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ne Verurteilung wäre hinderlich für ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland", sagte Franke der Nachrichtenagentur dpa. Eine Verurteilung sei gleichbedeutend mit dem Schluss, dass Ärzte, die Dopingmittel verabreichten, sich nicht strafbar machten. "Der Arzt würde nicht bestraft werden, aber das Opfer - das ist Schumacher, der die ganzen Nebenwirkungen nicht wissen kann - das wird bestraft | e Verurteilung sei gleichbedeutend mit dem Schluss, dass Ärzte, die | Dopingmittel | verabreichten, sich nicht strafbar machten. "Der Arzt würde nicht b | Sueddeutsche | |
nz so einfach, in der Frage der Besitzmengen von Drogen, also Dopingsubstanzen, zwischen Spitzensportler und Freizeitsportler zu unterscheiden. Wir wissen doch, dass in den Fitnessstudios Dopingmittel konsumiert werden. Wie gehen wir da mit der Abgrenzung um? Aber es muss doch einen Unterschied geben zwischen dem Olympia-Teilnehmer und dem Freizeit-Bodybuilder. Können Sie sich vorstell | rtler zu unterscheiden. Wir wissen doch, dass in den Fitnessstudios | Dopingmittel | konsumiert werden. Wie gehen wir da mit der Abgrenzung um? Aber es | Bundesministerium des Innern | |
ennzeichnungspflicht für relevante Arzneimittel durch Erlass einer Doping-Warnhinweis-Verordnung (§ 6a Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)). Zusätzlich fordert er, den freien Warenverkehr für Dopingmittel zu verbieten; medizinisch indizierte Substanzen sollen davon unberührt bleiben. Das Verbot soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf den Bezug im Postversand erstrecken. Der offensich | elgesetz (AMG)). Zusätzlich fordert er, den freien Warenverkehr für | Dopingmittel | zu verbieten; medizinisch indizierte Substanzen sollen davon unberü | DOSB | |
eizeitsportler. "Das Gesetz betrifft nicht Doping im Alltag. Wir wissen natürlich, dass auch andere vor Prüfungen oder zur Verschönerung des eigenen Körpers zum Beispiel im Fitness-Studio Dopingmittel einsetzen", erwiderte de Maizière auf die Franke-Kritik. "Es ist nicht schön. Wir wollen es aber nicht strafbar machen. Es würde das Strafrecht als Instrument maßlos überfordern." Die WAD | ur Verschönerung des eigenen Körpers zum Beispiel im Fitness-Studio | Dopingmittel | einsetzen", erwiderte de Maizière auf die Franke-Kritik. "Es ist ni | Sueddeutsche | |
s belege die Begründung der Bundesratsinitiative „mit einer bestechend klaren Argumentation“, sagte Vesper. Die „immer wieder erhobene Forderung, das strafbewehrte Besitzverbot auf alle Dopingmittel zu erstrecken und es nicht von einer Mindestmenge abhängig zu machen“, greift der baden-württembergische Gesetzentwurf ausdrücklich nicht auf. Denn: „Der hierfür ins Feld geführte Verglei | wieder erhobene Forderung, das strafbewehrte Besitzverbot auf alle | Dopingmittel | zu erstrecken und es nicht von einer Mindestmenge abhängig zu mache | DOSB | |
e Gesetzentwurf ausdrücklich nicht auf. Denn: „Der hierfür ins Feld geführte Vergleich mit dem Betäubungsmittelstrafrecht trägt nicht, weil es an einer vergleichbaren Gefährlichkeit aller Dopingmittel fehlt und auch kein vergleichbares Suchtpotential besteht.“ Außerdem, so die Begründung des Entwurfs, deute der Besitz einer geringen Menge von Dopingsubstanzen nur auf eine Verwendung zu | t trägt nicht, weil es an einer vergleichbaren Gefährlichkeit aller | Dopingmittel | fehlt und auch kein vergleichbares Suchtpotential besteht.“ Außerde | DOSB | |
rem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln. Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt. Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die Anwendung der durch das DBVG im Bundeskriminalamtgesetz und Arzneimittelgesetz veranlassten Än | wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche | Dopingmittel | eingeführt. Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag d | Bundesministerium des Innern | |
zt eindeutig widerlegt“, schreibt Frau Merk. Sie schlug eine Kronzeugenregelung in Kombination mit der Strafbarkeit des dopenden Sportlers ab dem Besitz des ersten Milligramms relevanter Dopingmittel vor. Die CSU-Politikerin setzt sich seit Jahren für eine Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen ein. Ein entsprechender Entwurf liegt vor. Bislang steht nur die Verabreichung und Weiter | dopenden Sportlers ab dem Besitz des ersten Milligramms relevanter | Dopingmittel | vor. Die CSU-Politikerin setzt sich seit Jahren für eine Verschärfu | FAZ | |
den positiven Befund informiert worden zu sein. Die positive A-Probe wurde bei einem Wettkampf am 16. Mai entnommen. Noch ist nicht bekannt, um welche Substanz es sich bei dem gefundenen Dopingmittel handelt. In einer ersten Reaktion wies Gay die Schuld von sich und beteuerte gegenüber US-amerikanischen Medien, nicht wissentlich gedopt zu haben. Gay will nun so schnell als möglich die | ch ist nicht bekannt, um welche Substanz es sich bei dem gefundenen | Dopingmittel | handelt. In einer ersten Reaktion wies Gay die Schuld von sich und | Kicker | |
ngspflicht für relevante Arzneimittel durch Erlass einer Doping-Warnhinweis-Verordnung (§ 6a Abs. 3 Seite 6 Arzneimittelgesetz (AMG)). Zusätzlich fordert er, den freien Warenverkehr für Dopingmittel zu verbieten; medizinisch indizierte Substanzen sollen davon unberührt bleiben. Das Verbot soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf den Bezug im Postversand erstrecken. Der offensich | elgesetz (AMG)). Zusätzlich fordert er, den freien Warenverkehr für | Dopingmittel | zu verbieten; medizinisch indizierte Substanzen sollen davon unberü | DOSB | |
ichtig zu unterscheiden zwischen dem von der FIFA künftig angedachten Blutpass und Blutkontrollen, über die ja bereits Gespräche mit der Nada geführt wurden. Unstrittig ist, dass einzelne Dopingmittel derzeit ohne einen Bluttest nicht zu detektieren sind. Blutkontrollen im deutschen Fußball schließen daher eine Lücke, wobei Trainingskontrollen gewiss wichtiger wären als Wettkampfkontro | espräche mit der Nada geführt wurden. Unstrittig ist, dass einzelne | Dopingmittel | derzeit ohne einen Bluttest nicht zu detektieren sind. Blutkontroll | DFB | |
ichtig zu unterscheiden zwischen dem von der FIFA künftig angedachten Blutpass und Blutkontrollen, über die ja bereits Gespräche mit der Nada geführt wurden. Unstrittig ist, dass einzelne Dopingmittel derzeit ohne einen Bluttest nicht zu detektieren sind. Blutkontrollen im deutschen Fußball schließen daher eine Lücke, wobei Trainingskontrollen gewiss wichtiger wären als Wettkampfkontro | espräche mit der Nada geführt wurden. Unstrittig ist, dass einzelne | Dopingmittel | derzeit ohne einen Bluttest nicht zu detektieren sind. Blutkontroll | DFB | |
riert. Kernstück ist das strafrechtliche Verbot, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden (§ 6a Abs. 1 AMG). Enthalten Dopingmittel Substanzen, die Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) darstellen, so kommt zusätzlich eine Strafbarkeit nach dessen Vorschriften in Betracht. Die Bestrafung von Do | rschreiben oder bei anderen anzuwenden (§ 6a Abs. 1 AMG). Enthalten | Dopingmittel | Substanzen, die Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgeset | DOSB | |
icht geringer Mengen" darstellt. Zudem sollen nicht nur wie bislang die Hintermänner, sondern auch Kaderathleten unter Strafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von Dopingmittel sind. Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, auf Erwerb und Besitz sollen bis zu zwei Jahre Haft stehen. Infrage für eine Strafe sollen die derzeit 7000 Sportler kommen | trafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von | Dopingmittel | sind. Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, auf | Sueddeutsche | |
s Sports für Fairness und Chancengleichheit. Das Strafmaß soll bei bis zu drei Jahren Haft oder ein Geldstrafe für überführte Doper sowie bei maximal zwei Jahren für Erwerb und Besitz von Dopingmittel liegen. Das Gesetzt wird begrenzt angewandt auf Spitzenathleten, die mit dem Sport ihr Geld verdienen und Konkurrenten durch Manipulation schädigen. Auch die Rückgabe von Preisgeldern wir | ührte Doper sowie bei maximal zwei Jahren für Erwerb und Besitz von | Dopingmittel | liegen. Das Gesetzt wird begrenzt angewandt auf Spitzenathleten, di | Sueddeutsche | |
tation Mission Gold im ZDF, deren zweiter Teil Ende des Monats ausgestrahlt wird. Nach Ausstrahlung des ersten Teils entzogen chinesische Behörden Apotheken die Lizenz, weil diese illegal Dopingmittel verkauft hatten. Schmutzige Geschäfte. "Wo ist das möglich?" Früher erklärten chinesische Offizielle die Erfolge von Schwimmerinnen und Läuferinnen mit der Einnahme von Schildkrötenblut. | zogen chinesische Behörden Apotheken die Lizenz, weil diese illegal | Dopingmittel | verkauft hatten. Schmutzige Geschäfte. "Wo ist das möglich?" Früher | Sueddeutsche | |
, verschwinden. Die Köpfe sind im Nebel. Seppelt begründet die Mimikry mit ansonsten "unabsehbaren Folgen" für die Gesprächspartner. "Wenn ein chinesischer Sportler heute sagt, dass China Dopingmittel einsetzt, kann es schon Probleme geben", sagt eine ehemalige chinesische Spitzensportlerin, die ihre Heimat verlassen hat. "Sollte er diese Erklärung aber vor internationalen Journalisten | ächspartner. "Wenn ein chinesischer Sportler heute sagt, dass China | Dopingmittel | einsetzt, kann es schon Probleme geben", sagt eine ehemalige chines | Sueddeutsche | |
b. Für 150 Euro erwerben die Reporter in einer Firma 100 Gramm eines Dopingmittels, das auf dem Schwarzmarkt etwa sechstausend Euro kostet. Die Regierung habe gesagt, die Substanz sei ein Dopingmittel , meinte der Verkäufer. "Deshalb dürfen wir sie in der Zeit um die Olympischen Spiele herum eigentlich nicht verkaufen. Aber nach den Spielen geht das Geschäft mit diesen Mitteln wieder ei | ausend Euro kostet. Die Regierung habe gesagt, die Substanz sei ein | Dopingmittel | , meinte der Verkäufer. "Deshalb dürfen wir sie in der Zeit um die O | Sueddeutsche | |
lt worden. Die Sportgerichte können mit vergleichsweise kurzen Beweisverfahren lange Sperren gegen Sportler verhängen. Das neue Gesetz sieht außerdem Strafen für Ärzte und Dealer vor, die Dopingmittel verabreichen oder vertreiben. | as neue Gesetz sieht außerdem Strafen für Ärzte und Dealer vor, die | Dopingmittel | verabreichen oder vertreiben. | Sueddeutsche | |
en: Der Trainer bzw. die Trainerin hat in seiner/ihrer aktiven Zeit als Sportler/-in selbst gedopt oder bereits während einer Tätigkeit als Trainer/-in anderen Sportlerinnen und Sportlern Dopingmittel verabreicht bzw. das Doping in sonstiger Weise unterstützt. Bislang fällt es den Verbänden schwer, arbeitsrechtliche Maßnahmen in diesen Fällen zu er greifen, wie der Fall eines BDR-Train | einer Tätigkeit als Trainer/-in anderen Sportlerinnen und Sportlern | Dopingmittel | verabreicht bzw. das Doping in sonstiger Weise unterstützt. Bislang | Innenministerium des Innern | |
rem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln. Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt." Mit dem Bericht komme die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die Anwendung der durch das DBVG im Bundeskriminalamtgesetz und Arzneimittelgesetz veranlassten Ä | wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche | Dopingmittel | eingeführt." Mit dem Bericht komme die Bundesregierung dem Auftrag | DOSB | |
amt;Strafvorschriften für den Besitz bestimmter, besonders gefährlicher Dopingsubstanzen in nicht geringer Menge. Die Grenzwerte für nicht geringe Mengen sind seit dem Jahr 2007 durch die Dopingmittel -Mengen-Verordnung (DmMV) geregelt. Das Gesetz wurde von der Bundesregierung entsprechend Art. 3 DBVG bis Oktober 2012 unter Mitwirkung eines wissenschaftlichen Sachverständigen evaluiert. | enzwerte für nicht geringe Mengen sind seit dem Jahr 2007 durch die | Dopingmittel | -Mengen-Verordnung (DmMV) geregelt. Das Gesetz wurde von der Bundesr | Bundesministerium des Innern | |
den Athleten selbst in den Fokus, sie verfügt ein generelles Dopingverbot in Training und Wettkampf. Dopenden Sportlern drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe; und bis zu zwei, wenn sie Dopingmittel besitzen - denn künftig gilt auch eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. Der Entwurf tritt nun den langen Weg durch die Instanzen an, die öffentliche Debatte läuft bereits. Politiker, | drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe; und bis zu zwei, wenn sie | Dopingmittel | besitzen - denn künftig gilt auch eine uneingeschränkte Besitzstraf | Sueddeutsche | |
it der Staatsanwaltschaften, der Polizei und des Zolls mit der NADA durch deren Aufnahme in die ,,Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)"; die Angleichung der Dopingmittel -Mengenverordnung an die WADA-Verbotsliste; die Erweiterung des Vortaten-Katalogs für Geldwäsche-Delikte um den Doping-Tatbestand. l l Damals hat die Mitgliederversammlung auch festgeste | afverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)"; die Angleichung der | Dopingmittel | -Mengenverordnung an die WADA-Verbotsliste; die Erweiterung des Vort | DOSB | |
g wird verabschiedet. 2007 Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur DopingbekämpfungEntwicklung und Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport sowie der Dopingmittel -Mengenverordnung - Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten - Einführung des erweiterten Verfalls und Möglichkeit der Telefonüberwachung (TKÜ) nach § 100a StP | tzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport sowie der | Dopingmittel | -Mengenverordnung - Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäß | Bundesministerium des Innern | |
ch die Verwendung zweifelhafter, aber nicht verbotener Mittel wie Konstitution körperliche Befindlichkeit 23 Kreatin senkt die Hemmschwelle zum Doping. Denn Kreatin soll, genau wie ein Dopingmittel , die Leistung verbessern. Ist der Schritt, zur Steigerung der Leistung mit Hilfe zusätzlicher Mittel bereit zu sein, erst einmal vollzogen, ist der Weg zum Doping längst kein Tabu mehr. H | senkt die Hemmschwelle zum Doping. Denn Kreatin soll, genau wie ein | Dopingmittel | , die Leistung verbessern. Ist der Schritt, zur Steigerung der Leist | DOSB | |
seien, man also nichts Schlimmes tut und lediglich einen Nachteil ausgleicht. Zitat Bjarne Riis (Gewinner der Tour de France 1996, Teamdirektor des Rad-Rennstalls Saxo Bank): ,,Ich habe DopingMittel für gut und gerne eine halbe bis eine Million Kronen (umgerechnet 67.000 bis 134.000 Euro, d.Red.) gekauft." Riis hatte bereits 2007 eingeräumt, in der Zeit von 1993 bis 1998 das Dopingmi | France 1996, Teamdirektor des Rad-Rennstalls Saxo Bank): ,,Ich habe | DopingMittel | für gut und gerne eine halbe bis eine Million Kronen (umgerechnet 6 | DOSB | |
ngMittel für gut und gerne eine halbe bis eine Million Kronen (umgerechnet 67.000 bis 134.000 Euro, d.Red.) gekauft." Riis hatte bereits 2007 eingeräumt, in der Zeit von 1993 bis 1998 das Dopingmittel Erythropoietin (EPO), Wachstumshormone und Cortison zur Leistungssteigerung eingenommen zu haben. Auch seinen Tour-Sieg für das damalige Team Telekom hatte er auf illegale Weise erreicht. | is hatte bereits 2007 eingeräumt, in der Zeit von 1993 bis 1998 das | Dopingmittel | Erythropoietin (EPO), Wachstumshormone und Cortison zur Leistungsst | DOSB | |
le Menschen, dass eine Freigabe den Umfang des Dopings nicht verändern würde. Doping ist längst nicht so gefährlich wie behauptet. Wenn es gefährlich wäre, gäbe es mehr Tote. Die meisten Dopingmittel sind Medikamente, im Krankheitsfall muss eine Selbstbehandlung möglich sein. Bei einer Freigabe des Dopings würde man besser wissen, was verwendet wird und könnte deshalb die Nutzer/-inne | behauptet. Wenn es gefährlich wäre, gäbe es mehr Tote. Die meisten | Dopingmittel | sind Medikamente, im Krankheitsfall muss eine Selbstbehandlung mögl | DOSB | |
gibt Sportarten, in denen man ohne Doping zur In allen Sportarten sind Athleten/-innen stets auf der SuWeltspitze gehören kann. che nach neuen Substanzen. Für die Wirksamkeit der meisten Dopingmittel fehlen wis- Spitzensportler/-innen wissen besser als alle anderen, was senschaftliche Beweise. wirkt. Wenn mit einer Substanz die Effektivität erhöht werden kann, wird sie auch angewendet | en kann. che nach neuen Substanzen. Für die Wirksamkeit der meisten | Dopingmittel | fehlen wis- Spitzensportler/-innen wissen besser als alle anderen, | DOSB | |
Ehre gewiss, möglicherweise aber auch Entdeckung des Betrugs wie beim Langlaufolympiasieger Mühlegg bei den Olympischen Winterspielen 2002, der auch davon ausging, ein nicht nachweisbares Dopingmittel verwendet zu haben, oder auch Krankheit und im Extremfall früher Tod. Ob sich Eltern, Freundinnen und Freunde, Trainerinnen und Trainer u.a.m. nach dem Tod ihres Sprösslings und Schutzbef | Winterspielen 2002, der auch davon ausging, ein nicht nachweisbares | Dopingmittel | verwendet zu haben, oder auch Krankheit und im Extremfall früher To | DOSB | |
Fahrer sich dopt oder ein Pfleger ihn dabei unterstützt." (Le Monde, 02.11. 2000) Greg LeMond (amerikanischer Radprofi, Tour-deFrance-Sieger): ,,Die Fahrer sind Opfer. Die meisten nehmen Dopingmittel nur ungern. Deshalb ist es notwendig, dass effektive Kontrollen durchgeführt werden, mit denen die Mittel wirklich nachgewiesen werden können. Nur so wird Chancengleichheit hergestellt, d | Tour-deFrance-Sieger): ,,Die Fahrer sind Opfer. Die meisten nehmen | Dopingmittel | nur ungern. Deshalb ist es notwendig, dass effektive Kontrollen dur | DOSB | |
UTLEIN, G. (Hrsg.) (2006): Dopingprävention in Europa Grundlagen und Modelle. Erstes Internationales Expertengespräch 2005 in Heidelberg. Aachen: Meyer & Meyer. KÖRNER, H.H. (2007). Die Dopingmittel im Betäubungsmittelgesetz. In: Körner, Hans-Harald/ Scherp, Dirk: Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz. 6. neubearbeitete Auflage. C.H. Beck München (Beck`sche Kurz-Kommentare Bd. 3 | 2005 in Heidelberg. Aachen: Meyer & Meyer. KÖRNER, H.H. (2007). Die | Dopingmittel | im Betäubungsmittelgesetz. In: Körner, Hans-Harald/ Scherp, Dirk: B | DOSB | |
. Nach der Aussage von Sella hatte die Staatsanwaltschaft auch eine Razzia in mehreren Häusern, Arztpraxen, Apotheken und einer Pharmafirma vorgenommen und dabei Epo-Präparate und weitere Dopingmittel beschlagnahmt. Nikacevic festgenommen Der ehemalige Teamchef der serbischen Rad-Nationalmannschaft und derzeitige Sportdirektor des Radteams von Partizan Belgrad, Aleksandar Nikacevic, wu | d einer Pharmafirma vorgenommen und dabei Epo-Präparate und weitere | Dopingmittel | beschlagnahmt. Nikacevic festgenommen Der ehemalige Teamchef der se | Kicker | |
r ehemalige französische Radprofi Christophe Bassons hat unterdessen erneut schwere Anschuldigungen hinsichtlich der Dopingpraktiken bei der Tour de France erhoben. „Vor 1998 nahm man die Dopingmittel , als würde man einen Orangensaft trinken. Doping gehörte zum Milieu und jeder machte es in allen Teams“, sagte Bassons im „Deutschlandfunk“. In dem Zusammenhang warf er dem Tour-Favorite | ingpraktiken bei der Tour de France erhoben. „Vor 1998 nahm man die | Dopingmittel | , als würde man einen Orangensaft trinken. Doping gehörte zum Milieu | FAZ | |
ss ich dem Radsport schade und es Zeit sei, den Beruf zu wechseln.“ Staatlicher Sportlehrer statt Radprofi Bassons war bei der Doping-Skandal-Tour von 1998 wegen bewussten Verzichts auf Dopingmittel für die Medien Aushängeschild für Sauberkeit im Radsport, bei seinen Radsport-Kollegen hingegen war er unten durch. Im Juli 2001, mit knapp 27 Jahren, hatte er entnervt seinen Rücktritt | bei der Doping-Skandal-Tour von 1998 wegen bewussten Verzichts auf | Dopingmittel | für die Medien Aushängeschild für Sauberkeit im Radsport, bei seine | FAZ | |
intensivieren und z. B. durch deren Aufnahme in die ,,Richtlinie für das Strafverfahren I1 und das Bußgeldverfahren (RiStBV)" zu formalisieren. 6. Dopingmittelsubstanzen sind in die Dopingmittel -Verbotsliste aufzunehmen, auch wenn deren Anwendung nicht in ,,erheblichem Umfang" nachgewiesen wird; diese Voraussetzung muss im Arzneimittelgesetz gestrichen werden. 7. Der Vortaten-Kat | (RiStBV)" zu formalisieren. 6. Dopingmittelsubstanzen sind in die | Dopingmittel | -Verbotsliste aufzunehmen, auch wenn deren Anwendung nicht in ,,erhe | DOSB | |
Wie der Rad-Weltverband UCI am Dienstagabend mitteilte, wies eine Urinprobe des Luxemburgers vom 14. Juli das Diurretikum Xipamid auf. Diuretika werden im Radsport häufig dazu verwendet, Dopingmittel zu verschleiern. Nach den Anti-Doping-Regeln der UCI führt der Befund nicht automatisch zu einer Sanktion. Allerdings forderte der Verband den Rennstall RadioShack auf, "die nötigen Schri | um Xipamid auf. Diuretika werden im Radsport häufig dazu verwendet, | Dopingmittel | zu verschleiern. Nach den Anti-Doping-Regeln der UCI führt der Befu | Kicker | |
oten sind. Spezifische Substanzen: Sie können in vielen Medikamenten enthalten sein und zu unbeabsichtigten Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln führen. Da ein gezielter Missbrauch als Dopingmittel weniger wahrscheinlich ist, kann die Verwendung zu einer verminderten Sanktion führen, wenn Ihr sicher nachweisen könnt, dass Ihr sie nicht zu Dopingzwecken eingenommen habt. ! 8 Method | egen die Anti-Doping-Regeln führen. Da ein gezielter Missbrauch als | Dopingmittel | weniger wahrscheinlich ist, kann die Verwendung zu einer vermindert | DOSB | |
regierung zur Verschärfung der Anti-Doping-Gesetzgebung begrüßt. DOSB-Präsident Thomas Bach erklärte in Frankfurt/Main: „Die geplante Verschärfung durch ein zusätzliches Erwerbsverbot für Dopingmittel entspricht den Forderungen der Mitgliederversammlung des DOSB. Damit wird ein besserer Zugriff auf die Hintermänner des Dopings ermöglicht, damit der Dopingsumpf im Umfeld der Athleten tr | „Die geplante Verschärfung durch ein zusätzliches Erwerbsverbot für | Dopingmittel | entspricht den Forderungen der Mitgliederversammlung des DOSB. Dami | DOSB | |
en und Verbotenen Methoden auf, die wegen ihres Potenzials zur Leis- Artikel 4 tungssteigerung oder ihres Maskierungspotenzials zu jeder Zeit (Außerhalb und Innerhalb des Wettkampfs) als Dopingmittel verboten sind, sowie jene Substanzen und Methoden, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind. Die WADA kann die Verbotsliste für bestimmte Sportarten ausdehnen. Verbotene Substanzen | tenzials zu jeder Zeit (Außerhalb und Innerhalb des Wettkampfs) als | Dopingmittel | verboten sind, sowie jene Substanzen und Methoden, die nur Innerhal | DOSB | |
botsliste zugestanden (z. B. die Streichung der Anabolika von der Verbotsliste für ,,Denksportarten"). Dieser Zu Artikel 4.2.1: Kommentare Entscheidung liegt zugrunde, dass es bestimmte Dopingmittel gibt, die grundsätzlich niemand, der sich selbst als Sportler bezeichnet, anwenden sollte. Zu Artikel 4.2.2: Bei der Abfassung des Codes gab es umfangreiche Diskussionen unter den Beteili | l 4.2.1: Kommentare Entscheidung liegt zugrunde, dass es bestimmte | Dopingmittel | gibt, die grundsätzlich niemand, der sich selbst als Sportler bezei | DOSB | |
jenigen verbotenen Wirkstoffe und verbotenen Methoden auf, die wegen ihres Potenzials der Leistungssteigerung in zukünftigen Wettkämpfen oder ihres Maskierungspotenzials zu jeder Zeit als Dopingmittel (außerhalb und während des Wettkampfes) verboten sind, sowie jene Wirkstoffe und Methoden, die nur während des Wettkampfes verboten sind. Die WADA kann die Liste verbotener Welt-Anti-Dopi | igen Wettkämpfen oder ihres Maskierungspotenzials zu jeder Zeit als | Dopingmittel | (außerhalb und während des Wettkampfes) verboten sind, sowie jene W | DOSB | |
(z. B. die Streichung der Anabolika von der Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden für ,,Denksportarten"). Dieser Entscheidung liegt zugrunde, dass es bestimmte grundlegende Dopingmittel gibt, die niemand, der sich selbst als Sportler bezeichnet, anwenden sollte.] 4.2.2 Spezielle Wirkstoffe Für die Anwendung des Artikels 10 (Sanktionen gegen Einzelpersonen) gelten alle ve | Dieser Entscheidung liegt zugrunde, dass es bestimmte grundlegende | Dopingmittel | gibt, die niemand, der sich selbst als Sportler bezeichnet, anwende | DOSB | |
port- und Staatsgerichtsbarkeit für ein und dasselbe Delikt, dass beide Systeme gegenläufige Ergebnisse hervorbrächten. So würde beispielsweise ein Sportler, in dessen Urin ein verbotenes Dopingmittel gefunden wurde, von seinem Verband sofort für zwei Jahre gesperrt. In dem parallel laufenden Gerichtsverfahren könnte allerdings die Einrede, ein Unbekannter habe ihm das Dopingmittel in | So würde beispielsweise ein Sportler, in dessen Urin ein verbotenes | Dopingmittel | gefunden wurde, von seinem Verband sofort für zwei Jahre gesperrt. | DOSB | |
nes Dopingmittel gefunden wurde, von seinem Verband sofort für zwei Jahre gesperrt. In dem parallel laufenden Gerichtsverfahren könnte allerdings die Einrede, ein Unbekannter habe ihm das Dopingmittel in den Tee geschüttet oder in die Zahnpasta gespritzt, nicht widerlegt werden. Er würde dann nach vielen Verhandlungstagen möglicherweise freigesprochen. Vielleicht fiele der endgültige U | rfahren könnte allerdings die Einrede, ein Unbekannter habe ihm das | Dopingmittel | in den Tee geschüttet oder in die Zahnpasta gespritzt, nicht widerl | DOSB | |
t zu intensivieren und – z. B. durch deren Aufnahme in die „Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)“ – zu formalisieren. 6. Dopingmittelsubstanzen sind in die Dopingmittel -Verbotsliste aufzunehmen, auch wenn deren Anwendung nicht in „erheblichem Umfang“ nachgewiesen wird; diese Voraussetzung muss im Arzneimittelgesetz gestrichen werden. 7. Der Vortaten-Kat | RiStBV)“ – zu formalisieren. 6. Dopingmittelsubstanzen sind in die | Dopingmittel | -Verbotsliste aufzunehmen, auch wenn deren Anwendung nicht in „erheb | DOSB | |
gute Fingerzeige für den Anti-Doping-Kampf. Das betrifft zum einen den konkreten Fall. Der frühere Gerolsteiner-Fahrer Schumacher hatte behauptet, Ärzte des Rennstalls hätten den Radlern Dopingmittel verabreicht und Teamchef Hans-Michael Holczer habe von Dopingpraktiken gewusst - und nun sagt das Gericht, es könne nicht ausschließen, "dass die Situation sich so zugetragen hat, wie vom | Schumacher hatte behauptet, Ärzte des Rennstalls hätten den Radlern | Dopingmittel | verabreicht und Teamchef Hans-Michael Holczer habe von Dopingprakti | Sueddeutsche | |
er Vorsitzende Richter Martin Friedrich. "Wenn der Zeuge Holczer ein leidenschaftlicher Anti-Doping-Kämpfer ist, wie er sich dargestellt hat, überrascht es, dass er erst am 17.7.2008" vom Dopingmittel CERA "erfahren haben will". Das Doping-Klima im Team Gerolsteiner sei insgesamt "doch eher freundlich" gewesen. „Ich bin dem Gericht dankbar, dass es aus meiner Sicht ein faires Urteil ge | sich dargestellt hat, überrascht es, dass er erst am 17.7.2008" vom | Dopingmittel | CERA "erfahren haben will". Das Doping-Klima im Team Gerolsteiner s | Kicker | |
r dem Richterspruch hatte Doping-Bekämpfer Werner Franke die möglichen Folgen thematisiert. Eine Verurteilung wäre in seinen Augen gleichbedeutend gewesen mit dem Schluss, dass Ärzte, die Dopingmittel verabreichten, sich nicht strafbar machten. "Der Arzt würde nicht bestraft werden, aber das Opfer, das ist Schumacher, der die ganzen Nebenwirkungen nicht wissen kann, der wird bestraft", | inen Augen gleichbedeutend gewesen mit dem Schluss, dass Ärzte, die | Dopingmittel | verabreichten, sich nicht strafbar machten. "Der Arzt würde nicht b | Kicker | |
die Ausgestaltung des Trainings, aber nicht die Randbedingungen einschließlich der medizinischen Betreuung. Wir waren im Einzelfall am Einsatz unterstützender pharmazeutischer Substanzen ( Dopingmittel ) beteiligt. Uns war bekannt, dass dies den Regeln des Sports widersprach, doch fühlten wir uns durch die Vorgaben des Staates legitimiert. Bei einer Weigerung, diese Mittel weiterzugeben, | Einzelfall am Einsatz unterstützender pharmazeutischer Substanzen ( | Dopingmittel | ) beteiligt. Uns war bekannt, dass dies den Regeln des Sports widers | DOSB | |
rem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln. Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt. Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die Anwendung der durch das DBVG im Bundeskriminalamtgesetz und Arzneimittelgesetz veranlassten Än | wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche | Dopingmittel | eingeführt. Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag d | Bundesministerium des Innern | |
ontrollen des deutschen Sports, nur drei aus den 8106 Trainingsproben der Nada, das entspricht etwa 0,04 Prozent. Frau Gotzmann räumte ein, dass Doper mit Mikrodosierungen der klassischen Dopingmittel wie Anabolika Zeitfenster nutzen können. Problem: Der neue KodexAusgerechnet die Modernisierung der weltweiten Anti-Doping-Regelungen durch die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) wird es nu | otzmann räumte ein, dass Doper mit Mikrodosierungen der klassischen | Dopingmittel | wie Anabolika Zeitfenster nutzen können. Problem: Der neue KodexAu | FAZ | |
en-württembergischen Justizministers Rainer Stickelberger (SPD). Der schlägt vor: „Verbot, an berufssportlichen Wettkämpfen teilzunehmen, wenn der Berufssportler oder die Berufssportlerin Dopingmittel im Körper oder eine Methode zur Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen angewendet hat.“ Während der DLV-Präsident Clemens Prokop den Entwurf kritisiert, steht die CDU, in den Koali | fen teilzunehmen, wenn der Berufssportler oder die Berufssportlerin | Dopingmittel | im Körper oder eine Methode zur Manipulation von Blut oder Blutbest | FAZ | |
it diesen Selbstdoping beabsichtigt ist. Strafen:Dopingsünder müssen zukünftig mit Gefängnis- oder Geldstrafen rechnen. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft, wer ein Dopingmittel bei sich anwendet oder anwenden lässt, es herstellt, mit ihm handelt oder es verschreibt. Bis zu zehn Jahre Haft drohen, wenn jemand die Gesundheit einer "großen Zahl von Menschen" gefähr | Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft, wer ein | Dopingmittel | bei sich anwendet oder anwenden lässt, es herstellt, mit ihm handel | Sueddeutsche | |
Dopingmittel soll erst "in nicht geringen Mengen" strafbar sein. Dazu will der Bund seine Sportförderung auf ein Rekordniveau heben. Die Weichen für ein neues Gesetz im Kampf gegen Doping sind gestel | Es bleibt dabei: Der Besitz von | Dopingmittel | soll erst "in nicht geringen Mengen" strafbar sein. Dazu will der B | Sueddeutsche | |
it diesen Selbstdoping beabsichtigt ist. Strafen:Dopingsünder müssen zukünftig mit Gefängnis- oder Geldstrafen rechnen. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft, wer ein Dopingmittel bei sich anwendet oder anwenden lässt, es herstellt, mit ihm handelt oder es verschreibt. Bis zu zehn Jahre Haft drohen, wenn jemand die Gesundheit einer «großen Zahl von Menschen» gefähr | Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft, wer ein | Dopingmittel | bei sich anwendet oder anwenden lässt, es herstellt, mit ihm handel | Sueddeutsche Zeitung | |
repräsentative Umfrage lief im Zusammenspiel mit den Aktivensprechern olympischer Sportarten über einen Internetfragebogen. Unscharfe Tendenzen zeichnen sich ab: "Haben Sie je unerlaubte Dopingmittel oder -methoden zur Leistungssteigerung eingesetzt?" - Antworten auf diese Frage ergaben ein Wahrscheinlichkeits-Intervall zwischen 25,8 Prozent und 48,1 Prozent. Mindestens ein Viertel un | gen. Unscharfe Tendenzen zeichnen sich ab: "Haben Sie je unerlaubte | Dopingmittel | oder -methoden zur Leistungssteigerung eingesetzt?" - Antworten auf | DOSB | |
eise bis zur Hälfte der 448 befragten Kaderathleten geben zu, zumindest die Bereitschaft zur Einnahme verbotener Substanzen zu haben. Auf die Frage: "Haben Sie in dieser Saison unerlaubte Dopingmittel zur Leistungssteigerung eingesetzt?" antworteten 23,8 Prozent der teilnehmenden nationalen Top-Athleten mit Ja, hingegen 12,1 Prozent der Sportler auf internationalem Level. Und 16,3 Proz | zen zu haben. Auf die Frage: "Haben Sie in dieser Saison unerlaubte | Dopingmittel | zur Leistungssteigerung eingesetzt?" antworteten 23,8 Prozent der t | DOSB | |
tivität der anabolen Steroide erhöhte sich in dem Maße, wie sie dazu beitrugen, den Athleten in ungeahnter Weise zu Fortschritten zu verhelfen. Damit entpuppten sich die Anabolika als ein Dopingmittel , das zudem erhebliche gesundheitliche Schädigungen und vor allem bei Athletinnen verheerende Persönlichkeitsveränderungen zur Folge hat. Mit dem Verbot der Anabolika im Jahre 1974 hielt d | schritten zu verhelfen. Damit entpuppten sich die Anabolika als ein | Dopingmittel | , das zudem erhebliche gesundheitliche Schädigungen und vor allem be | DOSB | |
ell sahen nicht wenige Verantwortliche in den Sportverbänden zur Seite, wenn Athleten sich in Freiburg und anderswo von Sportmedizinern auf die 24 Sprünge helfen ließen oder sich selbst Dopingmittel beschafften und einnahmen. Darüber hinaus wurde den Sportlern, manchmal sogar in Besprechungen von Nationalmannschaften, gar nicht so selten bedeutet, dass sie schon zu Anabolika greifen | Sportmedizinern auf die 24 Sprünge helfen ließen oder sich selbst | Dopingmittel | beschafften und einnahmen. Darüber hinaus wurde den Sportlern, manc | DOSB | |
ltlose Aufklärung der teilweise mehr als zehn Jahre zurückliegenden Doping-Praktiken, als es weder die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA noch die Nationale Anti-DopingAgentur NADA gab und das Dopingmittel EPO noch nicht nachgewiesen werden konnte; und zweitens die Maßnahmen, die heute mit WADA/NADA und mit verbesserten Untersuchungsmethoden zur Aufklärung und Bekämpfung des Dopings zu tref | Agentur WADA noch die Nationale Anti-DopingAgentur NADA gab und das | Dopingmittel | EPO noch nicht nachgewiesen werden konnte; und zweitens die Maßnahm | DOSB | |
rem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln. Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt.“ Mit dem Bericht komme die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die Anwendung der durch das DBVG im Bundeskriminalamtgesetz und Arzneimittelgesetz veranlassten | wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche | Dopingmittel | eingeführt.“ Mit dem Bericht komme die Bundesregierung dem Auftrag | DOSB | |
ennzeichnungspflicht für relevante Arzneimittel durch Erlass einer Doping-Warnhinweis-Verordnung (§ 6a Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)). Zusätzlich fordert er, den freien Warenverkehr für Dopingmittel zu verbieten; medizinisch indizierte Substanzen sollen davon unberührt bleiben. Das Verbot soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf den Bezug im Postversand erstrecken. Der offensic | elgesetz (AMG)). Zusätzlich fordert er, den freien Warenverkehr für | Dopingmittel | zu verbieten; medizinisch indizierte Substanzen sollen davon unberü | DOSB | |
ment: 100 mg/200 mg Indikationen: Ermüdungszustände/Migräne Vergiftungssymptome ab 1 g tödliche Dosis: 3 -10 g 56 Anabole Steroide Anabolika 57 Anabolika · Wahrscheinlich beliebtestes Dopingmittel weltweit! · Gehäuft im Freizeitsport z.B. Body-Building-Szene) Anabole Steroide leicht über Internet zu besorgen! © Bongarts/Getty Images · Anabolika finden auch im Fußball Einsatz. | le Steroide Anabolika 57 Anabolika · Wahrscheinlich beliebtestes | Dopingmittel | weltweit! · Gehäuft im Freizeitsport z.B. Body-Building-Szene) | DFB | |
informieren! 75 Ein Wort zu Schmerzmitteln ... · Meist Einsatz von sog. NSAR als Schmerzmittel Voltaren® = Diclofenac =, ASS® = Aspirin, Ibuprofen, Paracetamol, ... · NSAR sind keine Dopingmittel ! · Entzündungshemmer/Analgetika sind im Männer-Fußball weit verbreitet! (u.a. Taioli 2007) · Keine regelmäßige Einnahme ohne Absprache Mannschaftsarzt, wegen: z. B. möglicher Leber- und | c =, ASS® = Aspirin, Ibuprofen, Paracetamol, ... · NSAR sind keine | Dopingmittel | ! · Entzündungshemmer/Analgetika sind im Männer-Fußball weit verbrei | DFB | |
önnen sehr wohl Anstifter wie Mittäter sein.“ Er plant dazu die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes. Dieses richtet sich allerdings nicht gegen diejenigen, die dopen und zu diesem Zweck Dopingmittel besitzen, sondern gegen diejenigen, die banden- und gewerbsmäßig mit solchen Substanzen handeln oder sie in Verkehr bringen. Schäuble will den Gesetzesentwurf in wenigen Wochen vorlegen. | ch allerdings nicht gegen diejenigen, die dopen und zu diesem Zweck | Dopingmittel | besitzen, sondern gegen diejenigen, die banden- und gewerbsmäßig mi | FAZ | |
icht geringer Mengen" darstellt. Zudem sollen nicht nur wie bislang die Hintermänner, sondern auch Kaderathleten unter Strafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von Dopingmittel sind. Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, auf Erwerb und Besitz sollen bis zu zwei Jahre Haft stehen. Infrage für eine Strafe sollen die derzeit 7000 Sportler kommen | trafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von | Dopingmittel | sind. Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, auf | Sueddeutsche | |
s Sports für Fairness und Chancengleichheit. Das Strafmaß soll bei bis zu drei Jahren Haft oder ein Geldstrafe für überführte Doper sowie bei maximal zwei Jahren für Erwerb und Besitz von Dopingmittel liegen. Das Gesetzt wird begrenzt angewandt auf Spitzenathleten, die mit dem Sport ihr Geld verdienen und Konkurrenten durch Manipulation schädigen. Auch die Rückgabe von Preisgeldern wir | ührte Doper sowie bei maximal zwei Jahren für Erwerb und Besitz von | Dopingmittel | liegen. Das Gesetzt wird begrenzt angewandt auf Spitzenathleten, di | Sueddeutsche | |
g wird verabschiedet. 2007 Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur DopingbekämpfungEntwicklung und Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport sowie der Dopingmittel -Mengenverordnung - Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten - Einführung des erweiterten Verfalls und Möglichkeit der Telefonüberwachung (TKÜ) nach § 100a StP | tzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport sowie der | Dopingmittel | -Mengenverordnung - Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäß | Bundesministerium des Innern | |
nsbesondere den WADA- und den NADA-Code an. Mir ist § 6 a des Arzneimittelgesetzes bekannt, demzufolge u.a. der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar sind. 5. Ich werde das Recht der mir anvertrauten Sportlerinnen und Sportler auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer o | nd das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von | Dopingmitteln | strafbar sind. 5. Ich werde das Recht der mir anvertrauten Sport | DOSB | |
eich, Italien und Spanien können Dopingvergehen durch Strafgesetze geahndet werden. In Deutschland kann demnächst mittels eines klarer gefassten Arzneimittelgesetzes gegen den Handel mit Dopingmitteln vorgegangen werden. Das CAS, der oberste internationale Sportgerichtshof, befasst sich regelmäßig mit der Klärung von Dopingfällen. Das IOC bemüht sich unter seinem Präsidenten Jacques | s eines klarer gefassten Arzneimittelgesetzes gegen den Handel mit | Dopingmitteln | vorgegangen werden. Das CAS, der oberste internationale Sportgeri | DOSB | |
en wir weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Spielmanipulation schaffen." In Betracht kämen auch "Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs". Dabei müssten aber "die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnis | en auch "Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von | Dopingmitteln | zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität de | Sueddeutsche Zeitung | |
on zum Kampf gegen Doping, an der sich das DOSBPräsidium intensiv beteiligt hat, konzentrierte sich in den letzten Monaten auf die Frage der Einführung von Straftatbeständen ,,Besitz von Dopingmitteln " und ,,Sportbetrug". Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Freistaates Bayern, der auf ihre Einführung zielt, hat der zuständige Ausschuss des Bundesrats allerdings auf unbestimmte Zei | en auf die Frage der Einführung von Straftatbeständen ,,Besitz von | Dopingmitteln | " und ,,Sportbetrug". Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Freis | DOSB | |
taatlichen Ermittlungsmöglichkeiten (wie Telefonüberwachung und Durchsuchungen) besser ausgeschöpft werden. Blatt 4 Der DOSB weist ausdrücklich darauf hin, dass Athleten/innen, die mit Dopingmitteln handeln oder sie anderweitig in den Verkehr bringen, mit Gefängnisstrafen bedroht sind. Der DOSB hält diese Regelung für sinnvoll und zielführend und unterstützt sie nachdrücklich. Der | r DOSB weist ausdrücklich darauf hin, dass Athleten/innen, die mit | Dopingmitteln | handeln oder sie anderweitig in den Verkehr bringen, mit Gefängni | DOSB | |
reitete Missbrauch von Arzneimitteln in kommerziellen Fitness-Studios unterliegt entgegen landläufiger Meinung nicht den Anti-DopingRegeln des organisierten Sports. Um die Weitergabe von Dopingmitteln in diesen Einrichtungen wirksamer bekämpfen zu können, sind kommerzielle FitnessStudios und ähnliche Betriebe nach Auffassung des DOSB der Regelüberwachung durch Polizei und Ordnungsbeh | Anti-DopingRegeln des organisierten Sports. Um die Weitergabe von | Dopingmitteln | in diesen Einrichtungen wirksamer bekämpfen zu können, sind komme | DOSB | |
erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international sofort durchsetzbare Bestrafung möglich ist. Wird der Athlet durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Handels mit Dopingmitteln überführt, unterliegt er schon jetzt den für alle Bürger geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (siehe oben Ziffer 6). Der DOSB betont insbesondere noch einmal das | durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Handels mit | Dopingmitteln | überführt, unterliegt er schon jetzt den für alle Bürger geltende | DOSB | |
opings - Ärzte, Trainer, Hersteller oder Händler - strafrechtlich verfolgt werden können, soll zukünftig den Spitzensportlern für die Einnahme und den Besitz von schon geringen Mengen an Dopingmitteln der Prozess gemacht werden. "Wir führen das Selbstdoping ein. Die eigentlichen Profiteure sind die dopenden Sportler. Sie werden von diesem Gesetz erfasst", erklärte Maas. "Jeder wird s | tlern für die Einnahme und den Besitz von schon geringen Mengen an | Dopingmitteln | der Prozess gemacht werden. "Wir führen das Selbstdoping ein. Die | Sueddeutsche | |
pische Sportbund (DOSB) aber bleibt skeptisch. Dass Spitzensportler wegen Dopings bald sogar ins Gefängnis wandern könnten, geht ihm zu weit. Der Entwurf sieht vor, Erwerb und Besitz von Dopingmitteln mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu ahnden. "Der Gesetzentwurf gefällt mir", sagte Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses der Nachrichtenagentur | en, geht ihm zu weit. Der Entwurf sieht vor, Erwerb und Besitz von | Dopingmitteln | mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu ahnden. "Der | Sueddeutsche | |
international vernetzt über die Grenzen hinweg operieren. Das Gesetz verstärkte unter anderem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln . Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt. Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die An | sbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit | Dopingmitteln | . Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders | Bundesministerium des Innern | |
ragen könnten: - Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe (§ 6a Absatz 2a AMG) - Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von Dopingmitteln im AMG - Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB (Geldwäsche) - Vereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten (bezüglich der erforderlichen Intensität | 2a AMG) - Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von | Dopingmitteln | im AMG - Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 | Bundesministerium des Innern | |
CSU-Politikerin setzt sich seit Jahren für eine Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen ein. Ein entsprechender Entwurf liegt vor. Bislang steht nur die Verabreichung und Weitergabe von Dopingmitteln , Eigenblutdoping (seit 2007) und der Besitz nicht geringer Mengen unter Strafe. | liegt vor. Bislang steht nur die Verabreichung und Weitergabe von | Dopingmitteln | , Eigenblutdoping (seit 2007) und der Besitz nicht geringer Mengen | FAZ | |
r ein neues Anti-Doping-Gesetz vor - und von vielen Seiten hören sie anerkennend, dass ihnen damit ein guter Wurf geglückt ist. Erstmalig sollen Spitzensportler für Besitz und Konsum von Dopingmitteln strafrechtlich belangt werden, mit bis zu drei Jahren Haft. Die Justiz kann schon Ermittlungen aufnehmen, wenn sie bei einem Top-Athleten nur eine einzige Pille findet. Für beteiligte Ä | kt ist. Erstmalig sollen Spitzensportler für Besitz und Konsum von | Dopingmitteln | strafrechtlich belangt werden, mit bis zu drei Jahren Haft. Die J | Sueddeutsche | |
merkt dopen zu können und dass gewährleistet sei, in dieser Zeit hierdurch jeden Wettkampf gewinnen zu können, hatten immerhin 195 von 200 befragten Athleten eingeräumt, die Einnahme von Dopingmitteln in Erwägung zu ziehen. In einer zweiten Frage, die mit dem zusätzlichen Hinweis versehen war, dass nach den fünf Jahren mit Todes-folge infolge Dopings zu rechnen sei, waren immerhin no | merhin 195 von 200 befragten Athleten eingeräumt, die Einnahme von | Dopingmitteln | in Erwägung zu ziehen. In einer zweiten Frage, die mit dem zusätz | DOSB | |
elen. Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen werden.Einhergehend mit dem Verbot des Selbstdopings soll durch das Anti-Doping-Gesetz der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden. Dafür ist ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sollen Täter geahndet werden, w | opings soll durch das Anti-Doping-Gesetz der Erwerb und Besitz von | Dopingmitteln | ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden. Dafür ist ein | Sueddeutsche | |
n zum Kampf gegen Doping, an der sich das DOSB-Präsidium intensiv beteiligt hat, konzentrierte sich in den letzten Monaten auf die Frage der Einführung von Straftatbeständen ,,Besitz von Dopingmitteln " und ,,Sportbetrug". Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Freistaates Bayern, der auf ihre Einführung zielt, hat der zuständige Ausschuss des Bundesrats allerdings auf unbestimmte Zei | en auf die Frage der Einführung von Straftatbeständen ,,Besitz von | Dopingmitteln | " und ,,Sportbetrug". Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Freis | DOSB | |
nnen die staatlichen Ermittlungsmöglichkeiten (wie Telefonüberwachung und Durchsuchungen) besser ausgeschöpft werden. Der DOSB weist ausdrücklich darauf hin, dass Athleten/innen, die mit Dopingmitteln handeln oder sie anderweitig in den Verkehr bringen, mit Gefängnisstrafen bedroht sind. Der DOSB hält diese Regelung für sinnvoll und zielführend und unterstützt sie nachdrücklich. Der | r DOSB weist ausdrücklich darauf hin, dass Athleten/innen, die mit | Dopingmitteln | handeln oder sie anderweitig in den Verkehr bringen, mit Gefängni | DOSB | |
eitete Missbrauch von Arzneimitteln in kommerziellen Fitness-Studios unterliegt entgegen landläufiger Meinung nicht den Anti-Doping-Regeln des organisierten Sports. Um die Weitergabe von Dopingmitteln in diesen Einrichtungen wirksamer bekämpfen zu können, sind kommerzielle FitnessStudios und ähnliche Betriebe nach Auffassung des DOSB der Regelüberwachung durch Polizei und Ordnungsbeh | Anti-Doping-Regeln des organisierten Sports. Um die Weitergabe von | Dopingmitteln | in diesen Einrichtungen wirksamer bekämpfen zu können, sind komme | DOSB | |
erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international sofort durchsetzbare Bestrafung möglich ist. Wird der Athlet durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Handels mit Dopingmitteln überführt, unterliegt er schon jetzt den für alle Bürger geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (siehe oben Ziffer 6). Der DOSB betont insbesondere noch einmal das | durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Handels mit | Dopingmitteln | überführt, unterliegt er schon jetzt den für alle Bürger geltende | DOSB | |
wurde, dies mit ärztlicher Hilfe erfolgte, und auch Politik und organisierter Sport in dem untersuchten Zeitraum nicht allgemein vom Vorwurf freigesprochen werden können, den Einsatz von Dopingmitteln zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Spitzensportler im internationalen Vergleich ideell und materiell unterstützt zu haben. Da der vom Projekt der Humnicht im gebotenen | llgemein vom Vorwurf freigesprochen werden können, den Einsatz von | Dopingmitteln | zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Spitzensportl | DOSB | |
r Unterzeichner verpflichtet sich zu folgenden Maßnahmen: Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle Reduzierung des Handels mit Dopingsubstanzen und der Verwendung von verbotenen Dopingmitteln und Methoden - Verstärkung der Dopingkontrollen und Förderung der Verbesserung der Nachweisverfahren Unterstützung der Bildungs- und Sensibilisierungsprogramme Überwachung der Durchführ | des Handels mit Dopingsubstanzen und der Verwendung von verbotenen | Dopingmitteln | und Methoden - Verstärkung der Dopingkontrollen und Förderung der | DOSB | |
danach an psychischen Erkrankungen. 9,3% geben Depressionen an, 9,6% Essstörungen, 11,6% Burnout-Syndrom (FAZ Nr. 44 v. 21. Februar 2013, S. 23). 5,9% geben an, sie würden regelmäßig zu Dopingmitteln greifen, 53,4% verneinen dies, und auf eine Antwort verzichten 40,7%. Doping in Deutschland Abschlussbericht der DOSB-Kommission 53 ist in vielen Fällen von den internationalen Regeln | 21. Februar 2013, S. 23). 5,9% geben an, sie würden regelmäßig zu | Dopingmitteln | greifen, 53,4% verneinen dies, und auf eine Antwort verzichten 40 | DOSB | |
echtliche Ahndung von ,,Unterstützerhandlungen" beim Doping und die Bekämpfung der Beschaffungskriminalität. Sog. Eigendoping ist nach dem AMG nicht unter Strafe gestellt. Der Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport steht, weil er den Handel mit Dopingmitteln indiziert, unter Strafe, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll (§ 6a Abs. 2a Satz 1 | oping ist nach dem AMG nicht unter Strafe gestellt. Der Besitz von | Dopingmitteln | in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport steht, weil er | DOSB | |
skriminalität. Sog. Eigendoping ist nach dem AMG nicht unter Strafe gestellt. Der Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport steht, weil er den Handel mit Dopingmitteln indiziert, unter Strafe, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll (§ 6a Abs. 2a Satz 1 AMG). b) Im Mittelpunkt der gegenwärtigen strafrechts- und sportpolitischen Diskussion steht z | nger Menge zu Dopingzwecken im Sport steht, weil er den Handel mit | Dopingmitteln | indiziert, unter Strafe, sofern das Doping bei Menschen erfolgen | DOSB | |
inen die Fortentwicklung der Straftatbestände des § 6a AMG, die vor allem auf eine Erweiterung der Strafdrohungen zielen. Dazu gehört ganz besonders der Vorschlag, die Eigenanwendung von Dopingmitteln und deren Besitz unabhängig von der Besitzmenge unter Strafe zu stellen (Bayerischer Gesetzentwurf zum Schutz der Integrität des Sports Sportschutzgesetz mit dem Stand vom 17. März | . Dazu gehört ganz besonders der Vorschlag, die Eigenanwendung von | Dopingmitteln | und deren Besitz unabhängig von der Besitzmenge unter Strafe zu s | DOSB | |
hrungsergänzungsmittel zugreifen. IX. Trainings- und Betreuungsbedingungen Bestmögliche Trainings- und Betreuungsbedingungen können wesentlich dazu beitragen, dass der Sportler nicht zu Dopingmitteln Zuflucht nimmt. Hier liegt eine wichtige Verantwortung des DOSB und der Sportfachverbände. Dieser nachzukommen bedeutet, das Fördersystem dahingehend zu reflektieren, ob alle Sportarten | ungen können wesentlich dazu beitragen, dass der Sportler nicht zu | Dopingmitteln | Zuflucht nimmt. Hier liegt eine wichtige Verantwortung des DOSB u | DOSB | |
r nimmt, sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen, drohen jetzt Geldstrafen und Gefängnis bis zu drei Jahren. Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von Dopingmitteln . Selbst wenn nur kleine Mengen («uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit») bei einem Athleten gefunden werden, macht er sich strafbar. Sind alle Sportler in Deutschland von dem neuen Geset | ren. Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von | Dopingmitteln | . Selbst wenn nur kleine Mengen («uneingeschränkte Besitzstrafbark | Sueddeutsche | |
erden, macht er sich strafbar. Sind alle Sportler in Deutschland von dem neuen Gesetz betroffen? Freizeitkicker, Hobbyläufer und Bodybuilder müssen nicht fürchten, für die Einnahme von Dopingmitteln bestraft zu werden. Das Anti-Doping-Gesetz zielt nur auf den Spitzensport und die rund 7000 Athleten, die den Dopingkontroll-Testpools der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) angehöre | läufer und Bodybuilder müssen nicht fürchten, für die Einnahme von | Dopingmitteln | bestraft zu werden. Das Anti-Doping-Gesetz zielt nur auf den Spit | Sueddeutsche | |
zentwurf zum "Schutz der Integrität des Sports" vorgelegt. Das größte Defizit des Entwurfs der Bundesregierung sieht der Minister bei der umstrittenen Besitzstrafbarkeit. "Der Besitz von Dopingmitteln ab dem ersten Gramm, also ohne Einschränkung auf eine nicht geringe Menge, soll nur bei Spitzensportlern ein Fall für den Staatsanwalt werden", erklärte Bausback. "Das muss aber für Jed | Minister bei der umstrittenen Besitzstrafbarkeit. "Der Besitz von | Dopingmitteln | ab dem ersten Gramm, also ohne Einschränkung auf eine nicht gerin | Sueddeutsche | |
altschaften das Gesetz noch nicht überall in der gleichen, vom Gesetzgeber intendierten Weise anwenden. So hält nur etwas mehr als jede zweite Staatsanwaltschaft den einfachen Besitz von Dopingmitteln für ausreichend, um einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer nicht geringen Menge zu bejahen, wie dies vom Gesetzgeber intendiert war. Die übrigen Staatsanwaltschaften verlangen we | s mehr als jede zweite Staatsanwaltschaft den einfachen Besitz von | Dopingmitteln | für ausreichend, um einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer | DOSB | |
geschlagenen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport finden voll und ganz unsere Unterstützung. Das gilt insbesondere für die Einführung des „Erwerbs“ von Dopingmitteln als weitere Tathandlung, weil dies die Ermittlungen erleichtert. 6. Der DOSB unterstützt die Bundesregierung auch in der Ablehnung des Vorschlags, den Besitz von Dopingmitteln bere | ützung. Das gilt insbesondere für die Einführung des „Erwerbs“ von | Dopingmitteln | als weitere Tathandlung, weil dies die Ermittlungen erleichtert. | DOSB | |
“ von Dopingmitteln als weitere Tathandlung, weil dies die Ermittlungen erleichtert. 6. Der DOSB unterstützt die Bundesregierung auch in der Ablehnung des Vorschlags, den Besitz von Dopingmitteln bereits in geringen Mengen unter Strafe zu stellen, also das Erfordernis einer „nicht geringe Menge“ aufzuheben. Eine solche Ausweitung wäre für den Anti-Doping-Kampf faktisch kein Gewi | ndesregierung auch in der Ablehnung des Vorschlags, den Besitz von | Dopingmitteln | bereits in geringen Mengen unter Strafe zu stellen, also das Erfo | DOSB | |
e Hintermänner und das kriminelle Umfeld der Doping-Praktiken verfolgt. Würde der Staat den/die dopenden Sportler/in strafrechtlich auch dann ins Visier nehmen, wenn diese/er nicht mit Dopingmitteln handelt oder sie anderweitig in Verkehr bringt, so hätte dies in der Praxis kontraproduktive Folgen: So gälte die Unschuldsvermutung; Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten dem/der S | trafrechtlich auch dann ins Visier nehmen, wenn diese/er nicht mit | Dopingmitteln | handelt oder sie anderweitig in Verkehr bringt, so hätte dies in | DOSB | |
eteiligung am Do pingsystem. Andere Personen, die im Bereich der ehemaligen DDR in einer Betreuungsfunk tion gearbeitet hatten, sollten dahingehend überprüft werden, ob sie für einen von DopingMitteln freien Sport eintreten und dementsprechend arbeiten werden. Dazu gehört nach Vor schlag der o.g. ,,Richthofen-Kommission" auch die Abgabe einer selbstverpflichtenden schriftlichen Erklä | hatten, sollten dahingehend überprüft werden, ob sie für einen von | DopingMitteln | freien Sport eintreten und dementsprechend arbeiten werden. Dazu | Innenministerium des Innern | |
- und den NADA-Code an. Mir ist die Neufassung des § 6 a des Arzneimittelgesetzes bekannt, dem zufolge u.a. der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar ist. 4. Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann: a) Nichtentsendung zu den Olympischen Spielen bzw. Entzug der Akkre | nd das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von | Dopingmitteln | strafbar ist. 4. Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Er | Innenministerium des Innern | |
international vernetzt über die Grenzen hinweg operieren. Das Gesetz verstärkte unter anderem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln . Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt." Mit dem Bericht komme die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die A | sbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit | Dopingmitteln | . Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders | DOSB | |
gen könnten: | | | Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe (§ 6a Absatz 2a AMG) Einführung einer weiteren Tathandlung des ,,Erwerbs" von Dopingmitteln im AMG Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB (Geldwäsche) 9 I Nr. 44 l 30. Oktober 2012 DOSB I Sport bewegt! | | | | Vereinheitlichung der Sachbehandlung von D | z 2a AMG) Einführung einer weiteren Tathandlung des ,,Erwerbs" von | Dopingmitteln | im AMG Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StG | DOSB | |
; h) für nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Auflagen Geldstrafe bis zu 250.000,00; § 7b Nr. 4. bleibt unberührt; i) für das Mitwirkenlassen gedopter Spieler (§ 6), die Verabreichung von Dopingmitteln , die Weigerung, Dopingkontrollen zuzulassen sowie jede Beteiligung an diesen Handlungen oder ihre Duldung und bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Richtlinien Geldstrafe bis zu 150.000, | das Mitwirkenlassen gedopter Spieler (§ 6), die Verabreichung von | Dopingmitteln | , die Weigerung, Dopingkontrollen zuzulassen sowie jede Beteiligun | DFB | |
weitig dem Code unterworfen und Anti-Doping-Beauftragte berufen. Das Strafrecht Strafrechtlich regelt das Arzneimittelgesetz (§§ 6a, 95 AMG), dass die „Verschreibung“, die „Anwendung von Dopingmitteln bei anderen“ sowie das „Inverkehrbringen“ mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Damit sind die rechtlichen Grundlagen geschaffen, Trainer, Betreuer und | setz (§§ 6a, 95 AMG), dass die „Verschreibung“, die „Anwendung von | Dopingmitteln | bei anderen“ sowie das „Inverkehrbringen“ mit Geldstrafe oder Fre | Bundesministerium des Innern | |
t beitragen könnten: Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe (§ 6a Absatz 2a AMG)Einführung einer weiteren Tathandlung des "Erwerbs" von Dopingmitteln im AMGPrüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB (Geldwäsche)Vereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten (bezüglich der erforderlichen Intensität der Verd | atz 2a AMG)Einführung einer weiteren Tathandlung des "Erwerbs" von | Dopingmitteln | im AMGPrüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB | Bundesministerium des Innern | |
n des von ihr angeregten ,,Runden Tisches" vom Februar 2013 - teils noch unerledigt sind: l l l l l die Einführung der zusätzlichen Tathandlung des Verbringens von bzw. des Handels mit Dopingmitteln ; die Erhöhung der Höchststrafe für Dopingvergehen von drei auf fünf Jahre; die einheitliche Anwendung der Anti-Doping-Gesetzgebung durch die Staatsanwaltschaften; die flächendeckende Ei | zusätzlichen Tathandlung des Verbringens von bzw. des Handels mit | Dopingmitteln | ; die Erhöhung der Höchststrafe für Dopingvergehen von drei auf fü | DOSB | |
Sport (DBVG): - Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe (§ 6a Absatz 2a AMG) - Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von Dopingmitteln im AMG - Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB (Geldwäsche) - Vereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten (Verdachtsmomente/Schulungs- und Fortbild | 2a AMG) - Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von | Dopingmitteln | im AMG - Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 | Bundesministerium des Innern | |
bislang kein Anti-Doping-Gesetz. Bundesregierung wie Sportverbände setzten zuletzt auf die Novellierung des Arzneimittelgesetzes von 1998, seit der auch die unentgeltliche Weitergabe von Dopingmitteln untersagt ist. In der Praxis aber wird deutlich, daß dieses Instrument nicht ausreicht, die Dopingnester auszuheben. Dort, wo der Sport kein Eingriffsrecht hat, müßte der Staat helfen. | gesetzes von 1998, seit der auch die unentgeltliche Weitergabe von | Dopingmitteln | untersagt ist. In der Praxis aber wird deutlich, daß dieses Instr | FAZ | |
auch nur für den Besitz einer geringen Menge heute schon ergriffen werden, zumal die kriminalistische Erfahrung zeige, dass der eigene Konsum im Breitensport häufig durch den Handel mit Dopingmitteln finanziert werde. I Die Stiftung Deutsche Sporthilfe stellt ihr neues Förderkonzept vor I Es werden weiter Olympia-Prämien bezahlt. Die Planbarkeit der Dualen Karriere wird verbessert. | dass der eigene Konsum im Breitensport häufig durch den Handel mit | Dopingmitteln | finanziert werde. I Die Stiftung Deutsche Sporthilfe stellt ihr | DOSB | |
altschaften das Gesetz noch nicht überall in der gleichen, vom Gesetzgeber intendierten Weise anwenden. So hält nur etwas mehr als jede zweite Staatsanwaltschaft den einfachen Besitz von Dopingmitteln für ausreichend, um einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer nicht geringen Menge zu bejahen, wie dies vom Gesetzgeber intendiert war. Die übrigen Staatsanwaltschaften verlangen we | s mehr als jede zweite Staatsanwaltschaft den einfachen Besitz von | Dopingmitteln | für ausreichend, um einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer | DOSB | |
eschlagenen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport finden voll und ganz unsere Unterstützung. Das gilt insbesondere für die Einführung des ,,Erwerbs" von Dopingmitteln als weitere Tathandlung, weil dies die Ermittlungen erleichtert. 6. Der DOSB unterstützt die Bundesregierung auch in der Ablehnung des Vorschlags, den Besitz von Dopingmitteln bereits i | tzung. Das gilt insbesondere für die Einführung des ,,Erwerbs" von | Dopingmitteln | als weitere Tathandlung, weil dies die Ermittlungen erleichtert. | DOSB | |
werbs" von Dopingmitteln als weitere Tathandlung, weil dies die Ermittlungen erleichtert. 6. Der DOSB unterstützt die Bundesregierung auch in der Ablehnung des Vorschlags, den Besitz von Dopingmitteln bereits in geringen Mengen unter Strafe zu stellen, also das Erfordernis einer ,,nicht geringe Menge" aufzuheben. Eine solche Ausweitung wäre für den Anti-Doping-Kampf faktisch kein Gew | ndesregierung auch in der Ablehnung des Vorschlags, den Besitz von | Dopingmitteln | bereits in geringen Mengen unter Strafe zu stellen, also das Erfo | DOSB | |
die Hintermänner und das kriminelle Umfeld der Doping-Praktiken verfolgt. Würde der Staat den/die dopenden Sportler/in strafrechtlich auch dann ins Visier nehmen, wenn diese/er nicht mit Dopingmitteln handelt oder sie anderweitig in Verkehr bringt, so hätte dies in der Praxis kontraproduktive Folgen: So gälte die Unschuldsvermutung; Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten dem/der S | trafrechtlich auch dann ins Visier nehmen, wenn diese/er nicht mit | Dopingmitteln | handelt oder sie anderweitig in Verkehr bringt, so hätte dies in | DOSB | |
ein Heilversprechen. Es ist zunehmend schwierig zu unterscheiden, ob die Pille, die ich einwerfe, ein Nahrungsergänzungsmittel, ein Arzneimittel oder gar eine Partydroge ist. Wie bei den Dopingmitteln sind auch bei Nahrungsergänzungsmitteln meist nur versprochene Wirkungen, selten aber mögliche unerwünschte Nebenwirkungen bekannt; hierzu einige Beispiele: · Vitamin C stärkt das Immun | mittel, ein Arzneimittel oder gar eine Partydroge ist. Wie bei den | Dopingmitteln | sind auch bei Nahrungsergänzungsmitteln meist nur versprochene Wi | DOSB | |
ner/-in Arzt/Ärztin Sportler/-in 28 2.4 Gegen Doping und für den Sport argumentieren Zwischen Doping-Befürwortern und denen, die zwar gegen Doping sind, aber sich für die Freigabe von Dopingmitteln aussprechen, muss deutlich unterschieden werden. Allerdings sind Befürworter des Dopings meist auch für dessen Freigabe. In der Diskussion gehen die Dopinggegner nicht immer als Sieger | denen, die zwar gegen Doping sind, aber sich für die Freigabe von | Dopingmitteln | aussprechen, muss deutlich unterschieden werden. Allerdings sind | DOSB | |
der Athlet/die Athletin den unmenschlichen Belastungen des Leistungssports überhaupt erst gewachsen." ,,Durch meine ärztliche Kontrolle verhindere ich eigenmächtige Überdosierungen mit Dopingmitteln und dadurch Gesundheitsschäden." ,,Der Zweite ist schon der erste Verlierer!". ,,Nur Sieger werden gefeiert und bringen der Sportart das verdiente Ansehen!" Athletin/Athlet Trainer/Tra | ztliche Kontrolle verhindere ich eigenmächtige Überdosierungen mit | Dopingmitteln | und dadurch Gesundheitsschäden." ,,Der Zweite ist schon der erste | DOSB | |
undheit, Regeln und Chancengleichheit muss berücksichtigt werden. Die medizinische Fachpresse berichtet über zahlreiche Beobachtungen von schwersten Komplikationen bei der Verwendung von Dopingmitteln . Es gibt keinen Grund, vor dem Beginn einer wirksamen Prävention erst auf eine Vielzahl von Todesfällen zu warten. Für die Behandlung gesundheitlicher Probleme gibt es genügend alternat | Beobachtungen von schwersten Komplikationen bei der Verwendung von | Dopingmitteln | . Es gibt keinen Grund, vor dem Beginn einer wirksamen Prävention | DOSB | |
von gefährlichen nachgemachten Substanzen ,,entschärfen" und das Risiko für Nutzer/innen verringern. Die Bekämpfung von Doping ist unwirksam: Über eine Freigabe könnte der Verbrauch von Dopingmitteln besser kontrolliert werden. Doping ist weit verbreitet, ohne Doping ist Chancengleichheit im Spitzensport nicht mehr gegeben. Argumente ,,pro" und ,,contra" Dopingfreigabe (nach Single | Doping ist unwirksam: Über eine Freigabe könnte der Verbrauch von | Dopingmitteln | besser kontrolliert werden. Doping ist weit verbreitet, ohne Dopi | DOSB | |
bei den nationalen Kontrolllaboren (www.dopinginfo.de) nach, was von der Empfehlung zu halten ist. Ich sage der Trainerin, dass es nicht zu ihrer Aufgabe gehört, mich zur Verwendung von Dopingmitteln zu überreden. Denn das ist Betrug und schadet der Gesundheit. · Depressive Grundstimmung nach dem Karriereende (Ausbleiben der Glücksgefühle, Angst vor Bedeutungslosigkeit), manchmal | in, dass es nicht zu ihrer Aufgabe gehört, mich zur Verwendung von | Dopingmitteln | zu überreden. Denn das ist Betrug und schadet der Gesundheit. · | DOSB | |
r nimmt, sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen, drohen jetzt Geldstrafen und Gefängnis bis zu drei Jahren. Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von Dopingmitteln . Selbst wenn nur kleine Mengen ("uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit") bei einem Athleten gefunden werden, macht er sich strafbar. Sind alle Sportler in Deutschland von dem neuen Gesetz | ren. Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von | Dopingmitteln | . Selbst wenn nur kleine Mengen ("uneingeschränkte Besitzstrafbark | Sueddeutsche | |
werden, macht er sich strafbar. Sind alle Sportler in Deutschland von dem neuen Gesetz betroffen? Freizeitkicker, Hobbyläufer und Bodybuilder müssen nicht fürchten, für die Einnahme von Dopingmitteln bestraft zu werden. Das Anti-Doping-Gesetz zielt nur auf den Spitzensport und die rund 7000 Athleten, die den Dopingkontroll-Testpools der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) angehöre | läufer und Bodybuilder müssen nicht fürchten, für die Einnahme von | Dopingmitteln | bestraft zu werden. Das Anti-Doping-Gesetz zielt nur auf den Spit | Sueddeutsche | |
Partizan Belgrad, Aleksandar Nikacevic, wurde im Zuge dieser Aktion festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, der Kopf einer Organisation gewesen zu sein, die Hehlerei und illegalen Handel mit Dopingmitteln betrieben haben soll. Zusammen mit 30 weiteren Verdächtigten soll er Radprofis und Amateursportler in Italien unter anderem mit Epo-Präparaten versorgt haben. Ins Visier der Fahnder war | rganisation gewesen zu sein, die Hehlerei und illegalen Handel mit | Dopingmitteln | betrieben haben soll. Zusammen mit 30 weiteren Verdächtigten soll | Kicker | |
lgende Maßnahmen und deren unverzügliche Umsetzung: 1. Die Einführung zusätzlicher Tathandlungen in das Arzneimittelgesetz, um auch den Erwerb und das Verbringen von sowie den Handel mit Dopingmitteln sachgerecht strafrechtlich verfolgen zu können. 2. Die Erhöhung der Höchststrafe für Dopingvergehen im Arzneimittelgesetz von drei auf fünf Jahre. 3. Die Anwendung der Anti-Doping-Geset | tz, um auch den Erwerb und das Verbringen von sowie den Handel mit | Dopingmitteln | sachgerecht strafrechtlich verfolgen zu können. 2. Die Erhöhung d | DOSB | |
altschaften das Gesetz noch nicht überall in der gleichen, vom Gesetzgeber intendierten Weise anwenden. So hält nur etwas mehr als jede zweite Staatsanwaltschaft den einfachen Besitz von Dopingmitteln für ausreichend, um einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer nicht geringen Menge zu bejahen, wie dies vom Gesetzgeber intendiert war. Die übrigen Staatsanwaltschaften verlangen we | s mehr als jede zweite Staatsanwaltschaft den einfachen Besitz von | Dopingmitteln | für ausreichend, um einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer | DOSB | |
eichtern, zu qualifizieren und zu intensivieren. Der Evaluierungsbericht erörtert auch den schon vor fünf Jahren diskutierten und jetzt von einigen wiederholten Vorschlag, den Besitz von Dopingmitteln bereits in geringen Mengen unter Strafe zu stellen, also das Erfordernis einer ,,nicht geringen Menge" aufzuheben. Im Ergebnis lehnen Bundesregierung und Sachverständiger dies aus guten | erten und jetzt von einigen wiederholten Vorschlag, den Besitz von | Dopingmitteln | bereits in geringen Mengen unter Strafe zu stellen, also das Erfo | DOSB | |
die Hintermänner und das kriminelle Umfeld der Doping-Praktiken verfolgt. Würde der Staat den/die dopende/n Sportler/in strafrechtlich auch dann ins Visier nehmen, wenn diese/r nicht mit Dopingmitteln handelt oder sie anderweitig in Verkehr bringt, sondern eine geringe Menge ausschließlich zum Eigenkonsum besitzt, so hätte dies in der Praxis kontraproduktive Folgen: So wäre hier im | strafrechtlich auch dann ins Visier nehmen, wenn diese/r nicht mit | Dopingmitteln | handelt oder sie anderweitig in Verkehr bringt, sondern eine geri | DOSB | |
einem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens mehr verhängen würden. Von daher sehen wir weder die Notwendigkeit noch den Vorteil einer Besitzstrafbarkeit auch geringer Mengen von Dopingmitteln . Sie würde den Anti-Doping-Kampf vielmehr - entgegen der guten Absicht der Befürworter - eher schwächen und komplizieren. Die beiden übrigen in dem Evaluationsbericht erörterten Änderun | noch den Vorteil einer Besitzstrafbarkeit auch geringer Mengen von | Dopingmitteln | . Sie würde den Anti-Doping-Kampf vielmehr - entgegen der guten Ab | DOSB | |
nhaltet unter anderem eine Höchststrafe für gedopte Sportler von bis zu drei Jahren, erstmals können damit auch Athleten strafrechtlich verfolgt werden. Zudem wird bereits der Besitz von Dopingmitteln unter Strafe gestellt, egal in welcher Menge. Voraussichtlich im kommenden Jahr soll das Gesetz verabschiedet werden. Den Hintermännern der Dopingsünder droht bei schweren Vergehen soga | strafrechtlich verfolgt werden. Zudem wird bereits der Besitz von | Dopingmitteln | unter Strafe gestellt, egal in welcher Menge. Voraussichtlich im | Sueddeutsche | |
mmt war, hat auch zu der Erkenntnis geführt, dass Reglementierungen und Kontrollen allein nicht ausreichen.Nach der Novellierung des Arzneimittelgesetzes, wonach das Inverkehrbringen von Dopingmitteln unter Strafandrohung steht, sind die Rechtsgrundlagen auch für ein strafrechtliches Einschreiten bei Dopingverstößen zwar verbessert worden, doch wird das Ziel eines dopingfreien Sports | llierung des Arzneimittelgesetzes, wonach das Inverkehrbringen von | Dopingmitteln | unter Strafandrohung steht, sind die Rechtsgrundlagen auch für ei | DOSB | |
r Republik allein schon wegen der mangelhaften Verbindung zwischen Staat und Sport. Zwar fangen Staatsanwälte hin und wieder große Dealer oder bestrafen Ärzte wegen der Verabreichung von Dopingmitteln und der Anwendung im Sport verbotener Methoden. Deren hochverdächtige Kunden aber laufen, gleiten, fahren und siegen häufig munter weiter. So könnte es auch in Erfurt ablaufen. Dort erm | eder große Dealer oder bestrafen Ärzte wegen der Verabreichung von | Dopingmitteln | und der Anwendung im Sport verbotener Methoden. Deren hochverdäch | FAZ | |
daran. Sie verfolgt zunächst Fälle aus den vergangenen beiden Jahren und wird dazu zehn Sportler vernehmen. Mehr aber nicht. Da nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) nur die Weitergabe von Dopingmitteln , die Anwendung bestimmter Methoden bei Dritten und der Besitz nicht geringer Mengen bestimmter Substanzen strafwürdig ist, gelten die Kunden von Mediziner F. als Zeugen. „Es wird nicht | icht. Da nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) nur die Weitergabe von | Dopingmitteln | , die Anwendung bestimmter Methoden bei Dritten und der Besitz nic | FAZ | |
auch nur für den Besitz einer geringen Menge heute schon ergriffen werden, zumal die kriminalistische Erfahrung zeigt, dass der eigene Konsum im Breitensport häufig durch den Handel mit Dopingmitteln finanziert wird. Und auch für die Forderung nach einer Strafschärfung/Strafrahmenerhöhung in § 95 Abs. 1 Nr. 2a u. 2b AMG von derzeit bis zu drei Jahren auf fünf Jahre Freiheitsstrafe | dass der eigene Konsum im Breitensport häufig durch den Handel mit | Dopingmitteln | finanziert wird. Und auch für die Forderung nach einer Strafschä | Bundesministerium des Innern | |
len. Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen werden. Einhergehend mit dem Verbot des Selbstdopings soll durch das Anti-Doping-Gesetz der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden. Dafür ist ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sollen Täter geahndet werden, w | opings soll durch das Anti-Doping-Gesetz der Erwerb und Besitz von | Dopingmitteln | ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden. Dafür ist ein | Sueddeutsche | |
ksamkeit der geänderten Gesetzgebung, die schärfer als in den meisten anderen Ländern dieser Welt ist", sagte Bach. ,,So sind zuletzt immer wieder Hintermänner verurteilt worden, die mit Dopingmitteln gehandelt haben. Um den Sumpf im Umfeld der Athleten auszutrocknen, ist es wichtig, an die Nachschubwege heranzukommen. Die im Januar 2010 in Passau verhängte Strafe von fünf Jahren und | sind zuletzt immer wieder Hintermänner verurteilt worden, die mit | Dopingmitteln | gehandelt haben. Um den Sumpf im Umfeld der Athleten auszutrockne | DOSB | |
chtungsweisend ein Urteil auf dieser Basis für die Dopingbekämpfung sein wird. "Entlastungstheorien nur aufgrund von Mutationen ohne funktionellen Nachweis würden in Zukunft bei modernen Dopingmitteln die Bemühungen der Fahnder aussichtslos machen", sagt Fritz Sörgel. Dem Nürnberger Pharmakologen wollte Pechsteins Anwalt übrigens jüngst die Wiederholung einiger "wichtiger Bewertungen | ationen ohne funktionellen Nachweis würden in Zukunft bei modernen | Dopingmitteln | die Bemühungen der Fahnder aussichtslos machen", sagt Fritz Sörge | Sueddeutsche | |
nsbesondere den WADA- und den NADA-Code an. Mir ist § 6 a des Arzneimittelgesetzes bekannt, demzufolge u.a. der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar sind. 5. Ich werde das Recht der mir anvertrauten Sportlerinnen und Sportler auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer o | nd das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von | Dopingmitteln | strafbar sind. 5. Ich werde das Recht der mir anvertrauten Sport | DOSB | |
ass ich unabsichtlich ein verunreinigtes Produkt konsumiert habe", sagte Fränk Schleck. Ihm war bei der Tour das Diuretikum Xipamid nachgewiesen worden, das auch zur Verschleierung von Dopingmitteln eingesetzt werden kann. Der Tour-Dritte von 2011 bestreitet Doping und hatte zuletzt öfter vermutet, ihm sei die verbotene Substanz untergeschoben worden. Neben der Sperre verfügte di | tikum Xipamid nachgewiesen worden, das auch zur Verschleierung von | Dopingmitteln | eingesetzt werden kann. Der Tour-Dritte von 2011 bestreitet Dopin | Kicker | |
iederversammlung formuliert hat. Auch wir treten für weitergehende gesetzliche und untergesetzliche Verbesserungen ein. Wir halten allerdings eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln für kontraproduktiv, weil sie faktisch die schnellere und härtere Sportgerichtsbarkeit aushebeln könnte. Dies wollen auch die Koalitionäre nicht, wie aus dem Beschlusstext hervorgeht. D | Wir halten allerdings eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von | Dopingmitteln | für kontraproduktiv, weil sie faktisch die schnellere und härtere | DOSB | |
r gearbeitet worden sei. Regner schreibt weiter, daß das Dopinglabor in Kreischa nach dem positiven Befund des kanadischen Sprinters Ben Johnson bei den Olympischen Spielen 1988 an neuen Dopingmitteln gearbeitet habe, die aus Nasenspray-Flaschen benutzt werden sollten. Das Experiment habe sich je doch nicht bewährt. Insgesamt hat der Skandal um Ben Johnson nach Regners Auffassung an | en Sprinters Ben Johnson bei den Olympischen Spielen 1988 an neuen | Dopingmitteln | gearbeitet habe, die aus Nasenspray-Flaschen benutzt werden sollt | DOSB | |
s Antrags des DOSB-Präsidiums sind folgende Forderungen: 1. Die Einführung zusätzlicher Tathandlungen in das Arzneimittelgesetz, nämlich des „Erwerbs, Verbringens und Handeltreibens von Dopingmitteln in nicht geringer Menge“. 2. Die Erhöhung der Höchststrafe für Dopingvergehen im Arzneimittelgesetz von drei auf fünf Jahre. 3. Die Anwendung der Anti-Doping-Gesetzgebung durch die St | elgesetz, nämlich des „Erwerbs, Verbringens und Handeltreibens von | Dopingmitteln | in nicht geringer Menge“. 2. Die Erhöhung der Höchststrafe für D | DOSB | |
r nimmt, sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen, drohen jetzt Geldstrafen und Gefängnis bis zu drei Jahren. Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von Dopingmitteln . Selbst wenn nur kleine Mengen ("uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit") bei einem Athleten gefunden werden, macht er sich strafbar. Sind alle Sportler in Deutschland von dem neuen Gesetz | ren. Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von | Dopingmitteln | . Selbst wenn nur kleine Mengen ("uneingeschränkte Besitzstrafbark | Sueddeutsche | |
werden, macht er sich strafbar. Sind alle Sportler in Deutschland von dem neuen Gesetz betroffen? Freizeitkicker, Hobbyläufer und Bodybuilder müssen nicht fürchten, für die Einnahme von Dopingmitteln bestraft zu werden. Das Anti-Doping-Gesetz zielt nur auf den Spitzensport und die rund 7000 Athleten, die den Dopingkontroll-Testpools der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) angehöre | läufer und Bodybuilder müssen nicht fürchten, für die Einnahme von | Dopingmitteln | bestraft zu werden. Das Anti-Doping-Gesetz zielt nur auf den Spit | Sueddeutsche | |
in nettes Schildchen für eine marginal veränderte Gesetzeslage wird, sondern auch die wirklich entscheidenden Fragen anpackt. Wie zum Beispiel die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln . Die signifikant bessere Ausstattung für die Strafverfolger. Und vor allem auch die Drohung, dass es den Mitwissern und Mittätern im Milieu, den Ärzten, Betreuern und Teamchefs, juristi | ackt. Wie zum Beispiel die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von | Dopingmitteln | . Die signifikant bessere Ausstattung für die Strafverfolger. Und | Sueddeutsche | |
ußerhalb des Wettbewerbs selbst langfristige, leistungssteigernde Wirkung haben können (z. B. anabole Steroide), sowie Maskierungsmittel, die verwendet werden können, um den Nachweis von Dopingmitteln zu verhindern. Sämtliche in der Verbotsliste aufgeführten Substanzen und Methoden sind im Wettbewerb verboten. Wer eine nur im Wettbewerb verbotene Substanz außerhalb von Wettbewerben a | askierungsmittel, die verwendet werden können, um den Nachweis von | Dopingmitteln | zu verhindern. Sämtliche in der Verbotsliste aufgeführten Substan | DFB | |
Mittel weiterzugeben, hätten uns der Ausschluss aus dem Leistungssport und damit erhebliche berufliche Nachteile gedroht. Trotz des systembedingten Drucks betrachten wir den Einsatz von Dopingmitteln aus heutiger Sicht als Fehler. Soweit die Sportler durch den Einsatz von Dopingmitteln gesundheitliche Schäden davon getragen haben sollten, sind wir tief betroffen und bedauern dies se | t. Trotz des systembedingten Drucks betrachten wir den Einsatz von | Dopingmitteln | aus heutiger Sicht als Fehler. Soweit die Sportler durch den Eins | DOSB | |
liche berufliche Nachteile gedroht. Trotz des systembedingten Drucks betrachten wir den Einsatz von Dopingmitteln aus heutiger Sicht als Fehler. Soweit die Sportler durch den Einsatz von Dopingmitteln gesundheitliche Schäden davon getragen haben sollten, sind wir tief betroffen und bedauern dies sehr. Die daran beteiligten Trainer entschuldigen sich ausdrücklich dafür. Seit 1991, als | utiger Sicht als Fehler. Soweit die Sportler durch den Einsatz von | Dopingmitteln | gesundheitliche Schäden davon getragen haben sollten, sind wir ti | DOSB | |
international vernetzt über die Grenzen hinweg operieren. Das Gesetz verstärkte unter anderem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln . Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt. Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die An | sbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit | Dopingmitteln | . Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders | Bundesministerium des Innern | |
ragen könnten: - Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe (§ 6a Absatz 2a AMG) - Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von Dopingmitteln im AMG - Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB (Geldwäsche) - Vereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten (bezüglich der erforderlichen Intensität | 2a AMG) - Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von | Dopingmitteln | im AMG - Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 | Bundesministerium des Innern | |
r nimmt, sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen, drohen jetzt Geldstrafen und Gefängnis bis zu drei Jahren. Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von Dopingmitteln . Selbst wenn nur kleine Mengen («uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit») bei einem Athleten gefunden werden, macht er sich strafbar. Sind alle Sportler in Deutschland von dem neuen Geset | ren. Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von | Dopingmitteln | . Selbst wenn nur kleine Mengen («uneingeschränkte Besitzstrafbark | Sueddeutsche | |
erden, macht er sich strafbar. Sind alle Sportler in Deutschland von dem neuen Gesetz betroffen? Freizeitkicker, Hobbyläufer und Bodybuilder müssen nicht fürchten, für die Einnahme von Dopingmitteln bestraft zu werden. Das Anti-Doping-Gesetz zielt nur auf den Spitzensport und die rund 7000 Athleten, die den Dopingkontroll-Testpools der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) angehöre | läufer und Bodybuilder müssen nicht fürchten, für die Einnahme von | Dopingmitteln | bestraft zu werden. Das Anti-Doping-Gesetz zielt nur auf den Spit | Sueddeutsche | |
nd Amateurspieler durch ihre Vereinszugehörigkeit und die Statuten der Mitgliedsverbände des DFB, Lizenzspieler durch ihren Vertrag dazu verpflichtet, ihre Leistung ohne die Einnahme von Dopingmitteln zu erbringen. 1428 Dopingtests in der Saison 2008/2009 In Zusammenarbeit mit der NADA, der Nationalen Anti-Doping Agentur, führt der DFB jährlich rund 480 Trainingskontrollen durch. N | ren Vertrag dazu verpflichtet, ihre Leistung ohne die Einnahme von | Dopingmitteln | zu erbringen. 1428 Dopingtests in der Saison 2008/2009 In Zusam | DFB | |
Dopings; In Deutschland finden sich gesetzliche Regelungen zur Dopingbekämpfung in unterschiedlichen Gesetzen. Im Arzneimittelgesetz (§§ 6a, 95) werden ,,Verschreibung", ,,Anwendung von Dopingmitteln bei anderen" sowie das ,,Inverkehrbringen" mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen, dazu zählt ein Doping von Minderjährigen, kann | imittelgesetz (§§ 6a, 95) werden ,,Verschreibung", ,,Anwendung von | Dopingmitteln | bei anderen" sowie das ,,Inverkehrbringen" mit Geldstrafe oder Fr | Bundesministerium des Innern | |
euer/-innen wie auch Ärzte/-innen und medizinisches Assistenzpersonal über das Arzneimittelgesetz bei Dopingverstößen zu bestrafen. Auch die Einfuhr von in Deutschland nicht zugelassenen Dopingmitteln aus dem Ausland ist als Vergehen mit Strafe bedroht. Im Betäubungsmittelgesetz werden die unerlaubte Einfuhr, die Veräußerung oder der Erwerb sowie der Besitz größerer Mengen von Betäub | bestrafen. Auch die Einfuhr von in Deutschland nicht zugelassenen | Dopingmitteln | aus dem Ausland ist als Vergehen mit Strafe bedroht. Im Betäubung | Bundesministerium des Innern | |
ngkampf jenseits eines speziellen Gesetzes zu intensivieren? 5. Welche Maßnahmen und welche Mittel sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um das Herstellen und Vertreiben von Dopingmitteln in Deutschland zu verhindern? Für die Bundesregierung ist die Dopingbekämpfung ein Kernelement ihrer Sportpolitik. Fair Play und Chancengleichheit sind Werte, die durch Doping im Sport | der Bundesregierung geeignet, um das Herstellen und Vertreiben von | Dopingmitteln | in Deutschland zu verhindern? Für die Bundesregierung ist die Do | Bundesministerium des Innern | |
tz für Deutschland ist am Mittwoch von der Bundesregierung vorgestellt worden. Nachfolgend die wesentlichen Inhalte: Zweck des Gesetzes: Das Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und -methoden, um die Gesundheit der Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Wettbewerben zu sichern und zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen. Selbst | ck des Gesetzes: Das Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von | Dopingmitteln | und -methoden, um die Gesundheit der Sportler zu schützen, die Fa | Sueddeutsche | |
rhaltung der Integrität des Sports beizutragen. Selbstdoping: Bisher konnten dopende Spitzenathleten gesetzlich nicht belangt werden. Das neue Gesetz verbietet Sportlern die Einnahme von Dopingmitteln , sofern die Anwendung in der Absicht erfolgt, sich damit einen Vorteil in einem sportlichen Wettbewerb zu verschaffen. Das Verbot erfasst damit erstmals das unlautere Verhalten dopender | langt werden. Das neue Gesetz verbietet Sportlern die Einnahme von | Dopingmitteln | , sofern die Anwendung in der Absicht erfolgt, sich damit einen Vo | Sueddeutsche | |
ot erfasst damit erstmals das unlautere Verhalten dopender Athleten selbst in einem speziellen Tatbestand. Besitzstrafbarkeit: Eingeführt wird eine Strafbarkeit bei Erwerb und Besitz von Dopingmitteln auch bei geringen Mengen, sofern mit diesen Selbstdoping beabsichtigt ist. Strafen:Dopingsünder müssen zukünftig mit Gefängnis- oder Geldstrafen rechnen. Mit einer Freiheitsstrafe bis z | rkeit: Eingeführt wird eine Strafbarkeit bei Erwerb und Besitz von | Dopingmitteln | auch bei geringen Mengen, sofern mit diesen Selbstdoping beabsich | Sueddeutsche | |
l zur Vermeidung von Zittern. Nahrungsergänzungsmittel und Kreatinin stellen eine Grauzone dar. Hier bestehen vor allem Gefahren durch Verunreinigungen. Auch Breitensportler greifen zu Dopingmitteln Auch Breitensportler greifen in niedrigem Prozentsatz zu den Mitteln, die bei Leistungssportlern unter Doping fallen. Hier können kurz- und langfristig erhebliche gesundheitliche Schäd | Gefahren durch Verunreinigungen. Auch Breitensportler greifen zu | Dopingmitteln | Auch Breitensportler greifen in niedrigem Prozentsatz zu den Mit | DOSB | |
och sehr bescheiden", kritisierte Grünen-Sprecher Winfried Hermann. "Das ist nur eine bescheidene Novelle des Arzneimittelgesetzes: Das Gesetz wird lediglich zur portionierten Abgabe von Dopingmitteln führen", sagte Hermann. Der Antrag der Grünen fand im Ausschuss keine Mehrheit. Jaksches Bekenntnisse bestätigten die Vorgehensweise, dopende Sportler nicht mit den Mitteln des Strafrec | elgesetzes: Das Gesetz wird lediglich zur portionierten Abgabe von | Dopingmitteln | führen", sagte Hermann. Der Antrag der Grünen fand im Ausschuss k | Sueddeutsche | |
; h) für nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Auflagen Geldstrafe bis zu 250.000,00; § 7b Nr. 4. bleibt unberührt; i) für das Mitwirkenlassen gedopter Spieler (§ 6), die Verabreichung von Dopingmitteln , die Weigerung, Dopingkontrollen zuzulassen sowie jede Beteiligung an diesen Handlungen oder ihre Duldung und bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Richtlinien Geldstrafe bis zu 150.000, | das Mitwirkenlassen gedopter Spieler (§ 6), die Verabreichung von | Dopingmitteln | , die Weigerung, Dopingkontrollen zuzulassen sowie jede Beteiligun | DFB | |
z für Deutschland ist am Mittwoch von der Bundesregierung vorgestellt worden. Nachfolgend die wesentlichen Inhalte: Zweck des Gesetzes: Das Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und -methoden, um die Gesundheit der Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Wettbewerben zu sichern und zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen. Selbst | ck des Gesetzes: Das Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von | Dopingmitteln | und -methoden, um die Gesundheit der Sportler zu schützen, die Fa | Sueddeutsche Zeitung | |
rhaltung der Integrität des Sports beizutragen. Selbstdoping: Bisher konnten dopende Spitzenathleten gesetzlich nicht belangt werden. Das neue Gesetz verbietet Sportlern die Einnahme von Dopingmitteln , sofern die Anwendung in der Absicht erfolgt, sich damit einen Vorteil in einem sportlichen Wettbewerb zu verschaffen. Das Verbot erfasst damit erstmals das unlautere Verhalten dopender | langt werden. Das neue Gesetz verbietet Sportlern die Einnahme von | Dopingmitteln | , sofern die Anwendung in der Absicht erfolgt, sich damit einen Vo | Sueddeutsche Zeitung | |
ot erfasst damit erstmals das unlautere Verhalten dopender Athleten selbst in einem speziellen Tatbestand. Besitzstrafbarkeit: Eingeführt wird eine Strafbarkeit bei Erwerb und Besitz von Dopingmitteln auch bei geringen Mengen, sofern mit diesen Selbstdoping beabsichtigt ist. Strafen:Dopingsünder müssen zukünftig mit Gefängnis- oder Geldstrafen rechnen. Mit einer Freiheitsstrafe bis z | rkeit: Eingeführt wird eine Strafbarkeit bei Erwerb und Besitz von | Dopingmitteln | auch bei geringen Mengen, sofern mit diesen Selbstdoping beabsich | Sueddeutsche Zeitung | |
abine Bätzing (SPD), bei der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2006. Wörtlich heißt es im Bericht: "Ein weiteres Problemfeld beim Medikamentenmissbrauch stellt die Verwendung von Dopingmitteln im Sport dar. Trotz erheblicher Gesundheitsrisiken durch den Konsum von Dopingsubstanzen zur Leistungssteigerung und Körperveränderung missbrauchen Sportler Substanzen wie Anabolika, EP | Problemfeld beim Medikamentenmissbrauch stellt die Verwendung von | Dopingmitteln | im Sport dar. Trotz erheblicher Gesundheitsrisiken durch den Kons | DOSB | |
ortler wie Francesco Moser oder Bode Miller gehören zu den Befürwortern; selbst der damalige IOC-Präsident Juan Antonio Samaranch hatte sich 1998 für eine Freigabe von nicht gefährlichen Dopingmitteln ausgesprochen. Kurz vor den druckfrischen Enthüllungen von Jef D'hont hatte der Göttinger Sportwissenschaftler Prof. Arnd Krüger, ein ehemaliger Mittelstreckler und Olympiateilnehmer, m | Samaranch hatte sich 1998 für eine Freigabe von nicht gefährlichen | Dopingmitteln | ausgesprochen. Kurz vor den druckfrischen Enthüllungen von Jef D' | DOSB | |
international vernetzt über die Grenzen hinweg operieren. Das Gesetz verstärkte unter anderem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln . Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt.“ Mit dem Bericht komme die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die | sbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit | Dopingmitteln | . Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders | DOSB | |
rt beitragen könnten:Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe (§ 6a Absatz 2a AMG)Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von Dopingmitteln im AMGPrüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB (Geldwäsche)Vereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten (bezüglich der erforderlichen Intensität der Verd | atz 2a AMG)Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von | Dopingmitteln | im AMGPrüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB | DOSB | |
on zum Kampf gegen Doping, an der sich das DOSBPräsidium intensiv beteiligt hat, konzentrierte sich in den letzten Monaten auf die Frage der Einführung von Straftatbeständen ,,Besitz von Dopingmitteln " und ,,Sportbetrug". Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Freistaates Bayern, der auf ihre Einführung zielt, hat der zuständige Ausschuss des Bundesrats allerdings auf unbestimmte Zei | en auf die Frage der Einführung von Straftatbeständen ,,Besitz von | Dopingmitteln | " und ,,Sportbetrug". Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Freis | DOSB | |
nnen die staatlichen Ermittlungsmöglichkeiten (wie Telefonüberwachung und Durchsuchungen) besser ausgeschöpft werden. Der DOSB weist ausdrücklich darauf hin, dass Athleten/innen, die mit Dopingmitteln handeln oder sie anderweitig in den Verkehr bringen, mit Gefängnisstrafen bedroht sind. Der DOSB hält diese Regelung für sinnvoll und zielführend und unterstützt sie nachdrücklich. Der | r DOSB weist ausdrücklich darauf hin, dass Athleten/innen, die mit | Dopingmitteln | handeln oder sie anderweitig in den Verkehr bringen, mit Gefängni | DOSB | |
reitete Missbrauch von Arzneimitteln in kommerziellen Fitness-Studios unterliegt entgegen landläufiger Meinung nicht den Anti-DopingRegeln des organisierten Sports. Um die Weitergabe von Dopingmitteln in diesen Einrichtungen wirksamer bekämpfen zu können, sind kommerzielle Fitness-Studios und ähnliche Betriebe nach Auffassung des DOSB der Regelüberwachung durch Polizei und Ordnungsbe | Anti-DopingRegeln des organisierten Sports. Um die Weitergabe von | Dopingmitteln | in diesen Einrichtungen wirksamer bekämpfen zu können, sind komme | DOSB | |
erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international sofort durchsetzbare Bestrafung möglich ist. Wird der Athlet durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Handels mit Dopingmitteln überführt, unterliegt er schon jetzt den für alle Bürger geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (siehe oben Ziffer 6). Der DOSB betont insbesondere noch einmal das | durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Handels mit | Dopingmitteln | überführt, unterliegt er schon jetzt den für alle Bürger geltende | DOSB | |
Verweigerer herauszukommen. Denn dem autonomen Sport hat die Regierung in spe im Koalitionsvertrag den Weg quasi vorgegeben. Berlin will sogar die Strafwürdigkeit allein beim Besitz von Dopingmitteln prüfen. Dagegen sprach sich Brechtken im DLF zwar energisch aus und wiederholte die umstrittene Auffassung des DOSB-Präsidiums, das Sportrecht werde dann durch das Strafrecht ausgehebel | eben. Berlin will sogar die Strafwürdigkeit allein beim Besitz von | Dopingmitteln | prüfen. Dagegen sprach sich Brechtken im DLF zwar energisch aus u | FAZ | |
auch nur für den Besitz einer geringen Menge heute schon ergriffen werden, zumal die kriminalistische Erfahrung zeigt, dass der eigene Konsum im Breitensport häufig durch den Handel mit Dopingmitteln finanziert wird. Und auch für die Forderung nach einer Strafschärfung/Strafrahmenerhöhung in § 95 Abs. 1 Nr. 2a u. 2b AMG von derzeit bis zu drei Jahren auf fünf Jahre Freiheitsstrafe z | dass der eigene Konsum im Breitensport häufig durch den Handel mit | Dopingmitteln | finanziert wird. Und auch für die Forderung nach einer Strafschär | DOSB | |
len. Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen werden. Einhergehend mit dem Verbot des Selbstdopings soll durch das Anti-Doping-Gesetz der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden. Dafür ist ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sollen Täter geahndet werden, w | opings soll durch das Anti-Doping-Gesetz der Erwerb und Besitz von | Dopingmitteln | ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden. Dafür ist ein | Sueddeutsche | |
ping Einnahme von Medikamenten: Gebrauch/Missbrauch aus der Hausapotheke/ Betreuerkoffer Arztbesuch (kontaminierte) Nahrungsergänzungsmittel Legale/illegale Drogen Bewusster Einsatz von Dopingmitteln /-methoden 5 Was ist Doping? 6 Definition - praktische Version! · Doping ist alles das, was auf der sog. Verbotsliste steht! · Substanzen · Methoden © Bongarts/Getty Images 7 Def | rungsergänzungsmittel Legale/illegale Drogen Bewusster Einsatz von | Dopingmitteln | /-methoden 5 Was ist Doping? 6 Definition - praktische Version | DFB | |
g der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie des Sports und der Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit. Ob dafür ,auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport' in Betracht kommen, will die Koalition prüfen. Für den DOSB ist dabei entscheidend, dass der im Sportrecht geltende Grundsatz der ,strict liability', als | ür ,auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von | Dopingmitteln | zum Zweck des Dopings im Sport' in Betracht kommen, will die Koal | DOSB | |
ztbesuche Kommentar zur Dopingbekämpfung: Behinderte Aufklärer Streit um die Besitzstrafbarkeit Mit dieser Haltung beendete Schäuble die heftige Diskussion im Sport, ob der Besitz von Dopingmitteln unter Strafe gestellt werden solle. Darüber zeigte sich DOSB-Präsident Thomas Bach erfreut: „Der Minister hat ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung und Subsidiarität des Sports geg | endete Schäuble die heftige Diskussion im Sport, ob der Besitz von | Dopingmitteln | unter Strafe gestellt werden solle. Darüber zeigte sich DOSB-Präs | FAZ | |
staatlicher Dopingbekämpfung unterstrich. Autor: Christian Eichler, Jahrgang 1959, Sportkorrespondent in München. | an class="shareAutorTxt left" >Folgen: Sie fordert, den Besitz von | Dopingmitteln | schon vom ersten Milligramm an unter Strafe zu stellen - und nich | FAZ | |
eitens der zuständigen Behörden ordnungsgemäß berücksichtigt werden. Die Änderungen der Vorschriften gegen Doping dienen unter anderem dazu, den Gesundheitsgefahren durch den Einsatz von Dopingmitteln zu begegnen. Die neuen Regelungen im Arzneimittelgesetz dienen damit auch dazu, Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit zu vermeiden (Managementregel 4 der nat | unter anderem dazu, den Gesundheitsgefahren durch den Einsatz von | Dopingmitteln | zu begegnen. Die neuen Regelungen im Arzneimittelgesetz dienen da | DOSB | |
Sport (DBVG): - Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe (§ 6a Absatz 2a AMG) - Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von Dopingmitteln im AMG - Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB (Geldwäsche) - Vereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten (Verdachtsmomente/Schulungs- und Fortbild | 2a AMG) - Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von | Dopingmitteln | im AMG - Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 | Bundesministerium des Innern |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: