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liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Pote | DFB | |
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Pote | DFB | |
d Receptor Delta)-Agonisten (z. B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (z. B. AICAR aminoimidazole carboxamide riboside). S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel · Vom Verbot ausgenommen ist die lokale Anwendung von Felypressin im Rahmen einer Zahnbehandlung zusammen mit Lokalanästhetika. · Glycerol ist ausdrücklich nur dann verboten, wenn es | aminoimidazole carboxamide riboside). S5. Diuretika und andere | Maskierungsmittel | · Vom Verbot ausgenommen ist die lokale Anwendung von Felypres | DFB | |
gesetzt wird. Damit ist die Einnahme von Glycerol, wenn es als Hilfsstoff in Arzneimitteln oder Lebensmitteln eingesetzt wird, erlaubt. Wird neben einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel , für das bereits eine Medizinische Ausnahmegenehmigung besteht, zusätzlich eine Substanz eingesetzt, die einem Grenzwert unterliegt (Salbutamol, Formoterol, Morphin, Cathin, Ephedrin | wird, erlaubt. Wird neben einem Diuretikum oder einem anderen | Maskierungsmittel | , für das bereits eine Medizinische Ausnahmegenehmigung besteht | DFB | |
ta) Agonisten (z. B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR aminoimidazole carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann | carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere | Maskierungsmittel | Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Des | DFB | |
B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR aminoimidazole carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid | ide). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel | Maskierungsmittel | sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmae | DFB | |
es, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Morphin, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg | hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen | Maskierungsmittel | muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diure | DFB | |
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. Verbotene Methoden M1. Erhöhung des Sauerstofftransfers Folgende Methoden sind verboten: 1. | ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes | Maskierungsmittel | auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für dies | DFB | |
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Pote | DFB | |
Receptor Delta)-Agonisten (z. B. GW1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (z. B. AICAR) aminoimidazole carboxamide riboside). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichte(s) Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und M | minoimidazole carboxamide riboside). S5. DIURETIKA UND ANDERE | MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, De | DOSB | |
gonisten (z. B. GW1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (z. B. AICAR) aminoimidazole carboxamide riboside). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichte(s) Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenec | oxamide riboside). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel | sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasma | DOSB | |
nz, die Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Morphin, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel , muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diese Substanz vorge | hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen | Maskierungsmittel | , muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diur | DOSB | |
rin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel, muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diese Substanz vorgelegt werden. Verbotsliste der WADA 2012 Informatorische Übersetzung der NADA Nationale Anti Doping Ag | ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes | Maskierungsmittel | auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für dies | DOSB | |
informierte Doper, wie leicht Tests zu umgehen sind: Immer mehr Stoffe sind im Labor nicht zu erkennen, bei anderen ist das Zeitfenster der Nachweisbarkeit zu klein, überdies gibt es Maskierungsmittel zuhauf. Da braucht es, wie beim Alkoholtest, Grenzwerte und starke Indizien." (11.3.2010, www.sueddeutsche.de/sport/dopingforscher-imfall-pechstein-auf-skeptischer-distanz-1.4105) Al | das Zeitfenster der Nachweisbarkeit zu klein, überdies gibt es | Maskierungsmittel | zuhauf. Da braucht es, wie beim Alkoholtest, Grenzwerte und st | DOSB | |
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Pote | DFB | |
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Pote | DFB | |
und außerhalb von Wettkämpfen) verboten sind: Anabolandrogene Steroide, Hormone und verwandte Wirkstoffe, Beta-2-Agonisten, Hormon-Antagonisten und -Modulatoren, Diuretika und andere Maskierungsmittel Im Wettkampf sind verboten: Stimulanzien, Narkotika, Cannabinoide, Glukokortikoide. In bestimmten Sportarten sind verboten: Alkohol, Betablocker - Ihr müsst Euch deshalb informiere | en, Hormon-Antagonisten und -Modulatoren, Diuretika und andere | Maskierungsmittel | Im Wettkampf sind verboten: Stimulanzien, Narkotika, Cannabin | DOSB | |
er Substanzen in bestimmte Kategorien ist verbindlich und kann weder von Athleten noch von anderen Personen mit der Begründung angegriffen werden, dass die Substanz oder Methode kein Maskierungsmittel ist, nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, kein Gesundheitsrisiko darstellt oder nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Medizinische Ausnahmegenehmigungen Das Vorhandense | ündung angegriffen werden, dass die Substanz oder Methode kein | Maskierungsmittel | ist, nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, kein G | DOSB | |
t den Generaldirektor der UNESCO von jeglichen Änderungen der Verbotsliste in Kenntnis. Es gibt eine einzige Verbotsliste. Zu den Substanzen, die zu jeder Zeit verboten sind, gehören Maskierungsmittel und solche Substanzen, deren Gebrauch im Training langfristige leistungssteigernde Wirkungen haben können, wie z. B. Anabolika. Alle Substanzen und Methoden, die in der Verbotsliste | e. Zu den Substanzen, die zu jeder Zeit verboten sind, gehören | Maskierungsmittel | und solche Substanzen, deren Gebrauch im Training langfristige | DOSB | |
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Pote | DFB | |
e Veränderung von Urin. 2. Verboten sind intravenöse Infusionen, außer bei chirurgischen Verfahren, medizinischen Notfällen oder klinischen Untersuchungen. S 5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Probenecid, Plasmaexpander (zum Beispiel intravenöses Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) und andere Substa | len oder klinischen Untersuchungen. S 5. Diuretika und andere | Maskierungsmittel | Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Pr | DFB | |
Urin. 2. Verboten sind intravenöse Infusionen, außer bei chirurgischen Verfahren, medizinischen Notfällen oder klinischen Untersuchungen. S 5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Probenecid, Plasmaexpander (zum Beispiel intravenöses Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) und andere Substanzen mit ähnlicher | n Untersuchungen. S 5. Diuretika und andere Maskierungsmittel | Maskierungsmittel | sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Probenecid, Plasmaex | DFB | |
ethode aufgenommen werden. [Kommentar zu Artikel 4.2.1: Es gibt eine einzige Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden. Zu den Wirkstoffen, die immer verboten sind, gehören Maskierungsmittel und Wirkstoffe, die bei der Anwendung im Training langfristige leistungssteigernde Wirkungen haben können, wie z. B. Anabolika. Alle Wirkstoffe und Methoden, die in der Liste verbote | Methoden. Zu den Wirkstoffen, die immer verboten sind, gehören | Maskierungsmittel | und Wirkstoffe, die bei der Anwendung im Training langfristige | DOSB | |
oder verbotener Methoden zu maskieren. [Kommentar zu Artikel 4.3.2: Ein Wirkstoff wird in die Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden aufgenommen, wenn der Wirkstoff ein Maskierungsmittel ist oder zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt: (1) Der Wirkstoff hat das Potenzial, die sportliche Leistung zu steigern, oder er steigert diese; (2) er stellt ein potenzielles o | fe und verbotener Methoden aufgenommen, wenn der Wirkstoff ein | Maskierungsmittel | ist oder zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt: (1) Der Wi | DOSB | |
nen Methoden ist verbindlich und kann weder von Athleten noch von anderen Personen mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei dem Wirkstoff bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass der Wirkstoff bzw. die Methode nicht das Potenzial haben, die Leistung Welt-Anti-Doping-Code 2009 22 zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellen oder | , dass es sich bei dem Wirkstoff bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass der Wirkstoff bzw. die Methode nicht das Pot | DOSB | |
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Pote | DFB | |
e Proliferator Activated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPARd-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann | Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE | MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Des | DFB | |
ivated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPARd-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid | um Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel | sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmae | DFB | |
nes Stoffes, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg | hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen | Maskierungsmittel | muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diure | DFB | |
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. 86 Verbotene Methoden M1. MANIPULATION VON BLUT UND BLUTBESTANDTEILEN Folgende Methoden sind | ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes | Maskierungsmittel | auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für dies | DFB | |
dsätzlich verboten sind alle Substanzen, die auch bei Einnahme außerhalb des Wettbewerbs selbst langfristige, leistungssteigernde Wirkung haben können (z. B. anabole Steroide), sowie Maskierungsmittel , die verwendet werden können, um den Nachweis von Dopingmitteln zu verhindern. Sämtliche in der Verbotsliste aufgeführten Substanzen und Methoden sind im Wettbewerb verboten. Wer ein | teigernde Wirkung haben können (z. B. anabole Steroide), sowie | Maskierungsmittel | , die verwendet werden können, um den Nachweis von Dopingmittel | DFB | |
in kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR). Verbotsliste der WADA 2014 Informatorische Übersetzung der NADA Nationale Anti Doping Agentur für Deutschland 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichte(s) Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und M | ti Doping Agentur für Deutschland 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE | MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, De | DFB | |
onisten (z. B. AICAR). Verbotsliste der WADA 2014 Informatorische Übersetzung der NADA Nationale Anti Doping Agentur für Deutschland 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichte(s) Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenec | für Deutschland 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel | sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasma | DFB | |
er Substanz, die Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel , muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diese Substanz vorge | hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen | Maskierungsmittel | , muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diur | DFB | |
rin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel, muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diese Substanz vorgelegt werden. Verbotsliste der WADA 2014 Informatorische Übersetzung der NADA Nationale Anti Doping Ag | ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes | Maskierungsmittel | auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für dies | DFB | |
me Proliferator Activated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann | chse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE | MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Des | DOSB | |
tivated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid | m Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel | sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmae | DOSB | |
nes Stoffes, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg | hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen | Maskierungsmittel | muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diure | DOSB | |
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. 6 VERBOTENE METHODEN M1. MANIPULATION VON BLUT UND BLUTBESTANDTEILEN Folgende Methoden sind | ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes | Maskierungsmittel | auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für dies | DOSB | |
ta) Agonisten (z. B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR aminoimidazole carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann | carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere | Maskierungsmittel | Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Des | DOSB | |
B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR aminoimidazole carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid | ide). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel | Maskierungsmittel | sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmae | DOSB | |
es, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Morphin, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg | hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen | Maskierungsmittel | muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diure | DOSB | |
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. Verbotene Methoden M1. Erhöhung des Sauerstofftransfers Folgende Methoden sind verboten: 1. | ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes | Maskierungsmittel | auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für dies | DOSB | |
(zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AxisAgonisten (zum Beispiel AICAR aminoimidazole carboxamide riboside) sind verboten. S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Probenecid, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenöses Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) und ande | carboxamide riboside) sind verboten. S5. DIURETIKA UND ANDERE | MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Pro | DFB | |
1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AxisAgonisten (zum Beispiel AICAR aminoimidazole carboxamide riboside) sind verboten. S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Probenecid, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenöses Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) und andere Substanzen mit | de) sind verboten. S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel | sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Probenecid, Plasmaexp | DFB | |
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist | n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein | Maskierungsmittel | handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Pote | DFB | |
Activated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (zum Beispiel AICAR). 2. 3. 4. 5. 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann | zum Beispiel AICAR). 2. 3. 4. 5. 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE | MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Des | DFB | |
Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (zum Beispiel AICAR). 2. 3. 4. 5. 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid | ). 2. 3. 4. 5. 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL | Maskierungsmittel | sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmae | DFB | |
nes Stoffes, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg | hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen | Maskierungsmittel | muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diure | DFB | |
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. 5 VERBOTENE METHODEN M1. MANIPULATION VON BLUT UND BLUTBESTANDTEILEN Folgende Methoden sind | ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes | Maskierungsmittel | auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für dies | DFB | |
ten (ausgenommen inhaliertes Salbutamol, Formoterol und Salmeterol; anzuzeigen auf Protokoll) Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren z.B. SERMs, Insuline © mediamo Diuretika und andere Maskierungsmittel 16 » (S4) » (S5) Verbotsliste 2013 · Methoden: » (M1) Manipulation von Blut und Blutbestandteilen (M2) Chemische und physikalische Manipulationen » intravenöse Infusionen und/oder | odulatoren z.B. SERMs, Insuline © mediamo Diuretika und andere | Maskierungsmittel | 16 » (S4) » (S5) Verbotsliste 2013 · Methoden: » (M1) Manip | DFB | |
ogischer/n Wirkung(en) (ausgenommen Drospirenon, Pamabrom und topisches Dorzolamid und Brinzolamid, die nicht verboten sind). Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung von Diuretika und Maskierungsmitteln ist nicht gültig, wenn der Urin eines Athleten diese Substanzen zusammen mit Mengen exogener verbotener Substanzen enthält, die dem Grenzwert entsprechen oder unter ihm liegen. IM | ind). Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung von Diuretika und | Maskierungsmitteln | ist nicht gültig, wenn der Urin eines Athleten diese Substan | DFB |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: