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B. Anastrozol, Tarnofixen, Cyclofenil). Das bedeutet, dass ein Sportler, der mit einer geringen Menge der oben bezeichneten Substanzen angetroffen wird, nach wie vor lediglich der Sportgerichtsbarkeit unterliegt." Eine gesetzliche Variante der Verschärfung des Kampfes gegen Doping, wie sie den Wünschen und Vorschlägen des DOSB und insbesondere seines Präsidenten Thomas Bach ent | ten Substanzen angetroffen wird, nach wie vor lediglich der | Sportgerichtsbarkeit | unterliegt." Eine gesetzliche Variante der Verschärfung des | DOSB | |
ktion gewährleistet sein." Eine gesetzliche Regelung dürfe weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports unzulässig einschränken, noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen. Zudem hieß es: "Die nachhaltige Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (Nada) stellen wir sicher." Das "begrüßte" DOSB-Generaldirektor Michael Vesper in | ts unzulässig einschränken, noch die Funktionsfähigkeit der | Sportgerichtsbarkeit | beeinträchtigen. Zudem hieß es: "Die nachhaltige Finanzieru | Sueddeutsche Zeitung | |
Die Konferenz der Sportminister hat sich am Freitag in Wiesbaden einstimmig dafür ausgesprochen, die Einführung eines Straftatbestandes Dopingbetrug zu prüfen und gleichzeitig die Sportgerichtsbarkeit zu erhalten. Michael Vesper: Jederzeit offen für sinnvolle gesetzliche Verschärfungen (Picture Alliance) Der Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Hessens Sportminister Boris Rh | raftatbestandes Dopingbetrug zu prüfen und gleichzeitig die | Sportgerichtsbarkeit | zu erhalten. Michael Vesper: Jederzeit offen für sinnvolle | DOSB | |
emaligen FIFA-Schiedsrichter DEUTSCHER FUSSBALL-BUND Karl-Heinz Fust (Bielefeld) der am 22. März 2013 im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Karl-Heinz Fust prägte jahrelang die Sportgerichtsbarkeit in Westfalen und im Bereich des Westdeutschen Fußballverbandes. Er stand an der Spitze der Verbands-Spruchkammer des Fußballund Leichtathletik-Verbandes Westfalen und des Verbands | Jahren verstorben ist. Karl-Heinz Fust prägte jahrelang die | Sportgerichtsbarkeit | in Westfalen und im Bereich des Westdeutschen Fußballverban | DFB | |
am 17. Mai 2013 im Alter von 69 Jahren verstorben ist. Heinz Meyer hat die Entwicklung des Fußballsports in Niedersachsen maßgeblich mitgeprägt. Sein besonderes Interesse galt der Sportgerichtsbarkeit . So war er viele Jahre Vorsitzender des Verbandsjugendsportgerichts und anschließend bis zuletzt Vorsitzender des Obersten Verbandssportgerichts des Niedersächsischen Fußballverba | n maßgeblich mitgeprägt. Sein besonderes Interesse galt der | Sportgerichtsbarkeit | . So war er viele Jahre Vorsitzender des Verbandsjugendsport | DFB | |
t Blick auf die Verfassungsmäßigkeit. Hier geht es um den Grundsatz der Gleichbehandlung. Und noch ein anderes Thema ist zu beachten: In der Koalitionsvereinbarung steht, dass die Sportgerichtsbarkeit in ihrer Wirkung unangetastet bleiben soll. Wo wäre für die Sportsgerichtsbarkeit das Problem, gäbe es - wie in anderen Ländern - ein Anti-Doping-Gesetz? Das wirksamste Mittel geg | zu beachten: In der Koalitionsvereinbarung steht, dass die | Sportgerichtsbarkeit | in ihrer Wirkung unangetastet bleiben soll. Wo wäre für die | Bundesministerium des Innern | |
sbarkeit das Problem, gäbe es - wie in anderen Ländern - ein Anti-Doping-Gesetz? Das wirksamste Mittel gegen Doping ist eine Sperre zum Beispiel vor Olympia oder vor einer WM. Die Sportgerichtsbarkeit kann mit einer – rechtlich nicht unproblematischen - Beweislastumkehr, die im Strafrecht nicht zulässig ist, unmittelbar eine Sperre aussprechen. Daran darf sich durch ein Anti-Do | eine Sperre zum Beispiel vor Olympia oder vor einer WM. Die | Sportgerichtsbarkeit | kann mit einer – rechtlich nicht unproblematischen - Beweis | Bundesministerium des Innern | |
schrieb er als offene Frage: „Wie schaffen wir es, dass die staatlichen Verfahren, die natürlich aus der Notwendigkeit, die Schuld zu beweisen, wesentlich länger dauern, nicht die Sportgerichtsbarkeit mit sofortiger Sperre beeinträchtigen?“ Mehr zum Thema Anti-Doping-Gesetz: Hörmann muss Farbe bekennen! Minister stellen Entwurf für Anti-Doping-Gesetz vor Sport kompakt: Kriti | die Schuld zu beweisen, wesentlich länger dauern, nicht die | Sportgerichtsbarkeit | mit sofortiger Sperre beeinträchtigen?“ Mehr zum Thema Ant | FAZ | |
des unverzichtbaren Eckpfeilers des Anti-Doping-Kampfes, sind überzeugend. Die Sanktionierung eines durch positiven Dopingtest überführten Athleten soll weiterhin allein durch die Sportgerichtsbarkeit erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international sofort durchsetzbare Bestrafung möglich ist. Wird der Athlet durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Hand | ngtest überführten Athleten soll weiterhin allein durch die | Sportgerichtsbarkeit | erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international | DOSB | |
formationspflicht ebenfalls zu unterwerfen. Umgekehrt bittet der DOSB die staatlichen Stellen, dafür Sorge zu tragen, dass die (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft ihrerseits für die Sportgerichtsbarkeit wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige Sportorganisation übermittelt. Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC), den WADA-Code d | ss die (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft ihrerseits für die | Sportgerichtsbarkeit | wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige Sport | DOSB | |
portgericht der beschuldigte Athlet seine Unschuld beweisen muss. Dies würde zu langwierigen Verfahren führen. Der Sport könne einen Doper schnell sperren. "Wir stärken gerade die Sportgerichtsbarkeit und sichern sie in ihrer effektiven Anti-Doping-Arbeit", entgegnete dagegen de Maizière. Explizit werden in dem Gesetz Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Sportlern als z | könne einen Doper schnell sperren. "Wir stärken gerade die | Sportgerichtsbarkeit | und sichern sie in ihrer effektiven Anti-Doping-Arbeit", en | Sueddeutsche | |
. Sie war ohne positiven Dopingbefund gesperrt worden. Die DOSB-Athletenkommission bewertet die Gesetzesinitiative als positiv, fordert aber auch, dass die "Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit " nicht gefährdet oder geschwächt wird. "Doping war, ist und bleibt alles andere als ein Kavaliersdelikt. Sport und Staat müssen noch konsequenter bei der Bekämpfung dieses Übels z | ositiv, fordert aber auch, dass die "Funktionsfähigkeit der | Sportgerichtsbarkeit | " nicht gefährdet oder geschwächt wird. "Doping war, ist und | Sueddeutsche | |
en Anti-Doping-Agentur, Andrea Gotzmann. Der Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur, Craig Reedie, betonte auch mit Blick auf den Fall Pechstein: "Ich sehe keinen Grund, warum die Sportgerichtsbarkeit und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können." Das Gesetz stärkt die Arbeit der NADA zudem konkret. Gerichte und Staatsanwaltschaften werden dadurch ermächtigt, der | k auf den Fall Pechstein: "Ich sehe keinen Grund, warum die | Sportgerichtsbarkeit | und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können. | Sueddeutsche | |
t anerkannt; häufig werden sie bei internationalen Spielen angefragt. Auch andere Institutionen im deutschen Fußball werden wegen ihrer hohen Qualität respektiert. Urteile der DFB- Sportgerichtsbarkeit sind anerkannt. Ohne die überdurchschnittlichen Leistungen der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter auf allen Ebenen, häufig an sieben Tagen in der Woche, wäre ein reibungsloser | den wegen ihrer hohen Qualität respektiert. Urteile der DFB- | Sportgerichtsbarkeit | sind anerkannt. Ohne die überdurchschnittlichen Leistungen | DFB | |
chen von Sport und Gesellschaft», erklärte der ehemalige Minister.Oliver Bierhoff unterstützte den Entwurf ebenfalls. «Ich weiß, dass wir damit kämpfen, dass die Grenzen durch die Sportgerichtsbarkeit gesetzt sind und wir zivilrechtlich nachgehen können», sagte der Teammanager des Deutschen Fußball-Bundes. «Wenn wir das ernsthaft angehen, unterstütze ich das. Es ist kein kleine | ch weiß, dass wir damit kämpfen, dass die Grenzen durch die | Sportgerichtsbarkeit | gesetzt sind und wir zivilrechtlich nachgehen können», sagt | Sueddeutsche | |
, wenn sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder Sportler einer tödlichen Gefahr durch Doping-Mittel aussetzen.Die staatliche Verfolgung von Doping soll die Sportgerichtsbarkeit nicht ersetzen. Im Gesetzesentwurf wird sogar explizit klargestellt, dass Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Athleten zulässig sind. Diese Klarstellung bekommt vor dem H | tel aussetzen.Die staatliche Verfolgung von Doping soll die | Sportgerichtsbarkeit | nicht ersetzen. Im Gesetzesentwurf wird sogar explizit klar | Sueddeutsche | |
der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU vor dem Oberlandesgericht München eine besondere Bedeutung. Es äußerte deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der Sportgerichtsbarkeit .Das Anti-Doping-Gesetz wird auch die Stellung der Nationalen Anti-Doping-Agentur stärken. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der NADA personenbezogene Daten aus Stra | eutung. Es äußerte deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der | Sportgerichtsbarkeit | .Das Anti-Doping-Gesetz wird auch die Stellung der Nationale | Sueddeutsche | |
agrafen zum Selbstdoping und die geplante Besitzstrafbarkeit skeptisch. Jahrelang hatte der deutsche Dachverband Bedenken gegen ein Anti-Doping-Gesetz, weil er eine Schwächung der Sportgerichtsbarkeit fürchtete. Beide «Sanktionsregime» würden sich nicht ausschließen, heißt es hingegen in der Begründung des Anti-Doping-Gesetzes. Beschlüsse der DOSB-Mitgliederversammlung 2013 e | n gegen ein Anti-Doping-Gesetz, weil er eine Schwächung der | Sportgerichtsbarkeit | fürchtete. Beide «Sanktionsregime» würden sich nicht aussch | Sueddeutsche | |
ichtbaren Eckpfeilers des Anti-Doping-Kampfes, sind überzeugend. Die Sanktionierung eines durch positiven Dopingtest überführten Athleten soll Seite 7 weiterhin allein durch die Sportgerichtsbarkeit erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international sofort durchsetzbare Bestrafung möglich ist. Wird der Athlet durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Hand | rführten Athleten soll Seite 7 weiterhin allein durch die | Sportgerichtsbarkeit | erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international | DOSB | |
formationspflicht ebenfalls zu unterwerfen. Umgekehrt bittet der DOSB die staatlichen Stellen, dafür Sorge zu tragen, dass die (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft ihrerseits für die Sportgerichtsbarkeit wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige Sportorganisation übermittelt. Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC), den WADACode du | ss die (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft ihrerseits für die | Sportgerichtsbarkeit | wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige Sport | DOSB | |
erte, die bis heute nachweisbar sind, verursacht. Das Landgericht hat den Anwälten Pechsteins aufgegeben, bis 20. November darzulegen, dass die Unterwerfung von Athleten unter die Sportgerichtsbarkeit kein normaler Vorgang sei. „Dies ist vielen Athleten eine Herzensangelegenheit“, kommentierte Pechstein-Manager Ralf Grengel. Ihr Rechtsanwalt Thomas Summerer gibt sich sicher, da | er darzulegen, dass die Unterwerfung von Athleten unter die | Sportgerichtsbarkeit | kein normaler Vorgang sei. „Dies ist vielen Athleten eine H | FAZ | |
n Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Mengen sollen zum Jahresende in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt werden.Gedopte Athleten unterliegen dagegen weiter der Sportgerichtsbarkeit . Mehr zum Thema Doping-Kommentar: Ein Alibi-Gesetz Sportausschuss stimmt Anti-Doping-Gesetz zu Danckert wirft Sport Untätigkeit im Dopingkampf vor Streit über „Anti-Doping-Ges | legt werden.Gedopte Athleten unterliegen dagegen weiter der | Sportgerichtsbarkeit | . Mehr zum Thema Doping-Kommentar: Ein Alibi-Gesetz Sporta | FAZ | |
t Internationale Vertretung des bezahlten Fußballs Vertretung des Präsidenten in internationalen Angelegenheiten Schiedsgerichtsverfahren gemäß der DFBSatzung Angelegenheiten der Sportgerichtsbarkeit , welche die Lizenzligen betreffen Vertretung Ligapräsident Sicherheitsangelegenheiten DFB/Liga Satzungsangelegenheiten und Ordnungen DFB/Liga Internationale Clubwettbewerbe | sgerichtsverfahren gemäß der DFBSatzung Angelegenheiten der | Sportgerichtsbarkeit | , welche die Lizenzligen betreffen Vertretung Ligapräsident | DFB | |
Verbandspräsidenten) Allgemeine Rechtsangelegenheiten Verwaltungsbeschwerden Rechtsorgane Lizenzierungsausschuss Schiedsgerichtsverfahren gemäß der DFBSatzung Angelegenheiten der Sportgerichtsbarkeit , welche die Lizenzligen betreffen Vertretung Ligapräsident Sicherheitsangelegenheiten DFB/Liga Satzungsangelegenheiten und Ordnungen DFB/Liga Internationale Clubwettbewerbe | sgerichtsverfahren gemäß der DFBSatzung Angelegenheiten der | Sportgerichtsbarkeit | , welche die Lizenzligen betreffen Vertretung Ligapräsident | DFB | |
aus Mitgliedschaft nach § 18 der DFB-Satzung. Abs. 4: Für die Inanspruchnahme des Schiedsrichterwesens, die Durchführung der Anti-Doping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- Sportgerichtsbarkeit bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der Relegationsspiele und des Supercups leistet der Ligaverband an den DFB je Spielzeit einen pauschalen Ausgabenersatz. Die | g der Anti-Doping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- | Sportgerichtsbarkeit | bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der | DFB | |
ten regelt die Zusatzvereinbarung zum Grundlagenvertrag. Dieser Betrag wird dem Haushalt ,,Verbandsdienstleistungen (Schiedsrichterkosten, Kosten für Anti-Doping-Maßnahmen und DFB- Sportgerichtsbarkeit )" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwesens, der Anti-Doping-Maßnahmen und der DFB-Sportgerichtsbarkeit erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einna | iedsrichterkosten, Kosten für Anti-Doping-Maßnahmen und DFB- | Sportgerichtsbarkeit | )" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwes | DFB | |
srichterkosten, Kosten für Anti-Doping-Maßnahmen und DFB-Sportgerichtsbarkeit)" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwesens, der Anti-Doping-Maßnahmen und der DFB- Sportgerichtsbarkeit erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einnahmen aus der Schiedsrichtervermarktung sowie die UEFA- und FIFA-Zuschüsse für die Finanzierung des Schiedsrichterwesens zuf | Schiedsrichterwesens, der Anti-Doping-Maßnahmen und der DFB- | Sportgerichtsbarkeit | erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einnahme | DFB | |
tliche Interesse an einer verschärften Bekämpfung von Sportdoping durch das Strafrecht in Einklang zu bringen mit der Selbstverantwortung des Sports und der Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit . Doping in Deutschland Abschlussbericht der DOSB-Kommission 57 C. I. Ergebnisse und Empfehlungen Vorbemerkungen 1. Im nationalen Raum der Bundesrepublik Deutschland stehen s | lbstverantwortung des Sports und der Funktionsfähigkeit der | Sportgerichtsbarkeit | . Doping in Deutschland Abschlussbericht der DOSB-Kommissio | DOSB | |
n, hieß es auf Anfrage. Die Regierungskoalition in Berlin hatte bereits bei ihrer Konstituierung Ende vergangenen Jahres die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes angekündigt. Die Sportgerichtsbarkeit soll das neue Gesetzt nicht aushebeln, eine Befürchtung, die beim DOSB im besonderen Maße ausgeprägt ist. Unter anderem ermächtigt der Gesetzentwurf die Verbände ausdrücklich zum | die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes angekündigt. Die | Sportgerichtsbarkeit | soll das neue Gesetzt nicht aushebeln, eine Befürchtung, di | Sueddeutsche | |
es total widersprüchlich, dass Frau Pechstein auf der einen Seite Verschärfungen der Anti-Doping-Gesetzgebung verlangt und auf der anderen Seite die sofortige Bestrafung durch die Sportgerichtsbarkeit aushebeln will. Das ist absurd", sagte Vesper. Andererseits äußerte Vesper Verständnis für die besondere Situation Pechsteins, die ohne einen positiven Befund für zwei Jahre gespe | nd auf der anderen Seite die sofortige Bestrafung durch die | Sportgerichtsbarkeit | aushebeln will. Das ist absurd", sagte Vesper. Andererseits | Sueddeutsche | |
rmänner wie Ärzte oder Hersteller, die die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder andere der Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Schädigungen aussetzen. Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Gesetz: Pass das zusammen? Ein Nebeneinander ist möglich. Die staatliche Dopingbekämpfung mit strafrechtlichen Mitteln soll die der Sportverbände und der National | s Todes oder schwerer körperlicher Schädigungen aussetzen. | Sportgerichtsbarkeit | und Anti-Doping-Gesetz: Pass das zusammen? Ein Nebeneinand | Sueddeutsche | |
Dopingbefund Sanktionen aussprechen, durch das Anti-Doping-Gesetz sind auch Ermittlungen bis zu Beschlagnahmungen oder Hausdurchsuchungen möglich. Außerdem wir in Paragraf 11 die Sportgerichtsbarkeit ausdrücklich als zulässig erklärt. Wird die NADA gestärkt oder geschwächt? Doping-Fahndung ist inzwischen auch kriminalistische Puzzlearbeit. Deshalb werden Gerichte und Staat | Hausdurchsuchungen möglich. Außerdem wir in Paragraf 11 die | Sportgerichtsbarkeit | ausdrücklich als zulässig erklärt. Wird die NADA gestärk | Sueddeutsche | |
ng-Agentur, Andrea Gotzmann, in Berlin.Der Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur, Craig Reedie, betonte: «Es geht legal in die richtige Richtung. Ich sehe keinen Grund, warum die Sportgerichtsbarkeit und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können.»Gotzmann lobte zudem den geplanten Datenaustausch. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der NADA personenbe | in die richtige Richtung. Ich sehe keinen Grund, warum die | Sportgerichtsbarkeit | und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können. | Sueddeutsche Zeitung | |
ission und Kommission Sportmedizin) 5. Prävention und Sicherheit Vizepräsident / Ligaverband Peter Peters 1. Schiedsgerichtsverfahren gemäß der DFB-Satzung 2. Angelegenheiten der Sportgerichtsbarkeit , welche die Lizenzligen betreffen 3. Vertretung Ligapräsident 6. Zulassungsbeschwerde-Ausschuss 4. Sicherheitsangelegenheiten DFB/Liga 5. Satzungsangelegenheiten und Ordnungen DF | ichtsverfahren gemäß der DFB-Satzung 2. Angelegenheiten der | Sportgerichtsbarkeit | , welche die Lizenzligen betreffen 3. Vertretung Ligapräside | DFB | |
ettbewerbe Vizepräsident / Jugendfußball Dr. Hans-Dieter Drewitz Vizepräsident / Ligaverband Harald Strutz 1. Schiedsgerichtsverfahren gemäß der DFB-Satzung 2. Angelegenheiten der Sportgerichtsbarkeit , welche die Lizenzligen betreffen 3. Vertretung Ligapräsident 1. Grundsatzfragen des Jugendfußballs 2. Jugendausschuss, Jugendbeirat und Bundesjugendtag 3. Deutsche Junioren-Meist | ichtsverfahren gemäß der DFB-Satzung 2. Angelegenheiten der | Sportgerichtsbarkeit | , welche die Lizenzligen betreffen 3. Vertretung Ligapräside | DFB | |
itrag aus Mitgliedschaft nach § 18 DFB-Satzung. Abs. 4: Für die Inanspruchnahme des Schiedsrichterwesens, die Durchführung der AntiDoping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- Sportgerichtsbarkeit bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der Relegationsspiele und des Supercups leistet der Ligaverband an den DFB je Spielzeit einen pauschalen 4 Grundlagenvertrag | ng der AntiDoping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- | Sportgerichtsbarkeit | bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der | DFB | |
, in einem Gastbeitrag für die F.A.Z. eine verklausulierte Ablehnung formuliert: Man will schon, wenn nur mit der Einführung einer strafrechtlichen Verfolgung von Selbstdoping die Sportgerichtsbarkeit nicht ausgehebelt wird. Vesper hat in dieser Frage über Jahre aber nie einen Zweifel an seiner Haltung aufkommen lassen. Er glaubt fest an die Unvereinbarkeit von Straf- und Sport | rung einer strafrechtlichen Verfolgung von Selbstdoping die | Sportgerichtsbarkeit | nicht ausgehebelt wird. Vesper hat in dieser Frage über Jah | FAZ | |
itrag aus Mitgliedschaft nach § 18 DFB-Satzung. Abs. 4: Für die Inanspruchnahme des Schiedsrichterwesens, die Durchführung der AntiDoping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- Sportgerichtsbarkeit bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der Relegationsspiele leistet der Ligaverband an den DFB je Spielzeit pauschal einen Betrag in Höhe von 4,80 Millionen Euro. | ng der AntiDoping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- | Sportgerichtsbarkeit | bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der | DFB | |
pauschal einen Betrag in Höhe von 4,80 Millionen Euro. Dieser Betrag wird dem Haushalt ,,Verbandsdienstleistungen (Schiedsrichterkosten, Kosten für Anti-Doping-Maßnahmen und DFB3 Sportgerichtsbarkeit )" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwesens, der Anti-Doping-Maßnahmen und der DFBSportgerichtsbarkeit erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einnah | dsrichterkosten, Kosten für Anti-Doping-Maßnahmen und DFB3 | Sportgerichtsbarkeit | )" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwes | DFB | |
oder dreimal überlegen, ob er es tut". Der Gesetzentwurf sieht für dopende Spitzensportler und deren Umfeld Geld- und Gefängnisstrafen vor. Parallel sollen sie weiterhin auch der Sportgerichtsbarkeit unterliegen. Das neue Anti-Doping-Gesetz könnte 2015 in Kraft treten. | efängnisstrafen vor. Parallel sollen sie weiterhin auch der | Sportgerichtsbarkeit | unterliegen. Das neue Anti-Doping-Gesetz könnte 2015 in Kra | Sueddeutsche | |
ng-Agentur, Andrea Gotzmann, in Berlin.Der Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur, Craig Reedie, betonte: «Es geht legal in die richtige Richtung. Ich sehe keinen Grund, warum die Sportgerichtsbarkeit und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können.»Gotzmann lobte zudem den geplanten Datenaustausch. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der NADA personenbe | in die richtige Richtung. Ich sehe keinen Grund, warum die | Sportgerichtsbarkeit | und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können. | Sueddeutsche | |
hen Sanktion gewährleistet" sind und die neuen Regelungen ,,weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports unzulässig einschränken noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen". Wir sprechen uns vor diesem Hintergrund wie der von Baden-Württemberg eingebrachte Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung eines Straftatbestandes ,,Dopin | rts unzulässig einschränken noch die Funktionsfähigkeit der | Sportgerichtsbarkeit | beeinträchtigen". Wir sprechen uns vor diesem Hintergrund | DOSB | |
ermänner wie Ärzte oder Hersteller, die die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder andere der Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Schädigungen aussetzen. Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Gesetz: Pass das zusammen? Ein Nebeneinander ist möglich. Die staatliche Dopingbekämpfung mit strafrechtlichen Mitteln soll die der Sportverbände und der National | es Todes oder schwerer körperlicher Schädigungen aussetzen. | Sportgerichtsbarkeit | und Anti-Doping-Gesetz: Pass das zusammen? Ein Nebeneinand | Sueddeutsche | |
Dopingbefund Sanktionen aussprechen, durch das Anti-Doping-Gesetz sind auch Ermittlungen bis zu Beschlagnahmungen oder Hausdurchsuchungen möglich. Außerdem wir in Paragraf 11 die Sportgerichtsbarkeit ausdrücklich als zulässig erklärt. Wird dieNADAgestärkt oder geschwächt? Doping-Fahndung ist inzwischen auch kriminalistische Puzzlearbeit. Deshalb werden Gerichte und Staatsanwa | Hausdurchsuchungen möglich. Außerdem wir in Paragraf 11 die | Sportgerichtsbarkeit | ausdrücklich als zulässig erklärt. Wird dieNADAgestärkt ode | Sueddeutsche | |
der hat er ein solches zu erwarten, so unterliegt er insoweit noch dem Verbandsrecht des abgebenden Vereins. Entzieht sich ein Spieler durch Austritt aus dem abgebenden Verein der Sportgerichtsbarkeit des für diesen Verein zuständigen Mitgliedsverbandes, so ist dieser berechtigt, die Freigabeerklärung so lange zu verweigern, bis das Verfahren durchgeführt und rechtskräftig abge | ch ein Spieler durch Austritt aus dem abgebenden Verein der | Sportgerichtsbarkeit | des für diesen Verein zuständigen Mitgliedsverbandes, so is | DFB | |
Verhalten, was die Gesellschaft als Ganzes für strafwürdig hält", sagte de Maiziére. Was im Entwurf fehlt Zudem soll durch einen entsprechenden Passus auch die derzeit umstrittene Sportgerichtsbarkeit gestärkt werden. Außerdem dürfen staatliche Stellen wie Gerichte oder Staatsanwaltschaften Daten und Informationen an die Nada übermitteln. Im Entwurf fehlt bisher allerdings eine | ch einen entsprechenden Passus auch die derzeit umstrittene | Sportgerichtsbarkeit | gestärkt werden. Außerdem dürfen staatliche Stellen wie Ger | Sueddeutsche | |
ndrea Gotzmann, am Mittwoch in Berlin. Der Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur, Craig Reedie, betonte: "Es geht legal in die richtige Richtung. Ich sehe keinen Grund, warum die Sportgerichtsbarkeit und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können." Gotzmann lobte zudem den geplanten Datenaustausch. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der Nada personenb | in die richtige Richtung. Ich sehe keinen Grund, warum die | Sportgerichtsbarkeit | und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können. | Sueddeutsche | |
che Verfahren steht noch aus. Ich hoffe, dass der Entwurf zum Gesetz wird." Auch Oliver Bierhoff begrüßte den Entwurf "Ich weiß, dass wir damit kämpfen, dass die Grenzen durch die Sportgerichtsbarkeit gesetzt sind und wir zivilrechtlich nachgehen können", sagte der Teammanager des Deutschen Fußball-Bundes. "Wenn wir das ernsthaft angehen, unterstütze ich das. Es ist kein kleine | ch weiß, dass wir damit kämpfen, dass die Grenzen durch die | Sportgerichtsbarkeit | gesetzt sind und wir zivilrechtlich nachgehen können", sagt | Sueddeutsche | |
wenn sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder Sportler einer tödlichen Gefahr durch Doping-Mittel aussetzen. Die staatliche Verfolgung von Doping soll die Sportgerichtsbarkeit nicht ersetzen. Im Gesetzesentwurf wird sogar explizit klargestellt, dass Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Athleten zulässig sind. Diese Klarstellung bekommt vor dem H | el aussetzen. Die staatliche Verfolgung von Doping soll die | Sportgerichtsbarkeit | nicht ersetzen. Im Gesetzesentwurf wird sogar explizit klar | Sueddeutsche | |
der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU vor dem Oberlandesgericht München eine besondere Bedeutung. Es äußerte deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der Sportgerichtsbarkeit . Das Anti-Doping-Gesetz wird auch die Stellung der Nationalen Anti-Doping-Agentur stärken. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der NADA personenbezogene Daten aus Str | eutung. Es äußerte deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der | Sportgerichtsbarkeit | . Das Anti-Doping-Gesetz wird auch die Stellung der National | Sueddeutsche | |
agrafen zum Selbstdoping und die geplante Besitzstrafbarkeit skeptisch. Jahrelang hatte der deutsche Dachverband Bedenken gegen ein Anti-Doping-Gesetz, weil er eine Schwächung der Sportgerichtsbarkeit fürchtete. Beide "Sanktionsregime" würden sich nicht ausschließen, heißt es hingegen in der Begründung des Anti-Doping-Gesetzes. | n gegen ein Anti-Doping-Gesetz, weil er eine Schwächung der | Sportgerichtsbarkeit | fürchtete. Beide "Sanktionsregime" würden sich nicht aussch | Sueddeutsche | |
Weiterhin in der Diskussion ist die strafrechtliche Verschärfung von Doping. Die NADA ist ausdrücklich dafür, die Dopingbekämpfung strafrechtlich zu stärken. Gleichzeitig muss die Sportgerichtsbarkeit ausgebaut werden. Es gibt im Wesentlichen die Ausdehnung des Besitzverbots bestimmter Arzneimittel auch auf Wirkstoffe, die Konkretisierung der dynamischen Verweisung auf die WADA | bekämpfung strafrechtlich zu stärken. Gleichzeitig muss die | Sportgerichtsbarkeit | ausgebaut werden. Es gibt im Wesentlichen die Ausdehnung de | DOSB | |
Details wird noch einmal zu diskutieren sein." Auf den zweiten Blick erklärt sich die Haltung des deutschen Sports durchaus. Der Entwurf stärkt nämlich massiv die viel kritisierte Sportgerichtsbarkeit - vor allem die Schiedsvereinbarungen, mit denen sich die Athleten den Regeln der Sportfachverbände unterwerfen müssen. "Wir wollen mit diesem Gesetz die Schiedsgerichtsbarkeit de | aus. Der Entwurf stärkt nämlich massiv die viel kritisierte | Sportgerichtsbarkeit | - vor allem die Schiedsvereinbarungen, mit denen sich die A | Sueddeutsche | |
s neue Anti-Doping-Gesetz erst 2015 in Kraft treten und beträfe damit nur künftige Fälle, de Maizière merkte aber auch an: "Ich hoffe, dass die Bestimmung über die Absicherung der Sportgerichtsbarkeit vielleicht auch eine Art Vorwirkung in einem aktuellen Verfahren entfalten könnte." Dass ein Bundesminister derartige Bemerkungen zu aktuellen juristischen Vorgängen abgibt, ist e | n: "Ich hoffe, dass die Bestimmung über die Absicherung der | Sportgerichtsbarkeit | vielleicht auch eine Art Vorwirkung in einem aktuellen Verf | Sueddeutsche | |
rgesetzliche Verbesserungen ein. Wir halten allerdings eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln für kontraproduktiv, weil sie faktisch die schnellere und härtere Sportgerichtsbarkeit aushebeln könnte. Dies wollen auch die Koalitionäre nicht, wie aus dem Beschlusstext hervorgeht. Die Klärung dieser Frage bleibt daher einer weiteren Prüfung vorbehalten, der wir | ntraproduktiv, weil sie faktisch die schnellere und härtere | Sportgerichtsbarkeit | aushebeln könnte. Dies wollen auch die Koalitionäre nicht, | DOSB | |
Weiterhin in der Diskussion ist die strafrechtliche Verschärfung von Doping. Die NADA ist ausdrücklich dafür, die Dopingbekämpfung strafrechtlich zu stärken. Gleichzeitig muss die Sportgerichtsbarkeit ausgebaut werden. Es gibt aus Sicht der NADA kein „Entweder-Oder“, das Strafrecht sollte die sportliche Dopingbekämpfung sinnvoll ergänzen und unterstützen. Vor allem ist es wicht | bekämpfung strafrechtlich zu stärken. Gleichzeitig muss die | Sportgerichtsbarkeit | ausgebaut werden. Es gibt aus Sicht der NADA kein „Entweder | DOSB | |
aus Mitgliedschaft nach § 18 der DFB-Satzung. Abs. 4: Für die Inanspruchnahme des Schiedsrichterwesens, die Durchführung der Anti-Doping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- Sportgerichtsbarkeit bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der Relegationsspiele und des Supercups leistet der Ligaverband an den DFB je Spielzeit einen pauschalen Ausgabenersatz. Die | g der Anti-Doping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- | Sportgerichtsbarkeit | bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der | DFB | |
ten regelt die Zusatzvereinbarung zum Grundlagenvertrag. Dieser Betrag wird dem Haushalt ,,Verbandsdienstleistungen (Schiedsrichterkosten, Kosten für Anti-Doping-Maßnahmen und DFB- Sportgerichtsbarkeit )" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwesens, der Anti- Doping-Maßnahmen und der DFB-Sportgerichtsbarkeit erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einn | iedsrichterkosten, Kosten für Anti-Doping-Maßnahmen und DFB- | Sportgerichtsbarkeit | )" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwes | DFB | |
richterkosten, Kosten für Anti-Doping-Maßnahmen und DFB-Sportgerichtsbarkeit)" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwesens, der Anti- Doping-Maßnahmen und der DFB- Sportgerichtsbarkeit erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einnahmen aus der Schiedsrichtervermarktung sowie die UEFA- und FIFA-Zuschüsse für die Finanzierung des Schiedsrichterwesens zuf | chiedsrichterwesens, der Anti- Doping-Maßnahmen und der DFB- | Sportgerichtsbarkeit | erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einnahme | DFB | |
herheit & Fußballkultur ist für die Sicherheitsbelange bei den Spielen der Frauen-Bundesliga und der 2. FrauenBundesliga unter Beachtung der Sicherheitsrichtlinien zuständig. § 20 Sportgerichtsbarkeit Die Sportgerichtsbarkeit für die Frauen-Bundesliga und die 2. Frauen-Bundesliga obliegt dem Kon- g) Herausgabe von Spielberechtigungslisten. 2. Zur Ausübung der Spielleitung erne | unter Beachtung der Sicherheitsrichtlinien zuständig. § 20 | Sportgerichtsbarkeit | Die Sportgerichtsbarkeit für die Frauen-Bundesliga und die | DFB | |
st für die Sicherheitsbelange bei den Spielen der Frauen-Bundesliga und der 2. FrauenBundesliga unter Beachtung der Sicherheitsrichtlinien zuständig. § 20 Sportgerichtsbarkeit Die Sportgerichtsbarkeit für die Frauen-Bundesliga und die 2. Frauen-Bundesliga obliegt dem Kon- g) Herausgabe von Spielberechtigungslisten. 2. Zur Ausübung der Spielleitung ernennt der DFBAusschuss für | erheitsrichtlinien zuständig. § 20 Sportgerichtsbarkeit Die | Sportgerichtsbarkeit | für die Frauen-Bundesliga und die 2. Frauen-Bundesliga obli | DFB | |
und 2. Bundesliga organisieren und vermarkten wird. Gleichzeitig verbleibt beim DFB wie bisher unter anderem die Zuständigkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die Sportgerichtsbarkeit und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Frauenfußball. Der Ligaverband ist zudem auch künftig – wie beispielsweise die Regional- und Landesverbände - Mitglied des | digkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die | Sportgerichtsbarkeit | und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Fra | DFB | |
ed des DFB und wird dort in den Gremien angemessen vertreten sein. Vereinbart ist zudem, dass es neben Zahlungen des Profifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch gibt. Dies betrifft Erlösanteile aus der Vermarktung der A-Nationalmannschaft einerseits sowie aus Medien- und Zuschaue | fifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, | Sportgerichtsbarkeit | und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch | DFB | |
et, dass die Landesverbände ihren umfangreichen Service für die Vereine zur Sicherstellung des Spielbetriebs (beispielsweise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, Sportgerichtsbarkeit ) wie bisher fortsetzen können. [bild1] Der deutsche Fußball kann weiter auf das solidarische Miteinander von Profis und Amateuren bauen. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der L | eise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, | Sportgerichtsbarkeit | ) wie bisher fortsetzen können. [bild1] Der deutsche Fußbal | DFB | |
und 2. Bundesliga organisieren und vermarkten wird. Gleichzeitig verbleibt beim DFB wie bisher unter anderem die Zuständigkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die Sportgerichtsbarkeit und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Frauenfußball. Der Ligaverband ist zudem auch künftig – wie beispielsweise die Regional- und Landesverbände - Mitglied des | digkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die | Sportgerichtsbarkeit | und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Fra | DFB | |
d des DFB und wird dort in den Gremien angemessen vertreten sein. Vereinbart ist zudem, dass es neben Zahlungen des Profifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch gibt. Dies betrifft Erlösanteile aus der Vermarktung der A-Nationalmannschaft einerseits sowie aus Medien- und Zuschaue | fifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, | Sportgerichtsbarkeit | und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch | DFB | |
et, dass die Landesverbände ihren umfangreichen Service für die Vereine zur Sicherstellung des Spielbetriebs (beispielsweise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, Sportgerichtsbarkeit ) wie bisher fortsetzen können. Auch weiterhin wird der Profifußball den Amateurfußball an den Ticketingeinnahmen beteiligen. Die Bundesligavereine führen jeweils zwei Prozent ihr | eise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, | Sportgerichtsbarkeit | ) wie bisher fortsetzen können. Auch weiterhin wird der Pro | DFB | |
nt an den Einnahmen aus der TV- und Ticketingvermarktung der Liga erhält. Darüber hinaus führt die Liga einen Betrag für das Schiedsrichterwesen, die Anti-Doping-Maßnahmen und die Sportgerichtsbarkeit an den DFB ab. Demgegenüber partizipiert die Liga an den Einnahmen aus der Vermarktung der Nationalmannschaft. Der DFB beteiligt darüber hinaus als Kompensation für die Abstellun | das Schiedsrichterwesen, die Anti-Doping-Maßnahmen und die | Sportgerichtsbarkeit | an den DFB ab. Demgegenüber partizipiert die Liga an den E | DFB | |
g-Agentur, Andrea Gotzmann, in Berlin. Der Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur, Craig Reedie, betonte: "Es geht legal in die richtige Richtung. Ich sehe keinen Grund, warum die Sportgerichtsbarkeit und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können." Gotzmann lobte zudem den geplanten Datenaustausch. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der NADA personenb | in die richtige Richtung. Ich sehe keinen Grund, warum die | Sportgerichtsbarkeit | und das zivile Recht nicht nebeneinander existieren können. | Sueddeutsche | |
ermänner wie Ärzte oder Hersteller, die die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder andere der Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Schädigungen aussetzen. Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Gesetz: Pass das zusammen? Ein Nebeneinander ist möglich. Die staatliche Dopingbekämpfung mit strafrechtlichen Mitteln soll die der Sportverbände und der National | es Todes oder schwerer körperlicher Schädigungen aussetzen. | Sportgerichtsbarkeit | und Anti-Doping-Gesetz: Pass das zusammen? Ein Nebeneinand | Sueddeutsche | |
Dopingbefund Sanktionen aussprechen, durch das Anti-Doping-Gesetz sind auch Ermittlungen bis zu Beschlagnahmungen oder Hausdurchsuchungen möglich. Außerdem wir in Paragraf 11 die Sportgerichtsbarkeit ausdrücklich als zulässig erklärt. Wird dieNADAgestärkt oder geschwächt? Doping-Fahndung ist inzwischen auch kriminalistische Puzzlearbeit. Deshalb werden Gerichte und Staatsanwa | Hausdurchsuchungen möglich. Außerdem wir in Paragraf 11 die | Sportgerichtsbarkeit | ausdrücklich als zulässig erklärt. Wird dieNADAgestärkt ode | Sueddeutsche | |
erleitung. 3. Bei einer Roten Karte entscheidet die Turnierleitung nach der Schwere des Vergehens über die Dauer der Sperre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die DFB- Sportgerichtsbarkeit . § 94 Kostenregelung Beim Endturnier um den DFB-Ü 40-Cup trägt der DFB die Fahrtkosten der zum Endturnier anreisenden Mannschaften und die Kosten für Unterbringung und Verpflegung | rre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die DFB- | Sportgerichtsbarkeit | . § 94 Kostenregelung Beim Endturnier um den DFB-Ü 40-Cup tr | DFB | |
erleitung. 3. Bei einer Roten Karte entscheidet die Turnierleitung nach der Schwere des Vergehens über die Dauer der Sperre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die DFB- Sportgerichtsbarkeit . § 101 Kostenregelung Beim Endturnier um den DFB-Ü 50-Cup trägt der DFB die Fahrtkosten der zum Endturnier anreisenden Mannschaften und die Kosten für Unterbringung und Verpflegu | rre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die DFB- | Sportgerichtsbarkeit | . § 101 Kostenregelung Beim Endturnier um den DFB-Ü 50-Cup | DFB | |
zu beachten. 7. Werden Spiele ohne Genehmigung durchgeführt, kann dies durch den zuständigen Landesverband nach dessen geltenden Bestimmungen geahndet werden. Für Vereine, die der Sportgerichtsbarkeit des DFB unterliegen, richtet sich eine eventuelle Bestrafung nach § 7 Nr. 1. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. 8. Durch die Genehmigung des Antrags sind die Vereine vo | eltenden Bestimmungen geahndet werden. Für Vereine, die der | Sportgerichtsbarkeit | des DFB unterliegen, richtet sich eine eventuelle Bestrafun | DFB | |
ch gestärkt wird." Es müsse ein Nebeneinander von Sport- und Strafrecht geben, das eine könne das andere nicht ersetzen. Der Deutsche Olympische Sportbund betonte die Vorteile der Sportgerichtsbarkeit . "Es ist ein quälend langes Verfahren gewesen. Das zeigt einmal mehr, dass das sportrechtliche System, das auf der Schuldvermutung basiert, schneller und härter sanktioniert als d | Der Deutsche Olympische Sportbund betonte die Vorteile der | Sportgerichtsbarkeit | . "Es ist ein quälend langes Verfahren gewesen. Das zeigt ei | Kicker | |
on für Prävention und Sicherheit ist für die Sicherheitsbelange bei den Spielen der 3. Liga unter Beachtung der Sicherheitsrichtlinien zuständig. 3 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN § 17 Sportgerichtsbarkeit Die Sportgerichtsbarkeit für die 3. Liga obliegt dem Kontrollausschuss, dem Sportgericht und dem Bundesgericht des DFB nach der Satzung und den Ordnungen des DFB, insbesondere der | itsrichtlinien zuständig. 3 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN § 17 | Sportgerichtsbarkeit | Die Sportgerichtsbarkeit für die 3. Liga obliegt dem Kontro | DFB | |
herheit ist für die Sicherheitsbelange bei den Spielen der 3. Liga unter Beachtung der Sicherheitsrichtlinien zuständig. 3 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN § 17 Sportgerichtsbarkeit Die Sportgerichtsbarkeit für die 3. Liga obliegt dem Kontrollausschuss, dem Sportgericht und dem Bundesgericht des DFB nach der Satzung und den Ordnungen des DFB, insbesondere der Rechts- und Verfahrensor | 3 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN § 17 Sportgerichtsbarkeit Die | Sportgerichtsbarkeit | für die 3. Liga obliegt dem Kontrollausschuss, dem Sportger | DFB | |
stizministerin wandte. Der Sportrechtler wagte eine Prognose: Solange sich der organisierte Sport gegen ein entsprechendes Gesetz ausspreche, werde es dieses nicht geben. Starke Sportgerichtsbarkeit Ekkehard Wienholtz, Präsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, unterstrich, dass es zur Politik der „Null-Toleranz“ gegenüber überführten Doping-Tätern keine Alternat | es Gesetz ausspreche, werde es dieses nicht geben. Starke | Sportgerichtsbarkeit | Ekkehard Wienholtz, Präsident des Landessportverbandes Sch | DOSB | |
, dass es zur Politik der „Null-Toleranz“ gegenüber überführten Doping-Tätern keine Alternative gebe. „Empfindlich wirkende Strafen für Doping-Sünder sind allein durch eine starke Sportgerichtsbarkeit möglich. Sie kann unmittelbar wirksame Wettkampfsperren für vier Jahre verhängen und zwar schon bevor staatliche Ermittlungen begonnen haben“, so Wienholtz. Er mahnte auch im inte | nde Strafen für Doping-Sünder sind allein durch eine starke | Sportgerichtsbarkeit | möglich. Sie kann unmittelbar wirksame Wettkampfsperren für | DOSB | |
h auch aus Landesministerien Forderungen nach Strafverschärfung gestellt werden, so kann ich nur appellieren, die Wirkung solcher Vorschläge - insbesondere auf die Wirksamkeit der Sportgerichtsbarkeit sorgfältig zu prüfen. Auch hier verweise ich auf den Rat vieler Experten, die erhebliche Rechtssystematische Bedenken äußern und deshalb steht für mich fest: Der Gutachter hat w | g solcher Vorschläge - insbesondere auf die Wirksamkeit der | Sportgerichtsbarkeit | sorgfältig zu prüfen. Auch hier verweise ich auf den Rat | DOSB | |
rmänner wie Ärzte oder Hersteller, die die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder andere der Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Schädigungen aussetzen. Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Gesetz: Pass das zusammen? Ein Nebeneinander ist möglich. Die staatliche Dopingbekämpfung mit strafrechtlichen Mitteln soll die der Sportverbände und der National | s Todes oder schwerer körperlicher Schädigungen aussetzen. | Sportgerichtsbarkeit | und Anti-Doping-Gesetz: Pass das zusammen? Ein Nebeneinand | Sueddeutsche | |
Dopingbefund Sanktionen aussprechen, durch das Anti-Doping-Gesetz sind auch Ermittlungen bis zu Beschlagnahmungen oder Hausdurchsuchungen möglich. Außerdem wir in Paragraf 11 die Sportgerichtsbarkeit ausdrücklich als zulässig erklärt. Wird die NADA gestärkt oder geschwächt? Doping-Fahndung ist inzwischen auch kriminalistische Puzzlearbeit. Deshalb werden Gerichte und Staat | Hausdurchsuchungen möglich. Außerdem wir in Paragraf 11 die | Sportgerichtsbarkeit | ausdrücklich als zulässig erklärt. Wird die NADA gestärk | Sueddeutsche | |
und 2. Bundesliga organisieren und vermarkten wird. Gleichzeitig verbleibt beim DFB wie bisher unter anderem die Zuständigkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die Sportgerichtsbarkeit und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Frauenfußball. Der Ligaverband ist zudem auch künftig – wie beispielsweise die Regional- und Landesverbände - Mitglied des | digkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die | Sportgerichtsbarkeit | und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Fra | DFB | |
vertreten sein. Zuschuss des DFB an Landesverbände bleibt bestehen Vereinbart ist zudem, dass es neben Zahlungen des Profifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch gibt. Dies betrifft Erlösanteile aus der Vermarktung der A-Nationalmannschaft einerseits sowie aus Medien- und Zuschaue | fifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, | Sportgerichtsbarkeit | und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch | DFB | |
et, dass die Landesverbände ihren umfangreichen Service für die Vereine zur Sicherstellung des Spielbetriebs (beispielsweise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, Sportgerichtsbarkeit ) wie bisher fortsetzen können. Amateure werden an Ticketing-Einnahmen beteiligt Auch weiterhin wird der Profifußball den Amateurfußball an den Ticketing-Einnahmen beteiligen. Die | eise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, | Sportgerichtsbarkeit | ) wie bisher fortsetzen können. Amateure werden an Ticketing | DFB | |
nt an den Einnahmen aus der TV- und Ticketingvermarktung der Liga erhält. Darüber hinaus führt die Liga einen Betrag für das Schiedsrichterwesen, die Anti-Doping-Maßnahmen und die Sportgerichtsbarkeit an den DFB ab. Demgegenüber partizipiert die Liga an den Einnahmen aus der Vermarktung der Nationalmannschaft. Der DFB beteiligt darüber hinaus als Kompensation für die Abstellung | das Schiedsrichterwesen, die Anti-Doping-Maßnahmen und die | Sportgerichtsbarkeit | an den DFB ab. Demgegenüber partizipiert die Liga an den Ei | DFB | |
und 2. Bundesliga organisieren und vermarkten wird. Gleichzeitig verbleibt beim DFB wie bisher unter anderem die Zuständigkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die Sportgerichtsbarkeit und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Frauenfußball. Der Ligaverband ist zudem auch künftig – wie beispielsweise die Regional- und Landesverbände - Mitglied des | digkeit für die Nationalmannschaften und den DFB-Pokal, die | Sportgerichtsbarkeit | und das Schiedsrichterwesen sowie Jugend-, Amateur- und Fra | DFB | |
rtreten sein. Zuschuss des DFB an Landesverbände bleibt bestehen Vereinbart ist zudem, dass es neben Zahlungen des Profifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch gibt. Dies betrifft Erlösanteile aus der Vermarktung der A-Nationalmannschaft einerseits sowie aus Medien- und Zuschaue | fifußballs für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterwesen, | Sportgerichtsbarkeit | und Anti-Doping-Maßnahmen weiterhin einen Zahlungsaustausch | DFB | |
et, dass die Landesverbände ihren umfangreichen Service für die Vereine zur Sicherstellung des Spielbetriebs (beispielsweise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, Sportgerichtsbarkeit ) wie bisher fortsetzen können. Amateure werden an Ticketing-Einnahmen beteiligt [bild2] Auch weiterhin wird der Profifußball den Amateurfußball an den Ticketing-Einnahmen betei | eise Spielansetzungen, Schiedsrichtereinteilung, Passwesen, | Sportgerichtsbarkeit | ) wie bisher fortsetzen können. Amateure werden an Ticketin | DFB | |
nt an den Einnahmen aus der TV- und Ticketingvermarktung der Liga erhält. Darüber hinaus führt die Liga einen Betrag für das Schiedsrichterwesen, die Anti-Doping-Maßnahmen und die Sportgerichtsbarkeit an den DFB ab. Demgegenüber partizipiert die Liga an den Einnahmen aus der Vermarktung der Nationalmannschaft. Der DFB beteiligt darüber hinaus als Kompensation für die Abstellun | das Schiedsrichterwesen, die Anti-Doping-Maßnahmen und die | Sportgerichtsbarkeit | an den DFB ab. Demgegenüber partizipiert die Liga an den E | DFB | |
en Akten zum Minderjährigen-Prozess gegen den verurteilten Trainer Thomas Springstein fußten, der auch die drei Athleten betreute, zeigt nicht nur für Prokop "klar die Grenzen der Sportgerichtsbarkeit auf". Dabei hatte der DLV alles getan, um diese Präzedenzfälle für die laut Innenminister Wolfgang Schäuble und DOSB-Chef Thomas Bach schlagkräftige deutsche Sportgerichtsbarkeit | betreute, zeigt nicht nur für Prokop "klar die Grenzen der | Sportgerichtsbarkeit | auf". Dabei hatte der DLV alles getan, um diese Präzedenzfä | Sueddeutsche | |
Sportgerichtsbarkeit auf". Dabei hatte der DLV alles getan, um diese Präzedenzfälle für die laut Innenminister Wolfgang Schäuble und DOSB-Chef Thomas Bach schlagkräftige deutsche Sportgerichtsbarkeit durchzufechten. Das Ergebnis: Die Sportjustiz ist untauglich, wenn sie sich nicht auf positive Probenfunde stützen kann - dann nutzt nicht einmal eine sportkriminelle Aktenlage. E | Schäuble und DOSB-Chef Thomas Bach schlagkräftige deutsche | Sportgerichtsbarkeit | durchzufechten. Das Ergebnis: Die Sportjustiz ist untauglic | Sueddeutsche | |
ehaupten sie, das Sportrecht reiche aus, jetzt haben wir den Präzedenzfall durch den DLV - und man steht wieder ohne Hose da." Die Einstellung der aktuellen Fälle zeige, dass die " Sportgerichtsbarkeit auf Gedeih und Verderb auf Dopingproben angewiesen ist. Und man weiß ja aus allen Akten - Fuentes, Springstein, Balco -, dass die Tests leicht unterlaufen werden." Daher lautet se | e da." Die Einstellung der aktuellen Fälle zeige, dass die " | Sportgerichtsbarkeit | auf Gedeih und Verderb auf Dopingproben angewiesen ist. Und | Sueddeutsche | |
Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll, sieht vor, "den Handel und den Besitz nicht geringer Mengen" von Dopingpräparaten zu bestrafen, während gedopte Athleten weiter der Sportgerichtsbarkeit unterliegen. Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten. Abbiegen oder weiterfahren? Der Radsport ist in Verruf gerraten. (Foto: Foto: ddp) "Wir stehen am Ende eines langen Weges", | räparaten zu bestrafen, während gedopte Athleten weiter der | Sportgerichtsbarkeit | unterliegen. Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten. Abb | Sueddeutsche | |
n) 5. Prävention und Sicherheit 6. Zulassungsbeschwerde-Ausschuss Vizepräsident / Ligaverband Peter Peters 1. Schiedsgerichtsverfahren gemäß der DFBSatzung 2. Angelegenheiten der Sportgerichtsbarkeit , welche die Lizenzligen betreffen 3. Vertretung Ligapräsident 4. Sicherheitsangelegenheiten DFB / Liga 5. Satzungsangelegenheiten und Ordnungen DFB / Liga 6. Internationale Clubwe | richtsverfahren gemäß der DFBSatzung 2. Angelegenheiten der | Sportgerichtsbarkeit | , welche die Lizenzligen betreffen 3. Vertretung Ligapräside | DFB | |
ll Dr. Hans-Dieter Drewitz 1. Grundsatzfragen des Jugendfußballs Vizepräsident / Ligaverband Harald Strutz 1. Schiedsgerichtsverfahren gemäß der DFBSatzung 2. Angelegenheiten der Sportgerichtsbarkeit , welche die Lizenzligen betreffen 3. Vertretung Ligapräsident 4. Sicherheitsangelegenheiten DFB / Liga 5. Satzungsangelegenheiten und Ordnungen DFB / Liga 6. Internationale Clubwe | richtsverfahren gemäß der DFBSatzung 2. Angelegenheiten der | Sportgerichtsbarkeit | , welche die Lizenzligen betreffen 3. Vertretung Ligapräside | DFB | |
aus Mitgliedschaft nach § 18 der DFB-Satzung. Abs. 4: Für die Inanspruchnahme des Schiedsrichterwesens, die Durchführung der Anti-Doping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- Sportgerichtsbarkeit bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der Relegationsspiele leistet der Ligaverband an den DFB je Spielzeit pauschal einen Betrag in Höhe von 4,80 Millionen Euro. | g der Anti-Doping-Maßnahmen und die Inanspruchnahme der DFB- | Sportgerichtsbarkeit | bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der | DFB | |
it pauschal einen Betrag in Höhe von 4,80 Millionen Euro. Dieser Betrag wird dem Haushalt ,,Verbandsdienstleistungen (Schiedsrichterkosten, Kosten für AntiDoping-Maßnahmen und DFB- Sportgerichtsbarkeit )" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwesens, der Anti-Doping-Maßnahmen und der DFB-Sportgerichtsbarkeit erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einna | hiedsrichterkosten, Kosten für AntiDoping-Maßnahmen und DFB- | Sportgerichtsbarkeit | )" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwes | DFB | |
dsrichterkosten, Kosten für AntiDoping-Maßnahmen und DFB-Sportgerichtsbarkeit)" zugeführt, aus dem die Finanzierung des Schiedsrichterwesens, der Anti-Doping-Maßnahmen und der DFB- Sportgerichtsbarkeit erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einnahmen aus der Schiedsrichtervermarktung sowie die UEFA- und FIFA-Zuschüsse für die Finanzierung des Schiedsrichterwesens zuf | Schiedsrichterwesens, der Anti-Doping-Maßnahmen und der DFB- | Sportgerichtsbarkeit | erfolgt. Diesem Haushalt wird der DFB außerdem die Einnahme | DFB | |
lungen haben dieselben Auswirkungen, auch für saubere Athleten! Wir nehmen all dies auf uns, weil wir durch das Dopingkontrollsystem der NADA und durch die harten Sanktionen der Sportgerichtsbarkeit im Wettkampf geschützt werden. Diese Verfahren sind schneller und effektiver als die auf der Unschuldsvermutung aufbauende staatlichen Strafandrohungen. Nur über einheitliche Spor | kontrollsystem der NADA und durch die harten Sanktionen der | Sportgerichtsbarkeit | im Wettkampf geschützt werden. Diese Verfahren sind schnell | DOSB | |
esetz und erwarten, dass der Deutsche Bundestag entsprechend den Zielstellungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien darin nichts beschließt, was die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit gefährden oder schwächen könnte. Doping war, ist und bleibt alles andere als ein Kavaliersdelikt. Sport und Staat müssen noch konsequenter bei der Bekämpfung dieses Übels zusammen | ien darin nichts beschließt, was die Funktionsfähigkeit der | Sportgerichtsbarkeit | gefährden oder schwächen könnte. Doping war, ist und bleibt | DOSB | |
des unverzichtbaren Eckpfeilers des Anti-Doping-Kampfes, sind überzeugend. Die Sanktionierung eines durch positiven Dopingtest überführten Athleten soll weiterhin allein durch die Sportgerichtsbarkeit erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international sofort durchsetzbare Bestrafung möglich ist. Wird der Athlet durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Hand | ngtest überführten Athleten soll weiterhin allein durch die | Sportgerichtsbarkeit | erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international | DOSB | |
ormationspflicht ebenfalls zu unterwerfen. Umgekehrt bittet der DOSB die staatlichen Stellen, dafür Sorge zu tragen, dass die (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft ihrerseits für die Sportgerichtsbarkeit wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige Sportorganisation übermittelt. Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC), den WADA-Code d | ss die (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft ihrerseits für die | Sportgerichtsbarkeit | wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige Sport | DOSB | |
che Verfahren steht noch aus. Ich hoffe, dass der Entwurf zum Gesetz wird." Auch Oliver Bierhoff begrüßte den Entwurf "Ich weiß, dass wir damit kämpfen, dass die Grenzen durch die Sportgerichtsbarkeit gesetzt sind und wir zivilrechtlich nachgehen können", sagte der Teammanager des Deutschen Fußball-Bundes. "Wenn wir das ernsthaft angehen, unterstütze ich das. Es ist kein kleine | ch weiß, dass wir damit kämpfen, dass die Grenzen durch die | Sportgerichtsbarkeit | gesetzt sind und wir zivilrechtlich nachgehen können", sagt | Sueddeutsche | |
wenn sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder Sportler einer tödlichen Gefahr durch Doping-Mittel aussetzen. Die staatliche Verfolgung von Doping soll die Sportgerichtsbarkeit nicht ersetzen. Im Gesetzesentwurf wird sogar explizit klargestellt, dass Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Athleten zulässig sind. Diese Klarstellung bekommt vor dem H | el aussetzen. Die staatliche Verfolgung von Doping soll die | Sportgerichtsbarkeit | nicht ersetzen. Im Gesetzesentwurf wird sogar explizit klar | Sueddeutsche | |
der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU vor dem Oberlandesgericht München eine besondere Bedeutung. Es äußerte deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der Sportgerichtsbarkeit . Das Anti-Doping-Gesetz wird auch die Stellung der Nationalen Anti-Doping-Agentur stärken. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der NADA personenbezogene Daten aus Str | eutung. Es äußerte deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der | Sportgerichtsbarkeit | . Das Anti-Doping-Gesetz wird auch die Stellung der National | Sueddeutsche | |
agrafen zum Selbstdoping und die geplante Besitzstrafbarkeit skeptisch. Jahrelang hatte der deutsche Dachverband Bedenken gegen ein Anti-Doping-Gesetz, weil er eine Schwächung der Sportgerichtsbarkeit fürchtete. Beide "Sanktionsregime" würden sich nicht ausschließen, heißt es hingegen in der Begründung des Anti-Doping-Gesetzes. | n gegen ein Anti-Doping-Gesetz, weil er eine Schwächung der | Sportgerichtsbarkeit | fürchtete. Beide "Sanktionsregime" würden sich nicht aussch | Sueddeutsche | |
ein Anti-Dopinggesetz, das in Deutschland das Selbst-Doping und den uneingeschränkten Besitz von Doping-Mitteln zum Zweck des Selbstdopings unter Strafe stellt“, heißt es darin. „ Sportgerichtsbarkeit und eine effektive Strafverfolgung können gemeinsam dazu beitragen, dass Doping im Sport keine Chance hat.“ Noch hat kein Fußballspieler unterschrieben. | ck des Selbstdopings unter Strafe stellt“, heißt es darin. „ | Sportgerichtsbarkeit | und eine effektive Strafverfolgung können gemeinsam dazu be | FAZ | |
der Bestimmtheit von Straftatbeständen und der Verhältnismäßigkeit ebenso wie die Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie des Sports und der Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit . Ob dafür ,auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport' in Betracht kommen, will die Koalition prüfen. Für den DOSB | tierten Autonomie des Sports und der Funktionsfähigkeit der | Sportgerichtsbarkeit | . Ob dafür ,auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzst | DOSB | |
h politischen Mehrheiten - wieder mal. 18.07.2012, von Christian Eichler Ein Sportler, der dopt, soll künftig strafrechtlich belangt werden können - und nicht, wie bisher, nur der Sportgerichtsbarkeit unterliegen. Das fordert ein neuer Gesetzentwurf, mit dem die bayrische Justizministerin Beate Merk am Mittwoch in München ihren Ruf als Vorreiterin staatlicher Dopingbekämpfung u | lich belangt werden können - und nicht, wie bisher, nur der | Sportgerichtsbarkeit | unterliegen. Das fordert ein neuer Gesetzentwurf, mit dem d | FAZ | |
n, hieß es auf Anfrage. Die Regierungskoalition in Berlin hatte bereits bei ihrer Konstituierung Ende vergangenen Jahres die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes angekündigt. Die Sportgerichtsbarkeit soll das neue Gesetzt nicht aushebeln, eine Befürchtung, die beim DOSB im besonderen Maße ausgeprägt ist. Unter anderem ermächtigt der Gesetzentwurf die Verbände ausdrücklich zum | die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes angekündigt. Die | Sportgerichtsbarkeit | soll das neue Gesetzt nicht aushebeln, eine Befürchtung, di | Sueddeutsche |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: