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davon kommen wie bisher. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt. Auf ihrer Konferenz am Freitag in Stralsund wollen sie einen entsprechen Vorschlag zur Verschärfung des Steuerrechts beschließen. „Die Weichen sind gestellt“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Er geht davon aus, dass die neuen Regeln ab 2015 rechtswirksam werden. „D
ralsund wollen sie einen entsprechen Vorschlag zur Verschärfung des
Steuerrechts beschließen. „Die Weichen sind gestellt“, sagte Nordrhein-WestfalenTageszeitung
gerichteten Entlastungen für Bürger und Unternehmen insbesondere zu Beginn der Legislaturperiode wurde eine Vielzahl bedarfsgerechter Modernisierungen und Anpassungen in Teilbereichen des Steuerrechts auf den Weg gebracht. 1 Steuerpolitische Grundausrichtung Die Steuerpolitik der zurückliegenden vier Jahre fügt sich in die Strategie der nachhaltigen Defizitreduzierung und die Stärkung
arfsgerechter Modernisierungen und Anpassungen in Teilbereichen des
Steuerrechts auf den Weg gebracht. 1 Steuerpolitische Grundausrichtung Die SteuBundesfinanzministerium
erhinderung steuerlicher Gestaltungen durch die sogenannte Wertpapierleihe, die Nutzung von Verlusten oder mittels grenzüberschreitender hybrider Finanzierungen. nach oben 5 Anpassung des Steuerrechts an EU-Vorgaben, aktuelle Rechtsprechung und OECD-Entwicklungen In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts und damit verwandter Rechtsbereiche bestand auch in den vergangenen vi
überschreitender hybrider Finanzierungen. nach oben 5 Anpassung des
Steuerrechts an EU-Vorgaben, aktuelle Rechtsprechung und OECD-Entwicklungen In vBundesfinanzministerium
enzüberschreitender hybrider Finanzierungen. nach oben 5 Anpassung des Steuerrechts an EU-Vorgaben, aktuelle Rechtsprechung und OECD-Entwicklungen In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts und damit verwandter Rechtsbereiche bestand auch in den vergangenen vier Jahren Gesetzgebungsbedarf, um u. a. steuerliche Regelungen zu konkretisieren, diese an die aktuelle Rechtsprechun
ung und OECD-Entwicklungen In verschiedenen Bereichen des deutschen
Steuerrechts und damit verwandter Rechtsbereiche bestand auch in den vergangenenBundesfinanzministerium
Im aktuellen Video-Podcast der Reihe „Schäuble zur Sache“ antwortet der Bundesfinanzminister auf drei Bürgerfragen zum Thema Steuerehrlichkeit. Die Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts kommt dabei ebenso zur Sprache wie die weitere Zusammenarbeit mit der Schweiz in Steuerangelegenheiten. Der Bundesfinanzminister erinnert außerdem daran, dass die Bundesregierung die Vora
agen zum Thema Steuerehrlichkeit. Die Kompliziertheit des deutschen
Steuerrechts kommt dabei ebenso zur Sprache wie die weitere Zusammenarbeit mit dBundesfinanzministerium
imnis gar nicht abschaffen kann, nach rechtsstaatlichen Prinzipien kann man nicht rückwirkend Gesetze verändern. Moderator: Der nächste Herr wirft die Frage auf, ob eine Vereinfachung des Steuerrechts nicht auch beim Thema Steuerehrlichkeit helfen würde. Frage: Mich würde interessieren, warum wir keine Flatratesteuerrate bekommen in Deutschland, die so zwischen 35 und 40 Prozent liegt.
or: Der nächste Herr wirft die Frage auf, ob eine Vereinfachung des
Steuerrechts nicht auch beim Thema Steuerehrlichkeit helfen würde. Frage: Mich wBundesfinanzministerium
t. Schäuble: Diese Steuervereinfachung ist immer ein wichtiges Thema. Ich will aber doch sagen, nach der Erfahrung aller die mit der Wirklichkeit zu tun haben, ist die Kompliziertheit des Steuerrechts eine faule Ausrede für diejenigen, die Steuern hinterziehen. Man hinterzieht ja nicht ausversehen, weil das Steuerrecht so kompliziert ist, sondern weil man nicht so viel Steuern bezahlen
die mit der Wirklichkeit zu tun haben, ist die Kompliziertheit des
Steuerrechts eine faule Ausrede für diejenigen, die Steuern hinterziehen. Man hiBundesfinanzministerium
ertragsstaat ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert werden. Artikel 22 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat (1) Unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern wird auf die deutsche Steuer auf Einkünfte oder Vermögenswerte, die nach diesem Abkommen in Zypern besteuert werden können, die nach zyprischem R
im Wohnsitzstaat (1) Unter Beachtung der Vorschriften des deutschen
Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern wird auf die deutsche SteBundesgesetzblatt
rige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. (3) Bei einer in Zypern ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: Unter Beachtung der Vorschriften des zyprischen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern wird die nach deutschem Recht und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen gezahlte Steuer auf die zyprische Steuer auf Einkünfte oder Vermögen aus
folgt festgesetzt: Unter Beachtung der Vorschriften des zyprischen
Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern wird die nach deutschem RBundesgesetzblatt
e der ausschüttenden Gesellschaft nicht abgezogen worden sind. b) Auf die von den nachstehenden Einkünften zu erhebende deutsche Steuer wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die norwegische Steuer angerechnet, die nach norwegischem Recht und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen entrichtet wurde: aa) Dividenden, die
deutsche Steuer wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen
Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die norwegische Steuer anBundesgesetzblatt
eren. Focus: Kann Uli Hoeneß mit seinem jahrelang verschwiegenen Konto in der Schweiz Präsident des Vereins bleiben? Schäuble: Gerade der Bundesfinanzminister sollte zu Einzelfällen des Steuerrechts keinen Kommentar abgeben. Focus: Was denkt denn der Privatmann und Fußballfan Wolfgang Schäuble? Schäuble: Der hat schon eine Meinung dazu, aber Sie interviewen mich ja nicht als Privat
chäuble: Gerade der Bundesfinanzminister sollte zu Einzelfällen des
Steuerrechts keinen Kommentar abgeben. Focus: Was denkt denn der Privatmann undBundesfinanzministerium
henden Sätzen von der Steuerbemessungsgrundlage auszunehmen wären. b) Auf die deutsche Steuer vom Einkommen für die folgenden Einkünfte wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die Steuer des Vereinigten Königreichs angerechnet, die nach dem Recht des Vereinigten Königreichs und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen für
enden Einkünfte wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen
Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die Steuer des VereinigteBundesgesetzblatt
chließlich der Einkünfte eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter oder der Einkünfte aus partiarischen Darlehen oder Gewinnobligationen im Sinne des Steuerrechts Deutschlands, beruhen und b) bei der Ermittlung der Gewinne des Schuldners der Dividenden oder Zinsen abzugsfähig sind. 3. Zu den Artikeln 10 (Dividenden), 11 (Zinsen) und 12 (Lizenz gebü
fte aus partiarischen Darlehen oder Gewinnobligationen im Sinne des
Steuerrechts Deutschlands, beruhen und b) bei der Ermittlung der Gewinne des SchBundesgesetzblatt
henden Sätzen von der Steuerbemessungsgrundlage auszunehmen wären. b) Auf die deutsche Steuer vom Einkommen für die folgenden Einkünfte wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die Steuer Luxemburgs angerechnet, die nach dem Recht 1408 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 10. Dezember 201
enden Einkünfte wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen
Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die Steuer Luxemburgs angBundesgesetzblatt
erberatungsgesetzes, einer behördlich anerkannten Wirtschaftsprüfungsstelle oder einer vergleichbaren Stelle vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Fasst das ausländische Spezial-Investmentvermögen innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einen Ausschüttungsbeschluss, beginnt die Frist nach Satz 6 er
aus der hervorgeht, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen
Steuerrechts ermittelt wurden. Fasst das ausländische Spezial-InvestmentvermögenBundesgesetzblatt
seien Informationen aus Behörden widerrechtlich herausgedrungen, deswegen sei bereits Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet worden. gilt schon lange als scharfe Kritikerin des deutschen Steuerrechts : Das Ehegattensplitting war ihr stets ein Dorn im Auge, weil es Frauen offenbar in die Unselbstständigkeit dränge. Zu den Gründen für das Konto meinte sie: „Ich habe in Deutschland verste
attet worden. gilt schon lange als scharfe Kritikerin des deutschen
Steuerrechts: Das Ehegattensplitting war ihr stets ein Dorn im Auge, weil es FraHandelsblatt
it dem internationalen Steuergefälle, so zu nutzen, dass ihre effektive Steuerbelastung erheblich sinkt. Dies erklärt sich auch daraus, dass die derzeitigen Standards des internationalen Steuerrechts mit einigen Bereichen des Wirtschaftslebens nicht Schritt gehalten haben. Diese steuerlichen Standards sind zum Teil noch zu Zeiten entwickelt worden, als wirtschaftliches Handeln in erhe
ich auch daraus, dass die derzeitigen Standards des internationalen
Steuerrechts mit einigen Bereichen des Wirtschaftslebens nicht Schritt gehalten Bundesfinanzministerium
en wären. b) Auf die von den nachstehenden Einkünften aus dem Staat Kuwait zu erhebende deutsche Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die Steuer angerechnet, die nach dem Recht des Staates Kuwait und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen gezahlt worden ist für 1. Dividenden, di
perschaftsteuer wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen
Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die Steuer angerechnet, dBundesgesetzblatt
chließlich der Einkünfte eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter oder der Einkünfte aus partiarischen Darlehen oder Gewinnobligationen im Sinne des Steuerrechts der Bundesrepublik Deutschland) beruhen und b) bei der Ermittlung der Gewinne des Schuldners dieser Einkünfte abzugsfähig sind. 6. Zu Artikel 23 a) Allgemeines Der derzeitige persönliche
fte aus partiarischen Darlehen oder Gewinnobligationen im Sinne des
Steuerrechts der Bundesrepublik Deutschland) beruhen und b) bei der Ermittlung dBundesgesetzblatt
ssige Gesellschaft Einkünfte aus Quellen innerhalb des Staates Kuwait zur Ausschüttung, so schließt Absatz 1 die Herstellung der Ausschüttungsbelastung nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts nicht aus. 8. Zu den Artikeln 23 und 26 Werden im Rahmen des Abkommens nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts personenbezogene Daten ausgetauscht, finden vorbehaltlich der geltenden Rec
lung der Ausschüttungsbelastung nach den Vorschriften des deutschen
Steuerrechts nicht aus. 8. Zu den Artikeln 23 und 26 Werden im Rahmen des AbkommBundesgesetzblatt
ver, effizienter und vor allem bürgerfreundlicher gestalten. Der Steuerzahler soll seinen steuerlichen Pflichten mit möglichst wenig Aufwand nachkommen können. Die Entbürokratisierung des Steuerrechts setzt daher nicht nur bei Verwaltungsabläufen und –strukturen an. Ziel der Bundesregierung ist es auch, überflüssige Verwaltungsanweisungen zu entfernen, die aus verschiedenen Gründen heu
lichst wenig Aufwand nachkommen können. Die Entbürokratisierung des
Steuerrechts setzt daher nicht nur bei Verwaltungsabläufen und –strukturen an. ZBundesfinanzministerium

Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as:

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