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er Grundlage der Meldungen aller Bundesländer erstellt das Bundesministerium der Finanzen jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten . Im Berichtszeitraum wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt fast 70 000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. An die | ie Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und | Steuerordnungswidrigkeiten | . Im Berichtszeitraum wurden in den Bußgeld- und Stra | Bundesfinanzministerium | |
ung. Im selben Jahr wurden zudem bundesweit rund 4 500 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 11 Mio. € festgesetzt. 1 Steuerstraftaten, Steuerordnungswidrigkeiten Zu den in der Statistik erfassten Steuerstraftaten und diesen gleichgestellten Straftaten gehören die Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) und die versucht | von über 11 Mio. € festgesetzt. 1 Steuerstraftaten, | Steuerordnungswidrigkeiten | Zu den in der Statistik erfassten Steuerstraftaten un | Bundesfinanzministerium | |
bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens nach § 26c des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Diese Taten werden in der Regel mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Steuerordnungswidrigkeiten sind demgegenüber Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit einer Geldbuße geahndet werden können, wie z. B. die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO oder d | Regel mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. | Steuerordnungswidrigkeiten | sind demgegenüber Zuwiderhandlungen, die nach den Ste | Bundesfinanzministerium | |
378 AO oder die Gefährdung von Abzugsteuern nach § 380 AO. Soweit nicht die Staatsanwaltschaft zuständig ist, obliegt die Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten den Bußgeld- und Strafsachenstellen der (Landes-)Finanzämter. Sie entscheiden über die Einleitung oder auch über Einstellung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens; sie k | ie Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten und | Steuerordnungswidrigkeiten | den Bußgeld- und Strafsachenstellen der (Landes-)Fina | Bundesfinanzministerium | |
e gegebenen falls an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben und erlassen auch Bußgeldbescheide. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2012 dargestellt. In den Statistiken werden die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern – mit Ausnahme der Kfz-Steuer – erfasst. Nicht berücksichtigt | ie Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und | Steuerordnungswidrigkeiten | im Jahr 2012 dargestellt. In den Statistiken werden d | Bundesfinanzministerium | |
teuern – mit Ausnahme der Kfz-Steuer – erfasst. Nicht berücksichtigt sind die Verbrauch- und Gemeindesteuern. nach oben 2 Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten durch die Länder nach oben 2.1 Steuerstraftaten Im Jahr 2012 wurden von den Bußgeld- und Strafsachen stellen der (Landes-)Finanzämter bundesweit insgesamt 69 474 Strafverfah | 2 Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und | Steuerordnungswidrigkeiten | durch die Länder nach oben 2.1 Steuerstraftaten Im Ja | Bundesfinanzministerium | |
ehung nach § 370 AO. Dem Strafmaß von insgesamt circa 2 340 Jahren Freiheitsstrafe und 56,5 Mio. € Geldstrafe lagen 965,6 Mio. € hinterzogene Steuern zugrunde. nach oben 2.2 Steuerordnungswidrigkeiten Neben den als Steuerstraftaten qualifizierten Delikten haben die Bußgeld- und Strafsachenstellen im Berichtszeitraum bundesweit insgesamt 4 479 Bußgeldverfahren abgeschlosse | 6 Mio. € hinterzogene Steuern zugrunde. nach oben 2.2 | Steuerordnungswidrigkeiten | Neben den als Steuerstraftaten qualifizierten Delikte | Bundesfinanzministerium | |
satzsteueraufkommens (§ 26b Umsatzsteuergesetz) festgesetzt. Abbildung 3 stellt für den Berichtszeitraum die Anzahl der Bußgeldbescheide bezogen auf einzelne Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten dar; Abbildung 4 zeigt die Anteile der Steuerordnungswidrigkeiten an der Gesamtzahl der Bußgeldaufkommen. Den Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung lagen ve | Bußgeldbescheide bezogen auf einzelne Tatbestände der | Steuerordnungswidrigkeiten | dar; Abbildung 4 zeigt die Anteile der Steuerordnungs | Bundesfinanzministerium | |
dung 3 stellt für den Berichtszeitraum die Anzahl der Bußgeldbescheide bezogen auf einzelne Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten dar; Abbildung 4 zeigt die Anteile der Steuerordnungswidrigkeiten an der Gesamtzahl der Bußgeldaufkommen. Den Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung lagen verkürzte Steuerbeträge in Höhe von insgesamt 23,8 Mio. € zugrunde. | gswidrigkeiten dar; Abbildung 4 zeigt die Anteile der | Steuerordnungswidrigkeiten | an der Gesamtzahl der Bußgeldaufkommen. Den Bußgeldve | Bundesfinanzministerium | |
ete Beschäftigte der Finanzbehörden. Entsprechend der Verwaltungszuständigkeit sind die Länderbehörden für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten beziehungsweise Steuerordnungswidrigkeiten im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern zuständig. In einigen Bundesländern ist die Steuerfahndung den Finanzämtern angegliedert, in anderen Bundesländern wurden eigenstän | g und Verfolgung von Steuerstraftaten beziehungsweise | Steuerordnungswidrigkeiten | im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern zuständig. | Bundesfinanzministerium | |
s Wort „und“ durch ein Komma ersetzt sowie nach der Angabe „§ 129b des Strafgesetzbuches“ ein Komma und die Wörter „der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung und Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 377 bis 380 der Abgabenordnung sowie des Betruges zu Lasten der Sozialleistungsträger nach § 263 des Strafgesetzbuches beziehungsweise der missbräuchlichen Inans | Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung und | Steuerordnungswidrigkeiten | nach den §§ 377 bis 380 der Abgabenordnung sowie des | Bundesgesetzblatt | |
ete Beschäftigte der Finanzbehörden. Entsprechend der Verwaltungszuständigkeit sind die Länderbehörden für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten beziehungsweise Steuerordnungswidrigkeiten im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern zuständig. In einigen Bundesländern ist die Steuerfahndung den Finanzämtern angegliedert, in anderen Bundesländern wurden eigenstän | g und Verfolgung von Steuerstraftaten beziehungsweise | Steuerordnungswidrigkeiten | im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern zuständig. | Bundesfinanzministerium | |
ete Beschäftigte der Finanzbehörden. Entsprechend der Verwaltungszuständigkeit sind die Länderbehörden für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten beziehungsweise Steuerordnungswidrigkeiten im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern zuständig. In einigen Bundesländern ist die Steuerfahndung den Finanzämtern angegliedert, in anderen Bundesländern wurden eigenstän | g und Verfolgung von Steuerstraftaten beziehungsweise | Steuerordnungswidrigkeiten | im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern zuständig. | Bundesfinanzministerium |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: