Target1 Search text Regex2 Smart search3
Global search
Context
Left
Right
Source


ContextLeftKeyRightSource
wie Sherone Simpson sind in der A-Probe positiv auf Doping getestet worden. Der frühere 100-m-Weltrekordler Powell erklärte in einem Statement, dass bei den Landesmeisterschaften im Juni das Stimulans Oxilofrin nachgewiesen worden sei. Britischen Medienberichten zufolge wurden auch bei dem zweimaligen Staffel-Olympiasieger Carter und der früheren 100-m-Vizeweltmeisterin Simpson verbotene
rte in einem Statement, dass bei den Landesmeisterschaften im Juni das
Stimulans Oxilofrin nachgewiesen worden sei. Britischen Medienberichten zufolge Kicker
ne Substanzen: S6. Stimulanzien · Der Passus zu Adrenalin wurde geringfügig umformuliert, um der lokalen Gabe und Anwendung in Verbindung mit einem Lokalanästhetikum gerecht zu werden. · Das Stimulans Methylhexanamin (auch unter diversen anderen chemischen Namen bekannt) wurde aus der Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien entfernt und den spezifischen Stimulanzien zugeordnet, da es h
ung in Verbindung mit einem Lokalanästhetikum gerecht zu werden. · Das
Stimulans Methylhexanamin (auch unter diversen anderen chemischen Namen bekannt)DFB
rd auf einen möglichen Missbrauch hin beobachtet. Hierbei geht es nicht um den Genuss von Zigaretten, sondern die orale Aufnahme von Tabak, beispielsweise Kautabake wie SNUS. Nikotin ist als Stimulans ins Monitoring Programm aufgenommen worden. Tramadol steht ab Januar ebenfalls auf der Monitoring Liste. Koffein wurde im Jahr 2004 von der Verbotsliste genommen. Es steht allerdings auf der
Aufnahme von Tabak, beispielsweise Kautabake wie SNUS. Nikotin ist als
Stimulans ins Monitoring Programm aufgenommen worden. Tramadol steht ab Januar eDFB
erklärt der Anti-Doping-Experte, weshalb er die Reaktion des Deutschen Olympischen Sportbundes für bedenklich hält. Evi Sachenbacher-Stehle ist während der Olympischen Spiele positiv auf das Stimulans Methylhexanamin getestet worden. Sie sagt, dass die Substanz nicht bewusst genommen habe - und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) folgt ihrer Sicht der Dinge. Fritz Sörgel, Pharmakolog
Sachenbacher-Stehle ist während der Olympischen Spiele positiv auf das
Stimulans Methylhexanamin getestet worden. Sie sagt, dass die Substanz nicht bewSueddeutsche
schlimm wäre. Wie hätte der DOSB Ihrer Meinung nach stattdessen reagieren sollen? Dopingfall Evi Sachenbacher-Stehle Wie Methylhexanamin wirkt Der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle ist das Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen worden. Die Nationale Anti-Doping-Agentur erklärt, wie das Mittel wirkt und welche ernst zu nehmenden Nebenwirkungen bekannt sind. Wir sind sehr schnell im Veru
e Methylhexanamin wirkt Der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle ist das
Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen worden. Die Nationale Anti-Doping-AgenturSueddeutsche
egen. Zu Artikel 10.4: Spezifische Substanzen sind für Doping im Sport nicht zwangsläufig weniger erheblich als andere Verbotene Substanzen (so kann ein als Spezifische Substanz eingestuftes Stimulans für einen Athleten Innerhalb des Wettkampfs sehr wirkungsvoll sein); daher wird ein Athlet, der die in diesem Artikel festgelegten Kriterien nicht erfüllt, für zwei Jahre gesperrt und könnte
erbotene Substanzen (so kann ein als Spezifische Substanz eingestuftes
Stimulans für einen Athleten Innerhalb des Wettkampfs sehr wirkungsvoll sein); dDOSB
erre. [Kommentar zu Artikel 10.4: Spezielle Wirkstoffe sind für die Zwecke des Sportdoping genauso wichtig wie andere, verbotene Wirkstoffe (so kann ein als spezieller Wirkstoff eingestuftes Stimulans für einen im Wettkampf befindlichen Athleten sehr wirkungsvoll sein); daher wird ein Athlet, der die in diesem Artikel festgelegten Kriterien nicht erfüllt, zwei Jahre gesperrt und könnte ge
erbotene Wirkstoffe (so kann ein als spezieller Wirkstoff eingestuftes
Stimulans für einen im Wettkampf befindlichen Athleten sehr wirkungsvoll sein); DOSB
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 4. Ausnahmebewilligungen zu therapeuti
von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den
Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der DopinglDFB
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantago- 4 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN nisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 4. Ausn
von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den
Stimulanzien, Hormonantago- 4 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN nisten und ModulatorenDFB
erbindung mit einem Lokalanästhetikum gerecht zu werden. · Das Stimulans Methylhexanamin (auch unter diversen anderen chemischen Namen bekannt) wurde aus der Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien entfernt und den spezifischen Stimulanzien zugeordnet, da es häufig Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt wird und zu unbeabsichtigten Dopingverstößen führen kann. Wir möchten darauf auf
emischen Namen bekannt) wurde aus der Gruppe der nicht-spezifischen
Stimulanzien entfernt und den spezifischen Stimulanzien zugeordnet, da es häufiDFB
ht zu werden. · Das Stimulans Methylhexanamin (auch unter diversen anderen chemischen Namen bekannt) wurde aus der Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien entfernt und den spezifischen Stimulanzien zugeordnet, da es häufig Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt wird und zu unbeabsichtigten Dopingverstößen führen kann. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Substanz auch unte
e der nicht-spezifischen Stimulanzien entfernt und den spezifischen
Stimulanzien zugeordnet, da es häufig Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt wirDFB
en (werden pharmakologisch zur Asthmatherapie eingesetzt) S4 Wirkstoffe mit antiöstrogener Aktivität Außerhalb des Wettkampfs verboten S5 Diuretika und andere Maskierungssubstanzen S6 Stimulanzien S7 Narkotika S8 Cannabinoide S9 Glukokortikosteroide In bestimmten Sportarten verboten P1 Alkohol P2 Beta-Blocker Dazu kommen drei verbotene Methoden M1 Erhöhung des Saue
ampfs verboten S5 Diuretika und andere Maskierungssubstanzen S6
Stimulanzien S7 Narkotika S8 Cannabinoide S9 Glukokortikosteroide In beInnenministerium des Innern
rbotene Stoffe und Methoden Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. Stimulanzien Alle Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenomme
lgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. Stimulanzien Alle
Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervoDFB
egebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben
endung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen
Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: AdDFB
ide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro
Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den
Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, DFB
on ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti
enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische
Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, BenDFB
zin, Phentermin, 4-Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****), Methyl
ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische
Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, EtDFB
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 4. Ausnahmebewilligungen zu therapeuti
von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den
Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der DopinglDFB
zt Prof. Dr. Tim Meyer Klare Positionierung: Ex-DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger Arten des Dopings Generell unterscheidet man bei den zum Zwecke des Dopings eingesetzten Mitteln zwischen Stimulanzien , Narkotika, Anabolika, Diuretika sowie Peptid- und Glykoproteinhormonen. Bei den „ruhige-Hand“-Sportarten, etwa Bogenschießen oder Golf, haben die Fachverbände auf ihre Dopinglisten auch
et man bei den zum Zwecke des Dopings eingesetzten Mitteln zwischen
Stimulanzien, Narkotika, Anabolika, Diuretika sowie Peptid- und GlykoproteinhorDFB
monen. Bei den „ruhige-Hand“-Sportarten, etwa Bogenschießen oder Golf, haben die Fachverbände auf ihre Dopinglisten auch Antipsychotika, Sedativa und Antidepressiva gesetzt. Beispiele für Stimulanzien sind Amphetamine, Ephedrin und Koffein. Sie wirken auf das zentrale Nervensystem des Sportlers und steigern seine motorische Aktivität, lösen aber auch Stresssymptome und dauerhafte Aggr
Antipsychotika, Sedativa und Antidepressiva gesetzt. Beispiele für
Stimulanzien sind Amphetamine, Ephedrin und Koffein. Sie wirken auf das zentralDFB
Stimulanzien , Narkotika, Peptidhormonen (Epo), Diuretika (Entwässerungs- und Maskierungs-stoffe), Blutdoping (Transfusionen/Tierblut). Dr. Matthias Braasch, Rechtswissenschaftler an der Universität G
rden-Umsätze. Konsumquoten nach Tonnen gerechnet. Hantiert wird mit
Stimulanzien, Narkotika, Peptidhormonen (Epo), Diuretika (Entwässerungs- und MaDOSB
rtigen Präparaten. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) hat auf den Fall von Evi Sachenbacher-Stehle am Freitag mit folgender Erklärung reagiert: Methylhexanamin gehört zur Gruppe der Stimulanzien und ist ausschließlich im Wettkampf verboten. Häufig wird Methylhexanamin in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden, die für extremen Fettabbau (engl. Fatburner) oder auch Muskelaufbau werbe
folgender Erklärung reagiert: Methylhexanamin gehört zur Gruppe der
Stimulanzien und ist ausschließlich im Wettkampf verboten. Häufig wird MethylheSueddeutsche
SUBSTANZEN UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommen
de Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle
Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervoDOSB
gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobe
wendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen
Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: ADOSB
eide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropr
s Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den
Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon,DOSB
von ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Et
enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische
Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, BeDOSB
, Phentermin, 4Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b: Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****, Methylhex
ich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b: Spezifische
Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, EtilDOSB
sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als ,,spezifische Substanzen", mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. Ausnahmebewilligung zu therapeutischen
von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den
Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der DopinglDFB
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 4. Ausnahmebewilligungen zu therapeuti
von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den
Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der DopinglDFB
mehr in Richtung bewusste Einnahme. Was sind die Indizien für Ihre Annahme? Ein Mentaltrainer soll ihr die Nahrungsergänzungsmittel gegeben haben, und ein Mentaltrainer könnte durchaus zu Stimulanzien eine gewisse Affinität haben. Hinzu kommt, dass Methylhexanamin in der EU verboten ist, also hat man es recht aktiv beschaffen müssen. Die Substanz bleibt relativ lange im Körper - viell
zungsmittel gegeben haben, und ein Mentaltrainer könnte durchaus zu
Stimulanzien eine gewisse Affinität haben. Hinzu kommt, dass Methylhexanamin inSueddeutsche
ner Fachzeitschrift bestellt, geht Ihr ein hohes Risiko ein. Nahrungsergänzungsmittel können verunreinigt oder bewusst mit verbotenen Substanzen versetzt sein, besonders mit Steroiden und Stimulanzien . · · Wenn Ihr auch nur den geringsten Zweifel habt, dann verzichtet auf die Verwendung! Unter der Adresse www.koelnerliste.com findet Ihr Informationen zu untersuchten NEM mit zuminde
it verbotenen Substanzen versetzt sein, besonders mit Steroiden und
Stimulanzien. · · Wenn Ihr auch nur den geringsten Zweifel habt, dann verzicDOSB
die Anwendung des Artikels 10 gelten alle Verbotenen Substanzen als Spezifische Substanzen, mit Ausnahme der Substanzen der Substanzklassen ,,Anabole Substanzen" und ,,Hormone" sowie den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die nicht als Spezifische Substanzen in der Verbotsliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als Spezifische Substanzen. 4.3 Die Festleg
der Substanzklassen ,,Anabole Substanzen" und ,,Hormone" sowie den
Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die nicht als Spezifische SubDOSB
Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Siehe: Konsequenzen. Alle verbotenen Substanzen mit Ausnahme der Substanzen der Substanzklassen ,,Anabole Substanzen" und ,,Hormone" sowie den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die nicht als spezifische Substanzen in der Verbotsliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. Ausführungsbest
der Substanzklassen ,,Anabole Substanzen" und ,,Hormone" sowie den
Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die nicht als spezifische SubDOSB
Absehen von einer Sanktion oder die Herabsetzung einer solchen hinsichtlich anaboler Steroide, Hormone, 99 100 NADC 2009 Verbotener Methoden sowie den in der Verbotsliste aufgeführten Stimulanzien und Hormon-Antagonisten und -Modulatoren dar. Zu Artikel 4.4: (NADA) National richtet sich das Verfahren zum Antrag und zur Ausstellung von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen nach dem S
2009 Verbotener Methoden sowie den in der Verbotsliste aufgeführten
Stimulanzien und Hormon-Antagonisten und -Modulatoren dar. Zu Artikel 4.4: (NADDOSB
sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als ,,spezifische Substanzen", mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. Ausnahmebewilligung zu therapeutischen
von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den
Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der DopinglDFB
zu den oben beschriebenen Kategorien S 1 bis S 5 und M 1 bis M 3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: 13 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN VERBOTENE SUBSTANZEN S 6. Stimulanzien Alle Stimulanzien (zu denen gegebenenfalls auch deren optische D- und L- Isomere gehören) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungspro
FFIZIELLE MITTEILUNGEN VERBOTENE SUBSTANZEN S 6. Stimulanzien Alle
Stimulanzien (zu denen gegebenenfalls auch deren optische D- und L- Isomere gehDFB
h deren optische D- und L- Isomere gehören) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cropr
wendung und die in das Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen
Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien: AdDFB
nd L- Isomere gehören) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cropropamid, Crotetamid, D
s Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den
Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, DFB
von ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Etilamphetamin, Famprof
enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische
Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, BenDFB
henmetrazin, Phentermin, 4-Phenylpiracetam (Carphedon), Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b) Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****, Methylphen
ich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b) Spezifische
Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, EtileDFB
tikels 10 (Sanktionen gegen Einzelpersonen) gelten alle verbotenen Wirkstoffe als ,,spezielle Wirkstoffe", mit Ausnahme von Wirkstoffen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , die als solche in der Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Substanzen aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezielle Wirkstoffe. [Kommentar zu Artikel 4.2.2: Bei d
von Wirkstoffen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den
Stimulanzien, die als solche in der Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener DOSB
ände) stellen weiterhin die einzige Grundlage für die Aufhebung oder Minderung einer Sanktion bei der Anwendung von anabolen Steroiden, Hormonen, gewissen in der Verbotsliste aufgeführten Stimulanzien oder von verbotenen Methoden dar.] 4.2.3 Neue Klassen verbotener Wirkstoffe Wenn die WADA die Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden in Einklang mit Artikel 4.1 ergänzt, leg
olen Steroiden, Hormonen, gewissen in der Verbotsliste aufgeführten
Stimulanzien oder von verbotenen Methoden dar.] 4.2.3 Neue Klassen verbotener WDOSB
05.12.08 | Anti-Doping Zweistellige Milliarden-Umsätze. Konsumquoten nach Tonnen gerechnet. Hantiert wird mit Stimulanzien , Narkotika, Peptidhormonen (Epo), Diuretika (Entwässerungs- und Maskierungs-stoffe), Blutdoping (Transfusionen/Tierblut). [mehr] 04.12.08 | Anti-Doping Bengt Saltin, der renommierte Phys
rden-Umsätze. Konsumquoten nach Tonnen gerechnet. Hantiert wird mit
Stimulanzien, Narkotika, Peptidhormonen (Epo), Diuretika (Entwässerungs- und MaDOSB
sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als ,,spezifische Substanzen", mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 67 Anti-Doping-Richtlinien Ausnahmeb
von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den
Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der DopinglDFB
rbotene Stoffe und Methoden Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien , einschließlich, wo vorhanden, aller optischen Isomere (z. B. D­ und L­), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsp
lgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. STIMULANZIEN Alle
Stimulanzien, einschließlich, wo vorhanden, aller optischen Isomere (z. B. D­ uDFB
aller optischen Isomere (z. B. D­ und L­), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben
endung und die in das Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen
Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: AdDFB
re (z. B. D­ und L­), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro
Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den
Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, DFB
on ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti
enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische
Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, BenDFB
zin, Phentermin, 4-Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****), Methyl
ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische
Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, EtDFB
Studien zu sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln, die von Fußballern eingenommen werden, haben gezeigt, dass viele dieser Produkte mit verbotenen Substanzen, darunter anabole Steroide und Stimulanzien , kontaminiert sind. Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist daher nicht zu empfehlen, da diese mit größter Wahrscheinlichkeit keine Leistungssteigerung bewirken, aber ein hohes Ri
r Produkte mit verbotenen Substanzen, darunter anabole Steroide und
Stimulanzien, kontaminiert sind. Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln istDFB
nd Athletin/Athlet ­ Problemfälle aus der Praxis I I I 17.45 18.15 18.45 19.15 20.00 Fallbeispiel 1 Fallbeispiel 2 Fallbeispiel 3 Pause Neue Ergebnisse aus der präventiven Dopingforschung Stimulanzien und Antidepressiva im Leistungssport ­ ein aktuelles Update Informationen aus dem DOSB Abendessen Dr. H. Geyer Prof. Dr. I. Vernaleken Dr. J. Franke B. Schwank Prof. Dr. W. Kindermann M.
eispiel 3 Pause Neue Ergebnisse aus der präventiven Dopingforschung
Stimulanzien und Antidepressiva im Leistungssport ­ ein aktuelles Update InformDOSB
SUBSTANZEN UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien , gegebenenfalls auch alle optischen Isomere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für
de Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle
Stimulanzien, gegebenenfalls auch alle optischen Isomere (z. B. D- und L-), sinDFB
h alle optischen Isomere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain,
wendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen
Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: AdDFB
ere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Croteta
s Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den
Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, DFB
von ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Fencamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Fe
enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische
Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, BenDFB
, Phendimetrazin, Phenmetrazin, Phentermin, Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b: Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Benzphetamin, Cathin**, Cathinon und seine Analoga (zum Beispiel Mephedron, Methedron, alpha-Pyrrolidinovalerophenon), Dimethylamphetamin, Ephedrin***, **** Epinephrin (Adre
ich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b: Spezifische
Stimulanzien (Beispiele): Benzphetamin, Cathin**, Cathinon und seine Analoga (zDFB
RBOTENE STOFFE UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE STOFFE S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien , gegebenenfalls auch alle optischen Isomere (zum Beispiel D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogr
lgende Kategorien verboten: VERBOTENE STOFFE S6. STIMULANZIEN Alle
Stimulanzien, gegebenenfalls auch alle optischen Isomere (zum Beispiel D- und LDOSB
ptischen Isomere (zum Beispiel D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain,
endung und die in das Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen
Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: AdDOSB
Beispiel D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Croteta
Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den
Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, DOSB
on ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Fencamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Fe
enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische
Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, BenDOSB
amin, Phendimetrazin, Phenmetrazin, Phentermin, Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Benzphetamin, Cathin**), Cathinon und seine Analoga (zum Beispiel Mephedron, Methedron, alpha-Pyrrolidinovalerophenon), Dimethylamphetamin, Ephedrin***), Epinephrin****) (Ad
ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische
Stimulanzien (Beispiele): Benzphetamin, Cathin**), Cathinon und seine Analoga (DOSB
rbotene Stoffe und Methoden Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. Stimulanzien Alle Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenomme
lgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. Stimulanzien Alle
Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervoDOSB
egebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben
endung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen
Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: AdDOSB
ide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro
Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den
Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, DOSB
on ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti
enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische
Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, BenDOSB
zin, Phentermin, 4-Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****), Methyl
ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische
Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, EtDOSB
SUBSTANZEN UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S1 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommen
nde Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle
Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervoDFB
gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben
wendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen
Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: AdDFB
eide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro
s Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den
Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, DFB
von ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti
enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische
Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, BenDFB
und Validität der Proben, die während der Dopingkontrollen genommen werden, zu verändern. Hierunter fallen unter anderem die Katheterisierung, 4 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****, Methylphen
m die Katheterisierung, 4 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN b. Spezifische
Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, EtileDFB
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 7 4. Ausnahmebewilligungen zu therape
von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den
Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der DopinglDFB
Dopingverbot vorrangig auf den gesundheitlichen Schutz der Aktiven. Hintergrund und Auslöser für diese Priorität waren vor 40 Jahren häufige Todesfälle im Radsport durch die Anwendung von Stimulanzien und Amphetaminen. Unvergessen bleibt der 13. Juli 1967: der Tod des britischen Tour-de-France-Fahrers Tom Simpson. In der zweiten Reihe, aber nicht minder kraftvoll, standen und stehen L
or 40 Jahren häufige Todesfälle im Radsport durch die Anwendung von
Stimulanzien und Amphetaminen. Unvergessen bleibt der 13. Juli 1967: der Tod deDOSB
RBOTENE STOFFE UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE STOFFE S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien , einschließlich, wo vorhanden, aller optischen Isomere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsp
lgende Kategorien verboten: VERBOTENE STOFFE S6. STIMULANZIEN Alle
Stimulanzien, einschließlich, wo vorhanden, aller optischen Isomere (z. B. D- uDFB
ller optischen Isomere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben
ndung und die in das Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen
Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: AdDFB
e (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro
Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den
Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, DFB
n ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti
enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische
Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, BenDFB
zin, Phentermin, 4-Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****), Methyl
ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische
Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, EtDFB
törung, Wahn/Halluzination) · Bei langjährigem Gebrauch: Cannabisinduziertes Amotivations-Syndrom 47 Stimulanzien 48 Stimulanzien · Stimulanzien sind im Wettkampf verboten! · Zu den Stimulanzien zählen ­ Amphetamine wie z.B. Ecstasy ­ Kokain ­ Ephedrin in z.B. Erkältungsmedikamenten · Koffein: ­ ist eine legale Droge und ein Stimulanz ­ steht nicht auf der Dopingliste ­ ist aber
Stimulanzien · Stimulanzien sind im Wettkampf verboten! · Zu den
Stimulanzien zählen ­ Amphetamine wie z.B. Ecstasy ­ Kokain ­ Ephedrin in z.B. DFB

Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as:

";