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higkeit der verwendeten Kontrolltechnik bei. Gesetzliche Rahmenbedingungen In Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 fand zunächst eine Intensivierung der Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen auf allen deutschen Flughäfen und für alle Flugverbindungen statt. Des Weiteren wurden auf verschiedenen wechselnden Flugrouten zusätzlich bewaffnete Flugsicherheitsbegleiter ein
er 2001 fand zunächst eine Intensivierung der Kontroll- und
Sicherheitsmaßnahmen auf allen deutschen Flughäfen und für alle FlugverbindungeBundesministerium des Innern
orschriften zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor unberechtigten Eingriffen zu harmonisieren. Die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 sah bereits seit Anfang 2003 EU-weit einheitliche Sicherheitsmaßnahmen auf hohem Niveau vor. Inzwischen ist mit VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 eine Novelle der Europäischen Luftsicherheitsverordnung in Kraft getreten, die die bisherigen Erfa
2320/2002 sah bereits seit Anfang 2003 EU-weit einheitliche
Sicherheitsmaßnahmen auf hohem Niveau vor. Inzwischen ist mit VO (EG) Nr. 300/2Bundesministerium des Innern
VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 eine Novelle der Europäischen Luftsicherheitsverordnung in Kraft getreten, die die bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung einheitlicher Sicherheitsmaßnahmen sowie die aktuelle Bedrohungslage berücksichtigt. Ferner wurden in einer Reihe von Durchführungsverordnungen detaillierte Regelungen zu einzelnen Themenbereichen geschaffen. Maßn
e bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung einheitlicher
Sicherheitsmaßnahmen sowie die aktuelle Bedrohungslage berücksichtigt. Ferner wBundesministerium des Innern
rden in einer Reihe von Durchführungsverordnungen detaillierte Regelungen zu einzelnen Themenbereichen geschaffen. Maßnahmen im Bereich Luftsicherheit Zu den EU-weit einheitlichen Sicherheitsmaßnahmen zählen heute unter anderem die Personal- und Warenkontrollen, die seitdem - analog zu den Fluggastkontrollen - durchgeführt werden, sowie die vollständige Kontrolle des aufgegebe
hmen im Bereich Luftsicherheit Zu den EU-weit einheitlichen
Sicherheitsmaßnahmen zählen heute unter anderem die Personal- und WarenkontrollBundesministerium des Innern
allem eine klare Definition der Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Zudem dient das Luftsicherheitsgesetz der Umsetzung der Rechtsakte der EU und der weiteren Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen . Vor dem Hintergrund der Neuregelungen auf EU-Ebene erfolgt derzeit eine Überarbeitung des Luftsicherheitsgesetzes. Aktuell wird in Deutschland vor allem an der Optimierung der t
ng der Rechtsakte der EU und der weiteren Ausgestaltung der
Sicherheitsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund der Neuregelungen auf EU-Ebene erfolgBundesministerium des Innern
halter gegen Rückschlag gesichert sein. Neben den Maßnahmen im Stadiongelände sollen Vorkehrungen für die Sicherheit im Umfeld des Stadions getroffen werden. Über die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ist der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit beim 15 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN DFB zeitgerecht, gegebenenfalls durch die Protokolle der jeweiligen Sicherheitsbesprechung zu
Umfeld des Stadions getroffen werden. Über die vorgesehenen
Sicherheitsmaßnahmen ist der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit beim 15 DFB
den Medienbereichen ist bei der Auswahl des in diesen Bereichen eingesetzten Ordnungspersonals besonders Rechnung zu tragen. Der Verein trifft die erforderlichen und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und ermöglicht dadurch ein ungestörtes und professionelles Arbeiten der Medienvertreter. Der Medienverantwortliche und die Führu
agen. Der Verein trifft die erforderlichen und angemessenen
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und ermöDFB
h die in den §§ 3 Nr. 2., 7 Nr. 6., 8, 13, 17, 19, 21, 22 und 24 getroffenen Regelungen verbindlich; im Übrigen wird die Einhaltung der Richtlinien empfohlen. 2. Sie umfassen alle Sicherheitsmaßnahmen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art, die bei Bundesspielen auf einer Platzanlage sowie in deren Nahbereich auf den entsprechenden Verkehrswegen und Pa
Einhaltung der Richtlinien empfohlen. 2. Sie umfassen alle
Sicherheitsmaßnahmen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicheDFB
ller Personen verantwortlich, die in seinem Auftrag bei der Organisation der Bundesspiele mitwirken. 3. Soweit der Verein aus eigenem Recht keine Befugnis besitzt, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen selbst anzuordnen und gegebenenfalls durchzuführen, hat er bei den zuständigen Stellen auf deren Realisierung 107 Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen
n aus eigenem Recht keine Befugnis besitzt, die notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen selbst anzuordnen und gegebenenfalls durchzuführen, hat erDFB
i den zuständigen Stellen auf deren Realisierung 107 Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen hinzuwirken. Werden die vom Verein für erforderlich gehaltenen Sicherheitsmaßnahmen nicht durchgeführt, so hat er dem DFB und/oder der DFL zu berichten. 4. Die Rechte und Pflichten der zuständigen Stellen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. Platzanlagenb
zuwirken. Werden die vom Verein für erforderlich gehaltenen
Sicherheitsmaßnahmen nicht durchgeführt, so hat er dem DFB und/oder der DFL zu DFB
teme ist die unverzügliche manuelle Öffnung der Tore sicherzustellen. 6. Die Spieler und Schiedsrichter sind durchgängig auf dem Weg zwischen Kabinen und Spielfeld durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen gegen Einwirkungen zu schützen. Dieser Bereich darf nur besonders berechtigten Personen zugänglich sein. §8 Äußerer/innerer Rettungsweg 1. In Abstimmung mit den Verantwortlichen
auf dem Weg zwischen Kabinen und Spielfeld durch geeignete
Sicherheitsmaßnahmen gegen Einwirkungen zu schützen. Dieser Bereich darf nur beDFB
DFL/dem DFB vorzulegen. Im Sicherheitskonzept sind die Mindestanzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes, gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden, sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen (siehe Muster-Sicherheitskonzept des DFB). § 18 Zusammenarbeit Verein/Sicherheitsträger, Sicherheitsbeauftrag
sucherzahlen und Gefährdungsgraden, sowie die betrieblichen
Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen fDFB
rungskräfte sollen sich durch eine besondere farbliche Gestaltung ihrer Kleidung unterscheiden. 9. Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. 10. Der Ordnungsdienst hat im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrzunehmen: ­ Feststellung, dass alle im Zuge der Fluchtwege und der Spielfeldumzäunung liegenden R
ter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen
Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. 10. Der Ordnungsdienst hat im WesentlichenDFB
DFB-Zentralverwaltung ist berechtigt, aufgrund eigener Erkenntnisse ein Spiel als ,,Spiel mit erhöhtem Risiko" einzustufen. c) Bei Spielen mit erhöhtem Risiko sind die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit besonderer Sorgfalt durchzuführen. Die DFB-Zentralverwaltung kann eine Sicherheitsaufsicht anordnen. 127 Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen d) Da
en. c) Bei Spielen mit erhöhtem Risiko sind die allgemeinen
Sicherheitsmaßnahmen mit besonderer Sorgfalt durchzuführen. Die DFB-ZentralverwDFB
DFL / dem DFB vorzulegen. Im Sicherheitskonzept sind die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes, gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden, sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen (siehe Muster-Sicherheitskonzept des DFB). Diese Änderungen treten zum 1. Juli 2012 in Kraft. Diese Änderung
sucherzahlen und Gefährdungsgraden, sowie die betrieblichen
Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen fDFB
halter gegen Rückschlag gesichert sein. Neben den Maßnahmen im Stadiongelände sollen Vorkehrungen für die Sicherheit im Umfeld des Stadions getroffen werden. Über die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ist der spielleitenden Stelle zu berichten. Bei allen Sicherheits-/Stadionfragen steht die Kommission für Prävention und Sicherheit beim DFB beratend zur Verfügung. 5. DIE TOP-MA
Umfeld des Stadions getroffen werden. Über die vorgesehenen
Sicherheitsmaßnahmen ist der spielleitenden Stelle zu berichten. Bei allen SichDFB
nterviews im Rahmen des Spiels. ¼ Verantwortlicher Ansprechpartner in Medienangelegenheiten für den DFB. 8.1.1. Ordnungsdienst Der Klub trifft die erforderlichen und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und ermöglicht ein ungestörtes und reibungsloses Arbeiten der Medienvertreter. Der Medienverantwortliche und die Führungskräfte
sdienst Der Klub trifft die erforderlichen und angemessenen
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und ermöDFB

Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as:

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