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usammen mit dem Produktionsverantwortlichen von Sportcast für die Positionierung zuständig. 6.3.3. DFB-Pokal-Trailer im StadionTV 6. 6.1. ZENTRALE VERMARKTUNG Allgemeines Die Klubs/ Stadionbetreiber für DFB-Pokal-Veranstaltungen müssen die Vorgaben der Durchführungsbestimmungen zum DFB-Vereinspokal und zur DFBSpielordnung einhalten. Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs werden im | StadionTV 6. 6.1. ZENTRALE VERMARKTUNG Allgemeines Die Klubs/ | Stadionbetreiber | für DFB-Pokal-Veranstaltungen müssen die Vorgaben der Durchführ | DFB | |
rtcast Den Klubs steht von Sportcast pro Spiel ein Ansprechpartner, der sogenannte Produktions-Verantwortliche (PV), zur Verfügung. Dieser nimmt auch an den Vorbesichtungen mit Verein/ Stadionbetreiber und an den redaktionellen Vor- und Nachbesprechungen der TV-Partner teil. Ein Klub wird während der gesamten Pokalsaison von einem Ansprechpartner des Produktions-Dienstleisters betre | Verfügung. Dieser nimmt auch an den Vorbesichtungen mit Verein/ | Stadionbetreiber | und an den redaktionellen Vor- und Nachbesprechungen der TV-Par | DFB | |
Dienstleister, EB-Teams, Maskenbildner oder freies technisches Personal in unmittelbarer Nähe zum Stadion (Ladetätigkeit), sollte gewährleistet sein. 7.7.3. Stromversorgung Die Klubs/ Stadionbetreiber sind verantwortlich, kostenfrei eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für TV-Produktion und Bandenwerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung is | ), sollte gewährleistet sein. 7.7.3. Stromversorgung Die Klubs/ | Stadionbetreiber | sind verantwortlich, kostenfrei eine unterbrechungsfreie Stromv | DFB | |
e und Betreuung 22 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN durch einen Techniker, spätestens mit Aufbaubeginn und bis zum Ende des Abbaus, Sorge zu tragen. 7.7.4. Kamerapodeste/-gerüste Die Klubs/ Stadionbetreiber sind verantwortlich, Kamerapodeste oder gerüste, die zur Erstellung des Basis-Signals für das jeweilige Spiel gemäß dem vorgesehenen Kamerastandard notwendig sind, kostenfrei zur Ver | baus, Sorge zu tragen. 7.7.4. Kamerapodeste/-gerüste Die Klubs/ | Stadionbetreiber | sind verantwortlich, Kamerapodeste oder gerüste, die zur Erste | DFB | |
fern vorhanden) mindestens drei Sky-Spots (Länge maximal 45 Sekunden) eingeblendet werden. Sky wird die Spots den teilnehmenden Klubs kostenfrei und rechtzeitig anliefern. Dem Verein/ Stadionbetreiber entstehende, durch die Einspielung der Video-Spots von Sky ausgelöste Zusatzkosten, sind von Sky zu tragen. Im Falle des Nichtvorhandenseins einer Video-Wand wird der Klub entsprechen | hmenden Klubs kostenfrei und rechtzeitig anliefern. Dem Verein/ | Stadionbetreiber | entstehende, durch die Einspielung der Video-Spots von Sky ausg | DFB | |
Sky, DFB und Klub abgestimmt. Dem Klub entstehende Zusatzkosten sind von Sky zu tragen. 7.8.2. Promotion-Maßnahmen im Stadion Kommentatorenplätze sollen ARD und Sky seitens der Klubs/ Stadionbetreiber in ausreichendem Maße und in entsprechender Sichtqualität auf den Platz zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen durch Sportcast bei der Vorbesichtigungstour erfasst und an ARD und | adion Kommentatorenplätze sollen ARD und Sky seitens der Klubs/ | Stadionbetreiber | in ausreichendem Maße und in entsprechender Sichtqualität auf d | DFB | |
vier Kommentatorenplätze Observer Seats pro Spiel Sky: vier 7.7.6. Studiopositionen Sky Deutschland hat das Recht, bei ausgewählten Spielen in den Stadien der teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber ein ,,Point of Interest-Modul" zu platzieren (z. B. ein Sky Deutschland-Kicker oder andere Promotion-Materialien). Hierzu stellen die Klubs/Stadionbetreiber Sky Deutschland eine promi | ei ausgewählten Spielen in den Stadien der teilnehmenden Klubs/ | Stadionbetreiber | ein ,,Point of Interest-Modul" zu platzieren (z. B. ein Sky Deu | DFB | |
n der teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber ein ,,Point of Interest-Modul" zu platzieren (z. B. ein Sky Deutschland-Kicker oder andere Promotion-Materialien). Hierzu stellen die Klubs/ Stadionbetreiber Sky Deutschland eine prominent platzierte Fläche in den zentralen B2B/VIPBereichen zur Verfügung. 7.8.3. Anzeige im jeweiligen Stadionheft DFB-Pokal Insbesondere bei den acht Free-TV | er oder andere Promotion-Materialien). Hierzu stellen die Klubs/ | Stadionbetreiber | Sky Deutschland eine prominent platzierte Fläche in den zentral | DFB | |
schluss. 7.8.4. Öffentliche Vorführung in VIP-Bereichen 7.8. 7.8.1. Verpflichtende Leistungen der Klubs für Sky Deutschland Spots im Stadion-TV Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber verpflichten sich, im Rahmen ihrer Heimspiele ausschließlich das Programm von Sky Deutschland öffentlich (in VIP-Bereichen, Logen, Medienbereichen, gegebenenfalls Videowalls) vorzufüh | hland Spots im Stadion-TV Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs/ | Stadionbetreiber | verpflichten sich, im Rahmen ihrer Heimspiele ausschließlich da | DFB | |
eigenen Stadion-TV sowie Beiträge von ARD, deren Programm ebenfalls bei den von ARD live übertragenen Spielen ausgestrahlt werden darf. Sky Deutschland stellt den teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber soweit möglich hierfür die erforderliche Infrastruktur in Form von Digitalreceivern inklusive Smartcard plus Deutschland Sport-Abonnement kostenfrei zur Verfügung, sofern nicht bereit | lt werden darf. Sky Deutschland stellt den teilnehmenden Klubs/ | Stadionbetreiber | soweit möglich hierfür die erforderliche Infrastruktur in Form | DFB | |
rforderliche Infrastruktur in Form von Digitalreceivern inklusive Smartcard plus Deutschland Sport-Abonnement kostenfrei zur Verfügung, sofern nicht bereits eine Ausstattung der Klubs/ Stadionbetreiber über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist. Dem Verein/Stadionbetreiber entstehende, insbesondere technische, Zusatzkosten sind von Sky Deutschland zu tragen. Die am DFB-Pokal teilnehme | zur Verfügung, sofern nicht bereits eine Ausstattung der Klubs/ | Stadionbetreiber | über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist. Dem Verein/Stadionbetr | DFB | |
rtcard plus Deutschland Sport-Abonnement kostenfrei zur Verfügung, sofern nicht bereits eine Ausstattung der Klubs/Stadionbetreiber über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist. Dem Verein/ Stadionbetreiber entstehende, insbesondere technische, Zusatzkosten sind von Sky Deutschland zu tragen. Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs bemühen sich im Rahmen ihrer Heimspiele, dass auf den Vi- | onbetreiber über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist. Dem Verein/ | Stadionbetreiber | entstehende, insbesondere technische, Zusatzkosten sind von Sky | DFB | |
Euro WM-bedingter Stadionkosten, wenn einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit 10 Wochen WMexklusive Nutzung der Stadien zu Grunde gelegt werden. Das Organisationskomitee hat jedem Stadionbetreiber 1,5 Millionen Euro überwiesen, womit diese Kosten voll aus dem Budget der WM 2006 gedeckt wurden. Eine ähnliche Argumentation gilt übrigens auch für die erwähnte Infrastruktur. Wenn d | ien zu Grunde gelegt werden. Das Organisationskomitee hat jedem | Stadionbetreiber | 1,5 Millionen Euro überwiesen, womit diese Kosten voll aus dem | DOSB | |
Mannschaftskabinen Mixed Zone Spielfeldzugang Ersatzbänke Entfernen bestehender, mobiler Werbeträger 6. ZENTRALE VERMARKTUNG STADION-BANDENWERBUNG 6.1. Allgemeines Die Klubs/ Stadionbetreiber für DFB-Pokal-Veranstaltungen müssen die Vorgaben der Durchführungsbestimmungen zum DFB-Vereinspokal und zur DFBSpielordnung einhalten. 6.2. Vermarktungspartner/Dienstleister Spiel | LE VERMARKTUNG STADION-BANDENWERBUNG 6.1. Allgemeines Die Klubs/ | Stadionbetreiber | für DFB-Pokal-Veranstaltungen müssen die Vorgaben der Durchführ | DFB | |
ortcast Den Klubs steht von Sportcast pro Spiel ein Ansprechpartner, der sogenannte Produktionsverantwortliche (PV), zur Verfügung. Dieser nimmt auch an den Vorbesichtungen mit Verein/ Stadionbetreiber und an den redaktionellen Vor- und Nachbesprechungen der TV-Partner teil. Ein Klub wird während der gesamten Pokalsaison von einem Ansprechpartner des Produktionsdienstleisters betreu | Verfügung. Dieser nimmt auch an den Vorbesichtungen mit Verein/ | Stadionbetreiber | und an den redaktionellen Vor- und Nachbesprechungen der TV-Par | DFB | |
Dienstleister, EB-Teams, Maskenbildner oder freies technisches Personal in unmittelbarer Nähe zum Stadion (Ladetätigkeit), sollte gewährleistet sein. 7.7.3. Stromversorgung Die Klubs/ Stadionbetreiber sind verantwortlich, kostenfrei eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für TV-Produktion und Bandenwerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung is | t), sollte gewährleistet sein. 7.7.3. Stromversorgung Die Klubs/ | Stadionbetreiber | sind verantwortlich, kostenfrei eine unterbrechungsfreie Stromv | DFB | |
st für deren Inbetriebnahme und Betreuung durch einen Techniker, spätestens mit Aufbaubeginn und bis zum Ende des Aufbaus, Sorge zu tragen. 7.7.4. Kamerapodesterie, -gerüste Die Klubs/ Stadionbetreiber sind verantwortlich, Kamerapodesterie oder -gerüste, die zur Erstellung des Basissignals für das jeweilige Spiel gemäß dem vorgesehenen Kamerastandard notwendig sind, kostenfrei zur V | s, Sorge zu tragen. 7.7.4. Kamerapodesterie, -gerüste Die Klubs/ | Stadionbetreiber | sind verantwortlich, Kamerapodesterie oder -gerüste, die zur Er | DFB | |
piel gemäß dem vorgesehenen Kamerastandard notwendig sind, kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 7.7.5. Kommentatorenplätze Kommentatorenplätze sollen ARD/ZDF und Sky seitens der Klubs/ Stadionbetreiber in ausreichendem Maße und in entsprechender Sichtqualität auf den Platz zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen durch Sportcast bei der Vorbesichtigungstour er- 18 OFFIZIELLE MI | ze Kommentatorenplätze sollen ARD/ZDF und Sky seitens der Klubs/ | Stadionbetreiber | in ausreichendem Maße und in entsprechender Sichtqualität auf d | DFB | |
den Spielstätten mindestens drei Sky-Spots (Länge maximal 45 Sekunden) eingeblendet werden. Sky wird die Spots den teilnehmenden Klubs kostenfrei und rechtzeitig anliefern. Dem Verein/ Stadionbetreiber entstehende, durch die Einspielung der Video-Spots von Sky ausgelöste Zusatzkosten, sind von Sky zu tragen. Im Fall des Nichtvorhandenseins einer Video-Wand wird der Klub entsprechend | ehmenden Klubs kostenfrei und rechtzeitig anliefern. Dem Verein/ | Stadionbetreiber | entstehende, durch die Einspielung der Video-Spots von Sky ausg | DFB | |
ub entstehende Zusatzkosten sind von Sky zu tragen. 7.8.2 Promotion-Maßnahme im Stadion Sky Deutschland hat das Recht, bei ausgewählten Spielen in den Stadien der teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber ein ,,Point of Interest-Modul" zu platzieren (z.B. ein Sky Deutschland-Kicker oder andere Promotion-Materialien). Hierzu stellen die Klubs/Stadionbetreiber Sky Deutschland eine promin | ei ausgewählten Spielen in den Stadien der teilnehmenden Klubs/ | Stadionbetreiber | ein ,,Point of Interest-Modul" zu platzieren (z.B. ein Sky Deut | DFB | |
en der teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber ein ,,Point of Interest-Modul" zu platzieren (z.B. ein Sky Deutschland-Kicker oder andere Promotion-Materialien). Hierzu stellen die Klubs/ Stadionbetreiber Sky Deutschland eine prominent platzierte Fläche in den zentralen B2B/VIPBereichen zur Verfügung. 7.8.3 Anzeige im jeweiligen Stadionheft DFB-Pokal Sky Deutschland erhält das Recht zu | er oder andere Promotion-Materialien). Hierzu stellen die Klubs/ | Stadionbetreiber | Sky Deutschland eine prominent platzierte Fläche in den zentral | DFB | |
t liegt bei Sky Deutschland. Die Vereine informieren den DFB rechtzeitig über den Redaktionsschluss. 7.8.4 Öffentliche Vorführung in VIP-Bereichen Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber verpflichten sich, im Rahmen ihrer Heimspiele ausschließlich das Programm von Sky Deutschland öffentlich (in VIP-Bereichen, Logen, Medienbereichen, gegebenenfalls Videowalls) vorzufüh | orführung in VIP-Bereichen Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs/ | Stadionbetreiber | verpflichten sich, im Rahmen ihrer Heimspiele ausschließlich da | DFB | |
TV sowie Beiträge von ARD/ZDF, deren Programm ebenfalls bei den von ARD und/oder ZDF live übertragenen Spielen ausgestrahlt werden darf. Sky Deutschland stellt den teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber soweit möglich hierfür die erforderliche Infrastruktur in Form von Digitalreceivern inklusive Smartcard plus Deutschland Sport-Abonnement kostenfrei zur Verfügung, sofern nicht bereit | hlt werden darf. Sky Deutschland stellt den teilnehmenden Klubs/ | Stadionbetreiber | soweit möglich hierfür die erforderliche Infrastruktur in Form | DFB | |
rforderliche Infrastruktur in Form von Digitalreceivern inklusive Smartcard plus Deutschland Sport-Abonnement kostenfrei zur Verfügung, sofern nicht bereits eine Ausstattung der Klubs/ Stadionbetreiber über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist. Dem Verein/Stadionbetreiber entstehende, insbesondere technische, Zusatzkosten sind von Sky Deutschland zu tragen. 7.9. Vermarktung Hörfunkrec | zur Verfügung, sofern nicht bereits eine Ausstattung der Klubs/ | Stadionbetreiber | über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist. Dem Verein/Stadionbetr | DFB | |
rtcard plus Deutschland Sport-Abonnement kostenfrei zur Verfügung, sofern nicht bereits eine Ausstattung der Klubs/Stadionbetreiber über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist. Dem Verein/ Stadionbetreiber entstehende, insbesondere technische, Zusatzkosten sind von Sky Deutschland zu tragen. 7.9. Vermarktung Hörfunkrechte Der DFB hat auch eine Vereinbarung mit dem ARDHörfunk. Die ARD-Hö | onbetreiber über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist. Dem Verein/ | Stadionbetreiber | entstehende, insbesondere technische, Zusatzkosten sind von Sky | DFB |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: