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tzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen eine begrenzte Anzahl zeitlich befristeter Akkreditierungen für die Pressetribüne, den Pressekonferenzraum und den Zuschauerbereich vergeben. Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen generell nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für die Fernsehmitarbeiter, die beispielsweise unmittelbar vor Spielbeginn die Pl | ierungen für die Pressetribüne, den Pressekonferenzraum und den | Zuschauerbereich | vergeben. Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen generell n | DFB | |
und -kabinen nicht von Medienvertretern betreten werden dürfen. Der Stadioninnenraum umfasst das Spielfeld sowie den sich daran anschließenden Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum Zuschauerbereich . Als Zuschauerbereich werden die Tribünen verstanden, die direkt an den Innenraum angrenzen und auf denen sich die Zuschauer aufhalten. Für die Ehrentribüne und den VIP-Bereich werden | h daran anschließenden Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum | Zuschauerbereich | . Als Zuschauerbereich werden die Tribünen verstanden, die direk | DFB | |
Medienvertretern betreten werden dürfen. Der Stadioninnenraum umfasst das Spielfeld sowie den sich daran anschließenden Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum Zuschauerbereich. Als Zuschauerbereich werden die Tribünen verstanden, die direkt an den Innenraum angrenzen und auf denen sich die Zuschauer aufhalten. Für die Ehrentribüne und den VIP-Bereich werden grundsätzlich keine A | Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum Zuschauerbereich. Als | Zuschauerbereich | werden die Tribünen verstanden, die direkt an den Innenraum ang | DFB | |
lichen der beteiligten Vereine über die Durchführung der Flash-Interviews nach Spielende und über die Interviewpartner ab. Ein Zugang zu der Pressetribüne, der Pressekonferenz und dem Zuschauerbereich ist in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vereins zeitlich befristet für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern des Fernsehens möglich. Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen nicht | b. Ein Zugang zu der Pressetribüne, der Pressekonferenz und dem | Zuschauerbereich | ist in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vereins zeitlich befri | DFB | |
über den Produktionsdienstleister Sportcast zu akkreditieren. Der Stadion-Innenraum umfasst das Spielfeld sowie den sich daran anschließenden Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum Zuschauerbereich . Als Zuschauerbereich werden die Tribünen, die direkt an den Innenraum angrenzen und auf denen sich die Zuschauer aufhalten, verstanden. Generell gilt, dass das Spielfeld, Spielertunn | h daran anschließenden Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum | Zuschauerbereich | . Als Zuschauerbereich werden die Tribünen, die direkt an den In | DFB | |
ienstleister Sportcast zu akkreditieren. Der Stadion-Innenraum umfasst das Spielfeld sowie den sich daran anschließenden Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum Zuschauerbereich. Als Zuschauerbereich werden die Tribünen, die direkt an den Innenraum angrenzen und auf denen sich die Zuschauer aufhalten, verstanden. Generell gilt, dass das Spielfeld, Spielertunnel und -kabinen nicht | Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum Zuschauerbereich. Als | Zuschauerbereich | werden die Tribünen, die direkt an den Innenraum angrenzen und | DFB | |
tzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen eine begrenzte Anzahl zeitlich befristeter Akkreditierungen für die Pressetribüne, den Pressekonferenzraum und den Zuschauerbereich vergeben. Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen generell nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für die Fernsehmitarbeiter, die beispielsweise unmittelbar vor Spielbeginn die Pl | ierungen für die Pressetribüne, den Pressekonferenzraum und den | Zuschauerbereich | vergeben. Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen generell n | DFB | |
Medien nicht an deren Mitarbeiter aus dem Bereich Internet weitergegeben werden können. 9.3. Arbeitsrichtlinien in den einzelnen Bereichen 9.3.1. Generelle Bestimmungen Innenraum und Zuschauerbereich Zugangsberechtigt zum Innenraum sind generell nur akkreditierte Vertreter der Fernsehproduktion (Sportcast) und Fotografen. Für die Vertreter der genannten Medien wird in den nachsteh | einzelnen Bereichen 9.3.1. Generelle Bestimmungen Innenraum und | Zuschauerbereich | Zugangsberechtigt zum Innenraum sind generell nur akkreditierte | DFB | |
Medienvertretern zu beachten, dass sie sich innerhalb des Innenraums nur in den Bereichen aufhalten, die ihnen zur Ausübung ihrer Tätigkeit gemäß dieser Richtlinie zugeordnet sind. Im Zuschauerbereich dürfen sich Medienvertreter nur dann aufhalten, wenn sie über eine entsprechende Akkreditierung verfügen. Es obliegt ausschließlich dem DFB und dem Heimverein zu entscheiden, ob, zu w | ung ihrer Tätigkeit gemäß dieser Richtlinie zugeordnet sind. Im | Zuschauerbereich | dürfen sich Medienvertreter nur dann aufhalten, wenn sie über e | DFB | |
rechende Akkreditierung verfügen. Es obliegt ausschließlich dem DFB und dem Heimverein zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt, wie lange und zu welchem Zweck sich Medienvertreter im Zuschauerbereich aufhalten dürfen. Medienvertreter dürfen zu keinem Zeitpunkt den Spielertunnel und das Spielfeld betreten. Über Ausnahmen entscheidet der Match-Delegierte des DFB. In einem Zeitfenste | itpunkt, wie lange und zu welchem Zweck sich Medienvertreter im | Zuschauerbereich | aufhalten dürfen. Medienvertreter dürfen zu keinem Zeitpunkt de | DFB | |
eine Regelung Zur Erstellung des Fernsehsignals dürfen Mitarbeiter der entsprechenden Fernsehsender im Innenraum arbeiten. Ein Zugang zu der Pressetribüne, der Pressekonferenz und dem Zuschauerbereich ist in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vereins zeitlich befristet für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern des Fernsehens möglich. Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen nicht | n. Ein Zugang zu der Pressetribüne, der Pressekonferenz und dem | Zuschauerbereich | ist in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vereins zeitlich befri | DFB | |
gsweise des jeweiligen Vereins voraus. 9.3.4. Hörfunk/Audio Den für Hörfunksender und Audio-Produzenten tätigen Medienvertretern ist es grundsätzlich untersagt, sich im Innenraum oder Zuschauerbereich aufzuhalten. Einzige Ausnahme bilden die Vertreter der ARDHörfunkanstalten, die mit einem schwarzen Leibchen von Sportcast ausgestattet nach Spielende am Spielfeldrand Interviews | rtretern ist es grundsätzlich untersagt, sich im Innenraum oder | Zuschauerbereich | aufzuhalten. Einzige Ausnahme bilden die Vertreter der ARDHörfu | DFB | |
hr und Rettungsdiensten sind von den Besuchereingängen getrennte Eingänge anzuordnen. §6 Innere Umfriedung Die innere Umfriedung umschließt den engeren Bereich der Platzanlage um die Zuschauerbereiche und die Tribünen. Sie soll entsprechend § 5 (1) eingerichtet werden, wenn hierzu die flächenmäßigen Voraussetzungen gegeben sind. §7 Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei | friedung umschließt den engeren Bereich der Platzanlage um die | Zuschauerbereiche | und die Tribünen. Sie soll entsprechend § 5 (1) eingerichtet | DFB | |
der örtlichen Sicherheitsorgane kann die Innenraumsicherung vor Sitzplatzbereichen auch durch andere geeignete Maßnahmen gewährleistet werden. 2. In den Stadien müssen die einzelnen Zuschauerbereiche (Blöcke) zwei voneinander unabhängige ins Freie zu öffentlichen Verkehrsflächen führende Rettungswege haben. In Ausnahmefällen kann der zweite Rettungsweg in den Innenraum geführt w | n gewährleistet werden. 2. In den Stadien müssen die einzelnen | Zuschauerbereiche | (Blöcke) zwei voneinander unabhängige ins Freie zu öffentlich | DFB | |
Rettungsweg in den Innenraum geführt werden. Bei Tribünen, welche auf dem Niveau des Spielfeldes beginnen, sind in den Zäunen oder Abschrankungen Rettungstore einzubauen. Soweit die Zuschauerbereiche vom Spielfeld durch einen Graben getrennt sind, sind in Höhe der Rettungstore Überbrückungen einzurichten. 3. Die Rettungstore müssen schnell und leichtgängig in Richtung Spielfläch | Zäunen oder Abschrankungen Rettungstore einzubauen. Soweit die | Zuschauerbereiche | vom Spielfeld durch einen Graben getrennt sind, sind in Höhe | DFB | |
im Gegenrichtungsverkehr befahrbar sein. 5. Soweit eine Laufbahn vorhanden ist, muss diese mindestens auf einer Seite für das Befahren durch Einsatzfahrzeuge freigehalten werden. §9 Zuschauerbereiche 1. Zuschauerbereiche sind grundsätzlich in mindestens vier getrennte Sektoren zu unterteilen, die jeweils über eigene Zugänge, Toiletten, Kioske und andere wichtige Einrichtungen ve | ür das Befahren durch Einsatzfahrzeuge freigehalten werden. §9 | Zuschauerbereiche | 1. Zuschauerbereiche sind grundsätzlich in mindestens vier ge | DFB | |
erheitskennzeichnung Maße, Erkennungsweiten (2) DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf dem Grundstück Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen 111 2. Alle Zuschauerbereiche sind baulich so auszugestalten, dass der Zuschauer im Gefahrenfall nicht durch den Verkehrsfluss störender Einbauten oder Einrichtungen (z. B. sogenannte ,,tote Ecken") gehindert is | ur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen 111 2. Alle | Zuschauerbereiche | sind baulich so auszugestalten, dass der Zuschauer im Gefahre | DFB | |
sschlüssel geöffnet werden können. 6. Die Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind durch SignalfarbenAnstrich zu markieren; das Normblatt DIN 4844, Teil 1 ist zu beachten. 7. Die Zuschauerbereiche (Blöcke) sind zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist deutlich erkennbar und so auszugestalten, dass sich Zuschauer und insbesondere Sicherheitskräfte jederzeit daran orientieren kön | kieren; das Normblatt DIN 4844, Teil 1 ist zu beachten. 7. Die | Zuschauerbereiche | (Blöcke) sind zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist deutlich | DFB | |
Parkplätze und die Wege zur Platzanlage außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen Wege und Umgriff zwischen der äußeren und soweit vorhanden inneren Umfriedung bzw. den Tribünen Zuschauerbereiche , Tribünen und Innenräume. Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen 2. Bei Ausfall der Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz muss eine Sicherheitsbele | und soweit vorhanden inneren Umfriedung bzw. den Tribünen | Zuschauerbereiche | , Tribünen und Innenräume. Richtlinien zur Verbesserung der S | DFB | |
Einrichten und Freihalten sogenannte ,,Pufferblöcke" (Freiblöcke zwischen gefährdeten Zuschauerbereichen), Verstärkung des Ordnungsdienstes, insbesondere an den Zu- und Ausgängen der Zuschauerbereiche , im Innenraum der Platzanlage und zwischen den Anhängern verfeindeter Zuschauergruppen; Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen Durchführung von verstärk | es Ordnungsdienstes, insbesondere an den Zu- und Ausgängen der | Zuschauerbereiche | , im Innenraum der Platzanlage und zwischen den Anhängern verf | DFB |
Notes:
1 Where to start a query
2Smart Searcht breaks the user's input into individual words and then matches those words in any position and in any order in the table (rather than simple doing a simple string compare)
3Regular Expressions can be used to initialize advanced searches. In the regular expression search you can enter regular expression with various wildcards such as: