Kontext | Das Finanzamt hatte bei der Berechnung der entstandenen Leistungen allerdings auch die Miete für das Stadion einberechnet, so dass die Arbeitnehmer von mehr als 110 Euro profitiert hätten und Steuern zahlen sollten. |
Quelle | Handelsblatt |
Kookkurrenz | |
Kommentar | Bei Fachquellen kommen nur Definitionen von der Pluralform vor. |
POS ? | NOUN pl |
lung auch für die Vergangenheit, wenn man eben respektiert, dass die Schweiz so wenig wie wir rückwirkend ihre Gesetze ändern kann. Moderator: Die nächste Frage befasst sich mit den sogenannten Steuer -CDs Frage: Die Unterlassung des Ankaufs von CDs: dient das nicht eher dem Täterschutz oder mit juristischer Sprache zu sagen, ist es nicht Strafvereitelung oder nimmt man es billigend in Kauf? | hste Frage befasst sich mit den sogenannten | Steuer | -CDs Frage: Die Unterlassung des Ankaufs von | Bundesfinanzministerium | |
rn hinterzogen und die Strafe für den Steuerbetrug der letzten zehn Jahre bezahlt habe. Die Steueransprüche aus den 1980er, 1990er und frühen 2000er Jahren seien heute verjährt. „Damit ist ihr steuer - oder strafrechtlich nichts weiter vorzuwerfen“, sagte die Grünen-Politikerin. „Aber“, fügte Paus hinzu, „Frau Schwarzer irrt in ihrer Selbsteinschätzung, wenn sie bedauert, „einen Fehler“ be | ahren seien heute verjährt. „Damit ist ihr | steuer | - oder strafrechtlich nichts weiter vorzuwer | Handelsblatt | |
assung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden. (23) § 6 Absatz 5 Satz 3 in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die geschuldete Steuer noch nicht entrichtet ist.“ 4. In § 2 Absatz 3 Nummer 2 und 3, § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 34c Abs. 1“ durch die Angabe „§ 34d“ ersetzt. Artikel 9 Ände | Fällen anzuwenden, in denen die geschuldete | Steuer | noch nicht entrichtet ist.“ 4. In § 2 Absat | Bundesgesetzblatt | |
§ 4 Nummer 10 bezeichneten Art,“. 2. § 13b Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Bei den in Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b genannten Lieferungen von Erdgas schuldet der Leistungsempfänger die Steuer , wenn er ein Wiederverkäufer von Erdgas im Sinne des § 3g ist.“ Artikel 11 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes Das Umsatzsteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 10 dieses Gesetzes geänder | Erdgas schuldet der Leistungsempfänger die | Steuer | , wenn er ein Wiederverkäufer von Erdgas im | Bundesgesetzblatt | |
ezember 2013 (BGBl. I S. 4318) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(4) Steuerbeträge, die auf Grund einer Außenprü- fung nachzuentrichten oder zu erstatten sind, sind zusammen mit der Steuer für den letzten Monat, das letzte Quartal oder das letzte Kalenderjahr des Prü- fungszeitraums festzusetzen. Nachzuentrichtende Steuerbeträge sind einen Monat nach Bekanntgabe der Festsetzung f | er zu erstatten sind, sind zusammen mit der | Steuer | für den letzten Monat, das letzte Quartal o | Bundesgesetzblatt |
Quellen: | 230 | |
Bundesgesetzblatt | 127 | 55.2 % |
ZjS | 26 | 11.3 % |
Bundesfinanzministerium | 24 | 10.4 % |
Tageszeitung | 22 | 9.6 % |
Handelsblatt | 22 | 9.6 % |
Bundesverfassungsgericht | 5 | 2.2 % |
Junge Freiheit | 4 | 1.7 % |