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ndnissen eine Reduzierung der Sperre festzulegen. 12. Die automatische Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen ist nun Teil der Sanktion (Art. 10.13). 13. Die Datenschutzbestimmungen im WADA-Code sind durch den ausdrücklichen Verweis auf den ISPPPI in Art. 14.6 sowie die die Regelung in Art. 22.2 gestärkt worden. 14. Die Verjährungsfrist von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen b | nun Teil der Sanktion (Art. 10.13). 13. Die Datenschutzbestimmungen im | WADA-Code | sind durch den ausdrücklichen Verweis auf den ISPPPI in Art. 14.6 sowi | DOSB | |
port und Staat INHALTSVERZEICHNIS Seite VORBEMERKUNG 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Kontrolldichte erhöhen Besser vorbeugen Mindeststandards bei der Dopingbekämpfung verbindlich machen WADA-Code weiter verschärfen Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen Die staatlichen Organe im Kampf gegen das Doping stärken Dopingtäter/innen schnell, hart und international bestrafen Spor | vorbeugen Mindeststandards bei der Dopingbekämpfung verbindlich machen | WADA-Code | weiter verschärfen Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen D | DOSB | |
ren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu realisieren. Er appelliert zugleich an die Sponsoren, in ihre Verträge mit Athleten/innen wirksame Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen aufzunehmen. 4. WADA-Code weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC und die Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den WADA-Code so zu | ten/innen wirksame Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen aufzunehmen. 4. | WADA-Code | weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internatio | DOSB | |
n. 4. WADA-Code weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC und die Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den WADA-Code so zu verändern, dass in schwerwiegenden Fällen schon bei einem ersten Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln eine Höchststrafe von vier Jahren Startverbot verhängt werden kann. Bislang gilt d | Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den | WADA-Code | so zu verändern, dass in schwerwiegenden Fällen schon bei einem ersten | DOSB | |
nsultationen zu unterstützen. 5. Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (ebenfalls durch das IOC und die ASOIF), den WADA-Code um zusätzliche finanzielle Sanktionen für des Dopings überführte Athletinnen/Athleten zu ergänzen. Solche Geldstrafen waren im früher geltenden Anti-Doping-Code des IOC vorgesehen, bei der V | auf internationaler Ebene (ebenfalls durch das IOC und die ASOIF), den | WADA-Code | um zusätzliche finanzielle Sanktionen für des Dopings überführte Athle | DOSB | |
e Sportgerichtsbarkeit wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige Sportorganisation übermittelt. Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC), den WADA-Code durch die Einführung einer entsprechenden Informationspflicht zu ergänzen, und fordert die Bundesregierung auf, diese Initiative bei den laufenden WADA-Konsultationen zu unterstützen. Öffent | erstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC), den | WADA-Code | durch die Einführung einer entsprechenden Informationspflicht zu ergän | DOSB | |
Sport und Staat INHALTSVERZEICHNIS Seite VORBEMERKUNG 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Kontrolldichte erhöhen Besser vorbeugen Mindeststandards bei der Dopingbekämpfung verbindlich machen WADA-Code weiter verschärfen Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen Die staatlichen Organe im Kampf gegen das Doping stärken Dopingtäter/innen schnell, hart und international bestrafen Spor | vorbeugen Mindeststandards bei der Dopingbekämpfung verbindlich machen | WADA-Code | weiter verschärfen Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen D | DOSB | |
ren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu realisieren. Er appelliert zugleich an die Sponsoren, in ihre Verträge mit Athleten/innen wirksame Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen aufzunehmen. 4. WADA-Code weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC und die Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den WADA-Code so zu | ten/innen wirksame Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen aufzunehmen. 4. | WADA-Code | weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internatio | DOSB | |
n. 4. WADA-Code weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC und die Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den WADA-Code so zu verändern, dass in schwerwiegenden Fällen schon bei einem ersten Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln eine Höchststrafe von vier Jahren Startverbot verhängt werden kann. Bislang gilt d | Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den | WADA-Code | so zu verändern, dass in schwerwiegenden Fällen schon bei einem ersten | DOSB | |
nsultationen zu unterstützen. 5. Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (ebenfalls durch das IOC und die ASOIF), den WADA-Code um zusätzliche finanzielle Sanktionen für des Dopings überführte Athletinnen/Athleten zu ergänzen. Solche Geldstrafen waren im Seite 5 früher geltenden Anti-Doping-Code des IOC vorgesehen, | auf internationaler Ebene (ebenfalls durch das IOC und die ASOIF), den | WADA-Code | um zusätzliche finanzielle Sanktionen für des Dopings überführte Athle | DOSB | |
ls sechsmonatigen Dopingsperre nicht an den folgenden beiden Olympischen Spielen teilnehmen dürfen, wurde 2011 vom internationalen Sportgerichtshof (Cas) gekippt. Weitere Änderungen im neuen Wada-Code sind die Erhöhung der Verjährungsfrist für Dopingvergehen von acht auf zehn Jahre sowie die deutliche Stärkung der Wada gegenüber Ländern und Sportverbänden. Zudem wird der Zeitraum, in dem | nationalen Sportgerichtshof (Cas) gekippt. Weitere Änderungen im neuen | Wada-Code | sind die Erhöhung der Verjährungsfrist für Dopingvergehen von acht auf | Sueddeutsche | |
r herausgearbeitet durch eine Ausweitung der Kontrollen, eine Verfeinerung der Analysemethoden und eine Verschärfung der Sanktionen gekennzeichnet. Diese Entwicklung wird im überarbeiteten WADA-Code fortgesetzt, der am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird. Doping in Deutschland Abschlussbericht der DOSB-Kommission 26 1. a) Gründung der WADA Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) übernah | er Sanktionen gekennzeichnet. Diese Entwicklung wird im überarbeiteten | WADA-Code | fortgesetzt, der am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird. Doping in De | DOSB | |
o wie die Langzeitlagerung der Proben, mit dem es möglich wird, später Substanzen zu detektieren, die zum Zeitpunkt der Probenahme noch nicht nachweisbar sind. Ermöglicht wird dies durch den WADA-Code (WADC), nach dem Proben acht Jahre Doping in Deutschland Abschlussbericht der DOSB-Kommission 32 und mit dem neuen WADC 2015 sogar zehn Jahre lang aufbewahrt und reanalysiert werden könne | Probenahme noch nicht nachweisbar sind. Ermöglicht wird dies durch den | WADA-Code | (WADC), nach dem Proben acht Jahre Doping in Deutschland Abschlussber | DOSB | |
aufgenommen und führt damit die Geschäfte der ADK weiter. Aktuelle Informationen zum Thema Anti-Doping sind auf der Homepage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den WADA-Code , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikamente und Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln. www.nada-bonn.de Anfragen zu Medikamenten richten Sie bitte sc | epage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den | WADA-Code | , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikam | DOSB | |
..................... 4 I Sechs Bewerber für Olympische Winterspiele 2022 stehen fest ..................................................... 4 I Welt-Anti-Doping-Konferenz verabschiedet neuen WADA-Code .................................................... 5 I BMI zeigt sich zufrieden nach der Welt-Anti-Doping-Konferenz ..................................................... 6 I IOC kündigt fü | ................... 4 I Welt-Anti-Doping-Konferenz verabschiedet neuen | WADA-Code | .................................................... 5 I BMI zeigt sic | DOSB | |
,,Wir werden das Ergebnis von München in Ruhe auswerten und aus unseren Fehlern lernen. Erst danach diskutieren wir die nächsten Schritte." I Welt-Anti-Doping-Konferenz verabschiedet neuen WADA-Code (DOSB-PRESSE) Die rund 1000 Teilnehmer der Welt-Anti-Doping-Konferenz in der vorigen Woche in Johannesburg haben den neuen Welt-Anti-Doping-Code verabschiedet. Neuer WADAPräsident ist Er sol | nächsten Schritte." I Welt-Anti-Doping-Konferenz verabschiedet neuen | WADA-Code | (DOSB-PRESSE) Die rund 1000 Teilnehmer der Welt-Anti-Doping-Konferenz | DOSB | |
e Doping-Erstvergehen von zwei auf vier Jahre. Diese Verschärfung wurde durchgesetzt, nachdem der Internationale Sportgerichtshof (CAS) die sogenannte Osaka-Regel für nicht vereinbar mit dem WADA-Code erklärt hatte: Diese Regel hatte Doping-Sünder automatisch von den nächsten Olympischen Spielen ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die Verjährungsfrist für Doping-Vergehen von acht auf zehn | richtshof (CAS) die sogenannte Osaka-Regel für nicht vereinbar mit dem | WADA-Code | erklärt hatte: Diese Regel hatte Doping-Sünder automatisch von den näc | DOSB | |
bschreckung beitragen. Nach dem neuen Code kann auch das Umfeld der Athleten, also Betreuer, Trainer, Manager oder Masseure bei Verwicklung in Doping-Verstöße härter bestraft werden Der neue WADA-Code verkürzt zudem den Zeitraum, innerhalb dessen drei verpasste Kontrollen als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen geahndet werden. Bislang galt die Frist von 18 Monaten, jetzt sind es n | ure bei Verwicklung in Doping-Verstöße härter bestraft werden Der neue | WADA-Code | verkürzt zudem den Zeitraum, innerhalb dessen drei verpasste Kontrolle | DOSB | |
er Äußerungen von Fußballprofi Marvin Ducksch zum Einsatz von Schmerzmitteln kritisiert. „Leider ist Schmerzmittelgebrauch ein Thema, das in dennächsten Jahren eventuell der Überarbeitung im Wada-Code bedarf“, sagte der Mainzer Molekularbiologe am Montag der Nachrichtenagentur dpa.„Ich habe mich in der Halbzeitpause am Knie verletzt, habe mir eine Tablette reingezogen - und habe den Schme | ch ein Thema, das in dennächsten Jahren eventuell der Überarbeitung im | Wada-Code | bedarf“, sagte der Mainzer Molekularbiologe am Montag der Nachrichtena | FAZ | |
WADA-Code ) ___________________________________________________________________ Die Mitgliederversammlung des DOSB beschließt einstimmig: Der DOSB tritt ausdrücklich für einen manipulations- und dopin | TOP 11 ANTRÄGE 11.4 Kampf gegen Doping ( | WADA-Code | ) ___________________________________________________________________ | DOSB | |
Anti-Doping-Aktionsplan ,,Zehn Punkte für Sport und Staat", den die Mitgliederversammlung im Dezember 2006 mit überwältigender Mehrheit verabschiedet hat, ist weitgehend umgesetzt. Der neue WADA-Code , der zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, fordert ein aktuelles Bekenntnis aller nationalen Sportorganisationen zu seinen Regelungen; der hierfür einschlägige Artikel 20.4 des WADA-Codes ist i | igender Mehrheit verabschiedet hat, ist weitgehend umgesetzt. Der neue | WADA-Code | , der zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, fordert ein aktuelles Bekenntn | DOSB | |
en. Für Sportarten mit Tieren enthält der WADA-Code7 in Art. 16 die Regelung, dass der jeweili ge internationale Verband Anti-Doping-Bestimmungen festlegt, die in wesentlichen Teilen mit dem WADA-Code übereinstimmen müssen. Im Gegensatz dazu bezieht sich der NADACode ausschließlich auf den Humansport. Da sich die Prüfung der PG D auf das nationale Dopingkontrollsystem nach dem NADA-Code b | Anti-Doping-Bestimmungen festlegt, die in wesentlichen Teilen mit dem | WADA-Code | übereinstimmen müssen. Im Gegensatz dazu bezieht sich der NADACode aus | Innenministerium des Innern | |
pingbekämpfung und Prävention. 3. Umsetzung der Anti-Doping-Auflagen der Zuwendungsbe scheide durch Bundessportfachverbände Der NADA-Code stellt das nationale Pendant zum weltweit gültigen WADA-Code dar, den Sport- und Anti-Doping-Organisationen im Jahr 2003 unterzeichnet haben. Nach Art. 20.5 WADA-Code sind die Nationalen Anti-Doping-Organisationen für die Annahme und Umset zung von An | bände Der NADA-Code stellt das nationale Pendant zum weltweit gültigen | WADA-Code | dar, den Sport- und Anti-Doping-Organisationen im Jahr 2003 unterzeich | Innenministerium des Innern | |
essportfachverbände Der NADA-Code stellt das nationale Pendant zum weltweit gültigen WADA-Code dar, den Sport- und Anti-Doping-Organisationen im Jahr 2003 unterzeichnet haben. Nach Art. 20.5 WADA-Code sind die Nationalen Anti-Doping-Organisationen für die Annahme und Umset zung von Anti-Doping-Strategien zuständig, die dem WADA-Code entsprechen. Damit kommt der NADA die Aufgabe zu, die im | Doping-Organisationen im Jahr 2003 unterzeichnet haben. Nach Art. 20.5 | WADA-Code | sind die Nationalen Anti-Doping-Organisationen für die Annahme und Ums | Innenministerium des Innern | |
ationen im Jahr 2003 unterzeichnet haben. Nach Art. 20.5 WADA-Code sind die Nationalen Anti-Doping-Organisationen für die Annahme und Umset zung von Anti-Doping-Strategien zuständig, die dem WADA-Code entsprechen. Damit kommt der NADA die Aufgabe zu, die im WADA-Code enthaltenen Bestimmungen in Deutschland umzusetzen. Um dieser Forderung nachzukommen, hat die NADA im Jahr 2004 den NADA-Co | e Annahme und Umset zung von Anti-Doping-Strategien zuständig, die dem | WADA-Code | entsprechen. Damit kommt der NADA die Aufgabe zu, die im WADA-Code ent | Innenministerium des Innern | |
sind die Nationalen Anti-Doping-Organisationen für die Annahme und Umset zung von Anti-Doping-Strategien zuständig, die dem WADA-Code entsprechen. Damit kommt der NADA die Aufgabe zu, die im WADA-Code enthaltenen Bestimmungen in Deutschland umzusetzen. Um dieser Forderung nachzukommen, hat die NADA im Jahr 2004 den NADA-Code beschlossen, dessen Anwendung und Überprüfung sie seitdem jährli | dem WADA-Code entsprechen. Damit kommt der NADA die Aufgabe zu, die im | WADA-Code | enthaltenen Bestimmungen in Deutschland umzusetzen. Um dieser Forderun | Innenministerium des Innern | |
lung eines Muster-Anti-Doping-Regelwerkes in Auftrag gegeben (jeweils eine Fassung für den Indivi dual- und Mannschaftssport). Auf wesentliche Änderungen des im November 2007 überarbei teten WADA-Code wird darin bereits Rücksicht genommen. Es ist geplant, das MusterRegelwerk den Verbänden spätestens Anfang des Jahres 2008 zur Verfügung stellen zu kön nen. 3.3 Bindung von Athleten, Train | port). Auf wesentliche Änderungen des im November 2007 überarbei teten | WADA-Code | wird darin bereits Rücksicht genommen. Es ist geplant, das MusterRegel | Innenministerium des Innern | |
sieht der NADA-Code für bestimmte, enumerativ in Art. 2 aufgelistete Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen die in Art. 11 enthaltenen Sanktionen vor. Der NADA-Code bezweckt ebenso wie der WADA-Code eine Vereinheitlichung von Sanktionen. Die Neufas sung des WADA-Code vom November 2007 bestätigt dieses Prinzip. Um dennoch der allge 14 Anhang 4 26 mein geforderten Einführung zusätzlich | . 11 enthaltenen Sanktionen vor. Der NADA-Code bezweckt ebenso wie der | WADA-Code | eine Vereinheitlichung von Sanktionen. Die Neufas sung des WADA-Code v | Innenministerium des Innern | |
Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen die in Art. 11 enthaltenen Sanktionen vor. Der NADA-Code bezweckt ebenso wie der WADA-Code eine Vereinheitlichung von Sanktionen. Die Neufas sung des WADA-Code vom November 2007 bestätigt dieses Prinzip. Um dennoch der allge 14 Anhang 4 26 mein geforderten Einführung zusätzlicher Geldstrafen für Athletinnen und Athleten Rechnung zu tragen, wird | r WADA-Code eine Vereinheitlichung von Sanktionen. Die Neufas sung des | WADA-Code | vom November 2007 bestätigt dieses Prinzip. Um dennoch der allge 14 A | Innenministerium des Innern | |
November 2007 bestätigt dieses Prinzip. Um dennoch der allge 14 Anhang 4 26 mein geforderten Einführung zusätzlicher Geldstrafen für Athletinnen und Athleten Rechnung zu tragen, wird der WADA-Code künftig diese Möglichkeit explizit zulassen. Lediglich für Pflichten außerhalb des Anwendungsgebietes des NADA-Code, z.B. bezüglich einer Ver pflichtung von Verwaltungsmitarbeitern, Doping-A | Geldstrafen für Athletinnen und Athleten Rechnung zu tragen, wird der | WADA-Code | künftig diese Möglichkeit explizit zulassen. Lediglich für Pflichten a | Innenministerium des Innern | |
ein großer Ermessensspielraum für die Verbände bestehen. Der Ermessensspielraum bei der Sanktionierung wird sich für die Ver bände künftig noch vergrößern. Nach der geplanten Neufassung des WADA-Code sollen künftig flexiblere Sanktionen ausgesprochen werden können (Sperre bis zu vier Jahren), in dem sämtliche Umstände wie z.B. ein Geständnis, die Mithilfe bei der Aufklärung, Minder jähri | e Ver bände künftig noch vergrößern. Nach der geplanten Neufassung des | WADA-Code | sollen künftig flexiblere Sanktionen ausgesprochen werden können (Sper | Innenministerium des Innern | |
tene Methoden M1 Erhöhung des Sauerstofftransfers M2 Chemische und physikalische Manipulation M3 Gendoping 1 Zur Verfügung gestellt vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft 98 Im WADA-Code (2003) wurden drei Kriterien für die Aufnahme eines Wirkstoffes in die Verbotsliste festgelegt, von denen mindestens zwei erfüllt sein müssen: leistungssteigernde Wirkung und entweder gesund | ur Verfügung gestellt vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft 98 Im | WADA-Code | (2003) wurden drei Kriterien für die Aufnahme eines Wirkstoffes in die | Innenministerium des Innern | |
msetzung eines einheitlichen Dopingkontrollsystems für Deutschland · Erteilung Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) und Beantwortung von Medikamentenanfragen · Prävention · Umsetzung des WADA-Code in einen NADA-Code · (Rechts-) Beratung für Verbände und Athleten/innen · Internationale Zusammenarbeit 2. Aufbauorganisation Zur Erledigung der o.g. Aufgaben wurde eine entsprechende Aufbau | und Beantwortung von Medikamentenanfragen · Prävention · Umsetzung des | WADA-Code | in einen NADA-Code · (Rechts-) Beratung für Verbände und Athleten/inne | Innenministerium des Innern | |
lt, weil sie keinen hinreichenden Tatverdacht sieht. Zwar handelt es sich jedenfalls seit dem 1. Januar 2011 auch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft um einen objektiven Verstoß gegen den WADA-Code und damit um eine verbotene Methode; allerdings hält sie ihren zielgerichteten Einsatz zu Dopingzwecken im Sport für nicht nachgewiesen. Nach der Einstellung des staatlichen Verfahrens ist e | uffassung der Staatsanwaltschaft um einen objektiven Verstoß gegen den | WADA-Code | und damit um eine verbotene Methode; allerdings hält sie ihren zielger | DOSB | |
nd ihn nicht mit sportmedizinischen Tätigkeiten zu beauftragen. In Präventionsveranstaltungen sollen die Athleten/innen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Herr Franke eine nach dem WADA-Code verbotene Methode angewendet hat. Von daher ist den Athleten/innen zu raten, sich nicht für diesen Arzt zu entscheiden. Darüber hinaus sollte in den Präventionsveranstaltungen ausdrücklich d | ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Herr Franke eine nach dem | WADA-Code | verbotene Methode angewendet hat. Von daher ist den Athleten/innen zu | DOSB | |
t Erfurt das Ermittlungsverfahren im Juli 2012 einstellte, bleibt es bei dieser Feststellung; die Staatsanwaltschaft selbst hält die angewandte Methode für einen objektiven Verstoß gegen den WADA-Code . Auch das Deutsche Sportschiedsgericht hat mit Schiedsspruch vom 4. Juni 2012 geurteilt, dass die UV-Bestrahlung des Blutes einer Athletin durch Herrn Franke den Gebrauch einer verbotenen Me | bst hält die angewandte Methode für einen objektiven Verstoß gegen den | WADA-Code | . Auch das Deutsche Sportschiedsgericht hat mit Schiedsspruch vom 4. Ju | DOSB | |
Doping-Bekämpfung durch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2003 wird die Dopingbekämpfung weltweit koordiniert. In Kopenhagen wurde auf der Welt-Anti-Doping Konferenz der WADA-Code angenommen. Die Akzeptanz dessen stellt für alle olympischen Verbände eine Teilnahmevoraussetzung für die Olympischen Spiele dar. Der Kampf gegen Doping hat verschiedenste Gesichter. Vom ör | oordiniert. In Kopenhagen wurde auf der Welt-Anti-Doping Konferenz der | WADA-Code | angenommen. Die Akzeptanz dessen stellt für alle olympischen Verbände | Bundesministerium des Innern | |
kutiert, bei dem Sven Nagel vom Institut für internationales und deutsches Sportrecht den Athletenvertretern/innen einen Überblick über Problemfelder in Bezug auf Athletenvereinbarungen, den WADA-Code sowie die Athletenvertretung in Spitzenverbänden verschaffen konnte. Auch dies führte wie gewünscht zu einem regen Austausch an Information und Fragen, die auch noch im Laufe des Abends bean | Überblick über Problemfelder in Bezug auf Athletenvereinbarungen, den | WADA-Code | sowie die Athletenvertretung in Spitzenverbänden verschaffen konnte. A | DOSB | |
ie Form eines Vorbildes.“ Dem hielt Schreiber entgegen: „Das ist noch die Frage, ob wir als Vorbilder dastehen oder als Dummköpfe.“ Die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass der Wada-Code dringend nachgebessert werden müsse, nannte Aktivensprecher Christian Breuer außerhalb der Anhörung Blödsinn. „Wir unterwerfen uns dem Ganzen freiwillig“, argumentierte er in öffentlicher De | Dummköpfe.“ Die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass der | Wada-Code | dringend nachgebessert werden müsse, nannte Aktivensprecher Christian | FAZ | |
aufgenommen und führt damit die Geschäfte der ADK weiter. Aktuelle Informationen zum Thema Anti-Doping sind auf der Homepage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den WADA-Code , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikamente und Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln. Online-Angebote der NADA Die NADA stellt Informationen für alle | epage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den | WADA-Code | , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikam | DOSB | |
rmonisierung: Erste Schritte wurden dabei mit der Einführung des WADA-Codes 2009 erreicht. Weitere Schritte insbesondere mit Hinblick auf die internationale Chancengerechtigkeit sind für den WADA-Code 2015 zu erwarten. Dafür hat sich der DOSB eingesetzt. 5. Dopingfördernde Strukturen: Auch um diese Frage zu klären, ist das Dopingforschungsprojekt ,,Doping in Deutschland" vom DOSB initiier | mit Hinblick auf die internationale Chancengerechtigkeit sind für den | WADA-Code | 2015 zu erwarten. Dafür hat sich der DOSB eingesetzt. 5. Dopingfördern | DOSB | |
ich der Prävention ist vor allen Dingen die Deutsche Sportjugend (dsj) mit wissenschaftlicher Begleitung tätig. 7. Grenzen der Dopingkontrollen: Der DOSB befürwortet nicht nur im Kontext der WADA-Code -Revision die Weiterentwicklung analytischer Möglichkeiten, sondern vor allem in der Forschungsförderung. Dabei sind insbesondere die berechtigten Persönlichkeitsinteressen der Athleten zu wa | en der Dopingkontrollen: Der DOSB befürwortet nicht nur im Kontext der | WADA-Code | -Revision die Weiterentwicklung analytischer Möglichkeiten, sondern vor | DOSB | |
hirmherrschaft der Deutschen und Französischen UNESCO-Kommissionen ein deutsch-französisches Anti-DopingJugendlager in Albertville durch. - Der DOSB setzt sich international dafür ein, den WADA-Code weiter zu verschärfen nicht nur durch eine Erhöhung des Strafmaßes, sondern auch durch die Aufnahme zusätzlicher finanzieller Sanktionen. Der DOSB hat der WADA angeboten, die Erkenntnisse | lbertville durch. - Der DOSB setzt sich international dafür ein, den | WADA-Code | weiter zu verschärfen nicht nur durch eine Erhöhung des Strafmaßes, | DOSB | |
NADC und im Sinne der Anti-Doping-Prävention ist ein Athlet eine Per37 Anti-Doping-Organisation: Athlet: son, die an Sportveranstaltungen unter der Zuständigkeit eines Unterzeichners des WADA-Code , einer Regierung oder einer anderen Sportorganisation, die den Code und/ oder den NADC annimmt, teilnimmt. Kommentar zur Definition ,,Athlet": Diese Begriffsbestimmung verdeutlicht, dass all | Sportveranstaltungen unter der Zuständigkeit eines Unterzeichners des | WADA-Code | , einer Regierung oder einer anderen Sportorganisation, die den Code un | DOSB | |
hat: Bei zu viel Promille ist der Führerschein weg! Doping ist kein nationales, sondern ein internationales Problem. Wie geht die NADA mit der globalen Problematik Doping um? Wir setzen den WADA-Code , der weltweit für alle Sportler gilt, in Deutschland sicher konsequenter um als das andere Länder bisher tun. Deshalb haben wir vollstes Verständnis für Sportler, die auch anderswo eine eben | e geht die NADA mit der globalen Problematik Doping um? Wir setzen den | WADA-Code | , der weltweit für alle Sportler gilt, in Deutschland sicher konsequent | Bundesministerium des Innern | |
en. Diese Berufung bewirkt keine einstweilige Aufhebung der Entscheidung der befindenden Organisation. Ein Spieler kann gegen eine ablehnende Entscheidung der WADA in Übereinstimmung mit dem WADA-Code Berufung beim TAS einlegen. Die WADA kann eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer auf eigene Initiative überprüfen. Die Überprüfung der WA | gegen eine ablehnende Entscheidung der WADA in Übereinstimmung mit dem | WADA-Code | Berufung beim TAS einlegen. Die WADA kann eine Ausnahmebewilligung zu | DFB | |
em wurde in Artikel 2.4 geändert, dass drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse innerhalb von 12 Monaten zu einem Verstoß führen und nicht wie bislang innerhalb von 18 Monaten. Der neue WADA-Code enthält einen neuen Standard für Ermittlungen und Nachforschungen. Der neue „Standard for Testing and Investigation“ verstärkt die Ermittlungsarbeit international und vereinheitlicht diese. | stoß führen und nicht wie bislang innerhalb von 18 Monaten. Der neue | WADA-Code | enthält einen neuen Standard für Ermittlungen und Nachforschungen. Der | DOSB | |
tere Sportorganisationen, dazu gehören das Internationale Olympische Komitee (IOC), das Internationale Paralmypische Komittee (IPC) sowie alle internationalen und paralympischen Verbände den WADA-Code akzeptiert. Die WADA überwacht die Umsetzung. Hier werden die wesentlichen Änderungen, die mit dem Nationalen Anti-Doping-Code 2015 gültig werden, dokumentiert. (Quelle: NADA) | ittee (IPC) sowie alle internationalen und paralympischen Verbände den | WADA-Code | akzeptiert. Die WADA überwacht die Umsetzung. Hier werden die wesentl | DOSB | |
Doping-Bekämpfung durch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2003 wird die Dopingbekämpfung weltweit koordiniert. In Kopenhagen wurde auf der Welt-Anti-Doping Konferenz der WADA-Code angenommen. Die Akzeptanz dessen stellt für alle olympischen Verbände eine Teilnahmevoraussetzung für die Olympischen Spiele dar. Der Kampf gegen Doping hat verschiedenste Gesichter. Vom ör | oordiniert. In Kopenhagen wurde auf der Welt-Anti-Doping Konferenz der | WADA-Code | angenommen. Die Akzeptanz dessen stellt für alle olympischen Verbände | Bundesministerium des Innern | |
e Doping-Erstvergehen von zwei auf vier Jahre. Diese Verschärfung wurde durchgesetzt, nachdem der Internationale Sportgerichtshof (CAS) die sogenannte Osaka-Regel für nicht vereinbar mit dem WADA-Code erklärt hatte: Diese Regel hatte Doping-Sünder automatisch von den nächsten Olympischen Spielen ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die Verjährungsfrist für Doping-Vergehen von acht auf ze | richtshof (CAS) die sogenannte Osaka-Regel für nicht vereinbar mit dem | WADA-Code | erklärt hatte: Diese Regel hatte Doping-Sünder automatisch von den näc | DOSB | |
eckung beitragen. Nach dem neuen Code kann auch das Umfeld der Athleten, also Betreuer, Trainer, Manager oder Masseure bei Verwicklung in Doping-Verstöße härter bestraft werden. Der neue WADA-Code verkürzt zudem den Zeitraum, innerhalb dessen drei verpasste Kontrollen als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen geahndet werden. Bislang galt die Frist von 18 Monaten, jetzt sind es n | bei Verwicklung in Doping-Verstöße härter bestraft werden. Der neue | WADA-Code | verkürzt zudem den Zeitraum, innerhalb dessen drei verpasste Kontrolle | DOSB | |
Doping-Bekämpfung durch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2003 wird die Dopingbekämpfung weltweit koordiniert. In Kopenhagen wurde auf der Welt-Anti-Doping Konferenz der WADA-Code angenommen. Die Akzeptanz dessen stellt für alle olympischen Verbände eine Teilnahmevoraussetzung für die Olympischen Spiele dar. Der Kampf gegen Doping hat verschiedenste Gesichter. Vom ör | oordiniert. In Kopenhagen wurde auf der Welt-Anti-Doping Konferenz der | WADA-Code | angenommen. Die Akzeptanz dessen stellt für alle olympischen Verbände | Bundesministerium des Innern | |
ing-Kampfes, erklärt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper: „Der DOSB begrüßt die Zusicherung der Koalitionspartner, die Finanzierung der NADA - auch unter Berücksichtigung der durch den neuen WADA-Code zu erwartenden erhöhten Anforderungen - auf eine solide Grundlage zu stellen. In seinem Antrag an die Mitgliederversammlung hat das Präsidium des DOSB vorgeschlagen, dass auch der Sport sein | inanzierung der NADA - auch unter Berücksichtigung der durch den neuen | WADA-Code | zu erwartenden erhöhten Anforderungen - auf eine solide Grundlage zu s | DOSB | |
en bekanntlich im Jahre 2003 und blieb ebenfalls sechs Jahre gültig. Bis dahin können alle Beteiligten weiter praktische Erfahrungen mit dem derzeitigen Regelwerk sammeln. Ohne Frage hat der WADA-Code 2009 mehr Standardisierung und Harmonisierung im Kampf gegen Doping im Sport gebracht. Der Verabschiedung einer überarbeiteten Fassung soll ein mehrjähriger Konsultationsprozess vorausgehen, | Erfahrungen mit dem derzeitigen Regelwerk sammeln. Ohne Frage hat der | WADA-Code | 2009 mehr Standardisierung und Harmonisierung im Kampf gegen Doping im | DOSB | |
ehen, in dem von allen Seiten Vorschläge zur Verbesserung des Anti-Doping-Codes unterbreitet werden können. Wir werden uns an dieser Diskussion beteiligen. Der NADA-Code 2009 basiert auf dem WADA-Code 2009. Deutschland gehört zu den Ländern, in denen der aktuell geltende Code fristgerecht und weitestgehend reibungslos eingeführt worden ist. Alle, die zum Gelingen beigetragen haben, haben | ns an dieser Diskussion beteiligen. Der NADA-Code 2009 basiert auf dem | WADA-Code | 2009. Deutschland gehört zu den Ländern, in denen der aktuell geltende | DOSB | |
tionale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) dieser Aufgabe durch ihre Stiftungsverfassung verpflichtet. Das weltweite Programm zur Bekämpfung des Dopings umfasst drei Komponenten: (a) den WADA-Code mit den elementaren Vorschriften, was erlaubt ist und was nicht und wie bei Verstößen vorzugehen ist, (b) die ebenfalls zwingend einzuhaltenden International Standards mit technischen Vorgab | Programm zur Bekämpfung des Dopings umfasst drei Komponenten: (a) den | WADA-Code | mit den elementaren Vorschriften, was erlaubt ist und was nicht und wi | DOSB | |
en Vorgaben zur Umsetzung des WADA-Codes auf bestimmten Gebieten und (c) Empfehlungen zur bestmöglichen Umsetzung (,,best practice"), an denen man sich orientieren kann, aber nicht muss. Der WADA-Code , der als nicht-staatliches Regelwerk seit dem Jahr 2003 Grundlage für sämtliche Anti-Doping-Regelwerke war, ist durch das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport, das auf der 33. | t practice"), an denen man sich orientieren kann, aber nicht muss. Der | WADA-Code | , der als nicht-staatliches Regelwerk seit dem Jahr 2003 Grundlage für | DOSB | |
e Ebene transportiert worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses UNESCO-Übereinkommen im Jahr 2007 ratifiziert. 8 NADC 2009 Zu Beginn des Jahres 2009 tritt ein neuer, überarbeiteter WADA-Code mit entsprechend angepassten International Standards in Kraft. Der bisherige WADA-Code war ein erster wichtiger Schritt im weltweiten Anti-DopingKampf und hat gewisse Standards gesetzt. Mit | 8 NADC 2009 Zu Beginn des Jahres 2009 tritt ein neuer, überarbeiteter | WADA-Code | mit entsprechend angepassten International Standards in Kraft. Der bis | DOSB | |
ommen im Jahr 2007 ratifiziert. 8 NADC 2009 Zu Beginn des Jahres 2009 tritt ein neuer, überarbeiteter WADA-Code mit entsprechend angepassten International Standards in Kraft. Der bisherige WADA-Code war ein erster wichtiger Schritt im weltweiten Anti-DopingKampf und hat gewisse Standards gesetzt. Mit der neuen Fassung wird jetzt ein weiterer Schritt zur Harmonisierung der internationale | tsprechend angepassten International Standards in Kraft. Der bisherige | WADA-Code | war ein erster wichtiger Schritt im weltweiten Anti-DopingKampf und ha | DOSB | |
n weiterer Schritt zur Harmonisierung der internationalen und nationalen Regelwerke getan. Auch in Deutschland sind alle Beteiligten gehalten, ihre Regelwerke zum 1. Januar 2009 an den neuen WADA-Code angepasst zu haben. Das ist sicherlich eine Herausforderung, die aber mit gutem Willen und wechselseitiger Unterstützung bewältigt werden kann. Es gibt dazu keine Alternative: Der WADA-Code | Beteiligten gehalten, ihre Regelwerke zum 1. Januar 2009 an den neuen | WADA-Code | angepasst zu haben. Das ist sicherlich eine Herausforderung, die aber | DOSB | |
WADA-Code angepasst zu haben. Das ist sicherlich eine Herausforderung, die aber mit gutem Willen und wechselseitiger Unterstützung bewältigt werden kann. Es gibt dazu keine Alternative: Der WADA-Code lässt keinen Spielraum, und andere Länder stehen vor der gleichen Herausforderung. Der neue Nationale Anti Doping Code (NADC 2009), der hier vorgelegt wird, ist die Umsetzung des neuen WADA- | terstützung bewältigt werden kann. Es gibt dazu keine Alternative: Der | WADA-Code | lässt keinen Spielraum, und andere Länder stehen vor der gleichen Hera | DOSB | |
n Herausforderung. Der neue Nationale Anti Doping Code (NADC 2009), der hier vorgelegt wird, ist die Umsetzung des neuen WADA-Codes in Deutschland. Auf Grund der Vorgaben des Artikels 23.2.2 WADA-Code sind die dort aufgeführten Hauptbestandteile des Regelwerks zwingend und wortwörtlich von der NADA umzusetzen gewesen. Bei der Übernahme des NADC 2009 in Verbandsregelwerke ist diese Vorgabe | WADA-Codes in Deutschland. Auf Grund der Vorgaben des Artikels 23.2.2 | WADA-Code | sind die dort aufgeführten Hauptbestandteile des Regelwerks zwingend u | DOSB | |
en. Diese Berufung bewirkt keine einstweilige Aufhebung der Entscheidung der befindenden Organisation. Ein Spieler kann gegen eine ablehnende Entscheidung der WADA in Übereinstimmung mit dem WADA-Code Berufung beim TAS einlegen. Die WADA kann eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer auf eigene Initiative überprüfen. Die Überprüfung der WA | gegen eine ablehnende Entscheidung der WADA in Übereinstimmung mit dem | WADA-Code | Berufung beim TAS einlegen. Die WADA kann eine Ausnahmebewilligung zu | DFB | |
ten zu unterwerfen. Im Sinne des Artikels 2.8 und im Sinne der Anti-Doping-Prävention ist ein Athlet eine Person, die an Sportveranstaltungen unter der Zuständigkeit eines Unterzeichners des WADA-Code , einer Regierung oder einer anderen Sportorganisation, die den Code und/oder den NADC annimmt, teilnimmt. Kommentar zur Definition ,,Athlet": Diese Begriffsbestimmung verdeutlicht, dass alle | Sportveranstaltungen unter der Zuständigkeit eines Unterzeichners des | WADA-Code | , einer Regierung oder einer anderen Sportorganisation, die den Code un | DFB | |
hat: Bei zu viel Promille ist der Führerschein weg! Doping ist kein nationales, sondern ein internationales Problem. Wie geht die NADA mit der globalen Problematik Doping um? Wir setzen den WADA-Code , der weltweit für alle Sportler gilt, in Deutschland sicher konsequenter um als das andere Länder bisher tun. Deshalb haben wir vollstes Verständnis für Sportler, die auch anderswo eine eben | e geht die NADA mit der globalen Problematik Doping um? Wir setzen den | WADA-Code | , der weltweit für alle Sportler gilt, in Deutschland sicher konsequent | Bundesministerium des Innern | |
en. Diese Berufung bewirkt keine einstweilige Aufhebung der Entscheidung der befindenden Organisation. Ein Spieler kann gegen eine ablehnende Entscheidung der WADA in Übereinstimmung mit dem WADA-Code Berufung beim TAS einlegen. Die WADA kann eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer auf eigene Initiative überprüfen. Die Überprüfung der WA | gegen eine ablehnende Entscheidung der WADA in Übereinstimmung mit dem | WADA-Code | Berufung beim TAS einlegen. Die WADA kann eine Ausnahmebewilligung zu | DFB | |
ren. I EU reicht dritten Beitrag zur Revision des WADA-Codes ein (DOSB-PRESSE) Am 25./26. Februar genehmigte der Rat die dritte Stellungnahme der EU zur Revision des Welt-Anti-Doping-Codes ( WADA-Code ). Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe Sport des Rates angefertigt und basiert auf einem Text, der zuvor von der Expertengruppe (XG) Anti-Doping verfasst worden war. Der dritte Beit | e dritte Stellungnahme der EU zur Revision des Welt-Anti-Doping-Codes ( | WADA-Code | ). Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe Sport des Rates angefe | DOSB | |
DA nun den dritten Entwurf des WADA-Codes und den zweiten Entwurf der ,,International Standards" erarbeiten. Falls notwendig, wird die EU einen erneuten Beitrag einreichen. Der überarbeitete WADA-Code wird abschließend im November 2013 auf der 4. Welt-Anti-Doping-Konferenz in Johannesburg, Südafrika, verabschiedet. I Kommission veröffentlicht Studie zum Schulsportunterricht in Europa (DO | ndig, wird die EU einen erneuten Beitrag einreichen. Der überarbeitete | WADA-Code | wird abschließend im November 2013 auf der 4. Welt-Anti-Doping-Konfere | DOSB | |
VERHANDLUNG VON DOPINGSTREITIGKEITEN VOR DEM SCHIEDSGERICHT? .................................................................................................. 9 2.3 MÜSSEN DIE VERBÄNDE DEN WADA-CODE ANERKENNEN? ........................................... 9 2.4 ABER WIRKT DER WADA-CODE NICHT WIE EIN GESETZ DES SPORTS? ........................... 9 2.5 GILT DER WADA-CODE DENN DANN AUCH NA | ........................................ 9 2.3 MÜSSEN DIE VERBÄNDE DEN | WADA-CODE | ANERKENNEN? ........................................... 9 2.4 ABER WIR | DOSB | |
......................................................................... 9 2.3 MÜSSEN DIE VERBÄNDE DEN WADA-CODE ANERKENNEN? ........................................... 9 2.4 ABER WIRKT DER WADA-CODE NICHT WIE EIN GESETZ DES SPORTS? ........................... 9 2.5 GILT DER WADA-CODE DENN DANN AUCH NATIONAL? ................................................ 10 2.6 SIND DIESE UMSETZUNGSVE | NNEN? ........................................... 9 2.4 ABER WIRKT DER | WADA-CODE | NICHT WIE EIN GESETZ DES SPORTS? ........................... 9 2.5 GIL | DOSB | |
DIE VERBÄNDE DEN WADA-CODE ANERKENNEN? ........................................... 9 2.4 ABER WIRKT DER WADA-CODE NICHT WIE EIN GESETZ DES SPORTS? ........................... 9 2.5 GILT DER WADA-CODE DENN DANN AUCH NATIONAL? ................................................ 10 2.6 SIND DIESE UMSETZUNGSVERPFLICHTUNGEN NUR AUF DEN SPORT BESCHRÄNKT? ....... 10 2.7 UND WIE WERDEN DIE SPITZENV | WIE EIN GESETZ DES SPORTS? ........................... 9 2.5 GILT DER | WADA-CODE | DENN DANN AUCH NATIONAL? ............................................. | DOSB | |
Athletenvereinbarung zu unterscheiden. Nur hinsichtlich der Anti-Doping-Regularien besteht eine Verpflichtung zur Unterzeichnung der Schiedsabrede. Sowohl der Art. 13 Welt-Anti-Doping-Code ( WADA-Code ) als auch Ziff. 13 Nationaler-Anti-Doping-Code (NADA-Code verlangen, dass Rechtsbehelfe zur 12 Bergmann, Rechtliche Probleme um die Athletenvereinbarung aus Athletensicht, in: Steinle (Hrs | zeichnung der Schiedsabrede. Sowohl der Art. 13 Welt-Anti-Doping-Code ( | WADA-Code | ) als auch Ziff. 13 Nationaler-Anti-Doping-Code (NADA-Code verlangen, d | DOSB | |
ung weltweit wurde im Jahr 1999 die WeltAnti-Doping-Agentur (WADA) gegründet. Sie ist eine Stiftung nach dem schweizerischen Recht. Besondere Bedeutung kommt dabei dem von der WADA kreierten WADA-Code zu. Dieser regelt die Grundlagen der harmonisierten Dopingbekämpfung, insbesondere die Doping- und Sanktionstatbestände sowie das Verfahren. Der WADA-Code hat einen weltweiten Geltungsanspru | chen Recht. Besondere Bedeutung kommt dabei dem von der WADA kreierten | WADA-Code | zu. Dieser regelt die Grundlagen der harmonisierten Dopingbekämpfung, | DOSB | |
mt dabei dem von der WADA kreierten WADA-Code zu. Dieser regelt die Grundlagen der harmonisierten Dopingbekämpfung, insbesondere die Doping- und Sanktionstatbestände sowie das Verfahren. Der WADA-Code hat einen weltweiten Geltungsanspruch. 2.3 Müssen die Verbände den WADA-Code anerkennen? Zwar handelt es sich bei dem WADA-Code nicht um ein rechtsverbindliches Regelwerk in Form eines ,, | esondere die Doping- und Sanktionstatbestände sowie das Verfahren. Der | WADA-Code | hat einen weltweiten Geltungsanspruch. 2.3 Müssen die Verbände den W | DOSB | |
der harmonisierten Dopingbekämpfung, insbesondere die Doping- und Sanktionstatbestände sowie das Verfahren. Der WADA-Code hat einen weltweiten Geltungsanspruch. 2.3 Müssen die Verbände den WADA-Code anerkennen? Zwar handelt es sich bei dem WADA-Code nicht um ein rechtsverbindliches Regelwerk in Form eines ,,Gesetzes" oder einer ,,Verordnung". Die internationalen Sportfachverbände, die | e hat einen weltweiten Geltungsanspruch. 2.3 Müssen die Verbände den | WADA-Code | anerkennen? Zwar handelt es sich bei dem WADA-Code nicht um ein recht | DOSB | |
e Doping- und Sanktionstatbestände sowie das Verfahren. Der WADA-Code hat einen weltweiten Geltungsanspruch. 2.3 Müssen die Verbände den WADA-Code anerkennen? Zwar handelt es sich bei dem WADA-Code nicht um ein rechtsverbindliches Regelwerk in Form eines ,,Gesetzes" oder einer ,,Verordnung". Die internationalen Sportfachverbände, die nationalen Olympischen Komitees und nahezu alle nati | n die Verbände den WADA-Code anerkennen? Zwar handelt es sich bei dem | WADA-Code | nicht um ein rechtsverbindliches Regelwerk in Form eines ,,Gesetzes" o | DOSB | |
ntwortungsbereich 14 umzusetzen . Dazu kommen noch die jeweiligen nationalen Regierungen, die sich auch zur Umsetzung des WADA-Codes auf nationaler Ebene comitted haben. 2.4 Aber wirkt der WADA-Code nicht wie ein Gesetz des Sports? Mit dem WADA-Code ist ein einheitlicher Standard in der Dopingbekämpfung in Kraft getreten. Damit soll eben erreicht werden, dass sich alle Spitzenverbände | s WADA-Codes auf nationaler Ebene comitted haben. 2.4 Aber wirkt der | WADA-Code | nicht wie ein Gesetz des Sports? Mit dem WADA-Code ist ein einheitlic | DOSB | |
ie jeweiligen nationalen Regierungen, die sich auch zur Umsetzung des WADA-Codes auf nationaler Ebene comitted haben. 2.4 Aber wirkt der WADA-Code nicht wie ein Gesetz des Sports? Mit dem WADA-Code ist ein einheitlicher Standard in der Dopingbekämpfung in Kraft getreten. Damit soll eben erreicht werden, dass sich alle Spitzenverbände und die unter ihrem Regelwerk startenden Sportler EI | .4 Aber wirkt der WADA-Code nicht wie ein Gesetz des Sports? Mit dem | WADA-Code | ist ein einheitlicher Standard in der Dopingbekämpfung in Kraft getret | DOSB | |
k unterwerfen, um einen einheitlichen Standard für alle Sportler zu schaffen. Also eine globale Regelung für global agierende Sportler. Aus den angeführten guten Gründen (Punkt 2.2) muss der WADA-Code auch wie ein ,,Gesetz des Sports" wirken. 13 14 Steinle, Fn. 1, S. 13. Art. 23.2 WADA-Code 2003. 9 Es liegt im grundlegenden Interesse des sauber agierenden Athleten, dass sich seine Kon | rende Sportler. Aus den angeführten guten Gründen (Punkt 2.2) muss der | WADA-Code | auch wie ein ,,Gesetz des Sports" wirken. 13 14 Steinle, Fn. 1, S. 1 | DOSB | |
le Regelung für global agierende Sportler. Aus den angeführten guten Gründen (Punkt 2.2) muss der WADA-Code auch wie ein ,,Gesetz des Sports" wirken. 13 14 Steinle, Fn. 1, S. 13. Art. 23.2 WADA-Code 2003. 9 Es liegt im grundlegenden Interesse des sauber agierenden Athleten, dass sich seine Konkurrenten auf nationaler und internationaler Ebene einem einzigen Regelwerk unterwerfen. Alle | ,,Gesetz des Sports" wirken. 13 14 Steinle, Fn. 1, S. 13. Art. 23.2 | WADA-Code | 2003. 9 Es liegt im grundlegenden Interesse des sauber agierenden At | DOSB | |
en auf nationaler und internationaler Ebene einem einzigen Regelwerk unterwerfen. Alles andere wäre im internationalen Sportsystem ein Rückschritt für jeden sauberen Athleten. 2.5 Gilt der WADA-Code denn dann auch national? Die nationalen Spitzenfachverbände haben zwar den WADA-Code nicht unmittelbar unterzeichnet. Dies ist aber für die Spitzenfachverbände nicht notwendig, denn sie wer | portsystem ein Rückschritt für jeden sauberen Athleten. 2.5 Gilt der | WADA-Code | denn dann auch national? Die nationalen Spitzenfachverbände haben zwa | DOSB | |
s andere wäre im internationalen Sportsystem ein Rückschritt für jeden sauberen Athleten. 2.5 Gilt der WADA-Code denn dann auch national? Die nationalen Spitzenfachverbände haben zwar den WADA-Code nicht unmittelbar unterzeichnet. Dies ist aber für die Spitzenfachverbände nicht notwendig, denn sie werden bei der Implementierung des WADA-Codes in ihre Satzungen und Rechtsordnungen von z | dann auch national? Die nationalen Spitzenfachverbände haben zwar den | WADA-Code | nicht unmittelbar unterzeichnet. Dies ist aber für die Spitzenfachverb | DOSB | |
e Pflicht genommen. Zum einen durch die internationalen Sportverbände, denen sie angehören, und zum anderen durch die Nationalen Anti-Doping-Organisationen (NADO). Für den Fall, dass sie den WADA-Code nicht umsetzen, drohen ihnen erhebliche Sanktionen. Zum Beispiel für die olympischen Sportverbände die Nichtteilnahme an den Olympischen Spielen. Die internationalen Sportverbände können wie | tionalen Anti-Doping-Organisationen (NADO). Für den Fall, dass sie den | WADA-Code | nicht umsetzen, drohen ihnen erhebliche Sanktionen. Zum Beispiel für d | DOSB | |
opingstreitigkeiten den Verbänden durch das Bundesministerium des Innern zum Erhalt von 17 Fördermitteln vorgegeben . 2.7 Und wie werden die Spitzenverbände in Deutschland praktisch an den WADA-Code gebunden? Um der Verpflichtung zur Umsetzung des WADA-Codes nachzukommen, hat die Nationale-AntiDoping-Agentur (NADA) den NADA-Code beschlossen. Dieser setzt den WADA-Code national um, ents | .7 Und wie werden die Spitzenverbände in Deutschland praktisch an den | WADA-Code | gebunden? Um der Verpflichtung zur Umsetzung des WADA-Codes nachzukom | DOSB | |
praktisch an den WADA-Code gebunden? Um der Verpflichtung zur Umsetzung des WADA-Codes nachzukommen, hat die Nationale-AntiDoping-Agentur (NADA) den NADA-Code beschlossen. Dieser setzt den WADA-Code national um, entspricht (mit herausragender Bedeutung in den entscheidenden Passagen wie Dopingtatbestände, Sanktionen und Verfahren) dem WADA-Code und wird an die jeweiligen Änderungen des | -AntiDoping-Agentur (NADA) den NADA-Code beschlossen. Dieser setzt den | WADA-Code | national um, entspricht (mit herausragender Bedeutung in den entscheid | DOSB | |
en NADA-Code beschlossen. Dieser setzt den WADA-Code national um, entspricht (mit herausragender Bedeutung in den entscheidenden Passagen wie Dopingtatbestände, Sanktionen und Verfahren) dem WADA-Code und wird an die jeweiligen Änderungen des WADA-Codes angepasst. 15 16 Nagel, Rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung des NADA-Codes, Causa Sport 1/2009, S. 29, 30. Art. 11 Gesetz zu dem I | eidenden Passagen wie Dopingtatbestände, Sanktionen und Verfahren) dem | WADA-Code | und wird an die jeweiligen Änderungen des WADA-Codes angepasst. 15 16 | DOSB | |
richte in der Welt des Sports 3.1 Gibt es eine Unterscheidung zwischen Verbandsgericht und Schiedsgericht? Ja, es wird zwischen ,,echten" und ,,unechten" Schiedsgerichten unterschieden. Der WADA-Code bzw. NADA-Code verlangt eine Verhandlung vor einem ,,echten" Schiedsgericht. Voraussetzung für ein ,,echtes" Schiedsgericht ist, dass eine " Neutralität" und "Unabhängigkeit" des Spruchkörpe | zwischen ,,echten" und ,,unechten" Schiedsgerichten unterschieden. Der | WADA-Code | bzw. NADA-Code verlangt eine Verhandlung vor einem ,,echten" Schiedsge | DOSB | |
Doping-Bekämpfung durch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2003 wird die Dopingbekämpfung weltweit koordiniert. In Kopenhagen wurde auf der Welt-Anti-Doping Konferenz der WADA-Code angenommen. Die Akzeptanz dessen stellt für alle olympischen Verbände eine Teilnahmevoraussetzung für die Olympischen Spiele dar. Der Kampf gegen Doping hat verschiedenste Gesichter. Vom ör | oordiniert. In Kopenhagen wurde auf der Welt-Anti-Doping Konferenz der | WADA-Code | angenommen. Die Akzeptanz dessen stellt für alle olympischen Verbände | Bundesministerium des Innern | |
nd zielgerichtete Unterstützung auf europäischer und internationaler Ebene ist es gelungen, die Welt-Anti-Doping-Agentur einzurichten, die ein weltweit einheitliches Kontrollniveau durch den WADA-Code geschaffen hat und auch von der Bundesregierung einen jährlichen Finanzierungsbeitrag für ihre laufende Arbeit erhält. Auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz von Kopenhagen 2003 hat sich der int | einzurichten, die ein weltweit einheitliches Kontrollniveau durch den | WADA-Code | geschaffen hat und auch von der Bundesregierung einen jährlichen Finan | Bundesministerium des Innern | |
aufgenommen und führt damit die Geschäfte der ADK weiter. Aktuelle Informationen zum Thema Anti-Doping sind auf der Homepage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den WADA-Code , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikamente und Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln. www.nada-bonn.de Anfragen zu Medikamenten richten Sie bitte sc | epage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den | WADA-Code | , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikam | DOSB | |
aufgenommen und führt damit die Geschäfte der ADK weiter. Aktuelle Informationen zum Thema Anti-Doping sind auf der Homepage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den WADA-Code , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikamente | epage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den | WADA-Code | , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikam | DOSB | |
Wada-Code ist die öffentliche Ausformulierung seines Bauchgefühls. Das muss wichtig genommen werden. Doch die Athleten selbst haben die Dopingbekämpfung in eine moralische Sackgasse geführt. Die Veran | t-Kommentar Der Fürst zürnt Die Kritik des Fifa-Präsidenten Blatter am | Wada-Code | ist die öffentliche Ausformulierung seines Bauchgefühls. Das muss wich | FAZ | |
i-Doping-Richtlinien des DFB und deren Anhänge, das UEFA-Dopingreglement sowie das FIFA-Reglement für die Dopingkontrollen bei FIFA-Wettbewerben und außerhalb von Wettbewerben, den NADA- und WADA-Code - in ihrer jeweils gültigen Fassung ausdrücklich als für sich verbindlich an. Er unterwirft sich insbesondere auch den Bestimmungen für die Durchführung der durch die Anti-Doping-Kommission | en bei FIFA-Wettbewerben und außerhalb von Wettbewerben, den NADA- und | WADA-Code | - in ihrer jeweils gültigen Fassung ausdrücklich als für sich verbindl | DFB | |
ren. DOSB-Präsident Thomas Bach sagte: ,,Die Osaka-Regel war dazu gedacht, die Rolle der Olympiamannschaften zu stärken und ihre Vorbildwirkung zu erhöhen. Wir treten nun dafür ein, dass der WADA-Code sobald als möglich geändert wird, damit diese Regel auf diesem Weg durchgesetzt werden kann. Der DOSB wird die Entscheidung noch analysieren. Eins lässt sich aber schon jetzt sagen: Sie ist | und ihre Vorbildwirkung zu erhöhen. Wir treten nun dafür ein, dass der | WADA-Code | sobald als möglich geändert wird, damit diese Regel auf diesem Weg dur | DOSB | |
siologischer oder sportorthopädischer Schwerpunkt erwünscht l Kenntnisse über sportgerechte Ernährung 2. Anti-Doping-Aktivitäten l Kenntnis der jeweils gültigen Anti-Doping-Regeln (NADA- und WADA-Code , aktuelle Verbotsliste, Medizinische Ausnahmegenehmigungen) l Unterstützung dopingpräventiver Maßnahmen l Aufklärung über gesundheitliche Risiken l Aufklärung über Risiken von Nahrungsergänz | ivitäten l Kenntnis der jeweils gültigen Anti-Doping-Regeln (NADA- und | WADA-Code | , aktuelle Verbotsliste, Medizinische Ausnahmegenehmigungen) l Unterstü | DOSB | |
n jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu realisieren. Er appelliert zugleich an die Sponsoren, in ihre Verträge mit Athleten/innen wirksame Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen aufzunehmen. 4. WADA-Code weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC und die Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den WADA-Code so zu | en/innen wirksame Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen aufzunehmen. 4. | WADA-Code | weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internatio | DOSB | |
. 4. WADA-Code weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC und die Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den WADA-Code so zu verändern, dass in schwerwiegenden Fällen schon bei einem ersten Verstoß gegen die Anti-DopingRegeln eine Höchststrafe von vier Jahren Startverbot verhängt werden kann. Bislang gilt di | Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den | WADA-Code | so zu verändern, dass in schwerwiegenden Fällen schon bei einem ersten | DOSB | |
sultationen zu unterstützen. 5. Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (ebenfalls durch das IOC und die ASOIF), den WADA-Code um zusätzliche finanzielle Sanktionen für des Dopings überführte Athletinnen/Athleten zu ergänzen. Solche Geldstrafen waren im früher geltenden Anti-Doping-Code des IOC vorgesehen, bei der V | auf internationaler Ebene (ebenfalls durch das IOC und die ASOIF), den | WADA-Code | um zusätzliche finanzielle Sanktionen für des Dopings überführte Athle | DOSB | |
e Sportgerichtsbarkeit wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige Sportorganisation übermittelt. Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC), den WADA-Code durch die Einführung einer entsprechenden Informationspflicht zu ergänzen, und fordert die Bundesregierung auf, diese Initiative bei den laufenden WADA-Konsultationen zu unterstützen. 9. Öf | erstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC), den | WADA-Code | durch die Einführung einer entsprechenden Informationspflicht zu ergän | DOSB | |
iste 2013 der verbotenen Substanzen und Methoden: auf Englisch: auf Deutsch: www.wada-ama.org www.dfb.de www.nada-bonn.de · Jedes Jahr zum 01. Januar gibt es die neue sog. Dopingliste! 12 WADA-Code Wann kommt ein Wirkstoff/eine Methode auf die Verbotsliste? (2 der folgenden 3 Kriterien) Wenn die Substanz oder die Methode das Potential besitzt, die sportliche Leistung zu steigern ode | e · Jedes Jahr zum 01. Januar gibt es die neue sog. Dopingliste! 12 | WADA-Code | Wann kommt ein Wirkstoff/eine Methode auf die Verbotsliste? (2 der fo | DFB | |
aufgenommen und führt damit die Geschäfte der ADK weiter. Aktuelle Informationen zum Thema Anti-Doping sind auf der Homepage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den WADA-Code , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikamente | epage der NADA eingepflegt. Hier finden Sie Broschüren, Formulare, den | WADA-Code | , den NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste zulässiger Medikam | DOSB | |
ttel, wie sie in Dopingfällen immer wieder auftauchen - und übrigens auch bei Österreichs Athleten in Turin gefunden worden waren. Die ISU sperrte Pechstein im Juli. Sie stützte sich auf den Wada-Code , der besagt: "Tatsachen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen können durch jegliche verlässliche Mittel bewiesen werden." Dazu gehören ausdrücklich auch Blutprofile. U | den waren. Die ISU sperrte Pechstein im Juli. Sie stützte sich auf den | Wada-Code | , der besagt: "Tatsachen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Anti-Dopin | Sueddeutsche | |
en Gültigkeit widerlegen möchte, muss als Voraussetzung für eine solche Anfechtung zunächst die WADA über die Anfechtung und ihre Gründe in Kenntnis setzen. 4. Die WADA regelt in Art. 4 des WADA-Codes die Zuständigkeiten für die Erteilung und Anerkennung von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUEs) neu. Zuständigkeiten und Anerkennungsgrundregeln zwischen NADA und internationalen Verb | und ihre Gründe in Kenntnis setzen. 4. Die WADA regelt in Art. 4 des | WADA-Codes | die Zuständigkeiten für die Erteilung und Anerkennung von Medizinisc | DOSB | |
eite verbuchen", blickt Peter Busse auf die bisherige Wegstrecke zurück. Erschwerend habe gewirkt, dass sich schon kurz nach der Nada-Gründung deren Geschäftsgrundlage mit Inkrafttreten des Wada-Codes zum 1. Januar 2004 geändert hatte. Wurde der Rahmen im Kampf gegen Doping zuvor von den Richtlinien des DSB bestimmt, galt es ab diesem Zeitpunkt, das Instrumentarium in Deutschland an die | nach der Nada-Gründung deren Geschäftsgrundlage mit Inkrafttreten des | Wada-Codes | zum 1. Januar 2004 geändert hatte. Wurde der Rahmen im Kampf gegen D | DOSB | |
Präsidenten Thomas Bach entgegen kommt. Mit den gesetzlichen Neuregelungen wird abermals die Handlungsgrundlage der Nada berührt, wenngleich nicht derart dramatisch wie nach Einführung des Wada-Codes vor drei Jahren. die jungen Athleten im Auge, die sich an den Eliteschulen des Sports anschicken, künftig bei Olympia, Welt- und EuropaMeisterschaften Meriten für Deutschland zu erringen. | a berührt, wenngleich nicht derart dramatisch wie nach Einführung des | Wada-Codes | vor drei Jahren. die jungen Athleten im Auge, die sich an den Elite | DOSB | |
anzielle Sanktionen für des Dopings überführte Athletinnen/Athleten zu ergänzen. Solche Geldstrafen waren im früher geltenden Anti-Doping-Code des IOC vorgesehen, bei der Verabschiedung des WADA-Codes durch die beteiligten Sportorganisationen und Staaten jedoch nicht durchsetzbar. Der DOSB fordert die Bundesregierung auf, auch diese Initiative bei den laufenden WADA-Konsultationen zu un | enden Anti-Doping-Code des IOC vorgesehen, bei der Verabschiedung des | WADA-Codes | durch die beteiligten Sportorganisationen und Staaten jedoch nicht d | DOSB | |
Übereinkommens geboten. Außerdem sollten - auch dies ein besonderer Gesichtspunkt, der der Erwähnung bedarf - die für den Sport und die Antidopingorganisationen durch die Unterzeichnung des WADA-Codes geltenden Standards für die Dopingbekämpfung auch auf staatlicher Ebene verbindlich gemacht werden. Zweck des Übereinkommens ist - so ist es im Vertragstext nachzulesen - die Förderung der | n Sport und die Antidopingorganisationen durch die Unterzeichnung des | WADA-Codes | geltenden Standards für die Dopingbekämpfung auch auf staatlicher Eb | Bundesministerium des Innern | |
anktionen für des Dopings überführte Athletinnen/Athleten zu ergänzen. Solche Geldstrafen waren im Seite 5 früher geltenden Anti-Doping-Code des IOC vorgesehen, bei der Verabschiedung des WADA-Codes durch die beteiligten Sportorganisationen und Staaten jedoch nicht durchsetzbar. Der DOSB fordert die Bundesregierung auf, auch diese Initiative bei den laufenden WADA-Konsultationen zu un | enden Anti-Doping-Code des IOC vorgesehen, bei der Verabschiedung des | WADA-Codes | durch die beteiligten Sportorganisationen und Staaten jedoch nicht d | DOSB | |
t die Regelsperre für Dopingsünder auf vier Jahre erhöht. Dies beschloss die Organisation auf der vierten Welt-Anti-Doping-Konferenz in Johannesburg. Die Vierjahressperre ist Teil des neuen Wada-Codes , der am Freitag verabschiedet wurde und am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Derzeit beträgt die Regelsperre zwei Jahre. "Es ist hart, aber es ist fair. Auf Fragen der Menschenrechte und der | ng-Konferenz in Johannesburg. Die Vierjahressperre ist Teil des neuen | Wada-Codes | , der am Freitag verabschiedet wurde und am 1. Januar 2015 in Kraft t | Sueddeutsche | |
h für einen manipulations- und dopingfreien Sport ein und erkennt die internationalen Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere den World Anti-Doping Code, uneingeschränkt an. Artikel 20.4 des WADA-Codes findet besondere Beachtung. Zuständig für die autonome Dopingbekämpfung in Deutschland ist neben dem DOSB und seinen Mitgliedsorganisationen die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur (NAD | dere den World Anti-Doping Code, uneingeschränkt an. Artikel 20.4 des | WADA-Codes | findet besondere Beachtung. Zuständig für die autonome Dopingbekämpf | DOSB | |
neue WADA-Code, der zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, fordert ein aktuelles Bekenntnis aller nationalen Sportorganisationen zu seinen Regelungen; der hierfür einschlägige Artikel 20.4 des WADA-Codes ist in der Anlage beigefügt. Das Präsidium schlägt vor, dies durch o. a. Beschluss noch einmal zu unterstreichen. Anlage l2 | ionen zu seinen Regelungen; der hierfür einschlägige Artikel 20.4 des | WADA-Codes | ist in der Anlage beigefügt. Das Präsidium schlägt vor, dies durch o | DOSB | |
n vielen Verbänden mittlerweile von hauptberuflichen Mitarbeitern unterstützt. 4. Ausräumung von Interessenskonflikten und Harmonisierung: Erste Schritte wurden dabei mit der Einführung des WADA-Codes 2009 erreicht. Weitere Schritte insbesondere mit Hinblick auf die internationale Chancengerechtigkeit sind für den WADA-Code 2015 zu erwarten. Dafür hat sich der DOSB eingesetzt. 5. Doping | nd Harmonisierung: Erste Schritte wurden dabei mit der Einführung des | WADA-Codes | 2009 erreicht. Weitere Schritte insbesondere mit Hinblick auf die in | DOSB | |
Übereinkommens geboten. Außerdem sollten - auch dies ein besonderer Gesichtspunkt, der der Erwähnung bedarf - die für den Sport und die Antidopingorganisationen durch die Unterzeichnung des WADA-Codes geltenden Standards für die Dopingbekämpfung auch auf staatlicher Ebene verbindlich gemacht werden. Zweck des Übereinkommens ist - so ist es im Vertragstext nachzulesen - die Förderung der | n Sport und die Antidopingorganisationen durch die Unterzeichnung des | WADA-Codes | geltenden Standards für die Dopingbekämpfung auch auf staatlicher Eb | Bundesministerium des Innern | |
rd der überarbeitete Code verbindlich eingeführt. Foto: picture-alliance Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat den neuen NADA-Code 2015 anerkannt. Deutschland setzt die Vorgaben des neuen WADA-Codes im nationalen Regelwerk, dem sogenannten NADA-Code 2015, regelkonform um und wird deshalb seitens der WADA für „compliant“ erklärt. „Die NADA ist eine der ersten Anti-Doping-Organisationen | en NADA-Code 2015 anerkannt. Deutschland setzt die Vorgaben des neuen | WADA-Codes | im nationalen Regelwerk, dem sogenannten NADA-Code 2015, regelkonfor | DOSB | |
entur (WADA) ist deshalb klug beraten, erst für die Zeit ab 2015 wiederum eine grundlegend überarbeitete Fassung ihres weltweit geltenden Codes in Aussicht zu stellen. Die erste Fassung des WADA-Codes erschien bekanntlich im Jahre 2003 und blieb ebenfalls sechs Jahre gültig. Bis dahin können alle Beteiligten weiter praktische Erfahrungen mit dem derzeitigen Regelwerk sammeln. Ohne Frage | eltweit geltenden Codes in Aussicht zu stellen. Die erste Fassung des | WADA-Codes | erschien bekanntlich im Jahre 2003 und blieb ebenfalls sechs Jahre g | DOSB | |
orschriften, was erlaubt ist und was nicht und wie bei Verstößen vorzugehen ist, (b) die ebenfalls zwingend einzuhaltenden International Standards mit technischen Vorgaben zur Umsetzung des WADA-Codes auf bestimmten Gebieten und (c) Empfehlungen zur bestmöglichen Umsetzung (,,best practice"), an denen man sich orientieren kann, aber nicht muss. Der WADA-Code, der als nicht-staatliches R | en International Standards mit technischen Vorgaben zur Umsetzung des | WADA-Codes | auf bestimmten Gebieten und (c) Empfehlungen zur bestmöglichen Umset | DOSB | |
Code lässt keinen Spielraum, und andere Länder stehen vor der gleichen Herausforderung. Der neue Nationale Anti Doping Code (NADC 2009), der hier vorgelegt wird, ist die Umsetzung des neuen WADA-Codes in Deutschland. Auf Grund der Vorgaben des Artikels 23.2.2 WADA-Code sind die dort aufgeführten Hauptbestandteile des Regelwerks zwingend und wortwörtlich von der NADA umzusetzen gewesen. | ode (NADC 2009), der hier vorgelegt wird, ist die Umsetzung des neuen | WADA-Codes | in Deutschland. Auf Grund der Vorgaben des Artikels 23.2.2 WADA-Code | DOSB | |
en zu unterwerfen. Im Sinne des Artikels 2.8 und im Sinne der Anti-Doping-Prävention ist ein Athlet eine Person, die an Sportveranstaltungen unter der Zuständigkeit eines Unterzeichners des WADA-Codes , einer Regierung oder einer anderen Sportorganisation, die den Code und/oder den NADC annimmt, teilnimmt. Kommentar zur Definition ,,Athlet": Diese Begriffsbestimmung verdeutlicht, dass al | Sportveranstaltungen unter der Zuständigkeit eines Unterzeichners des | WADA-Codes | , einer Regierung oder einer anderen Sportorganisation, die den Code | DOSB | |
............................. 24 I Parlament verabschiedet Resolution zu Spielabsprachen und Korruption ..................................... 24 I EU reicht dritten Beitrag zur Revision des WADA-Codes ein ........................................................ 26 I Kommission veröffentlicht Studie zum Schulsportunterricht in Europa ......................................... 26 I Sport4G | ..................... 24 I EU reicht dritten Beitrag zur Revision des | WADA-Codes | ein ........................................................ 26 I Ko | DOSB | |
entsprechenden Schutzmechanismen profitieren; | Umfassende Präventivmaßnahmen oder Schulungsprogramme einzuleiten oder mit diesen fortzufahren. I EU reicht dritten Beitrag zur Revision des WADA-Codes ein (DOSB-PRESSE) Am 25./26. Februar genehmigte der Rat die dritte Stellungnahme der EU zur Revision des Welt-Anti-Doping-Codes (WADA-Code). Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe S | it diesen fortzufahren. I EU reicht dritten Beitrag zur Revision des | WADA-Codes | ein (DOSB-PRESSE) Am 25./26. Februar genehmigte der Rat die dritte S | DOSB | |
pe (XG) Anti-Doping verfasst worden war. Der dritte Beitrag des Rats folgt früheren Beträgen vom März und Oktober 2012. Der erneute Beitrag war notwendig geworden, da der letzte Entwurf des WADA-Codes und der einschlägigen ,,International Standards" weiterhin Auswirkungen auf unterschiedlichste Aspekte der EUGesetzgebung haben, insbesondere bezogen auf Themen wie Datenschutz und ,,Freiz | Der erneute Beitrag war notwendig geworden, da der letzte Entwurf des | WADA-Codes | und der einschlägigen ,,International Standards" weiterhin Auswirkun | DOSB | |
überarbeiteten Welt-Anti-Doping-Codes 2015 und die erste Version der ,,International Standards". Die Europäische Union äußert sich insgesamt positiv zu den Fortschritten des überarbeiteten WADA-Codes und der ,,International Standards". Sie sieht es allerdings als notwendig an, einige Punkte nochmals zu überarbeiten. So empfindet die EU, die den Mitgliedsstaaten im Artikel 22 aufgelegte | äußert sich insgesamt positiv zu den Fortschritten des überarbeiteten | WADA-Codes | und der ,,International Standards". Sie sieht es allerdings als notw | DOSB | |
deten die dritte und letzte Konsultationsphase zum Kodex und die zweite und letzte Konsultationsphase zu den ,,Internation Standards". Bis Mai 2013 wird die WADA nun den dritten Entwurf des WADA-Codes und den zweiten Entwurf der ,,International Standards" erarbeiten. Falls notwendig, wird die EU einen erneuten Beitrag einreichen. Der überarbeitete WADA-Code wird abschließend im November | on Standards". Bis Mai 2013 wird die WADA nun den dritten Entwurf des | WADA-Codes | und den zweiten Entwurf der ,,International Standards" erarbeiten. F | DOSB | |
er ,,Verordnung". Die internationalen Sportfachverbände, die nationalen Olympischen Komitees und nahezu alle nationalen Anti-Doping-Organisationen haben sich jedoch durch Unterzeichnung des WADA-Codes verpflichtet, den Kodex in ihrem Verantwortungsbereich 14 umzusetzen . Dazu kommen noch die jeweiligen nationalen Regierungen, die sich auch zur Umsetzung des WADA-Codes auf nationaler Ebe | Anti-Doping-Organisationen haben sich jedoch durch Unterzeichnung des | WADA-Codes | verpflichtet, den Kodex in ihrem Verantwortungsbereich 14 umzusetzen | DOSB | |
Unterzeichnung des WADA-Codes verpflichtet, den Kodex in ihrem Verantwortungsbereich 14 umzusetzen . Dazu kommen noch die jeweiligen nationalen Regierungen, die sich auch zur Umsetzung des WADA-Codes auf nationaler Ebene comitted haben. 2.4 Aber wirkt der WADA-Code nicht wie ein Gesetz des Sports? Mit dem WADA-Code ist ein einheitlicher Standard in der Dopingbekämpfung in Kraft getr | ie jeweiligen nationalen Regierungen, die sich auch zur Umsetzung des | WADA-Codes | auf nationaler Ebene comitted haben. 2.4 Aber wirkt der WADA-Code | DOSB | |
tionalen Spitzenfachverbände haben zwar den WADA-Code nicht unmittelbar unterzeichnet. Dies ist aber für die Spitzenfachverbände nicht notwendig, denn sie werden bei der Implementierung des WADA-Codes in ihre Satzungen und Rechtsordnungen von zwei Seiten in die Pflicht genommen. Zum einen durch die internationalen Sportverbände, denen sie angehören, und zum anderen durch die Nationalen | verbände nicht notwendig, denn sie werden bei der Implementierung des | WADA-Codes | in ihre Satzungen und Rechtsordnungen von zwei Seiten in die Pflicht | DOSB | |
. 2.6 Sind diese Umsetzungsverpflichtungen nur auf den Sport beschränkt? Nein, nicht nur. Es besteht auch auf Regierungsebene hier in Deutschland die Verpflichtung zur Umsetzung des WADA-Codes . Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport am 19.10.2005 angen | ungsebene hier in Deutschland die Verpflichtung zur Umsetzung des | WADA-Codes | . Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Er | DOSB | |
durch das Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19.10.2005 gegen Doping im Sport in nationales Recht überführt. Sollten die Spitzenfachverbände der Verpflichtung zur Umsetzung des WADA-Codes nicht nachkommen, sieht das Vertragsgesetz vor, dass diesen Verbänden finanzielle und anderweitige sportbezogene Unterstützung teilweise oder ganz durch den Bund verweigert werden 16 kann | . Sollten die Spitzenfachverbände der Verpflichtung zur Umsetzung des | WADA-Codes | nicht nachkommen, sieht das Vertragsgesetz vor, dass diesen Verbände | DOSB | |
des Innern zum Erhalt von 17 Fördermitteln vorgegeben . 2.7 Und wie werden die Spitzenverbände in Deutschland praktisch an den WADA-Code gebunden? Um der Verpflichtung zur Umsetzung des WADA-Codes nachzukommen, hat die Nationale-AntiDoping-Agentur (NADA) den NADA-Code beschlossen. Dieser setzt den WADA-Code national um, entspricht (mit herausragender Bedeutung in den entscheidenden | ch an den WADA-Code gebunden? Um der Verpflichtung zur Umsetzung des | WADA-Codes | nachzukommen, hat die Nationale-AntiDoping-Agentur (NADA) den NADA-C | DOSB | |
national um, entspricht (mit herausragender Bedeutung in den entscheidenden Passagen wie Dopingtatbestände, Sanktionen und Verfahren) dem WADA-Code und wird an die jeweiligen Änderungen des WADA-Codes angepasst. 15 16 Nagel, Rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung des NADA-Codes, Causa Sport 1/2009, S. 29, 30. Art. 11 Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19.10.2005 gegen D | nd Verfahren) dem WADA-Code und wird an die jeweiligen Änderungen des | WADA-Codes | angepasst. 15 16 Nagel, Rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung d | DOSB | |
Harmonisierung der Dopingbekämpfung kommt dem CAS eine wichtige Rolle zu. Im WADACode ist er als oberste Instanz zur Überprüfung der Verbandssanktionen vorgesehen. Durch die Einführung des WADA-Codes muss der CAS-Richter nicht mehr für jede Sportart ein anderes 28 Dopingreglement konsultieren, sondern kann sich an einem einheitlichen Regelwerk orientieren . 3.3 Wie wird die nationale | erprüfung der Verbandssanktionen vorgesehen. Durch die Einführung des | WADA-Codes | muss der CAS-Richter nicht mehr für jede Sportart ein anderes 28 Dop | DOSB | |
r am Werk die sich auf sportrechtliche Verfahren spezialisiert haben. Zum Beispiel reduziert sich in diesem Fall eine Einarbeitung und Kenntnis in die umfangreichen Regelwerke des NADA- und WADA-Codes . Die Aufnahme in die Liste der Schiedsrichter beim Deutschen Sportschiedsgericht setzt besondere Kenntnisse im Bereich des 31 Sportrechts und schiedsgerichtliche Erfahrungen voraus . 4.1.3 | narbeitung und Kenntnis in die umfangreichen Regelwerke des NADA- und | WADA-Codes | . Die Aufnahme in die Liste der Schiedsrichter beim Deutschen Sportsc | DOSB | |
n für die Förderung und Steuerung des Spitzensports nimmt die Dopingbekämpfung ein. Gemeinsam mit dem BMI wird der DOSB die Bundesfachverbände bei der Umsetzung und Einhaltung des NADA- und WADA-Codes unterstützen, Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen (z.B. Athletenpass, Blutprofile) entwickeln und in Kooperation mit der NADA und dem BMI einen Katalog von Grundelementen zur Dopingb | die Bundesfachverbände bei der Umsetzung und Einhaltung des NADA- und | WADA-Codes | unterstützen, Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen (z.B. Athlet | DOSB | |
esteht der Verdacht eines Verstoßes nach Paragraf 9, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien in Verbindung mit Paragraf 8, Nr. 3 a, der DFB-Rechts-und Verfahrensordnung sowie Artikel 2.3 des WADA-Codes . Die TSG wurde am 20. Februar über die Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses schriftlich informiert. Die verspätete Doping-Kontrolle in Mönchengladbach bei Ibertsberger und Janker ergab | , Nr. 3 a, der DFB-Rechts-und Verfahrensordnung sowie Artikel 2.3 des | WADA-Codes | . Die TSG wurde am 20. Februar über die Ermittlungen des DFB-Kontroll | Kicker |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: