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obstwiese) 0,8797 ha Maßnahmenfläche (alt) A4 (Extensive Fläche Hustedter Weg) 2,0966 ha 5.10 Schattenschlag Gemäß der Empfehlung des NLÖ, darf die maximal mögliche Einwirkungsdauer des Schattenwurfes am Immissionsort nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und nicht mehr als 30 Minuten pro Tag betragen. Obgleich es hierzu noch keine gesicherten Grenzewerte existieren, wird dieser Wert al
mpfehlung des NLÖ, darf die maximal mögliche Einwirkungsdauer des
Schattenwurfes am Immissionsort nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und nicht mehSamtgemeinde Thedinghausen
echnischen Vermessung, können sich jederzeit bessere Windparkkonfigurationen ergeben. Diese sollen durch die Festsetzung nicht verhindert werden. Es sind folgende Maßnahme bezüglich des Schattenwurfes erforderlich:  Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die astronomisch maximal mögliche Dauer von Schattenwurf von 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr, das entspricht einer tat
nicht verhindert werden. Es sind folgende Maßnahme bezüglich des
Schattenwurfes erforderlich:  Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die astroVDH Projektmanagement GmbH
n Rotorschattenwurfabschaltzeiten, unter Berücksichtigung von technischen Einrichtungen an den betroffenen Anlagen, können dafür sorgen, dass die zulässigen Orientierungswerte bzgl. des Schattenwurfes eingehalten werden. Die Planung verursacht erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild. Die Fläche ist hauptsächlich mit Wald bestanden, nur eine kleine Flä
en dafür sorgen, dass die zulässigen Orientierungswerte bzgl. des
Schattenwurfes eingehalten werden. Die Planung verursacht erhebliche UmweltauswiVDH Projektmanagement GmbH
geplanten Windenergieanlagen. Die Berechnungen der zu erwartenden Schattenwurfimmissionen haben ergeben, dass die Anlagen 1 – 5 voraussichtlich über Abschaltanlagen zur Reduzierung des Schattenwurfes verfügen müssen. Für die Situationen, die zu einem über die Grenzen hinausgehenden Schattenwurf führen, muss eine Abschaltung der Verursacheranlage(n) erfolgen. Die Gemeinde Neuenkirche
en 1 – 5 voraussichtlich über Abschaltanlagen zur Reduzierung des
Schattenwurfes verfügen müssen. Für die Situationen, die zu einem über die GrenzGemeinde Neuenkirchen-Vörden
er Zulässigkeit möglicher Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf. Die Ergebnisse des Gutachtens werden nachstehend verkürzt wiedergegeben. Um für verschiedene Bereiche die Dauer des Schattenwurfes zu veranschaulichen, wurde eine Auswahl an Immissionsorten für die Berechnung getroffen. Berücksichtigt wurden insgesamt 6 exemplarisch ausgewählte Immissionsorte. Es handelt sich um di
erkürzt wiedergegeben. Um für verschiedene Bereiche die Dauer des
Schattenwurfes zu veranschaulichen, wurde eine Auswahl an Immissionsorten für diGemeinde Neuenkirchen-Vörden
irchen-Vörden setzt die Ergebnisse des Gutachtens um, in dem im Bebauungsplan festgesetzt wird, dass die Anlagen 1 bis 5 – soweit erforderlich – über Abschaltanlagen zur Reduzierung des Schattenwurfes verfügen müssen. Für die Situationen, die zu einem über die Grenzen hinausgehenden Schattenwurf führen, muss eine Abschaltung der Verursacheranlage(n) erfolgen. Die Gemeinde Neuenkirche
– soweit erforderlich – über Abschaltanlagen zur Reduzierung des
Schattenwurfes verfügen müssen. Für die Situationen, die zu einem über die GrenzGemeinde Neuenkirchen-Vörden
n, eine Abschaltung der Verursacheranlagen erfolgen. Demnach wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Anlagen 1 bis 5 – soweit erforderlich – über Abschaltanlagen zur Reduzierung des Schattenwurfes verfügen müssen. Die Anlagen Nr. 6 und 7 verursachen in der Zusatzbelastung keinen Schattenwurf an den Immissionsorten. Daher sind diese Anlagen nicht mit einem Abschaltmodul auszustatt
– soweit erforderlich – über Abschaltanlagen zur Reduzierung des
Schattenwurfes verfügen müssen. Die Anlagen Nr. 6 und 7 verursachen in der ZusatGemeinde Neuenkirchen-Vörden
er Zulässigkeit möglicher Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf. Die Ergebnisse des Gutachtens werden nachstehend verkürzt wiedergegeben. Um für verschiedene Bereiche die Dauer des Schattenwurfes zu veranschaulichen, wurde eine Auswahl an Immissionsorten für die Berechnung getroffen. Berücksichtigt wurden insgesamt 6 exemplarisch ausgewählte Immissionsorte. Es handelt sich um di
erkürzt wiedergegeben. Um für verschiedene Bereiche die Dauer des
Schattenwurfes zu veranschaulichen, wurde eine Auswahl an Immissionsorten für diGemeinde Neuenkirchen-Vörden
n, eine Abschaltung der Verursacheranlagen erfolgen. Demnach wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Anlagen 1 bis 5 – soweit erforderlich – über Abschaltanlagen zur Reduzierung des Schattenwurfes verfügen müssen. Die Anlagen Nr. 6 und 7 verursachen in der Zusatzbelastung keinen Schattenwurf an den Immissionsorten. Daher sind diese Anlagen nicht mit einem Abschaltmodul auszustatt
– soweit erforderlich – über Abschaltanlagen zur Reduzierung des
Schattenwurfes verfügen müssen. Die Anlagen Nr. 6 und 7 verursachen in der ZusatGemeinde Neuenkirchen-Vörden
ftigen Räumen die Immissionsrichtwerte (IRW) von maximal 30 Minuten pro Tag und maximal 8 Stunden pro 12 Monate nicht überschreiten. Der Einwirkbereich dieser Anlage liegt bezüglich des Schattenwurfes bei circa 2.500 m. Dort, wo die Richtwerte aufgrund der Vorbelastung schon überschritten sind, darf die WKA keinen zusätzlichen periodischen Schattenwurf mehr verursachen. Für die Einst
erschreiten. Der Einwirkbereich dieser Anlage liegt bezüglich des
Schattenwurfes bei circa 2.500 m. Dort, wo die Richtwerte aufgrund der VorbelastSchleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
gungen bedingen daher eine tatsächliche Beschattungsdauer von lediglich 8 Stunden pro Jahr. Bei Überschreiten der maximal möglichen Werte werden technische Maßnahmen zur Reduzierung des Schattenwurfes durch zeitliche Betriebsbeschränkungen durchgeführt. Diese Abschaltautomatik erfasst mittels Strahlungs- oder Beleuchtungsstärkesensoren die konkrete meteorologische Beschattungssituati
l möglichen Werte werden technische Maßnahmen zur Reduzierung des
Schattenwurfes durch zeitliche Betriebsbeschränkungen durchgeführt. Diese AbschaÖkostrom Consulting Freiburg GmbH
der Richtwerte wird durch die textliche Festsetzung Nr. 6.2 des Bebauungsplans zu Schallimmissionen geregelt. Schattenwurf und Lichtimmissionen Im Unterschied zu den üblichen Fällen des Schattenwurfes durch feststehende Gebäude verursacht bei Windenergieanlagen erst die Bewegung des Rotorblattes einen periodischen Wechsel von Licht und Schatten. Das Ausmaß dieser qualitativen Verände
rf und Lichtimmissionen Im Unterschied zu den üblichen Fällen des
Schattenwurfes durch feststehende Gebäude verursacht bei Windenergieanlagen erstStadt Beverungen
gelt wird und Ausführung der Zuwegungen und Kranstellflächen in wassergebundener Bauweise erfolgt. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der unter dem Schutzgut Mensch erfasste Aspekt des Schattenwurfes und des Lärms auch im Hinblick auf die Erholungsfunktion der Landschaft relevant ist. Während die Realisierung der WEA auf der einen Seite zu erheblichen negativen Auswirkungen auf das
ichtigen, dass der unter dem Schutzgut Mensch erfasste Aspekt des
Schattenwurfes und des Lärms auch im Hinblick auf die Erholungsfunktion der LandKreis Lippe Der Landrat
ngig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergieanlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schlagschatten werfen. Bei den Berechnungen des Schattenwurfs wird unterschieden zwischen der theoretisch maximal möglichen Einwirkzeit – wobei stets Sonnenschein, eine ungünstige Windrichtung und ein drehender Rotor vorausgesetzt werden – und der
eln einen bewegten Schlagschatten werfen. Bei den Berechnungen des
Schattenwurfs wird unterschieden zwischen der theoretisch maximal möglichen EinBundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Anlagentechnik 15 2.1.1 Steigerung von Nennleistung und Stromproduktion 16 2.1.2 Vergrößerung von Anlagenhöhe und Rotordurchmesser 16 2.1.3 Reduzierung der Schallemissionen und des Schattenwurfs 17 2.1.4 Verbesserung der Netzverträglichkeit 17 2.2 Auswirkungen auf Radaranlagen und Flugbetrieb 17 2.3 Hinderniskennzeichnung 18 2.4 Perspektiven der weiteren Entwicklung der A
tordurchmesser 16 2.1.3 Reduzierung der Schallemissionen und des
Schattenwurfs 17 2.1.4 Verbesserung der Netzverträglichkeit 17 2.2 AuswirkungDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ik konnten erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die Schallemissionen und die Netzverträglichkeit von Windenergieanlagen erreicht werden. 2.1.3 Reduzierung der Schallemissionen und des Schattenwurfs Die Schallemissionen einer Windenergieanlage werden wesentlich durch die Geräusche der drehenden Rotorblätter verursacht. Durch die fortlaufenden Bestrebungen der Anlagenhersteller zur
en erreicht werden. 2.1.3 Reduzierung der Schallemissionen und des
Schattenwurfs Die Schallemissionen einer Windenergieanlage werden wesentlich duDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
gemäß WEA-Schattenwurfhinweise) 30 Minuten pro Tag 30 Stunden pro Jahr* *8 Stunden pro Jahr bei Berücksichtigung meteorologischer Parameter Abbildung 14: Beispiel zum Einflussbereich des Schattenwurfs von Windenergieanlagen 7 OVG Münster, Urteil vom 9.8.2006 – 8 A 3726/05; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 11.12.2006 – 4 B 72/06; OVG Münster, Beschluss vom 24.6.2010 – 8 A 2764/09, na
logischer Parameter Abbildung 14: Beispiel zum Einflussbereich des
Schattenwurfs von Windenergieanlagen 7 OVG Münster, Urteil vom 9.8.2006 – 8 A Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
der zu verringern. Zur Behandlung von Lärm und Schattenwurf bei Windenergieanlagen mit großer Höhe: Die Höhe von Windenergieanlagen ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des Schattenwurfs , die von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne Windenergieanlagen sind gegenüber älteren Anlagen technisch optimiert in Bezug auf Schall und Lärmemissionen; dies gilt
rgieanlagen ist mitbestimmend für die Ausbreitung von Lärm und des
Schattenwurfs, die von den Rotoren ausgehen. Zu berücksichtigen ist: ❚ Moderne Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
n Orten (Wohngebieten usw.) unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes in bestimmter Weise (Abstände, Gliederung der Windparks) zuzuordnen. Näher zur Behandlung von Lärm s. B 1.2, des Schattenwurfs B 1.3. 3.3.3 Höhenbegrenzungen in Bauleitplänen In der Praxis kann sich die Frage der Höhenbegrenzung stellen ❚ bei der Aufhebung von vorhandenen Höhenbegrenzungen in vorhandenen Plänen
Windparks) zuzuordnen. Näher zur Behandlung von Lärm s. B 1.2, des
Schattenwurfs B 1.3. 3.3.3 Höhenbegrenzungen in Bauleitplänen In der Praxis kanDeutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
ichtwerte meist unterschreiten. In drei Fällen (Klapphagener Weg 6, 7 und 7a) wird der Nachtwert von 45 dB(A) bereits durch die Vorbelastung um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im Falle des Schattenwurfs befinden sich 11 bestehende WKA im erweiterten Einwirkbereich des Vorhabens, die bereits als Vorbelastung an 10 Immissionsorten bezogen auf den Tageswert wie auch an 10 bezogen auf den
rch die Vorbelastung um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im Falle des
Schattenwurfs befinden sich 11 bestehende WKA im erweiterten Einwirkbereich desSchleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
te es dennoch zu Beschwerden kommen, stellt eine Auflage sicher, dass diese Geräusche gemessen und Überschreitungen verhindert werden. b) Optische Immissionen Die maximale Reichweite des Schattenwurfs dieser WKA beträgt ca. 2.500 m. Die Schattenwurfprognose vom 13.05.2016 zeigt an vielen untersuchten Immissionsorten eine Überschreitung der LAI-Richtwerte von 30 Minuten pro Tag und 8
indert werden. b) Optische Immissionen Die maximale Reichweite des
Schattenwurfs dieser WKA beträgt ca. 2.500 m. Die Schattenwurfprognose vom 13.0Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
und Lichtimmissionen der Windenergieanlagen betroffen. Zur Einhaltung der Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm 1998) sowie zur Vermeidung des periodischen Schattenwurfs oberhalb der Anhaltswerte sind entsprechende textliche Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten. Darüber hinaus ist eine Synchronisation des Blinkrhythmus der Tages- und Nachtbefeuerung
tz gegen Lärm (TA Lärm 1998) sowie zur Vermeidung des periodischen
Schattenwurfs oberhalb der Anhaltswerte sind entsprechende textliche FestsetzunStadt Beverungen
ohnerMonitoring begünstigt Unsicherheiten und Interpretationsspielräume, die von einigen Gegnergruppen und Medien argumentativ gegen den Ausbau der WEA eingesetzt werden. Zur Wirkung des Schattenwurfs wurde 1999 eine Studie veröffentlicht, die eine erhebliche Belästigung durch den periodischen Schattenwurf von WEA belegte. Nachdem diese Ergebnisse Eingang in die Genehmigungsrichtlini
ntativ gegen den Ausbau der WEA eingesetzt werden. Zur Wirkung des
Schattenwurfs wurde 1999 eine Studie veröffentlicht, die eine erhebliche Belästacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
nwirkzeit – wobei stets Sonnenschein, eine ungünstige Windrichtung und ein drehender Rotor vorausgesetzt werden – und der realen Einwirkzeit unter örtlich normalen Wetterbedingungen. Die Schattenwürfe der Rotorblätter können für Betroffene unangenehm sein, wenn die Schlagschatten zum Beispiel ständig auf die Fenster eines Wohnhauses treffen. Dieser Aspekt ist gesetzlich geregelt. Die
r realen Einwirkzeit unter örtlich normalen Wetterbedingungen. Die
Schattenwürfe der Rotorblätter können für Betroffene unangenehm sein, wenn die Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as:

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