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ort dargestellt. Im Gegensatz zu Bluttests haben sich Urintests als durchaus manipulationsfähig erwiesen, da sowohl der Vorgang der Urinabgabe wie auch die Unbrauchbarmachung der abgegebenen Urinprobe faktisch nicht ausgeschlossen werden können. Entsprechende Manipulationen sind bei Blutabnahmen, die nur per Injektion oder Kanüle erfolgen können, von vornherein ausgeschlossen. Zur Frage d | Vorgang der Urinabgabe wie auch die Unbrauchbarmachung der abgegebenen | Urinprobe | faktisch nicht ausgeschlossen werden können. Entsprechende Manipulatio | DOSB | |
orthochschule Köln 2. Auf internationaler Ebene z.B.: Europäische Olympische Komitees III. Allgemeiner Teil 1. Sportmedizin 2. Doping z.B.: Doping, Dopingkontrolle, Urinprobe 3. Medien und Kommunikation z.B.: Rundfunk, Übertragung, Presseagentur, Internet 4. Sponsoring und Werbemaßnahmen z.B.: Verkaufsförderung, Bandenwerbung, Firmenimage 5 | 1. Sportmedizin 2. Doping z.B.: Doping, Dopingkontrolle, | Urinprobe | 3. Medien und Kommunikation z.B.: Rundfunk, Übertragung, Pres | DOSB | |
en gegen Österreich traf die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) zu einer Trainingskontrolle ein. Einer der Nationalspieler musste sich einem Dopingtest unterziehen, dabei hat die NADA eine Urinprobe und zusätzlich erstmals auch eine Blutprobe genommen. Die deutsche Nationalmannschaft hat am heutigen Dienstagmorgen in ihrem Teamhotel in München unangekündigten Besuch erhalten. Vor dem W | eler musste sich einem Dopingtest unterziehen, dabei hat die NADA eine | Urinprobe | und zusätzlich erstmals auch eine Blutprobe genommen. Die deutsche Na | DFB | |
n gegen Österreich traf die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) zu einer Trainingskontrolle ein. Einer der Nationalspieler musste sich einem Dopingtest unterziehen, dabei hat die NADA eine Urinprobe und zusätzlich erstmals auch eine Blutprobe genommen. | eler musste sich einem Dopingtest unterziehen, dabei hat die NADA eine | Urinprobe | und zusätzlich erstmals auch eine Blutprobe genommen. | DFB | |
len Anti-Doping-Agentur (NADA) bekommen. Für die unangemeldete Dopingkontrolle wurden von den Mitarbeitern der NADA insgesamt drei Spielerinnen ausgelost und getestet. Es wurde jeweils eine Urinprobe entnommen. Die deutschen Frauen treffen am Samstag (ab 16 Uhr, live im ZDF) in der WM-Qualifikation in Dublin auf die Auswahl Irlands. [dfb] Die deutsche Frauen-Nationalmannschaft hat in i | gesamt drei Spielerinnen ausgelost und getestet. Es wurde jeweils eine | Urinprobe | entnommen. Die deutschen Frauen treffen am Samstag (ab 16 Uhr, live | DFB | |
len Anti-Doping-Agentur (NADA) bekommen. Für die unangemeldete Dopingkontrolle wurden von den Mitarbeitern der NADA insgesamt drei Spielerinnen ausgelost und getestet. Es wurde jeweils eine Urinprobe entnommen. Die deutschen Frauen treffen am Samstag (ab 16 Uhr, live im ZDF) in der WM-Qualifikation in Dublin auf die Auswahl Irlands. | gesamt drei Spielerinnen ausgelost und getestet. Es wurde jeweils eine | Urinprobe | entnommen. Die deutschen Frauen treffen am Samstag (ab 16 Uhr, live | DFB | |
ist. Dabei muss Folgendes berücksichtigt werden: (a) Der Anspruch des Athleten auf eine Begleitperson (Vertrauensperson) und/ oder Dolmetscher während der Probenahme, außer bei Abgabe einer Urinprobe durch den Athleten; Der Anspruch eines Minderjährigen gemäß Anhang B (Modifizierung für Minderjährige) und der Anspruch des bezeugenden DCOs auf einen Zeugen, der den bezeugenden DCO beobach | ) und/ oder Dolmetscher während der Probenahme, außer bei Abgabe einer | Urinprobe | durch den Athleten; Der Anspruch eines Minderjährigen gemäß Anhang B ( | DOSB | |
inderjährigen gemäß Anhang B (Modifizierung für Minderjährige) und der Anspruch des bezeugenden DCOs auf einen Zeugen, der den bezeugenden DCO beobachtet, wenn ein Minderjähriger Athlet eine Urinprobe abgibt, wobei der Zeuge jedoch die Abgabe der Probe nicht direkt beobachtet, sofern dies vom Minderjährigen nicht ausdrücklich gewünscht wird. Der Anspruch eines Athleten mit Behinderung auf | er den bezeugenden DCO beobachtet, wenn ein Minderjähriger Athlet eine | Urinprobe | abgibt, wobei der Zeuge jedoch die Abgabe der Probe nicht direkt beoba | DOSB | |
hang A (Modifizierung für Athleten mit Behinderung); und 14 (b) (c) (d) Anwesenheit eines unabhängigen Beobachters der NADA. Der unabhängige Beobachter der NADA beobachtet die Abgabe der Urinprobe nicht direkt. 4.2.4 Die Anti-Doping-Organisation verwendet ausschließlich Ausrüstung zur Probenahme, welche die folgenden Mindestkriterien erfüllt. Sie muss (a) über ein eindeutiges Nummeri | er NADA. Der unabhängige Beobachter der NADA beobachtet die Abgabe der | Urinprobe | nicht direkt. 4.2.4 Die Anti-Doping-Organisation verwendet ausschließ | DOSB | |
möglichen, sofern dies nicht die Identität, Sicherheit und Integrität der Probe beeinträchtigt. A.3.6 Athleten, die Urinsammel- und Urindrainagesysteme verwenden, müssen vor der Abgabe einer Urinprobe zur Analyse darin enthaltenen Urin entfernen. Wenn möglich, sollte das vorhandene Urinsammel- bzw. Urindrainagesystem durch einen neuen, unbenutzten Katheter oder ein neues, ungenutztes Drai | sammel- und Urindrainagesysteme verwenden, müssen vor der Abgabe einer | Urinprobe | zur Analyse darin enthaltenen Urin entfernen. Wenn möglich, sollte das | DOSB | |
chen Vertreter begleitet werden. Sofern der Minderjährige dies nicht wünscht, beobachtet die Begleitperson (Vertrauensperson) oder (falls vorhanden) der gesetzlicher Vertreter die Abgabe der Urinprobe selbst nicht. Selbst wenn der Minderjährige eine Begleitperson (Vertrauensperson) ablehnt, entscheidet die Anti-DopingOrganisation und/ oder der DCO, ob ein Dritter bei der Benachrichtigung | rson) oder (falls vorhanden) der gesetzlicher Vertreter die Abgabe der | Urinprobe | selbst nicht. Selbst wenn der Minderjährige eine Begleitperson (Vertra | DOSB | |
darf, d.h. eine Begleitperson (Vertrauensperson) oder (falls vorhanden) der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen, um die Probenahme zu beobachten (und den DCO, wenn der Minderjährige die Urinprobe abgibt, wobei er die Abgabe der Urinprobe selbst nicht direkt beobachtet, sofern der Minderjährige dies nicht wünscht), sowie der Zeuge des DCOs, um den DCO zu beobachten, wenn der Minderjäh | die Probenahme zu beobachten (und den DCO, wenn der Minderjährige die | Urinprobe | abgibt, wobei er die Abgabe der Urinprobe selbst nicht direkt beobacht | DOSB | |
erson) oder (falls vorhanden) der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen, um die Probenahme zu beobachten (und den DCO, wenn der Minderjährige die Urinprobe abgibt, wobei er die Abgabe der Urinprobe selbst nicht direkt beobachtet, sofern der Minderjährige dies nicht wünscht), sowie der Zeuge des DCOs, um den DCO zu beobachten, wenn der Minderjährige die Urinprobe abgibt, ohne dass der Z | , wenn der Minderjährige die Urinprobe abgibt, wobei er die Abgabe der | Urinprobe | selbst nicht direkt beobachtet, sofern der Minderjährige dies nicht wü | DOSB | |
wobei er die Abgabe der Urinprobe selbst nicht direkt beobachtet, sofern der Minderjährige dies nicht wünscht), sowie der Zeuge des DCOs, um den DCO zu beobachten, wenn der Minderjährige die Urinprobe abgibt, ohne dass der Zeuge die Abgabe der Probe direkt beobachtet, es sei denn, der Minderjährige wünscht dies. 24 B.3.7 Sollte ein Minderjähriger es ablehnen, eine Begleitperson (Vertrau | r Zeuge des DCOs, um den DCO zu beobachten, wenn der Minderjährige die | Urinprobe | abgibt, ohne dass der Zeuge die Abgabe der Probe direkt beobachtet, es | DOSB | |
n bei der Suche nach einer Begleitperson (Vertrauensperson), um mit der Dopingkontrolle fortzufahren. 25 ANHANG C C.1 ENTNAHME VON URINPROBEN Geltungsbereich Zu Beginn der Entnahme einer Urinprobe wird geprüft, ob der Athlet mit den Anforderungen der Probenahme vertraut ist. Die Entnahme endet mit der Entsorgung des nach der Probenahme übrig gebliebenen Resturins. C.2 Zuständigkeit | ENTNAHME VON URINPROBEN Geltungsbereich Zu Beginn der Entnahme einer | Urinprobe | wird geprüft, ob der Athlet mit den Anforderungen der Probenahme vertr | DOSB | |
robenahme übrig gebliebenen Resturins. C.2 Zuständigkeit Der DCO muss sicherstellen, dass jede Probe ordnungsgemäß entnommen, identifiziert und versiegelt wird. Der DCO muss die Abgabe der Urinprobe direkt beobachten. C.3 Anforderungen Der DCO gewährleistet bei der Entnahme der Urinprobe des Athleten, dass (a) die Grundsätze international anerkannter Standards für Sicherheitsvorkehrun | nommen, identifiziert und versiegelt wird. Der DCO muss die Abgabe der | Urinprobe | direkt beobachten. C.3 Anforderungen Der DCO gewährleistet bei der E | DOSB | |
jede Probe ordnungsgemäß entnommen, identifiziert und versiegelt wird. Der DCO muss die Abgabe der Urinprobe direkt beobachten. C.3 Anforderungen Der DCO gewährleistet bei der Entnahme der Urinprobe des Athleten, dass (a) die Grundsätze international anerkannter Standards für Sicherheitsvorkehrungen in medizinischen Einrichtungen eingehalten werden, damit die Gesundheit und Sicherheit d | achten. C.3 Anforderungen Der DCO gewährleistet bei der Entnahme der | Urinprobe | des Athleten, dass (a) die Grundsätze international anerkannter Standa | DOSB | |
beeinträchtigt wird. C.3.3 Der DCO weist den Athleten an, einen Sammelbehälter auszuwählen. C.3.4 Bei der Auswahl eines Sammelbehälters und der übrigen Ausrüstung zur Probenahme, in der die Urinprobe unmittelbar aufbewahrt wird, weist der DCO den Athleten an zu prüfen, ob alle Siegel der ausgewählten Ausrüstung intakt sind und ob die Ausrüstung zur Probenahme nicht manipuliert wurde. Ist | Sammelbehälters und der übrigen Ausrüstung zur Probenahme, in der die | Urinprobe | unmittelbar aufbewahrt wird, weist der DCO den Athleten an zu prüfen, | DOSB | |
n Athleten an, mit der Probenahme fortzufahren. Wenn der DCO dem Athleten zustimmt, dass die zur Auswahl stehende Ausrüstung zur Probenahme unzulänglich ist, beendet der DCO die Entnahme der Urinprobe des Athleten und hält dies schriftlich fest. C.3.5 Der Athlet behält die Kontrolle über den Sammelbehälter und die abgegebene Probe, bis die Probe versiegelt ist, falls nicht aufgrund der Be | tung zur Probenahme unzulänglich ist, beendet der DCO die Entnahme der | Urinprobe | des Athleten und hält dies schriftlich fest. C.3.5 Der Athlet behält d | DOSB | |
irekten Entnahme oder Aufbewahrung der Probe während des gesamten Vorgangs der Probenahme dienen. Ausrüstung zur Probenahme sollte mindestens folgende Gegenstände enthalten: Zur Entnahme der Urinprobe : - Sammelbehälter zum Auffangen der Probe bei Abgabe durch den Athleten; - Versiegelbare und manipulationssichere Flaschen und Verschlüsse zur Sicherung der Probe; - Ausrüstung für die Teile | hme sollte mindestens folgende Gegenstände enthalten: Zur Entnahme der | Urinprobe | : - Sammelbehälter zum Auffangen der Probe bei Abgabe durch den Athlete | DOSB | |
r auf beiden Teilen korrekt angegeben ist. Der von dem Spieler unterschriebene Teil wird nun abgetrennt und dem Spieler zur sicheren Aufbewahrung übergeben. Kann der Spieler eine zusätzliche Urinprobe abgeben, muss er seine erste Probe identifizieren, indem er den abgetrennten unterschriebenen Teil vorweist und die Codenummer des Sicherheitsklebebandes auf der Styroporschachtel mit der Nu | zur sicheren Aufbewahrung übergeben. Kann der Spieler eine zusätzliche | Urinprobe | abgeben, muss er seine erste Probe identifizieren, indem er den abgetr | DFB | |
ahressieger gekürten Andy Schleck, ist während der diesjährigen Tour de France eine "anormale" Dopingprobe entnommen worden. Wie der Rad-Weltverband UCI am Dienstagabend mitteilte, wies eine Urinprobe des Luxemburgers vom 14. Juli das Diurretikum Xipamid auf. Diuretika werden im Radsport häufig dazu verwendet, Dopingmittel zu verschleiern. Nach den Anti-Doping-Regeln der UCI führt der Bef | den. Wie der Rad-Weltverband UCI am Dienstagabend mitteilte, wies eine | Urinprobe | des Luxemburgers vom 14. Juli das Diurretikum Xipamid auf. Diuretika w | Kicker | |
andes eine Bestrafung des Sportlers K. gefordert. Niemand glaubt ernsthaft, K. habe nur eine Phobie vor dem Dopingkontrolleur gehabt. Vielmehr trieb ihn die Sorge, über die Auswertung seiner Urinprobe als positiver Typ entlarvt zu werden. Doch so offensichtlich dieser Fall auch ist: Das Bundessportschiedsgericht (BSSG) des BDR stellte das Verfahren ein. Mehr zum Thema Erfurter Ermittlung | lleur gehabt. Vielmehr trieb ihn die Sorge, über die Auswertung seiner | Urinprobe | als positiver Typ entlarvt zu werden. Doch so offensichtlich dieser Fa | FAZ | |
nso disqualifiziert wie die britische Sprintstaffel der Männer für die Titelkämpfe 2003. In Paris war das Quartett Zweiter geworden - mit Dwain Chambers, der durch die Nachuntersuchung einer Urinprobe des Jahrgangs 2003 des Mißbrauchs von Tetrahydrogestrinon (THG) überführt und für zwei Jahre ausgesperrt wurde. Besondere Situation Warum also im dritten prominenten Fall anders urteilen a | er geworden - mit Dwain Chambers, der durch die Nachuntersuchung einer | Urinprobe | des Jahrgangs 2003 des Mißbrauchs von Tetrahydrogestrinon (THG) überfü | FAZ | |
die Entnahme von Blutproben 1. Der Doping-Kontrollarzt lost die Spieler in Übereinstimmung mit § 8 der Anti-Doping-Richtlinien aus. Von einem Spieler kann zusätzlich zur Blutprobe auch eine Urinprobe verlangt werden. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, erfolgt die Blutentnahme in der Regel vor der Abgabe der Urinprobe. 2 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 2. Falls auch eine Urinprobe verlan | tlinien aus. Von einem Spieler kann zusätzlich zur Blutprobe auch eine | Urinprobe | verlangt werden. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, erfolgt die | DFB | |
Kontrollarzt lost die Spieler in Übereinstimmung mit § 8 der Anti-Doping-Richtlinien aus. Von einem Spieler kann zusätzlich zur Blutprobe auch eine Urinprobe verlangt werden. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, erfolgt die Blutentnahme in der Regel vor der Abgabe der Urinprobe. 2 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 2. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, wird ein Teil des Doping-Kontrollr | ich zur Blutprobe auch eine Urinprobe verlangt werden. Falls auch eine | Urinprobe | verlangt wird, erfolgt die Blutentnahme in der Regel vor der Abgabe de | DFB | |
en aus. Von einem Spieler kann zusätzlich zur Blutprobe auch eine Urinprobe verlangt werden. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, erfolgt die Blutentnahme in der Regel vor der Abgabe der Urinprobe . 2 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 2. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, wird ein Teil des Doping-Kontrollraums für die Blutentnahme abgetrennt. 3. Dem Spieler wird im Allgemeinen auf der I | erlangt wird, erfolgt die Blutentnahme in der Regel vor der Abgabe der | Urinprobe | . 2 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 2. Falls auch eine Urinprobe verlangt wi | DFB | |
h eine Urinprobe verlangt werden. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, erfolgt die Blutentnahme in der Regel vor der Abgabe der Urinprobe. 2 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 2. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, wird ein Teil des Doping-Kontrollraums für die Blutentnahme abgetrennt. 3. Dem Spieler wird im Allgemeinen auf der Innenseite des Unterarms venös Blut entnommen. Der Spieler s | Abgabe der Urinprobe. 2 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 2. Falls auch eine | Urinprobe | verlangt wird, wird ein Teil des Doping-Kontrollraums für die Blutentn | DFB | |
igen, dass er die Teilprobe abgegeben hat. Der von dem Spieler unterschriebene Teil wird nun abgetrennt und dem Spieler zur sicheren Aufbewahrung übergeben. Kann der Spieler eine zusätzliche Urinprobe abgeben, muss er seine erste Probe identifizieren, indem er den abgetrennten unterschriebenen Teil vorweist und die Codenummer auf der Tasche mit der auf dem Formular ,,Teilprobe" vergleicht | zur sicheren Aufbewahrung übergeben. Kann der Spieler eine zusätzliche | Urinprobe | abgeben, muss er seine erste Probe identifizieren, indem er den abgetr | DFB | |
terschriebenen Teil vorweist und die Codenummer auf der Tasche mit der auf dem Formular ,,Teilprobe" vergleicht. § 10 Verweigerung der Doping-Kontrolle 1. Falls ein Spieler die Abgabe einer Urinprobe verweigert oder nur eine geringere als die in § 11 Nr. 3 vorgeschriebene Menge abgibt, muss er die Gründe dafür schriftlich darlegen. In jedem Fall ist der Doping-Kontrollarzt verpflichtet, | erweigerung der Doping-Kontrolle 1. Falls ein Spieler die Abgabe einer | Urinprobe | verweigert oder nur eine geringere als die in § 11 Nr. 3 vorgeschriebe | DFB | |
igen, dass er die Teilprobe abgegeben hat. Der von dem Spieler unterschriebene Teil wird nun abgetrennt und dem Spieler zur sicheren Aufbewahrung übergeben. Kann der Spieler eine zusätzliche Urinprobe abgeben, muss er seine erste Probe identifizieren, indem er den abgetrennten unterschriebenen Teil vorweist und die Codenummer des Sicherheitsklebebandes auf der Styroporschachtel mit der Nu | zur sicheren Aufbewahrung übergeben. Kann der Spieler eine zusätzliche | Urinprobe | abgeben, muss er seine erste Probe identifizieren, indem er den abgetr | DFB | |
oping-Beauftragten nebst dem folgenden Text (Original und Kopien B bis D): (5) In unserer Gegenwart und unter unserer strikten Kontrolle hat der Spieler um ........ Uhr ........ Minuten eine Urinprobe abgegeben, die mit der Codenummer ................ bezeichnet ist. (6) Die Urinprobe wurde auf zwei mit den Buchstaben A und B nebst der Codenummer bezeichnete Behältnisse verteilt. (7) Die | rikten Kontrolle hat der Spieler um ........ Uhr ........ Minuten eine | Urinprobe | abgegeben, die mit der Codenummer ................ bezeichnet ist. (6) | DFB | |
erer Gegenwart und unter unserer strikten Kontrolle hat der Spieler um ........ Uhr ........ Minuten eine Urinprobe abgegeben, die mit der Codenummer ................ bezeichnet ist. (6) Die Urinprobe wurde auf zwei mit den Buchstaben A und B nebst der Codenummer bezeichnete Behältnisse verteilt. (7) Die Proben sind vorschriftsmäßig hermetisch verschlossen und in Verwahrung genommen worde | geben, die mit der Codenummer ................ bezeichnet ist. (6) Die | Urinprobe | wurde auf zwei mit den Buchstaben A und B nebst der Codenummer bezeich | DFB | |
B nebst der Codenummer bezeichnete Behältnisse verteilt. (7) Die Proben sind vorschriftsmäßig hermetisch verschlossen und in Verwahrung genommen worden. (8) Der Spieler hat die Abgabe einer Urinprobe verweigert. ja/nein (9) Alle Vorgänge wurden in Anwesenheit des Doping-Kontrollarztes, seines Helfers, des Doping-Beauftragten und des Spielers durchgeführt. 10. Der Doping-Kontrollarzt erhä | nd in Verwahrung genommen worden. (8) Der Spieler hat die Abgabe einer | Urinprobe | verweigert. ja/nein (9) Alle Vorgänge wurden in Anwesenheit des Doping | DFB | |
der beauftragte Doping-Kontrollarzt die Spieler nach den eingenommenen Medikamenten oder praktizierten Therapien. § 11 Verweigerung der Doping-Kontrolle 1. Falls ein Spieler die Abgabe einer Urinprobe verweigert oder nur eine geringere als die in § 12 Nr. 3 vorgeschriebene Menge abgibt, muss er die Gründe dafür schriftlich darlegen. In jedem Fall ist der Doping-Kontrollarzt verpflichtet, | erweigerung der Doping-Kontrolle 1. Falls ein Spieler die Abgabe einer | Urinprobe | verweigert oder nur eine geringere als die in § 12 Nr. 3 vorgeschriebe | DFB | |
ngegeben ist. Der von dem Spieler unterschriebene Teil wird nun abgetrennt und dem Spieler zur sicheren Aufbewahrung übergeben. 77 Anti-Doping-Richtlinien Kann der Spieler eine zusätzliche Urinprobe abgeben, muss er seine erste Probe identifizieren, indem er den abgetrennten unterschriebenen Teil vorweist und die Codenummer des Sicherheitsklebebandes auf der Styroporschachtel mit der Nu | rgeben. 77 Anti-Doping-Richtlinien Kann der Spieler eine zusätzliche | Urinprobe | abgeben, muss er seine erste Probe identifizieren, indem er den abgetr | DFB | |
oping-Beauftragten nebst dem folgenden Text (Original und Kopien B bis D): (5) In unserer Gegenwart und unter unserer strikten Kontrolle hat der Spieler um ........ Uhr ........ Minuten eine Urinprobe abgegeben, die mit der Codenummer ................ bezeichnet ist. Anti-Doping-Richtlinien (6) Die Urinprobe wurde auf zwei mit den Buchstaben A und B nebst der Codenummer bezeichnete Behäl | rikten Kontrolle hat der Spieler um ........ Uhr ........ Minuten eine | Urinprobe | abgegeben, die mit der Codenummer ................ bezeichnet ist. Ant | DFB | |
unserer strikten Kontrolle hat der Spieler um ........ Uhr ........ Minuten eine Urinprobe abgegeben, die mit der Codenummer ................ bezeichnet ist. Anti-Doping-Richtlinien (6) Die Urinprobe wurde auf zwei mit den Buchstaben A und B nebst der Codenummer bezeichnete Behältnisse verteilt. (7) Die Proben sind vorschriftsmäßig hermetisch verschlossen und in Verwahrung genommen worde | mmer ................ bezeichnet ist. Anti-Doping-Richtlinien (6) Die | Urinprobe | wurde auf zwei mit den Buchstaben A und B nebst der Codenummer bezeich | DFB | |
B nebst der Codenummer bezeichnete Behältnisse verteilt. (7) Die Proben sind vorschriftsmäßig hermetisch verschlossen und in Verwahrung genommen worden. (8) Der Spieler hat die Abgabe einer Urinprobe verweigert. ja/nein (9) Alle Vorgänge wurden in Anwesenheit des Doping-Kontrollarztes, seines Helfers, des Anti-Doping-Beauftragten und des Spielers durchgeführt. 10. Der Doping-Kontrollarzt | nd in Verwahrung genommen worden. (8) Der Spieler hat die Abgabe einer | Urinprobe | verweigert. ja/nein (9) Alle Vorgänge wurden in Anwesenheit des Doping | DFB | |
er der NADA sowie der deutschen Anti-Doping-Labore in Paris auf europäischer Ebene über weitergehende Empfehlungen an die Athleten. Eine Untersuchung der Kölner Wissenschaftler wies in den Urinproben von zwei Reisenden, die im März 2011 von einer dreitägigen Reise aus Mexiko zurückkamen, deutlich erhöhte Clenbuterol-Werte nach. Die Urinproben waren am ersten Tag nach der Rückkehr genom | e Athleten. Eine Untersuchung der Kölner Wissenschaftler wies in den | Urinproben | von zwei Reisenden, die im März 2011 von einer dreitägigen Reise aus | DOSB | |
chung der Kölner Wissenschaftler wies in den Urinproben von zwei Reisenden, die im März 2011 von einer dreitägigen Reise aus Mexiko zurückkamen, deutlich erhöhte Clenbuterol-Werte nach. Die Urinproben waren am ersten Tag nach der Rückkehr genommen worden. Die Konzentrationen lagen bei etwa 115 pg/ml bzw. 90 pg/ml. Die vor dem Mexiko-Aufenthalt abgegebenen Urinproben waren Clenbuterol-fr | aus Mexiko zurückkamen, deutlich erhöhte Clenbuterol-Werte nach. Die | Urinproben | waren am ersten Tag nach der Rückkehr genommen worden. Die Konzentra | DOSB | |
terol-Werte nach. Die Urinproben waren am ersten Tag nach der Rückkehr genommen worden. Die Konzentrationen lagen bei etwa 115 pg/ml bzw. 90 pg/ml. Die vor dem Mexiko-Aufenthalt abgegebenen Urinproben waren Clenbuterol-frei. Die festgestellten Werte liegen über denen von China-Reisenden, deren Ergebnisse Mitte Februar zu einer Warnmeldung des Kölner Labors und der NADA geführt hatten. | wa 115 pg/ml bzw. 90 pg/ml. Die vor dem Mexiko-Aufenthalt abgegebenen | Urinproben | waren Clenbuterol-frei. Die festgestellten Werte liegen über denen v | DOSB | |
ur für die roten Blutkörperchen und ihre Messwerte Profile in einem Blutpass erstellen, sondern auch für andere körpereigene Parameter, beispielsweise für Hormone. DFB.de: Kann EPO auch in Urinproben nachgewiesen werden? Meyer: Durchaus, es gibt einen Urintest auf EPO. Aber gewisse EPO-Nachfolgeprodukte lassen sich über eine reine Urintestung nicht ermitteln, das Gleiche gilt für Wach | gene Parameter, beispielsweise für Hormone. DFB.de: Kann EPO auch in | Urinproben | nachgewiesen werden? Meyer: Durchaus, es gibt einen Urintest auf EP | DFB | |
ur für die roten Blutkörperchen und ihre Messwerte Profile in einem Blutpass erstellen, sondern auch für andere körpereigene Parameter, beispielsweise für Hormone. DFB.de: Kann EPO auch in Urinproben nachgewiesen werden? Meyer: Durchaus, es gibt einen Urintest auf EPO. Aber gewisse EPO-Nachfolgeprodukte lassen sich über eine reine Urintestung nicht ermitteln, das Gleiche gilt für Wach | gene Parameter, beispielsweise für Hormone. DFB.de: Kann EPO auch in | Urinproben | nachgewiesen werden? Meyer: Durchaus, es gibt einen Urintest auf EP | DFB | |
können. Die NADA hat bei den Athleten der Olympiamannschaft Sotschi (153 deutsche Athleten) im vorolympischen Jahr, Februar 2013 bis Ende Januar 2014, 682 Kontrollen durchgeführt, davon 496 Urinproben , 122 Vollblutproben (Blutpass, homologe Bluttransfusion) und 64 Serumproben (hGH, CERA, Hematide, HBOCs). Dieses entspricht einem Schnitt von 4,5 Kontrollen pro Athlet. Allerdings wurde ni | uar 2013 bis Ende Januar 2014, 682 Kontrollen durchgeführt, davon 496 | Urinproben | , 122 Vollblutproben (Blutpass, homologe Bluttransfusion) und 64 Seru | DOSB | |
ANG E ANHANG F MODIFIZIERUNG FÜR ATHLETEN MIT BEHINDERUNG ........................... 22 MODIFIZIERUNG FÜR MINDERJÄHRIGE ................................................... 24 ENTNAHME VON URINPROBEN ................................................................ 26 ENTNAHME VON BLUTPROBEN ................................................................ 29 URINPROBEN UNGENÜGENDES VO | E ................................................... 24 ENTNAHME VON | URINPROBEN | ................................................................ 26 | DOSB | |
.. 24 ENTNAHME VON URINPROBEN ................................................................ 26 ENTNAHME VON BLUTPROBEN ................................................................ 29 URINPROBEN UNGENÜGENDES VOLUMEN ......................................... 32 URINPROBEN, DEREN SPEZIFISCHE DICHTE DEN ANALYSEANFORDERUNGEN NICHT GENÜGT ............................................. | N ................................................................ 29 | URINPROBEN | UNGENÜGENDES VOLUMEN ......................................... 32 | DOSB | |
............... 26 ENTNAHME VON BLUTPROBEN ................................................................ 29 URINPROBEN UNGENÜGENDES VOLUMEN ......................................... 32 URINPROBEN , DEREN SPEZIFISCHE DICHTE DEN ANALYSEANFORDERUNGEN NICHT GENÜGT ......................................................... 34 ANHANG G PERSONELLE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE PROBENAHME ...... | N UNGENÜGENDES VOLUMEN ......................................... 32 | URINPROBEN | , DEREN SPEZIFISCHE DICHTE DEN ANALYSEANFORDERUNGEN NICHT GENÜGT .... | DOSB | |
sauswertung bisheriger Dopingkontrollplanung. (e) 2.2.4 Die Anti-Doping-Organisation legt die Anzahl der ihr für jede Sportart/ Disziplin zur Verfügung stehenden Probenahmen für Blut- und Urinproben sowie für Wettkampf- und Trainingskontrollen fest. Bei der Verteilung von Mitteln für Urin- und Blutproben sowie für Trainings- und Wettkampfkontrollen werden für jede bewertete Sportart/ | Sportart/ Disziplin zur Verfügung stehenden Probenahmen für Blut- und | Urinproben | sowie für Wettkampf- und Trainingskontrollen fest. Bei der Verteilun | DOSB | |
Voraussetzungen für die Probenahme 5.3.1 Der DCO entnimmt die Probe des Athleten gemäß der/ den folgenden Ausführung(en) zur Entnahme einer bestimmten Probenart: (a) Anhang C: Entnahme von Urinproben 16 (b) Anhang D: Entnahme von Blutproben 5.3.2 Jedes Verhalten des Athleten und/ oder von Personen, die mit dem Athleten in Verbindung stehen, sowie Unregelmäßigkeiten, die die Probenah | ) zur Entnahme einer bestimmten Probenart: (a) Anhang C: Entnahme von | Urinproben | 16 (b) Anhang D: Entnahme von Blutproben 5.3.2 Jedes Verhalten de | DOSB | |
gen kein Erwachsener anwesend ist, und hilft dem Athleten bei der Suche nach einer Begleitperson (Vertrauensperson), um mit der Dopingkontrolle fortzufahren. 25 ANHANG C C.1 ENTNAHME VON URINPROBEN Geltungsbereich Zu Beginn der Entnahme einer Urinprobe wird geprüft, ob der Athlet mit den Anforderungen der Probenahme vertraut ist. Die Entnahme endet mit der Entsorgung des nach der Pr | mit der Dopingkontrolle fortzufahren. 25 ANHANG C C.1 ENTNAHME VON | URINPROBEN | Geltungsbereich Zu Beginn der Entnahme einer Urinprobe wird geprüft | DOSB | |
diger Beobachtung und erhält die Möglichkeit, zu trinken. E.3.6 Ist der Athlet zur Abgabe einer weiteren Probe in der Lage, werden die Verfahren zur Probenahme wie in Anhang C (Entnahme von Urinproben ) beschrieben wiederholt, bis die erste und die weitere(n) Probe(n) insgesamt ein ausreichendes Urinvolumen ergeben. E.3.7 Wenn der DCO die Anforderungen an ein geeignetes Urinvolumen für d | ge, werden die Verfahren zur Probenahme wie in Anhang C (Entnahme von | Urinproben | ) beschrieben wiederholt, bis die erste und die weitere(n) Probe(n) i | DOSB | |
g einer geeigneten Probe verzögern könnte. F.3.5 Ist der Athlet bereit, eine weitere Probe abzugeben, wiederholt der DCO die Verfahren zur Entnahme einer Probe wie in Anhang C (Entnahme von Urinproben ) beschrieben. F.3.6K Der DCO darf solange weitere Proben nehmen, bis die Anforderungen an eine geeignete spezifische Dichte für die Analyse erfüllt sind oder der DCO feststellt, dass außer | die Verfahren zur Entnahme einer Probe wie in Anhang C (Entnahme von | Urinproben | ) beschrieben. F.3.6K Der DCO darf solange weitere Proben nehmen, bis | DOSB | |
trollen. Autor: Christoph Becker, Jahrgang 1978, Sportredakteur. | agt uns, dass ein Verhältnis von 15 Prozent Blutproben und 85 Prozent | Urinproben | vernünftig ist. Ich denke, so werden wir das handhaben“, sagte Koch | FAZ | |
iche relevanten Anti-DopingUnterlagen ausgehändigt bekommen und den Erhalt bestätigen. §9 Nach der Überschrift von § 9 wird folgender Satz eingefügt: Doping-Kontrollen können Blut- und/oder Urinproben umfassen. § 10 § 10 Nr. 1. wird neu gefasst: 1. Bei Spielen, bei denen Doping-Kontrollen stattfinden, hat der Mannschaftsarzt die ,,Ärztliche Bescheinigung" für die ausgelosten bzw. zur Ko | ird folgender Satz eingefügt: Doping-Kontrollen können Blut- und/oder | Urinproben | umfassen. § 10 § 10 Nr. 1. wird neu gefasst: 1. Bei Spielen, bei den | DFB | |
vermerken und die Anti-Doping-Kommission umgehend wissen zu lassen. Gleiches gilt bei einer zu geringen Blutmenge. § 12 § 12 erhält folgende neue Überschrift: Verfahren für die Entnahme von Urinproben § 12 Nrn. 12. und 13. werden neu gefasst: 12. Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt de | § 12 erhält folgende neue Überschrift: Verfahren für die Entnahme von | Urinproben | § 12 Nrn. 12. und 13. werden neu gefasst: 12. Der Doping-Kontrollarz | DFB | |
erhält folgende neue Überschrift: Verfahren für die Entnahme von Urinproben § 12 Nrn. 12. und 13. werden neu gefasst: 12. Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleiten. Im Falle von Freitags-, Samstags- oder Sonntagsspielen erfolgt die Abhol | . Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der | Urinproben | zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit | DFB | |
ür die Entnahme von Urinproben § 12 Nrn. 12. und 13. werden neu gefasst: 12. Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleiten. Im Falle von Freitags-, Samstags- oder Sonntagsspielen erfolgt die Abholung beim zuständigen Doping-Kontrollarzt durc | ssung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die | Urinproben | sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleite | DFB | |
endig zum Ausschluss von Veranstaltungen (. . .) und kommt damit einem Berufsverbot gleich.“ © Henning Bode Sylvia Schenk moniert den Gruppendruck Über die Vorgabe, dass Athleten sich bei Urinproben zu entkleiden haben, urteilt Brink: „Solcherlei Vorgaben sind sittenwidrig. Athleten eine Rechtsverpflichtung aufzuerlegen, sich beim Urinieren beobachten lassen zu müssen, verletzt ihre I | nk moniert den Gruppendruck Über die Vorgabe, dass Athleten sich bei | Urinproben | zu entkleiden haben, urteilt Brink: „Solcherlei Vorgaben sind sitten | FAZ | |
Kommentar: Positiv Die promovierte Chemikerin Gotzmann hatte weitere schlechte Nachrichten. Erleichterungen für Athleten, wie sie Datenschützer angeregt hatten, lehnt sie ab. Blut- könnten Urinproben nicht ersetzen, sagte sie, schon gar nicht in so geringen Mengen, wie sie dem Ohrläppchen entnommen werden. Auch die Ortung von Mobiltelefonen anstelle von Datensammlungen sei für überrasc | n, wie sie Datenschützer angeregt hatten, lehnt sie ab. Blut- könnten | Urinproben | nicht ersetzen, sagte sie, schon gar nicht in so geringen Mengen, wi | FAZ | |
g der eigenen Dopingbekämpfung. Nach wie vor sind viele im der Auffassung, dass Doping im Fußball wirkungslos ist. (Foto: Foto: AP) Denn Epo-Tests werden nicht anhand von Blut-, sondern von Urinproben durchgeführt, dieses Verfahren hätten die famosen Uefa-Experten längst installieren können, sogar schon für die EM 2004, die ja vom technisch schwächsten, aber deutlich kraftvollsten Team | : Foto: AP) Denn Epo-Tests werden nicht anhand von Blut-, sondern von | Urinproben | durchgeführt, dieses Verfahren hätten die famosen Uefa-Experten läng | Sueddeutsche | |
r, verlässliche Belege, verlässliche analytische Daten der A- oder B-Probe gemäß dem Kommentar zu Artikel 2.2 oder auf Schlussfolgerungen stützt, die aus dem Profil einer Reihe von Blutoder Urinproben des Athleten gezogen werden. Zu Artikel 3.2.1: Es obliegt dem Athleten oder der anderen Person, die gleich hohe Wahrscheinlichkeit einer Abweichung vom International Standard for Laborator | chlussfolgerungen stützt, die aus dem Profil einer Reihe von Blutoder | Urinproben | des Athleten gezogen werden. Zu Artikel 3.2.1: Es obliegt dem Athlet | DOSB | |
s gesamte Verfahren der Doping-Kontrolle verantwortlich, das heißt insbesondere für das Auslosen der Spieler, das Ausfüllen der erforderlichen Formulare, die schnellstmögliche Lieferung der Urinproben an das ausgewählte Labor sowie die Weiterleitung der Kopien der Formulare an die DFB-Zentralverwaltung. 4. Die Anti-Doping-Kommission erstellt für die Doping-Kontrollärzte eine allgemeine | len der erforderlichen Formulare, die schnellstmögliche Lieferung der | Urinproben | an das ausgewählte Labor sowie die Weiterleitung der Kopien der Form | DFB | |
tene Spieler muss sich den medizinischen Untersuchungen unterziehen, die der Doping-Kontrollarzt für notwendig erachtet. 5. Jeder zur Doping-Kontrolle aufgebotene Spieler ist zur Abgabe von Urinproben verpflichtet. 6. Er ist auch verpflichtet, genaue Auskünfte über die Verwendung von Medikamenten vor oder während des Spiels zu geben bzw. mitzuteilen, ob er durch Dritte zur Anwendung von | 5. Jeder zur Doping-Kontrolle aufgebotene Spieler ist zur Abgabe von | Urinproben | verpflichtet. 6. Er ist auch verpflichtet, genaue Auskünfte über die | DFB | |
ehälter vom Doping-Kontrollarzt fest verschlossen, wobei der Doping-Beauftragte und der Spieler anwesend sein können. 12. Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleiten. Im Falle von Freitags-, Samstags- oder Sonntagsspielen erfolgt die Abhol | . Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der | Urinproben | zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit | DFB | |
ssen, wobei der Doping-Beauftragte und der Spieler anwesend sein können. 12. Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleiten. Im Falle von Freitags-, Samstags- oder Sonntagsspielen erfolgt die Abholung beim zuständigen Doping-Kontrollarzt durc | ssung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die | Urinproben | sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleite | DFB | |
erlässige Belege, zuverlässige analytische Daten aus der A- oder B-Probe gemäß dem Kommentar zu Artikel 2.2 oder auf Schlussfolgerungen stützt, die aus dem Profil einer Reihe von Blut- oder Urinproben des Athleten gezogen werden.] 3.2.1 Bei von der WADA akkreditierten Labors wird widerlegbar vermutet, dass diese die Analysen der Proben gemäß dem Internationalen Standard für Labors durch | lussfolgerungen stützt, die aus dem Profil einer Reihe von Blut- oder | Urinproben | des Athleten gezogen werden.] 3.2.1 Bei von der WADA akkreditierten | DOSB | |
olle und die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich, das heißt insbesondere für das Auslosen der Spieler, das Ausfüllen der erforderlichen Formulare, die schnellstmögliche Lieferung der Urinproben an das ausgewählte Labor sowie die Weiterleitung der Kopien der Formulare an die DFB-Zentralverwaltung. 4. Die Anti-Doping-Kommission erstellt für die Doping-Kontrollärzte eine allgemeine | len der erforderlichen Formulare, die schnellstmögliche Lieferung der | Urinproben | an das ausgewählte Labor sowie die Weiterleitung der Kopien der Form | DFB | |
ebotene Spieler muss sich den medizinischen Untersuchungen unterziehen, die der Doping-Kontrollarzt für notwendig erachtet. Jeder zur Doping-Kontrolle aufgebotene Spieler ist zur Abgabe von Urinproben verpflichtet. Er ist auch verpflichtet, genaue Auskünfte über die Verwendung von Medikamenten vor oder während des Spiels zu geben bzw. mitzuteilen, ob er durch Dritte zur Anwendung von Me | et. Jeder zur Doping-Kontrolle aufgebotene Spieler ist zur Abgabe von | Urinproben | verpflichtet. Er ist auch verpflichtet, genaue Auskünfte über die Ve | DFB | |
ter vom DopingKontrollarzt fest verschlossen, wobei der Anti-Doping-Beauftragte und der Spieler anwesend sein können. 12. Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleiten. Im Falle von Freitags-, Samstags- oder Sonntagsspielen erfolgt die Abhol | . Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der | Urinproben | zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit | DFB | |
wobei der Anti-Doping-Beauftragte und der Spieler anwesend sein können. 12. Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleiten. Im Falle von Freitags-, Samstags- oder Sonntagsspielen erfolgt die Abholung beim zuständigen Doping-Kontrollarzt durc | ssung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die | Urinproben | sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleite | DFB | |
pbell-Brown aus Jamaika ist wegen eines Diuretika-Befundes suspendiert. Der frühere 100-Meter-Weltrekordler Asafa Powell und die Staffel-Olympiasiegerin Sherone Simpson pausieren, weil ihre Urinproben von den Jamaika-Trials Spuren des Stimulanzmittels Oxilofrin aufwiesen. Der amerikanische Bolt-Rivale Tyson Gay, mit der besten 100-Meter-Zeit in der Weltjahresbestenliste notiert, hat zul | und die Staffel-Olympiasiegerin Sherone Simpson pausieren, weil ihre | Urinproben | von den Jamaika-Trials Spuren des Stimulanzmittels Oxilofrin aufwies | Sueddeutsche | |
Anti-Doping Agentur, führt der DFB jährlich rund 480 Trainingskontrollen durch. Nur durch approbierte Doping-Ärzte werden etwa 1100 Wettkampfkontrollen jährlich durchgeführt, ausschließlich Urinproben . Davon werden etwa zehn Prozent auf EPO kontrolliert. In der Saison 2008/2009 wurden in der Addition von Trainings- und Wettkampfkontrollen somit in der Summe 1428 Dopingtests durchgeführt | n etwa 1100 Wettkampfkontrollen jährlich durchgeführt, ausschließlich | Urinproben | . Davon werden etwa zehn Prozent auf EPO kontrolliert. In der Saison | DFB |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: