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| r Behörde nach § 6 BImSchG sind, als auch Fragen, die sich Bürgern oder Antragstellern im Zusammenhang mit der Errichtung von WEA stellen können. 7.1 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Für Windfarmen mit drei bis fünf Anlagen ist eine standortbezogene, und für solche mit sechs bis 19 Anlagen ist eine allgemeine Vorprüfung erforderlich, ob wegen möglicher nachteiliger erheblicher Umwelta | g von WEA stellen können. 7.1 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Für | Windfarmen | mit drei bis fünf Anlagen ist eine standortbezogene, und für solche m | Bayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege | |
| Sind mehrere Wertstufen betroffen, ist eine anteilige Berechnung durchzuführen. Die für die Berechnung der Ersatzzahlung maßgebende Matrix befindet sich in Anlage 2. Bei der Errichtung von Windfarmen werden bereits bestehende Anlagen nicht berücksichtigt. Beim Repowering sind folgende Grundsätze maßgebend: a) Technisches Repowering und eine Erhöhung der bisherigen Anlage um maximal 10 % | g maßgebende Matrix befindet sich in Anlage 2. Bei der Errichtung von | Windfarmen | werden bereits bestehende Anlagen nicht berücksichtigt. Beim Repoweri | Bayerische Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege | |
| ichkeit hinzuweisen. 5.3 Umweltverträglichkeitsprüfung Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist immer erforderlich, wenn 20 und mehr Anlagen innerhalb einer Windfarm geplant werden. Bei Windfarmen ab 3 bis 5 Anlagen ist eine standortbezogene, ab 6 bis 19 Anlagen eine allgemeine Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprü- fungsgesetz durchzuführen. Wenn eine standortbezogene oder a | wenn 20 und mehr Anlagen innerhalb einer Windfarm geplant werden. Bei | Windfarmen | ab 3 bis 5 Anlagen ist eine standortbezogene, ab 6 bis 19 Anlagen ein | Baden-Württembergische Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft | |
| e Energien, Ergebnisse der Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), S. 10 ff. 2 Vgl. Windenergie-Erlass vom 11. Juli 2011 des Landes NRW 1.4.: „Bürgerwindparks sind Windfarmen , an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können.“ 4.1 Wirtschaftliche Aspekte und Vergütung nach EEG Bei der Standortwahl kommt es da | e-Erlass vom 11. Juli 2011 des Landes NRW 1.4.: „Bürgerwindparks sind | Windfarmen | , an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionel | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| or will ebenso Gewinn erzielen, Vorteile hat er gegebenenfalls durch günstigere Beschaffungskonditionen. Vgl. Windenergie-Erlass vom 11. Juli 2011 des Landes NRW 1.4.: „Bürgerwindparks sind Windfarmen , an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können.“ 21 Grundsätzliches zu vertraglichen Grenzen findet sich bei Stüer/König, Städtebaul | e-Erlass vom 11. Juli 2011 des Landes NRW 1.4.: „Bürgerwindparks sind | Windfarmen | , an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionel | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | |
| nden unumgänglich sei. Die sich aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ergebenden UVPAnforderungen sind in den konkreten Bauantragsunterlagen nach dem BImSchG darzulegen. Für Windfarmen mit 3 bis weniger als 6 WEA ist eine standortbezogene Vorprüfung und für 6 – 20 WEA eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Für Windfarmen ab 20 WEA besteht eine UVP-Pflic | n den konkreten Bauantragsunterlagen nach dem BImSchG darzulegen. Für | Windfarmen | mit 3 bis weniger als 6 WEA ist eine standortbezogene Vorprüfung und | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nach dem BImSchG darzulegen. Für Windfarmen mit 3 bis weniger als 6 WEA ist eine standortbezogene Vorprüfung und für 6 – 20 WEA eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Für Windfarmen ab 20 WEA besteht eine UVP-Pflicht. Die UVP-Prüfung obliegt der für den nachgeordneten BImSchG-Antrag zuständigen Behörde. Bürger führen aus, dass eine Notwendigkeit für die Gemeinde zur | 20 WEA eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Für | Windfarmen | ab 20 WEA besteht eine UVP-Pflicht. Die UVP-Prüfung obliegt der für d | Gemeinde Neuenkirchen-Vörden | |
| nberg, 7 bestehende WKA des BWP Holzacker-Knorburg sowie 5 beantragte WKA des BWP HolzackerKnorburg. Damit sind insgesamt 18 Anlagen Gegenstand der UVS. Die Entfernung zu weiteren WEA bzw. Windfarmen beträgt über 2,3 km. Aufgrund dieser Entfernung kann nicht mehr von einem räumlichen Zusammenhang gesprochen werden. In den Gutachten zu Schall und Schatten ist eine weitere geplante Anlage | mt 18 Anlagen Gegenstand der UVS. Die Entfernung zu weiteren WEA bzw. | Windfarmen | beträgt über 2,3 km. Aufgrund dieser Entfernung kann nicht mehr von e | Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
| pannungskabel, das zum Umspannwerk führt, abgegeben. Einzelne Windenergieanlagen, aber auch kleiner Windparks, speisen die produzierte Energie in das Mittelspannungsnetz (20 - 30 kV). Große Windfarmen werden üblicherweise direkt über eine gemeinsame Umspann- und Freiluftschaltanlage an das Hochspannungsnetz (110 kV) angebunden. 3.15 Werteverteilung in der Windenergieanlage Die nachfolgen | ie produzierte Energie in das Mittelspannungsnetz (20 - 30 kV). Große | Windfarmen | werden üblicherweise direkt über eine gemeinsame Umspann- und Freiluf | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) | |
| aufen. Abbildung 11 illustriert den wesentlichen Vorteil der Windenergienutzung offshore aus energiewirtschaftlicher Sicht. Die Leistungsdauerkennlinie hat im Vergleich zu typischen Onshore- Windfarmen oder gar PV-Anlagen deutlich kraftwerksähnlichere Charakteristika. Etwa 1.500 Stunden pro Jahr läuft ein Windpark offshore mit voller Leistung und knapp 50 Prozent der Zeit noch mit 50 Proz | ht. Die Leistungsdauerkennlinie hat im Vergleich zu typischen Onshore- | Windfarmen | oder gar PV-Anlagen deutlich kraftwerksähnlichere Charakteristika. Et | acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: