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liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist
n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein
Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das PoteDFB
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist
n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein
Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das PoteDFB
d Receptor Delta)-Agonisten (z. B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (z. B. AICAR ­ aminoimidazole carboxamide riboside). S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel · Vom Verbot ausgenommen ist die lokale Anwendung von Felypressin im Rahmen einer Zahnbehandlung zusammen mit Lokalanästhetika. · Glycerol ist ausdrücklich nur dann verboten, wenn es
aminoimidazole carboxamide riboside). S5. Diuretika und andere
Maskierungsmittel · Vom Verbot ausgenommen ist die lokale Anwendung von FelypresDFB
gesetzt wird. Damit ist die Einnahme von Glycerol, wenn es als Hilfsstoff in Arzneimitteln oder Lebensmitteln eingesetzt wird, erlaubt. Wird neben einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel , für das bereits eine Medizinische Ausnahmegenehmigung besteht, zusätzlich eine Substanz eingesetzt, die einem Grenzwert unterliegt (Salbutamol, Formoterol, Morphin, Cathin, Ephedrin
wird, erlaubt. Wird neben einem Diuretikum oder einem anderen
Maskierungsmittel, für das bereits eine Medizinische Ausnahmegenehmigung bestehtDFB
ta) ­Agonisten (z. B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR ­ aminoimidazole carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann
carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere
Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, DesDFB
B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR ­ aminoimidazole carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid
ide). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, PlasmaeDFB
es, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Morphin, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg
hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen
Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das DiureDFB
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. Verbotene Methoden M1. Erhöhung des Sauerstofftransfers Folgende Methoden sind verboten: 1.
ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes
Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesDFB
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist
n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein
Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das PoteDFB
Receptor Delta)-Agonisten (z. B. GW1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (z. B. AICAR) ­ aminoimidazole carboxamide riboside). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichte(s) Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und M
minoimidazole carboxamide riboside). S5. DIURETIKA UND ANDERE
MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, DeDOSB
gonisten (z. B. GW1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (z. B. AICAR) ­ aminoimidazole carboxamide riboside). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichte(s) Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenec
oxamide riboside). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, PlasmaDOSB
nz, die Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Morphin, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel , muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diese Substanz vorge
hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen
Maskierungsmittel, muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das DiurDOSB
rin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel, muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diese Substanz vorgelegt werden. Verbotsliste der WADA 2012 Informatorische Übersetzung der NADA ­ Nationale Anti Doping Ag
ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes
Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesDOSB
informierte Doper, wie leicht Tests zu umgehen sind: Immer mehr Stoffe sind im Labor nicht zu erkennen, bei anderen ist das Zeitfenster der Nachweisbarkeit zu klein, überdies gibt es Maskierungsmittel zuhauf. Da braucht es, wie beim Alkoholtest, Grenzwerte und starke Indizien." (11.3.2010, www.sueddeutsche.de/sport/dopingforscher-imfall-pechstein-auf-skeptischer-distanz-1.4105) Al
das Zeitfenster der Nachweisbarkeit zu klein, überdies gibt es
Maskierungsmittel zuhauf. Da braucht es, wie beim Alkoholtest, Grenzwerte und stDOSB
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist
n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein
Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das PoteDFB
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist
n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein
Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das PoteDFB
und außerhalb von Wettkämpfen) verboten sind: Anabolandrogene Steroide, Hormone und verwandte Wirkstoffe, Beta-2-Agonisten, Hormon-Antagonisten und -Modulatoren, Diuretika und andere Maskierungsmittel Im Wettkampf sind verboten: Stimulanzien, Narkotika, Cannabinoide, Glukokortikoide. In bestimmten Sportarten sind verboten: Alkohol, Betablocker - Ihr müsst Euch deshalb informiere
en, Hormon-Antagonisten und -Modulatoren, Diuretika und andere
Maskierungsmittel Im Wettkampf sind verboten: Stimulanzien, Narkotika, CannabinDOSB
er Substanzen in bestimmte Kategorien ist verbindlich und kann weder von Athleten noch von anderen Personen mit der Begründung angegriffen werden, dass die Substanz oder Methode kein Maskierungsmittel ist, nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, kein Gesundheitsrisiko darstellt oder nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Medizinische Ausnahmegenehmigungen Das Vorhandense
ündung angegriffen werden, dass die Substanz oder Methode kein
Maskierungsmittel ist, nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, kein GDOSB
t den Generaldirektor der UNESCO von jeglichen Änderungen der Verbotsliste in Kenntnis. Es gibt eine einzige Verbotsliste. Zu den Substanzen, die zu jeder Zeit verboten sind, gehören Maskierungsmittel und solche Substanzen, deren Gebrauch im Training langfristige leistungssteigernde Wirkungen haben können, wie z. B. Anabolika. Alle Substanzen und Methoden, die in der Verbotsliste
e. Zu den Substanzen, die zu jeder Zeit verboten sind, gehören
Maskierungsmittel und solche Substanzen, deren Gebrauch im Training langfristigeDOSB
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist
n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein
Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das PoteDFB
e Veränderung von Urin. 2. Verboten sind intravenöse Infusionen, außer bei chirurgischen Verfahren, medizinischen Notfällen oder klinischen Untersuchungen. S 5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Probenecid, Plasmaexpander (zum Beispiel intravenöses Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) und andere Substa
len oder klinischen Untersuchungen. S 5. Diuretika und andere
Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, PrDFB
Urin. 2. Verboten sind intravenöse Infusionen, außer bei chirurgischen Verfahren, medizinischen Notfällen oder klinischen Untersuchungen. S 5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Probenecid, Plasmaexpander (zum Beispiel intravenöses Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) und andere Substanzen mit ähnlicher
n Untersuchungen. S 5. Diuretika und andere Maskierungsmittel
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Probenecid, PlasmaexDFB
ethode aufgenommen werden. [Kommentar zu Artikel 4.2.1: Es gibt eine einzige Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden. Zu den Wirkstoffen, die immer verboten sind, gehören Maskierungsmittel und Wirkstoffe, die bei der Anwendung im Training langfristige leistungssteigernde Wirkungen haben können, wie z. B. Anabolika. Alle Wirkstoffe und Methoden, die in der Liste verbote
Methoden. Zu den Wirkstoffen, die immer verboten sind, gehören
Maskierungsmittel und Wirkstoffe, die bei der Anwendung im Training langfristigeDOSB
oder verbotener Methoden zu maskieren. [Kommentar zu Artikel 4.3.2: Ein Wirkstoff wird in die Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden aufgenommen, wenn der Wirkstoff ein Maskierungsmittel ist oder zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt: (1) Der Wirkstoff hat das Potenzial, die sportliche Leistung zu steigern, oder er steigert diese; (2) er stellt ein potenzielles o
fe und verbotener Methoden aufgenommen, wenn der Wirkstoff ein
Maskierungsmittel ist oder zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt: (1) Der WiDOSB
nen Methoden ist verbindlich und kann weder von Athleten noch von anderen Personen mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei dem Wirkstoff bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass der Wirkstoff bzw. die Methode nicht das Potenzial haben, die Leistung Welt-Anti-Doping-Code 2009 22 zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellen oder
, dass es sich bei dem Wirkstoff bzw. der Methode nicht um ein
Maskierungsmittel handelt oder dass der Wirkstoff bzw. die Methode nicht das PotDOSB
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist
n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein
Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das PoteDFB
e Proliferator Activated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPARd-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann
Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE
MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, DesDFB
ivated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPARd-AMP-activated protein kinase)-Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid
um Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, PlasmaeDFB
nes Stoffes, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg
hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen
Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das DiureDFB
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. 86 Verbotene Methoden M1. MANIPULATION VON BLUT UND BLUTBESTANDTEILEN Folgende Methoden sind
ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes
Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesDFB
dsätzlich verboten sind alle Substanzen, die auch bei Einnahme außerhalb des Wettbewerbs selbst langfristige, leistungssteigernde Wirkung haben können (z. B. anabole Steroide), sowie Maskierungsmittel , die verwendet werden können, um den Nachweis von Dopingmitteln zu verhindern. Sämtliche in der Verbotsliste aufgeführten Substanzen und Methoden sind im Wettbewerb verboten. Wer ein
teigernde Wirkung haben können (z. B. anabole Steroide), sowie
Maskierungsmittel, die verwendet werden können, um den Nachweis von DopingmittelDFB
in kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR). Verbotsliste der WADA 2014 Informatorische Übersetzung der NADA ­ Nationale Anti Doping Agentur für Deutschland 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichte(s) Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und M
ti Doping Agentur für Deutschland 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE
MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, DeDFB
onisten (z. B. AICAR). Verbotsliste der WADA 2014 Informatorische Übersetzung der NADA ­ Nationale Anti Doping Agentur für Deutschland 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichte(s) Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenec
für Deutschland 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Desmopressin, PlasmaDFB
er Substanz, die Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel , muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diese Substanz vorge
hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen
Maskierungsmittel, muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das DiurDFB
rin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel, muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diese Substanz vorgelegt werden. Verbotsliste der WADA 2014 Informatorische Übersetzung der NADA ­ Nationale Anti Doping Ag
ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes
Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesDFB
me Proliferator Activated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann
chse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE
MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, DesDOSB
tivated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)Achse-Agonisten (zum Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid
m Beispiel AICAR). S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, PlasmaeDOSB
nes Stoffes, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg
hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen
Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das DiureDOSB
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. 6 VERBOTENE METHODEN M1. MANIPULATION VON BLUT UND BLUTBESTANDTEILEN Folgende Methoden sind
ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes
Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesDOSB
ta) ­Agonisten (z. B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR ­ aminoimidazole carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann
carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere
Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, DesDOSB
B. GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (z. B. AICAR ­ aminoimidazole carboxamide riboside). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid
ide). 2. 3. 4. 5. S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, PlasmaeDOSB
es, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Morphin, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg
hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen
Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das DiureDOSB
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. Verbotene Methoden M1. Erhöhung des Sauerstofftransfers Folgende Methoden sind verboten: 1.
ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes
Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesDOSB
(zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AxisAgonisten (zum Beispiel AICAR ­ aminoimidazole carboxamide riboside) sind verboten. S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Probenecid, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenöses Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) und ande
carboxamide riboside) sind verboten. S5. DIURETIKA UND ANDERE
MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, ProDFB
1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AxisAgonisten (zum Beispiel AICAR ­ aminoimidazole carboxamide riboside) sind verboten. S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Probenecid, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenöses Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) und andere Substanzen mit
de) sind verboten. S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Probenecid, PlasmaexpDFB
liste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist
n, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein
Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das PoteDFB
Activated Receptor Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (zum Beispiel AICAR). 2. 3. 4. 5. 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mann
zum Beispiel AICAR). 2. 3. 4. 5. 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE
MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, DesDFB
Delta)-Agonisten (zum Beispiel GW 1516) und AMPK (PPAR-AMP-activated protein kinase)-AchseAgonisten (zum Beispiel AICAR). 2. 3. 4. 5. 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, Plasmaexpander (zum Beispiel Glycerol; intravenös verabreichtes Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol), Probenecid
). 2. 3. 4. 5. 4 S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören Diuretika, Desmopressin, PlasmaeDFB
nes Stoffes, der Grenzwerten unterliegt (das heißt Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgeleg
hedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen
Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das DiureDFB
drin und Pseudoephedrin), in Verbindung mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel muss neben der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesen Stoff vorgelegt werden. 5 VERBOTENE METHODEN M1. MANIPULATION VON BLUT UND BLUTBESTANDTEILEN Folgende Methoden sind
ischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder ein anderes
Maskierungsmittel auch eine gesonderte Medizinische Ausnahmegenehmigung für diesDFB
ten (ausgenommen inhaliertes Salbutamol, Formoterol und Salmeterol; anzuzeigen auf Protokoll) Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren z.B. SERMs, Insuline © mediamo Diuretika und andere Maskierungsmittel 16 » (S4) » (S5) Verbotsliste 2013 · Methoden: » (M1) Manipulation von Blut und Blutbestandteilen (M2) Chemische und physikalische Manipulationen » intravenöse Infusionen und/oder
odulatoren z.B. SERMs, Insuline © mediamo Diuretika und andere
Maskierungsmittel 16 » (S4) » (S5) Verbotsliste 2013 · Methoden: » (M1) ManipDFB
ogischer/n Wirkung(en) (ausgenommen Drospirenon, Pamabrom und topisches Dorzolamid und Brinzolamid, die nicht verboten sind). Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung von Diuretika und Maskierungsmitteln ist nicht gültig, wenn der Urin eines Athleten diese Substanzen zusammen mit Mengen exogener verbotener Substanzen enthält, die dem Grenzwert entsprechen oder unter ihm liegen. IM
ind). Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung von Diuretika und
Maskierungsmitteln ist nicht gültig, wenn der Urin eines Athleten diese SubstanDFB

Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as:

";