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higkeit der verwendeten Kontrolltechnik bei. Gesetzliche Rahmenbedingungen In Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 fand zunächst eine Intensivierung der Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen auf allen deutschen Flughäfen und für alle Flugverbindungen statt. Des Weiteren wurden auf verschiedenen wechselnden Flugrouten zusätzlich bewaffnete Flugsicherheitsbegleiter ein | er 2001 fand zunächst eine Intensivierung der Kontroll- und | Sicherheitsmaßnahmen | auf allen deutschen Flughäfen und für alle Flugverbindunge | Bundesministerium des Innern | |
orschriften zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor unberechtigten Eingriffen zu harmonisieren. Die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 sah bereits seit Anfang 2003 EU-weit einheitliche Sicherheitsmaßnahmen auf hohem Niveau vor. Inzwischen ist mit VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 eine Novelle der Europäischen Luftsicherheitsverordnung in Kraft getreten, die die bisherigen Erfa | 2320/2002 sah bereits seit Anfang 2003 EU-weit einheitliche | Sicherheitsmaßnahmen | auf hohem Niveau vor. Inzwischen ist mit VO (EG) Nr. 300/2 | Bundesministerium des Innern | |
VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 eine Novelle der Europäischen Luftsicherheitsverordnung in Kraft getreten, die die bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung einheitlicher Sicherheitsmaßnahmen sowie die aktuelle Bedrohungslage berücksichtigt. Ferner wurden in einer Reihe von Durchführungsverordnungen detaillierte Regelungen zu einzelnen Themenbereichen geschaffen. Maßn | e bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung einheitlicher | Sicherheitsmaßnahmen | sowie die aktuelle Bedrohungslage berücksichtigt. Ferner w | Bundesministerium des Innern | |
rden in einer Reihe von Durchführungsverordnungen detaillierte Regelungen zu einzelnen Themenbereichen geschaffen. Maßnahmen im Bereich Luftsicherheit Zu den EU-weit einheitlichen Sicherheitsmaßnahmen zählen heute unter anderem die Personal- und Warenkontrollen, die seitdem - analog zu den Fluggastkontrollen - durchgeführt werden, sowie die vollständige Kontrolle des aufgegebe | hmen im Bereich Luftsicherheit Zu den EU-weit einheitlichen | Sicherheitsmaßnahmen | zählen heute unter anderem die Personal- und Warenkontroll | Bundesministerium des Innern | |
allem eine klare Definition der Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Zudem dient das Luftsicherheitsgesetz der Umsetzung der Rechtsakte der EU und der weiteren Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen . Vor dem Hintergrund der Neuregelungen auf EU-Ebene erfolgt derzeit eine Überarbeitung des Luftsicherheitsgesetzes. Aktuell wird in Deutschland vor allem an der Optimierung der t | ng der Rechtsakte der EU und der weiteren Ausgestaltung der | Sicherheitsmaßnahmen | . Vor dem Hintergrund der Neuregelungen auf EU-Ebene erfolg | Bundesministerium des Innern | |
halter gegen Rückschlag gesichert sein. Neben den Maßnahmen im Stadiongelände sollen Vorkehrungen für die Sicherheit im Umfeld des Stadions getroffen werden. Über die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ist der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit beim 15 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN DFB zeitgerecht, gegebenenfalls durch die Protokolle der jeweiligen Sicherheitsbesprechung zu | Umfeld des Stadions getroffen werden. Über die vorgesehenen | Sicherheitsmaßnahmen | ist der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit beim 15 | DFB | |
den Medienbereichen ist bei der Auswahl des in diesen Bereichen eingesetzten Ordnungspersonals besonders Rechnung zu tragen. Der Verein trifft die erforderlichen und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und ermöglicht dadurch ein ungestörtes und professionelles Arbeiten der Medienvertreter. Der Medienverantwortliche und die Führu | agen. Der Verein trifft die erforderlichen und angemessenen | Sicherheitsmaßnahmen | zum Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und ermö | DFB | |
h die in den §§ 3 Nr. 2., 7 Nr. 6., 8, 13, 17, 19, 21, 22 und 24 getroffenen Regelungen verbindlich; im Übrigen wird die Einhaltung der Richtlinien empfohlen. 2. Sie umfassen alle Sicherheitsmaßnahmen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art, die bei Bundesspielen auf einer Platzanlage sowie in deren Nahbereich auf den entsprechenden Verkehrswegen und Pa | Einhaltung der Richtlinien empfohlen. 2. Sie umfassen alle | Sicherheitsmaßnahmen | baulicher, technischer, organisatorischer und betriebliche | DFB | |
ller Personen verantwortlich, die in seinem Auftrag bei der Organisation der Bundesspiele mitwirken. 3. Soweit der Verein aus eigenem Recht keine Befugnis besitzt, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen selbst anzuordnen und gegebenenfalls durchzuführen, hat er bei den zuständigen Stellen auf deren Realisierung 107 Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen | n aus eigenem Recht keine Befugnis besitzt, die notwendigen | Sicherheitsmaßnahmen | selbst anzuordnen und gegebenenfalls durchzuführen, hat er | DFB | |
i den zuständigen Stellen auf deren Realisierung 107 Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen hinzuwirken. Werden die vom Verein für erforderlich gehaltenen Sicherheitsmaßnahmen nicht durchgeführt, so hat er dem DFB und/oder der DFL zu berichten. 4. Die Rechte und Pflichten der zuständigen Stellen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. Platzanlagenb | zuwirken. Werden die vom Verein für erforderlich gehaltenen | Sicherheitsmaßnahmen | nicht durchgeführt, so hat er dem DFB und/oder der DFL zu | DFB | |
teme ist die unverzügliche manuelle Öffnung der Tore sicherzustellen. 6. Die Spieler und Schiedsrichter sind durchgängig auf dem Weg zwischen Kabinen und Spielfeld durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen gegen Einwirkungen zu schützen. Dieser Bereich darf nur besonders berechtigten Personen zugänglich sein. §8 Äußerer/innerer Rettungsweg 1. In Abstimmung mit den Verantwortlichen | auf dem Weg zwischen Kabinen und Spielfeld durch geeignete | Sicherheitsmaßnahmen | gegen Einwirkungen zu schützen. Dieser Bereich darf nur be | DFB | |
DFL/dem DFB vorzulegen. Im Sicherheitskonzept sind die Mindestanzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes, gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden, sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen (siehe Muster-Sicherheitskonzept des DFB). § 18 Zusammenarbeit Verein/Sicherheitsträger, Sicherheitsbeauftrag | sucherzahlen und Gefährdungsgraden, sowie die betrieblichen | Sicherheitsmaßnahmen | und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen f | DFB | |
rungskräfte sollen sich durch eine besondere farbliche Gestaltung ihrer Kleidung unterscheiden. 9. Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. 10. Der Ordnungsdienst hat im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrzunehmen: Feststellung, dass alle im Zuge der Fluchtwege und der Spielfeldumzäunung liegenden R | ter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen | Sicherheitsmaßnahmen | verantwortlich. 10. Der Ordnungsdienst hat im Wesentlichen | DFB | |
DFB-Zentralverwaltung ist berechtigt, aufgrund eigener Erkenntnisse ein Spiel als ,,Spiel mit erhöhtem Risiko" einzustufen. c) Bei Spielen mit erhöhtem Risiko sind die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit besonderer Sorgfalt durchzuführen. Die DFB-Zentralverwaltung kann eine Sicherheitsaufsicht anordnen. 127 Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen d) Da | en. c) Bei Spielen mit erhöhtem Risiko sind die allgemeinen | Sicherheitsmaßnahmen | mit besonderer Sorgfalt durchzuführen. Die DFB-Zentralverw | DFB | |
DFL / dem DFB vorzulegen. Im Sicherheitskonzept sind die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes, gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden, sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen (siehe Muster-Sicherheitskonzept des DFB). Diese Änderungen treten zum 1. Juli 2012 in Kraft. Diese Änderung | sucherzahlen und Gefährdungsgraden, sowie die betrieblichen | Sicherheitsmaßnahmen | und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen f | DFB | |
halter gegen Rückschlag gesichert sein. Neben den Maßnahmen im Stadiongelände sollen Vorkehrungen für die Sicherheit im Umfeld des Stadions getroffen werden. Über die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ist der spielleitenden Stelle zu berichten. Bei allen Sicherheits-/Stadionfragen steht die Kommission für Prävention und Sicherheit beim DFB beratend zur Verfügung. 5. DIE TOP-MA | Umfeld des Stadions getroffen werden. Über die vorgesehenen | Sicherheitsmaßnahmen | ist der spielleitenden Stelle zu berichten. Bei allen Sich | DFB | |
nterviews im Rahmen des Spiels. ¼ Verantwortlicher Ansprechpartner in Medienangelegenheiten für den DFB. 8.1.1. Ordnungsdienst Der Klub trifft die erforderlichen und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und ermöglicht ein ungestörtes und reibungsloses Arbeiten der Medienvertreter. Der Medienverantwortliche und die Führungskräfte | sdienst Der Klub trifft die erforderlichen und angemessenen | Sicherheitsmaßnahmen | zum Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und ermö | DFB |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: