt es regelmäßig auf die Absicherung des Repowering (s. C 4.1) an: An den Standorten der zurück zu bauenden Altanlagen werden keine neuen Windenergieanlagen errichtet. Dies wird durch die steuernde Wirkung der Ausweisungen im Regionalplan im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erricht. An den neuen Standorten sind neue Windenergieanlagen
andorten der zurück zu bauenden Altanlagen werden keine neuen
Windenergieanlagen errichtet. Dies wird durch die steuernde Wirkung der AusweisuDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Windenergieanlagen errichtet. Dies wird durch die steuernde Wirkung der Ausweisungen im Regionalplan im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erricht. An den neuen Standorten sind neue Windenergieanlagen nur zulässig, wenn die zu bezeichnende Altanlagen zurückgebaut werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Repowering verbindlich zu machen: ❚ Auf der Ebene der Regionalpla
bs. 3 Satz 3 BauGB erricht. An den neuen Standorten sind neue
Windenergieanlagen nur zulässig, wenn die zu bezeichnende Altanlagen zurückgebauDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n in dem Regionalplan. S. dazu oben C 5.2. Die räumliche Erweiterung eines vorhandenen Windparks kann gegebenenfalls zusätzlich verbunden sein mit einer Neuordnung der Anordnung der Windenergieanlagen in dem Windpark. Hierfür kommen entsprechende Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen in Betracht. FALL 3: Der Regionalplan sieht vor, dass sämtliche oder bestimmte zus
ätzlich verbunden sein mit einer Neuordnung der Anordnung der
Windenergieanlagen in dem Windpark. Hierfür kommen entsprechende Darstellungen uDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Repowering zu nutzen sind. Zur Sicherung des Repowering (die neuen Standorte dürfen nur bei gleichzeitiger Ersetzung / Stilllegung und Rückbau von Altanlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen genutzt werden) wird empfohlen, dass die Absicherung des Repowering in diesen Fällen erfolgt ❚ auf der Ebene der Regionalplanung durch Vereinbarungen mit den Beteiligten im Rahmen v
Stilllegung und Rückbau von Altanlagen für die Errichtung von
Windenergieanlagen genutzt werden) wird empfohlen, dass die Absicherung des RepoDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
/ dargestellten Standorte (Windparks) keine Flächenausweisungen mehr vor. Dieser Fall wirft Fragen auf zur 1 | Anpassung der Bauleitpläne und 2 | Behandlung vorhandener Bestände an Windenergieanlagen . Zu (1): Hier besteht ein Anpassungsbedarf für die Flächennutzungspläne und gegebenenfalls, soweit vorhanden, Bebauungspläne; s. dazu Ausführungen C 5.2. Zu (2): In der Praxis sind
g der Bauleitpläne und 2 | Behandlung vorhandener Bestände an
Windenergieanlagen. Zu (1): Hier besteht ein Anpassungsbedarf für die FlächennutDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
In der Praxis sind Fälle anzutreffen, in denen der neue Regionalplan mit seinem neuen Plankonzept und unter Hinweis auf entsprechende raumordnerische Gründe für bestimmte vorhandene Windenergieanlagen keine planungsrechtliche Absicherung durch Ausweisung von Standorten für die Windenergie vorsehen will. Dabei kann es sich um Standorte handeln, für die bisher im Regionalplan und /
entsprechende raumordnerische Gründe für bestimmte vorhandene
Windenergieanlagen keine planungsrechtliche Absicherung durch Ausweisung von StaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ie entsprechen nicht dem Plankonzept für die Neufestlegung der Standorte für die Windenergie. Eine solche Regionalplanung hätte allerdings regelmäßig die Folge, dass die betroffenen Windenergieanlagen lediglich Bestandsschutz haben und an ihren Standorten die Neuerrichtung einer Windenergieanlage planungsrechtlich nicht zulässig ist (Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Für
g hätte allerdings regelmäßig die Folge, dass die betroffenen
Windenergieanlagen lediglich Bestandsschutz haben und an ihren Standorten die NeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
anungsraum und zu dem nach dem Plankonzept vorgesehenen Ausweisungen im Umfang begrenzt sein, so dass das neue Plankonzept nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Repowering von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen (Altanlagen), für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen.
pt nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Repowering von
Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen (AltanlDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n Ausweisungen im Umfang begrenzt sein, so dass das neue Plankonzept nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Repowering von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an Windenergieanlagen (Altanlagen), für die nach dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen. Diese „Altstandorte“ werden aufgegeben. Die Altanlage
ing von Windenergieanlagen als Lösung: Vorhandene Bestände an
Windenergieanlagen (Altanlagen), für die nach dem neuen Plankonzept keine AusweiDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dem neuen Plankonzept keine Ausweisungen mehr erfolgen sollen, werden für das Repowering vorgesehen. Diese „Altstandorte“ werden aufgegeben. Die Altanlagen werden ersetzt durch neue Windenergieanlagen an den im Regionalplan vorgesehenen neuen Standorten. Dieses Repowering wird verbindlich gemacht: ❚ durch raumordnerischen Vertrag oder ❚ durch parallele Bauleitplanung der betreffe
“ werden aufgegeben. Die Altanlagen werden ersetzt durch neue
Windenergieanlagen an den im Regionalplan vorgesehenen neuen Standorten. Dieses Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n Bedeutung haben, als ihre Nichtbehandlung unter Umständen dazu führen kann, dass die steuernde Wirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Fall der Ersetzung der Altanlagen durch neue Windenergieanlagen nicht greift. Auch hier stellt sich für die Regionalplanung die gleiche Frage wie im Fall 5, wie vorhandene Bestände an Windenergieanlagen behandelt werden können. Die Ausführungen
Satz 3 BauGB im Fall der Ersetzung der Altanlagen durch neue
Windenergieanlagen nicht greift. Auch hier stellt sich für die Regionalplanung dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ll der Ersetzung der Altanlagen durch neue Windenergieanlagen nicht greift. Auch hier stellt sich für die Regionalplanung die gleiche Frage wie im Fall 5, wie vorhandene Bestände an Windenergieanlagen behandelt werden können. Die Ausführungen zu Frage 5 (2) können auch hier herangezogen werden. Zusätzlich kann – wie die Praxis in einigen Fällen zeigt – in Betracht kommen, dass di
g die gleiche Frage wie im Fall 5, wie vorhandene Bestände an
Windenergieanlagen behandelt werden können. Die Ausführungen zu Frage 5 (2) könnDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
s Repowering von Altanlagen, für die der Regionalplan keine Standorte ausweist, zusätzliche Ausweisungen vornehmen kann. FALL 5: Der Regionalplan sieht für Standorte mit vorhandenen Windenergieanlagen (Altanlagen), die im Regionalplan und in den Flächennutzungsplänen bisher nicht abgesichert waren, auch keine Flächenausweisungen vor. Anhang 1 Beispiele aus der kommunalen Praxis N
FALL 5: Der Regionalplan sieht für Standorte mit vorhandenen
Windenergieanlagen (Altanlagen), die im Regionalplan und in den FlächennutzungspDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
s Dithmarschen) 1 | Situation vor dem Repowering Auf dem 17 Kilometer langen Gemeindegebiet der 900-Seelen-Gemeinde Kronprinzenkoog standen vor dem ersten Repowering-Projekt 2010 29 Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl der Windenergieanlagen in der Gemeinde betrug damals 69. Im Planungsraum Kronprinzenkoog waren Windenergieanlagen der Bau
prinzenkoog standen vor dem ersten Repowering-Projekt 2010 29
Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl dDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
degebiet der 900-Seelen-Gemeinde Kronprinzenkoog standen vor dem ersten Repowering-Projekt 2010 29 Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl der Windenergieanlagen in der Gemeinde betrug damals 69. Im Planungsraum Kronprinzenkoog waren Windenergieanlagen der Bautypen Nordtank 150 / 31 (2 WEA), Nordtank 300 / 31 (1 WEA), Nordtank 500 / 41 (8 WE
ßerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl der
Windenergieanlagen in der Gemeinde betrug damals 69. Im Planungsraum KronprinzenDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
2010 29 Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windeignungsgebiete. Die Gesamtzahl der Windenergieanlagen in der Gemeinde betrug damals 69. Im Planungsraum Kronprinzenkoog waren Windenergieanlagen der Bautypen Nordtank 150 / 31 (2 WEA), Nordtank 300 / 31 (1 WEA), Nordtank 500 / 41 (8 WEA), Nordtank 1500 (1 WEA), Micon M530 (4 WEA), Micon M570 (1 WEA), Micon M660 (1 WEA), Mico
einde betrug damals 69. Im Planungsraum Kronprinzenkoog waren
Windenergieanlagen der Bautypen Nordtank 150 / 31 (2 WEA), Nordtank 300 / 31 (1 Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rtner und gleichzeitig Vorhabenträger der Gemeinde in diesem Verfahren war die Repowering Kronprinzenkoog GbR. In der Repowering Kronprinzenkoog GbR hatten sich die Betreiber von 29 Windenergieanlagen zusammengeschlossen. Sie bildeten eine Planungsgemeinschaft mit dem Ziel, den alten, verstreuten Anlagenbestand (29 Anlagen) durch 14 neue leistungsstärkere Windenergieanlagen in st
powering Kronprinzenkoog GbR hatten sich die Betreiber von 29
Windenergieanlagen zusammengeschlossen. Sie bildeten eine Planungsgemeinschaft mDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
on 29 Windenergieanlagen zusammengeschlossen. Sie bildeten eine Planungsgemeinschaft mit dem Ziel, den alten, verstreuten Anlagenbestand (29 Anlagen) durch 14 neue leistungsstärkere Windenergieanlagen in stärkerer räumlicher Konzentration zu ersetzen. Die Standorte der Alt- wie auch der geplanten Neuanlagen befanden sich zum Zeitpunkt der Planung außerhalb von regionalplanerisch
n Anlagenbestand (29 Anlagen) durch 14 neue leistungsstärkere
Windenergieanlagen in stärkerer räumlicher Konzentration zu ersetzen. Die StandoDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
der geplanten Neuanlagen befanden sich zum Zeitpunkt der Planung außerhalb von regionalplanerisch festgesetzten Windeignungsgebieten. Ordnungsrechtlich erfolgte die Genehmigung der Windenergieanlagen durch ein Verfahren nach § 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen wurden durch die Gemeinde Kronprinzenkoog mit der 7. Änderu
nungsgebieten. Ordnungsrechtlich erfolgte die Genehmigung der
Windenergieanlagen durch ein Verfahren nach § 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (BDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
l, dass sich die Nichtigkeit des Bebauungsplans im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens herausstellen sollte. Das Repowering der Repowering Kronprinzenkoog GbR bezieht sich auf 29 Windenergieanlagen . Anfänglich waren sich die Gemeindevertreter uneinig, welche maximalen Bauhöhen die neuen Anlagen haben sollten. Eine vor allem von der örtlichen Bürgerinitiative angestrebte Lösung
wering der Repowering Kronprinzenkoog GbR bezieht sich auf 29
Windenergieanlagen. Anfänglich waren sich die Gemeindevertreter uneinig, welche Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n unter 100 Meter wurde aus wirtschaftlichen Erwägungen schließlich verworfen. Ein gemeindlicher Beschluss zur Höhenbegrenzung lag zu keiner Zeit vor. Somit bestand die Möglichkeit, Windenergieanlagen auch höher als 100 Meter innerhalb der Gemeindegrenzen aufzustellen. Im Zuge der Teilfortschreibung der Regionalplanung des Landes Schleswig-Holstein sind weitere Gebiete für den Ba
enzung lag zu keiner Zeit vor. Somit bestand die Möglichkeit,
Windenergieanlagen auch höher als 100 Meter innerhalb der Gemeindegrenzen aufzusDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Meter innerhalb der Gemeindegrenzen aufzustellen. Im Zuge der Teilfortschreibung der Regionalplanung des Landes Schleswig-Holstein sind weitere Gebiete für den Bau von vier weiteren Windenergieanlagen beantragt worden. Zivilrechtliche Sicherung Im Jahre 2009 wurde der Bürgerwindpark Kronprinzenkoog GmbH & Co. II Betriebs KG gegründet für die notwendige Finanzierung des Eigenkapit
g-Holstein sind weitere Gebiete für den Bau von vier weiteren
Windenergieanlagen beantragt worden. Zivilrechtliche Sicherung Im Jahre 2009 wurDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
nderniskennzeichnung Im städtebaulichen Vertrag wurde die Vorhabenträgerin verpflichtet, im Falle veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen bezüglich der Hinderniskennzeichnung, die Windenergieanlagen dementsprechend nachzurüsten. 3 | Situation nach durchgeführtem Repowering Anzahl Neuanlagen 14 Gesamtleistung der Neuanlagen 28 MW Leistung pro WEA 2 MW Gesamthöhe (unterschiedlich
r Rahmenbedingungen bezüglich der Hinderniskennzeichnung, die
Windenergieanlagen dementsprechend nachzurüsten. 3 | Situation nach durchgeführtDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
pro WEA 2 MW Gesamthöhe (unterschiedlich) 100 - 120 m Lichtimmissionen sichtweitenregulierte Befeuerung, Feuer W rot bei 6 Neuanlagen Die von dem Vorhaben betroffenen 29 bestehenden Windenergieanlagen wurden im Zuge eines Repowering durch 14 wesentlich leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Dabei stieg die Anschlussleistung von bisher insgesamt 12,35 MW auf 28 MW. Die Altanlagen wurd
6 Neuanlagen Die von dem Vorhaben betroffenen 29 bestehenden
Windenergieanlagen wurden im Zuge eines Repowering durch 14 wesentlich leistungsDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
t und eine finanzielle Beteiligung an zwei Bürgerwindenergieanlagen ermöglicht. Ansprechpartner: Bürgermeister der Gemeinde Kronprinzenkoog www.kronprinzenkoog.de 1.2 Repowering der Windenergieanlagen Piesberg (Stadt Osnabrück) 1 | Situation vor dem Repowering Der Piesberg ist mit 189 Metern Höhe die höchste Erhebung in der Stadt Osnabrück. Im Zeitraum von 1990 bis 2001 wurden hi
nde Kronprinzenkoog www.kronprinzenkoog.de 1.2 Repowering der
Windenergieanlagen Piesberg (Stadt Osnabrück) 1 | Situation vor dem Repowering DDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
e Abbau mit täglichen Sprengungen wird sich noch bis ca. 2025 in unmittelbarer Nähe der Anlagen vollziehen (ca. 30 Meter Abstand zu den Fundamenten) > Erschütterungsgutachten! ❚ Die Windenergieanlagen befinden sich unmittelbar an der Abbruchkante des etwa 80 Meter tiefen Steinbruchs > Turbulenzgutachten! und auf geschüttetem Abraum, was eine Reihe komplexer > Statikgutachten! für
Abstand zu den Fundamenten) > Erschütterungsgutachten! ❚ Die
Windenergieanlagen befinden sich unmittelbar an der Abbruchkante des etwa 80 MetDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
80 Meter tiefen Steinbruchs > Turbulenzgutachten! und auf geschüttetem Abraum, was eine Reihe komplexer > Statikgutachten! für die Fundamentgründungen nach sich zog. ❚ Zwischen den Windenergieanlagen und in unmittelbarer Nähe der Anlagen befinden sich FFH-geschützte Fledermausstollen, die von insgesamt zwölf verschiedenen Fledermausarten genutzt werden > FFH Verträglichkeitsprüf
en! für die Fundamentgründungen nach sich zog. ❚ Zwischen den
Windenergieanlagen und in unmittelbarer Nähe der Anlagen befinden sich FFH-geschDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ie Aufstellung eines Bebauungsplans. Anlässlich des Repowering änderte sie diesen (Festsetzung neuer Standorte, Anpassung der Höhenbegrenzung zur Ermöglichung der Errichtung höherer Windenergieanlagen ). ❚ Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der alten Windenergieanlagen Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen Windenergieanlagen auf diese besonders g
g der Höhenbegrenzung zur Ermöglichung der Errichtung höherer
Windenergieanlagen). ❚ Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der alDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
estsetzung neuer Standorte, Anpassung der Höhenbegrenzung zur Ermöglichung der Errichtung höherer Windenergieanlagen). ❚ Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der alten Windenergieanlagen Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen Windenergieanlagen auf diese besonders geschützte Art im Rahmen der > avifaunistischen Untersuchungen näher betrachtet und b
Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der alten
Windenergieanlagen Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen WindDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
er Errichtung höherer Windenergieanlagen). ❚ Da seit etwa zehn Jahren auch regelmäßig unterhalb der alten Windenergieanlagen Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen Windenergieanlagen auf diese besonders geschützte Art im Rahmen der > avifaunistischen Untersuchungen näher betrachtet und bewertet. Neben den genannten, für diesen Standort spezifischen Untersuchunge
agen Uhus brüten, wurden die möglichen Auswirkungen der neuen
Windenergieanlagen auf diese besonders geschützte Art im Rahmen der > avifaunistDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Karl-Heinz Meyer Stadtwerke Osnabrück AG – Leiter Energiedienstleistungen E-Mail: karl-heinz.meyer@stw-os.de Tel. 0541 2002 1710 www.stadtwerke-osnabrück.de 1.3. Neuaufstellung von Windenergieanlagen in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 1 | Ausgangssituation Im Jahr 2002 wurde durch die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming eine etwa 300 Hektar große Windeignun
2002 1710 www.stadtwerke-osnabrück.de 1.3. Neuaufstellung von
Windenergieanlagen in Schlalach (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 1 | AusgangssituaDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
urde beispielsweise darauf geachtet, dass Aufträge auch an Betriebe beziehungsweise dienstwillige Bürger vor Ort vergeben Abbildung 21: Der Windpark Schlalach nach Errichtung von 16 Windenergieanlagen des Typs E-82 (türkis). Die grau dargestellten Standorte werden voraussichtlich 2014 realisiert. Alle Flurstücke innerhalb der roten Linie profitieren vom Windpark (schematische Dar
n Abbildung 21: Der Windpark Schlalach nach Errichtung von 16
Windenergieanlagen des Typs E-82 (türkis). Die grau dargestellten Standorte werdDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ie der Gewerbesteuer. ❚ Es wurde ein einheitlicher Nutzungsvertrag zur Wahrung der Interessen aller Grundstückseigentümer ausgearbeitet. Im Nutzungsvertrag ist auch der Rückbau der Windenergieanlagen geregelt. Der Betreiber verpflichtet sich eine Rückbaubürgschaft in ausreichender Höhe bei einer Bank zu hinterlegen. Die Höhe der Bürgschaft soll durch ein unabhängiges Gutachten e
r ausgearbeitet. Im Nutzungsvertrag ist auch der Rückbau der
Windenergieanlagen geregelt. Der Betreiber verpflichtet sich eine RückbaubürgschDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
esehen. Sobald der gesamte Windpark steht, soll geprüft werden, ob die Bürger einen Teil der Anlagen selbst betreiben möchten. Der Betreiber wäre bereit, bis zu zwei der genehmigten Windenergieanlagen an die Bürger zu verkaufen. Die Anlagen würden dann von einer noch zu gründenden und vom Betreiber unabhängigen Bürgerwindgesellschaft betrieben werden. Hierzu sind jedoch umfassend
chten. Der Betreiber wäre bereit, bis zu zwei der genehmigten
Windenergieanlagen an die Bürger zu verkaufen. Die Anlagen würden dann von einerDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
mentation nähere Ausführungen erfolgen. Unter der Gesetzesbezeichnung befindet sich jeweils eine kurze Angabe zum Regelungsinhalt, zudem sind die für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen besonders relevanten Vorschriften genannt. HINWEIS: Diese Aufstellung ist nicht als abschließend zu verstehen. Auf den Portalen www.gesetze-im-internet.de sowie www.verwaltungsvorsc
ngsinhalt, zudem sind die für die Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen besonders relevanten Vorschriften genannt. HINWEIS: Diese AufDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
etze und Verwaltungsvorschriften des Bundes abgerufen werden. 2.1 Bundesrecht Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) Insbesondere Teil 3 „ Windenergieanlagen “ Baugesetzbuch (BauGB) Grundlage des Bauplanungsrechtes, besonders relevant: ❚ Allgemeine Vorschriften zum Bauleitplanverfahren (§§ 1 ff.), ❚ Flächennutzungspläne (§§ 5 ff.), Teilfl
eichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) Insbesondere Teil 3 „
Windenergieanlagen“ Baugesetzbuch (BauGB) Grundlage des Bauplanungsrechtes, besoDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hriften (§§ 16 ff.) ❚ Vergütung für Windenergie (§§ 29), Windenergie Repowering (§ 30) ❚ Direktvermarktung (§§ 33a ff.) Gewerbesteuergesetz (GewStG) Besonderer Zerlegungsmaßstab bei Windenergieanlagen (§ 29 Abs. 2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ❚ Zustimmungserfordernis der Luftfahrtbehörden bei der Genehmigung von Bauwerken in Bauschutzbereichen von Flughäfen (§ 12 Abs. 3, 4) und v
Gewerbesteuergesetz (GewStG) Besonderer Zerlegungsmaßstab bei
Windenergieanlagen (§ 29 Abs. 2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ❚ ZustimmungserfordDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
andesweiten Raumordnungsplänen beziehungsweise Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen, Festlegungen und Gebietskategorien, Zielabweichungsverfahren, Anpassungspflichten. 46 Bei Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern ist ein Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. 47 Erlassen als sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift auf Grundlage des
gorien, Zielabweichungsverfahren, Anpassungspflichten. 46 Bei
Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern ist ein ImmissionsschutzrecDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
dliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz“ (Stand: Juni 2009) „Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen “ Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Stand: Januar 2012) Hessen „Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landes - entwic
sweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von
Windenergieanlagen“ Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und VerbrauchDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landes - entwicklung und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Abständen von raumbedeutsamen Windenergieanlagen zu schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen“ (Stand: 2010) MecklenburgVorpommern „Anlage 3 zur Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwic
schaft und Verbraucherschutz zu Abständen von raumbedeutsamen
Windenergieanlagen zu schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen“ (Stand: 2010) MecDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
r Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern – Hinweise zur Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen “ Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (Stand: Mai 2012) Niedersachsen „Empfehlungen für die Festlegung vor Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergien
Vorpommern – Hinweise zur Festlegung von Eignungsgebieten für
Windenergieanlagen“ Ministerium für Energie, Infrastruktur und LandesentwicklungDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
edersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (Stand: Juli 2004) NordrheinWestfalen „Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (A
ordrheinWestfalen „Erlass für die Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-EDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hein-Westfalen (Az. X A 1 - und der Staatskanzlei (Az. III B 4 – 30.55.03.01) – jeweils des Landes Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz „Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen “ Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Min
heinland-Pfalz „Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von
Windenergieanlagen“ Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, desDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
plänen etc. 3 Überblick über die Genehmigungsverfahren Standortbezogene Vorprüfung bzw. einzelfallbezogene Vorprüfung auf Erfordernis einer UVP (Screening) Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen WEA > 50 m Gesamthöhe Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde 1 - 2 WEA außerhalb eines Windparks 3 - 19 WEA 20 und mehr WEA formale UVP UVP nein UVP ja Vereinfachtes Verfahr
f Erfordernis einer UVP (Screening) Genehmigungsverfahren von
Windenergieanlagen WEA > 50 m Gesamthöhe Immissionsschutzrechtliche GenehmigungsDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hörde und anderer Träger öffentlicher Belange Prüfung und Bau-Genehmigung nach Landesrecht (Sonderbau nach Landesbauordnung) Die planungsrechtliche Beurteilung und Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird im jeweiligen Genehmigungsverfahren berücksichtigt (s. A 5.1). Dazu geben die nachfolgenden Übersichten, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Sch
nung) Die planungsrechtliche Beurteilung und Zulässigkeit von
Windenergieanlagen wird im jeweiligen Genehmigungsverfahren berücksichtigt (s. ADeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
rsichten, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig zur Verfügung gestellt wurden, einen Überblick. Ablauf des BlmSchG-Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen bei 20 und mehr WEA generelle UVP-Pflicht 1 - 2 WEA > 50 m Gesamthöhe außerhalb eines Windparks Windparks mit 6 oder mehr Windenergieanlagen (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis
inen Überblick. Ablauf des BlmSchG-Genehmigungsverfahrens für
Windenergieanlagen bei 20 und mehr WEA generelle UVP-Pflicht 1 - 2 WEA > 50 m GeDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
f des BlmSchG-Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen bei 20 und mehr WEA generelle UVP-Pflicht 1 - 2 WEA > 50 m Gesamthöhe außerhalb eines Windparks Windparks mit 6 oder mehr Windenergieanlagen (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis weniger als 6 Windenergieanlagen gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Nr. 1.6.1 Anlage 1 UVPG Nr. 1.6.2 Anlage 1 UVPG N
esamthöhe außerhalb eines Windparks Windparks mit 6 oder mehr
Windenergieanlagen (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis weniger als 6 WindeneDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
hr WEA generelle UVP-Pflicht 1 - 2 WEA > 50 m Gesamthöhe außerhalb eines Windparks Windparks mit 6 oder mehr Windenergieanlagen (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis weniger als 6 Windenergieanlagen gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Nr. 1.6.1 Anlage 1 UVPG Nr. 1.6.2 Anlage 1 UVPG Nr. 1.6.3 Anlage 1 UVPG „SCOPING“ Unterrichtung über den voraussichtlichen
anlagen (> 50 m Gesamthöhe) Windparks mit 3 bis weniger als 6
Windenergieanlagen gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) NrDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
en Vögel 26 8.3 Untersuchungen Fledermäuse 27 8.4 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung 28 8.5 Fazit Ökologie 30 9 SICHTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 31 9.1 Einsehbarkeit der Windenergieanlagen 31 9.2 Visualisierung der Windenergieanlagen 32 9.3 Ausführungen zur optisch bedrängenden Wirkung 32 10 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN 34 11 ZUSAMMENFASSUNG 38 ABBILDUNGSVERZE
HTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 31 9.1 Einsehbarkeit der
Windenergieanlagen 31 9.2 Visualisierung der Windenergieanlagen 32 9.3 AusführunQS-Energy GmbH
8.4 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung 28 8.5 Fazit Ökologie 30 9 SICHTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 31 9.1 Einsehbarkeit der Windenergieanlagen 31 9.2 Visualisierung der Windenergieanlagen 32 9.3 Ausführungen zur optisch bedrängenden Wirkung 32 10 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN 34 11 ZUSAMMENFASSUNG 38 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersichtslageplan mit de
insehbarkeit der Windenergieanlagen 31 9.2 Visualisierung der
Windenergieanlagen 32 9.3 Ausführungen zur optisch bedrängenden Wirkung 32 10 LAQS-Energy GmbH
n zur optisch bedrängenden Wirkung 32 10 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN 34 11 ZUSAMMENFASSUNG 38 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten Windenergieanlagen 3 Abbildung 2: Geplanter Anlagentyp Vestas V126-3.3 MW 8 Abbildung 3: Lage der Windenergieanlagen und kleinräumige Erschließung 16 Abbildung 4: Gesamtschallbelastung im Nachtbetrieb
HNIS Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten
Windenergieanlagen 3 Abbildung 2: Geplanter Anlagentyp Vestas V126-3.3 MW 8 AbbiQS-Energy GmbH
G 38 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten Windenergieanlagen 3 Abbildung 2: Geplanter Anlagentyp Vestas V126-3.3 MW 8 Abbildung 3: Lage der Windenergieanlagen und kleinräumige Erschließung 16 Abbildung 4: Gesamtschallbelastung im Nachtbetrieb 23 Abbildung 5: Astronomisch maximal mögliche Beschattung 25 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Geogr
planter Anlagentyp Vestas V126-3.3 MW 8 Abbildung 3: Lage der
Windenergieanlagen und kleinräumige Erschließung 16 Abbildung 4: GesamtschallbelQS-Energy GmbH
Erschließung 16 Abbildung 4: Gesamtschallbelastung im Nachtbetrieb 23 Abbildung 5: Astronomisch maximal mögliche Beschattung 25 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Geografische Lage der Windenergieanlagen und wesentliche Daten 11 Tabelle 2: Auswahl benachbarter Kulturdenkmale 14 Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach Technischer Anleitung (TA) Lärm 20 Tabelle 4: Betriebsmodi Vestas V12
ttung 25 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Geografische Lage der
Windenergieanlagen und wesentliche Daten 11 Tabelle 2: Auswahl benachbarter KultQS-Energy GmbH
der Energieversorgung führen wird (vgl. §1 Abs. 1 EEG). Die QS-Energy GmbH, ein Projektentwickler mit Sitz in Waldbronn bei Karlsruhe, plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) am Standort Aichstetten in der Gemarkung Aichstetten, (Landkreis Ravensburg, BadenWürttemberg). Der geplante Standort liegt ca. 1,1 - 1,3 km östlich der Gemeinde Aichstetten
bei Karlsruhe, plant die Errichtung und den Betrieb von zwei
Windenergieanlagen (WEA) am Standort Aichstetten in der Gemarkung Aichstetten, (QS-Energy GmbH
itige Abbildung und Übersichtslageplan aus der Topographischen Karte Baden-Württemberg, Ziffer 2.1.3 der Antragsunterlagen). Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten Windenergieanlagen (WEA). 2 ANTRAG AUF IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE GENEHMIGUNG8 Das Genehmigungsverfahren für zwei Windenergieanlagen wird beantragt nach dem vereinfachten Verfahren des § 19 des Bundes
en). Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten
Windenergieanlagen (WEA). 2 ANTRAG AUF IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE GENEHMIGUNG8 DQS-Energy GmbH
terlagen). Abbildung 1: Übersichtslageplan mit den beiden geplanten Windenergieanlagen (WEA). 2 ANTRAG AUF IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE GENEHMIGUNG8 Das Genehmigungsverfahren für zwei Windenergieanlagen wird beantragt nach dem vereinfachten Verfahren des § 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für Anlagen, die in Spalte 2 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführun
UTZRECHTLICHE GENEHMIGUNG8 Das Genehmigungsverfahren für zwei
Windenergieanlagen wird beantragt nach dem vereinfachten Verfahren des § 19 des QS-Energy GmbH
1.6.2 „Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen“. Da es sich bei dem Antragsgegenstand um weniger als drei Windenergieanlagen handelt, ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG nicht erforderlich. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ravensburg. Gemäß der Vorantr
en“. Da es sich bei dem Antragsgegenstand um weniger als drei
Windenergieanlagen handelt, ist eine standortbezogene Vorprüfung des EinzelfallsQS-Energy GmbH
as Maschinenhaus bzw. Anlagengondel wird eine Aufstiegshilfe (ServiceAufzug) installiert (s. Ziffer 15.1 des Bauantrags und Ziffer 2.4 BImSchG-Antrag). Gemäß Luftverkehrsgesetz sind Windenergieanlagen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Folgende der beiden alternativen Tages- und zulässigen Nachtkennzeichnungen für Anlagen ab einer Gesamthöhe über 150 m ist für
und Ziffer 2.4 BImSchG-Antrag). Gemäß Luftverkehrsgesetz sind
Windenergieanlagen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. FolgendQS-Energy GmbH
hl. Gauß-Krüger-Koordinaten und geodätischen Höhen, der geplanten WEA sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Anlagentyp Nabenhöhe Gesamthöhe Tabelle 1: Geografische Lage der Windenergieanlagen (WEA) und wesentliche Daten Die technische Eignung des Standortes Aichstetten zur Errichtung von WEA unter Turbulenzgesichtspunkten ist in einem Fachgutachten des Büros F2E Fluid an
agentyp Nabenhöhe Gesamthöhe Tabelle 1: Geografische Lage der
Windenergieanlagen (WEA) und wesentliche Daten Die technische Eignung des StandoQS-Energy GmbH
erradarstation Memmingen deutlich außerhalb des 15 km-Prüfradius, in dem eine eingeschränkte Windenergienutzung gegeben sein könnte. Eine Beeinträchtigung des Wetterradars durch die Windenergieanlagen bei Aichstetten ist folglich auszuschließen. 5.5 Erschließung Die Erschließung der geplanten WEA am Standort Aichstetten erfolgt von der Autobahn A 96 kommend über die Landesstraße
sein könnte. Eine Beeinträchtigung des Wetterradars durch die
Windenergieanlagen bei Aichstetten ist folglich auszuschließen. 5.5 ErschließungQS-Energy GmbH
aße K7921, weiter über bestehende Wirtschaftswege und neu herzustellende, kleinräumige Zuwegungen (s. Abb. 3 und Kap. 5.6 sowie Ziffern 2.1.3 und 2.3.1 der Antragsunterlagen) zu den Windenergieanlagen . Die Wirtschaftswege sind teilweise neu zu bauen oder zu ertüchtigen (Verbreiterung, Anpassung Kurvenradien, Überschwenkbereiche etc.). Abbildung 3: Lage der Windenergieanlagen (WEA
6 sowie Ziffern 2.1.3 und 2.3.1 der Antragsunterlagen) zu den
Windenergieanlagen. Die Wirtschaftswege sind teilweise neu zu bauen oder zu ertüQS-Energy GmbH
den Windenergieanlagen. Die Wirtschaftswege sind teilweise neu zu bauen oder zu ertüchtigen (Verbreiterung, Anpassung Kurvenradien, Überschwenkbereiche etc.). Abbildung 3: Lage der Windenergieanlagen (WEA) und kleinräumige Erschließung. Im Bereich der Anbindung an die Kreisstraße 7921 wird eine temporäre Lösung, z.B. mittels Baggermatten geprüft. Der Trassenplanung liegt eine Ma
urvenradien, Überschwenkbereiche etc.). Abbildung 3: Lage der
Windenergieanlagen (WEA) und kleinräumige Erschließung. Im Bereich der AnbindungQS-Energy GmbH
achtbetrieb. 7 SCHATTENWURFGUTACHTEN Ähnlich wie im Fall von Schallbeurteilungen existieren zur Bewertung der Zumutbarkeit von bewegtem Schatten, der durch sich drehende Rotoren von Windenergieanlagen (WEA) erzeugt, anerkannte Richtwerte. Gemäß den WEA-SchattenwurfHinweisen der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) darf die astronomisch maximal mögliche zulässige Besch
it von bewegtem Schatten, der durch sich drehende Rotoren von
Windenergieanlagen (WEA) erzeugt, anerkannte Richtwerte. Gemäß den WEA-SchattenwQS-Energy GmbH
hrungsgemäß etwa 30% der astronomisch maximal möglichen. An dem sensiblen Immissionsort Sommerstall treten aufgrund der geometrischen und astronomischen Verhältnisse keine durch die Windenergieanlagen verursachten Beschattungen auf. Die Gesamtheit der astronomisch maximal möglichen Belastung durch Schattenwurf ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Abbildung 5: Astronomisch ma
geometrischen und astronomischen Verhältnisse keine durch die
Windenergieanlagen verursachten Beschattungen auf. Die Gesamtheit der astronomisQS-Energy GmbH
gen 2014 wiederholt und u.a. um Netzfänge ergänzt. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen fanden darüber hinaus 2013 - 2015 statt. 8.2 Untersuchungen Vögel Bei Planungen von Windenergieanlagen (WEA) muss den windkraftsensiblen Vogelarten besondere Bedeutung beigemessen werden. Hierzu wurden im vorliegenden Fall die Vogelarten Rotmilan, Schwarzmilan und Schwarzstorch im Um
2013 - 2015 statt. 8.2 Untersuchungen Vögel Bei Planungen von
Windenergieanlagen (WEA) muss den windkraftsensiblen Vogelarten besondere BedeutQS-Energy GmbH
Anhangs IV der FFH-Richtlinie können die potenziellen Verbotstatbestände des § 44, Abs. 1 BNatSchG vermieden werden. 9 SICHTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 9.1 Einsehbarkeit der Windenergieanlagen Die Einsehbarkeit der WEA am Standort Aichstetten wurde durch eine Sichtbeziehungsanalyse des Büros GIS+, Tübingen (s. Ziffer 3 der Antragsunterlagen) mit freundlicher Unterstützung
SICHTBARKEITSANALYSE UND VISUALISIERUNG 9.1 Einsehbarkeit der
Windenergieanlagen Die Einsehbarkeit der WEA am Standort Aichstetten wurde durchQS-Energy GmbH
. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe 20 Waldflächen werden in der Berechnung pauschal mit 25 m Höhe berücksichtigt. 9.2 Visualisierung der Windenergieanlagen Die Visualisierungen der WEA am Standort Aichstetten wurden durch das Büro Z und M 3D Welt, Amtzell (s. Ziffer 3 der Antragsunterlagen) mit freundlicher Unterstützung durch den Regi
pauschal mit 25 m Höhe berücksichtigt. 9.2 Visualisierung der
Windenergieanlagen Die Visualisierungen der WEA am Standort Aichstetten wurden dQS-Energy GmbH
onalverband Bodensee-Oberschwaben durchgeführt. Methodisch werden bei den Visualisierungen exakte, virtuelle Datenmodelle und dreidimensionale Planungsmodelle - im vorliegenden Fall Windenergieanlagen - mit hochauflösenden Fotoaufnahmen verknüpft. Die Ergebnisse vermitteln einen perspektivisch und maßstäblich korrekten Eindruck von der zukünftigen Situation in der realen Landscha
e und dreidimensionale Planungsmodelle - im vorliegenden Fall
Windenergieanlagen - mit hochauflösenden Fotoaufnahmen verknüpft. Die ErgebnisseQS-Energy GmbH
einschl. des Denkmalschutzes. Unter Berücksichtigung der o.g. Sichtbeziehungskarte wurden von verschiedenen Blickpunkten in Entfernungen von 1-10 km aus Visualisierungen der beiden Windenergieanlagen im Gebiet "Koppenmoss" vorgenommen. Die Blickpunkte decken u.a. markante Aussichtspunkte und Ortsrandlagen sowie sog. Ensemble-Wirkungen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vorder-
n in Entfernungen von 1-10 km aus Visualisierungen der beiden
Windenergieanlagen im Gebiet "Koppenmoss" vorgenommen. Die Blickpunkte decken u.QS-Energy GmbH
t "Koppenmoss" vorgenommen. Die Blickpunkte decken u.a. markante Aussichtspunkte und Ortsrandlagen sowie sog. Ensemble-Wirkungen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vorder- und die Windenergieanlagen im Hintergrund erscheinen könnten. Die Lage der insgesamt zwölf Blickpunkte sowie die eigentlichen Visualisierungen, die jeweils die Vorher- und Nachher-Situationen wiedergeben, sin
irkungen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vorder- und die
Windenergieanlagen im Hintergrund erscheinen könnten. Die Lage der insgesamt zwöQS-Energy GmbH
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben in der Umweltprüfung zum Teilregionalplan Windenergie im Jahr 2012. 9.3 Ausführungen zur optisch bedrängenden Wirkung Unter Umständen kann von Windenergieanlagen (WEA) aufgrund der drehenden Rotoren eine "optisch bedrängende Wirkung" auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgehen. Nach ständiger Rechtssprechung (insbes. OVG Münster
gen zur optisch bedrängenden Wirkung Unter Umständen kann von
Windenergieanlagen (WEA) aufgrund der drehenden Rotoren eine "optisch bedrängendQS-Energy GmbH
2 und dem nordöstlichsten Wochenendhaus im Gebiet Sommerstall beträgt 700 m, entsprechend dem 3,5-Fachen der Anlagengesamthöhe. Somit ist von keiner optisch bedrängenden Wirkung der Windenergieanlagen auf das Wochenendhausgebiet Sommerstall auszugehen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Windenergieanlagen aufgrund der topographischen Verhältnisse vom Wochenendhausgebiet Sommerst
mthöhe. Somit ist von keiner optisch bedrängenden Wirkung der
Windenergieanlagen auf das Wochenendhausgebiet Sommerstall auszugehen. WeiterhinQS-Energy GmbH
r Anlagengesamthöhe. Somit ist von keiner optisch bedrängenden Wirkung der Windenergieanlagen auf das Wochenendhausgebiet Sommerstall auszugehen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Windenergieanlagen aufgrund der topographischen Verhältnisse vom Wochenendhausgebiet Sommerstall aus nicht in voller Größe zu sehen sind. Auch kann bei einer Anzahl von nur zwei WEA nicht von einer "u
t Sommerstall auszugehen. Weiterhin ist zu beachten, dass die
Windenergieanlagen aufgrund der topographischen Verhältnisse vom WochenendhausgeQS-Energy GmbH
stigste und in der Bevölkerung überwiegend akzeptiere Form der regenerativen Energieerzeugung dar. Der Projektentwickler QS-Energy GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in Aichstetten, Landkreis Ravensburg. Der Standort der beiden WEA befindet sich im Koppenmoos, einem zwischen den Gemeinden Aichstetten in Baden-Württemberg und Lautrach in Ba
QS-Energy GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von zwei
Windenergieanlagen (WEA) in Aichstetten, Landkreis Ravensburg. Der Standort der QS-Energy GmbH
en zur Kollisionsvermeidung (z.B. Abschaltalgorithmus) können für alle relevanten Arten sämtliche Verbotstatbestände vermieden werden. Zur Ermittlung der Einsehbarkeit der geplanten Windenergieanlagen wurde auf Basis digitaler Geländemodelle eine Sichtbeziehungskarte errechnet. Demnach nimmt die Sichtbarkeit der WEA mit der Entfernung ab und beträgt im Radius von 5 km knapp 40%.
mieden werden. Zur Ermittlung der Einsehbarkeit der geplanten
Windenergieanlagen wurde auf Basis digitaler Geländemodelle eine SichtbeziehungsQS-Energy GmbH
lanten WEA vorgenommen. Die Blickpunkte decken u.a. markante Aussichtspunkte und Ortsrandlagen sowie sog. Ensemble-Wirkungen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vordergrund und die Windenergieanlagen im Hintergrund erscheinen könnten. Im Ergebnis ist keine erhebliche negative Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Kulturdenkmalen gegeben. Auch eine optisch bedrängende Wirkung
ngen ab, bei denen z.B. Kulturdenkmale im Vordergrund und die
Windenergieanlagen im Hintergrund erscheinen könnten. Im Ergebnis ist keine erheQS-Energy GmbH
....................................28 4.4 Belange von Natur und Landschaft und des Artenschutzes ........................................................34 4.5 Optische Wirkung der Windenergieanlagen .................................................................................35 4.6 Belange der Erholung und des Tourismus........................................................
..................................34 4.5 Optische Wirkung der
Windenergieanlagen..............................................................Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
..................................................40 5.2 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen..............................................41 5.3 Standorte der Windenergieanlagen ..............................................................................................41 5.4 Verkehrsflächen .................................................................
.........................................41 5.3 Standorte der
Windenergieanlagen..............................................................Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
ogenen Bebauungsplanes Nr. 65 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Windparks am südöstlichen Rand der Gemeinde geschaffen werden. Es sollen sieben Windenergieanlagen der Firma GE Wind Energy GmbH vom Typ GE 130-3.2 MW mit einer Gesamthöhe von 199 m und einer Nabenhö- he von 134 m errichtet werden. Die installierte Leistung aller 7 WEA im Windpar
tlichen Rand der Gemeinde geschaffen werden. Es sollen sieben
Windenergieanlagen der Firma GE Wind Energy GmbH vom Typ GE 130-3.2 MW mit einerGemeinde Neuenkirchen-Vörden
er 7 WEA im Windpark liegt bei 22,61 MW. Die Planung wird durch die 3. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit der Darstellung von Sonstigen Sondergebieten „ Windenergieanlagen “ planungsrechtlich vorbereitet. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Geltungsbereich der Planung und Bestandsbeschreibung Das Plangebiet liegt im südlichen Teil der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
chen-Vörden mit der Darstellung von Sonstigen Sondergebieten „
Windenergieanlagen“ planungsrechtlich vorbereitet. 2. Rahmenbedingungen 2.1 GeltGemeinde Neuenkirchen-Vörden
flächen und ein Überschwemmungsgebiet an. Die Begrenzung des Plangebiets nach Norden ergibt sich aus der Flächennutzungsplandarstellung bzw. durch eine maximale Längenausdehnung der Windenergieanlagen von 3 Kilometern. Dabei wird von der südlichen Grenze des geplanten Windparks Kalkriese der Stadt Bramsche zur nördlichen Grenze des Sondergebietes in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörd
plandarstellung bzw. durch eine maximale Längenausdehnung der
Windenergieanlagen von 3 Kilometern. Dabei wird von der südlichen Grenze des gepGemeinde Neuenkirchen-Vörden
platz, im Osten grenzen neben den Waldbereichen auch ausgedehnte Torfabbauflächen an. Direkt südlich des Plangebietes wird derzeit der Windpark „Kalkriese“ der Stadt Bramsche mit 12 Windenergieanlagen realisiert. Westlich des Plangebietes wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Rieste vier weitere Windenergieanlagen errichtet. 2.2 Aussagen der Landesraumordnung und der regionalen Raum
rd derzeit der Windpark „Kalkriese“ der Stadt Bramsche mit 12
Windenergieanlagen realisiert. Westlich des Plangebietes wurden auf dem Gebiet dGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ietes wird derzeit der Windpark „Kalkriese“ der Stadt Bramsche mit 12 Windenergieanlagen realisiert. Westlich des Plangebietes wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Rieste vier weitere Windenergieanlagen errichtet. 2.2 Aussagen der Landesraumordnung und der regionalen Raumordnung Landesraumordnung Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen wird ausgeführt, dass für die Nutzung von
bietes wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Rieste vier weitere
Windenergieanlagen errichtet. 2.2 Aussagen der Landesraumordnung und der regionaGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ehende Windpark „Im Bornhorn“ ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden als Sonderbaufläche „Windenergie“ dargestellt. Außerhalb der Sonderbaufläche sind Windenergieanlagen im Gemeindegebiet durch die Konzentrationswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unzulässig. Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden führt derzeit parallel zur Aufstellung dieses Vorhabenbe
„Windenergie“ dargestellt. Außerhalb der Sonderbaufläche sind
Windenergieanlagen im Gemeindegebiet durch die Konzentrationswirkung nach § 35 AGemeinde Neuenkirchen-Vörden
oll der im Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geplante Windpark planungsrechtlich durch die Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen “ vorbereitet werden. Flächen für die Landwirtschaft werden für diesen Bereich überlagernd dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Der geplante Anlag
llung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „
Windenergieanlagen“ vorbereitet werden. Flächen für die Landwirtschaft werden füGemeinde Neuenkirchen-Vörden
doch kein Verbot der Bauleitplanung auf Freiflächen. § 1 a Abs. 2 S. 1,2 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zu begründen. Windenergieanlagen sind jedoch nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte bauliche Anlagen. Die Planung von Standorten für die Windenergienutzung unterscheidet sich damit deutlich von der Planung v
eit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zu begründen.
Windenergieanlagen sind jedoch nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte bauGemeinde Neuenkirchen-Vörden
erspruch abgewartet werde. Der Anregung wurde nicht entsprochen. Die Gemeinde Neuenkirchen Vörden ist an das derzeit vorliegende Baugesetzbuch gebunden, dass eine Privilegierung von Windenergieanlagen in § 35 BauGB vorsieht.  Bürger weisen darauf hin, dass eine positive Gesamtökobilanz der geplanten Maßnahme nicht wissenschaftlich fundiert dargestellt werden könne. Die Aufstellu
liegende Baugesetzbuch gebunden, dass eine Privilegierung von
Windenergieanlagen in § 35 BauGB vorsieht.  Bürger weisen darauf hin, dass eineGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ungen, die in der Summe dazu beitragen, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist. Der Schutz vor und die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen beim Betrieb von Windenergieanlagen wird zudem durch ein Genehmigungsverfahren gemäß BundesImmissionsschutzgesetz geprüft und sichergestellt. Der Gemeinde Neuenkirchen Vörden sind keine belastbaren Untersuchungen beka
Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen beim Betrieb von
Windenergieanlagen wird zudem durch ein Genehmigungsverfahren gemäß BundesImmissGemeinde Neuenkirchen-Vörden
n gemäß BundesImmissionsschutzgesetz geprüft und sichergestellt. Der Gemeinde Neuenkirchen Vörden sind keine belastbaren Untersuchungen bekannt, wonach von ordnungsgemäß betriebenen Windenergieanlagen die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt bzw. bereits bestehende Krankheiten in ihrem Verlauf verschlimmert würden. Im anschließenden Bebauungsplanverfahren bzw. im Genehmigungsve
Untersuchungen bekannt, wonach von ordnungsgemäß betriebenen
Windenergieanlagen die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt bzw. bereits besteGemeinde Neuenkirchen-Vörden
rkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall“ gibt es keine wissenschaftlich nachvollziehbare Arbeit, die einen Zusammenhang zwischen Gesundheitsschäden und dem Infraschall belegt, den Windenergieanlagen emittieren. Die Rechtsprechung hat sich ebenfalls mit dem Thema Infraschall auseinandergesetzt. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass mo
g zwischen Gesundheitsschäden und dem Infraschall belegt, den
Windenergieanlagen emittieren. Die Rechtsprechung hat sich ebenfalls mit dem TheGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ieren. Die Rechtsprechung hat sich ebenfalls mit dem Thema Infraschall auseinandergesetzt. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass moderne Windenergieanlagen tieffrequente Geräusche, insbesondere Infraschall, in einem beeinträchtigenden Ausmaß erzeugen1 . Auch der bayerische VGH hat in seinem Beschluss vom 08. Juni 2015 (Az. 22 CS 15.686
tellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass moderne
Windenergieanlagen tieffrequente Geräusche, insbesondere Infraschall, in einem bGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Neuenkirchen Vörden hat die zur Verfügung stehenden Informationen, Studien und Sekundärliteratur zum Thema „Infraschall“ ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Win
“ ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von
Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. AuchGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Windenergieanlagen bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdu
wirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von
Windenergieanlagen bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Die Gemeinde Neuenkirchen Vörden ist im Rahmen ihrer Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, der optimalen windenergetischen Nutzung des Standortes Vorrang gegenübe
inträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch
Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Die Gemeinde Neuenkirchen Vörden ist imGemeinde Neuenkirchen-Vörden
er Signalbefeuerung (auch mit dem angrenzenden Windpark Kalkriese) soweit wie möglich zu minimieren, - spätestens innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben Windenergieanlagen ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten Hindernisbefeuerung auszustatten.  Bürger befürchten, dass der Windpark sozialen Unfrieden auslöst. Die Befürchtung der Spaltung der Ges
alb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben
Windenergieanlagen ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten HindernisbefeueruGemeinde Neuenkirchen-Vörden
er Spaltung der Gesellschaft bzw. der ortsansässigen Bevölkerung wird nicht geteilt. Auch im Norden der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden besteht bereits der Windpark „Im Bornhorn“ mit 6 Windenergieanlagen , der das friedliche Zusammenleben der Ortsansässigen nicht gefährdet.  Bürger befürchten, dass ein Windpark eine weitere Erhöhung der Luftschadstoffkonzentrationen durch vermindert
rchen-Vörden besteht bereits der Windpark „Im Bornhorn“ mit 6
Windenergieanlagen, der das friedliche Zusammenleben der Ortsansässigen nicht geGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Moorschutzgebieten bewirke. Die Befürchtungen werden von der Gemeinde nicht geteilt. Nach Kenntnisstand der Gemeinde bestehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von Windenergieanlagen eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge.  Bürger stellen den Sinn der Planung in Frage. 2 DStGB; Dokumentation Nr. 111: Kommunale Handlungsmöglichkeiten beim A
stehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von
Windenergieanlagen eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
rrierewirkung im Hinblick auf Wechselbeziehungen zum Dümmer beizumessen. Eine erhöhte Schutzwürdigkeit des Plangebietes ist nicht gegeben.  Bürger kritisieren die Konzentration von Windenergieanlagen in diesem Bereich. Die Abstände zu den anderen Windparks seien zu gering. Mit dem Windpark Wittefeld, dem Windpark Ahrensfeld und dem Windpark Kalkriese sowie vier Anlagen auf dem G
ist nicht gegeben.  Bürger kritisieren die Konzentration von
Windenergieanlagen in diesem Bereich. Die Abstände zu den anderen Windparks seieGemeinde Neuenkirchen-Vörden
deren Windparks seien zu gering. Mit dem Windpark Wittefeld, dem Windpark Ahrensfeld und dem Windpark Kalkriese sowie vier Anlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste sind in der Summe 29 Windenergieanlagen in der weiteren Umgebung des Plangebietes vorhanden oder geplant. Die Windenergieanlagen liegen in den Nachbargemeinden, auf die Planungen hat die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keine
er Anlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste sind in der Summe 29
Windenergieanlagen in der weiteren Umgebung des Plangebietes vorhanden oder geplGemeinde Neuenkirchen-Vörden
dem Windpark Kalkriese sowie vier Anlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste sind in der Summe 29 Windenergieanlagen in der weiteren Umgebung des Plangebietes vorhanden oder geplant. Die Windenergieanlagen liegen in den Nachbargemeinden, auf die Planungen hat die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keinen Einfluss. Bestehende oder genehmigte Windenergieanlagen im Einwirkbereich des geplanten
eiteren Umgebung des Plangebietes vorhanden oder geplant. Die
Windenergieanlagen liegen in den Nachbargemeinden, auf die Planungen hat die GemGemeinde Neuenkirchen-Vörden
tes vorhanden oder geplant. Die Windenergieanlagen liegen in den Nachbargemeinden, auf die Planungen hat die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keinen Einfluss. Bestehende oder genehmigte Windenergieanlagen im Einwirkbereich des geplanten Windparks werden berücksichtigt. Im Rahmen dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 werden 7 Windenergieanlagenstandorte planungsrechtlich abg
uenkirchen-Vörden keinen Einfluss. Bestehende oder genehmigte
Windenergieanlagen im Einwirkbereich des geplanten Windparks werden berücksichtiGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Pikertweg bzw. der norddeutsche Jakobsweg (Via baltica) befindet sich nördlich und östlich des Plangebietes. Er führt von Wedel nach Osnabrück. Die Nutzung des Weges wird durch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt, zumal es sich insgesamt um einen sehr langen Weg handelt, von dem aus nur auf einem sehr kleinen Abschnitt die Windenergieanlagen sichtbar sein werde
on Wedel nach Osnabrück. Die Nutzung des Weges wird durch die
Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt, zumal es sich insgesamt um eiGemeinde Neuenkirchen-Vörden
eges wird durch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt, zumal es sich insgesamt um einen sehr langen Weg handelt, von dem aus nur auf einem sehr kleinen Abschnitt die Windenergieanlagen sichtbar sein werden. Durch parallel zum Weg verlaufende Gehölze wird die Einsehbarkeit von dem Weg in das Plangebiet zudem deutlich eingeschränkt. Der Moorerlebnispfad „Wissenswert
handelt, von dem aus nur auf einem sehr kleinen Abschnitt die
Windenergieanlagen sichtbar sein werden. Durch parallel zum Weg verlaufende GehöGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ngebiet zudem deutlich eingeschränkt. Der Moorerlebnispfad „Wissenswertes rund um das Moor“ befindet sich nördlich und östlich des Plangebietes. Die Nutzung des Weges wird durch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt. Durch parallel zum Weg verlaufende Gehölze wird die Einsehbarkeit von dem Weg in das Plangebiet deutlich eingeschränkt.  Bürger befürchten Gefährdun
stlich des Plangebietes. Die Nutzung des Weges wird durch die
Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt. Durch parallel zum Weg verlauGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Gehölze wird die Einsehbarkeit von dem Weg in das Plangebiet deutlich eingeschränkt.  Bürger befürchten Gefährdungen durch Eiswurf. Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der Windenergieanlagen wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung vo
urch Eiswurf. Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der
Windenergieanlagen wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden AnlGemeinde Neuenkirchen-Vörden
bschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen , deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standard
hende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den
Windenergieanlagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die WindeGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ttern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3
lagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die
Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert in eine vordefinierte Position, in der die Rotorblätter die öffentlichen Wege nicht überstreichen, so dass die Gefahr des
Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den
Windenergieanlagen 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert inGemeinde Neuenkirchen-Vörden
e klare Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Mittelpunkt. Auf Genehmigungsebene ist gutachterlich nachzuweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dann werden die Windenergieanlagen objektiv keinen wertmindernden Einfluss auf Immobilien haben. Auch der Petitionsausschuss des Bundestages vom 13.04.2011 hat verdeutlicht, dass eine Wertminderung von Immobilien nur
die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dann werden die
Windenergieanlagen objektiv keinen wertmindernden Einfluss auf Immobilien haben.Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
eichen. Grundsätzlich stehen technische Möglichkeiten und Verfahren zur Verfügung, um Schä- den an Gebäuden und anderen sensiblen Nutzungen in der räumlichen Nähe zur Errichtung von Windenergieanlagen zu vermeiden.  Ein Bürger weist darauf hin, dass er die in der Nähe des Windparks gelegenen Flächen naturnah bewirtschaften möchte. Dies sei nicht mehr möglich, weil die pflanzlich
sensiblen Nutzungen in der räumlichen Nähe zur Errichtung von
Windenergieanlagen zu vermeiden.  Ein Bürger weist darauf hin, dass er die in dGemeinde Neuenkirchen-Vörden
chte Tierhaltung sei nicht mehr möglich. Der Einwand kann nicht nachvollzogen werden. Nach Kenntnisstand der Gemeinde bestehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von Windenergieanlagen eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. Auch stehen Windenergieanlagen einer artgerechten Tierhaltung nicht entgegen. 4.1.2 Ergebnisse der frühzeitigen Beteilig
stehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von
Windenergieanlagen eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
enntnisstand der Gemeinde bestehen keine Erkenntnisse darüber, dass mit dem Betreiben von Windenergieanlagen eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. Auch stehen Windenergieanlagen einer artgerechten Tierhaltung nicht entgegen. 4.1.2 Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB  Der Landkreis Vechta hat darauf hin
ng von Luftschadstoffkonzentrationen einherginge. Auch stehen
Windenergieanlagen einer artgerechten Tierhaltung nicht entgegen. 4.1.2 ErgebnisGemeinde Neuenkirchen-Vörden
eine Festsetzung von Baugrenzen geboten sei. Der Anregung wird nicht gefolgt. Es handelt sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, in dem die genauen Koordinaten der geplanten Windenergieanlagen bekannt sind entsprechend festgesetzt werden können. Auch die erforderlichen Abstellflächen etc. sind bekannt. Insofern ist es aus Sicht der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden ausreichend
n Bebauungsplan, in dem die genauen Koordinaten der geplanten
Windenergieanlagen bekannt sind entsprechend festgesetzt werden können. Auch dieGemeinde Neuenkirchen-Vörden
wurde um diese Aussagen ergänzt.  Das Nds. Landesforsten Forstamt Ankum hat angeregt, einen ausreichend großen Übergangsbereich zwischen Wald und Freiland vom Bau und Betrieb neuer Windenergieanlagen (WEA) frei zu halten, da negative Auswirkungen insbesondere entlang der sensiblen Randbereich von Waldökosystemen zu erwarten seien. Pauschale Abstände zu Waldflächen hält die Gemei
sbereich zwischen Wald und Freiland vom Bau und Betrieb neuer
Windenergieanlagen (WEA) frei zu halten, da negative Auswirkungen insbesondere eGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gen Flächen verderben, die die Ernährung sicherstellen sollen, oder bei der Verrichtung von Arbeit gesundheitlich schädigen. Der Gemeinde sind keine seriösen Quellen bekannt, wonach Windenergieanlagen landwirtschaftliche Flächen bzw. die Erzeugung von Nahrungsmitteln auf den landwirtschaftlichen Flä- chen schädigen. Auch negative Auswirkungen auf die Flächenbewirtschafter in der
gen. Der Gemeinde sind keine seriösen Quellen bekannt, wonach
Windenergieanlagen landwirtschaftliche Flächen bzw. die Erzeugung von NahrungsmiGemeinde Neuenkirchen-Vörden
schaftliche Flächen bzw. die Erzeugung von Nahrungsmitteln auf den landwirtschaftlichen Flä- chen schädigen. Auch negative Auswirkungen auf die Flächenbewirtschafter in der Nähe von Windenergieanlagen sind nicht bekannt.  Bürger behaupten, dass der Schutz der Ressource "Biodiversität" als höherrangiges gegenläufiges öffentliches Interesse gegenüber der Elektrizitätsgenerierung a
ve Auswirkungen auf die Flächenbewirtschafter in der Nähe von
Windenergieanlagen sind nicht bekannt.  Bürger behaupten, dass der Schutz der RGemeinde Neuenkirchen-Vörden
iterien berücksichtigt. Hierdurch wird auch deren im Regelfall hohe Bedeutung für landschaftsgebundene Erholungsnutzungen gewürdigt. Diese Gemeindebereiche werden auch zukünftig von Windenergieanlagen freigehalten und stehen den Bürgern zur Erholungszwecken zur Verfügung. Besondere Schwerpunkte landschaftsgebundener Erholungsnutzung sind im Plangebiet nicht vorhanden. Das bedeute
n gewürdigt. Diese Gemeindebereiche werden auch zukünftig von
Windenergieanlagen freigehalten und stehen den Bürgern zur Erholungszwecken zur Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
t hat (z.B. BVerwG 4 CN 2.07 - Urteil vom 24.01.2008), der Windenergie in substanzieller Weise Raum zu verschaffen. Damit wird – so das BVerwG – berücksichtigt, dass der Gesetzgeber Windenergieanlagen als im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben geregelt hat. Abgelehnt wird lediglich ein Mindestmaß.  Bürger befürchten, dass die Errichtung von Windenergieanlagen in Mooren
t wird – so das BVerwG – berücksichtigt, dass der Gesetzgeber
Windenergieanlagen als im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben geregelt Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
esetzgeber Windenergieanlagen als im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben geregelt hat. Abgelehnt wird lediglich ein Mindestmaß.  Bürger befürchten, dass die Errichtung von Windenergieanlagen in Mooren zu einer Entwertung der naturgemäß verbliebenen Rückzugsorte für Wildtiere durch die kumulativen und multifaktoriellen Auswirkungen von Immissionen der Anlagen führen. Die
ein Mindestmaß.  Bürger befürchten, dass die Errichtung von
Windenergieanlagen in Mooren zu einer Entwertung der naturgemäß verbliebenen RücGemeinde Neuenkirchen-Vörden
halleistungspegel festgesetzt werden. Aus Sicht der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden bestehen damit bezüglich des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen . Die Berechnungen der zu erwartenden Schattenwurfimmissionen haben ergeben, dass die Anlagen 1 – 5 voraussichtlich über Abschaltanlagen zur Reduzierung des Schattenwurfes verfügen m
ssionsschutzes keine Bedenken gegen den Betrieb der geplanten
Windenergieanlagen. Die Berechnungen der zu erwartenden Schattenwurfimmissionen Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
er Signalbefeuerung (auch mit dem angrenzenden Windpark Kalkriese) soweit wie möglich zu minimieren, - spätestens innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben Windenergieanlagen ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten Hindernisbefeuerung auszustatten.  Bürger befürchten Vibrationen und Schädigungen der Bausubstanz. Grundsätzlich stehen technische Mögli
alb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben
Windenergieanlagen ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten HindernisbefeueruGemeinde Neuenkirchen-Vörden
substanz. Grundsätzlich stehen technische Möglichkeiten und Verfahren zur Verfügung, um Schäden an Gebäuden und anderen sensiblen Nutzungen in der räumlichen Nähe zur Errichtung von Windenergieanlagen zu vermeiden. Details werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geregelt.  Bürger befürchten Luftverwirbelungen und eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen in Lee der Anl
sensiblen Nutzungen in der räumlichen Nähe zur Errichtung von
Windenergieanlagen zu vermeiden. Details werden im Rahmen des GenehmigungsverfahGemeinde Neuenkirchen-Vörden
s geregelt.  Bürger befürchten Luftverwirbelungen und eine Erhöhung von Luftschadstoffkonzentrationen in Lee der Anlagen. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von Windenergieanlagen keine Erhöhung bzw. Akkumulation von Luftschadstoffkonzentrationen nach Osten einher, die zu einer veränderten Neubewertung des Sachverhaltes, u.a. zur Eingriffsregelung oder zu erf
n. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von
Windenergieanlagen keine Erhöhung bzw. Akkumulation von LuftschadstoffkonzentratGemeinde Neuenkirchen-Vörden
haltes, u.a. zur Eingriffsregelung oder zu erforderlichen Schutzabständen führen könnten.  Bürger befürchten Gefahren durch Eiswurf. Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der Windenergieanlagen wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung vo
urch Eiswurf. Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der
Windenergieanlagen wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden AnlGemeinde Neuenkirchen-Vörden
bschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen , deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standard
hende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den
Windenergieanlagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die WindeGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ttern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3
lagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die
Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert in eine vordefinierte Position, in der die Rotorblätter die öffentlichen Wege nicht überstreichen, so dass die Gefahr des
Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den
Windenergieanlagen 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert inGemeinde Neuenkirchen-Vörden
doch kein Verbot der Bauleitplanung auf Freiflächen. § 1 a Abs. 2 S. 1,2 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zu begründen. Windenergieanlagen sind jedoch nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte bauliche Anlagen. Die Planung von Standorten für die Windenergienutzung unterscheidet sich damit deutlich von der Planung v
eit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zu begründen.
Windenergieanlagen sind jedoch nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte bauGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Grünlandnutzung, des Tourismus und sonstiger Nutzungsansprüche bleiben gewahrt bzw. unberührt.  Bürger befürchten Luftschadstoffkonzentrationen durch die physikalische Wirkung von Windenergieanlagen auf den Luftaustausch in ihrer Lee. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von Windenergieanlagen keine Erhöhung bzw. Akkumulation von Luftschadstoffkonzentrationen
schadstoffkonzentrationen durch die physikalische Wirkung von
Windenergieanlagen auf den Luftaustausch in ihrer Lee. Nach Kenntnisstand der GeGemeinde Neuenkirchen-Vörden
n Luftschadstoffkonzentrationen durch die physikalische Wirkung von Windenergieanlagen auf den Luftaustausch in ihrer Lee. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von Windenergieanlagen keine Erhöhung bzw. Akkumulation von Luftschadstoffkonzentrationen nach Osten einher, die zu einer veränderten Neubewertung des Sachverhaltes, u.a. zur Eingriffsregelung oder zu erf
e. Nach Kenntnisstand der Gemeinde geht mit dem Betreiben von
Windenergieanlagen keine Erhöhung bzw. Akkumulation von LuftschadstoffkonzentratGemeinde Neuenkirchen-Vörden
en von ~ LVRadaranlagen befinde.  Das Nds. Landesforsten Forstamt Ankum hat angeregt, einen ausreichend großen Übergangsbereich zwischen Wald und Freiland vom Bau und Betrieb neuer Windenergieanlagen (WEA) frei zu halten, da negative Auswirkungen insbesondere entlang der sensiblen Randbereich von Waldökosystemen zu erwarten seien. Pauschale Vorsorgeabstände zu Waldflächen hält d
sbereich zwischen Wald und Freiland vom Bau und Betrieb neuer
Windenergieanlagen (WEA) frei zu halten, da negative Auswirkungen insbesondere eGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gsprogramm konkretisiert. Derzeit liegt für den Landkreis Vechta jedoch kein rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm vor. 4.3 Belange des Immissionsschutzes  Schall Die von Windenergieanlagen erzeugten Schallemissionen zählen zu den wesentlichen Auswirkungen, die es im Zuge der Abwägung der unterschiedlichen Belange zu berücksichtigen gilt. Es wurde daher ein Schallgutac
ramm vor. 4.3 Belange des Immissionsschutzes  Schall Die von
Windenergieanlagen erzeugten Schallemissionen zählen zu den wesentlichen AuswirkGemeinde Neuenkirchen-Vörden
t wiedergeben: Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win
feld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen
Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem GemeindegebietGemeinde Neuenkirchen-Vörden
die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen dieses Vorhabenbezogene
geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante
Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wuGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplan
Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29
Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten WindenergiGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplanten Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben
gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten
Windenergieanlagen dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wurden der ZuGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplanten Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von Windenergieanlagen daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrig
n der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplanten
Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Als BeGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Die geplanten Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von Windenergieanlagen daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten Richtwerte gelten. Es wurden die in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen Wohnnutzungen nördlich, westlich und südli
en werden. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von
Windenergieanlagen daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
halleistungspegel festgesetzt werden. Aus Sicht der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden bestehen damit bezüglich des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen . Infraschall Als Infraschall werden Schallwellen mit Frequenzen unter 20 Hertz (Hz) bezeichnet. Sie sind so tief, dass sie der menschliche Hörsinn nicht mehr als Geräusch erfasst. D
ssionsschutzes keine Bedenken gegen den Betrieb der geplanten
Windenergieanlagen. Infraschall Als Infraschall werden Schallwellen mit FrequenzGemeinde Neuenkirchen-Vörden
n Massen wie Luft und Wasser und hervorgerufenen Turbulenzen oder Resonanzphänomene. Natürliche Infraschallquellen sind bspw. Gewitter, Meeresbrandung, Erdbeben und Vulkanausbrüche. Windenergieanlagen erzeugen neben dem hörbaren Schall auch Infraschall in Abhängigkeit von Windstärke und Windrichtung. Das Landesumweltamt Baden Württemberg führte 2013 Messprojekte an Windenergieanl
bspw. Gewitter, Meeresbrandung, Erdbeben und Vulkanausbrüche.
Windenergieanlagen erzeugen neben dem hörbaren Schall auch Infraschall in AbhängGemeinde Neuenkirchen-Vörden
energieanlagen erzeugen neben dem hörbaren Schall auch Infraschall in Abhängigkeit von Windstärke und Windrichtung. Das Landesumweltamt Baden Württemberg führte 2013 Messprojekte an Windenergieanlagen in verschiedenen Leistungsbereichen durch. Die ersten Ergebnisse zeigen die gute Messbarkeit von Infraschall in der Nähe der Anlagen, die Abnahmen des Infraschallpegels und die Wahr
Landesumweltamt Baden Württemberg führte 2013 Messprojekte an
Windenergieanlagen in verschiedenen Leistungsbereichen durch. Die ersten ErgebniGemeinde Neuenkirchen-Vörden
challpegels und die Wahrnehmungsschwelle im Abstand von 150 bis 200 m und keine nennenswerte Zunahme des Infraschallpegels ab einem Abstand von 700 m.5 In diesem Abstand ist der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall schwächer als der des Windes. Ab bestimmten Entfernungen ist der Infraschall, der von Windenergieanlagen ausgeht, nicht mehr vom Hintergrundschall zu untersch
ls ab einem Abstand von 700 m.5 In diesem Abstand ist der von
Windenergieanlagen ausgehende Infraschall schwächer als der des Windes. Ab bestiGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nem Abstand von 700 m.5 In diesem Abstand ist der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall schwächer als der des Windes. Ab bestimmten Entfernungen ist der Infraschall, der von Windenergieanlagen ausgeht, nicht mehr vom Hintergrundschall zu unterscheiden. Die deutschlandweite Befragung der Immissionsschutzbehörden über Konflikte mit Infraschall und tieffrequenten Geräuschen
ndes. Ab bestimmten Entfernungen ist der Infraschall, der von
Windenergieanlagen ausgeht, nicht mehr vom Hintergrundschall zu unterscheiden. DGemeinde Neuenkirchen-Vörden
n Bestandswindenergieanlagen. Hinsichtlich der Infraschallpegel macht es keinen Unterschied, ob ein Wohnhaus in 250 m Entfernung von Meeresbrandung oder einem Windrad steht. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in der Umgebung deutlich unter den Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen nicht zu erwarten. Zu
tfernung von Meeresbrandung oder einem Windrad steht. Der von
Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in der Umgebung deutlich unter denGemeinde Neuenkirchen-Vörden
erwarten. Zu diesem Schluss kommt eine Literaturstudie des Massachusetts Institute of Technology 2014.7 Die gemessenen Infraschallwerte reichen in den regelmäßigen Entfernungen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung nicht an die unteren Hörschwellengrenzwerte heran. Es besteht kein Zusammenhang zwischen WEA in der näheren Umgebung und dem Gefühl der Belästigung. Das Gefühl der
Infraschallwerte reichen in den regelmäßigen Entfernungen von
Windenergieanlagen zur Wohnbebauung nicht an die unteren Hörschwellengrenzwerte Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
chen Gesundheitsministeriums9 mit 1238 Haushalten kommt zu dem Schluss, dass es keine Hinweise über Krankheitssymptome gibt, die sich durch An- oder Abwesenheit von Schallwellen von Windenergieanlagen verändert hätten oder entstanden wären. Die Untersuchungen ergaben, dass das individuelle Belästigungsgefühl unabhängig davon ist, ob die WEA läuft oder nicht. Auch die Rechtsprechu
ibt, die sich durch An- oder Abwesenheit von Schallwellen von
Windenergieanlagen verändert hätten oder entstanden wären. Die Untersuchungen erGemeinde Neuenkirchen-Vörden
oder nicht. Auch die Rechtsprechung hat sich mit dem Thema Infraschall auseinandergesetzt. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass moderne Windenergieanlagen tieffrequente Geräusche, insbesondere Infraschall, in einem beeinträchtigenden Ausmaß erzeugen10. Aus verschiedenen Untersuchungen folgt, dass „Infraschall“ von Windkraftanlagen ebe
tellt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass moderne
Windenergieanlagen tieffrequente Geräusche, insbesondere Infraschall, in einem bGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Neuenkirchen-Vörden hat die zur Verfügung stehenden Informationen, Studien und Sekundärliteratur zum Thema „Infraschall“ ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Win
“ ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von
Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. AuchGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Windenergieanlagen bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdu
wirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von
Windenergieanlagen bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen.  Schattenwurf Bei Sonnenschein werfen Windenergieanlagen einen Schatten. Die sich drehenden Rotorblätter bewirken, dass der von ihnen ausgehende Schatten sich
inträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch
Windenergieanlagen ist nicht auszugehen.  Schattenwurf Bei Sonnenschein werfen Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
heblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen.  Schattenwurf Bei Sonnenschein werfen Windenergieanlagen einen Schatten. Die sich drehenden Rotorblätter bewirken, dass der von ihnen ausgehende Schatten sich ebenfalls bewegt. Der Schlagschatten eines sich drehenden Rotorblattes kann zu
ist nicht auszugehen.  Schattenwurf Bei Sonnenschein werfen
Windenergieanlagen einen Schatten. Die sich drehenden Rotorblätter bewirken, dasGemeinde Neuenkirchen-Vörden
r der umgebenden Siedlungsnutzungen führen und ist daher als Belang in die Abwägung einzubeziehen. Es wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und einer Nabenhö- he von 134,0 m durchgeführt.12 Die Untersuchung diente der Beantwortung der Frage nach den Zeitpunkten, der D
ung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten
Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und eineGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ierten Wall 1. Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win
feld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen
Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem GemeindegebietGemeinde Neuenkirchen-Vörden
die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelast
geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante
Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wuGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die berücksichtigten Anlagen können der nachstehenden Abbildung entnomme
Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29
Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten WindenergiGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die berücksichtigten Anlagen können der nachstehenden Abbildung entnommen werden: Abb.: Ausschnitt aus dem Schattenwurfgutachten Die Gutachter
gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten
Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die berücksichtigten AGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ase) wird nur unter der Voraussetzung erreicht, dass die Sonne täglich von Sonnenauf- bis untergang scheint, die Rotorfläche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und die Windenergieanlagen immer in Betrieb sind. Die Gutachter haben Orientierungswerte von maximal 30 Stunden pro Jahr (worst-case) bzw. von maximal 30 Minuten pro Tag herangezogen. Diese Werte entsprechen
äche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und die
Windenergieanlagen immer in Betrieb sind. Die Gutachter haben OrientierungswerteGemeinde Neuenkirchen-Vörden
tten einzuräumen. Geringe Beeinträchtigungen durch den Schlagschatten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen sind von den Anwohnern ggf. hinzunehmen.  Lichtreflexionen Der Betrieb von Windenergieanlagen kann auch zu Störwirkungen durch Lichtreflexionen der Rotorblätter führen. Zur Vermeidung von Lichtreflexionen sind alle sichtbaren Bauteile der Windenergieanlagen mit einem dauerha
nwohnern ggf. hinzunehmen.  Lichtreflexionen Der Betrieb von
Windenergieanlagen kann auch zu Störwirkungen durch Lichtreflexionen der RotorblGemeinde Neuenkirchen-Vörden
n Der Betrieb von Windenergieanlagen kann auch zu Störwirkungen durch Lichtreflexionen der Rotorblätter führen. Zur Vermeidung von Lichtreflexionen sind alle sichtbaren Bauteile der Windenergieanlagen mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RALFarbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen.  Eiswurf Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf d
eidung von Lichtreflexionen sind alle sichtbaren Bauteile der
Windenergieanlagen mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RGemeinde Neuenkirchen-Vörden
t einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RALFarbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen.  Eiswurf Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der Windenergieanlagen wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung vo
en.  Eiswurf Eine Gefährdung durch eventuellen Eisabwurf der
Windenergieanlagen wird durch eine automatische Abschaltung der betreffenden AnlGemeinde Neuenkirchen-Vörden
bschaltung der betreffenden Anlagen bei möglichem Eisansatz an den Rotorblättern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen , deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standard
hende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den
Windenergieanlagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die WindeGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ttern ausgeschlossen. Dazu wird eine entsprechende Sensorik zur Erkennung von Eisansatz eingebaut. Bei den Windenergieanlagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3
lagen, deren Rotoren die Gemeindewege überstreichen, also die
Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
die Windenergieanlagen 1, 3 und 4 wird zur zusätzlichen Sicherheit das BLADEcontrol-System von GE eingesetzt anstatt des Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den Windenergieanlagen 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert in eine vordefinierte Position, in der die Rotorblätter die öffentlichen Wege nicht überstreichen, so dass die Gefahr des
Standardsystems. Im Falle der Erkennung von Eisansatz an den
Windenergieanlagen 1,3 und 4 verfährt das Maschinenhaus der WEA automatisiert inGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ermäuse (Abschaltzeiten) sowie bauzeitliche Vermeidungsmaß- nahmen, erforderlichenfalls mit Unterstützung durch eine ökologische Baubegleitung, vorzunehmen. 4.5 Optische Wirkung der Windenergieanlagen Von den Drehbewegungen der Rotoren kann eine „optisch bedrängende“ Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgehen. Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurte
logische Baubegleitung, vorzunehmen. 4.5 Optische Wirkung der
Windenergieanlagen Von den Drehbewegungen der Rotoren kann eine „optisch bedrängGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ddeutsche Jakobsweg (Via baltica) befinden sich nördlich und östlich des Plangebietes. Der norddeutsche Jakobsweg führt von Wedel nach Osnabrück. Die Nutzung der Wege wird durch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt. Der norddeutsche Jakobsweg ist zudem insgesamt ein sehr langer Weg, von dem aus nur auf einem sehr geringen Abschnitt die Windenergieanlagen sichtbar
von Wedel nach Osnabrück. Die Nutzung der Wege wird durch die
Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt. Der norddeutsche Jakobsweg isGemeinde Neuenkirchen-Vörden
urch die Windenergieanlagen nicht wesentlich eingeschränkt. Der norddeutsche Jakobsweg ist zudem insgesamt ein sehr langer Weg, von dem aus nur auf einem sehr geringen Abschnitt die Windenergieanlagen sichtbar sein werden. Durch parallel zum Weg verlaufende Gehölze wird die Einsehbarkeit von dem Weg in das Plangebiet zudem deutlich eingeschränkt. Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
er Weg, von dem aus nur auf einem sehr geringen Abschnitt die
Windenergieanlagen sichtbar sein werden. Durch parallel zum Weg verlaufende GehöGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Flä- chen festgesetzt. Diese T 1 Flächen werden nur während der Errichtungsphase benötigt. Die T 1 Flächen sind 1 Jahr nach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle Windenergieanlagen WEA 01 – WEA 07) vollständig zurückzubauen. Die Gemeindestraße „Wittenfelde“ muss ausgebaut werden. Die im Geltungsbereich vorhandenen öffentlichen Wege werden als öffentliche Straß
ach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle
Windenergieanlagen WEA 01 – WEA 07) vollständig zurückzubauen. Die GemeindestraßGemeinde Neuenkirchen-Vörden
rsfläche mit der Zweckbestimmung „landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg“ ausgewiesen. Zur internen Erschließung des Windparks ist eine Querung der Flöte erforderlich. Die zwischen den Windenergieanlagen 2 und 3 vorhandene Brücke ist ggf. zu ertüchtigen. Wege, Kranstellflächen und Kurvenradien werden nicht voll versiegelt, sondern in wasserdurchlässigem Ausbau hergestellt. 4.8 Belan
rks ist eine Querung der Flöte erforderlich. Die zwischen den
Windenergieanlagen 2 und 3 vorhandene Brücke ist ggf. zu ertüchtigen. Wege, KranGemeinde Neuenkirchen-Vörden
und Kurvenradien werden nicht voll versiegelt, sondern in wasserdurchlässigem Ausbau hergestellt. 4.8 Belange der Ver- und Entsorgungswirtschaft Wasserversorgung Eine Versorgung von Windenergieanlagen mit Wasser ist nicht erforderlich. Schmutzwasserentsorgung Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fällt kein Schmutzwasser an, das entsorgt werden muss. Abfall Durch den Betrieb v
nd Entsorgungswirtschaft Wasserversorgung Eine Versorgung von
Windenergieanlagen mit Wasser ist nicht erforderlich. Schmutzwasserentsorgung DuGemeinde Neuenkirchen-Vörden
8 Belange der Ver- und Entsorgungswirtschaft Wasserversorgung Eine Versorgung von Windenergieanlagen mit Wasser ist nicht erforderlich. Schmutzwasserentsorgung Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fällt kein Schmutzwasser an, das entsorgt werden muss. Abfall Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fallen keine Abfälle an, die durch den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werde
t erforderlich. Schmutzwasserentsorgung Durch den Betrieb von
Windenergieanlagen fällt kein Schmutzwasser an, das entsorgt werden muss. AbfallGemeinde Neuenkirchen-Vörden
t Wasser ist nicht erforderlich. Schmutzwasserentsorgung Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fällt kein Schmutzwasser an, das entsorgt werden muss. Abfall Durch den Betrieb von Windenergieanlagen fallen keine Abfälle an, die durch den Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt werden müssen. Elektrizität Der externe Anschluss des Windparks an das Netz des örtlichen Energieversorgers
er an, das entsorgt werden muss. Abfall Durch den Betrieb von
Windenergieanlagen fallen keine Abfälle an, die durch den AbfallwirtschaftsbetriGemeinde Neuenkirchen-Vörden
zwischen den Masten 53 und 64 der WESTNETZ. Die Kabelstrecken sollen nach Möglichkeit entlang von öffentlichen Wegen verlegt werden. Kommunikation Der Umfang der für den Betrieb von Windenergieanlagen erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen wird im Zuge der nachfolgenden Realisierungsplanung zwischen dem Vorhabenträger und dem Versorgungsunternehmen abgestimmt. Brandschutz
legt werden. Kommunikation Der Umfang der für den Betrieb von
Windenergieanlagen erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen wird im Zuge dGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Plangebietes. Im Plangebiet gelegene kleinteilige Waldflächen werden im Bebauungsplan als Waldfläche festgesetzt. 4.11 Hinweise zur Kennzeichnungspflicht, Belange der Flugsicherung Windenergieanlagen müssen als „Luftfahrthindernis“ gekennzeichnet werden, wenn sie außerhalb von Flugplatzbereichen eine Gesamthöhe von 100 Metern übersteigen. Die Kennzeichnungspflicht umfasst eine T
Hinweise zur Kennzeichnungspflicht, Belange der Flugsicherung
Windenergieanlagen müssen als „Luftfahrthindernis“ gekennzeichnet werden, wenn sGemeinde Neuenkirchen-Vörden
er Signalbefeuerung (auch mit dem angrenzenden Windpark Kalkriese) soweit wie möglich zu minimieren, - spätestens innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben Windenergieanlagen ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten Hindernisbefeuerung auszustatten. 4.12 Belange der Landwirtschaft Die Flächen im Plangebiet werden derzeit, mit Ausnahme der Wege und Grä
alb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der ersten der sieben
Windenergieanlagen ist der Windpark mit einer bedarfsgerechten HindernisbefeueruGemeinde Neuenkirchen-Vörden
lächen können mit Ausnahme der geplanten Anlagenstandorte und der Erschließungswege weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Daher ist im Sondergebiet neben der Zweckbestimmung " Windenergieanlagen " auch die Zweckbestimmung „Fläche für die Landwirtschaft“ aufgenommen worden. Die temporären privaten Verkehrsflächen T 1 sind 1 Jahr nach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im
werden. Daher ist im Sondergebiet neben der Zweckbestimmung "
Windenergieanlagen" auch die Zweckbestimmung „Fläche für die Landwirtschaft“ aufGemeinde Neuenkirchen-Vörden
bestimmung „Fläche für die Landwirtschaft“ aufgenommen worden. Die temporären privaten Verkehrsflächen T 1 sind 1 Jahr nach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle Windenergieanlagen WEA 01 – WEA 07) zurückzubauen. Die privaten Verkehrsflächen T 2 bis T 5 sind ein Jahr nach Inbetriebnahme der jeweiligen Windenergieanlage zurückzubauen. Diese Flächen stehen dann
ach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle
Windenergieanlagen WEA 01 – WEA 07) zurückzubauen. Die privaten Verkehrsflächen Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
kzubauen. Diese Flächen stehen dann der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung. Die Erschließung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wird durch die geplanten Windenergieanlagen nicht eingeschränkt. Im Zuge der Herstellung der Windenergieanlagen werden Leitungen verlegt. Sofern dabei Drainagesysteme zerschnitten oder beschädigt werden, sind diese im Einvern
den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird durch die geplanten
Windenergieanlagen nicht eingeschränkt. Im Zuge der Herstellung der WindenergieaGemeinde Neuenkirchen-Vörden
wieder zur Verfügung. Die Erschließung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wird durch die geplanten Windenergieanlagen nicht eingeschränkt. Im Zuge der Herstellung der Windenergieanlagen werden Leitungen verlegt. Sofern dabei Drainagesysteme zerschnitten oder beschädigt werden, sind diese im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern wieder instand zu setzen und/od
ergieanlagen nicht eingeschränkt. Im Zuge der Herstellung der
Windenergieanlagen werden Leitungen verlegt. Sofern dabei Drainagesysteme zerschGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Rotordurchmesser, Höhe über Grund, die Höhe über NN und die genauen Koordinaten von Luftfahrthindernissen vorliegen. Grundsätzlich ist in den genannten Bereichen die Errichtung von Windenergieanlagen möglich. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es auf Grund der Nähe zu der in den genannten Bereichen verlaufenden militärischen Richtfunkstrecken zu Ablehnungen von Bauanträgen kom
undsätzlich ist in den genannten Bereichen die Errichtung von
Windenergieanlagen möglich. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es auf Grund deGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gebietes verläuft eine Richtfunkstrecke der E-Plus Mobilfunk GmbH. Die Telefonica Germany hat mit Hinweis auf die Richtfunkstrecke von E-Plus darauf hingewiesen, dass alle geplanten Windenergieanlagen des Bebauungsplans Nr. 65 einen ausreichenden Abstand zu den Richtfunktrassen aufweisen. 5. Inhalte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Der B
unkstrecke von E-Plus darauf hingewiesen, dass alle geplanten
Windenergieanlagen des Bebauungsplans Nr. 65 einen ausreichenden Abstand zu den Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan setzt gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB überwiegend Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen und Fläche für die Landwirtschaft“ fest. In den festgesetzten Sonstigen Sondergebieten sind sieben Windenergieanlagen mit einer Nabenhö- he von kleiner/gleich 134,0 m und einer maxi
B überwiegend Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „
Windenergieanlagen und Fläche für die Landwirtschaft“ fest. In den festgesetztenGemeinde Neuenkirchen-Vörden
uGB überwiegend Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen und Fläche für die Landwirtschaft“ fest. In den festgesetzten Sonstigen Sondergebieten sind sieben Windenergieanlagen mit einer Nabenhö- he von kleiner/gleich 134,0 m und einer maximalen Gesamthöhe von kleiner/gleich 199,0 m zulässig. Bemessungspunkte sind der höchste Punkt der vom Rotor bestrichen
st. In den festgesetzten Sonstigen Sondergebieten sind sieben
Windenergieanlagen mit einer Nabenhö- he von kleiner/gleich 134,0 m und einer maGemeinde Neuenkirchen-Vörden
d der gewachsene Boden, auf dem die Windenergieanlage steht (§ 18 Abs. 1 BauNVO). Die Nennleistung beträgt je Windenergieanlage größer/gleich 3.200 KW. Die zulässige Grundfläche der Windenergieanlagen beträgt maximal 500 qm pro Windenergieanlage. Die nur vom Rotor überdeckten Teile des Baugrundstücks werden bei der Ermittlung der Grundfläche nicht mitgerechnet (§16 Abs. 2 Nr. 1 B
eanlage größer/gleich 3.200 KW. Die zulässige Grundfläche der
Windenergieanlagen beträgt maximal 500 qm pro Windenergieanlage. Die nur vom RotGemeinde Neuenkirchen-Vörden
tücke dienen und seiner Eigenart nicht widersprechen, um bis zu 250 qm je Windenergieanlage überschritten werden. Eine Verschiebung der im Planteil festgesetzten Einzelstandorte der Windenergieanlagen einschließlich der vom Rotorkreis überstrichenen Fläche ist um maximal 5 m zulässig, soweit der Abstand der Anlage und der vom Rotor überdeckten Fläche zu dem nächstgelegenen Rand d
erschiebung der im Planteil festgesetzten Einzelstandorte der
Windenergieanlagen einschließlich der vom Rotorkreis überstrichenen Fläche ist uGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Sondergebiet zulässige Nutzungen setzen die Änderung oder den Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages voraus. 5.2 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen Die Windenergieanlagen 1 bis 5 sind – soweit erforderlich - mit einem Betriebsführungssystem auszustatten und so zu betreiben, dass an den umliegenden Wohnsiedlungslagen unter Berücksichtigung der Vorbela
orkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen Die
Windenergieanlagen 1 bis 5 sind – soweit erforderlich - mit einem BetriebsführunGemeinde Neuenkirchen-Vörden
s Schattenwurfgutachten festzusetzen.) Je Windenergieanlage ist ein maximaler Schalleistungspegel von 108,5 dB(A) inkl. Sicherheitszuschlag von 2,5 dB(A) zulässig. Alle Bauteile der Windenergieanlagen sind mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RAL-Farbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. 5.3 Standorte der Windenergieanlagen Die Einzelst
Sicherheitszuschlag von 2,5 dB(A) zulässig. Alle Bauteile der
Windenergieanlagen sind mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
Bauteile der Windenergieanlagen sind mit einem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RAL-Farbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. 5.3 Standorte der Windenergieanlagen Die Einzelstandorte der Windenergieanlagen einschließlich der vom Rotor überdeckten Flä- chen sind im Planteil eingetragen. 5.4 Verkehrsflächen Die im Plangebiet bereits vorhandenen
tgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. 5.3 Standorte der
Windenergieanlagen Die Einzelstandorte der Windenergieanlagen einschließlich derGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nem dauerhaft mattierten Anstrich in Anlehnung an den RAL-Farbwert 7035 (lichtgrau) oder 9018 (papyrusweiß) zu versehen. 5.3 Standorte der Windenergieanlagen Die Einzelstandorte der Windenergieanlagen einschließlich der vom Rotor überdeckten Flä- chen sind im Planteil eingetragen. 5.4 Verkehrsflächen Die im Plangebiet bereits vorhandenen öffentlichen Straßenflächen werden als öff
5.3 Standorte der Windenergieanlagen Die Einzelstandorte der
Windenergieanlagen einschließlich der vom Rotor überdeckten Flä- chen sind im PlGemeinde Neuenkirchen-Vörden
en privaten Verkehrsflächen T 1 bis T 5 zu folgenden Zeitpunkten wie folgt vollständig zurückzubauen sind: T 1: 1 Jahr nach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle Windenergieanlagen WEA 01 – WEA 07) T 2: 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage WEA 02 T 3: 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage WEA 07 T 4: 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Winden
ach Inbetriebnahme des gesamten Windparks „Im Bernhorn“ (alle
Windenergieanlagen WEA 01 – WEA 07) T 2: 1 Jahr nach Inbetriebnahme der WindenerGemeinde Neuenkirchen-Vörden
von Werbeflächen ist beschränkt auf Typ und Herstellerbezeichnung sowie Betreibergesellschaft, darf nur mittels Werbeaufschrift vorgenommen werden und muss im Bereich der Gondel der Windenergieanlagen erfolgen. Die Werbeaufschriften dürfen keine reflektierende und fluoreszierende Wirkung haben, sie dürfen auch nicht beleuchtet werden. Die Beanspruchung anderweitiger Werbeflächen
schrift vorgenommen werden und muss im Bereich der Gondel der
Windenergieanlagen erfolgen. Die Werbeaufschriften dürfen keine reflektierende uGemeinde Neuenkirchen-Vörden
rag zur klimaschonenden Energiegewinnung zu leisten. Der vom Vorhabenträger, der Firma Landwind Projekt GmbH und Co. KG, vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan sieht vor, sieben Windenergieanlagen der Firma GE Wind Energy GmbH vom Typ GE 130-3.2 MW mit einer Gesamthöhe von 199 m, einer Nabenhö- he von 134 m, einem Rotordurchmesser von 130 m sowie einer Nennleistung von 3.23 M
vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan sieht vor, sieben
Windenergieanlagen der Firma GE Wind Energy GmbH vom Typ GE 130-3.2 MW mit einerGemeinde Neuenkirchen-Vörden
dpark liegt somit bei 22,61 MW. Die Planung wurde bereits durch die 3. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit der Darstellung von Sonstigen Sondergebieten „ Windenergieanlagen “ planungsrechtlich vorbereitet. Um die Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, trifft der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 innerhalb des 116,0 ha großen Geltungsbereichs folgen
chen-Vörden mit der Darstellung von Sonstigen Sondergebieten „
Windenergieanlagen“ planungsrechtlich vorbereitet. Um die Umsetzung des VorhabenGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ermöglichen, trifft der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 innerhalb des 116,0 ha großen Geltungsbereichs folgende Festsetzungen:  Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen und Fläche für die Landwirtschaft auf 103,4 ha,  öffentliche Verkehrsfläche auf 6,9 ha,  private Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg auf 0,4
stsetzungen:  Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Windenergieanlagen und Fläche für die Landwirtschaft auf 103,4 ha,  öffentlicheGemeinde Neuenkirchen-Vörden
Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden. Bezüglich Lärm und Schattenwurf wird dargelegt, dass durch die geplanten Windenergieanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht werden. Für die geplanten sieben WEA des Typs GE 3.2-130 wurde ein Schallgutachten erstellt und eine Berechnung der Rotorschattenwurf
ärm und Schattenwurf wird dargelegt, dass durch die geplanten
Windenergieanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht werden. Für dGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ch die Planung voraussichtlich verursachten Lärmemissionen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und der Schattenwurf auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Mit dem Betrieb von Windenergieanlagen sind keine Emissionen von Luftschadstoffen verbunden, die sich nachteilig auf die Umweltschutzgüter auswirken würden. Es wird im Gegenteil sogar ein Beitrag zur Senkung des Verbrauc
auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Mit dem Betrieb von
Windenergieanlagen sind keine Emissionen von Luftschadstoffen verbunden, die sicGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ige Totfunde vor: Baumpieper, Bekassine, Bluthänfling, Feldsperling, Flussregenpfeifer, 17 Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MS, d. MW u. d. MI v. 24.2.2016: Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergieerlass). MU-52-29211/1/300 Gartenrotschwanz, Großer Brachvogel, Grünspecht, Haussperling, Heidele
MS, d. MW u. d. MI v. 24.2.2016: Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen und Hinweise für die Zielsetzung undGemeinde Neuenkirchen-Vörden
erfolgte im Wesentlichen nach den Vorgaben des Niedersächsischen Landkreistages (NLT-Papier)18 und dem Leitfaden zur Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (Fassung vom 12.02.2015). Zur Erfassung des Brutvogelbestandes wurden während der Brutzeit zwischen Mitte März bis Mitte Juni 2015 acht Tagbegehungen in einem Radiu
setzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in Niedersachsen (Fassung vom 12.02.2015). Zur Erfassung des Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
ischer Landkreistag (NLT): Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie – Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen . Stand Oktober 2014 19 Planungsgruppe grün (2016): Brut- und Rastvogelerfassung 2015/2016. Windpark Vörden Folgende Tabelle ist dem Gutachten entnommen. Nach der standardisierten Be
d der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von
Windenergieanlagen. Stand Oktober 2014 19 Planungsgruppe grün (2016): Brut- und Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
r Landkreistag (NLT 2014): Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie – Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen . Kontakten wurde der Große Abendsegler, die Breitflügelfledermaus, die Rauhautfledermaus und der Kleinabendsegler erfasst. Im Sommer konnten die größten Aktivitäten festgestellt we
d der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von
Windenergieanlagen. Kontakten wurde der Große Abendsegler, die BreitflügelfledeGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nsatz gebracht. Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win
sfeld und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen
Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem GemeindegebietGemeinde Neuenkirchen-Vörden
die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelast
geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante
Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wuGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Es wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung du
Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29
Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten WindenergiGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Es wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit ei
gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten
Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Es wurdeGemeinde Neuenkirchen-Vörden
tz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm zugeordnet. Es wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und einer Nabenhöhe von 134,0 m durchgeführt.30 Die Untersuchung diente der Beantwortung der Frage nach den Zeitpunkten, der Dau
ung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten
Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und eineGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ierten Wall 1. Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win
feld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen
Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem GemeindegebietGemeinde Neuenkirchen-Vörden
die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelast
geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante
Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wuGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. 2.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturgüter sind innerhalb des Gelt
Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29
Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten WindenergiGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. 2.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturgüter sind innerhalb des Geltungsbereiches und unmittelbar angrenzend nicht bekannt. Als sonstige
gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten
Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. 2.1.7 Kultur- und sonsGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ßen, und es kann in diesem Zeitraum ein erhöhtes Tötungsrisiko (Schlagrisiko) für Fledermäuse vorliegen. Um das Kollisionsrisiko zu minimieren wird empfohlen, in diesem Zeitraum die Windenergieanlagen zu den fledermauskritischen Zeiten bei Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s bzw. bei vorrangiger Betroffenheit von Abendseglerarten und/oder der Rauhautfledermaus unter 7 m/s abzuschal
nsrisiko zu minimieren wird empfohlen, in diesem Zeitraum die
Windenergieanlagen zu den fledermauskritischen Zeiten bei Windgeschwindigkeiten Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
ereitet. Durch die verbesserte Ausnutzung der Ressource Wind zur Energiegewinnung wird ein positiver Beitrag zum allgemeinen Klimaschutz geleistet. 2.3.5 Auswirkungen auf Landschaft Windenergieanlagen stellen als technische Baukörper sowie aufgrund ihrer großen Bauhöhe Elemente dar, die der historisch gewachsenen Eigenart und Maßstäblichkeit von Landschaft nicht entsprechen. Darü
inen Klimaschutz geleistet. 2.3.5 Auswirkungen auf Landschaft
Windenergieanlagen stellen als technische Baukörper sowie aufgrund ihrer großen Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
chatten der Rotoren (bei Sonnenschein) verstärkt. Die Intensität der im Landschaftsbild verursachten Beeinträchtigungen hängt dabei wesentlich von folgenden Kriterien ab:  Höhe der Windenergieanlagen und Entfernung des Betrachters zum Windpark: Die Fernwirkung eines störenden Objektes in der Landschaft ist eng mit seiner Höhe verbunden. Generell gilt: Je höher ein störendes Obje
hängt dabei wesentlich von folgenden Kriterien ab:  Höhe der
Windenergieanlagen und Entfernung des Betrachters zum Windpark: Die Fernwirkung Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
to weiter ist der Wirkradius, d. h. aus desto größerer Entfernung wird das Objekt als störend wahrgenommen. So geht BREUER32 davon aus, dass mindestens in einem Radius der 15-fachen Windenergieanlagen -Höhe erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes entstehen. Darüber hinaus wird die Störwirkung dadurch verstärkt, dass bei WindenergieanlagenHöhen über 100 m eine Kennzeich
ER32 davon aus, dass mindestens in einem Radius der 15-fachen
Windenergieanlagen-Höhe erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes entsGemeinde Neuenkirchen-Vörden
minanz der Beeinträchtigung nimmt ab, der störende Effekt wird durch andere, nicht störende Landschaftsbestandteile abgemildert, die zusätzlich in das Blickfeld treten.  Anzahl der Windenergieanlagen : Je größer die Anzahl von Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks ist, desto massiver ist die beeinträchtigende Wirkung. Allerdings wird dieser Effekt nicht als linearer Zusamm
mildert, die zusätzlich in das Blickfeld treten.  Anzahl der
Windenergieanlagen: Je größer die Anzahl von Windenergieanlagen innerhalb eines Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
rende Effekt wird durch andere, nicht störende Landschaftsbestandteile abgemildert, die zusätzlich in das Blickfeld treten.  Anzahl der Windenergieanlagen: Je größer die Anzahl von Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks ist, desto massiver ist die beeinträchtigende Wirkung. Allerdings wird dieser Effekt nicht als linearer Zusammenhang eingestuft: So geht BREUER (a.a.O.) da
en.  Anzahl der Windenergieanlagen: Je größer die Anzahl von
Windenergieanlagen innerhalb eines Windparks ist, desto massiver ist die beeintrGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ammenhang eingestuft: So geht BREUER (a.a.O.) davon aus, dass das Verhältnis zwischen Energieertrag und LandschaftsbildBeeinträchtigung bei Windparks mit einer Größe von drei bis 15 Windenergieanlagen am günstigsten ist.  Transparenz der Landschaft: Nicht von jedem Standort aus sind störende Objekte sichtbar und somit als Beeinträchtigung in der Landschaft wahrnehmbar. Als sicht
eeinträchtigung bei Windparks mit einer Größe von drei bis 15
Windenergieanlagen am günstigsten ist.  Transparenz der Landschaft: Nicht von jGemeinde Neuenkirchen-Vörden
iche Immissionsorte werden die in Kap. 2.1.6 des Umweltberichtes aufgeführten Wohnnutzungen im Umfeld des Plangebietes betrachtet. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von Windenergieanlagen daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten Richtwerte gelten. Die geplanten WEA sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Für die Anlagen wurde ein ma
etrachtet. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb von
Windenergieanlagen daher die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
de Neuenkirchen-Vörden hat die zur Verfügung stehenden Informationen, Studien und Sekundärliteratur zum Thema Infraschall ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Grö- ßenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von W
l ausgewertet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von
Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. AuchGemeinde Neuenkirchen-Vörden
n erzeugte Infraschallpegel nicht gesondert zu prüfen ist. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Grö- ßenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von Windenergieanlagen bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass diese ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefähr
rkungen der Grö- ßenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von
Windenergieanlagen bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass diese ursäGemeinde Neuenkirchen-Vörden
chgewiesen wurden, gehen davon aus, dass diese ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Im Hinblick auf den Schattenwurf der WEA wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130
inträchtigungen führen. Von einer besonderen Gefährdung durch
Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Im Hinblick auf den Schattenwurf der WEGemeinde Neuenkirchen-Vörden
en Gefährdung durch Windenergieanlagen ist nicht auszugehen. Im Hinblick auf den Schattenwurf der WEA wurde eine Berechnung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und einer Nabenhöhe von 134,0 m durchgeführt.34 Es wurden insgesamt sechs Immissionsorte westlich, nördlich, und südlich des Pla
ung der Rotorschattenwurfbelastung durch die sieben geplanten
Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einer Gesamthöhe von 199,0 m und eineGemeinde Neuenkirchen-Vörden
es betrachtet. Als Vorbelastung wurden die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Win
feld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen
Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem GemeindegebietGemeinde Neuenkirchen-Vörden
die in den Bebauungsplänen Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelast
geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante
Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wuGemeinde Neuenkirchen-Vörden
nd Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ geplanten/ vorhandenen Windenergieanlagen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die Gutachter haben die astronomisch maximale Beschattungsdauer berechn
Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29
Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten WindenergiGemeinde Neuenkirchen-Vörden
gen sowie vier geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Rieste berücksichtigt. In der Summe wurden 29 Windenergieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die Gutachter haben die astronomisch maximale Beschattungsdauer berechnet und diese den Orientierungswerten für die tägliche und jährliche Da
gieanlagen als Vorbelastung in Ansatz gebracht. Die geplanten
Windenergieanlagen wurden der Zusatzbelastung zugeordnet. Die Gutachter haben dGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ase) wird nur unter der Voraussetzung erreicht, dass die Sonne täglich von Sonnenauf- bis untergang scheint, die Rotorfläche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und die Windenergieanlagen immer in Betrieb sind. Die Gutachter haben Orientierungswerte von maximal 30 Stunden pro Jahr (worstcase) bzw. von maximal 30 Minuten pro Tag herangezogen. Diese Werte entsprechen d
äche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und die
Windenergieanlagen immer in Betrieb sind. Die Gutachter haben OrientierungswerteGemeinde Neuenkirchen-Vörden
auf dem Erfahrungshintergrund der 200 bis 300-kW-Anlagen, die zu dieser Zeit das Marktgeschehen bestimmten. Die wesentlichen Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz von Windenergieanlagen , die vor allem in der nachfolgenden 600-kW-Klasse erzielt wurden, konnten daher bei den frühen Megawatt-Entwicklungen nicht mehr konsequent umgesetzt werden. Das 1997 entstandene An
ichen Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz von
Windenergieanlagen, die vor allem in der nachfolgenden 600-kW-Klasse erzielt wurNordex Energy GmbH
Entwicklung der Windenergie in Deutschland Eine Beschreibung von aktuellen und zukünftigen Trends und Charakteristika der Einspeisung von Windenergieanlagen KURZSTUDIE Entwicklung der Windenergie in Deutschland ImpRESSUm Kurzstudie Entwicklung der Windenergie in Deutschland Eine Beschreibung von aktuellen und zukünftigen Trends und Char
zukünftigen Trends und Charakteristika der Einspeisung von
Windenergieanlagen KURZSTUDIE Entwicklung der Windenergie in Deutschland ImpRESSAgora Energiewende
energie in Deutschland ImpRESSUm Kurzstudie Entwicklung der Windenergie in Deutschland Eine Beschreibung von aktuellen und zukünftigen Trends und Charakteristika der Einspeisung von Windenergieanlagen erstellt von Agora Energiewende Rosenstraße 2 | 10178 Berlin Projektleitung: Daniel Fürstenwerth daniel.fuerstenwerth@agora-energiewende.de durchfühung der studie Fraunhofer IWES |
nd zukünftigen Trends und Charakteristika der Einspeisung von
Windenergieanlagen erstellt von Agora Energiewende Rosenstraße 2 | 10178 BerlinAgora Energiewende
en Pape Simon Arbach Ann-Katrin Gerlach Paul Kühn Sebastian Pfaffel Satz: UKEX GRAPHIC, Ettlingen 017/05-S-2013/DE Veröffentlichung: Juni 2013 Vorwort Die Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen wird in den nächsten Jahrzehnten das Stromsystem in Deutschland prägen. Nach dem Leitszenario des Netzentwicklungsplans wird im Jahr 2023 in Deutschland etwa jede dritte Kilowattstu
röffentlichung: Juni 2013 Vorwort Die Erzeugung von Strom aus
Windenergieanlagen wird in den nächsten Jahrzehnten das Stromsystem in DeutschlaAgora Energiewende
nächsten Jahrzehnten das Stromsystem in Deutschland prägen. Nach dem Leitszenario des Netzentwicklungsplans wird im Jahr 2023 in Deutschland etwa jede dritte Kilowattstunde Strom in Windenergieanlagen erzeugt werden. Für das Stromsystem ergeben sich daraus gänzlich neue Herausforderungen. Um diese frühzeitig zu erkennen und anzugehen, ist es wichtig, Transparenz zu schaffen, zum
2023 in Deutschland etwa jede dritte Kilowattstunde Strom in
Windenergieanlagen erzeugt werden. Für das Stromsystem ergeben sich daraus gänzlAgora Energiewende
schaffen, zum Beispiel zu den folgenden Fragen: → Welche Anlagen werden heute gebaut und welche sind in der Zukunft zu erwarten? → Wie wirkt sich eine unterschiedliche Auslegung von Windenergieanlagen auf die Einspeisung und Anforderung auf das Residualsystem aus? → Weht der Wind im Süden zu anderen Zeiten als im Norden und wie groß sind gegebenenfalls die Unterschiede? Die Agor
rwarten? → Wie wirkt sich eine unterschiedliche Auslegung von
Windenergieanlagen auf die Einspeisung und Anforderung auf das Residualsystem auAgora Energiewende
e Einspeisung mit weit höheren Volllaststunden und stellt geringere Anforderungen an das Stromsystem. 4. Ein geographisch verteilter Ausbau führt zu einer stetigeren Einspeisung aus Windenergieanlagen . Jedoch gibt es Wochen, in denen in ganz Deutschland, sowohl im Norden als auch im Süden, sehr wenig Wind weht. Inhalt I. Entwicklung der Technologie Windenergieanlagen heute und in
h verteilter Ausbau führt zu einer stetigeren Einspeisung aus
Windenergieanlagen. Jedoch gibt es Wochen, in denen in ganz Deutschland, sowohl Agora Energiewende
speisung aus Windenergieanlagen. Jedoch gibt es Wochen, in denen in ganz Deutschland, sowohl im Norden als auch im Süden, sehr wenig Wind weht. Inhalt I. Entwicklung der Technologie Windenergieanlagen heute und in Zukunft 5 II. Unterschiede im Einspeiseverhalten von Stark- und Schwachwindanlagen 10 III. Ausgleichseffekte durch Windeinspeisung in unterschiedlichen Regionen Deutsch
, sehr wenig Wind weht. Inhalt I. Entwicklung der Technologie
Windenergieanlagen heute und in Zukunft 5 II. Unterschiede im EinspeiseverhaltenAgora Energiewende
kte durch Windeinspeisung in unterschiedlichen Regionen Deutschlands 13 IV. Verteilung der Ressource Wind in Deutschland 19 V. Literaturverzeichnis 22 I. Entwicklung der Technologie Windenergieanlagen heute und in Zukunft Entwicklungen der Anlagenauslegung in den letzten Jahren und heute Die rückblickende Betrachtung des Windenergieanlagenmarktes zeigt eine kontinuierliche Weiter
19 V. Literaturverzeichnis 22 I. Entwicklung der Technologie
Windenergieanlagen heute und in Zukunft Entwicklungen der Anlagenauslegung in deAgora Energiewende
ofer IWES 2013). Abbildung 1 veranschaulicht diese Entwicklung und stellt Nabenhöhe, Rotordurchmesser und Nennleistung der in den Jahren 2000 bis 2012 durchschnittlich installierten Windenergieanlagen gegenüber. Zwar hat sich die sehr dynamische Entwicklung der ersten Jahre der Windenergienutzung etwas abgeschwächt, längere Modellzyklen sind zu beobachten, doch ist der Trend zu
er in den Jahren 2000 bis 2012 durchschnittlich installierten
Windenergieanlagen gegenüber. Zwar hat sich die sehr dynamische Entwicklung derAgora Energiewende
ehr dynamische Entwicklung der ersten Jahre der Windenergienutzung etwas abgeschwächt, längere Modellzyklen sind zu beobachten, doch ist der Trend zu größeren und leistungsstärkeren Windenergieanlagen ungebrochen. Neben der seit der Jahrtausendwende im Markt befindlichen und immer noch dominierenden 2-bis-3 MW-Klasse, hat die Bedeutung der 3-bis-5-MW-Klasse deutlich zugenommen. N
achten, doch ist der Trend zu größeren und leistungsstärkeren
Windenergieanlagen ungebrochen. Neben der seit der Jahrtausendwende im Markt befAgora Energiewende
nde im Markt befindlichen und immer noch dominierenden 2-bis-3 MW-Klasse, hat die Bedeutung der 3-bis-5-MW-Klasse deutlich zugenommen. Nach zunächst zwei Prozent im Jahr 2010 machen Windenergieanlagen dieser Klasse im Jahr 2012 bereits 19 Prozent des Anlagenzubaus aus und reduzieren damit kontinuierlich den weiterhin dominierenden Anteil der 2-bis-3–MW-Anlagen. Die offshore schon
ch zugenommen. Nach zunächst zwei Prozent im Jahr 2010 machen
Windenergieanlagen dieser Klasse im Jahr 2012 bereits 19 Prozent des AnlagenzubaAgora Energiewende
ng von fünf MW und mehr wird an Land bislang nur zurückhaltend errichtet. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Kennwerte, der in den letzten Jahren installierten Windenergieanlagen . Die durchschnittliche Leistung der im Jahr 2012 zugebauten Anlagen beträgt 2,4 MW. Anlagen, die im Jahr 2000 zugebaut wurden, erreichten einen Durchschnitt von lediglich 1,1 MW. De
nittlichen Kennwerte, der in den letzten Jahren installierten
Windenergieanlagen. Die durchschnittliche Leistung der im Jahr 2012 zugebauten AAgora Energiewende
82 und Nordex N117) abgebildet. Bei vergleichbaren Nennleistungen sind die deutlichen Unterschiede in Rotordurchmesser und Nabenhöhen unübersehbar. Differenzierung der Auslegung von Windenergieanlagen für Stark- und Schwachwindstandorte Die verstärkte Erschließung von Standorten im Binnenland und im Süden Deutschlands beziehungsweise der Fokus auf windschwächere Standorte lässt
nd Nabenhöhen unübersehbar. Differenzierung der Auslegung von
Windenergieanlagen für Stark- und Schwachwindstandorte Die verstärkte ErschließuAgora Energiewende
t. Dies ermöglicht, auch an nicht optimalen Standorten einen wirtschaftlichen Windertrag und eine hohe Volllaststundenzahl zu realisieren. An windstarken Standorten werden weiterhin Windenergieanlagen mit vergleichsweise hohen Nennleistungen, kleinen Rotordurchmessern und niedrigen Türmen installiert. Entsprechende Anlagentypen fallen in die Kategorie der Starkwindanlagen. Die be
hl zu realisieren. An windstarken Standorten werden weiterhin
Windenergieanlagen mit vergleichsweise hohen Nennleistungen, kleinen RotordurchmAgora Energiewende
drigen Türmen installiert. Entsprechende Anlagentypen fallen in die Kategorie der Starkwindanlagen. Die beschriebene Differenzierung wird in Abbildung 3 deutlich. Bei den bisherigen Windenergieanlagen (graue Linie) ist noch ein starke Beziehung zwischen Nennleistung und Rotordurchmesser zu sehen: Mit steigenden Nennleistungen sind historisch auch die Rotordurchmesser gestiegen. F
ferenzierung wird in Abbildung 3 deutlich. Bei den bisherigen
Windenergieanlagen (graue Linie) ist noch ein starke Beziehung zwischen NennleisAgora Energiewende
bis drei MW lässt sich beispielweise eine Streuung der Rotordurchmesser im Intervall von 70 Meter bis 117 Meter feststellen. Auch bei der Nabenhöhe ist die Differenzierung deutlich. Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von zwei MW werden sowohl mit Turmhöhen von 60 Metern als auch mit fast 140 Metern installiert. Insgesamt ist ein Trend zu einem größeren Rotordurchmesser in
len. Auch bei der Nabenhöhe ist die Differenzierung deutlich.
Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von zwei MW werden sowohl mit TurmhöheAgora Energiewende
nleistung zu beobachten, da die Mehrzahl der 2012 zugebauten Anlagen (grüne Punkte) unterhalb der Ausgleichskurve liegt. Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung der Technologie der Windenergieanlagen Der Trend zu insgesamt größeren und leistungsfähigeren Windenergieanlagen wird sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich fortsetzen. Außerdem wird sich die begonnene Differenzieru
Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung der Technologie der
Windenergieanlagen Der Trend zu insgesamt größeren und leistungsfähigeren WindeAgora Energiewende
Punkte) unterhalb der Ausgleichskurve liegt. Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung der Technologie der Windenergieanlagen Der Trend zu insgesamt größeren und leistungsfähigeren Windenergieanlagen wird sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich fortsetzen. Außerdem wird sich die begonnene Differenzierung nach Stark- und Schwachwindanlagen noch stärker ausprägen, allerdings mö
lagen Der Trend zu insgesamt größeren und leistungsfähigeren
Windenergieanlagen wird sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich fortsetzen. AAgora Energiewende
tung. Die angebotenen Anlagentypen werden sich stärker an den speziellen Anforderungen der jeweiligen Standorte orientieren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Bislang sind Windenergieanlagen mit einem großen Rotor-Generator-Verhältnis und somit geringer spezifischer Nennleistung meist für weniger windhöffige Standorte ausgelegt (IEC-Klasse III). Prinzipiell ist jedoch a
ren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Bislang sind
Windenergieanlagen mit einem großen Rotor-Generator-Verhältnis und somit geringeAgora Energiewende
fachen Abregelung auch Vorteile, die über die Kostenersparnis durch Verwendung eines kleineren Generators hinausgehen. Da die auftretenden Kräfte und Drehmomente bei pitchgeregelten Windenergieanlagen bei gleicher Rotorgröße und -drehzahl weitgehend proportional zur entnommenen Leistung sind, können Kosten bei weiteren Komponenten (unter anderem Getriebe, Turm und Fundament) eing
a die auftretenden Kräfte und Drehmomente bei pitchgeregelten
Windenergieanlagen bei gleicher Rotorgröße und -drehzahl weitgehend proportionalAgora Energiewende
spezifische Nennleistungen ergeben (Molly 2012). Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass sich der Trend zu geringeren spezifischen Nennleistungen zukünftig auch verstärkt auf Windenergieanlagen an windhöffigeren Standorten auswirkten wird. Gleichzeitig wird aufgrund der unterschiedlichen Optima bei der Leistungsauslegung weiterhin eine Differenzierung zwischen Starkwind- u
eren spezifischen Nennleistungen zukünftig auch verstärkt auf
Windenergieanlagen an windhöffigeren Standorten auswirkten wird. Gleichzeitig wiAgora Energiewende
nterschiedlichen Optima bei der Leistungsauslegung weiterhin eine Differenzierung zwischen Starkwind- und Schwachwindanlagen bestehen. Da die Annahmen zur Auslegung von zukünftigen Windenergieanlagen bei der Betrachtung der zukünftigen Energieversorgung von großer Bedeutung sind, wurde durch das Fraunhofer IWES eine entsprechende Abschätzung bis zum Jahr 2033 erstellt. Die Absc
agen bestehen. Da die Annahmen zur Auslegung von zukünftigen
Windenergieanlagen bei der Betrachtung der zukünftigen Energieversorgung von groAgora Energiewende
er IWES eine entsprechende Abschätzung bis zum Jahr 2033 erstellt. Die Abschätzung der zukünftigen Kennwerte unterscheidet nach Stark- und Schwachwindanlagen. Bei den beschriebenen Windenergieanlagen handelt es sich um die Abschätzung der jeweils durchschnittlich im entsprechenden Bezugsjahr installierten Stark- und Schwachwindanlagen. Zu jedem Zeitpunkt werden sowohl Windenergi
det nach Stark- und Schwachwindanlagen. Bei den beschriebenen
Windenergieanlagen handelt es sich um die Abschätzung der jeweils durchschnittliAgora Energiewende
gieanlagen handelt es sich um die Abschätzung der jeweils durchschnittlich im entsprechenden Bezugsjahr installierten Stark- und Schwachwindanlagen. Zu jedem Zeitpunkt werden sowohl Windenergieanlagen mit höheren oder niedrigeren Kennwerten am Markt angeboten und installiert werden. Abbildung 4 und 5 fassen die in der Studie Kostenoptimaler Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deu
ark- und Schwachwindanlagen. Zu jedem Zeitpunkt werden sowohl
Windenergieanlagen mit höheren oder niedrigeren Kennwerten am Markt angeboten unAgora Energiewende
werden. Abbildung 4 und 5 fassen die in der Studie Kostenoptimaler Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland (Agora 2013) verwendeten Annahmen zur technischen Entwicklung von Windenergieanlagen bis zum Jahr 2033 zusammen. Die Annahmen für das Jahr 2013 beruhen auf den bei Studienerstellung für das Jahr 2012 vorliegenden Daten (Stand Dezember 2012) und wurden für das Betrac
ra 2013) verwendeten Annahmen zur technischen Entwicklung von
Windenergieanlagen bis zum Jahr 2033 zusammen. Die Annahmen für das Jahr 2013 beAgora Energiewende
erstellung für das Jahr 2012 vorliegenden Daten (Stand Dezember 2012) und wurden für das Betrachtungsjahr 2013 geringfügig angepasst. Erwartungen für das Jahr 2023 Marktbestimmende Windenergieanlagen für das Jahr 2023 werden derzeit in den Markt eingeführt oder stehen kurz vor der Markteinführung. Sowohl für Starkwind- als auch für Schwachwindstandorte weisen die entsprechenden
ig angepasst. Erwartungen für das Jahr 2023 Marktbestimmende
Windenergieanlagen für das Jahr 2023 werden derzeit in den Markt eingeführt oderAgora Energiewende
für das Jahr 2023 werden derzeit in den Markt eingeführt oder stehen kurz vor der Markteinführung. Sowohl für Starkwind- als auch für Schwachwindstandorte weisen die entsprechenden Windenergieanlagen eine Nennleistung im Bereich von drei MW auf. Beim Rotordurchmesser werden Größen von durchschnittlich 100 Metern für Starkwind und etwa 115 Metern für Schwachwindanlagen erwartet.
- als auch für Schwachwindstandorte weisen die entsprechenden
Windenergieanlagen eine Nennleistung im Bereich von drei MW auf. Beim RotordurchAgora Energiewende
ind und etwa 115 Metern für Schwachwindanlagen erwartet. Die Nabenhöhe wird mit circa 110 Meter beziehungsweise circa 140 Meter angesetzt. Durch die technische Weiterentwicklung der Windenergieanlagen ist auch von einer leichten Steigerung des maximalen Leistungskoeffizienten (cpmax) auszugehen. Erwartungen für das Jahr 2033 Anlagen, die 2033 den Markt prägen werden, befinden sic
0 Meter angesetzt. Durch die technische Weiterentwicklung der
Windenergieanlagen ist auch von einer leichten Steigerung des maximalen LeistungAgora Energiewende
Hersteller OnshoreWindenergieanlagen im Leistungsbereich bis acht MW angekündigt. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass auch 2033 noch ein wesentlicher Teil der neu installierten Windenergieanlagen eine Leistung um drei MW haben wird. Die durchschnittliche Nennleistung für Starkwindanlagen wird daher auf 4,5 MW geschätzt. Im Rahmen der technischen Weiterentwicklung ist davon a
ss auch 2033 noch ein wesentlicher Teil der neu installierten
Windenergieanlagen eine Leistung um drei MW haben wird. Die durchschnittliche NeAgora Energiewende
hinaus wird nicht erwartet. II. Unterschiede im Einspeiseverhalten von Stark- und Schwachwindanlagen Unterschiede im Anlagendesign führen zu unterschiedlichem Einspeiseverhalten der Windenergieanlagen , die für das restliche Stromsystem eine wesentliche Bedeutung haben. Um die Effekte zu veranschaulichen, wurde das Einspeiseverhalten verschiedener Anlagentypen simuliert. Dabei wur
agendesign führen zu unterschiedlichem Einspeiseverhalten der
Windenergieanlagen, die für das restliche Stromsystem eine wesentliche BedeutungAgora Energiewende
Schwachwindanlage zwar eine höhere Auslastung erzielt, jedoch auch höhere Investitionskosten und einen größeren Flächenbedarf aufweist. Meist wird der Abstand zwischen den einzelnen Windenergieanlagen in einem Windpark über die Entfernung zur nächsten Anlage als in Vielfaches des Rotordurchmessers festgelegt. Hierbei sind zum Beispiel fünf Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung un
edarf aufweist. Meist wird der Abstand zwischen den einzelnen
Windenergieanlagen in einem Windpark über die Entfernung zur nächsten Anlage alsAgora Energiewende
ide Anlagenkonfigurationen identisch, der verbleibende Unterschied zwischen den dargestellten Kurven ist ausschließlich durch die unterschiedliche Dynamik der Einspeisung bedingt. Windenergieanlagen mit einer auslastungsorientierten Auslegung ermöglichen somit eine deutlich gleichmäßigere Einspeisung, die Vorteile für das Stromsystem bietet. Abbildung 7 verdeutlicht das gleichm
durch die unterschiedliche Dynamik der Einspeisung bedingt.
Windenergieanlagen mit einer auslastungsorientierten Auslegung ermöglichen somitAgora Energiewende
chiedene Anlagentypen an den Standorten „Nord“ (links) und „Süd“ (rechts) bezogen auf den Jahresenergieertrag der jeweiligen Anlage. Als weitere Einflussgröße können die Erträge der Windenergieanlagen durch eine Erhöhung der Nabenhöhe gesteigert werden. Dies wirkt sich insbesondere in Regionen mit einer hohen Rauigkeit positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen aus (vgl. Kapi
igen Anlage. Als weitere Einflussgröße können die Erträge der
Windenergieanlagen durch eine Erhöhung der Nabenhöhe gesteigert werden. Dies wirAgora Energiewende
l. Kapitel IV). Laufende Messungen des vom Fraunhofer IWES in der Umgebung von Kassel errichteten 200-Meter-Messmasstes zeigen, dass bei einer Nabenhöhe von 200 Metern durchaus auch Windenergieanlagen mit einer Auslastung von 4.000 Vollbenutzungsstunden in den Mittelgebirgen betrieben werden könnten (Callies, pers. Mitteilung). III. Ausgleichseffekte durch Windeinspeisung in un
zeigen, dass bei einer Nabenhöhe von 200 Metern durchaus auch
Windenergieanlagen mit einer Auslastung von 4.000 Vollbenutzungsstunden in den MAgora Energiewende
indigkeit der Laständerung, auf die das restliche Stromsystem reagieren muss (Marrone et al., 2008). Um einen Überblick über das Ausmaß des zeitlichen Versatzes der Einspeisung von Windenergieanlagen in verschiedenen Regionen zu geben, werden im Folgenden sechs Orte betrachtet (Abbildung 9). Standorte in Nord- und Ostsee bilden Einspeisungen von Offshore-Windkraftanlagen ab. Des
über das Ausmaß des zeitlichen Versatzes der Einspeisung von
Windenergieanlagen in verschiedenen Regionen zu geben, werden im Folgenden sechsAgora Energiewende
bbildung 11 (links) zu sehen - am Nachmittag zum Ansteigen der Leistung am westlichen Standort führt, bis schließlich auch wieder im Norden die Einspeisung ansteigt. Einspeisung aus Windenergieanlagen am Montag der 3. Kalenderwoche an den 6 betrachteten Standorten Abbildung 11. Durch das versetzte Abfallen und Ansteigen der Einspeisung an unterschiedlichen Standorten verringert s
ch wieder im Norden die Einspeisung ansteigt. Einspeisung aus
Windenergieanlagen am Montag der 3. Kalenderwoche an den 6 betrachteten StandortAgora Energiewende
Gesamtsystem hat, sofern die Übertragungsnetze in der Lage sind, die eingespeisten Leistungen den Verbrauchern zuzuführen. Häufigkeitsverteilung der Gradienten der Einspeisung aus Windenergieanlagen an den drei Nordstandorten im Vergleich zur kumulierten Einspeisung an allen sechs Standorten. Zeitlicher Verlauf der Einspeisung in verschiedenen Regionen bei Betrachtung aller
en. Häufigkeitsverteilung der Gradienten der Einspeisung aus
Windenergieanlagen an den drei Nordstandorten im Vergleich zur kumulierten EinspAgora Energiewende
denen Regionen bei Betrachtung aller Wochen eines Jahres Neben der Geschwindigkeit der Laständerung im Bereich von Stunden ist die mittelfristige Gleichmäßigkeit der Erzeugung aus Windenergieanlagen wichtig für das residuale Stromsystem. So kann zum Beispiel durch Pumpspeicher zwar Strom für einige Stunden oder Tage gespeichert werden, nicht jedoch für Wochen. Um der Frage nach
nden ist die mittelfristige Gleichmäßigkeit der Erzeugung aus
Windenergieanlagen wichtig für das residuale Stromsystem. So kann zum Beispiel dAgora Energiewende
ldung 14 zeigt die mittlere Einspeisung an den verschiedenen Orten für jede Woche des meteorologischen Jahres 2011. Dargestellt ist die durchschnittliche, prozentuale Auslastung der Windenergieanlagen an den Standorten, sodass bei einer über die gesamte Woche andauernden Einspeisung mit Nennleistung an allen sechs Standorten ein Wert von 100 Prozent erreicht würde. Hierin spiege
estellt ist die durchschnittliche, prozentuale Auslastung der
Windenergieanlagen an den Standorten, sodass bei einer über die gesamte Woche anAgora Energiewende
Woche mit wenig Wind stellt in dem betrachteten Jahr die 39. Kalenderwoche dar, in der insgesamt nur zehn Prozent der möglichen Einspeisung generiert werden. Mittlere Auslastung der Windenergieanlagen an den sechs Standorten je Woche. Der in Abilldung 15 angegebene Korrelationskoeffizient nach Kendalls Tau zeigt, wie stark die Einspeisung von zwei Standorten miteinander jeweils k
glichen Einspeisung generiert werden. Mittlere Auslastung der
Windenergieanlagen an den sechs Standorten je Woche. Der in Abilldung 15 angegebAgora Energiewende
ttelgebirgen die Windverhältnisse sehr viel kleinräumiger wechseln, reicht die Auflösung der Mesoskalen-Modelle (> zwei Kilometer Auflösung) nicht aus, um das Einspeiseverhalten von Windenergieanlagen in diesen Regionen adäquat abbilden zu können. Abbildung 17 zeigt, wie sich innerhalb einer Modellfläche des COSMO-DE-Modells (horizontale Maschenweite: 2,8 Kilometer) die Windresso
Kilometer Auflösung) nicht aus, um das Einspeiseverhalten von
Windenergieanlagen in diesen Regionen adäquat abbilden zu können. Abbildung 17 zAgora Energiewende
ung der Windverhältnisse im komplexen Gelände und für große Nabenhöhen stellt noch immer eine Herausforderung dar, und für eine verlässliche Standortbewertung vor der Errichtung von Windenergieanlagen sind Windmessungen vor Ort nach wie vor unverzichtbar. Für energiewirtschaftliche Bewertungen wurden in der Vergangenheit vorwiegend Daten der Wettermodelle COSMO-EU (Maschenweite:
ür eine verlässliche Standortbewertung vor der Errichtung von
Windenergieanlagen sind Windmessungen vor Ort nach wie vor unverzichtbar. Für eAgora Energiewende
s mit ein. Windenergieanlagen Technologie und Service 1 ENERCON Anlagentechnologie 6 Rotorblatt 8 Direktantrieb 9 Ringgeneratortechnologie 10 Turmbau 12 Fertigteilbetonturm 13 Stahlrohrturm 14 Fundamentba
ENERCON
Windenergieanlagen Technologie und Service 1 ENERCON Anlagentechnologie 6 RotorENERCON GmbH
technologie nach höchsten Qualitätsstandards anzubieten. Dass Entwicklung und Fertigung perfekt aufeinander abgestimmt sind, beweist nicht zuletzt die Gussteilproduktion für ENERCON Windenergieanlagen . Die permanente Weiterentwicklung der einzelnen Gussteilkomponenten erfolgt in der Forschungsabteilung mit Hilfe von 3-D-CAD Systemen, ihre Überprüfung auf Spannungsüberhöhungen und
ind, beweist nicht zuletzt die Gussteilproduktion für ENERCON
Windenergieanlagen. Die permanente Weiterentwicklung der einzelnen GussteilkompoENERCON GmbH
ENERCON dank seiner technologischen Innovationen eine Vorreiterposition. Beispielhaft belegt dies das ENERCON Netzeinspeisesystem. Durch eine intelligente Steuerung leisten ENERCON Windenergieanlagen bereits heute einen großen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Netzstabilität und können problemlos in die weltweiten Netzstrukturen integriert werden. Auch an Standorten mi
eisesystem. Durch eine intelligente Steuerung leisten ENERCON
Windenergieanlagen bereits heute einen großen Beitrag zum Erhalt und zur VerbessENERCON GmbH
verlässigkeit des getriebelosen Antriebssystems, verbunden mit einer effizienten Rotorblattgeometrie, garantieren optimale Ertragswerte. Rotorblatt Das Rotorblattkonzept der ENERCON Windenergieanlagen setzt hinsichtlich Ertrag, Schallemission und Lastenminimierung Maßstäbe für den Stand der Technik in der Windenergietechnologie. Durch eine veränderte Geometrie nutzen die Blätter
le Ertragswerte. Rotorblatt Das Rotorblattkonzept der ENERCON
Windenergieanlagen setzt hinsichtlich Ertrag, Schallemission und LastenminimieruENERCON GmbH
ängere Lebensdauer durch Reduzierung der Lasten und vereinfachter Transport durch schlanke Blattgeometrie sowie geteilte Blattvarianten. Direktantrieb Das Antriebssystem der ENERCON Windenergieanlagen folgt einer einfachen Logik: Wenige drehende Bauteile reduzieren die mechanische Belastung und erhöhen die technische Lebensdauer. Der Wartungs- und Serviceaufwand wird reduziert (u
Blattvarianten. Direktantrieb Das Antriebssystem der ENERCON
Windenergieanlagen folgt einer einfachen Logik: Wenige drehende Bauteile reduzieENERCON GmbH
ktantriebs. ENERCON Direktantrieb – wenige drehende Bauteile erhöhen die Lebensdauer (Bsp. ENERCON E-82). Ringgeneratortechnologie In der getriebelosen Anlagenkonzeption der ENERCON Windenergieanlagen ist der Ringgenerator von zentraler Bedeutung. In Einheit mit der Rotornabe bietet er einen nahezu reibungslosen Energiefluss. Der schonende Lauf weniger beweglicher Komponenten gar
echnologie In der getriebelosen Anlagenkonzeption der ENERCON
Windenergieanlagen ist der Ringgenerator von zentraler Bedeutung. In Einheit mitENERCON GmbH
einen Wechselrichter für die Abgabe an das Netz umgerichtet. Dadurch wird eine hohe Drehzahlvariabilität erreicht. Stator und Rotor Gemäß den Langlebigkeitsanforderungen an ENERCON Windenergieanlagen ist die Kupferwicklung im Stator, dem stationären Teil des Ringgenerators, in Isolationsklasse F (155 °C) ausgeführt. Aufgrund der Ähnlichkeit mit einer Korbflechtung wird sie auch
or und Rotor Gemäß den Langlebigkeitsanforderungen an ENERCON
Windenergieanlagen ist die Kupferwicklung im Stator, dem stationären Teil des RiENERCON GmbH
Volumens an Beton und Bewehrungsstahl; kleinere Schalflächen und wirtschaftlich optimierte Kubatur. Fundamentbewehrungsarbeiten, hier WEA Typ E-126. ENERCON Anlagensteuerung ENERCON Windenergieanlagen bieten modernste mikroelektronische Steuerungstechnik aus eigener Entwicklung. Sensorik Der Hauptprozessor (MPU – Main Processing Unit), zentrales Element der Anlagensteuerung, steh
rbeiten, hier WEA Typ E-126. ENERCON Anlagensteuerung ENERCON
Windenergieanlagen bieten modernste mikroelektronische Steuerungstechnik aus eigENERCON GmbH
den peripheren Steuerelementen wie z.B. Windnachführung und aktivem Blattverstellsystem in ständigem Kontakt. Eine Vielzahl von Sensoren erfasst so laufend den aktuellen Zustand der Windenergieanlagen sowie alle relevanten Umgebungsparameter. Die Anlagensteuerung wertet die Signale aus und steuert die Windenergieanlagen stets so, dass die aktuell verfügbare Windenergie optimal au
ahl von Sensoren erfasst so laufend den aktuellen Zustand der
Windenergieanlagen sowie alle relevanten Umgebungsparameter. Die AnlagensteuerunENERCON GmbH
hl von Sensoren erfasst so laufend den aktuellen Zustand der Windenergieanlagen sowie alle relevanten Umgebungsparameter. Die Anlagensteuerung wertet die Signale aus und steuert die Windenergieanlagen stets so, dass die aktuell verfügbare Windenergie optimal ausgenutzt wird und gleichzeitig die Sicherheit des Betriebs gewährleistet ist. Durch ein integriertes Blitz- und Brandschu
. Die Anlagensteuerung wertet die Signale aus und steuert die
Windenergieanlagen stets so, dass die aktuell verfügbare Windenergie optimal ausENERCON GmbH
chen Windguard Consulting GmbH. Über einen Zeitraum von fünf Wintermonaten ergaben sich signifikante Ertragsunterschiede von bis zu 870 MWh bei einem Vergleich zwischen ENERCON E-82 Windenergieanlagen mit und ohne Rotorblattenteisungssystem an vereisungsgefährdeten Standorten. ENERCON Sturmregelung ENERCON Windenergieanlagen werden mit einer speziellen Sturmregelung betrieben. Di
von bis zu 870 MWh bei einem Vergleich zwischen ENERCON E-82
Windenergieanlagen mit und ohne Rotorblattenteisungssystem an vereisungsgefährdeENERCON GmbH
is zu 870 MWh bei einem Vergleich zwischen ENERCON E-82 Windenergieanlagen mit und ohne Rotorblattenteisungssystem an vereisungsgefährdeten Standorten. ENERCON Sturmregelung ENERCON Windenergieanlagen werden mit einer speziellen Sturmregelung betrieben. Diese ermöglicht einen abgeregelten Anlagenbetrieb bei sehr hohen Windgeschwindigkeiten. Zahlreiche Stoppvorgänge, die zu beträc
reisungsgefährdeten Standorten. ENERCON Sturmregelung ENERCON
Windenergieanlagen werden mit einer speziellen Sturmregelung betrieben. Diese erENERCON GmbH
er Sturmregelung. Abb. 1: Leistungskennlinie ohne ENERCON Sturmregelung. Abb. 2: Leistungskennlinie mit ENERCON Sturmregelung. ENERCON Netzintegration und Windparkmanagement ENERCON Windenergieanlagen verfügen über eine intelligente Netztechnologie. Vorbildlich erfüllen sie die internationalen Netzanschlusskriterien, wodurch weltweit eine zuverlässige Einspeisung der generierten
elung. ENERCON Netzintegration und Windparkmanagement ENERCON
Windenergieanlagen verfügen über eine intelligente Netztechnologie. Vorbildlich ENERCON GmbH
Betriebsbereich im Normalbetrieb spezifizieren. Durch die intelligente Steuerung des ENERCON Wechselrichtersystems werden FACTS-Eigenschaften erbracht. Diese ermöglichen es ENERCON Windenergieanlagen , einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Netzstabilität zu leisten und die spezifischen Anforderungen internationaler Netzanschlussbedingungen (unter anderem das Durchfahr
en FACTS-Eigenschaften erbracht. Diese ermöglichen es ENERCON
Windenergieanlagen, einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der NetzstabilENERCON GmbH
tzstabilität zu leisten und die spezifischen Anforderungen internationaler Netzanschlussbedingungen (unter anderem das Durchfahren von Netzfehlern) zu erfüllen. Somit können ENERCON Windenergieanlagen in verschiedenste Netze weltweit integriert werden. ENERCON Ringgenerator und Netzeinspeisesystem. ENERCON Netzeinspeisesystem: leistet einen Beitrag zur Spannungs- und Frequenzhalt
urchfahren von Netzfehlern) zu erfüllen. Somit können ENERCON
Windenergieanlagen in verschiedenste Netze weltweit integriert werden. ENERCON RENERCON GmbH
es möglich, dem Energienetz auch dann Blindleistung zur Verfügung zu stellen, wenn keine Wirkleistung in das Netz eingespeist wird (Stillstand). Leistungs-Frequenz-Regelung ENERCON Windenergieanlagen können einen Beitrag zur Frequenzstabilisierung leisten. Leistungs-Frequenz-Regelung bei Überfrequenz. Kommt es aufgrund einer Netzstörung zu einer kurzfristigen Überfrequenz im Net
speist wird (Stillstand). Leistungs-Frequenz-Regelung ENERCON
Windenergieanlagen können einen Beitrag zur Frequenzstabilisierung leisten. LeisENERCON GmbH
rag zur Frequenzstabilisierung leisten. Leistungs-Frequenz-Regelung bei Überfrequenz. Kommt es aufgrund einer Netzstörung zu einer kurzfristigen Überfrequenz im Netz, können ENERCON Windenergieanlagen ihre Leistungseinspeisung, bezogen auf die momentane Wirkleistung oder die Bemessungsleistung, gemäß den Anforderungen des Netzbetreibers reduzieren. Leistungs-Frequenz-Regelung bei
g zu einer kurzfristigen Überfrequenz im Netz, können ENERCON
Windenergieanlagen ihre Leistungseinspeisung, bezogen auf die momentane WirkleisENERCON GmbH
forderungen des Netzbetreibers reduzieren. Leistungs-Frequenz-Regelung bei Unterfrequenz. Zur Frequenzstabilisierung bei Unterfrequenz kann die eingespeiste Wirkleistung der ENERCON Windenergieanlagen limitiert werden. Diese vorgehaltene Leistung wird dann im Fall einer Unterfrequenz bereitgestellt. Die Charakteristik dieser Regelung kann sehr flexibel an verschiedenste Anforderu
Unterfrequenz kann die eingespeiste Wirkleistung der ENERCON
Windenergieanlagen limitiert werden. Diese vorgehaltene Leistung wird dann im FaENERCON GmbH
das Durchfahren von kurzzeitigen Netzfehlern und die Sicherung des bestehenden Netzbetriebs während eines Fehlers entscheidend. Durch die Fault Ride Through-Option (FRT) der ENERCON Windenergieanlagen ist es möglich, verschiedenste gestörte Systemzustände im Netz (Unterspannung, Überspannung, Kurzunterbrechungen etc.) innerhalb einer Zeitdauer von bis zu fünf Sekunden zu durchfah
eidend. Durch die Fault Ride Through-Option (FRT) der ENERCON
Windenergieanlagen ist es möglich, verschiedenste gestörte Systemzustände im NetENERCON GmbH
der dynamischen Netzstützung FRT einer ENERCON Windenergieanlage am Referenzpunkt. Erzeugungsmanagement - Leistungsregelung für optimalen Ertrag Ist die kumulierte Nennleistung der Windenergieanlagen eines ENERCON Windparks größer als die Netzanschlusskapazität am Netzanschlusspunkt, sorgt eine spezielle Leistungsregelung dafür, dass die zur Verfügung stehende Netzanschlusskapaz
lung für optimalen Ertrag Ist die kumulierte Nennleistung der
Windenergieanlagen eines ENERCON Windparks größer als die NetzanschlusskapazitätENERCON GmbH
ntsprechend höherer Leistung betrieben. Bei einer Einspeisung ohne Erzeugungsmanagement ist die kumulierte Nennleistung die Einspeisegrenze. Die optimale Koordinierung der einzelnen Windenergieanlagen bei unterschiedlicher Betriebsauslastung innerhalb eines Windparks geschieht vollautomatisch über das Erzeugungsmanagement in der ENERCON SCADA RTU/ENERCON FCU. Bei Einspeisung ohne
die Einspeisegrenze. Die optimale Koordinierung der einzelnen
Windenergieanlagen bei unterschiedlicher Betriebsauslastung innerhalb eines WindENERCON GmbH
schwankender Wirkleistungseinspeisung. ENERCON Fernüberwachung Das von ENERCON entwickelte System zur Datenerfassung, Fernüberwachung, Steuerung und Regelung ist sowohl für einzelne Windenergieanlagen als auch für komplette Windparks einsetzbar. ENERCON SCADA System Das ENERCON SCADA System (Supervisory Control and Data Acquisition) ist die seit vielen Jahren bewährte Plattform f
rnüberwachung, Steuerung und Regelung ist sowohl für einzelne
Windenergieanlagen als auch für komplette Windparks einsetzbar. ENERCON SCADA SyENERCON GmbH
ENERCON SCADA System Das ENERCON SCADA System (Supervisory Control and Data Acquisition) ist die seit vielen Jahren bewährte Plattform für die Fernüberwachung und Fernsteuerung von Windenergieanlagen und integraler Bestandteil des ENERCON Service- und Wartungskonzepts. Es bietet eine Vielzahl optionaler Funktionen und Schnittstellen für die netztechnische Einbindung von ENERCON
ährte Plattform für die Fernüberwachung und Fernsteuerung von
Windenergieanlagen und integraler Bestandteil des ENERCON Service- und WartungskENERCON GmbH
t Teil des ENERCON Programmpakets und die zentrale Komponente eines jeden ENERCON SCADA Systems. Der Windparkserver ist über das parkinterne Lichtwellenleiter-Datenbussystem mit den Windenergieanlagen des Windparks verbunden. Der ENERCON SCADA Windparkserver erfüllt eine Vielzahl von Funktionen im Zusammenhang mit der Kommunikation, Steuerung und Regelung im Windpark. Der Windpar
über das parkinterne Lichtwellenleiter-Datenbussystem mit den
Windenergieanlagen des Windparks verbunden. Der ENERCON SCADA Windparkserver erfENERCON GmbH
onen im Zusammenhang mit der Kommunikation, Steuerung und Regelung im Windpark. Der Windparkserver ist der zentrale Bereitstellungsort für aktuelle und archivierte Betriebsdaten der Windenergieanlagen und ENERCON SCADA Komponenten. ENERCON SCADA Schnittstellen Betreiber von Windenergieanlagen und Netzbetreiber sind zunehmend daran interessiert, unabhängig von der ENERCON SCADA Re
itstellungsort für aktuelle und archivierte Betriebsdaten der
Windenergieanlagen und ENERCON SCADA Komponenten. ENERCON SCADA Schnittstellen BENERCON GmbH
erver ist der zentrale Bereitstellungsort für aktuelle und archivierte Betriebsdaten der Windenergieanlagen und ENERCON SCADA Komponenten. ENERCON SCADA Schnittstellen Betreiber von Windenergieanlagen und Netzbetreiber sind zunehmend daran interessiert, unabhängig von der ENERCON SCADA Remote Software Daten von Windparks online auszuwerten und Steuerwerte zum Windpark zu übertrag
SCADA Komponenten. ENERCON SCADA Schnittstellen Betreiber von
Windenergieanlagen und Netzbetreiber sind zunehmend daran interessiert, unabhängENERCON GmbH
chnittstelle, die das Datenmodell aus der IEC 61400-25 verwendet und die Daten über das Protokoll der IEC 608070-5-104 (2006) übermittelt. Die Schnittstelle kann zur Überwachung von Windenergieanlagen verwendet werden. ENERCON SCADA Remote ENERCON SCADA Remote ist Teil des ENERCON SCADA Programmpakets. Mit ENERCON SCADA Remote kann eine Verbindung zum ENERCON SCADA Windparkserver
2006) übermittelt. Die Schnittstelle kann zur Überwachung von
Windenergieanlagen verwendet werden. ENERCON SCADA Remote ENERCON SCADA Remote iENERCON GmbH
ie historische Daten des Windparks online einsehen zu können. Die erfassten Daten (z.B. Betriebsstunden, Leistung, Windgeschwindigkeit, technische Verfügbarkeit, Statusmeldungen der Windenergieanlagen ) können sowohl tabellarisch als auch grafisch dargestellt werden. Für Offline-Auswertungen können historische Daten im dBASE IV-Format heruntergeladen werden, was eine flexible Weit
eschwindigkeit, technische Verfügbarkeit, Statusmeldungen der
Windenergieanlagen) können sowohl tabellarisch als auch grafisch dargestellt werENERCON GmbH
nd Transparenz hinsichtlich aller relevanten Anlagendaten. Neben den ENERCON SCADA Daten können komfortabel, einfach und schnell alle gewünschten Serviceinformationen zu den eigenen Windenergieanlagen über das Internet ohne zusätzliche Software abgerufen werden. Ein individuelles Passwort sowie verschlüsselte Übertragungswege garantieren doppelten Datenschutz nach neuesten Sicher
schnell alle gewünschten Serviceinformationen zu den eigenen
Windenergieanlagen über das Internet ohne zusätzliche Software abgerufen werden.ENERCON GmbH
ren doppelten Datenschutz nach neuesten Sicherheitsstandards. Die übersichtliche Menüstruktur vereinfacht den individuellen Zugriff auf alle Monats-, Wochenund Tagesauswertungen der Windenergieanlagen . Innerhalb weniger Minuten können über das SIP Ertrags- bzw. Verfügbarkeitsübersichten erstellt oder Wartungsprotokolle und Einsatzberichte durch den Kunden eingesehen werden. Das S
len Zugriff auf alle Monats-, Wochenund Tagesauswertungen der
Windenergieanlagen. Innerhalb weniger Minuten können über das SIP Ertrags- bzw. ENERCON GmbH
berichte; Wartungsaufträge inkl. Protokolle; Verfügbarkeiten; Ertragsauswertungen; Darstellung der Leistungskurve; Kartenübersicht; Servicemeldungen; Statusmeldungen; Stammdaten der Windenergieanlagen ; Downloadbereich; Berechnung der Ertragsausfälle bei Reduzierung durch den Energieversorger (nur für Deutschland). ENERCON PartnerKonzept Mi dem ENERCON PartnerKonzept (EPK) hat der
nübersicht; Servicemeldungen; Statusmeldungen; Stammdaten der
Windenergieanlagen; Downloadbereich; Berechnung der Ertragsausfälle bei ReduzierENERCON GmbH
nen einzigen Vertrag abgesichert. Aufgrund seiner wirtschaftlichen Servicesicherheit ist es längst zu einem anerkannten ENERCON Qualitätsmerkmal geworden. Mehr als 90% aller ENERCON Windenergieanlagen werden im Rahmen eines EPKs betreut. Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt und Vandalismus, können ergänzend mit einer EPK-Zusatzversicherung abgedeckt we
ENERCON Qualitätsmerkmal geworden. Mehr als 90% aller ENERCON
Windenergieanlagen werden im Rahmen eines EPKs betreut. Schäden durch unvorherseENERCON GmbH
jeder Zeit Zugriff auf alle anlagenspezifischen Dokumente und technischen Datenbanken. Außerdem können die Servicemitarbeiter über das Fernüberwachungssystem ENERCON SCADA auf alle Windenergieanlagen im Service zugreifen. Störungsmeldungen werden an unser Servicebüro weitergeleitet, wo automatisch das Serviceteam ermittelt wird, das sich der entsprechenden Anlage am nächsten bef
beiter über das Fernüberwachungssystem ENERCON SCADA auf alle
Windenergieanlagen im Service zugreifen. Störungsmeldungen werden an unser ServiENERCON GmbH
formator verbunden. Das hat den wesentlichen Vorteil, dass der Generator in einem gewissen Drehzahlbereich um seine Synchrondrehzahl betrieben werden kann. Sicherheitssysteme Nordex- Windenergieanlagen sind mit umfangreichen Ausrüstungen und Einrichtungen ausgestattet, die dem Personen- und Anlagenschutz dienen und einen dauerhaften Betrieb gewährleisten. Die gesamte Anlage ist en
hrondrehzahl betrieben werden kann. Sicherheitssysteme Nordex-
Windenergieanlagen sind mit umfangreichen Ausrüstungen und Einrichtungen ausgestNordex Energy GmbH
Windenergieanlagen am Forschungszentrum Jülich Februar 2014 Energie & Umwelt/Energy & Environment Band/ Volume 220 ISBN 978-3-89336-973-7 Schriften des Forschungszentrums Jülich Reihe Energie & Umwelt
d der Helmholtz-Gemeinschaft Machbarkeitsstudie Prüfstand für
Windenergieanlagen am Forschungszentrum Jülich Februar 2014 Energie & Umwelt/EneForschungszentrum Jülich GmbH
entralinstitut für Engineering, Elektronik und Analytik (ZEA) Engineering und Technologie (ZEA-1) Machbarkeitsstudie zum Aufbau und Betrieb eines Prüfstandes für Antriebsstränge von Windenergieanlagen mit Getriebe im Leistungsbereich bis 15 MW am Standort Forschungszentrum Jülich Schriften des Forschungszentrums Jülich Reihe Energie & Umwelt/Energy & Environment Band/Volume 220 I
Aufbau und Betrieb eines Prüfstandes für Antriebsstränge von
Windenergieanlagen mit Getriebe im Leistungsbereich bis 15 MW am Standort ForschForschungszentrum Jülich GmbH
.................... 7 1.1 Kurzbeschreibung des Projekts: .................................................................................. 7 1.2 Motivation für einen Teststand für Windenergieanlagen ............................................. 7 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für Windenergieanlagen ...................................... 9 1.4 Ziel der Machbarkeitsstudie
.................... 7 1.2 Motivation für einen Teststand für
Windenergieanlagen ............................................. 7 1.3 Stand derForschungszentrum Jülich GmbH
............................... 7 1.2 Motivation für einen Teststand für Windenergieanlagen ............................................. 7 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für Windenergieanlagen ...................................... 9 1.4 Ziel der Machbarkeitsstudie ...................................................................................... 10 1.5 Durchführung u
................. 7 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für
Windenergieanlagen ...................................... 9 1.4 Ziel der MachbarForschungszentrum Jülich GmbH
achbarkeitsstudie ........................................ 11 1.6 Kriterien die einen Prüfstand im Forschungszentrum Jülich ausschließen würden .... 12 1.7 Stand der Entwicklung von Windenergieanlagen ...................................................... 13 1.7.1 Antriebskonzepte .............................................................................................. 13 1.
ich ausschließen würden .... 12 1.7 Stand der Entwicklung von
Windenergieanlagen ...................................................... 13 1.7Forschungszentrum Jülich GmbH
...................... 61 8.3 Schwingungsisolierung des Prüfstandes ................................................................... 65 9 Aspekte zum Standort des Prüfstandes für Windenergieanlagen ..................................... 67 10 Zusammenfassung ........................................................................................................... 69 11 Anhang
............... 65 9 Aspekte zum Standort des Prüfstandes für
Windenergieanlagen ..................................... 67 10 Zusammenfassung .Forschungszentrum Jülich GmbH
............................................... 72 1 Einleitung 1.1 Kurzbeschreibung des Projekts: Im Rahmen der geplanten Förderung für den Aufbau und Betrieb eines Teststandes für Windenergieanlagen (WEA) im großen Leistungsbereich wird in dieser Studie untersucht, ob im Forschungszentrum Jülich (FZ-Jülich) mit seinen zahlreichen hochempfindlichen aktuellen und in Zukunft zu er
en Förderung für den Aufbau und Betrieb eines Teststandes für
Windenergieanlagen (WEA) im großen Leistungsbereich wird in dieser Studie untersForschungszentrum Jülich GmbH
ellen und in Zukunft zu erwartenden Instrumenten ein WEA Prüfstand integriert werden kann. Mit dem Bau des Teststandes soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Antriebsstrang von Windenergieanlagen mit Getriebe bodennah zu testen und relevante Forschung an den Komponenten des Antriebssystems durchzuführen. An dem für Industrie und Wissenschaft zugänglichen Großgerät sollen ins
oll die Möglichkeit geschaffen werden, den Antriebsstrang von
Windenergieanlagen mit Getriebe bodennah zu testen und relevante Forschung an deForschungszentrum Jülich GmbH
ie windund netzseitigen Lasteinwirkungen sowie die Wechselwirkungen zwischen den Komponenten unter realitätsnahen Bedingungen untersucht werden. Die wachsenden Leistungsbereiche der Windenergieanlagen von derzeit 6-7 MW auf 10-15 MW werden zur Darstellung von Überlastsituationen und Lebensdauertests eine Teststandleistung von bis zu 20 Megawatt erfordern. Diese Studie betrachtet
ungen untersucht werden. Die wachsenden Leistungsbereiche der
Windenergieanlagen von derzeit 6-7 MW auf 10-15 MW werden zur Darstellung von ÜbForschungszentrum Jülich GmbH
abgeschätzt. Außerhalb der Studie wurden Untersuchungen zur Schwingungsausbreitung durchgeführt, deren Ergebnisse hier zusammengefasst werden. 1.2 Motivation für einen Teststand für Windenergieanlagen Die Windenergie ist aktuell eine der erneuerbaren Energiequellen, die laut Einschätzung führender Experten in Zukunft eine weiter stark wachsende Bedeutung für die Energieversorgung
usammengefasst werden. 1.2 Motivation für einen Teststand für
Windenergieanlagen Die Windenergie ist aktuell eine der erneuerbaren EnergiequelForschungszentrum Jülich GmbH
iten sollten als heute. Die in der jüngeren Vergangenheit aufgetretenen Preissprünge bei Rohstoffen (seltenen Erden) zur Herstellung der MagnetKomponenten für die Direktantriebe von Windenergieanlagen und die hohen Gewichte von Direktantrieben mit fremderregten Generatoren zeigen, dass Antriebskonzepte mit kompakten Getriebelösungen zur Übertragung der hohen Lasten weiterhin eine
Herstellung der MagnetKomponenten für die Direktantriebe von
Windenergieanlagen und die hohen Gewichte von Direktantrieben mit fremderregten Forschungszentrum Jülich GmbH
gten Generatoren zeigen, dass Antriebskonzepte mit kompakten Getriebelösungen zur Übertragung der hohen Lasten weiterhin eine wichtige Konzeption im Rahmen der Weiterentwicklung der Windenergieanlagen darstellen. Nordrhein–Westfalen ist einer der weltweit führenden Produktionsstandorte für Getriebe von Windkraftanlagen. Daneben beheimatet das Land auch führende Forschungseinricht
eine wichtige Konzeption im Rahmen der Weiterentwicklung der
Windenergieanlagen darstellen. Nordrhein–Westfalen ist einer der weltweit führenForschungszentrum Jülich GmbH
beteiligten sich wesentlich an der Machbarkeitsstudie und sind als enger Kooperationspartner an einer späteren Nutzung des Prüfstandes interessiert. Für die Entwicklung der gesamten Windenergieanlagen , insbesondere der Getriebe, für große Leistungsbereiche hin zur Serienfertigung ist es notwendig Testmöglichkeiten zu schaffen, die die Anlagen und deren Komponenten unter realistis
es Prüfstandes interessiert. Für die Entwicklung der gesamten
Windenergieanlagen, insbesondere der Getriebe, für große Leistungsbereiche hin zForschungszentrum Jülich GmbH
möglichen, müssen unter Überlastbedingungen durchgeführt werden können und benötigen daher eine Antriebsleistung des Teststandes, die deutlich über der Nennleistung der zu testenden Windenergieanlagen liegt. Da der Teststand für den Test von einzelnen Getrieben unter den genannten Betriebsbedingungen die gleiche Ausstattung und Größe haben muss wie für den Test von ganzen Gondeln
tstandes, die deutlich über der Nennleistung der zu testenden
Windenergieanlagen liegt. Da der Teststand für den Test von einzelnen Getrieben Forschungszentrum Jülich GmbH
ndustrieaufträge ausgelastet werden kann. Die Grenze ist sicherlich unscharf da es auch Industrieaufträge mit Forschungsanteil geben wird. 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für Windenergieanlagen Die vorhandenen oder in Bau befindlichen Testanlagen für große Windenergieanlagen mit ähnlicher Leistung (siehe (IME, S. 3) und (DMT, S. 45 ff.)) sind, soweit sie bisher bekannt sin
anteil geben wird. 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für
Windenergieanlagen Die vorhandenen oder in Bau befindlichen Testanlagen für großForschungszentrum Jülich GmbH
auch Industrieaufträge mit Forschungsanteil geben wird. 1.3 Stand der Technik von Prüfständen für Windenergieanlagen Die vorhandenen oder in Bau befindlichen Testanlagen für große Windenergieanlagen mit ähnlicher Leistung (siehe (IME, S. 3) und (DMT, S. 45 ff.)) sind, soweit sie bisher bekannt sind, nur in wenigen Fällen wirklich vergleichbar mit dem hier untersuchten Vorhaben.
ie vorhandenen oder in Bau befindlichen Testanlagen für große
Windenergieanlagen mit ähnlicher Leistung (siehe (IME, S. 3) und (DMT, S. 45 ff.Forschungszentrum Jülich GmbH
Aarhus, Dänemark zum Test der V164-8.0 MW Offshore-Anlage (s.a .Abb. 2-1). Im Rahmen des Forschungsclusters Schwerlastantriebstechnik der RWTH Aachen wird ein Prüfstand zum Test von Windenergieanlagen auf dem Campus der RWTH aufgebaut. Der Prüfstand im „Center für Windpower Drives“ (CWD) wird eine Antriebs-Nennleistung von 4 MW bereitstellen und soll in der zweiten Jahreshälfte 2
triebstechnik der RWTH Aachen wird ein Prüfstand zum Test von
Windenergieanlagen auf dem Campus der RWTH aufgebaut. Der Prüfstand im „Center fForschungszentrum Jülich GmbH
ngestaltung (IME) unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Jacobs hat die Spezifikationen für diese Einrichtung erarbeitet. Der Vorschlag, einen Prüfstand zum Test von Antriebssträngen von Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von15 MW zu konzipieren, geht unter anderem auf eine Initiative von Herrn Prof. Dr. Jacobs zurück. Abb. 1-1: Gebäude und Prüfstand des Center for Wind Power
Vorschlag, einen Prüfstand zum Test von Antriebssträngen von
Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von15 MW zu konzipieren, geht unter anForschungszentrum Jülich GmbH
de und Prüfstand des Center for Wind Power Drive der RWTH Aachen (CWD, 2014) Das im CWD gewählte Konzept der Prüfeinrichtungen ist beispielhaft für den geplanten Prüfstand für 15 MW Windenergieanlagen . Der hier untersuchte Teststand wird sich mit diesem Konzept durch eine hohe Antriebleistung von ca. 18 MW mit einer besonders realitätsnahen und hochdynamischen Lastaufbringung aus
tungen ist beispielhaft für den geplanten Prüfstand für 15 MW
Windenergieanlagen. Der hier untersuchte Teststand wird sich mit diesem Konzept Forschungszentrum Jülich GmbH
onders realitätsnahen und hochdynamischen Lastaufbringung auszeichnen. 1.4 Ziel der Machbarkeitsstudie Die Machbarkeitsstudie untersucht, ob der Bau und Betrieb eines Teststands für Windenergieanlagen im Leistungsbereich von 10-20 MW Antriebsleistung im Forschungszentrum Jülich realisiert werden kann bzw. ob es wesentliche technische oder wirtschaftliche Kriterien gibt, die gegen
tudie untersucht, ob der Bau und Betrieb eines Teststands für
Windenergieanlagen im Leistungsbereich von 10-20 MW Antriebsleistung im ForschunForschungszentrum Jülich GmbH
und Arbeitspakete der Machbarkeitsstudie Im September 2011 ist ein erstes Rahmenkonzept für eine Machbarkeitsstudie „Aufbau und Betrieb eines Teststandes für den Antriebsstrang von Windenergieanlagen mit Getriebe im Leistungsbereich von 10 - 20 MW“ erstellt worden. Die Einzelaufwendungen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie anfallen sowie die Aufwendungen für die Finanzierung d
fbau und Betrieb eines Teststandes für den Antriebsstrang von
Windenergieanlagen mit Getriebe im Leistungsbereich von 10 - 20 MW“ erstellt worForschungszentrum Jülich GmbH
grund hoher Betriebskosten und geringem Interesse der Windkraftanlagenhersteller möglicherweise keine ausreichende Auslastung ergibt (s. Kapitel 7.4). 1.7 Stand der Entwicklung von Windenergieanlagen 1.7.1 Antriebskonzepte Auf dem geplanten Prüfstand sollen in erster Linie Anlagen mit Getrieben zur Übersetzung der Rotordrehzahl auf eine typische Generatordrehzahl von ca. 1400 Um
stung ergibt (s. Kapitel 7.4). 1.7 Stand der Entwicklung von
Windenergieanlagen 1.7.1 Antriebskonzepte Auf dem geplanten Prüfstand sollen in Forschungszentrum Jülich GmbH
n pro Minute getestet werden. Eine Übersicht über alle aktuell verfolgten Antriebskonzepte ist in dem Report der DMT zu finden (DMT, S. 34). 1.7.2 Stand der Leistungsentwicklung Die Windenergieanlagen werden, entsprechend ihren Aufstellorten, in Anlagen unterschieden, die auf dem Land (onshore) aufgebaut werden und solche, die auf dem Meer (offshore), aufgebaut werden. Anlagen, d
finden (DMT, S. 34). 1.7.2 Stand der Leistungsentwicklung Die
Windenergieanlagen werden, entsprechend ihren Aufstellorten, in Anlagen unterschForschungszentrum Jülich GmbH
ufstellort gebracht, dort auf den Turm montiert und anschließend mit der Nabe und den Rotorblättern versehen. Die im Rahmen dieser Studie geführten Gespräche mit den Herstellern der Windenergieanlagen und ihrer Hauptkomponenten zeigen, dass die Entwicklung der OffshoreAnlagen zu größeren Leistungen weitergehen wird, wenn auch deutlich langsamer als bisher (Lorenz, S. 9 ff.). In d
men dieser Studie geführten Gespräche mit den Herstellern der
Windenergieanlagen und ihrer Hauptkomponenten zeigen, dass die Entwicklung der OForschungszentrum Jülich GmbH
aus heutiger Sicht ein geringeres technisches und finanzielles Risiko beinhalten (Lorenz, S. 10,12). 2 Bedarfsanalyse Die aktuelle Marktsituation und die zukünftige Entwicklung der Windenergieanlagen sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie und insbesondere durch eine Nutzeranalyse der Firma Lorenz Kommunikation, Grevenbroich analysiert worden. Die Aussagen zur Bedarfsanalyse basie
ie aktuelle Marktsituation und die zukünftige Entwicklung der
Windenergieanlagen sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie und insbesondere durch Forschungszentrum Jülich GmbH
kostengünstig produziert werden können, um sie auch für Investoren interessant erscheinen zu lassen. 2.1 Bedarf aus Sicht der Forschung Der Prüfstand für Antriebsstränge von großen Windenergieanlagen wird aus Sicht der Forschung wesentliche Beiträge zur Weiterentwicklung der Anlagenkonzepte hinsichtlich Gewichtseinsparung, Bauteilstabilität und Lebensdauer liefern. Aus den Forsc
ht der Forschung Der Prüfstand für Antriebsstränge von großen
Windenergieanlagen wird aus Sicht der Forschung wesentliche Beiträge zur WeitereForschungszentrum Jülich GmbH
inengestaltung, IME und das Center for Wind Power Drives, CWD (beide RWTH Aachen) haben unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Jacobs Konzepte für Testprogramme von Onshore- und Offshore- Windenergieanlagen erarbeitet, die auf dem 4 MW Teststand des CWD begonnen werden und für die Offshore-Anlagen auf dem hier betrachteten großen Prüfstand mit 18 MW Antriebsleistung validiert werden kö
. Jacobs Konzepte für Testprogramme von Onshore- und Offshore-
Windenergieanlagen erarbeitet, die auf dem 4 MW Teststand des CWD begonnen werdeForschungszentrum Jülich GmbH
ewertung der Leistungsfähigkeit und Lebensdauer von Windkraftanlagen neuester Generation und unterschiedlicher Hersteller zu gelangen. Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für einen Windenergieanlagen -Prüfstand in NRW stellt die Tatsache dar, dass in der Region viele namhafte Getriebehersteller angesiedelt sind und der Standort somit über kurze Wege für die heimische Industrie er
r zu gelangen. Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für einen
Windenergieanlagen-Prüfstand in NRW stellt die Tatsache dar, dass in der Region Forschungszentrum Jülich GmbH
Teststände lässt andererseits erkennen, das einige Hersteller offenbar Anlagen planen und entwickeln, die zukünftig Nennleistungen >10 MW vorweisen werden. Weltweit sind bereits 11 Windenergieanlagen -Prüfstände verfügbar oder werden in Kürze fertig gestellt, wie der folgenden Abb. 2-1 zu entnehmen ist. Abb. 2-1: Übersicht von verfügbaren oder in Bau befindlichen Prüfständen (IME
nleistungen >10 MW vorweisen werden. Weltweit sind bereits 11
Windenergieanlagen-Prüfstände verfügbar oder werden in Kürze fertig gestellt, wiForschungszentrum Jülich GmbH
der Ergebnisse der Nutzeranalyse Die Nutzeranalyse ging in den persönlichen Interviews und der Onlinebefragung hauptsächlich folgenden Fragen nach: 1. Welche Größenordnungen werden Windenergieanlagen , on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen und wie werden sich die Antriebskonzepte von Windenergieanlagen weiterentwickeln? 2. Welche Bedeutung hat die Zusammena
hlich folgenden Fragen nach: 1. Welche Größenordnungen werden
Windenergieanlagen, on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichenForschungszentrum Jülich GmbH
folgenden Fragen nach: 1. Welche Größenordnungen werden Windenergieanlagen, on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen und wie werden sich die Antriebskonzepte von Windenergieanlagen weiterentwickeln? 2. Welche Bedeutung hat die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette Windenergie? 3. Wie hoch sind die Finanzierungsko
Jahren erreichen und wie werden sich die Antriebskonzepte von
Windenergieanlagen weiterentwickeln? 2. Welche Bedeutung hat die Zusammenarbeit Forschungszentrum Jülich GmbH
äuterungen zur Nutzeranalyse Im Folgenden werden die Hauptfragestellungen mit den Antworten aus den Interviews und der Online-Befragung dargestellt.  Welche Größenordnungen werden Windenergieanlagen , on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen und wie werden diese WEA dann angetrieben werden? Sowohl die Windenergieanlagenhersteller als auch die Zulieferer gehen
nline-Befragung dargestellt.  Welche Größenordnungen werden
Windenergieanlagen, on- wie offshore, in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichenForschungszentrum Jülich GmbH
höheren Input ausgelegt seien. Abb. 2-2: Erwartete WEA-Nennleistung in zehn Jahren (Lorenz, S. 9) Die Abb. 2-2 zeigt die Erwartung der Befragten bezüglich der Leistungsentwicklung. Windenergieanlagen mit einer Nennleistung größer als 4 MW sind nur offshore sinnvoll, da dort die Windbedingungen besser sind und die Windfelder weniger komplex. Grundsätzlich einig waren sich die Exp
e Erwartung der Befragten bezüglich der Leistungsentwicklung.
Windenergieanlagen mit einer Nennleistung größer als 4 MW sind nur offshore sinnForschungszentrum Jülich GmbH
von schlüsselfertigen Anlagen zurück zur Aufteilung in unterschiedliche Komponenten, die von unterschiedlichen Anbietern bezogen werden. Es gebe Bestrebungen, Anlagenkomponenten der Windenergieanlagen zu Einheitsbaugruppen wie Einheitswelle, Einheitsgenerator zusammenzufassen. Ob sich dies aber durchsetze, sei derzeit zweifelhaft. Vorbehalte gegen gemeinsame Vorhaben von Anlagen-
bezogen werden. Es gebe Bestrebungen, Anlagenkomponenten der
Windenergieanlagen zu Einheitsbaugruppen wie Einheitswelle, Einheitsgenerator zuForschungszentrum Jülich GmbH
tet wird, wie hoch Prüfstandkosten pro Stunde sein dürfen. Die Antworten auf die entsprechende Frage nach der angemessenen Vergütungshöhe für die Nutzung eines Systemteststandes für Windenergieanlagen mit einer Nennleistung größer als 4 MW decken den gesamten Wertebereich von 1000 bis über 2500 Euro/Stunde nahezu gleichverteilt ab wie Abb. 2-3 zeigt. Abb. 2-3: Angemessene Vergütu
en Vergütungshöhe für die Nutzung eines Systemteststandes für
Windenergieanlagen mit einer Nennleistung größer als 4 MW decken den gesamten WeForschungszentrum Jülich GmbH
gestellt. Aufgrund des konstruktiven Aufbaus der Motoren in 3 Teil-Motoren bietet sich diese Teilausbaustufe an, um die Investitionskosten an die zu erwartende Größenentwicklung der Windenergieanlagen schrittweise anpassen zu können. Die elektrisch erregten Synchron-Motoren sind preislich günstiger als die Permanent-Magnet Direktantriebe. Dieser preisliche Vorteil von 10,8 Mio. E
Investitionskosten an die zu erwartende Größenentwicklung der
Windenergieanlagen schrittweise anpassen zu können. Die elektrisch erregten SyncForschungszentrum Jülich GmbH
ngs- und Bauzeit, die mit mindestens 5 Jahren veranschlagt werden kann. 6 Potentielle Projektpartner für den Prüfstandbau Die Grundlagen für die Planung eines großen Prüfstandes für Windenergieanlagen sind in den Jahren 2008 bis 2010 von der Deutschen Montan Technologie (DMT) in Zusammenarbeit mit potentiellen Nutzern einer solchen Anlage erarbeitet worden. Dabei spielten auch di
u Die Grundlagen für die Planung eines großen Prüfstandes für
Windenergieanlagen sind in den Jahren 2008 bis 2010 von der Deutschen Montan TecForschungszentrum Jülich GmbH
er Aufbau eines solchen Prüfstandes stellen, können nur durch sehr wenige Unternehmen erfüllt werden. Ähnlich wie in den laufenden oder abgeschlossenen Projekten mit Prüfständen für Windenergieanlagen sollte ein Generalunternehmen die Konzeption und den Aufbau des Prüfstandes aus einer Hand liefern (s.a. (DMT, S. 61)). Aus den im Prüfstand vorliegenden speziellen Technologien erg
laufenden oder abgeschlossenen Projekten mit Prüfständen für
Windenergieanlagen sollte ein Generalunternehmen die Konzeption und den Aufbau dForschungszentrum Jülich GmbH
ichtmodell variieren die Prüfkosten je Stunde zwischen ca. 1.300,- € und 2.600,- € (1.000h Dauertest). Die Berechnung der Betriebskosten beruht auf der Annahme, dass bei dem Bau des Windenergieanlagen -Prüfstandes (1. Ausbaustufe) die Investitionssumme mit aktuell 85 Mio. Euro inkl. Elektroversorgung und Netzanschluss in Höhe von 3.9 Mio. Euro nicht überschritten wird. Bei dieser
r Betriebskosten beruht auf der Annahme, dass bei dem Bau des
Windenergieanlagen-Prüfstandes (1. Ausbaustufe) die Investitionssumme mit aktuelForschungszentrum Jülich GmbH
chwingungsentkopplung wegen empfindlicher Forschungsmesseinrichtungen gestellt werden. Der Kostenvergleich ist im Kapitel 5.4 dargestellt. 9 Aspekte zum Standort des Prüfstandes für Windenergieanlagen Das Forschungszentrum Jülich ist mit seinen schwingungsempfindlichen Einrichtungen und der Lage in der Nähe von 2 Autobahnen aber relativ weit von schiffbaren Wasserwegen ein Stando
l 5.4 dargestellt. 9 Aspekte zum Standort des Prüfstandes für
Windenergieanlagen Das Forschungszentrum Jülich ist mit seinen schwingungsempfinForschungszentrum Jülich GmbH
die Montagemöglichkeiten zum Auf- und Abbau der zu prüfenden Windenergieanlage in Form einer geeigneten Montagehalle erstellt und vorgehalten werden. Der Einsatz von großen Onshore- Windenergieanlagen würde ein modulares Montagekonzept für den rationellen Aufbau am Einsatzort erfordern. Ein solches Montagekonzept könnte den Aufbau dieser Anlagentypen auf dem Prüfstand erleichtern
stellt und vorgehalten werden. Der Einsatz von großen Onshore-
Windenergieanlagen würde ein modulares Montagekonzept für den rationellen AufbauForschungszentrum Jülich GmbH
erbaren Bedingungen. Einzelne Belastungen und deren Auswirkungen können genauso wie ein komplexes Lastkollektiv realitätsnah untersucht werden. Die Ergebnisse können die Technik der Windenergieanlagen verbessern helfen. Die Bodenbeschaffenheit und die Anforderungen an die schwingungsfreie Aufstellung erfordern zum Schutz der wissenschaftlichen Forschung ein sehr spezielles und se
snah untersucht werden. Die Ergebnisse können die Technik der
Windenergieanlagen verbessern helfen. Die Bodenbeschaffenheit und die AnforderunForschungszentrum Jülich GmbH
ägt laut Gutachten 20 Jahre. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über die Entwurfslebensdauer hinaus darf nur erfolgen, wenn regelmäßig Prüfungen nach Abschnitt 17 der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen 2012 erstmalig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer durchgeführt werden, die Prüfberichte der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Genehmigungsbehörde (LLUR) vorgelegt werden und sich
egelmäßig Prüfungen nach Abschnitt 17 der DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen 2012 erstmalig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer durchgeführSchleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
it entsprechend wirksamen Sensoren und einer automatischen Abschalteinrichtung, die dem jeweiligen Stand der Technik entspricht, auszurüsten. 1.5 Für den mit der Errichtung der zwei Windenergieanlagen einhergehenden Eingriff in das Landschaftsbild wird eine Ersatzzahlung im Sinne des § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 9 Landesnaturschutzgesetz (LNa
spricht, auszurüsten. 1.5 Für den mit der Errichtung der zwei
Windenergieanlagen einhergehenden Eingriff in das Landschaftsbild wird eine ErsaSchleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
m Umfange gültig und verbindlich. 2.4.5 Die satzungsgemäßen Abstände zu Verbandsgewässern sind einzuhalten. 2.5 Baurecht 2.5.1 Die wiederkehrenden Prüfungen nach der „Richtlinie für Windenergieanlagen – Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“ in Verbindung mit dem begutachteten Wartungspflichtenbuch sind durchzuführen. 2.5.2 Die in den vorgelegten Gutach
2.5.1 Die wiederkehrenden Prüfungen nach der „Richtlinie für
Windenergieanlagen – Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und GrüSchleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
ltung von Löschwasser für die Bekämpfung von Entstehungsbränden im Bereich des Windparks erforderlich ist. 2.7 Naturschutz 2.7.1 Zur Kompensation für die mit der Errichtung der zwei Windenergieanlagen einhergehenden Eingriffe in den Naturhaushalt ist eine 23.348 m² (21.586 m² WEA und 1.761,5 m² Eingriffe in Boden und Gewässern) große Fläche pro WKA aus der intensiven Nutzung zu e
tz 2.7.1 Zur Kompensation für die mit der Errichtung der zwei
Windenergieanlagen einhergehenden Eingriffe in den Naturhaushalt ist eine 23.348Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
m Länge an den Spitzen der Rotorblätter angebracht werden, bestehen für den Abstand zwischen Tagesfeuer und Rotorblattspitze keine Beschränkungen. 2.9.13 Die Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen erfolgt durch Hindernisfeuer, Hindernisfeuer ES, Gefahrenfeuer, Feuer W, rot oder Feuer W, rot ES und Blattspitzenhindernisfeuer. 2.9.14 Es sind zusätzliche Hindernisbefeuerungseben
itze keine Beschränkungen. 2.9.13 Die Nachtkennzeichnung der
Windenergieanlagen erfolgt durch Hindernisfeuer, Hindernisfeuer ES, GefahrenfeueSchleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
hattenwurfmodul • Angaben zu wassergefährdenden Stoffen • Angaben zu Chemikalien • Sicherheitsdatenblätter 5. Angaben zu Schutzmaßnahmen • Arbeitsschutz zur Errichtung / Betrieb von Windenergieanlagen • Ergänzende Angaben zum Arbeitsschutz • Angaben zum Arbeitsschutz • Schriftverkehr StAUK HL vom 13.12.2016 und 05.12.2016 • Angaben zur Sicherheitsstrategie • Flucht und Rettungspl
Schutzmaßnahmen • Arbeitsschutz zur Errichtung / Betrieb von
Windenergieanlagen • Ergänzende Angaben zum Arbeitsschutz • Angaben zum ArbeitssSchleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
netzagentur berücksichtigt. Nach § 18 a Abs. 1 Satz 2 LaplaG sind zur Sicherung der zurzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen Raumordnungspläne bis zum 05.06.2017 raumbedeutsame Windenergieanlagen im gesamten Landesgebiet grundsätzlich unzulässig. Nach § 18 a Abs. 2 LaplaG kann die Landesplanungsbehörde Ausnahmen von der Unzulässigkeit der Windenergieanlagen nur zulassen, wen
indlichen Raumordnungspläne bis zum 05.06.2017 raumbedeutsame
Windenergieanlagen im gesamten Landesgebiet grundsätzlich unzulässig. Nach § 18 Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
17 raumbedeutsame Windenergieanlagen im gesamten Landesgebiet grundsätzlich unzulässig. Nach § 18 a Abs. 2 LaplaG kann die Landesplanungsbehörde Ausnahmen von der Unzulässigkeit der Windenergieanlagen nur zulassen, wenn und soweit raumbedeutsame Windenergieanlagen nach dem jeweiligen Stand der in Aufstellung befindlichen Ziele nicht befürchten lassen, dass sie die Verwirklichung
ie Landesplanungsbehörde Ausnahmen von der Unzulässigkeit der
Windenergieanlagen nur zulassen, wenn und soweit raumbedeutsame WindenergieanlagSchleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
undsätzlich unzulässig. Nach § 18 a Abs. 2 LaplaG kann die Landesplanungsbehörde Ausnahmen von der Unzulässigkeit der Windenergieanlagen nur zulassen, wenn und soweit raumbedeutsame Windenergieanlagen nach dem jeweiligen Stand der in Aufstellung befindlichen Ziele nicht befürchten lassen, dass sie die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wes
ndenergieanlagen nur zulassen, wenn und soweit raumbedeutsame
Windenergieanlagen nach dem jeweiligen Stand der in Aufstellung befindlichen ZieSchleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
neu installierte Onshore-Kapazität durchschnittlich um 32 Prozent [EWEA: 2009d, S.7]. • Laut Analysen des Bundesverbandes Windenergie (BWE) könnte bis 2020 die Kapazität der Onshore- Windenergieanlagen in Deutschland 45.000 MW betragen [BWE: 2008: S.15]. Repowering ist der Ersatz von Altanlagen durch effizientere Anlagen. Offshore-Windparks Die Windkraft auf hoher See, die so gena
s Windenergie (BWE) könnte bis 2020 die Kapazität der Onshore-
Windenergieanlagen in Deutschland 45.000 MW betragen [BWE: 2008: S.15]. RepoweriDCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH
18 entnommen werden kann, macht die installierte Gesamtkapazität der Region lediglich 0,5 Prozent der weltweiten installierten Leistung aus [GWEC: 2008b, S.12], obwohl der Zubau von Windenergieanlagen einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Stromversorgung in ländlichen Regionen beitragen könnte [WWEA: 2009, S.11]. Afrika und MENA (Middle East and North Africa) Analog zu Latein
ierten Leistung aus [GWEC: 2008b, S.12], obwohl der Zubau von
Windenergieanlagen einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Stromversorgung in DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH
ne belastenden Medien die in diesen Maschinen zum Einsatz kommen wie zum Beispiel Öle und Fette, ins Erdreich gelangen. Und das seit mehr als 50 Jahren! Trelleborg liefert Teile für Windenergieanlagen seit den Anfängen dieser Technologie. Dichtungen von Trelleborg Sealing Solutions tragen zum effizienten Betrieb von unter anderem Hydrauliksystemen bei, wobei alle Komponenten hart
Und das seit mehr als 50 Jahren! Trelleborg liefert Teile für
Windenergieanlagen seit den Anfängen dieser Technologie. Dichtungen von TrelleboDCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH
reduziert werden kann. Bereits im Jahr 2020 soll Strom aus Windenergie der „Billigmacher“ im Energiemix sein. Dafür setzten wir auf die Qualität, Innovation und Ertragskraft unserer Windenergieanlagen . 2. CleanTech gilt als Wachstumsmarkt. Teilen Sie diese Meinung und welche Rolle spielt Ihrer Meinung nach die Windenergie? Laut Branchenverbänden arbeiten derzeit in Deutschland un
ten wir auf die Qualität, Innovation und Ertragskraft unserer
Windenergieanlagen. 2. CleanTech gilt als Wachstumsmarkt. Teilen Sie diese MeinuDCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH
orschung allerdings schneller vorangetrieben werden. 4. Wie sieht Ihre Wachstumsstrategie im Bereich CleanTech aus? Unser Unternehmen verfolgt das Ziel, sich unter den Anbietern von Windenergieanlagen weiter als Hersteller von Premium-Produkten zu etablieren. Wir verstehen uns hier mit unseren Windkraftwerken als globaler „solution provider“, der für den Markt richtungsweisende T
r Unternehmen verfolgt das Ziel, sich unter den Anbietern von
Windenergieanlagen weiter als Hersteller von Premium-Produkten zu etablieren. WiDCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH
hore-Windenergie wollen wir unsere Marktanteile deutlich ausbauen. Mit der serienreifen REpower 5M und nach Beendigung aller Tests auch der REpower 6M – einer der leistungsstärksten Windenergieanlagen der Welt – haben wir hierfür zwei starke Produkte im Portfolio. 11. Welche Rolle spielt die Offshore-Windenergie Ihrer Meinung nach für die Erreichung der Energie- und Klimaziele in
ller Tests auch der REpower 6M – einer der leistungsstärksten
Windenergieanlagen der Welt – haben wir hierfür zwei starke Produkte im PortfoliDCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH
nschlagen. Interview mit Thomas Richterich, CEO Nordex AG 1. Was zeichnet Ihr Unternehmen – Ihrem Selbstverständnis nach – als CleanTechTreiber aus? Als Entwickler und Produzent von Windenergieanlagen ist Nordex direkt an der Lösung einer der zentralen Aufgaben des 21. Jahrhunderts beteiligt. Der weltweit steigende Energiebedarf darf nicht weiter auf Kosten ökologischer und gesel
– als CleanTechTreiber aus? Als Entwickler und Produzent von
Windenergieanlagen ist Nordex direkt an der Lösung einer der zentralen Aufgaben DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH
d wettbewerbsfähige Alternative zur konventionellen Energiegewinnung dar. Nordex zählt zu den Pionieren auf dem Gebiet der Windenergie und treibt als einer der Top 10 Hersteller von Windenergieanlagen die Entwicklung des Wachstumsmarktes CleanTech aktiv voran. 2. CleanTech gilt als Wachstumsmarkt. Teilen Sie diese Meinung und welche Rolle spielt Ihrer Meinung nach die Windenergie
er Windenergie und treibt als einer der Top 10 Hersteller von
Windenergieanlagen die Entwicklung des Wachstumsmarktes CleanTech aktiv voran. 2DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH
und wiegt 450 t. Ein supraleitender Generator mit dieser Leistung hat einen Durchmesser von 3 m und wiegt nur noch 80 t. Da die Kosten bei dem Bau und der Installation von Offshore Windenergieanlagen wesentlich von der Größe und Gewicht des Generators abhängen, liegt der wirtschaftliche Vorteil der Supraleitertechnologie auf der Hand. Ein direkt angetriebener 10 MW Windkraftgene
. Da die Kosten bei dem Bau und der Installation von Offshore
Windenergieanlagen wesentlich von der Größe und Gewicht des Generators abhängen,DCTI Deutsches CleanTech Institut GmbH
Standorteignung) zu Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 (Vorhaben und Erschließungsplan) Windenergieanlage TÜV RHEINLAND ENERGIE UND UMWELT GMBH Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Brunsbüttel "Windenergieanlage Osterbelmhusen, nördlich von Nordorf, westlich des Helser Fleths" TÜV-Bericht Nr.: 936/21226237/A
AND ENERGIE UND UMWELT GMBH Gutachten zur Standorteignung von
Windenergieanlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt BrunsbütTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
adstoffe und Geruchsstoffe; - Bestimmung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Vibrationen, Bestimmung von Schallleistungspegeln und Durchführung von Schallmessungen an Windenergieanlagen - Berechnung von Windpotenzial, Energieerträgen, Referenzerträgen, Standortsicherheit (Turbulenz und Extremwind), Schattenwurf und Sichtbarkeit/Radarsichtbarkeit von Windenergieanla
Schallleistungspegeln und Durchführung von Schallmessungen an
Windenergieanlagen - Berechnung von Windpotenzial, Energieerträgen, ReferenzertrTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
denergieanlagen - Berechnung von Windpotenzial, Energieerträgen, Referenzerträgen, Standortsicherheit (Turbulenz und Extremwind), Schattenwurf und Sichtbarkeit/Radarsichtbarkeit von Windenergieanlagen nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis 22-01-2018. DAkkS-Registriernummer: D-PL-11120-02-00. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedar
remwind), Schattenwurf und Sichtbarkeit/Radarsichtbarkeit von
Windenergieanlagen nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Akkreditierung isTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
mbH wurde beauftragt, die Standortsicherheit bezüglich der zu erwartenden Windeigenschaften (Windlast durch Betriebs- und Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanten WEA des BP 74 ist in allen Punkten gewährleistet. Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter Windene
d Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanteTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
anlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanten WEA des BP 74 ist in allen Punkten gewährleistet. Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter Windenergieanlagen werden von der geplanten WEA des BP 74 nicht beeinträchtigt. Die sich nach dem vereinfachten Vergleich nach DIBt-Richtlinie 2012 [1] ergebenden Überschreitungen sind nicht auf die g
Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter
Windenergieanlagen werden von der geplanten WEA des BP 74 nicht beeinträchtigt. TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
mbH wurde beauftragt, die Standortsicherheit bezüglich der zu erwartenden Windeigenschaften (Windlast durch Betriebs- und Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Dabei werden die Standortcharakteristika gemäß [1] bzw. nach DIN EN 1991-1 [2] mit den Anforderungen, die die WEA nach Typklassenzertifizierung nach Ric
d Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Dabei werden die StandortcharaktTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
esonderheiten gegenüber dem verfügbaren kartographischen Material festgestellt. Eine Fotodokumentation der Immissionsorte ist im Anhang A2 beigefügt. Es wurden neben den bestehenden Windenergieanlagen keine relevanten Hindernisse in der näheren Umgebung gefunden, welche die Strömung beeinflussen. 2.3 Topografische Eingangsdaten 2.3.1 Geländehöhen Die Geländehöhen wurden dem SRTM-
e ist im Anhang A2 beigefügt. Es wurden neben den bestehenden
Windenergieanlagen keine relevanten Hindernisse in der näheren Umgebung gefundenTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
des BP 74 beeinflussenden WEA gewählt. 4 Bewertung der Standorteignung 4.1 Bewertungsgrundlage Für die Bewertung der Standorteignung werden die Bestimmungen der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 [1] und ergänzend die Richtlinien DIN EN 1991-1 Teil 4 [2] mit dem nationalen Anhang herangezogen. Die Abschätzung der Kenngrößen der Turbulenzintensität beruht auf dem Ber
andorteignung werden die Bestimmungen der DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen von 2012 [1] und ergänzend die Richtlinien DIN EN 1991-1 TeilTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
ten w und w als Potenz-Profile dargestellt. Ebenso folgen die Turbulenzintensitätsprofile einem Potenzgesetz mit den Konstanten TI und TI: Alternativ wird in der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen 2012 [1] Kap. 7.3.2 die Verwendung vereinfachter Profile für die GK I und GK II empfohlen. Hier werden nicht, wie in dem Regelprofil MP I/II, für Höhen über 50 m ü. Gr. die Profile
stanten TI und TI: Alternativ wird in der DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen 2012 [1] Kap. 7.3.2 die Verwendung vereinfachter Profile für TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
n Zeile die Werte der Typklasse A nach IEC 61400-1. Überschreitungen sind rot markiert. Die Standortsicherheit ist nach dem vereinfachten Bewertungsverfahren der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen 2012 [1] an allen Anlagen außer den Anlagen gewährleistet. Diese Überschreitungen stehen einer positiven Beurteilung der Standortsicherheit grundsätzlich nicht entgegen, sondern erf
dem vereinfachten Bewertungsverfahren der DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen 2012 [1] an allen Anlagen außer den Anlagen gewährleistet. DiTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
mbH wurde beauftragt, die Standortsicherheit bezüglich der zu erwartenden Windeigenschaften (Windlast durch Betriebs- und Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanten WEA des BP 74 ist in allen Punkten gewährleistet. Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter Windene
d Extremwinde, Turbulenzintensität) gemäß DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanteTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
anlagen [1], Kap. 16, zu überprüfen. Die Standorteignung der geplanten WEA des BP 74 ist in allen Punkten gewährleistet. Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter Windenergieanlagen werden von der geplanten WEA des BP 74 nicht beeinträchtigt. Die sich nach dem vereinfachten Vergleich nach DIBt-Richtlinie 2012 [1] ergebenden Überschreitungen sind nicht auf die g
Die Standorteignungen geplanter und bestehender benachbarter
Windenergieanlagen werden von der geplanten WEA des BP 74 nicht beeinträchtigt. TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
Windenergieanlagen zu steigern. Joachim Peinke, Detlev Heinemann und Martin Kühn Auch wenn sich Windenergieanlagen aus der Ferne betrachtet eher behäbig drehen, sind sie doch enor men Lastwechseln aus
urbulente Sache? Die Physik trägt dazu bei, die Effizienz von
Windenergieanlagen zu steigern. Joachim Peinke, Detlev Heinemann und Martin KühnPhysik Journal Nr. 07/2014
Windenergie – eine turbulente Sache? Die Physik trägt dazu bei, die Effizienz von Windenergieanlagen zu steigern. Joachim Peinke, Detlev Heinemann und Martin Kühn Auch wenn sich Windenergieanlagen aus der Ferne betrachtet eher behäbig drehen, sind sie doch enor men Lastwechseln ausgesetzt – vergleichbar mit denen an einem Flugzeug, das sich in einem fiktiven jahre langen Land
achim Peinke, Detlev Heinemann und Martin Kühn Auch wenn sich
Windenergieanlagen aus der Ferne betrachtet eher behäbig drehen, sind sie doch ePhysik Journal Nr. 07/2014
fallende Leistungsdichte der Solar energie am Erdboden ebenfalls ca. 1 kW/m2. Unter Windenergie als erneuerbarer Energie ist die Leistungsabgabe PWEA = cp(λ) PWind zu verstehen, die Windenergieanlagen aus der Luftströmung meist in elektrische Leistung wandeln. Der Wirkungsgrad cp(λ) hängt von der Schnelllaufzahl λ = Rω/u ab, dem Verhältnis zwischen der Geschwindigkeit der Rotorsp
ist die Leistungsabgabe PWEA = cp(λ) PWind zu verstehen, die
Windenergieanlagen aus der Luftströmung meist in elektrische Leistung wandeln. DPhysik Journal Nr. 07/2014
dreiblättrigen Rotoren erreichen den maximalen Wirkungsgrad bei einer Schnelllaufzahl λ ≈ 7. Die Spitzen der Rotorblätter bewegen sich also mit der siebenfachen Windgeschwindigkeit. Windenergieanlagen mit kleinerem Durchmesser müssen sich bei gleichem Wind also schneller drehen, um den gleichen λ- und damit cP-Wert zu erzielen. In die genaueren Berechnungen gehen als wichtige aer
r bewegen sich also mit der siebenfachen Windgeschwindigkeit.
Windenergieanlagen mit kleinerem Durchmesser müssen sich bei gleichem Wind also Physik Journal Nr. 07/2014
itmaterialien deutlich geworden. Dabei sei angemerkt, dass die Spannweiten dieser Flugzeuge kleiner sind als die Radien der geplanten Großanlagen (Abb. auf S. 35). Der Vergleich von Windenergieanlagen mit Flugzeugen ist auch in anderer Hinsicht aufschlussreich. Große Anlagen operieren 50 bis 200 m über dem Boden und drehen sich wegen der gleichen Schnelllaufzahl langsamer als kle
der geplanten Großanlagen (Abb. auf S. 35). Der Vergleich von
Windenergieanlagen mit Flugzeugen ist auch in anderer Hinsicht aufschlussreich. Physik Journal Nr. 07/2014
selbst bei starkem Wind. Wer jedoch einen rauen Anflug erlebt hat, weiß, dass dieser Eindruck trügt, und ahnt, welchen Belastungen das Flugzeug ausgesetzt ist. Die Anforderungen an Windenergieanlagen während einer 20-jährigen Laufzeit sind vergleichbar mit denen an ein Flugzeug, das sich in einem fiktiven 15 Jahre dauernden Landeanflug bei starkem Wind befindet. Bei einer 20-jäh
Belastungen das Flugzeug ausgesetzt ist. Die Anforderungen an
Windenergieanlagen während einer 20-jährigen Laufzeit sind vergleichbar mit denePhysik Journal Nr. 07/2014
n Flugzeug, das sich in einem fiktiven 15 Jahre dauernden Landeanflug bei starkem Wind befindet. Bei einer 20-jährigen Laufzeit nimmt man fünf Jahre Windstille an, während denen die Windenergieanlagen nicht arbeiten. Bei einer Offshore Windenergie anlage der -MW-Klasse sind die Rotorblätter 0 Meter lang. Zum Vergleich zeigt die Fotomontage einen Airbus 380, dessen Spannweite 8
aufzeit nimmt man fünf Jahre Windstille an, während denen die
Windenergieanlagen nicht arbeiten. Bei einer Offshore Windenergie anlage der -MPhysik Journal Nr. 07/2014
rnd konstante Leistungsabgabe bei Windgeschwindigkeiten oberhalb von 10 m/s. Diese Maximalleistung ist durch die verwendete Generatorgröße gegeben, eine wichtige Auslegungsgröße für Windenergieanlagen . Herausforderungen der Windenergie für die Physik Nun wollen wir der Frage nachgehen, wie die Physik dazu beitragen kann, die Effizienz der Wandlungskette der Windenergie zu steiger
ete Generatorgröße gegeben, eine wichtige Auslegungsgröße für
Windenergieanlagen. Herausforderungen der Windenergie für die Physik Nun wollen Physik Journal Nr. 07/2014
uf Skalen von vielen Kilometern Wirbel, die ihre Energie an kleinere Wirbel abgeben, die wiederum noch kleinere Wirbel erzeugen. So entstehen die lokalen Windverhältisse auf den für Windenergieanlagen relevanten Skalen. Obwohl in der Atmosphäre viele andere Effekte stattfinden, lassen sich auf Skalen der Windenergieanlagen erstaunlicherweise die Eigenschaften der im Labor untersu
rzeugen. So entstehen die lokalen Windverhältisse auf den für
Windenergieanlagen relevanten Skalen. Obwohl in der Atmosphäre viele andere EffePhysik Journal Nr. 07/2014
gen. So entstehen die lokalen Windverhältisse auf den für Windenergieanlagen relevanten Skalen. Obwohl in der Atmosphäre viele andere Effekte stattfinden, lassen sich auf Skalen der Windenergieanlagen erstaunlicherweise die Eigenschaften der im Labor untersuchten kleinstskaligen Turbulenz in sehr guter Näherung wiederfinden. Somit ist es möglich, Windböen als Phänomen der kleinsk
viele andere Effekte stattfinden, lassen sich auf Skalen der
Windenergieanlagen erstaunlicherweise die Eigenschaften der im Labor untersuchtePhysik Journal Nr. 07/2014
d. Diese Ereignisse lassen sich aber gut mit anomalen (nicht gaußförmigen) Wahrscheinlichkeitsverteilungen beschreiben. Somit können wir feststellen, dass die Arbeitsbedingungen der Windenergieanlagen von den stark intermittenten turbulenten Strömungen geprägt sind. Diese Intermittenzen mit ihren anomalen Statistiken und häufigen Extremwerten spiegeln sich in entsprechend turbule
Somit können wir feststellen, dass die Arbeitsbedingungen der
Windenergieanlagen von den stark intermittenten turbulenten Strömungen geprägt sPhysik Journal Nr. 07/2014
dass sich nicht alle relevanten Skalen erfassen lassen und man auf Methoden zur Überbrückung von Skalen angewiesen ist. So ist es für die detaillierte Simulation der Umströmung von Windenergieanlagen oder deren Teile notwendig, meteorologische Mesoskalen-Modelle mit hochauflösenden Strömungs-Simulationsverfahren zu verbinden. Um dies anschaulich zu machen, betrachten wir eine 1
So ist es für die detaillierte Simulation der Umströmung von
Windenergieanlagen oder deren Teile notwendig, meteorologische Mesoskalen-ModellPhysik Journal Nr. 07/2014
z. B. zu einer unvollständigen Erfassung von Ermüdungslasten führt [9]. Sich dauernd ändernde Windverhältnisse erfordern fortgeschrittene Verfahren, um das dynamische Verhalten von Windenergieanlagen besser zu erfassen. Methoden der verallgemeinerten stochastischen Prozesse sind hier vielversprechend. Betrachtet man bei der Turbulenzauswirkung auf eine Windenergieanlage die Leis
n fortgeschrittene Verfahren, um das dynamische Verhalten von
Windenergieanlagen besser zu erfassen. Methoden der verallgemeinerten stochastisPhysik Journal Nr. 07/2014
sonderheit der Windturbulenz kein Allgemeinwissen ist, so hat sich doch die Erkenntniss durchgesetzt, dass ein erhebliches Innovationspotenzial darin besteht, die Funktionsweise von Windenergieanlagen besser an die turbulenten Strömungssituationen anzupassen. In diesem Zusammenhang versuchen zurzeit einige Forscher in größeren nationalen und internationalen Projekten, auf der Gru
es Innovationspotenzial darin besteht, die Funktionsweise von
Windenergieanlagen besser an die turbulenten Strömungssituationen anzupassen. InPhysik Journal Nr. 07/2014
m Zusammenhang versuchen zurzeit einige Forscher in größeren nationalen und internationalen Projekten, auf der Grundlage von Erkenntnissen der Luftfahrt entsprechende Regelungen für Windenergieanlagen zu entwerfen [13]. Wie ist es aber möglich, in den sich dauernd ändernden turbulenten Windverhältnissen einen Nachweis für eine Verbesserung zu erbringen? Als vielversprechendes Wer
von Erkenntnissen der Luftfahrt entsprechende Regelungen für
Windenergieanlagen zu entwerfen [13]. Wie ist es aber möglich, in den sich dauerPhysik Journal Nr. 07/2014
15]. Hier sind neue Methoden wie mikro- und mesoskalige atmosphärische Strömungssimulationen oder auch Laser-Messmethoden (Lidar) gefragt, um das Verständnis zu verbessern. Da heute Windenergieanlagen nahezu ausschließ- lich in Verbünden aufgestellt und betrieben werden, gewinnen Fragen der Windverhältnisse in Windparks große Bedeutung. So beeinflusst die turbulente Nachlaufström
n (Lidar) gefragt, um das Verständnis zu verbessern. Da heute
Windenergieanlagen nahezu ausschließ- lich in Verbünden aufgestellt und betriebePhysik Journal Nr. 07/2014
htet. Abb. 4 Offshore-Windpark, bei dem die lokalen Wetterbedingungen gerade zur Kondensation durch vertikale Vermischung führten, sodass dadurch ein Teil der Nachlaufströmungen der Windenergieanlagen sichtbar wurde. Hat die Windenergie eine wirtschaftliche Zukunft? Gegenwärtig beherrschen vor allem die Kosten von erneuerbaren Energien die öffentliche Energiediskussion. Die Polit
g führten, sodass dadurch ein Teil der Nachlaufströmungen der
Windenergieanlagen sichtbar wurde. Hat die Windenergie eine wirtschaftliche ZukuPhysik Journal Nr. 07/2014
en Kosten fossiler Brennstoffe. Ein Großteil der aktuellen Energieerzeugungskosten ergibt sich aus den installierten Altanlagen. Vergleicht man die Kosten für neue Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit denen neuer fossiler oder gar nuklearer Kraftwerke, so sind in zunehmendem Maße Kostenvorteile für erneuerbare Energien zu verzeichnen. Für heutige Windenergieanlagen lassen sic
anlagen. Vergleicht man die Kosten für neue Photovoltaik- und
Windenergieanlagen mit denen neuer fossiler oder gar nuklearer Kraftwerke, so siPhysik Journal Nr. 07/2014
ltaik- und Windenergieanlagen mit denen neuer fossiler oder gar nuklearer Kraftwerke, so sind in zunehmendem Maße Kostenvorteile für erneuerbare Energien zu verzeichnen. Für heutige Windenergieanlagen lassen sich die Kosten grob aus den Investitionskosten für die Anlage und die Wechselrichter von ein bis zwei Euro pro installiertem Watt abschätzen. Eine solche Investition erbring
vorteile für erneuerbare Energien zu verzeichnen. Für heutige
Windenergieanlagen lassen sich die Kosten grob aus den Investitionskosten für diPhysik Journal Nr. 07/2014
kraftwerke) ergeben sich allein aus den Anlagenkosten, d. h. ohne Brennstoffkosten, ähnliche relative Investitionskosten (Investition / erwartete jährliche Energieerzeugung) wie für Windenergieanlagen . Bei einem Rohölpreis auf dem Spotmarkt von ca. 80 Euro pro Barrel (160 l) und dem Energiegehalt von Öl von 10 kWh/l betragen die Energiekosten ca. 5 ct/kWh. Für die Stromerzeugung
(Investition / erwartete jährliche Energieerzeugung) wie für
Windenergieanlagen. Bei einem Rohölpreis auf dem Spotmarkt von ca. 80 Euro pro BPhysik Journal Nr. 07/2014
sten ca. 5 ct/kWh. Für die Stromerzeugung aus Öl entstehen bei einem Wirkungsgrad von 30 bis 50 Prozent Ressourcenkosten von 10 bis 15 ct/kWh. Bei diesen Ressourcenkosten könnte man Windenergieanlagen rentabel betreiben, nur um den Ölverbrauch in Kraftwerken einzusparen. Vergleiche dieser Art hinken zugegebenermaßen, z. B. wegen der sehr langfristigen Lieferverträge für Brennstof
von 10 bis 15 ct/kWh. Bei diesen Ressourcenkosten könnte man
Windenergieanlagen rentabel betreiben, nur um den Ölverbrauch in Kraftwerken einPhysik Journal Nr. 07/2014
..........118 II.1.5 Teilprojekt Arbeitspaket 5A/B: Auswertung der Messung.............................127 II.1.6 Arbeitspaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere Windenergieanlagen des Windparks ........................................................................................147 II.1.7 Teilprojekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere Wi
spaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere
Windenergieanlagen des Windparks ...............................................Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
en des Windparks ........................................................................................147 II.1.7 Teilprojekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere Windenergieanlagen des Windparks ........................................................................................157 II.2 Wichtigste Positionen des zahlenmäßigen Nachweises ...................
projekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere
Windenergieanlagen des Windparks ...............................................Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
Guard GmbH seit 2001 durchgeführt wird, werden Daten der Ertragsverhältnisse in Windparks fortlaufend überprüft. Bei diesen Analysen wurde deutlich, dass die Ertragsverhältnisse der Windenergieanlagen in einem Windpark nicht durchgängig mit den Ertragsverhältnissen übereinstimmen, die sich aufgrund der jeweiligen Anlagenpositionen erwarten ließen. Es ist bekannt, dass Windenergie
sen Analysen wurde deutlich, dass die Ertragsverhältnisse der
Windenergieanlagen in einem Windpark nicht durchgängig mit den ErtragsverhältnisDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
rgieanlagen in einem Windpark nicht durchgängig mit den Ertragsverhältnissen übereinstimmen, die sich aufgrund der jeweiligen Anlagenpositionen erwarten ließen. Es ist bekannt, dass Windenergieanlagen (WEA) in einem Park sich gegenseitig beeinflussen, und zwar durch Abschattungseffekte, die durch im Windpark entstehende Strömungsveränderungen hervorgerufen werden. Diese so genann
ligen Anlagenpositionen erwarten ließen. Es ist bekannt, dass
Windenergieanlagen (WEA) in einem Park sich gegenseitig beeinflussen, und zwar dDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
änderungen hervorgerufen werden. Diese so genannten „WAKE-Effekte“ können zu schwankenden Windlasten und reduziertem Energieertrag führen. Daraus ergibt sich, dass üblicherweise die Windenergieanlagen , die von der Hauptwindrichtung aus gesehen weiter hinten im Park stehen, geringere Erträge erwirtschaften als die vorderen Anlagen, die voll im Wind stehen. Es lässt sich jedoch häu
rgieertrag führen. Daraus ergibt sich, dass üblicherweise die
Windenergieanlagen, die von der Hauptwindrichtung aus gesehen weiter hinten im PDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
rk stehen, geringere Erträge erwirtschaften als die vorderen Anlagen, die voll im Wind stehen. Es lässt sich jedoch häufiger beobachten, dass nicht die in vorderster Reihe stehenden Windenergieanlagen den höchsten Ertrag produzieren. Abbildung 1 zeigt anhand des Beispiels eines existierenden Windparks eine solche Situation. Eine WEA an ungünstiger Position im Windpark produziert
iger beobachten, dass nicht die in vorderster Reihe stehenden
Windenergieanlagen den höchsten Ertrag produzieren. Abbildung 1 zeigt anhand desDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
rt mehr Energie als die WEA an günstigeren Standorten, in der Regel sind dies die Positionen in der ersten Reihe in Hauptwindrichtung. Dies bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen (Windenergieanlagen-Performance) sehr unterschiedlich ist. Daraus lässt sich ein großes Potenzial für die Ertragsoptimierung eines Windparks ableiten: Das Ziel ist es hierbei, die E
twindrichtung. Dies bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der
Windenergieanlagen (Windenergieanlagen-Performance) sehr unterschiedlich ist. DaDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
die WEA an günstigeren Standorten, in der Regel sind dies die Positionen in der ersten Reihe in Hauptwindrichtung. Dies bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen ( Windenergieanlagen -Performance) sehr unterschiedlich ist. Daraus lässt sich ein großes Potenzial für die Ertragsoptimierung eines Windparks ableiten: Das Ziel ist es hierbei, die Erträge der schlechte
bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen (
Windenergieanlagen-Performance) sehr unterschiedlich ist. Daraus lässt sich ein Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
tes Leistungskurvenmessverfahren vergleichbar gemacht werden. Auf Basis der so gefundenen Performanceunterschiede werden dann die möglichen Ursachen geklärt und eine Optimierung der Windenergieanlagen im Windpark wird möglich. Eine mögliche, nahe liegende Ursache für die unterschiedliche Anlagenperformance kann die Regelung der Rotorblattwinkel oder Generatordrehzahl sein, die Ve
dann die möglichen Ursachen geklärt und eine Optimierung der
Windenergieanlagen im Windpark wird möglich. Eine mögliche, nahe liegende UrsachDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
eressant sein, da die Verbesserung mit relativ wenig Aufwand verbunden ist. I.2 Gesamtziel Ziel des Projektes war es, herauszufinden, worin unterschiedliche Leistungsfähigkeiten von Windenergieanlagen in Windparks begründet sein können. Auf Basis dieser Ergebnisse sollte die Leistungsfähigkeiten der einzelnen Windenergieanlagen und damit der Ertrag eines Windparks optimiert werde
rauszufinden, worin unterschiedliche Leistungsfähigkeiten von
Windenergieanlagen in Windparks begründet sein können. Auf Basis dieser ErgebnisDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
den, worin unterschiedliche Leistungsfähigkeiten von Windenergieanlagen in Windparks begründet sein können. Auf Basis dieser Ergebnisse sollte die Leistungsfähigkeiten der einzelnen Windenergieanlagen und damit der Ertrag eines Windparks optimiert werden. Die Grundlage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen im normalen Betrieb, die Windgeschwindigkeitsmessu
eser Ergebnisse sollte die Leistungsfähigkeiten der einzelnen
Windenergieanlagen und damit der Ertrag eines Windparks optimiert werden. Die GrDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
isse sollte die Leistungsfähigkeiten der einzelnen Windenergieanlagen und damit der Ertrag eines Windparks optimiert werden. Die Grundlage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen im normalen Betrieb, die Windgeschwindigkeitsmessung mit dem Gondelanemometer, sollte einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden. Hauptwindrichtung I.3 Voraussetzungen, unter d
den. Die Grundlage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von
Windenergieanlagen im normalen Betrieb, die Windgeschwindigkeitsmessung mit dem Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
sollte einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden. Hauptwindrichtung I.3 Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben durchgeführt wurde Die sorgfältige Planung der Anordnung der Windenergieanlagen in Windparks ist ein entscheidender Punkt für die Erwirtschaftung optimaler Energieerträge. Die Steigerung der Energieerträge ist ein zentrales Ziel der Windenergiebranche. In Betri
durchgeführt wurde Die sorgfältige Planung der Anordnung der
Windenergieanlagen in Windparks ist ein entscheidender Punkt für die ErwirtschafDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
ung bestehender Anlagen, um dadurch eine höhere Energieausbeute zu erreichen. Das Projekt zielte auf die Leistungsverbesserungen durch relativ einfache Modifikationen an bestehenden Windenergieanlagen . Die Erkenntnisse sind zudem von Relevanz für die zukünftige Offshore-Windenergienutzung. Eine optimale Ausgestaltung der Windenergieanlagen ist hier von höchster Wichtigkeit, um di
serungen durch relativ einfache Modifikationen an bestehenden
Windenergieanlagen. Die Erkenntnisse sind zudem von Relevanz für die zukünftige Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
v einfache Modifikationen an bestehenden Windenergieanlagen. Die Erkenntnisse sind zudem von Relevanz für die zukünftige Offshore-Windenergienutzung. Eine optimale Ausgestaltung der Windenergieanlagen ist hier von höchster Wichtigkeit, um die erwarteten hohen Erträge erzielen zu können. I.4 Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Le
Offshore-Windenergienutzung. Eine optimale Ausgestaltung der
Windenergieanlagen ist hier von höchster Wichtigkeit, um die erwarteten hohen ErDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
ungsnachführung etc. Um überhaupt Modifizierungen und damit Optimierungen an einem Windpark vornehmen zu können, müssen verlässliche Daten zur vergleichenden Bewertung der einzelnen Windenergieanlagen vorliegen. Die Windenergieanlagen selbst liefern Daten zur Windgeschwindigkeit, elektrischen Leistung und Außentemperatur, woraus sich mit zusätzlichen Daten über den Luftdruck die
verlässliche Daten zur vergleichenden Bewertung der einzelnen
Windenergieanlagen vorliegen. Die Windenergieanlagen selbst liefern Daten zur WiDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
Modifizierungen und damit Optimierungen an einem Windpark vornehmen zu können, müssen verlässliche Daten zur vergleichenden Bewertung der einzelnen Windenergieanlagen vorliegen. Die Windenergieanlagen selbst liefern Daten zur Windgeschwindigkeit, elektrischen Leistung und Außentemperatur, woraus sich mit zusätzlichen Daten über den Luftdruck die Leistungskurven der einzelnen Anla
den Bewertung der einzelnen Windenergieanlagen vorliegen. Die
Windenergieanlagen selbst liefern Daten zur Windgeschwindigkeit, elektrischen LeDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
uswertung der Messungen Deutsche WindGuard (8 PM) Arbeitspaket 6: Anwendung der Ergebnisse im Windpark Deutsche WindGuard (7 PM) Arbeitspaket 7: Übertragen der Ergebnisse auf andere Windenergieanlagen Deutsche WindGuard (7 PM) Arbeitspaket 8: Endauswertung und Berichterstattung Deutsche WindGuard (3 PM) II Eingehende Darstellung des Vorhabens II.1 Erzielte Ergebnisses im Einzelne
d (7 PM) Arbeitspaket 7: Übertragen der Ergebnisse auf andere
Windenergieanlagen Deutsche WindGuard (7 PM) Arbeitspaket 8: Endauswertung und BDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
Stahlwerke. Genehmigung, Stromversorgung etc. Beschaffung Sicherungsmaßnahmen II.1.1.1. Beschreibung Arbeitspaket Ziel war die Erfassung aller relevanten Betriebsdaten der einzelnen Windenergieanlagen des Testwindparks sowie der Aufbau zusätzlicher Anemometer auf dem Dach der WEA-Gondeln. Die SCADA-Betriebsdaten (Supervisory Control and Data Acquisition) der Windenergieanlagen wu
ar die Erfassung aller relevanten Betriebsdaten der einzelnen
Windenergieanlagen des Testwindparks sowie der Aufbau zusätzlicher Anemometer auDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
en Windenergieanlagen des Testwindparks sowie der Aufbau zusätzlicher Anemometer auf dem Dach der WEA-Gondeln. Die SCADA-Betriebsdaten (Supervisory Control and Data Acquisition) der Windenergieanlagen wurden mit Hilfe des Windparkmanagementsystems WONDERv2 der Deutschen WindGuard als 10min Mittelwerte aufgezeichnet und aufbereitet. Zusätzlich wurden auf mehreren Windenergieanlage
-Betriebsdaten (Supervisory Control and Data Acquisition) der
Windenergieanlagen wurden mit Hilfe des Windparkmanagementsystems WONDERv2 der DDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
indenergieanlagen wurden mit Hilfe des Windparkmanagementsystems WONDERv2 der Deutschen WindGuard als 10min Mittelwerte aufgezeichnet und aufbereitet. Zusätzlich wurden auf mehreren Windenergieanlagen Datenlogger installiert, die Temperatur, Feuchte, Luftdruck und die Windgeschwindigkeit mit Hilfe eines auf dem Gondeldach installierten Referenzanemometers aufzeichneten. Die Refer
aufgezeichnet und aufbereitet. Zusätzlich wurden auf mehreren
Windenergieanlagen Datenlogger installiert, die Temperatur, Feuchte, Luftdruck uDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
hneten. Die Referenzgondelanemometer wurden installiert, um die Windgeschwindigkeit unabhängig vom bestehenden Gondelanemometer bestimmen zu können. Desweiteren wurden Daten aus der Windenergieanlagen -Steuerung mit einer zeitlichen Auflösung von 1 Hz erfasst, um eine spätere Auswertung auf Basis des speziellen Verfahrens der Universität Oldenburg möglich zu machen. Im Verlauf des
mometer bestimmen zu können. Desweiteren wurden Daten aus der
Windenergieanlagen-Steuerung mit einer zeitlichen Auflösung von 1 Hz erfasst, umDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
rde mit Hilfe der Software “WP_Analyse.exe” durchgeführt. Dieses Programm der Firma Deutsche WindGuard GmbH dient der Berechnung und Auswertung von Betriebsdaten einer oder mehrerer Windenergieanlagen im Rahmen der technischen Betriebsführung von Windparks. Die Auswertung erfolgt im Wesentlichen auf Basis von Klassierungsmethoden (Methode of Bins), Ertragsberechnungen nach IEC 64
rechnung und Auswertung von Betriebsdaten einer oder mehrerer
Windenergieanlagen im Rahmen der technischen Betriebsführung von Windparks. Die Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
cher Deutsche WindGuard GmbH Beteiligte Funktion Deutsche WindGuard GmbH Koordinator, Untersuchung und Auswertung Blattwinkel II.1.5.1.1 Gondelanemometermessungen Die Vermessung von Windenergieanlagen in einem Windpark ist durch die WakeVerhältnisse im Windpark verhältnismäßig kompliziert, da nur schwer eine geeignete Position für einen Messmast gefunden werden kann, um mehrere A
inkel II.1.5.1.1 Gondelanemometermessungen Die Vermessung von
Windenergieanlagen in einem Windpark ist durch die WakeVerhältnisse im Windpark Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
i strömenden Windgeschwindigkeit vor der Windenergieanlage und der durch das anlageneinige Anemometer gemessenen Windgeschwindigkeit beschreibt, so könnten die Leistungskurven aller Windenergieanlagen gleichen Typs ohne die Einsatz eines meteorologisches Mastes vermessen werden. Jedoch besteht das Problem, dass das Gondelanemometer beeinflusst von dem Rotor, den Blätter und der G
chwindigkeit beschreibt, so könnten die Leistungskurven aller
Windenergieanlagen gleichen Typs ohne die Einsatz eines meteorologisches Mastes Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
s Ergebnis ist die korrigiert Gondelwindgeschwindigkeit. Formel 23: Korrigierte Gondelwindgeschwindigkeit In Abbildung 132 werden die Ergebnisse für die Korrekturfunktionen von fünf Windenergieanlagen aus dem Testwindpark für den Zeitraum 2007-2008 dargestellt. Es ist auffällig, dass der Verlauf der Kurven für Anlagen WEA01 und WEA05 gänzlich anders ist als für die übrigen drei W
32 werden die Ergebnisse für die Korrekturfunktionen von fünf
Windenergieanlagen aus dem Testwindpark für den Zeitraum 2007-2008 dargestellt. Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
n aus dem Testwindpark für den Zeitraum 2007-2008 dargestellt. Es ist auffällig, dass der Verlauf der Kurven für Anlagen WEA01 und WEA05 gänzlich anders ist als für die übrigen drei Windenergieanlagen . Abbildung 133 zeigt die Korrekturfunktionen der fünf Windenergieanlagen im Testwindpark für den Zeitraum 2013-2014. Der Verlauf der Kurve für WEA05 ist anders als für die übrigen W
WEA01 und WEA05 gänzlich anders ist als für die übrigen drei
Windenergieanlagen. Abbildung 133 zeigt die Korrekturfunktionen der fünf WindeneDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
fällig, dass der Verlauf der Kurven für Anlagen WEA01 und WEA05 gänzlich anders ist als für die übrigen drei Windenergieanlagen. Abbildung 133 zeigt die Korrekturfunktionen der fünf Windenergieanlagen im Testwindpark für den Zeitraum 2013-2014. Der Verlauf der Kurve für WEA05 ist anders als für die übrigen WEA. Der Unterschied des Verlaufs der Korrekturfaktoren in den verschieden
anlagen. Abbildung 133 zeigt die Korrekturfunktionen der fünf
Windenergieanlagen im Testwindpark für den Zeitraum 2013-2014. Der Verlauf der KDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
ellt. Dieses Diagramm zeigt, dass die WEA im Teillastbereich ein deutlich unterschiedliches Verhalten haben, wie es auch die Auswertung mit den korrigierten Windmessdaten zeigt. Die Windenergieanlagen „glauben“ somit, dass sie mit den richtigen Drehzahlcharakteristiken laufen, die sich aus einer vermeintlich korrekten Windgeschwindigkeitsmessung ergeben. Die beiden letztgenannten
die Auswertung mit den korrigierten Windmessdaten zeigt. Die
Windenergieanlagen „glauben“ somit, dass sie mit den richtigen DrehzahlcharakterDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
ung 138: Verhältnis zwischen Blattwinkel und korrigierte Windgeschwindigkeit für den Zeitraum April 2007-April 2008. Auswertung Um die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten von den Windenergieanlagen im Testwindpark zu begründen, wurden drei Methoden für die Auswertung der Daten verwendet. Diese Methoden zielen auf die Untersuchung der Abweichungen zwischen den einzelnen WEA bei
wertung Um die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten von den
Windenergieanlagen im Testwindpark zu begründen, wurden drei Methoden für die AuDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
rameter wie Rotorblattwinkel und Drehzahlcharakteristiken zu bemerken. II.1.5.1.2 Methode 1: Normierung des realen Energieertrages Energieerträge, wie sie aus den Betriebsdaten von Windenergieanlagen oder Energiemengenzählern der Windparks zu entnehmen sind, lassen keine Aussage über das wahre Leistungsvermögen von Windenergieanlagen zu. Mehrere Einflussfaktoren verhindern, dass
gieertrages Energieerträge, wie sie aus den Betriebsdaten von
Windenergieanlagen oder Energiemengenzählern der Windparks zu entnehmen sind, laDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
gieerträge, wie sie aus den Betriebsdaten von Windenergieanlagen oder Energiemengenzählern der Windparks zu entnehmen sind, lassen keine Aussage über das wahre Leistungsvermögen von Windenergieanlagen zu. Mehrere Einflussfaktoren verhindern, dass die Erträge von verschiedenen Anlagen in einem Windpark oder verschiedener Betriebszeiträume vergleichbar sind. Daher sind Normierungen
nd, lassen keine Aussage über das wahre Leistungsvermögen von
Windenergieanlagen zu. Mehrere Einflussfaktoren verhindern, dass die Erträge vonDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
zwischen dem theoretischen Energieertrag jeder WEA bei freier Anströ- mung und dem maximalen Energieertrag der besten Anlage im Windpark. Um den Vergleich der Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen zu ermöglichen, wird der Energieertrag durch die Standortqualität normiert. Formel 29: Normierter nach Standortqualität Energieertrag mit 100% Verfügbarkeit Die Auswirkung der Gelän
lage im Windpark. Um den Vergleich der Leistungsfähigkeit der
Windenergieanlagen zu ermöglichen, wird der Energieertrag durch die StandortqualDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
wird sodann der Gesamtjahresenergieertrag bestimmt. Mit dem theoretischen Energieertrag einer realen Leistungskurve am Standort wird eine Größe erzeugt, die es erlaubt, verschiedene Windenergieanlagen an diesem Standort hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass das oben beschriebene Verfahren keine Energieertragsprognose darste
tandort wird eine Größe erzeugt, die es erlaubt, verschiedene
Windenergieanlagen an diesem Standort hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zu bDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
Windgeschwindigkeit = die gemessene Gondelwindgeschwindigkeit = die Referenz-Luftdichte 1.225 kg/m³ Abbildung 140: Ausschließende Sektoren aufgrund des Nachlaufs der benachbarten Windenergieanlagen und erheblichen Hindernisse (IEC 61400-12-2). II.1.5.2. Teil B: Auswertung und Ermittlung von Leistungskennlinien auf Basis eines speziellen Verfahrens der Universität Oldenburg (Un
sschließende Sektoren aufgrund des Nachlaufs der benachbarten
Windenergieanlagen und erheblichen Hindernisse (IEC 61400-12-2). II.1.5.2. Teil Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
cht für alle drei WEA gleich, daraus erklärt sich, dass die dynamische Leistungskennlinie nur bis 12 m/s (WEA9), 14 m/s (WEA1) bzw. 15 m/s (WEA4) bestimmt werden konnte. Für die die Windenergieanlagen WEA1 und WEA4 sind Vergleiche zwischen den dynamischen Leistungskennlinien ermittelt mit der Windgeschwindigkeit der Gondelanemometer und der Meteo-Systeme möglich. Aus Abbildung 14
(WEA1) bzw. 15 m/s (WEA4) bestimmt werden konnte. Für die die
Windenergieanlagen WEA1 und WEA4 sind Vergleiche zwischen den dynamischen LeistuDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
erten Windgeschwindigkeitsmessungen erstellt werden. Trotz der verhältnismäßig kurzen Messzeiten von nur wenigen Monaten ließen sich wichtige Aussagen über das Betriebsverhalten der Windenergieanlagen gewinnen. In die Ertragsverteilung der Windenergieanlagen (siehe Abbildung 142) gehen neben der Leistungskennlinie auch die Windbedingungen am jeweiligen Standort ein. Dementspreche
ließen sich wichtige Aussagen über das Betriebsverhalten der
Windenergieanlagen gewinnen. In die Ertragsverteilung der Windenergieanlagen (siDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
der verhältnismäßig kurzen Messzeiten von nur wenigen Monaten ließen sich wichtige Aussagen über das Betriebsverhalten der Windenergieanlagen gewinnen. In die Ertragsverteilung der Windenergieanlagen (siehe Abbildung 142) gehen neben der Leistungskennlinie auch die Windbedingungen am jeweiligen Standort ein. Dementsprechend kann auch aus den Leistungskennlinien allein nicht auf
der Windenergieanlagen gewinnen. In die Ertragsverteilung der
Windenergieanlagen (siehe Abbildung 142) gehen neben der Leistungskennlinie auchDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
EA4 und WEA9 nahezu identische Leistungskennlinien, die Erträge nehmen jedoch eine andere Reihenfolge ein. II.1.6 Arbeitspaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere Windenergieanlagen des Windparks II.1.6.1. Arbeitspaket 6 A Ziel war es, die Betriebsstrategien von ausgewählten Windenergieanlagen im Windpark vor dem Hintergrund der in den vorangegangenen Arbeitspa
spaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere
Windenergieanlagen des Windparks II.1.6.1. Arbeitspaket 6 A Ziel war es, die BetDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
Arbeitspaket 6 A/B: Anwendung der Ergebnisse auf ausgewählte andere Windenergieanlagen des Windparks II.1.6.1. Arbeitspaket 6 A Ziel war es, die Betriebsstrategien von ausgewählten Windenergieanlagen im Windpark vor dem Hintergrund der in den vorangegangenen Arbeitspaketen erzielten Ergebnisse zu verändern. Eine Annahme war, dass hierbei systematische Änderungen nötig sein könnt
aket 6 A Ziel war es, die Betriebsstrategien von ausgewählten
Windenergieanlagen im Windpark vor dem Hintergrund der in den vorangegangenen ArDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
k vor dem Hintergrund der in den vorangegangenen Arbeitspaketen erzielten Ergebnisse zu verändern. Eine Annahme war, dass hierbei systematische Änderungen nötig sein könnten, da die Windenergieanlagen gleichen Typs gegebenenfalls unterschiedlich eingestellt sowie die Einstellungen im Zeitablauf bei Bedarf modifiziert werden. Ursprünglich vorgesehene kurzzeitige LIDAR-Messungen wu
s hierbei systematische Änderungen nötig sein könnten, da die
Windenergieanlagen gleichen Typs gegebenenfalls unterschiedlich eingestellt sowiDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
triebsdaten an der Forschungsanlage in Bremen vorgenommen, siehe Arbeitspaket 2. Eine Schwierigkeit in der Durchführung von systematischen Änderungen an den Steuerungsparametern der Windenergieanlagen im untersuchten Windpark war die Response des Anlagenherstellers auf Anfragen bzgl. der Durchführung von Modifizierungen. Die grundsätzliche Bereitschaft hierzu war vorhanden, aller
von systematischen Änderungen an den Steuerungsparametern der
Windenergieanlagen im untersuchten Windpark war die Response des AnlagenherstellDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
e quantitative Bewertung des Leistungsverhaltens nur die unabhängige Messung der Meteo-Systeme geeignet ist. II.1.7 Teilprojekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere Windenergieanlagen des Windparks Teilprojekt Arbeitspaket A.6.: Anwendung auf ausgewählte Windenergieanlagen Verantwortlicher Deutsche WindGuard GmbH Beteiligte Funktion Deutsche WindGuard GmbH Koord
projekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere
Windenergieanlagen des Windparks Teilprojekt Arbeitspaket A.6.: Anwendung auf aDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
eme geeignet ist. II.1.7 Teilprojekt Arbeitspaket 7: Übertragung der Ergebnisse auf andere Windenergieanlagen des Windparks Teilprojekt Arbeitspaket A.6.: Anwendung auf ausgewählte Windenergieanlagen Verantwortlicher Deutsche WindGuard GmbH Beteiligte Funktion Deutsche WindGuard GmbH Koordinator, Untersuchung und Auswertung Universität Oldenburg Auswertung Die vorgesehene Aufgab
rks Teilprojekt Arbeitspaket A.6.: Anwendung auf ausgewählte
Windenergieanlagen Verantwortlicher Deutsche WindGuard GmbH Beteiligte Funktion Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
bH Beteiligte Funktion Deutsche WindGuard GmbH Koordinator, Untersuchung und Auswertung Universität Oldenburg Auswertung Die vorgesehene Aufgabe, die ermittelten Ergebnisse auf alle Windenergieanlagen des Windparks anzuwenden, auch auf jene, auf denen keine zusätzliche Messtechnik installiert wurde, war nur in Grenzen nachvollziehbar durchführbar. Grund ist die bereits im vorheri
Die vorgesehene Aufgabe, die ermittelten Ergebnisse auf alle
Windenergieanlagen des Windparks anzuwenden, auch auf jene, auf denen keine zusäDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
ürde ein Betriebsjahr mit sehr niedrigen Verfügbarkeiten in die Berechnung aufgenommen, einstünden bei der Normierung falsche Ertragsannahmen. Abbildung 159: Jahresverfügbarkeit der Windenergieanlagen In Abbildung 160 stellt der Verlauf des BDB-Index für die Region, wozu das Testwindpark gehört, und für den Zeitraum 2007 bis 2014 dar. Es ist anzumerken, dass das Jahr 2007 viel me
lsche Ertragsannahmen. Abbildung 159: Jahresverfügbarkeit der
Windenergieanlagen In Abbildung 160 stellt der Verlauf des BDB-Index für die RegDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
ebenfalls eine Berechnung der Parkwirkungsgrade einmal vor und einmal nach dem Zubau der Anlagen im Jahr 2009 durchgeführt. Abbildung 163 zeigt die gegenseitige Abschattung der neun Windenergieanlagen im Vergleich mit WEA08. Es ist anzumerken, dass die Energieerträge, aufgrund des Aufbaus der benachbarten Windenergieanlagen, nach 2009 mit den neuen Parkwirkungsgraden normiert wer
rt. Abbildung 163 zeigt die gegenseitige Abschattung der neun
Windenergieanlagen im Vergleich mit WEA08. Es ist anzumerken, dass die EnergieerDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
bbildung 163 zeigt die gegenseitige Abschattung der neun Windenergieanlagen im Vergleich mit WEA08. Es ist anzumerken, dass die Energieerträge, aufgrund des Aufbaus der benachbarten Windenergieanlagen , nach 2009 mit den neuen Parkwirkungsgraden normiert werden. Bei der Normierung des Energieertrag nach Parkwirkungsgrad, gibt es einerseits WEA, wie z.B. WEA07, einen höheren Ertrag
ass die Energieerträge, aufgrund des Aufbaus der benachbarten
Windenergieanlagen, nach 2009 mit den neuen Parkwirkungsgraden normiert werden. Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
bildung 163: Durch Verfügbarkeit und Parkwirkungsgrade normierte Jahresenergieerträge im Vergleich mit WEA08. In Abbildung 164 wurden nicht nur die gegenseitige Abschattung der neun Windenergieanlagen und der Einfluss der Geländemorphologie betrachtet, sondern auch die parkinternen Standortqualitäten berücksichtigt. Jedoch stellen diese Ergebnisse keine Prognose der zu erwartende
ng 164 wurden nicht nur die gegenseitige Abschattung der neun
Windenergieanlagen und der Einfluss der Geländemorphologie betrachtet, sondern aDeutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
qualifizieren. Anlage WEA01 WEA02 WEA03 WEA04 WEA05 WEA06 WEA07 WEA08 WEA09 Standortqualität 99.1% 96.2% 95.6% 96.2% 97.8% 97.4% 99.2% 100.0% 99.3% Tabelle 15: Standortqualität der Windenergieanlagen im Testwindpark. Abbildung 164: Normiert durch Verfügbarkeit, Parkwirkungsgrade und Standortqualität Jahresenergieertrag im Vergleich mit WEA08 Abbildung 165 zeigt den Vergleich zwi
.8% 97.4% 99.2% 100.0% 99.3% Tabelle 15: Standortqualität der
Windenergieanlagen im Testwindpark. Abbildung 164: Normiert durch Verfügbarkeit,Deutsche WindGuard GmbH, Universität Oldenburg ForWind - Institut für Physik
icht in eine Sackgasse zu steuern, sind weitere Anstrengungen beim Ausbau der Windenergie onshore und offshore zu unternehmen. Die Technologieentwicklung ist so voranzutreiben, dass Windenergieanlagen bezüglich Stromgestehungskosten und Systemsicherheit eine Stütze des Energiesystems darstellen. Hier sind Forschung und Entwicklung weiterhin gefragt um Deutschland als Vorreiter de
ehmen. Die Technologieentwicklung ist so voranzutreiben, dass
Windenergieanlagen bezüglich Stromgestehungskosten und Systemsicherheit eine StüFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
nlagen zu sehen. Darin ist zu erkennen, dass sich die Leistung der einzelnen Anlagen, über die Jahre deutlich erhöht hat. Mit nur 8 Prozent der installierten Leistung haben offshore Windenergieanlagen ca.16 Prozent des gesamten Windenergieertrages beigesteuert. Der Energieertrag verdeutlicht die charakteristischen Merkmale der verschiedenen Energieträger. PV-Anlagen machen 39 Pro
. Mit nur 8 Prozent der installierten Leistung haben offshore
Windenergieanlagen ca.16 Prozent des gesamten Windenergieertrages beigesteuert. Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
eisen trotz ihrer führenden Position in der Gesamtinstallation deutlich geringere Werte auf. Das Marktstammdatenregister Ein Beitrag von Peter Stratmann, Bundesnetzagentur Wie viele Windenergieanlagen gibt es eigentlich in Deutschland und wo stehen sie genau? Diese Frage kann bisher keiner wirklich beantworten. Die Datenbasis ist unvollständig und alle heutigen Register sind auf
Ein Beitrag von Peter Stratmann, Bundesnetzagentur Wie viele
Windenergieanlagen gibt es eigentlich in Deutschland und wo stehen sie genau? DiFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
weichungen möglich.[69]. Abbildung 5.24: Verteilung der mittleren Gesamtinvestitionskosten (Anlage 3–4 MW, 120 m – 140 m Nabenhöhe). Datenquelle: [69]. Betriebskosten.Im Betrieb von Windenergieanlagen entstehen klassische Fixkosten, etwa für die Pacht des Grundstückes, für Versicherungsbeiträge, Geschäfts- und Betriebsführung und sonstige Verwaltungskosten. Die Kosten für Wartung
Nabenhöhe). Datenquelle: [69]. Betriebskosten.Im Betrieb von
Windenergieanlagen entstehen klassische Fixkosten, etwa für die Pacht des GrundsFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
en.Kern der nach langen Diskussionen verabschiedeten Änderung des EEG ist der Umstieg auf ein Ausschreibungsverfahren zur Festlegung der Vergütungssätze und Steuerung des Zubaus von Windenergieanlagen . Während bei Photovoltaikanlagen bereits in den Jahren 2015 und 2016 erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsverfahren gesammelt wurden, steht für die Onshore-Windenergie der erste
r Festlegung der Vergütungssätze und Steuerung des Zubaus von
Windenergieanlagen. Während bei Photovoltaikanlagen bereits in den Jahren 2015 uFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
ore-Windleistung in deutschen Gewässern in Betrieb. Abbildung 6.1: Offshore-Zubau in Deutschland nach Jahren und kumuliert. Abbildung 6.2: In 2016 weltweit neu installierte Offshore- Windenergieanlagen . Entwicklung weltweit.Die Erprobung und Nutzung der Offshore-Windenergie weltweit begann bereits in 1991 in der Nähe von Vindeby in Dänemark. Dieser erste OffshoreWindpark mit 11 Wi
rt. Abbildung 6.2: In 2016 weltweit neu installierte Offshore-
Windenergieanlagen. Entwicklung weltweit.Die Erprobung und Nutzung der Offshore-Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
dturbinen des Typs Bonus 450 hatte mit insgesamt 4950 kW weniger Nennleistung als die durchschnittliche Anlagenleistung (5244 kW) der in deutschen Gewässern neu errichteten Offshore- Windenergieanlagen . Vindeby, der Keimzelle zur Nutzung der Offshore-Windenergie, folgten zunächst weitere Projekte in den relativ geschützten Gewässern der Ostsee. Horns Rev 1, der erste Offshore-Wind
(5244 kW) der in deutschen Gewässern neu errichteten Offshore-
Windenergieanlagen. Vindeby, der Keimzelle zur Nutzung der Offshore-Windenergie,Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
W) und Dänemark (1271 MW). Abbildung 6.3: Entwicklung der weltweit kumulierten OffshoreWindleistung und Anlagenanzahl. Abbildung 6.4: Weltweit installierte Offshore-Windleistung und Windenergieanlagen nach Ländern. Rückbau von Offshore-Windenergieanlagen.Als »decommissioned«, also zurückgebaut, sind in 2016 drei Projekte registriert worden: jeweils ein Projekt in Deutschland mit
bbildung 6.4: Weltweit installierte Offshore-Windleistung und
Windenergieanlagen nach Ländern. Rückbau von Offshore-Windenergieanlagen.Als »deFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
der weltweit kumulierten OffshoreWindleistung und Anlagenanzahl. Abbildung 6.4: Weltweit installierte Offshore-Windleistung und Windenergieanlagen nach Ländern. Rückbau von Offshore- Windenergieanlagen .Als »decommissioned«, also zurückgebaut, sind in 2016 drei Projekte registriert worden: jeweils ein Projekt in Deutschland mit 5 MW (Hooksiel) und in den Niederlanden (Lely) mit 2 M
ung und Windenergieanlagen nach Ländern. Rückbau von Offshore-
Windenergieanlagen.Als »decommissioned«, also zurückgebaut, sind in 2016 drei PrFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
rbine mit 2–3 MW Nennleistung wird zurzeit in einer Werft in Stralsund gebaut. In einem Special Report ab Seite 78 stellen Projektentwickler dieses Projekt vor. SCHWIMMENDE OFFSHORE WINDENERGIEANLAGEN Die überwiegende Anzahl der bislang gebauten Offshore-Windenergieanlagen erhält ihre Standfestigkeit durch Pfahlgründungen, die tief in den Meeresboden eingebracht werden müssen. Je
en Projektentwickler dieses Projekt vor. SCHWIMMENDE OFFSHORE
WINDENERGIEANLAGEN Die überwiegende Anzahl der bislang gebauten Offshore-WindeneFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
baut. In einem Special Report ab Seite 78 stellen Projektentwickler dieses Projekt vor. SCHWIMMENDE OFFSHORE WINDENERGIEANLAGEN Die überwiegende Anzahl der bislang gebauten Offshore- Windenergieanlagen erhält ihre Standfestigkeit durch Pfahlgründungen, die tief in den Meeresboden eingebracht werden müssen. Je nach Wassertiefe und Bodenbeschaffenheit kommen unterschiedliche Fundame
ANLAGEN Die überwiegende Anzahl der bislang gebauten Offshore-
Windenergieanlagen erhält ihre Standfestigkeit durch Pfahlgründungen, die tief iFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
e fällt der Meeresboden relativ schnell und steil ab, so dass diese Tragstrukturen nicht mehr eingesetzt werden können. Für diese Regionen kommen schwimmende Fundamente für Offshore- Windenergieanlagen in Betracht. Bei diesen Gründungsarten wird die Windkraftanlage auf einem Auftriebskörper montiert und z.B. mit Ankerketten am Meeresgrund fixiert. Ein Konzept ist das TensionLeg-Pr
Für diese Regionen kommen schwimmende Fundamente für Offshore-
Windenergieanlagen in Betracht. Bei diesen Gründungsarten wird die WindkraftanlaFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
urden. Im Jahr 2016 wurden WEA in einer mittleren Küstenentfernung von 53 km und in durchschnittlich 27 m Wassertiefe errichtet, Abbildung 6.9. Die absolute Verteilung der Offshore- Windenergieanlagen nach Wassertiefen und Küstenentfernungen zeigt die Matrixdarstellung (Heatmap) in Abbildung 6.10. Als Hotspots mit jeweils über 300 errichten WEA können Standorte in Wassertiefen vo
rrichtet, Abbildung 6.9. Die absolute Verteilung der Offshore-
Windenergieanlagen nach Wassertiefen und Küstenentfernungen zeigt die MatrixdarsFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
bbildung 6.10: Installierte Offshore-WEA-Standorte nach Wassertiefe und Küstenentfernung als Heatmap. Gründungsstrukturen.Es besteht weiterhin die Tendenz möglichst größere Offshore- Windenergieanlagen mit höheren Leistungen für neue Projekte zu verwenden. Diese Projekte werden in immer größeren Küstenentfernungen und somit häufig auch in größeren Wassertiefen geplant. Für jeden S
n.Es besteht weiterhin die Tendenz möglichst größere Offshore-
Windenergieanlagen mit höheren Leistungen für neue Projekte zu verwenden. Diese Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
diese Monate ein. … UND NUN DAS WETTER Wind und Wetter und die damit verbundenen externen Einflüsse wie Sturm, Seegang, Strömungen spielen bei Installation und Service von Offshore- Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Ungünstige Witterungsbedingungen können zu einem Kostentreiber werden, wenn es nicht möglich sein sollte, unter den gegebenen Bedingungen die Arbeiten offs
Strömungen spielen bei Installation und Service von Offshore-
Windenergieanlagen eine entscheidende Rolle. Ungünstige Witterungsbedingungen köFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
on Ertragsdaten der Windpark-Betreiber ist eine vollständige Aktualisierung dieser Daten nur begrenzt möglich. Offshore-Windstromertrag Deutschland.Seit 2009 wird Strom von Offshore- Windenergieanlagen erzeugt und in das Übertragungsnetz eingespeist, etwa 38 GWh. Mit der Inbetriebnahme von alpha ventus begann eine rasante Entwicklung der Einspeisemengen. Die Zahlen der Windstromei
Windstromertrag Deutschland.Seit 2009 wird Strom von Offshore-
Windenergieanlagen erzeugt und in das Übertragungsnetz eingespeist, etwa 38 GWh.Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
(Abbildung 6.27). Abbildung 6.25: Offshore Volllaststunden verschiedener Windparks ab einer Nennleistung von 45 MW. Datenquellen: [82–88] Abbildung 6.26: Verfügbarkeit von Offshore- Windenergieanlagen . Datenquellen: [83–85, 88, 98, 99] Die eingespeisten Strommengen stammen nach der Hochrechnung für 2016 zu 89 Prozent aus Offshore-Parks in der Nordsee. Die Einspeisung, Abrechnung
enquellen: [82–88] Abbildung 6.26: Verfügbarkeit von Offshore-
Windenergieanlagen. Datenquellen: [83–85, 88, 98, 99] Die eingespeisten StrommenFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
rom.Seit April 2000 regelt das EEG die Einspeisevergütung. Damit auch für Offshore-WEA ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, sieht das Gesetz seit 2004 spezielle Regelungen für » Windenergieanlagen auf See« vor. Laut EU-Leitlinie für staatliche Umweltschutzund Energiebeihilfen [104] müssen ab 2017 bei Windparks ab 6 MW oder 6 Anlagen Ausschreibungen erfolgen. Somit werden laut
ich ist, sieht das Gesetz seit 2004 spezielle Regelungen für »
Windenergieanlagen auf See« vor. Laut EU-Leitlinie für staatliche UmweltschutzunFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
[105] . Anfang Januar 2017 wurden von der BNetzA die Bedingungen für die erste Ausschreibung nach dem neuen WindSeeG bekannt gegeben. Der Höchstwert für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen auf See liegt demnach bei 12 ct/kWh. Die erste Ausschreibung umfasst 1.550 MW und erfolgt zum 1. April 2017 [57]. Der weitere Ausbaupfad der OffshoreWindenergie bis 2030 erfolgt in
kannt gegeben. Der Höchstwert für die Vergütung von Strom aus
Windenergieanlagen auf See liegt demnach bei 12 ct/kWh. Die erste Ausschreibung Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
genen Strömungsbedingungen durchgeführt, um die Messflüge und Flugstrategien zu erproben und die Messungen gegen eine externe Referenz zu validieren. Am Referenzstandort stehen drei Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung zwischen 2,0 MW und 2,5 MW. Zusätzlich befand sich ein 100 m hoher Windmessmast installiert, welcher auf mehreren Höhen mit Standardsensoren (First-Class Sc
terne Referenz zu validieren. Am Referenzstandort stehen drei
Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung zwischen 2,0 MW und 2,5 MW. ZusätzliFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
der horizontalen Formationen. Solche Messungen können helfen numerische Modelle zur Anlagensimulation (Windfeldmodelle, Windevolution) zu verbessern oder auch die Regelstrategie für Windenergieanlagen zu optimieren. Auch die weitere Optimierung der am Stuttgarter Lehrstuhl für Windenergie verwendeten LiDAR Technik bzw. der entsprechenden Algorithmen zur Windfeldrekonstruktion aus
Windevolution) zu verbessern oder auch die Regelstrategie für
Windenergieanlagen zu optimieren. Auch die weitere Optimierung der am StuttgarteFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
Energiewende spielt die Windenergie. Insbesondere die Offshore-Windenergie ist von großer Bedeutung, da geeignete Flächen onshore generell knapp sowie weitgehend durch installierte Windenergieanlagen (WEA) belegt sind. Gleichzeitig und besonders in dicht besiedelten Gebieten, werden WEA nur in geringem Maße von der Bevölkerung akzeptiert. Motiviert durch diese Umstände soll zukü
en onshore generell knapp sowie weitgehend durch installierte
Windenergieanlagen (WEA) belegt sind. Gleichzeitig und besonders in dicht besiedFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
e Unterstrukturen als ökonomische Alternative zu festen Unterstrukturen Grundsätzlich befinden sich zurzeit drei unterschiedliche Varianten schwimmender Unterstrukturen für Offshore- Windenergieanlagen in der Erprobungs- und Entwicklungsphase. Die drei maßgeblichen Strukturtypen sind der »Spar-Buoy«, das Halbtaucherkonzept und die »Tension Leg Platform (TLP)« (Zugspannungsstabilis
hiedliche Varianten schwimmender Unterstrukturen für Offshore-
Windenergieanlagen in der Erprobungs- und Entwicklungsphase. Die drei maßgeblichFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
keit der hybriden Tragstruktur gegeben ist. Zusammenfassung und Wirtschaftlichkeit Das beschriebene System stellt eine wirtschaftliche und umweltfreundliche alternative Gründung für Windenergieanlagen dar. Das gewählte Baukastenprinzip und die geringen Endmontagezeiten sind einmalig und tragen wesentlich zur Kostenreduktion bei. Ferner wird die Struktur inkl. WEA vom Hafen zum Of
irtschaftliche und umweltfreundliche alternative Gründung für
Windenergieanlagen dar. Das gewählte Baukastenprinzip und die geringen EndmontagFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
dass keine typischen sowie kostenintensiven Errichterschiffe benötigt werden. Durch ein unabhängiges Beratungsinstitut wurden für das GICON®-SOF für den Fall eines Windparks mit 80 Windenergieanlagen mit jeweils 6 MW bei 40 m Wassertiefe und 50 km Entfernung zum Festland Stromgestehungskosten von kleiner 90 EUR pro MWh ermittelt. Dieser Wert kann durch neue Erkenntnisse aus dem
wurden für das GICON®-SOF für den Fall eines Windparks mit 80
Windenergieanlagen mit jeweils 6 MW bei 40 m Wassertiefe und 50 km Entfernung zuFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
r Betrieb- und Wartung (O&M). Der wichtigen Phase der Inbetriebnahme wird häufig weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Aber gerade diese Phase entscheidet über den raschen Anschluss der Windenergieanlagen und der Einspeisung ihres Windstroms ins Netz. Die Vorteile einer beschleunigten Inbetriebnahme liegen neben der früheren Produktivität der einzelnen Windenergieanlage in der direkt
gerade diese Phase entscheidet über den raschen Anschluss der
Windenergieanlagen und der Einspeisung ihres Windstroms ins Netz. Die Vorteile eFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
kprozesse während der Inbetriebnahme, wird die Fragestellung in drei Teilaufgaben gegliedert (Abbildung 3). Zunächst wird als Ausgangspunkt das Wetterrisiko bei der Installation der Windenergieanlagen mit der COAST-Software untersucht und damit die frühesten Startpunkte für die Inbetriebnahme der einzelnen Anlagen definiert. Unabhängig von der Anzahl der Teams wird die Zugänglich
d als Ausgangspunkt das Wetterrisiko bei der Installation der
Windenergieanlagen mit der COAST-Software untersucht und damit die frühesten StaFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
er zur Verfügung stehen. Weiterhin werden nur ganze Arbeitstage berücksichtigt. Die Opportunitätskosten werden ab der Netto-Inbetriebnahmedauer berechnet. Für die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen werden drei verschiedene logistische Szenarien betrachtet, siehe Tabelle 2. Im ersten Szenario werden die Windenergieanlagen direkt aus dem Hafen von Sassnitz mit Crew Transfer Vess
tto-Inbetriebnahmedauer berechnet. Für die Inbetriebnahme der
Windenergieanlagen werden drei verschiedene logistische Szenarien betrachtet, siFraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
nbetriebnahmedauer berechnet. Für die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen werden drei verschiedene logistische Szenarien betrachtet, siehe Tabelle 2. Im ersten Szenario werden die Windenergieanlagen direkt aus dem Hafen von Sassnitz mit Crew Transfer Vessels (CTVs) angefahren und die Techniker setzen von hier auf die Anlagen über. Nach acht Stunden Arbeit auf der Anlage werden
en betrachtet, siehe Tabelle 2. Im ersten Szenario werden die
Windenergieanlagen direkt aus dem Hafen von Sassnitz mit Crew Transfer Vessels (Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)
III Windkraftanlagen 1 Einführung Technische Einrichtungen zur Umwandlung von mechanischer Energie in elektrische Energie gab es schon lange vor den Windenergieanlagen . Im Bereich der regenerativen Energien liefern zum Beispiel Wasserkraftwerke seit Jahrzehnten Strom aus der Bewegungsenergie des Wassers. Spektakuläre Schadenmeldungen oder Seriensc
her Energie in elektrische Energie gab es schon lange vor den
Windenergieanlagen. Im Bereich der regenerativen Energien liefern zum Beispiel WGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
h nicht. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Erfahrungen aus der elektromechanischen Energiewandlung in herkömmlichen Anlagen nicht mit dem Einsatz der gleichen Technik in Windenergieanlagen vergleichbar sind, da der Wind als primäre Energiequelle nicht konstant zur Verfügung steht. Wechselnde Windgeschwindigkeiten und -richtungen erzeugen dynamische Lasten und Lastwech
mlichen Anlagen nicht mit dem Einsatz der gleichen Technik in
Windenergieanlagen vergleichbar sind, da der Wind als primäre Energiequelle nichGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
erzeugen dynamische Lasten und Lastwechselreaktionen, die eine extreme Beanspruchung für das eingesetzte Material darstellen. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den Aufbau von Windenergieanlagen und beschreibt die Schadenerfahrungen aus Sicht der Versicherungswirtschaft. Windkraftanlagen erfüllen die Definition der Maschine und sind sowohl nach der Richtlinie 98/37/EG als a
llen. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den Aufbau von
Windenergieanlagen und beschreibt die Schadenerfahrungen aus Sicht der VersicherGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
in den bisherigen Auflagen der Broschüre „Erneuerbare Energien“ separat als Anhang 1 dargestellte Offshore-Thematik wurde redaktionell durchgesehen und als neues Kapitel 9 „Offshore- Windenergieanlagen “ in das Windkraftkapitel integriert. Als neuer Anhang 1 dieser Auflage wurden stattdessen erstmals alle Offshore-Positionspapiere aufgenommen, mit denen sich der GDV im Jahr 2012 öf
e redaktionell durchgesehen und als neues Kapitel 9 „Offshore-
Windenergieanlagen“ in das Windkraftkapitel integriert. Als neuer Anhang 1 dieseGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
der GDV im Jahr 2012 öffentlich an der politischen und im Detail auch riskikotechnischen Offshore-Diskussion beteiligte. Seit der Ausgabe März 2008 steht der VdS-Leitfaden VdS 3523 „ Windenergieanlagen (WEA) – Leitfaden für den Brandschutz“ im Anhang 2 des Kapitels Windkraft zur Verfügung. Das Kapitel 4. „Betriebssicherheit“ wurde um den Abschnitt 4.6 „Ölpartikelzählung“ erweiter
Seit der Ausgabe März 2008 steht der VdS-Leitfaden VdS 3523 „
Windenergieanlagen (WEA) – Leitfaden für den Brandschutz“ im Anhang 2 des KapiteGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
che zu den verschiedenen Fassungen des EEG. 2 Grundsätzliche Unterschiede in den Anlagenkonzepten Für die Erzeugung elektrischer Energie muss die Kraft des Windes, die den Rotor der Windenergieanlagen in Drehbewegungen versetzt, bis zum Generator übertragen werden. Die dafür notwendigen Komponenten bilden den Antriebsstrang. Die folgenden Abschnitte stellen drei verschiedene Konz
trischer Energie muss die Kraft des Windes, die den Rotor der
Windenergieanlagen in Drehbewegungen versetzt, bis zum Generator übertragen werdGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ch in Deutschland weder in großer Stückzahl durchgesetzt, noch kommen sie in den großen Multimegawattanlagen zum Einsatz und werden daher nicht näher beschrieben. III Windkraft 2.1 Windenergieanlagen mit Getriebe und schnell laufender Abtriebswelle Bild: Nordex Windenergieanlagen herkömmlicher Bauart, die einen handelsüblichen Generator mit 1.500 min-1 benutzen, brauchen zur Erh
und werden daher nicht näher beschrieben. III Windkraft 2.1
Windenergieanlagen mit Getriebe und schnell laufender Abtriebswelle Bild: NordexGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
großen Multimegawattanlagen zum Einsatz und werden daher nicht näher beschrieben. III Windkraft 2.1 Windenergieanlagen mit Getriebe und schnell laufender Abtriebswelle Bild: Nordex Windenergieanlagen herkömmlicher Bauart, die einen handelsüblichen Generator mit 1.500 min-1 benutzen, brauchen zur Erhöhung der Rotordrehzahl (etwa 6 – 30 min-1) auf die Generatordrehzahl (üblicherwe
mit Getriebe und schnell laufender Abtriebswelle Bild: Nordex
Windenergieanlagen herkömmlicher Bauart, die einen handelsüblichen Generator mitGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ordrehzahl (üblicherweise 1.500 min-1) ein zwischengeschaltetes Getriebe. In der Regel ist dies bei den heute üblichen Anlagengrößen ein kombiniertes Stirnrad-Planetengetriebe. 2.2 Windenergieanlagen mit Getriebe und langsam laufender Abtriebswelle Die Firma Multibrid verfolgt in ihrer Multimegawattanlage M5000 ein neues Getriebekonzept. Es kommt ein Getriebe mit langsam laufend
nlagengrößen ein kombiniertes Stirnrad-Planetengetriebe. 2.2
Windenergieanlagen mit Getriebe und langsam laufender Abtriebswelle Die Firma MuGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
direkt auf die Abtriebswelle des Getriebes montiert und hat kein eigenes Lager. Si Rotor Generator converter Rotor bearing gearbox Air processing Bild: Multibrid 2.3 Getriebelose Windenergieanlagen Der Auftrieb aus den Rotorblättern wird ohne Zwischenschaltung eines Getriebes direkt in den Generator gelenkt. Das heißt, dass Rotor- und Generatordrehzahl (6 – 30 min-1) gleich si
ring gearbox Air processing Bild: Multibrid 2.3 Getriebelose
Windenergieanlagen Der Auftrieb aus den Rotorblättern wird ohne ZwischenschaltunGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
indung mittels eines vorgespannten Ankerkorbes und das Aufflanschen des Stahlturmes auf ein in den Beton eingegossenes Stahl-Fundamenteinbauteil (FET). 3.2 Turm Üblicherweise werden Windenergieanlagen auf Stahltürme, die aus mehreren zylindrischen Segmenten bestehen oder als Fachwerkkonstruktion ausgeführt sind (Gittermasten), gesetzt. Bilder: R+V Verschiedene Hersteller bauen j
tahl-Fundamenteinbauteil (FET). 3.2 Turm Üblicherweise werden
Windenergieanlagen auf Stahltürme, die aus mehreren zylindrischen Segmenten bestGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
und am Montageort der WKA zusammengesetzt. Rotorblätter einer 1,3-MW-Windenergieanlage bei Anlieferung Bild: REpower Systems AG Foto: Jan Oelker Die Rotorblätter sind bei modernen Windenergieanlagen drehbar an der Nabe befestigt, um die Regelung der Leistung per Blattverstellung (pitch) zu ermöglichen. Dafür werden große Wälzlager eingesetzt. Großwälzlager Bild: SKF 3.7 Hauptla
stems AG Foto: Jan Oelker Die Rotorblätter sind bei modernen
Windenergieanlagen drehbar an der Nabe befestigt, um die Regelung der Leistung pGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
auptwelle (auch Rotorwelle) Meist geschmiedet und hohl (für die Versorgung des Rotors mit Elektrizität und Hydraulik). 3.9 Hauptgetriebe Das Getriebe muss bei konventionell gebauten Windenergieanlagen die vergleichsweise geringe Drehzahl des Rotors (ca. 6 bis 30 min-1) auf eine für den Generator passende Drehzahl von z. B. 1.500 min-1 übersetzen. Dabei sind hohe Übersetzungsverhä
.9 Hauptgetriebe Das Getriebe muss bei konventionell gebauten
Windenergieanlagen die vergleichsweise geringe Drehzahl des Rotors (ca. 6 bis 30Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ntenbegrenzung durch Drehzahlerhöhung. 3.10 Hydraulikanlage Für die Versorgung der Rotorblattverstellung ist ein kompaktes Hydraulikaggregat im Maschinenhaus vorhanden. 3.11 Bremsen Windenergieanlagen müssen im Notfall (z. B. bei Überdrehzahl oder externen Gefahren) schnell abgebremst werden können. Je nach Bauweise der Anlage ist dazu eine mechanische oder aerodynamische Brems
es Hydraulikaggregat im Maschinenhaus vorhanden. 3.11 Bremsen
Windenergieanlagen müssen im Notfall (z. B. bei Überdrehzahl oder externen GefahGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
m Notfall (z. B. bei Überdrehzahl oder externen Gefahren) schnell abgebremst werden können. Je nach Bauweise der Anlage ist dazu eine mechanische oder aerodynamische Bremse nötig. Windenergieanlagen , die stall-geregelt sind und keine eigene Blattverstellung besitzen, sind mit einer aerodynamischen Blattspitzenbremse (die ca. 2 m langen Blattspitzen (tips) werden durch Fliehkraf
ist dazu eine mechanische oder aerodynamische Bremse nötig.
Windenergieanlagen, die stall-geregelt sind und keine eigene Blattverstellung beGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Fliehkraftbetätigung bei Überdrehzahl um 90° verdreht) zusammen mit einer mechanischen Scheibenbremse ausgerüstet, die die Anlage in kürzester Zeit abbremsen können. Pitchgeregelte Windenergieanlagen hingegen bremsen allein durch Verdrehen des ganzen Blattes aerodynamisch bis auf Null ab. Die mechanische Bremse kommt noch bei Sicherheits- und Notabschaltungen zum Einsatz, wird a
die Anlage in kürzester Zeit abbremsen können. Pitchgeregelte
Windenergieanlagen hingegen bremsen allein durch Verdrehen des ganzen Blattes aeGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
quenz) des Verteilungsnetzes. Die Wahl des Generatortyps hat entscheidenden Einfluss auf die nachgeschalteten elektrischen Anlagen, vor allem die Dimensionierung des Umrichters. Bei Windenergieanlagen mit installierten Leistungen ab 100 kW kommen praktisch nur noch Asynchron- und Synchrongeneratoren in ihren verschiedenen Ausführungen zum Einsatz. • Synchrongenerator: Netzkopplu
en Anlagen, vor allem die Dimensionierung des Umrichters. Bei
Windenergieanlagen mit installierten Leistungen ab 100 kW kommen praktisch nur nGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ntriebsstrangs durch Netzstörungen. Nachteile: Teurer Umrichter, da er die gesamte Leistung übertragen muss. Wasserkühlung des Generators. • Vielpolige (Synchron-)Ringgeneratoren: Windenergieanlagen ohne Getriebe benötigen einen langsam laufenden Ringgenerator mit entsprechend hoher Polzahl, der bereits bei Rotordrehzahl seinen Nennbetriebspunkt erreicht. Das lässt sich aber nu
ng des Generators. • Vielpolige (Synchron-)Ringgeneratoren:
Windenergieanlagen ohne Getriebe benötigen einen langsam laufenden RinggeneratorGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Generator. Ungünstige Gewichtsverteilung in der Gondel führt zur „Kopflastigkeit“. • Asynchrongenerator: Asynchrongeneratoren mit Kurzschlussläufer werden bei den heute verfügbaren Windenergieanlagen mit Leistungen über 1 MW nur von einem Windenergieanlagen-Hersteller favorisiert. Vorteile: Einfachster und preiswertester Generator, wird als normaler Antriebsmotor in großen Stüc
atoren mit Kurzschlussläufer werden bei den heute verfügbaren
Windenergieanlagen mit Leistungen über 1 MW nur von einem Windenergieanlagen-HerGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
rt zur „Kopflastigkeit“. • Asynchrongenerator: Asynchrongeneratoren mit Kurzschlussläufer werden bei den heute verfügbaren Windenergieanlagen mit Leistungen über 1 MW nur von einem Windenergieanlagen -Hersteller favorisiert. Vorteile: Einfachster und preiswertester Generator, wird als normaler Antriebsmotor in großen Stückzahlen im Markt hergestellt, einfache Synchronisation. Be
ren Windenergieanlagen mit Leistungen über 1 MW nur von einem
Windenergieanlagen-Hersteller favorisiert. Vorteile: Einfachster und preiswerteGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
den Antriebsstrang, feste Drehzahlen und damit keine effektive Ausnutzung der Windenergie. • Doppeltgespeister Asynchrongenerator: Das am häufigsten verwendete Generatorkonzept in Windenergieanlagen . Der doppelt gespeiste Asynchrongenerator ist in allen Leistungsklassen anzutreffen. Vorteile: Großer Drehzahlbereich, hoher Wirkungsgrad, Wirk- und Blindleistungsabgabe frei einst
ongenerator: Das am häufigsten verwendete Generatorkonzept in
Windenergieanlagen. Der doppelt gespeiste Asynchrongenerator ist in allen LeistuGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
r, ggf. Blindleistungskompensation, Anlagensteuerung (Prozessrechner), Condition Monitoring System (CMS), Kabel, Blitzschutzsystem und Potenzialausgleich. Bei den bisher errichteten Windenergieanlagen im Leistungsbereit bis 1,5 MW ist die Leistungselektronik, bestehend aus Niederspannungsleistungsschalter, Blindleistungskompensation und Umrichter meist im Turmfuß bzw. auf einer P
hutzsystem und Potenzialausgleich. Bei den bisher errichteten
Windenergieanlagen im Leistungsbereit bis 1,5 MW ist die Leistungselektronik, beGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
. 3.14 Übergabestation In der Übergabestation wird der Strom aus der/den Windenergieanlage/n an das weiterführende Hochspannungskabel, das zum Umspannwerk führt, abgegeben. Einzelne Windenergieanlagen , aber auch kleiner Windparks, speisen die produzierte Energie in das Mittelspannungsnetz (20 - 30 kV). Große Windfarmen werden üblicherweise direkt über eine gemeinsame Umspann- und
pannungskabel, das zum Umspannwerk führt, abgegeben. Einzelne
Windenergieanlagen, aber auch kleiner Windparks, speisen die produzierte EnergieGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
% Maschinenträger (Grundrahmen) 3 % Schrauben 1 % Quelle: „neue energie“, Ausgabe 09/2005 4 Betriebssicherheit 4.1 Wartung Von grundlegender Bedeutung für die Betriebssicherheit der Windenergieanlagen ist die Wartung. In den letzten zwei bis drei Jahren hat sich das Angebot an Wartungsverträgen für die Betreiber grundlegend verbessert. Mittlerweile bieten die meisten Hersteller V
ng Von grundlegender Bedeutung für die Betriebssicherheit der
Windenergieanlagen ist die Wartung. In den letzten zwei bis drei Jahren hat sichGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
en einschlägige Richtlinien, wie z. B. die Arbeitsrichtlinie des Sachverständigenbeirates des Bundesverbandes WindEnergie e. V. „Überprüfung des Zustandes des Blitzschutzsystems von Windenergieanlagen “ für äußere Blitzschutzanlagen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Messung des Durchgangswiderstandes von Blattspitze bis Erdungsfahne und des Erdungswiderstandes. Diese Schutzeinri
e e. V. „Überprüfung des Zustandes des Blitzschutzsystems von
Windenergieanlagen“ für äußere Blitzschutzanlagen. Besonderes Augenmerk liegt auGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
hrend klassische Rezeptoren bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgetauscht werden müssen. 4.3 Brandschutzsysteme Bis heute ist die durchschnittliche neu installierte Leistung der Windenergieanlagen im Vergleich zum Vorjahr kontinuierlich angestiegen. Analog dazu haben sich die durchschnittlichen Anschaffungskosten erhöht. Zusätzlich sorgt die Verlagerung von Transformatoren, U
heute ist die durchschnittliche neu installierte Leistung der
Windenergieanlagen im Vergleich zum Vorjahr kontinuierlich angestiegen. Analog dGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
in die Gondel zu einer hohen Wertekonzentration an der Spitze der Windmühle, unerreichbar für die Feuerwehr. Durch die in den letzten Jahren gehäuft aufgetretenen Feuerschäden an Windenergieanlagen ist ein verstärkter Bedarf für Brandschutzsysteme entstanden. Blatt-Schutzsystem Vorteil Nachteil • Geflecht aus Kupferdrähten (Meshes) um die gesamte Blattspitze • Einlaminierun
in den letzten Jahren gehäuft aufgetretenen Feuerschäden an
Windenergieanlagen ist ein verstärkter Bedarf für Brandschutzsysteme entstanden.Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
n, stehen in der 1 MW- und 2 MW-Klasse nur vereinzelt und optional Systeme zur Verfügung. Der GDV hat im Jahr 2005 eine Projektgruppe ins Leben gerufen, die sich mit Brandschutz in Windenergieanlagen befasst. Die Projektgruppe erstellte auf Basis der Schadenerfahrungen der beteiligten Versicherungsunternehmen das Druckstück VdS 3523 „Leitfaden für Brandschutz in Windenergieanlag
Projektgruppe ins Leben gerufen, die sich mit Brandschutz in
Windenergieanlagen befasst. Die Projektgruppe erstellte auf Basis der SchadenerfGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ndenergieanlagen befasst. Die Projektgruppe erstellte auf Basis der Schadenerfahrungen der beteiligten Versicherungsunternehmen das Druckstück VdS 3523 „Leitfaden für Brandschutz in Windenergieanlagen “. Der Leitfaden ist als Anhang 2 diesem Kapitel beigefügt. 4.4 Bremssysteme Moderne Windenergieanlagen besitzen ausnahmslos redundante Bremsen, die die Anlagen ohne größere Belastun
rnehmen das Druckstück VdS 3523 „Leitfaden für Brandschutz in
Windenergieanlagen“. Der Leitfaden ist als Anhang 2 diesem Kapitel beigefügt. 4.Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Versicherungsunternehmen das Druckstück VdS 3523 „Leitfaden für Brandschutz in Windenergieanlagen“. Der Leitfaden ist als Anhang 2 diesem Kapitel beigefügt. 4.4 Bremssysteme Moderne Windenergieanlagen besitzen ausnahmslos redundante Bremsen, die die Anlagen ohne größere Belastungen in Notsituationen abfahren können bzw. als Stillstandsbremsen dienen. Die Redundanz der Bremsen ist
s Anhang 2 diesem Kapitel beigefügt. 4.4 Bremssysteme Moderne
Windenergieanlagen besitzen ausnahmslos redundante Bremsen, die die Anlagen ohneGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
s Rotorblatt als selbstständiges und unabhängiges System ausgeführt. Da bereits ein einzelnes Blatt ausreichend ist, um den Rotor abzubremsen, stehen bei den üblichen dreiblättrigen Windenergieanlagen allein durch die Blattverstellung drei unabhängige primäre Bremssysteme zur Verfügung. 4.5 Condition Monitoring Initiiert durch den Versuch der Versicherer, mit einer Revisionsklaus
den Rotor abzubremsen, stehen bei den üblichen dreiblättrigen
Windenergieanlagen allein durch die Blattverstellung drei unabhängige primäre BrGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
den Versuch der Versicherer, mit einer Revisionsklausel (vorbeugender Austausch von Verschleißkomponenten nach definierter Standzeit) die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Windenergieanlagen über längere Zeit an die Hersteller und Betreiber zurückzugeben, haben mehrere Hersteller sowie Spezialfirmen zustandsorientierte Überwachungssysteme entwickelt und zertifizieren la
ter Standzeit) die Verantwortung für den sicheren Betrieb der
Windenergieanlagen über längere Zeit an die Hersteller und Betreiber zurückzugebGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
(Offline-)Ölanalyse im Labor wirtschaftlich durchführbar. Erst seit ca. 3 Jahren bieten verschiedene Hersteller Systeme gezielt für eine kontinuierliche Überwachung von Getrieben in Windenergieanlagen an. Wesentlicher Bestandteil dieser Systeme ist ein induktiv oder optisch arbeitender Sensor, der im Ölrücklauf des Getriebes vor dem Filter installiert wird. Der Sensor erfasst met
gezielt für eine kontinuierliche Überwachung von Getrieben in
Windenergieanlagen an. Wesentlicher Bestandteil dieser Systeme ist ein induktiv Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
leitet werden. Die Herkunft der Partikel muss mittels visueller Inspektion (z. B. Video-Endoskopie) oder Schwingungsdiagnose ermittelt werden. 5 Stand der Entwicklung landgebundener Windenergieanlagen Nachdem in den 80er und frühen 90er Jahren die Entwicklung von kleinen (50 kW – 150 kW) zu mittleren Windenergieanlagen (500 kW und 600 kW) verlief, die in bereits sehr hohen Stückz
nose ermittelt werden. 5 Stand der Entwicklung landgebundener
Windenergieanlagen Nachdem in den 80er und frühen 90er Jahren die Entwicklung voGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
nose ermittelt werden. 5 Stand der Entwicklung landgebundener Windenergieanlagen Nachdem in den 80er und frühen 90er Jahren die Entwicklung von kleinen (50 kW – 150 kW) zu mittleren Windenergieanlagen (500 kW und 600 kW) verlief, die in bereits sehr hohen Stückzahlen gebaut wurden, begannen die Hersteller 1997/1998 mit der Errichtung der ersten Anlagen der Megawattklasse (1 MW).
ren die Entwicklung von kleinen (50 kW – 150 kW) zu mittleren
Windenergieanlagen (500 kW und 600 kW) verlief, die in bereits sehr hohen StückzGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
n die Hersteller 1997/1998 mit der Errichtung der ersten Anlagen der Megawattklasse (1 MW). Während die durchschnittliche Leistung aller heute in Deutschland in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen bei 1,1 MW liegt, beträgt die durchschnittliche Leistung der im Jahr 2007 neu installierten Anlagen bereits 1,9 MW. Daran ist ein deutlicher Trend hin zur 2,5 MW-Klasse erkennbar, d
e Leistung aller heute in Deutschland in Betrieb befindlichen
Windenergieanlagen bei 1,1 MW liegt, beträgt die durchschnittliche Leistung der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
d hin zur 2,5 MW-Klasse erkennbar, die mit Turmhöhen von 120 m und mehr einen wirtschaftlichen Betrieb auch in windschwächeren Binnenlandregionen ermöglicht. Die Bauart der modernen Windenergieanlagen hat sich mehr oder weniger klassifiziert: • Die Mehrzahl der weltweit gebauten Anlagen wird auf konventionelle Weise mit Getrieben in aufgelöster Struktur (Rotor-Hauptlager-Hauptw
cheren Binnenlandregionen ermöglicht. Die Bauart der modernen
Windenergieanlagen hat sich mehr oder weniger klassifiziert: • Die Mehrzahl deGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ahmslos als Kugeldrehverbindung mit geeigneten Friktionseinrichtungen ausgeführt, die Verstellung der Gondel zum Wind nehmen zwei oder mehr Getriebemotore vor. • Die Türme moderner Windenergieanlagen werden fast überwiegend in Stahlrohr ausgeführt, einige Hersteller bieten Gittermasten an für bestimmte Standorte. Ein wachsender Anteil wird außerdem in Ortbetonbauweise hergestell
hmen zwei oder mehr Getriebemotore vor. • Die Türme moderner
Windenergieanlagen werden fast überwiegend in Stahlrohr ausgeführt, einige HerstGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
e hergestellt. Für sehr hohe Türme mit 120 m und mehr ist die Hybridbauweise interessant geworden, die zu einer Vereinfachung bei den notwendigen Turmsegment-Transporten führt. Alle Windenergieanlagen in den gängigen Größenklassen (600 kW bis 6.000 kW) weisen heute die üblichen Sicherheitsmerkmale auf: • Blitzschutz der Blätter wie auch der gesamten Anlage, • redundante Bremssys
chung bei den notwendigen Turmsegment-Transporten führt. Alle
Windenergieanlagen in den gängigen Größenklassen (600 kW bis 6.000 kW) weisen heGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
parameter online, • Schwingungsüberwachung Chassis, Getriebe, Generator, • Kühlung von Generator und Getriebeöl, • Überspannungsschutz für die Schalt- und Regeleinrichtungen Heutige Windenergieanlagen weisen bereits installierte Leistungen von bis zu 7,5 MW (Enercon E 126) auf, das Gros der Anlagen wird aber in der 2-3 MW Klasse umgesetzt. Anlagen der Größenordnung bis 6,0 MW (Mu
pannungsschutz für die Schalt- und Regeleinrichtungen Heutige
Windenergieanlagen weisen bereits installierte Leistungen von bis zu 7,5 MW (EneGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
lnen Rotorblattes von mehr als 50 m Länge ergibt – zu lang, um noch auf normalen Transportwegen (beispielsweise mit Tieflader) transportiert zu werden. 6 Schadenpotenzial Schäden an Windenergieanlagen stellen ähnliche Probleme dar wie an jeder anderen Maschine auch – mit dem Unterschied, dass die Anzahl der Lastwechsel bei Windenergieanlagen über die gesamte Lebensdauer ungleich
lader) transportiert zu werden. 6 Schadenpotenzial Schäden an
Windenergieanlagen stellen ähnliche Probleme dar wie an jeder anderen Maschine aGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
werden. 6 Schadenpotenzial Schäden an Windenergieanlagen stellen ähnliche Probleme dar wie an jeder anderen Maschine auch – mit dem Unterschied, dass die Anzahl der Lastwechsel bei Windenergieanlagen über die gesamte Lebensdauer ungleich höher als bei anderen stationären Maschinen ist. Dies wirkt sich insbesondere auf die am höchsten dynamisch belasteten Teile wie Rotor und Antr
ch – mit dem Unterschied, dass die Anzahl der Lastwechsel bei
Windenergieanlagen über die gesamte Lebensdauer ungleich höher als bei anderen sGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
er als bei anderen stationären Maschinen ist. Dies wirkt sich insbesondere auf die am höchsten dynamisch belasteten Teile wie Rotor und Antriebsstrang aus. Ein typisches Risiko der Windenergieanlagen ist das Serienschadenrisiko. Vergleichbar der KFZ-Branche, werden nahezu baugleiche Anlagen in großen Stückzahlen hergestellt. Retrofitmaßnahmen sind z. B. für baugleiche Getriebe b
e wie Rotor und Antriebsstrang aus. Ein typisches Risiko der
Windenergieanlagen ist das Serienschadenrisiko. Vergleichbar der KFZ-Branche, weGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Erzwungene Schwingungen (Regelung) • Notabschaltung • Rückwärtsdrehen des Rotors 6.5 Andere Bedingungen • Transport • Montage • Wartung und Bedienung 7 Schadenszenarien 7.1 Onshore Windenergieanlagen 7.1.1 Rotorblätter • Risse (Längs- und Querrisse) • Schwingungsbrüche • Ablösungen, Laminationsfehler • Blitzschlag/Aufbrechen bzw. „Explosion“ des Blattes • Unzureichende Fixierun
ontage • Wartung und Bedienung 7 Schadenszenarien 7.1 Onshore
Windenergieanlagen 7.1.1 Rotorblätter • Risse (Längs- und Querrisse) • SchwinguGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
urch Zentrifugalkräfte). Ursachen: • Überlast Normalerweise verhindern mehrere ineinandergreifende, teilweise redundant ausgelegte Sicherheitssysteme das Auftreten von Überlasten an Windenergieanlagen . Dennoch kann es auch bei normalen Witterungsverhältnissen zu Schadenfällen kommen. Ursache sind dann verschiedene Fehler, die erst in Kombination zu einem Versagen der Sicherheitss
ausgelegte Sicherheitssysteme das Auftreten von Überlasten an
Windenergieanlagen. Dennoch kann es auch bei normalen Witterungsverhältnissen zuGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ungstempo der Windenergiebranche nicht Schritt halten. Eine Vielzahl von Schäden am Antriebsstrang, insbesondere im Bereich des Getriebes, haben gezeigt, dass die Komponenten in den Windenergieanlagen weit höheren Belastungen ausgesetzt sind, als es noch vor einigen Jahren bekannt war. Lager- und Verzahnungsschäden in den Getrieben bilden den Schadenschwerpunkt im Antriebsstrang.
ich des Getriebes, haben gezeigt, dass die Komponenten in den
Windenergieanlagen weit höheren Belastungen ausgesetzt sind, als es noch vor einGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
kannt war. Lager- und Verzahnungsschäden in den Getrieben bilden den Schadenschwerpunkt im Antriebsstrang. Die Erfahrungen zeigen, dass die tatsächliche Lebensdauer von Getrieben in Windenergieanlagen teilweise erheblich unterhalb der theoretisch berechneten Lebensdauer liegt. So hat sich zum Beispiel in Folge diverser Serienschäden herausgestellt, dass Pendelrollenlager als Plan
en zeigen, dass die tatsächliche Lebensdauer von Getrieben in
Windenergieanlagen teilweise erheblich unterhalb der theoretisch berechneten LebGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
heblich unterhalb der theoretisch berechneten Lebensdauer liegt. So hat sich zum Beispiel in Folge diverser Serienschäden herausgestellt, dass Pendelrollenlager als Planetenlager in Windenergieanlagen kritisch zu sehen sind. In der Zwischenzeit haben sich für diesen Einsatzfall Zylinderrollenlager durchgesetzt. Schaden in der Planetenstufe durch Lagerausfall nach 45.000 Betriebs
n herausgestellt, dass Pendelrollenlager als Planetenlager in
Windenergieanlagen kritisch zu sehen sind. In der Zwischenzeit haben sich für diGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
kreisen (Netzfilter, Blindleistungskompensationen), • Bauteilausfälle durch Verschleiß/begrenzte Lebensdauer, • fehlender/schlechter Potenzialausgleich, • mangelhafte Wartung. Da Windenergieanlagen nicht ständig besetzt sind, besteht nur während Wartungen und Revisionen die Möglichkeit, Schäden in der Entstehungsphase zu entdecken und Maßnahmen zur Schadenverhütung einzuleiten
der/schlechter Potenzialausgleich, • mangelhafte Wartung. Da
Windenergieanlagen nicht ständig besetzt sind, besteht nur während Wartungen undGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Auswaschungen und Korrosionen zu einer gefährlichen Vergrößerung des ohnehin vorhandenen Spiels zwischen den beiden Komponenten führen. Seit dem Jahr 2006 sind Fundamentschäden an Windenergieanlagen ein Thema für viele Betreiber geworden. Bereits mehrere 100 Schäden wurden im In- und Ausland an Anlagen von mindestens zwei Herstellern festgestellt. Besonders oft traten Schäden b
ponenten führen. Seit dem Jahr 2006 sind Fundamentschäden an
Windenergieanlagen ein Thema für viele Betreiber geworden. Bereits mehrere 100 SGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
u veranlasst, im Jahr 2008 einen Arbeitskreis „Fundamente“ zu gründen. Ziel ist die Organisation der Bestandsaufnahme und des Informationsaustausches zu Problemen mit Fundamenten an Windenergieanlagen . 7.1.6 Haftungsrisiken (Dietrich Winter) Die Haftpflicht- Risiken aus dem Betreiben von technisch aktuellen Windenergieanlagen sind bei vernünftiger Standortwahl und einem vorsorgen
d des Informationsaustausches zu Problemen mit Fundamenten an
Windenergieanlagen. 7.1.6 Haftungsrisiken (Dietrich Winter) Die Haftpflicht- RisGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
nformationsaustausches zu Problemen mit Fundamenten an Windenergieanlagen. 7.1.6 Haftungsrisiken (Dietrich Winter) Die Haftpflicht- Risiken aus dem Betreiben von technisch aktuellen Windenergieanlagen sind bei vernünftiger Standortwahl und einem vorsorgenden Betreibermanagement - sowohl on-shore als auch Offshore- beherrschbar. Im Störfall sind die Auswirkungen durch Brand/Explos
aftpflicht- Risiken aus dem Betreiben von technisch aktuellen
Windenergieanlagen sind bei vernünftiger Standortwahl und einem vorsorgenden BetGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
uer Ursachen: • Konstruktionsfehler/Fertigungsfehler • Sicherheitsmängel • Kurzschluss/Blitzeinschlag (Feuer, Unwucht) • Unwucht nach Überlastbruch von Rotorflügeln Totalschäden an Windenergieanlagen sind im Vergleich zum Gesamtschadenaufkommen eher selten. Dennoch stellen sie eine außerordentliche Belastung für alle Beteiligten dar. Die Wiederherstellungskosten für 2-MW-Anlagen
• Unwucht nach Überlastbruch von Rotorflügeln Totalschäden an
Windenergieanlagen sind im Vergleich zum Gesamtschadenaufkommen eher selten. DenGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
2-MW-Anlagen liegen bereits bei 2 Mio. Euro. Für die Rekordhalter mit 5 MW und 6 MW wird die 5 Mio. Euro-Grenze überschritten. 8 Betriebsunterbrechungsrisiko In Deutschland dienen Windenergieanlagen der netzgekoppelten Erzeugung von Elektrizität. Einzige Einnahmequelle der Betreiber ist die Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die einfache Formel der vergangenen
ritten. 8 Betriebsunterbrechungsrisiko In Deutschland dienen
Windenergieanlagen der netzgekoppelten Erzeugung von Elektrizität. Einzige EinnaGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
z (EEG). Die einfache Formel der vergangenen Jahre „wenn der Rotor sich dreht, verdient die Anlage Geld“ gilt heute nicht mehr uneingeschränkt. So wurden die Netzanschlussregeln für Windenergieanlagen grundlegend revidiert. Darüber hinaus führt die zunehmende Anzahl der Windenergieanlagen zu Engpässen im Energieverteilungsnetz mit der Folge, dass Verteilungsnetzbetreiber gerade a
t mehr uneingeschränkt. So wurden die Netzanschlussregeln für
Windenergieanlagen grundlegend revidiert. Darüber hinaus führt die zunehmende AnGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ie Anlage Geld“ gilt heute nicht mehr uneingeschränkt. So wurden die Netzanschlussregeln für Windenergieanlagen grundlegend revidiert. Darüber hinaus führt die zunehmende Anzahl der Windenergieanlagen zu Engpässen im Energieverteilungsnetz mit der Folge, dass Verteilungsnetzbetreiber gerade an windreichen Tagen einzelne Windparks gezielt vom Netz trennten. Durch ein besseres (Tem
end revidiert. Darüber hinaus führt die zunehmende Anzahl der
Windenergieanlagen zu Engpässen im Energieverteilungsnetz mit der Folge, dass VeGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
istung bei Netzüberlastung sowie zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszurüsten. Die Bundesregierung regelt in der Rechtsverordnung zur Verbesserung der Netzintegration bei Windenergieanlagen vor allem die Anforderungen • an das Verhalten der Anlagen im Fehlerfall, • an die Frequenzhaltung, • an das Nachweisverfahren, • an den Versorgungswiederaufbau, zusätzlich nur be
der Rechtsverordnung zur Verbesserung der Netzintegration bei
Windenergieanlagen vor allem die Anforderungen • an das Verhalten der Anlagen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Entschädigung gemäß EEG 2009 von dem Netzbetreiber für Maßnahmen im Rahmen des Einspeisemanagements in diesem Zeitraum zustehen. 8.1 Risikoerhöhende Faktoren Im Schadenfall muss bei Windenergieanlagen mit längeren Betriebsunterbrechungen gerechnet werden. Mehrere Monate sind nicht ungewöhnlich, wenn die notwendigen Ersatz-/Austauschteile nicht auf Lager liegen. Zu den Komponenten
ustehen. 8.1 Risikoerhöhende Faktoren Im Schadenfall muss bei
Windenergieanlagen mit längeren Betriebsunterbrechungen gerechnet werden. MehrerGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Offshore-Kraftwerke speisen in das 380-kV-Netz ein. Die Netzanbindungen zählen mit zu den Haupt-Risikokomponenten eines Offshore-Kraftwerkes. Im Schadenfalle sind alle angebundenen Windenergieanlagen vollständig vom Netz getrennt, sofern keine Redundanzen bestehen. Das Gleiche gilt für zentrale Kabeltrassen zur Anbindung eines Parks an den Einspeisepunkt in das Verteilernetz, wi
Offshore-Kraftwerkes. Im Schadenfalle sind alle angebundenen
Windenergieanlagen vollständig vom Netz getrennt, sofern keine Redundanzen besteGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ative Energien (IWR)“ auf seinen Internetseiten (www.iwr.de/wind/eegrechner) einen „Windstrom- EEG-Vergütungsrechner“ zur Berechnung der Vergütungssätze gemäß EEG 2004 für bestimmte Windenergieanlagen . Kann der Betreiber vor Inbetriebnahme des Windrades mit Hilfe eines Gutachtens nicht nachweisen, dass mindestens 60 % des Referenzertrages erwirtschaftet werden, ist der Netzbetrei
r Berechnung der Vergütungssätze gemäß EEG 2004 für bestimmte
Windenergieanlagen. Kann der Betreiber vor Inbetriebnahme des Windrades mit HilfGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ht erwirtschaftete Vergütung zu berechnen, führt über die Energieproduktion einer intakten, möglichst baugleichen, benachbarten Windenergieanlage. Variable Kosten fallen bei Onshore- Windenergieanlagen bisher kaum an. Inwieweit sich der Schritt vom Land auf das Meer auf die variablen Kosten auswirkt, wird sich erweisen, wenn erste Schadenerfahrungen vorliegen. 8.4 Wartungsverträge
hbarten Windenergieanlage. Variable Kosten fallen bei Onshore-
Windenergieanlagen bisher kaum an. Inwieweit sich der Schritt vom Land auf das MGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
MBU-Sicht ist es von großer Bedeutung, welche vertraglichen Vereinbarungen bzgl. Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Lagerhaltung beim Hersteller getroffen wurden. Die Hersteller von Windenergieanlagen bieten verschiedene Wartungsvertragsmodelle an. Sie unterscheiden sich durch Verfügbarkeitszusagen für die Anlage/den Park und Reaktionszeiten des Servicepersonals. Weiterhin wird
rhaltung beim Hersteller getroffen wurden. Die Hersteller von
Windenergieanlagen bieten verschiedene Wartungsvertragsmodelle an. Sie unterscheGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ng aus dem Wartungsvertrag vorangeht. Einen der umfangreichsten Wartungsverträge bietet der Hersteller Enercon mit dem EPK-Vertrag, der weitestgehend die Risiken aus dem Betrieb von Windenergieanlagen übernimmt, angefangen von allen Wartungsarbeiten, der kontinuierlichen Online-Überwachung, dem planmäßigen und unplanmäßigen Austausch von Komponenten bis zur Erstattung der entgang
PK-Vertrag, der weitestgehend die Risiken aus dem Betrieb von
Windenergieanlagen übernimmt, angefangen von allen Wartungsarbeiten, der kontinuGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
........................................................................................11 3.3.7 Welche Ziele will man durch die geeignete Standortwahl erreichen?..............12 4. Windenergieanlagen .................................................................................................... 13 4.1 Bauformen ................................................................
urch die geeignete Standortwahl erreichen?..............12 4.
Windenergieanlagen..............................................................SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
Tab. …………………………………………………………………………………..Tabelle UVPG…………………………… … Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung W…………………………………………………………………………………………Watt WEA…………………………………………………………………... Windenergieanlagen WKA-Erl. ………………………………………………………….Windkraftanlagenerlass z.B.……………………………………………………………………………..zum Beispiel Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Historische Holländer-Windmühle ................
……………………………………………………………………Watt WEA…………………………………………………………………...
Windenergieanlagen WKA-Erl. ………………………………………………………….Windkraftanlagenerlass z.B.……SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
ion der Windgeschwindigkeit hinter Hindernissen .....................10 Abb. 6: Einfluss von Topographie auf das vertikale Geschwindigkeitsprofil..........................11 Abb. 7: Windenergieanlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung...............................................13 Abb. 8: Funktionsprinzip einer Windenergieanlage mit horizontaler Achse...........................14 Ab
le Geschwindigkeitsprofil..........................11 Abb. 7:
Windenergieanlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung.................................SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
rwerke“. Abb. 1: Historische Holländer-Windmühle. Abb. 2: Amerikanische Windkraftanlage zum Wasserpumpen. (Quelle: WWEA 2010). Neu und innovativ sind jedoch die heute gebräuchlichen Windenergieanlagen zur Stromerzeugung, die ihren Siegeszug aufgrund einiger technischer Neuerungen antreten konnten, wie z. B. die Verwendung von Kunststoffen im Flügelbau. Die Entwicklungen auf den G
2010). Neu und innovativ sind jedoch die heute gebräuchlichen
Windenergieanlagen zur Stromerzeugung, die ihren Siegeszug aufgrund einiger techSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
Flügelbau. Die Entwicklungen auf den Gebieten der Aerodynamik, des Elektromaschinenbaus, der Regelungstechnik und der Elektronik stellen die technischen Grundlagen für die heutigen Windenergieanlagen dar. Die theoretische Basis lieferte 1920 und 1926 Albert Betz mit seiner Theorie zur Berechnung der maximal möglichen Leistungsentnahme und der optimalen Geometrie der Rotorblätter
lektronik stellen die technischen Grundlagen für die heutigen
Windenergieanlagen dar. Die theoretische Basis lieferte 1920 und 1926 Albert BetSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
den kann. Dieser optimale Leistungsbeiwert cP wird erreicht, wenn die Windgeschwindigkeit durch den Rotor der Windenergieanlage auf ein Drittel ihres Wertes abgebremst wird. Heutige Windenergieanlagen erreichen Leistungsbeiwerte von 50 % und kommen der theoretisch maximalen Leistungsfähigkeit recht nahe“ (WWEA, 2010). „Prof. Ulrich Hütter konnte 1950 mit seiner Versuchsanlage die
eanlage auf ein Drittel ihres Wertes abgebremst wird. Heutige
Windenergieanlagen erreichen Leistungsbeiwerte von 50 % und kommen der theoretisSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
eistungsfähigkeit recht nahe“ (WWEA, 2010). „Prof. Ulrich Hütter konnte 1950 mit seiner Versuchsanlage die moderne Aerodynamik und die moderne Glasfasertechnik auf den Flügelbau von Windenergieanlagen anwenden. Poul la Cour aus Dänemark entwickelte eine Windenergieanlage zur Erzeugung elektrischen Gleichstroms. 1958 wurde von seinem Schüler Johannes Juul das so genannte „Dänische
ynamik und die moderne Glasfasertechnik auf den Flügelbau von
Windenergieanlagen anwenden. Poul la Cour aus Dänemark entwickelte eine WindenerSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
mit dem erstmals Wechselstrom direkt in das Versorgungsnetz eingespeist werden konnte. Dieses Konzept sollte sich sehr schnell durchsetzen. Bis heute arbeitet fast die Hälfte aller Windenergieanlagen nach diesem Prinzip“ (WWEA, 2010). „Im Dänemark der 80er Jahre wurden kleine Anlagen mit Nennleistungen zwischen 20 und 100 kW entwickelt. Diese wurden mit staatlicher Hilfe dezentr
schnell durchsetzen. Bis heute arbeitet fast die Hälfte aller
Windenergieanlagen nach diesem Prinzip“ (WWEA, 2010). „Im Dänemark der 80er JahrSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
Höfen und an der Küste aufgestellt und speisten den erzeugten Strom, der nicht selbst benötigt wurde, in das elektrische Netz. Seitdem geht der Trend zu immer größeren und besseren Windenergieanlagen in rasantem Tempo voran. Durchgesetzt hat sich die WEA im direkten Netzanschluss zur Erzeugung von Strom. Sie hat meist zwei bis drei Rotorblätter, eine horizontale Achse, die Gonde
e Netz. Seitdem geht der Trend zu immer größeren und besseren
Windenergieanlagen in rasantem Tempo voran. Durchgesetzt hat sich die WEA im dirSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
ndverhältnisse als Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung von Windkraftanlagen nicht ausreicht, sondern dass auch die lokalen Verhältnisse sehr genau zu berücksichtigen sind. 4. Windenergieanlagen In diesem Kapitel werden allgemein Windenergieanlagen (WEA) beschrieben sowie deren Funktionsweise erläutert. WEA unterscheiden sich in ihrer Bauweise durch die unterschiedliche Füh
e lokalen Verhältnisse sehr genau zu berücksichtigen sind. 4.
Windenergieanlagen In diesem Kapitel werden allgemein Windenergieanlagen (WEA) bSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
tellung von Windkraftanlagen nicht ausreicht, sondern dass auch die lokalen Verhältnisse sehr genau zu berücksichtigen sind. 4. Windenergieanlagen In diesem Kapitel werden allgemein Windenergieanlagen (WEA) beschrieben sowie deren Funktionsweise erläutert. WEA unterscheiden sich in ihrer Bauweise durch die unterschiedliche Führung der Rotorblätter, welche horizontal und vertikal
ind. 4. Windenergieanlagen In diesem Kapitel werden allgemein
Windenergieanlagen (WEA) beschrieben sowie deren Funktionsweise erläutert. WEA uSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
gungsrichtung in Form eines Körpers ein Widerstand entgegengesetzt (z.B. Segelschiff). Der Wind drückt anschließend den Körper in seine Bewegungsrichtung (Quaschning, 2008). Abb. 7: Windenergieanlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung. (Quelle: Vestas, 2009). Windenergieanlagen mit Rotoren in horizontaler Achse (vgl. Abb. 8) funktionieren fast ausschließlich nach dem Auftriebsprinzip.
Körper in seine Bewegungsrichtung (Quaschning, 2008). Abb. 7:
Windenergieanlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung. (Quelle: Vestas, 2009). WindeneSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
Segelschiff). Der Wind drückt anschließend den Körper in seine Bewegungsrichtung (Quaschning, 2008). Abb. 7: Windenergieanlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung. (Quelle: Vestas, 2009). Windenergieanlagen mit Rotoren in horizontaler Achse (vgl. Abb. 8) funktionieren fast ausschließlich nach dem Auftriebsprinzip. Dabei strömt der Wind von vorne auf die Rotornabe und erzeugt eine Drehu
anlagen Vestas V90 mit 3 MW Leistung. (Quelle: Vestas, 2009).
Windenergieanlagen mit Rotoren in horizontaler Achse (vgl. Abb. 8) funktionierenSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
nd einer Steuerfahne, die sich am hinteren Teil der Gondel befindet. Des Weiteren dient die Steuerfahne als Schutzeinrichtung. 5.3 Installationsvarianten von Kleinwindenergieanlagen Windenergieanlagen für den privaten Betrieb können je nach Platzbedarf auf unterschiedlicher Weise aufgestellt werden. Mögliche Installationsvarianten und deren Besonderheiten sollen im Folgenden darg
htung. 5.3 Installationsvarianten von Kleinwindenergieanlagen
Windenergieanlagen für den privaten Betrieb können je nach Platzbedarf auf unterSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
ser in seiner Qualität bestimmten Anforderungen genügen. Z. B. darf die Abweichung von der Netzfrequenz 50Hz max. 2Hz betragen. Die Anfangsvergütung (Zeitraum von 5 Jahren) für neue Windenergieanlagen an Land beträgt 9,2 ct/kWh. Dieser Wert wird für neu in Betrieb genommene Anlagen jedes Jahr um ein Prozent gesenkt (bisher zwei Prozent). Die Grundvergütung beträgt 5,02ct/kWh. Von
tragen. Die Anfangsvergütung (Zeitraum von 5 Jahren) für neue
Windenergieanlagen an Land beträgt 9,2 ct/kWh. Dieser Wert wird für neu in BetriSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
liegt. 5.5.4 Inselnetzsysteme Unter Inselnetzsystemen versteht man die unabhängige Versorgung elektrischer Anlagen mit Strom. Für die Stromerzeugung werden meist Photovoltaik- oder Windenergieanlagen verwendet. Inselnetzsysteme sind gerade für kleine Stromabnehmer bestens geeignet, da überschüssige elektrische Energie in kleinen Batterieladesystemen noch gut gespeichert werden k
Strom. Für die Stromerzeugung werden meist Photovoltaik- oder
Windenergieanlagen verwendet. Inselnetzsysteme sind gerade für kleine StromabnehSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
eit in Strom oder Heizenergie ohne CO2- Ausstoß umgewandelt werden kann. Diese Speichersysteme bedeuten zusätzliche Verluste und Kosten. Gerade der Betrieb von Inselnetzsystemen mit Windenergieanlagen ist im Vergleich zu photovoltaischen Systemen komplexer. Ist eine Batterie voll aufgeladen, so trennt der Laderegler eines Photovoltaiksystems die Photovoltaikmodule von der Batteri
uste und Kosten. Gerade der Betrieb von Inselnetzsystemen mit
Windenergieanlagen ist im Vergleich zu photovoltaischen Systemen komplexer. Ist SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
n hoher Entwicklungsaufwand erforderlich, bis beim Kleinanwender kostengünstige Kompaktlösungen realisiert werden können. Insellösungen lassen sich auch sinnvoll als Kombination von Windenergieanlagen mit Dieselgeneratoren, KraftWärmekopplungsmaschinen, Solaranlagen und auch Wärmepumpen realisieren. 5.5.4.1 Regenerative Tankstelle für Elektrofahrzeuge Der Einsatz von Windenergiea
. Insellösungen lassen sich auch sinnvoll als Kombination von
Windenergieanlagen mit Dieselgeneratoren, KraftWärmekopplungsmaschinen, SolaranlSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
ergieanlagen mit Dieselgeneratoren, KraftWärmekopplungsmaschinen, Solaranlagen und auch Wärmepumpen realisieren. 5.5.4.1 Regenerative Tankstelle für Elektrofahrzeuge Der Einsatz von Windenergieanlagen zum Betreiben von Tankstellen für Elektrofahrzeuge ist noch im Entwicklungsstadium. Ein erstes großes Konzept ist derzeit der Bau einer komplett CO2 – neutralen Tankstelle für den F
Regenerative Tankstelle für Elektrofahrzeuge Der Einsatz von
Windenergieanlagen zum Betreiben von Tankstellen für Elektrofahrzeuge ist noch iSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
igung notwendig, da KWEA zum Teil als Masten, Antennen bzw. ähnliche Anlagen gesehen werden. Lediglich das Land Baden-Württemberg hat in seiner Bauordnung eindeutig festgelegt, dass Windenergieanlagen bis 10 m Höhe keiner Baugenehmigung bedürfen. Tab. 8: Verfahrensfreiheit von KWEA in den Landesbauordnungen (Quelle: Eigene Darstellung). Neben den genannten Paragraphen der LBO mus
rttemberg hat in seiner Bauordnung eindeutig festgelegt, dass
Windenergieanlagen bis 10 m Höhe keiner Baugenehmigung bedürfen. Tab. 8: VerfahrSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom 26. August 1998 • Ministeriales Rundschreiben: Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen , vom 30.01.2006 • OVG-Urteil von Sachsen-Anhalt vom 09.02.2006 • OVG-Urteil von Nordrhein-Westfalen vom 18.02.1983, Aktenzeichen 4C18.81 Bundesverwaltungsgericht • OVG-Urteil von N
Rundschreiben: Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von
Windenergieanlagen, vom 30.01.2006 • OVG-Urteil von Sachsen-Anhalt vom 09.02.200SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
rteilen.“ 6.1.2 Immissionsschutzrechtliche Grundlagen 6.1.2.1 Die 4. Bundesimmissionsschutzverordnung und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Grundlegend gilt für alle Windenergieanlagen in der Bundesrepublik nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImschV), dass diese im Bezug auf den Immissionsschutz bis zu einer Gesamthöhe von 50 m verfahrensfrei sind (N
r die Umweltverträglichkeitsprüfung Grundlegend gilt für alle
Windenergieanlagen in der Bundesrepublik nach der 4. BundesimmissionsschutzverorSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
und Gewerbeaufsicht in Abhängigkeit von der Höhe der Schallemission – des Schalleistungspegels – einer Windenergieanlage und der Schutzwürdigkeit von Baugebieten Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Baugebieten berechnet., bei deren Einhaltung schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht zu erwarten sind. Bei Kleinwindanlagen gibt das Geräuschgutachten eines unabhängi
und der Schutzwürdigkeit von Baugebieten Mindestabstände von
Windenergieanlagen zu Baugebieten berechnet., bei deren Einhaltung schädliche UmSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
schaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten (vom 30. Januar 2006) ist ein Instrument für die Bauaufsichtsbehörden um die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zu beurteilen. Es gibt Aufschluss über die wichtigsten Punkte, die bei einer Genehmigung von Interesse sind. 6.4.1 Genehmigungsverfahren Nach Nummer 1.6 des Anhangs der Vierten Vero
strument für die Bauaufsichtsbehörden um die Zulässigkeit von
Windenergieanlagen zu beurteilen. Es gibt Aufschluss über die wichtigsten PunkteSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
Innenbereich c) Zulässigkeit im Außenbereich 6.4.2.1 Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans sind Windenergieanlagen zulässig, wenn sie ausdrücklich festgesetzt sind (als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windfarm“ nach § 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB oder als Versorgungsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 Ba
s Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans sind
Windenergieanlagen zulässig, wenn sie ausdrücklich festgesetzt sind (als SondergSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
der Zweckbestimmung „Windfarm“ nach § 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB oder als Versorgungsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB). Enthält ein Bebauungsplan keine dahingehenden Festsetzungen, sind Windenergieanlagen zulässig, wenn sie als untergeordnete Nebenanlage unter § 14 Abs.1 Satz 1 BauNVO fallen: Die Windenergieanlage muss dem Nutzungszweck der Grundstücke zu einem überwiegenden Teil se
ält ein Bebauungsplan keine dahingehenden Festsetzungen, sind
Windenergieanlagen zulässig, wenn sie als untergeordnete Nebenanlage unter § 14 SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
Windenergieanlage zulässig sein, die – in einem reinen Wohngebiet errichtet – Unterstützungsfunktion gegenüber der Wohnnutzung leistet. Entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO können Windenergieanlagen der Eigenart eines Baugebiets auch widersprechen, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen, die nach Art des Baugebiets unzumutbar sind oder wenn die Anlage selbst solch
utzung leistet. Entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO können
Windenergieanlagen der Eigenart eines Baugebiets auch widersprechen, wenn von ihSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
ie Baudichte: In dicht bebauten Gebieten mit kleinen Parzellen, einer hohen Grundflächenzahl und einer großen überbaubaren Grundstücksfläche, wie z.B. einer Reihenhaussiedlung, sind Windenergieanlagen regelmäßig unzulässig. Eine aufgelockerte Bebauung kommt der Zulässigkeit von Windenergieanlagen entgegen. 6.4.2.2 Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich Nach § 34 Abs. 1 BauGB is
en Grundstücksfläche, wie z.B. einer Reihenhaussiedlung, sind
Windenergieanlagen regelmäßig unzulässig. Eine aufgelockerte Bebauung kommt der SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
einer großen überbaubaren Grundstücksfläche, wie z.B. einer Reihenhaussiedlung, sind Windenergieanlagen regelmäßig unzulässig. Eine aufgelockerte Bebauung kommt der Zulässigkeit von Windenergieanlagen entgegen. 6.4.2.2 Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist zentrales Zulässigkeitskriterium für die Verwirklichung eines Windenergievorhabens im unbeplant
ässig. Eine aufgelockerte Bebauung kommt der Zulässigkeit von
Windenergieanlagen entgegen. 6.4.2.2 Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich NaSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
prechender Anwendung des § 31 Abs.1 und 2 BauGB grundsätzlich möglich. Für das Maß der Nutzung gilt weiter §34 Abs.1 BauGB. 6.4.2.3 Zulässigkeit im Außenbereich Im Außenbereich sind Windenergieanlagen als unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privilegierten Betriebs (z.B. Landwirtschaftlicher Betrieb) oder gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als selbständige Anlage privileg
GB. 6.4.2.3 Zulässigkeit im Außenbereich Im Außenbereich sind
Windenergieanlagen als unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privileSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
egenstehen. Für selbständige Anlagen gilt der Planvorbehalt als entgegenstehender Belang. Das bedeutet, dass wenn im Flächennutzungsplan einer Gemeinde Darstellungen von Flächen für Windenergieanlagen enthalten sind, können i.d.R. auf anderen Flächen keine selbständigen Windkraftanlagen errichtet werden. (§ 35 Abs. 3 Satz3 BauGB) Auf unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbere
chennutzungsplan einer Gemeinde Darstellungen von Flächen für
Windenergieanlagen enthalten sind, können i.d.R. auf anderen Flächen keine selbsSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
lagen, von denen Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgehen, müssen gemäß § 8 Abs. 8 LBauO wie Gebäude Abstandsflächen nach den Absätzen 1 bis 7 einhalten. Dies gilt auch für Windenergieanlagen , denn von ihnen gehen Wirkungen wie von Gebäuden aus. Nach § 8 Abs. 10 Satz 2 Halbsatz 1 LBauO kann bei Windenergieanlagen in nicht bebauten Gebieten eine geringere Tiefe der Abstan
ächen nach den Absätzen 1 bis 7 einhalten. Dies gilt auch für
Windenergieanlagen, denn von ihnen gehen Wirkungen wie von Gebäuden aus. Nach § SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
en nach den Absätzen 1 bis 7 einhalten. Dies gilt auch für Windenergieanlagen, denn von ihnen gehen Wirkungen wie von Gebäuden aus. Nach § 8 Abs. 10 Satz 2 Halbsatz 1 LBauO kann bei Windenergieanlagen in nicht bebauten Gebieten eine geringere Tiefe der Abstandsfläche zugelassen werden; die Mindesttiefe der Abstandsfläche darf jedoch 0,25 H nicht unterschreiten. Eine Unterschreitu
bäuden aus. Nach § 8 Abs. 10 Satz 2 Halbsatz 1 LBauO kann bei
Windenergieanlagen in nicht bebauten Gebieten eine geringere Tiefe der AbstandsfSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
des Rotorradius multipliziert mit dem Faktor 0,464 – errechnet. 6.4.4 Sicherheitssystem Stand- und Betriebssicherheit Der Nachweis der Standsicherheit des Turms und der Gründung von Windenergieanlagen hat nach der Richtlinie für Windenergieanlagen, Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin zu erfolgen. Diese Ric
r Nachweis der Standsicherheit des Turms und der Gründung von
Windenergieanlagen hat nach der Richtlinie für Windenergieanlagen, Einwirkungen SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
464 – errechnet. 6.4.4 Sicherheitssystem Stand- und Betriebssicherheit Der Nachweis der Standsicherheit des Turms und der Gründung von Windenergieanlagen hat nach der Richtlinie für Windenergieanlagen , Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin zu erfolgen. Diese Richtlinie wurde vom Ministerium der Finanzen als
r Gründung von Windenergieanlagen hat nach der Richtlinie für
Windenergieanlagen, Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und GrünSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
2.7.12 der Liste der Technischen Baubestimmungen). Sie ist beim Deutschen Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30, 10829 Berlin, als Heft 8 Reihe B seiner Schriften zu beziehen. Windenergieanlagen müssen mit einem Sicherheitssystem versehen sein, das jederzeit einen sicheren Zustand der Anlage gewährleistet. Das Sicherheitssystem muss in der Lage sein, - die Drehzahl des Roto
0829 Berlin, als Heft 8 Reihe B seiner Schriften zu beziehen.
Windenergieanlagen müssen mit einem Sicherheitssystem versehen sein, das jederzeSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
gige, ohne zeitliche Verzögerung automatisch einsetzende Bremssysteme erforderlich. Jedes Bremssystem muss in der Lage sein, den Rotor auf eine unkritische Drehzahl abzubremsen. Bei Windenergieanlagen bis zu 1 kW ist ein Bremssystem ausreichend. Die Standsicherheit einer Windenergieanlage hängt wesentlich von der einwandfreien Funktion der maschinellen Ausrüstung, des Sicherheits
ein, den Rotor auf eine unkritische Drehzahl abzubremsen. Bei
Windenergieanlagen bis zu 1 kW ist ein Bremssystem ausreichend. Die StandsicherhSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
t werden, die mit diesen Fragen vertraut sind. Dies sind die in Anlage 2 des Ministerialen Rundschreibens aufgeführten Prüfstellen und -ämter für Baustatik. Sicherheitsüberprüfungen Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 1 kW sind regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen. 1. Jede Windenergieanlage muss eine Vorrichtung zur Arretierung der beweglichen Teile haben, dam
rüfstellen und -ämter für Baustatik. Sicherheitsüberprüfungen
Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 1 kW sind regelmäßigen PrSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
en müssen, gibt es noch nicht. Muss im Einzelfall entschieden werden. Ausschlusswirkung: Es existieren Flächennutzungspläne. Außerhalb der ausgewiesenen Fläche: keine Errichtung von Windenergieanlagen . Dies gilt nur im Außenbereich und nur für selbständige Windenergieanlagen. Auf unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privilegierten Betriebs findet die Ausschlusswirkun
äne. Außerhalb der ausgewiesenen Fläche: keine Errichtung von
Windenergieanlagen. Dies gilt nur im Außenbereich und nur für selbständige WindeSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
hlusswirkung: Es existieren Flächennutzungspläne. Außerhalb der ausgewiesenen Fläche: keine Errichtung von Windenergieanlagen. Dies gilt nur im Außenbereich und nur für selbständige Windenergieanlagen . Auf unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privilegierten Betriebs findet die Ausschlusswirkung keine Anwendung. Im Innenbereich gilt BauNVO, nach § 30 BauGB, Flächennut
lagen. Dies gilt nur im Außenbereich und nur für selbständige
Windenergieanlagen. Auf unselbständige Nebenanlagen eines im Außenbereich privilSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
: Windgeschwindigkeits-Tagesmittel Bad Kreuznach 2008. Abb. 53: Windgeschwindigkeits-Tagesmittel Bad Kreuznach 2009 (Quelle: LUWG, 2009b, Darstellung: Schloss, Berg) Für sehr kleine Windenergieanlagen sind diese Werte teilweise schon ausreichend, für eine Anlage von mehreren kW erscheinen diese jedoch als sehr gering für einen dauerhaften wirtschaftlichen Betrieb. Bei Erhöhung de
lle: LUWG, 2009b, Darstellung: Schloss, Berg) Für sehr kleine
Windenergieanlagen sind diese Werte teilweise schon ausreichend, für eine AnlageSGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF)
inem Rotordurchmesser von 100 m mit einem elektrischen Pitchsystem. Die komplette MM-Baureihe basiert auf der Plattform der erfolgreichen MD70/77. Die Betriebserfahrung von über 600 Windenergieanlagen der Baureihe MD70/77 ist in die Entwicklung der Senvion MM100 eingeflossen. Aufbauend auf den Qualitäten der MD-Baureihe, wie z.B. Wartungsfreundlichkeit, übersichtlichem und solide
der erfolgreichen MD70/77. Die Betriebserfahrung von über 600
Windenergieanlagen der Baureihe MD70/77 ist in die Entwicklung der Senvion MM100Senvion SE
e Bauart Planeten-/Stirnradgetriebe Nennleistung ca. 2.200 kW Nennmoment ca. 1.510 kNm Übersetzung 1:130 2.2.4 Partikelzähler Der Partikelzähler ist eine Standardkomponente in allen Windenergieanlagen (WEA) von Senvion. Der Partikelzähler ist ein einfacher, hocheffizienter Inline-Diagnosesensor zur Detektion von eisenhaltigen (FE) und eisenlosen (NFE) Metallpartikeln im Getriebe-
ähler Der Partikelzähler ist eine Standardkomponente in allen
Windenergieanlagen (WEA) von Senvion. Der Partikelzähler ist ein einfacher, hochSenvion SE
durch angeschlossene Bauteile (z.B. Transformator, Nebenaggregate sowie Mittel- und Niederspannungsverkabelung). 4 Sicherheitseinrichtung 4.1 Allgemeine Sicherheit Wie alle Senvion Windenergieanlagen ist die Senvion MM100 auf höchste Sicherheit im Betrieb und Wartung ausgelegt. Generell ist damit verbunden: ● aerodynamische Bremse in “fail-safe”-Ausführung mittels unabhängiger E
erheitseinrichtung 4.1 Allgemeine Sicherheit Wie alle Senvion
Windenergieanlagen ist die Senvion MM100 auf höchste Sicherheit im Betrieb und WSenvion SE
stand fährt. 4.4 Blitzschutz Die WEA ist mit einer von Blitzschutzexperten konstruierten Blitzschutzanlage ausgerüstet und erfüllt die nach internationaler Norm IEC 61400-24 Edit.1 “ Windenergieanlagen - Abschnitt 24: Blitzschutz” und IEC 62305-1 “Blitzschutz - Absatz 1: Generelles” geforderte Schutzklasse 1 (mehr Informationen finden Sie im Dokument "Generelle Information - Blitz
nd erfüllt die nach internationaler Norm IEC 61400-24 Edit.1 “
Windenergieanlagen - Abschnitt 24: Blitzschutz” und IEC 62305-1 “Blitzschutz - ASenvion SE
Daten Steuerungssystem Prinzip Mikroprozessor Signalübertragung Lichtwellenleiter Fernüberwachung SCADA Access Monitoring 5.3 Maßnahmen bei Eisansatz Eisansatz an Rotorblättern von Windenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Umgebung führen. Es können verschiedene Maßnahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. 5.3.1 Eiserkennung S
ng 5.3 Maßnahmen bei Eisansatz Eisansatz an Rotorblättern von
Windenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der UmSenvion SE
Windenergieanlagen weiter. Heutige Anlagen sind absolute Hightech-Produkte. Dank innovativer Materialien, spezieller Stromgeneratoren und ausgefeilter Anlagenelektronik entstammt immer mehr unseres St
ndenergie Die Idee der guten alten Windmühle lebt in modernen
Windenergieanlagen weiter. Heutige Anlagen sind absolute Hightech-Produkte. DankBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
Hightech-Produkte. Dank innovativer Materialien, spezieller Stromgeneratoren und ausgefeilter Anlagenelektronik entstammt immer mehr unseres Stroms der Kraft des Windes. Heute sind Windenergieanlagen Hightech-Produkte, die den Vergleich zum Flugzeugbau nicht scheuen müssen. Dabei blickt die Nutzung der Windenergie in Europa auf eine lange Tradition zurück. Bereits im 12. Jahrhun
mt immer mehr unseres Stroms der Kraft des Windes. Heute sind
Windenergieanlagen Hightech-Produkte, die den Vergleich zum Flugzeugbau nicht scBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
der „Holländerwindmühle“ im 15. Jahrhundert statt. Mitte des 19. Jahrhunderts waren in Deutschland ca. 20.000 Windmühlen in Betrieb; im Jahr 2007 liefen zum Vergleich 19.000 moderne Windenergieanlagen . Für die Niederlande waren im 17./ 18. Jahrhundert die 9.000 Windmühlen „Motor“ des Wirtschaftsaufschwungs. Man hat sie zur Bodenentwässerung, in Sägefabriken und in Hammerwerken e
in Betrieb; im Jahr 2007 liefen zum Vergleich 19.000 moderne
Windenergieanlagen. Für die Niederlande waren im 17./ 18. Jahrhundert die 9.000BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
ie 9.000 Windmühlen „Motor“ des Wirtschaftsaufschwungs. Man hat sie zur Bodenentwässerung, in Sägefabriken und in Hammerwerken eingesetzt. Die erste industrielle Massenfertigung von Windenergieanlagen (WEA) erfolgte in den USA: Von 1860 bis 1930 wurden ca. 6 Mio. WEA („Westernräder“) für Grundwasserpumpen verkauft. Weltweit begann der Niedergang der mechanischen Windenergienutzun
werken eingesetzt. Die erste industrielle Massenfertigung von
Windenergieanlagen (WEA) erfolgte in den USA: Von 1860 bis 1930 wurden ca. 6 MioBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
derauigkeit. Der Wind folgt in seinem Strömungsverhalten der Erdoberfläche, d. h. durch Hügel, Berge, Bauwerke und Wälder steigt er auf. Hinter derartigen Hindernissen entstehen für Windenergieanlagen ungünstige Luftturbulenzen und Schwachwindgebiete („Lee“). Für die Stromerzeugung nutzbar wird die Windenergie ab einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 3 – 4 m/s. Die Win
r steigt er auf. Hinter derartigen Hindernissen entstehen für
Windenergieanlagen ungünstige Luftturbulenzen und Schwachwindgebiete („Lee“). FüBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
gieanlage genutzt wird. Ein 100% Entzug der kinetischen Energie ist nicht möglich. Das theoretisch berechnete Maximum für frei umströmte Rotoren liegt bei 59,3%, in der Praxis haben Windenergieanlagen mit Horizontalachse den sogenannten Leistungsbeiwert zwischen 40 und 50%. Nutzungsmöglichkeiten der Windenergie sind das Widerstands- und das Auftriebsprinzip. Widerstandläufer nutz
r frei umströmte Rotoren liegt bei 59,3%, in der Praxis haben
Windenergieanlagen mit Horizontalachse den sogenannten Leistungsbeiwert zwischenBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
en Lebensdauer. Eine heute mögliche Anlage mit 3.000 kW Nennleistung erzeugt je nach Standort 6 – 10 Mio. kWh/a Strom, mit dem man etwa 2.000 – 3.000 Privathaushalte versorgen kann. Windenergieanlagen wandeln mechanische in elektrische Energie um. Die meisten Windenergieanlagen arbeiten mit Getrieben. Damit werden die 5 – 20 Umdrehungen pro Minute eines Rotors auf die vom Generat
it dem man etwa 2.000 – 3.000 Privathaushalte versorgen kann.
Windenergieanlagen wandeln mechanische in elektrische Energie um. Die meisten WiBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
e nach Standort 6 – 10 Mio. kWh/a Strom, mit dem man etwa 2.000 – 3.000 Privathaushalte versorgen kann. Windenergieanlagen wandeln mechanische in elektrische Energie um. Die meisten Windenergieanlagen arbeiten mit Getrieben. Damit werden die 5 – 20 Umdrehungen pro Minute eines Rotors auf die vom Generator zur Stromerzeugung benötigten 1.000 – 1.500 Umdrehungen pro Minute übersetz
en wandeln mechanische in elektrische Energie um. Die meisten
Windenergieanlagen arbeiten mit Getrieben. Damit werden die 5 – 20 Umdrehungen pBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
enerator die volle Nennleistung erbringt. Dabei erreichen die Anlagen an Land etwa 2.000, direkt an der Küste 3.000 und auf See (offshore) werden 4.000 Volllaststunden erwartet. Bei Windenergieanlagen gibt es zur Leistungsregelung und zum Schutz vor Überlastungen zwei verschiedene Konzepte: Bei pitchgeregelten Anlagen werden die Blätter mittels einer Blattverstellvorrichtung dreh
auf See (offshore) werden 4.000 Volllaststunden erwartet. Bei
Windenergieanlagen gibt es zur Leistungsregelung und zum Schutz vor ÜberlastungeBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
o Minute aufweisen als bei den kleineren Anlagen früherer Jahre. Mattierte Lacke reduzieren störende Reflexionen des Sonnenlichts. Für den Vogel- und allgemeinen Artenschutz stellen Windenergieanlagen an Land kein großes Problem dar, wobei es aber wenige besonders betroffene Arten gibt. Untersuchungen zeigen, dass im Schnitt pro Anlage und Jahr in Deutschland mit einem toten Voge
nenlichts. Für den Vogel- und allgemeinen Artenschutz stellen
Windenergieanlagen an Land kein großes Problem dar, wobei es aber wenige besondeBINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
tor mit einem Durchmesser von 107 m und einer überstrichenen Rotorfläche von 9.000 m2 sowie die hervorragende Aerodynamik der B52 IntegralBlade® Technologie setzen neue Maßstäbe für Windenergieanlagen . Die SWT-3.6-107 Maschine ist ideal für Offshore-Märkte – weltweit. Ein konservatives Anlagendesign, automatische Schmiersysteme, Klimatisierung der Innenbereiche und ein einfaches
k der B52 IntegralBlade® Technologie setzen neue Maßstäbe für
Windenergieanlagen. Die SWT-3.6-107 Maschine ist ideal für Offshore-Märkte – weSiemens AG
Windenergieanlagen im urbanen Raum Ein Leitfaden Herausgeber HTW Berlin, Prof. Dr-Ing. Jochen Twele E-Mail: Jochen.Twele@HTW-Berlin.de Internet: http://kleinwind.htw-berlin.de Die vorliegenden Handlun
Empfehlungen zum Einsatz kleiner
Windenergieanlagen im urbanen Raum Ein Leitfaden Herausgeber HTW Berlin, Prof. DHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
ung und Standfestigkeit 44 Feste Dachanbindung 45 Freie Aufständerung 46 Zugang 46 Schwingungen und Schwingungsentkopplung 46 Unwuchten und Blatt-Turm-Interaktion 46 Vertikalachsige Windenergieanlagen 47 Generator 47 Schwingungsübertragung und Schwingungsreduzierung 47 III.2 Wechselrichter inkl. Verkabelung 48 III.3 Blitzschutz 49 Äußerer Blitzschutz 49 Innerer „Blitzschutz“/Über
ng 46 Unwuchten und Blatt-Turm-Interaktion 46 Vertikalachsige
Windenergieanlagen 47 Generator 47 Schwingungsübertragung und SchwingungsreduzieHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
egorien des Bundesverbandes Windenergie e.V. [BWE_Q]. II.2 Qualität und Zertifizierung In der Europäischen Norm DIN EN / IEC 61400-2 [IEC_2] sind die Auslegungskriterien für kleine Windenergieanlagen geregelt. Hersteller, die ihre Anlagen nach dieser Norm auslegen und herstellen, beachten in der Regel alle relevanten Sicherheitskriterien und stellen qualitativ hochwertige Produk
/ IEC 61400-2 [IEC_2] sind die Auslegungskriterien für kleine
Windenergieanlagen geregelt. Hersteller, die ihre Anlagen nach dieser Norm ausleHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
wie z.B. den amerikanischen „AWEA Small Wind Turbine Performance and Safety Standard“ oder den britischen MCS- Standard. Diese stellen vereinfachte Prüfverfahren speziell für kleine Windenergieanlagen dar. Im deutschen Raum existiert kein vereinfachtes Verfahren. Bei der Auswahl der Windenergieanlage ist darauf zu achten, ob ein entsprechendes Zertifikat vorliegt. Sollte dies nic
Diese stellen vereinfachte Prüfverfahren speziell für kleine
Windenergieanlagen dar. Im deutschen Raum existiert kein vereinfachtes VerfahrenHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
den Prinzipien können zum Beispiel [TWE] entnommen werden. Drehachse Eine weitere maßgebliche Unterscheidung der Anlagenbauform ist in der Achsenorientierung vorzunehmen. Bei großen Windenergieanlagen hat sich die Bauform mit horizontaler Drehachse durchgesetzt. Bei KWEA finden sich auch zahlreiche Produkte, welche eine vertikale Drehachse aufweisen. Jede dieser Bauformen verfügt
bauform ist in der Achsenorientierung vorzunehmen. Bei großen
Windenergieanlagen hat sich die Bauform mit horizontaler Drehachse durchgesetzt.Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
tische Energie in elektrische Energie um. Beispiele für vertikalachsige Rotoren sind der Savonius- und der Darrieus-Rotor (in Abbildung 10 dargestellt). Abbildung 10: Bauformen von Windenergieanlagen [TEX], Legende: (1) Westernmill, (2) Savonius-Rotor, (3) Darrieus-Rotor, (4) H-Darrieus-Rotor. Horizontalachsanlagen stellen den Großteil der am Markt befindlichen Anlagen dar. Wie
r (in Abbildung 10 dargestellt). Abbildung 10: Bauformen von
Windenergieanlagen [TEX], Legende: (1) Westernmill, (2) Savonius-Rotor, (3) DarrHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
e unterschiedlicher Bauformen von KWEA (verallgemeinernde Übersicht, Abweichung bei einigen Anlagen möglich). Vertikalachsanlage, Horizontalachsanlage. II.4 Auslegungsparameter von Windenergieanlagen Der Anwendungsfall bestimmt die Leistungsklasse der verwendeten Anlage. Je nach Marktsegment und Leistungsklasse steht jedoch eine Vielzahl von Anlagen zur Auswahl. Folgende Beschre
hsanlage, Horizontalachsanlage. II.4 Auslegungsparameter von
Windenergieanlagen Der Anwendungsfall bestimmt die Leistungsklasse der verwendetHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
ne zusätzliche Steuerung und Sensorik (Temperatur-, Luftdruck- und Feuchtemessung) notwendig sind. II.6 Auswahl des Anlagentyps nach Anwendungsfall Eine grobe Einteilung der kleinen Windenergieanlagen kann nach dem Anwendungsfall vorgenommen werden. Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen den Anwendungsgebieten: Batterieladung, Eigenstromnutzung und Netzeinspeisung. Batteri
gentyps nach Anwendungsfall Eine grobe Einteilung der kleinen
Windenergieanlagen kann nach dem Anwendungsfall vorgenommen werden. Hier unterscHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
Immissionsort vor. In Tabelle 3 sind diese Werte für verschiedene Siedlungsgebiete aufgeführt. Tabelle 3: Grenzwerte für unterschiedliche Gebiete nach TA Lärm [TA_LÄ]. Bei kleinen Windenergieanlagen , welche nach IEC 61400 oder dem britischen MCS zertifiziert sind, gehört die Schallmessung zum Zertifizierungsprozess nach IEC 61400-11 [IEC_11]. In jedem Fall sollte der Hersteller
r unterschiedliche Gebiete nach TA Lärm [TA_LÄ]. Bei kleinen
Windenergieanlagen, welche nach IEC 61400 oder dem britischen MCS zertifiziert sHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
on sollte herstellerseitig für die durch den Anlagenbetrieb entstehenden Schwingungsanregungen ausgelegt sein. Unwuchten und Blatt-Turm-Interaktion Der Großteil der Schwingungen bei Windenergieanlagen wird durch Unwuchten angeregt. Man unterscheidet zwischen Massenunwuchten und aerodynamischen Unwuchten: Massenunwuchten rühren aus ungleicher Massenverteilung des Rotors, aerodynam
und Blatt-Turm-Interaktion Der Großteil der Schwingungen bei
Windenergieanlagen wird durch Unwuchten angeregt. Man unterscheidet zwischen MasHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
er können schon bei Schwachwind, d.h. vor Aufschalten der WEA größere Schwingungen auftreten, wenn Resonanzeffekte mit Teilen der Struktur oder dem Gebäude bestehen. Vertikalachsige Windenergieanlagen Im Gegensatz zu Windenergieanlagen mit horizontaler Achse treten bei Vertikalachsern grundsätzlich aerodynamische Unwuchten auf. Dies rührt aus den unterschiedlichen Anströmverhältn
eilen der Struktur oder dem Gebäude bestehen. Vertikalachsige
Windenergieanlagen Im Gegensatz zu Windenergieanlagen mit horizontaler Achse treHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
h. vor Aufschalten der WEA größere Schwingungen auftreten, wenn Resonanzeffekte mit Teilen der Struktur oder dem Gebäude bestehen. Vertikalachsige Windenergieanlagen Im Gegensatz zu Windenergieanlagen mit horizontaler Achse treten bei Vertikalachsern grundsätzlich aerodynamische Unwuchten auf. Dies rührt aus den unterschiedlichen Anströmverhältnissen der einzelnen Blätter her. Be
bestehen. Vertikalachsige Windenergieanlagen Im Gegensatz zu
Windenergieanlagen mit horizontaler Achse treten bei Vertikalachsern grundsätzliHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
rlin (BauO Bln): Insbes. §§ 3, 6, 9, 12, 15 f., 47, 60 ff. BauO Bln; _Bauverfahrensverordnung Berlin (BauVerfVO); _Technische Regelwerke: Insbes. DIN EN 61400-2 („Sicherheit kleiner Windenergieanlagen “) und DIN EN 1055-4 („Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten“). Immissionsschutzrecht: _Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): insbes. § 22 BImSchG; _Technische Anleitung
ische Regelwerke: Insbes. DIN EN 61400-2 („Sicherheit kleiner
Windenergieanlagen“) und DIN EN 1055-4 („Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: WiHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
unschädlich. Je nach Gebiet muss davon ausgegangen werden, dass die nachbarliche Abstimmung Konflikte grundsätzlich ausräumen kann, die sich aus grenzüberschreitenden Wirkungen von Windenergieanlagen ergeben können.“ (BVerwG, NJW 1983, 2713 (2715)). Schließlich müssen Kleinwindanlagen im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Abs. 1 S. 2 BauGB den Anforderungen an gesunde Wohn- und
räumen kann, die sich aus grenzüberschreitenden Wirkungen von
Windenergieanlagen ergeben können.“ (BVerwG, NJW 1983, 2713 (2715)). SchließlichHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
er Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Zu den Immissionen, die von kleinen Windenergieanlagen auf Dächern ausgehen können, zählen Geräusche und Erschütterungen. Hinzutreten können Lichteffekte als ähnliche Umwelteinwirkungen (vgl. § 3 Abs. 2 BImSchG). Schallschutz Wann Geräu
barschaft herbeizuführen. Zu den Immissionen, die von kleinen
Windenergieanlagen auf Dächern ausgehen können, zählen Geräusche und ErschütteruHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
muss nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Dabei kann als Orientierungshilfe auf die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen “ des Länderausschusses für Immissionsschutz (WEA-Schattenwurf-Hinweise [WEA-Schatten]) zurückgegriffen werden. Einen konkreten Anhaltspunkt bietet die Faustformel aus Nr. 3 der WEA-
zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von
Windenergieanlagen“ des Länderausschusses für Immissionsschutz (WEA-SchattenwurfHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
eln oder für die gesamte Betriebsdauer der Anlage berechnet werden. Meist wird hier ein Zeitraum von 20 Jahren angesetzt. Typische Werte für die Stromgestehungskosten großer Onshore- Windenergieanlagen liegen bei einem Betriebszeitraum von 20 Jahren je nach Standortbedingungen im Mittel zwischen 5,9 und 10,3 Ct/kWh [ISE]. Die Stromgestehungskosten von Kleinwindenergieanlagen liege
. Typische Werte für die Stromgestehungskosten großer Onshore-
Windenergieanlagen liegen bei einem Betriebszeitraum von 20 Jahren je nach StandHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
spezifischen Investitionskosten. Größere Anlagen sind also per se wirtschaftlicher. Am Ende entscheidet meistens die finanzielle Amortisation, ob eine Anlage realisiert wird. Kleine Windenergieanlagen weisen in der Regel Amortisationszeiträume jenseits von 10 Jahren auf, was viele potenzielle BetreiberInnen von vornherein abschreckt. Hierbei unberücksichtigt bleibt jedoch oft die
anzielle Amortisation, ob eine Anlage realisiert wird. Kleine
Windenergieanlagen weisen in der Regel Amortisationszeiträume jenseits von 10 JaHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
s öffentliche Netz eingespeist und nach EEG vergütet. Das Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist zur Abnahme der gewandelten Energie verpflichtet. Der derzeitige Vergütungssatz für Windenergieanlagen liegt unabhängig von der Anlagenleistung bei rund 9 € Ct/kWh (EEG 2012) – anders als in anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland keinen eigenen Vergü- tungssatz für Windenergieanla
elten Energie verpflichtet. Der derzeitige Vergütungssatz für
Windenergieanlagen liegt unabhängig von der Anlagenleistung bei rund 9 € Ct/kWh Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
denergieanlagen liegt unabhängig von der Anlagenleistung bei rund 9 € Ct/kWh (EEG 2012) – anders als in anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland keinen eigenen Vergü- tungssatz für Windenergieanlagen mit kleiner Leistung. Daher ist die Netzeinspeisung für Kleinwindanlagen im Allgemeinen nicht sinnvoll. Eigenverbrauch Die gewandelte Energie wird zeitgleich selbst verbraucht und m
rn gibt es in Deutschland keinen eigenen Vergü- tungssatz für
Windenergieanlagen mit kleiner Leistung. Daher ist die Netzeinspeisung für KleinHochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
on Windenergie ist bereits seit einigen Jahren in Deutschland etabliert. Die jährlichen Zuwachsraten der installierten Leistung steigen rasant und bis zum 30. Juni 2010 waren 21.308 Windenergieanlagen in Deutschland mit einer gesamten Nennleistung von 26.384 MW aufgestellt. Bis zum Jahr 2017 sagen Berechnungen voraus, dass die installierte Windleistung in Deutschland auf knapp 45
eistung steigen rasant und bis zum 30. Juni 2010 waren 21.308
Windenergieanlagen in Deutschland mit einer gesamten Nennleistung von 26.384 MW Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Seitdem hat Nordex weit mehr als 5.000 Turbinen dieser Plattform an unterschiedlichsten Standorten weltweit ans Netz gebracht. Wir wissen also, wovon wir sprechen, wenn wir unseren Windenergieanlagen Qualität, ausgereifte Technik und zuverlässige Leistung selbst an Extremstandorten bescheinigen. Mit der Generation Delta bieten wir die vierte Anlagengeneration unserer bewährten M
bracht. Wir wissen also, wovon wir sprechen, wenn wir unseren
Windenergieanlagen Qualität, ausgereifte Technik und zuverlässige Leistung selbsNordex
ng der Treibhausgase als Ziel der Landespolitik festgelegt wird. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Stadt Beverungen zwei Konzentrationszonen mit der Zweckbestimmung „ Windenergieanlagen /Landwirtschaft“ dar. Es handelt sich dabei um die Konzentrationszonen Haarbrück/Jakobsberg und Tietelsen/Dalhausen-Bustollen. Damit hat die Stadt eine städtebauliche Steuerung der W
Beverungen zwei Konzentrationszonen mit der Zweckbestimmung „
Windenergieanlagen/Landwirtschaft“ dar. Es handelt sich dabei um die KonzentratiStadt Beverungen
mit hat die Stadt eine städtebauliche Steuerung der Windenergienutzung im Stadtgebiet vorgenommen. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 stehen deshalb raumbedeutsame Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Außenbereich öffentliche Belange entgegen. Im Rahmen der Flächenpotentialanalyse der enveco GmbH (s. Punkt 3) für den gesamten Kreis Höxter wurden weitere Poten
z 3 stehen deshalb raumbedeutsame Vorhaben zur Errichtung von
Windenergieanlagen an anderer Stelle im Außenbereich öffentliche Belange entgegeStadt Beverungen
n Ergänzung zu der Sitzung vom 26.09.2013 die 39. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Ziel dieser Änderung ist die Darstellung eines zusätzlichen Sondergebietes für Windenergieanlagen „Twerberg“. In der Sitzung am 17.10.2013 wurde auf Antrag eines Vorhabenträgers gleichzeitig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Windpark Twerberg“ für die
ung ist die Darstellung eines zusätzlichen Sondergebietes für
Windenergieanlagen „Twerberg“. In der Sitzung am 17.10.2013 wurde auf Antrag einStadt Beverungen
orhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Windpark Twerberg“ für die gleiche Fläche beschlossen. Er hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Windpark mit sieben Windenergieanlagen (WEA) zu schaffen. Der FNP wird gem. § 8,3 BauGB im parallelen Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geändert. Die Grenzen der Flächennutzungsplanänderung
ungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Windpark mit sieben
Windenergieanlagen (WEA) zu schaffen. Der FNP wird gem. § 8,3 BauGB im paralleleStadt Beverungen
es Plangebietes ein Modellflugplatz. Als weitere Nutzungen außerhalb des Plangebietes sind zwei Schießanlagen zu nennen. Bislang sind im Plangebiet und in der näheren Umgebung keine Windenergieanlagen vorhanden oder im Bau. 3.4 Planungsgrundlage Flächenpotentialanalyse Windenergie Im Jahr 2012 wurde von der enveco GmbH für den gesamten Kreis Höxter eine Flächenpotentialanalyse z
Bislang sind im Plangebiet und in der näheren Umgebung keine
Windenergieanlagen vorhanden oder im Bau. 3.4 Planungsgrundlage FlächenpotentiaStadt Beverungen
nach den Festsetzungen des B-Planes. Die Abgrenzung des Plangebietes erfolgt aufgrund der Flächenpotentialstudie (s.o.) und sichert eine effiziente Nutzbarkeit der Fläche für sieben Windenergieanlagen gemäß dem aktuellen Stand der Technik sowie ihre Erschließung. Die Begrenzung der Zahl der Anlagen auf sieben ergibt sich aus den erforderlichen Abständen der Anlagen untereinander,
und sichert eine effiziente Nutzbarkeit der Fläche für sieben
Windenergieanlagen gemäß dem aktuellen Stand der Technik sowie ihre ErschließungStadt Beverungen
Rotoren überdeckten Grundflächen sowie die Kranstell- und Montageflächen sind bei der Bestimmung der zulässigen Grundfläche nicht einzurechnen. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort individuell festgesetzt (s. Tabelle 1). Eine Differenz von 1,1 m bis 1,7 m zwischen der Objektplanung und der Planfestsetzung wird zur Sicherheit mö
che nicht einzurechnen. Die zulässige maximale Gesamthöhe der
Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort individuell festgesetzt (s. Stadt Beverungen
r konkreten Ausführungsplanung vorgesehen (s. Tabelle 1, aufgerundete Werte). Nebengebäude und –anlagen dürfen eine Höhe von 10 m nicht überschreiten. Tabelle 1: Daten der geplanten Windenergieanlagen im Windpark Twerberg. Windenergieanlage Anlagentyp GE Rotordurchmesser [m] Nabenhöhe [m] Gesamthöhe bauliche Anlage WEA (einschl. Rotorradius) [m] Geländehöhen über NHN [m] Gesamthö
von 10 m nicht überschreiten. Tabelle 1: Daten der geplanten
Windenergieanlagen im Windpark Twerberg. Windenergieanlage Anlagentyp GE RotorduStadt Beverungen
ibt zulässig. Die Wege genügen den Anforderungen des üblichen landwirtschaftlichen Verkehrs. Abhängig von Größe und Schleppradien der Transport- und Instandhaltungsfahrzeuge für die Windenergieanlagen müssen sie insbesondere in Einmündungen und Kurven durch Schotterungen verbreitert und ausgebaut werden (BIOPLAN 2014). Diese Maßnahmen werden im VEP im Einzelnen festgelegt und im
eppradien der Transport- und Instandhaltungsfahrzeuge für die
Windenergieanlagen müssen sie insbesondere in Einmündungen und Kurven durch SchoStadt Beverungen
lichkeiten im vorliegenden Fall sind durch den Vorhabenträger zu prüfen und mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Das anfallende Niederschlagswasser der neu versiegelten Flächen an den Windenergieanlagen kann auf den benachbarten unversiegelten Flächen versickern. Eine technische Einrichtung zur Sammlung des Regenwassers ist aufgrund der geringen Mengen nicht erforderlich. 4.10 Land
lende Niederschlagswasser der neu versiegelten Flächen an den
Windenergieanlagen kann auf den benachbarten unversiegelten Flächen versickern. Stadt Beverungen
anes. Weitere Informationen finden sich unter Punkt 7.4.1 und können der Schattenwurfprognose entnommen werden. Lichtimmissionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begrenzt. Der Blinkrhythmus der Anlagen wird aufeinander abgestimmt (s. textliche Festsetzungen Nr. 7). Störende Lichtrefle
issionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der
Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begStadt Beverungen
äß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begrenzt. Der Blinkrhythmus der Anlagen wird aufeinander abgestimmt (s. textliche Festsetzungen Nr. 7). Störende Lichtreflexionen bei Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen nicht mehr auf. 4.13 Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind gemäß Wind
textliche Festsetzungen Nr. 7). Störende Lichtreflexionen bei
Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen WindenergieStadt Beverungen
ythmus der Anlagen wird aufeinander abgestimmt (s. textliche Festsetzungen Nr. 7). Störende Lichtreflexionen bei Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen nicht mehr auf. 4.13 Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind gemäß Windenergieerlass NRW Abstände von Windenergieanlagen zu Verkehrswegen, E
rgieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen
Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen nicht mehr auf. 4.13 EisabwuStadt Beverungen
heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen nicht mehr auf. 4.13 Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind gemäß Windenergieerlass NRW Abstände von Windenergieanlagen zu Verkehrswegen, Erholungseinrichtungen und Gebäuden einzuhalten oder funktionssichere technische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. automatische Außerbetriebnahme bei Eisansat
des Eisabwurfes sind gemäß Windenergieerlass NRW Abstände von
Windenergieanlagen zu Verkehrswegen, Erholungseinrichtungen und Gebäuden einzuhaStadt Beverungen
nzuhalten oder funktionssichere technische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. automatische Außerbetriebnahme bei Eisansatz oder Rotorblattheizung) erforderlich. Im Bereich unter Windenergieanlagen mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des Rotors bei Eisansatz ist durch Hinweisschilder auf die verbleibende Gefährdung durch Eisabfall bei Rotorstillstand oder Trude
ansatz oder Rotorblattheizung) erforderlich. Im Bereich unter
Windenergieanlagen mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des RotorStadt Beverungen
e in unverändertem Zustand zu erhalten. 5. Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind zur Realisierung der Planung nicht vorgesehen. Die Verfügungsbereitschaft über die Standorte der Windenergieanlagen sowie über die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandflächen ist auf privatem Wege zu erlangen. 6. Kosten Durch die Realisierung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Beverun
vorgesehen. Die Verfügungsbereitschaft über die Standorte der
Windenergieanlagen sowie über die bauordnungsrechtlich erforderlichen AbstandfläStadt Beverungen
und Drenke erfolgt die Festsetzung des „Sondergebietes Windpark Twerberg“ mit einer Flächengröße von etwa 195 ha. Es werden die überbaubaren Grundstücksflächen für insgesamt sieben Windenergieanlagen festgesetzt. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans sind sieben WE
rden die überbaubaren Grundstücksflächen für insgesamt sieben
Windenergieanlagen festgesetzt. Die zulässige maximale Gesamthöhe der WindenergiStadt Beverungen
erg“ mit einer Flächengröße von etwa 195 ha. Es werden die überbaubaren Grundstücksflächen für insgesamt sieben Windenergieanlagen festgesetzt. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans sind sieben WEA vom Anlagenhersteller General Electric (GE) mit einem Rotordurchmess
gieanlagen festgesetzt. Die zulässige maximale Gesamthöhe der
Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage dStadt Beverungen
ungsprognose In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes der Umwelt sowie der potenziellen Umweltauswirkungen der geplanten Windenergieanlagen . Geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- sowie Kompensationsmaßnahmen werden in den jeweiligen Kapiteln genannt. Anschließend folgen Ausführungen zur Nullvariante, zu anderweitigen Pl
mwelt sowie der potenziellen Umweltauswirkungen der geplanten
Windenergieanlagen. Geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- sowie KompensationsmaßStadt Beverungen
dlich geprägt und ist durch eine dünne Besiedlung gekennzeichnet. Zwischen den zerstreut liegenden Siedlungen finden sich lediglich vereinzelt Höfe. Im direkten Umfeld der geplanten Windenergieanlagen liegen keine Einzelgehöfte. Das Plangebiet und seine Umgebung werden überwiegend land- sowie untergeordnet forstwirtschaftlich genutzt. Es werden aktuell zwei Steinbrüche im Plangeb
h lediglich vereinzelt Höfe. Im direkten Umfeld der geplanten
Windenergieanlagen liegen keine Einzelgehöfte. Das Plangebiet und seine UmgebungStadt Beverungen
es Bebauungsplans zu Schallimmissionen geregelt. Schattenwurf und Lichtimmissionen Im Unterschied zu den üblichen Fällen des Schattenwurfes durch feststehende Gebäude verursacht bei Windenergieanlagen erst die Bewegung des Rotorblattes einen periodischen Wechsel von Licht und Schatten. Das Ausmaß dieser qualitativen Veränderung der Lichtverhältnisse auf die betroffene Nachbarscha
des Schattenwurfes durch feststehende Gebäude verursacht bei
Windenergieanlagen erst die Bewegung des Rotorblattes einen periodischen WechselStadt Beverungen
n als maximale tägliche Belastung zugrunde gelegt. Einer theoretisch möglichen Überschreitung von Anhaltswerten an bestimmten Immissionspunkten wird durch Abschaltautomatiken in den Windenergieanlagen entgegengewirkt. Eine diesbezügliche Regelung für das Sondergebiet beinhaltet die textliche Festsetzung Nr. 9 des Bebauungsplanes, auf deren Basis durch technische Einrichtungen an
mmten Immissionspunkten wird durch Abschaltautomatiken in den
Windenergieanlagen entgegengewirkt. Eine diesbezügliche Regelung für das SondergStadt Beverungen
gegengewirkt. Eine diesbezügliche Regelung für das Sondergebiet beinhaltet die textliche Festsetzung Nr. 9 des Bebauungsplanes, auf deren Basis durch technische Einrichtungen an den Windenergieanlagen sicher zu stellen ist, dass der periodische Schattenwurf an Wohn-, Schlaf, und Büroräumen bzw. ähnlichen Arbeitsräumen sowie in Außenwohnbereichen wie Terrassen und Balkone gemäß de
planes, auf deren Basis durch technische Einrichtungen an den
Windenergieanlagen sicher zu stellen ist, dass der periodische Schattenwurf an WStadt Beverungen
n bzw. ähnlichen Arbeitsräumen sowie in Außenwohnbereichen wie Terrassen und Balkone gemäß den Anhaltswerten des Windenergieerlasses NRW begrenzt wird. Störende Lichtreflexionen bei Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen der Rotoren nicht mehr auf. Lichtimmissionen durch die notwendige Tag- und Nach
rgieerlasses NRW begrenzt wird. Störende Lichtreflexionen bei
Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen WindenergieStadt Beverungen
sen und Balkone gemäß den Anhaltswerten des Windenergieerlasses NRW begrenzt wird. Störende Lichtreflexionen bei Windenergieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen der Rotoren nicht mehr auf. Lichtimmissionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Tech
rgieanlagen (Disco-Effekt) treten bei den heute marktgängigen
Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen der Rotoren nicht mehr auf. Stadt Beverungen
ten bei den heute marktgängigen Windenergieanlagen aufgrund angepasster Oberflächen der Rotoren nicht mehr auf. Lichtimmissionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begrenzt (s. textliche Festsetzungen 7). Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind Abstände von Windenergieanlagen zu
issionen durch die notwendige Tag- und Nachtkennzeichnung der
Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begStadt Beverungen
er Windenergieanlagen werden gemäß dem Stand der Technik auf das notwendige Maß begrenzt (s. textliche Festsetzungen 7). Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind Abstände von Windenergieanlagen zu Verkehrswegen und Gebäuden einzuhalten oder funktionssichere technische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. automatische Außerbetriebnahme bei Eisansatz oder Rotorblattheizung
Eisabwurf Wegen der Gefahr des Eisabwurfes sind Abstände von
Windenergieanlagen zu Verkehrswegen und Gebäuden einzuhalten oder funktionssicheStadt Beverungen
nzuhalten oder funktionssichere technische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. automatische Außerbetriebnahme bei Eisansatz oder Rotorblattheizung) erforderlich. Im Bereich unter Windenergieanlagen mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des Rotors bei Eisansatz, ist durch Hinweisschilder auf die verbleibende Gefährdung durch Eisabfall bei Rotorstillstand oder Trud
ansatz oder Rotorblattheizung) erforderlich. Im Bereich unter
Windenergieanlagen mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des RotorStadt Beverungen
wirtschaftlichen Flächen durch die neu versiegelten Flächen (Fundamente, Kranstellflächen etc.) wird i.d.R. durch entsprechende Pachtzahlungen entschädigt. Die Nutzung der durch die Windenergieanlagen Nr. 2 und 7 betroffenen Erweiterungsflächen für den Kalkabbau ist vertraglich zwischen den Betreibern des Windparks und den Steinbruchbetreibern zu regeln. Während der Bauzeit kann
echende Pachtzahlungen entschädigt. Die Nutzung der durch die
Windenergieanlagen Nr. 2 und 7 betroffenen Erweiterungsflächen für den KalkabbauStadt Beverungen
ungen zu einer Teilversiegelung. Insgesamt sind die zu erwartenden bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen von Biotopen und der Vegetation gering, da die Standorte der geplanten Windenergieanlagen auf intensiv genutzten Ackerflächen oder Grünländern geplant sind und die Versiegelungen nur im unmittelbaren Bereich der überplanten Flächen stattfinden. Für die Erschließung und N
pen und der Vegetation gering, da die Standorte der geplanten
Windenergieanlagen auf intensiv genutzten Ackerflächen oder Grünländern geplant Stadt Beverungen
h (BIOPLAN 2014). Durch flächensparende Baustelleneinrichtung können unnötige Bodenversiegelungen und – verdichtungen vermieden werden. Der Oberboden, der auf den Bauplätzen für die Windenergieanlagen anfällt, ist fachgerecht zwischen zu lagern, und anschließend wieder zu verwenden. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag genannt. Durch vorsichtigen Umgang mit bzw
rmieden werden. Der Oberboden, der auf den Bauplätzen für die
Windenergieanlagen anfällt, ist fachgerecht zwischen zu lagern, und anschließendStadt Beverungen
n. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag genannt. Durch vorsichtigen Umgang mit bzw. durch Vermeidung von wassergefährdenden Stoffen auf der Baustelle sowie in den Windenergieanlagen können Auswirkungen auf Wasser, Boden und Biotoptypen verhindert werden. Tiere Derzeitige Umweltsituation Im Zusammenhang mit geplanten Windenergieanlagen erfolgt in der Regel eine
von wassergefährdenden Stoffen auf der Baustelle sowie in den
Windenergieanlagen können Auswirkungen auf Wasser, Boden und Biotoptypen verhindStadt Beverungen
der Baustelle sowie in den Windenergieanlagen können Auswirkungen auf Wasser, Boden und Biotoptypen verhindert werden. Tiere Derzeitige Umweltsituation Im Zusammenhang mit geplanten Windenergieanlagen erfolgt in der Regel eine Betrachtung der Vögel und Fledermäuse im Plangebiet und seiner Umgebung, da diese Tiergruppen aufgrund der Nutzung des Luftraums windenergieempfindliche Ar
iere Derzeitige Umweltsituation Im Zusammenhang mit geplanten
Windenergieanlagen erfolgt in der Regel eine Betrachtung der Vögel und FledermäuStadt Beverungen
en für Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für die Haselmaus festgesetzt. Auf diesen Flächen werden heimische, standortgerechte Sträucher angepflanzt. (BIOPLAN, 2014) Die Windenergieanlagen sind nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen sind zu beseitigen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird im Durchführungsvertrag siche
, standortgerechte Sträucher angepflanzt. (BIOPLAN, 2014) Die
Windenergieanlagen sind nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzuStadt Beverungen
n Auswirkungen im o.g. Sinne auszugehen. Nähere Aussagen dazu sind dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (BIOPLAN 2014) zu entnehmen. Bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung sind die Windenergieanlagen zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen. Zur Rückbauverpflichtung s. Punkt 4.3. Altlasten / Verdachtsflächen Innerhalb des Plangebietes sind keine Bodenbelastungen i
4) zu entnehmen. Bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung sind die
Windenergieanlagen zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen. Zur Stadt Beverungen
hutzgebiet der Stufe II (Höxter-Ottbergen WSG II) liegt westlich angrenzend an das Sondergebiet. Es werden keine Gewässer oder Wasserschutzgebiete direkt von der Planung berührt. Da Windenergieanlagen bei sachgemäßem Betrieb keine Schadstoffe an das Grundwasser oder Gewässer abgeben und keine sonstigen stofflichen Emissionen verursachen, erfolgt hierdurch keine (Fern-)Einwirkung
r oder Wasserschutzgebiete direkt von der Planung berührt. Da
Windenergieanlagen bei sachgemäßem Betrieb keine Schadstoffe an das Grundwasser Stadt Beverungen
lschleppen hinter den Rotoren geringfügig verändert. Diese sind in Bodennähe nicht bemerkbar und haben daher keine Relevanz. Belastungen für die Lufthygiene sind mit dem Betrieb der Windenergieanlagen nicht verbunden. Mit der Nutzung erneuerbarer Energien als Ersatz für fossile Energieträger und damit der Verringerung der CO2-Problematik sind Entlastungen für die Lufthygiene und
anz. Belastungen für die Lufthygiene sind mit dem Betrieb der
Windenergieanlagen nicht verbunden. Mit der Nutzung erneuerbarer Energien als ErStadt Beverungen
liches Erscheinungsbild auf. Der Twerberg liegt erhöht im Gelände. Die Höhen fallen in Richtung Norden und Süden ab. Vertikale Vorbelastungen in Form von Hochspannungsleitungen oder Windenergieanlagen bestehen bisher nicht. Der Landschaftsraum wird im Folgenden im Umkreis der 15-fachen Anlagenhöhe gemäß dem Untersuchungsrahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (BIOPLAN 20
tikale Vorbelastungen in Form von Hochspannungsleitungen oder
Windenergieanlagen bestehen bisher nicht. Der Landschaftsraum wird im Folgenden Stadt Beverungen
berprägung vollzogen. Der Erlebniswert in der Landschaft ist weitestgehend erhalten. Auswirkungen der Planung Die Sichtbeziehungen von Wohnhäusern in die Landschaft werden durch die Windenergieanlagen verändert. Je nach Grad der Eingrünung umliegender Häuser bzw. Grundstücke von Anwohnern sowie von Wegen, die z.B. von Erholungssuchenden genutzt werden, mit Gehölzen sind die Winde
eziehungen von Wohnhäusern in die Landschaft werden durch die
Windenergieanlagen verändert. Je nach Grad der Eingrünung umliegender Häuser bzwStadt Beverungen
lagen verändert. Je nach Grad der Eingrünung umliegender Häuser bzw. Grundstücke von Anwohnern sowie von Wegen, die z.B. von Erholungssuchenden genutzt werden, mit Gehölzen sind die Windenergieanlagen als technische Elemente in der Landschaft mehr oder weniger sichtbar. Verminderungen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind bei Windenergieanlagen aufgrund der Höhe nur begre
von Erholungssuchenden genutzt werden, mit Gehölzen sind die
Windenergieanlagen als technische Elemente in der Landschaft mehr oder weniger sStadt Beverungen
rden, mit Gehölzen sind die Windenergieanlagen als technische Elemente in der Landschaft mehr oder weniger sichtbar. Verminderungen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind bei Windenergieanlagen aufgrund der Höhe nur begrenzt möglich und belaufen sich auf Minimierungen im Rahmen der Gestaltung (textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 86 BauO NRW). Zu den möglich
minderungen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind bei
Windenergieanlagen aufgrund der Höhe nur begrenzt möglich und belaufen sich auf Stadt Beverungen
ur Minimierung des Störeffektes der Tages- und Nachtbefeuerung durch verschiedenzeitliches Blinken wird in der textlichen Festsetzung Nr. 7 die Synchronisation des Blinkrhythmus der Windenergieanlagen festgesetzt. Die Türme der Windenergieanlagen sind gemäß Nr. 7 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als geschlossene zylindrische oder konische Röhre zu erstellen. Damit
n Festsetzung Nr. 7 die Synchronisation des Blinkrhythmus der
Windenergieanlagen festgesetzt. Die Türme der Windenergieanlagen sind gemäß Nr. Stadt Beverungen
Nachtbefeuerung durch verschiedenzeitliches Blinken wird in der textlichen Festsetzung Nr. 7 die Synchronisation des Blinkrhythmus der Windenergieanlagen festgesetzt. Die Türme der Windenergieanlagen sind gemäß Nr. 7 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als geschlossene zylindrische oder konische Röhre zu erstellen. Damit wird eine aus landschaftsästhetischer Sicht u
inkrhythmus der Windenergieanlagen festgesetzt. Die Türme der
Windenergieanlagen sind gemäß Nr. 7 der textlichen Festsetzungen des BebauungsplStadt Beverungen
eneigentümer ist im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthalten (BIOPLAN 2014). Entsprechende Regelungen zur Sicherung der Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Die Windenergieanlagen sind nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen sind zu beseitigen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird im Durchführungsvertrag siche
g der Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Die
Windenergieanlagen sind nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzuStadt Beverungen
tadt Beverungen wird das „Sondergebiet Windpark Twerberg“ festgesetzt. Das rund 195 ha umfassende Plangebiet bietet die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen . Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind sieben WEA vom Anlag
Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von sieben
Windenergieanlagen. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen übeStadt Beverungen
festgesetzt. Das rund 195 ha umfassende Plangebiet bietet die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen. Die zulässige maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind sieben WEA vom Anlagenhersteller General Electric (GE) mit einem Rotordurchmes
ben Windenergieanlagen. Die zulässige maximale Gesamthöhe der
Windenergieanlagen über NHN wird für jeden Standort festgesetzt. Auf Grundlage dStadt Beverungen
Bebauungsplanes minimiert, über geeignete Maßnahmen kompensiert und überwacht. Menschen sind in erster Linie potenziell durch Schalimmissionen, Schattenwurf und Lichtimmissionen der Windenergieanlagen betroffen. Zur Einhaltung der Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm 1998) sowie zur Vermeidung des periodischen Schattenwurfs oberhalb der Anhaltswerte
durch Schalimmissionen, Schattenwurf und Lichtimmissionen der
Windenergieanlagen betroffen. Zur Einhaltung der Richtwerte der Technischen AnleStadt Beverungen
der Anhaltswerte sind entsprechende textliche Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten. Darüber hinaus ist eine Synchronisation des Blinkrhythmus der Tages- und Nachtbefeuerung der Windenergieanlagen festgesetzt zur Verringerung der Störungen im Landschaftsbild bzw. für den Menschen. Zur möglichen Betroffenheit des Weltkulturerbes Schloß Corvey durch den Windpark liegt eine Stel
nisation des Blinkrhythmus der Tages- und Nachtbefeuerung der
Windenergieanlagen festgesetzt zur Verringerung der Störungen im LandschaftsbildStadt Beverungen
oss Amelunxen und Schloss Fürstenberg sind dahingehend zusammenzufassen, dass es zu keiner erheblichen Überprägung des visuellen Erscheinungsbildes der Denkmäler durch die geplanten Windenergieanlagen kommt. Zusammenfassend werden die durch den vorliegenden Bebauungsplan verbleibenden Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidun
isuellen Erscheinungsbildes der Denkmäler durch die geplanten
Windenergieanlagen kommt. Zusammenfassend werden die durch den vorliegenden BebaStadt Beverungen
AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung WEA Windenergieanlage Einleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht für Windenergieanlagen (WEA) ab einer Gesamthöhe von über 100 m die Pflicht zur Kennzeichnung durch Gefahrenbefeuerung und/oder farbige Markierung. Die REpower Systems AG bietet deshalb Kennzeichnungsprod
nleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht für
Windenergieanlagen (WEA) ab einer Gesamthöhe von über 100 m die Pflicht zur KennREpower Systems AG, REpower Systems SE
leistung ca. 3.470 kW Nennmoment ca. 2.750 kNm Übersetzung ca. 99,5 Tabelle 5: Technische Daten Getriebe 2.2.4 Partikelzähler Der Partikelzähler ist eine Standardkomponente in allen Windenergieanlagen (WEA) von REpower. Der Partikelzähler ist ein einfacher, hocheffizienter Inline-Diagnosesensor zur Detektion von eisenhaltigen (FE) und eisenlosen (NFE) Metallpartikeln im Getriebe-
ähler Der Partikelzähler ist eine Standardkomponente in allen
Windenergieanlagen (WEA) von REpower. Der Partikelzähler ist ein einfacher, hochREpower Systems AG, REpower Systems SE
ssor Signalübertragung Lichtwellenleiter Fernüberwachung REguard Monitoring Tabelle 12: Technische Daten Steuerungssystem 5.3 Maßnahmen bei Eisansatz Eisansatz an Rotorblättern von Windenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der Umgebung führen. Es können verschiedene Maßnahme ergriffen werden, um diese Gefährdung zu reduzieren. 5.3.1 Eiserkennung R
m 5.3 Maßnahmen bei Eisansatz Eisansatz an Rotorblättern von
Windenergieanlagen kann zu Eiswurf und damit zu einer erhöhten Gefährdung der UmREpower Systems AG, REpower Systems SE
Abmessungen Triebstrang (Rotor, Achse und Getriebe) Länge: ca. 6,9 m Höhe: ca. 3,4 m Tiefe: ca. 3,1 m Tabelle 17: Abmessungen Triebstrang Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Farbgebung und Reflexionsgrad von REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten.........................................
sungen Triebstrang Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower
Windenergieanlagen und Rotorblättern Farbgebung und Reflexionsgrad von REpower WREpower Systems AG, REpower Systems SE
3,4 m Tiefe: ca. 3,1 m Tabelle 17: Abmessungen Triebstrang Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Farbgebung und Reflexionsgrad von REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten......................................................................... 4 1 Einleitung ...............................
n und Rotorblättern Farbgebung und Reflexionsgrad von REpower
Windenergieanlagen und Rotorblättern Verzeichnis der Abkürzungen und EinheitenREpower Systems AG, REpower Systems SE
............... 5 1.2 Reflexionsgrad von Rotorblättern................................................................................... 5 Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Dokumenten-Nr.: GI-0.0-ES.EI.00-A-A-DE Seite 4 von 5 Freigabe: 2010-11-25 -ISO 16016 Schutzvermerk beachtenVerzeichnis der Abkürzungen und Einheiten Abkürzung/Einh
................. 5 Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower
Windenergieanlagen und Rotorblättern Dokumenten-Nr.: GI-0.0-ES.EI.00-A-A-DE SeitREpower Systems AG, REpower Systems SE
kürzungen und Einheiten Abkürzung/Einheit Erklärung RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. WEA Windenergieanlage Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Windenergieanlagen werden wie allgemeine Luftfahrthindernisse behandelt. Die Tageskennzeichnung für flächige Hindernisse erfolgt durch Farbauftrag. Dabei ist die F
Windenergieanlage Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower
Windenergieanlagen und Rotorblättern Windenergieanlagen werden wie allgemeine LuREpower Systems AG, REpower Systems SE
heit Erklärung RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. WEA Windenergieanlage Farbgebung und Reflexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern Windenergieanlagen werden wie allgemeine Luftfahrthindernisse behandelt. Die Tageskennzeichnung für flächige Hindernisse erfolgt durch Farbauftrag. Dabei ist die Farbgebung wie folgt festgelegt: 1.1 F
flexionsgrad für REpower Windenergieanlagen und Rotorblättern
Windenergieanlagen werden wie allgemeine Luftfahrthindernisse behandelt. Die TagREpower Systems AG, REpower Systems SE
Tageskennzeichnung für flächige Hindernisse erfolgt durch Farbauftrag. Dabei ist die Farbgebung wie folgt festgelegt: 1.1 Farbgebung Die äußerlich sichtbaren Komponenten von REpower Windenergieanlagen werden mit den folgenden Farbtönen versehen: der Rotorblätter RAL 7035 (matt) der Gondelverkleidung RAL 7035 (matt) des Turmes RAL 7035 (matt) Ab einer Gesamthöhe von 100 m ist unte
1 Farbgebung Die äußerlich sichtbaren Komponenten von REpower
Windenergieanlagen werden mit den folgenden Farbtönen versehen: der RotorblätterREpower Systems AG, REpower Systems SE
...................................6 Rotorblattkennzeichnung 3x6 m Einleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung. REpower bietet entsprechende Produkte zur Tages- und Nachtkennzeichnung an. Das Produkt Rotorblattkennzeichnung 3x6 m kan
esteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von
Windenergieanlagen (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung. RREpower Systems AG, REpower Systems SE
aler Windscherungsexponent Terrainklasse (Rauigkeitslänge) [m] Luftdichte [kg/m3 1 Abhängig von der Höhe des Fundaments 2 Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt -; Richtlinie für Windenergieanlagen , DIN 1055-4:2005-03; Einwirkung und Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung; alle Angaben zu Windgeschwindigkeiten beziehen sich auf Nabenhöhe 3 Der hier genannte Wert bezieh
2 Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt -; Richtlinie für
Windenergieanlagen, DIN 1055-4:2005-03; Einwirkung und Standsicherheitsnachweis REpower Systems AG, REpower Systems SE
nlagen Ausgabe 2003, Absatz 4.4.5.(1)“. 6 Standard Luftdichte: 1,225 kg/m3 bei 15°C auf Nabenhöhe und Luftdruck 1013 hPa 7 Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt -; Richtlinie für Windenergieanlagen , Fassung März 2004; DIN 1055-4:1986-08; Einwirkung und Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung; alle Angaben zu Windgeschwindigkeiten beziehen sich auf Nabenhöhe Turmbefeueru
7 Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt -; Richtlinie für
Windenergieanlagen, Fassung März 2004; DIN 1055-4:1986-08; Einwirkung und StandsREpower Systems AG, REpower Systems SE
von Luftfahrthindernissen USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung Einleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung.1 REpower bietet entsprechende Produkte zur Tages- und Nachtkennzeichnung an. Die Turmbefeuerung 4x10 cd ist ein optionale
esteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von
Windenergieanlagen (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung.1 REpower Systems AG, REpower Systems SE
ng/Einheit Erklärung WEA Windenergieanlage Turmkennzeichnung 1x3 m Einleitung Zum Schutz tief fliegender Luftfahrzeuge besteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung. REpower bietet entsprechende Produkte zur Tages- und Nachtkennzeichnung an. Das Produkt Turmkennzeichnung 1x3 m kann zur
esteht in bestimmten Fällen die Pflicht zur Kennzeichnung von
Windenergieanlagen (WEA) durch farbige Markierung und/oder Gefahrenbefeuerung. RREpower Systems AG, REpower Systems SE
Meinberg D-32756 Detmold fon 05231 62-0 www.kreis-lippe.de Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom Mein Zeichen Datum Fachgebiet 702 Vor der Errichtung der HB-16 sind antragsgemäß folgende Windenergieanlagen vollständig ohne Ersatz zu demontieren: HB-07 HB-10 HB-11 Stadt: Horn-Bad Meinberg Horn-Bad Meinberg Horn-Bad Meinberg Gemarkung: Veldrom Veldrom Veldrom Typ: DE Wind 46 Windworld W
702 Vor der Errichtung der HB-16 sind antragsgemäß folgende
Windenergieanlagen vollständig ohne Ersatz zu demontieren: HB-07 HB-10 HB-11 StaKreis Lippe Der Landrat
zeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Für die Ermittlung der Geräusche ist Nr. 6.8 TA Lärm maßgebend. 2.5 Eine Tonhaltigkeit der Anlage ist nicht zulässig. Tonhaltig sind Windenergieanlagen , für die nach TA Lärm i. V. m. dem Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - Windenergie-Erlass NRW– vom 04.11.2
e Tonhaltigkeit der Anlage ist nicht zulässig. Tonhaltig sind
Windenergieanlagen, für die nach TA Lärm i. V. m. dem Erlass für die Planung undKreis Lippe Der Landrat
Lärm maßgebend. 2.5 Eine Tonhaltigkeit der Anlage ist nicht zulässig. Tonhaltig sind Windenergieanlagen, für die nach TA Lärm i. V. m. dem Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - Windenergie-Erlass NRW– vom 04.11.2015 ein Tonzuschlag von 3 dB oder 6 dB zu vergeben ist. 2.6 Die Umschaltung auf die schallreduzie
Lärm i. V. m. dem Erlass für die Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - Windenergie-Kreis Lippe Der Landrat
an die Fernüberwachung zu geben und die betroffene WEA in den Nachtstunden außerbetrieb zu nehmen, bis die Funktionsfähigkeit wieder sichergestellt ist. 2.7 Für den Nachtbetrieb der Windenergieanlagen sind kontinuierliche Aufzeichnungen über die Betriebsparameter Leistung und Drehzahl zu führen, die rückwirkend für einen Zeitraum von wenigstens 6 Monaten den Nachweis (in Klarschr
gkeit wieder sichergestellt ist. 2.7 Für den Nachtbetrieb der
Windenergieanlagen sind kontinuierliche Aufzeichnungen über die BetriebsparameteKreis Lippe Der Landrat
lb von 8 Wochen nach Durchführung der Abnahmemessung zu übersenden. 2.9 Die Messplanung ist zuvor mit dem FG 702 der Kreisverwaltung Lippe abzustimmen. Die technische Richtlinie für Windenergieanlagen , Teil 1: "Bestimmung der Schallemissionswerte", Herausgeber: Fördergesellschaft Windenergie e. V. (FGW-Richtlinie) einschließlich Schmalbandanalyse ist dabei zu beachten. Mit der Me
isverwaltung Lippe abzustimmen. Die technische Richtlinie für
Windenergieanlagen, Teil 1: "Bestimmung der Schallemissionswerte", Herausgeber: Kreis Lippe Der Landrat
Abschalteinrichtung ist sicherzustellen, dass an allen Immissionsaufpunkten eine Schattenwurfdauer von 30 h/a (entspr. real 8 h/a) und 30 min/d in Summe aller im Gebiet vorhandenen Windenergieanlagen nicht überschritten wird. Die Einrichtung und Programmierung ist durch eine unterschriebene Fachunternehmererklärung nachzuweisen und mindestens 1 Woche vor Inbetriebnahme der WEA v
real 8 h/a) und 30 min/d in Summe aller im Gebiet vorhandenen
Windenergieanlagen nicht überschritten wird. Die Einrichtung und Programmierung Kreis Lippe Der Landrat
iffer 21 der AVV mittels einer Sichtweitenmessung zu steuern. 4.3 Zur Verminderung der Belästigungswirkung für die Anwohner sind die Blinkfrequenzen der Befeuerungseinrichtungen der Windenergieanlagen untereinander und mit denen der WEA anderer Betreiber im Gebiet gemäß Ziffer 13 der AVV zu synchronisieren. 4.4 Zur Verminderung der Belästigungswirkung für die Anwohner ist täglich
ner sind die Blinkfrequenzen der Befeuerungseinrichtungen der
Windenergieanlagen untereinander und mit denen der WEA anderer Betreiber im GebiKreis Lippe Der Landrat
m/n Grundstück/en errichtet worden sind. 10. Für den Turm ist spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage der endgültige Abnahmebericht des Sachverständigen für Windenergieanlagen zu erstellen. In den Abnahmebericht ist der Auflagenvollzug der Auflagen des Lastgutachtens und des Prüfberichtes über eine Typenprüfung für den Turm und des Prüfberichtes über eine
anlage der endgültige Abnahmebericht des Sachverständigen für
Windenergieanlagen zu erstellen. In den Abnahmebericht ist der Auflagenvollzug dKreis Lippe Der Landrat
1 der o.g. Typenprüfung, 2250497-1-d Rev.2 vom 29.06.2015) 11. Für die Rotorblätter und die Maschine (inklusive der Steuerung) sind Abnahmegutachten durch einen Sachverständigen für Windenergieanlagen zu erstellen. Darin ist der Auflagenvollzug der gutachterlichen Stellungnahmen (Lastgutachten, Sicherheitsgutachten, Rotorblattgutachten, Maschinengutachten, elektronische Komponent
erung) sind Abnahmegutachten durch einen Sachverständigen für
Windenergieanlagen zu erstellen. Darin ist der Auflagenvollzug der gutachterlichKreis Lippe Der Landrat
er Windenergieanlage hat eine Betriebsanleitung und ein Wartungspflichtenheft vorzuhalten. 13. Es sind in regelmäßigen Intervallen wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige für Windenergieanlagen an Maschine und Rotorblättern sowie an der Tragstruktur (Turm und Fundament) entsprechend dem Wartungspflichtenbuch durchzuführen. Die dabei anzufertigenden Prüfprotokolle müssen vo
ntervallen wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige für
Windenergieanlagen an Maschine und Rotorblättern sowie an der Tragstruktur (TurmKreis Lippe Der Landrat
tsbild kann bei Nachweis der Kompensation der Altanlagen vermindert bzw. aufgehoben werden. Es ist dazu erforderlich, dass die bisherigen Kompensationsmaßnahmen für die abzubauenden Windenergieanlagen bestehen bleiben und wiederum für den neuen Eingriff grundbuchlich gesichert werden. Zur langfristigen Sicherung der Kompensationsmaßnahmen ist vor Baubeginn eine dauerhafte grundbu
ss die bisherigen Kompensationsmaßnahmen für die abzubauenden
Windenergieanlagen bestehen bleiben und wiederum für den neuen Eingriff grundbucKreis Lippe Der Landrat
sse Lippe einzuzahlen. H) Arbeitsschutzrechtliche Nebenbestimmungen und Hinweise der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 55 - Arbeitsschutz 1. Nebenbestimmungen 1.1 Der Betreiber der Windenergieanlagen hat sicherzustellen, dass beim Einsatz von Arbeitnehmern  nur qualifiziertes und autorisiertes Personal die Anlage entsprechend den Anforderungen der Instruktionen / Bedienungsanle
55 - Arbeitsschutz 1. Nebenbestimmungen 1.1 Der Betreiber der
Windenergieanlagen hat sicherzustellen, dass beim Einsatz von Arbeitnehmern  nuKreis Lippe Der Landrat
haben nach den Bestimmungen des Anhangs 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen zu erfolgen. 19. Werden in einem bestimmten Areal mehrere Windenergieanlagen errichtet, können diese zu Windenergieanlage -Blöcken zusammengefasst werden. Grundsätzlich bedürfen nur die Anlagen an der Peripherie des Blocks, nicht aber innerhalb des Blocks be
sen zu erfolgen. 19. Werden in einem bestimmten Areal mehrere
Windenergieanlagen errichtet, können diese zu Windenergieanlage -Blöcken zusammeKreis Lippe Der Landrat
ierbei zu unterstreichen, dass diese zusätzlichen Geräuschentwicklungen sich insbesondere zur Nachtzeit mit anderen Lärmquellen (Truppenübungsgebiet Senne sowie bereits existierende Windenergieanlagen ) zu einer deutlichen stärkeren Belästigung entwickeln werden.“ „Eine offizielle Schallmessung des Kreises Lippe vom 29.09.2016 ergab, dass bereits jetzt mit den vorhandenen WKA eine
quellen (Truppenübungsgebiet Senne sowie bereits existierende
Windenergieanlagen) zu einer deutlichen stärkeren Belästigung entwickeln werden.Kreis Lippe Der Landrat
nachvollziehbare Arbeit, die einen Zusammenhang zwischen Gesundheitsschäden und dem Infraschall belegt (vgl. Windenergieerlass NRW v. 04.11.2015, Nr. 5.2.1.1 letzter Satz). Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschal
eerlass NRW v. 04.11.2015, Nr. 5.2.1.1 letzter Satz). Der von
Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhaKreis Lippe Der Landrat
gte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten (vgl. Windenergie und Infraschall v. 02.2013, 2. Auflage, Infoflyer vom Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg). Beim ordnungsgemäßen Be
Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei
Windenergieanlagen nicht zu erwarten (vgl. Windenergie und Infraschall v. 02.201Kreis Lippe Der Landrat
bschalteinrichtungen(Schattenwurf, Turbulenz, Eiswurf,...).“ Bewertung der Einwendung: Die maßgebende Beurteilungsvorschrift zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch von Windenergieanlagen ausgehendem Schattenwurf ist das Papier des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 13.03.2002 mit dem Titel „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissio
rift zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch von
Windenergieanlagen ausgehendem Schattenwurf ist das Papier des LänderausschussesKreis Lippe Der Landrat
ndem Schattenwurf ist das Papier des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 13.03.2002 mit dem Titel „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen “. In diesem Papier wird der Richtwert für die Schattenwurfdauer von maximal 30 Stunden im Jahr und maximal 30 Minuten am Tag dargestellt. Diese Richtwerte wurden durch verwaltungsge
zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von
Windenergieanlagen“. In diesem Papier wird der Richtwert für die SchattenwurfdauKreis Lippe Der Landrat
Anspruch auf ein errechnetes Ergebnis, das beim Vergleich mit den Immissionsrichtwerten gem. dem LAI Leitfaden „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen “ und dem Windenergieerlass NRW von 2015 „auf der sicheren Seite“ liegt. Aus den Ergebnissen der Schattenwurfprognose geht hervor, dass die zulässige Schattenwurfdauer an einigen Imm
zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von
Windenergieanlagen“ und dem Windenergieerlass NRW von 2015 „auf der sicheren SeiKreis Lippe Der Landrat
itrag vom 21.12.2016 in der Sachverhaltsdarstellung lediglich auf einen bereits vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzrechtliche Bewertung für den Raum VeldromBauernkampstraße. Aufgrund der unzureichenden Sachverhaltsermittlung und der Au
beitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante
Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzKreis Lippe Der Landrat
2016 bezieht sich in seiner Sachverhaltsdarstellung lediglich auf einen bereits vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzrechtliche Bewertung für den Raum VeldromBauernkampstraße. Aufgrund der unzureichenden Sachverhaltsermittlung und der Au
beitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante
Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzKreis Lippe Der Landrat
biet erheblich erhöht.“ Bewertung der Einwendung: Der Mäusebussard ist nicht im Anhang 4 des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ vom 12.11.2013 aufgeführt. Somit ist diesbezüglich im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass die o. a. artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote
rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ vom 12.11.2013 aufgeführt. Somit ist Kreis Lippe Der Landrat
2016 bezieht sich in seiner Sachverhaltsdarstellung lediglich auf einen bereits vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzrechtliche Bewertung für den Raum VeldromBauernkampstraße. Aufgrund der unzureichenden Sachverhaltsermittlung und der Au
beitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante
Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzKreis Lippe Der Landrat
2016 bezieht sich in seiner Sachverhaltsdarstellung lediglich auf einen bereits vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzrechtliche Bewertung für den Raum VeldromBauernkampstraße. Aufgrund der unzureichenden Sachverhaltsermittlung und der Au
beitrag für drei 1.200 bis 1.700 m entfernt liegende geplante
Windenergieanlagen und auf ökologische Bestandserhebungen sowie eine artenschutzKreis Lippe Der Landrat
zieren, dass das Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des BNatSchG nicht zur Anwendung kommt. Die Einwendungen werden zurückgewiesen. 2.2.2 Landschaftsbild „Durch die Errichtung der Windenergieanlagen wird das bestehende Landschaftsbild zerstört.“ „Die Auswirkungen auf die Kammlage und das Landschaftsbild sind nicht hinreichend berücksichtigt worden. Vorallem unter dem Aspekt der
rückgewiesen. 2.2.2 Landschaftsbild „Durch die Errichtung der
Windenergieanlagen wird das bestehende Landschaftsbild zerstört.“ „Die AuswirkunKreis Lippe Der Landrat
chen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Der für die Behörde bindende Windenergie- Erlass NRW von 2015 besagt unter Nr. 8.2.2.1, dass das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen aufgrund ihrer Höhe (weit über 50 m) in der Regel nicht ausgleich- oder ersetzbar im Sinne des § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG seien. Es ist daher ein Ersatz in Geld für die Beeinträcht
2015 besagt unter Nr. 8.2.2.1, dass das Landschaftsbild durch
Windenergieanlagen aufgrund ihrer Höhe (weit über 50 m) in der Regel nicht ausglKreis Lippe Der Landrat
) festgelegten Landschaftsbildeinheiten i. V. m. dem vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren gem. Anlage 10.1 des Windenergie-Erlasses von 2015 vorgenommen. Für die 3 zurückzubauenden Windenergieanlagen wurden Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens überprüft. Im Ergebnis war eine Korrektur der ursprünglichen Höhe des erforderlichen Ersatzgel
gie-Erlasses von 2015 vorgenommen. Für die 3 zurückzubauenden
Windenergieanlagen wurden Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und im Rahmen diesKreis Lippe Der Landrat
nderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG. Die Einwendungen werden zurückgewiesen. 2.5 Sonstige Einwendungen 2.5.1 Wertverluste von Grundstück und Immobilie „Die geplante Errichtung der Windenergieanlagen führt unweigerlich zur Wertminderung von Immobilien in der Nähe derartiger Anlagen. Auch hierfür gibt es eindeutige Studien. Der Bau würde sich in der Ortsgemeinde gravierend auf di
ste von Grundstück und Immobilie „Die geplante Errichtung der
Windenergieanlagen führt unweigerlich zur Wertminderung von Immobilien in der NäKreis Lippe Der Landrat
nwände gegen die Errichtung der WEA (HB-16) erhoben. Die Fachbehörden haben Nebenbestimmungen und Hinweise vorgeschlagen, unter deren Voraussetzung sie die Genehmigungsfähigkeit der Windenergieanlagen befürworten. 3.1 Immissionsschutz Aus Sicht des Immissionsschutzes, werden keine Bedenken gegen die Erteilung dieses Bescheides erhoben. Die vom FG 702 der Kreisverwaltung Lippe ben
, unter deren Voraussetzung sie die Genehmigungsfähigkeit der
Windenergieanlagen befürworten. 3.1 Immissionsschutz Aus Sicht des ImmissionsschKreis Lippe Der Landrat
chsenden einheimischen Sträuchern zu bepflanzen. Durch die Bepflanzung wird die Fläche für die o.g. Arten als Jagdgebiet unattraktiv. „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen sind aufgrund der Höhen der Anlagen (> 20m) in der Regel nicht ausgleichbar oder ersetzbar im Sinne des § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG. Eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder
unattraktiv. „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch
Windenergieanlagen sind aufgrund der Höhen der Anlagen (> 20m) in der Regel nichKreis Lippe Der Landrat
vom Eingriff betroffene Örtlichkeit nicht kennt, diese nach Neugestaltung nicht als Fremdkörper in der Landschaft erkennen kann, ist bei vertikalen Strukturen mit der Höhe moderner Windenergieanlagen nicht möglich. Daher ist, wenn eine solche Anlage zugelassen wird, für diese Beeinträchtigungen ein Ersatz in Geld zu leisten.“ (vgl. hierzu Nr. 8.2.2.1 des WEA-Erlasses 2015) 3.6.2
nen kann, ist bei vertikalen Strukturen mit der Höhe moderner
Windenergieanlagen nicht möglich. Daher ist, wenn eine solche Anlage zugelassen Kreis Lippe Der Landrat
Außenbereich anzuwendende Nachtrichtwert von 45 dB(A) wird an allen Immissionsaufpunkten eingehalten. Die Kritik der Einwender, wonach die Prognosemodelle und TA-Lärm-Regelungen für Windenergieanlagen unter Beachtung der Orientierungsmessung meiner Behörde nicht realistisch seien, trägt bei wissenschaftlicher Bewertung des vorliegenden Sachverhaltes nicht. Hier ist insbesondere z
wender, wonach die Prognosemodelle und TA-Lärm-Regelungen für
Windenergieanlagen unter Beachtung der Orientierungsmessung meiner Behörde nichtKreis Lippe Der Landrat
nnten. Es sind auch die Arten zu betrachten, die zu den WEA-empfindlichen Arten gemäß WEA-Leitfaden zur „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV & LANUV 2013) zählen. Zur Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen werden vorhandene Kenntnisse zur Ökologie der Arten herangezogen bzw. berücksichti
rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV & LANUV 2013) zählen. Zur BeuKreis Lippe Der Landrat
icht betroffen. Bewertung Gemäß der Nr. 27 der Anlage A zur Wasserschutzgebietsverordnung Paderborn-Diebesweg vom 25.03.2013 ist das Errichten, Erweitern oder wesentliche Ändern von Windenergieanlagen in der Zone III B des Wasserschutzgebiets nicht genehmigungspflichtig. Berücksichtigung bei der Entscheidung Für die Sicherstellung des Grundwasserschutzes wurden entsprechende Anfo
2013 ist das Errichten, Erweitern oder wesentliche Ändern von
Windenergieanlagen in der Zone III B des Wasserschutzgebiets nicht genehmigungspKreis Lippe Der Landrat
m Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe ZustVU Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) Windenergie-Erlass NRW Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - WindenergieErlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Az. VII-3 – 0
energie-Erlass NRW Erlass für die Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - WindenergieEKreis Lippe Der Landrat
LNatSchG NRW Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz Leitfaden NRW Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen LuftVG Luftverkehrsgesetz Lichtimmissionen-Erlass Lichtimmissionen, Messung,
rten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zKreis Lippe Der Landrat
Neue Dimensionen in der dritten Generation. N90/2500 N90-Windpark „Ketzin“ bei Potsdam. 20 JAHRE ENGINEERING VON WINDENERGIEANLAGEN . Im Jahr 1985 wurde Nordex in Give, Dänemark, gegründet. Damit blickt das Unternehmen heute auf über 20 Jahre Erfahrung bei der Ent wick lung, dem Bau und dem Betrieb von modernen W
0 N90-Windpark „Ketzin“ bei Potsdam. 20 JAHRE ENGINEERING VON
WINDENERGIEANLAGEN. Im Jahr 1985 wurde Nordex in Give, Dänemark, gegründet. DamiNordex
N. Im Jahr 1985 wurde Nordex in Give, Dänemark, gegründet. Damit blickt das Unternehmen heute auf über 20 Jahre Erfahrung bei der Ent wick lung, dem Bau und dem Betrieb von modernen Windenergieanlagen zurück. Mit anderen Worten: Wir wissen, worüber wir reden, wenn wir unseren Anlagen eine rechnerische Lebens dauer von 20 Jahren bescheinigen. Obwohl Nordex dem dänischen Anlagen -
g bei der Ent wick lung, dem Bau und dem Betrieb von modernen
Windenergieanlagen zurück. Mit anderen Worten: Wir wissen, worüber wir reden, weNordex
ten aktiven Triebstrangdämpfung betrieben. Durch diese intelligente Regelung ist ein lastreduzierter Betrieb der Anlage möglich. N90/2500-Triebstrang. N90/2500-Triebstrang. Moderne Windenergieanlagen ragen immer höher in den Himmel. Das hat gute Gründe: Hoch über dem Boden weht der Wind stärker und stetiger. Aufgrund von Turbulenzen durch Bodenhindernisse (Rauigkeitslänge) steig
möglich. N90/2500-Triebstrang. N90/2500-Triebstrang. Moderne
Windenergieanlagen ragen immer höher in den Himmel. Das hat gute Gründe: Hoch übNordex
m im Binnenland beim Energieertrag aus. Blick in einen N90/2500-Turm. Die Betriebsführung der N90/2500 erfolgt über Nordex Control 2 (NC2). Diese Soft- und Hardware steuert einzelne Windenergieanlagen bis hin zu Windparks oder Kraftwerksverbunden dezentraler Energieerzeuger. NC2 wertet kontinuierlich alle gemessenen Betriebsund Wetterdaten aus und sorgt für einen ertragsoptimalen
ex Control 2 (NC2). Diese Soft- und Hardware steuert einzelne
Windenergieanlagen bis hin zu Windparks oder Kraftwerksverbunden dezentraler EneNordex
Fernüberwachung CWE WindparkManagement WFP Wind Farm Portal® WEA Windenergieanlage Kommunikations- Internet netzwerk SCADA-System Nordex Control 2 | Hier werden die Daten einzelner Windenergieanlagen , der meteorologischen und betriebsführenden Systeme, des Umspannwerks sowie ganzer Windparks registriert. Ihre Vorteile auf einen Blick: Sichere Jahreserträge durch ein Vollwartungs
ADA-System Nordex Control 2 | Hier werden die Daten einzelner
Windenergieanlagen, der meteorologischen und betriebsführenden Systeme, des UmspNordex
t die technische Betriebsführung aus erster Hand und liefert alle kaufmännisch relevanten Daten. Der Service betreut den Großteil der in den letzten 20 Jahren von Nordex errichteten Windenergieanlagen : in der Fern überwachung sowie für lokale Wartungsarbeiten und schnelle Service-Interventionen durch ein weltweit dichtes Netz von Servicestationen, das geografisch an den betreuten
Großteil der in den letzten 20 Jahren von Nordex errichteten
Windenergieanlagen: in der Fern überwachung sowie für lokale Wartungsarbeiten unNordex
Support GmbH / Technische Redaktion Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht ENERCON E-115 E2 ................................................................................ 1 2 Das ENERCON Windenergieanlagen -Konzept......................................................... 2 3 Komponenten der E-115 E2 ...................................................................................... 
............................................. 1 2 Das ENERCON
Windenergieanlagen-Konzept......................................................ENERCON GmbH
riabler Betriebsweise und einer Nennleistung von 3200 kW. Sie hat einen Rotordurchmesser von 115,71 m und ist in Nabenhöhen von 92 m, 122 m, 135 m und 149 m lieferbar. 2 Das ENERCON Windenergieanlagen -Konzept ENERCON Windenergieanlagen zeichnen sich u. a. durch folgende Merkmale aus: Getriebelos Das Antriebssystem der E-115 E2 besteht nur aus wenigen drehenden Bauteilen. Die Roto
hen von 92 m, 122 m, 135 m und 149 m lieferbar. 2 Das ENERCON
Windenergieanlagen-Konzept ENERCON Windenergieanlagen zeichnen sich u. a. durch ENERCON GmbH
nleistung von 3200 kW. Sie hat einen Rotordurchmesser von 115,71 m und ist in Nabenhöhen von 92 m, 122 m, 135 m und 149 m lieferbar. 2 Das ENERCON Windenergieanlagen-Konzept ENERCON Windenergieanlagen zeichnen sich u. a. durch folgende Merkmale aus: Getriebelos Das Antriebssystem der E-115 E2 besteht nur aus wenigen drehenden Bauteilen. Die Rotornabe und der Rotor des Ringgenerat
m lieferbar. 2 Das ENERCON Windenergieanlagen-Konzept ENERCON
Windenergieanlagen zeichnen sich u. a. durch folgende Merkmale aus: Getriebelos ENERCON GmbH
hinsichtlich des Anschlusses an das aufnehmende Stromnetz aufweisen muss, vom Betreiber des Stromnetzes vorgegeben. Um unterschiedliche Forderungen erfüllen zu können, sind ENERCON Windenergieanlagen in verschiedenen Konfigurationen lieferbar. Das Wechselrichtersystem im Turmfuß wird je nach Anlagenkonfiguration ausgelegt. In der Regel wandelt ein Transformator die Niederspannun
unterschiedliche Forderungen erfüllen zu können, sind ENERCON
Windenergieanlagen in verschiedenen Konfigurationen lieferbar. Das WechselrichteENERCON GmbH
ch. Konfiguration FTQS FACTS Transmission (FRT) mit Optionen Q+ und STATCOM Die Konfiguration FTQS besitzt alle Eigenschaften der Konfigurationen FTQ und FTS. Frequenzschutz ENERCON Windenergieanlagen können in Netzen mit einer Nennfrequenz von 50 Hz oder auch 60 Hz eingesetzt werden. Der Arbeitsbereich der E-115 E2 ist durch einen unteren und oberen Grenzwert für die Frequenz vo
aften der Konfigurationen FTQ und FTS. Frequenzschutz ENERCON
Windenergieanlagen können in Netzen mit einer Nennfrequenz von 50 Hz oder auch 6ENERCON GmbH
erungszeit von maximal 60 s zum Abschalten der Windenergieanlage. Leistungs-Frequenz-Regelung Kommt es aufgrund einer Netzstörung zu einer kurzfristigen Überfrequenz, können ENERCON Windenergieanlagen ihre Leistungseinspeisung dynamisch reduzieren, um einen Beitrag zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Erzeuger- und Verbundnetz zu leisten. Die eingespeiste Wirkleistun
tzstörung zu einer kurzfristigen Überfrequenz, können ENERCON
Windenergieanlagen ihre Leistungseinspeisung dynamisch reduzieren, um einen BeitENERCON GmbH
seinspeisung dynamisch reduzieren, um einen Beitrag zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Erzeuger- und Verbundnetz zu leisten. Die eingespeiste Wirkleistung der ENERCON Windenergieanlagen kann im Normalbetrieb vorbeugend begrenzt werden. Im Fall einer Unterfrequenz wird dann die durch diese Begrenzung vorgehaltene Leistung zur Frequenzstabilisierung bereitgestellt. D
undnetz zu leisten. Die eingespeiste Wirkleistung der ENERCON
Windenergieanlagen kann im Normalbetrieb vorbeugend begrenzt werden. Im Fall einENERCON GmbH
sicherheitstechnischen Einrichtungen, die dazu dienen, die Windenergieanlage dauerhaft in einem sicheren Betriebsbereich zu halten. Neben Komponenten, die ein sicheres Anhalten der Windenergieanlagen gewährleisten, zählt hierzu ein komplexes Sensorsystem. Dieses erfasst ständig alle relevanten Betriebszustände der Windenergieanlage und stellt die entsprechenden Informationen übe
h zu halten. Neben Komponenten, die ein sicheres Anhalten der
Windenergieanlagen gewährleisten, zählt hierzu ein komplexes Sensorsystem. DieseENERCON GmbH
Sensoren Geräusche meldet und kein Hinweis auf andere Ursachen vorliegt. Um äußere Ursachen für Geräusche, v. a. Hagelschlag bei Gewitter, auszuschließen, werden die Meldungen aller Windenergieanlagen in einem Windpark miteinander verglichen. Bei Einzelanlagen wird zusätzlich ein Geräuschsensor im Maschinenhaus genutzt. Wenn die Sensoren mehrerer Anlagen oder der Geräuschsensor i
hlag bei Gewitter, auszuschließen, werden die Meldungen aller
Windenergieanlagen in einem Windpark miteinander verglichen. Bei Einzelanlagen wENERCON GmbH
lung in Fahnenposition Notverstellung in Fahnenposition Blattverstellung auf 60° (Trudelbetrieb) Blattverstellung in Fahnenposition 7 Fernüberwachung Standardmäßig sind alle ENERCON Windenergieanlagen über das ENERCON SCADA System (Supervisory Control and Data Acquisition) mit der regionalen Serviceniederlassung verbunden. Diese kann jederzeit die Betriebsdaten von jeder Windener
nenposition 7 Fernüberwachung Standardmäßig sind alle ENERCON
Windenergieanlagen über das ENERCON SCADA System (Supervisory Control and Data AENERCON GmbH
Serviceniederlassung und werden dort dauerhaft gespeichert. Nur so ist gewährleistet, dass alle Erfahrungen aus dem praktischen Langzeitbetrieb in die Weiterentwicklung der ENERCON Windenergieanlagen einfließen können. Die Anbindung der einzelnen Windenergieanlagen läuft über einen speziell dafür vorgesehenen Personal Computer (ENERCON SCADA Server), der üblicherweise in der Übe
ktischen Langzeitbetrieb in die Weiterentwicklung der ENERCON
Windenergieanlagen einfließen können. Die Anbindung der einzelnen WindenergieanlENERCON GmbH
o ist gewährleistet, dass alle Erfahrungen aus dem praktischen Langzeitbetrieb in die Weiterentwicklung der ENERCON Windenergieanlagen einfließen können. Die Anbindung der einzelnen Windenergieanlagen läuft über einen speziell dafür vorgesehenen Personal Computer (ENERCON SCADA Server), der üblicherweise in der Übergabestation oder in dem Umspannwerk eines Windparks aufgestellt w
energieanlagen einfließen können. Die Anbindung der einzelnen
Windenergieanlagen läuft über einen speziell dafür vorgesehenen Personal ComputeENERCON GmbH
DA Server installiert. Das ENERCON SCADA System, seine Eigenschaften und seine Bedienung sind in separaten Dokumenten beschrieben. Auf Wunsch des Betreibers kann die Überwachung der Windenergieanlagen von einer anderen Stelle übernommen werden. 8 Wartung Um den dauerhaft sicheren und optimalen Betrieb der Windenergieanlage sicherzustellen, muss diese in regelmäßigen Abständen gew
schrieben. Auf Wunsch des Betreibers kann die Überwachung der
Windenergieanlagen von einer anderen Stelle übernommen werden. 8 Wartung Um den ENERCON GmbH
Förderprogramm des BMWi zu Forschung und Entwicklung im Bereich Weiterentwicklung der Anlagentechnik Verbundvorhaben zur Optimierung von Windenergieanlagen (OpTiWi) Förderkennzeichen1 : 0325462A; 0325462B; 0325462C; 0325462D Geförderte Projektpartner: • SkyWind GmbH, Husum • Lehrstuhl für Fördertechnik, Materialfluss und Logistik, Tech
cklung der Anlagentechnik Verbundvorhaben zur Optimierung von
Windenergieanlagen (OpTiWi) Förderkennzeichen1 : 0325462A; 0325462B; 0325462C; 0SkyWind GmbH
en dem weiterhin bestehenden Innovationsdruck hinsichtlich der eingesetzten Technologien sind daher auch verbesserte Konzepte bei der Logistik für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erforderlich. Das Verbundforschungsvorhaben verfolgt den Ansatz, aus dem Blickwinkel eines Betreibers von Windenergieanlagen ein Konzept für eine Windenergieanlage mit dem Ziel zu e
zepte bei der Logistik für die Errichtung und den Betrieb von
Windenergieanlagen erforderlich. Das Verbundforschungsvorhaben verfolgt den AnsaSkyWind GmbH
bei der Logistik für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erforderlich. Das Verbundforschungsvorhaben verfolgt den Ansatz, aus dem Blickwinkel eines Betreibers von Windenergieanlagen ein Konzept für eine Windenergieanlage mit dem Ziel zu entwickeln, die Kosten der Windenergienutzung weiter zu reduzieren und die Verfügbarkeit von Windenergieanlagen sowie deren Er
verfolgt den Ansatz, aus dem Blickwinkel eines Betreibers von
Windenergieanlagen ein Konzept für eine Windenergieanlage mit dem Ziel zu entwicSkyWind GmbH
Betreibers von Windenergieanlagen ein Konzept für eine Windenergieanlage mit dem Ziel zu entwickeln, die Kosten der Windenergienutzung weiter zu reduzieren und die Verfügbarkeit von Windenergieanlagen sowie deren Ertrag zu maximieren und dieses dann exemplarisch umzusetzen. Die einzelnen Teilprojekte des Vorhabens fokussieren dabei durch den Einsatz neuer Regelungskonzepte und Fr
energienutzung weiter zu reduzieren und die Verfügbarkeit von
Windenergieanlagen sowie deren Ertrag zu maximieren und dieses dann exemplarischSkyWind GmbH
dieses dann exemplarisch umzusetzen. Die einzelnen Teilprojekte des Vorhabens fokussieren dabei durch den Einsatz neuer Regelungskonzepte und Freiheitsgrade auf die Optimierung von Windenergieanlagen hinsichtlich eines lastarmen Betriebs - Teilprojekt LARS und die Reduktion der Kosten für Montage, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen durch die Vermeidung externer Kräne
Regelungskonzepte und Freiheitsgrade auf die Optimierung von
Windenergieanlagen hinsichtlich eines lastarmen Betriebs - Teilprojekt LARS und SkyWind GmbH
eiheitsgrade auf die Optimierung von Windenergieanlagen hinsichtlich eines lastarmen Betriebs - Teilprojekt LARS und die Reduktion der Kosten für Montage, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen durch die Vermeidung externer Kräne - Teilprojekt KALOS. Die Teilprojekte sind angeschlossen an den Bau und die Nutzung einer Forschungsplattform in Form einer 3,4 Megawatt Windener
Reduktion der Kosten für Montage, Errichtung und Wartung von
Windenergieanlagen durch die Vermeidung externer Kräne - Teilprojekt KALOS. Die SkyWind GmbH
erden kann. Der Technologieträger soll über die Nutzung im Verbundvorhaben hinaus vielfältige weitere, nachgefragte Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die Zuliefer-Industrie von Windenergieanlagen bieten. Erstmalig soll damit die Möglichkeit bestehen, dass verschiedene Hersteller ihre Komponenten im Betrieb einer realen Windenergieanlage entwickeln und testen beziehungsweise
ungsmöglichkeiten insbesondere für die Zuliefer-Industrie von
Windenergieanlagen bieten. Erstmalig soll damit die Möglichkeit bestehen, dass vSkyWind GmbH
für eine Windenergieanlage mit gegenüber der Marktsituation geringeren CoE (Cost of Energy bzw. Energieerzeugungskosten) zu entwickeln. Für das Erreichen des Gesamtziels, Strom aus Windenergieanlagen möglichst kostengünstig und netzverträglich produzieren zu können, lag der Fokus bei den Entwicklungsarbeiten auf den Bereichen: • Konzeptionelle Verbesserung der einzelnen Windener
) zu entwickeln. Für das Erreichen des Gesamtziels, Strom aus
Windenergieanlagen möglichst kostengünstig und netzverträglich produzieren zu köSkyWind GmbH
en Partnern im Verbundvorhaben wurde eine Forschungskooperation vertraglich vereinbart. 3. Stand der Wissenschaft und Technik Teilprojekt WETEC Für die Auslegung von Komponenten von Windenergieanlagen existieren eine Vielzahl von Normen und Prüfvorschriften, deren Anwendung einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Komponenten gewährleisten soll. Die Schadenstatistiken von Win
chnik Teilprojekt WETEC Für die Auslegung von Komponenten von
Windenergieanlagen existieren eine Vielzahl von Normen und Prüfvorschriften, derSkyWind GmbH
insbesondere für Betriebsfestigkeitsnachweise zu verbessern (siehe zum Beispiel für 2014 geplante Gondel-Prüfstand am IWES). Die Fertigungstiefe ist bei den meisten Herstellern von Windenergieanlagen relativ gering, Großkomponenten wie Getriebe, Generator, Großlager, Pitch- und YawSysteme werden bei Zulieferern eingekauft. Die Zulieferer haben für die Markteinführung von neuen P
WES). Die Fertigungstiefe ist bei den meisten Herstellern von
Windenergieanlagen relativ gering, Großkomponenten wie Getriebe, Generator, GroßSkyWind GmbH
er haben für die Markteinführung von neuen Produkten neben reinen Festigkeitsnachweisen damit das Problem, die Funktion und Zuverlässigkeit der entwickelten Komponente gegenüber dem Windenergieanlagen -Hersteller und oder dem Betreiber der Anlage nachzuweisen, da das Verhalten einer Komponente neben komplexen äußeren Umgebungsbedingungen eben auch von dem Verhalten angebundener Ko
und Zuverlässigkeit der entwickelten Komponente gegenüber dem
Windenergieanlagen-Hersteller und oder dem Betreiber der Anlage nachzuweisen, daSkyWind GmbH
ondere die oben genannte Komponenten verschiedener Zulieferer auszutauschen, temporär zu testen beziehungsweise deren Funktionen gegenüber Kunden zu demonstrieren. Teilprojekt KALOS Windenergieanlagen der Multimegawatt-Klasse weisen ein Turmkopfgewicht ohne Turm von 150 bis 500 Tonnen auf. Windenergieanlagen mit diesem Gewicht müssen heute mittels großer Spezialkräne bei der Erri
nktionen gegenüber Kunden zu demonstrieren. Teilprojekt KALOS
Windenergieanlagen der Multimegawatt-Klasse weisen ein Turmkopfgewicht ohne TurmSkyWind GmbH
se deren Funktionen gegenüber Kunden zu demonstrieren. Teilprojekt KALOS Windenergieanlagen der Multimegawatt-Klasse weisen ein Turmkopfgewicht ohne Turm von 150 bis 500 Tonnen auf. Windenergieanlagen mit diesem Gewicht müssen heute mittels großer Spezialkräne bei der Errichtung auf den Turm und für Reparaturen und gegebenenfalls Wartung vom Turm gehoben werden. Die Verfügbarkeit
sen ein Turmkopfgewicht ohne Turm von 150 bis 500 Tonnen auf.
Windenergieanlagen mit diesem Gewicht müssen heute mittels großer Spezialkräne bSkyWind GmbH
tung eines entsprechend großen Kran-Aufstellplatzes mit entsprechender Gründung stellen erhebliche Umwelteinflüsse sowie Kostenfaktoren dar. Teilprojekt LARS Bei bisher ausgeführten Windenergieanlagen wird die Rotorwelle und/oder das Getriebe teilweise über elastische Elemente an den Maschinenträger (zum Beispiel der Hersteller Vestas, GE, Siemens) angeschlossen, der wiederum sta
Kostenfaktoren dar. Teilprojekt LARS Bei bisher ausgeführten
Windenergieanlagen wird die Rotorwelle und/oder das Getriebe teilweise über elasSkyWind GmbH
stische Elemente an den Maschinenträger (zum Beispiel der Hersteller Vestas, GE, Siemens) angeschlossen, der wiederum starr über das Turmkopflager an den Turm angeschlossen ist. Bei Windenergieanlagen mit direkt angetriebenem Generator erfolgt eine starre Anbindung des Rotors über das Rotorlager an den Maschinenträger. Bei beiden Systemen werden im Betrieb der Windenergieanlage d
arr über das Turmkopflager an den Turm angeschlossen ist. Bei
Windenergieanlagen mit direkt angetriebenem Generator erfolgt eine starre AnbindSkyWind GmbH
tion der komplexen, dynamischen Zusammenhänge etablieren sich erst seit kurzem im Windbereich und müssen weiter verbessert und validiert werden. Dies gilt insbesondere für Zweiblatt Windenergieanlagen , da sich deren dynamisches Verhalten deutlich von Dreiblatt Windenergieanlagen unterscheidet. Es existieren derzeit keine Kenntnisse, inwiefern weitere (neben den oben genannten ela
rt und validiert werden. Dies gilt insbesondere für Zweiblatt
Windenergieanlagen, da sich deren dynamisches Verhalten deutlich von Dreiblatt WSkyWind GmbH
im Windbereich und müssen weiter verbessert und validiert werden. Dies gilt insbesondere für Zweiblatt Windenergieanlagen, da sich deren dynamisches Verhalten deutlich von Dreiblatt Windenergieanlagen unterscheidet. Es existieren derzeit keine Kenntnisse, inwiefern weitere (neben den oben genannten elastischen Aufhängungen des Getriebes oder der Rotorwelle) definierte oder gar re
n, da sich deren dynamisches Verhalten deutlich von Dreiblatt
Windenergieanlagen unterscheidet. Es existieren derzeit keine Kenntnisse, inwiefSkyWind GmbH
nannten elastischen Aufhängungen des Getriebes oder der Rotorwelle) definierte oder gar regelbare Elastizitäten im Lastfluss das Schwingungsverhalten und damit das Lastverhalten von Windenergieanlagen verbessern könnten. Das elastische Verhalten und die Steifigkeit der verschiedenen Bauteile beeinflussen dabei die Amplitude der Lasten. Allgemein kann festgehalten werden, dass ein
luss das Schwingungsverhalten und damit das Lastverhalten von
Windenergieanlagen verbessern könnten. Das elastische Verhalten und die SteifigkSkyWind GmbH
rpotential von Zweiblatt Rotoren zu nutzen, muss daher insbesondere das dynamische Lastverhalten von Zweiblatt Rotoren verbessert werden. Versuche den 80er und 90er Jahren Zweiblatt Windenergieanlagen wie GROWIAN und Aeolus waren allerdings nicht erfolgreich. Insbesondere der Einsatz einer Pendelnabe mit Blattrücksteuerung, die prinzipiell in der Lage wäre, die über dem Rotorumla
erbessert werden. Versuche den 80er und 90er Jahren Zweiblatt
Windenergieanlagen wie GROWIAN und Aeolus waren allerdings nicht erfolgreich. InSkyWind GmbH
ung 3: Übersicht über die Errichtungsmethode des WETEC Im ersten Teil des Forschungsvorhabens KALOS soll das von der SkyWind GmbH entwickelte Konzept für die kranlose Errichtung von Windenergieanlagen realisiert werden. Die Arbeiten umfassen die konstruktive Ausarbeitung, Berechnung, Fertigung und Erprobung des Konzeptes an der Technologieträger-Windenergieanlage WETEC. Das Hebes
Wind GmbH entwickelte Konzept für die kranlose Errichtung von
Windenergieanlagen realisiert werden. Die Arbeiten umfassen die konstruktive AusSkyWind GmbH
nes völlig neuen Windenergieanlagenkonzeptes handelt, dass Eigenschaften besitzt, die am Markt noch nicht oder wenig bekannt sind, aber ein hohes Potential zur Reduktion der CoE von Windenergieanlagen besitzen. Für die Entwicklung dieses Konzeptes wurden Methoden und Verfahren mit den Verbundpartnern angepaßt beziehungsweise neu entwickelt, die im Rahmen von Tests validiert wurde
annt sind, aber ein hohes Potential zur Reduktion der CoE von
Windenergieanlagen besitzen. Für die Entwicklung dieses Konzeptes wurden MethodeSkyWind GmbH
kte und wurde wie geplant auf einem Testfeld (Husum) in Schleswig Holstein errichtet. Im Rahmen der Forschungsarbeiten wurde wichtige Erkenntnisse zum kranlosen Heben und Senken von Windenergieanlagen generiert, sowie wichtige Erkenntnisse zum dynamischen Verhalten einer Windenergieanlage mit Zweiblatt Rotor, dessen zuverlässigere Simulation und wie dieses Verhalten durch neuarti
urde wichtige Erkenntnisse zum kranlosen Heben und Senken von
Windenergieanlagen generiert, sowie wichtige Erkenntnisse zum dynamischen VerhalSkyWind GmbH
Anlage sowie deren Weiterentwicklung ein. Mit den bisher erreichten Ergebnissen ergibt sich bei einer Serienfertigung ein großes Potential, die Investitions- und Betriebskosten für Windenergieanlagen deutlich zu senken, wodurch sich Wettbewerbsvorteile im Markt ergeben. Aufgrund des erreichten Projektstandes und der damit zwangsläufigen Sichtbarkeit (derzeit höchste Anlage in Sc
in großes Potential, die Investitions- und Betriebskosten für
Windenergieanlagen deutlich zu senken, wodurch sich Wettbewerbsvorteile im MarktSkyWind GmbH
ksamkeit erreicht (zum Beispiel auch Artikel in mehreren Zeitungen). Insbesondere erfolgreiche Hebeversuche bei Windgeschwindigkeiten, bei denen üblicherweise keine Kranarbeiten für Windenergieanlagen durchgeführt werden, lassen gute Vermarktungschancen, gegebenenfals nur dieser Teilfunktion des Gesamtkonzeptes vermuten. Mit einer Anlagenleistung von 3.4 Megawatt liegt die Anlage
hwindigkeiten, bei denen üblicherweise keine Kranarbeiten für
Windenergieanlagen durchgeführt werden, lassen gute Vermarktungschancen, gegebenSkyWind GmbH
Windpark Straubenhardt Vorhabenträger: Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH & Co. KG Erläuterungsbericht zum Antrag nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Windenergieanlagen ALTUS AG Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe Telefon: (0721) 626 906 - 0 Telefax: (0721) 626 906 - 199 E-Mail info@altus-ag.de WINDPARK STRAUBENHARDT - Antrag auf Genehmigung nach dem
zum Antrag nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 12
Windenergieanlagen ALTUS AG Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe Telefon: (0721) 626Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
HUTZGESETZ 3 3 BÜRGERINFORMATION 4 4 BESCHREIBUNG ANLAGENSTANDORT 5 4.1 Gebietsbeschreibung 5 4.2 Standortwahl 5 5 PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION 7 6 WINDVERHÄLTNISSE 7 7 BESCHREIBUNG WINDENERGIEANLAGEN UND INFRASTRUKTUR 8 7.1 Anlagentyp 8 7.1.1 Anlagensicherheit 9 7.1.2 Luftfahrt 10 7.1.3 Abfall 11 7.1.4 Abwasser und Wasser 11 7.1.5 Maßnahmen bei Betriebseinstellung 11 7.2 Erschli
NGSRECHTLICHE SITUATION 7 6 WINDVERHÄLTNISSE 7 7 BESCHREIBUNG
WINDENERGIEANLAGEN UND INFRASTRUKTUR 8 7.1 Anlagentyp 8 7.1.1 Anlagensicherheit Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
m aus Windkraft jährlich etwa 36 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen vermieden. Die Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH & Co. KG mit Sitz in Waghäusel plant die Errichtung von 12 Windenergieanlagen (WEA) zur Energieerzeugung und - einspeisung in das örtliche Stromnetz am Windparkstandort Straubenhardt (Gemeinde Straubenhardt, Enzkreis, Bundesland Baden-Württemberg). Die ALTUS
bH & Co. KG mit Sitz in Waghäusel plant die Errichtung von 12
Windenergieanlagen (WEA) zur Energieerzeugung und - einspeisung in das örtliche Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
Bundesland Baden-Württemberg). Die ALTUS AG erarbeitet den Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen am Standort Straubenhardt einschließlich sämtlicher Unterlagen im Namen und im Auftrag der Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH & Co. KG. 2 GENEHMIGUNG NACH DEM BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ
schutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb der
Windenergieanlagen am Standort Straubenhardt einschließlich sämtlicher UnterlageWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
same Besichtigungsfahrt interessierter Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Straubenhardt und des Teilorts Dennach der Nachbargemeinde Neuenbürg zu einem Standort bereits vorhandener Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Simmersfeld (Kreis Calw). Weiterhin wurde in einer öffentlichen Veranstaltung am 22.05.2012 (Stadt Neuenbürg, Höfen an der Enz, Schömberg, Teilnahme Bürg
chbargemeinde Neuenbürg zu einem Standort bereits vorhandener
Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Simmersfeld (Kreis Calw). WeiterhWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
anung beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum 31.08.2012 gebeten. Am 19.06.2013 waren in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung Bürgerbeteiligungsmodelle bei der Errichtung von Windenergieanlagen vorgestellt worden. Am 29. Juli 2014 wurde die Öffentlichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung in Straubenhardt über den aktuellen Planstand und die noch erforderlichen Plan
eratssitzung Bürgerbeteiligungsmodelle bei der Errichtung von
Windenergieanlagen vorgestellt worden. Am 29. Juli 2014 wurde die ÖffentlichkeitWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
tiert sich in erster Linie nach der Optimierung der Ertragsausbeute. Deshalb sind die WEA möglichst auf den Erhöhungen des geplanten Standortgebietes anzuordnen. Des Weiteren werden Windenergieanlagen in Abhängigkeit der Topographie und Windverhältnisse angeordnet. I. d. R. wird als Mindestabstand parallel zur Hauptwindrichtung der 5-fache Rotordurchmesser und senkrecht zur Haupt
es geplanten Standortgebietes anzuordnen. Des Weiteren werden
Windenergieanlagen in Abhängigkeit der Topographie und Windverhältnisse angeordnWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
6,3 m/s in 140 m Höhe für einen wirtschaftlichen Betrieb geeignet. Als Nachweis ist dem Genehmigungsantrag in Ziff. 2.4 der Antragsunterlagen das Gutachten beigefügt. 7 BESCHREIBUNG WINDENERGIEANLAGEN UND INFRASTRUKTUR 7.1 Anlagentyp Am Standort ist die Errichtung von 12 getriebelosen Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT-3.0-113 mit einer Nennleistung von 3 MW geplant. In Tabe
der Antragsunterlagen das Gutachten beigefügt. 7 BESCHREIBUNG
WINDENERGIEANLAGEN UND INFRASTRUKTUR 7.1 Anlagentyp Am Standort ist die ErrichtuWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
ag in Ziff. 2.4 der Antragsunterlagen das Gutachten beigefügt. 7 BESCHREIBUNG WINDENERGIEANLAGEN UND INFRASTRUKTUR 7.1 Anlagentyp Am Standort ist die Errichtung von 12 getriebelosen Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT-3.0-113 mit einer Nennleistung von 3 MW geplant. In Tabelle 2 sind die technischen Hauptdaten des geplanten Anlagentyps dokumentiert: Tabelle 2: Hauptdaten des
nlagentyp Am Standort ist die Errichtung von 12 getriebelosen
Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT-3.0-113 mit einer Nennleistung von 3 MW Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
, um bei witterungsbedingter Eisbildung an den Rotoren die Anlagen automatisch abzuschalten und Eiswurf zu verhindern (s. a. Ziffern 4.8 der Antragsunterlagen). Nach Abschaltung der Windenergieanlagen kann es im Stillstand zu einem Abfallen bzw. Ablösen des Eisansatzes von den Rotorblättern einer Windenergieanlage kommen (sog. Eisfall). Als Schutzmaßnahme werden Schilder mit Warn
. a. Ziffern 4.8 der Antragsunterlagen). Nach Abschaltung der
Windenergieanlagen kann es im Stillstand zu einem Abfallen bzw. Ablösen des EisaWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
sen des Eisansatzes von den Rotorblättern einer Windenergieanlage kommen (sog. Eisfall). Als Schutzmaßnahme werden Schilder mit Warnhinweisen vor Eisfall an den Wegen im Bereich der Windenergieanlagen angebracht. Die in der 12. BImSchV Anhang I, Spalte 2 und 4 aufgeführten Gefahrenstoffe und Mengenschwellwerte werden von den Siemens-Windenergieanlagen nicht überschritten. Daher f
der mit Warnhinweisen vor Eisfall an den Wegen im Bereich der
Windenergieanlagen angebracht. Die in der 12. BImSchV Anhang I, Spalte 2 und 4 aWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
an den Wegen im Bereich der Windenergieanlagen angebracht. Die in der 12. BImSchV Anhang I, Spalte 2 und 4 aufgeführten Gefahrenstoffe und Mengenschwellwerte werden von den Siemens- Windenergieanlagen nicht überschritten. Daher fallen die geplanten Anlagen nicht unter die Störfall-Verordnung nach 12.BImschV. Für den geplanten WEA-Typ Siemens SWT-3.0-113, liegt ein gültiges Typenz
Gefahrenstoffe und Mengenschwellwerte werden von den Siemens-
Windenergieanlagen nicht überschritten. Daher fallen die geplanten Anlagen nichtWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
ndgeschwindigkeit von 25 m/s auf 20 m/s reduziert wird. Die Standorteignung ist unter Berücksichtigung dieser Reduzierung nachgewiesen. 7.1.2 Luftfahrt Gemäß Luftverkehrsgesetz sind Windenergieanlagen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Die Windenergieanlagen werden gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 24.04.2007 mit ei
g nachgewiesen. 7.1.2 Luftfahrt Gemäß Luftverkehrsgesetz sind
Windenergieanlagen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Die WinWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
st unter Berücksichtigung dieser Reduzierung nachgewiesen. 7.1.2 Luftfahrt Gemäß Luftverkehrsgesetz sind Windenergieanlagen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Die Windenergieanlagen werden gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 24.04.2007 mit einer Tageskennzeichnung und Nachtkennzeichnung für Anlagen ab einer Gesamthöhe
gen mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung auszustatten. Die
Windenergieanlagen werden gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
nduntersuchungen. 7.1.5 Maßnahmen bei Betriebseinstellung Der Vorhabenträger verpflichtet sich in einer unterzeichneten Erklärung nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung die Windenergieanlagen und deren Nebenanlagen zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen (s. a. Ziffer 11.13 und 11.14 der Antragsunterlagen). 7.2 Erschließung Für die Anlieferung der Windene
Erklärung nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung die
Windenergieanlagen und deren Nebenanlagen zurückzubauen und die BodenversiegelunWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
anlagen und deren Nebenanlagen zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen (s. a. Ziffer 11.13 und 11.14 der Antragsunterlagen). 7.2 Erschließung Für die Anlieferung der Windenergieanlagen wurde im Rahmen der Planung eine Transportstudie erstellt. Die geplanten Windenergieanlagen sollen über die A 8 AS 43-Pforzheim-West angeliefert werden, im Anschluss daran durch das
Antragsunterlagen). 7.2 Erschließung Für die Anlieferung der
Windenergieanlagen wurde im Rahmen der Planung eine Transportstudie erstellt. DiWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
. Ziffer 11.13 und 11.14 der Antragsunterlagen). 7.2 Erschließung Für die Anlieferung der Windenergieanlagen wurde im Rahmen der Planung eine Transportstudie erstellt. Die geplanten Windenergieanlagen sollen über die A 8 AS 43-Pforzheim-West angeliefert werden, im Anschluss daran durch das Enztal über Birkenfeld und Neuenbürg, über das Tal der Eyach und südlich um den Heuberg her
hmen der Planung eine Transportstudie erstellt. Die geplanten
Windenergieanlagen sollen über die A 8 AS 43-Pforzheim-West angeliefert werden, Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
rnativstandorte in der Prüfung. Die Übergabe des Stroms erfolgt über ein zu errichtendes Umspannwerk in unmittelbarer Nähe zum Freileitungsmast. Der Stromtransport von den einzelnen Windenergieanlagen bis zum Umspannwerk ist mittels 20 kV – 33 kV Erdkabel geplant. Die Kabeltrasse wird hauptsächlich innerhalb der Wegeparzellen verlegt. Die Verlegung erfolgt, soweit möglich, graben
he zum Freileitungsmast. Der Stromtransport von den einzelnen
Windenergieanlagen bis zum Umspannwerk ist mittels 20 kV – 33 kV Erdkabel geplanWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
urch Wartungsarbeiten (Parken von Fahrzeugen und Trittschäden) gering beeinträchtigt. Nach einer Beschreibung des Vorhabens und einer Darstellung der Wirkfaktoren, d. h. der von den Windenergieanlagen ausgehenden Faktoren, die bau-, betriebs- oder anlagebedingt Auswirkungen auf die Umwelt verursachen können, erfolgt in der Umweltverträglichkeitsstudie eine Beschreibung und Bewert
ens und einer Darstellung der Wirkfaktoren, d. h. der von den
Windenergieanlagen ausgehenden Faktoren, die bau-, betriebs- oder anlagebedingt Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
güter Boden, Wasser, Luft und Klima, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Landschaft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, und ihre Wechselwirkungen durch die geplante Errichtung der Windenergieanlagen in der Umweltverträglichkeitsstudie beschrieben und bewertet. 8.2 Schutzgut Mensch Für das Schutzgut Mensch ist gemäß UVS dann nicht mit erheblichen, nachteiligen Auswirkungen zu re
, und ihre Wechselwirkungen durch die geplante Errichtung der
Windenergieanlagen in der Umweltverträglichkeitsstudie beschrieben und bewertet.Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
offen und führen zum Teil an WEA-Standorten vorbei. Sie sind nach wie vor wanderbar mit zeitweiliger Einschränkung des Wandererlebnisses. Premiumwanderwege sind nicht betroffen. Die Windenergieanlagen sind im Waldesinnern meist nicht zu sehen, daher bleibt die Erholungsfunktion des Waldgebietes großräumig erhalten. Nur im Nahbereich stören die Windenergieanlagen die Erholung. Aus
andererlebnisses. Premiumwanderwege sind nicht betroffen. Die
Windenergieanlagen sind im Waldesinnern meist nicht zu sehen, daher bleibt die EWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
ht betroffen. Die Windenergieanlagen sind im Waldesinnern meist nicht zu sehen, daher bleibt die Erholungsfunktion des Waldgebietes großräumig erhalten. Nur im Nahbereich stören die Windenergieanlagen die Erholung. Ausgehend von mehreren Studien, ist mit geringen wirtschaftlichen Einbußen im Tourismusbereich zu rechnen, die möglicherweise durch ein Tourismuskonzept zum Teil aufge
aldgebietes großräumig erhalten. Nur im Nahbereich stören die
Windenergieanlagen die Erholung. Ausgehend von mehreren Studien, ist mit geringeWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
on mehreren Studien, ist mit geringen wirtschaftlichen Einbußen im Tourismusbereich zu rechnen, die möglicherweise durch ein Tourismuskonzept zum Teil aufgefangen werden können. Die Windenergieanlagen werden zum Schutz vor Eiswurf mit Eiserkennungssystemen ausgestattet, die die Anlagen bei Eisbildung an den Rotorblättern abschalten. Für Wanderer im Umfeld der WEA ist zudem eine B
ein Tourismuskonzept zum Teil aufgefangen werden können. Die
Windenergieanlagen werden zum Schutz vor Eiswurf mit Eiserkennungssystemen ausgeWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
en Sichtweiten reduziert. 8.3 Schutzgut Natur, Landschaft und Kultur- und Sachgüter Für die Schutzgüter Luft und Klima sowie Kultur- und Sachgüter ist bei Realisierung der geplanten Windenergieanlagen – unter Beachtung der Grenzsteine (s. u.) – nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Es handelt sich nicht um einen Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung
owie Kultur- und Sachgüter ist bei Realisierung der geplanten
Windenergieanlagen – unter Beachtung der Grenzsteine (s. u.) – nicht mit erhebliWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
ahmen und evtl. weiterer noch zu formulierender Nebenbestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass der Wasserhaushalt nicht erheblichen beeinträchtigt wird. Wie beim Einfluss der Windenergieanlagen auf Menschen, ist auch für Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Zum Schutz
nicht erheblichen beeinträchtigt wird. Wie beim Einfluss der
Windenergieanlagen auf Menschen, ist auch für Tiere, Pflanzen und die biologischWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
ologische Vielfalt bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Zum Schutz von kollisionsgefährdeten Fledermausarten sollen die Windenergieanlagen zu relevanten Zeiten (Wetterparameter) abgeschaltet werden. Weitere Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Amphibien, dem Wespenbussard und der Haselmaus sind genannt, zudem sind Vorke
m Schutz von kollisionsgefährdeten Fledermausarten sollen die
Windenergieanlagen zu relevanten Zeiten (Wetterparameter) abgeschaltet werden. WWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
daher bei der Windenergiepark-Planung keine gewichtigen Belange des Landschaftsbildes vor: „Gewichtige Belange des Landschaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbildes von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen würden“ (Windenergieerlass Baden-Württemberg). Das Lands
schaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für
Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines LandschaftsbiWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
lichen Beeinträchtigung der Erholung gesprochen werden. Die ausgewerteten Studien zum Thema Erholung/Tourismus und Windenergie zeigen, dass nur ein geringer Prozentsatz der Menschen Windenergieanlagen in Bezug auf Erholung/Tourismus/Wahl des Urlaubsortes als störend empfinden bzw. solche Ziele meiden. Demnach ist nur mit geringen wirtschaftlichen Einbußen im Tourismusbereich zu r
nergie zeigen, dass nur ein geringer Prozentsatz der Menschen
Windenergieanlagen in Bezug auf Erholung/Tourismus/Wahl des Urlaubsortes als stöWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
der geplanten Anlagen gem. § 14 LuftVG) durch das RP Karlsruhe aus, wird aber in Aussicht gestellt. Der Windpark liegt innerhalb des Naturparks „Schwarzwald Mitte/Nord“. Die beiden Windenergieanlagen WEA 5 und 6 liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Albtalplatten und Herrenalber Berge“. Die Vereinbarkeit des geplanten Windparks mit den Zielen des LSGs wird vom Regierung
innerhalb des Naturparks „Schwarzwald Mitte/Nord“. Die beiden
Windenergieanlagen WEA 5 und 6 liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „AlWirsol Windpark Straubenhardt GmbH und Co. KG
istungsbegrenzung am Windrotor eingesetzt wird, ist im Abschnitt 3.5 näher beschrieben. 3 Physikalisch-Technische Grundlagen der Windenergienutzung Die physikalische Betrachtung von Windenergieanlagen beruht auf den Grundlagen der Strömungslehre. Zu Beginn dieses Kapitels soll kurz die Thematik der strömenden Stoffe (Fluide) allgemein physikalisch beleuchtet werden. Anschließend
agen der Windenergienutzung Die physikalische Betrachtung von
Windenergieanlagen beruht auf den Grundlagen der Strömungslehre. Zu Beginn dieseleXsolar GmbH
tungsbeiwert von annehmen. Dieser Wert wird genau dann erreicht, wenn die Geschwindigkeit hinter dem Rotor genau beträgt, beziehungsweise ist. Man erreicht dieses Optimum bei realen Windenergieanlagen nicht, da der Maximalwert nur mathematisch errechnet ist und keine leistungsmindernden Faktoren (wie Strömungsturbulenzen oder Reibungseffekte) berücksichtigt. Diese treten allerdin
, beziehungsweise ist. Man erreicht dieses Optimum bei realen
Windenergieanlagen nicht, da der Maximalwert nur mathematisch errechnet ist und leXsolar GmbH
langfristigen Windenergienutzung konzentriert und städtebaulich geordnet werden. 2. Grundlage des Bebauungsplanes Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Gem. § 35 Abs. 1 BauGB sind Windenergieanlagen privilegiert. Die Samtgemeinde Siedenburg hat vor dem Hintergrund des damaligen starken Nutzungsinteresses und der guten Eignung von Flächen die Windenergienutzung in ihrem gesamten
klung aus dem Flächennutzungsplan Gem. § 35 Abs. 1 BauGB sind
Windenergieanlagen privilegiert. Die Samtgemeinde Siedenburg hat vor dem HintergGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
einde Siedenburg hat vor dem Hintergrund des damaligen starken Nutzungsinteresses und der guten Eignung von Flächen die Windenergienutzung in ihrem gesamten Gebiet gesteuert und die Windenergieanlagen auf besonders geeignete Bereiche konzentriert. Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden mehrere Flächen für Windenergieanlagen dargestellt, unter ihnen diejenigen der b
Windenergienutzung in ihrem gesamten Gebiet gesteuert und die
Windenergieanlagen auf besonders geeignete Bereiche konzentriert. Mit der 10. ÄnGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
n ihrem gesamten Gebiet gesteuert und die Windenergieanlagen auf besonders geeignete Bereiche konzentriert. Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden mehrere Flächen für Windenergieanlagen dargestellt, unter ihnen diejenigen der beiden Windparks in Borstel. Die Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 10.3.2004 rechtswirksam. Damit wirkt der Planvorbehalt, der Erricht
Änderung des Flächennutzungsplanes wurden mehrere Flächen für
Windenergieanlagen dargestellt, unter ihnen diejenigen der beiden Windparks in BGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ellt, unter ihnen diejenigen der beiden Windparks in Borstel. Die Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 10.3.2004 rechtswirksam. Damit wirkt der Planvorbehalt, der Errichtung von Windenergieanlagen an anderen Stellen als den ausgewiesenen steht die Flächennutzungsplandarstellung in der Regel entgegen. Innerhalb der dargestellten Sondergebiete für Windenergieanlagen gilt die Pr
htswirksam. Damit wirkt der Planvorbehalt, der Errichtung von
Windenergieanlagen an anderen Stellen als den ausgewiesenen steht die FlächennutGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ichtung von Windenergieanlagen an anderen Stellen als den ausgewiesenen steht die Flächennutzungsplandarstellung in der Regel entgegen. Innerhalb der dargestellten Sondergebiete für Windenergieanlagen gilt die Privilegierung. Dort dürfen die Anlagen errichtet werden. Teilbereich „Borstel“ der 10. Flächennutzungsplanänderung der Samtgemeinde Siedenburg; o.M. Der rechtswirksame Flä
Regel entgegen. Innerhalb der dargestellten Sondergebiete für
Windenergieanlagen gilt die Privilegierung. Dort dürfen die Anlagen errichtet weGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
e Abstände zu den Schutzgütern ergaben sich aus den Schutzanforderungen, die zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses der Flächennutzungsplanänderung bekannt waren. Sie galten für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 100 m über Grund. Dieses Maß war zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch eine Flugsicherungskennzeichnung textlich als Maximalhöhe dargestellt. M
der Flächennutzungsplanänderung bekannt waren. Sie galten für
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 100 m über Grund. Dieses Maß Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
en wurden Maximalhöhen von 150 m vereinbart. Größere Anlagen sind im Samtgemeindegebiet nicht vorhanden. Für die Bebauungsplanung ist neben dieser wesentlichen Änderung zur Höhe der Windenergieanlagen auch bedeutsam, dass sich damit sowie wegen der allgemeinen weiteren Erkenntnisse die Abstandsanforderungen verändert haben. Zu Straßen, Gasleitungen und Gasstationen sind bei größe
gsplanung ist neben dieser wesentlichen Änderung zur Höhe der
Windenergieanlagen auch bedeutsam, dass sich damit sowie wegen der allgemeinen wGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
sleitungen und Gasstationen sind bei größeren Anlagen und heutigen Kenntnissen, insbesondere aus dem allgemeinen Risikobewertungsgutachten der Dr.Ing. Veenker Ingenieurgemeinschaft „ Windenergieanlagen in der Nähe von Schutzobjekten“, Hannover, 11.3.2005, andere Abstände erforderlich, um die Schutzziele, welche die Samtgemeinde mit ihrer Flächennutzungsplanung erreichen wollte, ei
ewertungsgutachten der Dr.Ing. Veenker Ingenieurgemeinschaft „
Windenergieanlagen in der Nähe von Schutzobjekten“, Hannover, 11.3.2005, andere Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
gen und Begründung der Planung 3.1 Anlass und Ziele der Planung Auf den Flächen, die die wirksame 10. Flächennutzungsplanänderung als Sondergebiete darstellt, ist die Errichtung von Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich grundsätzlich möglich; inzwischen sind hier auf allen Flächen, auch im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, Windparks entstanden. Die Fl
nänderung als Sondergebiete darstellt, ist die Errichtung von
Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich grundsätzlich mögliGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
inzwischen sind hier auf allen Flächen, auch im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, Windparks entstanden. Die Flächennutzungsplanänderung enthält Hinweise zur Art der zulässigen Windenergieanlagen usw. Damit wird die Planungsabsicht der Samtgemeinde in besonderer Weise verdeutlicht, auf der Flächennutzungsplanebene wird jedoch keine Bindungswirkung erreicht. Der Flächennutzun
nnutzungsplanänderung enthält Hinweise zur Art der zulässigen
Windenergieanlagen usw. Damit wird die Planungsabsicht der Samtgemeinde in besonGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
r Ordnung. Mit dem Bebauungsplan und örtlichen Gestaltungsvorschriften soll darüber hinaus ein verbindlicher Rahmen hinsichtlich der Art, der Größe und der Gestaltung der zulässigen Windenergieanlagen gesetzt werden. Dabei ist es Kernziel des Bebauungsplanes, die Windenergienutzung zwischen Sieden, Campen, Borstel und Schamwege so zu steuern, dass eine adäquate Nutzung der guten
ichtlich der Art, der Größe und der Gestaltung der zulässigen
Windenergieanlagen gesetzt werden. Dabei ist es Kernziel des Bebauungsplanes, diGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
cht und dabei die schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld weitestmöglich geschont werden. Im Nordteil des Plangebietes sowie südlich der Bundesstraße neben der Erdgassonde sind sehr früh Windenergieanlagen errichtet worden. Nördlich der Bundesstraße wurde durch Zubau über Jahre hinweg ein Windpark aus unterschiedlichen Anlagenarten und –größen entwickelt. Südlich der Bundesstraße wurd
südlich der Bundesstraße neben der Erdgassonde sind sehr früh
Windenergieanlagen errichtet worden. Nördlich der Bundesstraße wurde durch ZubauGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ehmigten Anlagen keinen Einfluß mehr. Seine Festsetzungen gelten mit Rechtskraft jedoch für künftige Vorhaben in seinem Geltungsbereich. Dabei geht es wegen des dichten Bestandes an Windenergieanlagen nicht mehr um den Bau zusätzlicher Anlagen, sondern um den Ersatz vorhandener durch neue, leistungsfä- higere und weniger beeinträchtigende Anlagentypen. Für solche ersetzenden Vorh
Geltungsbereich. Dabei geht es wegen des dichten Bestandes an
Windenergieanlagen nicht mehr um den Bau zusätzlicher Anlagen, sondern um den ErGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
re Rotoren haben als der Bestand in dem ältesten Teil des Windparks und künftig eine Flugsicherungskennzeichnung erfordern. Dafür wird aber wegen des Platzbedarfs die Gesamtzahl der Windenergieanlagen sinken. Außerdem werden hektisch und besonders störend wirkende ´Schnellläufer´ durch langsamer drehende Rotoren ersetzt. Schließlich sind im Plangebiet bereits fünf Anlagen mit Flu
rn. Dafür wird aber wegen des Platzbedarfs die Gesamtzahl der
Windenergieanlagen sinken. Außerdem werden hektisch und besonders störend wirkenGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
lasse und einer hohen Anlage der MW-Klasse mit Flugsicherungskennzeichnung. Gebäude sind im Plangebiet und seiner nahen Umgebung nicht vorhanden. Die geringsten Abstände vorhandener Windenergieanlagen , gemessen von der Mastachse aus, zu Wohngebäuden betragen 490 m und 445 m (Haus Schamwege 2) sowie 480 m (Haus Schamwege 1). 3.2.2 Verkehr Zwischen den beiden Teilen des Plangebiete
Umgebung nicht vorhanden. Die geringsten Abstände vorhandener
Windenergieanlagen, gemessen von der Mastachse aus, zu Wohngebäuden betragen 490Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
chen sind allerdings auch ohne Nutzung der Wegeabschnitte erschlossen, die innerhalb des Plangebietes liegen. Die Straße und der südliche Weg dienen auch als Zuwegung für vorhandene Windenergieanlagen . Denselben Zwecken dient auch ein Weg, der westlich der Camper Straße in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verläuft. Für die landwirtschaftlichen Flächen wird dieser Weg nicht
und der südliche Weg dienen auch als Zuwegung für vorhandene
Windenergieanlagen. Denselben Zwecken dient auch ein Weg, der westlich der CampeGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
. Der südliche Teil des Plangebietes wird in Ost-West-Richtung durch eine Gemeindestraße durchquert. Sie dient landwirtschaftlichen Flächen sowie den Standorten der vorhandenen vier Windenergieanlagen . Ein Teil der Ackerparzellen ist ausschließlich über die Gemeindestraße erschlossen. Von der Gemeindestraße zweigt ein Weg nach Norden zur Bundesstraße ab. Er dient als Zuwegung für
chaftlichen Flächen sowie den Standorten der vorhandenen vier
Windenergieanlagen. Ein Teil der Ackerparzellen ist ausschließlich über die GemeGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
lben Verkehrswege erschlossen werden. Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Bundesstraße, auf den Gemeindestraßen oder auf den Wegen durch den Bau oder den Betrieb der vorhandenen Windenergieanlagen sind nicht bekannt geworden. 3.2.3 Emissionen / Immissionen Hinsichtlich der Immissionsbelastung (Landwirtschaft) ist die vorhandene und vorgesehene Nutzung „Windkraftanlagen“) unem
auf den Wegen durch den Bau oder den Betrieb der vorhandenen
Windenergieanlagen sind nicht bekannt geworden. 3.2.3 Emissionen / Immissionen HGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
wirtschaft) ist die vorhandene und vorgesehene Nutzung „Windkraftanlagen“) unempfindlich. Bedeutend sind dagegen die Emissionen. Es ist eine Nutzung vorgesehen, die stark emittiert. Windenergieanlagen verursachen vor allem Lärm und Schattenschlag. Von Windkraftgegnern werden überdies häufig Infraschall und Lichtreflexion sowie Belästigungen durch die Befeuerung nach dem Luftverke
ssionen. Es ist eine Nutzung vorgesehen, die stark emittiert.
Windenergieanlagen verursachen vor allem Lärm und Schattenschlag. Von WindkraftgGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
htreflexion sowie Belästigungen durch die Befeuerung nach dem Luftverkehrsrecht angeführt. Häufig wird auch ein Gefühl des „Bedrängens“ und „Bedrohens“ durch die großdimensionierten Windenergieanlagen geltend gemacht. Schallimmissionen Für die Schallimmissionen an den umliegenden, relevanten Immissionsorten liegen Richt- bzw. Orientierungswerte vor. An den nächstgelegenen, releva
es „Bedrängens“ und „Bedrohens“ durch die großdimensionierten
Windenergieanlagen geltend gemacht. Schallimmissionen Für die Schallimmissionen Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
egenen, relevanten Immissionsorten, den Wohngebäuden in Campen, Sieden, Schamwege und Borstel, dürfen 45 dB nachts nicht überschritten werden. Für die bereits realisierten, jüngeren Windenergieanlagen waren vor der Genehmigung Schalltechnische Gutachten vorgelegt worden, welche die Einhaltung der zulässigen Immissionswerte belegten. Die prognostizierten Beurteilungspegel an den I
überschritten werden. Für die bereits realisierten, jüngeren
Windenergieanlagen waren vor der Genehmigung Schalltechnische Gutachten vorgelegGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
tenimmissionen Für Schattenimmissionen gilt, dass die Fenster von Wohn- und Aufenthaltsräumen nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 min je Tag dem rotierenden Schlagschatten von Windenergieanlagen ausgesetzt sein sollen. Der Wert gibt die theoretische, astronomische Beschattungsdauer an. Da nicht immer die Sonne scheint, der Wind nicht immer stark genug und nicht immer in die
pro Jahr und 30 min je Tag dem rotierenden Schlagschatten von
Windenergieanlagen ausgesetzt sein sollen. Der Wert gibt die theoretische, astroGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
etische, astronomische Beschattungsdauer an. Da nicht immer die Sonne scheint, der Wind nicht immer stark genug und nicht immer in die bzw. aus der „richtigen“ Richtung weht und die Windenergieanlagen nicht immer betriebsbereit sind, liegt die tatsächliche Beschattungsdauer dann i.d.R. in Norddeutschland bei weniger als 10 h/a. In allen Richtungen um das Plangebiet liegen in ca.
t immer in die bzw. aus der „richtigen“ Richtung weht und die
Windenergieanlagen nicht immer betriebsbereit sind, liegt die tatsächliche BeschGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
issionen gibt es erprobte und bewährte Schattenabschaltprogramme. Sie greifen bei der Gefahr der Überschreitung der angemessenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die e
messenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der
Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem SonnenGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
te Schattenabschaltprogramme. Sie greifen bei der Gefahr der Überschreitung der angemessenen Schattenbelastung in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die empfohlenen Jahres- und Tagesmaxima a
triebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die
Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgesGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
rblätter mit matter Oberfläche mit entsprechend niedrigem Glanzgrad verwendet. Deshalb sind Beeinträchtigungen durch Lichtreflexion nicht zu erwarten. Eine weitere Emissionsform von Windenergieanlagen ist das Erzeugen von Schwingungen. Durch die Windlast kommt es zu Schwingungen in der Anlage, die durch das Fundament auf den Boden übertragen werden. Dadurch können Leitungen und K
htreflexion nicht zu erwarten. Eine weitere Emissionsform von
Windenergieanlagen ist das Erzeugen von Schwingungen. Durch die Windlast kommt eGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
n in der Anlage, die durch das Fundament auf den Boden übertragen werden. Dadurch können Leitungen und Kanäle, die in der Nähe von Windkraftanlagen verlaufen, beeinträchtigt werden. Windenergieanlagen und Kanäle sowie empfindliche Leitungen sollen daher nicht direkt nebeneinanderliegen. Entlang der Camper Straße verläuft eine Erdgasleitung. Von dieser sollen Anlagen, bezogen auf
r Nähe von Windkraftanlagen verlaufen, beeinträchtigt werden.
Windenergieanlagen und Kanäle sowie empfindliche Leitungen sollen daher nicht diGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
von ausgegangen werden, dass keine unzulässige Beeinträchtigung des Funkverkehrs durch Störstrahlung erfolgt. Schließlich sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können.
h sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch
Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine WirbelschleGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
rfolgt. Schließlich sind noch die Luftturbulenzen zu berücksichtigen, die durch Windenergieanlagen verursacht werden. Hinter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen , aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen Windenergieanlagen, wie sie im Plangebiet bereits stehen und bei den Höhen, d
nter dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere
Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtiGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
r dem Rotor entsteht eine Wirbelschleppe, durch die andere Windenergieanlagen, aber grundsätzlich auch Wald oder Freileitungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen Windenergieanlagen , wie sie im Plangebiet bereits stehen und bei den Höhen, die künftig vorgesehen sind, können Beeinträchtigungen von Wald oder anderem Gehölzbestand in der landschaftsüblichen Ausprä
tungen beeinträchtigt werden können. Bei Errichtung von hohen
Windenergieanlagen, wie sie im Plangebiet bereits stehen und bei den Höhen, die Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
eltenden Richtwerte für den Mindestschutz noch in Frage gestellt worden waren – vor einigen Jahren eindrucksvoll bestätigt worden. Das OVG Münster hat ein „optisches Bedrängen durch Windenergieanlagen “ festgestellt, das gegenüber dem Nachbarwohnen rücksichtslos und damit unzulässig ist. (OVG Münster, 9.8.2006). Erst ab der dreifachen Gesamthöhe geht das Gericht von einer regelmäß
gt worden. Das OVG Münster hat ein „optisches Bedrängen durch
Windenergieanlagen“ festgestellt, das gegenüber dem Nachbarwohnen rücksichtslos Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen, mit Beschluss vom 11.12.2006 das o.a. Urteil des OVG Münster bestätigt und folgenden Leitsatz formuliert:. „ Windenergieanlagen können gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eine „optisch bedrängende“ Wirkung auf bewohnte
es OVG Münster bestätigt und folgenden Leitsatz formuliert:. „
Windenergieanlagen können gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte GebotGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ausgeht. Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles ( Bestä- tigung von OVG Münster, DVBl 2006, 1532). Flugsicherungskennzeichnung Windenergieanlagen mit mehr als 100 m Gesamthöhe über Gelände brauchen eine Flugsicherungskennzeichnung als Tageskennzeichnung. Dazu werden die Flügel rot markiert, alternativ wird ein doppeltes weiße
on OVG Münster, DVBl 2006, 1532). Flugsicherungskennzeichnung
Windenergieanlagen mit mehr als 100 m Gesamthöhe über Gelände brauchen eine FlugGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ft: Acker linear ausgeprägt: befestigte Straßen und unbefestigte Wege mit schmalen Seitenstreifen punktuell ausgeprägt: Fundamente von und Aufstellflächen sowie Ruderalflächen vor Windenergieanlagen . Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope vorhanden. Lediglich ein Schlatt inmitten der Ackerlandschaft direkt östlich der nordöstlichsten vorhandenen Windenergieanlage ist von
: Fundamente von und Aufstellflächen sowie Ruderalflächen vor
Windenergieanlagen. Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope vorhanden. LediGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
und Schönheit von Natur und Landschaft gewertet. Hinweise auf eine besondere Bedeutung des Plangebietes oder seiner Teile für Arten und Lebensgemeinschaften, welche empfindlich auf Windenergieanlagen reagieren, sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherigen, teilweise schon sehr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschafte
le für Arten und Lebensgemeinschaften, welche empfindlich auf
Windenergieanlagen reagieren, sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherigen, teilweise schon sehr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die Windenergieanlagen bekannt geworden. 3.2.5 Sonstige Rahmenbedingungen Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 100 m über Grund ist nach § 14 Luftverkehrsgesetz die luftrechtliche Zustimmung der
einträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die
Windenergieanlagen bekannt geworden. 3.2.5 Sonstige Rahmenbedingungen Bei WindenGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
hr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die Windenergieanlagen bekannt geworden. 3.2.5 Sonstige Rahmenbedingungen Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 100 m über Grund ist nach § 14 Luftverkehrsgesetz die luftrechtliche Zustimmung der zivilen Luftfahrtbehörde erforderlich. Einer solchen Zustimmung bedürfen
nlagen bekannt geworden. 3.2.5 Sonstige Rahmenbedingungen Bei
Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 100 m über Grund ist nach § 14 LuftveGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
en neueren vorhandenen wie auch den künftig vorgesehenen Bauhöhen von mehr als 100 m über Grund ist eine Flugsicherungskennzeichnung als Tages- und Nachtkennzeichnung notwendig. Die Windenergieanlagen sind zudem als Luftfahrthindernis mit konkreten Bauhö- hen- und Standortangaben in den militärischen Tiefflugkarten zu veröffentlichen. An den BImSch-Antragsverfahren ist die Wehrbe
ennzeichnung als Tages- und Nachtkennzeichnung notwendig. Die
Windenergieanlagen sind zudem als Luftfahrthindernis mit konkreten Bauhö- hen- uGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
üdlichen Teilgeltungsbereiches in einem Abstand von rd. 175 m, also dem Wert, der für eine Süßgasstation reicht. Nahe an der Sauergasförderstelle stehen seit vielen Jahren zwei alte Windenergieanlagen , der Abstand zur näheren Anlage beträgt lediglich 40 m, der der anderen Anlage 80 m. Eine weitere, alte Bestandsanlage steht 215 m nördlich der Station, eine weitere ca. 360 m nordn
der Sauergasförderstelle stehen seit vielen Jahren zwei alte
Windenergieanlagen, der Abstand zur näheren Anlage beträgt lediglich 40 m, der dGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
inem erheblichen Gefährdungspotential auszugehen; in dem o.a. Risikobewertungsgutachten wird schon für die kleinste angesetzte Anlagendimension ein Abstand von 445 m gefordert. Neue Windenergieanlagen können im Plangebiet aus Platz- und Immissionsschutzgründen nur errichtet werden, wenn alte Anlagen entfallen. Deshalb ist mit einem Repowering und damit auch mit einem Entfall von
setzte Anlagendimension ein Abstand von 445 m gefordert. Neue
Windenergieanlagen können im Plangebiet aus Platz- und Immissionsschutzgründen nGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ger als 15 km lang und wird hochfrequent betrieben. Deshalb bedarf sie nur eines geringen Abstandes. 3.2.6 Windhöffigkeit, Hauptwindrichtung Seit vielen Jahren werden im Plangebiet Windenergieanlagen betrieben. Die praktische Erfahrung mit dem Ertrag zeigt, dass die Windhöffigkeit für einen Binnenlandstandort mit mehr als 100 km Abstand zur Küste gut ist. Gleichwohl sind die Gel
it, Hauptwindrichtung Seit vielen Jahren werden im Plangebiet
Windenergieanlagen betrieben. Die praktische Erfahrung mit dem Ertrag zeigt, dasGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
bulenzen bei den vorhandenen Anlagen mit bis zu rd. 110 m Nabenhöhe noch relevant wirksam. Sie beeinflussen sowohl den möglichen Ertrag als auch die Stabilität und „Lebensdauer“ der Windenergieanlagen . Daher soll im Bebauungsplan dieselbe Nabenhöhe zugelassen werden. Sie ermöglicht die Nutzung der gleichmäßigeren Anströmung und der höheren Energie in größerer Höhe über dem Geländ
öglichen Ertrag als auch die Stabilität und „Lebensdauer“ der
Windenergieanlagen. Daher soll im Bebauungsplan dieselbe Nabenhöhe zugelassen weGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
den. Sie ermöglicht die Nutzung der gleichmäßigeren Anströmung und der höheren Energie in größerer Höhe über dem Gelände. Die Hauptwindrichtung ist nach Angaben eines Betreibers von Windenergieanlagen West. In diese Richtung sollte der größere interne Abstand zwischen zwei Anlagen innerhalb eines Windparks vom fünffachen des Rotordurchmessers angesetzt werden. In Nebenwindrichtun
. Die Hauptwindrichtung ist nach Angaben eines Betreibers von
Windenergieanlagen West. In diese Richtung sollte der größere interne Abstand zwGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
nlagen – wenig leistungsfähig und im Verhältnis zur gewonnenen Energie überdurchschnittlich laut. Hier ist in kurzer Frist ein Repowering sinnvoll, kann aber wegen des Abstandes von Windenergieanlagen und wegen der Schallimmissionsbelastung nicht gut durchgeführt werden, wenn diese alten, wohnungsnahen Anlagen bleiben. Deshalb wird grundsätzlich der 500 m-Wohnfriedensabstand bei
st ein Repowering sinnvoll, kann aber wegen des Abstandes von
Windenergieanlagen und wegen der Schallimmissionsbelastung nicht gut durchgeführGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
geführt werden, wenn diese alten, wohnungsnahen Anlagen bleiben. Deshalb wird grundsätzlich der 500 m-Wohnfriedensabstand bei der Abgrenzung des Bereiches, in dem die Mastachsen von Windenergieanlagen stehen sollen, angesetzt. Eine Ausnahme wird für die relativ neue, nordwestliche Windenergieanlage im südlichen Teilgeltungsbereich gemacht. Sie schöpft die zulässige Höhe aus, hat
d bei der Abgrenzung des Bereiches, in dem die Mastachsen von
Windenergieanlagen stehen sollen, angesetzt. Eine Ausnahme wird für die relativ Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
einen ... als ausreichend.“ Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nicht nur durch den Abstand, sondern auch durch eine technische Ausstattung und die Betriebsführung von Windenergieanlagen (Abschaltung bei Eisansatz, Rotorblattheizung) ausgeschlossen werden. Damit kann sichergestellt werden, daß Eisabwurf nur im Nahbereich der Windenergieanlagen erwartet werden brauch
durch eine technische Ausstattung und die Betriebsführung von
Windenergieanlagen (Abschaltung bei Eisansatz, Rotorblattheizung) ausgeschlossenGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ie Betriebsführung von Windenergieanlagen (Abschaltung bei Eisansatz, Rotorblattheizung) ausgeschlossen werden. Damit kann sichergestellt werden, daß Eisabwurf nur im Nahbereich der Windenergieanlagen erwartet werden braucht. Damit wird der nachfolgenden Planungs- bzw. Genehmigungsebene überlassen, ob durch grö- ßeren Abstand, kleinere Anlagenhöhe, technische Ausstattung und / od
nn sichergestellt werden, daß Eisabwurf nur im Nahbereich der
Windenergieanlagen erwartet werden braucht. Damit wird der nachfolgenden PlanungGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
m eine Gefährdung beim Abtauen von Eisansatz bei stillgestellter Anlage weitgehend zu vermeiden und um eine Mindestsicherung gegen das Gefühl des „Bedrängens“ oder „Bedrohens“ durch Windenergieanlagen zu erreichen. Zur Bundesstraße soll dagegen ein Abstand von 170 m eingehalten werden. Sie ist stark befahren und unzweifelhaft von entscheidend höherer Bedeutung als eine Zufahrtsst
rung gegen das Gefühl des „Bedrängens“ oder „Bedrohens“ durch
Windenergieanlagen zu erreichen. Zur Bundesstraße soll dagegen ein Abstand von 1Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
über der Leitung drehen. Mit dem Abstand, der zugunsten der Sicherheit des Straßenverkehrs eingehalten wird, ist den Anforderungen des Leitungsschutzes hinsichtlich des Betriebs der Windenergieanlagen genügt. Innerhalb des 8 m breiten Schutzstreifens, der durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten rechtlich gesichert ist, sind die Errichtung von Gebäuden sowie leitungsgefährde
orderungen des Leitungsschutzes hinsichtlich des Betriebs der
Windenergieanlagen genügt. Innerhalb des 8 m breiten Schutzstreifens, der durch Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
er oberirdischen Sauergasstation sollen dagegen 540 m Abstand eingehalten werden. Wie bereits dargelegt, stehen nahe an der Sauergasförderstelle in 40 bzw. 80 m Entfernung zwei alte Windenergieanlagen . Drei weitere Bestandsanlagen stehen in einem geringeren Abstand, als das o.a. Risikobewertungsgutachten schon für die kleinste angesetzte Anlagendimension fordert. Neue Windenergie
der Sauergasförderstelle in 40 bzw. 80 m Entfernung zwei alte
Windenergieanlagen. Drei weitere Bestandsanlagen stehen in einem geringeren AbstGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
rgieanlagen. Drei weitere Bestandsanlagen stehen in einem geringeren Abstand, als das o.a. Risikobewertungsgutachten schon für die kleinste angesetzte Anlagendimension fordert. Neue Windenergieanlagen können im Plangebiet aus Platz- und Immissionsschutzgründen nur errichtet werden, wenn alte Anlagen entfallen. Deshalb ist mit einem Repowering und damit auch mit einem Entfall von
on für die kleinste angesetzte Anlagendimension fordert. Neue
Windenergieanlagen können im Plangebiet aus Platz- und Immissionsschutzgründen nGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
dem gutachterlichen Nachweis des hinreichend sicheren Anlagenbetriebes anstelle der Anwendung der Pauschalwerte, weil bereits in der Vergangenheit im Plangebiet und seiner Umgebung Windenergieanlagen mit deutlich geringerem Abstand zu Gasanlagen für zulässig befunden und errichtet worden sind. Vor diesem Hintergrund soll in den Fällen, in denen Windenergieanlagen näher als im Pa
ereits in der Vergangenheit im Plangebiet und seiner Umgebung
Windenergieanlagen mit deutlich geringerem Abstand zu Gasanlagen für zulässig beGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
seiner Umgebung Windenergieanlagen mit deutlich geringerem Abstand zu Gasanlagen für zulässig befunden und errichtet worden sind. Vor diesem Hintergrund soll in den Fällen, in denen Windenergieanlagen näher als im Pauschalabstand zu einer bergbaulichen Anlage stehen und eine Verminderung des Risikos z.B. durch „Repowering“ erreicht werden kann, nur ein Mindestschutz gewährleistet
den sind. Vor diesem Hintergrund soll in den Fällen, in denen
Windenergieanlagen näher als im Pauschalabstand zu einer bergbaulichen Anlage stGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
rg T9, eine andere in 405 m zur Bohrung Siedenburg Z 11 / Z 16 genehmigt und errichtet worden. Im ersten Fall stellen die Bau- und Geltungsbereichsgrenzen sicher, daß keine künftige Windenergieanlagen näher an eine Bohrung herangebaut werden kann. Im zweiten Fall besteht die Möglichkeit, alte Windenergieanlagen zu ersetzen, die nur 40 bzw. 80 m neben der Sauergasbohrung stehen, s
e Bau- und Geltungsbereichsgrenzen sicher, daß keine künftige
Windenergieanlagen näher an eine Bohrung herangebaut werden kann. Im zweiten FalGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ellen die Bau- und Geltungsbereichsgrenzen sicher, daß keine künftige Windenergieanlagen näher an eine Bohrung herangebaut werden kann. Im zweiten Fall besteht die Möglichkeit, alte Windenergieanlagen zu ersetzen, die nur 40 bzw. 80 m neben der Sauergasbohrung stehen, so daß es auch ohne Einhaltung eines Pauschalabstandes zu einer wesentlichen Risikominderung kommen kann. Dies is
ut werden kann. Im zweiten Fall besteht die Möglichkeit, alte
Windenergieanlagen zu ersetzen, die nur 40 bzw. 80 m neben der Sauergasbohrung sGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
enen Abstand eingehalten werden sollte, vorhanden. Zu Leitungen der niedrigeren Spannungsebenen werden keine besonderen Abstände vorgesehen, da mit Blick auf die Standfestigkeit von Windenergieanlagen und das geringe Risiko einer Beeinträchtigung in der Örtlichkeit kein Bedarf dafür erkennbar ist. Telekommunikationsleitungen verlaufen innerhalb der Straßenverkehrsflächen. Daher i
Abstände vorgesehen, da mit Blick auf die Standfestigkeit von
Windenergieanlagen und das geringe Risiko einer Beeinträchtigung in der ÖrtlichkGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
Bedarf dafür erkennbar ist. Telekommunikationsleitungen verlaufen innerhalb der Straßenverkehrsflächen. Daher ist kein Konflikt ersichtlich. Die Ermittlung der geeigneten Fläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplanverfahren bezieht sich auf die Standortmittelpunkte von Windenergieanlagen (s. Kap. 5.3 des Erläuterungsberichtes). Die zeichnerische Darstellung muss nunmehr
onflikt ersichtlich. Die Ermittlung der geeigneten Fläche für
Windenergieanlagen im Flächennutzungsplanverfahren bezieht sich auf die StandortGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ächen. Daher ist kein Konflikt ersichtlich. Die Ermittlung der geeigneten Fläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplanverfahren bezieht sich auf die Standortmittelpunkte von Windenergieanlagen (s. Kap. 5.3 des Erläuterungsberichtes). Die zeichnerische Darstellung muss nunmehr nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes so erfolgen, dass jeweils die gesamte, vorgese
gsplanverfahren bezieht sich auf die Standortmittelpunkte von
Windenergieanlagen (s. Kap. 5.3 des Erläuterungsberichtes). Die zeichnerische DaGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
tsetzung von Nutzungsarten. Vielmehr soll hier eine „einschichtige“ Festsetzung erfolgen. Hier wäre es nun grundsätzlich möglich, nur die flächenhaft kleinen Teilbereiche, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden sollen, für die Sondernutzung festzusetzen und die übrige Fläche für die Landwirtschaft. Dies widerspräche jedoch dem Sinngehalt des Sondergebietes. Wie die 10. Flä
möglich, nur die flächenhaft kleinen Teilbereiche, auf denen
Windenergieanlagen errichtet werden sollen, für die Sondernutzung festzusetzen uGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
Wie die 10. Flächennutzungsplanänderung feststellt, kommen unter der Anwendung der gewählten Abstandskriterien umfangreiche Sondergebietsflächen für die Windenergienutzung in Frage. Windenergieanlagen nehmen zwar jeweils nur eine kleine Fläche ein. Sie sind aber zur effektiven Nutzung des geplanten Sondergebietes nicht nur in kleinen Teilbereichen vorgesehen, sondern in einer Kon
che Sondergebietsflächen für die Windenergienutzung in Frage.
Windenergieanlagen nehmen zwar jeweils nur eine kleine Fläche ein. Sie sind aberGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
bietes nicht nur in kleinen Teilbereichen vorgesehen, sondern in einer Konfiguration, die den Spielraum der Gesamtfläche nutzt. Deshalb dienen nicht allein die engeren Standorte für Windenergieanlagen , sondern die Gesamtfläche dieser Nutzung. Zusätzlich gestützt wird diese Auffassung dadurch, dass die unmittelbaren Auswirkungen der Windenergieanlagen weit über den eigentlichen Fu
nutzt. Deshalb dienen nicht allein die engeren Standorte für
Windenergieanlagen, sondern die Gesamtfläche dieser Nutzung. Zusätzlich gestütztGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ein die engeren Standorte für Windenergieanlagen, sondern die Gesamtfläche dieser Nutzung. Zusätzlich gestützt wird diese Auffassung dadurch, dass die unmittelbaren Auswirkungen der Windenergieanlagen weit über den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen und dass die Windenergieanlagen ihrerseits große Abstände untereinander brauchen. Deshalb wird als Art der Nutzung „Sonder
e Auffassung dadurch, dass die unmittelbaren Auswirkungen der
Windenergieanlagen weit über den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen unGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
Zusätzlich gestützt wird diese Auffassung dadurch, dass die unmittelbaren Auswirkungen der Windenergieanlagen weit über den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen und dass die Windenergieanlagen ihrerseits große Abstände untereinander brauchen. Deshalb wird als Art der Nutzung „Sondergebiet für Windenergieanlagen“ flächenhaft für die gesamte geeignete Fläche festgesetzt. Zu
den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen und dass die
Windenergieanlagen ihrerseits große Abstände untereinander brauchen. Deshalb wirGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
den eigentlichen Fundamentstandort hinausreichen und dass die Windenergieanlagen ihrerseits große Abstände untereinander brauchen. Deshalb wird als Art der Nutzung „Sondergebiet für Windenergieanlagen “ flächenhaft für die gesamte geeignete Fläche festgesetzt. Zusätzlich zu der baulichen Nutzung soll auch die – rein quadratmetermäßig dominierende – landwirtschaftliche Nutzung bei
brauchen. Deshalb wird als Art der Nutzung „Sondergebiet für
Windenergieanlagen“ flächenhaft für die gesamte geeignete Fläche festgesetzt. ZuGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
n stehen, deren Dimension in der weiten und offenen Landschaft erst augenscheinlich und deutlich machen. In der Kulturlandschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den Windenergieanlagen in Höhe und Erscheinungsbild ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, normalen Gebäuden werden die gewohnten ästhetischen Ma
ndschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den
Windenergieanlagen in Höhe und Erscheinungsbild ähnlich wären. Mit einem direkteGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
en. In der Kulturlandschaft der Gemeinde gibt es keine anderen Elemente, die den Windenergieanlagen in Höhe und Erscheinungsbild ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, normalen Gebäuden werden die gewohnten ästhetischen Maßstäbe außer Kraft gesetzt. Dies soll vermieden werden. Ungebührliche Belastungen anderer Außenbereic
ungsbild ähnlich wären. Mit einem direkten Vergleich zwischen
Windenergieanlagen und ´darunter stehenden´, normalen Gebäuden werden die gewohnGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
mieden werden. Ungebührliche Belastungen anderer Außenbereichsnutzer durch diese Beschränkung sind nicht erkennbar. Im Gebiet sind keine Anträge für andere Außenbereichsvorhaben als Windenergieanlagen bekannt. Es sind auch keine anderen Absichten oder Entwicklungsbestrebungen bekannt. Vielmehr haben die Grundstückseigentümer nach Kenntnis der Gemeinde ihre Flächen an Betreiber vo
ebiet sind keine Anträge für andere Außenbereichsvorhaben als
Windenergieanlagen bekannt. Es sind auch keine anderen Absichten oder EntwicklunGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ekannt. Es sind auch keine anderen Absichten oder Entwicklungsbestrebungen bekannt. Vielmehr haben die Grundstückseigentümer nach Kenntnis der Gemeinde ihre Flächen an Betreiber von Windenergieanlagen zum Zwecke der Windenergienutzung verpachtet. Relevante Teile des Plangebietes kommen wegen der notwendigen großen Grenzabstände von Windenergieanlagen für andere bauliche Nutzungen
ümer nach Kenntnis der Gemeinde ihre Flächen an Betreiber von
Windenergieanlagen zum Zwecke der Windenergienutzung verpachtet. Relevante TeileGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ihre Flächen an Betreiber von Windenergieanlagen zum Zwecke der Windenergienutzung verpachtet. Relevante Teile des Plangebietes kommen wegen der notwendigen großen Grenzabstände von Windenergieanlagen für andere bauliche Nutzungen nicht mehr in Betracht. Deshalb ist die Beschränkung zumutbar und gerechtfertigt. Als einzige weitere bauliche Nutzung wird die Photovoltaiknutzung zug
ebietes kommen wegen der notwendigen großen Grenzabstände von
Windenergieanlagen für andere bauliche Nutzungen nicht mehr in Betracht. DeshalbGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
tiver Energie gewidmet ist, dass sie entsprechend erschlossen ist und der Strom über ein vorhandenes Netz verlustarm abtransportiert werden kann. Das Gelände ist durch die Türme der Windenergieanlagen und durch intensive Ackernutzung geprägt. Photovoltaikanlagen sind, anders als landwirtschaftliche Gebäude, keine Anlagen, die im Landschaftseindruck gewohnte Maßstäbe vermitteln, k
ransportiert werden kann. Das Gelände ist durch die Türme der
Windenergieanlagen und durch intensive Ackernutzung geprägt. PhotovoltaikanlagenGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ber“. In dieser Situation soll die besondere Nutzungskombination zweier Formen der Gewinnung regenerativer Energie planungsrechtlich ermöglicht werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Windenergieanlagen der Megawatt-Klasse waren Planungsbasis der 10. Flächennutzungsplanänderung. Zusätzlich zu den damals bereits vorhandenen Anlagen der ½ MW-Klasse und der vorhandenen MW-Anlage sind
ngsrechtlich ermöglicht werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung
Windenergieanlagen der Megawatt-Klasse waren Planungsbasis der 10. FlächennutzunGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
sehr häufig errichtete Marktführer-Anlage mit 82 m Rotordurchmesser in der Ausführung mit 108,5 m Nabenhöhe bildet die Basis für die Bebauungsplanung. Die Gesamthöhe der zulässigen Windenergieanlagen ergibt sich dementsprechend mit 150 m über Grund. Dieses Maß soll als maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen festgesetzt werden. Damit verbleibt nur geringer bzw. kein weiterer Hö
Basis für die Bebauungsplanung. Die Gesamthöhe der zulässigen
Windenergieanlagen ergibt sich dementsprechend mit 150 m über Grund. Dieses Maß Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
hr für den eventuell einmal erforderlich werdenden Ersatz von Bestandsanlagen bzw. für eine Erneuerung und Ertüchtigung des Windparks, ein „Repowering“. Die laufende Entwicklung der Windenergieanlagen erzeugt ständig neue Rotorblattlängen und Nabenhöhen. Von diesen jeweils aktuellen Maßen ist ein künftiges Vorhaben unmittelbar abhängig. Daher kann die Beschränkung bei der absehba
des Windparks, ein „Repowering“. Die laufende Entwicklung der
Windenergieanlagen erzeugt ständig neue Rotorblattlängen und Nabenhöhen. Von dieGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
rblattlängen und Nabenhöhen. Von diesen jeweils aktuellen Maßen ist ein künftiges Vorhaben unmittelbar abhängig. Daher kann die Beschränkung bei der absehbaren Weiterentwicklung der Windenergieanlagen zu Problemen bei der Nachnutzung und faktisch zur Gefahr unnötig ´kleiner´ Anlagen führen. Gleichwohl soll diesbezüglich kein Gestaltungsspielraum für die optimale Anlagenkonfigurat
ann die Beschränkung bei der absehbaren Weiterentwicklung der
Windenergieanlagen zu Problemen bei der Nachnutzung und faktisch zur Gefahr unnöGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
licher ist jedoch die Begrenzung auf Anlagen der MegawattKlasse. Die Größe der zulässigen Grundfläche wird mit 500 m² je Windenergieanlage festgesetzt. In dieser Grundfläche können Windenergieanlagen des zugrunde gelegten Typs errichtet werden. Anlagen mit wesentlich größeren Rotor- und Gesamtdimensionen, namentlich diejenigen der „Multimegawattklasse“ mit ihrem noch mächtigeren
e Windenergieanlage festgesetzt. In dieser Grundfläche können
Windenergieanlagen des zugrunde gelegten Typs errichtet werden. Anlagen mit weseGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
en Erscheinungsbild, sind durch die Festsetzungen der Anlagenklasse, der Höhe und zur Grundfläche nicht möglich. Der Bebauungsplan lässt die größten, für das Binnenland konzipierten Windenergieanlagen (4,5 - 6 MW-Anlagen, bereits errichtet z.B. bei Magdeburg, Wilhelmshaven, Cuxhaven und Emden sowie in den Niederlanden und Belgien) im Hinblick auf deren wesentlich stärkere Auswirk
auungsplan lässt die größten, für das Binnenland konzipierten
Windenergieanlagen (4,5 - 6 MW-Anlagen, bereits errichtet z.B. bei Magdeburg, WiGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
plan. 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche 4.3.1 Festlegung geeigneter Anlagenstandorte Die Flächennutzungsplanung mit ihrem Bezug auf das ganze Samtgemeindegebiet ging von Gruppen von Windenergieanlagen , nicht jedoch von großen Windparks aus und entwickelte daraus – ausgehend von der damaligen Empfehlung des Nds. Innenministers – Mindestabstände. Im Bebauungsplangebiet ist im Südt
m Bezug auf das ganze Samtgemeindegebiet ging von Gruppen von
Windenergieanlagen, nicht jedoch von großen Windparks aus und entwickelte darausGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ich der Camper Straße, ausgegangen wird. Es ist also kein großer Windpark wie in Scholen oder Holzhausen möglich. Deshalb ist es auch nicht notwendig, auf der Bebauungsplanebene die Windenergieanlagen innerhalb des Plangebietes weiter zu konzentrieren und größere Wohnfriedensabstände freizuhalten. Die Forderung, dass Anlagen mindestens das dreifache der Gesamthöhe als Abstand zu
b ist es auch nicht notwendig, auf der Bebauungsplanebene die
Windenergieanlagen innerhalb des Plangebietes weiter zu konzentrieren und größerGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
künftigen ersetzenden oder ´repowernden´ Vorhaben kann diese Forderung ebenfalls mit einem hinreichenden Wohnfriedensabstand erfüllt werden. Daher sollen die möglichen Standorte für Windenergieanlagen – bezogen wiederum auf die Standortmittelpunkte der Anlagen – zu Einzelwohnhäusern im Außenbereich 500 m einhalten, soweit nicht der Anlagenbestand näher liegt und gesichert wird. D
tand erfüllt werden. Daher sollen die möglichen Standorte für
Windenergieanlagen – bezogen wiederum auf die Standortmittelpunkte der Anlagen –Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
nlagen im Windpark Borstel zu betreiben. Durch den Geltungsbereich verlaufen sehr gering frequentierte Feldwege. Sie dienen der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und von Windenergieanlagen . Die Wegeabschnitte, die im Geltungsbereich liegen, erfordern keinen besonderen Abstand, da die erschlossenen Landwirtschaftsflächen auch anders erreicht werden können. Hier ist es
nen der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und von
Windenergieanlagen. Die Wegeabschnitte, die im Geltungsbereich liegen, erfordernGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
Landwirtschaftlichen Flächen sind. Wegenutzungen durch Windkraftbetreiber bzw. Wartungspersonal während kritischer Zeiten wird als nicht relevant erachtet, da diese Nutzung dann den Windenergieanlagen gilt und regelmäßig mit einem Aufenthalt im kritischen Raum unter der Windenergieanlage verbunden ist. Gleichwohl sollen die Wege nicht aufgehoben und als Standort für Windenergiean
n wird als nicht relevant erachtet, da diese Nutzung dann den
Windenergieanlagen gilt und regelmäßig mit einem Aufenthalt im kritischen Raum uGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
nergieanlagen gilt und regelmäßig mit einem Aufenthalt im kritischen Raum unter der Windenergieanlage verbunden ist. Gleichwohl sollen die Wege nicht aufgehoben und als Standort für Windenergieanlagen zugelassen werden, da sie örtlicher Bestand sind und genügend andere Fläche verbleibt. Bei den stärker frequentierten Gemeindestraßen sollen Anlagenstandorte mindestens soviel Absta
ichwohl sollen die Wege nicht aufgehoben und als Standort für
Windenergieanlagen zugelassen werden, da sie örtlicher Bestand sind und genügendGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
n werden, um eine Gefährdung beim Abtauen von Eisansatz bei stillgestellter Anlage zu vermeiden und um eine Mindestsicherung gegen das Gefühl des „Bedrängens“ oder „Bedrohens“ durch Windenergieanlagen zu erreichen. 4.3.2 Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen In den oben begründeten Planungsschritten sind die geeignetsten Standorte für Windenergieanlagen ermittelt worden
rung gegen das Gefühl des „Bedrängens“ oder „Bedrohens“ durch
Windenergieanlagen zu erreichen. 4.3.2 Festsetzung der überbaubaren GrundstücksfGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
Bedrohens“ durch Windenergieanlagen zu erreichen. 4.3.2 Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen In den oben begründeten Planungsschritten sind die geeignetsten Standorte für Windenergieanlagen ermittelt worden. Bezugspunkt dafür war jeweils die Mastachse. Diese räumliche Anordnung innerhalb der Sondergebiete wird durch die Festsetzung geeigneter überbaubarer Grundstücksfl
ündeten Planungsschritten sind die geeignetsten Standorte für
Windenergieanlagen ermittelt worden. Bezugspunkt dafür war jeweils die MastachseGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
er von Einzelstandorten möglich. Die erste Variante gibt den Vorhabenträgern Gestaltungsspielraum, sie nimmt aber nur eine geringe Binnensteuerung vor und sichert keine Abstände von Windenergieanlagen untereinander sowie keine erkennbare optische Ordnung. Diese ergibt sich aus den Abständen der Anlagen untereinander, welche jedoch nicht die Optik, sondern die Energiegewinnung opt
ne geringe Binnensteuerung vor und sichert keine Abstände von
Windenergieanlagen untereinander sowie keine erkennbare optische Ordnung. Diese Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
laufen, als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Sie sollen der Zweckbestimmung „landwirtschaftlicher Weg“ dienen; dies schließt die Erschließung der Standorte von Windenergieanlagen ein. Die beiden wichtigeren Gemeindestraßen werden als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Über die Gemeindestraßen und Wege besteht Anschluss an die Bundesstraße B 214. Direkte Zufa
Weg“ dienen; dies schließt die Erschließung der Standorte von
Windenergieanlagen ein. Die beiden wichtigeren Gemeindestraßen werden als StraßeGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
en durchzuführen und ggf. Sicherheitsleistungen für Reparaturen erforderlich, welche in ausreichender Höhe vor Straßennutzung zu hinterlegen sind. Die Erschließung der Standorte für Windenergieanlagen dient als Zuwegung bei der Errichtung der Anlagen, für die Wartung und als Feuerwehrzufahrt. Um diese Funktionen erfüllen zu können, muss sie dauerhaft angelegt sein bzw. werden. Di
tzung zu hinterlegen sind. Die Erschließung der Standorte für
Windenergieanlagen dient als Zuwegung bei der Errichtung der Anlagen, für die WaGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
berschreitung der angemessenen Schattenbelastung (30 Stunden pro Jahr sowie am schattenintensivsten Tag 30 min astronomisch mögliche Einwirkdauer) in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die e
sch mögliche Einwirkdauer) in die Betriebsführungssysteme der
Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem SonnenGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
tenbelastung (30 Stunden pro Jahr sowie am schattenintensivsten Tag 30 min astronomisch mögliche Einwirkdauer) in die Betriebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgeschaltet und damit bewegter Rotorschattenwurf in dem Maße verhindert wird, dass die empfohlenen Jahres- und Tagesmaxima a
triebsführungssysteme der Windenergieanlagen ein, so dass die
Windenergieanlagen bei entsprechendem Sonnenstand und Helligkeit zeitweise abgesGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
den. Zur Sauergassonde ist aus den oben dargelegten Gründen kein Pauschalabstand festgelegt worden. Um trotzdem die notwendige Sicherheit zu gewährleisten, wird festgelegt, dass bei Windenergieanlagen in der Nähe der Station die Wartungsintervalle und die Nenndrehzahl der Anlagen bei Starkwind angemessen zu wählen und die Anlagen an ein Fernüberwachungssystem anzuschließen sind.
endige Sicherheit zu gewährleisten, wird festgelegt, dass bei
Windenergieanlagen in der Nähe der Station die Wartungsintervalle und die NenndrGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
den, um die Sicherheit zu erhöhen. Als relevanter Raum, in dem dies nötig ist, wird der größte im allgemeinen Risikobewertungsgutachten genannte Abstand angesetzt. Dasselbe gilt für Windenergieanlagen , die in der entsprechenden Nähe der Bundesstraße sowie der Süßgasstation errichtet werden. Hierfür spricht, dass trotz des bereits eingehaltenen Abstandes, der sich an der größten v
rtungsgutachten genannte Abstand angesetzt. Dasselbe gilt für
Windenergieanlagen, die in der entsprechenden Nähe der Bundesstraße sowie der SüGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
d damit Leistungsstärke der Anlage, zum anderen wegen der Frequenz des Verkehrs auf der Bundesstraße. Der Verkehr auf der Bundesstraße darf durch auftretenden Rotorschattenwurf der Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. Bei eventuell doch entstehenden Beeinträchtigungen sind die betreffenden Windenergieanlagen so anzupassen oder durch Zusatzgeräte auszustatten, dass bei
er Bundesstraße darf durch auftretenden Rotorschattenwurf der
Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. Bei eventuell doch entstehenden Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
r Bundesstraße darf durch auftretenden Rotorschattenwurf der Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt werden. Bei eventuell doch entstehenden Beeinträchtigungen sind die betreffenden Windenergieanlagen so anzupassen oder durch Zusatzgeräte auszustatten, dass bei Sonnenschein und entsprechendem Sonnenstand eine Abschaltung erfolgt. 4.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwi
ll doch entstehenden Beeinträchtigungen sind die betreffenden
Windenergieanlagen so anzupassen oder durch Zusatzgeräte auszustatten, dass bei Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
. nach Bestandsschluss) auf den angrenzenden Ackerflächen sind solche extensive Flächen besonders wertvoll als verbleibende Nahrungsräume für Insekten, aber auch für Greifvögel. Die Windenergieanlagen überdecken jeweils eine insgesamt relativ geringe Fläche, der Versiegelungsgrad des Bodens ist gering. Anfallendes Oberflächenwasser ist nicht belastet und versickert auf der jeweil
nde Nahrungsräume für Insekten, aber auch für Greifvögel. Die
Windenergieanlagen überdecken jeweils eine insgesamt relativ geringe Fläche, derGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
- und Schmierstoffe ergeben, da die Deckschichten zum Grundwasser teilweise leicht durchlässig sind. Um bei möglichen Leckagen das Risiko für das Grundwasser zu minimieren, sind die Windenergieanlagen und Transformatorenstationen sowie sonstige Nebeneinrichtungen, in denen wassergefährdende Stoffe verwendet werden, mit Auffangwannen auszurüsten, die evtl. auslaufende Schmier- und
ckagen das Risiko für das Grundwasser zu minimieren, sind die
Windenergieanlagen und Transformatorenstationen sowie sonstige NebeneinrichtungeGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
weil in einem solchen theoretischen Schadensfall eine geringe Menge Öl über eine große bewachsene und belebte Bodenzone verteilt wird. Es ist bei etlichen der im Gebiet vorhandenen Windenergieanlagen noch weiter vermindert, da diese Anlagen kein Getriebe haben und deshalb das bei anderen Anlagentypen in großer Menge verwendete Getriebeöl hier gar nicht anfällt. Weitergehende Reg
verteilt wird. Es ist bei etlichen der im Gebiet vorhandenen
Windenergieanlagen noch weiter vermindert, da diese Anlagen kein Getriebe haben Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ingreifen. Da auch die (getriebehaltigen) Anlagen andere Hersteller zulassungsfähig sind bzw. sein können, wird auf diese sehr weit gehende Festsetzung verzichtet. Die Anbindung der Windenergieanlagen an das öffentliche Stromversorgungsnetz darf nicht über Freileitungen, sondern muss über Erdkabel erfolgen, damit unnötige Landschaftsbildbeeinträchtigungen und Vogelschlagrisiken v
e sehr weit gehende Festsetzung verzichtet. Die Anbindung der
Windenergieanlagen an das öffentliche Stromversorgungsnetz darf nicht über FreilGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
er selbstschuldnerischer Bürgschaft einer EU-europäischen Bank zu sichern. 5. Auswirkungen Mit dem Bebauungsplan Nr. 10 „Windenergie“ erfolgt die Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergieanlagen der MW-Klasse bis max. 3 MW. Dadurch wird die Errichtung dieser Anlagen und der erforderlichen Nebenanlagen und Zufahrten zugelassen und gleichzeitig die Windenergienutzung sowohl r
„Windenergie“ erfolgt die Ausweisung eines Sondergebietes für
Windenergieanlagen der MW-Klasse bis max. 3 MW. Dadurch wird die Errichtung diesGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ebenanlagen und Zufahrten zugelassen und gleichzeitig die Windenergienutzung sowohl räumlich als auch höhenmäßig auf den verträglichen Rahmen beschränkt. Mit der Zulässigkeit großer Windenergieanlagen auf sehr breit gefaßten überbaubaren Grundflächen kann der vorhandene Windpark „repowert“ und bei Verwendung moderner, hoher Anlagen mit einer geringeren Anlagenzahl voraussichtlich
verträglichen Rahmen beschränkt. Mit der Zulässigkeit großer
Windenergieanlagen auf sehr breit gefaßten überbaubaren Grundflächen kann der voGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ansportsystem“ sowie „Richtfunkverbindung“. Außerdem geben sie die noch möglichen Entwicklungsspielräume für die langfristige Entwicklung des Windparks. Der Lärmpegel, der von neuen Windenergieanlagen an den umliegenden Wohnhäusern entsteht, darf nicht wesentlich bzw. an manchen Orten gar nicht höher sein als heute. Gesonderte Festsetzungen des Bebauungsplanes sind hier im Hinbli
stige Entwicklung des Windparks. Der Lärmpegel, der von neuen
Windenergieanlagen an den umliegenden Wohnhäusern entsteht, darf nicht wesentlicGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
d an dem am stärksten belasteten Wohnhaus in der Regel bei weniger als 10 Stunden pro Jahr. Mit den Festsetzungen werden die umliegenden Schutzgüter adäquat vor den Auswirkungen von Windenergieanlagen geschützt. Unvertretbare Beeinträchtigungen des Wohnens sind ebensowenig zu erwarten wie unvertretbare Belastungen von Natur und Landschaft. Die Abstände zu relevanten Immissionsort
die umliegenden Schutzgüter adäquat vor den Auswirkungen von
Windenergieanlagen geschützt. Unvertretbare Beeinträchtigungen des Wohnens sind Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
mpfohlene Abstand zu oberirdischen Sauergasanlagen wird vom Anlagenbestand wie von Teilen des Sondergebietes nicht eingehalten. Jedoch wird sichergestellt, dass das Risiko bei neuen Windenergieanlagen innerhalb des kritischen Bereiches mittels intensivierter Anlagenprüfung und –überwachung nicht unangemessen hoch ist. Beeinträchtigungen des Funkverkehrs werden wegen des Abstandes
halten. Jedoch wird sichergestellt, dass das Risiko bei neuen
Windenergieanlagen innerhalb des kritischen Bereiches mittels intensivierter AnlGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
nlagenprüfung und –überwachung nicht unangemessen hoch ist. Beeinträchtigungen des Funkverkehrs werden wegen des Abstandes zur Richtfunktrasse und wegen der Konformität untersuchter Windenergieanlagen mit der einschlägigen DINNorm nicht erwartet. Arten und Lebensgemeinschaften werden nicht ungebührlich beeinträchtigt. Die im Gebiet vorkommenden Niederwildarten werden durch Winden
es zur Richtfunktrasse und wegen der Konformität untersuchter
Windenergieanlagen mit der einschlägigen DINNorm nicht erwartet. Arten und LebenGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
nlagen mit der einschlägigen DINNorm nicht erwartet. Arten und Lebensgemeinschaften werden nicht ungebührlich beeinträchtigt. Die im Gebiet vorkommenden Niederwildarten werden durch Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Es ist keine besondere Bedeutung des Plangebietes für die Avifauna und für Fledermäuse bekannt geworden. Auch ist keine Beeinträchtigung durch den vorhandenen
tigt. Die im Gebiet vorkommenden Niederwildarten werden durch
Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Es ist keine besondere Bedeutung des PlGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
nlagen mit hoher Drehzahl kompensiert. Eine Beeinträchtigung von Denkmalen oder anderen kulturellen Erbes ist nicht ersichtlich. 6. Ver- und Entsorgung 6.1 Wasser / Abwasser Für die Windenergieanlagen ist keine Trinkwasserversorgung erforderlich. Der Grundschutz zur Löschwasserversorgung innerhalb der Plangebiete kann nicht auf Grundlage des DVGW Regelwerk W 405 „Bereitstellung v
chtlich. 6. Ver- und Entsorgung 6.1 Wasser / Abwasser Für die
Windenergieanlagen ist keine Trinkwasserversorgung erforderlich. Der GrundschutzGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
rfahren mit dem Brandschutzsprüfer des Landkreises abzustimmen. Da bereits Anlagen der MW-Klasse im Gebiet stehen, werden keine Probleme oder Zusatzaufwendungen erwartet. Das an den Windenergieanlagen anfallende Oberflächenwasser ist nicht bzw. gering belastet. Es versickert schadlos über eine belebte und bewachsene Bodenzone auf den angrenzenden Freiflächen. Zufahrten sind wasse
n keine Probleme oder Zusatzaufwendungen erwartet. Das an den
Windenergieanlagen anfallende Oberflächenwasser ist nicht bzw. gering belastet. Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
mmunikationsleitungen der EWE liegen innerhalb der Straßenverkehrsflächen. Ein Konflikt mit der Windenergienutzung ist nicht ersichtlich. Telekommunikationsverbindungen zwischen den Windenergieanlagen und dem Betreiber werden durch diesen hergestellt. Die Vorhabenträger werden gebeten, der Polizei Niedersachsen, Projektgruppe Digitalfunk, als Betreiberin von Richtfunkstrecken die
icht ersichtlich. Telekommunikationsverbindungen zwischen den
Windenergieanlagen und dem Betreiber werden durch diesen hergestellt. Die VorhabGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
estellt. Die Vorhabenträger werden gebeten, der Polizei Niedersachsen, Projektgruppe Digitalfunk, als Betreiberin von Richtfunkstrecken die Standort- und Größendaten der genehmigten Windenergieanlagen zu übermitteln. 6. Ver- und Entsorgung 6.3 Abfall / Altlasten Eine öffentliche Abfallbeseitigung ist nicht notwendig. Altlasten sind im Plangebiet bislang nicht bekannt. Sollen im Z
chtfunkstrecken die Standort- und Größendaten der genehmigten
Windenergieanlagen zu übermitteln. 6. Ver- und Entsorgung 6.3 Abfall / AltlastenGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
auf der Planzeichnung dokumentiert und in Kap. 4 der Begründung begründet. Ermöglicht werden Vorhaben, die die vorhandenen Anlagen ersetzen oder ´repowern´, also die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 150 m in der MW-Klasse. Je Windenergieanlage können 500 m² überbaut werden. Zusätzlich werden Zufahrten und Aufstellflächen für Liefer- und Arbeitsge
nen Anlagen ersetzen oder ´repowern´, also die Errichtung von
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 150 m in der MW-Klasse. Je WiGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
hohe Eignung für die Windenergienutzung hat, deshalb in der 10. Flächennutzungsplanänderung für diese Nutzungsart dargestellt ist und in dem ein Windpark aus ganz unterschiedlichen Windenergieanlagen , darunter sechs Anlagen der MW-Klasse, steht. Alle überbaubaren Grundstücksflächen liegen auf Acker. Die öffentlichen Straßen und Wege sind vom Sondergebiet ausgenommen, zu ihnen wi
stellt ist und in dem ein Windpark aus ganz unterschiedlichen
Windenergieanlagen, darunter sechs Anlagen der MW-Klasse, steht. Alle überbaubarGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
srahmenplan des Landkreises Diepholz Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Siedenburg Die Ziele und „Umweltbelange“ sind in der Planung dadurch berücksichtigt, dass die Standorte für Windenergieanlagen auf einer besonders gut geeigneten und bereits entsprechend genutzten Fläche im Gemeindegebiet geplant und mit hinreichendem Abstand bzw. hinreichender Sicherung zu allen relevanten
in der Planung dadurch berücksichtigt, dass die Standorte für
Windenergieanlagen auf einer besonders gut geeigneten und bereits entsprechend gGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ft: Acker linear ausgeprägt: befestigte Straßen und unbefestigte Wege mit schmalen Seitenstreifen punktuell ausgeprägt: Fundamente von und Aufstellflächen sowie Ruderalflächen vor Windenergieanlagen . Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope vorhanden. Lediglich ein Schlatt inmitten der Ackerlandschaft direkt östlich der nordöstlichsten vorhandenen Windenergieanlage ist von
: Fundamente von und Aufstellflächen sowie Ruderalflächen vor
Windenergieanlagen. Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope vorhanden. LediGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
und Schönheit von Natur und Landschaft gewertet. Hinweise auf eine besondere Bedeutung des Plangebietes oder seiner Teile für Arten und Lebensgemeinschaften, welche empfindlich auf Windenergieanlagen reagieren, sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherigen, teilweise schon sehr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschafte
le für Arten und Lebensgemeinschaften, welche empfindlich auf
Windenergieanlagen reagieren, sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
sind nicht bekannt geworden. Es sind in der bisherigen, teilweise schon sehr langen Betriebsdauer des Windparks keine Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die Windenergieanlagen bekannt geworden. U2.2 Prognose Bei Durchführung der Planung (i.S.v. Realisierung der mit der Planung vorbereiteten Sondernutzung) werden innerhalb des Sondergebietes Windenergieanl
einträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch die
Windenergieanlagen bekannt geworden. U2.2 Prognose Bei Durchführung der Planung Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
energieanlagen bekannt geworden. U2.2 Prognose Bei Durchführung der Planung (i.S.v. Realisierung der mit der Planung vorbereiteten Sondernutzung) werden innerhalb des Sondergebietes Windenergieanlagen errichtet. Sie ersetzen jeweils eine oder mehrere vorhandene Anlagen. Dies ist allerdings auch aufgrund der Privilegierung und der Flächennutzungsplandarstellung zulässig. Zur Reali
bereiteten Sondernutzung) werden innerhalb des Sondergebietes
Windenergieanlagen errichtet. Sie ersetzen jeweils eine oder mehrere vorhandene Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
mehrere vorhandene Anlagen. Dies ist allerdings auch aufgrund der Privilegierung und der Flächennutzungsplandarstellung zulässig. Zur Realisierung der Planung werden voraussichtlich Windenergieanlagen der „MegawattKlasse“ mit einer maximalen Gesamthöhe von bis zu 150 m errichtet. Dabei werden pro Anlage voraussichtlich ca. 400 m² Fläche versiegelt und weitere Fläche für Wegebau o
zulässig. Zur Realisierung der Planung werden voraussichtlich
Windenergieanlagen der „MegawattKlasse“ mit einer maximalen Gesamthöhe von bis zGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
bei einer Anlage bereits Bestand) oder Anlagen der Multimegawattklasse dürfen aufgrund des Bebauungsplanes nicht errichtet werden. Dies kann bei der absehbaren Weiterentwicklung der Windenergieanlagen zu Problemen bei der Nachnutzung und faktisch zur Gefahr unnötig ´kleiner´ Anlagen führen. Dies wird jedoch zur Vermeidung weiterreichender Landschaftsbildbeeinträchtigung durch höh
et werden. Dies kann bei der absehbaren Weiterentwicklung der
Windenergieanlagen zu Problemen bei der Nachnutzung und faktisch zur Gefahr unnöGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
tisch zur Gefahr unnötig ´kleiner´ Anlagen führen. Dies wird jedoch zur Vermeidung weiterreichender Landschaftsbildbeeinträchtigung durch höhere Anlagen in Kauf genommen. Mensch Die Windenergieanlagen emittieren Schall und Schatten, sie verändern das jeweilige Wohnumfeld. Die Immissionen an den umliegenden Wohngebäuden und anderen anthropogenen Nutzungen werden im Rahmen des zumu
trächtigung durch höhere Anlagen in Kauf genommen. Mensch Die
Windenergieanlagen emittieren Schall und Schatten, sie verändern das jeweilige WGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
e Drehung der Rotoren ist eine Beunruhigung der einheimischen Tierwelt nicht völlig ausgeschlossen. Brutvögel Inzwischen ist bekannt, dass sich Offenlandvögel als Brutvögel kaum von Windenergieanlagen stören lassen. Die s.g. „NABU-Studie“ (HÖTKER , 2006) Z.B. kommt nach Auswertung von 127 Einzelstudien zu folgendem Ergebnis: „Obwohl in der Fachwelt weitgehend Konsens besteht, das
ist bekannt, dass sich Offenlandvögel als Brutvögel kaum von
Windenergieanlagen stören lassen. Die s.g. „NABU-Studie“ (HÖTKER , 2006) Z.B. koGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
lbaren Umgebung der WKA verursacht.“ Hinsichtlich der Brutvogelart Feldlerche, für die das Plangebiet ein geeignetes Habitat bildet, ist nachgewiesen, dass sie nicht signifikant auf Windenergieanlagen reagiert. Fledermäuse Der „potenzielle Einwirkungsbereich“ einer Windkraftanlage der zulässigen Klasse auf Fledermäuse wird mit bis zu 200 m eingeschätzt. Die für die Maststandorte
itat bildet, ist nachgewiesen, dass sie nicht signifikant auf
Windenergieanlagen reagiert. Fledermäuse Der „potenzielle Einwirkungsbereich“ eiGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
geln oder Fledermäusen bekannt geworden. Durch neue Anlagen sind ebenfalls keine Probleme zu erwarten. Sonstige Arten und Lebensgemeinschaften Das Niederwild wird bekanntermaßen von Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Das Nds.MELF schrieb unter dem 14.11.2001 in der Antwort der Landesregierung auf eine Kl. Anfrage im Nds. Landtag in Bezug auf eine dreijährige Studie des Inst
d Lebensgemeinschaften Das Niederwild wird bekanntermaßen von
Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Das Nds.MELF schrieb unter dem 14.11.20Gemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
Auswirkungen auf das Landschaftsbild / die Landschaftserholung Die landschaftsraumtypische Eigenart des Landschaftsbildes wird grundsätzlich durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch die Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild technisch überprägt. Die sich drehenden Rotoren und die Flugsicherungskennzeichnung br
s wird grundsätzlich durch die Errichtung und den Betrieb von
Windenergieanlagen erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch die WindenergiGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
dschaftsraumtypische Eigenart des Landschaftsbildes wird grundsätzlich durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch die Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild technisch überprägt. Die sich drehenden Rotoren und die Flugsicherungskennzeichnung bringen ein Element der Beunruhigung in den Landschaftsraum. Diese Überf
gieanlagen erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch die
Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild technisch überprägt. Die sich drehenGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
e besondere Eigenart haben mag, aber in jedem Fall von geringer Naturnähe und Vielfalt und bereits sehr deutlich vorgeprägt ist. Die Auswirkungen künftiger höherer bzw. gleich hoher Windenergieanlagen , aber ggf. mit größerem Rotor und damit mächtigerem Erscheinungsbild, sind hier sehr gering. Darüber hinaus kommt es zu Lärmbelastungen im Umfeld. Der besiedelte Bereich ist nicht u
ägt ist. Die Auswirkungen künftiger höherer bzw. gleich hoher
Windenergieanlagen, aber ggf. mit größerem Rotor und damit mächtigerem ErscheinuGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ische Maßnahmen ist hier ebenfalls gewährleistet, dass der besiedelte Bereich nicht beeinträchtigt wird. Auswirkungen auf Boden, Wasser, Klima/ Luft Durch den Bau der Fundamente der Windenergieanlagen und die Errichtung von Nebenanlagen wird belebter Boden versiegelt. Die Versiegelung stellt eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Bodens dar. Außerdem werden Zufahrts
f Boden, Wasser, Klima/ Luft Durch den Bau der Fundamente der
Windenergieanlagen und die Errichtung von Nebenanlagen wird belebter Boden versiGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
r die Lagerung von Bauteilen und die Montage beansprucht. Dadurch kann es zu Bodenverdichtung kommen, gegen die Sandböden allerdings wenig empfindlich sind. Im Gegenzug wird bei den Windenergieanlagen die bisherige Versiegelung und Befestigung aufgenommen und bewachsener und belebter Boden ermöglicht. Die Versickerungsverhältnisse im Raum werden nicht erheblich und nachhaltig bee
n allerdings wenig empfindlich sind. Im Gegenzug wird bei den
Windenergieanlagen die bisherige Versiegelung und Befestigung aufgenommen und beGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
ng von CO2 und/oder das Anfallen von radioaktivem Abfall und das Risiko eines kerntechnischen Unfalls, statistisch gesehen, vermindert. Bei Nichtdurchführung der Planung können neue Windenergieanlagen aufgrund der Privilegierung gebaut werden. Es können auch Anlagen der Multi-Megawatt-Klasse errichtet werden. Es gibt keine örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung und keine Vorg
en, vermindert. Bei Nichtdurchführung der Planung können neue
Windenergieanlagen aufgrund der Privilegierung gebaut werden. Es können auch AnlGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
che Bauvorschrift über die Gestaltung und keine Vorgabe zur Minimierung der Auswirkungen künftiger Flugsicherungskennzeichnung. Bei Verzicht auf den Bau und Betrieb ertragsstärkerer Windenergieanlagen wird die Freisetzung von weiterem CO2 und/oder das Anfallen von radioaktivem Abfall und das statistische Risiko eines kerntechnischen Unfalls nicht vermindert. U2.3 Vermeidung und K
chnung. Bei Verzicht auf den Bau und Betrieb ertragsstärkerer
Windenergieanlagen wird die Freisetzung von weiterem CO2 und/oder das Anfallen vGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
wichtigste und wirksamste Vorkehrung zur Vermeidung ist die Auswahl und Abgrenzung der gut geeigneten Fläche und der konfliktarmen Standorte innerhalb der Fläche. Die Errichtung von Windenergieanlagen wird auf Standorte begrenzt, die von geringer tatsächlicher Bedeutung für Natur und Landschaft sind. Außerdem wird die Höhe der Anlagen begrenzt. Die zulässige Dimension wird auf di
fliktarmen Standorte innerhalb der Fläche. Die Errichtung von
Windenergieanlagen wird auf Standorte begrenzt, die von geringer tatsächlicher BGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
wege sind kurz und werden als Schotterrasen ausgeführt, • die Farbgebung der Türme erfolgt in hellen Farben; die Rotorflügel sind matt, • die Trafostationen werden in den Türmen der Windenergieanlagen angeordnet, • die Leitungen werden als Erdkabel ausgeführt und dabei weitgehend vorhandene Kabel weiterbenutzt. Kompensation Der Eingriff ist durch den vorhandenen Windpark bereits
ügel sind matt, • die Trafostationen werden in den Türmen der
Windenergieanlagen angeordnet, • die Leitungen werden als Erdkabel ausgeführt unGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
denergie“, Kap. 6.4, Stand: Oktober 2011, erfolgen. Die Ersatzzahlung ist an den Landkreis Diepholz zu leisten. U2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Plangebiet könnten größere Windenergieanlagen („Multi-Megawatt-Klasse“) zugelassen werden. Damit würden allerdings Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Wohnumfeld zugelassen, welche bislang am Binnenlandstandort in der
erweitige Planungsmöglichkeiten Im Plangebiet könnten größere
Windenergieanlagen („Multi-Megawatt-Klasse“) zugelassen werden. Damit würden allGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
slang am Binnenlandstandort in der Landschaftsstruktur wie in Borstel nicht erlebbar sind. Das damit verbundene Risiko will die Gemeinde nicht eingehen. Im Plangebiet könnten höhere Windenergieanlagen als bisher zugelassen werden. Dadurch könnte mit derselben Anlagenzahl und demselben Umfang an Schall- und Schattenimmissionen wesentlich mehr regenerativer Strom gewonnen werden. A
ill die Gemeinde nicht eingehen. Im Plangebiet könnten höhere
Windenergieanlagen als bisher zugelassen werden. Dadurch könnte mit derselben AnGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
den. Dadurch könnte mit derselben Anlagenzahl und demselben Umfang an Schall- und Schattenimmissionen wesentlich mehr regenerativer Strom gewonnen werden. Allerdings würden auch die Windenergieanlagen in einem weiteren Umfeld bzw. von mehr Standorten aus sichtbar und würden stärker auf das nahe Umfeld, ggf. auch bedrängend, wirken. Außerdem würden sie aus der Masse der gleicharti
generativer Strom gewonnen werden. Allerdings würden auch die
Windenergieanlagen in einem weiteren Umfeld bzw. von mehr Standorten aus sichtbaGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
zum Bodenschutz, zur Eingriffskompensation, zum Immissionsschutz und zur Luftreinhaltung sowie zum Gewässerschutz eingehalten. Bei Umsetzung der Planung werden irgendwann die alten Windenergieanlagen durch neue, wahrscheinlich größere und leistungsfähigere ersetzt. Die neuen Anlagen dürfen maximal 150 m hoch werden und müssen den Abstand von den nächsten Wohnhäusern, den Straßen
halten. Bei Umsetzung der Planung werden irgendwann die alten
Windenergieanlagen durch neue, wahrscheinlich größere und leistungsfähigere erseGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
gefährdeten Einrichtungen einhalten. Bei ihrer Errichtung und beim Betrieb müssen Gestaltungsvorschriften eingehalten werden. Bei Verzicht auf die Umsetzung der Planung werden neue Windenergieanlagen an den bisherigen Standorten oder ggf. auch dazwischen gebaut oder auf Minderung des CO2-Ausstoßes und/oder von radioaktivem Abfall verzichtet. Geeignetere als die getroffenen Fests
erden. Bei Verzicht auf die Umsetzung der Planung werden neue
Windenergieanlagen an den bisherigen Standorten oder ggf. auch dazwischen gebautGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
gskennzeichnung in weißem bis lichtgrauen Farbton zu halten, da dieser die geringste Auffälligkeit mit sich bringt. In Bodennähe ist auch eine Abstufung in Grüntönen vertretbar. Die Windenergieanlagen sollen möglichst einheitlich und ruhig wirken. Durch Werbebeschriftungen, Werbeanlagen oder Anbauten aller Art wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes weiter erhöht. Dies so
odennähe ist auch eine Abstufung in Grüntönen vertretbar. Die
Windenergieanlagen sollen möglichst einheitlich und ruhig wirken. Durch WerbebesGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
sbildes weiter erhöht. Dies soll vermieden werden. Zugelassen werden deshalb nur die üblichen Beschriftungen der Hersteller und Betreiber an der Gondel. Häufig werden die Masten von Windenergieanlagen genutzt, um Mobilfunksende- und – empfangsanlagen anzubauen und so die Errichtung eigenständiger Masten zu vermeiden. Dies ist auch in Borstel geschehen. Beeinträchtigungen oder Bes
ler und Betreiber an der Gondel. Häufig werden die Masten von
Windenergieanlagen genutzt, um Mobilfunksende- und – empfangsanlagen anzubauen uGemeinde Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
icht nachweisen. Ein weiterer signifikanter Einfluss wird durch entsprechende Betriebsbeschränkungen unterbunden. Tabelle 0.1: Kurzdarstellung des Ergebnisses. Alle Benennungen von Windenergieanlagen (WEA) im Dokument beziehen sich auf die Nomenklatur von Spalte 2 (Lfd. Nr.) in Tabelle 3.1.1. Eine ausführliche Erläuterung der Ergebnisse erfolgt ab Kapitel 5. Inhaltsverzeichnis
le 0.1: Kurzdarstellung des Ergebnisses. Alle Benennungen von
Windenergieanlagen (WEA) im Dokument beziehen sich auf die Nomenklatur von SpaltFluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
............................................................................................35 1 Aufgabenstellung Die Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG ist beauftragt worden, Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von Windenergieanlagen) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu betrachten und zu bewe
uid & Energy Engineering GmbH & Co. KG ist beauftragt worden,
Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (StFluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
ufgabenstellung Die Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG ist beauftragt worden, Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von Windenergieanlagen ) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu betrachten und zu bewerten. Voraussetzung für einen Nachweis der Standorteignung ist gemäß /17/ das Vorliegen einer gült
h ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von
Windenergieanlagen) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
ng GmbH & Co. KG ist beauftragt worden, Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von Windenergieanlagen) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu betrachten und zu bewerten. Voraussetzung für einen Nachweis der Standorteignung ist gemäß /17/ das Vorliegen einer gültigen Typenprüfung bzw. Einzelprüfung für die
andorteignung von Windenergieanlagen) der DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu betrachten und zu bewerten. Voraussetzung füFluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
tung zu, da die Turbulenzintensität die einzige Windbedingung ist, über die eine Bewertung des Einflusses der WEA untereinander erfolgt. Dieser Einfluss ist nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu berücksichtigen, wenn der auf den Rotordurchmesser D der jeweils größeren WEA bezogene Abstand zwischen zwei WEA für typische küstennahe Standorte kleiner gleich fü
inander erfolgt. Dieser Einfluss ist nach DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu berücksichtigen, wenn der auf den RotordurchFluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
gsturbulenzintensität und die zusätzlich durch die Nachlaufsituation induzierte Belastung. Das Verfahren wird sowohl im internationalen Regelwerk als auch in der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ empfohlen. Eine zusätzliche Belastung besteht nach diesem Berechnungsverfahren nicht mehr, wenn der Abstand zur benachbarten WEA mehr als zehn Rotordurchmesser beträgt
internationalen Regelwerk als auch in der DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen von 2012 /17/ empfohlen. Eine zusätzliche Belastung besteht nFluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
ert für alle Windzonen 0.2 (20%) Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400-1 /6/ Tabelle 2.3.1.1: Auslegungswerte der Turbulenzintensität für alle Windzonen. In der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ wird die Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400-1:2006 /7/ empfohlen. Grundsätzlich können auch andere Auslegungswerte der Turbulenzintensität zugrunde gelegt werden.
lenzintensität für alle Windzonen. In der DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen von 2012 /17/ wird die Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
tegorie Windgeschwindigkeit [m/s] Tabelle 2.3.1.2: Auslegungswerte der Turbulenzintensität für alle WEA-Klassen. 2.3.2 Windgeschwindigkeit Die Typenprüfung nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ erfolgt für eine bestimmte Windzone. Abhängig von der Windzone ist sowohl der Auslegungswert des 10-min-Mittelwertes der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wi
Windgeschwindigkeit Die Typenprüfung nach DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen von 2012 /17/ erfolgt für eine bestimmte Windzone. Abhängig vFluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
Tabelle 4.1 aufgeführten zu betrachtenden WEA. WEA lfd. Nr. Geplante WEA 8 Benachbarte WEA 1 - 7 Tabelle 4.1: Zu betrachtende WEA. 4.1 Standortbesichtigung Gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ ist eine Standortbesichtigung durchzuführen. Im Rahmen des Nachweises der Standorteignung dient die Standortbesichtigung der Dokumentation der aktuellen Situation vor
tende WEA. 4.1 Standortbesichtigung Gemäß DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen von 2012 /17/ ist eine Standortbesichtigung durchzuführen. ImFluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
he Turbulenzstrukturparameter werden daher nicht berücksichtigt. Für die geplante WEA kann daher das vereinfachte Verfahren zum Nachweis der Standorteignung nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ angewendet werden. 4.3 Turbulenzintensität 4.3.1 Umgebungsturbulenzintensität Die Turbulenzintensität ist definiert als das Verhältnis der Standardabweichung der zeitl
ren zum Nachweis der Standorteignung nach DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen von 2012 /17/ angewendet werden. 4.3 Turbulenzintensität 4.3.Fluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
A). Am Standort befinden sich sieben weitere benachbarte WEA. Die Planung wurde von uns daraufhin bewertet, ob die Standorteignung der zu betrachtenden WEA gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ gewährleistet ist. Die Ergebnisse beziehen sich dabei auf eine vorliegende gültige Typenprüfung für die betrachteten WEA. Der Typenprüfung müssen mindestens die in der
orteignung der zu betrachtenden WEA gemäß DIBt-Richtlinie für
Windenergieanlagen von 2012 /17/ gewährleistet ist. Die Ergebnisse beziehen sichFluid and Energy Engineering GmbH and Co. KG
astbetrieb vorkommen können, tatsächlich umgesetzt hat. Die Angabe bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Kalenderjahr. Übliche Werte für Volllaststunden für bereits installierte Windenergieanlagen im Binnenland sind 1.600 Stunden, für Offshore-Anlagen sind 4.000 Stunden üblich. Die Anzahl der Volllaststunden kann durch das Verhältnis von Rotordurchmesser zu Generatorgröße bee
r. Übliche Werte für Volllaststunden für bereits installierte
Windenergieanlagen im Binnenland sind 1.600 Stunden, für Offshore-Anlagen sind 4acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
er dem Netz zugeführten Energie bezogen auf die im Wind vorhandene kinetische Energie. Aus physikalischen Gründen liegt der theoretisch maximal mögliche Wert bei 59 Prozent. Moderne Windenergieanlagen erreichen bereits aerodynamische Wirkungsgrade von 52 bis 53 Prozent. Der Gesamtwirkungsgrad inklusive aller Wandlungsverluste im Triebstrang liegt bei etwa 42 bis 45 Prozent. Kompo
der theoretisch maximal mögliche Wert bei 59 Prozent. Moderne
Windenergieanlagen erreichen bereits aerodynamische Wirkungsgrade von 52 bis 53 acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
tt verfügt über eine eigene Verstellung, wodurch sich eine Redundanz ergibt. Bremsen werden nur zur Arretierung des Triebstranges für Wartungszwecke eingesetzt. Die Rotorblätter von Windenergieanlagen werden aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt, teilweise wird bei großen Blättern auch zusätzlich Kohlefaser verwendet. Bei Blattlängen von bis zu 65 Metern ist insbesonder
bstranges für Wartungszwecke eingesetzt. Die Rotorblätter von
Windenergieanlagen werden aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt, teilwacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
gen mit Getriebe – vor allem Offshore-Anlagen – wartungsintensiver als Anlagen ohne Getriebe sind. Aus Abbildung 2 wird ersichtlich, dass die durchschnittliche Generatorleistung der Windenergieanlagen kontinuierlich ansteigt. Dieser Anstieg korreliert mit dem stetig zunehmenden Generatordurchmesser. Kraftwerkseigenschaften von Windparks Windenergieanlagen werden oft in Gruppen in
ersichtlich, dass die durchschnittliche Generatorleistung der
Windenergieanlagen kontinuierlich ansteigt. Dieser Anstieg korreliert mit dem stacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
he Generatorleistung der Windenergieanlagen kontinuierlich ansteigt. Dieser Anstieg korreliert mit dem stetig zunehmenden Generatordurchmesser. Kraftwerkseigenschaften von Windparks Windenergieanlagen werden oft in Gruppen in Windparks aufgestellt und gemeinsam an ein Mittelspannungsnetz angeschlossen. Technische Innovationen der letzten Jahre verleihen diesen Windparks kraftwerk
n Generatordurchmesser. Kraftwerkseigenschaften von Windparks
Windenergieanlagen werden oft in Gruppen in Windparks aufgestellt und gemeinsam acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
ilung Kritische Materialien Materialengpässe, Fertigungsrestriktionen oder Entsorgungsprobleme bestehen nicht. Rechtliche Hindernisse Räumliche Steuerung des Ausbaus der Windenergie Windenergieanlagen befinden sich gegenwärtig in den zwar windgünstigen, aber auch dünn besiedelten Regionen des Nordens, zudem werden künftig große Windkraftkapazitäten offshore in Nordund Ostsee ents
e Hindernisse Räumliche Steuerung des Ausbaus der Windenergie
Windenergieanlagen befinden sich gegenwärtig in den zwar windgünstigen, aber aucacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
wende ist zum einen nach den Grundsätzen der Koordination zu fragen, zum anderen nach der Art und Weise, wie diese an die Bürger kommuniziert werden. Partizipation Die Akzeptanz von Windenergieanlagen ist unter anderem davon abhängig, ob die Bürger den Planungs- und Umsetzungsprozess als gerecht, fair und transparent empfinden und sich beteiligen können – im gesamten Prozess vom
e Bürger kommuniziert werden. Partizipation Die Akzeptanz von
Windenergieanlagen ist unter anderem davon abhängig, ob die Bürger den Planungs-acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
schland besser einordnen zu können, macht ein Blick auf den Status der Windenergienutzung und -technologie weltweit sowie in Europa Sinn. Die weltweit installierte Gesamtleistung an Windenergieanlagen hat 2013 die Marke von 300 GW überschritten, derzeit werden jährlich etwa 45 GW neu installiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Markt auf diesem Niveau für die nächsten Jahre s
e in Europa Sinn. Die weltweit installierte Gesamtleistung an
Windenergieanlagen hat 2013 die Marke von 300 GW überschritten, derzeit werden jacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
n Anlagen erreicht (im Vergleich zu 2.268 Neuanlagen im Rekordjahr 2002). Insgesamt war in Deutschland Ende 2013 eine Gesamtleistung von 34,2 GW in Betrieb. Das Repowering von alten Windenergieanlagen nimmt stetig zu, der Anteil betrug 2013 ca. 25 Prozent, wobei der Kapazitätsabbau/-zubau in Repowering-Projekten durchschnittlich ein Verhältnis von 1:3 hat. Aus der Aufschlüsselung
samtleistung von 34,2 GW in Betrieb. Das Repowering von alten
Windenergieanlagen nimmt stetig zu, der Anteil betrug 2013 ca. 25 Prozent, wobeiacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
e auf über 4.000 Volllaststunden im Jahr; die meisten OffshoreParks liegen im Bereich zwischen 2.500 und 3.500 Volllaststunden. Bezogen auf aktuell im Jahr 2015 aufgestellte Onshore- Windenergieanlagen (2,5 MW, 128 m Rotor) betragen die Volllaststunden ca. 2.300. 5 Forschungs-, Entwicklungs- und Standardisierungsbedarf Der sehr starke inter- und transdisziplinäre Charakter der Win
tunden. Bezogen auf aktuell im Jahr 2015 aufgestellte Onshore-
Windenergieanlagen (2,5 MW, 128 m Rotor) betragen die Volllaststunden ca. 2.300.acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
t, deren Bearbeitung für den weiteren Umbau des Energiesystems auf Basis eines starken Windenergieanteils vonnöten ist: Windströmungen und Turbulenzen Eine optimale Installation von Windenergieanlagen und -parks erfordert ein tiefes Verständnis der vorherrschenden Windbedingungen für alle potenziellen Areale und Flächen, das heißt flaches Terrain, komplexes sowie bewaldetes Gelän
Windströmungen und Turbulenzen Eine optimale Installation von
Windenergieanlagen und -parks erfordert ein tiefes Verständnis der vorherrschendacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
ekannt, lassen sich jedoch nicht analytisch lösen. Daher können sie nur durch Näherungsansätze gelöst werden, die kontinuierliche experimentelle Validierungen erfordern. Aerodynamik Windenergieanlagen und -parks sind unbeständigen dreidimensionalen aerodynamischen Phänomenen ausgesetzt, welche in Wechselwirkung mit der Struktur stehen. Diese reichen von Effekten im Sub-Millimeter
uierliche experimentelle Validierungen erfordern. Aerodynamik
Windenergieanlagen und -parks sind unbeständigen dreidimensionalen aerodynamischacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
namik und Regelungsstrategien die strukturelle Lebenserwartung der Turbinen mit der Windparkperformanz zu koppeln. Entwurfstechniken und Bemessungsverfahren Aktuelle Auslegungen von Windenergieanlagen beruhen häufig auf Iterationsprozessen zwischen disziplinorientierten Expertengruppen, in denen eine akzeptable Kompromisslösung erarbeitet wurde. Ein integraler Entwurfsansatz fehl
rfstechniken und Bemessungsverfahren Aktuelle Auslegungen von
Windenergieanlagen beruhen häufig auf Iterationsprozessen zwischen disziplinorieacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
mtebene von Schnittstellen und Wissensaustausch zu profitieren. Material, Struktur, Regelung, Umwelt und elektrische Systeme sind in einer bis dato nicht gekannten Art und Weise bei Windenergieanlagen verflochten und bedürfen ganzheitlicher Ansätze, um Wissensgewinne optimal zu nutzen.
teme sind in einer bis dato nicht gekannten Art und Weise bei
Windenergieanlagen verflochten und bedürfen ganzheitlicher Ansätze, um Wissensgeacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
EIMER, BERLINWIND GMBH www.windindustrie-in-deutschland.de Ein Projekt des BWE e.V. Auswuchten von WEA-Rotoren Wirtschaftliche Vorteile und technische Umsetzung Eine Vielzahl aller Windenergieanlagen haben Unwuchten, die über den zulässigen Grenzwerten liegen. Die Unwucht-Folgekosten betragen durchschnittlich ca. 4,6% des Jahresertrags. Darum sind professionelle Auswuchtstrategi
ftliche Vorteile und technische Umsetzung Eine Vielzahl aller
Windenergieanlagen haben Unwuchten, die über den zulässigen Grenzwerten liegen. Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
profitieren. Autoren DIPL.-ING. ANKE GRUNWALD, Jahrgang 1974, ist seit 2001 in der Windenergie tätig und beschäftigt sich seit zehn Jahren intensiv mit dem Auswuchten von Rotoren an Windenergieanlagen (WEA). Seit 2009 ist sie Geschäftsführerin der BerlinWind GmbH und leitet die Bereiche Qualitätsmanagement und Marketing. MICHAEL MELSHEIMER, Jahrgang 1965, ist seit 2000 in der Win
h seit zehn Jahren intensiv mit dem Auswuchten von Rotoren an
Windenergieanlagen (WEA). Seit 2009 ist sie Geschäftsführerin der BerlinWind GmbBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
ema Unwucht ist für die WEA-Zuverlässigkeit und Senkung der Lebenszykluskosten so wichtig, dass der BWE-Sachverständigenbeirat in den Grundsätzen für die „Wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen “ [6] auf die Unwucht-Problematik hinweist. Weiterhin enthält die Revision 2015 des Blattes 1 der VDI-Richtlinie VDI 3834 „Messung und Beurteilung der mechanischen Schwingungen von W
beirat in den Grundsätzen für die „Wiederkehrende Prüfung von
Windenergieanlagen“ [6] auf die Unwucht-Problematik hinweist. Weiterhin enthält Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
n“ [6] auf die Unwucht-Problematik hinweist. Weiterhin enthält die Revision 2015 des Blattes 1 der VDI-Richtlinie VDI 3834 „Messung und Beurteilung der mechanischen Schwingungen von Windenergieanlagen und deren Komponenten“ [7] einen separaten, mehrseitigen Anhang zum WEA-Betriebsauswuchten. Statistische Untersuchungen zeigten, dass die bisher in der Richtlinie beschriebene Messm
34 „Messung und Beurteilung der mechanischen Schwingungen von
Windenergieanlagen und deren Komponenten“ [7] einen separaten, mehrseitigen AnhaBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Mitteilung des DIBt Technische Regel Referat I 8 Bautechnisches Prüfamt Grundlagen der Standsicherheit Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin www.dibt.de Richtlinie für Windenergieanlagen Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung Stand: Oktober 2012 – Korrigierte Fassung März 2015 Diese Richtlinie wurde im Rahmen der Projektgruppe "Windenergiea
Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin www.dibt.de Richtlinie für
Windenergieanlagen Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und GründDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
ergieanlagen Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung Stand: Oktober 2012 – Korrigierte Fassung März 2015 Diese Richtlinie wurde im Rahmen der Projektgruppe " Windenergieanlagen " des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin erarbeitet. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis.............................................................................
März 2015 Diese Richtlinie wurde im Rahmen der Projektgruppe "
Windenergieanlagen" des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin erarbeDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
.............. 49 15.5 Dokumentation....................................................................................................................... 49 16 Standorteignung von Windenergieanlagen ...................................................................... 50 16.1 Bestehende Anlagen im Falle einer Parkerweiterung/Parkänderung.................................... 50
................................... 49 16 Standorteignung von
Windenergieanlagen .............................................................Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
.............. 50 16.2 Neuanlagen............................................................................................................................ 50 17 Weiterbetrieb von Windenergieanlagen ............................................................................ 51 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen" – Beurteilung von Turm u
..................................... 50 17 Weiterbetrieb von
Windenergieanlagen .............................................................Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
. 50 17 Weiterbetrieb von Windenergieanlagen ............................................................................ 51 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen " – Beurteilung von Turm und Gründung .................................................................................... 51 17.2 Sachverständige ...................................
. 51 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von
Windenergieanlagen" – Beurteilung von Turm und Gründung ........................Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
.................................................................... 55 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Nachweise der Standsicherheit des Turmes und der Gründung von Windenergieanlagen . Sie enthält zugleich, basierend auf den Festlegungen von DIN EN 61400-1, Regelungen über Einwirkungen auf die gesamte Windenergieanlage einschließlich der zugehörigen Sicherheitsbe
Nachweise der Standsicherheit des Turmes und der Gründung von
Windenergieanlagen. Sie enthält zugleich, basierend auf den Festlegungen von DINDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
heitlichen Anwendung ausgewählten Ausgabe. Eine Ausnahme betrifft die Bestimmung der effektiven Turbulenz innerhalb eines Windparks, die nach DIN EN 61400-1:2011-08 zu erfolgen hat. Windenergieanlagen , deren überstrichene Rotorfläche kleiner als 200 m2 ist und die eine Spannung erzeugen, die unter 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung liegt, dürfen nach DIN EN 61400-2
s Windparks, die nach DIN EN 61400-1:2011-08 zu erfolgen hat.
Windenergieanlagen, deren überstrichene Rotorfläche kleiner als 200 m2 ist und dDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
und die eine Spannung erzeugen, die unter 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung liegt, dürfen nach DIN EN 61400-2 nachgewiesen werden. Insbesondere muss auch für kleine Windenergieanlagen das Sicherheitssystem zwei oder mehrere Bremssysteme enthalten (mechanisch, elektrisch oder aerodynamisch), die geeignet sind, den Rotor aus jedem Betriebszustand in den Stillstand
1400-2 nachgewiesen werden. Insbesondere muss auch für kleine
Windenergieanlagen das Sicherheitssystem zwei oder mehrere Bremssysteme enthalteDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
n Bremssystem muss in der Lage sein, das System auch bei Netzausfall in einem eigensicheren Zustand zu halten. Konstruktion, Bemessung und Ausführung des Turmes und der Gründung von Windenergieanlagen richten sich nach den einschlägigen Technischen Baubestimmungen für vergleichbare Konstruktionen, wie Antennentragwerke, Schornsteine, Masten u. ä., sofern in dieser Richtlinie kein
ion, Bemessung und Ausführung des Turmes und der Gründung von
Windenergieanlagen richten sich nach den einschlägigen Technischen BaubestimmungDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
stellt, damit die Standsicherheit des Turmes und der Gründung über die vorgesehene Entwurfslebensdauer sichergestellt ist. Die Richtlinie berücksichtigt nicht die Besonderheiten von Windenergieanlagen , die im offenen Wasser von Nord- und Ostsee errichtet werden (Offshore-Anlagen). Auch werden in dieser Richtlinie die Besonderheiten von Vertikalachsanlagen und abgespannten Systeme
t. Die Richtlinie berücksichtigt nicht die Besonderheiten von
Windenergieanlagen, die im offenen Wasser von Nord- und Ostsee errichtet werden Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
: die größte mittlere Windgeschwindigkeit, bei der die Windenergieanlage betrieben wird 2.2 Bezeichnungen A Fläche a horizontaler Abstand zwischen den Turmachsen zweier benachbarter Windenergieanlagen cdir Richtungsbeiwert nach DIN EN 1991-1-4 cf aerodynamischer Kraftbeiwert cscd Strukturbeiwert nach DIN EN 1991-1-4 cseason Jahreszeitenbeiwert nach DIN EN 1991-1-4 D Rotordurchmes
izontaler Abstand zwischen den Turmachsen zweier benachbarter
Windenergieanlagen cdir Richtungsbeiwert nach DIN EN 1991-1-4 cf aerodynamischerDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
z.B. Spannanweisung, Herstellanweisung für die Gründung gemäß DIN EN 13670) H. Gutachtliche Stellungnahme eines Sachverständigen zur Gründung (Baugrundgutachten) Außerdem müssen für Windenergieanlagen folgende Unterlagen vorliegen: I. Gutachtliche Stellungnahmen, in denen ggf. Auflagen zum Bau und Betrieb der Windenergieanlage zu formulieren sind: 1. Gutachtliche Stellungnahme ei
tändigen zur Gründung (Baugrundgutachten) Außerdem müssen für
Windenergieanlagen folgende Unterlagen vorliegen: I. Gutachtliche StellungnahmenDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
chtliche Zulassung oder durch eine Zustimmung im Einzelfall. Die Ausführung von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen erfolgt nach DIN EN 13670. Spannverfahren, die zum Vorspannen von Windenergieanlagen verwendet werden, müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck in der Windenergieanlage, bzw. für diesen entsprechenden Anwendungsbereich, geeignet sein. 6 Ausführungsklassen Stahltürme
lgt nach DIN EN 13670. Spannverfahren, die zum Vorspannen von
Windenergieanlagen verwendet werden, müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck inDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
endet werden, müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck in der Windenergieanlage, bzw. für diesen entsprechenden Anwendungsbereich, geeignet sein. 6 Ausführungsklassen Stahltürme von Windenergieanlagen oder Teile von Windenergieanlagen in Stahlbauweise sind gemäß DIN EN 1090-2 Anhang B der Beanspruchungskategorie SC2 und der Schadensfolgeklasse CC2 zuzuordnen. Demzufolge gilt als
gsbereich, geeignet sein. 6 Ausführungsklassen Stahltürme von
Windenergieanlagen oder Teile von Windenergieanlagen in Stahlbauweise sind gemäßDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
sehenen Einsatzzweck in der Windenergieanlage, bzw. für diesen entsprechenden Anwendungsbereich, geeignet sein. 6 Ausführungsklassen Stahltürme von Windenergieanlagen oder Teile von Windenergieanlagen in Stahlbauweise sind gemäß DIN EN 1090-2 Anhang B der Beanspruchungskategorie SC2 und der Schadensfolgeklasse CC2 zuzuordnen. Demzufolge gilt als Mindestanforderung für Windenergie
rungsklassen Stahltürme von Windenergieanlagen oder Teile von
Windenergieanlagen in Stahlbauweise sind gemäß DIN EN 1090-2 Anhang B der BeanspDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
rgieanlagen in Stahlbauweise sind gemäß DIN EN 1090-2 Anhang B der Beanspruchungskategorie SC2 und der Schadensfolgeklasse CC2 zuzuordnen. Demzufolge gilt als Mindestanforderung für Windenergieanlagen die Ausführungsklasse EXC3. Entsprechende Anforderungen für die Ausführung sind DIN EN 1090-2 Anhang A.3 zu entnehmen. 7 Einwirkungen 7.1 Allgemeines Einwirkungen auf die Windenergi
se CC2 zuzuordnen. Demzufolge gilt als Mindestanforderung für
Windenergieanlagen die Ausführungsklasse EXC3. Entsprechende Anforderungen für dDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
dorte bei Errichtung von Einzelanlagen zu gewährleisten. Wird hiervon abgewichen, ist eine standortbezogene Turbulenzbeurteilung erforderlich, siehe Kapitel 16. Es ist zulässig, für Windenergieanlagen Betriebs- und Extremwindbedingungen einschließlich der Turbulenzkategorie unabhängig von Windzonen gemäß DIN EN 1991-1-4 zu spezifizieren und dafür im Rahmen einer Typenprüfung nach
rteilung erforderlich, siehe Kapitel 16. Es ist zulässig, für
Windenergieanlagen Betriebs- und Extremwindbedingungen einschließlich der TurbulDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
icher Anlagen, Geländerauhigkeit und Topografie auf die Standorteignung Standortspezifisch ist zu untersuchen, ob durch lokale Turbulenzerhöhungen infolge der Einflüsse benachbarter Windenergieanlagen oder durch die Standortwindbedingungen die Standorteignung gefährdet wird. Die Prüfung der Standorteignung ist entsprechend nach Kapitel 16 „Standorteignung von Windenergieanlagen“
lokale Turbulenzerhöhungen infolge der Einflüsse benachbarter
Windenergieanlagen oder durch die Standortwindbedingungen die Standorteignung geDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
r Windenergieanlagen oder durch die Standortwindbedingungen die Standorteignung gefährdet wird. Die Prüfung der Standorteignung ist entsprechend nach Kapitel 16 „Standorteignung von Windenergieanlagen “ durchzuführen. Die auf die Windenergieanlage einwirkenden Lasten sind mindestens mit den standortspezifischen Werten der Windparameter zu ermitteln. Wenn die Anlage für die Turbule
eignung ist entsprechend nach Kapitel 16 „Standorteignung von
Windenergieanlagen“ durchzuführen. Die auf die Windenergieanlage einwirkenden LaDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
5) a ≥ 5D für vm50 (h) ≥ 45 m/s (GL 6) Bild 1: Schematische Darstellung der erforderlichen Abstände (schraffierter Bereich) Dabei ist: a Abstand zwischen den Turmachsen benachbarter Windenergieanlagen D der jeweils größere Rotordurchmesser vm50(h) Mittlerer 50-Jahreswind in Nabenhöhe Für Zwischenwerte von vm50(h) ist a linear zu interpolieren. Dabei sind die in Deutschland auftre
ch) Dabei ist: a Abstand zwischen den Turmachsen benachbarter
Windenergieanlagen D der jeweils größere Rotordurchmesser vm50(h) Mittlerer 50-JDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
nen. Für die Einwirkungskombinationen DLC 6.1, 6.2 und 6.3 ist der Gierfehlerwinkel nach DIN EN 61400-1 anzunehmen. 9.2.3 Berücksichtigung der Gründung Für das Betriebsverhalten von Windenergieanlagen ist die Baugrundsteifigkeit von besonderer Bedeutung. Die Boden-Bauwerks-Interaktion ist stets zu berücksichtigen. Bei einer gesamtdynamischen Berechnung kann diese in guter Näherun
3 Berücksichtigung der Gründung Für das Betriebsverhalten von
Windenergieanlagen ist die Baugrundsteifigkeit von besonderer Bedeutung. Die BodDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
tahl (Wöhlerlinie) Schwellenwert der Ermüdungsfestigkeit Fortsetzung der Kurve. Tabelle 7: Teilsicherheitsbeiwert γM für Nachweise gegen Ermüdung bei Türmen aus Stahl ANMERKUNG: Bei Windenergieanlagen sind in der Regel nicht-schadenstolerante Bauteile vorhanden. Im Allgemeinen ist ein Teilsicherheitsbeiwert von 1,15 für inspizierbare Bauteile anzuwenden. Als "inspizierbar" werden
Nachweise gegen Ermüdung bei Türmen aus Stahl ANMERKUNG: Bei
Windenergieanlagen sind in der Regel nicht-schadenstolerante Bauteile vorhanden.Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
den. Bild 6: Nachweisstellen für das Detail "T-Flansch/Mantelblech" ANMERKUNG: Durchgeführte Untersuchungen ergaben, dass andere Regelungen des Eurocode für den Parameterbereich von Windenergieanlagen zu stark konservativen Auslegungen führen können. 11.1.5 Ermüdungsversagen von Stahl- und Spannbetonkonstruktionen Bei Türmen und Fundamenten aus Spannbeton bzw. Stahlbeton sind Erm
s andere Regelungen des Eurocode für den Parameterbereich von
Windenergieanlagen zu stark konservativen Auslegungen führen können. 11.1.5 ErmüDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
xation nach DIN EN 1992-1-1, Absatz 3.1.4 zu berücksichtigen. Für den Nachweis des Betons unter Druck oder Querkraftbeanspruchung sind die Wöhlerlinien für den Beton anzusetzen. Für Windenergieanlagen mit einer nominellen Lastspielzahl Nnom = m∙nR∙T0 ≤ 2∙109 ist ein detaillierter Nachweis für den Beton nicht erforderlich, wenn die Bedingung nach (GL 14) eingehalten ist. Dabei ist
spruchung sind die Wöhlerlinien für den Beton anzusetzen. Für
Windenergieanlagen mit einer nominellen Lastspielzahl Nnom = m∙nR∙T0 ≤ 2∙109 istDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
derungen in der statischen und dynamischen Berechnung entsprechen. Hinsichtlich der Mindestanforderungen an Umfang und Qualität geotechnischer Untersuchungen sind die Gründungen von Windenergieanlagen der Geotechnischen Kategorie 3 nach DIN EN 1997-1, Absatz 2.1 bzw. DIN 1054, Absatz A 2.1.2 zuzuordnen. Für dynamische Berechnungen sind der Steife- oder Schubmodul für Ent- und Wie
ualität geotechnischer Untersuchungen sind die Gründungen von
Windenergieanlagen der Geotechnischen Kategorie 3 nach DIN EN 1997-1, Absatz 2.1Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
ine Schubverzerrungen auftreten. Der für viele Bodenarten tabellierte Schubmodul Gmax für sehr kleine Dehnungen gilt allgemein nur bei hochfrequenten Belastungen. Für Gründungen von Windenergieanlagen kann – insbesondere bei Flachgründungen auf relativ kompressiblen Böden – eine Abminderung dieses Wertes erforderlich sein. Im Baugrundgutachten sind sowohl die dynamischen Bodenste
gemein nur bei hochfrequenten Belastungen. Für Gründungen von
Windenergieanlagen kann – insbesondere bei Flachgründungen auf relativ kompressiDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
en Grenzwert 2° nicht übersteigen. 8 Petersen, C.: Stahlbau, 3. Auflage. Braunschweig, Wiesbaden: Vieweg, 1997 9 Seidel, M.: „Zur Bemessung geschraubter Ringflanschverbindungen von Windenergieanlagen “, Schriftenreihe des Instituts für Stahlbau der Leibniz Universität Hannover (Heft 20). Aachen: Shaker Verlag, 2001 10 Schmidt, Herbert; Neuper, Meike: „Zum elastostatischen Tragver
, M.: „Zur Bemessung geschraubter Ringflanschverbindungen von
Windenergieanlagen“, Schriftenreihe des Instituts für Stahlbau der Leibniz UniveDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
ngssituation, d. h. die Schnittgrößen zur Bestimmung der maßgebenden Spannungen sind mit dem Lastfall D.2 (häufige Lasten) zu bestimmen, siehe auch DIN EN 1993-1-10, Absatz 2.2 (4). Windenergieanlagen sind für die Ermittlung der Bezugstemperatur TEd wie Brücken einzuordnen. Gemäß DIN EN 1993-1-10/NA kann damit angesetzt werden: TEd = -30°C Temperaturverschiebungen infolge Kaltumf
n) zu bestimmen, siehe auch DIN EN 1993-1-10, Absatz 2.2 (4).
Windenergieanlagen sind für die Ermittlung der Bezugstemperatur TEd wie Brücken Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
eanlage nach den geprüften bautechnischen Unterlagen errichtet worden ist. Der Umfang der Maßnahmen zur Überprüfung und Überwachung kann den „Empfehlungen für die Bauüberwachung von Windenergieanlagen “ des Bauüberwachungsvereins BÜV entnommen werden. Die Abnahme der Maschine ist nicht Gegenstand dieser Empfehlungen und erfolgt auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahmen
Überwachung kann den „Empfehlungen für die Bauüberwachung von
Windenergieanlagen“ des Bauüberwachungsvereins BÜV entnommen werden. Die AbnahmeDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
itsrelevanten Auflagen ist ein Bericht anzufertigen. Diese Dokumentation ist vom Betreiber über die gesamte Nutzungsdauer der Windenergieanlage aufzubewahren. 16 Standorteignung von Windenergieanlagen Voraussetzung für eine Prüfung der Standorteignung ist, dass für die Anlage eine Typenprüfung bzw. eine Einzelprüfung vorliegt. 16.1 Bestehende Anlagen im Falle einer Parkerweiterun
r der Windenergieanlage aufzubewahren. 16 Standorteignung von
Windenergieanlagen Voraussetzung für eine Prüfung der Standorteignung ist, dass Deutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
gt. 16.1 Bestehende Anlagen im Falle einer Parkerweiterung/Parkänderung Für bestehende Anlagen, denen die DIBt-Richtlinie für Windkraftanlagen (Fassung 1995) oder DIBtRichtlinie für Windenergieanlagen (Fassung 2004) zugrunde liegt, darf im Falle einer Parkänderung der Nachweis der Standorteignung auch weiterhin nach dem Verfahren gemäß DIBt-Richtlinie 2004 geführt werden. 16.2 Ne
e für Windkraftanlagen (Fassung 1995) oder DIBtRichtlinie für
Windenergieanlagen (Fassung 2004) zugrunde liegt, darf im Falle einer ParkänderuDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
ittlung der Standortbedingungen ist eine Standortbesichtigung zu Grunde zu legen. Anwendung sollten hierbei einschlägige Richtlinien finden. Für den Nachweis der Standorteignung von Windenergieanlagen in Windparks wird das folgende Verfahren alternativ zur DIN EN 61400-1:2011-08 empfohlen. a. Folgende Angaben auf Nabenhöhe werden für einen Nachweis der Standorteignung benötigt: i
Richtlinien finden. Für den Nachweis der Standorteignung von
Windenergieanlagen in Windparks wird das folgende Verfahren alternativ zur DIN EDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
e als nicht topografisch komplex zu bezeichnen sind. Die topografische Komplexität kann hierbei durch das Verfahren nach DIN EN 61400-1:2011-08 bestimmt werden. 17 Weiterbetrieb von Windenergieanlagen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen"12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“
DIN EN 61400-1:2011-08 bestimmt werden. 17 Weiterbetrieb von
Windenergieanlagen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von WindDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
exität kann hierbei durch das Verfahren nach DIN EN 61400-1:2011-08 bestimmt werden. 17 Weiterbetrieb von Windenergieanlagen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen "12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von Windenergieanlagen hinsichtlich
agen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von
Windenergieanlagen"12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie füDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
n Windenergieanlagen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen"12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen “ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von Windenergieanlagen hinsichtlich ihres Weiterbetriebs nach Ablauf der Entwurfslebensdauer, die im Rahmen dieser Richtlinie i. d. R. mit 2
rm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von
Windenergieanlagen“ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von WindenergieanlagDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
erbetrieb von Windenergieanlagen"12 – Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von Windenergieanlagen hinsichtlich ihres Weiterbetriebs nach Ablauf der Entwurfslebensdauer, die im Rahmen dieser Richtlinie i. d. R. mit 20 Jahren angenommen wird. Die in der "Richtlinie für den Weiterb
ndenergieanlagen“ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von
Windenergieanlagen hinsichtlich ihres Weiterbetriebs nach Ablauf der EntwurfslebDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
ch ihres Weiterbetriebs nach Ablauf der Entwurfslebensdauer, die im Rahmen dieser Richtlinie i. d. R. mit 20 Jahren angenommen wird. Die in der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen " festgelegten Prüfmethoden ermöglichen die Beurteilung für den Weiterbetrieb der Windenergieanlage gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Si
nommen wird. Die in der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von
Windenergieanlagen" festgelegten Prüfmethoden ermöglichen die Beurteilung für deDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
e visuelle Inspektion als auch zerstörungsfreie Prüfmethoden und, falls erforderlich, auch eine Probenahme aus dem Tragwerk. Abweichend von der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen " gilt: 12 Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH: Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen, in : IV Vorschriften und Richtlinien Industriedienste, 1 Windenergie
erk. Abweichend von der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von
Windenergieanlagen" gilt: 12 Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH: RichtDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
em Tragwerk. Abweichend von der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen" gilt: 12 Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH: Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen , in : IV Vorschriften und Richtlinien Industriedienste, 1 Windenergie, Ausgabe 2009, Germanischer Lloyd, Hamburg  Die praktische Methode ist durch zusätzliche statische Berechnung
ndustrial Services GmbH: Richtlinie für den Weiterbetrieb von
Windenergieanlagen, in : IV Vorschriften und Richtlinien Industriedienste, 1 WinDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
rbetrieb gemäß dieser Richtlinie anfallenden Inspektionen der WEA sowie Beurteilungen von Lasten und/oder Komponenten der WEA müssen von geeigneten unabhängigen Sachverständigen für Windenergieanlagen durchgeführt werden. Die für die Beurteilung zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen eingeschalteten Sachverständigen müssen eine entsprechende Ausbildung haben und die fachlichen
r WEA müssen von geeigneten unabhängigen Sachverständigen für
Windenergieanlagen durchgeführt werden. Die für die Beurteilung zum WeiterbetrieDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
von Lasten und/oder Komponenten der WEA müssen von geeigneten unabhängigen Sachverständigen für Windenergieanlagen durchgeführt werden. Die für die Beurteilung zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen eingeschalteten Sachverständigen müssen eine entsprechende Ausbildung haben und die fachlichen Anforderungen für die Beurteilung der Gesamtanlage erfüllen. Eine Akkreditierung nach
geführt werden. Die für die Beurteilung zum Weiterbetrieb von
Windenergieanlagen eingeschalteten Sachverständigen müssen eine entsprechende AuDeutsches Instituts für Bautechnik (DIBt)
GE Renewable Energy imagination at work © 2016 General Electric Company. All rights reserved. Technische Dokumentation Windenergieanlagen 3.2/3.4-130 - 50 Hz Ausgewählte Anlage: ฀ 3.2-130 mit 85 m (Stahlrohrturm) ฀ 3.2-130 mit 110 m (Stahlrohrturm) ฀ 3.2-130 mit 134 m (Hybridturm) ฀ 3.4-130 mit 164,5 m (Hybridturm) Te
ectric Company. All rights reserved. Technische Dokumentation
Windenergieanlagen 3.2/3.4-130 - 50 Hz Ausgewählte Anlage: ฀ 3.2-130 mit 85 m (SGE Renewable Energy, General Electric Company
EC llb: 42.5 m/s DIBt WZ 2: 39.4 m/s (134m HH) DIBt WZ 2: 40,2 m/s (164,5m HH) Windklasse IEC IIIa; IEC IIb; DIBt WZ 2 DIBt WZ 2 Tabelle 3: Betriebsgrenzen Technische Dokumentation Windenergieanlagen 3.2-130 - 50 Hz Maße und Gewichte Inhaltsverzeichnis 1 Einführung ..................................................................................................................
IBt WZ 2 Tabelle 3: Betriebsgrenzen Technische Dokumentation
Windenergieanlagen 3.2-130 - 50 Hz Maße und Gewichte Inhaltsverzeichnis 1 EinfüGE Renewable Energy, General Electric Company
neral Electric Company. Alle Rechte vorbehalten. Weights_and_Dimensions_3.2-DFIG-130-50Hz_3MW_Germany_GE_r01.docx 5/11 1 Einführung Dieses Dokument liefert die Maße und Gewichte der Windenergieanlagen 3.2-130. Die hierin enthaltenen Maße und Gewichte beinhalten weder die Transportrahmen, noch –befestigungen. Die tatsächlichen Gewichte können je nach endgültiger Konfiguration vari
Einführung Dieses Dokument liefert die Maße und Gewichte der
Windenergieanlagen 3.2-130. Die hierin enthaltenen Maße und Gewichte beinhalten GE Renewable Energy, General Electric Company
Windenergieanlagen August 2014 Kurzanalyse Nr. 9: Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen Autoren: Oliver S. Kaiser, VDI Technologiezentrum GmbH Dr. Heike Seitz, VDI Technologiezentrum GmbH Fachlic
ZRE Publikationen: Kurzanalyse Nr. 9 Ressourceneffizienz von
Windenergieanlagen August 2014 Kurzanalyse Nr. 9: Ressourceneffizienz von WindenVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
VDI ZRE Publikationen: Kurzanalyse Nr. 9 Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen August 2014 Kurzanalyse Nr. 9: Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen Autoren: Oliver S. Kaiser, VDI Technologiezentrum GmbH Dr. Heike Seitz, VDI Technologiezentrum GmbH Fachlicher Ansprechpartner: Manuel Weber, VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH Wi
nlagen August 2014 Kurzanalyse Nr. 9: Ressourceneffizienz von
Windenergieanlagen Autoren: Oliver S. Kaiser, VDI Technologiezentrum GmbH Dr. HeVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
www.ressource-deutschland.de Satz und Gestaltung: Christian Maciejewski Titelbild: © QN GmbH, www.qn-gmbh.de Gedruckt auf umweltfreundlichem Recyclingpapier. Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen Kurzanalyse Nr. 9 und Dokumentation des Fachgesprächs Inhaltsverzeichnis TEIL 1: Kurzanalyse 6 1. Einleitung 7 2. Produktlebensweg 8 3. Planung und Projektierung eines Windparks 10
f umweltfreundlichem Recyclingpapier. Ressourceneffizienz von
Windenergieanlagen Kurzanalyse Nr. 9 und Dokumentation des Fachgesprächs InhaltsVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
eitung 7 2. Produktlebensweg 8 3. Planung und Projektierung eines Windparks 10 3.1 Flächenverbrauch und Biodiversität 11 4. Logistik 14 5. Herstellung 18 5.1 Hauptbestandteile von Windenergieanlagen 18 5.2 Metalle 19 5.3 Kunststoffe 23 6. Nutzung und Wartung 28 7. Entsorgung 33 8. Recycling 34 8.1 Beton 35 8.2 Metalle 35 8.3 Rotorblätter 37 8.4 Repowering 41 9. Bewertung
1 4. Logistik 14 5. Herstellung 18 5.1 Hauptbestandteile von
Windenergieanlagen 18 5.2 Metalle 19 5.3 Kunststoffe 23 6. Nutzung und WartungVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
tstoffe 23 6. Nutzung und Wartung 28 7. Entsorgung 33 8. Recycling 34 8.1 Beton 35 8.2 Metalle 35 8.3 Rotorblätter 37 8.4 Repowering 41 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen 44 10. Fazit 49 TEIL 2: Fachgespräch 50 11. Programm des Fachgesprächs „Ressourceneffizienz in der Windenergie“ 51 12. Dokumentation des Fachgesprächs 52 12.1 Ökobilanzierung 53
8.4 Repowering 41 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von
Windenergieanlagen 44 10. Fazit 49 TEIL 2: Fachgespräch 50 11. Programm des FachVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
rzeugung auf 40 bis 45 Prozent steigen. 2035 soll er 65 Prozent und 2050 mindestens 80 Prozent betragen.1 Es ist unstrittig, dass diese Ziele zum großen Teil nur mit dem Ausbau der Windenergieanlagen (WEA) an Land (onshore) und auf See (offshore) erreicht werden können. In diesem Zusammenhang hat auch das Repowering in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Hierbei werden ält
ttig, dass diese Ziele zum großen Teil nur mit dem Ausbau der
Windenergieanlagen (WEA) an Land (onshore) und auf See (offshore) erreicht werdeVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
onen in der Planungsphase einen entscheidenden Einfluss auf die zukünftige ressourceneffiziente Nutzung eines Windparkprojektes. So sollten nicht nur die Art und Dimensionierung der Windenergieanlagen , sondern auch das komplette Windparkkonzept möglichst optimal an den jeweiligen Standort angepasst werden. 3.1 Flächenverbrauch und Biodiversität Im Vergleich zum Anbau von Biomasse
ojektes. So sollten nicht nur die Art und Dimensionierung der
Windenergieanlagen, sondern auch das komplette Windparkkonzept möglichst optimalVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
jeweiligen Standort angepasst werden. 3.1 Flächenverbrauch und Biodiversität Im Vergleich zum Anbau von Biomasse oder zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Boden benötigen Windenergieanlagen verhältnismäßig wenig Fläche. Für moderne Anlagen wird ein dauerhafter Flächenverbrauch von ca. 100 bis 500 m2 berechnet, je nachdem, ob das Fundament mit berücksichtigt wird. Der
ur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Boden benötigen
Windenergieanlagen verhältnismäßig wenig Fläche. Für moderne Anlagen wird ein daVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
er Zufahrt, der Bau- und der Aufstellfläche einen dauerhaften Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Zudem muss die Standortauswahl naturverträglich erfolgen. Bei der Planung von Windenergieanlagen in bewaldeten Höhenlagen sollte der Eingriff in die Natur minimiert werden. Vorgeschädigte Flächen sind für den Bau von WEA im Hinblick auf die Ressourcenschonung zu bevorzugen. Auc
tandortauswahl naturverträglich erfolgen. Bei der Planung von
Windenergieanlagen in bewaldeten Höhenlagen sollte der Eingriff in die Natur minVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
enlagen sollte der Eingriff in die Natur minimiert werden. Vorgeschädigte Flächen sind für den Bau von WEA im Hinblick auf die Ressourcenschonung zu bevorzugen. Auch der Betrieb von Windenergieanlagen kann einen negativen Einfluss auf natürliche Ressourcen bzw. Schutzgüter wie die Biodiversität ausüben. Ernstzunehmende Gefahren bestehen für Fledermäuse und Vögel, die durch Rotors
uf die Ressourcenschonung zu bevorzugen. Auch der Betrieb von
Windenergieanlagen kann einen negativen Einfluss auf natürliche Ressourcen bzw. VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
gebieten ist es geboten, die Einflüsse auf die Ressource Biodiversität intensiv zu prüfen und negative Auswirkungen zu verhindern. Zur Vermeidung von Vogel- und Fledermausschlag an Windenergieanlagen können entsprechende Abschaltzeiten festgelegt werden. Dies gilt für Zeiten, in denen beispielsweise Zugvögel passieren, und in den Abendstunden mit der höchsten Aktivität der Flede
erhindern. Zur Vermeidung von Vogel- und Fledermausschlag an
Windenergieanlagen können entsprechende Abschaltzeiten festgelegt werden. Dies gVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
assieren, und in den Abendstunden mit der höchsten Aktivität der Fledermäuse. Ein weiterer – wenn auch als relativ gering einzuschätzender – Einfluss auf die Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen ist eine zum Teil hohe Anzahl an erschlagenen Insekten. Die Menge kann je nach Standort erheblich sein und möglicherweise Auswirkungen auf die Populationsdichte nach sich ziehen. Al
g einzuschätzender – Einfluss auf die Ressourceneffizienz von
Windenergieanlagen ist eine zum Teil hohe Anzahl an erschlagenen Insekten. Die MVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
worden, die dafür sorgen, dass Schutzgebiete weitgehend frei gehalten und Windparks nicht in den Routen der Zugvögel gebaut werden. Meeressäuger wie Schweinswale können beim Bau von Windenergieanlagen durch Hydroschall verscheucht oder sogar geschädigt werden. Der Grenzwert für den Schallschutz liegt bei 160 dB (Einzelereignis-Schallexpositionspegel) und bei 190 dB (Spitzenschall
aut werden. Meeressäuger wie Schweinswale können beim Bau von
Windenergieanlagen durch Hydroschall verscheucht oder sogar geschädigt werden. DVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
WEA bedeuten einen enormen logistischen Aufwand, sowohl an Land als auch vor allem offshore. Um diesen deutlich zu reduzieren, gehen die Bestrebungen dahin, immer leistungsstärkere Windenergieanlagen zu errichten. Auf diese Weise werden Stromertrag und Gewinn je Anlage deutlich erhöht und die Logistikkette vereinfacht. Soweit möglich werden deshalb eher wenige, aber dafür sehr g
zieren, gehen die Bestrebungen dahin, immer leistungsstärkere
Windenergieanlagen zu errichten. Auf diese Weise werden Stromertrag und Gewinn jVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
simuliert und verglichen. Die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts und des Projekts „Verbesserung der Planungsgrundlagen für kampagnengeprägte Supply Chains am Beispiel von Offshore- Windenergieanlagen (OWEA)“ (Projektlaufzeit 2009 – 2010) sind in die Entwicklung des Diagnose-Tools für Offshore-Logistikkonzepte eingeflossen. 5. Herstellung 5.1 Hauptbestandteile von Windenergieanla
für kampagnengeprägte Supply Chains am Beispiel von Offshore-
Windenergieanlagen (OWEA)“ (Projektlaufzeit 2009 – 2010) sind in die EntwicklungVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
denergieanlagen (OWEA)“ (Projektlaufzeit 2009 – 2010) sind in die Entwicklung des Diagnose-Tools für Offshore-Logistikkonzepte eingeflossen. 5. Herstellung 5.1 Hauptbestandteile von Windenergieanlagen In diesem Kapitel wird betrachtet, aus welchen Materialien eine WEA besteht. In Abbildung 3 werden schematisch die wichtigen Bauteile bzw. Bauteilgruppen, aus denen sich eine Anlage
nzepte eingeflossen. 5. Herstellung 5.1 Hauptbestandteile von
Windenergieanlagen In diesem Kapitel wird betrachtet, aus welchen Materialien eiVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
yse des VDI Zentrums Ressourceneffizienz „Potenziale eines hochwertigen Recyclings im Baubereich“ in Kapitel 3.1 zu finden. 5.2 Metalle Metalle sind die wichtigsten Bestandteile von Windenergieanlagen . „Eine Offshore-Windenergieanlage mit Gründung, Turm, Gondel, Getriebe und Generator besteht durchschnittlich zu 82 % aus dem Rohstoff Stahl.“ Wird der Metallanteil im Kabel zur Net
en. 5.2 Metalle Metalle sind die wichtigsten Bestandteile von
Windenergieanlagen. „Eine Offshore-Windenergieanlage mit Gründung, Turm, Gondel,VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
benötigt. Bei den Onshore-Anlagen fällt der Gewichtsanteil der Metalle generell geringer aus, insbesondere dann, wenn der Turm aus Stahl- oder Spannbeton besteht. Für 20.023 Onshore- Windenergieanlagen , die sich Ende 2008 in Betrieb befanden, berechnete das Wuppertal Institut eine Gesamtmasse von 14,5 Mio. Tonnen, wobei 28,5 % auf Metalle entfielen. Im Schnitt entspricht dies über
r Turm aus Stahl- oder Spannbeton besteht. Für 20.023 Onshore-
Windenergieanlagen, die sich Ende 2008 in Betrieb befanden, berechnete das WuppeVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
unterschiedlichen Bauarten von WEA aufgeschlüsselt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) geht davon aus, dass bei einer Installation von 10 GW Offshoreund 1,8 GW Onshore- Windenergieanlagen bis 2020 etwa 4,5 Millionen Tonnen Stahl verbaut werden, wobei die Stahlproduktion Emissionen von ca. neun Millionen Tonnen CO2 bedingt. Werden diese Emissionen auf eine zwanzigjähr
s bei einer Installation von 10 GW Offshoreund 1,8 GW Onshore-
Windenergieanlagen bis 2020 etwa 4,5 Millionen Tonnen Stahl verbaut werden, wobeVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
Anlage des Offshore-Windparks alpha ventus, bei der das Institut für Flugzeugbau der Universität Stuttgart ein Lidar-Gerät mit entsprechenden Kommunikationslösungen installiert hat. Windenergieanlagen werden inzwischen mehrheitlich von Großbetreibern wie Stadtwerken geführt, immer weniger von Einzelpersonen und Genossenschaften. Das hat zur Folge, dass in der Betriebsphase nach d
ät mit entsprechenden Kommunikationslösungen installiert hat.
Windenergieanlagen werden inzwischen mehrheitlich von Großbetreibern wie StadtweVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
indpark aufhalten und mit einer flexiblen Gangway ausgestattet sein, die die Bewegungen des Schiffes ausgleicht. Selbst bei hohem Wellengang können Techniker auf diese Weise auf die Windenergieanlagen gelangen. Dieses Service-Schiff sollte groß genug sein, um Platz für kleine, häufig benötigte Ersatzteile bis zu einem Gewicht von 1.000 kg zu bieten. Laut ECN sind die beiden kriti
bei hohem Wellengang können Techniker auf diese Weise auf die
Windenergieanlagen gelangen. Dieses Service-Schiff sollte groß genug sein, um PlVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
lich rund vier Hektar Fläche zum Gewinnen von Kies und Schotter verbraucht werden, stellt das Recycling von Beton ein wichtiges Verfahren dar, um Ressourcen zu sparen. Der Beton von Windenergieanlagen kann kostenneutral recycelt werden und wird bislang hauptsächlich zerkleinert und als Untergrundverfüllung im Straßenbau verwendet. Im Sinne einer weiteren Ressourcenschonung ist es
chtiges Verfahren dar, um Ressourcen zu sparen. Der Beton von
Windenergieanlagen kann kostenneutral recycelt werden und wird bislang hauptsächVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
und der Entsorgung auf einen späteren Zeitpunkt und in ein Land verlagert, das keine mit Deutschland vergleichbaren Umweltstandards besitzt. 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen In der Betriebsphase sind Windenergieanlagen im Vergleich zu fossilen Kraftwerken wesentlich umweltfreundlicher, denn sie benötigen keine oder deutlich weniger Betriebsstoffe. Sowoh
ltstandards besitzt. 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von
Windenergieanlagen In der Betriebsphase sind Windenergieanlagen im Vergleich zu VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
kt und in ein Land verlagert, das keine mit Deutschland vergleichbaren Umweltstandards besitzt. 9. Bewertung der Ressourceneffizienz von Windenergieanlagen In der Betriebsphase sind Windenergieanlagen im Vergleich zu fossilen Kraftwerken wesentlich umweltfreundlicher, denn sie benötigen keine oder deutlich weniger Betriebsstoffe. Sowohl regenerative als auch fossile Anlagen müsse
ceneffizienz von Windenergieanlagen In der Betriebsphase sind
Windenergieanlagen im Vergleich zu fossilen Kraftwerken wesentlich umweltfreundlVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
lusanalyse (cradle-to-grave) des Windparks alpha ventus mit seinen zwölf WEA durchgeführt (vgl. Abbildung 7). In der Ökobilanz von alpha ventus wurden sechs Bereiche betrachtet: die Windenergieanlagen , ihre Gründungsstrukturen, die Verkabelung innerhalb des Windparks, das Offshore-Umspannwerk, die Seekabel sowie das Umspannwerk an Land. In der Herstellungsphase entfallen etwa 80
bilanz von alpha ventus wurden sechs Bereiche betrachtet: die
Windenergieanlagen, ihre Gründungsstrukturen, die Verkabelung innerhalb des WindVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
parks, das Offshore-Umspannwerk, die Seekabel sowie das Umspannwerk an Land. In der Herstellungsphase entfallen etwa 80 % des Energieaufwandes auf die Herstellung und den Aufbau der Windenergieanlagen und die Verkabelung auf See. Knapp 20 % des Energieaufwands in der Herstellung sind für das Onshore-Umspannwerk und das Seekabel zum Netzanschlusspunkt an der Küste erforderlich. Im
% des Energieaufwandes auf die Herstellung und den Aufbau der
Windenergieanlagen und die Verkabelung auf See. Knapp 20 % des Energieaufwands iVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
Industriepartnern im Projekt „Sustainability Assessment of Steel Constructions for Offshore Wind Turbines“ durch. Dabei werden die Stahlkonstruktionen der Tragstruktur von Offshore- Windenergieanlagen bewertet. In fünf Kategorien werden nicht nur ökonomische und ökologische Aspekte betrachtet, sondern auch soziale Kriterien wie Arbeitssicherheit und Familienfreundlichkeit des Unt
werden die Stahlkonstruktionen der Tragstruktur von Offshore-
Windenergieanlagen bewertet. In fünf Kategorien werden nicht nur ökonomische undVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
sollen sich bewerten und vergleichen lassen. Bisher wurden dreibeinige Tripoden sowie Jackets bewertet. 10. Fazit Unter dem Gesichtspunkt der energetischen Ressourceneffizienz sind Windenergieanlagen hoch entwickelt. Offshore-Anlagen, die – im Vergleich zu ihren Pendants an Land – einen erheblich höheren Energieaufwand für Transportwege, Gründungsstrukturen sowie Schiffs- und He
dem Gesichtspunkt der energetischen Ressourceneffizienz sind
Windenergieanlagen hoch entwickelt. Offshore-Anlagen, die – im Vergleich zu ihreVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
en Energieertrag nach sich, der sich wiederum als positiv für die Gesamtbetrachtung der Ressourceneffizienz erweist. Wirkungsvoll können auch Maßnahmen sein, die die Lebensdauer der Windenergieanlagen über die typisch prognostizierten 20 Jahre hinaus verlängern, zum Beispiel durch Condition Monitoring Systeme. Dies ist nicht nur eine rein technische Herausforderung, sondern auch
kungsvoll können auch Maßnahmen sein, die die Lebensdauer der
Windenergieanlagen über die typisch prognostizierten 20 Jahre hinaus verlängern,VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
nzpotenziale bei der Herstellung, Nutzung und Instandhaltung sowie beim dem Recycling und bei der Entsorgung betrachtet. Ein Fokus der Diskussion lag auf den Umweltauswirkungen, die Windenergieanlagen (WEA) im Produktlebensweg zeigen können, und dem Vergleich mit anderen Energieträ- gern im deutschlandweiten Strommix. Dieser Punkt wurde anhand der Vorstellung der Ergebnisse einer
Ein Fokus der Diskussion lag auf den Umweltauswirkungen, die
Windenergieanlagen (WEA) im Produktlebensweg zeigen können, und dem Vergleich miVDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
Windenergieanlagen M. Luther, E.ON Netz GmbH, Bayreuth Fritz Santjer, Thomas Neumann, DEWI Übersicht Mit Blick auf die aktuelle Situation und die insbesondere nach Inkrafttreten des "Erneuerbare Energ
Technische und betriebliche Aspekte für den Netzanschluss von
Windenergieanlagen M. Luther, E.ON Netz GmbH, Bayreuth Fritz Santjer, Thomas NeuDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
as Neumann, DEWI Übersicht Mit Blick auf die aktuelle Situation und die insbesondere nach Inkrafttreten des "Erneuerbare Energien Gesetz" (EEG) steigende Tendenz der Einspeisung aus Windenergieanlagen (WEA), ergeben sich neue Anforderungen an die Verbundnetzführung und zukünftige Netzkonzepte. Auf Basis aktueller Beispiele aus der Systemführung werden unter Berücksichtigung plane
Energien Gesetz" (EEG) steigende Tendenz der Einspeisung aus
Windenergieanlagen (WEA), ergeben sich neue Anforderungen an die VerbundnetzführDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
zführung und zukünftige Netzkonzepte. Auf Basis aktueller Beispiele aus der Systemführung werden unter Berücksichtigung planerischer Aspekte technische Regeln für den Netzzugang von Windenergieanlagen abgeleitet. Diese Regeln müssen sowohl den Anforderungen der Netzbetreiber als auch denen der Hersteller und Betreiber von WEA Rechnung tragen. 1. Einspeisungen aus Windenergieanlag
planerischer Aspekte technische Regeln für den Netzzugang von
Windenergieanlagen abgeleitet. Diese Regeln müssen sowohl den Anforderungen der DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
ndenergieanlagen abgeleitet. Diese Regeln müssen sowohl den Anforderungen der Netzbetreiber als auch denen der Hersteller und Betreiber von WEA Rechnung tragen. 1. Einspeisungen aus Windenergieanlagen innerhalb der Regelzone von E.ON Netz Innerhalb der Regelzone von E.ON Netz ist derzeit eine Einspeiseleistung aus Windenergieanlagen (WEA) von ca. 3500 MW installiert. Der Grosstei
r und Betreiber von WEA Rechnung tragen. 1. Einspeisungen aus
Windenergieanlagen innerhalb der Regelzone von E.ON Netz Innerhalb der RegelzoneDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
r von WEA Rechnung tragen. 1. Einspeisungen aus Windenergieanlagen innerhalb der Regelzone von E.ON Netz Innerhalb der Regelzone von E.ON Netz ist derzeit eine Einspeiseleistung aus Windenergieanlagen (WEA) von ca. 3500 MW installiert. Der Grossteil der Anlagen entfällt dabei auf Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz in den küstennahen Bereichen des Nord- und Ostseeraumes, d.h. i
egelzone von E.ON Netz ist derzeit eine Einspeiseleistung aus
Windenergieanlagen (WEA) von ca. 3500 MW installiert. Der Grossteil der Anlagen DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
der Erfüllbarkeit der Anforderungen besteht ein enger Kontakt zu Herstellern von WEA, Prüfinstituten und Verbänden. Abb. 4: Lastfluss und Windeinspeisung. 3. Betriebsverhalten von Windenergieanlagen Die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen wird seit 1993 in sog. Typenprüfungen gemessen. Diese Messungen umfassen die klassischen Netzrückwirkungen wie Oberschwingungen, Flick
b. 4: Lastfluss und Windeinspeisung. 3. Betriebsverhalten von
Windenergieanlagen Die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen wird seit 1993DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
n enger Kontakt zu Herstellern von WEA, Prüfinstituten und Verbänden. Abb. 4: Lastfluss und Windeinspeisung. 3. Betriebsverhalten von Windenergieanlagen Die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen wird seit 1993 in sog. Typenprüfungen gemessen. Diese Messungen umfassen die klassischen Netzrückwirkungen wie Oberschwingungen, Flicker, Blindleistung, Leistungsspitzen sowie Strom
sverhalten von Windenergieanlagen Die Netzverträglichkeit von
Windenergieanlagen wird seit 1993 in sog. Typenprüfungen gemessen. Diese MessungDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
d dieser Messungen können die Netzbetreiber in Deutschland über den Netzanschluss von Windenergieanlagenprojekten entscheiden. Die Messungen zeigen, dass die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen in den letzten Jahren verbessert wurde und dass Anfangsprobleme beseitigt sind. Die einheitliche Durchführung der Messungen erfolgt auf Basis der Technischen Richtlinie [1], die in
eiden. Die Messungen zeigen, dass die Netzverträglichkeit von
Windenergieanlagen in den letzten Jahren verbessert wurde und dass AnfangsprobleDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
[2] erarbeitet wurde. Die dort festgelegten Vorschriften fließen in die internationale Normengebung im Rahmen der IEC [3] ein. Bei Großwindparks ergeben sich aufgrund der Anzahl der Windenergieanlagen Vergleichmäßigungen, z. B. im Bereich Flicker oder Oberschwingungen, so dass sich diese Netzrückwirkungen im Verhältnis zur Leistung des Windparks verringern. Aus diesem Grund kann
] ein. Bei Großwindparks ergeben sich aufgrund der Anzahl der
Windenergieanlagen Vergleichmäßigungen, z. B. im Bereich Flicker oder OberschwinDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
vor allem Frequenzrückgangs- und Spannungsrückgangsschutz, verändert werden. Während eine Veränderung des Frequenzrückgangsschutzes von 49,5 Hz. auf 47,5 Hz von den Herstellern der Windenergieanlagen als problemlos erachtet wird, stößt die Absenkung des Spannungsrückgangsschutzes auf größere technische Schwierigkeiten, die ggfs. ein komplettes neues Design des elektrischen Syste
angsschutzes von 49,5 Hz. auf 47,5 Hz von den Herstellern der
Windenergieanlagen als problemlos erachtet wird, stößt die Absenkung des SpannunDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
oblemlos erachtet wird, stößt die Absenkung des Spannungsrückgangsschutzes auf größere technische Schwierigkeiten, die ggfs. ein komplettes neues Design des elektrischen Systems der Windenergieanlagen erforderlich machen. Aus diesem Grund ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Anlagenhersteller und Netzbetreiber bei der Festlegung neuer Grenzwerte sinnvoll. Der von der Windenergie
gfs. ein komplettes neues Design des elektrischen Systems der
Windenergieanlagen erforderlich machen. Aus diesem Grund ist eine enge ZusammenaDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
rte sinnvoll. Der von der Windenergieanlage zur Verfügung gestellte Beitrag zur Kurzschlussleistung hängt stark vom elektrischen System ab. Hier muss unterschieden werden zwischen · Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerator, deren Rotordrehzahl nahezu konstant ist (entsprechend dem Schlupf des Generators) · Windenergieanlagen mit Synchrongenerator, bei dem
trischen System ab. Hier muss unterschieden werden zwischen ·
Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerator, deren RotordreDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
unterschieden werden zwischen · Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerator, deren Rotordrehzahl nahezu konstant ist (entsprechend dem Schlupf des Generators) · Windenergieanlagen mit Synchrongenerator, bei dem die gesamte Leistung über ein Wechselrichtersystem in das Netz eingespeist wird. Dieser Typ weist eine variable Rotordrehzahl auf. · Windenergieanlage
hezu konstant ist (entsprechend dem Schlupf des Generators) ·
Windenergieanlagen mit Synchrongenerator, bei dem die gesamte Leistung über ein DEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
indenergieanlagen mit Synchrongenerator, bei dem die gesamte Leistung über ein Wechselrichtersystem in das Netz eingespeist wird. Dieser Typ weist eine variable Rotordrehzahl auf. · Windenergieanlagen mit doppeltgespeistem Asynchrongenerator, bei dem nur ein Teil der Leistung über ein Wechselrichtersystem geführt wird. Auch dieser Typ ist drehzahlvariabel. Die Windenergieanlagen
ist wird. Dieser Typ weist eine variable Rotordrehzahl auf. ·
Windenergieanlagen mit doppeltgespeistem Asynchrongenerator, bei dem nur ein TeiDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
Windenergieanlagen mit doppeltgespeistem Asynchrongenerator, bei dem nur ein Teil der Leistung über ein Wechselrichtersystem geführt wird. Auch dieser Typ ist drehzahlvariabel. Die Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Generator könnten kurzzeitig einen Beitrag zur Kurzschlussleistung leisten. Die drehzahlvariablen Windenergieanlagen mit Wechselrichtersystemen hingegen s
ystem geführt wird. Auch dieser Typ ist drehzahlvariabel. Die
Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Generator könnten kurzzeitig einenDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
dieser Typ ist drehzahlvariabel. Die Windenergieanlagen mit direkt netzgekoppeltem Generator könnten kurzzeitig einen Beitrag zur Kurzschlussleistung leisten. Die drehzahlvariablen Windenergieanlagen mit Wechselrichtersystemen hingegen sind in der maximalen Ausgangsleistung begrenzt und tragen somit nicht oder nur geringfügig zur Kurzschlussleistung bei. Die Blindleistung heutig
eitrag zur Kurzschlussleistung leisten. Die drehzahlvariablen
Windenergieanlagen mit Wechselrichtersystemen hingegen sind in der maximalen AusDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
t Wechselrichtersystemen hingegen sind in der maximalen Ausgangsleistung begrenzt und tragen somit nicht oder nur geringfügig zur Kurzschlussleistung bei. Die Blindleistung heutiger Windenergieanlagen wird bei Anlagen mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerator durch stufig schaltbare Kondensatorbänke kompensiert. In der Regel wird dabei ein Leistungsfaktor im Bereich von 0.98
fügig zur Kurzschlussleistung bei. Die Blindleistung heutiger
Windenergieanlagen wird bei Anlagen mit direkt netzgekoppeltem AsynchrongeneratoDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
tem Asynchrongenerator durch stufig schaltbare Kondensatorbänke kompensiert. In der Regel wird dabei ein Leistungsfaktor im Bereich von 0.98 bis 1.00 erreicht. Bei drehzahlvariablen Windenergieanlagen findet eine Blindleistungsregelung durch die Wechselrichtersysteme statt. Die heutigen Wechselrichter in Windenergieanlagen basieren auf pulsbreitenmodulierten IGBT-Technologien, di
im Bereich von 0.98 bis 1.00 erreicht. Bei drehzahlvariablen
Windenergieanlagen findet eine Blindleistungsregelung durch die WechselrichtersyDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
Bereich von 0.98 bis 1.00 erreicht. Bei drehzahlvariablen Windenergieanlagen findet eine Blindleistungsregelung durch die Wechselrichtersysteme statt. Die heutigen Wechselrichter in Windenergieanlagen basieren auf pulsbreitenmodulierten IGBT-Technologien, die in der Lage sind, die Blindleistung dynamisch zu regeln. Dadurch kann der Leistungsfaktor auf einen vorgegebenen Wert gere
e Wechselrichtersysteme statt. Die heutigen Wechselrichter in
Windenergieanlagen basieren auf pulsbreitenmodulierten IGBT-Technologien, die inDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
lgen. Der technisch mögliche Blindleistungsbereich ergibt sich hierbei aus der Nennscheinleistung der Wechselrichter. Tab. 1: Typische Werte für die Einstellung des Netzschutzes bei Windenergieanlagen . Tab. 2: Neue Anforderungen an die Windturbinen aus der Sicht des Netzbetreibers. aus Sicht des Netzbetreibers / Möglichkeiten der Technischen Realisierung Einstellung des Frequenz
b. 1: Typische Werte für die Einstellung des Netzschutzes bei
Windenergieanlagen. Tab. 2: Neue Anforderungen an die Windturbinen aus der SichtDEWI Magazin Nr. 19, 08/2001
...................................11 16 Hauptdaten VENSYS 112.............................................................................................12 1 Allgemein Alle VENSYS- Windenergieanlagen basieren auf kompakter Bauweise, effizienter Energieumwandlung und einem zuverlässigem Sicherheitssystem. Dieses bewährte technologische Konzept führt zu maximalen Leistungserträgen
...................................12 1 Allgemein Alle VENSYS-
Windenergieanlagen basieren auf kompakter Bauweise, effizienter EnergieumwandlunVENSYS Energy AG
A / DIBt 2 VENSYS 109 95 m / 140 m 108,9 m LM 53.2 oder gleichwertig IEC IIA / DIBt 3 VENSYS 112 93,5 m / 140 m 112,5 m LZ 55 V3 oder gleichwertig IEC IIIA / DIBt 2 3 Funktionsweise Windenergieanlagen wandeln die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie um. Dies geschieht über die aerodynamischen Profile der Rotorblätter, die durch die anströ- mende Luft in eine Drehb
LZ 55 V3 oder gleichwertig IEC IIIA / DIBt 2 3 Funktionsweise
Windenergieanlagen wandeln die kinetische Energie des Windes in elektrische EnerVENSYS Energy AG
5 Maschinenträger 6 Turm 7 Azimutantriebe 8 Servicekran 9 Luft-Luft-Wärmetauscher 10 Gondel 11 Windmessgeräte und Flugbefeuerung 5 Rotor und Rotorblattverstellsystem Alle VENSYS- Windenergieanlagen verfügen über einen Dreiblattrotor mit aktiver Rotorblattverstellung (Elektro-Pitch). Die Rotorblätter bestehen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK). Die Rotorblätter werden üb
ugbefeuerung 5 Rotor und Rotorblattverstellsystem Alle VENSYS-
Windenergieanlagen verfügen über einen Dreiblattrotor mit aktiver RotorblattversVENSYS Energy AG
satorbänken gespeicherten Energie in wenigen Sekunden in Fahnenstellung gebracht und die Windenergieanlage damit sicher abgebremst. Im Falle von Wartungsarbeiten werden die VENSYS - Windenergieanlagen mit einer hydraulischen Haltebremse sowie einer Bolzenarretierung gesichert. Alle Anlagen werden permanent vom Betriebsführungsrechner überwacht. Dieser erfasst die wesentlichen Pro
abgebremst. Im Falle von Wartungsarbeiten werden die VENSYS -
Windenergieanlagen mit einer hydraulischen Haltebremse sowie einer BolzenarretieVENSYS Energy AG
ns zwei unabhängige Sensoren. Fehler werden sofort an die VENSYS-Monitoringzentrale gemeldet, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. 8 VENSYS-Generator Wie bei allen VENSYS- Windenergieanlagen ist auch der 2,5 MW-Generator ein direkt vom Rotor angetriebener hochpoliger Synchrongenerator mit permanentmagnetischer Erregung. Der Generator ist verschleißfrei und alle Bestandt
einleiten zu können. 8 VENSYS-Generator Wie bei allen VENSYS-
Windenergieanlagen ist auch der 2,5 MW-Generator ein direkt vom Rotor angetriebeVENSYS Energy AG
Generator ist verschleißfrei und alle Bestandteile bis auf das Hauptlager sind nahezu wartungsfrei. Mit dem innovativen Design des Generators wird ein hoher Wirkungsgrad der VENSYS- Windenergieanlagen erreicht. Der Generator besteht im Prinzip aus drei Hauptkomponenten:  Generatorständer Der Generatorständer ist fest mit dem Maschinenträger verbunden und dient als Tragkonstrukti
Design des Generators wird ein hoher Wirkungsgrad der VENSYS-
Windenergieanlagen erreicht. Der Generator besteht im Prinzip aus drei HauptkompVENSYS Energy AG
m ist modular aufgebaut, so dass Servicearbeiten schnell und effizient durchgeführt werden können. Abb.3: Schematische Darstellung des Energieflusses 12 Turmvarianten Bei den VENSYS- Windenergieanlagen bis zur Nabenhöhe von 100 m sind die Türme aus mehreren Stahlrohrsektionen aufgebaut, die über ein spezielles Fundamenteinbauteil mit dem Fundament verbunden sind. Bei den Anlagen m
arstellung des Energieflusses 12 Turmvarianten Bei den VENSYS-
Windenergieanlagen bis zur Nabenhöhe von 100 m sind die Türme aus mehreren StahlVENSYS Energy AG

Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as:

";