Kontext | Viele wichtige Punkte, wie etwa die Arbeitszeit oder die Höhe der Vergütung können frei verhandelt werden, wenn kein Tarifvertrag besteht |
Quelle | DGB |
Kookkurrenz | Regelung des Tarifvertrages |
Kommentar | |
POS ? | NOUN m |
en, die vor dem 01.01.2010begonnenhaben. wer? DieLeistungenerhaltenArbeitgeberinnenundArbeitgeber,die 1. aufgrund einer Vereinbarung mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer, eines Tarifvertrages oder einer Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder einer Betriebsvereinbarung die Arbeitszeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers auf die | hmerin bzw. dem Arbeitnehmer, eines | Tarifvertrages | oder einer Regelung der Kirchen und | ||
icherung Rentenversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag Lohn Krankheit Urlaub, Pausen, Feiertage Mutterschutz Kündigungsschutz Arbeitsschutz Tarifverträge Personal- und Betriebsrat Beschäftigungsverhältnisse Reguläre studentische Beschäftigung Der Mini-Job Der Mini-Job in Privathaushalten Midi-Jobs Jobben an der Uni Kurzfristige Beschäfti | chutz Kündigungsschutz Arbeitsschutz | Tarifverträge | Personal- und Betriebsrat Beschäfti | ||
Krankheitsfall, · der Anspruch auf Erholungs- und Bildungsurlaub (inkl. Dauer, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld), · die Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses, · Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge , Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat gesetzlichen Anspruch auf eine Niederschrift der Vertragsbedingungen. Sollte dein Chef/ deine Chefi | tnisses, · Hinweise auf anzuwendende | Tarifverträge | , Betriebs- oder Dienstvereinbarunge | ||
edizin: www.baua.de re Fragen hast, Wenn du hierzu weite ungsser kostenloses Berat kannst du un ugend.de w.dgb-j angebot nutzen: ww sind. Der/die Bundesarbeitsminister/in kann aber auch Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Sie gelten dann für alle Unternehmen einer bestimmten Branche. Dies ist auch für sehr viele Tarifverträge geschehen. Informiere dich bei der Gewerksch | desarbeitsminister/in kann aber auch | Tarifverträge | für allgemeinverbindlich erklären. | ||
r/die Bundesarbeitsminister/in kann aber auch Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Sie gelten dann für alle Unternehmen einer bestimmten Branche. Dies ist auch für sehr viele Tarifverträge geschehen. Informiere dich bei der Gewerkschaft, ob für deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt und ob seine Bestimmungen für dein Arbeitsverhältnis eingehalten werden. Es lohnt sich. Tar | ranche. Dies ist auch für sehr viele | Tarifverträge | geschehen. Informiere dich bei der |