| nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Jobcenter/Kommune) als Arbeitsuchender gemeldet ist; l bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn ein Kind l allgemeinbildende Schulen besucht, eine betriebliche Ausbildung, eine weiterführende oder eine Ausbildung für | losengeld II zuständigen Leistungsträger (Jobcenter/Kommune) als | Arbeitsuchender | gemeldet ist; l bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn ei | |
| wonach es sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsgründe um einen Arbeitsplatz bemüht. Beispiel Arbeitsuchende Kinder über 21 Jahre Nach Vollendung des 21. Lebensjahres kann ein arbeitsuchender Sohn weiterhin berücksichtigt werden, wenn er l den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst oder l statt dieses Dienstes einen freiwilligen Wehrdienst bzw. einen Dienst als Entwicklun | nder über 21 Jahre Nach Vollendung des 21. Lebensjahres kann ein | arbeitsuchender | Sohn weiterhin berücksichtigt werden, wenn er l den gesetzlichen | |
| n einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer einer s äf f ft noch nicht Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht Lebensjahr vollendet a) für einen Beruf | Beschäftigungsverhältnis steht Agentur für Arbeit im Inland als | Arbeitsuchender | gemeldet ist oder Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchend | |
| t noch nicht Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht Lebensjahr vollendet a) für einen Beruf ausgebildet wird oder für einen Beruf ausgebildet wird b) sich in e | beitsuchender gemeldet ist oder Agentur für Arbeit im Inland als | Arbeitsuchender | gemeldet ist oder noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat un | |
| es volljährigen Kindes ist möglich, wenn es 1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschaftigungsverhaltnis steht und bei einer Agentur fur Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und a) fur einen Beruf ausgebildet wird oder b) sich in einer Ubergangszeit von hochstens vier Monaten befindet oder c) | sverhaltnis steht und bei einer Agentur fur Arbeit im Inland als | Arbeitsuchender | gemeldet ist oder 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat | |
| es volljährigen Kindes ist möglich, wenn es 1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und a) für einen Beruf ausgebildet wird oder b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet oder c) | sverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als | Arbeitsuchender | gemeldet ist oder 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat | |
| vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es 1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und a) für einen Beruf ausgebildet wird oder b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zw | sverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als | Arbeitsuchender | gemeldet ist oder 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat | |
| desregie rung unzureichende Fortschritte bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt attestiert. Rückbau der Qualifizierung Maßnahmen zur fachlichen Qualifizierung Arbeitsuchender sind durch die HartzReformen erheb lich abgebaut worden. Stattdessen wurden die durchgeführten Maßnahmen von kurzfristigen Trai ningsmaßnahmen (vor allem die Bewerbungstrainings) und A | ckbau der Qualifizierung Maßnahmen zur fachlichen Qualifizierung | Arbeitsuchender | sind durch die HartzReformen erheb lich abgebaut worden. Stattde | |
| nnen und Arbeitnehmer nicht verbunden. Vor allem die sachgrundlose Befristung von bis zu fünf Jahren bei Einstellung von Arbeitslosen ab 52 Jahren hat die Eingliederungschancen älterer Arbeitsuchender nicht verbessert. Sie ist diskriminierend und führt dazu, dass diese Personengruppe leichter in prekäre Beschäftigung geschickt und in Arbeitslosigkeit entlassen werden kann. Die Befri | Arbeitslosen ab 52 Jahren hat die Eingliederungschancen älterer | Arbeitsuchender | nicht verbessert. Sie ist diskriminierend und führt dazu, dass d | |
| kturelle Arbeitslosigkeit sinkt. Über solche Konjunkturzyklen hinweg gibt es weitere Formen der Arbeitslosigkeit: Friktionelle Arbeitslosigkeit etwa ist darauf zurückzuführen, dass ein Arbeitsuchender nicht vollständig über mögliche Arbeitsangebote informiert ist und ein Arbeitgeber nicht alle Arbeitsuchenden im Blick hat. Auch wenn also eine geeignete Stelle für beitslosigkeit ist | onelle Arbeitslosigkeit etwa ist darauf zurückzuführen, dass ein | Arbeitsuchender | nicht vollständig über mögliche Arbeitsangebote informiert ist u | |
| örde dokumentieren können. Das Freizügigkeitsrecht als Nichterwerbstätiger kommt erst in Betracht, wenn andere Freizügigkeitsgründe, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Arbeitsuchender oder ein Verbleibe- oder Daueraufenthaltsrecht nicht vorliegen. Ein Bezug von Sozialleistungen ist möglich, er kann aber nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall zum Ve | keitsgründe, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder | Arbeitsuchender | oder ein Verbleibe- oder Daueraufenthaltsrecht nicht vorliegen. | |
| itunter mehr Zeit für die erfolgreiche Arbeitsuche beanspruchen als für inländische Arbeitsuchende. Daher sollten objektive Faktoren wie das Melden bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitsuchender oder Arbeitsuchende59 oder die Dokumentation der Arbeitsuche analog dem Nachweis von Eigenbemühungen im SGB II oder eine eidesstattliche Versicherung ausreichen. Da der Nachweis der au | ive Faktoren wie das Melden bei der Bundesagentur für Arbeit als | Arbeitsuchender | oder Arbeitsuchende59 oder die Dokumentation der Arbeitsuche ana | |
| h die Voraussetzungen für eine Anrech nungszeit gegeben. Vermittlungssperre Die Vermittlungssperre gibt es seit 2009. Sie wird von der Agentur für Arbeit immer dann verhängt, wenn ein arbeitsuchender Versicherter, der kein Arbeitslosengeld bezieht, ohne wichtigen Grund seinen Pflichten nicht 10 nachkommt. Die Vermittlungssperre dauert zwölf Wochen und hat den Verlust der Anrechnun | ie wird von der Agentur für Arbeit immer dann verhängt, wenn ein | arbeitsuchender | Versicherter, der kein Arbeitslosengeld bezieht, ohne wichtigen | |
| III III.1 III.2 III.3 Die Umstrukturierung der Bundesagentur für Arbeit Wege zu einer effizienteren Arbeitsvermittlung Die Rolle der Arbeitsgemeinschaften Fallmanagement zur Betreuung Arbeitsuchender Interview mit Prof. Dr. Günther Schmid: ,,Wende zur leichten Besserung" 41 42 45 49 53 Themenbereich IV Regionalisierung Die Möglichkeiten kommunaler Beschäftigungspolitik 57 IV | Die Rolle der Arbeitsgemeinschaften Fallmanagement zur Betreuung | Arbeitsuchender | Interview mit Prof. Dr. Günther Schmid: ,,Wende zur leichten Bes | |
| tsgemeinschaften gem. § 44b SGB II: Rechtsform, Personalüberleitung und Interessenvertretung. Nomos, Baden-Baden [Projektnummer: S-2004-682-4 F] 48 III.3 Fallmanagement zur Betreuung Arbeitsuchender Das Fallmanagement ist ein Kernstück der derzeitigen Arbeitsmarktreform. Dem Arbeitssuchenden soll damit im Rahmen einer effizienteren Arbeitsverwaltung ,,aktivierende Hilfe" und ein | tnummer: S-2004-682-4 F] 48 III.3 Fallmanagement zur Betreuung | Arbeitsuchender | Das Fallmanagement ist ein Kernstück der derzeitigen Arbeitsmar | |
| ach Evers und Schulz klare Vorteile gegenüber PSA und Job Centern. Letztere sind organisatorisch eher darauf abgestellt, eine einzige Kernaufgabe wahrzunehmen nämlich die Vermittlung Arbeitsuchender in die existierenden Arbeitsmärkte. Ob sie aber geeignet sind, auch die sozialen Problemlagen ihrer Klientel aufzugreifen, müssen sie erst noch beweisen. Zudem unterhalten diese neuen | eine einzige Kernaufgabe wahrzunehmen nämlich die Vermittlung | Arbeitsuchender | in die existierenden Arbeitsmärkte. Ob sie aber geeignet sind, a | |
| kung bzw. Ablauf des Beschäftigungsverbotes um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Nachweis: Die Erkrankung bzw. das Beschäftigungsverbot durch (amts-)ärztliche Bescheinigung. Erklärung des arbeitsuchenden Kindes, wonach es sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsgründe um einen Arbeitsplatz bemüht. Beispiel Arbeitsuchende Kinder über 21 Jahre Nach Vollendung des 21. Lebensjahres | igungsverbot durch (amts-)ärztliche Bescheinigung. Erklärung des | arbeitsuchenden | Kindes, wonach es sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsg | |
| erzu die Ausführungen auf den Seiten 89 ff. l Die vorgenannten Fristenregelungen gelten auch für alle anderen Altersgrenzen des Kindergeldrechts, wie z. B. für das 21. Lebensjahr bei arbeitsuchenden Kindern und das 25. Lebensjahr als Höchstgrenze des Kindergeldbezuges. Beispiel 3 Rückwirkende Zahlung Der Anspruch auf Kindergeld unterliegt nach der Abgabenordnung (AO) zwei unt | zen des Kindergeldrechts, wie z. B. für das 21. Lebensjahr bei | arbeitsuchenden | Kindern und das 25. Lebensjahr als Höchstgrenze des Kindergel | |
| me der Teilzeitarbeit, insbesondere als geringfügige Beschäftigung. Ungeachtet dessen gibt es nach wie vor ein großes Defizit an Arbeitsplätzen für die immer noch viel zu hohe Zahl der Arbeitsuchenden . Dabei ist offensichtlich, dass Erwerbslosigkeit kein individuell verschul detes Schicksal ist, das durch Anpassungsleistungen und höhere Konzessionsbereitschaft der Betroffenen sowie | fizit an Arbeitsplätzen für die immer noch viel zu hohe Zahl der | Arbeitsuchenden | . Dabei ist offensichtlich, dass Erwerbslosigkeit kein individue | |
| egnet werden muss. Im Gegensatz zur Marktideologie der HartzGesetze orientiert sich der SoVD am Kompetenzmodell. Dabei wird davon ausgegangen, dass nicht die Behebung der Schwächen von Arbeitsuchenden bzw. Arbeitslosen im Mittelpunkt der Arbeitsmarktpolitik stehen sollte, sondern die Förderung der Stärken und Kompetenzen. Arbeitslose Menschen müssen im Arbeitsmarkt auf gleicher Aug | ird davon ausgegangen, dass nicht die Behebung der Schwächen von | Arbeitsuchenden | bzw. Arbeitslosen im Mittelpunkt der Arbeitsmarktpolitik stehen | |
| on von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeit und Gesellschaft ermöglichen. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, ein menschenwürdiges Leben für die Erwerbstätigen und die Arbeitsuchenden in Deutschland zu erreichen und damit für ein humanes Zusammenleben in unserer Gesellschaft insgesamt. 7 2. Handlungsbedarf Das Problem der Arbeitslosigkeit und der gesellschaftlic | dafür, ein menschenwürdiges Leben für die Erwerbstätigen und die | Arbeitsuchenden | in Deutschland zu erreichen und damit für ein humanes Zusammenl | |
| eführten Maßnahmen von kurzfristigen Trai ningsmaßnahmen (vor allem die Bewerbungstrainings) und Arbeitsgelegenheiten dominiert. Beide Maßnahmearten sind nicht darauf ausgerichtet, die Arbeitsuchenden fachlich zu qualifizieren. Mit den kurzfristigen Trainings soll das Verhalten der Arbeitsuchenden verbessert werden, während die Arbeitsgelegenheiten lediglich als kurzfristige Ersatz | miniert. Beide Maßnahmearten sind nicht darauf ausgerichtet, die | Arbeitsuchenden | fachlich zu qualifizieren. Mit den kurzfristigen Trainings soll | |
| rbeitsgelegenheiten dominiert. Beide Maßnahmearten sind nicht darauf ausgerichtet, die Arbeitsuchenden fachlich zu qualifizieren. Mit den kurzfristigen Trainings soll das Verhalten der Arbeitsuchenden verbessert werden, während die Arbeitsgelegenheiten lediglich als kurzfristige Ersatzbeschäftigung ohne Entlohnung, mit stark ein geschränkten Arbeitnehmerrechten und oft auch dequali | fizieren. Mit den kurzfristigen Trainings soll das Verhalten der | Arbeitsuchenden | verbessert werden, während die Arbeitsgelegenheiten lediglich a | |
| lifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in erheblichem Ausmaß. Auf für sie geeignete Arbeitsplätze werden von besser Qualifizierten besetzt. Durch die massenhafte Vermittlung von Arbeitsuchenden in Beschäftigungs verhältnisse, die unter der ortsüblichen Entlohnung vergütet werden, sinkt ferner das Vergleichsni veau, das zur Bestimmung der Sittenwidrigkeitsgrenze herangezogen | er Qualifizierten besetzt. Durch die massenhafte Vermittlung von | Arbeitsuchenden | in Beschäftigungs verhältnisse, die unter der ortsüblichen Entl | |
| er SoVD auch eine bessere soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit. Hierzu gehört eine Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, die für eine intensivierte Qualifizierung der Arbeitsuchenden genutzt werden sollte. Gleichzeitig muss die Aussteu erung Arbeitsloser in das Fürsorgesystem vermieden und Übergänge von Arbeitslosengeld I in Arbeits losengeld II finanziell abgefed | rbeitslosengeld I, die für eine intensivierte Qualifizierung der | Arbeitsuchenden | genutzt werden sollte. Gleichzeitig muss die Aussteu erung Arbe | |
| ngen und Vorschläge des SoVD 33 den Jobcentern und Kinder von Arbeitslosengeld IBeziehenden von den Arbeitsagenturen betreut wer den. Auch die Eingliederung von schwer vermittelbaren Arbeitsuchenden wird durch die Trennung von Arbeitslosengeld II und Arbeitslosengeld IBeziehenden erheblich erschwert. Der SoVD fordert eine einheitliche Betreuung aller Arbeit und Ausbildungsplatzsu | etreut wer den. Auch die Eingliederung von schwer vermittelbaren | Arbeitsuchenden | wird durch die Trennung von Arbeitslosengeld II und Arbeitslose | |
| ehen unerlässlich ist. Hierzu müssen auch die Widerspruchsausschüsse flächendeckend eingeführt werden. 3.3.1 Eingliederungsleistungen aus einer Hand Eine erfolgreiche Eingliederung von Arbeitsuchenden erfordert neben wirksamen und nachhalti gen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten auch Organisationsstrukturen, die an den Interessen der Arbeitsuchenden ausgerichtet sind. Qualifizier | ngsleistungen aus einer Hand Eine erfolgreiche Eingliederung von | Arbeitsuchenden | erfordert neben wirksamen und nachhalti gen arbeitsmarktpolitis | |
| erfolgreiche Eingliederung von Arbeitsuchenden erfordert neben wirksamen und nachhalti gen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten auch Organisationsstrukturen, die an den Interessen der Arbeitsuchenden ausgerichtet sind. Qualifizierte Angebote der Beratung, Vermittlung und Beglei tung sind entscheidende Voraussetzungen, damit vor allem auch schwer vermittelbare Arbeitsuch ende auf d | rumenten auch Organisationsstrukturen, die an den Interessen der | Arbeitsuchenden | ausgerichtet sind. Qualifizierte Angebote der Beratung, Vermitt | |
| istung. Einige der durch die Vorschläge des SoVD aufzubringenden Mehrkosten wird durch eine verstärkte Ein gliederung der heute Arbeitslosen kompensiert werden. Mit Eingliederung eines Arbeitsuchenden kön nen etwa jährlich im Durchschnitt 18.600 Euro eingespart werden. Kompensationslos werden allerdings diejenigen Mehrkosten bleiben, die durch die Einführung des vom SoVD geforderte | r heute Arbeitslosen kompensiert werden. Mit Eingliederung eines | Arbeitsuchenden | kön nen etwa jährlich im Durchschnitt 18.600 Euro eingespart we | |
| sfeststellung, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten, das Leistungsvermögen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie sonstige, für die Eingliederung bedeutsame Umstände ermittelt werden und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage festgestellt wird, für welche berufliche Tätigkeit oder Leis | ten des Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten | Arbeitsuchenden | sowie sonstige, für die Eingliederung bedeutsame Umstände ermit | |
| er Leistung der aktiven Arbeitsförderung er geeignet ist (Dauer bis zu 4 Wochen). Trainingsmaßnahmen, die · die Selbstsuche des Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie seine Vermittlung, insbesondere durch Bewerbungstraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, unterstützen oder die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit de | che des Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten | Arbeitsuchenden | sowie seine Vermittlung, insbesondere durch Bewerbungstraining | |
| ining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, unterstützen oder die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit des Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden prüfen (Dauer bis zu 2 Wochen), dem Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in A | eit des Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten | Arbeitsuchenden | prüfen (Dauer bis zu 2 Wochen), dem Teilarbeitslosen oder von T | |
| beitsfähigkeit des Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden prüfen (Dauer bis zu 2 Wochen), dem Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung erheblich zu erleichtern ( | n), dem Teilarbeitslosen oder von Teilarbeitslosigkeit bedrohten | Arbeitsuchenden | notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermi | |
| erjährige Kinder im Haushalt leben. Zu den Wirkungen von Arbeitnehmerzuschüssen liegen Ergebnisse aus Modellversuchen in verschiedenen Regionen Baden-Württembergs vor. Dort durften die Arbeitsuchenden für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten bis zu 50% des zusätzlich verdienten Erwerbseinkommens behalten. Im Vergleich zu einer passenden Kontrollgruppe gab es positive Eingliederung | verschiedenen Regionen Baden-Württembergs vor. Dort durften die | Arbeitsuchenden | für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten bis zu 50% des zusätz | |
| ind nach § 15 SGB III Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dabei ist der Begriff weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich zu den arbeitslosen Arbeitsuchenden auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben od | der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich zu den arbeitslosen | Arbeitsuchenden | auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Perso | |
| chäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dabei ist der Begriff weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich zu den arbeitslosen Arbeitsuchenden auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden . Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maß | zu den arbeitslosen Arbeitsuchenden auch die nicht arbeitslosen | Arbeitsuchenden | . Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wen | |
| nach SGB II erhalten. Diese müssen sich grundsätzlich für die Aufnahme von besser bezahlten Tätigkeiten zur Verfügung stellen. Dieser Personenkreis wird die Zahl der nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden voraussichtlich stark erhöhen. Zusammenfassender Überblick Bei der statistischen Zuordnung ,,arbeitslos" bzw. ,,arbeitsuchend" werden die grundlegenden Konstruktionen aus dem SGB III | tellen. Dieser Personenkreis wird die Zahl der nichtarbeitslosen | Arbeitsuchenden | voraussichtlich stark erhöhen. Zusammenfassender Überblick Bei | |
| IAB Kurzbericht Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 5/2014 In aller Kürze entsteht, wenn die Qualifikation von Arbeitsuchenden nicht zu den Anforderungen von offenen Stellen passt oder wenn die räumliche Distanz zwischen eigentlich zusammenpassenden Arbeitsuchenden und Stellen nicht überwunden werden kann. D | ung 5/2014 In aller Kürze entsteht, wenn die Qualifikation von | Arbeitsuchenden | nicht zu den Anforderungen von offenen Stellen passt oder wenn | |
| er Kürze entsteht, wenn die Qualifikation von Arbeitsuchenden nicht zu den Anforderungen von offenen Stellen passt oder wenn die räumliche Distanz zwischen eigentlich zusammenpassenden Arbeitsuchenden und Stellen nicht überwunden werden kann. Das Ausmaß der Mismatch-Ar Mismatch-Arbeitslosigkeit Mismatch-Arbeitslosigkeit Wie Arbeitslose und offene Stellen zusammenpassen von Anja | wenn die räumliche Distanz zwischen eigentlich zusammenpassenden | Arbeitsuchenden | und Stellen nicht überwunden werden kann. Das Ausmaß der Misma | |
| it: Friktionelle Arbeitslosigkeit etwa ist darauf zurückzuführen, dass ein Arbeitsuchender nicht vollständig über mögliche Arbeitsangebote informiert ist und ein Arbeitgeber nicht alle Arbeitsuchenden im Blick hat. Auch wenn also eine geeignete Stelle für beitslosigkeit ist nicht unbeträchtlich: Je nach Definition können 10 Prozent bis 45 Prozent der Arbeitslosigkeit darauf zurück | he Arbeitsangebote informiert ist und ein Arbeitgeber nicht alle | Arbeitsuchenden | im Blick hat. Auch wenn also eine geeignete Stelle für beitslo | |
| aber über die Zeit annähernd konstant geblieben. Die Hartz-Reformen haben die gemessene Mismatch-Arbeitslosigkeit zunächst erhöht, da erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger zum Pool der Arbeitsuchenden hinzukamen. Dieser zusätzliche Mismatch ist aber schnell wieder gesunken. Insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen können dazu beitragen, Mismatch-Arbeitslosigkeit weiter zu reduzieren. | ächst erhöht, da erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger zum Pool der | Arbeitsuchenden | hinzukamen. Dieser zusätzliche Mismatch ist aber schnell wieder | |
| beitslos gewordener Stahlarbeiter zum Elektriker umschult kann diese Mismatch-Arbeitslosigkeit gesenkt werden. Sie kann auch gesenkt werden, wenn die Löhne in den Segmenten mit wenig Arbeitsuchenden stärker steigen als die Löhne in Segmenten mit vielen Arbeitsuchenden. Denn zum einen werden dann mehr Arbeitsuchende in Segmente mit steigenden Löhnen wechseln und zum anderen erhöht | n auch gesenkt werden, wenn die Löhne in den Segmenten mit wenig | Arbeitsuchenden | stärker steigen als die Löhne in Segmenten mit vielen Arbeitsuc | |
| Mismatch-Arbeitslosigkeit gesenkt werden. Sie kann auch gesenkt werden, wenn die Löhne in den Segmenten mit wenig Arbeitsuchenden stärker steigen als die Löhne in Segmenten mit vielen Arbeitsuchenden . Denn zum einen werden dann mehr Arbeitsuchende in Segmente mit steigenden Löhnen wechseln und zum anderen erhöht sich für Arbeitgeber der Anreiz, in den Segmenten mit moderaterer Loh | tsuchenden stärker steigen als die Löhne in Segmenten mit vielen | Arbeitsuchenden | . Denn zum einen werden dann mehr Arbeitsuchende in Segmente mit | |
| teigenden Löhnen wechseln und zum anderen erhöht sich für Arbeitgeber der Anreiz, in den Segmenten mit moderaterer Lohnentwicklung Jobs zu schaffen. Gibt es ein Missverhältnis zwischen Arbeitsuchenden und offenen Stellen in unterschiedlichen Branchen oder unterschiedlichen Berufsfeldern, so spricht man von sektoralem bzw. beruflichem Mismatch. Ist die räumliche Distanz zwischen dem | ntwicklung Jobs zu schaffen. Gibt es ein Missverhältnis zwischen | Arbeitsuchenden | und offenen Stellen in unterschiedlichen Branchen oder untersch | |
| oder Region) entweder arbeitslos oder beschäftigt waren, werden diesem Beruf (oder dieser Branche, dieser Region) zugeordnet. Bei den Arbeitslosen wurden für die Berufe Angaben aus der Arbeitsuchenden -Statistik über die letzte Tätigkeit verwendet, für die Branche die zuletzt ausgeübte Beschäftigung. Die Berufe, Branchen und Regionen wurden in unterschiedlich breiten Abgrenzungen be | dnet. Bei den Arbeitslosen wurden für die Berufe Angaben aus der | Arbeitsuchenden | -Statistik über die letzte Tätigkeit verwendet, für die Branche | |
| arktanspannung zwischen Januar 2000 und Dezember 2010 Veränderung der Arbeitsmarktanspannung zwischen Januar 2000 und Dezember 2010 strengen Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten der Arbeitsuchenden sowie die Reduktion der Lohnersatzleistungen haben beispielsweise dazu beigetragen, dass Arbeitslose intensiver nach einem Job suchen (Kettner/Rebien 2007; Dlugosz/Stephan/Wilke 2013) | ezember 2010 strengen Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten der | Arbeitsuchenden | sowie die Reduktion der Lohnersatzleistungen haben beispielswei | |
| anderen Trend aufweist als zuvor. Seit den Hartz-Reformen sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen stärker am Ziel der Arbeitsmarktintegration orientiert und die Mitwirkungspflichten der Arbeitsuchenden sind strenger geregelt. Der Anteil der Berufswechsler an den Übergängen aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung ist aber dadurch nicht gestiegen. Dennoch ist nach den Reformen neben der | eitsmarktintegration orientiert und die Mitwirkungspflichten der | Arbeitsuchenden | sind strenger geregelt. Der Anteil der Berufswechsler an den Üb | |
| n, dürften noch nicht ausgeschöpft sein. Instrumente hierzu sind zuallererst die Förderung von Qualifikation oder von Umschulungen ebenso wie die Förderung der regionalen Mobilität von Arbeitsuchenden . Durch abschlussorientierte Weiterbildung etwa können Mismatch-Probleme gemildert werden. Um dabei auch Arbeitslose mit geringeren Arbeitsmarktchancen zu erreichen, sind individuell a | schulungen ebenso wie die Förderung der regionalen Mobilität von | Arbeitsuchenden | . Durch abschlussorientierte Weiterbildung etwa können Mismatch- | |
| tungen oft in Unkenntnis oder aufgrund der Unübersichtlichkeit der Rechtslage zunächst verweigert oder die Antragstellung erschwert. In der Praxis werden daher in der Regel Anträge von Arbeitsuchenden wegen der gesetzlichen Ausschlüsse zunächst pauschal abgelehnt. Aufgrund der beiden derzeit anhängigen Vorlagefragen beim EuGH in den Rechtssachen ,,Dano" und ,,Alimanovic" zu den deu | g erschwert. In der Praxis werden daher in der Regel Anträge von | Arbeitsuchenden | wegen der gesetzlichen Ausschlüsse zunächst pauschal abgelehnt. | |
| fenden Person und dem Arbeitsmarkt keine Verbindung, also wirtschaftlich gesehen eine Inaktivität besteht, zum Beispiel bei nicht erwerbstätigen Rentnern oder Studenten, nicht aber bei Arbeitsuchenden . Diese Kategorie, die sich allein aus der Unionsbürgerschaft und nicht den vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes ergibt, gilt nachrangig zu den übrigen Kategorien. II. Das Freizü | bei nicht erwerbstätigen Rentnern oder Studenten, nicht aber bei | Arbeitsuchenden | . Diese Kategorie, die sich allein aus der Unionsbürgerschaft un | |
| izügigkeit zur Arbeitsuche nach Ablauf von sechs Monaten mit einer Beweislast auf Seiten der Unionsbürger wäre unzulässig. Ein Bezug von Sozialleistungen steht dem Aufenthaltsrecht von Arbeitsuchenden nicht entgegen, wie es bei wirtschaftlich inaktiven Unionsbürgern der Fall wäre. Auch erwerbsfähige Personen, denen eine Arbeitsuche und -aufnahme gemäß § 10 SGB II nicht zugemutet we | g. Ein Bezug von Sozialleistungen steht dem Aufenthaltsrecht von | Arbeitsuchenden | nicht entgegen, wie es bei wirtschaftlich inaktiven Unionsbürge | |
| werden, wer das (günstigere) Freizügigkeitsrecht genießt und damit stammberechtigt ist, und wer dann als Familienangehöriger gilt. Wenn beispielsweise ein Familienangehöriger eines nur arbeitsuchenden Unionsbürgers Arbeitnehmer ist, kann der Arbeitsuchende als Familienangehöriger des Arbeitnehmers Sozialleistungen in Anspruch nehmen, obwohl er selbst eventuell nicht leistungsberech | iger gilt. Wenn beispielsweise ein Familienangehöriger eines nur | arbeitsuchenden | Unionsbürgers Arbeitnehmer ist, kann der Arbeitsuchende als Fam | |
| es Arbeitnehmers Sozialleistungen in Anspruch nehmen, obwohl er selbst eventuell nicht leistungsberechtigt wäre (siehe Kapitel III). In dieser Konstellation müsste der Arbeitnehmer dem Arbeitsuchenden Unterhalt zahlen, wenn der Arbeitsuchende älter als 21 Jahre ist oder letzterer kann im Falle einer Bedarfsgemeinschaft eventuell aufstockende Leistung beantragen. 44 Das EU-Recht ve | apitel III). In dieser Konstellation müsste der Arbeitnehmer dem | Arbeitsuchenden | Unterhalt zahlen, wenn der Arbeitsuchende älter als 21 Jahre is | |
| ng 2013 vor.54 Die Feststellung des Wegfalls des Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU ist besonders in zwei Konstellationen praxisrelevant: Bei Nichterwerbstätigen oder bei Arbeitsuchenden .55 Auf keinen Fall dürfen Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitsuchende aufgrund des Sozialleistungsbezugs ausgewiesen werden (Art. 14 Abs. 4 Unionsbürgerrichtlinie). Im Einzelfall | Konstellationen praxisrelevant: Bei Nichterwerbstätigen oder bei | Arbeitsuchenden | .55 Auf keinen Fall dürfen Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbe | |
| e Frage ihrer Beurteilung zu unterziehen, ob die Gewährung einer Sozialleistung eine unangemessene Belastung für das nationale Sozialhilfesystem dieses Mitgliedstaats darstellt."57 Bei Arbeitsuchenden ist der Aufenthalt so lange rechtmäßig, wie sie nachweisen, mit Aussicht auf Erfolg Arbeit zu suchen. Ein Nachweis ausreichender Existenzmittel ist nicht erforderlich. Nicht abschließ | ionale Sozialhilfesystem dieses Mitgliedstaats darstellt."57 Bei | Arbeitsuchenden | ist der Aufenthalt so lange rechtmäßig, wie sie nachweisen, mit | |
| chenbericht des Staatssekretärsausschusses zur so genannten Armutsmigration S. 3 55 Dies belegen die Vorlagefragen aus dem deutschsprachigen Raum an den EuGH in jüngerer Zeit bezüglich Arbeitsuchenden (Vatsouras, C-22/08 und C-23/08, Alimanovic C-67/14) und bezüglich wirtschaftlich inaktiver, nicht erwerbstätiger Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern (Brey C-140/12, Dano C-333/13) 5 | em deutschsprachigen Raum an den EuGH in jüngerer Zeit bezüglich | Arbeitsuchenden | (Vatsouras, C-22/08 und C-23/08, Alimanovic C-67/14) und bezügl | |
| Einstellungschancen verfügt. Eine erfolgreiche Arbeitsuche hängt indes von vielen individuellen, aber von auch nicht subjektiv beeinflussbaren Faktoren ab, die selbst von inländischen Arbeitsuchenden kaum kalkulierbar sind. Für ausländische Arbeitsuchende kommen das Erfordernis von Deutschsprachkenntnissen, sowie Kenntnisse über Gepflogenheiten des deutschen Arbeitsmarktes und das | bjektiv beeinflussbaren Faktoren ab, die selbst von inländischen | Arbeitsuchenden | kaum kalkulierbar sind. Für ausländische Arbeitsuchende kommen | |
| lleistungen. Unstreitig gilt dies für (verbleibeberechtigte) Arbeitnehmer Selbstständige Personen mit Daueraufenthaltsrecht sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen. Die Ansprüche von Arbeitsuchenden und Nichterwerbstätigen oder wirtschaftlich inaktiven Unionsbürgern sind hingegen derzeit rechtlich stark umstritten und bereiten in der Beratungspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Fü | cht sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen. Die Ansprüche von | Arbeitsuchenden | und Nichterwerbstätigen oder wirtschaftlich inaktiven Unionsbür | |
| rd. Eine Auswertung der Rechtsprechung seit Januar 201390 belegt, dass von 61 Eilentscheidungen trotz gesetzlich formuliertem Leistungsausschluss eine Leistungsgewährung zu Gunsten der arbeitsuchenden Unionsbürger angeordnet haben. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 69 Prozent. Die Auswertung der Statistik zeigt außerdem, dass derzeit lediglich zwei Landessozialgerichte und hie | ertem Leistungsausschluss eine Leistungsgewährung zu Gunsten der | arbeitsuchenden | Unionsbürger angeordnet haben. Dies entspricht einer Erfolgsquo | |
| tößt gegen höherrangiges Recht, da er eine zusätzliche Prüfung der tatsächlichen Verbindung zum Arbeitsmarkt erfordert97. Der Leistungsausschluss ist europarechtskonform zugunsten der Arbeitsuchenden auszulegen98. Der deutsche Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen EFA im Dezember 2012 ist unwirksam, daher besteht ein SGB II-Leistungsanspruch99. Im Eilverfahren muss aufgrund | . Der Leistungsausschluss ist europarechtskonform zugunsten der | Arbeitsuchenden | auszulegen98. Der deutsche Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgea | |
| 07 Tipp für die Beratung Auch Nichterwerbstätige (siehe Kapitel II.2.2.6) fallen unter das Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV und können Sozialleistungen beziehen. Im Gegensatz zu Arbeitsuchenden gilt für sie jedoch kein Leistungsausschluss. Jedoch kann aufgrund des Sozialhilfebezuges das Freizügigkeitsrecht verloren gehen (siehe Kapitel II.2.5). Leistungen nach dem SGB XII od | t. 18 AEUV und können Sozialleistungen beziehen. Im Gegensatz zu | Arbeitsuchenden | gilt für sie jedoch kein Leistungsausschluss. Jedoch kann aufgr | |
| lungsgebot der Verordnung EG 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ergeben. 6. Aufgrund der Vorlagefragen an den EuGH und der sehr umstrittenen Rechtslage sind Arbeitsuchenden vorläufige SGB II-Leistungen durch die JobCenter und Agenturen für Arbeit (ARGEN) auf Antrag zu gewähren. 7. Allein für Nichterwerbstätige kann der Bezug von Sozialleistungen zum Verl | lagefragen an den EuGH und der sehr umstrittenen Rechtslage sind | Arbeitsuchenden | vorläufige SGB II-Leistungen durch die JobCenter und Agenturen | |
| cht auf den wirtschaftlichen und effizienten Einsatz ihrer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Maßnahmen der Agenturen für Arbeit müssen daher passgenau sein und schnell greifen, um Arbeitsuchenden möglichst zeitnah wieder eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verschaffen. Die Broschüre ,,was? wie viel? wer?" gibt einen Überblick über die finanziellen Fördermöglichke | n für Arbeit müssen daher passgenau sein und schnell greifen, um | Arbeitsuchenden | möglichst zeitnah wieder eine Beschäftigung auf dem ersten Arbe | |
| ng der Grundsicherung für Arbeitsuchende effizient nur durch den Einsatz von Vordrucken zu bewältigen ist. Soweit diese Vordrucke nach Angaben verlangen, die für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden nicht erforderlich sind, ist der Antragsteller nicht verpflichtet, sie zu machen. Im Sommer 2007 wurden die Vordrucke für den Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes | Vordrucke nach Angaben verlangen, die für die Grundsicherung der | Arbeitsuchenden | nicht erforderlich sind, ist der Antragsteller nicht verpflicht | |
| d Fördern" im Mittelpunkt. Und die Maßnahmen sollen sich am Konzept der ,,Aktivierenden Arbeitsmarktpolitik" orientieren, das heißt: Sie sollen vor allem die Eigenverantwortung des/der Arbeitsuchenden stärken. Mit dem Inkrafttreten von ,,Hartz IV" Anfang 2005 ist zwar die gesetzgeberische Umsetzung der ,,Hartz-Reform" weitgehend beendet. Dennoch ist es verfrüht, endgültig Bilanz zu | , das heißt: Sie sollen vor allem die Eigenverantwortung des/der | Arbeitsuchenden | stärken. Mit dem Inkrafttreten von ,,Hartz IV" Anfang 2005 ist | |
| Qualifizierungsbedarfen und Fördermöglichkeiten, haben sich bewährt. Wo liegen die Grenzen einer Arbeitsmarktpolitik, die vor allem auf stärkere Eigenverantwortung und Aktivierung der Arbeitsuchenden abstellt? Buntenbach: Angesichts des bestehenden Arbeitsplatzdefizits lässt sich durch Aktivierung allein das Beschäftigungsproblem nicht lösen. Das Gefährliche ist, dass die Politik | ie vor allem auf stärkere Eigenverantwortung und Aktivierung der | Arbeitsuchenden | abstellt? Buntenbach: Angesichts des bestehenden Arbeitsplatzde | |
| ion, Jugendhilfe und Ausbildungsförderung. Generell vermissen Czommer, Knuth und Schweer die Kapazitäten und Konzepte, um die 2005 zur Verfügung gestellten Mittel zur Eingliederung von Arbeitsuchenden auszuschöpfen. Auch können die Wissenschaftler kaum ausmachen, welche Vor- oder Nachteile auf der einen oder anderen Seite überwiegen. Eindeutig belegen sie, dass die Startbedingungen | m die 2005 zur Verfügung gestellten Mittel zur Eingliederung von | Arbeitsuchenden | auszuschöpfen. Auch können die Wissenschaftler kaum ausmachen, | |
| gen sie sich, wie die örtlichen Agenturen für Arbeit, die bisher anders als die Kommunen kaum Erfahrungen damit haben, zu einem umfassenden Fallmanagement gelangen können, das auch Arbeitsuchenden mit vielfachen sozialen Problemen angemessene Hilfe bietet. Hinzu kommen aus ihrer Sicht spezifische Kooperationsdefizite im Bereich der örtlichen Agenturen für Arbeit, insbesondere m | n, zu einem umfassenden Fallmanagement gelangen können, das auch | Arbeitsuchenden | mit vielfachen sozialen Problemen angemessene Hilfe bietet. Hin | |
| ,Aktionszeit" finden zwar Vermittlungstätigkeiten statt, aber zum einen sind die zu vermittelnden Stellen meist kurzfristig zu besetzen, und zum anderen mangelt es an der Mitarbeit der Arbeitsuchenden (zum Beispiel Termintreue). Hauptdefizit der Regelung sind fehlende verbindliche Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber (insbesondere Freistellungsanspruch), die noch im Bericht der ,,H | tig zu besetzen, und zum anderen mangelt es an der Mitarbeit der | Arbeitsuchenden | (zum Beispiel Termintreue). Hauptdefizit der Regelung sind fehl | |
| n Arbeitsweise bei und erhöht die Qualität der Dienstleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zu nennen sind insbesondere folgende Verbesserungen: Die Anliegen der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden werden in einem Eingangsbereich und im Servicecenter vorgefiltert, ein beträchtlicher Anteil der Anliegen wird bereits dort abschließend bearbeitet. Festgelegte Gesprächstermine ermög | ndere folgende Verbesserungen: Die Anliegen der Arbeitslosen und | Arbeitsuchenden | werden in einem Eingangsbereich und im Servicecenter vorgefilte | |
| e beiden größten Defizite im Rahmen der ,,Modernisierung der Arbeitsmarktdienstleistungen" liegen jedoch im Bereich der Weiterbildung und im Bereich der Betreuungskunden also solchen Arbeitsuchenden , die nach dem ersten Interview als schwer vermittelbar eingestuft werden. Könnten Sie dies konkretisieren? Schmid: Tatsächlich verringerten sich die Teilnehmerzahlen in der öffentlich | Weiterbildung und im Bereich der Betreuungskunden also solchen | Arbeitsuchenden | , die nach dem ersten Interview als schwer vermittelbar eingestu | |
| etreuungskunden? Schmid: Das zweite zentrale Problem, zu dem auch das derzeitige Steuerungsmodell keine Antwort hat, ist die Vernachlässigung der von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden . Diese befinden sich im Verantwortungsgefüge zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften beziehungsweise den Kommunen sozusagen zwischen Baum und Borke, weil d | die Vernachlässigung der von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten | Arbeitsuchenden | . Diese befinden sich im Verantwortungsgefüge zwischen der Bunde | |
| uropäische Erfahrungen mit einer integrierten kommunalen Beschäftigungspolitik Während für die kommunale Beschäftigungspolitik in Deutschland im Mittelpunkt steht, die Vermittlung von Arbeitsuchenden zu verbessern, setzt die EUKommission vor allem darauf, mit Hilfe einer integrierten kommunalen Beschäftigungspolitik strukturelle Beschäftigungsprobleme zu lösen. Dabei zeigt sich, d | politik in Deutschland im Mittelpunkt steht, die Vermittlung von | Arbeitsuchenden | zu verbessern, setzt die EUKommission vor allem darauf, mit Hil | |
| verwaltung, um deren Kerngeschäft die Vermittlung von Arbeitslosen zu stärken. Ihren Vorteil sehen sie vor allem darin, dass hier die personellen Ressourcen auf die Vermittlung von Arbeitsuchenden konzentriert werden und sich Fallmanager mit einem angestrebten Betreuungsschlüssel von 1:75 intensiv um einzelne Arbeitslose und kommunale Dienstleistungsangebote kümmern können. Vor | in, dass hier die personellen Ressourcen auf die Vermittlung von | Arbeitsuchenden | konzentriert werden und sich Fallmanager mit einem angestrebten | |
| Im Rahmen regionaler Beschäftigungspakte beziehungsweise kommunaler Bündnisse für Arbeit könnten sie als weiteres arbeitsmarktstrategisches Instrument für eine erweiterte Klientel von Arbeitsuchenden genutzt werden. Die Gefahr eines von den Reformkritikern befürchteten ,,Ausverkaufs" der kommunalen Beschäftigungsförderung schätzen Kißler und Greifenstein jedenfalls nur als gering | tsmarktstrategisches Instrument für eine erweiterte Klientel von | Arbeitsuchenden | genutzt werden. Die Gefahr eines von den Reformkritikern befür | |