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wie Sherone Simpson sind in der A-Probe positiv auf Doping getestet worden. Der frühere 100-m-Weltrekordler Powell erklärte in einem Statement, dass bei den Landesmeisterschaften im Juni das Stimulans Oxilofrin nachgewiesen worden sei. Britischen Medienberichten zufolge wurden auch bei dem zweimaligen Staffel-Olympiasieger Carter und der früheren 100-m-Vizeweltmeisterin Simpson verbotene | rte in einem Statement, dass bei den Landesmeisterschaften im Juni das | Stimulans | Oxilofrin nachgewiesen worden sei. Britischen Medienberichten zufolge | Kicker | |
ne Substanzen: S6. Stimulanzien · Der Passus zu Adrenalin wurde geringfügig umformuliert, um der lokalen Gabe und Anwendung in Verbindung mit einem Lokalanästhetikum gerecht zu werden. · Das Stimulans Methylhexanamin (auch unter diversen anderen chemischen Namen bekannt) wurde aus der Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien entfernt und den spezifischen Stimulanzien zugeordnet, da es h | ung in Verbindung mit einem Lokalanästhetikum gerecht zu werden. · Das | Stimulans | Methylhexanamin (auch unter diversen anderen chemischen Namen bekannt) | DFB | |
rd auf einen möglichen Missbrauch hin beobachtet. Hierbei geht es nicht um den Genuss von Zigaretten, sondern die orale Aufnahme von Tabak, beispielsweise Kautabake wie SNUS. Nikotin ist als Stimulans ins Monitoring Programm aufgenommen worden. Tramadol steht ab Januar ebenfalls auf der Monitoring Liste. Koffein wurde im Jahr 2004 von der Verbotsliste genommen. Es steht allerdings auf der | Aufnahme von Tabak, beispielsweise Kautabake wie SNUS. Nikotin ist als | Stimulans | ins Monitoring Programm aufgenommen worden. Tramadol steht ab Januar e | DFB | |
erklärt der Anti-Doping-Experte, weshalb er die Reaktion des Deutschen Olympischen Sportbundes für bedenklich hält. Evi Sachenbacher-Stehle ist während der Olympischen Spiele positiv auf das Stimulans Methylhexanamin getestet worden. Sie sagt, dass die Substanz nicht bewusst genommen habe - und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) folgt ihrer Sicht der Dinge. Fritz Sörgel, Pharmakolog | Sachenbacher-Stehle ist während der Olympischen Spiele positiv auf das | Stimulans | Methylhexanamin getestet worden. Sie sagt, dass die Substanz nicht bew | Sueddeutsche | |
schlimm wäre. Wie hätte der DOSB Ihrer Meinung nach stattdessen reagieren sollen? Dopingfall Evi Sachenbacher-Stehle Wie Methylhexanamin wirkt Der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle ist das Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen worden. Die Nationale Anti-Doping-Agentur erklärt, wie das Mittel wirkt und welche ernst zu nehmenden Nebenwirkungen bekannt sind. Wir sind sehr schnell im Veru | e Methylhexanamin wirkt Der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle ist das | Stimulans | Methylhexanamin nachgewiesen worden. Die Nationale Anti-Doping-Agentur | Sueddeutsche | |
egen. Zu Artikel 10.4: Spezifische Substanzen sind für Doping im Sport nicht zwangsläufig weniger erheblich als andere Verbotene Substanzen (so kann ein als Spezifische Substanz eingestuftes Stimulans für einen Athleten Innerhalb des Wettkampfs sehr wirkungsvoll sein); daher wird ein Athlet, der die in diesem Artikel festgelegten Kriterien nicht erfüllt, für zwei Jahre gesperrt und könnte | erbotene Substanzen (so kann ein als Spezifische Substanz eingestuftes | Stimulans | für einen Athleten Innerhalb des Wettkampfs sehr wirkungsvoll sein); d | DOSB | |
erre. [Kommentar zu Artikel 10.4: Spezielle Wirkstoffe sind für die Zwecke des Sportdoping genauso wichtig wie andere, verbotene Wirkstoffe (so kann ein als spezieller Wirkstoff eingestuftes Stimulans für einen im Wettkampf befindlichen Athleten sehr wirkungsvoll sein); daher wird ein Athlet, der die in diesem Artikel festgelegten Kriterien nicht erfüllt, zwei Jahre gesperrt und könnte ge | erbotene Wirkstoffe (so kann ein als spezieller Wirkstoff eingestuftes | Stimulans | für einen im Wettkampf befindlichen Athleten sehr wirkungsvoll sein); | DOSB | |
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 4. Ausnahmebewilligungen zu therapeuti | von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den | Stimulanzien | , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingl | DFB | |
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantago- 4 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN nisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 4. Ausn | von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den | Stimulanzien | , Hormonantago- 4 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN nisten und Modulatoren | DFB | |
erbindung mit einem Lokalanästhetikum gerecht zu werden. · Das Stimulans Methylhexanamin (auch unter diversen anderen chemischen Namen bekannt) wurde aus der Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien entfernt und den spezifischen Stimulanzien zugeordnet, da es häufig Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt wird und zu unbeabsichtigten Dopingverstößen führen kann. Wir möchten darauf auf | emischen Namen bekannt) wurde aus der Gruppe der nicht-spezifischen | Stimulanzien | entfernt und den spezifischen Stimulanzien zugeordnet, da es häufi | DFB | |
ht zu werden. · Das Stimulans Methylhexanamin (auch unter diversen anderen chemischen Namen bekannt) wurde aus der Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien entfernt und den spezifischen Stimulanzien zugeordnet, da es häufig Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt wird und zu unbeabsichtigten Dopingverstößen führen kann. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Substanz auch unte | e der nicht-spezifischen Stimulanzien entfernt und den spezifischen | Stimulanzien | zugeordnet, da es häufig Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt wir | DFB | |
en (werden pharmakologisch zur Asthmatherapie eingesetzt) S4 Wirkstoffe mit antiöstrogener Aktivität Außerhalb des Wettkampfs verboten S5 Diuretika und andere Maskierungssubstanzen S6 Stimulanzien S7 Narkotika S8 Cannabinoide S9 Glukokortikosteroide In bestimmten Sportarten verboten P1 Alkohol P2 Beta-Blocker Dazu kommen drei verbotene Methoden M1 Erhöhung des Saue | ampfs verboten S5 Diuretika und andere Maskierungssubstanzen S6 | Stimulanzien | S7 Narkotika S8 Cannabinoide S9 Glukokortikosteroide In be | Innenministerium des Innern | |
rbotene Stoffe und Methoden Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. Stimulanzien Alle Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenomme | lgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. Stimulanzien Alle | Stimulanzien | (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervo | DFB | |
egebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben | endung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen | Stimulanzien | . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Ad | DFB | |
ide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro | Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den | Stimulanzien | gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, | DFB | |
on ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti | enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische | Stimulanzien | : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Ben | DFB | |
zin, Phentermin, 4-Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****), Methyl | ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische | Stimulanzien | (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Et | DFB | |
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 4. Ausnahmebewilligungen zu therapeuti | von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den | Stimulanzien | , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingl | DFB | |
zt Prof. Dr. Tim Meyer Klare Positionierung: Ex-DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger Arten des Dopings Generell unterscheidet man bei den zum Zwecke des Dopings eingesetzten Mitteln zwischen Stimulanzien , Narkotika, Anabolika, Diuretika sowie Peptid- und Glykoproteinhormonen. Bei den „ruhige-Hand“-Sportarten, etwa Bogenschießen oder Golf, haben die Fachverbände auf ihre Dopinglisten auch | et man bei den zum Zwecke des Dopings eingesetzten Mitteln zwischen | Stimulanzien | , Narkotika, Anabolika, Diuretika sowie Peptid- und Glykoproteinhor | DFB | |
monen. Bei den „ruhige-Hand“-Sportarten, etwa Bogenschießen oder Golf, haben die Fachverbände auf ihre Dopinglisten auch Antipsychotika, Sedativa und Antidepressiva gesetzt. Beispiele für Stimulanzien sind Amphetamine, Ephedrin und Koffein. Sie wirken auf das zentrale Nervensystem des Sportlers und steigern seine motorische Aktivität, lösen aber auch Stresssymptome und dauerhafte Aggr | Antipsychotika, Sedativa und Antidepressiva gesetzt. Beispiele für | Stimulanzien | sind Amphetamine, Ephedrin und Koffein. Sie wirken auf das zentral | DFB | |
Stimulanzien , Narkotika, Peptidhormonen (Epo), Diuretika (Entwässerungs- und Maskierungs-stoffe), Blutdoping (Transfusionen/Tierblut). Dr. Matthias Braasch, Rechtswissenschaftler an der Universität G | rden-Umsätze. Konsumquoten nach Tonnen gerechnet. Hantiert wird mit | Stimulanzien | , Narkotika, Peptidhormonen (Epo), Diuretika (Entwässerungs- und Ma | DOSB | |
rtigen Präparaten. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) hat auf den Fall von Evi Sachenbacher-Stehle am Freitag mit folgender Erklärung reagiert: Methylhexanamin gehört zur Gruppe der Stimulanzien und ist ausschließlich im Wettkampf verboten. Häufig wird Methylhexanamin in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden, die für extremen Fettabbau (engl. Fatburner) oder auch Muskelaufbau werbe | folgender Erklärung reagiert: Methylhexanamin gehört zur Gruppe der | Stimulanzien | und ist ausschließlich im Wettkampf verboten. Häufig wird Methylhe | Sueddeutsche | |
SUBSTANZEN UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommen | de Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle | Stimulanzien | (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervo | DOSB | |
gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobe | wendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen | Stimulanzien | . Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: A | DOSB | |
eide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropr | s Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den | Stimulanzien | gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, | DOSB | |
von ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Et | enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische | Stimulanzien | : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Be | DOSB | |
, Phentermin, 4Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b: Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****, Methylhex | ich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b: Spezifische | Stimulanzien | (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, Etil | DOSB | |
sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als ,,spezifische Substanzen", mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. Ausnahmebewilligung zu therapeutischen | von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den | Stimulanzien | , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingl | DFB | |
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 4. Ausnahmebewilligungen zu therapeuti | von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den | Stimulanzien | , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingl | DFB | |
mehr in Richtung bewusste Einnahme. Was sind die Indizien für Ihre Annahme? Ein Mentaltrainer soll ihr die Nahrungsergänzungsmittel gegeben haben, und ein Mentaltrainer könnte durchaus zu Stimulanzien eine gewisse Affinität haben. Hinzu kommt, dass Methylhexanamin in der EU verboten ist, also hat man es recht aktiv beschaffen müssen. Die Substanz bleibt relativ lange im Körper - viell | zungsmittel gegeben haben, und ein Mentaltrainer könnte durchaus zu | Stimulanzien | eine gewisse Affinität haben. Hinzu kommt, dass Methylhexanamin in | Sueddeutsche | |
ner Fachzeitschrift bestellt, geht Ihr ein hohes Risiko ein. Nahrungsergänzungsmittel können verunreinigt oder bewusst mit verbotenen Substanzen versetzt sein, besonders mit Steroiden und Stimulanzien . · · Wenn Ihr auch nur den geringsten Zweifel habt, dann verzichtet auf die Verwendung! Unter der Adresse www.koelnerliste.com findet Ihr Informationen zu untersuchten NEM mit zuminde | it verbotenen Substanzen versetzt sein, besonders mit Steroiden und | Stimulanzien | . · · Wenn Ihr auch nur den geringsten Zweifel habt, dann verzic | DOSB | |
die Anwendung des Artikels 10 gelten alle Verbotenen Substanzen als Spezifische Substanzen, mit Ausnahme der Substanzen der Substanzklassen ,,Anabole Substanzen" und ,,Hormone" sowie den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die nicht als Spezifische Substanzen in der Verbotsliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als Spezifische Substanzen. 4.3 Die Festleg | der Substanzklassen ,,Anabole Substanzen" und ,,Hormone" sowie den | Stimulanzien | , Hormonantagonisten und Modulatoren, die nicht als Spezifische Sub | DOSB | |
Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Siehe: Konsequenzen. Alle verbotenen Substanzen mit Ausnahme der Substanzen der Substanzklassen ,,Anabole Substanzen" und ,,Hormone" sowie den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die nicht als spezifische Substanzen in der Verbotsliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. Ausführungsbest | der Substanzklassen ,,Anabole Substanzen" und ,,Hormone" sowie den | Stimulanzien | , Hormonantagonisten und Modulatoren, die nicht als spezifische Sub | DOSB | |
Absehen von einer Sanktion oder die Herabsetzung einer solchen hinsichtlich anaboler Steroide, Hormone, 99 100 NADC 2009 Verbotener Methoden sowie den in der Verbotsliste aufgeführten Stimulanzien und Hormon-Antagonisten und -Modulatoren dar. Zu Artikel 4.4: (NADA) National richtet sich das Verfahren zum Antrag und zur Ausstellung von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen nach dem S | 2009 Verbotener Methoden sowie den in der Verbotsliste aufgeführten | Stimulanzien | und Hormon-Antagonisten und -Modulatoren dar. Zu Artikel 4.4: (NAD | DOSB | |
sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als ,,spezifische Substanzen", mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. Ausnahmebewilligung zu therapeutischen | von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den | Stimulanzien | , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingl | DFB | |
zu den oben beschriebenen Kategorien S 1 bis S 5 und M 1 bis M 3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: 13 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN VERBOTENE SUBSTANZEN S 6. Stimulanzien Alle Stimulanzien (zu denen gegebenenfalls auch deren optische D- und L- Isomere gehören) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungspro | FFIZIELLE MITTEILUNGEN VERBOTENE SUBSTANZEN S 6. Stimulanzien Alle | Stimulanzien | (zu denen gegebenenfalls auch deren optische D- und L- Isomere geh | DFB | |
h deren optische D- und L- Isomere gehören) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cropr | wendung und die in das Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen | Stimulanzien | . Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien: Ad | DFB | |
nd L- Isomere gehören) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cropropamid, Crotetamid, D | s Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den | Stimulanzien | gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, | DFB | |
von ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2009* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Etilamphetamin, Famprof | enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a) Nicht-spezifische | Stimulanzien | : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Ben | DFB | |
henmetrazin, Phentermin, 4-Phenylpiracetam (Carphedon), Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b) Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****, Methylphen | ich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b) Spezifische | Stimulanzien | (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, Etile | DFB | |
tikels 10 (Sanktionen gegen Einzelpersonen) gelten alle verbotenen Wirkstoffe als ,,spezielle Wirkstoffe", mit Ausnahme von Wirkstoffen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , die als solche in der Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Substanzen aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezielle Wirkstoffe. [Kommentar zu Artikel 4.2.2: Bei d | von Wirkstoffen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den | Stimulanzien | , die als solche in der Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener | DOSB | |
ände) stellen weiterhin die einzige Grundlage für die Aufhebung oder Minderung einer Sanktion bei der Anwendung von anabolen Steroiden, Hormonen, gewissen in der Verbotsliste aufgeführten Stimulanzien oder von verbotenen Methoden dar.] 4.2.3 Neue Klassen verbotener Wirkstoffe Wenn die WADA die Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden in Einklang mit Artikel 4.1 ergänzt, leg | olen Steroiden, Hormonen, gewissen in der Verbotsliste aufgeführten | Stimulanzien | oder von verbotenen Methoden dar.] 4.2.3 Neue Klassen verbotener W | DOSB | |
05.12.08 | Anti-Doping Zweistellige Milliarden-Umsätze. Konsumquoten nach Tonnen gerechnet. Hantiert wird mit Stimulanzien , Narkotika, Peptidhormonen (Epo), Diuretika (Entwässerungs- und Maskierungs-stoffe), Blutdoping (Transfusionen/Tierblut). [mehr] 04.12.08 | Anti-Doping Bengt Saltin, der renommierte Phys | rden-Umsätze. Konsumquoten nach Tonnen gerechnet. Hantiert wird mit | Stimulanzien | , Narkotika, Peptidhormonen (Epo), Diuretika (Entwässerungs- und Ma | DOSB | |
sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als ,,spezifische Substanzen", mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 67 Anti-Doping-Richtlinien Ausnahmeb | von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den | Stimulanzien | , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingl | DFB | |
rbotene Stoffe und Methoden Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien , einschließlich, wo vorhanden, aller optischen Isomere (z. B. D und L), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsp | lgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. STIMULANZIEN Alle | Stimulanzien | , einschließlich, wo vorhanden, aller optischen Isomere (z. B. D u | DFB | |
aller optischen Isomere (z. B. D und L), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben | endung und die in das Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen | Stimulanzien | . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Ad | DFB | |
re (z. B. D und L), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro | Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den | Stimulanzien | gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, | DFB | |
on ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti | enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische | Stimulanzien | : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Ben | DFB | |
zin, Phentermin, 4-Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****), Methyl | ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische | Stimulanzien | (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Et | DFB | |
Studien zu sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln, die von Fußballern eingenommen werden, haben gezeigt, dass viele dieser Produkte mit verbotenen Substanzen, darunter anabole Steroide und Stimulanzien , kontaminiert sind. Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist daher nicht zu empfehlen, da diese mit größter Wahrscheinlichkeit keine Leistungssteigerung bewirken, aber ein hohes Ri | r Produkte mit verbotenen Substanzen, darunter anabole Steroide und | Stimulanzien | , kontaminiert sind. Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist | DFB | |
nd Athletin/Athlet Problemfälle aus der Praxis I I I 17.45 18.15 18.45 19.15 20.00 Fallbeispiel 1 Fallbeispiel 2 Fallbeispiel 3 Pause Neue Ergebnisse aus der präventiven Dopingforschung Stimulanzien und Antidepressiva im Leistungssport ein aktuelles Update Informationen aus dem DOSB Abendessen Dr. H. Geyer Prof. Dr. I. Vernaleken Dr. J. Franke B. Schwank Prof. Dr. W. Kindermann M. | eispiel 3 Pause Neue Ergebnisse aus der präventiven Dopingforschung | Stimulanzien | und Antidepressiva im Leistungssport ein aktuelles Update Inform | DOSB | |
SUBSTANZEN UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien , gegebenenfalls auch alle optischen Isomere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für | de Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle | Stimulanzien | , gegebenenfalls auch alle optischen Isomere (z. B. D- und L-), sin | DFB | |
h alle optischen Isomere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, | wendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen | Stimulanzien | . Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Ad | DFB | |
ere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Croteta | s Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den | Stimulanzien | gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, | DFB | |
von ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Fencamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Fe | enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a: Nicht-spezifische | Stimulanzien | : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Ben | DFB | |
, Phendimetrazin, Phenmetrazin, Phentermin, Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b: Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Benzphetamin, Cathin**, Cathinon und seine Analoga (zum Beispiel Mephedron, Methedron, alpha-Pyrrolidinovalerophenon), Dimethylamphetamin, Ephedrin***, **** Epinephrin (Adre | ich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen. b: Spezifische | Stimulanzien | (Beispiele): Benzphetamin, Cathin**, Cathinon und seine Analoga (z | DFB | |
RBOTENE STOFFE UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE STOFFE S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien , gegebenenfalls auch alle optischen Isomere (zum Beispiel D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogr | lgende Kategorien verboten: VERBOTENE STOFFE S6. STIMULANZIEN Alle | Stimulanzien | , gegebenenfalls auch alle optischen Isomere (zum Beispiel D- und L | DOSB | |
ptischen Isomere (zum Beispiel D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, | endung und die in das Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen | Stimulanzien | . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Ad | DOSB | |
Beispiel D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Croteta | Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den | Stimulanzien | gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, | DOSB | |
on ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2014*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Fencamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Fe | enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische | Stimulanzien | : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Ben | DOSB | |
amin, Phendimetrazin, Phenmetrazin, Phentermin, Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Benzphetamin, Cathin**), Cathinon und seine Analoga (zum Beispiel Mephedron, Methedron, alpha-Pyrrolidinovalerophenon), Dimethylamphetamin, Ephedrin***), Epinephrin****) (Ad | ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische | Stimulanzien | (Beispiele): Benzphetamin, Cathin**), Cathinon und seine Analoga ( | DOSB | |
rbotene Stoffe und Methoden Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. Stimulanzien Alle Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenomme | lgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. Stimulanzien Alle | Stimulanzien | (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervo | DOSB | |
egebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben | endung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen | Stimulanzien | . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Ad | DOSB | |
ide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro | Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den | Stimulanzien | gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, | DOSB | |
on ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2012*) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti | enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische | Stimulanzien | : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Ben | DOSB | |
zin, Phentermin, 4-Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****), Methyl | ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische | Stimulanzien | (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Et | DOSB | |
SUBSTANZEN UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S1 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommen | nde Kategorien verboten: VERBOTENE SUBSTANZEN S6. STIMULANZIEN Alle | Stimulanzien | (gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervo | DFB | |
gegebenenfalls auch beide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben | wendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen | Stimulanzien | . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Ad | DFB | |
eide optische Isomere) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro | s Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den | Stimulanzien | gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, | DFB | |
von ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2010* aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti | enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische | Stimulanzien | : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Ben | DFB | |
und Validität der Proben, die während der Dopingkontrollen genommen werden, zu verändern. Hierunter fallen unter anderem die Katheterisierung, 4 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****, Methylphen | m die Katheterisierung, 4 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN b. Spezifische | Stimulanzien | (Beispiele): Adrenalin**, Cathin***, Ephedrin****, Etamivan, Etile | DFB | |
ass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. 7 4. Ausnahmebewilligungen zu therape | von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den | Stimulanzien | , Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingl | DFB | |
Dopingverbot vorrangig auf den gesundheitlichen Schutz der Aktiven. Hintergrund und Auslöser für diese Priorität waren vor 40 Jahren häufige Todesfälle im Radsport durch die Anwendung von Stimulanzien und Amphetaminen. Unvergessen bleibt der 13. Juli 1967: der Tod des britischen Tour-de-France-Fahrers Tom Simpson. In der zweiten Reihe, aber nicht minder kraftvoll, standen und stehen L | or 40 Jahren häufige Todesfälle im Radsport durch die Anwendung von | Stimulanzien | und Amphetaminen. Unvergessen bleibt der 13. Juli 1967: der Tod de | DOSB | |
RBOTENE STOFFE UND METHODEN Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: VERBOTENE STOFFE S6. STIMULANZIEN Alle Stimulanzien , einschließlich, wo vorhanden, aller optischen Isomere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsp | lgende Kategorien verboten: VERBOTENE STOFFE S6. STIMULANZIEN Alle | Stimulanzien | , einschließlich, wo vorhanden, aller optischen Isomere (z. B. D- u | DFB | |
ller optischen Isomere (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen Stimulanzien . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cloben | ndung und die in das Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen | Stimulanzien | . Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Ad | DFB | |
e (z. B. D- und L-), sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropro | Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den | Stimulanzien | gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien: Adrafinil, Amfepramon, | DFB | |
n ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung und die in das Überwachungsprogramm für 2013 *) aufgenommenen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische Stimulanzien : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benfluorex, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cocain, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Eti | enen Stimulanzien. Zu den Stimulanzien gehören a. Nicht-spezifische | Stimulanzien | : Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Ben | DFB | |
zin, Phentermin, 4-Phenylpirazetam (Carphedon), Prenylamin, Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische Stimulanzien (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin****), Methyl | ücklich genannt sind, gelten als spezifische Stoffe. b. Spezifische | Stimulanzien | (Beispiele): Adrenalin**), Cathin***), Ephedrin****), Etamivan, Et | DFB | |
törung, Wahn/Halluzination) · Bei langjährigem Gebrauch: Cannabisinduziertes Amotivations-Syndrom 47 Stimulanzien 48 Stimulanzien · Stimulanzien sind im Wettkampf verboten! · Zu den Stimulanzien zählen Amphetamine wie z.B. Ecstasy Kokain Ephedrin in z.B. Erkältungsmedikamenten · Koffein: ist eine legale Droge und ein Stimulanz steht nicht auf der Dopingliste ist aber | Stimulanzien · Stimulanzien sind im Wettkampf verboten! · Zu den | Stimulanzien | zählen Amphetamine wie z.B. Ecstasy Kokain Ephedrin in z.B. | DFB |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: